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Tischvorlage - des Main-Kinzig-Kreises

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Ergänzung zum TOP 8.02 der Kreistagssitzung<br />

am 06.12.2013<br />

<strong>Tischvorlage</strong><br />

Druck-Nr.:<br />

TOP 8.02:<br />

Rekommunalisierung der E.ON Mitte AG<br />

Beschlussvorschlag:<br />

1. Ziffer 2 der oben genannten Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:<br />

Der <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis erwirbt über die Sammel- und Vorschalt GmbH 2 und die<br />

EAM GmbH & Co. KG mittelbar eine erhöhte Beteiligung in Höhe von 3,9% an der<br />

E.ON Mitte AG.<br />

2. Ziffer 9 der oben genannten Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:<br />

„Der Landkreis übernimmt für eine Kreditaufnahme der EAM GmbH & Co. KG zur<br />

Finanzierung <strong>des</strong> Erwerbs sämtlicher E.ON Mitte AG-Aktien von der E.ON Beteiligungs<br />

GmbH eine anteilige 80 %-ige Bürgschaft in Höhe von 19,2 Mio. Euro gegenüber<br />

einem Bankenkonsortium, bestehend aus der Lan<strong>des</strong>bank Hessen-<br />

Thüringen (Helaba), der Lan<strong>des</strong>bank Baden-Würtemberg (LBBW) und der Deutschen<br />

Kreditbank AG (DKB) sowie eine 80 %-ige Absicherung der auf diesen<br />

Kreditbetrag anfallenden Nebenforderungen wie Zinsen, Provisionen und Rechtsverfolgungskosten<br />

in Höhe von maximal 3,315 Mio. Euro.“<br />

3. Ziffer 10 der oben genannten Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:<br />

Der <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis erhebt gegenüber der EAM GmbH & Co. KG eine marktübliche<br />

Avalprovision, die derzeit min. 0,3 % der Bürgschaftssumme beträgt.<br />

1


Begründung:<br />

zu 1.<br />

In Ziffer 10 der KT-Beschlussvorlage ist folgen<strong>des</strong> enthalten:<br />

„Soweit andere kommunale Aktionäre die danach auf sie entfallende unmittelbare<br />

oder mittelbare Kommanditbeteiligung an der EAM GmbH & Co. KG ganz oder teilweise<br />

nicht erwerben, kann der <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis direkt oder mittels der Übernahme<br />

einer weiteren Beteiligung an der Sammel- und Vorschalt GmbH 2 oder der anderen<br />

Sammel- und Vorschalt GmbHs in Höhe von bis zu 25.000 Euro eine zusätzliche unmittelbare<br />

oder mittelbare Beteiligung an der EAM GmbH & Co. KG erwerben, die einer<br />

zusätzlichen Anzahl von E.ON Mitte AG-Aktien von bis zu 565.134 bzw. einer zusätzlichen<br />

Kreditaufnahme durch die EAM GmbH & Co. KG von bis zu 4,8 Mio. Euro entspricht.“<br />

Durch die reduzierte Anteilserhöhung <strong>des</strong> Landkreises Eichsfeld haben sich die Gesellschaftsanteile<br />

der übrigen Landkreise entsprechend erhöht, wodurch der Gesellschaftsanteil<br />

<strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong> nach der Anteilserhöhung 3,9% beträgt.<br />

zu 2.<br />

Im Rahmen der Vertragsverhandlungen zwischen den Beratern und dem Bankenkonsortium<br />

bezüglich der Darlehens- und Bürgschaftsverträge, über welches die Finanzierung<br />

der Neuanteile abgewickelt wird, bestanden Diskrepanzen zwischen<br />

dem Angebot der Banken und dem von den Beratern erstellten Finanzierungs-Term-<br />

Sheet. Das Bankenkonsortium verlangt, anders als von den Beratern angenommen,<br />

neben der Besicherung <strong>des</strong> Darlehens für die Finanzierung der Anteilserhöhung, auch<br />

eine Bürgschaft für die Darlehensnebenkosten und die anfallenden Zinsen. Diese Darlehensnebenkosten<br />

belaufen sich für das gesamte Finanzierungsvolumen auf 83,995<br />

Mio. €. Der <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis übernimmt aufgrund <strong>des</strong>sen neben einer 80%-igen Bürgschaft<br />

in Höhe von 19,2 Mio. Euro für die Finanzierung der Neuanteile auch eine 80%-<br />

ige Bürgschaft für die Darlehensnebenkosten und die anfallenden Zinsen in Höhe von<br />

3,315 Mio. Euro.<br />

zu 3.<br />

Der <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis übernimmt im Rahmen der Anteilserhöhung an der E.ON Mitte<br />

AG für die Besicherung <strong>des</strong> Darlehens, welches für die Finanzierung der Anteilserhöhung<br />

erforderlich ist, eine 80% -ige Bürgschaft in Höhe von 19,2 Mio. € (Finanzierungsvolumen<br />

<strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong>: 24,0 Mio. €).<br />

Bei Unternehmen, die im Wettbewerb stehen, sind bei Bürgschaftsübernahmen die<br />

beihilferechtlichen Vorgaben der EU zu beachten. Deshalb muss der Zinsvorteil, den<br />

die EAM GmbH & Co. KG aufgrund der Bürgschaftsübernahme durch die kommunal-<br />

2


echtlichen Anteilseigner erlangt, ausgeglichen werden. Aufgrund <strong>des</strong>sen erhebt der<br />

<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis gegenüber der EAM GmbH & Co. KG eine marktübliche Bürgschaftsprovision,<br />

die derzeit min. 0,3 % (57.200 €) der Bürgschaftssumme (19,2 Mio. €)<br />

beträgt. Die genaue Höhe der Avalprovision wird im Rahmen einer<br />

Gutachtenerstellung durch die Berater ermittelt.<br />

Der Kreisausschuss wird über den tatsächlichen Abschluss, der alle Kreise gleichermaßen<br />

betrifft, schnellstmöglich informieren.<br />

3

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