Förderrichtlinien - des Main-Kinzig-Kreises
Förderrichtlinien - des Main-Kinzig-Kreises
Förderrichtlinien - des Main-Kinzig-Kreises
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Förderung von Amateurtheatergruppen<br />
Förderung kultureller Einrichtungen und Projekte<br />
1. Bereitstellung der Fördermittel<br />
1.1. Der <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis stellt im Rahmen seines<br />
Haushaltsplanes Mittel zur gezielten Förderung von<br />
Amateurtheatergruppen zur Verfügung.<br />
1.2. Die Fördermittel sind zweckgebunden zu verwenden.<br />
1.3. Die zuständige Fachabteilung bzw. das Rechnungsprüfungsamt<br />
sind grundsätzlich berechtigt, die Verwendung<br />
der bewilligten Fördermittel zu<br />
überprüfen.<br />
1.4. Die Fördermittel stellen eine freiwillige Leistung <strong>des</strong><br />
<strong>Kreises</strong> dar. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.<br />
1. Bereitstellung der Fördermittel<br />
1.1. Der <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis stellt im Rahmen seines<br />
Haushaltsplanes Mittel zur gezielten Förderung offener<br />
Kulturangebote zur Verfügung.<br />
1.2. Die Fördermittel sind zweckgebunden zu verwenden.<br />
1.3. Die zuständige Fachabteilung bzw. das Rechnungsprüfungsamt<br />
sind grundsätzlich berechtigt, die Verwendung<br />
der bewilligten Fördermittel zu<br />
überprüfen.<br />
1.4. Die Fördermittel stellen eine freiwillige Leistung <strong>des</strong><br />
<strong>Kreises</strong> dar. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.<br />
Kulturförderung im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis<br />
Der Muse auf den Weg helfen<br />
Das Team der Fachgruppe Kultur um den Kulturbeauftragten<br />
Matthias Schmitt widmet sich vielfältiger kultureller<br />
Fragen und bietet Hilfe und Unterstützung an.<br />
Wir organisieren die Vergabe der Zuschüsse an über 350<br />
Verbände, Vereine, Organisationen und Initiativen aus<br />
den Sparten Kunst, Theater, Musik und Gesang. Kulturförderung<br />
im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis heißt aber nicht etwa nur<br />
Ausfüllen, Beantragen und Genehmigen von Anträgen.<br />
Kulturförderung bedeutet für uns auch:<br />
2. Ziel und Gegenstand der Förderung<br />
2.1 Ziel der Förderung ist es, die Spieltätigkeit (Aufführungen)<br />
kreisangehöriger Amateurtheatergruppen<br />
anzuregen.<br />
2. Gegenstand der Förderung<br />
2.1. Gegenstand der Förderung sind offene Kulturangebote<br />
und Maßnahmen mit besonderer Zielgruppenansprache.<br />
• Wir versuchen, kulturelle Entwicklungen zu erkennen<br />
und anzuregen, Traditionen aufzuspüren und in Projekte<br />
einzubinden - zusammen mit Kommunen, Initiativen,<br />
Vereinen und einzelnen Künstlern.<br />
2.2. Die Förderung umfasst finanzielle Hilfen<br />
• in Form von Produktionskostenzuschüssen und<br />
Fahrtkostenbeihilfen zu öffentlichen Auftritten bei<br />
gemeinnützigen Veranstaltern (Vereine, Wohlfahrtsorganisationen,<br />
Kulturvereine, Jugendeinrichtungen<br />
etc.)<br />
• zur Teilnahme an überregionalen Theatertreffen.<br />
3. Antragsverfahren<br />
Der Antrag ist formlos im Amt für Wirtschaft und Arbeit,<br />
Kultur, Sport und Tourismus, Fachgruppe Kultur,<br />
Barbarossastr. 16-18, 63571 Gelnhausen,<br />
einzureichen.<br />
Zu Ehren der Kreativität: Der Kulturpreis <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong><br />
2.2. Zuwendungsempfänger können Kulturinitiativen,<br />
Kulturkreise, Künstlergruppen und kulturelle Einrichtungen<br />
sein.<br />
2.3. Nichtförderungsfähig sind Maßnahmen, für die bereits<br />
im Haushalt eigene Fördermittel ausgewiesen<br />
sind, z.B. Musik, Theater, bildende Kunst, Heimatpflege.<br />
3. Antragsverfahren<br />
Der Antrag ist formlos im Amt für Wirtschaft und Arbeit,<br />
Kultur, Sport und Tourismus, Fachgruppe Kultur,<br />
Barbarossastr. 16-18, 63571 Gelnhausen,<br />
einzureichen.<br />
Seit 1977 vergibt der <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreise seinen Kulturpreis. Er soll mittel- und langfristig die Perspektiven, Trends und<br />
Umbrüche in der Kultur der Gesellschaft widerspiegeln. Der Kulturpreis <strong>des</strong> <strong>Kreises</strong> ist eines der wesentlichen Elemente<br />
gezielter Kunst- und Kulturförderung der Region. Bis heute haben über 100 Personen diesen Preis erhalten. Er ist mit<br />
€10.000 dotiert und wird nach den Vergaberichtlinien zur Verleihung <strong>des</strong> Kulturpreises vergeben.<br />
Die Vergaberichtlinien und weitere Informationen finden Sie unter www.kulturpreis.net<br />
• Wir holen durch Beobachtung der überregionalen Kulturszene<br />
Impulse und Ideen sowie Fördermittel von<br />
Land, Bund und EU in die Region und beschaffen Sponsorengelder<br />
für konkrete Projekte.<br />
• Wir setzen uns für kulturelle Erlebnisorte ein.<br />
• Wir wollen durch kurz- und langfristige Projekte das<br />
kulturelle Zusammengehörigkeitsgefühl stärken und -<br />
auch überregional - ein Bild der Kulturregion an <strong>Main</strong><br />
und <strong>Kinzig</strong> entwickeln.<br />
• Wir unterstützen Kulturtreibende in den Bereichen Entwicklung,<br />
Kooperation, Beratung und PR.<br />
• Wir initiieren und begleiten Projekte wie etwa Künstlersymposien,<br />
Ausstellungen, Forschungsprojekte, Publikationsprojekte,<br />
Theater- und Musikfestivals,<br />
Kulturkonferenzen, den Kulturpreis <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong>,<br />
den Kultursommer <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Fulda, das Benefizkonzert<br />
MUSIK HILFT, das Nationen-Konzert im<br />
<strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis uvm.<br />
Weitere Details finden Sie auf unseren Internetseiten:<br />
www.kultur.mkk.de<br />
www.kulturpreis.net<br />
www.kultursommer-hessen.de<br />
Amt für Wirtschaft und Arbeit,<br />
Kultur, Sport und Tourismus<br />
Fachgruppe Kultur<br />
Barbarossastraße 16-18<br />
63571 Gelnhausen<br />
Telefon +49 (0)6051 85-14218<br />
Fax +49 (0)6051 85-14658<br />
E-Mail: kultur@mkk.de<br />
www.kultur.mkk.de<br />
www.kultursommer-hessen.de<br />
www.kulturpreis.net<br />
Kultur im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis<br />
Kulturförderung<br />
Förderrichtlinien<br />
Stand: 2013
Richtlinien zur Förderung gesang- und musiktreibender Vereine und ihrer Kreiszusammenschlüsse<br />
Richtlinien zur Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis<br />
Ein Beitrag zur Förderung von Kunst und<br />
Kultur im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis<br />
Seit vielen Jahren fördert der <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<br />
Kreis nach seinen Richtlinien heimische<br />
Musik- und Gesangvereine und ihre Kreisverbände,<br />
Musik- und Jugendkunstschulen,<br />
Amateurtheatergruppen, kulturelle Einrichtungen<br />
und Projekte der offenen Kulturarbeit<br />
sowie einzelne Künstler und Kulturtreibende.<br />
Damit helfen wir unseren Künstlern, Vereinen, Verbänden<br />
und Initiativen, die sachlichen und finanziellen Voraussetzungen<br />
zur Bewältigung ihrer wichtigen gesellschaftlichen Aufgaben<br />
zu verbessern.<br />
Gerne stärken wir das vielfältige ehrenamtliche Engagement<br />
in unserem Landkreis und unterstützen insbesondere die kulturelle<br />
Jugendarbeit in den Vereinen sowie in den Musik- und<br />
Kunstschulen.<br />
In diesem Faltblatt finden Sie die aktuellen Kulturförder-<br />
Richtlinien <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong>. Sie geben die Richtung<br />
vor, nach der Sie Ihre Anträge auf Kreisbeihilfe bei uns einreichen<br />
können. Dazugehörige Formulare können Sie telefonisch<br />
oder per e-Mail anfordern oder im Internet unter<br />
www.mkk.de herunterladen. Die Formulare sind auch online<br />
ausfüllbar.<br />
Wenn Sie Rückfragen haben oder Unterstützung benötigen,<br />
so stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter <strong>des</strong><br />
Fachbereichs Kultur gerne beratend zur Seite. Die Kontaktdaten<br />
finden Sie auf der Rückseite.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Erich Pipa<br />
Landrat <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong><br />
1. Bereitstellung der Fördermittel<br />
1.1 Der <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis stellt im Rahmen seines Haushaltsplanes<br />
Mittel zur gezielten Förderung gesang- und musiktreibender<br />
Vereine und ihrer Kreisverbände zur Verfügung.<br />
1.2 Die Fördermittel sind zweckgebunden zu verwenden.<br />
1.3 Die zuständige Fachabteilung bzw. das Rechnungsprüfungsamt<br />
sind grundsätzlich berechtigt, die Verwendung der bewilligten<br />
Fördermittel zu überprüfen.<br />
1.4 Die Fördermittel stellen eine freiwillige Leistung <strong>des</strong> <strong>Kreises</strong><br />
dar. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.<br />
2. Förderungsberechtigte<br />
2.1 Förderungsempfänger sind<br />
a) Gesangvereine<br />
b) Kapellen, Spielmanns- und Fanfarenzüge<br />
aus dem <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis.<br />
2.2 Voraussetzungen für die Bewilligung von Kreisbeihilfe sind,<br />
dass diese Vereine<br />
a) nicht gewinnorientiert sind,<br />
b) sich idealistisch am kulturellen Leben im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<br />
Kreis beteiligen.<br />
3. Antragstellung<br />
Um eine rechtzeitige Bearbeitung bis zum Jahreskassenschluss<br />
sicherzustellen, ist es erforderlich, die Anträge bis<br />
spätestens 01. Oktober<br />
eines jeden Jahres bei dem Kreisausschuss das <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong>,<br />
Amt für Wirtschaft und Arbeit, Kultur, Sport und<br />
Tourismus, Fachgruppe Kultur, Barbarossastr. 16-18, 63571<br />
Gelnhausen, einzureichen.<br />
4. Beschäftigung von Chorleitern und Dirigenten<br />
4.1 Gesangvereine, Kapellen, Spielmanns- und Fanfarenzüge<br />
erhalten eine einmalige jährliche Kreisbeihilfe in Höhe von<br />
€ 150,-- als Zuschuss zur Beschäftigung von Chorleitern<br />
und Dirigenten.<br />
4.2 Bei Musikvereinen wird zusätzlich der Dirigent einer Jugendkapelle,<br />
bei den Gesangsvereinen der Chorleiter einer Nachwuchsformation<br />
mit min<strong>des</strong>tens €100,-- gefördert.<br />
Entsprechende Nachweise (z.B. Bestandserhebungsbogen,<br />
Gema-Liste, Presseartikel) über die Existenz einer Jugendkapelle<br />
oder einer Nachwuchsformation sind dem Antrag<br />
beizufügen.<br />
5. Beschaffung und Erhaltung von Instrumenten<br />
5.1 Musikvereine<br />
Neuanschaffungen von Instrumenten, die im Eigentum <strong>des</strong><br />
Vereins verbleiben (dazu gehören keine technischen Geräte<br />
wie z.B. Verstärker und Lautsprecher), mit einem Einzelbe-<br />
schaffungsbetrag von min<strong>des</strong>tens €150,-- können je nach<br />
Haushaltslage gefördert werden.<br />
5.2 Gesangvereine<br />
Zur Erhaltung eines vereinseigenen Klaviers kann eine<br />
jährliche Zuwendung von €75,-- beantragt werden.<br />
6. Förderung von Kreisverbänden<br />
6.1 Für zentrale Leistungs- und Verwaltungsaufgaben der<br />
Kreisverbände musik- und gesangtreibender Vereine werden<br />
pro Rechnungsjahr Kreiszuschüsse in Höhe von<br />
€1,50 pro aktivem Mitglied mit Wohnsitz im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<br />
Kreis zur Verfügung gestellt.<br />
6.2 Die Anträge sind formlos im Amt für Wirtschaft und Arbeit,<br />
Kultur, Sport und Tourismus, Fachgruppe Kultur, Barbarossastr.<br />
16-18, 63571 Gelnhausen, einzureichen. Sie<br />
müssen folgende Angaben enthalten:<br />
• Zahl der Mitgliedsvereine<br />
• Zahl und Art der Chöre / Orchester<br />
• Zahl der Mitglieder mit Wohnsitz im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis<br />
Maßgeblich ist hierbei die auf dem Bestandserhebungsbogen<br />
angegebene Zahl der Aktiven.<br />
7. Zuschüsse für die Teilnahme aktiver Jugendlicher an Freizeiten<br />
7.1. Kinder- und Jugendchöre sowie Jugendgruppen von Musikvereinen<br />
und Kapellen können einen Zuschuss für die<br />
Durchführung von Freizeiten mit musischem Hintergrund,<br />
Probewochen etc. in festen Einrichtungen beantragen,<br />
wenn sie nicht am Wohnsitz der Teilnehmer stattfinden.<br />
7.2. Zuschüsse werden gewährt für:<br />
• Freizeiten mit min<strong>des</strong>tens 8 Kindern, Jugendlichen<br />
oder jungen Erwachsenen<br />
• Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter<br />
von 6-27 Jahren<br />
• Min<strong>des</strong>tens 3, höchstens 21 Tage (An- und Abreisetag<br />
eingeschlossen)<br />
7.3. Die Förderung je Teilnehmer und Tag beträgt höchstens<br />
€3,00.<br />
7.4. Nicht förderungsfähig sind:<br />
• Klassenfahrten<br />
• Zentrale Veranstaltungen der Chor- und Musikverbände,<br />
die mit anderen Kreis-, Lan<strong>des</strong>- oder Bun<strong>des</strong>mitteln<br />
gefördert werden<br />
• Auslandsfahrten, die im Rahmen von Partnerschaften<br />
der Städte und Gemeinden durchgeführt werden<br />
• Fahrten, die von den Jugendämtern im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<br />
Kreis gefördert werden<br />
7.5. Ein Anspruch auf Förderung besteht nur im Rahmen der<br />
insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.<br />
1. Bereitstellung der Fördermittel<br />
1.1. Der <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis stellt im Rahmen seines Haushaltsplanes<br />
Mittel zur gezielten Förderung der Musikund<br />
Jugendkunstschulen zur Verfügung.<br />
1.2. Die Fördermittel sind zweckgebunden zu verwenden.<br />
1.3. Die zuständige Fachabteilung bzw. das Rechnungsprüfungsamt<br />
sind grundsätzlich berechtigt, die Verwendung<br />
der bewilligten Fördermittel zu überprüfen.<br />
1.4. Die Fördermittel stellen eine freiwillige Leistung <strong>des</strong> <strong>Kreises</strong><br />
dar. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.<br />
2. Beihilfen zur Förderung der Musikschulen<br />
2.1. Gegenstand der Förderung<br />
Die Kreiszuschüsse dienen der Unterstützung der Arbeit<br />
der Musikschulen im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis.<br />
2.2. Förderungsempfänger<br />
können nur Musikschulen sein, die<br />
• als gemeinnützig anerkannt sind,<br />
• ein eingetragener Verein sind,<br />
• ihre Wirtschaftsberichte offenlegen,<br />
• den fachlichen Aufbau besitzen, d.h. musikalische<br />
Früherziehung, Ensemble-Unterricht, breitgefächerter<br />
Instrumentalunterricht,<br />
• Leihinstrumente anbieten<br />
• einen fachlich ausgebildeten Musikpädagogen (Musikhochschulabschluss<br />
oder Lehramt für die Oberstufe)<br />
als neben- oder hauptamtliches Leitungsmitglied<br />
haben.<br />
2.3. Umfang der Förderung<br />
Die jährlich vom Kreisausschuss <strong>des</strong> <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-<strong>Kreises</strong><br />
zur Verfügung gestellte Fördersumme wird im Verhältnis<br />
Schüler/-innenzahl x Wochenstundenzahl jeder<br />
Schule auf die einzelnen Musikschulen aufgeteilt.<br />
2.4. Antragsverfahren<br />
Der Antrag ist formlos im Amt für Wirtschaft und Arbeit,<br />
Kultur, Sport und Tourismus, Fachgruppe Kultur, Barbarossastr.<br />
16-18, 63571 Gelnhausen, einzureichen. Er<br />
muss Angaben über die Schüler/-innenzahl sowie die<br />
Jahresstundenzahl enthalten. Ihm sind folgende Unterlagen<br />
beizufügen:<br />
• Satzung<br />
• Wirtschaftsergebnis <strong>des</strong> Vorjahres<br />
• Honorarordnung und Gebührenordnung<br />
• Richtlinien für Ermäßigungen<br />
3. Beihilfen zur Förderung der Jugendkunstschulen<br />
3.1. Gegenstand der Förderung<br />
Die Kreiszuschüsse dienen der Unterstützung der Jugendkunstschulen<br />
im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis bei der Anschaffung<br />
von Einrichtungsgegenständen und<br />
Werkmaterialien (Videoanlagen, Töpferscheiben,<br />
Grundausstattungen-Malen und Töpfern usw.). Die Min<strong>des</strong>tkosten<br />
pro Anschaffung müssen jedoch €250 betragen.<br />
Die Anschaffung darf einen Höchstbetrag von<br />
€2.500 nicht übersteigen.<br />
3.2. Förderungsempfänger<br />
sind Jugendkunstschulen im <strong>Main</strong>-<strong>Kinzig</strong>-Kreis in gemeinnütziger<br />
Trägerschaft, in eingetragenen Vereinen<br />
oder in öffentlich-rechtlicher Form.<br />
3.3. Umfang der Förderung<br />
Die Zuwendung beträgt bis zu 25% der in dem günstigsten<br />
Angebot der Lieferfirmen ausgewiesenen Kosten.<br />
3.4. Antragsverfahren<br />
Der Antrag ist formlos im Amt für Wirtschaft und Arbeit,<br />
Kultur, Sport und Tourismus, Fachgruppe Kultur, Barbarossastr.<br />
16-18, 63571 Gelnhausen, einzureichen.<br />
Er muss Angaben über die Schüler/-innenzahl sowie<br />
die Jahresstundenzahl enthalten. Ihm sind folgende<br />
Unterlagen beizufügen:<br />
• min<strong>des</strong>tens 2 Angebote von Lieferfirmen<br />
• Finanzierungsplan<br />
• Schülerzahl und Jahresstundenzahl<br />
• Satzung der Schule<br />
• Wirtschaftsergebnis <strong>des</strong> Vorjahres<br />
• Honorarordnung und Gebührenordnung<br />
• Richtlinien über Ermäßigungen<br />
• Inventarliste<br />
4. Auszahlung der Kreisbeihilfe<br />
Die Auszahlung der Kreisbeihilfe erfolgt jeweils zum<br />
Ende eines Haushaltsjahres.<br />
Alle Antragsformulare<br />
stehen im Internet unter<br />
www.kultur.mkk.de<br />
zum Download bereit.