18.01.2014 Aufrufe

PMU - Kapitel 3 - CAD-Vorgaben - Bundesamt für Bauwesen und ...

PMU - Kapitel 3 - CAD-Vorgaben - Bundesamt für Bauwesen und ...

PMU - Kapitel 3 - CAD-Vorgaben - Bundesamt für Bauwesen und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Kapitel</strong> 3<br />

<strong>CAD</strong>-<strong>Vorgaben</strong><br />

(geometrische Daten)<br />

DRL-MI-<strong>PMU</strong><br />

06/2013


<strong>B<strong>und</strong>esamt</strong> für <strong>Bauwesen</strong> <strong>und</strong> Raumordnung<br />

- Dokumentationsrichtlinie - Museumsinsel – Pergamonmuseum 06/2013 -<br />

3. <strong>CAD</strong>-<strong>Vorgaben</strong> (geometrische Daten)<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

3.1 Erläuterungen ...................................................................................................................3<br />

3.2 Allgemeine <strong>Vorgaben</strong> .......................................................................................................3<br />

3.3 Fachliche <strong>Vorgaben</strong>..........................................................................................................4<br />

3.3.1 Papierformate....................................................................................................................4<br />

3.3.2 Planlayout .........................................................................................................................4<br />

3.3.3 Plankopf ............................................................................................................................4<br />

3.3.4 Übersichtsplan <strong>und</strong> Nordpfeil .........................................................................................4<br />

3.3.5 Legende.............................................................................................................................5<br />

3.3.6 Schriftsatz, Schriftfont .....................................................................................................5<br />

3.3.7 Stiftdicken <strong>und</strong> Linienarten .............................................................................................5<br />

3.3.8 Flächenelemente: Schraffuren, Muster, Füllflächen......................................................5<br />

3.4 <strong>CAD</strong>-spezifische <strong>Vorgaben</strong>..............................................................................................5<br />

3.4.1 Datenformat.......................................................................................................................6<br />

3.4.2 Globale Zeichnungsvorgaben .........................................................................................6<br />

3.4.3 Layer- Struktur..................................................................................................................6<br />

3.4.4 Festlegungen zur Geometrie <strong>und</strong> Konstruktion ............................................................7<br />

3.4.5 Plotstile..............................................................................................................................7<br />

3.4.6 Qualitätsmanagement ......................................................................................................7<br />

3.5 Flächennachweis/ Raumstempel ....................................................................................8<br />

3.5.1 Flächennachweis..............................................................................................................8<br />

3.5.2 Raumstempel ....................................................................................................................8<br />

3.5.3 Kennzeichnungssystematik ............................................................................................8<br />

3.6 Nutzerspezifische Ergänzungen .....................................................................................9<br />

3.6.1 Ersteinrichtung/ Ausstellungsarchitektur ......................................................................9<br />

3.6.2 Datenumfang der baulichen Ausstattungen ..................................................................9<br />

<strong>CAD</strong>-<strong>Vorgaben</strong> (geometrische Daten) <strong>Kapitel</strong> 3 - Seite 2 von 9


<strong>B<strong>und</strong>esamt</strong> für <strong>Bauwesen</strong> <strong>und</strong> Raumordnung<br />

- Dokumentationsrichtlinie - Museumsinsel – Pergamonmuseum 06/2013 -<br />

3.1 Erläuterungen<br />

Für die Übergabe der digitalen Dokumentation ist die Einhaltung des <strong>CAD</strong>- Standards des Auftraggebers<br />

verbindlich. Der <strong>CAD</strong>- Standard des Auftraggebers setzt sich zusammen aus Layerstrukturen,<br />

<strong>Vorgaben</strong> für Stiftdicken, Linienarten, Mustern, Schraffuren, Schriftfont. Diese <strong>Vorgaben</strong> sind<br />

fachliche (zeichentechnische) <strong>und</strong> <strong>CAD</strong>-spezifische Anforderungen. Dieser <strong>CAD</strong>-Standard wird als<br />

Projektstandard in Form von Vorlagedateien oder Beispielprojekten vorgegeben. Mit den übertragenen<br />

<strong>Vorgaben</strong> <strong>und</strong> Konfigurationen ist die Dokumentation anzufertigen <strong>und</strong> vollständig als Papierdokumentation<br />

<strong>und</strong> in digitaler Form zu übergeben.<br />

Die als Gr<strong>und</strong>lage einer Zeichnung zu verwendenden <strong>CAD</strong>-Vorgabe-Dateien <strong>und</strong> die zu beachtenden<br />

<strong>CAD</strong>-Richtlinien der SMB stehen auf der Homepage des BBR www.bbr.b<strong>und</strong>.de unter<br />

Baubereich Baufachlicher Service Dokumentationsrichtlinien DRL-MI-<strong>PMU</strong> 06/2013 zur<br />

Verfügung.<br />

Für eine Weiterverarbeitung der objektspezifischen Daten wird die Übergabe der Abbildungen von<br />

Gebäuden, Gebäudeteilen bzw. Abschnitten sowie Technischen Anlagen in Form von Vektordaten<br />

mit den dazugehörigen beschreibenden Informationen erwartet. Hierbei werden verschiedene<br />

Planinhalte, Darstellungsqualitäten <strong>und</strong> Datenaustauschformate unterschieden.<br />

3.2 Allgemeine <strong>Vorgaben</strong><br />

Diese <strong>Vorgaben</strong> gelten für die Pläne <strong>und</strong> Dateien aller am Prozess Beteiligten.<br />

Der produktive Arbeitsprozess des FbT/ Auftragnehmers <strong>und</strong> der Gebrauch von <strong>CAD</strong>- Werkzeugen<br />

wird hiermit nicht vorgegeben. Das Verwenden eigener <strong>CAD</strong>- Standards ist nur für die interne Bearbeitung<br />

erlaubt. Mit Übergabe der Daten müssen die Anforderungen des Auftraggebers umgesetzt<br />

sein.<br />

Unberührt davon bleiben qualitative Anforderungen an Zeichnungsdarstellungen nach allgemein<br />

gültigen <strong>und</strong> gewerkespezifischen Richtlinien.<br />

• Gr<strong>und</strong>sätzlich sind in den Plänen Rohbaumaße zu verwenden. Ist das nicht möglich, (z.B. bei<br />

Bestandsaufnahmen vorhandener Gebäude) sind Fertigmaße zu verwenden. In jede Zeichnung<br />

ist ein entsprechender Hinweis aufzunehmen.<br />

• Die Darstellungstiefe der Ausführungsdetails ist dem jeweiligen Planungsfortschritt anzupassen<br />

<strong>und</strong> mit dem Auftraggeber abzustimmen.<br />

• Bei der Auftragsvergabe werden Vorlagedateien gemäß den <strong>CAD</strong>-<strong>Vorgaben</strong> des Auftraggebers<br />

in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Diese digitalen Standardvorgaben des Auftraggebers<br />

sollen als Projektstandard eingespielt <strong>und</strong> als Vorlage verwendet werden.<br />

• Der Auftraggeber übernimmt keine <strong>CAD</strong>-Koordination zwischen den Projektbeteiligten im Dokumentationsprozess.<br />

• Die projektbezogenen <strong>Vorgaben</strong> enthalten Präzisierungen zu Inhalt <strong>und</strong> Umfang der anzufertigen<br />

Unterlagen, welche sich aus den besonderen Erfordernissen der SMB ergeben.<br />

• Neben der Übergabe der bauordnungsrechtlich relevanten Unterlagen (Bauakte) sind in Absprache<br />

mit dem BBR die Unterlagen zur Ersteinrichtung/ Ausstattung, Ausstellungsgestaltung<br />

<strong>und</strong> besondere Dokumentationen an den Bedarfsträger SMB zu übergeben.<br />

• Die fachtechnischen Dokumentationen gliedern sich in den einzelnen Fachgewerken in Anlehnung<br />

an die DIN 276.<br />

• Die AKS-Kennzeichnung erfolgt auf Gr<strong>und</strong>lage des <strong>Kapitel</strong>s 2 bzw. 6.3.4.<br />

<strong>CAD</strong>-<strong>Vorgaben</strong> (geometrische Daten) <strong>Kapitel</strong> 3 - Seite 3 von 9


<strong>B<strong>und</strong>esamt</strong> für <strong>Bauwesen</strong> <strong>und</strong> Raumordnung<br />

- Dokumentationsrichtlinie - Museumsinsel – Pergamonmuseum 06/2013 -<br />

• Abweichungen vom Kennzeichnungssystem beim Bauen im Bestand sind mit dem Bedarfsträger<br />

abzustimmen. Für bestehende Anlagen ist die nachträgliche Einführung der AKS- Kennzeichnung<br />

zusammen mit dem Bedarfsträger abzuwägen.<br />

• Anzuwenden ist das Pflichtenheft: „Anforderungen an die GA-Planung <strong>und</strong> Ausführung“ auf alle<br />

weiteren Bauten der SMB.<br />

3.3 Fachliche <strong>Vorgaben</strong><br />

Normen <strong>und</strong> Standards, die bei der Umsetzung von technischen Zeichnungen im Baubereich <strong>und</strong><br />

deshalb auch für <strong>CAD</strong>-Systeme ihre Gültigkeit haben, sind in ihren aktuellen Fassungen einzuhalten.<br />

Umzusetzen sind insbesondere Regelungen zur zeichnerischen Darstellung in Plänen. Verbindlich<br />

sind die folgenden fachlichen <strong>Vorgaben</strong>. (Siehe hierzu Anhang <strong>Kapitel</strong> 6.3.5: Auszug wichtiger<br />

Normen für die zeichnerische Gestaltung von Plänen.)<br />

3.3.1 Papierformate<br />

Bei der Erstellung der Planunterlagen sind die genormten Blattgrößen nach DIN EN ISO 5457 einzuhalten.<br />

Das vorgegebene Verhältnis von Zeichnungsbreite zu Zeichnungshöhe von 1/2 kann bei stark<br />

vom Standardmaß abweichenden Darstellungen variiert werden, wobei gr<strong>und</strong>sätzlich die nächstgrößeren<br />

Längenmaße zu wählen sind. Die genormten Streifenformate sind im entsprechenden<br />

Feld des jeweiligen Plankopfes in mm anzugeben.<br />

3.3.2 Planlayout<br />

Alle Pläne sind gewerkeübergreifend mit einheitlichem Layout einzurichten, d.h. Planausschnitte<br />

sind über alle Geschosse möglichst jeweils gleich zu wählen, aufzuteilen <strong>und</strong> darzustellen (Abweichungen<br />

bei wechselnden Gr<strong>und</strong>rissausdehnungen sind möglich). Pläne sollten jeweils einheitliche<br />

Papierformate haben.<br />

Im rechten Planabschnitt sind der Plankopf des Auftraggebers mit Indexfeld sowie der Übersichtsplan,<br />

die Legende <strong>und</strong> alle weiteren erforderlichen Informationen angeordnet. Wenn kein ausreichender<br />

Platz vorhanden ist, kann z.B. die Legende im nächstgelegenen Faltfeld eingefügt werden.<br />

3.3.3 Plankopf<br />

Alle Pläne sind mit einem festgelegten, einheitlichen Format für den Plankopf auszustatten.<br />

(Siehe hierzu Anhang <strong>Kapitel</strong> 6.3.3: Plankopf.)<br />

Beim Einfügen des Plankopfes sind Schrifttypen-/ Schriftfonteinstellungen zu überprüfen. Der<br />

Plankopf ist als Block einzufügen <strong>und</strong> für die Bearbeitung aufzulösen.<br />

Abwandlungen des Plankopfes für DIN A3- bzw. DIN A4- Formate sind nach Abstimmung mit dem<br />

Auftraggeber zulässig. Hierbei ist der Informationsgehalt jedoch im Wesentlichen beizubehalten.<br />

Der Plankopf ist im Layoutbereich zu zeichnen, nicht im Modellbereich.<br />

3.3.4 Übersichtsplan <strong>und</strong> Nordpfeil<br />

Ein Lage- bzw. Übersichtsplan der Liegenschaft bzw. des Gebäudes ist bei umfangreichen Geschossflächen,<br />

Gebäuden <strong>und</strong> bei der Arbeit mit Ansichtsfenstern in jeden Plan zu integrieren <strong>und</strong><br />

mit einem Nordpfeil zu versehen.<br />

<strong>CAD</strong>-<strong>Vorgaben</strong> (geometrische Daten) <strong>Kapitel</strong> 3 - Seite 4 von 9


<strong>B<strong>und</strong>esamt</strong> für <strong>Bauwesen</strong> <strong>und</strong> Raumordnung<br />

- Dokumentationsrichtlinie - Museumsinsel – Pergamonmuseum 06/2013 -<br />

Darzustellen sind die wichtigsten objektbezogenen Informationen, wie z.B.:<br />

• spezifische Bezeichnungen (Bauteil-Nummerierungen),<br />

• übergeordnete Einteilungen (Achsen),<br />

• Kennzeichnung des in der Zeichnung dargestellten Bereiches,<br />

• die straßenmäßige Erschließung,<br />

• die Gr<strong>und</strong>grenzen der Liegenschaft.<br />

3.3.5 Legende<br />

Die Darstellung entspricht dem vorgegebenen einheitlichen Layout. Für alle Zeichnungen eines<br />

Bauvorhabens ist mit einheitlichen Legenden zu arbeiten, die dem jeweiligen Planungsstand angepasst<br />

werden müssen. Die Legende der Gr<strong>und</strong>risse der jeweiligen Gewerke wird im Layoutbereich<br />

abgelegt, mit Ausnahme der TGA-Gewerke Sicherheitstechnik <strong>und</strong> Elektrotechnik. In diesen Gewerken<br />

wird die Legende im Modellbereich abgelegt.<br />

3.3.6 Schriftsatz, Schriftfont<br />

Die Bemaßung <strong>und</strong> Beschriftung der Konstruktion, der Legende u. a. textliche Darstellungen, müssen<br />

nach den dafür geltenden Zeichennormen (DIN ISO 128/ DIN EN ISO 3098-5) erfolgen.<br />

Projektspezifisch davon abweichend ist, mit Ausnahme des Gewerkes Sicherheitstechnik, der<br />

Schriftfont arial.ttf in den digitalen Dokumentationen einzusetzen. Im Gewerk Sicherheitstechnik ist<br />

der Schriftfont aus der Vorlagedatei zu übernehmen.<br />

Außerdem sind die Einheitennamen <strong>und</strong> Einheitenzeichen der DIN 1301-1 anzuwenden.<br />

3.3.7 Stiftdicken <strong>und</strong> Linienarten<br />

Die Erstellung der Konstruktion, des Planrahmens u. a. geometrischer Darstellungen muss nach<br />

den dafür geltenden Normen (DIN ISO 128) erfolgen bzw. übergeben werden. Die nach DIN genormten<br />

Stiftdicken <strong>und</strong> die für die bauliche oder Gewerke spezifische Darstellung geforderten Linienarten<br />

sind anzuwenden. Dies gilt ebenso für die Wahl der farbigen Darstellung dieser Linien<br />

(Abriss, Neubau, Lüftungsleitungen, Warmwasser etc.).<br />

Ausnahme ist das Gewerk Sicherheitstechnik. In diesem Gewerk sind die <strong>Vorgaben</strong> aus der Vorlagedatei<br />

zu übernehmen.<br />

3.3.8 Flächenelemente: Schraffuren, Muster, Füllflächen<br />

Die Darstellung von Flächenelementen erfolgt nach den geltenden Normen <strong>und</strong> nach dem Standard<br />

des Auftraggebers.<br />

3.4 <strong>CAD</strong>-spezifische <strong>Vorgaben</strong><br />

Mit Übergabe des Bauvorhabens werden sowohl Papierdokumentationen als auch <strong>CAD</strong>- Daten<br />

gem. dieser Richtlinie an den Bedarfsträger SMB übergeben. Diese Unterlagen <strong>und</strong> Dateien sind<br />

die Voraussetzungen für eine Bewirtschaftung der Gebäude während der Nutzungsdauer. Dieses<br />

<strong>Kapitel</strong> enthält die formalen Mindestanforderungen zur Umsetzung <strong>und</strong> Übergabe der digitalen<br />

Pläne.<br />

<strong>CAD</strong>-<strong>Vorgaben</strong> (geometrische Daten) <strong>Kapitel</strong> 3 - Seite 5 von 9


<strong>B<strong>und</strong>esamt</strong> für <strong>Bauwesen</strong> <strong>und</strong> Raumordnung<br />

- Dokumentationsrichtlinie - Museumsinsel – Pergamonmuseum 06/2013 -<br />

3.4.1 Datenformat<br />

<strong>CAD</strong>-Daten sind in einem der vorgegebenen Formate (siehe <strong>Kapitel</strong> 6.1.3) lesbar auf einem Datenträger<br />

(CD-ROM oder ähnlich) zu übergeben. Sämtliche Daten sind umkomprimiert auf dem Datenträger<br />

zu speichern. Aus den Layouts sind Plotdateien als zusätzliche Dateien im programmunabhängigen<br />

PDF-Format mit Plotfaktor 1:1 zu erzeugen <strong>und</strong> zu übergeben. Näheres regelt <strong>Kapitel</strong> 1.3<br />

/ 6.1.3 der Dokumentationsrichtlinie. Als Standard werden Vorlagedateien mit Layerstrukturen für<br />

die Gewerke der Kostengruppen 300 <strong>und</strong> 400, teilweise 500 der DIN 276, sowie für die Gebäudeverwaltung<br />

<strong>und</strong> für Feuerwehrpläne, weiterhin für Ausstellungen <strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

Die Vorlagedatei für das Gewerk Sicherheitstechnik enthält eine Symbolbibliothek. Nur diese Symbole<br />

dürfen bei der Erarbeitung der Pläne <strong>und</strong> Strangschemen benutzt werden. Die SMB-<strong>CAD</strong>-<br />

Richtlinien Sicherheitstechnik sind zu beachten. Hierzu ist Rücksprache mit dem Referat Sicherheit<br />

der SMB zu halten, E-Mail-Adresse: gdiii@smb.spk-berlin.de.<br />

3.4.2 Globale Zeichnungsvorgaben<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich werden für Zeichnungen Modell- <strong>und</strong> Layoutbereich genutzt.<br />

Gezeichnet wird im Modellbereich im Maßstab 1:1, die Einheit ist Millimeter.<br />

Es soll ein Basisgr<strong>und</strong>riss als Referenzzeichnung für das jeweilige Gewerk hinterlegt werden, der<br />

für alle Anwender/ Nutzer die gleiche Zeichnungsgr<strong>und</strong>lage bildet.<br />

Die Lage der Referenzzeichnung sowie die Lage der Zeichnungen der einzelnen Gewerke ist an<br />

dem Globalpunkt x=0.00 <strong>und</strong> y=0.00 auszurichten.<br />

Das bedeutet, die Gr<strong>und</strong>risszeichnung des Geschosses mit den größten äußeren Abmaßen des<br />

Gebäudes wird gewählt. Der Schnittpunkt des äußersten Maßes unten, mit dem äußersten Maß<br />

links entspricht diesem Globalpunkt 0.00/0.00. Die Zeichnungen der anderen Geschossebenen<br />

werden lagerichtig nach dieser Gr<strong>und</strong>risszeichnung ausgerichtet.<br />

3.4.3 Layer- Struktur<br />

Die Layerstruktur ist für sämtliche Pläne der Dokumentation zu übernehmen.<br />

Sie gliedert sich in Basis-Layer <strong>und</strong> die Layer der einzelnen Nutzergruppen.<br />

Die Bezeichnung der Layer regelt die Zuordnung zum Gewerk bzw. Nutzer <strong>und</strong> ist zu übernehmen.<br />

Die Gr<strong>und</strong>riss- <strong>und</strong> Raumnummerndarstellungen in den Revisionsplänen sind mit einer durch SMB<br />

vorgegebenen, minimierten Layeranzahl zu erstellen. Als Gr<strong>und</strong>risse sind die letztgültigen, aktuellen<br />

Revisionspläne des Architekten zu verwenden. Eine Zusammenfassung der einzelnen Layer<br />

der Architektenpläne zu einem einzigen, referenzierten Layer erfolgt nicht. Bei der Erstellung der<br />

Revisionsunterlagen sind die jeweils aktuellen <strong>CAD</strong>-Richtlinien der SMB zu berücksichtigen.<br />

Für das Gewerk Sicherheitstechnik gibt die Vorlagedatei sämtliche Einstellungen wie Layer-<br />

Struktur, Textstil, Linientypen, Layouts sowie sonstige globale Einstellungen für die Übersichtspläne<br />

<strong>und</strong> die Strangschemen vor, die ohne Ausnahme zu übernehmen sind. Änderungen der Linientypfaktoren<br />

oder Skalierungen sind nicht zulässig. Zusätzlich benötigte Layouts müssen in Abstimmung<br />

mit dem Referat Sicherheit der SMB ergänzt werden.<br />

Für das Gewerk Sicherheitstechnik ist eine Datei pro Geschossebene zu liefern, das bedeutet die<br />

komplette Sicherheitstechnik wird im Modellbereich gezeichnet, in den einzelnen Layouts werden<br />

dann die Layer fachlich zugeordnet (entsprechend dem Papierplan).<br />

Rücksprache ist mit dem Referat Sicherheit der SMB zu halten, E-Mail-Adresse: gdiii@smb.spkberlin.de.<br />

<strong>CAD</strong>-<strong>Vorgaben</strong> (geometrische Daten) <strong>Kapitel</strong> 3 - Seite 6 von 9


<strong>B<strong>und</strong>esamt</strong> für <strong>Bauwesen</strong> <strong>und</strong> Raumordnung<br />

- Dokumentationsrichtlinie - Museumsinsel – Pergamonmuseum 06/2013 -<br />

Layer- Code:<br />

1. Ebene<br />

001 übergreifend, Basislayer<br />

010 Hochbau<br />

020 Technik (KG 410, 420, 430, 440, 460, 470, 480, 540)<br />

030 Sicherheit (KG 452, 454, 456, 459, 540)<br />

040 Gebäudeverwaltung<br />

050 Fernmelde- <strong>und</strong> Kommunikationstechnik (KG 451, 453, 455, 457, 459,<br />

zum Teil 479, 540)<br />

060 Feuerwehrpläne<br />

070 Ausstellung <strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit<br />

Layer- Code:<br />

2. Ebene<br />

Die Layer werden über die Bezeichnung, den Linientyp <strong>und</strong> die Farbzuordnung definiert. (Siehe<br />

hierzu Anhang <strong>Kapitel</strong> 6.3.2-1: Auszug Layerliste).<br />

3.4.4 Festlegungen zur Geometrie <strong>und</strong> Konstruktion<br />

Fluchten der Geschosse<br />

Die vertikale <strong>und</strong> horizontale Zuordnung eines Gebäudes ist vor Abgabe der Daten durch Messung<br />

der Koordinaten zu kontrollieren. Bei der Aufteilung in mehrere Abschnitte sind die Anschlüsse ohne<br />

Überlappungsbereiche auszubilden. Symbole <strong>und</strong> deren Bezeichnung sind immer vollständig<br />

(nicht geschnitten) in einem Abschnitt darzustellen. Es ist ein Übersichtsplan auf einer Folie (Layer)<br />

zu liefern.<br />

Maße<br />

Maße sind unter Berücksichtigung der geltenden Normen <strong>und</strong> Vorschriften darzustellen. Es ist auf<br />

eine assoziative Vermaßung (Referenzpunkt) zu achten. Nischentiefen sind anzugeben. Bei der<br />

Angabe der Brüstungshöhe ist der Bezug anzugeben.<br />

Symbole<br />

Für die geometrische Darstellung von Ausstattungsobjekten sind standardisierte Symbolkataloge<br />

für normgerechte Abbildungen, z.B. in den Bereichen Architektur, Elektrotechnik <strong>und</strong> Haustechnik<br />

zu verwenden. Weitere benötigte Objekte sind als Symbole oder Blöcke jeweils projektspezifisch<br />

zu definieren <strong>und</strong> deren Verwendung anzugeben. Für die Sicherheitstechnik sind die unter <strong>Kapitel</strong><br />

3.4.1 genannten Symbole zu verwenden.<br />

3.4.5 Plotstile<br />

Wird mit Plotstilen gearbeitet, sind die Angaben zur Stiftzuordnung, zu Linienstärken <strong>und</strong> Linientypen<br />

in farbabhängigen Plotstil- Dateien zu speichern.<br />

3.4.6 Qualitätsmanagement<br />

Mit Beginn der Erstellung digitaler Dokumentationen initiiert der FbT / Auftragnehmer einen Datenabgleich<br />

mit Testdateien. Dieses „Pilottest“ genannte Verfahren dient der frühzeitigen Korrektur<br />

fehlerhaft erstellter/ abgespeicherter Dokumentationen durch Optimierungshinweise.<br />

<strong>CAD</strong>-<strong>Vorgaben</strong> (geometrische Daten) <strong>Kapitel</strong> 3 - Seite 7 von 9


<strong>B<strong>und</strong>esamt</strong> für <strong>Bauwesen</strong> <strong>und</strong> Raumordnung<br />

- Dokumentationsrichtlinie - Museumsinsel – Pergamonmuseum 06/2013 -<br />

Der FbT / Auftragnehmer überlässt hierfür dem Auftraggeber für die aktuelle Baumaßnahme repräsentative<br />

digitale Zeichnungen in den geforderten Formaten. Nach beendetem Pilottest erfolgt die<br />

Benachrichtigung an die Projektleitung bzw. die Aushändigung eines Zertifikats an den FbT / Auftragnehmer.<br />

Die durch den Pilottest festgelegten Verfahrensweisen zur Erstellung, Speicherung <strong>und</strong><br />

Übergabe der Daten müssen mit Übergabe der digitalen Dokumentationen in den Leistungsphasen<br />

5, 8 <strong>und</strong> 9 (HOAI) umgesetzt werden.<br />

Die Abnahme dieser Datensätze erfolgt durch die Anfertigung eines Prüfberichts, der wiederum<br />

Optimierungshinweise enthalten kann bzw. die korrekturlose Übernahme der Daten bestätigt.<br />

3.5 Flächennachweis/ Raumstempel<br />

3.5.1 Flächennachweis<br />

Ein Flächennachweis ist immer so anzufertigen, dass eine Überführung in ein datenbankgestütztes<br />

Raum- <strong>und</strong> Gebäudebuch möglich ist. Die Erstellung eines datenbankgestützten Raum- <strong>und</strong> Gebäudebuchs<br />

ist bauvorhabenspezifisch mit dem BBR abzustimmen. (Siehe <strong>Kapitel</strong> 4)<br />

Für die Verwendungszwecke der SMB sind sowohl digitale Unterlagen (Exceltabellen) als auch<br />

Papierunterlagen (DIN A4, kopierfähig) zu übergeben. Die Vorlagen dazu werden durch den Auftraggeber<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

Die Raumpolygone werden nach den Regeln der DIN 277-1:2005 erstellt <strong>und</strong> raumweise strukturiert.<br />

Das Raumblatt muss die im <strong>Kapitel</strong> 6, RGB- <strong>Vorgaben</strong>, <strong>Kapitel</strong> 6.4.1, Teil 4 geforderten Informationen<br />

enthalten.<br />

Die bauliche Ausstattung wird gemäß <strong>Kapitel</strong> 6.4.1, Teil 5 in seinem Datenumfang definiert <strong>und</strong> in<br />

Absprache mit dem BBR bei Bedarf beauftragt.<br />

Der zusätzliche Datenumfang gem. <strong>Kapitel</strong> 6.4.2 wird derzeit für die BV der SMB nicht gefordert.<br />

3.5.2 Raumstempel<br />

In den Zeichnungen sind für jeden Raum nur die wichtigsten Informationen mittels Raumstempel<br />

einzutragen. Die Struktur <strong>und</strong> die Inhalte werden in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber vor<br />

Baubeginn definiert <strong>und</strong> als Muster zur Verfügung gestellt.<br />

Raumdefinitionen (Raumpolygone) sind auf Basis der Raumbuchdaten nach folgendem Schema<br />

zu beschriften:<br />

Raum-Nummer max. 12-stellig<br />

Raum-Bezeichnung Text<br />

Fläche Format: **.## m²<br />

Höhe<br />

Format: **.## m<br />

Dieser Raumstempel ist innerhalb des Raumes abzulegen. Ist dies aus Gründen der Übersichtlichkeit<br />

nicht möglich, kann der Raumstempel auch außerhalb der Gebäudedarstellung eingefügt werden.<br />

In diesem Fall muss der eindeutige Bezug zwischen Raum <strong>und</strong> Raumstempel herstellbar sein<br />

(z.B. Verbindung mittels Linie).<br />

3.5.3 Kennzeichnungssystematik<br />

Bei Bauvorhaben in bereits bestehenden Gebäuden, deren bauliche Einbauten, Räume <strong>und</strong> technische<br />

Anlagen mit einem bestehenden Kennzeichnungssystem versehen sind, ist diese Kennzeichnung<br />

am Bestand orientiert weiterzuführen.<br />

<strong>CAD</strong>-<strong>Vorgaben</strong> (geometrische Daten) <strong>Kapitel</strong> 3 - Seite 8 von 9


<strong>B<strong>und</strong>esamt</strong> für <strong>Bauwesen</strong> <strong>und</strong> Raumordnung<br />

- Dokumentationsrichtlinie - Museumsinsel – Pergamonmuseum 06/2013 -<br />

Für Neubauvorhaben <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>instandsetzungen wird eine mit dem Bedarfsträger abgestimmte<br />

Kennzeichnungsstruktur erarbeitet <strong>und</strong> mit Beginn der Maßnahme festgelegt.<br />

Bei abschnittsweise Instandsetzungen <strong>und</strong> Erneuerungen der Gebäude ist sicherzustellen, dass<br />

das im Bestand vorhandene Kennzeichnungssystem beibehalten wird. Jedes neu errichtete Bauwerk,<br />

das keinen Kennzeichnungsbezug zu bestehenden Gebäuden bzw. technischen Anlagen<br />

hat, ist mit dem neuen Kennzeichnungssystem zu versehen.<br />

3.6 Nutzerspezifische Ergänzungen<br />

Diese Ergänzungen werden immer in Abstimmung mit den Projektleitungen <strong>und</strong> dem Referat A5<br />

des BBR sowie mit dem Bedarfsträger SMB im Einzelfall festgelegt. Je nach BV können zusätzliche<br />

Unterlagen, Angaben oder Spezifikationen erforderlich sein, die über die bisher geforderte<br />

Standarddokumentation hinausgehen, um dem Dokumentationsbedarf des Nutzers gerecht zu<br />

werden. Der Bedarfsträger hat seine Anforderungen hierfür für jedes BV anzumelden <strong>und</strong> die Beauftragung<br />

der nachfolgenden Bedarfspositionen mit dem BBR abzustimmen.<br />

3.6.1 Ersteinrichtung/ Ausstellungsarchitektur<br />

Der Bedarfsträger benötigt zusätzlich zur baulichen <strong>und</strong> technischen Dokumentation folgende Pläne<br />

<strong>und</strong> Informationen:<br />

Ersteinrichtung/ Ausstellungsarchitektur<br />

Die Unterlagen sind in mehrfacher Ausfertigung gemäß der Übersicht Dokumentationsunterlagen<br />

(<strong>Kapitel</strong> 6.3) zu übergeben. Das <strong>Kapitel</strong> 6A, Gewerke spezifischer Anhang ist anzuwenden. Die<br />

Übergabe der Einrichtung <strong>und</strong> Ausstattung an den Bedarfsträger ist zu protokollieren. Die Protokolle<br />

sind dem Bedarfsträger zu übergeben. Im Hinblick auf die Inventarisierung im Hause SMB/ SPK<br />

sind auch Angaben zu Preisen erforderlich. Daher ist die Übergabe von Kopien der Rechnungsbelege<br />

oder der Lieferscheine im konkreten Fall mit dem Bedarfsträger abzustimmen.<br />

Für die Ersteinrichtung ist ein Möblierungsplan zu übergeben, der ebenenweise die Raumzuordnung<br />

der Möblierung darstellt (in der Regel M 1:100). Eine Geschossebene ist in der Regel auf einem<br />

Plan darzustellen. Abweichungen hiervon sind mit dem Bedarfsträger abzustimmen.<br />

Die Ausstellungsarchitektur ist geschossweise in Übersichtsplänen (in der Regel Gr<strong>und</strong>risse im<br />

Maßstab 1:100) darzustellen. Für Einbauten, Vitrinen, Sockel, Konsolen sind die Werkplanungen<br />

(Revisionszeichnungen) zu übergeben. Analog dem Hochbau werden die Unterlagen ergänzt<br />

durch Materialangaben, Produkthinweise, Zulassungen etc.<br />

Für Maßnahmen mit bauordnungsrechtlicher Relevanz sind die Zustimmungsunterlagen gemäß<br />

<strong>Kapitel</strong> 6.1.4 zu übergeben.<br />

3.6.2 Datenumfang der baulichen Ausstattungen<br />

Der Bedarfsträger benötigt die Erfassung der baulichen Ausstattungen gemäß <strong>Kapitel</strong> 6.4.1, Teil 5:<br />

„Datenumfang der baulichen Ausstattung“ für folgende Flächen:<br />

• Flächen für Wand-, Decken- Bodenbeläge nach Materialien getrennt ausgewiesen<br />

• Glasreinigungsflächen <strong>und</strong> Fensterreinigungsflächen nach Materialien getrennt ausgewiesen<br />

• Türflächen <strong>und</strong> Flächen sonstiger Festeinbauten nach Materialien getrennt ausgewiesen<br />

Die Beschreibungsmerkmale richten sich nach den Bewirtschaftungserfordernissen (siehe geforderte<br />

Beschreibungsmerkmale der baulichen Ausstattungen: <strong>Kapitel</strong> 6, Tab. 6.4.1-6).<br />

<strong>CAD</strong>-<strong>Vorgaben</strong> (geometrische Daten) <strong>Kapitel</strong> 3 - Seite 9 von 9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!