PMU - Kapitel 3 - CAD-Vorgaben - Bundesamt für Bauwesen und ...
PMU - Kapitel 3 - CAD-Vorgaben - Bundesamt für Bauwesen und ...
PMU - Kapitel 3 - CAD-Vorgaben - Bundesamt für Bauwesen und ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Kapitel</strong> 3<br />
<strong>CAD</strong>-<strong>Vorgaben</strong><br />
(geometrische Daten)<br />
DRL-MI-<strong>PMU</strong><br />
06/2013
<strong>B<strong>und</strong>esamt</strong> für <strong>Bauwesen</strong> <strong>und</strong> Raumordnung<br />
- Dokumentationsrichtlinie - Museumsinsel – Pergamonmuseum 06/2013 -<br />
3. <strong>CAD</strong>-<strong>Vorgaben</strong> (geometrische Daten)<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
3.1 Erläuterungen ...................................................................................................................3<br />
3.2 Allgemeine <strong>Vorgaben</strong> .......................................................................................................3<br />
3.3 Fachliche <strong>Vorgaben</strong>..........................................................................................................4<br />
3.3.1 Papierformate....................................................................................................................4<br />
3.3.2 Planlayout .........................................................................................................................4<br />
3.3.3 Plankopf ............................................................................................................................4<br />
3.3.4 Übersichtsplan <strong>und</strong> Nordpfeil .........................................................................................4<br />
3.3.5 Legende.............................................................................................................................5<br />
3.3.6 Schriftsatz, Schriftfont .....................................................................................................5<br />
3.3.7 Stiftdicken <strong>und</strong> Linienarten .............................................................................................5<br />
3.3.8 Flächenelemente: Schraffuren, Muster, Füllflächen......................................................5<br />
3.4 <strong>CAD</strong>-spezifische <strong>Vorgaben</strong>..............................................................................................5<br />
3.4.1 Datenformat.......................................................................................................................6<br />
3.4.2 Globale Zeichnungsvorgaben .........................................................................................6<br />
3.4.3 Layer- Struktur..................................................................................................................6<br />
3.4.4 Festlegungen zur Geometrie <strong>und</strong> Konstruktion ............................................................7<br />
3.4.5 Plotstile..............................................................................................................................7<br />
3.4.6 Qualitätsmanagement ......................................................................................................7<br />
3.5 Flächennachweis/ Raumstempel ....................................................................................8<br />
3.5.1 Flächennachweis..............................................................................................................8<br />
3.5.2 Raumstempel ....................................................................................................................8<br />
3.5.3 Kennzeichnungssystematik ............................................................................................8<br />
3.6 Nutzerspezifische Ergänzungen .....................................................................................9<br />
3.6.1 Ersteinrichtung/ Ausstellungsarchitektur ......................................................................9<br />
3.6.2 Datenumfang der baulichen Ausstattungen ..................................................................9<br />
<strong>CAD</strong>-<strong>Vorgaben</strong> (geometrische Daten) <strong>Kapitel</strong> 3 - Seite 2 von 9
<strong>B<strong>und</strong>esamt</strong> für <strong>Bauwesen</strong> <strong>und</strong> Raumordnung<br />
- Dokumentationsrichtlinie - Museumsinsel – Pergamonmuseum 06/2013 -<br />
3.1 Erläuterungen<br />
Für die Übergabe der digitalen Dokumentation ist die Einhaltung des <strong>CAD</strong>- Standards des Auftraggebers<br />
verbindlich. Der <strong>CAD</strong>- Standard des Auftraggebers setzt sich zusammen aus Layerstrukturen,<br />
<strong>Vorgaben</strong> für Stiftdicken, Linienarten, Mustern, Schraffuren, Schriftfont. Diese <strong>Vorgaben</strong> sind<br />
fachliche (zeichentechnische) <strong>und</strong> <strong>CAD</strong>-spezifische Anforderungen. Dieser <strong>CAD</strong>-Standard wird als<br />
Projektstandard in Form von Vorlagedateien oder Beispielprojekten vorgegeben. Mit den übertragenen<br />
<strong>Vorgaben</strong> <strong>und</strong> Konfigurationen ist die Dokumentation anzufertigen <strong>und</strong> vollständig als Papierdokumentation<br />
<strong>und</strong> in digitaler Form zu übergeben.<br />
Die als Gr<strong>und</strong>lage einer Zeichnung zu verwendenden <strong>CAD</strong>-Vorgabe-Dateien <strong>und</strong> die zu beachtenden<br />
<strong>CAD</strong>-Richtlinien der SMB stehen auf der Homepage des BBR www.bbr.b<strong>und</strong>.de unter<br />
Baubereich Baufachlicher Service Dokumentationsrichtlinien DRL-MI-<strong>PMU</strong> 06/2013 zur<br />
Verfügung.<br />
Für eine Weiterverarbeitung der objektspezifischen Daten wird die Übergabe der Abbildungen von<br />
Gebäuden, Gebäudeteilen bzw. Abschnitten sowie Technischen Anlagen in Form von Vektordaten<br />
mit den dazugehörigen beschreibenden Informationen erwartet. Hierbei werden verschiedene<br />
Planinhalte, Darstellungsqualitäten <strong>und</strong> Datenaustauschformate unterschieden.<br />
3.2 Allgemeine <strong>Vorgaben</strong><br />
Diese <strong>Vorgaben</strong> gelten für die Pläne <strong>und</strong> Dateien aller am Prozess Beteiligten.<br />
Der produktive Arbeitsprozess des FbT/ Auftragnehmers <strong>und</strong> der Gebrauch von <strong>CAD</strong>- Werkzeugen<br />
wird hiermit nicht vorgegeben. Das Verwenden eigener <strong>CAD</strong>- Standards ist nur für die interne Bearbeitung<br />
erlaubt. Mit Übergabe der Daten müssen die Anforderungen des Auftraggebers umgesetzt<br />
sein.<br />
Unberührt davon bleiben qualitative Anforderungen an Zeichnungsdarstellungen nach allgemein<br />
gültigen <strong>und</strong> gewerkespezifischen Richtlinien.<br />
• Gr<strong>und</strong>sätzlich sind in den Plänen Rohbaumaße zu verwenden. Ist das nicht möglich, (z.B. bei<br />
Bestandsaufnahmen vorhandener Gebäude) sind Fertigmaße zu verwenden. In jede Zeichnung<br />
ist ein entsprechender Hinweis aufzunehmen.<br />
• Die Darstellungstiefe der Ausführungsdetails ist dem jeweiligen Planungsfortschritt anzupassen<br />
<strong>und</strong> mit dem Auftraggeber abzustimmen.<br />
• Bei der Auftragsvergabe werden Vorlagedateien gemäß den <strong>CAD</strong>-<strong>Vorgaben</strong> des Auftraggebers<br />
in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Diese digitalen Standardvorgaben des Auftraggebers<br />
sollen als Projektstandard eingespielt <strong>und</strong> als Vorlage verwendet werden.<br />
• Der Auftraggeber übernimmt keine <strong>CAD</strong>-Koordination zwischen den Projektbeteiligten im Dokumentationsprozess.<br />
• Die projektbezogenen <strong>Vorgaben</strong> enthalten Präzisierungen zu Inhalt <strong>und</strong> Umfang der anzufertigen<br />
Unterlagen, welche sich aus den besonderen Erfordernissen der SMB ergeben.<br />
• Neben der Übergabe der bauordnungsrechtlich relevanten Unterlagen (Bauakte) sind in Absprache<br />
mit dem BBR die Unterlagen zur Ersteinrichtung/ Ausstattung, Ausstellungsgestaltung<br />
<strong>und</strong> besondere Dokumentationen an den Bedarfsträger SMB zu übergeben.<br />
• Die fachtechnischen Dokumentationen gliedern sich in den einzelnen Fachgewerken in Anlehnung<br />
an die DIN 276.<br />
• Die AKS-Kennzeichnung erfolgt auf Gr<strong>und</strong>lage des <strong>Kapitel</strong>s 2 bzw. 6.3.4.<br />
<strong>CAD</strong>-<strong>Vorgaben</strong> (geometrische Daten) <strong>Kapitel</strong> 3 - Seite 3 von 9
<strong>B<strong>und</strong>esamt</strong> für <strong>Bauwesen</strong> <strong>und</strong> Raumordnung<br />
- Dokumentationsrichtlinie - Museumsinsel – Pergamonmuseum 06/2013 -<br />
• Abweichungen vom Kennzeichnungssystem beim Bauen im Bestand sind mit dem Bedarfsträger<br />
abzustimmen. Für bestehende Anlagen ist die nachträgliche Einführung der AKS- Kennzeichnung<br />
zusammen mit dem Bedarfsträger abzuwägen.<br />
• Anzuwenden ist das Pflichtenheft: „Anforderungen an die GA-Planung <strong>und</strong> Ausführung“ auf alle<br />
weiteren Bauten der SMB.<br />
3.3 Fachliche <strong>Vorgaben</strong><br />
Normen <strong>und</strong> Standards, die bei der Umsetzung von technischen Zeichnungen im Baubereich <strong>und</strong><br />
deshalb auch für <strong>CAD</strong>-Systeme ihre Gültigkeit haben, sind in ihren aktuellen Fassungen einzuhalten.<br />
Umzusetzen sind insbesondere Regelungen zur zeichnerischen Darstellung in Plänen. Verbindlich<br />
sind die folgenden fachlichen <strong>Vorgaben</strong>. (Siehe hierzu Anhang <strong>Kapitel</strong> 6.3.5: Auszug wichtiger<br />
Normen für die zeichnerische Gestaltung von Plänen.)<br />
3.3.1 Papierformate<br />
Bei der Erstellung der Planunterlagen sind die genormten Blattgrößen nach DIN EN ISO 5457 einzuhalten.<br />
Das vorgegebene Verhältnis von Zeichnungsbreite zu Zeichnungshöhe von 1/2 kann bei stark<br />
vom Standardmaß abweichenden Darstellungen variiert werden, wobei gr<strong>und</strong>sätzlich die nächstgrößeren<br />
Längenmaße zu wählen sind. Die genormten Streifenformate sind im entsprechenden<br />
Feld des jeweiligen Plankopfes in mm anzugeben.<br />
3.3.2 Planlayout<br />
Alle Pläne sind gewerkeübergreifend mit einheitlichem Layout einzurichten, d.h. Planausschnitte<br />
sind über alle Geschosse möglichst jeweils gleich zu wählen, aufzuteilen <strong>und</strong> darzustellen (Abweichungen<br />
bei wechselnden Gr<strong>und</strong>rissausdehnungen sind möglich). Pläne sollten jeweils einheitliche<br />
Papierformate haben.<br />
Im rechten Planabschnitt sind der Plankopf des Auftraggebers mit Indexfeld sowie der Übersichtsplan,<br />
die Legende <strong>und</strong> alle weiteren erforderlichen Informationen angeordnet. Wenn kein ausreichender<br />
Platz vorhanden ist, kann z.B. die Legende im nächstgelegenen Faltfeld eingefügt werden.<br />
3.3.3 Plankopf<br />
Alle Pläne sind mit einem festgelegten, einheitlichen Format für den Plankopf auszustatten.<br />
(Siehe hierzu Anhang <strong>Kapitel</strong> 6.3.3: Plankopf.)<br />
Beim Einfügen des Plankopfes sind Schrifttypen-/ Schriftfonteinstellungen zu überprüfen. Der<br />
Plankopf ist als Block einzufügen <strong>und</strong> für die Bearbeitung aufzulösen.<br />
Abwandlungen des Plankopfes für DIN A3- bzw. DIN A4- Formate sind nach Abstimmung mit dem<br />
Auftraggeber zulässig. Hierbei ist der Informationsgehalt jedoch im Wesentlichen beizubehalten.<br />
Der Plankopf ist im Layoutbereich zu zeichnen, nicht im Modellbereich.<br />
3.3.4 Übersichtsplan <strong>und</strong> Nordpfeil<br />
Ein Lage- bzw. Übersichtsplan der Liegenschaft bzw. des Gebäudes ist bei umfangreichen Geschossflächen,<br />
Gebäuden <strong>und</strong> bei der Arbeit mit Ansichtsfenstern in jeden Plan zu integrieren <strong>und</strong><br />
mit einem Nordpfeil zu versehen.<br />
<strong>CAD</strong>-<strong>Vorgaben</strong> (geometrische Daten) <strong>Kapitel</strong> 3 - Seite 4 von 9
<strong>B<strong>und</strong>esamt</strong> für <strong>Bauwesen</strong> <strong>und</strong> Raumordnung<br />
- Dokumentationsrichtlinie - Museumsinsel – Pergamonmuseum 06/2013 -<br />
Darzustellen sind die wichtigsten objektbezogenen Informationen, wie z.B.:<br />
• spezifische Bezeichnungen (Bauteil-Nummerierungen),<br />
• übergeordnete Einteilungen (Achsen),<br />
• Kennzeichnung des in der Zeichnung dargestellten Bereiches,<br />
• die straßenmäßige Erschließung,<br />
• die Gr<strong>und</strong>grenzen der Liegenschaft.<br />
3.3.5 Legende<br />
Die Darstellung entspricht dem vorgegebenen einheitlichen Layout. Für alle Zeichnungen eines<br />
Bauvorhabens ist mit einheitlichen Legenden zu arbeiten, die dem jeweiligen Planungsstand angepasst<br />
werden müssen. Die Legende der Gr<strong>und</strong>risse der jeweiligen Gewerke wird im Layoutbereich<br />
abgelegt, mit Ausnahme der TGA-Gewerke Sicherheitstechnik <strong>und</strong> Elektrotechnik. In diesen Gewerken<br />
wird die Legende im Modellbereich abgelegt.<br />
3.3.6 Schriftsatz, Schriftfont<br />
Die Bemaßung <strong>und</strong> Beschriftung der Konstruktion, der Legende u. a. textliche Darstellungen, müssen<br />
nach den dafür geltenden Zeichennormen (DIN ISO 128/ DIN EN ISO 3098-5) erfolgen.<br />
Projektspezifisch davon abweichend ist, mit Ausnahme des Gewerkes Sicherheitstechnik, der<br />
Schriftfont arial.ttf in den digitalen Dokumentationen einzusetzen. Im Gewerk Sicherheitstechnik ist<br />
der Schriftfont aus der Vorlagedatei zu übernehmen.<br />
Außerdem sind die Einheitennamen <strong>und</strong> Einheitenzeichen der DIN 1301-1 anzuwenden.<br />
3.3.7 Stiftdicken <strong>und</strong> Linienarten<br />
Die Erstellung der Konstruktion, des Planrahmens u. a. geometrischer Darstellungen muss nach<br />
den dafür geltenden Normen (DIN ISO 128) erfolgen bzw. übergeben werden. Die nach DIN genormten<br />
Stiftdicken <strong>und</strong> die für die bauliche oder Gewerke spezifische Darstellung geforderten Linienarten<br />
sind anzuwenden. Dies gilt ebenso für die Wahl der farbigen Darstellung dieser Linien<br />
(Abriss, Neubau, Lüftungsleitungen, Warmwasser etc.).<br />
Ausnahme ist das Gewerk Sicherheitstechnik. In diesem Gewerk sind die <strong>Vorgaben</strong> aus der Vorlagedatei<br />
zu übernehmen.<br />
3.3.8 Flächenelemente: Schraffuren, Muster, Füllflächen<br />
Die Darstellung von Flächenelementen erfolgt nach den geltenden Normen <strong>und</strong> nach dem Standard<br />
des Auftraggebers.<br />
3.4 <strong>CAD</strong>-spezifische <strong>Vorgaben</strong><br />
Mit Übergabe des Bauvorhabens werden sowohl Papierdokumentationen als auch <strong>CAD</strong>- Daten<br />
gem. dieser Richtlinie an den Bedarfsträger SMB übergeben. Diese Unterlagen <strong>und</strong> Dateien sind<br />
die Voraussetzungen für eine Bewirtschaftung der Gebäude während der Nutzungsdauer. Dieses<br />
<strong>Kapitel</strong> enthält die formalen Mindestanforderungen zur Umsetzung <strong>und</strong> Übergabe der digitalen<br />
Pläne.<br />
<strong>CAD</strong>-<strong>Vorgaben</strong> (geometrische Daten) <strong>Kapitel</strong> 3 - Seite 5 von 9
<strong>B<strong>und</strong>esamt</strong> für <strong>Bauwesen</strong> <strong>und</strong> Raumordnung<br />
- Dokumentationsrichtlinie - Museumsinsel – Pergamonmuseum 06/2013 -<br />
3.4.1 Datenformat<br />
<strong>CAD</strong>-Daten sind in einem der vorgegebenen Formate (siehe <strong>Kapitel</strong> 6.1.3) lesbar auf einem Datenträger<br />
(CD-ROM oder ähnlich) zu übergeben. Sämtliche Daten sind umkomprimiert auf dem Datenträger<br />
zu speichern. Aus den Layouts sind Plotdateien als zusätzliche Dateien im programmunabhängigen<br />
PDF-Format mit Plotfaktor 1:1 zu erzeugen <strong>und</strong> zu übergeben. Näheres regelt <strong>Kapitel</strong> 1.3<br />
/ 6.1.3 der Dokumentationsrichtlinie. Als Standard werden Vorlagedateien mit Layerstrukturen für<br />
die Gewerke der Kostengruppen 300 <strong>und</strong> 400, teilweise 500 der DIN 276, sowie für die Gebäudeverwaltung<br />
<strong>und</strong> für Feuerwehrpläne, weiterhin für Ausstellungen <strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
Die Vorlagedatei für das Gewerk Sicherheitstechnik enthält eine Symbolbibliothek. Nur diese Symbole<br />
dürfen bei der Erarbeitung der Pläne <strong>und</strong> Strangschemen benutzt werden. Die SMB-<strong>CAD</strong>-<br />
Richtlinien Sicherheitstechnik sind zu beachten. Hierzu ist Rücksprache mit dem Referat Sicherheit<br />
der SMB zu halten, E-Mail-Adresse: gdiii@smb.spk-berlin.de.<br />
3.4.2 Globale Zeichnungsvorgaben<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich werden für Zeichnungen Modell- <strong>und</strong> Layoutbereich genutzt.<br />
Gezeichnet wird im Modellbereich im Maßstab 1:1, die Einheit ist Millimeter.<br />
Es soll ein Basisgr<strong>und</strong>riss als Referenzzeichnung für das jeweilige Gewerk hinterlegt werden, der<br />
für alle Anwender/ Nutzer die gleiche Zeichnungsgr<strong>und</strong>lage bildet.<br />
Die Lage der Referenzzeichnung sowie die Lage der Zeichnungen der einzelnen Gewerke ist an<br />
dem Globalpunkt x=0.00 <strong>und</strong> y=0.00 auszurichten.<br />
Das bedeutet, die Gr<strong>und</strong>risszeichnung des Geschosses mit den größten äußeren Abmaßen des<br />
Gebäudes wird gewählt. Der Schnittpunkt des äußersten Maßes unten, mit dem äußersten Maß<br />
links entspricht diesem Globalpunkt 0.00/0.00. Die Zeichnungen der anderen Geschossebenen<br />
werden lagerichtig nach dieser Gr<strong>und</strong>risszeichnung ausgerichtet.<br />
3.4.3 Layer- Struktur<br />
Die Layerstruktur ist für sämtliche Pläne der Dokumentation zu übernehmen.<br />
Sie gliedert sich in Basis-Layer <strong>und</strong> die Layer der einzelnen Nutzergruppen.<br />
Die Bezeichnung der Layer regelt die Zuordnung zum Gewerk bzw. Nutzer <strong>und</strong> ist zu übernehmen.<br />
Die Gr<strong>und</strong>riss- <strong>und</strong> Raumnummerndarstellungen in den Revisionsplänen sind mit einer durch SMB<br />
vorgegebenen, minimierten Layeranzahl zu erstellen. Als Gr<strong>und</strong>risse sind die letztgültigen, aktuellen<br />
Revisionspläne des Architekten zu verwenden. Eine Zusammenfassung der einzelnen Layer<br />
der Architektenpläne zu einem einzigen, referenzierten Layer erfolgt nicht. Bei der Erstellung der<br />
Revisionsunterlagen sind die jeweils aktuellen <strong>CAD</strong>-Richtlinien der SMB zu berücksichtigen.<br />
Für das Gewerk Sicherheitstechnik gibt die Vorlagedatei sämtliche Einstellungen wie Layer-<br />
Struktur, Textstil, Linientypen, Layouts sowie sonstige globale Einstellungen für die Übersichtspläne<br />
<strong>und</strong> die Strangschemen vor, die ohne Ausnahme zu übernehmen sind. Änderungen der Linientypfaktoren<br />
oder Skalierungen sind nicht zulässig. Zusätzlich benötigte Layouts müssen in Abstimmung<br />
mit dem Referat Sicherheit der SMB ergänzt werden.<br />
Für das Gewerk Sicherheitstechnik ist eine Datei pro Geschossebene zu liefern, das bedeutet die<br />
komplette Sicherheitstechnik wird im Modellbereich gezeichnet, in den einzelnen Layouts werden<br />
dann die Layer fachlich zugeordnet (entsprechend dem Papierplan).<br />
Rücksprache ist mit dem Referat Sicherheit der SMB zu halten, E-Mail-Adresse: gdiii@smb.spkberlin.de.<br />
<strong>CAD</strong>-<strong>Vorgaben</strong> (geometrische Daten) <strong>Kapitel</strong> 3 - Seite 6 von 9
<strong>B<strong>und</strong>esamt</strong> für <strong>Bauwesen</strong> <strong>und</strong> Raumordnung<br />
- Dokumentationsrichtlinie - Museumsinsel – Pergamonmuseum 06/2013 -<br />
Layer- Code:<br />
1. Ebene<br />
001 übergreifend, Basislayer<br />
010 Hochbau<br />
020 Technik (KG 410, 420, 430, 440, 460, 470, 480, 540)<br />
030 Sicherheit (KG 452, 454, 456, 459, 540)<br />
040 Gebäudeverwaltung<br />
050 Fernmelde- <strong>und</strong> Kommunikationstechnik (KG 451, 453, 455, 457, 459,<br />
zum Teil 479, 540)<br />
060 Feuerwehrpläne<br />
070 Ausstellung <strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit<br />
Layer- Code:<br />
2. Ebene<br />
Die Layer werden über die Bezeichnung, den Linientyp <strong>und</strong> die Farbzuordnung definiert. (Siehe<br />
hierzu Anhang <strong>Kapitel</strong> 6.3.2-1: Auszug Layerliste).<br />
3.4.4 Festlegungen zur Geometrie <strong>und</strong> Konstruktion<br />
Fluchten der Geschosse<br />
Die vertikale <strong>und</strong> horizontale Zuordnung eines Gebäudes ist vor Abgabe der Daten durch Messung<br />
der Koordinaten zu kontrollieren. Bei der Aufteilung in mehrere Abschnitte sind die Anschlüsse ohne<br />
Überlappungsbereiche auszubilden. Symbole <strong>und</strong> deren Bezeichnung sind immer vollständig<br />
(nicht geschnitten) in einem Abschnitt darzustellen. Es ist ein Übersichtsplan auf einer Folie (Layer)<br />
zu liefern.<br />
Maße<br />
Maße sind unter Berücksichtigung der geltenden Normen <strong>und</strong> Vorschriften darzustellen. Es ist auf<br />
eine assoziative Vermaßung (Referenzpunkt) zu achten. Nischentiefen sind anzugeben. Bei der<br />
Angabe der Brüstungshöhe ist der Bezug anzugeben.<br />
Symbole<br />
Für die geometrische Darstellung von Ausstattungsobjekten sind standardisierte Symbolkataloge<br />
für normgerechte Abbildungen, z.B. in den Bereichen Architektur, Elektrotechnik <strong>und</strong> Haustechnik<br />
zu verwenden. Weitere benötigte Objekte sind als Symbole oder Blöcke jeweils projektspezifisch<br />
zu definieren <strong>und</strong> deren Verwendung anzugeben. Für die Sicherheitstechnik sind die unter <strong>Kapitel</strong><br />
3.4.1 genannten Symbole zu verwenden.<br />
3.4.5 Plotstile<br />
Wird mit Plotstilen gearbeitet, sind die Angaben zur Stiftzuordnung, zu Linienstärken <strong>und</strong> Linientypen<br />
in farbabhängigen Plotstil- Dateien zu speichern.<br />
3.4.6 Qualitätsmanagement<br />
Mit Beginn der Erstellung digitaler Dokumentationen initiiert der FbT / Auftragnehmer einen Datenabgleich<br />
mit Testdateien. Dieses „Pilottest“ genannte Verfahren dient der frühzeitigen Korrektur<br />
fehlerhaft erstellter/ abgespeicherter Dokumentationen durch Optimierungshinweise.<br />
<strong>CAD</strong>-<strong>Vorgaben</strong> (geometrische Daten) <strong>Kapitel</strong> 3 - Seite 7 von 9
<strong>B<strong>und</strong>esamt</strong> für <strong>Bauwesen</strong> <strong>und</strong> Raumordnung<br />
- Dokumentationsrichtlinie - Museumsinsel – Pergamonmuseum 06/2013 -<br />
Der FbT / Auftragnehmer überlässt hierfür dem Auftraggeber für die aktuelle Baumaßnahme repräsentative<br />
digitale Zeichnungen in den geforderten Formaten. Nach beendetem Pilottest erfolgt die<br />
Benachrichtigung an die Projektleitung bzw. die Aushändigung eines Zertifikats an den FbT / Auftragnehmer.<br />
Die durch den Pilottest festgelegten Verfahrensweisen zur Erstellung, Speicherung <strong>und</strong><br />
Übergabe der Daten müssen mit Übergabe der digitalen Dokumentationen in den Leistungsphasen<br />
5, 8 <strong>und</strong> 9 (HOAI) umgesetzt werden.<br />
Die Abnahme dieser Datensätze erfolgt durch die Anfertigung eines Prüfberichts, der wiederum<br />
Optimierungshinweise enthalten kann bzw. die korrekturlose Übernahme der Daten bestätigt.<br />
3.5 Flächennachweis/ Raumstempel<br />
3.5.1 Flächennachweis<br />
Ein Flächennachweis ist immer so anzufertigen, dass eine Überführung in ein datenbankgestütztes<br />
Raum- <strong>und</strong> Gebäudebuch möglich ist. Die Erstellung eines datenbankgestützten Raum- <strong>und</strong> Gebäudebuchs<br />
ist bauvorhabenspezifisch mit dem BBR abzustimmen. (Siehe <strong>Kapitel</strong> 4)<br />
Für die Verwendungszwecke der SMB sind sowohl digitale Unterlagen (Exceltabellen) als auch<br />
Papierunterlagen (DIN A4, kopierfähig) zu übergeben. Die Vorlagen dazu werden durch den Auftraggeber<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
Die Raumpolygone werden nach den Regeln der DIN 277-1:2005 erstellt <strong>und</strong> raumweise strukturiert.<br />
Das Raumblatt muss die im <strong>Kapitel</strong> 6, RGB- <strong>Vorgaben</strong>, <strong>Kapitel</strong> 6.4.1, Teil 4 geforderten Informationen<br />
enthalten.<br />
Die bauliche Ausstattung wird gemäß <strong>Kapitel</strong> 6.4.1, Teil 5 in seinem Datenumfang definiert <strong>und</strong> in<br />
Absprache mit dem BBR bei Bedarf beauftragt.<br />
Der zusätzliche Datenumfang gem. <strong>Kapitel</strong> 6.4.2 wird derzeit für die BV der SMB nicht gefordert.<br />
3.5.2 Raumstempel<br />
In den Zeichnungen sind für jeden Raum nur die wichtigsten Informationen mittels Raumstempel<br />
einzutragen. Die Struktur <strong>und</strong> die Inhalte werden in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber vor<br />
Baubeginn definiert <strong>und</strong> als Muster zur Verfügung gestellt.<br />
Raumdefinitionen (Raumpolygone) sind auf Basis der Raumbuchdaten nach folgendem Schema<br />
zu beschriften:<br />
Raum-Nummer max. 12-stellig<br />
Raum-Bezeichnung Text<br />
Fläche Format: **.## m²<br />
Höhe<br />
Format: **.## m<br />
Dieser Raumstempel ist innerhalb des Raumes abzulegen. Ist dies aus Gründen der Übersichtlichkeit<br />
nicht möglich, kann der Raumstempel auch außerhalb der Gebäudedarstellung eingefügt werden.<br />
In diesem Fall muss der eindeutige Bezug zwischen Raum <strong>und</strong> Raumstempel herstellbar sein<br />
(z.B. Verbindung mittels Linie).<br />
3.5.3 Kennzeichnungssystematik<br />
Bei Bauvorhaben in bereits bestehenden Gebäuden, deren bauliche Einbauten, Räume <strong>und</strong> technische<br />
Anlagen mit einem bestehenden Kennzeichnungssystem versehen sind, ist diese Kennzeichnung<br />
am Bestand orientiert weiterzuführen.<br />
<strong>CAD</strong>-<strong>Vorgaben</strong> (geometrische Daten) <strong>Kapitel</strong> 3 - Seite 8 von 9
<strong>B<strong>und</strong>esamt</strong> für <strong>Bauwesen</strong> <strong>und</strong> Raumordnung<br />
- Dokumentationsrichtlinie - Museumsinsel – Pergamonmuseum 06/2013 -<br />
Für Neubauvorhaben <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>instandsetzungen wird eine mit dem Bedarfsträger abgestimmte<br />
Kennzeichnungsstruktur erarbeitet <strong>und</strong> mit Beginn der Maßnahme festgelegt.<br />
Bei abschnittsweise Instandsetzungen <strong>und</strong> Erneuerungen der Gebäude ist sicherzustellen, dass<br />
das im Bestand vorhandene Kennzeichnungssystem beibehalten wird. Jedes neu errichtete Bauwerk,<br />
das keinen Kennzeichnungsbezug zu bestehenden Gebäuden bzw. technischen Anlagen<br />
hat, ist mit dem neuen Kennzeichnungssystem zu versehen.<br />
3.6 Nutzerspezifische Ergänzungen<br />
Diese Ergänzungen werden immer in Abstimmung mit den Projektleitungen <strong>und</strong> dem Referat A5<br />
des BBR sowie mit dem Bedarfsträger SMB im Einzelfall festgelegt. Je nach BV können zusätzliche<br />
Unterlagen, Angaben oder Spezifikationen erforderlich sein, die über die bisher geforderte<br />
Standarddokumentation hinausgehen, um dem Dokumentationsbedarf des Nutzers gerecht zu<br />
werden. Der Bedarfsträger hat seine Anforderungen hierfür für jedes BV anzumelden <strong>und</strong> die Beauftragung<br />
der nachfolgenden Bedarfspositionen mit dem BBR abzustimmen.<br />
3.6.1 Ersteinrichtung/ Ausstellungsarchitektur<br />
Der Bedarfsträger benötigt zusätzlich zur baulichen <strong>und</strong> technischen Dokumentation folgende Pläne<br />
<strong>und</strong> Informationen:<br />
Ersteinrichtung/ Ausstellungsarchitektur<br />
Die Unterlagen sind in mehrfacher Ausfertigung gemäß der Übersicht Dokumentationsunterlagen<br />
(<strong>Kapitel</strong> 6.3) zu übergeben. Das <strong>Kapitel</strong> 6A, Gewerke spezifischer Anhang ist anzuwenden. Die<br />
Übergabe der Einrichtung <strong>und</strong> Ausstattung an den Bedarfsträger ist zu protokollieren. Die Protokolle<br />
sind dem Bedarfsträger zu übergeben. Im Hinblick auf die Inventarisierung im Hause SMB/ SPK<br />
sind auch Angaben zu Preisen erforderlich. Daher ist die Übergabe von Kopien der Rechnungsbelege<br />
oder der Lieferscheine im konkreten Fall mit dem Bedarfsträger abzustimmen.<br />
Für die Ersteinrichtung ist ein Möblierungsplan zu übergeben, der ebenenweise die Raumzuordnung<br />
der Möblierung darstellt (in der Regel M 1:100). Eine Geschossebene ist in der Regel auf einem<br />
Plan darzustellen. Abweichungen hiervon sind mit dem Bedarfsträger abzustimmen.<br />
Die Ausstellungsarchitektur ist geschossweise in Übersichtsplänen (in der Regel Gr<strong>und</strong>risse im<br />
Maßstab 1:100) darzustellen. Für Einbauten, Vitrinen, Sockel, Konsolen sind die Werkplanungen<br />
(Revisionszeichnungen) zu übergeben. Analog dem Hochbau werden die Unterlagen ergänzt<br />
durch Materialangaben, Produkthinweise, Zulassungen etc.<br />
Für Maßnahmen mit bauordnungsrechtlicher Relevanz sind die Zustimmungsunterlagen gemäß<br />
<strong>Kapitel</strong> 6.1.4 zu übergeben.<br />
3.6.2 Datenumfang der baulichen Ausstattungen<br />
Der Bedarfsträger benötigt die Erfassung der baulichen Ausstattungen gemäß <strong>Kapitel</strong> 6.4.1, Teil 5:<br />
„Datenumfang der baulichen Ausstattung“ für folgende Flächen:<br />
• Flächen für Wand-, Decken- Bodenbeläge nach Materialien getrennt ausgewiesen<br />
• Glasreinigungsflächen <strong>und</strong> Fensterreinigungsflächen nach Materialien getrennt ausgewiesen<br />
• Türflächen <strong>und</strong> Flächen sonstiger Festeinbauten nach Materialien getrennt ausgewiesen<br />
Die Beschreibungsmerkmale richten sich nach den Bewirtschaftungserfordernissen (siehe geforderte<br />
Beschreibungsmerkmale der baulichen Ausstattungen: <strong>Kapitel</strong> 6, Tab. 6.4.1-6).<br />
<strong>CAD</strong>-<strong>Vorgaben</strong> (geometrische Daten) <strong>Kapitel</strong> 3 - Seite 9 von 9