Pflanzenschutzmittel für den Obstgarten - Landwirtschaftskammer ...
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Kennzeichnung zum Schutz von Nutzorganismen<br />
NN 410 Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen<br />
des Mittels in die Blüte sollten vermie<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in<br />
<strong>den</strong> Abendstun<strong>den</strong> erfolgen.<br />
Kennzeichnung von Gefahrstoffen<br />
Gefahrensymbole T+, T, Xn, Xi, C, F, N (alt)<br />
<strong>Pflanzenschutzmittel</strong> sind mit folgen<strong>den</strong> Gefahrensymbolen und Gefahrenbezeichnungen gekennzeichnet (schwarzer Aufdruck auf<br />
orangegelbem Grund). Die für das jeweilige Präparat erforderlichen Schutzmaßnahmen sind der Gebrauchsanleitung zu entnehmen.<br />
Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit <strong>Pflanzenschutzmittel</strong>n sind zu beachten.<br />
T + sehr giftig T giftig Xn gesundheitsschädlich<br />
Xi reizend C ätzend F leichtentzündlich N umweltgefährlich<br />
Seit dem 01.12.2010 gelten neue Kennzeichnungen von Gefahrstoffen nach EG-VO 1272/2008: GHS (global harmonisiertes<br />
System): Schwarzes Symbol, rot umrandet<br />
In einer Übergangsfrist bis zum 01.06.2015 können noch beide Piktogramm-Typen parallel verwendet wer<strong>den</strong>.<br />
Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach EG-VO 1272/2008 (neu)<br />
giftig, sehr giftig<br />
gesundheitsschädlich<br />
untere Kategorie<br />
obere Kategorie<br />
ätzend, reizend leicht entzündlich oxidierend umweltgefährlich<br />
hoch entzündlich brandfördernd<br />
2<br />
PSM_HuK_Obst_2013 Stand Dezember 2013