Folien Forum Arbeitsrecht - ADK
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GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES<br />
ARBEITNEHMERÜBERLASSUNGSGESETZES<br />
UND DES SCHWARZARBEITSBEKÄMPFUNGS-<br />
GESETZES<br />
in Kraft getreten zum 30.07.2011:<br />
Erweiterte Kontroll- und Sanktionsmechanismen, insbesondere<br />
• Verpflichtung des Verleihers, die für die Kontrolle der Mindestlohnverordnung<br />
erforderlichen Unterlagen für die gesamte Dauer der tatsächlichen Beschäftigung des<br />
Zeitarbeitnehmers in deutscher Sprache für zwei Jahre bereit zu halten.<br />
• Verpflichtung des Entleihers, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit des<br />
Zeitarbeitnehmers aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre<br />
lang aufzubewahren, wenn die Mindestlohnverordnung Anwendung findet.<br />
29.05.2013 Rechtsanwältin Katja Hüser<br />
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