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Folien Forum Arbeitsrecht - ADK

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GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES<br />

ARBEITNEHMERÜBERLASSUNGSGESETZES<br />

UND DES SCHWARZARBEITSBEKÄMPFUNGS-<br />

GESETZES<br />

in Kraft getreten zum 30.07.2011:<br />

Erweiterte Kontroll- und Sanktionsmechanismen, insbesondere<br />

• Verpflichtung des Verleihers, die für die Kontrolle der Mindestlohnverordnung<br />

erforderlichen Unterlagen für die gesamte Dauer der tatsächlichen Beschäftigung des<br />

Zeitarbeitnehmers in deutscher Sprache für zwei Jahre bereit zu halten.<br />

• Verpflichtung des Entleihers, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit des<br />

Zeitarbeitnehmers aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre<br />

lang aufzubewahren, wenn die Mindestlohnverordnung Anwendung findet.<br />

29.05.2013 Rechtsanwältin Katja Hüser<br />

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