19.01.2014 Aufrufe

Anlage 3 - Avacon

Anlage 3 - Avacon

Anlage 3 - Avacon

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Netzanschlussregeln der <strong>Avacon</strong> AG<br />

Technisch-organisatorische Mindestanforderungen für den Netzzugang zum<br />

Verteilungsnetz<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

0 Vorwort 2<br />

1 Grundsätzliches 3<br />

2 Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss – Anschlussbedingungen – 3<br />

2.1 Grundlegende Anforderungen 3<br />

2.1.1 Allgemeines 3<br />

2.1.2 Festlegung eines Netzanschlusskonzeptes 3<br />

2.1.3 Anschlusskorridore für Netzanschlusskunden ohne Eigenerzeugung 4<br />

2.1.4 Sternpunktbehandlung 4<br />

2.1.5 Instandhaltung 4<br />

2.1.6 Blindleistungsaustausch 4<br />

2.1.7 Netzrückwirkungen und Spannungsqualität 4<br />

2.1.8 Netzschutz 4<br />

2.1.9 Netzstörungen 5<br />

2.2 Anforderungen an Erzeugungseinheiten 5<br />

2.3 Anforderungen an Verteilungsnetze 5<br />

3 Technische Mindestanforderungen für die Erbringung von Vorleistungen für Systemdienstleistungen 5<br />

3.1 Allgemeines 5<br />

3.2 Systemdienstleistungen 5<br />

3.2.1 Allgemeines 5<br />

3.2.2 Frequenzhaltung 6<br />

3.2.3 Versorgungswiederaufbau 6<br />

3.2.4 Betriebsführung 6<br />

3.3 Spannungsregelung 6<br />

4 Technische Mindestanforderungen an die Zählung und Messung 6<br />

4.1 Zählung 6<br />

4.1.1 Allgemeines 6<br />

4.1.2 Verrechnungszählung 6<br />

4.1.3 Einbauorte von Verrechnungszähleinrichtungen 7<br />

4.1.4 Betrieb von Verrechnungszähleinrichtungen an den Netzanschlüssen am Verteilungsnetz 7<br />

4.1.5 Verwendung von Zählwerten für die Abrechnung 7<br />

4.2 Messungen und Meldungen 7<br />

5 Netzausbau 8<br />

5.1 Allgemeines 8<br />

6 Netzführung 8<br />

6.1 Allgemeines 8<br />

6.2 Aufgaben der Netzführung 8<br />

6.2.1 Das Prinzip in der Netzführung 8<br />

6.2.2 Netzeinsatzplanung 8<br />

6.2.3 Steuerung und Überwachung des Verteilungsnetzes 8<br />

6.2.3.1 Normalbetrieb: 9<br />

6.2.3.2 Gestörter und gefährdeter Betrieb 9<br />

6.3 Großstörungen 9<br />

6.3.1 Allgemeines 9<br />

6.3.2 DVG-5-Stufen-Plan 9<br />

6.3.3 Netzwiederaufbau 9<br />

7 Verzeichnis der <strong>Anlage</strong>n 9<br />

MUSTER<br />

1 / 9


0 Vorwort<br />

Gemäß § 19 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 07-07-2005, sind die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtet,<br />

unter Berücksichtigung der nach §17 festgelegten Bedingungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilnetzen,<br />

<strong>Anlage</strong>n direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen technische Mindestanforderungen zu veröffentlichen.<br />

MUSTER<br />

Zur Umsetzung dieser Bestimmungen werden durch die <strong>Avacon</strong> AG diese „Netzanschlussregeln der <strong>Avacon</strong> AG – technischorganisatorische<br />

Mindestanforderungen für den Netzzugang zum Verteilungsnetz“ festgelegt. In diese fließen auch die Voraussetzungen<br />

der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) ein. Gleichermaßen finden die spezifischen Gegebenheiten und technischen Besonderheiten der<br />

Verteilungsnetze (VN), die <strong>Avacon</strong> AG als Verteilnetzbetreiber (VNB) unterhält, Eingang. Auf Unternehmensebene bestehen zahlreiche technische<br />

Regelwerke und Verfahrensanweisungen, die den Charakter dieser Bedingungen maßgeblich formen.<br />

Die vorliegenden Bedingungen stellen damit unter Berücksichtigung der wesentlichen Motive des EnWG (möglichst sichere, preisgünstige,<br />

verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität) die technisch-organisatorischen<br />

Mindestanforderungen für den Netzzugang dar.<br />

Die „Netzanschlussregeln“ basieren auf den „Netzanschluss- und Netznutzungsregeln“ der 50Hertz Transmission GmbH und der „Netzanschlussregeln<br />

Hoch- und Höchstspannung“ der TenneT TSO GmbH.<br />

Helmstedt, April 2013<br />

<strong>Avacon</strong> AG<br />

Bild 1:<br />

Das Netzgebiet der <strong>Avacon</strong> AG<br />

2 / 9


1 Grundsätzliches<br />

1) Alle in diesen Netzanschlussregeln verwendeten Begriffe, sofern nicht in einschlägigen Normen oder Richtlinien erläutert, sind kursiv<br />

dargestellt und in (<strong>Anlage</strong> 1) definiert.<br />

2) Die <strong>Avacon</strong> AG ist Verteilungsnetzbetreiber eines öffentlichen Drehstromverteilungsnetzes mit unterschiedlichen Spannungsebenen (Nieder-<br />

und Mittelspannung 0,4 N und einer Frequenz von ca. 50 Hz.<br />

3) Netzanschlüsse am Verteilungsnetz der <strong>Avacon</strong> AG bestehen grundsätzlich mit anderen Verteilungsnetzen und anderen Netzanschlusskunden.<br />

4) Die vorliegenden Netzanschlussregeln dienen der Sicherstellung eines netznutzerseitig bedarfsgerechten <strong>Anlage</strong>nbetriebes bei gleichzeitiger<br />

Vermeidung unzulässiger Rückwirkungen auf den allgemeinen sicheren Betrieb des Verteilungsnetzes und einer diskriminierungsfreien<br />

Netznutzung durch alle Netzanschlusskunden.<br />

5) Die vorliegenden Netzanschlussregeln legen die Mindestanforderungen für das Einrichten und das Betreiben eines oder mehrerer Anschlüsse<br />

an diesem Netz fest. Sie orientieren sich an den objektiven Erfordernissen eines störungsfreien Betriebes der Netze der <strong>Avacon</strong><br />

AG auf der einen und an den Belangen eines bedarfsgerechten <strong>Anlage</strong>nbetriebes beim Netzanschlusskunden auf der anderen Seite. Sie<br />

stützen sich auf die allgemein anerkannten, dem technischen Fortschritt kontinuierlich angepassten Regeln der Technik und die sie konkretisierenden<br />

technischen Regeln der <strong>Avacon</strong> AG.<br />

6) Einzelheiten des Netzanschlusses werden im Netzanschlussvertrag geregelt.<br />

7) Der Nachweis der zwischen Netzanschlusskunden und der <strong>Avacon</strong> AG vertraglich festgelegten Eigenschaften wird in bilateral zu vereinbarendem<br />

Umfang (z. B. durch Prüfungen) erbracht.<br />

8) Die <strong>Avacon</strong> AG behält sich vor, die Einhaltung der allgemeinen technischen Vorgaben jederzeit zu überprüfen (z. B. Schutz- oder Reglereinstellungen).<br />

Der Netzanschlusskunde stellt der <strong>Avacon</strong> AG erforderliche Daten und Angaben auf Anforderung zur Verfügung.<br />

9) Alle im Folgenden genannten Werte, Angaben und Anforderungen beziehen sich auf den Netzanschlusspunkt, soweit nicht ausdrücklich<br />

etwas anderes beschrieben ist.<br />

2 Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss – Anschlussbedingungen –<br />

2.1 Grundlegende Anforderungen<br />

2.1.1 Allgemeines<br />

Der Anschluss von <strong>Anlage</strong>n eines Netzanschlusskunden zum Zweck der Einspeisung oder der Entnahme von elektrischer Energie erfolgt über<br />

Schaltstellen mit Trennfunktion, deren Anschlusspunkt von der <strong>Avacon</strong> AG unter Berücksichtigung der gegebenen Netzverhältnisse, der Leistung<br />

und Betriebsweise der <strong>Anlage</strong> sowie der Interessen des Netzanschlusskunden festgelegt wird.<br />

Auf der Grundlage des mit der <strong>Avacon</strong> AG festgelegten Netzanschlusskonzeptes veranlasst der Netzanschlusskunde die Ausführung der Anschlussanlage,<br />

für die der Netzanschlusskunde verantwortlich ist. Die Schaltanlagen sind gemäß den einschlägigen Vorschriften und den anerkannten<br />

Regeln der Technik als „abgeschlossene elektrische Betriebsstätten“ zu planen, zu errichten und zu betreiben.<br />

In den Fällen, in denen der Netzanschlusskunde Eigentümer von Grundstück oder Gebäude ist, muss für die <strong>Avacon</strong> AG ein geeigneter Platz für<br />

die Aufstellung von primär- und sekundärtechnischen Einrichtungen zur Verfügung stehen und zugänglich sein. Zur Sekundärtechnik gehören<br />

insbesondere Schutz- und Steuertechnik, Zähleinrichtungen sowie Einrichtungen der Informations- und Übertragungstechnik. Der Netzanschlusskunde<br />

und <strong>Avacon</strong> AG tauschen technische Dokumentationen aus, deren Umfang und Inhalt gemeinsam abgestimmt werden. Für die Dauer des<br />

Betriebes des Netzanschlusses sind die Unterlagen auf dem aktuellen Stand zu halten und jeweils bei Änderung dem anderen Partner zur Verfügung<br />

zu stellen.<br />

In folgenden Fällen ist die <strong>Avacon</strong> AG berechtigt, eine vorübergehende Begrenzung der Netzkapazität oder eine <strong>Anlage</strong>nabschaltung vorzunehmen:<br />

- höhere Gewalt,<br />

- potenzielle Gefahr für den sicheren Systembetrieb,<br />

- Engpass bzw. Gefahr von Überlastungen an Betriebsmitteln,<br />

- Gefahr einer Inselnetzbildung,<br />

- Gefährdung der statischen oder der dynamischen Netzstabilität,<br />

- systemgefährdender Frequenzanstieg,<br />

- unzulässige Netzrückwirkungen,<br />

- Wartung, Instandsetzung bzw. Durchführung von Baumaßnahmen.<br />

MUSTER<br />

- Gefährdung oder Störung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems in der jeweiligen Regelzone des Übertragungsnetzbetreibers<br />

2.1.2 Festlegung eines Netzanschlusskonzeptes<br />

Voraussetzung für einen neuen Netzanschluss oder eine Anschlussänderung ist die Abstimmung zwischen der <strong>Avacon</strong> AG und dem Netzanschlusskunden<br />

über ein Netzanschlusskonzept.<br />

Zur Festlegung des Netzanschlusskonzeptes prüft <strong>Avacon</strong> AG auf Anfrage des Netzanschlusskunden, ob die Netzverhältnisse (z. B. Netzkapazität,<br />

Blindleistungsbilanz, Kurzschlussleistung, Zuverlässigkeit der Leistungsbereitstellung, usw.) am bestehenden oder geplanten Netzanschlusspunkt<br />

ausreichen, um die <strong>Anlage</strong> des Netzanschlusskunden ohne unzulässige Rückwirkung auf das Netz der <strong>Avacon</strong> AG und ohne Beeinträchtigung des<br />

<strong>Anlage</strong>nbetriebes der übrigen Netzanschlusskunden anzuschließen und zu betreiben.<br />

3 / 9


Für die Prüfung einer Anfrage erhält die <strong>Avacon</strong> AG vom Netzanschlusskunden alle zur Beurteilung des Netzanschlusses erforderlichen Daten und<br />

Informationen. Soweit beim Netzanschlusskunden Prüfungen erforderlich werden, erhält dieser von der <strong>Avacon</strong> AG die hierfür notwendigen Daten<br />

und Informationen.<br />

Für den Anschluss von Erzeugungseinheiten auch in nachgelagerten Netzen sind die Unterlagen bzw. Informationen nach <strong>Anlage</strong> 2.1 oder <strong>Anlage</strong><br />

2.2 einzureichen (<strong>Anlage</strong> 2).<br />

Ergibt die Prüfung, dass die Netzverhältnisse für einen bestimmungsgemäßen und rückwirkungsarmen Betrieb der <strong>Anlage</strong> eines Netzanschlusskunden<br />

nicht ausreichend sind, werden im Netzanschlusskonzept entsprechende Maßnahmen zur Anpassung der <strong>Anlage</strong>n des Netzanschlusskunden<br />

der <strong>Avacon</strong> AG festgelegt.<br />

Geplante Änderungen an <strong>Anlage</strong>nteilen mit Auswirkungen auf den Netzanschluss stimmen die <strong>Avacon</strong> AG und der Netzanschlusskunde miteinander<br />

ab. Technische Dokumentationen der geplanten elektrischen <strong>Anlage</strong>n des Netzanschlusskunden sind in von der <strong>Avacon</strong> AG angeforderter Art<br />

und Umfang im Vorfeld einzureichen.<br />

Der Nachweis der zwischen Netzanschlusskunde und der <strong>Avacon</strong> AG vertraglich festgelegten Eigenschaften muss in geeigneter Form erbracht<br />

werden.<br />

Die Eigentums- bzw. Pachtgrenzen sind im Netzanschlussvertrag zu regeln.<br />

2.1.3 Anschlusskorridore für Netzanschlusskunden ohne Eigenerzeugung<br />

Es gelten folgenden Anschlusskorridoren für die erwartete höchste Bezugsleistung der Netzanschlusskunden ohne Eigenerzeugung:<br />

Netz- bzw. Anschlussort<br />

Bezugsleistungskorridor<br />

Umspannebene<br />

NE 7 NS-Netz < 100 kW<br />

NE 6<br />

MS-/NS-Station, d.h. 100 kW … 300 kW<br />

NS-Sammelschiene<br />

NE 5 MS-Netz (20 kV) 300 kW … 10 000 kW<br />

NE 4<br />

HS-/MS-Station, d.h.<br />

MS-Sammelschiene<br />

> 10 000 kW<br />

Unter Berücksichtigung der netztechnischen Bedingungen (insbesondere der Spannungsqualität nach DIN EN 50160 und der maximale Übertragungskapazität<br />

des bestehenden Netzes), sowie der bestehenden Netztopologie und der örtlichen Gegebenheiten im Netzgebiet sind Netzanschlusskunden<br />

ohne Eigenerzeugung den Netz bzw. Umspannebenen entsprechend zuzuordnen.<br />

<strong>Avacon</strong> behält sich im Einzelfall vor, Netzanschlusskunden mit geringer Leistung an einer vorgelagerten Netz- bzw. Umspannebene (z.B. NE 4<br />

„HS/MS“ statt NE 5 „MS“ bei < 10 000 kW) anzuschließen, wenn eine Anbindung an das bestehenden Netze gemäß Tabelle nicht möglich ist und<br />

sich die Zuordnung zu der vorgelagerten Netz- bzw. Umspannebene gemäß den technisch, wirtschaftlichen Bedingungen unter Berücksichtigung<br />

aller Interessen als sinnvoll erweist.<br />

2.1.4 Sternpunktbehandlung<br />

Die Sternpunktbehandlung für die Netze der <strong>Avacon</strong> AG wird von der <strong>Avacon</strong> AG festgelegt. Daraus ergibt sich eine entsprechende Vorgabe für<br />

die Behandlung von Sternpunkten, die zur Spannungsebene der Netze der <strong>Avacon</strong> AG gehören, auch wenn diese im Netz des Netzanschlusskunden<br />

liegen. Dies gilt insbesondere für Transformatoren und andere sternpunktbildende Betriebsmittel, die sich ggf. im Eigentum des Netzanschlusskunden<br />

befinden.<br />

Die Behandlung von Sternpunkten, die nicht zum Netz der <strong>Avacon</strong> AG gehören, ist im Einzelfall abzustimmen und wird im Netzanschlussvertrag<br />

vereinbart.<br />

Grundsätzlich hat jeder Netzanschlusskunde für die Sternpunktbehandlung seiner <strong>Anlage</strong>nteile selbst zu sorgen.<br />

2.1.5 Instandhaltung<br />

Alle <strong>Anlage</strong>n sind nach dem Stand der Technik instand zu halten, um einen ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten.<br />

Sicherheitsrelevante <strong>Anlage</strong>nteile, z. B. Leistungsschalter, Batterien, Schutzeinrichtungen, sind nach einem Inspektionsplan regelmäßig zu überprüfen<br />

und zu dokumentieren.<br />

2.1.6 Blindleistungsaustausch<br />

Bei einem Lastfluss aus dem Netz der <strong>Avacon</strong> AG zum Netzanschlusskunden, hat der Netzanschlusskunde am Netzanschlusspunkt standardmäßig<br />

einen Leistungsfaktor = 0,95 (induktiv) bis 1 einzuhalten.<br />

Ein erweiterter Blindleistungsaustausch oder die Rückspeisung von Blindleistung in das Netz der <strong>Avacon</strong> AG ist nur zulässig, wenn dies vertraglich<br />

gesondert vereinbart ist.<br />

2.1.7 Netzrückwirkungen und Spannungsqualität<br />

1) Netzanschlusskunden haben zu gewährleisten, dass von ihrer elektrischen <strong>Anlage</strong> keine unzulässigen Rückwirkungen auf das Verteilungsnetz<br />

(z. B. Oberschwingungen, Flicker) ausgehen.<br />

2) Die Parameter für zulässige Netzrückwirkungen (Spannungsänderungen, Flickerstörfaktoren, Spannungsunsymmetrien, Oberschwingungen,<br />

Zwischenharmonische) orientieren sich an den „Grundsätzen für die Beurteilung von Netzrückwirkungen“ (VDEW/1992) sowie der<br />

DIN EN 50160.<br />

2.1.8 Netzschutz<br />

Konzepte und Schutzeinstellungen zwischen der <strong>Avacon</strong> AG und dem Netzanschlusskunden werden abgestimmt. Eine Gefährdung der aneinander<br />

grenzenden Netze oder <strong>Anlage</strong>n ist zu vermeiden.<br />

1) Hierfür sind am Netzanschlusspunkt geeignete Schutzeinrichtungen gemäß den technischen Abstimmungen vorzusehen. Die Schutzeinrichtungen<br />

sind in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Die Überprüfungen sind zu dokumentieren.<br />

2) Die Ausführung erfolgt auf Basis der technischen Regeln der <strong>Avacon</strong> AG.<br />

MUSTER<br />

3) Der Netzanschlusskunde ist für den zuverlässigen Schutz seiner <strong>Anlage</strong>n selbst verantwortlich.<br />

4/9


2.1.9 Netzstörungen<br />

1) Störungen im Netz, z. B. Kurzschlüsse durch atmosphärische Einwirkungen, können nicht verhindert werden. Dem Verhalten von Netzanschlusskunden<br />

bei Störungen im Netz kommt eine wichtige Bedeutung zu. Während der Störungsdauer müssen alle <strong>Anlage</strong>n im Rahmen ihrer<br />

technischen Möglichkeiten einen Kurzschlussstrom ins Netz liefern, um die Funktionen der Schutzeinrichtungen sicherzustellen und den<br />

Spannungsabstieg zu minimieren.<br />

2) Die Höhe des Kurzschlussstrombeitrages am Netzanschlusspunkt ist mit der <strong>Avacon</strong> AG zu vereinbaren.<br />

MUSTER<br />

3) Die <strong>Avacon</strong> AG bezieht grundsätzlich alle Netzanschlusskunden zur Vermeidung großflächiger Störungen in den DVG-5-Stufen-Plan (siehe<br />

6.3.2) bzw. in ihr Wiederaufbaukonzept ein. Sowohl <strong>Avacon</strong> AG als auch der Netzanschlusskunde informieren sich gegenseitig unverzüglich<br />

über bekannt gewordene besondere Ereignisse, sofern diese von Belang für den Anderen sein können.<br />

4) Im Fall von störungsbedingter Spannungslosigkeit sind Veränderungen am Schaltzustand des Netzanschlusses nur nach Rücksprache mit<br />

der zuständigen Netzwarte vorzunehmen.<br />

5) Zur Störungsaufklärung können Sonderkontrollen von der <strong>Avacon</strong> AG angefordert werden, die der Netzanschlusskunde an seinen Betriebsmitteln<br />

durchzuführen hat, sofern diese galvanisch mit dem Netz der <strong>Avacon</strong> AG verbunden sind.<br />

6) Bei der Beseitigung und Aufklärung der Störung unterstützen sich die Partner gegenseitig.<br />

2.2 Anforderungen an Erzeugungseinheiten<br />

Die Anforderungen an Erzeugungseinheiten sind in den BDEW-Regelungen „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“ - in der jeweils gültigen<br />

Fassung – sowie die zusätzlichen technischen und organisatorischen Regeln für den Netzanschluss von EEG-Erzeugungsanlagen im Netzgebiet<br />

der <strong>Avacon</strong> AG geregelt.<br />

2.3 Anforderungen an Verteilungsnetze<br />

1) Untergeordnete Verteilungsnetzbetreiber mit Netzanschluss am Verteilungsnetz der <strong>Avacon</strong> AG müssen gewährleisten, dass sie synchron<br />

an das Verteilungsnetz angeschaltet werden können.<br />

2) Untergeordnete Verteilungsnetzbetreiber haben ihre Verteilungsnetze so auszulegen, dass durch den Betrieb der Verteilungsnetze keine<br />

vermeidbaren Auswirkungen auf das Verteilungsnetz der <strong>Avacon</strong> AG entstehen.<br />

Zu den vermeidbaren Auswirkungen zählen z. B.:<br />

- die infolge von unabgestimmten Schaltmaßnahmen im untergeordneten Verteilungsnetz entstehende Überlastung von Netzelementen<br />

des Verteilungsnetzes der <strong>Avacon</strong> AG,<br />

- die Durchführung von unabgestimmten Versuchen mit Auswirkung auf das Verteilungsnetz der <strong>Avacon</strong> AG.<br />

Eine ggf. erforderliche automatische selektive Trennung gestörter Netzteile des untergeordneten Verteilungsnetzes vom Verteilungsnetz<br />

der <strong>Avacon</strong> AG wird zwischen dem untergeordneten Verteilungsnetzbetreiber und der <strong>Avacon</strong> AG abgestimmt.<br />

3) Als zuständiger Verteilungsnetzbetreiber regelt die <strong>Avacon</strong> AG den Austausch im Verteilungsnetz mit den benachbarten Netzen. Alle<br />

Netzanschlusskunden, die an das Netz der <strong>Avacon</strong> AG angeschlossen sind, haben die Inbetriebsetzung bzw. Stilllegung von EZE ab einer<br />

Nennleistung von 2,5 MW in ihrem Netzgebiet der <strong>Avacon</strong> AG anzuzeigen.<br />

4) Weitere Maßnahmen zur gegenseitigen Unterstützung beim sicheren Netzbetrieb werden in den Netzanschluss- bzw. (soweit erforderlich)<br />

in den Netznutzungsverträgen zwischen dem untergeordneten Verteilungsnetzbetreiber und der <strong>Avacon</strong> AG fixiert.<br />

3 Technische Mindestanforderungen für die Erbringung von Vorleistungen für Systemdienstleistungen<br />

3.1 Allgemeines<br />

Als Systemdienstleistungen werden in der Elektrizitätsversorgung diejenigen für die Funktionstüchtigkeit des Systems erforderlichen Dienstleistungen<br />

bezeichnet, die Netzbetreiber für die Netzkunden zusätzlich zur Übertragung und Verteilung elektrischer Energie erbringen und damit die<br />

Qualität der Stromversorgung sichern.<br />

3.2 Systemdienstleistungen<br />

3.2.1 Allgemeines<br />

1) Die im Folgenden genannten Systemdienstleistungen werden durch die <strong>Avacon</strong> AG bzw. ÜNB zur Qualitätssicherung des Produktes<br />

Elektrizität (stabile Spannung und eine Frequenz von ca. 50 Hz, keine nennenswerte Beeinträchtigung durch Versorgungsunterbrechungen)<br />

bereitgestellt:<br />

- die Frequenzhaltung (ÜNB),<br />

- die Spannungshaltung,<br />

- der Versorgungswiederaufbau (ÜNB und VNB),<br />

- die Betriebsführung.<br />

Die Systemdienstleistungen unterliegen der ausschließlichen Kontrolle und Koordinierung durch die <strong>Avacon</strong> AG bzw. dem ÜNB.<br />

2) Jeder Netzanschlusskunde (alle am Verteilungsnetz und in Verteilungsnetzen angeschlossenen Netzanschlusskunden) kann, wenn er die<br />

Voraussetzungen zur Beteiligung an den Systemdienstleistungen Frequenzhaltung, Spannungshaltung oder Versorgungswiederaufbau mit<br />

seinen eigenen <strong>Anlage</strong>n erfüllt, der <strong>Avacon</strong> AG Vorleistungen für Systemdienstleistungen anbieten.<br />

3) Die Netzanschlusskunden können bei der unter Kapitel 3 beschriebenen Erbringung von Vorleistungen für Systemdienstleistungen mitwirken,<br />

sofern sie die dort genannten technischen Mindestanforderungen garantieren und eine Teilnahme an den Systemdienstleistungen vertraglich<br />

gebunden wird.<br />

5/9


4) Die erforderlichen Maßnahmen zur Aktivierung einzelner Leistungen, zu denen Netzanschlusskunde Vorleistungen erbringen, erfolgen<br />

nach Aufforderung durch die <strong>Avacon</strong> AG. Die hierfür notwendige Organisation wird im Rahmen der Verträge festgelegt, die zum Ankauf<br />

der Vorleistungen führt.<br />

3.2.2 Frequenzhaltung<br />

Der jeweilige ÜNB ist zuständig für die Beschaffung und Vorhaltung der für die Regelzone erforderlichen Primär-, Sekundär- und Minutenreserveleistung.<br />

3.2.3 Versorgungswiederaufbau<br />

1) Die <strong>Avacon</strong> AG legt in ihrem Wiederaufbaukonzept alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verhinderung von großflächigen<br />

Netzstörungen bzw. zur schnellen Wiederversorgung nach einer Großstörung fest. In das Konzept eingebunden sind alle Maßnahmen,<br />

die das Verteilungsnetz selbst und darüber hinaus die in den angeschlossenen Verteilungsnetzen zu sichernden Aufgaben betreffen.<br />

Dazu gehören:<br />

- Maßnahmen zum frequenzabhängigen Lastabwurf,<br />

- Parallelschaltautomatiken im Netz,<br />

- Maßnahmen zum Datenaustausch mit Verteilungsnetzbetreibern und Netzanschlusskunden im Rahmen der Netzführung.<br />

2) Diese Maßnahmen sind, sofern die <strong>Avacon</strong> AG sie zur Umsetzung ihres Wiederaufbaukonzeptes vom Netzanschlusskunden fordert, durch<br />

den Netzanschlusskunden zu erbringen. Für die angeforderten Maßnahmen werden mit den betroffenen Netzanschlusskunden durch die<br />

<strong>Avacon</strong> AG auf der Basis der nachgewiesenen Kosten Vergütungen vereinbart.<br />

3.2.4 Betriebsführung<br />

1) Die Betriebsführung als Systemdienstleistung wird durch die <strong>Avacon</strong> AG erbracht und umfasst folgende Aufgaben:<br />

- Netzführung,<br />

- Sicherstellung der Netzsicherheit,<br />

- Koordinierung der Maßnahmen der Spannungshaltung und Versorgungswiederaufbau,<br />

- alle Aufgaben zur Netzberechnung im Zusammenhang mit Netznutzungen,<br />

- Schaffung der notwendigen Voraussetzungen zur Abrechnung der erbrachten Dienstleistungen,<br />

- Errichtung und Unterhaltung der erforderlichen Leitstellen (Prozessleittechnik, Prozessdatenverarbeitung sowie nachrichtentechnische<br />

Einrichtungen).<br />

2) Der Netzanschlusskunde von untergeordneten Verteilungsnetzen haben einen ausgeglichenen Blindleistungshaushalt (kommerzielle Belange<br />

werden vertraglich geregelt) an den Netzanschlusspunkten einzuhalten. Als maximal zulässige Grenze für den langfristigen Blindleistungsaustausch<br />

mit dem Verteilungsnetz ist 0,95 ind.<br />

uhalten.<br />

- Ein kapazitiver Leistungsfaktor mit cos kap. en.<br />

- Ein induktiver Leistungsfaktor mit cos ind.<br />

Die <strong>Avacon</strong> AG muss für einen sicheren Systembetrieb die Kontrolle über alle Systemdienstleistungen haben, d. h., die <strong>Avacon</strong> AG legt fest, wer<br />

bis zu welchem Zeitpunkt vertraglich festgelegte Vorleistungen erbringen muss.<br />

3.3 Spannungsregelung<br />

Die Systemdienstleistung Spannungsregelung dient der Aufrechterhaltung der Versorgung, für die der Netzbetreiber die Verantwortung trägt. An<br />

der Spannungsregelung beteiligt sind unter Koordination des Netzbetreibers das jeweilige Netz, und die daran angeschlossenen Verbraucher- und<br />

Erzeugungsanlagen.<br />

Dem Verteilungsnetzbetreiber obliegt es, den Blindleistungshaushalt in seinem Netz auszugleichen. Dazu muss er Möglichkeiten zur Kompensation<br />

im Netz und in angeschlossenen Erzeugungsanlagen selbst bzw. über Verträge in geeignetem Umfang vorhalten, so dass die Einhaltung vorgeschriebener<br />

Grenzwerte bzw. vereinbarter Betriebsspannungsbänder ausreichend sichergestellt werden kann.<br />

Spannungs-/Blindleistungs-Regelung kann durch alle Netzanschlusskunden angeboten werden, die direkt am Verteilungsnetz angeschlossen sind.<br />

Dazu muss der Netzanschlusskunde in einem praktischen Versuch gegenüber der <strong>Avacon</strong> AG nachweisen, dass er zusätzlich zu seiner eigenen<br />

Kompensation in der Lage ist, auf Anforderung der <strong>Avacon</strong> AG zusätzlich Blindleistung in das Verteilungsnetz zu liefern bzw. daraus zu beziehen.<br />

4 Technische Mindestanforderungen an die Zählung und Messung<br />

4.1 Zählung<br />

4.1.1 Allgemeines<br />

1) Die Nutzung des Verteilungsnetzes sowie weitere Leistungen der <strong>Avacon</strong> AG werden unter Einsatz von Verrechnungszähleinrichtungen<br />

abgerechnet. Für diese Einrichtungen gelten die im Folgenden beschriebenen Regeln.<br />

2) Alle Zähleinrichtungen sind entsprechend den Anforderungen der <strong>Avacon</strong> AG (<strong>Anlage</strong> 3) und dem aktuellen Stand der Technik (VDN<br />

MeteringCode in der jeweils gültigen Fassung, TAB, Ergänzende Bestimmungen zur TAB Verfahrensanweisung Planung, Errichtung und<br />

Betrieb von Übergabestellen zur Versorgung von Kunden aus dem Mittelspannungsnetz sowie dem Eichgesetz und der Eichordnung) errichtet.<br />

4.1.2 Verrechnungszählung<br />

1) Eine Verrechnungszähleinrichtung besteht aus einer oder zwei unabhängigen Zähleinrichtungen, der Abrechnungs- und ggf. Vergleichszählung<br />

(AZ/VZ). Der Aufbau von AZ/VZ erfolgt mit geeichten Zählern und Wandlern der gleichen Klassengenauigkeit und mit Wandlerkabeln<br />

des Querschnittes.MUSTER<br />

gleichen<br />

6/9


2) In ihr sind alle technischen <strong>Anlage</strong>n, wie Zähler, Fernzähleinrichtungen, <strong>Anlage</strong>n zur Zeitführung, Datenfernübertragung und Datensicherung,<br />

enthalten. Dabei ist zu gewährleisten, dass die verwendeten Fernzählgeräte für die Datenfernübertragung international genormte Protokolle<br />

(z. B. IEC 870-5-102; IEC 1107 usw.) beherrschen.Die verwendeten Zähler erfassen die elektrischen Größen „Wirkarbeit“ und<br />

„Blindarbeit“ (+A, -A, + R, -R), getrennt nach Lieferrichtungen. Durch Integration über eine vorgegebene Zeiteinheit wird in den Fernzählgeräten<br />

die mittlere elektrische Leistung in dieser Zeiteinheit ermittelt. Die zulässige Messperioden ist 15 min.<br />

3) Die Verrechnungszähleinrichtungen sind unter Berücksichtigung der technischen Regelungen auszuwählen und einzusetzen. Dies trifft<br />

auch auf die erforderlichen vorgelagerten Primärgeräte (z. B. Wandler) zu.<br />

Zur Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes müssen alle verwendeten Messgeräte (Wandler und Zähler) eine Zulassung zur „Innerstaatlichen<br />

Eichung“ besitzen.<br />

4.1.3 Einbauorte von Verrechnungszähleinrichtungen<br />

1) Auf Verlangen der <strong>Avacon</strong> AG haben die Vertragspartner der <strong>Avacon</strong> AG zu gewährleisten, dass in allen Übergabestellen Verrechnungszähleinrichtungen<br />

nach Vorschriften des Verteilungsnetzbetreibers installiert werden können.<br />

Übergabestellen sind:<br />

- alle Netz-Kuppelstellen zwischen zwei Verteilungsnetzen,<br />

- alle Netzanschlusspunkte am Verteilungsnetz und<br />

- sofern es keine Netzanschlusspunkte am Verteilungsnetz gibt, alle Netzanschlusspunkte am unmittelbar vorgelagerten Netz.<br />

2) Die technischen Mindestanforderungen an die Wandler und Zähler sind der (<strong>Anlage</strong> 3) zu entnehmen. Sie gilt in Präzisierung des MeteringCodes<br />

in der jeweils gültigen Fassung. Die technische Ausführung der Sekundärtechnik ist in Errichtungsvorschriften der <strong>Avacon</strong> AG<br />

geregelt.<br />

4.1.4 Betrieb von Verrechnungszähleinrichtungen an den Netzanschlüssen am Verteilungsnetz<br />

1) Die Verrechnungszähleinrichtungen werden von der <strong>Avacon</strong> AG abgenommen und betrieben.<br />

2) Alle Maßnahmen zur Betriebsführung, wie beispielsweise<br />

- Errichtung,<br />

- Instandhaltung,<br />

- Störungsbeseitigung,<br />

- Einstellung, Eichung, Justierung,<br />

- Zählwertübertragung,<br />

werden, sofern nicht durch die <strong>Avacon</strong> AG selbst durchgeführt, von ihr koordiniert und kontrolliert.<br />

3) Sofern die <strong>Avacon</strong> AG Verrechnungszähleinrichtungen auf dem Grund und Boden des Netzanschlusskunden betreibt, ist ihr der Zugang<br />

zu diesen <strong>Anlage</strong>n uneingeschränkt zu gewähren.<br />

4.1.5 Verwendung von Zählwerten für die Abrechnung<br />

1) Zur Abrechnung der Netznutzung werden die Werte der Abrechnungszähleinrichtung verwendet. Bei Ausfall der Abrechnungszählung<br />

werden Ersatzwerte aus den Vergleichszähleinrichtungen eingesetzt.<br />

2) Abrechnungszählwerte gelten als fehlerfrei, solange<br />

- die Differenz der Tagessummen von AZ und VZ nicht mehr als 1 %, bezogen auf die Tagessumme des AZ beträgt,<br />

- die absolute Differenz in kWh zwischen AZ und VZ in einer beliebigen Messperiode und einem speziell für diesen Punkt auf der<br />

Basis der technischen Parameter der technischen Einrichtung festgelegten Wert nicht übersteigt,<br />

- keine sonstigen Informationen vorliegen, welche die Glaubwürdigkeit der Zählwerte in Frage stellen (Zählwertstatus).<br />

3) Im Falle von Zählwertstörungen wird als vorläufiger Wert für die Abrechnung der höhere Wert aus AZ und VZ verwendet.<br />

4) Sind auch aus den Vergleichszähleinrichtungen keine Ersatzwerte zu gewinnen, so ist je nach fehlender Datenmenge der Zählwert der betroffenen<br />

Messperiode aus dem arithmetischen Mittel der Vor- und Nachperiode zu bestimmen.<br />

5) Ist eine technisch fundierte Ersatzwertbestimmung nicht möglich, so sind mit dem betroffenen Netzanschlusskunden die Zählwerte unter<br />

Berücksichtigung der Anschlussparameter abzustimmen.<br />

4.2 Messungen und Meldungen<br />

1) Mit untergeordneten Verteilungsnetzbetreibern werden im Sinne eines sicheren Netzbetriebes grundsätzlich Messwerte und Meldungen<br />

von den die Netze verbindenden Elementen aus den jeweiligen Gegenstationen ausgetauscht. Diese sind z. B.:<br />

Meldungen<br />

MUSTER<br />

- Leitungen: Leistungsschalter, Sammelschienentrenner, Leitungstrenner, leitungsseitige Erdungstrenner.<br />

- Transformatoren: Leistungsschalter, Sammelschienentrenner, Transformatortrenner, Stufenstellungen;<br />

ggf. transformatorseitige Erdungstrenner bzw. Sammelmeldungen.<br />

- Kupplungen: Leistungsschalter, Sammelschienentrenner, Längstrenner.<br />

7/9


- Schutz- und Feldmeldungen.<br />

Messwerte<br />

- Wirk- und Blindleistung,<br />

- Strom,<br />

- Sammelschienenspannung.<br />

2) Nicht übertragen werden Informationen über Einspeise-(Maschinen-)Leitungen, soweit dies für die Erfüllung vertraglich vereinbarter<br />

Leistungen nicht zwingend erforderlich ist. Für die Datenbereitstellung kommt grundsätzlich eine serielle Kopplung nach<br />

DIN EN 68 870-5-101 zur Anwendung.<br />

5 Netzausbau<br />

5.1 Allgemeines<br />

1) Die <strong>Avacon</strong> AG richtet ihre Ausbauplanung darauf aus, dass sie ein ausreichend bemessenes Verteilungsnetz vorhält, das eine sichere und<br />

zuverlässige Betriebsführung und eine preisgünstige Netznutzung mit einer angemessenen Versorgungsqualität ermöglicht.<br />

Zur Erlangung einer hinreichenden Planungs- und Investitionssicherheit bei der Realisierung von Netzanschlüssen für Netzkunden, insbesondere<br />

für EEG-<strong>Anlage</strong>n, besteht eine generelle Prüfungsbedürftigkeit. Dazu behält sich die <strong>Avacon</strong> AG Einzelmaßnahmen vor, welche<br />

individuell mit den jeweiligen Netzkunden geregelt werden.<br />

2) Mehrfachstörungen und selten auftretende Mehrfachfehler im Netz, die aus wirtschaftlichen Gründen beim Netzausbau nicht berücksichtigt<br />

werden können, müssen bei Bedarf durch geeignete Großstörungskonzepte und Wiederaufbaustrategien auch netzübergreifend in ihren<br />

Auswirkungen begrenzt werden.<br />

3) Die <strong>Avacon</strong> AG erstellt wirtschaftliche Netzkonzepte unter Berücksichtigung aktueller Last- und Erzeugungssituationen in ihren Verteilungsnetzen<br />

sowie der prognostizierten Bedürfnisse der bereits angeschlossenen bzw. der in absehbarer Zeit anzuschließenden Netzanschlusskunden.<br />

4) Die <strong>Avacon</strong> AG trägt dafür Verantwortung, dass die zum Ausbau ihres Verteilungsnetzes notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

eingeleitet und die baulichen Maßnahmen nach erteilter Genehmigung veranlasst werden.<br />

6 Netzführung<br />

6.1 Allgemeines<br />

Die Netzführung der <strong>Avacon</strong> AG zur Führung ihres Verteilungsnetzes umfasst die Gesamtheit der Aufgaben der<br />

- Netzeinsatzplanung für das Verteilungsnetz,<br />

- Steuerung und Überwachung des Verteilungsnetzes.<br />

6.2 Aufgaben der Netzführung<br />

1) Die Netzführung umfasst die Gesamtheit der Aufgaben der Netzeinsatzplanung und der Steuerung und Überwachung des Verteilungsnetzes<br />

der <strong>Avacon</strong> AG. Die Netzführung erfolgt zentral aus der dafür zuständigen Netzwarte.<br />

2) Die Netzführung hat die Zielstellung, jederzeit einen sicheren, diskriminierungsfreien, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Betrieb<br />

des Verteilungsnetzes zu gewährleisten, dabei berücksichtigt sie:<br />

- den Schaltzustand benachbarter Netze,<br />

- die Beherrschung und Begrenzung der Auswirkungen von Störungen,<br />

- die Spannungs- und Blindleistungsregelung,<br />

- die Netzüberwachung,<br />

- ggf. das Last- und Erzeugungsmanagement,<br />

- Instandhaltungsmaßnahmen im Verteilungsnetz,<br />

- Baumaßnahmen im Verteilungsnetz.<br />

MUSTER<br />

6.2.1 Das Prinzip in der Netzführung<br />

Die <strong>Avacon</strong> AG betreibt entsprechend der Netzführung ihr Netz so, dass beim einfachen Ausfall der definierten Netzbetriebsmitteln größere Auswirkungen<br />

auf die Versorgungssicherheit vermieden werden. Betrachtet werden sämtliche netztechnische Fragenstellungen, insbesondere zu erbringende<br />

Systemdienstleistungen (z. B. Spannungshaltung inkl. Blindleistungsbereitstellung), Betriebsmittelauslastungen und bei Bedarf Stabilitätsfragen.<br />

6.2.2 Netzeinsatzplanung<br />

Die Netzeinsatzplanung stellt die Realisierung von kurz- und mittelfristigen Instandhaltungsarbeiten sowie von Baumaßnahmen im Verteilungsnetz<br />

unter Berücksichtigung des Betriebsgeschehens sicher.<br />

Im Rahmen der Netzeinsatzplanung koordinieren die Netzwarte der <strong>Avacon</strong> AG und die Netzanschlusskunden die Durchführung von Arbeiten im<br />

Verteilungsnetz.<br />

6.2.3 Steuerung und Überwachung des Verteilungsnetzes<br />

Die Netzwarte der <strong>Avacon</strong> AG folgt den Vorgaben der Netzeinsatzplanung und trägt im Rahmen der kontinuierlichen Netzsicherheitsbetrachtungen<br />

dafür Sorge, dass Störungen mit den augenblicklich verfügbaren betrieblichen Möglichkeiten und Betriebsmitteln in ihren Auswirkungen be-<br />

8/9


herrscht bzw. begrenzt werden. Grundsätzlich gilt:<br />

6.2.3.1 Normalbetrieb:<br />

a) Im Verteilungsnetz werden alle Grenzwerte eingehalten.<br />

b) Das ausgeglichene und im Allgemeinen hohe Spannungsniveau im Verteilungsnetz gewährleistet minimale Übertragungsverluste und eine<br />

hohe Stabilität.<br />

6.2.3.2 Gestörter und gefährdeter Betrieb<br />

1) Bei Störungen im Verteilungsnetz leitet die Netzwarte der <strong>Avacon</strong> AG die technisch erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung einer<br />

Störungsausweitung bzw. zum effizienten Versorgungswiederaufbau ein. Diese haben Vorrang vor den Einzelinteressen der Netzanschlusskunden.<br />

2) Zur Vermeidung der Ausweitung bzw. zur Begrenzung von Störungen ist die <strong>Avacon</strong> AG u. a. berechtigt,<br />

- Lastabwürfe und Netzauftrennungen,<br />

- das Abschalten von Netzanlagen,<br />

- Eingriffe in die Wirk- und Blindleistungsfahrweise der EZE,<br />

zu veranlassen bzw. durchzuführen.<br />

6.3 Großstörungen<br />

6.3.1 Allgemeines<br />

Großstörungen betreffen das gesamte Verteilungsnetz der <strong>Avacon</strong> AG und ggf. die Netze benachbarter Verteilungsnetzbetreiber. Sie sind durch<br />

Frequenz- und Spannungsinstabilität des Verteilungsnetzes auf Grund von Abweichungen im Wirk- und/oder Blindleistungshaushalt gekennzeichnet<br />

und führen zu Netzauftrennungen sowie zu Versorgungsunterbrechungen.<br />

6.3.2 DVG-5-Stufen-Plan<br />

1) Zur Vermeidung von Netzzusammenbrüchen gilt für das Verteilungsnetz der <strong>Avacon</strong> AG der DVG-5-Stufen-Plan zum frequenzabhängigen<br />

Lastabwurf.<br />

2) Die <strong>Avacon</strong> AG und die betroffenen Netzanschlusskunden stellen in den Netzführungsvereinbarungen gemeinsam die Realisierung des<br />

DVG-5-Stufen-Planes sicher und geben die Anforderungen an die erforderlichen technischen Einrichtungen vor.<br />

6.3.3 Netzwiederaufbau<br />

1) Der Netzwiederaufbau des Verteilungsnetzes nach Großstörungen und die Wiederversorgung der Netzanschlusskunden erfolgt nach den<br />

Vorgaben der Netzwarte der <strong>Avacon</strong> AG.<br />

2) Die Netzwarte der <strong>Avacon</strong> AG und der untergeordneten Verteilungsnetzbetreiber sichern ihre netzunabhängige Stromversorgung bzw.<br />

Notstromversorgung. Ebenso ist bei netzleittechnischen <strong>Anlage</strong>n (Leittechnik, Schutztechnik, ETC) zu verfahren.<br />

7 Verzeichnis der <strong>Anlage</strong>n<br />

(1) <strong>Anlage</strong> 1 Definitionen<br />

(2) <strong>Anlage</strong> 2 Mindestumfang der technischen Dokumentation für Erzeugungseinheiten (EZE) und Netze<br />

(3) <strong>Anlage</strong> 3 Technische Parameter von Wandlern und Zählern<br />

MUSTER<br />

9/9


<strong>Anlage</strong> 1 zu den Netzanschlussregeln <strong>Avacon</strong> AG<br />

Definitionen<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

(1) Abrechnungszählung 2<br />

(2) Anfangs-Kurzschlusswechselstromleistung (Kurzschlussleistung, Netzkurzschlussleistung, Mindestkurzschlussleistung) 2<br />

(3) Anschlussanlage 2<br />

(4) Ausfall 2<br />

(5) Betriebsführung 2<br />

(6) Blindleistung 2<br />

(7) Dauerkurzschlussstrom (Kurzschlussstrom) 2<br />

(8) DVG-5-Stufenplan 2<br />

(9) Eigenbedarf 2<br />

(10) Eigenverbrauchsleistung 2<br />

(11) Elektrizitätsversorgungssystem 2<br />

(12) Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) 2<br />

(13) Erzeugungseinheit (EZE) 2<br />

(14) Frequenzhaltung 2<br />

(15) Grenzwertverletzung (Grenzwerte) 2<br />

(16) Großstörung 2<br />

(17) Instandhaltung 2<br />

(18) Kundenanlage 2<br />

(19) Last (Lastfluss) 3<br />

(20) Leistung, elektrische 3<br />

(21) Leistungsfaktor 3<br />

(22) Leistungsschalter 3<br />

(23) Minutenreserveleistung 3<br />

(24) Mittelspannung 3<br />

(25) Nennleistung 3<br />

(26) Netz 3<br />

(27) Netz der Elektrizitätsversorgung 3<br />

(28) Netzanschluss 3<br />

(29) Netzanschlusskunde 3<br />

(30) Netzanschlusspunkt 3<br />

(31) Netzbetreiber 4<br />

(32) Netzführung 4<br />

(33) Netzkapazität 4<br />

(34) Netzkurzschlussleistung 4<br />

(35) Netznutzung 4<br />

(36) Netzsicherheit 4<br />

(37) Netzzugang 4<br />

(38) Regelzone 4<br />

(39) Spannungs-/Blindleistungs-Regelung (auch U/Q-Regelung) 4<br />

(40) Spannungshaltung 4<br />

(41) Spannungsregelung 4<br />

(42) Stabilität 4<br />

(43) Störung 5<br />

(44) Systemdienstleistungen (SDL) 5<br />

(45) Übertragung 5<br />

(46) Übertragungsnetz (ÜN) 5<br />

(47) Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 5<br />

(48) Verbraucher 5<br />

(49) Versorgungsunterbrechung 5<br />

(50) Versorgungswiederaufbau 5<br />

(51) Versorgungszuverlässigkeit 5<br />

(52) Verteilung 5<br />

(53) Verteilungsnetz (VN) 5<br />

(54) Verteilungsnetzbetreiber (VNB) 6<br />

(55) Vorleistungen 6<br />

(56) Zähler 6<br />

(57) Zähleinrichtung 6<br />

(58) Zuverlässigkeit 6<br />

MUSTER<br />

1 / 6


(1) Abrechnungszählung<br />

Zählerschrank, Wandler, Zähler, ggf. Tarifsteuergerät, ggf. Fernzählgerät , ggf. Modem einschließlich zugehöriger Hilfseinrichtungen zur<br />

Erfassung elektrischer Arbeit am Netzanschluss.<br />

(2) Anfangs-Kurzschlusswechselstromleistung (Kurzschlussleistung, Netzkurzschlussleistung, Mindestkurzschlussleistung)<br />

-Kurzschlusswechselstrom) wird bei dreipoligem Kurzschluss in Hoch-, Mittel – und Niederspannungsnetzen<br />

als Rechengröße verwendet. Sie ist von der Transformatorübersetzung unabhängig und darf nicht mit der in einem<br />

Lichtbogen an der Kurzschlussstelle umgesetzten Leistung verwechselt werden.<br />

(3) Anschlussanlage<br />

Netzanschlusspunkt<br />

(4) Ausfall<br />

Unter dem Begriff "Ausfall" wird der zufällige störungsbedingte Übergang einer Komponente (Netzbetriebsmittel, Erzeugungseinheit) in den<br />

Fehlzustand verstanden.<br />

(5) Betriebsführung<br />

Zur Betriebsführung als Systemdienstleistung zählen alle Aufgaben des Verteilungsnetzbetreibers im Rahmen des koordinierten Einsatzes<br />

der Erzeugungseinheiten (z. B. für die Frequenzhaltung) und der Netzführung sowie des nationalen/internationalen Verbundbetriebes durch<br />

zentrale, jeweils eigenverantwortliche Leitstellen. Weiterhin werden ihr alle Maßnahmen zur Errichtung und zum Betrieb der Zählertechnik<br />

und zur Abrechnung aller erbrachten Leistungen zugerechnet.<br />

(6) Blindleistung<br />

Blindleistung ist die elektrische Leistung, die zum Aufbau von magnetischen Feldern (z. B. in Motoren, Transformatoren) oder von elektrischen<br />

Feldern (z. B. in Kondensatoren) benötigt wird. Bei überwiegend magnetischem Feld ist die Blindleistung induktiv, bei überwiegend<br />

elektrischem Feld kapazitiv.<br />

(7) Dauerkurzschlussstrom (Kurzschlussstrom)<br />

Der Dauerkurzschlussstrom ist der Effektivwert des Kurzschlussstromes, der nach dem Abklingen aller Ausgleichsvorgänge bestehen bleibt.<br />

Er ist u. a. abhängig von der Erregung und Regelung der Generatoren.<br />

(8) DVG-5-Stufenplan<br />

Maßnahmenkonzept, das bei Frequenzabweichungen zur Anwendung kommt.<br />

(9) Eigenbedarf<br />

Eigenverbrauchsleistung<br />

(10) Eigenverbrauchsleistung<br />

Die Eigenverbrauchsleistung eines Umspannwerkes oder einer Erzeugungseinheit ist die elektrische Leistung, die für den Betrieb ihrer Neben-<br />

und Hilfsanlagen (z. B. zur Wasseraufbereitung, Dampferzeuger-Wasserspeisung, Frischluft- und Brennstoffversorgung, Rauchgasreinigung)<br />

benötigt wird, zuzüglich der Verlustleistung der Transformatoren.<br />

(11) Elektrizitätsversorgungssystem<br />

Ein Elektrizitätsversorgungssystem ist eine nach technischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Kriterien abgrenzbare funktionale Einheit innerhalb<br />

der Elektrizitätswirtschaft.<br />

Elektrizitätsversorgungsunternehmen<br />

(12) Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU)<br />

Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes sind ohne Rücksicht auf Rechtsform und Eigentumsverhältnisse<br />

alle Unternehmen und Betriebe, die andere mit elektrischer Energie versorgen. Unternehmen und Betriebe, welche nur teilweise<br />

oder im Nebenbetrieb allgemeine (öffentliche) Elektrizitätsversorgung betreiben, gelten insoweit als EVU.<br />

(13) Erzeugungseinheit (EZE)<br />

Eine Erzeugungseinheit für elektrische Energie ist eine nach bestimmten Kriterien abgrenzbare <strong>Anlage</strong>. Es kann sich dabei beispielsweise<br />

um einen Kraftwerksblock, ein Sammelschienenkraftwerk, eine GuD-<strong>Anlage</strong>, den Maschinensatz eines Wasserkraftwerkes, einen Brennstoffzellenstapel,<br />

eine Windenergieanlage oder um ein Solarmodul handeln.<br />

(14) Frequenzhaltung<br />

Die Frequenzhaltung bezeichnet die Ausregelung von Frequenzabweichungen infolge von Ungleichgewichten zwischen Einspeisung und<br />

Entnahme (Wirkleistungsregelung) und erfolgt durch die Primär- und Sekundärregelung sowie unter Nutzung von Minutenreserve in den<br />

Kraftwerken.<br />

(15) Grenzwertverletzung (Grenzwerte)<br />

Eine Grenzwertverletzung liegt dann vor, wenn ein als zulässig definierter Wertebereich durch die<br />

beobachtete elektrische Größe verlassen wird.<br />

(16) Großstörung<br />

Eine Großstörung liegt vor bei Spannungslosigkeit:<br />

- im gesamten oder in großen Teilen des Verteilungsnetzes der <strong>Avacon</strong> AG oder<br />

- in mehreren Netzen von benachbarten Netzbetreibern oder<br />

- in Netzteilen eines oder mehrerer benachbarter Verteilungsnetze.<br />

(17) Instandhaltung<br />

Instandhaltung besteht aus Inspektion und Wartung, die regelmäßig durchgeführt werden, um Ausfälle zu verhüten und die Betriebsmittel in<br />

ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und Instandsetzung, z. B. Reparatur, Austausch eines fehlerhaften Teils.<br />

(18) Kundenanlage<br />

Eine Kundenanlage ist die elektrische <strong>Anlage</strong> eines Netzanschlusskunden.<br />

MUSTER<br />

2 / 6


(19) Last (Lastfluss)<br />

Die in Anspruch genommene Leistung wird im elektrizitätswirtschaftlichen Sprachgebrauch "Last" genannt. Sie kann die Summe der momentanen<br />

Leistungsentnahme aus einem, mehreren oder allen Netzen einer Regelzone zum Zwecke des Verbrauchs sein.<br />

(20) Leistung, elektrische<br />

Elektrische Leistung im physikalischen Sinne als Produkt von Strom und Spannung ist ein Momentanwert. Bei Angabe von Momentanwerten<br />

ist der Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) anzugeben. In der Elektrizitätswirtschaft werden neben Momentanwerten auch mittlere Leistungen<br />

für definierte Zeitspannen (Messzeiten z. B. ¼ bzw. 1 h) verwendet. Leistung ist dann der Quotient aus in einer Zeitspanne geleisteten Arbeit<br />

W und derselben Zeitspanne T:<br />

P = W/T.<br />

(21) Leistungsfaktor<br />

Der Leistungsfaktor<br />

ist der Quotient aus Wirkleistung und Scheinleistung.<br />

Anmerkung:<br />

Der Leistungsfaktor ist ein Maß dafür, in welchem Umfang neben Wirkleistung auch Blindleistung beansprucht wird (überregter Betrieb =<br />

lag; untererregter Betrieb = lead).<br />

(22) Leistungsschalter<br />

Ein Leistungsschalter ist ein Schalter zum Schließen und Öffnen von Stromkreisen unter Betriebs- und Fehlerbedingungen.<br />

(23) Minutenreserveleistung<br />

Minutenreserveleistung ist die vom Verteilungsnetzbetreiber eingesetzte Regelreserveleistung, die dazu dient, nach Eintritt eines Leistungsausfalls<br />

oder im Rahmen starker Laständerungen ohne Verzögerung die Primär- und Sekundärregelleistung nach spätestens 15 Minuten abzulösen.<br />

(24) Mittelspannung<br />

Die Mittelspannung umfasst bei der <strong>Avacon</strong> AG die Spannungsebenen kleiner 60 kV und größer 1 kV.<br />

(25) Nennleistung<br />

Die Nennleistung einer Erzeugungseinheit ist die Dauerleistung, für die sie gemäß den Liefervereinbarungen bestellt ist. Ist die Nennleistung<br />

nicht eindeutig nach Bestellunterlagen bestimmbar, so ist für die Neuanlage einmalig ein – bei Normalbedingungen erreichbarer – Leistungswert<br />

zu bestimmen. Bei Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ist die Nennleistung die elektrische Nennleistung.<br />

(26) Netz<br />

Netz der Elektrizitätsversorgung<br />

(27) Netz der Elektrizitätsversorgung<br />

Das Netz der Elektrizitätsversorgung ist die Gesamtheit der miteinander verbundenen <strong>Anlage</strong>nteile zur Übertragung oder Verteilung elektrischer<br />

Energie. Es kann zur Abgrenzung u. a. nach Regelzonen, Aufgaben, Betriebsweise, Spannungen oder nach Besitzverhältnissen benannt<br />

werden. Häufig werden einheitliche Nennspannung und Stromart (Gleichstrom oder Wechsel-/Drehstrom) als zusätzliche Kriterien für die<br />

Abgrenzung eines Netzes verwendet.<br />

(28) Netzanschluss<br />

Der Netzanschluss bezeichnet die technische Anbindung von Kundenanlagen oder Erzeugungseinheiten an ein Netz der allgemeinen Elektrizitätsversorgung.<br />

(29) Netzanschlusskunde<br />

Kundenanlage<br />

Als Netzanschlusskunden am Verteilungsnetz der <strong>Avacon</strong> AG werden bezeichnet:<br />

- Netzanschlusskunden, im Sinne dieser Regeln sind Kunden, die nicht unter den Anwendungsbereich der AVBEltV in der jeweils<br />

gültigen Fassung fallen.<br />

MUSTER<br />

- Netzanschlusskunden ohne Eigenerzeugung, die über Umspannung oder eigene Leitungen an das Verteilungsnetz angeschlossen<br />

sind. Sie beziehen eine Leistung und Arbeit, ohne diese weiter zu verteilen und speisen nicht in das Verteilungsnetz ein.<br />

- Netzanschlusskunden mit Eigenerzeugung, die einen Teil ihres Verbrauches aus eigener Erzeugung decken können. Sie können<br />

zeitweise Leistung und Arbeit ins Verteilungsnetz einspeisen. Sie verfügen ggf. über ein eigenes Netz, an das keine Dritten angeschlossen<br />

sind.<br />

- Betreiber von Erzeugungseinheiten (EZE), die ins Verteilungsnetz einspeisen bzw. im Falle von PSW einspeisen oder entnehmen.<br />

Sie beziehen ihren Eigenbedarf (bei Stillstand) aus dem Verteilungsnetz, ggf. aus anderen Netzen.<br />

- Ebenfalls gehören dazu Betreiber von Windenergieanlagen, die in das Verteilungsnetz aus einer einzelnen Windenergieanlage, einer<br />

Gruppe von Windenergieanlagen oder mehreren Gruppen von Windenergieanlagen zur Erzeugung elektrischer Energie aus Windkraft<br />

einspeisen. Sie beziehen ihren Eigenbedarf aus dem Verteilungsnetz, ggf. aus anderen Netzen.<br />

- Verteilungsnetzbetreiber, die ein Netz für die öffentliche Versorgung betreiben. An diese Netze sind Verbraucher, Kraftwerke bzw.<br />

weitere Verteilungsnetze angeschlossen. Die Verteilungsnetze sind in der Regel über mehrere Netzanschlüsse mit dem Verteilungsnetz<br />

verbunden.<br />

(30) Netzanschlusspunkt<br />

Der Netzanschlusspunkt ist der Punkt, an dem ein Netzanschlusskunde mit dem Verteilungsnetz der <strong>Avacon</strong> AG verbunden ist. Netzanschlusskunden<br />

können mehrere Netzanschlusspunkte am Verteilungsnetz der <strong>Avacon</strong> AG haben.<br />

3 / 6


(31) Netzbetreiber<br />

Ein Netzbetreiber (Betreiber eines Übertragungs- oder Verteilungsnetzes) ist für den sicheren und zuverlässigen Betrieb des jeweiligen Netzes<br />

in einem bestimmten Gebiet und für die Verbindungen mit anderen Netzen verantwortlich.<br />

Der Betreiber eines Verteilungsnetzes regelt darüber hinaus die Übertragung über das Netz unter Berücksichtigung des Austausches mit anderen<br />

Verteilungsnetzen. Er sorgt für die Bereitstellung unentbehrlicher Systemdienstleistungen (Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Versorgungswiederaufnahme,<br />

Betriebsführung) und stellt so die Versorgungszuverlässigkeit sicher.<br />

(32) Netzführung<br />

Das operative Überwachen und Steuern eines Netzes durch eine Netzleitstelle.<br />

(33) Netzkapazität<br />

Die Netzkapazität ist der höchste zeitgleiche viertelstündliche Mittelwert der Wirkleistung, in Höhe derer das Verteilungsnetz der <strong>Avacon</strong><br />

AG über die Netzanschlüsse des Netzes eines untergeordneten Verteilungsnetzbetreibers, gemäß dem zwischen den Vertragspartnern bestehenden<br />

Netzanschlussvertrag im Kalenderjahr genutzt werden soll.<br />

Ein untergeordneter Verteilungsnetzbetreiber vereinbart mit der <strong>Avacon</strong> AG eine konkrete Netzkapazität im Netznutzungsvertrag.<br />

(34) Netzkurzschlussleistung<br />

Anfangs-Kurzschlusswechselstromleistung<br />

(35) Netznutzung<br />

Die Netznutzung ist der technisch-physikalische Vorgang der Einspeisung von elektrischer Energie an einer oder mehreren Übergabestellen<br />

und ihrer damit verbundenen zeitgleichen Entnahme an einer oder mehreren Übergabestellen eines Übertragungs- oder Verteilungsnetzes.<br />

(36) Netzsicherheit<br />

Die Netzsicherheit im Sinne von "Versorgungssicherheit" und "sicherer Systembetrieb" bezeichnet die Fähigkeit eines elektrischen Versorgungssystems,<br />

zu einem bestimmten Zeitpunkt seine Versorgungsaufgabe zu erfüllen.<br />

(37) Netzzugang<br />

Der Netzzugang ist die Grundlage für Kraftwerke, Kunden und EVU, um miteinander Lieferverträge schließen zu können, indem er ihnen erlaubt,<br />

für ihre Lieferungen und Bezüge das Netz betroffener Netzbetreiber zu nutzen.<br />

(38) Regelzone<br />

Die Regelzone ist das Gebiet, für dessen Primärregelung, Sekundärregelung und Minutenreserve der jeweilige ÜNB im Rahmen der UCTE<br />

verantwortlich ist. Jede Regelzone wird physikalisch durch die Orte der Verbundübergabemessungen des Sekundärreglers festgelegt.<br />

(39) Spannungs-/Blindleistungs-Regelung (auch U/Q-Regelung)<br />

Die Aufgabe der Spannungs-/Blindleistungs-Regelung ist die kontinuierliche Anpassung des Blindleistungshaushalts (und damit der Spannung<br />

im Netz) an Belastungsschwankungen unter Berücksichtigung betrieblicher Randbedingungen. Die Belastungsschwankungen werden<br />

durch das Verbraucherverhalten (unterschiedliche Netzauslastung bzw. Blindleistungsbedarf), Netzschaltungen und Störungen (z. B. Kraftwerksausfälle,<br />

Lastabwurf) sowie durch den zunehmenden Anteil regenerativer EZE, insbesondere von Windkraftwerken, verursacht.<br />

(40) Spannungshaltung<br />

Die Spannungshaltung dient der Aufrechterhaltung eines akzeptablen Spannungsprofils im gesamten Netz. Dies wird durch eine ausgeglichene<br />

Blindleistungsbilanz in Abhängigkeit vom jeweiligen Blindleistungsbedarf des Netzes und der Kunden erreicht.<br />

Wesentlich für die Aufrechterhaltung der Spannungsstabilität ist das rechtzeitige Erkennen kritischer Netzzustände. Ein wichtiges Hilfsmittel<br />

dazu ist die Netzsicherheitsrechnung. Sie liefert erste Hinweise auf kritische Spannungszustände durch die Berechnung der Netzverluste, regionaler<br />

Blindleistungsbilanzen und Knotenspannungen. In solchen gefährdeten Zuständen können im Normalbetrieb sinnvolle automatische<br />

Regelungen, z. B. die Spannungsregelung durch die Stufensteller der Transformatoren, zu einer weiteren Eskalierung führen, da sie zusätzliche<br />

Blindleistungsflüsse initiieren und Generatoren an ihre Blindleistungsgrenzen treiben können. Es ist daher sinnvoll, diese Regelungen<br />

zeitweise zu blockieren oder niedrigere Sollwerte vorzugeben. Dagegen können die automatischen Regler der Verbraucher, die die nach einem<br />

Spannungseinbruch absinkende Leistungsaufnahme innerhalb einiger Minuten wieder auf den ursprünglichen Wert steigen lassen, nicht<br />

zentral blockiert werden. Da die Versorgung nun auf einem niedrigeren Spannungsniveau erfolgt, entsteht zusätzlicher Blindleistungsbedarf<br />

in den Übertragungsbetriebsmitteln. Weiter verschärfend wirkt, dass die Übertragungskapazität einer Leitung mit größer werdendem Spannungsfall<br />

entlang dieser Leitung nur bis zu einer kritischen Grenze ansteigt. Übersteigt der Spannungsfall diese Grenze, ist kein stabiler Betrieb<br />

mehr möglich.<br />

MUSTER<br />

(41) Spannungsregelung<br />

Spannungsregelung ist die Einstellung der Betriebsspannung innerhalb der Grenzen eines örtlich definierten Spannungsbandes durch die automatische<br />

Umstufung der HS-/MS-Transformatoren oder das Umzapfen der MS-/NS-Transformatoren sowie durch das Regeln von EZE<br />

und Blindleistungskompensationsanlagen.<br />

(42) Stabilität<br />

Der Ausdruck der Stabilität ist hier im Sinne eines Oberbegriffs für statische oder transiente Stabilität verwendet: Stabilität ist die Fähigkeit<br />

des Elektrizitätsversorgungssystems, den Synchronbetrieb der Generatoren aufrecht zu erhalten.<br />

Der Synchronbetrieb eines Generators im praktischen Sinne liegt vor, wenn kein Polschlüpfen auftritt.<br />

Kehrt das Elektrizitätsversorgungssystem bzw. eine Synchronmaschine nach einer hinreichend "kleinen" Störung ausgehend vom stationären<br />

Betrieb in diesen zurück, so liegt statische Stabilität vor. Sind keine Regeleinrichtungen an diesem Vorgang beteiligt, spricht man von natürlicher<br />

statischer Stabilität, andernfalls von künstlicher statischer Stabilität. Die Instabilitäten können monoton oder oszillierend sein.<br />

Geht ein Elektrizitätsversorgungssystem nach einer "großen" Störung über abklingende Ausgleichsvorgänge in einen stationären Betriebszustand<br />

über, so liegt transiente Stabilität in Bezug auf Art, Ort und Dauer dieser Störung vor. Der stationäre Betriebszustand nach der Störung<br />

kann mit dem vor der Störung identisch sein oder von ihm abweichen. Bei der Untersuchung der transienten Stabilität sind die nichtlinearen<br />

Gleichungen der Synchronmaschinen zu verwenden. In der Regelungstechnik ist der Begriff "Stabilität im Großen" gebräuchlich.<br />

4 / 6


(43) Störung<br />

Eine Störung ist eine ungewollte Änderung des normalen Betriebszustands.<br />

Der normale Betriebszustand im Netz ist gekennzeichnet durch eine in allen Punkten des Netzes ausreichende Spannung, durch einen intakten<br />

Isolationszustand und durch einen vom <strong>Anlage</strong>nverantwortlichen/Schaltberechtigten gewollten Schaltzustand.<br />

Eine Störung erstreckt sich vom Eintritt eines Fehlers bis zu seiner Beseitigung mit allen Auswirkungen. Auch sämtliche Fehlbedienungen<br />

und Fehlschaltungen gelten als Störung.<br />

(44) Systemdienstleistungen (SDL)<br />

Als Systemdienstleistungen werden in der Elektrizitätsversorgung diejenigen für die Funktionstüchtigkeit des Systems erforderlichen Dienstleistungen<br />

bezeichnet, die Netzbetreiber für die Kunden zusätzlich zur Übertragung und Verteilung elektrischer Energie erbringen und damit<br />

die Qualität der Stromversorgung bestimmen:<br />

- Frequenzhaltung,<br />

- Spannungshaltung,<br />

- Versorgungswiederaufbau,<br />

- Betriebsführung.<br />

Neben den vorgenannten Systemdienstleistungen stellt der ÜNB EEG-bedingte Ausgleichsleistung (Regelleistung) bereit.<br />

(45) Übertragung<br />

Die Übertragung im elektrizitätswirtschaftlichen Sinn ist der technisch-physikalische Vorgang der zeitgleichen Einspeisung von elektrischer<br />

Leistung an einer oder mehreren Übergabestellen und einer korrespondierenden Entnahme elektrischer Leistung an einer oder mehreren<br />

Übergabestellen eines Netzes.<br />

(46) Übertragungsnetz (ÜN)<br />

Das Übertragungsnetz dient der Übertragung elektrischer Energie zu nachgeordneten Verteilungsnetzen und der Bereitstellung der Systemdienstleistungen.<br />

Ein Übertragungsnetz ist dadurch gekennzeichnet, dass der Leistungsfluss im Netz im Wesentlichen durch den Kraftwerkseinsatz<br />

bestimmt ist.<br />

(47) Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)<br />

Ein ÜNB ist eine natürliche oder juristische Person, die verantwortlich ist für den Betrieb, die Wartung sowie erforderlichenfalls den Ausbau<br />

des Übertragungsnetzes in einem bestimmten Gebiet und gegebenenfalls der Verbindungsleitungen zu anderen Netzen sowie für die Sicherstellung<br />

der langfristigen Fähigkeit des Netzes, eine angemessene Nachfrage nach Übertragung von Elektrizität zu befriedigen.<br />

Der Übertragungsnetzbetreiber ist verantwortlich,<br />

- durch entsprechende Übertragungskapazität und Zuverlässigkeit des Netzes zur Versorgungssicherheit beizutragen;<br />

- die Energieübertragung durch das Netz unter Berücksichtigung des Austausches mit anderen Verbundnetzen zu regeln. Daher ist es<br />

Sache des Übertragungsnetzbetreibers, ein sicheres, zuverlässiges und effizientes Elektrizitätsnetz zu unterhalten und in diesem Zusammenhang<br />

für die Bereitstellung aller unentbehrlichen Hilfsdienste zu sorgen, sofern diese Bereitstellung unabhängig von jedwedem<br />

anderen Übertragungsnetz ist, mit dem das Netz einen Verbund bildet.<br />

- dem Betreiber eines anderen Netzes, mit dem sein eigenes Netz verbunden ist, ausreichende Informationen bereitzustellen, um den<br />

sicheren und effizienten Betrieb, den koordinierten Ausbau und die Interoperabilität des Verbundnetzes sicherzustellen;<br />

- sich jeglicher Diskriminierung von Netznutzern oder Kategorien von Netznutzern, insbesondere zugunsten der mit ihm verbundenen<br />

Unternehmen, zu enthalten;<br />

- den Netznutzern die Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie für einen effizienten Netzzugang benötigen.<br />

(48) Verbraucher<br />

Als Verbraucher bezeichnet man Geräte und <strong>Anlage</strong>n, die elektrische Energie aufnehmen.<br />

(49) Versorgungsunterbrechung<br />

Eine Versorgungsunterbrechung ist die ausfallbedingte Unterbrechung der Versorgung eines oder mehrerer Kunden, die länger als 1 Sekunde<br />

dauert.<br />

(50) Versorgungswiederaufbau<br />

Als Versorgungswiederaufbau werden diejenigen technischen und organisatorischen Maßnahmen bezeichnet, die zur Störungseingrenzung<br />

und nach Störungseintritt zur Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der Versorgungsqualität durchgeführt werden. Auch Maßnahmen<br />

zur Ausrüstung der Erzeugungseinheiten und Netzanlagen im Hinblick auf eventuelle Großstörungen (Wiederaufbaukonzepte) sind dem<br />

Versorgungswiederaufbau zuzurechnen.<br />

(51) Versorgungszuverlässigkeit<br />

Die Versorgungszuverlässigkeit ist die Fähigkeit eines Elektrizitätsversorgungssystems, seine Versorgungsaufgabe unter vorgegebenen Bedingungen<br />

während einer bestimmten Zeitspanne zu erfüllen.<br />

(52) Verteilung<br />

Verteilung ist die Übertragung von elektrischer Energie in physikalisch-technisch begrenzten Regionen zur Einspeisung in Verteilungsstationen<br />

und Belieferung von <strong>Anlage</strong>n des Netzanschlusskunden. Die Verteilung wird i. d. R. über das Hoch-, Mittel- und Niederspannungsnetz<br />

erfolgen.<br />

(53) Verteilungsnetz (VN)<br />

Das Verteilungsnetz dient innerhalb einer begrenzten Region der Verteilung elektrischer Energie zur Speisung von Stationen und <strong>Anlage</strong>n<br />

von Anschlussnutzern. In Verteilungsnetzen ist der Leistungsfluss im Wesentlichen durch die Kundenbelastung bestimmt. In Deutschland<br />

werden Nieder-, Mittel-<br />

110 kV) als Verteilungsnetze genutzt; in besonderen Fällen kann auch ein 380-kV- und<br />

220-kV-Netzteil als Verteilungsnetz werden.MUSTER<br />

betrachtet<br />

5 / 6


(54) Verteilungsnetzbetreiber (VNB)<br />

Ein VNB ist eine natürliche oder juristische Person, die verantwortlich ist für den Betrieb, die Wartung sowie erforderlichenfalls den Ausbau des<br />

Verteilungsnetzes in einem bestimmten Gebiet und gegebenenfalls der Verbindungsleitungen zu anderen Netzen sowie für die Sicherstellung der<br />

langfristigen Fähigkeit des Netzes, eine angemessene Nachfrage nach Übertragung von Elektrizität zu befriedigen.<br />

Der Verteilungsnetzbetreiber ist verantwortlich,<br />

- durch entsprechende Übertragungskapazität und Zuverlässigkeit des Netzes zur Versorgungssicherheit beizutragen;<br />

- ein sicheres, zuverlässiges und effizientes Elektrizitätsnetz zu unterhalten und in diesem Zusammenhang für die Bereitstellung aller unentbehrlichen<br />

Hilfsdienste zu sorgen;<br />

- dem Betreiber eines anderen Netzes, mit dem sein eigenes Netz verbunden ist, ausreichende Informationen bereitzustellen, um den sicheren<br />

und effizienten Betrieb;<br />

- sich jeglicher Diskriminierung von Netznutzern oder Kategorien von Netznutzern, insbesondere zugunsten der mit ihm verbundenen Unternehmen,<br />

zu enthalten;<br />

- den Netznutzern die Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie für einen effizienten Netzzugang benötigen.<br />

(55) Vorleistungen<br />

Vorleistungen sind Leistungen, die Netznutzer auf Anforderung des Verteilungsnetzbetreibers bereitstellen. Diese individuellen Vorleistungen<br />

nutzt dieser zur Erbringung der Systemdienstleistungen.<br />

(56) Zähler<br />

Ein direktangeschlossener Zähler ermittelt auf Basis der primären Ströme und Spannungen die Wirkarbeit und ggf. die Blindarbeit in eine oder<br />

beide Richtungen. Die Ausgabe der Energiemengen erfolgt "quantisiert" als Impuls oder als digitaler Wert.<br />

oder<br />

Ein über Wandler betriebener Zähler ermittelt auf Basis der sekundären Messwandlergröße des Stromes und der primären Spannung bzw. der sekundären<br />

Messwandlergröße des Spannung Wirkarbeit und ggf. die Blindarbeit in eine oder beide Richtungen. Die Ausgabe der Energiemengen<br />

erfolgt "quantisiert" als Impuls oder als digitaler Wert.<br />

(57) Zähleinrichtung<br />

Der Begriff Zählung umfasst den Zähler und alle zugehörigen <strong>Anlage</strong>nteile wie Wandler, Kabel, Stromversorgung, Registrierung, usw. Es wird<br />

zwischen Abrechnungs- und Vergleichszähleinrichung unterschieden.<br />

(58) Zuverlässigkeit<br />

Die Zuverlässigkeit (der Versorgung) ist die Fähigkeit eines Elektrizitätsversorgungssystems, seine bestimmungsgemäße Aufgabe unter vorgegebenen<br />

Bedingungen während einer bestimmten Zeitspanne zu erfüllen.<br />

MUSTER<br />

6 / 6


<strong>Anlage</strong> 2 zu den Netzanschlussregeln der <strong>Avacon</strong> AG<br />

Mindestumfang der technischen Dokumentation<br />

Mindestumfang der technischen Dokumentation für Erzeugungseinheiten (EZE) und Netze im Falle eines unmittelbaren Anschlusses<br />

1. Erzeugungseinheit (EZE)<br />

Aspekte der Dokumentation<br />

Technische Hauptdaten der EZE mit:<br />

- Bemessungs-Wirkleistung [Pr] 1<br />

- Bemessungs-Scheinleistung [Sr] 1<br />

- Feuerungsart<br />

Lageplan der EZE<br />

Einpolige Übersichtsschaltbilder:<br />

- Netzanschlüsse<br />

- EZE-Eigenbedarf<br />

mit den Hauptdaten von Generator, Maschinen- und Eigenbedarfstransformatoren<br />

Planungsphase<br />

Konzeptbeschreibung<br />

Baubeginn<br />

Beginn IBS-<br />

Programm<br />

Übernahme durch<br />

Betreiber<br />

X 2 R 3 R R<br />

X R R R<br />

Generatordiagramm X R R<br />

Übersichtsbild des Erzeugungsanlagenschutzes mit Einstellwerten inkl. Generator-<br />

Regler-Blockschaltbilder<br />

X R R R<br />

alle erforderlichen Informationen zur Durchführung statischer und dynamischer<br />

Systemberechnungen<br />

X R R R<br />

Kommunikationseinrichtungen EZE – Netz X R R<br />

Betrieb der EZE<br />

- Grundlast/Mittellast/Spitzenlast<br />

- vorgesehene Fahrweise für Wirkleistung<br />

- vorgesehene Fahrweise für Blindleistung<br />

- Auskopplung von Fernwärme<br />

Betrieb bei Nichtverfügbarkeiten des<br />

Netzes<br />

- Fangen im Eigenbedarf<br />

- Schwarzstartfähigkeit<br />

X R EZE-IBS-Programm 4 Beobachtung<br />

und Auswertung des<br />

Abnahmemessungen 5<br />

Störungsverhaltens<br />

EZE-IBS-Programm<br />

R<br />

Abnahmemessungen<br />

Teilnahme an der Frequenzhaltung Primärregelung/Sekundärregelung und Minutenreserve<br />

2. Netz<br />

Aspekte der Dokumentation<br />

Planungsphase<br />

Programm<br />

Betreiber<br />

Beginn IBS- Übernahme durch<br />

Baubeginn<br />

Hauptdaten des Netzes X R R R<br />

Einpolige Übersichtsschaltbilder<br />

- Netzschaltanlage<br />

X R R R<br />

- Netzübersichtsschaltbild<br />

Netzschutz-Übersichtsbild mit Einstellwerten einschließlich Reserveschutz X Netz-IBS-Programm 6 R<br />

Betrieb des Netzes:<br />

- vorgesehener Blindleistungseinsatz im Normalbetrieb<br />

- Spannungsfahrplan im gestörten Betrieb<br />

- Netzwiederaufbaustrategie<br />

X R R R<br />

Mindestumfang der technischen Dokumentation für Erzeugungseinheiten (EZE) im Falle des mittelbaren Anschlusses (> 500 kW)<br />

Erzeugungseinheiten EZE<br />

Aspekte der Dokumentation<br />

Technische Hauptdaten der EZE mit:<br />

- Bemessungs-Wirkleistung [Pr] 7<br />

- Bemessungs-Scheinleistung [Sr] 1<br />

- Feuerungsart<br />

alle erforderlichen Informationen zur Durchführung statischer und dynamischer<br />

Systemberechnungen<br />

Netzschutz-Übersichtsbild mit Einstellwerten einschließlich Reserveschutz<br />

MUSTER<br />

X<br />

X<br />

X<br />

1 Die Angaben sind auf die Übergabestelle (Netzanschlusspunkt) zum Netz bezogen<br />

2 X: Erste Fassung der technischen Dokumentation<br />

3 R: Jeweils revidierte Fassung<br />

4 Das EZE-IBS-Programm bedarf, soweit der Netzbetrieb betroffen ist, der Zustimmung des Verteilungsnetzbetreibers <strong>Avacon</strong> AG<br />

5 Der Umfang der Abnahmemessungen wird im Errichtungsvertrag festgelegt. Die Abnahmemessungen können zeitlich nach der Übernahme der EZE erfolgen<br />

6 Das Netz-IBS-Programm bedarf, soweit der Betrieb der EZE betroffen ist, der Zustimmung des Betreibers der EZE<br />

7 Die Angaben sind auf die Übergabestelle (Netzanschlusspunkt) zum Netz bezogen<br />

1 / 1


<strong>Anlage</strong> 3 zu den Netzanschlussregeln der <strong>Avacon</strong> AG<br />

Mindestumfang Technische Parameter von Wandlern und Zählern<br />

MUSTER<br />

Technische Parameter von Wandlern und Zählern in Ergänzung des MeteringCodes in der jeweils gültigen<br />

Fassung<br />

Wandler<br />

Zähler<br />

Datenfernübertragung<br />

Spannungsebene<br />

Fernzählgerät<br />

(Strom; Spannung) (Wirkarbeit)<br />

ggf. Zähler mit LP 1 du DFܲ<br />

0,4-kV-Tarifkunde Stromwandler Klasse 0,5 Klasse 2<br />

im Falle Durchleitung (Klasse 1)<br />

ggf. Zähler mit LP 1 u. DFܲ<br />

0,4-kV-Gewerbe Klasse 0,5 Klasse 1<br />

ab 30kW oder 150.000 kWh/a<br />

Klasse 0,2<br />

Zähler mit LP 1 u. DFܲ, ggf. IEC 62056-21<br />

Mittelspannungsnetze (Stromwandler bis 50 A: Klasse 1<br />

Summiergerät für Lastführung (IEC 1107)<br />

Klasse 0,5)<br />

110-kV-<br />

Zähler mit LP 1 u. DFÜ 2 IEC 62056-21<br />

,<br />

Klasse 0,2 Klasse 0,5 oder 0,2<br />

(IEC 1107),<br />

Verteilungsnetz<br />

Summiergerät für Lastführung<br />

SCTM<br />

1 LP: Lastprofil (hier gemessenes Lastprofil)<br />

2 DFÜ: Datenfernübertragung<br />

Besonderheiten<br />

ab 50 kW mit Stromwandler<br />

Für die Datenfernübertragung ist<br />

vom jeweiligen <strong>Anlage</strong>neigentümer<br />

ein einwahlfähiger Telefonanschluss<br />

zur Verfügung zu stellen.<br />

Für die Datenfernübertragung ist<br />

vom jeweiligen <strong>Anlage</strong>neigentümer<br />

ein einwahlfähiger Telefonanschluss<br />

zur Verfügung zu stellen.<br />

1 / 1

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!