Anlage 3 - Avacon
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Anlage 3 - Avacon
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Netzanschlussregeln der <strong>Avacon</strong> AG<br />
Technisch-organisatorische Mindestanforderungen für den Netzzugang zum<br />
Verteilungsnetz<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
0 Vorwort 2<br />
1 Grundsätzliches 3<br />
2 Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss – Anschlussbedingungen – 3<br />
2.1 Grundlegende Anforderungen 3<br />
2.1.1 Allgemeines 3<br />
2.1.2 Festlegung eines Netzanschlusskonzeptes 3<br />
2.1.3 Anschlusskorridore für Netzanschlusskunden ohne Eigenerzeugung 4<br />
2.1.4 Sternpunktbehandlung 4<br />
2.1.5 Instandhaltung 4<br />
2.1.6 Blindleistungsaustausch 4<br />
2.1.7 Netzrückwirkungen und Spannungsqualität 4<br />
2.1.8 Netzschutz 4<br />
2.1.9 Netzstörungen 5<br />
2.2 Anforderungen an Erzeugungseinheiten 5<br />
2.3 Anforderungen an Verteilungsnetze 5<br />
3 Technische Mindestanforderungen für die Erbringung von Vorleistungen für Systemdienstleistungen 5<br />
3.1 Allgemeines 5<br />
3.2 Systemdienstleistungen 5<br />
3.2.1 Allgemeines 5<br />
3.2.2 Frequenzhaltung 6<br />
3.2.3 Versorgungswiederaufbau 6<br />
3.2.4 Betriebsführung 6<br />
3.3 Spannungsregelung 6<br />
4 Technische Mindestanforderungen an die Zählung und Messung 6<br />
4.1 Zählung 6<br />
4.1.1 Allgemeines 6<br />
4.1.2 Verrechnungszählung 6<br />
4.1.3 Einbauorte von Verrechnungszähleinrichtungen 7<br />
4.1.4 Betrieb von Verrechnungszähleinrichtungen an den Netzanschlüssen am Verteilungsnetz 7<br />
4.1.5 Verwendung von Zählwerten für die Abrechnung 7<br />
4.2 Messungen und Meldungen 7<br />
5 Netzausbau 8<br />
5.1 Allgemeines 8<br />
6 Netzführung 8<br />
6.1 Allgemeines 8<br />
6.2 Aufgaben der Netzführung 8<br />
6.2.1 Das Prinzip in der Netzführung 8<br />
6.2.2 Netzeinsatzplanung 8<br />
6.2.3 Steuerung und Überwachung des Verteilungsnetzes 8<br />
6.2.3.1 Normalbetrieb: 9<br />
6.2.3.2 Gestörter und gefährdeter Betrieb 9<br />
6.3 Großstörungen 9<br />
6.3.1 Allgemeines 9<br />
6.3.2 DVG-5-Stufen-Plan 9<br />
6.3.3 Netzwiederaufbau 9<br />
7 Verzeichnis der <strong>Anlage</strong>n 9<br />
MUSTER<br />
1 / 9
0 Vorwort<br />
Gemäß § 19 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 07-07-2005, sind die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtet,<br />
unter Berücksichtigung der nach §17 festgelegten Bedingungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilnetzen,<br />
<strong>Anlage</strong>n direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen technische Mindestanforderungen zu veröffentlichen.<br />
MUSTER<br />
Zur Umsetzung dieser Bestimmungen werden durch die <strong>Avacon</strong> AG diese „Netzanschlussregeln der <strong>Avacon</strong> AG – technischorganisatorische<br />
Mindestanforderungen für den Netzzugang zum Verteilungsnetz“ festgelegt. In diese fließen auch die Voraussetzungen<br />
der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) ein. Gleichermaßen finden die spezifischen Gegebenheiten und technischen Besonderheiten der<br />
Verteilungsnetze (VN), die <strong>Avacon</strong> AG als Verteilnetzbetreiber (VNB) unterhält, Eingang. Auf Unternehmensebene bestehen zahlreiche technische<br />
Regelwerke und Verfahrensanweisungen, die den Charakter dieser Bedingungen maßgeblich formen.<br />
Die vorliegenden Bedingungen stellen damit unter Berücksichtigung der wesentlichen Motive des EnWG (möglichst sichere, preisgünstige,<br />
verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität) die technisch-organisatorischen<br />
Mindestanforderungen für den Netzzugang dar.<br />
Die „Netzanschlussregeln“ basieren auf den „Netzanschluss- und Netznutzungsregeln“ der 50Hertz Transmission GmbH und der „Netzanschlussregeln<br />
Hoch- und Höchstspannung“ der TenneT TSO GmbH.<br />
Helmstedt, April 2013<br />
<strong>Avacon</strong> AG<br />
Bild 1:<br />
Das Netzgebiet der <strong>Avacon</strong> AG<br />
2 / 9
1 Grundsätzliches<br />
1) Alle in diesen Netzanschlussregeln verwendeten Begriffe, sofern nicht in einschlägigen Normen oder Richtlinien erläutert, sind kursiv<br />
dargestellt und in (<strong>Anlage</strong> 1) definiert.<br />
2) Die <strong>Avacon</strong> AG ist Verteilungsnetzbetreiber eines öffentlichen Drehstromverteilungsnetzes mit unterschiedlichen Spannungsebenen (Nieder-<br />
und Mittelspannung 0,4 N und einer Frequenz von ca. 50 Hz.<br />
3) Netzanschlüsse am Verteilungsnetz der <strong>Avacon</strong> AG bestehen grundsätzlich mit anderen Verteilungsnetzen und anderen Netzanschlusskunden.<br />
4) Die vorliegenden Netzanschlussregeln dienen der Sicherstellung eines netznutzerseitig bedarfsgerechten <strong>Anlage</strong>nbetriebes bei gleichzeitiger<br />
Vermeidung unzulässiger Rückwirkungen auf den allgemeinen sicheren Betrieb des Verteilungsnetzes und einer diskriminierungsfreien<br />
Netznutzung durch alle Netzanschlusskunden.<br />
5) Die vorliegenden Netzanschlussregeln legen die Mindestanforderungen für das Einrichten und das Betreiben eines oder mehrerer Anschlüsse<br />
an diesem Netz fest. Sie orientieren sich an den objektiven Erfordernissen eines störungsfreien Betriebes der Netze der <strong>Avacon</strong><br />
AG auf der einen und an den Belangen eines bedarfsgerechten <strong>Anlage</strong>nbetriebes beim Netzanschlusskunden auf der anderen Seite. Sie<br />
stützen sich auf die allgemein anerkannten, dem technischen Fortschritt kontinuierlich angepassten Regeln der Technik und die sie konkretisierenden<br />
technischen Regeln der <strong>Avacon</strong> AG.<br />
6) Einzelheiten des Netzanschlusses werden im Netzanschlussvertrag geregelt.<br />
7) Der Nachweis der zwischen Netzanschlusskunden und der <strong>Avacon</strong> AG vertraglich festgelegten Eigenschaften wird in bilateral zu vereinbarendem<br />
Umfang (z. B. durch Prüfungen) erbracht.<br />
8) Die <strong>Avacon</strong> AG behält sich vor, die Einhaltung der allgemeinen technischen Vorgaben jederzeit zu überprüfen (z. B. Schutz- oder Reglereinstellungen).<br />
Der Netzanschlusskunde stellt der <strong>Avacon</strong> AG erforderliche Daten und Angaben auf Anforderung zur Verfügung.<br />
9) Alle im Folgenden genannten Werte, Angaben und Anforderungen beziehen sich auf den Netzanschlusspunkt, soweit nicht ausdrücklich<br />
etwas anderes beschrieben ist.<br />
2 Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss – Anschlussbedingungen –<br />
2.1 Grundlegende Anforderungen<br />
2.1.1 Allgemeines<br />
Der Anschluss von <strong>Anlage</strong>n eines Netzanschlusskunden zum Zweck der Einspeisung oder der Entnahme von elektrischer Energie erfolgt über<br />
Schaltstellen mit Trennfunktion, deren Anschlusspunkt von der <strong>Avacon</strong> AG unter Berücksichtigung der gegebenen Netzverhältnisse, der Leistung<br />
und Betriebsweise der <strong>Anlage</strong> sowie der Interessen des Netzanschlusskunden festgelegt wird.<br />
Auf der Grundlage des mit der <strong>Avacon</strong> AG festgelegten Netzanschlusskonzeptes veranlasst der Netzanschlusskunde die Ausführung der Anschlussanlage,<br />
für die der Netzanschlusskunde verantwortlich ist. Die Schaltanlagen sind gemäß den einschlägigen Vorschriften und den anerkannten<br />
Regeln der Technik als „abgeschlossene elektrische Betriebsstätten“ zu planen, zu errichten und zu betreiben.<br />
In den Fällen, in denen der Netzanschlusskunde Eigentümer von Grundstück oder Gebäude ist, muss für die <strong>Avacon</strong> AG ein geeigneter Platz für<br />
die Aufstellung von primär- und sekundärtechnischen Einrichtungen zur Verfügung stehen und zugänglich sein. Zur Sekundärtechnik gehören<br />
insbesondere Schutz- und Steuertechnik, Zähleinrichtungen sowie Einrichtungen der Informations- und Übertragungstechnik. Der Netzanschlusskunde<br />
und <strong>Avacon</strong> AG tauschen technische Dokumentationen aus, deren Umfang und Inhalt gemeinsam abgestimmt werden. Für die Dauer des<br />
Betriebes des Netzanschlusses sind die Unterlagen auf dem aktuellen Stand zu halten und jeweils bei Änderung dem anderen Partner zur Verfügung<br />
zu stellen.<br />
In folgenden Fällen ist die <strong>Avacon</strong> AG berechtigt, eine vorübergehende Begrenzung der Netzkapazität oder eine <strong>Anlage</strong>nabschaltung vorzunehmen:<br />
- höhere Gewalt,<br />
- potenzielle Gefahr für den sicheren Systembetrieb,<br />
- Engpass bzw. Gefahr von Überlastungen an Betriebsmitteln,<br />
- Gefahr einer Inselnetzbildung,<br />
- Gefährdung der statischen oder der dynamischen Netzstabilität,<br />
- systemgefährdender Frequenzanstieg,<br />
- unzulässige Netzrückwirkungen,<br />
- Wartung, Instandsetzung bzw. Durchführung von Baumaßnahmen.<br />
MUSTER<br />
- Gefährdung oder Störung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems in der jeweiligen Regelzone des Übertragungsnetzbetreibers<br />
2.1.2 Festlegung eines Netzanschlusskonzeptes<br />
Voraussetzung für einen neuen Netzanschluss oder eine Anschlussänderung ist die Abstimmung zwischen der <strong>Avacon</strong> AG und dem Netzanschlusskunden<br />
über ein Netzanschlusskonzept.<br />
Zur Festlegung des Netzanschlusskonzeptes prüft <strong>Avacon</strong> AG auf Anfrage des Netzanschlusskunden, ob die Netzverhältnisse (z. B. Netzkapazität,<br />
Blindleistungsbilanz, Kurzschlussleistung, Zuverlässigkeit der Leistungsbereitstellung, usw.) am bestehenden oder geplanten Netzanschlusspunkt<br />
ausreichen, um die <strong>Anlage</strong> des Netzanschlusskunden ohne unzulässige Rückwirkung auf das Netz der <strong>Avacon</strong> AG und ohne Beeinträchtigung des<br />
<strong>Anlage</strong>nbetriebes der übrigen Netzanschlusskunden anzuschließen und zu betreiben.<br />
3 / 9
Für die Prüfung einer Anfrage erhält die <strong>Avacon</strong> AG vom Netzanschlusskunden alle zur Beurteilung des Netzanschlusses erforderlichen Daten und<br />
Informationen. Soweit beim Netzanschlusskunden Prüfungen erforderlich werden, erhält dieser von der <strong>Avacon</strong> AG die hierfür notwendigen Daten<br />
und Informationen.<br />
Für den Anschluss von Erzeugungseinheiten auch in nachgelagerten Netzen sind die Unterlagen bzw. Informationen nach <strong>Anlage</strong> 2.1 oder <strong>Anlage</strong><br />
2.2 einzureichen (<strong>Anlage</strong> 2).<br />
Ergibt die Prüfung, dass die Netzverhältnisse für einen bestimmungsgemäßen und rückwirkungsarmen Betrieb der <strong>Anlage</strong> eines Netzanschlusskunden<br />
nicht ausreichend sind, werden im Netzanschlusskonzept entsprechende Maßnahmen zur Anpassung der <strong>Anlage</strong>n des Netzanschlusskunden<br />
der <strong>Avacon</strong> AG festgelegt.<br />
Geplante Änderungen an <strong>Anlage</strong>nteilen mit Auswirkungen auf den Netzanschluss stimmen die <strong>Avacon</strong> AG und der Netzanschlusskunde miteinander<br />
ab. Technische Dokumentationen der geplanten elektrischen <strong>Anlage</strong>n des Netzanschlusskunden sind in von der <strong>Avacon</strong> AG angeforderter Art<br />
und Umfang im Vorfeld einzureichen.<br />
Der Nachweis der zwischen Netzanschlusskunde und der <strong>Avacon</strong> AG vertraglich festgelegten Eigenschaften muss in geeigneter Form erbracht<br />
werden.<br />
Die Eigentums- bzw. Pachtgrenzen sind im Netzanschlussvertrag zu regeln.<br />
2.1.3 Anschlusskorridore für Netzanschlusskunden ohne Eigenerzeugung<br />
Es gelten folgenden Anschlusskorridoren für die erwartete höchste Bezugsleistung der Netzanschlusskunden ohne Eigenerzeugung:<br />
Netz- bzw. Anschlussort<br />
Bezugsleistungskorridor<br />
Umspannebene<br />
NE 7 NS-Netz < 100 kW<br />
NE 6<br />
MS-/NS-Station, d.h. 100 kW … 300 kW<br />
NS-Sammelschiene<br />
NE 5 MS-Netz (20 kV) 300 kW … 10 000 kW<br />
NE 4<br />
HS-/MS-Station, d.h.<br />
MS-Sammelschiene<br />
> 10 000 kW<br />
Unter Berücksichtigung der netztechnischen Bedingungen (insbesondere der Spannungsqualität nach DIN EN 50160 und der maximale Übertragungskapazität<br />
des bestehenden Netzes), sowie der bestehenden Netztopologie und der örtlichen Gegebenheiten im Netzgebiet sind Netzanschlusskunden<br />
ohne Eigenerzeugung den Netz bzw. Umspannebenen entsprechend zuzuordnen.<br />
<strong>Avacon</strong> behält sich im Einzelfall vor, Netzanschlusskunden mit geringer Leistung an einer vorgelagerten Netz- bzw. Umspannebene (z.B. NE 4<br />
„HS/MS“ statt NE 5 „MS“ bei < 10 000 kW) anzuschließen, wenn eine Anbindung an das bestehenden Netze gemäß Tabelle nicht möglich ist und<br />
sich die Zuordnung zu der vorgelagerten Netz- bzw. Umspannebene gemäß den technisch, wirtschaftlichen Bedingungen unter Berücksichtigung<br />
aller Interessen als sinnvoll erweist.<br />
2.1.4 Sternpunktbehandlung<br />
Die Sternpunktbehandlung für die Netze der <strong>Avacon</strong> AG wird von der <strong>Avacon</strong> AG festgelegt. Daraus ergibt sich eine entsprechende Vorgabe für<br />
die Behandlung von Sternpunkten, die zur Spannungsebene der Netze der <strong>Avacon</strong> AG gehören, auch wenn diese im Netz des Netzanschlusskunden<br />
liegen. Dies gilt insbesondere für Transformatoren und andere sternpunktbildende Betriebsmittel, die sich ggf. im Eigentum des Netzanschlusskunden<br />
befinden.<br />
Die Behandlung von Sternpunkten, die nicht zum Netz der <strong>Avacon</strong> AG gehören, ist im Einzelfall abzustimmen und wird im Netzanschlussvertrag<br />
vereinbart.<br />
Grundsätzlich hat jeder Netzanschlusskunde für die Sternpunktbehandlung seiner <strong>Anlage</strong>nteile selbst zu sorgen.<br />
2.1.5 Instandhaltung<br />
Alle <strong>Anlage</strong>n sind nach dem Stand der Technik instand zu halten, um einen ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten.<br />
Sicherheitsrelevante <strong>Anlage</strong>nteile, z. B. Leistungsschalter, Batterien, Schutzeinrichtungen, sind nach einem Inspektionsplan regelmäßig zu überprüfen<br />
und zu dokumentieren.<br />
2.1.6 Blindleistungsaustausch<br />
Bei einem Lastfluss aus dem Netz der <strong>Avacon</strong> AG zum Netzanschlusskunden, hat der Netzanschlusskunde am Netzanschlusspunkt standardmäßig<br />
einen Leistungsfaktor = 0,95 (induktiv) bis 1 einzuhalten.<br />
Ein erweiterter Blindleistungsaustausch oder die Rückspeisung von Blindleistung in das Netz der <strong>Avacon</strong> AG ist nur zulässig, wenn dies vertraglich<br />
gesondert vereinbart ist.<br />
2.1.7 Netzrückwirkungen und Spannungsqualität<br />
1) Netzanschlusskunden haben zu gewährleisten, dass von ihrer elektrischen <strong>Anlage</strong> keine unzulässigen Rückwirkungen auf das Verteilungsnetz<br />
(z. B. Oberschwingungen, Flicker) ausgehen.<br />
2) Die Parameter für zulässige Netzrückwirkungen (Spannungsänderungen, Flickerstörfaktoren, Spannungsunsymmetrien, Oberschwingungen,<br />
Zwischenharmonische) orientieren sich an den „Grundsätzen für die Beurteilung von Netzrückwirkungen“ (VDEW/1992) sowie der<br />
DIN EN 50160.<br />
2.1.8 Netzschutz<br />
Konzepte und Schutzeinstellungen zwischen der <strong>Avacon</strong> AG und dem Netzanschlusskunden werden abgestimmt. Eine Gefährdung der aneinander<br />
grenzenden Netze oder <strong>Anlage</strong>n ist zu vermeiden.<br />
1) Hierfür sind am Netzanschlusspunkt geeignete Schutzeinrichtungen gemäß den technischen Abstimmungen vorzusehen. Die Schutzeinrichtungen<br />
sind in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Die Überprüfungen sind zu dokumentieren.<br />
2) Die Ausführung erfolgt auf Basis der technischen Regeln der <strong>Avacon</strong> AG.<br />
MUSTER<br />
3) Der Netzanschlusskunde ist für den zuverlässigen Schutz seiner <strong>Anlage</strong>n selbst verantwortlich.<br />
4/9
2.1.9 Netzstörungen<br />
1) Störungen im Netz, z. B. Kurzschlüsse durch atmosphärische Einwirkungen, können nicht verhindert werden. Dem Verhalten von Netzanschlusskunden<br />
bei Störungen im Netz kommt eine wichtige Bedeutung zu. Während der Störungsdauer müssen alle <strong>Anlage</strong>n im Rahmen ihrer<br />
technischen Möglichkeiten einen Kurzschlussstrom ins Netz liefern, um die Funktionen der Schutzeinrichtungen sicherzustellen und den<br />
Spannungsabstieg zu minimieren.<br />
2) Die Höhe des Kurzschlussstrombeitrages am Netzanschlusspunkt ist mit der <strong>Avacon</strong> AG zu vereinbaren.<br />
MUSTER<br />
3) Die <strong>Avacon</strong> AG bezieht grundsätzlich alle Netzanschlusskunden zur Vermeidung großflächiger Störungen in den DVG-5-Stufen-Plan (siehe<br />
6.3.2) bzw. in ihr Wiederaufbaukonzept ein. Sowohl <strong>Avacon</strong> AG als auch der Netzanschlusskunde informieren sich gegenseitig unverzüglich<br />
über bekannt gewordene besondere Ereignisse, sofern diese von Belang für den Anderen sein können.<br />
4) Im Fall von störungsbedingter Spannungslosigkeit sind Veränderungen am Schaltzustand des Netzanschlusses nur nach Rücksprache mit<br />
der zuständigen Netzwarte vorzunehmen.<br />
5) Zur Störungsaufklärung können Sonderkontrollen von der <strong>Avacon</strong> AG angefordert werden, die der Netzanschlusskunde an seinen Betriebsmitteln<br />
durchzuführen hat, sofern diese galvanisch mit dem Netz der <strong>Avacon</strong> AG verbunden sind.<br />
6) Bei der Beseitigung und Aufklärung der Störung unterstützen sich die Partner gegenseitig.<br />
2.2 Anforderungen an Erzeugungseinheiten<br />
Die Anforderungen an Erzeugungseinheiten sind in den BDEW-Regelungen „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“ - in der jeweils gültigen<br />
Fassung – sowie die zusätzlichen technischen und organisatorischen Regeln für den Netzanschluss von EEG-Erzeugungsanlagen im Netzgebiet<br />
der <strong>Avacon</strong> AG geregelt.<br />
2.3 Anforderungen an Verteilungsnetze<br />
1) Untergeordnete Verteilungsnetzbetreiber mit Netzanschluss am Verteilungsnetz der <strong>Avacon</strong> AG müssen gewährleisten, dass sie synchron<br />
an das Verteilungsnetz angeschaltet werden können.<br />
2) Untergeordnete Verteilungsnetzbetreiber haben ihre Verteilungsnetze so auszulegen, dass durch den Betrieb der Verteilungsnetze keine<br />
vermeidbaren Auswirkungen auf das Verteilungsnetz der <strong>Avacon</strong> AG entstehen.<br />
Zu den vermeidbaren Auswirkungen zählen z. B.:<br />
- die infolge von unabgestimmten Schaltmaßnahmen im untergeordneten Verteilungsnetz entstehende Überlastung von Netzelementen<br />
des Verteilungsnetzes der <strong>Avacon</strong> AG,<br />
- die Durchführung von unabgestimmten Versuchen mit Auswirkung auf das Verteilungsnetz der <strong>Avacon</strong> AG.<br />
Eine ggf. erforderliche automatische selektive Trennung gestörter Netzteile des untergeordneten Verteilungsnetzes vom Verteilungsnetz<br />
der <strong>Avacon</strong> AG wird zwischen dem untergeordneten Verteilungsnetzbetreiber und der <strong>Avacon</strong> AG abgestimmt.<br />
3) Als zuständiger Verteilungsnetzbetreiber regelt die <strong>Avacon</strong> AG den Austausch im Verteilungsnetz mit den benachbarten Netzen. Alle<br />
Netzanschlusskunden, die an das Netz der <strong>Avacon</strong> AG angeschlossen sind, haben die Inbetriebsetzung bzw. Stilllegung von EZE ab einer<br />
Nennleistung von 2,5 MW in ihrem Netzgebiet der <strong>Avacon</strong> AG anzuzeigen.<br />
4) Weitere Maßnahmen zur gegenseitigen Unterstützung beim sicheren Netzbetrieb werden in den Netzanschluss- bzw. (soweit erforderlich)<br />
in den Netznutzungsverträgen zwischen dem untergeordneten Verteilungsnetzbetreiber und der <strong>Avacon</strong> AG fixiert.<br />
3 Technische Mindestanforderungen für die Erbringung von Vorleistungen für Systemdienstleistungen<br />
3.1 Allgemeines<br />
Als Systemdienstleistungen werden in der Elektrizitätsversorgung diejenigen für die Funktionstüchtigkeit des Systems erforderlichen Dienstleistungen<br />
bezeichnet, die Netzbetreiber für die Netzkunden zusätzlich zur Übertragung und Verteilung elektrischer Energie erbringen und damit die<br />
Qualität der Stromversorgung sichern.<br />
3.2 Systemdienstleistungen<br />
3.2.1 Allgemeines<br />
1) Die im Folgenden genannten Systemdienstleistungen werden durch die <strong>Avacon</strong> AG bzw. ÜNB zur Qualitätssicherung des Produktes<br />
Elektrizität (stabile Spannung und eine Frequenz von ca. 50 Hz, keine nennenswerte Beeinträchtigung durch Versorgungsunterbrechungen)<br />
bereitgestellt:<br />
- die Frequenzhaltung (ÜNB),<br />
- die Spannungshaltung,<br />
- der Versorgungswiederaufbau (ÜNB und VNB),<br />
- die Betriebsführung.<br />
Die Systemdienstleistungen unterliegen der ausschließlichen Kontrolle und Koordinierung durch die <strong>Avacon</strong> AG bzw. dem ÜNB.<br />
2) Jeder Netzanschlusskunde (alle am Verteilungsnetz und in Verteilungsnetzen angeschlossenen Netzanschlusskunden) kann, wenn er die<br />
Voraussetzungen zur Beteiligung an den Systemdienstleistungen Frequenzhaltung, Spannungshaltung oder Versorgungswiederaufbau mit<br />
seinen eigenen <strong>Anlage</strong>n erfüllt, der <strong>Avacon</strong> AG Vorleistungen für Systemdienstleistungen anbieten.<br />
3) Die Netzanschlusskunden können bei der unter Kapitel 3 beschriebenen Erbringung von Vorleistungen für Systemdienstleistungen mitwirken,<br />
sofern sie die dort genannten technischen Mindestanforderungen garantieren und eine Teilnahme an den Systemdienstleistungen vertraglich<br />
gebunden wird.<br />
5/9
4) Die erforderlichen Maßnahmen zur Aktivierung einzelner Leistungen, zu denen Netzanschlusskunde Vorleistungen erbringen, erfolgen<br />
nach Aufforderung durch die <strong>Avacon</strong> AG. Die hierfür notwendige Organisation wird im Rahmen der Verträge festgelegt, die zum Ankauf<br />
der Vorleistungen führt.<br />
3.2.2 Frequenzhaltung<br />
Der jeweilige ÜNB ist zuständig für die Beschaffung und Vorhaltung der für die Regelzone erforderlichen Primär-, Sekundär- und Minutenreserveleistung.<br />
3.2.3 Versorgungswiederaufbau<br />
1) Die <strong>Avacon</strong> AG legt in ihrem Wiederaufbaukonzept alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verhinderung von großflächigen<br />
Netzstörungen bzw. zur schnellen Wiederversorgung nach einer Großstörung fest. In das Konzept eingebunden sind alle Maßnahmen,<br />
die das Verteilungsnetz selbst und darüber hinaus die in den angeschlossenen Verteilungsnetzen zu sichernden Aufgaben betreffen.<br />
Dazu gehören:<br />
- Maßnahmen zum frequenzabhängigen Lastabwurf,<br />
- Parallelschaltautomatiken im Netz,<br />
- Maßnahmen zum Datenaustausch mit Verteilungsnetzbetreibern und Netzanschlusskunden im Rahmen der Netzführung.<br />
2) Diese Maßnahmen sind, sofern die <strong>Avacon</strong> AG sie zur Umsetzung ihres Wiederaufbaukonzeptes vom Netzanschlusskunden fordert, durch<br />
den Netzanschlusskunden zu erbringen. Für die angeforderten Maßnahmen werden mit den betroffenen Netzanschlusskunden durch die<br />
<strong>Avacon</strong> AG auf der Basis der nachgewiesenen Kosten Vergütungen vereinbart.<br />
3.2.4 Betriebsführung<br />
1) Die Betriebsführung als Systemdienstleistung wird durch die <strong>Avacon</strong> AG erbracht und umfasst folgende Aufgaben:<br />
- Netzführung,<br />
- Sicherstellung der Netzsicherheit,<br />
- Koordinierung der Maßnahmen der Spannungshaltung und Versorgungswiederaufbau,<br />
- alle Aufgaben zur Netzberechnung im Zusammenhang mit Netznutzungen,<br />
- Schaffung der notwendigen Voraussetzungen zur Abrechnung der erbrachten Dienstleistungen,<br />
- Errichtung und Unterhaltung der erforderlichen Leitstellen (Prozessleittechnik, Prozessdatenverarbeitung sowie nachrichtentechnische<br />
Einrichtungen).<br />
2) Der Netzanschlusskunde von untergeordneten Verteilungsnetzen haben einen ausgeglichenen Blindleistungshaushalt (kommerzielle Belange<br />
werden vertraglich geregelt) an den Netzanschlusspunkten einzuhalten. Als maximal zulässige Grenze für den langfristigen Blindleistungsaustausch<br />
mit dem Verteilungsnetz ist 0,95 ind.<br />
uhalten.<br />
- Ein kapazitiver Leistungsfaktor mit cos kap. en.<br />
- Ein induktiver Leistungsfaktor mit cos ind.<br />
Die <strong>Avacon</strong> AG muss für einen sicheren Systembetrieb die Kontrolle über alle Systemdienstleistungen haben, d. h., die <strong>Avacon</strong> AG legt fest, wer<br />
bis zu welchem Zeitpunkt vertraglich festgelegte Vorleistungen erbringen muss.<br />
3.3 Spannungsregelung<br />
Die Systemdienstleistung Spannungsregelung dient der Aufrechterhaltung der Versorgung, für die der Netzbetreiber die Verantwortung trägt. An<br />
der Spannungsregelung beteiligt sind unter Koordination des Netzbetreibers das jeweilige Netz, und die daran angeschlossenen Verbraucher- und<br />
Erzeugungsanlagen.<br />
Dem Verteilungsnetzbetreiber obliegt es, den Blindleistungshaushalt in seinem Netz auszugleichen. Dazu muss er Möglichkeiten zur Kompensation<br />
im Netz und in angeschlossenen Erzeugungsanlagen selbst bzw. über Verträge in geeignetem Umfang vorhalten, so dass die Einhaltung vorgeschriebener<br />
Grenzwerte bzw. vereinbarter Betriebsspannungsbänder ausreichend sichergestellt werden kann.<br />
Spannungs-/Blindleistungs-Regelung kann durch alle Netzanschlusskunden angeboten werden, die direkt am Verteilungsnetz angeschlossen sind.<br />
Dazu muss der Netzanschlusskunde in einem praktischen Versuch gegenüber der <strong>Avacon</strong> AG nachweisen, dass er zusätzlich zu seiner eigenen<br />
Kompensation in der Lage ist, auf Anforderung der <strong>Avacon</strong> AG zusätzlich Blindleistung in das Verteilungsnetz zu liefern bzw. daraus zu beziehen.<br />
4 Technische Mindestanforderungen an die Zählung und Messung<br />
4.1 Zählung<br />
4.1.1 Allgemeines<br />
1) Die Nutzung des Verteilungsnetzes sowie weitere Leistungen der <strong>Avacon</strong> AG werden unter Einsatz von Verrechnungszähleinrichtungen<br />
abgerechnet. Für diese Einrichtungen gelten die im Folgenden beschriebenen Regeln.<br />
2) Alle Zähleinrichtungen sind entsprechend den Anforderungen der <strong>Avacon</strong> AG (<strong>Anlage</strong> 3) und dem aktuellen Stand der Technik (VDN<br />
MeteringCode in der jeweils gültigen Fassung, TAB, Ergänzende Bestimmungen zur TAB Verfahrensanweisung Planung, Errichtung und<br />
Betrieb von Übergabestellen zur Versorgung von Kunden aus dem Mittelspannungsnetz sowie dem Eichgesetz und der Eichordnung) errichtet.<br />
4.1.2 Verrechnungszählung<br />
1) Eine Verrechnungszähleinrichtung besteht aus einer oder zwei unabhängigen Zähleinrichtungen, der Abrechnungs- und ggf. Vergleichszählung<br />
(AZ/VZ). Der Aufbau von AZ/VZ erfolgt mit geeichten Zählern und Wandlern der gleichen Klassengenauigkeit und mit Wandlerkabeln<br />
des Querschnittes.MUSTER<br />
gleichen<br />
6/9
2) In ihr sind alle technischen <strong>Anlage</strong>n, wie Zähler, Fernzähleinrichtungen, <strong>Anlage</strong>n zur Zeitführung, Datenfernübertragung und Datensicherung,<br />
enthalten. Dabei ist zu gewährleisten, dass die verwendeten Fernzählgeräte für die Datenfernübertragung international genormte Protokolle<br />
(z. B. IEC 870-5-102; IEC 1107 usw.) beherrschen.Die verwendeten Zähler erfassen die elektrischen Größen „Wirkarbeit“ und<br />
„Blindarbeit“ (+A, -A, + R, -R), getrennt nach Lieferrichtungen. Durch Integration über eine vorgegebene Zeiteinheit wird in den Fernzählgeräten<br />
die mittlere elektrische Leistung in dieser Zeiteinheit ermittelt. Die zulässige Messperioden ist 15 min.<br />
3) Die Verrechnungszähleinrichtungen sind unter Berücksichtigung der technischen Regelungen auszuwählen und einzusetzen. Dies trifft<br />
auch auf die erforderlichen vorgelagerten Primärgeräte (z. B. Wandler) zu.<br />
Zur Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes müssen alle verwendeten Messgeräte (Wandler und Zähler) eine Zulassung zur „Innerstaatlichen<br />
Eichung“ besitzen.<br />
4.1.3 Einbauorte von Verrechnungszähleinrichtungen<br />
1) Auf Verlangen der <strong>Avacon</strong> AG haben die Vertragspartner der <strong>Avacon</strong> AG zu gewährleisten, dass in allen Übergabestellen Verrechnungszähleinrichtungen<br />
nach Vorschriften des Verteilungsnetzbetreibers installiert werden können.<br />
Übergabestellen sind:<br />
- alle Netz-Kuppelstellen zwischen zwei Verteilungsnetzen,<br />
- alle Netzanschlusspunkte am Verteilungsnetz und<br />
- sofern es keine Netzanschlusspunkte am Verteilungsnetz gibt, alle Netzanschlusspunkte am unmittelbar vorgelagerten Netz.<br />
2) Die technischen Mindestanforderungen an die Wandler und Zähler sind der (<strong>Anlage</strong> 3) zu entnehmen. Sie gilt in Präzisierung des MeteringCodes<br />
in der jeweils gültigen Fassung. Die technische Ausführung der Sekundärtechnik ist in Errichtungsvorschriften der <strong>Avacon</strong> AG<br />
geregelt.<br />
4.1.4 Betrieb von Verrechnungszähleinrichtungen an den Netzanschlüssen am Verteilungsnetz<br />
1) Die Verrechnungszähleinrichtungen werden von der <strong>Avacon</strong> AG abgenommen und betrieben.<br />
2) Alle Maßnahmen zur Betriebsführung, wie beispielsweise<br />
- Errichtung,<br />
- Instandhaltung,<br />
- Störungsbeseitigung,<br />
- Einstellung, Eichung, Justierung,<br />
- Zählwertübertragung,<br />
werden, sofern nicht durch die <strong>Avacon</strong> AG selbst durchgeführt, von ihr koordiniert und kontrolliert.<br />
3) Sofern die <strong>Avacon</strong> AG Verrechnungszähleinrichtungen auf dem Grund und Boden des Netzanschlusskunden betreibt, ist ihr der Zugang<br />
zu diesen <strong>Anlage</strong>n uneingeschränkt zu gewähren.<br />
4.1.5 Verwendung von Zählwerten für die Abrechnung<br />
1) Zur Abrechnung der Netznutzung werden die Werte der Abrechnungszähleinrichtung verwendet. Bei Ausfall der Abrechnungszählung<br />
werden Ersatzwerte aus den Vergleichszähleinrichtungen eingesetzt.<br />
2) Abrechnungszählwerte gelten als fehlerfrei, solange<br />
- die Differenz der Tagessummen von AZ und VZ nicht mehr als 1 %, bezogen auf die Tagessumme des AZ beträgt,<br />
- die absolute Differenz in kWh zwischen AZ und VZ in einer beliebigen Messperiode und einem speziell für diesen Punkt auf der<br />
Basis der technischen Parameter der technischen Einrichtung festgelegten Wert nicht übersteigt,<br />
- keine sonstigen Informationen vorliegen, welche die Glaubwürdigkeit der Zählwerte in Frage stellen (Zählwertstatus).<br />
3) Im Falle von Zählwertstörungen wird als vorläufiger Wert für die Abrechnung der höhere Wert aus AZ und VZ verwendet.<br />
4) Sind auch aus den Vergleichszähleinrichtungen keine Ersatzwerte zu gewinnen, so ist je nach fehlender Datenmenge der Zählwert der betroffenen<br />
Messperiode aus dem arithmetischen Mittel der Vor- und Nachperiode zu bestimmen.<br />
5) Ist eine technisch fundierte Ersatzwertbestimmung nicht möglich, so sind mit dem betroffenen Netzanschlusskunden die Zählwerte unter<br />
Berücksichtigung der Anschlussparameter abzustimmen.<br />
4.2 Messungen und Meldungen<br />
1) Mit untergeordneten Verteilungsnetzbetreibern werden im Sinne eines sicheren Netzbetriebes grundsätzlich Messwerte und Meldungen<br />
von den die Netze verbindenden Elementen aus den jeweiligen Gegenstationen ausgetauscht. Diese sind z. B.:<br />
Meldungen<br />
MUSTER<br />
- Leitungen: Leistungsschalter, Sammelschienentrenner, Leitungstrenner, leitungsseitige Erdungstrenner.<br />
- Transformatoren: Leistungsschalter, Sammelschienentrenner, Transformatortrenner, Stufenstellungen;<br />
ggf. transformatorseitige Erdungstrenner bzw. Sammelmeldungen.<br />
- Kupplungen: Leistungsschalter, Sammelschienentrenner, Längstrenner.<br />
7/9
- Schutz- und Feldmeldungen.<br />
Messwerte<br />
- Wirk- und Blindleistung,<br />
- Strom,<br />
- Sammelschienenspannung.<br />
2) Nicht übertragen werden Informationen über Einspeise-(Maschinen-)Leitungen, soweit dies für die Erfüllung vertraglich vereinbarter<br />
Leistungen nicht zwingend erforderlich ist. Für die Datenbereitstellung kommt grundsätzlich eine serielle Kopplung nach<br />
DIN EN 68 870-5-101 zur Anwendung.<br />
5 Netzausbau<br />
5.1 Allgemeines<br />
1) Die <strong>Avacon</strong> AG richtet ihre Ausbauplanung darauf aus, dass sie ein ausreichend bemessenes Verteilungsnetz vorhält, das eine sichere und<br />
zuverlässige Betriebsführung und eine preisgünstige Netznutzung mit einer angemessenen Versorgungsqualität ermöglicht.<br />
Zur Erlangung einer hinreichenden Planungs- und Investitionssicherheit bei der Realisierung von Netzanschlüssen für Netzkunden, insbesondere<br />
für EEG-<strong>Anlage</strong>n, besteht eine generelle Prüfungsbedürftigkeit. Dazu behält sich die <strong>Avacon</strong> AG Einzelmaßnahmen vor, welche<br />
individuell mit den jeweiligen Netzkunden geregelt werden.<br />
2) Mehrfachstörungen und selten auftretende Mehrfachfehler im Netz, die aus wirtschaftlichen Gründen beim Netzausbau nicht berücksichtigt<br />
werden können, müssen bei Bedarf durch geeignete Großstörungskonzepte und Wiederaufbaustrategien auch netzübergreifend in ihren<br />
Auswirkungen begrenzt werden.<br />
3) Die <strong>Avacon</strong> AG erstellt wirtschaftliche Netzkonzepte unter Berücksichtigung aktueller Last- und Erzeugungssituationen in ihren Verteilungsnetzen<br />
sowie der prognostizierten Bedürfnisse der bereits angeschlossenen bzw. der in absehbarer Zeit anzuschließenden Netzanschlusskunden.<br />
4) Die <strong>Avacon</strong> AG trägt dafür Verantwortung, dass die zum Ausbau ihres Verteilungsnetzes notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
eingeleitet und die baulichen Maßnahmen nach erteilter Genehmigung veranlasst werden.<br />
6 Netzführung<br />
6.1 Allgemeines<br />
Die Netzführung der <strong>Avacon</strong> AG zur Führung ihres Verteilungsnetzes umfasst die Gesamtheit der Aufgaben der<br />
- Netzeinsatzplanung für das Verteilungsnetz,<br />
- Steuerung und Überwachung des Verteilungsnetzes.<br />
6.2 Aufgaben der Netzführung<br />
1) Die Netzführung umfasst die Gesamtheit der Aufgaben der Netzeinsatzplanung und der Steuerung und Überwachung des Verteilungsnetzes<br />
der <strong>Avacon</strong> AG. Die Netzführung erfolgt zentral aus der dafür zuständigen Netzwarte.<br />
2) Die Netzführung hat die Zielstellung, jederzeit einen sicheren, diskriminierungsfreien, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Betrieb<br />
des Verteilungsnetzes zu gewährleisten, dabei berücksichtigt sie:<br />
- den Schaltzustand benachbarter Netze,<br />
- die Beherrschung und Begrenzung der Auswirkungen von Störungen,<br />
- die Spannungs- und Blindleistungsregelung,<br />
- die Netzüberwachung,<br />
- ggf. das Last- und Erzeugungsmanagement,<br />
- Instandhaltungsmaßnahmen im Verteilungsnetz,<br />
- Baumaßnahmen im Verteilungsnetz.<br />
MUSTER<br />
6.2.1 Das Prinzip in der Netzführung<br />
Die <strong>Avacon</strong> AG betreibt entsprechend der Netzführung ihr Netz so, dass beim einfachen Ausfall der definierten Netzbetriebsmitteln größere Auswirkungen<br />
auf die Versorgungssicherheit vermieden werden. Betrachtet werden sämtliche netztechnische Fragenstellungen, insbesondere zu erbringende<br />
Systemdienstleistungen (z. B. Spannungshaltung inkl. Blindleistungsbereitstellung), Betriebsmittelauslastungen und bei Bedarf Stabilitätsfragen.<br />
6.2.2 Netzeinsatzplanung<br />
Die Netzeinsatzplanung stellt die Realisierung von kurz- und mittelfristigen Instandhaltungsarbeiten sowie von Baumaßnahmen im Verteilungsnetz<br />
unter Berücksichtigung des Betriebsgeschehens sicher.<br />
Im Rahmen der Netzeinsatzplanung koordinieren die Netzwarte der <strong>Avacon</strong> AG und die Netzanschlusskunden die Durchführung von Arbeiten im<br />
Verteilungsnetz.<br />
6.2.3 Steuerung und Überwachung des Verteilungsnetzes<br />
Die Netzwarte der <strong>Avacon</strong> AG folgt den Vorgaben der Netzeinsatzplanung und trägt im Rahmen der kontinuierlichen Netzsicherheitsbetrachtungen<br />
dafür Sorge, dass Störungen mit den augenblicklich verfügbaren betrieblichen Möglichkeiten und Betriebsmitteln in ihren Auswirkungen be-<br />
8/9
herrscht bzw. begrenzt werden. Grundsätzlich gilt:<br />
6.2.3.1 Normalbetrieb:<br />
a) Im Verteilungsnetz werden alle Grenzwerte eingehalten.<br />
b) Das ausgeglichene und im Allgemeinen hohe Spannungsniveau im Verteilungsnetz gewährleistet minimale Übertragungsverluste und eine<br />
hohe Stabilität.<br />
6.2.3.2 Gestörter und gefährdeter Betrieb<br />
1) Bei Störungen im Verteilungsnetz leitet die Netzwarte der <strong>Avacon</strong> AG die technisch erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung einer<br />
Störungsausweitung bzw. zum effizienten Versorgungswiederaufbau ein. Diese haben Vorrang vor den Einzelinteressen der Netzanschlusskunden.<br />
2) Zur Vermeidung der Ausweitung bzw. zur Begrenzung von Störungen ist die <strong>Avacon</strong> AG u. a. berechtigt,<br />
- Lastabwürfe und Netzauftrennungen,<br />
- das Abschalten von Netzanlagen,<br />
- Eingriffe in die Wirk- und Blindleistungsfahrweise der EZE,<br />
zu veranlassen bzw. durchzuführen.<br />
6.3 Großstörungen<br />
6.3.1 Allgemeines<br />
Großstörungen betreffen das gesamte Verteilungsnetz der <strong>Avacon</strong> AG und ggf. die Netze benachbarter Verteilungsnetzbetreiber. Sie sind durch<br />
Frequenz- und Spannungsinstabilität des Verteilungsnetzes auf Grund von Abweichungen im Wirk- und/oder Blindleistungshaushalt gekennzeichnet<br />
und führen zu Netzauftrennungen sowie zu Versorgungsunterbrechungen.<br />
6.3.2 DVG-5-Stufen-Plan<br />
1) Zur Vermeidung von Netzzusammenbrüchen gilt für das Verteilungsnetz der <strong>Avacon</strong> AG der DVG-5-Stufen-Plan zum frequenzabhängigen<br />
Lastabwurf.<br />
2) Die <strong>Avacon</strong> AG und die betroffenen Netzanschlusskunden stellen in den Netzführungsvereinbarungen gemeinsam die Realisierung des<br />
DVG-5-Stufen-Planes sicher und geben die Anforderungen an die erforderlichen technischen Einrichtungen vor.<br />
6.3.3 Netzwiederaufbau<br />
1) Der Netzwiederaufbau des Verteilungsnetzes nach Großstörungen und die Wiederversorgung der Netzanschlusskunden erfolgt nach den<br />
Vorgaben der Netzwarte der <strong>Avacon</strong> AG.<br />
2) Die Netzwarte der <strong>Avacon</strong> AG und der untergeordneten Verteilungsnetzbetreiber sichern ihre netzunabhängige Stromversorgung bzw.<br />
Notstromversorgung. Ebenso ist bei netzleittechnischen <strong>Anlage</strong>n (Leittechnik, Schutztechnik, ETC) zu verfahren.<br />
7 Verzeichnis der <strong>Anlage</strong>n<br />
(1) <strong>Anlage</strong> 1 Definitionen<br />
(2) <strong>Anlage</strong> 2 Mindestumfang der technischen Dokumentation für Erzeugungseinheiten (EZE) und Netze<br />
(3) <strong>Anlage</strong> 3 Technische Parameter von Wandlern und Zählern<br />
MUSTER<br />
9/9
<strong>Anlage</strong> 1 zu den Netzanschlussregeln <strong>Avacon</strong> AG<br />
Definitionen<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
(1) Abrechnungszählung 2<br />
(2) Anfangs-Kurzschlusswechselstromleistung (Kurzschlussleistung, Netzkurzschlussleistung, Mindestkurzschlussleistung) 2<br />
(3) Anschlussanlage 2<br />
(4) Ausfall 2<br />
(5) Betriebsführung 2<br />
(6) Blindleistung 2<br />
(7) Dauerkurzschlussstrom (Kurzschlussstrom) 2<br />
(8) DVG-5-Stufenplan 2<br />
(9) Eigenbedarf 2<br />
(10) Eigenverbrauchsleistung 2<br />
(11) Elektrizitätsversorgungssystem 2<br />
(12) Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) 2<br />
(13) Erzeugungseinheit (EZE) 2<br />
(14) Frequenzhaltung 2<br />
(15) Grenzwertverletzung (Grenzwerte) 2<br />
(16) Großstörung 2<br />
(17) Instandhaltung 2<br />
(18) Kundenanlage 2<br />
(19) Last (Lastfluss) 3<br />
(20) Leistung, elektrische 3<br />
(21) Leistungsfaktor 3<br />
(22) Leistungsschalter 3<br />
(23) Minutenreserveleistung 3<br />
(24) Mittelspannung 3<br />
(25) Nennleistung 3<br />
(26) Netz 3<br />
(27) Netz der Elektrizitätsversorgung 3<br />
(28) Netzanschluss 3<br />
(29) Netzanschlusskunde 3<br />
(30) Netzanschlusspunkt 3<br />
(31) Netzbetreiber 4<br />
(32) Netzführung 4<br />
(33) Netzkapazität 4<br />
(34) Netzkurzschlussleistung 4<br />
(35) Netznutzung 4<br />
(36) Netzsicherheit 4<br />
(37) Netzzugang 4<br />
(38) Regelzone 4<br />
(39) Spannungs-/Blindleistungs-Regelung (auch U/Q-Regelung) 4<br />
(40) Spannungshaltung 4<br />
(41) Spannungsregelung 4<br />
(42) Stabilität 4<br />
(43) Störung 5<br />
(44) Systemdienstleistungen (SDL) 5<br />
(45) Übertragung 5<br />
(46) Übertragungsnetz (ÜN) 5<br />
(47) Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 5<br />
(48) Verbraucher 5<br />
(49) Versorgungsunterbrechung 5<br />
(50) Versorgungswiederaufbau 5<br />
(51) Versorgungszuverlässigkeit 5<br />
(52) Verteilung 5<br />
(53) Verteilungsnetz (VN) 5<br />
(54) Verteilungsnetzbetreiber (VNB) 6<br />
(55) Vorleistungen 6<br />
(56) Zähler 6<br />
(57) Zähleinrichtung 6<br />
(58) Zuverlässigkeit 6<br />
MUSTER<br />
1 / 6
(1) Abrechnungszählung<br />
Zählerschrank, Wandler, Zähler, ggf. Tarifsteuergerät, ggf. Fernzählgerät , ggf. Modem einschließlich zugehöriger Hilfseinrichtungen zur<br />
Erfassung elektrischer Arbeit am Netzanschluss.<br />
(2) Anfangs-Kurzschlusswechselstromleistung (Kurzschlussleistung, Netzkurzschlussleistung, Mindestkurzschlussleistung)<br />
-Kurzschlusswechselstrom) wird bei dreipoligem Kurzschluss in Hoch-, Mittel – und Niederspannungsnetzen<br />
als Rechengröße verwendet. Sie ist von der Transformatorübersetzung unabhängig und darf nicht mit der in einem<br />
Lichtbogen an der Kurzschlussstelle umgesetzten Leistung verwechselt werden.<br />
(3) Anschlussanlage<br />
Netzanschlusspunkt<br />
(4) Ausfall<br />
Unter dem Begriff "Ausfall" wird der zufällige störungsbedingte Übergang einer Komponente (Netzbetriebsmittel, Erzeugungseinheit) in den<br />
Fehlzustand verstanden.<br />
(5) Betriebsführung<br />
Zur Betriebsführung als Systemdienstleistung zählen alle Aufgaben des Verteilungsnetzbetreibers im Rahmen des koordinierten Einsatzes<br />
der Erzeugungseinheiten (z. B. für die Frequenzhaltung) und der Netzführung sowie des nationalen/internationalen Verbundbetriebes durch<br />
zentrale, jeweils eigenverantwortliche Leitstellen. Weiterhin werden ihr alle Maßnahmen zur Errichtung und zum Betrieb der Zählertechnik<br />
und zur Abrechnung aller erbrachten Leistungen zugerechnet.<br />
(6) Blindleistung<br />
Blindleistung ist die elektrische Leistung, die zum Aufbau von magnetischen Feldern (z. B. in Motoren, Transformatoren) oder von elektrischen<br />
Feldern (z. B. in Kondensatoren) benötigt wird. Bei überwiegend magnetischem Feld ist die Blindleistung induktiv, bei überwiegend<br />
elektrischem Feld kapazitiv.<br />
(7) Dauerkurzschlussstrom (Kurzschlussstrom)<br />
Der Dauerkurzschlussstrom ist der Effektivwert des Kurzschlussstromes, der nach dem Abklingen aller Ausgleichsvorgänge bestehen bleibt.<br />
Er ist u. a. abhängig von der Erregung und Regelung der Generatoren.<br />
(8) DVG-5-Stufenplan<br />
Maßnahmenkonzept, das bei Frequenzabweichungen zur Anwendung kommt.<br />
(9) Eigenbedarf<br />
Eigenverbrauchsleistung<br />
(10) Eigenverbrauchsleistung<br />
Die Eigenverbrauchsleistung eines Umspannwerkes oder einer Erzeugungseinheit ist die elektrische Leistung, die für den Betrieb ihrer Neben-<br />
und Hilfsanlagen (z. B. zur Wasseraufbereitung, Dampferzeuger-Wasserspeisung, Frischluft- und Brennstoffversorgung, Rauchgasreinigung)<br />
benötigt wird, zuzüglich der Verlustleistung der Transformatoren.<br />
(11) Elektrizitätsversorgungssystem<br />
Ein Elektrizitätsversorgungssystem ist eine nach technischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Kriterien abgrenzbare funktionale Einheit innerhalb<br />
der Elektrizitätswirtschaft.<br />
Elektrizitätsversorgungsunternehmen<br />
(12) Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU)<br />
Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes sind ohne Rücksicht auf Rechtsform und Eigentumsverhältnisse<br />
alle Unternehmen und Betriebe, die andere mit elektrischer Energie versorgen. Unternehmen und Betriebe, welche nur teilweise<br />
oder im Nebenbetrieb allgemeine (öffentliche) Elektrizitätsversorgung betreiben, gelten insoweit als EVU.<br />
(13) Erzeugungseinheit (EZE)<br />
Eine Erzeugungseinheit für elektrische Energie ist eine nach bestimmten Kriterien abgrenzbare <strong>Anlage</strong>. Es kann sich dabei beispielsweise<br />
um einen Kraftwerksblock, ein Sammelschienenkraftwerk, eine GuD-<strong>Anlage</strong>, den Maschinensatz eines Wasserkraftwerkes, einen Brennstoffzellenstapel,<br />
eine Windenergieanlage oder um ein Solarmodul handeln.<br />
(14) Frequenzhaltung<br />
Die Frequenzhaltung bezeichnet die Ausregelung von Frequenzabweichungen infolge von Ungleichgewichten zwischen Einspeisung und<br />
Entnahme (Wirkleistungsregelung) und erfolgt durch die Primär- und Sekundärregelung sowie unter Nutzung von Minutenreserve in den<br />
Kraftwerken.<br />
(15) Grenzwertverletzung (Grenzwerte)<br />
Eine Grenzwertverletzung liegt dann vor, wenn ein als zulässig definierter Wertebereich durch die<br />
beobachtete elektrische Größe verlassen wird.<br />
(16) Großstörung<br />
Eine Großstörung liegt vor bei Spannungslosigkeit:<br />
- im gesamten oder in großen Teilen des Verteilungsnetzes der <strong>Avacon</strong> AG oder<br />
- in mehreren Netzen von benachbarten Netzbetreibern oder<br />
- in Netzteilen eines oder mehrerer benachbarter Verteilungsnetze.<br />
(17) Instandhaltung<br />
Instandhaltung besteht aus Inspektion und Wartung, die regelmäßig durchgeführt werden, um Ausfälle zu verhüten und die Betriebsmittel in<br />
ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und Instandsetzung, z. B. Reparatur, Austausch eines fehlerhaften Teils.<br />
(18) Kundenanlage<br />
Eine Kundenanlage ist die elektrische <strong>Anlage</strong> eines Netzanschlusskunden.<br />
MUSTER<br />
2 / 6
(19) Last (Lastfluss)<br />
Die in Anspruch genommene Leistung wird im elektrizitätswirtschaftlichen Sprachgebrauch "Last" genannt. Sie kann die Summe der momentanen<br />
Leistungsentnahme aus einem, mehreren oder allen Netzen einer Regelzone zum Zwecke des Verbrauchs sein.<br />
(20) Leistung, elektrische<br />
Elektrische Leistung im physikalischen Sinne als Produkt von Strom und Spannung ist ein Momentanwert. Bei Angabe von Momentanwerten<br />
ist der Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) anzugeben. In der Elektrizitätswirtschaft werden neben Momentanwerten auch mittlere Leistungen<br />
für definierte Zeitspannen (Messzeiten z. B. ¼ bzw. 1 h) verwendet. Leistung ist dann der Quotient aus in einer Zeitspanne geleisteten Arbeit<br />
W und derselben Zeitspanne T:<br />
P = W/T.<br />
(21) Leistungsfaktor<br />
Der Leistungsfaktor<br />
ist der Quotient aus Wirkleistung und Scheinleistung.<br />
Anmerkung:<br />
Der Leistungsfaktor ist ein Maß dafür, in welchem Umfang neben Wirkleistung auch Blindleistung beansprucht wird (überregter Betrieb =<br />
lag; untererregter Betrieb = lead).<br />
(22) Leistungsschalter<br />
Ein Leistungsschalter ist ein Schalter zum Schließen und Öffnen von Stromkreisen unter Betriebs- und Fehlerbedingungen.<br />
(23) Minutenreserveleistung<br />
Minutenreserveleistung ist die vom Verteilungsnetzbetreiber eingesetzte Regelreserveleistung, die dazu dient, nach Eintritt eines Leistungsausfalls<br />
oder im Rahmen starker Laständerungen ohne Verzögerung die Primär- und Sekundärregelleistung nach spätestens 15 Minuten abzulösen.<br />
(24) Mittelspannung<br />
Die Mittelspannung umfasst bei der <strong>Avacon</strong> AG die Spannungsebenen kleiner 60 kV und größer 1 kV.<br />
(25) Nennleistung<br />
Die Nennleistung einer Erzeugungseinheit ist die Dauerleistung, für die sie gemäß den Liefervereinbarungen bestellt ist. Ist die Nennleistung<br />
nicht eindeutig nach Bestellunterlagen bestimmbar, so ist für die Neuanlage einmalig ein – bei Normalbedingungen erreichbarer – Leistungswert<br />
zu bestimmen. Bei Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ist die Nennleistung die elektrische Nennleistung.<br />
(26) Netz<br />
Netz der Elektrizitätsversorgung<br />
(27) Netz der Elektrizitätsversorgung<br />
Das Netz der Elektrizitätsversorgung ist die Gesamtheit der miteinander verbundenen <strong>Anlage</strong>nteile zur Übertragung oder Verteilung elektrischer<br />
Energie. Es kann zur Abgrenzung u. a. nach Regelzonen, Aufgaben, Betriebsweise, Spannungen oder nach Besitzverhältnissen benannt<br />
werden. Häufig werden einheitliche Nennspannung und Stromart (Gleichstrom oder Wechsel-/Drehstrom) als zusätzliche Kriterien für die<br />
Abgrenzung eines Netzes verwendet.<br />
(28) Netzanschluss<br />
Der Netzanschluss bezeichnet die technische Anbindung von Kundenanlagen oder Erzeugungseinheiten an ein Netz der allgemeinen Elektrizitätsversorgung.<br />
(29) Netzanschlusskunde<br />
Kundenanlage<br />
Als Netzanschlusskunden am Verteilungsnetz der <strong>Avacon</strong> AG werden bezeichnet:<br />
- Netzanschlusskunden, im Sinne dieser Regeln sind Kunden, die nicht unter den Anwendungsbereich der AVBEltV in der jeweils<br />
gültigen Fassung fallen.<br />
MUSTER<br />
- Netzanschlusskunden ohne Eigenerzeugung, die über Umspannung oder eigene Leitungen an das Verteilungsnetz angeschlossen<br />
sind. Sie beziehen eine Leistung und Arbeit, ohne diese weiter zu verteilen und speisen nicht in das Verteilungsnetz ein.<br />
- Netzanschlusskunden mit Eigenerzeugung, die einen Teil ihres Verbrauches aus eigener Erzeugung decken können. Sie können<br />
zeitweise Leistung und Arbeit ins Verteilungsnetz einspeisen. Sie verfügen ggf. über ein eigenes Netz, an das keine Dritten angeschlossen<br />
sind.<br />
- Betreiber von Erzeugungseinheiten (EZE), die ins Verteilungsnetz einspeisen bzw. im Falle von PSW einspeisen oder entnehmen.<br />
Sie beziehen ihren Eigenbedarf (bei Stillstand) aus dem Verteilungsnetz, ggf. aus anderen Netzen.<br />
- Ebenfalls gehören dazu Betreiber von Windenergieanlagen, die in das Verteilungsnetz aus einer einzelnen Windenergieanlage, einer<br />
Gruppe von Windenergieanlagen oder mehreren Gruppen von Windenergieanlagen zur Erzeugung elektrischer Energie aus Windkraft<br />
einspeisen. Sie beziehen ihren Eigenbedarf aus dem Verteilungsnetz, ggf. aus anderen Netzen.<br />
- Verteilungsnetzbetreiber, die ein Netz für die öffentliche Versorgung betreiben. An diese Netze sind Verbraucher, Kraftwerke bzw.<br />
weitere Verteilungsnetze angeschlossen. Die Verteilungsnetze sind in der Regel über mehrere Netzanschlüsse mit dem Verteilungsnetz<br />
verbunden.<br />
(30) Netzanschlusspunkt<br />
Der Netzanschlusspunkt ist der Punkt, an dem ein Netzanschlusskunde mit dem Verteilungsnetz der <strong>Avacon</strong> AG verbunden ist. Netzanschlusskunden<br />
können mehrere Netzanschlusspunkte am Verteilungsnetz der <strong>Avacon</strong> AG haben.<br />
3 / 6
(31) Netzbetreiber<br />
Ein Netzbetreiber (Betreiber eines Übertragungs- oder Verteilungsnetzes) ist für den sicheren und zuverlässigen Betrieb des jeweiligen Netzes<br />
in einem bestimmten Gebiet und für die Verbindungen mit anderen Netzen verantwortlich.<br />
Der Betreiber eines Verteilungsnetzes regelt darüber hinaus die Übertragung über das Netz unter Berücksichtigung des Austausches mit anderen<br />
Verteilungsnetzen. Er sorgt für die Bereitstellung unentbehrlicher Systemdienstleistungen (Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Versorgungswiederaufnahme,<br />
Betriebsführung) und stellt so die Versorgungszuverlässigkeit sicher.<br />
(32) Netzführung<br />
Das operative Überwachen und Steuern eines Netzes durch eine Netzleitstelle.<br />
(33) Netzkapazität<br />
Die Netzkapazität ist der höchste zeitgleiche viertelstündliche Mittelwert der Wirkleistung, in Höhe derer das Verteilungsnetz der <strong>Avacon</strong><br />
AG über die Netzanschlüsse des Netzes eines untergeordneten Verteilungsnetzbetreibers, gemäß dem zwischen den Vertragspartnern bestehenden<br />
Netzanschlussvertrag im Kalenderjahr genutzt werden soll.<br />
Ein untergeordneter Verteilungsnetzbetreiber vereinbart mit der <strong>Avacon</strong> AG eine konkrete Netzkapazität im Netznutzungsvertrag.<br />
(34) Netzkurzschlussleistung<br />
Anfangs-Kurzschlusswechselstromleistung<br />
(35) Netznutzung<br />
Die Netznutzung ist der technisch-physikalische Vorgang der Einspeisung von elektrischer Energie an einer oder mehreren Übergabestellen<br />
und ihrer damit verbundenen zeitgleichen Entnahme an einer oder mehreren Übergabestellen eines Übertragungs- oder Verteilungsnetzes.<br />
(36) Netzsicherheit<br />
Die Netzsicherheit im Sinne von "Versorgungssicherheit" und "sicherer Systembetrieb" bezeichnet die Fähigkeit eines elektrischen Versorgungssystems,<br />
zu einem bestimmten Zeitpunkt seine Versorgungsaufgabe zu erfüllen.<br />
(37) Netzzugang<br />
Der Netzzugang ist die Grundlage für Kraftwerke, Kunden und EVU, um miteinander Lieferverträge schließen zu können, indem er ihnen erlaubt,<br />
für ihre Lieferungen und Bezüge das Netz betroffener Netzbetreiber zu nutzen.<br />
(38) Regelzone<br />
Die Regelzone ist das Gebiet, für dessen Primärregelung, Sekundärregelung und Minutenreserve der jeweilige ÜNB im Rahmen der UCTE<br />
verantwortlich ist. Jede Regelzone wird physikalisch durch die Orte der Verbundübergabemessungen des Sekundärreglers festgelegt.<br />
(39) Spannungs-/Blindleistungs-Regelung (auch U/Q-Regelung)<br />
Die Aufgabe der Spannungs-/Blindleistungs-Regelung ist die kontinuierliche Anpassung des Blindleistungshaushalts (und damit der Spannung<br />
im Netz) an Belastungsschwankungen unter Berücksichtigung betrieblicher Randbedingungen. Die Belastungsschwankungen werden<br />
durch das Verbraucherverhalten (unterschiedliche Netzauslastung bzw. Blindleistungsbedarf), Netzschaltungen und Störungen (z. B. Kraftwerksausfälle,<br />
Lastabwurf) sowie durch den zunehmenden Anteil regenerativer EZE, insbesondere von Windkraftwerken, verursacht.<br />
(40) Spannungshaltung<br />
Die Spannungshaltung dient der Aufrechterhaltung eines akzeptablen Spannungsprofils im gesamten Netz. Dies wird durch eine ausgeglichene<br />
Blindleistungsbilanz in Abhängigkeit vom jeweiligen Blindleistungsbedarf des Netzes und der Kunden erreicht.<br />
Wesentlich für die Aufrechterhaltung der Spannungsstabilität ist das rechtzeitige Erkennen kritischer Netzzustände. Ein wichtiges Hilfsmittel<br />
dazu ist die Netzsicherheitsrechnung. Sie liefert erste Hinweise auf kritische Spannungszustände durch die Berechnung der Netzverluste, regionaler<br />
Blindleistungsbilanzen und Knotenspannungen. In solchen gefährdeten Zuständen können im Normalbetrieb sinnvolle automatische<br />
Regelungen, z. B. die Spannungsregelung durch die Stufensteller der Transformatoren, zu einer weiteren Eskalierung führen, da sie zusätzliche<br />
Blindleistungsflüsse initiieren und Generatoren an ihre Blindleistungsgrenzen treiben können. Es ist daher sinnvoll, diese Regelungen<br />
zeitweise zu blockieren oder niedrigere Sollwerte vorzugeben. Dagegen können die automatischen Regler der Verbraucher, die die nach einem<br />
Spannungseinbruch absinkende Leistungsaufnahme innerhalb einiger Minuten wieder auf den ursprünglichen Wert steigen lassen, nicht<br />
zentral blockiert werden. Da die Versorgung nun auf einem niedrigeren Spannungsniveau erfolgt, entsteht zusätzlicher Blindleistungsbedarf<br />
in den Übertragungsbetriebsmitteln. Weiter verschärfend wirkt, dass die Übertragungskapazität einer Leitung mit größer werdendem Spannungsfall<br />
entlang dieser Leitung nur bis zu einer kritischen Grenze ansteigt. Übersteigt der Spannungsfall diese Grenze, ist kein stabiler Betrieb<br />
mehr möglich.<br />
MUSTER<br />
(41) Spannungsregelung<br />
Spannungsregelung ist die Einstellung der Betriebsspannung innerhalb der Grenzen eines örtlich definierten Spannungsbandes durch die automatische<br />
Umstufung der HS-/MS-Transformatoren oder das Umzapfen der MS-/NS-Transformatoren sowie durch das Regeln von EZE<br />
und Blindleistungskompensationsanlagen.<br />
(42) Stabilität<br />
Der Ausdruck der Stabilität ist hier im Sinne eines Oberbegriffs für statische oder transiente Stabilität verwendet: Stabilität ist die Fähigkeit<br />
des Elektrizitätsversorgungssystems, den Synchronbetrieb der Generatoren aufrecht zu erhalten.<br />
Der Synchronbetrieb eines Generators im praktischen Sinne liegt vor, wenn kein Polschlüpfen auftritt.<br />
Kehrt das Elektrizitätsversorgungssystem bzw. eine Synchronmaschine nach einer hinreichend "kleinen" Störung ausgehend vom stationären<br />
Betrieb in diesen zurück, so liegt statische Stabilität vor. Sind keine Regeleinrichtungen an diesem Vorgang beteiligt, spricht man von natürlicher<br />
statischer Stabilität, andernfalls von künstlicher statischer Stabilität. Die Instabilitäten können monoton oder oszillierend sein.<br />
Geht ein Elektrizitätsversorgungssystem nach einer "großen" Störung über abklingende Ausgleichsvorgänge in einen stationären Betriebszustand<br />
über, so liegt transiente Stabilität in Bezug auf Art, Ort und Dauer dieser Störung vor. Der stationäre Betriebszustand nach der Störung<br />
kann mit dem vor der Störung identisch sein oder von ihm abweichen. Bei der Untersuchung der transienten Stabilität sind die nichtlinearen<br />
Gleichungen der Synchronmaschinen zu verwenden. In der Regelungstechnik ist der Begriff "Stabilität im Großen" gebräuchlich.<br />
4 / 6
(43) Störung<br />
Eine Störung ist eine ungewollte Änderung des normalen Betriebszustands.<br />
Der normale Betriebszustand im Netz ist gekennzeichnet durch eine in allen Punkten des Netzes ausreichende Spannung, durch einen intakten<br />
Isolationszustand und durch einen vom <strong>Anlage</strong>nverantwortlichen/Schaltberechtigten gewollten Schaltzustand.<br />
Eine Störung erstreckt sich vom Eintritt eines Fehlers bis zu seiner Beseitigung mit allen Auswirkungen. Auch sämtliche Fehlbedienungen<br />
und Fehlschaltungen gelten als Störung.<br />
(44) Systemdienstleistungen (SDL)<br />
Als Systemdienstleistungen werden in der Elektrizitätsversorgung diejenigen für die Funktionstüchtigkeit des Systems erforderlichen Dienstleistungen<br />
bezeichnet, die Netzbetreiber für die Kunden zusätzlich zur Übertragung und Verteilung elektrischer Energie erbringen und damit<br />
die Qualität der Stromversorgung bestimmen:<br />
- Frequenzhaltung,<br />
- Spannungshaltung,<br />
- Versorgungswiederaufbau,<br />
- Betriebsführung.<br />
Neben den vorgenannten Systemdienstleistungen stellt der ÜNB EEG-bedingte Ausgleichsleistung (Regelleistung) bereit.<br />
(45) Übertragung<br />
Die Übertragung im elektrizitätswirtschaftlichen Sinn ist der technisch-physikalische Vorgang der zeitgleichen Einspeisung von elektrischer<br />
Leistung an einer oder mehreren Übergabestellen und einer korrespondierenden Entnahme elektrischer Leistung an einer oder mehreren<br />
Übergabestellen eines Netzes.<br />
(46) Übertragungsnetz (ÜN)<br />
Das Übertragungsnetz dient der Übertragung elektrischer Energie zu nachgeordneten Verteilungsnetzen und der Bereitstellung der Systemdienstleistungen.<br />
Ein Übertragungsnetz ist dadurch gekennzeichnet, dass der Leistungsfluss im Netz im Wesentlichen durch den Kraftwerkseinsatz<br />
bestimmt ist.<br />
(47) Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)<br />
Ein ÜNB ist eine natürliche oder juristische Person, die verantwortlich ist für den Betrieb, die Wartung sowie erforderlichenfalls den Ausbau<br />
des Übertragungsnetzes in einem bestimmten Gebiet und gegebenenfalls der Verbindungsleitungen zu anderen Netzen sowie für die Sicherstellung<br />
der langfristigen Fähigkeit des Netzes, eine angemessene Nachfrage nach Übertragung von Elektrizität zu befriedigen.<br />
Der Übertragungsnetzbetreiber ist verantwortlich,<br />
- durch entsprechende Übertragungskapazität und Zuverlässigkeit des Netzes zur Versorgungssicherheit beizutragen;<br />
- die Energieübertragung durch das Netz unter Berücksichtigung des Austausches mit anderen Verbundnetzen zu regeln. Daher ist es<br />
Sache des Übertragungsnetzbetreibers, ein sicheres, zuverlässiges und effizientes Elektrizitätsnetz zu unterhalten und in diesem Zusammenhang<br />
für die Bereitstellung aller unentbehrlichen Hilfsdienste zu sorgen, sofern diese Bereitstellung unabhängig von jedwedem<br />
anderen Übertragungsnetz ist, mit dem das Netz einen Verbund bildet.<br />
- dem Betreiber eines anderen Netzes, mit dem sein eigenes Netz verbunden ist, ausreichende Informationen bereitzustellen, um den<br />
sicheren und effizienten Betrieb, den koordinierten Ausbau und die Interoperabilität des Verbundnetzes sicherzustellen;<br />
- sich jeglicher Diskriminierung von Netznutzern oder Kategorien von Netznutzern, insbesondere zugunsten der mit ihm verbundenen<br />
Unternehmen, zu enthalten;<br />
- den Netznutzern die Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie für einen effizienten Netzzugang benötigen.<br />
(48) Verbraucher<br />
Als Verbraucher bezeichnet man Geräte und <strong>Anlage</strong>n, die elektrische Energie aufnehmen.<br />
(49) Versorgungsunterbrechung<br />
Eine Versorgungsunterbrechung ist die ausfallbedingte Unterbrechung der Versorgung eines oder mehrerer Kunden, die länger als 1 Sekunde<br />
dauert.<br />
(50) Versorgungswiederaufbau<br />
Als Versorgungswiederaufbau werden diejenigen technischen und organisatorischen Maßnahmen bezeichnet, die zur Störungseingrenzung<br />
und nach Störungseintritt zur Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung der Versorgungsqualität durchgeführt werden. Auch Maßnahmen<br />
zur Ausrüstung der Erzeugungseinheiten und Netzanlagen im Hinblick auf eventuelle Großstörungen (Wiederaufbaukonzepte) sind dem<br />
Versorgungswiederaufbau zuzurechnen.<br />
(51) Versorgungszuverlässigkeit<br />
Die Versorgungszuverlässigkeit ist die Fähigkeit eines Elektrizitätsversorgungssystems, seine Versorgungsaufgabe unter vorgegebenen Bedingungen<br />
während einer bestimmten Zeitspanne zu erfüllen.<br />
(52) Verteilung<br />
Verteilung ist die Übertragung von elektrischer Energie in physikalisch-technisch begrenzten Regionen zur Einspeisung in Verteilungsstationen<br />
und Belieferung von <strong>Anlage</strong>n des Netzanschlusskunden. Die Verteilung wird i. d. R. über das Hoch-, Mittel- und Niederspannungsnetz<br />
erfolgen.<br />
(53) Verteilungsnetz (VN)<br />
Das Verteilungsnetz dient innerhalb einer begrenzten Region der Verteilung elektrischer Energie zur Speisung von Stationen und <strong>Anlage</strong>n<br />
von Anschlussnutzern. In Verteilungsnetzen ist der Leistungsfluss im Wesentlichen durch die Kundenbelastung bestimmt. In Deutschland<br />
werden Nieder-, Mittel-<br />
110 kV) als Verteilungsnetze genutzt; in besonderen Fällen kann auch ein 380-kV- und<br />
220-kV-Netzteil als Verteilungsnetz werden.MUSTER<br />
betrachtet<br />
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(54) Verteilungsnetzbetreiber (VNB)<br />
Ein VNB ist eine natürliche oder juristische Person, die verantwortlich ist für den Betrieb, die Wartung sowie erforderlichenfalls den Ausbau des<br />
Verteilungsnetzes in einem bestimmten Gebiet und gegebenenfalls der Verbindungsleitungen zu anderen Netzen sowie für die Sicherstellung der<br />
langfristigen Fähigkeit des Netzes, eine angemessene Nachfrage nach Übertragung von Elektrizität zu befriedigen.<br />
Der Verteilungsnetzbetreiber ist verantwortlich,<br />
- durch entsprechende Übertragungskapazität und Zuverlässigkeit des Netzes zur Versorgungssicherheit beizutragen;<br />
- ein sicheres, zuverlässiges und effizientes Elektrizitätsnetz zu unterhalten und in diesem Zusammenhang für die Bereitstellung aller unentbehrlichen<br />
Hilfsdienste zu sorgen;<br />
- dem Betreiber eines anderen Netzes, mit dem sein eigenes Netz verbunden ist, ausreichende Informationen bereitzustellen, um den sicheren<br />
und effizienten Betrieb;<br />
- sich jeglicher Diskriminierung von Netznutzern oder Kategorien von Netznutzern, insbesondere zugunsten der mit ihm verbundenen Unternehmen,<br />
zu enthalten;<br />
- den Netznutzern die Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie für einen effizienten Netzzugang benötigen.<br />
(55) Vorleistungen<br />
Vorleistungen sind Leistungen, die Netznutzer auf Anforderung des Verteilungsnetzbetreibers bereitstellen. Diese individuellen Vorleistungen<br />
nutzt dieser zur Erbringung der Systemdienstleistungen.<br />
(56) Zähler<br />
Ein direktangeschlossener Zähler ermittelt auf Basis der primären Ströme und Spannungen die Wirkarbeit und ggf. die Blindarbeit in eine oder<br />
beide Richtungen. Die Ausgabe der Energiemengen erfolgt "quantisiert" als Impuls oder als digitaler Wert.<br />
oder<br />
Ein über Wandler betriebener Zähler ermittelt auf Basis der sekundären Messwandlergröße des Stromes und der primären Spannung bzw. der sekundären<br />
Messwandlergröße des Spannung Wirkarbeit und ggf. die Blindarbeit in eine oder beide Richtungen. Die Ausgabe der Energiemengen<br />
erfolgt "quantisiert" als Impuls oder als digitaler Wert.<br />
(57) Zähleinrichtung<br />
Der Begriff Zählung umfasst den Zähler und alle zugehörigen <strong>Anlage</strong>nteile wie Wandler, Kabel, Stromversorgung, Registrierung, usw. Es wird<br />
zwischen Abrechnungs- und Vergleichszähleinrichung unterschieden.<br />
(58) Zuverlässigkeit<br />
Die Zuverlässigkeit (der Versorgung) ist die Fähigkeit eines Elektrizitätsversorgungssystems, seine bestimmungsgemäße Aufgabe unter vorgegebenen<br />
Bedingungen während einer bestimmten Zeitspanne zu erfüllen.<br />
MUSTER<br />
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<strong>Anlage</strong> 2 zu den Netzanschlussregeln der <strong>Avacon</strong> AG<br />
Mindestumfang der technischen Dokumentation<br />
Mindestumfang der technischen Dokumentation für Erzeugungseinheiten (EZE) und Netze im Falle eines unmittelbaren Anschlusses<br />
1. Erzeugungseinheit (EZE)<br />
Aspekte der Dokumentation<br />
Technische Hauptdaten der EZE mit:<br />
- Bemessungs-Wirkleistung [Pr] 1<br />
- Bemessungs-Scheinleistung [Sr] 1<br />
- Feuerungsart<br />
Lageplan der EZE<br />
Einpolige Übersichtsschaltbilder:<br />
- Netzanschlüsse<br />
- EZE-Eigenbedarf<br />
mit den Hauptdaten von Generator, Maschinen- und Eigenbedarfstransformatoren<br />
Planungsphase<br />
Konzeptbeschreibung<br />
Baubeginn<br />
Beginn IBS-<br />
Programm<br />
Übernahme durch<br />
Betreiber<br />
X 2 R 3 R R<br />
X R R R<br />
Generatordiagramm X R R<br />
Übersichtsbild des Erzeugungsanlagenschutzes mit Einstellwerten inkl. Generator-<br />
Regler-Blockschaltbilder<br />
X R R R<br />
alle erforderlichen Informationen zur Durchführung statischer und dynamischer<br />
Systemberechnungen<br />
X R R R<br />
Kommunikationseinrichtungen EZE – Netz X R R<br />
Betrieb der EZE<br />
- Grundlast/Mittellast/Spitzenlast<br />
- vorgesehene Fahrweise für Wirkleistung<br />
- vorgesehene Fahrweise für Blindleistung<br />
- Auskopplung von Fernwärme<br />
Betrieb bei Nichtverfügbarkeiten des<br />
Netzes<br />
- Fangen im Eigenbedarf<br />
- Schwarzstartfähigkeit<br />
X R EZE-IBS-Programm 4 Beobachtung<br />
und Auswertung des<br />
Abnahmemessungen 5<br />
Störungsverhaltens<br />
EZE-IBS-Programm<br />
R<br />
Abnahmemessungen<br />
Teilnahme an der Frequenzhaltung Primärregelung/Sekundärregelung und Minutenreserve<br />
2. Netz<br />
Aspekte der Dokumentation<br />
Planungsphase<br />
Programm<br />
Betreiber<br />
Beginn IBS- Übernahme durch<br />
Baubeginn<br />
Hauptdaten des Netzes X R R R<br />
Einpolige Übersichtsschaltbilder<br />
- Netzschaltanlage<br />
X R R R<br />
- Netzübersichtsschaltbild<br />
Netzschutz-Übersichtsbild mit Einstellwerten einschließlich Reserveschutz X Netz-IBS-Programm 6 R<br />
Betrieb des Netzes:<br />
- vorgesehener Blindleistungseinsatz im Normalbetrieb<br />
- Spannungsfahrplan im gestörten Betrieb<br />
- Netzwiederaufbaustrategie<br />
X R R R<br />
Mindestumfang der technischen Dokumentation für Erzeugungseinheiten (EZE) im Falle des mittelbaren Anschlusses (> 500 kW)<br />
Erzeugungseinheiten EZE<br />
Aspekte der Dokumentation<br />
Technische Hauptdaten der EZE mit:<br />
- Bemessungs-Wirkleistung [Pr] 7<br />
- Bemessungs-Scheinleistung [Sr] 1<br />
- Feuerungsart<br />
alle erforderlichen Informationen zur Durchführung statischer und dynamischer<br />
Systemberechnungen<br />
Netzschutz-Übersichtsbild mit Einstellwerten einschließlich Reserveschutz<br />
MUSTER<br />
X<br />
X<br />
X<br />
1 Die Angaben sind auf die Übergabestelle (Netzanschlusspunkt) zum Netz bezogen<br />
2 X: Erste Fassung der technischen Dokumentation<br />
3 R: Jeweils revidierte Fassung<br />
4 Das EZE-IBS-Programm bedarf, soweit der Netzbetrieb betroffen ist, der Zustimmung des Verteilungsnetzbetreibers <strong>Avacon</strong> AG<br />
5 Der Umfang der Abnahmemessungen wird im Errichtungsvertrag festgelegt. Die Abnahmemessungen können zeitlich nach der Übernahme der EZE erfolgen<br />
6 Das Netz-IBS-Programm bedarf, soweit der Betrieb der EZE betroffen ist, der Zustimmung des Betreibers der EZE<br />
7 Die Angaben sind auf die Übergabestelle (Netzanschlusspunkt) zum Netz bezogen<br />
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<strong>Anlage</strong> 3 zu den Netzanschlussregeln der <strong>Avacon</strong> AG<br />
Mindestumfang Technische Parameter von Wandlern und Zählern<br />
MUSTER<br />
Technische Parameter von Wandlern und Zählern in Ergänzung des MeteringCodes in der jeweils gültigen<br />
Fassung<br />
Wandler<br />
Zähler<br />
Datenfernübertragung<br />
Spannungsebene<br />
Fernzählgerät<br />
(Strom; Spannung) (Wirkarbeit)<br />
ggf. Zähler mit LP 1 du DFܲ<br />
0,4-kV-Tarifkunde Stromwandler Klasse 0,5 Klasse 2<br />
im Falle Durchleitung (Klasse 1)<br />
ggf. Zähler mit LP 1 u. DFܲ<br />
0,4-kV-Gewerbe Klasse 0,5 Klasse 1<br />
ab 30kW oder 150.000 kWh/a<br />
Klasse 0,2<br />
Zähler mit LP 1 u. DFܲ, ggf. IEC 62056-21<br />
Mittelspannungsnetze (Stromwandler bis 50 A: Klasse 1<br />
Summiergerät für Lastführung (IEC 1107)<br />
Klasse 0,5)<br />
110-kV-<br />
Zähler mit LP 1 u. DFÜ 2 IEC 62056-21<br />
,<br />
Klasse 0,2 Klasse 0,5 oder 0,2<br />
(IEC 1107),<br />
Verteilungsnetz<br />
Summiergerät für Lastführung<br />
SCTM<br />
1 LP: Lastprofil (hier gemessenes Lastprofil)<br />
2 DFÜ: Datenfernübertragung<br />
Besonderheiten<br />
ab 50 kW mit Stromwandler<br />
Für die Datenfernübertragung ist<br />
vom jeweiligen <strong>Anlage</strong>neigentümer<br />
ein einwahlfähiger Telefonanschluss<br />
zur Verfügung zu stellen.<br />
Für die Datenfernübertragung ist<br />
vom jeweiligen <strong>Anlage</strong>neigentümer<br />
ein einwahlfähiger Telefonanschluss<br />
zur Verfügung zu stellen.<br />
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