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SCV aktuell 2013 11 Gesamt.cdr - Sport Club Vöhringen 1893 e. V.

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Umstellung auf SEPA<br />

Auch wir als Verein sind verpflichtet, auf<br />

SEPA umzustellen. Diese Umstellung erfolgt<br />

zum 1. Februar 2014.<br />

Was ist SEPA?<br />

SEPA ist die Abkürzung für „Single Euro<br />

Payment Area" und heißt so viel wie „einheitlicher<br />

Euro-Zahlungsverkehrsraum".<br />

Dieses Verfahren wird EU-weit zum<br />

1.2.2014 eingeführt und dient dazu, den<br />

Zahlungsverkehr innerhalb der EU, vor<br />

allem auch den Lastschriftverkehr und die<br />

Überweisungen, einheitlich zu regeln.<br />

Grundlage für dieses Verfahren ist eine EU-<br />

Verordnung. Das Verfahren betrifft auch uns<br />

als <strong>Sport</strong>verein und damit auch Sie als unser<br />

Mitglied.<br />

Was müssen Sie tun?<br />

Nichts!<br />

Sie haben uns ermächtigt, Ihren Vereinsbeitrag<br />

per Lastschriftverfahren von Ihrem<br />

Konto abzubuchen. Spätestens ab dem<br />

1.2.2014 stellen wir unseren Lastschrifteinzug<br />

auf das europaweit einheitliche<br />

SEPA-Basis-Lastschriftverfahren.<br />

Die von Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung<br />

wird dabei als SEPA-Lastschriftmandat<br />

weitergenutzt.<br />

Für die Umstellung wandeln wir Ihre<br />

angegebenen Kontodaten in IBAN um. Da<br />

diese Umstellung durch uns erfolgt, ist von<br />

Ihnen nichts zu veranlassen.<br />

Hinweis: Sie können innerhalb von acht<br />

Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum,<br />

die Erstattung des belasteten Betrages<br />

verlangen. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut<br />

vereinbarten Bedingungen.<br />

Dieses Lastschriftmandat wird durch<br />

• Ihre Mandatsreferenz<br />

(entspricht der Mitgliedsnummer) und<br />

• die Gläubiger-Identifikationsnummer<br />

(DE67ZZZ00000346896)<br />

gekennzeichnet und wird von uns bei allen<br />

künftigen Lastschriften angegeben.<br />

Die Lastschriften werden von Ihrem angegebenen<br />

Konto zu den in unserer Beitragsund<br />

Fälligkeitsübersicht definierten Terminen<br />

eingezogen.<br />

Sofern Sie Fragen zu der Umstellung auf<br />

das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren haben,<br />

setzen Sie sich bitte mit der Geschäftsstelle,<br />

Tel. 07306 / 950020) in Verbindung.<br />

Vierteljährliche Beitrags- und Fälligkeitsübersicht ab 01.01.2014<br />

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle<br />

Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben<br />

erfüllen und seine Leistungen gegenüber den Mitgliedern erbringen.<br />

Erwachsene ab 20 Jahre Ehepartner Kinder, Schüler Jugendliche Familienbeitrag<br />

bis 14 Jahre<br />

zwischen 14 und 19 Jahren,<br />

a) Hauptverein Studenten, Azubis,<br />

Senioren ab 65 J.,<br />

Schwerbehinderte<br />

ab 50 % Erwerbsminderung<br />

Familienbeitrag<br />

24,00 18,00 18,00 18,00 48,00 <br />

b) Tennisabteilung<br />

18,00 15,00 kostenfrei 13,50 36,00 <br />

c) Tanzsportabteilung<br />

19,50 19,50 kostenfrei 12,00 <br />

d) Kegelabteilung<br />

22,50 22,50 10,00 10,50 <br />

e) Taekwondo<br />

33,00 33,00 33,00 33,00 66,00 <br />

Geschwister 24,00 Geschwister 24,00<br />

f) Bogenschießen<br />

4,50 4,50 kostenfrei kostenfrei<br />

g) Basketball<br />

9,00 9,00 9,00 9,00 <br />

h) Aikido<br />

18,00 18,00 12,00 12,00 30,00 <br />

Die Höhe der einzelnen Beiträge für den Hauptverein und der Abteilungen werden durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt ab dem 01.01. des<br />

Folgejahres. Der Beitragseinzug erfolgt vierteljährlich jeweils zum 01. Februar, zum 02. Mai, zum 01. August und zum 01. November jeden Jahres. Fällt dieser<br />

auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die SEPA-Lastschrift auf den darauffolgenden Bankarbeitstag.<br />

Der Beitrag für Studenten und Auszubildende ab 20 Jahre verringert sich nach Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung bzw. des Ausbildungsvertrags.<br />

Bei einem unterjährigen Vereinseintritt ist der anteilige monatliche Beitrag zu bezahlen.<br />

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklärende Austritt ist jederzeit zum Ende eines Quartals<br />

im Jahr, also zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. unter Einhaltung einer Frist von einem Monat möglich.<br />

Monatliche Beitrags- und Fälligkeitsübersicht ab 01.01.2014<br />

Die Beiträge des <strong>SCV</strong> Fitness-Centers, des Tennistrainings und der Traglufthallenbelegung werden monatlich je nach schriftlicher Vereinbarung erhoben und<br />

zum 30. des Vormonats (Fitnessstudio) bzw. zum 02. jeden Monats (Tennistraining und Hallenabo) abgebucht.<br />

Januar 2014 I 5

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