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Magazin 196702

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Experten<br />

hoHen<br />

das Wort<br />

Sonderlehrgang "Selbstschutz in<br />

der Landwirtschaft" an der BLSV-Bundesschule<br />

G<br />

emeinsam mit dem Bundesministefium<br />

für Ernährung, Landwirtschaft<br />

und Forsten veranstaltete der Bundesluftschutzverband<br />

in der Bundesschute Waldbröt<br />

einen Sonderlehrgang "Selbstschutz in<br />

der Landwirtschaft" für Ausbildungs- und<br />

SdlUlleiter des BLSV auf Bundes- und<br />

Landesebene.<br />

Oie besondere Bedeutung dieser Tagung<br />

wurde unterstrichen durch die Anwesenheit<br />

des PräSidenten des Bundesamtes für Ernährungs-<br />

und Forstwirtschaft, Pantel, sowie<br />

durch die Teilnahme der Vertreter der<br />

obersten Landesbehörden für Ernährung,<br />

Landwirtschaft und Forsten. Als Vertreter<br />

der Landesstellenleiter des BLSV war Freiherr<br />

von Leoprechting (Aheinland-Pfalz) anwesend.<br />

Dieser Sonderlehrgang darf als ein gelungener<br />

Versuch angesehen werden, in Zusammenarbeit<br />

zwischen den Landwirtschaftsbehörden<br />

und den Dienststellen des<br />

BLSV über Probleme des Zivilschutzes in<br />

der Landwirtschaft zu sprechen und sich<br />

bei einem Meinungsaustausch näherzukommen.<br />

Die im Verlauf dieses Sonderlehrganges<br />

gehaltenen Vorträge, in denen wissenschaftliche<br />

Experten zu Worte kamen, sollten<br />

in erster Linie in die Vielgestaltigkeit<br />

der Probleme Einsicht geben; Probleme,<br />

die der Landwirt allein nicht lösen kann.<br />

Mit Kurzreferaten über Sinn und Zweck des<br />

Sonderlehrganges begrüßten Ministerialrat<br />

Freiherr von Welck (Bundesministerium für<br />

Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)<br />

und Abteilungsleiter Walter Mackle (BLSV)<br />

die 39 Teilnehmer. Hierbei gab Walter<br />

Mackle in großen Zügen einen Überblick<br />

über den bisherigen Stand der im Entwurf<br />

vorliegenden Richtlinien für die Zusammenarbeit<br />

zwischen Landwirtschaftsbehörden<br />

und Dienststellen des BLSV auf dem Gebiet<br />

des Zivilschutzes in der Landwirtschaft.<br />

Selbstschutzmaßnahmen, die ein Überleben<br />

der Bevölkerung ermöglichen sollen, hätten<br />

auch im landwirtschaftlichen Betrieb Vorrang.<br />

Aufgabe des Zivilschutzes wäre es jedoch<br />

auch, die Arbeitsstätten und die für<br />

die Befriedigung der Lebensbedürfnisse<br />

der Bevölkerung wichtigen Einrichtungen<br />

und Güter zu schützen.<br />

Eine Pflicht zum Sachschutz in der Landwirtschaft<br />

könne aus den bisher vorliegenden<br />

Gesetzen jedoch nicht abgeleitet werden.<br />

Diese Feststellung entbinde aber nicht<br />

davon, bestimmte Vorstellungen über einen<br />

Sachschutz zu entwickeln. In der Landwirtschaft<br />

sei der Schutz des Menschen besonders<br />

eng mit dem Sachschutz verbunden.<br />

Ohne eine entsprechende Unterrichtung<br />

dürfte der Landwirt von sich aus nicht in<br />

der Lage sein, geeignete Schutzmaßnahmen<br />

durchzuführen. Dieses Ziel sei nur in<br />

enger Zusammenarbeit zwischen den Landwirtschaftsbehörden<br />

und dem BLSV zu erreichen.<br />

Der BLSV verfüge über eine eingespielte<br />

Organisation zur Aufklärung, Beratung<br />

und Ausbildung im Selbstschutz.<br />

Darüber hinaus erfordere die Beratung und<br />

Aufklärung im Sachschutz aber auch weitgehende<br />

landwirtsdlaftliche Kenntnisse.<br />

Ohne eine laufende gegenseitige Unterridltung<br />

sei es nicht möglich, der Landbevölkerung<br />

das erforderliche Wissen zu vermitteln.<br />

Es sei daher notwendig, sowohl die landwirtschaftlichen<br />

Lehr- und Beratungskräfte<br />

mit den Grundlagen des Selbstschutzes<br />

vertraut zu machen, wie auch den Ausbildern<br />

des BLSV eine ausreichende Wissensgrundlage<br />

über solche Probleme zu geben,<br />

die die Durchführung eines Sachschutzes in<br />

ländlichen Gebieten mit sich bringt. Die<br />

Entwicklung eines gemeinsamen Arbeitsprogramms<br />

sei darum erforderlich.<br />

Ministerialrat Freiherr von Welck erläuterte<br />

in seinem Referat zunächst das Ernährungssicherstellungsgesetz.<br />

Dieses Gesetz ermächtige<br />

die Regierung zu Lenkungs- und<br />

Bewirtschaftungsmaßnahmen, um die Versorgung<br />

der Bevölkerung mit Erzeugnissen<br />

der Ernährungs- und Landwirtschaft sowie<br />

der Forst- und Holzwirtschaft sicherzustellen.<br />

Auch dieses Gesetz sähe unmittelbar<br />

keine Sachschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft<br />

vor. Die Aufgaben der Land- und<br />

Ernährungswirtschaft im Rahmen der zivilen<br />

Verteidigung, die Versorgung der Zivil-

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