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Mitteilungsblatt Februar 2013 - Heideck

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Mehr als nur ein einziger<br />

Ausweis<br />

Eigentlich wollte die 35-jährige Christine<br />

K. lediglich ihren neuen Pass im Rathaus<br />

abholen. Aber sie bekam „mehr“:<br />

Zusammen mit dem druckfrischen<br />

Dokument wurde ihr auch noch ein<br />

ganz anderer Ausweis ausgehändigt,<br />

der für andere Menschen überlebenswichtig<br />

sein könnte – wenn Christine<br />

K. ihn ausfüllt. Denn seit kurzem werden<br />

bundesweit zusammen mit neu<br />

beantragten Pässen nun auch Organspendeausweise<br />

einschließlich ausführlicher<br />

Informationen an den Mann<br />

und die Frau gebracht. Die Stadt- und<br />

Gemeindeverwaltungen im Landkreis<br />

und das Ausländeramt im Landratsamt<br />

machen dabei keine Ausnahme.<br />

Das Ziel: Deutlich mehr Menschen als<br />

bisher sollen als potentielle Organspender<br />

gewonnen werden. Auf diese<br />

Marschroute einigte sich die Bundesregierung,<br />

als sie zum 1. November 2012<br />

das Gesetz zur „Einführung der Entscheidungslösung“<br />

in Kraft setzte. Was<br />

so abstrakt klingt, könnte bedeuten,<br />

dass Schwerkranke künftig auf schnellere<br />

Hilfe, sprich: auf eine schnellere<br />

Organtransplantation, hoffen dürfen,<br />

wenn sich mehr Menschen als bisher<br />

als mögliche Organspender registrieren<br />

lassen.<br />

Tatsache ist, dass derzeit bundesweit<br />

rund 12 000 Menschen, darunter Kin-<br />

Sonstige Mitteilungen<br />

der genauso wie Erwachsene in den<br />

„besten Jahren“, auf eine Transplantation<br />

warten. Aber nur 1200 Spender<br />

sind registriert. Tendenz: rückläufig;<br />

nicht zuletzt auch aufgrund der<br />

jüngsten Organspende-Skandale in<br />

verschiedenen deutschen Kliniken.<br />

Eine buchstäblich tödliche Entwicklung<br />

für Menschen, deren oft einzige<br />

Überlebenschance eine Organspende<br />

ist. Auch darauf will die Bundeszentrale<br />

für gesundheitliche Aufklärung<br />

(BZgA) hinweisen, in deren Auftrag in<br />

den Passämtern die Vordrucke der Organspendeausweise<br />

samt zugehöriger<br />

Info-Broschüre verteilt werden. Mit<br />

dieser Initiative soll den Bürgern und<br />

Bürgerinnen die Entscheidung „pro<br />

Organspendeausweis“ so einfach wie<br />

möglich gemacht werden.<br />

Spender werden können prinzipiell<br />

alle, die über 16 Jahre alt sind. Wer<br />

sich dafür entscheidet, muss aus dem<br />

ausgehändigten Info-Material lediglich<br />

den Organspendeausweis im<br />

Scheckkartenformat heraustrennen,<br />

ihn ausfüllen und mit sich führen, im<br />

Geldbeutel, in der Handtasche, im<br />

Motorrad-Rucksack oder im Auto-<br />

Handschuhfach. Eine eigenhändige<br />

Unterschrift genügt – und man ist „offizieller“<br />

Organspender.<br />

Niemand soll zu dieser Unterschrift gezwungen<br />

werden. Ziel der Initiative ist,<br />

Menschen für dieses Thema zu sensibilisieren,<br />

sie zu informieren und es ihnen<br />

so einfach wie möglich zu machen,<br />

sich für einen Organspendeausweis zu<br />

entscheiden. Darum also auch die Info-Kampagne<br />

über die Passbehörden,<br />

nach dem Motto: Wer die Unterlagen<br />

automatisch in Händen hält, füllt sie<br />

vielleicht auch schneller aus. Und: Ein<br />

Pass kann (schöne) Reisen ermöglichen;<br />

ein Organspendeausweis kann<br />

helfen, Leben zu retten….<br />

Information: Ein Info-Blatt mit den am<br />

häufigsten gestellten Fragen und Antworten<br />

sowie weitere Informationen<br />

zum Thema im Internet unter: www.<br />

organspende-info.de. Alle Materialien<br />

der BZgA zum Thema Organ- und<br />

Gewebespende können kostenlos bestellt<br />

werden unter www.organspende-info.de/materialien/<br />

sowie unter:<br />

Bundeszentrale für gesundheitliche<br />

Aufklärung, 51101 Köln; per Fax: 0221-<br />

8992257; per E-mail: order@bzga.de<br />

Mikrozensus <strong>2013</strong> im Januar gestartet<br />

Im Jahr <strong>2013</strong> findet im Freistaat wie<br />

im gesamten Bundesgebiet wieder<br />

der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete<br />

Stichprobenerhebung<br />

bei einem Prozent der Bevölkerung,<br />

statt. Mit dieser Erhebung werden seit<br />

1957 laufend aktuelle Zahlen über die<br />

wirtschaftliche und soziale Lage der<br />

Bevölkerung, insbesondere der Haushalte<br />

und Familien ermittelt. Der Mikrozensus<br />

<strong>2013</strong> enthält zudem noch<br />

Fragen zu Körpergröße und Gewicht<br />

sowie zu den Rauchgewohnheiten.<br />

Die durch den Mikrozensus gewonnenen<br />

Informationen sind Grundlage<br />

für zahlreiche gesetzliche und politische<br />

Entscheidungen und deshalb<br />

für alle Bürger von großer Bedeutung.<br />

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik<br />

und Datenverarbeitung weiter<br />

mitteilt, finden die Mikrozensusbefra-<br />

22<br />

gungen ganzjährig von Januar bis Dezember<br />

statt. In Bayern sind demnach<br />

bei knapp 60.000 Haushalten, die nach<br />

einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt<br />

für die Erhebung ausgewählt<br />

wurden, wöchentlich mehr als 1.000<br />

Haushalte zu befragen.<br />

Das dem Mikrozensus zugrunde liegende<br />

Stichprobenverfahren ist aufgrund<br />

des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig<br />

kostengünstig und hält die<br />

Belastung der Bürger in Grenzen. Um<br />

jedoch die gewonnenen Ergebnisse<br />

repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung<br />

übertragen zu können, ist es<br />

wichtig, dass jeder der ausgewählten<br />

Haushalte auch tatsächlich an der Befragung<br />

teilnimmt. Aus diesem Grund<br />

besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus<br />

eine gesetzlich festgelegte<br />

Auskunftspflicht, und zwar für vier aufeinander<br />

folgende Jahre.<br />

Datenschutz und Geheimhaltung sind,<br />

wie bei allen Erhebungen der amtlichen<br />

Statistik, umfassend gewährleistet.<br />

Auch die Interviewerinnen und<br />

Interviewer, die ihre Besuche bei den<br />

Haushalten zuvor schriftlich ankündigen<br />

und sich mit einem Ausweis<br />

des Landesamts legitimieren, sind zur<br />

strikten Verschwiegenheit verpflichtet.<br />

Statt an der Befragung per Interview<br />

teilzunehmen, hat jeder Haushalt das<br />

Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen<br />

und per Post an das Landesamt<br />

einzusenden. Das Bayerische Landesamt<br />

für Statistik und Datenverarbeitung<br />

bittet alle Haushalte, die im Laufe<br />

des Jahres <strong>2013</strong> eine Ankündigung zur<br />

Mikrozensusbefragung erhalten, die<br />

Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu<br />

unterstützen.

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