Weisung 2013-009(PDF) - Portal Winterthur
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8. Weiteres Vorgehen<br />
Der Energieplan ist gemäss § 7 EnerG durch die Baudirektion Kanton Zürich zu genehmigen.<br />
Ein öffentliches Mitwirkungsverfahren oder ein öffentliches Einspracheverfahren sieht<br />
das Energiegesetz nicht vor. Der neue räumliche kommunale Energieplan für die leitungsgebundenen<br />
Energieträger (Wärme) wird mit der Genehmigung der Baudirektion rechtskräftig.<br />
Die Berichterstattung im Grossen Gemeinderat ist der Vorsteherin des Departements Bau übertragen.<br />
Vor dem Stadtrat<br />
Der Stadtpräsident:<br />
M. Künzle<br />
Der Stadtschreiber:<br />
A. Frauenfelder<br />
Beilage:<br />
- Bericht Kommunaler Energieplan vom 30. Juni 2011<br />
- Broschüre Kommunaler Energieplan <strong>Winterthur</strong> vom November 2011