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Weisung 2013-009(PDF) - Portal Winterthur

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4. Energieplan<br />

Durch die Festlegung von Prioritäts- und Eignungsgebieten mit entsprechenden Umsetzungsmassnahmen<br />

wird die räumliche Koordination der zukünftigen Wärmeversorgung (und<br />

Kälteversorgung) vorgenommen.<br />

4.1 Prioritätsgebiete<br />

Prioritätsgebiete bezeichnen Gebiete, in welchen Wärmeverbunde vorgesehen sind (bestehende<br />

oder geplante). Die grobe Machbarkeit muss abgeklärt sein und es wird eine möglichst<br />

hohe Anschlussdichte angestrebt. Dazu kann die Stadt <strong>Winterthur</strong> in diesen Gebieten<br />

gestützt auf § 295 PBG und den Energieplan Anschlussverpflichtungen für Neu- und Umbauten<br />

im Baubewilligungsverfahren oder für bestehende Bauten mittels Verfügungen (mit angemessenen<br />

Fristen) erlassen. Weitere Ausführungen zur Anschlusspflicht können dem<br />

nachfolgenden Kapitel 6 «Verbindlichkeiten» entnommen werden.<br />

Prioritätsgebiete:<br />

P1 KVA-Abwärmenutzung Altstadt – Mattenbach – Neuhegi<br />

P2 Wärmeverbund Sulzer Stadtmitte<br />

P3 Wärmeverbund Tössfeld-Eichliacker<br />

P4 Energieverbund Neuwiesen<br />

P5 ARA-Abwärmeverbund Wülflingen<br />

P6 Abwärmeverbund Wässerwiesen<br />

P7 Holzenergieverbund Wyden<br />

P8 Erdwärmeverbund Zinzikon<br />

P9 Holzenergieverbund Zinzikon<br />

P10 Wärmeverbund Guggenbühl<br />

P11 Holzverbund Reutlingen<br />

P12 Holzverbund Gern<br />

P13 Wärmeverbund Tägelmoos<br />

P14 Holzverbund Sennhof<br />

4.2 Eignungsgebiete<br />

Eignungsgebiete zeigen auf, ob sich ein bestimmter oder mehrere Energieträger für die<br />

Wärmeversorgung besonders eignen (aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und den Planungsprioritäten).<br />

Die Eignungsgebiete sind als Empfehlungen zur Nutzung der entsprechenden<br />

Energieträger in Einzelanlagen oder in lokalen Wärmeverbunden zu verstehen.<br />

Eignungsgebiete:<br />

E1 Eignungsgebiet Inneres Lind<br />

E2 Gaserschlossene Eignungsgebiete<br />

E3 Eignungsgebiete ohne Gaserschliessung

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