Weisung 2013-009(PDF) - Portal Winterthur
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4. Energieplan<br />
Durch die Festlegung von Prioritäts- und Eignungsgebieten mit entsprechenden Umsetzungsmassnahmen<br />
wird die räumliche Koordination der zukünftigen Wärmeversorgung (und<br />
Kälteversorgung) vorgenommen.<br />
4.1 Prioritätsgebiete<br />
Prioritätsgebiete bezeichnen Gebiete, in welchen Wärmeverbunde vorgesehen sind (bestehende<br />
oder geplante). Die grobe Machbarkeit muss abgeklärt sein und es wird eine möglichst<br />
hohe Anschlussdichte angestrebt. Dazu kann die Stadt <strong>Winterthur</strong> in diesen Gebieten<br />
gestützt auf § 295 PBG und den Energieplan Anschlussverpflichtungen für Neu- und Umbauten<br />
im Baubewilligungsverfahren oder für bestehende Bauten mittels Verfügungen (mit angemessenen<br />
Fristen) erlassen. Weitere Ausführungen zur Anschlusspflicht können dem<br />
nachfolgenden Kapitel 6 «Verbindlichkeiten» entnommen werden.<br />
Prioritätsgebiete:<br />
P1 KVA-Abwärmenutzung Altstadt – Mattenbach – Neuhegi<br />
P2 Wärmeverbund Sulzer Stadtmitte<br />
P3 Wärmeverbund Tössfeld-Eichliacker<br />
P4 Energieverbund Neuwiesen<br />
P5 ARA-Abwärmeverbund Wülflingen<br />
P6 Abwärmeverbund Wässerwiesen<br />
P7 Holzenergieverbund Wyden<br />
P8 Erdwärmeverbund Zinzikon<br />
P9 Holzenergieverbund Zinzikon<br />
P10 Wärmeverbund Guggenbühl<br />
P11 Holzverbund Reutlingen<br />
P12 Holzverbund Gern<br />
P13 Wärmeverbund Tägelmoos<br />
P14 Holzverbund Sennhof<br />
4.2 Eignungsgebiete<br />
Eignungsgebiete zeigen auf, ob sich ein bestimmter oder mehrere Energieträger für die<br />
Wärmeversorgung besonders eignen (aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und den Planungsprioritäten).<br />
Die Eignungsgebiete sind als Empfehlungen zur Nutzung der entsprechenden<br />
Energieträger in Einzelanlagen oder in lokalen Wärmeverbunden zu verstehen.<br />
Eignungsgebiete:<br />
E1 Eignungsgebiet Inneres Lind<br />
E2 Gaserschlossene Eignungsgebiete<br />
E3 Eignungsgebiete ohne Gaserschliessung