EMSA-Finanzierung zur Bekämpfung der Meeresverschmutzung
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Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss<br />
TEN/523<br />
<strong>EMSA</strong>-<strong>Finanzierung</strong> <strong>zur</strong><br />
Bekämpfung <strong>der</strong><br />
<strong>Meeresverschmutzung</strong><br />
Brüssel, den 10. Juli 2013<br />
STELLUNGNAHME<br />
des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses<br />
zu dem<br />
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die<br />
mehrjährige <strong>Finanzierung</strong> <strong>der</strong> Maßnahmen <strong>der</strong> Europäischen Agentur für die Sicherheit des<br />
Seeverkehrs hinsichtlich <strong>der</strong> Verschmutzung durch Schiffe und <strong>der</strong> <strong>Meeresverschmutzung</strong><br />
durch Erdöl- und Erdgasanlagen<br />
COM(2013) 174 final<br />
_____________<br />
Berichterstatterin: Anna BREDIMA<br />
_____________<br />
TEN/523 – CES3357-2013_00_00_TRA_AC (EN) BT/CD-CD/hj<br />
Rue Belliard/Belliardstraat 99 — 1040 Bruxelles/Brussel — BELGIQUE/BELGIË<br />
Tel. +32 25469011 — Fax +32 25134893 — Internet: http://www.eesc.europa.eu<br />
DE
- 1 -<br />
Das Europäische Parlament und <strong>der</strong> Rat <strong>der</strong> Europäischen Union beschlossen jeweils am 16. bzw.<br />
18. April 2013, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 304 AEUV um<br />
Stellungnahme zu folgen<strong>der</strong> Vorlage zu ersuchen:<br />
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die<br />
mehrjährige <strong>Finanzierung</strong> <strong>der</strong> Maßnahmen <strong>der</strong> Europäischen Agentur für die<br />
Sicherheit des Seeverkehrs hinsichtlich <strong>der</strong> Verschmutzung durch Schiffe und <strong>der</strong><br />
<strong>Meeresverschmutzung</strong> durch Erdöl- und Erdgasanlagen<br />
COM(2013) 174 final.<br />
Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Verkehr, Energie, Infrastrukturen,<br />
Informationsgesellschaft nahm ihre Stellungnahme am 20. Juni 2013 an.<br />
Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 491. Plenartagung am 10./11. Juli 2013 (Sitzung vom<br />
10. Juli) mit 179 Stimmen bei 1 Gegenstimme und 3 Enthaltungen folgende Stellungnahme:<br />
*<br />
* *<br />
1. Schlussfolgerungen<br />
1.1 Der EWSA unterstützt die im Verordnungsvorschlag vorgesehene Aufstockung des <strong>EMSA</strong>-<br />
Haushalts von 154 Mio. EUR auf 160,5 Mio. EUR im Zeitraum 2014-2020. Er bekräftigt seine<br />
Unterstützung für die Ausweitung <strong>der</strong> Befugnisse <strong>der</strong> <strong>EMSA</strong> gemäß <strong>der</strong> Verordnung 100/2013.<br />
1.2 Die Annahme des Verordnungsvorschlags erfolgt zu einem kritischen Zeitpunkt, was die<br />
Entdeckung von Öl- und Gasfel<strong>der</strong>n im östlichen Mittelmeer und entsprechende Initiativen zu<br />
ihrer raschen Ausbeutung durch Off-Shore-Bohrungen angeht. Durch diese Aktivitäten wird<br />
die Fähigkeit <strong>der</strong> <strong>EMSA</strong>, auf potenzielle Gefahren <strong>der</strong> Off-Shore-Bohrungen und des<br />
Transports von Öl und Gas zu reagieren, auf die Probe gestellt.<br />
1.3 Der EWSA befürwortet zwar den vorgeschlagenen Finanzrahmen, hält ihn jedoch für<br />
möglicherweise un<strong>zur</strong>eichend, um angesichts folgen<strong>der</strong> Probleme die im<br />
Siebenjahreszeitraum erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen zu ergreifen: stärkere Verkehrsströme<br />
(mehr Öl- und Gastanker auf See), verstärkte Bohrungen <strong>zur</strong> Öl- und Erdgasexploration in<br />
den die EU umgebenden Gewässern, weitere Küsten- und Inselstaaten, die <strong>der</strong> EU als<br />
Mitgliedstaaten beigetreten sind. Bei schwerwiegen<strong>der</strong>en Vorkommnissen kann die begrenzte<br />
Eingreifkapazität im Notfall zu höheren externen Kosten führen.<br />
1.4 Der EWSA ist <strong>der</strong> Auffassung, dass die gegenwärtig bereitstehenden 19 Schiffe<br />
möglicherweise nicht für alle EU-Küstengebiete ausreichen, um die Mitgliedstaaten bei <strong>der</strong><br />
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Beseitigung von Verschmutzungen auf See zu unterstützen. Auch die Finanzmittel könnten<br />
sich als nicht ausreichend <strong>zur</strong> Weiterentwicklung von Satellitenbil<strong>der</strong>n erweisen, die dazu<br />
dienen, die Emission von Schadstoffen aus Schiffen im gesamten EU-Gebiet zu ermitteln und<br />
einen Beitrag zu ihrer Aufnahme zu leisten.<br />
1.5 Der EWSA for<strong>der</strong>t die <strong>EMSA</strong> auf, mit ihren neu erworbenen Befugnissen einen Beitrag <strong>zur</strong><br />
Bekämpfung von Seepiraterie zu leisten. Die <strong>EMSA</strong>-Instrumente <strong>zur</strong> Satellitenüberwachung<br />
werden beim Aufspüren von Piratenschiffen von großem Nutzen sein.<br />
1.6 Der EWSA fragt sich, ob die EU-Mitgliedstaaten und die Nachbarlän<strong>der</strong> nach wie vor<br />
angemessen ausgestattet sind, um auf größere Unfälle wie die Havarien <strong>der</strong> Erika und <strong>der</strong><br />
Prestige o<strong>der</strong> auf Katastrophen des Ausmaßes <strong>der</strong> Deepwater Horizon zu reagieren.<br />
1.7 Der EWSA for<strong>der</strong>t die EU, ihre Mitgliedstaaten und die neuen benachbarten Küstenstaaten<br />
auf, die Umsetzung <strong>der</strong> folgenden regionalen Übereinkommen zu stärken, die in <strong>der</strong><br />
Begründung des Verordnungsvorschlags genannt werden: die Übereinkommen von Helsinki,<br />
Barcelona und Bonn, das OSPAR-Übereinkommen sowie die Übereinkommen von Lissabon<br />
(das noch nicht in Kraft getreten ist) und von Bukarest.<br />
1.8 Der EWSA for<strong>der</strong>t Maßnahmen <strong>der</strong> <strong>EMSA</strong> <strong>zur</strong> Feststellung unangemessener<br />
Aufnahmeeinrichtungen für Ölrückstände in EU-Häfen sowie Häfen benachbarter Staaten.<br />
2. Der Vorschlag <strong>der</strong> Europäischen Kommission<br />
2.1 Die Europäische Kommission übermittelte am 3. April 2013 einen Vorschlag für eine<br />
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die mehrjährige <strong>Finanzierung</strong><br />
<strong>der</strong> Maßnahmen <strong>der</strong> Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs hinsichtlich <strong>der</strong><br />
Verschmutzung durch Schiffe und <strong>der</strong> <strong>Meeresverschmutzung</strong> durch Erdöl- und Erdgasanlagen 1 .<br />
2.2 Als Reaktion auf die <strong>Meeresverschmutzung</strong> durch Schiffe im Zeitraum vom 1. Januar 2007<br />
bis 31. Dezember 2013 wurde mit <strong>der</strong> Verordnung 2038/2006 2 (18. Dezember 2006) eine<br />
mehrjährige <strong>Finanzierung</strong> für die Tätigkeit <strong>der</strong> <strong>EMSA</strong> eingeführt.<br />
2.3 Mit <strong>der</strong> Verordnung 100/2013 (15. Dezember 2013) wurden <strong>der</strong> <strong>EMSA</strong> neue Hauptaufgaben<br />
übertragen: Eingreifen bei <strong>Meeresverschmutzung</strong> durch Öl- und Gasanlagen sowie erweiterte<br />
Dienstleistungen <strong>der</strong> <strong>EMSA</strong> für die Län<strong>der</strong>, die sich um Aufnahme in die Union bemühen, und<br />
die Län<strong>der</strong> <strong>der</strong> Europäischen Nachbarschaftspolitik 3 . In <strong>der</strong> vorliegenden Stellungnahme wird<br />
vor allem geprüft, inwieweit die <strong>Finanzierung</strong> <strong>der</strong> <strong>EMSA</strong> <strong>der</strong>en neuen Aufgaben entspricht.<br />
1<br />
2<br />
3<br />
COM(2013) 174 final.<br />
ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 1.<br />
ABl. L 39 vom 9.2.2013, S. 30.<br />
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Der vorgeschlagene Finanzrahmen beläuft sich auf 160,5 Mio. EUR für einen Zeitraum von<br />
sieben Jahren (1. Januar 2014 – 31. Dezember 2020).<br />
3. Allgemeine Bemerkungen<br />
3.1 Der EWSA unterstützt die im Verordnungsvorschlag vorgesehene Aufstockung des <strong>EMSA</strong>-<br />
Haushalts von 154 Mio. EUR auf 160,5 Mio. EUR im Zeitraum 2014-2020. Er bekräftigt<br />
seine Unterstützung für die Ausweitung <strong>der</strong> Zuständigkeit <strong>der</strong> <strong>EMSA</strong> gemäß <strong>der</strong><br />
Verordnung 100/2013. Diese Position deckt sich mit dem Inhalt einer Reihe von EWSA-<br />
Stellungnahmen 4 <strong>zur</strong> Rolle <strong>der</strong> <strong>EMSA</strong>.<br />
3.2 Mit <strong>der</strong> Verordnung 100/2013 wird <strong>der</strong> <strong>EMSA</strong> die Zuständigkeit übertragen, außer bei<br />
Verschmutzungen durch Schiffe auch bei Ölverschmutzungen durch Off-Shore-Erdölund<br />
-Erdgasanlagen einzugreifen. Vorausgegangen war die Explosion auf <strong>der</strong> Bohrinsel<br />
Deepwater Horizon im Golf von Mexiko (April 2010) und die darauf folgende Ölpest. Der<br />
EWSA nimmt <strong>zur</strong> Kenntnis, dass das allgemeine Ziel des Kommissionsvorschlags darin<br />
besteht, eine effiziente Unterstützung <strong>der</strong> EU beim Eingreifen bei <strong>Meeresverschmutzung</strong><br />
durch Schiffe und Verschmutzung durch Erdöl- und Erdgasanlagen durch die <strong>EMSA</strong> zu<br />
gewährleisten, die für die betroffenen Staaten nachhaltige Dienstleistungen im Bereich des<br />
Eingreifens bei Verschmutzung erbringt. Die Mitgliedstaaten können eine solche<br />
Unterstützung deshalb bei <strong>der</strong> Ausarbeitung/Überprüfung ihrer nationalen Pläne für das<br />
Eingreifen bei <strong>Meeresverschmutzung</strong> in Erwägung ziehen.<br />
3.3 Der EWSA stellt fest, dass die <strong>EMSA</strong> mit dem vorgeschlagenen Finanzrahmen in die Lage<br />
versetzt werden soll, ihr Netz auf Abruf bereitstehen<strong>der</strong> Ölbekämpfungsschiffe, das auf die<br />
EU-Meeresgebiete aufgeteilt ist, zu erhalten, und dass nur eine begrenzte Anzahl zusätzlicher<br />
neuer Schiffe <strong>zur</strong> Bekämpfung <strong>der</strong> Ölverschmutzung gebaut wird, um die Verschmutzung<br />
durch Schiffe und Off-Shore-Anlagen zu bekämpfen. Ferner wird erwartet, dass keine Mittel<br />
für die Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong> Ausrüstungen <strong>zur</strong> Ölaufnahme, <strong>der</strong>en Zustand im Zeitraum 2014-<br />
2020 möglicherweise nicht mehr optimal sein wird, <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />
3.4 Der EWSA nimmt <strong>zur</strong> Kenntnis, dass die Überwachung von Off-Shore-Ölanlagen durch das<br />
CleanSeaNet <strong>zur</strong> Feststellung illegaler Einleitungen vor allem durch die Mitnutzung von<br />
Satellitenbil<strong>der</strong>n erfolgt, die <strong>zur</strong> Überwachung <strong>der</strong> Verschmutzung durch Schiffe angefor<strong>der</strong>t<br />
4<br />
ABl. C 76 vom 14.3.2013, S. 15.<br />
ABl. C 299 vom 4.10.2012, S. 153.<br />
ABl. C 48 vom 15.2.2011, S. 81.<br />
ABl. C 44 vom 11.2.2011, S. 173.<br />
ABl. C 255 vom 22.9.2010, S. 103.<br />
ABl. C 277 vom 17.11.2009, S. 20.<br />
ABl. C 211 vom 19.8.2008, S.31.<br />
ABl. C 28 vom 3.2.2006, S. 16.<br />
ABl. C 108 vom 30.4.2004, S. 52.<br />
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werden. Der EWSA verweist auf eine frühere Stellungnahme 5 , in <strong>der</strong> es heißt: "Angesichts<br />
<strong>der</strong> hohen Kosten eines solchen Satellitenbild-Servicezentrums hält es <strong>der</strong> EWSA für<br />
notwendig, die Ressourcen rationell zu nutzen und insbeson<strong>der</strong>e die Nutzung dieser Bil<strong>der</strong><br />
zwischen den Mitgliedstaaten abzustimmen, wodurch erhebliche Einsparungen erzielt werden<br />
können. Außerdem wären Investitionen in eine bessere Flächendeckung bei <strong>der</strong> bildmäßigen<br />
Erfassung sämtlicher Meeresgewässer <strong>der</strong> Gemeinschaft angebracht, da die Flächendeckung<br />
insbeson<strong>der</strong>e im Mittelmeerraum <strong>der</strong>zeit nicht voll gegeben ist."<br />
3.5 Der EWSA stellt fest, dass die Finanzmittel nicht dazu bestimmt sind, in Partnerlän<strong>der</strong>n <strong>der</strong><br />
Europäischen Nachbarschaftspolitik technische Hilfe zu leisten und/o<strong>der</strong> Kapazitätsaufbau zu<br />
betreiben.<br />
3.6 Die Annahme des Verordnungsvorschlags erfolgt zu einem kritischen Zeitpunkt, was die<br />
Erkundung neuer Energieträger für die EU angeht. Im östlichen Mittelmeer werden<br />
insbeson<strong>der</strong>e die Entdeckung neuer unterseeischer Öl- und Erdgaslagerstätten und die<br />
anschließenden Bohrungen <strong>zur</strong> raschen Ausbeutung dieser Vorkommen die Fähigkeiten <strong>der</strong><br />
<strong>EMSA</strong>, auf mögliche Gefahren zu reagieren, auf die Probe stellen. Der <strong>EMSA</strong> sollten<br />
zusätzliche Ressourcen <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden, damit sie ihre Aufgaben diesbezüglich<br />
umfassend wahrnehmen kann. Der zunehmende Verkehr von Schiffen und insbeson<strong>der</strong>e<br />
Erdöl- und Erdgastankern, die Entdeckung neuer Erdöl- und Erdgaslagerstätten sowie die<br />
darauf folgenden Bohrungen werden wesentlich mehr Schiffe im Mittelmeer und im<br />
Schwarzen Meer erfor<strong>der</strong>n. Dass 19 Schiffe für die gesamte EU-Küste für den Zeitraum<br />
2014-2020 ausreichen, ist eine sehr optimistische Einschätzung, die sich unter den gegebenen<br />
Umständen als äußerst verhalten erweisen kann.<br />
3.7 Die Ausweitung <strong>der</strong> Zuständigkeiten <strong>der</strong> <strong>EMSA</strong> in dem genannten Bereich wird die<br />
Weiterentwicklung des Satellitenbild-Servicezentrums zu Überwachungszwecken, die<br />
Früherkennung von Verschmutzungen und die Feststellung <strong>der</strong> verantwortlichen Schiffe bzw.<br />
Erdöl- und Erdgasanlagen erfor<strong>der</strong>n. Die Verfügbarkeit von Daten und die Effizienz <strong>der</strong><br />
Maßnahmen <strong>zur</strong> Bekämpfung von Verschmutzungen sollten verbessert werden.<br />
3.8 Der EWSA fragt sich, ob die EU-Mitgliedstaaten und die Nachbarlän<strong>der</strong> nach wie vor<br />
angemessen ausgestattet sind, um auf größere Unfälle wie die Havarien <strong>der</strong> Erika und <strong>der</strong><br />
Prestige o<strong>der</strong> auf Katastrophen des Ausmaßes <strong>der</strong> Deepwater Horizon zu reagieren.<br />
3.9 Vor diesem Hintergrund ist <strong>der</strong> EWSA <strong>der</strong> Auffassung, dass zusätzliche Mittel eingeplant<br />
werden sollten, um die Ausrüstungen zum Eingreifen bei Ölverschmutzung an Bord <strong>der</strong> per<br />
Vertrag verpflichteten Schiffe zu ersetzen, zusätzliche auf Abruf bereitstehende Schiffe zum<br />
Aufnehmen von Öl bereitzustellen, damit auch Gebiete mit Off-Shore-Anlagen abgedeckt<br />
sind, die gegenwärtig nicht in vertretbarer Reichweite sind (z.B. die Arktis), zusätzliche<br />
Dispersionsmittel und –ausrüstungen für Off-Shore-Verschmutzungen anzuschaffen, die<br />
5<br />
ABl. C 28 vom 3.2.2006, S. 16.<br />
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Dienstleistungen des CleanSeaNet auf Gebiete mit Off-Shore-Anlagen auszuweiten und die<br />
Unterstützung für die Län<strong>der</strong> <strong>der</strong> Europäischen Nachbarschaftspolitik abzudecken.<br />
3.10 Der EWSA for<strong>der</strong>t die <strong>EMSA</strong> auf, mit ihren neu erworbenen Befugnissen einen Beitrag <strong>zur</strong><br />
Bekämpfung von Seepiraterie zu leisten. Die Instrumente und Daten <strong>der</strong> <strong>EMSA</strong>, insbeson<strong>der</strong>e<br />
die Satellitenüberwachung, werden sich als nützlich für das Aufspüren von Piratenschiffen<br />
erweisen. Die Bereitstellung von Angaben zu Schiffspositionen sollte zu einer <strong>der</strong><br />
Hauptaufgaben <strong>der</strong> <strong>EMSA</strong> werden, jedoch nur auf Antrag <strong>der</strong> nationalen Behörden erfolgen.<br />
Der EWSA bekräftigt seine Auffassung, dass die <strong>EMSA</strong> einen Beitrag <strong>zur</strong> Bekämpfung <strong>der</strong><br />
Piraterie leisten muss, die er bereits in seiner Stellungnahme "Seepiraterie – Verstärkte EU-<br />
Maßnahmen" (16. Januar 2013) und <strong>der</strong> entsprechenden öffentlichen Anhörung<br />
(24. Januar 2013) formuliert hat.<br />
4. Beson<strong>der</strong>e Bemerkungen<br />
4.1 Artikel 2: Begriffsbestimmungen<br />
Die Definition von "Öl" im Verordnungsvorschlag bezieht sich auf die Definition des<br />
Internationalen Übereinkommens von 1990 über Vorsorge, Bekämpfung und<br />
Zusammenarbeit auf dem Gebiet <strong>der</strong> Ölverschmutzung. Der EWSA for<strong>der</strong>t die EU und ihre<br />
Mitgliedstaaten auf, das Übereinkommen konsequenter umzusetzen.<br />
4.2 Artikel 2: Begriffsbestimmungen<br />
Die Definition <strong>der</strong> "gefährlichen und schädlichen Stoffe" bezieht sich auf die Definition des<br />
Protokolls von 2000 über Vorsorge, Bekämpfung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet <strong>der</strong><br />
Verschmutzung durch gefährliche und schädliche Stoffe. Der EWSA for<strong>der</strong>t die EU und jene<br />
Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, auf, dem Protokoll beizutreten und es<br />
umzusetzen.<br />
4.3 Artikel 4: Finanzmittel <strong>der</strong> Union<br />
4.3.1 Der EWSA stellt fest, dass die Unterstützung <strong>der</strong> <strong>EMSA</strong> für Län<strong>der</strong>, die unter die<br />
Erweiterungspolitik o<strong>der</strong> die Europäische Nachbarschaftspolitik fallen, aus Mitteln<br />
bestehen<strong>der</strong> Programme <strong>der</strong> Union für diese Län<strong>der</strong> finanziert werden und daher nicht Teil<br />
dieses mehrjährigen Finanzrahmens sein sollte.<br />
4.3.2 Der EWSA unterstützt zwar den vorgeschlagenen Finanzrahmen, bezweifelt jedoch, dass er<br />
angesichts <strong>der</strong> anstehenden Aufgaben ausreichen wird, um die im Siebenjahreszeitraum<br />
erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen zu ergreifen: stärkere Verkehrsströme (mehr Öl- und Gastanker)<br />
und verstärkte Bohrungen <strong>zur</strong> Ausbeutung von Erdöl- und Erdgasvorkommen in den die EU<br />
umgebenden Gewässern. Bei schwerwiegen<strong>der</strong>en Vorkommnissen kann die begrenzte<br />
Eingreifkapazität im Notfall zu höheren externen Kosten führen.<br />
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4.4 Artikel 5: Kontrolle bestehen<strong>der</strong> Kapazitäten<br />
Da die <strong>Meeresverschmutzung</strong> an <strong>der</strong> Grenze nicht Halt macht, for<strong>der</strong>t <strong>der</strong> EWSA mit Blick<br />
auf die Liste <strong>der</strong> öffentlichen und privaten Verschmutzungsbekämpfungsmechanismen in <strong>der</strong><br />
EU Maßnahmen <strong>zur</strong> Berücksichtigung entsprechen<strong>der</strong> Verfahren <strong>der</strong> an die EU angrenzenden<br />
Küstenstaaten. Zwar beschränkt sich die vorliegende Stellungnahme auf Verschmutzungen<br />
durch Unfälle, doch regt <strong>der</strong> EWSA Maßnahmen <strong>der</strong> <strong>EMSA</strong> <strong>zur</strong> Ermittlung unangemessener<br />
Aufnahmeeinrichtungen in EU-Häfen sowie Häfen benachbarter Küstenstaaten an.<br />
Betriebsbedingte Verschmutzungen erregen im Gegensatz zu Verschmutzungen durch<br />
Unfälle weitaus weniger Medienaufmerksamkeit und öffentliches Interesse, tragen aber zu<br />
einem größeren Teil <strong>zur</strong> Gesamtverschmutzung <strong>der</strong> Meere bei.<br />
4.5 Der EWSA for<strong>der</strong>t die EU, ihre Mitgliedstaaten und die benachbarten Küstenstaaten auf, die<br />
Umsetzung <strong>der</strong> folgenden regionalen Übereinkommen zu stärken, die in <strong>der</strong> Begründung des<br />
Verordnungsvorschlags genannt werden: die Übereinkommen von Helsinki, Barcelona und<br />
Bonn, das OSPAR-Übereinkommen, sowie die Übereinkommen von Lissabon (das noch nicht<br />
in Kraft getreten ist) und von Bukarest. Der EWSA ist <strong>der</strong> Auffassung, dass (gemeinsame)<br />
Übungen <strong>zur</strong> Bekämpfung von Verschmutzungen, die von den Übereinkommen veranstaltet<br />
werden, weiter ausgebaut werden sollten. Darüber hinaus hält er den Austausch von Experten<br />
im Bereich <strong>der</strong> <strong>Meeresverschmutzung</strong> für notwendig. Deshalb sollte durch das <strong>EMSA</strong>-<br />
Programm EMPOLLEX (Programm zum Austausch von Experten für <strong>Meeresverschmutzung</strong>)<br />
ein engerer Austausch zwischen den Mitgliedstaaten erleichtert werden.<br />
4.6 Der EWSA betont erneut, dass die benachbarten Küstenstaaten das Ur-Seerechtsabkommen,<br />
das Seerechtsübereinkommen <strong>der</strong> Vereinten Nationen von 1982 (UNCLOS), uneingeschränkt<br />
umsetzen müssen, das die Rechtsgrundlage für Maßnahmen gegen <strong>Meeresverschmutzung</strong>,<br />
Bohrungen auf dem Meeresgrund und umweltfreundlichen Seeverkehr bietet.<br />
4.7 Die per Vertrag verpflichteten Schiffe können beträchtliche Mengen ausgelaufenes Öl aufnehmen<br />
und verfügen über verschiedene Systeme <strong>zur</strong> Aufnahme von Öl. Nach Auffassung des EWSA<br />
sollten die von <strong>der</strong> <strong>EMSA</strong> per Vertrag verpflichteten Schiffe <strong>zur</strong> Aufnahme von Öl aus dem<br />
Meer auch für das Leichtern und den Transfer von Schiff zu Schiff eingesetzt werden können.<br />
Brüssel, den 10. Juli 2013<br />
Der Präsident<br />
des Europäischen Wirtschafts- und<br />
Sozialausschusses<br />
Henri MALOSSE<br />
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