Novellierung contra und pro
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Novellierung contra und pro
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<strong>Novellierung</strong> PthG, Gesetzesentwurf<br />
Verlust<br />
Zwei Berufe werden abgeschafft.<br />
Nach Art. 74 Abs. 19 gibt es eine konkurrierende<br />
Gesetzgebung zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />
Ländern in Bezug auf die Zulassung zu ärztlichen<br />
<strong>und</strong> anderen Heilberufen. Das Nähere<br />
ist geregelt im PsychThG.<br />
Ein Beruf ist als Beruf verfassungsrechtlich<br />
nicht geschützt.<br />
Die VAKJP schafft sich ab, arbeitet nicht<br />
mehr satzungskonform.<br />
Die KJP-Therapeuten werden berufspolitisch<br />
nicht mehr gut vertreten sein, weil die Gremien<br />
(Kammer, KV, KBV) von den Psychotherapeuten<br />
mit Schwerpunkt Erwachsene<br />
dominiert werden.<br />
Hochschulabschlüsse in Pädagogik <strong>und</strong> Sozialpädagogik<br />
sind keine Zugangsvoraussetzung<br />
mehr für diejenigen, die mit Kindern<br />
<strong>und</strong> Jugendlichen arbeiten wollen.<br />
Eine Steuerungsmöglichkeit fällt weg. Dass<br />
LehrerInnen, PädagogInnen <strong>und</strong> SozialpädagogInnen<br />
bisher ausschließlich Zugang zur<br />
KJP-Ausbildung hatten, hat die Anzahl der<br />
TherapeutInnen erhöht.<br />
Es wird weniger KJP-TherapeutInnen geben<br />
Gewinn<br />
Zwei Berufe werden zusammengeführt.<br />
Nach Art. 74 Abs. 19 gibt es eine konkurrierende<br />
Gesetzgebung zwischen B<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />
Ländern in Bezug auf die Zulassung zu ärztlichen<br />
<strong>und</strong> anderen Heilberufen. Das Nähere<br />
ist geregelt im PsychThG.<br />
Ein Beruf ist als Beruf verfassungsrechtlich<br />
nicht geschützt.<br />
Die VAKJP (seit 1953) war auch schon immer<br />
ein Berufs- <strong>und</strong> Fachverband. Sie kann<br />
auch nach einer entsprechenden <strong>Novellierung</strong><br />
diese beiden Funktionen in vollem Umfang<br />
auf der Basis ihrer Satzung aufrechterhalten.<br />
Es gibt die Möglichkeit, in den entsprechenden<br />
Gesetzen <strong>und</strong> Satzungen zu regeln, dass<br />
jeweils Psychotherapeuten mit Schwerpunkt<br />
Erwachsene <strong>und</strong> mit Schwerpunkt Kinder<br />
<strong>und</strong> Jugendliche in ausreichender Zahl vertreten<br />
sein müssen.<br />
Das ist alles Verhandlungssache <strong>und</strong> kommt<br />
auf das Engagement der KJP an.<br />
Bei der Wahl zu den Vertreterversammlungen<br />
der KV´en gibt es diesen Schutz bereits<br />
in der jetzigen Rechtslage nicht.<br />
Masterabschlüsse in Psychologie, Pädagogik,<br />
Sozialer Arbeit können für die Psychotherapieausbildung<br />
qualifizieren, wenn sie bestimmte<br />
Inhalte <strong>und</strong> Kompetenzen vermitteln.<br />
Eine AG aus Fachbereichstag Soziale Arbeit,<br />
DGfE, DGPs <strong>und</strong> BPtK versucht derzeit die<br />
Inhalte zu konsentieren. Diese Abschlüsse<br />
sind dann als Zugangsbedingung zur Ausbildung<br />
sowohl für den Schwerpunkt Erwachsene<br />
als auch für den Schwerpunkt KJP erforderlich.<br />
Auch in psychologischen Studiengängen<br />
müssen pädagogische <strong>und</strong> sozialwissenschaftliche<br />
Inhalte vorhanden sein. Dies<br />
führt auch dazu, die Dominanz der VT zu<br />
verringern.<br />
Ein entmündigendes Steuerungsmittel fällt<br />
weg.<br />
Es wird auch weiterhin KJP-TherapeutInnen<br />
geben, die Arbeit mit KJP wird womöglich<br />
aufgewertet, möglicherweise werden sich<br />
mehr AbsolventInnen für den Bereich inte-
Die Ausbildung wird „verwässert“<br />
Ausbildungsinstitute, die keine eigene KJPoder<br />
Erwachsenenausbildung haben können<br />
ihre Ausbildungen nicht mehr weiterführen<br />
AK werden gezwungen, jeweils Pat. aus dem<br />
anderen Schwerpunkt zu behandeln, was unter<br />
Umständen ethisch bedenklich sein kann.<br />
5.03.2011<br />
ressieren, wenn sie wissen, dass sie auch zu<br />
einem späteren Zeitpunkt Erwachsene behandeln<br />
können.<br />
Sowohl Erwachsenen- als auch KJP-AK lernen<br />
vom jeweils anderen Schwerpunkt. Die<br />
Ausbildung ist so zu konzipieren, dass die<br />
jeweilige Schwerpunktausbildung die notwendigen<br />
<strong>und</strong> hinreichenden Kenntnisse im<br />
jeweiligen Altersschwerpunkt vermitteln.<br />
Kooperationen zwischen Erwachsenen- <strong>und</strong><br />
KJP-Instituten bringen Bereicherung<br />
Die Gesetzesvorlage ist so grobkörnig, dass<br />
ein AK, der mit kleineren Kindern aus welchen<br />
Gründen auch immer nicht arbeiten<br />
kann, zwei Jugendlichenfälle behandeln<br />
könnte. Ethische Sicherheit wird dadurch<br />
gewährleistet, das sozialrechtlich nur nach<br />
erworbenem Schwerpunkt behandelt <strong>und</strong> abgerechnet<br />
werden kann.<br />
Auch bereits ap<strong>pro</strong>bierte KJP können über<br />
einen Übergangslehrgang, der an unseren<br />
Ausbildungsstätten angeboten werden kann,<br />
die berufsrechtliche Erlaubnis, Erwachsene<br />
zu behandeln, erwerben. Eine sozialrechtliche<br />
Qualifikation ist im Rahmen einer noch zu<br />
konzipierenden Weiterbildung möglich.