Bildungsprogramm 2013 - IG Metall Bezirk Berlin-Brandenburg ...
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Anmeldung und Organisation | <strong>IG</strong>M <strong>Bildungsprogramm</strong> <strong>2013</strong><br />
Seminaranmeldung und Organisation<br />
Wichtig: Weder der Unternehmer noch der Arbeitgeberverband<br />
kann entscheiden, ob ein Seminar die Voraussetzungen nach<br />
§ 37,6 BetrVG erfüllt. Dies entscheidet der Betriebsrat in seiner<br />
Gesamtheit. Nur er kann feststellen, ob Kenntnisse, die vermittelt<br />
werden, für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind.<br />
Ein Tipp: Es kommt ja mal vor, dass ein/e KollegIn aus persönlichen<br />
Gründen absagen muss. Deshalb ist es am besten, wenn<br />
bei der Beschlussfassung bereits ein/e ErsatzteilnehmerIn ausgewählt<br />
wird.<br />
2. Protokollieren:<br />
Alle Beschlüsse, die in dieser Angelegenheit gefasst worden<br />
sind, müssen protokolliert werden. Das ist für die Durchsetzung<br />
des Freistellungsanspruches wichtig.<br />
3. Zeitliche Lage berücksichtigen:<br />
Betriebliche Notwendigkeiten müssen beim Besuch eines<br />
Seminars berücksichtigt werden. Seminare der <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> werden<br />
das ganze Jahr über angeboten. Ein passender Termin lässt<br />
sich also immer finden.<br />
4. Unternehmen informieren:<br />
Dem Unternehmer muss rechtzeitig mitgeteilt werden, dass der<br />
Betriebsrat in seiner Sitzung am Soundsovielten beschlossen<br />
hat, den/die KollegIn X zu einem Seminar zu entsenden. Der<br />
Termin des Seminars muss angegeben sein, ebenfalls die Thematik,<br />
die dort behandelt wird. Aus der Mitteilung muss hervorgehen,<br />
dass der Betriebsrat der Auffassung ist, dass es sich<br />
um eine Schulungsveranstaltung im Sinne des § 37,6 BetrVG<br />
handelt. (Auf Beschluss verweisen! – siehe hierzu Muster im<br />
Anhang)<br />
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