Bildungsprogramm 2013 - IG Metall Bezirk Berlin-Brandenburg ...
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Anmeldung und Organisation | <strong>IG</strong>M <strong>Bildungsprogramm</strong> <strong>2013</strong><br />
Seminaranmeldung und Organisation<br />
Verweigerung: Wenn der Unternehmer nicht zahlen will, hat der<br />
Betriebsrat unverzüglich über die zuständige Verwaltungsstelle<br />
der <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> ein Beschlussverfahren einzuleiten. Wird der Verdienst<br />
nicht weiter gezahlt, muss innerhalb der tariflichen Ausschlussfristen<br />
Leistungsklage eingereicht werden.<br />
Noch ein Hinweis: Bitte „Prüfliste für den Betriebsrat“ (siehe<br />
Anhang) ausfüllen und an die Verwaltungsstelle schicken.<br />
Seminare nach § 37,7 BetrVG<br />
Unabhängig davon, inwieweit Betriebsratsmitglieder oder Jugendund<br />
AuszubildendenvertreterInnen Ansprüche nach § 37,6 BetrVG<br />
wahrnehmen, haben sie, je nach persönlichen Voraussetzungen,<br />
Anspruch auf bezahlte Freistellung für insgesamt drei oder vier<br />
Wochen nach § 37,7 BetrVG. Diese können nur für Seminare in<br />
Anspruch genommen werden, die als geeignet anerkannt sind.<br />
Die Seminare nach § 37,7 BetrVG sind von der Senatsverwaltung<br />
für Arbeit und Frauen von <strong>Berlin</strong> als Bildungsveranstaltungen<br />
anerkannt, die den Anforderungen des § 37,7 BetrVG entsprechen.<br />
Die Anerkennung gilt für alle drei Länder, die unser <strong>Bezirk</strong><br />
umfasst.<br />
Für die Teilnahme an solchen Seminaren besteht ein Kollektivanspruch,<br />
d. h., der Betriebsrat beschließt lediglich über die<br />
zeitliche Lage.<br />
Der Betrieb muss lediglich das Entgelt oder die Ausbildungsvergütung<br />
weiterzahlen. Alle übrigen Kosten (Fahrtkosten, Unterkunft<br />
und Verpflegung) trägt die <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong>.<br />
Für Vertrauensleute trägt die <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> sämtliche Kosten nach<br />
den Richtlinien des Vorstandes (Seminarentschädigung).<br />
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