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Bildungsprogramm 2013 - IG Metall Bezirk Berlin-Brandenburg ...

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Anmeldung und Organisation | <strong>IG</strong>M <strong>Bildungsprogramm</strong> <strong>2013</strong><br />

Seminaranmeldung und Organisation<br />

Verweigerung: Wenn der Unternehmer nicht zahlen will, hat der<br />

Betriebsrat unverzüglich über die zuständige Verwaltungsstelle<br />

der <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> ein Beschlussverfahren einzuleiten. Wird der Verdienst<br />

nicht weiter gezahlt, muss innerhalb der tariflichen Ausschlussfristen<br />

Leistungsklage eingereicht werden.<br />

Noch ein Hinweis: Bitte „Prüfliste für den Betriebsrat“ (siehe<br />

Anhang) ausfüllen und an die Verwaltungsstelle schicken.<br />

Seminare nach § 37,7 BetrVG<br />

Unabhängig davon, inwieweit Betriebsratsmitglieder oder Jugendund<br />

AuszubildendenvertreterInnen Ansprüche nach § 37,6 BetrVG<br />

wahrnehmen, haben sie, je nach persönlichen Voraussetzungen,<br />

Anspruch auf bezahlte Freistellung für insgesamt drei oder vier<br />

Wochen nach § 37,7 BetrVG. Diese können nur für Seminare in<br />

Anspruch genommen werden, die als geeignet anerkannt sind.<br />

Die Seminare nach § 37,7 BetrVG sind von der Senatsverwaltung<br />

für Arbeit und Frauen von <strong>Berlin</strong> als Bildungsveranstaltungen<br />

anerkannt, die den Anforderungen des § 37,7 BetrVG entsprechen.<br />

Die Anerkennung gilt für alle drei Länder, die unser <strong>Bezirk</strong><br />

umfasst.<br />

Für die Teilnahme an solchen Seminaren besteht ein Kollektivanspruch,<br />

d. h., der Betriebsrat beschließt lediglich über die<br />

zeitliche Lage.<br />

Der Betrieb muss lediglich das Entgelt oder die Ausbildungsvergütung<br />

weiterzahlen. Alle übrigen Kosten (Fahrtkosten, Unterkunft<br />

und Verpflegung) trägt die <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong>.<br />

Für Vertrauensleute trägt die <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> sämtliche Kosten nach<br />

den Richtlinien des Vorstandes (Seminarentschädigung).<br />

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