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IHK Magazin - IHK Erfurt

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TITEL<br />

Verbundenheit mit ihren Mitarbeitern haben.<br />

Die Erbschaftsteuer erweist sich bei Übertragung<br />

auf den Nachfolger als besonders teuer,<br />

wenn im Unternehmen Sanierungs- oder Umstrukturierungsbedarf<br />

besteht. Nimmt die Lohnsumme<br />

ab, fällt zusätzlich Erbschaftsteuer an.<br />

Hier muss die Bundesregierung mindestens mit<br />

einer Notfallklausel abhelfen, damit bei Umsatzrückgängen<br />

und unvermeidlicher Betriebsverschlankung<br />

der Weg in die Insolvenz erspart<br />

bleibt. Langfristig ist eine rundum praxistaugliche<br />

Erbschaftsteuer notwendig, die Rechtsund<br />

Planungssicherheit bringt, damit die Unternehmensnachfolge<br />

nicht zum Roulette wird.<br />

Größere Strukturreformen sind bei der Einkommensteuer<br />

erforderlich. Das betrifft insbesondere<br />

den großen Keil zwischen Brutto<br />

und Netto. Eine Reform, die Steuern wieder<br />

systematischer und einfacher macht, bringt<br />

mittelfristig weitere Entlastungen und steht<br />

zu Recht im Mittelpunkt der neuen Legislaturperiode.<br />

Die Bundesregierung kann dabei<br />

auf den Anfang diesen Jahres erfolgten Änderungen<br />

aufbauen, mit denen die Begradigung<br />

des Einkommensteuertarifs begonnen<br />

wurde. Der „Mittelstandsbauch“ muss im<br />

Zuge dieser Korrekturen schrumpfen und die<br />

„kalte Progression“ weiter sinken. Auch die<br />

vor fast 10 Jahren festgelegten Obergrenzen<br />

zur Förderung der Altersvorsorge verlangen<br />

nach einer Anpassung an die seither eingetretene<br />

Entwicklung.<br />

Nötig ist auch eine Reform der Mehrwertsteuer.<br />

Sie hat bei den Befreiungen und im<br />

Katalog der reduziert besteuerten Güter und<br />

Dienstleistungen viele Brüche. Zentrale Probleme<br />

sind auch die hohen bürokratischen<br />

Anforderungen, insbesondere bei grenzüberschreitenden<br />

Sachverhalten. Das liegt u. a. an<br />

den prinzipiellen Schwächen des sog. Übergangssystems,<br />

das eine Entlastung an der<br />

Grenze und eine Umsatzsteuerbelastung im<br />

Bestimmungsland vorsieht. Die EU-Kommission<br />

hat hierzu ein Grünbuch angekündigt,<br />

das wesentliche Prinzipien des Umsatzsteuerrechts<br />

aufgreifen und analysieren soll. Die<br />

neue Bundesregierung hat die Aufgabe darauf<br />

hinzuwirken, dass die umsatzsteuerlichen<br />

Binnengrenzen abgebaut werden.<br />

Alle neuen steuerpolitischen Schritte<br />

müssen nachvollziehbar sein. Ein einfaches<br />

Steuerrecht kommt mit weniger Bürokratie<br />

aus. Dies hilft insbesondere kleinen und<br />

mittleren Unternehmen, gerade in wirtschaftlich<br />

schwieriger Zeit. Mehr Netto für<br />

Alle ist zugleich eine große Chance, die Akzeptanz<br />

des deutschen Steuersystems zu verbessern.<br />

Wer weiß, weshalb und wofür er<br />

Steuern bezahlen muss, ist eher bereit, den<br />

Gesetzen zu folgen. Ein einfacheres Steuerrecht<br />

reduziert auch die Fehleranfälligkeit<br />

und bietet so die Gewähr dafür, dass die Finanzverwaltung<br />

die Gleichmäßigkeit der Besteuerung<br />

sicherstellen kann. <br />

Funktionsverlagerungen. Es ergibt keinen Sinn,<br />

Unternehmen, die sich anstrengen, ihren qualifizierten<br />

Mitarbeiterstamm in der Krise zu behalten,<br />

durch die Besteuerung von Kosten zusätzlich<br />

unter Druck zu setzen. Besser ist die<br />

Unterstützung von Investitionen durch den<br />

Aufbau von Eigenkapital.<br />

Zu den kurzfristig gebotenen Maßnahmen<br />

der neuen Bundesregierung gehören auch Korrekturen<br />

bei der Erbschaftsteuer. Diese Steuer<br />

betrifft die deutschen Familienbetriebe und<br />

ihre Inhaber, die traditionell eine besondere<br />

Industrie- und Handelskammer <strong>Erfurt</strong> – Wirtschaftsmagazin 12/09<br />

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