Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Transport- und Lagerarbeiten
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Transport- und Lagerarbeiten
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● Beim Rückwärtsfahren ist sicherzustellen,<br />
dass Personen nicht gefährdet<br />
werden – <strong>bei</strong> unzureichender Sicht<br />
hat sich der Fahrer durch eine geeignete<br />
Person einweisen zu lassen<br />
(Bild 9-2).<br />
● Einweiser müssen sich im Sichtbereich<br />
des Fahrers befinden. Sie<br />
dürfen sich nicht zwischen dem<br />
Fahrzeug <strong>und</strong> anderen Hindernissen<br />
aufhalten.<br />
● Der Einweiser muss die Handsignale<br />
nach DIN 33409 beherrschen<br />
(Bild 9-3).<br />
● Fahrzeuge <strong>und</strong> Waggons<br />
dürfen nicht mit einem Kran verfahren<br />
werden.<br />
Bild 9-3: Handsignale für Einweiser von Fahrzeugen (siehe auch DIN 33409)<br />
Bild 9-2: Einweiser <strong>bei</strong>m Rückwärtsfahren<br />
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