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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Transport- und Lagerarbeiten

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● Beim Rückwärtsfahren ist sicherzustellen,<br />

dass Personen nicht gefährdet<br />

werden – <strong>bei</strong> unzureichender Sicht<br />

hat sich der Fahrer durch eine geeignete<br />

Person einweisen zu lassen<br />

(Bild 9-2).<br />

● Einweiser müssen sich im Sichtbereich<br />

des Fahrers befinden. Sie<br />

dürfen sich nicht zwischen dem<br />

Fahrzeug <strong>und</strong> anderen Hindernissen<br />

aufhalten.<br />

● Der Einweiser muss die Handsignale<br />

nach DIN 33409 beherrschen<br />

(Bild 9-3).<br />

● Fahrzeuge <strong>und</strong> Waggons<br />

dürfen nicht mit einem Kran verfahren<br />

werden.<br />

Bild 9-3: Handsignale für Einweiser von Fahrzeugen (siehe auch DIN 33409)<br />

Bild 9-2: Einweiser <strong>bei</strong>m Rückwärtsfahren<br />

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