Eisenbahnen – Güterverkehr (PDF, 695KB, ) - VBG
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Teil B 1 Eisenbahnbetrieb <strong>–</strong> Teil B 1.1 Allgemeine Gefährdungen beim Eisenbahnbetrieb<br />
Sicherheits-Check <strong>–</strong> <strong>Eisenbahnen</strong> <strong>–</strong> <strong>Güterverkehr</strong><br />
Tätigkeit<br />
Gefährdung durch Bewertung<br />
Maßnahmen<br />
U Ergebnis<br />
erledigt am Beratung<br />
Alle Tätigkeiten in<br />
Gleisanlagen<br />
Erfasst werden<br />
von Schienenfahrzeugen<br />
Optische und akustische Warnsignale, die auf<br />
Fahrzeugbewegungen hinweisen, werden sofort beachtet<br />
Gespräche, die von der Beobachtung des Betriebsgeschehens<br />
ablenken können, werden nur außerhalb der<br />
Gleisanlagen geführt<br />
X<br />
X<br />
Geräte, die die Aufmerksamkeit beeinträchtigen, z. B.<br />
Audiogeräte und Handys, werden im Gleisbereich nicht<br />
benutzt<br />
X<br />
Gleise werden nur überquert, wenn sich aus beiden<br />
Richtungen keine Schienenfahrzeuge nähern<br />
X<br />
B3<br />
Gleise werden nur in einem Abstand von mindestens 2 m<br />
zu stillstehenden Fahrzeugen bzw. bei Pufferlücken von<br />
mindestens 5 m zwischen den Fahrzeugen überquert<br />
Streckengleise werden nur überschritten, wenn die<br />
Annäherungsstrecke eingesehen werden kann oder die<br />
Gleise gesperrt sind<br />
Unter Schienenfahrzeugen wird nicht hindurch gekrochen;<br />
Kupplungen und Puffer werden nicht überstiegen<br />
X<br />
X<br />
X<br />
……<br />
Sifa<br />
BA<br />
ohne<br />
.........................................................................................<br />
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