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Juli/August 2013 - Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde „ZOAR“

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13 nachgedacht<br />

Seit 2000 ist jeder zweite Samstag im September<br />

der „Tag der Ersten Hilfe“. In<br />

Deutschland wurde der Aktionstag von der<br />

Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe ins<br />

Leben gerufen. Seitdem widmen sich alljährlich<br />

die Hilfsorganisationen und andere<br />

Institutionen dem Thema „Erste Hilfe“ in<br />

besonderer Form.<br />

Ziel des weltweiten Aktionstages ist es, die<br />

Bedeutung fachgerechter Nothilfe bei Unfällen<br />

und Katastrophen im öffentlichen Bewusstsein<br />

zu verankern.<br />

In der so genannten Rettungskette sind die<br />

Ersthelfer der wichtigste Teil. Denn wer beherzt<br />

handelt, kann durch einfache Maßnahmen<br />

schwerwiegende Folgen verhindern<br />

und Leben retten.<br />

Um einen Führerschein zu erhalten, ist das<br />

Erlernen lebensrettender Sofortmaßnahmen<br />

Pflicht. Meist wird das Einmaleins der<br />

Ersten Hilfe aber nach kurzer Zeit wieder<br />

vergessen. Oft liegt diese Ausbildung auch<br />

Jahre zurück. Wann hast du zuletzt an<br />

einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen?<br />

Nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes<br />

in Wiesbaden starben 2012 auf deutschen<br />

Straßen bei Verkehrsunfällen 3.601<br />

Menschen. Das waren knapp 11 Prozent weniger<br />

als 2011. Auch die Zahl der Verletzten<br />

nahm ab. Ungeachtet der sinkenden Zahlen<br />

bleibt die Tatsache: Erste Hilfe am Unfallort<br />

kann Leben retten. Deshalb wird empfohlen,<br />

das Erste-Hilfe-Wissen regelmäßig, mindestens<br />

alle zwei Jahre aufzufrischen, da es besonders<br />

wichtig ist, dass die lebensrettenden<br />

Erste-Hilfe kann Leben retten<br />

Handgriffe im Notfall sofort abrufbar sind und<br />

leicht von der Hand gehen. Häufig zögern<br />

Menschen, weil sie Angst haben etwas falsch<br />

zu machen. Doch den einzigen Fehler, den<br />

man machen kann, ist, nichts zu unternehmen.<br />

Helfen als Pflicht für Jeden ist im Paragraf<br />

323c des Strafgesetzbuches gesetzlich geregelt.<br />

Aber auch ohne gesetzliche Vorschrift<br />

sollte diese Hilfe selbstverständlich<br />

sein. Schließlich könnte jeder auf die kompetente<br />

Hilfe von engagierten Mitmenschen<br />

angewiesen sein. Jeder kann sich unabhängig<br />

von Erste-Hilfe-Kenntnissen um einen<br />

Verletzten kümmern, ihn beruhigen<br />

und schließlich über den Notruf 112 den<br />

Rettungsdienst alarmieren.<br />

Selbst in der Bibel wird von einem engagierten<br />

Ersthelfer berichtet im Gleichnis<br />

vom barmherzigen Samariter. Lk 10, 34 „Er<br />

beugte sich zu ihm hinunter, behandelte<br />

seine Wunden mit Öl und Wein und verband<br />

sie. Dann hob er ihn auf sein Reittier<br />

und brachte ihn in den nächsten Gasthof,<br />

wo er den Kranken besser pflegen und versorgen<br />

konnte.“<br />

Erste Hilfe geht uns alle an! Ich hoffe, der<br />

eine oder andere fühlt sich angesprochen,<br />

um z. B. in der jeweiligen <strong>Gemeinde</strong>gruppe<br />

dieses Thema zu vertiefen oder gar einen<br />

Auffrischungskurs zu besuchen oder mit<br />

anderen eine Aktion zu dieser Thematik zu<br />

starten.<br />

K. Arnold

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