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Leistungsübersicht ( PDF nicht barrierefrei) - BIG

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<strong>BIG</strong> informiert<br />

Haushalt während Ihrer Krankheit bzw. Abwesenheit<br />

übernehmen kann.<br />

Weitere Grundvoraussetzung ist, dass im Haushalt ein<br />

Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe noch keine<br />

16 Jahre alt ist oder das behindert und auf Hilfe angewiesen<br />

ist. Die Leistungsdauer wird unter Berücksichtigung<br />

der gesundheitlichen Verfassung und sozialer Aspekte<br />

individuell geprüft. Dabei fällt pro Tag ein Eigenanteil von<br />

10 Euro an.<br />

Häusliche Krankenpflege<br />

Die <strong>BIG</strong> übernimmt für Sie zusätzlich zur ärztlichen Behandlung<br />

die Kosten für eine angemessene Krankenpflege<br />

abzüglich des gesetzlichen Eigenanteils. Die Zuzahlung<br />

müssen Sie für maximal 28 Tage pro Jahr leisten. Diese<br />

Grund- und Behandlungspflege erfolgt in Ihrem Haushalt<br />

in sinnvollem Umfang, z.B. durch eine Sozialstation oder<br />

andere geeignete Pflegekräfte. Wichtig ist hierbei, dass<br />

Ihr behandelnder Arzt dies für erforderlich hält, um eine<br />

sonst notwendige Behandlung im Krankenhaus zu vermeiden<br />

oder abzukürzen. Zusätzlich übernehmen wir die<br />

Kosten für Behandlungspflege neben ärztlicher Behandlung,<br />

selbst wenn eine Krankenhausbehandlung <strong>nicht</strong><br />

erforderlich ist. Allerdings erstatten wir in diesen Fällen<br />

<strong>nicht</strong> die Kosten einer Grundpflege bzw. für eine hauswirtschaftliche<br />

Versorgung.<br />

Heil- und Hilfsmittel<br />

Bei ärztlich verordneten Heilmitteln tragen wir für Sie die<br />

vertraglich angerechneten Kosten unter Berücksichtigung<br />

der gesetzlichen Zuzahlungen (vgl. Infoblatt „Daten, Fakten,<br />

Zahlen“). Dazu gehören z. B. Bäder und Massagen<br />

sowie Krankengymnastik, Bewegungs-, Beschäftigungsund<br />

Sprachtherapie.<br />

Ärztlich verordnete Hilfsmittel übernimmt die <strong>BIG</strong> für Sie<br />

in voller Höhe der vereinbarten Vertragssätze bzw. der<br />

Festbeträge. Das gilt für Krankenfahrstühle, Hörgeräte,<br />

Gehhilfen, Stützapparate, Liegeschalen sowie Mehrkosten<br />

für orthopädisches Schuhwerk. Für Hilfsmittel, die<br />

zum einmaligen Verbrauch bestimmt sind, zahlen Sie 10<br />

Prozent pro Packung dazu, maximal aber 10 Euro pro<br />

Monat. Für alle anderen Hilfsmittel wie Hörgeräte oder<br />

Rollstühle gilt die Zuzahlungsregel von 10 Prozent insgesamt,<br />

mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro, in jedem<br />

Fall <strong>nicht</strong> mehr als die Kosten des Mittels. Für Hilfsmittel<br />

wie Bandagen, Einlagen und Kompressionsstrümpfe beträgt<br />

Ihr Eigenanteil ebenfalls 10 Prozent. Grundsätzlich<br />

befreit von Zuzahlungen sind Versicherte unter 18 Jahren.<br />

Bei der Suche nach einem Lieferanten für Heil- und Hilfsmittel<br />

sind wir Ihnen gern behilflich. Sie brauchen uns nur<br />

die Verordnung einzureichen. Den Rest erledigen wir für<br />

Sie. Diabetiker und andere chronisch Kranke beraten wir<br />

bei der Wahl von Heil- und Hilfsmitteln gezielt nach ihren<br />

individuellen Bedürfnissen.<br />

Homöopathie<br />

Die <strong>BIG</strong> unterstützt alternative Heilmethoden und bietet<br />

Ihnen im Bereich Homöopathie die folgenden Leistungen,<br />

die Sie bei den Vertragsärzten in Anspruch nehmen können:<br />

Erstanamnese: ausführliches Erstgespräch zur Ermittlung<br />

der Beschwerden<br />

homöopathische Analyse: Auswertung der Erstanamnese<br />

Repertorisation: Auswahl der geeigneten Arznei<br />

Folgeanamnese: Kontrolle des Behandlungs- und<br />

Heilungsverlaufs<br />

homöopathische Beratung<br />

Kieferorthopädie<br />

Für kieferorthopädische Behandlungen übernehmen wir<br />

die vollen Kosten, sofern sie medizinisch notwendig sind,<br />

z. B. bei Kiefer- oder Zahnfehlstellungen. Voraussetzung<br />

hierfür ist, dass der Versicherte unter 18 Jahren ist oder<br />

ein besonders schwerer Fall von Kieferanomalie vorliegt.<br />

Vor Behandlungsbeginn erstellt der Zahnarzt/ Kieferorthopäde<br />

einen kieferorthopädischen Behandlungsplan,<br />

den Sie uns bitte zur Prüfung einreichen. Nach der Genehmigung<br />

beginnt die Behandlung. Sie erhalten dann<br />

quartalsweise eine Rechnung über 20 Prozent der entstandenen<br />

Kosten, die zunächst von Ihnen zu zahlen sind.<br />

Bei erfolgreich abgeschlossener Behandlung erhalten Sie<br />

von uns diesen Eigenanteil komplett erstattet. 80 Prozent<br />

der Kosten rechnet Ihr Zahnarzt/Kieferorthopäde direkt<br />

mit der <strong>BIG</strong> über die Versichertenkarte ab. Bei jedem<br />

weiteren Kind beträgt Ihr Eigenanteil nur 10 Prozent.<br />

Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit<br />

Bei der <strong>BIG</strong> sind Sie bei längerer Krankheit finanziell abgesichert:<br />

Das gilt für Arbeitnehmer nach Ende der Entgeltfortzahlung<br />

ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit.<br />

Sie erhalten Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des<br />

letzten Bruttoeinkommens, maximal 90 Prozent des Nettoentgeltes<br />

bzw. des tatsächlich ausgefallenen Entgeltes.<br />

www.big-direkt.de<br />

<strong>BIG</strong> direkt gesund<br />

Rheinische Straße 1<br />

44137 Dortmund<br />

Kostenloser<br />

24h-Direktservice<br />

0800.54565456<br />

Fon 0231.5557-0<br />

Fax 0231.5557-199<br />

info@big-direkt.de Seite 04

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