Leistungsübersicht ( PDF nicht barrierefrei) - BIG
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<strong>BIG</strong> informiert<br />
Haushalt während Ihrer Krankheit bzw. Abwesenheit<br />
übernehmen kann.<br />
Weitere Grundvoraussetzung ist, dass im Haushalt ein<br />
Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe noch keine<br />
16 Jahre alt ist oder das behindert und auf Hilfe angewiesen<br />
ist. Die Leistungsdauer wird unter Berücksichtigung<br />
der gesundheitlichen Verfassung und sozialer Aspekte<br />
individuell geprüft. Dabei fällt pro Tag ein Eigenanteil von<br />
10 Euro an.<br />
Häusliche Krankenpflege<br />
Die <strong>BIG</strong> übernimmt für Sie zusätzlich zur ärztlichen Behandlung<br />
die Kosten für eine angemessene Krankenpflege<br />
abzüglich des gesetzlichen Eigenanteils. Die Zuzahlung<br />
müssen Sie für maximal 28 Tage pro Jahr leisten. Diese<br />
Grund- und Behandlungspflege erfolgt in Ihrem Haushalt<br />
in sinnvollem Umfang, z.B. durch eine Sozialstation oder<br />
andere geeignete Pflegekräfte. Wichtig ist hierbei, dass<br />
Ihr behandelnder Arzt dies für erforderlich hält, um eine<br />
sonst notwendige Behandlung im Krankenhaus zu vermeiden<br />
oder abzukürzen. Zusätzlich übernehmen wir die<br />
Kosten für Behandlungspflege neben ärztlicher Behandlung,<br />
selbst wenn eine Krankenhausbehandlung <strong>nicht</strong><br />
erforderlich ist. Allerdings erstatten wir in diesen Fällen<br />
<strong>nicht</strong> die Kosten einer Grundpflege bzw. für eine hauswirtschaftliche<br />
Versorgung.<br />
Heil- und Hilfsmittel<br />
Bei ärztlich verordneten Heilmitteln tragen wir für Sie die<br />
vertraglich angerechneten Kosten unter Berücksichtigung<br />
der gesetzlichen Zuzahlungen (vgl. Infoblatt „Daten, Fakten,<br />
Zahlen“). Dazu gehören z. B. Bäder und Massagen<br />
sowie Krankengymnastik, Bewegungs-, Beschäftigungsund<br />
Sprachtherapie.<br />
Ärztlich verordnete Hilfsmittel übernimmt die <strong>BIG</strong> für Sie<br />
in voller Höhe der vereinbarten Vertragssätze bzw. der<br />
Festbeträge. Das gilt für Krankenfahrstühle, Hörgeräte,<br />
Gehhilfen, Stützapparate, Liegeschalen sowie Mehrkosten<br />
für orthopädisches Schuhwerk. Für Hilfsmittel, die<br />
zum einmaligen Verbrauch bestimmt sind, zahlen Sie 10<br />
Prozent pro Packung dazu, maximal aber 10 Euro pro<br />
Monat. Für alle anderen Hilfsmittel wie Hörgeräte oder<br />
Rollstühle gilt die Zuzahlungsregel von 10 Prozent insgesamt,<br />
mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro, in jedem<br />
Fall <strong>nicht</strong> mehr als die Kosten des Mittels. Für Hilfsmittel<br />
wie Bandagen, Einlagen und Kompressionsstrümpfe beträgt<br />
Ihr Eigenanteil ebenfalls 10 Prozent. Grundsätzlich<br />
befreit von Zuzahlungen sind Versicherte unter 18 Jahren.<br />
Bei der Suche nach einem Lieferanten für Heil- und Hilfsmittel<br />
sind wir Ihnen gern behilflich. Sie brauchen uns nur<br />
die Verordnung einzureichen. Den Rest erledigen wir für<br />
Sie. Diabetiker und andere chronisch Kranke beraten wir<br />
bei der Wahl von Heil- und Hilfsmitteln gezielt nach ihren<br />
individuellen Bedürfnissen.<br />
Homöopathie<br />
Die <strong>BIG</strong> unterstützt alternative Heilmethoden und bietet<br />
Ihnen im Bereich Homöopathie die folgenden Leistungen,<br />
die Sie bei den Vertragsärzten in Anspruch nehmen können:<br />
Erstanamnese: ausführliches Erstgespräch zur Ermittlung<br />
der Beschwerden<br />
homöopathische Analyse: Auswertung der Erstanamnese<br />
Repertorisation: Auswahl der geeigneten Arznei<br />
Folgeanamnese: Kontrolle des Behandlungs- und<br />
Heilungsverlaufs<br />
homöopathische Beratung<br />
Kieferorthopädie<br />
Für kieferorthopädische Behandlungen übernehmen wir<br />
die vollen Kosten, sofern sie medizinisch notwendig sind,<br />
z. B. bei Kiefer- oder Zahnfehlstellungen. Voraussetzung<br />
hierfür ist, dass der Versicherte unter 18 Jahren ist oder<br />
ein besonders schwerer Fall von Kieferanomalie vorliegt.<br />
Vor Behandlungsbeginn erstellt der Zahnarzt/ Kieferorthopäde<br />
einen kieferorthopädischen Behandlungsplan,<br />
den Sie uns bitte zur Prüfung einreichen. Nach der Genehmigung<br />
beginnt die Behandlung. Sie erhalten dann<br />
quartalsweise eine Rechnung über 20 Prozent der entstandenen<br />
Kosten, die zunächst von Ihnen zu zahlen sind.<br />
Bei erfolgreich abgeschlossener Behandlung erhalten Sie<br />
von uns diesen Eigenanteil komplett erstattet. 80 Prozent<br />
der Kosten rechnet Ihr Zahnarzt/Kieferorthopäde direkt<br />
mit der <strong>BIG</strong> über die Versichertenkarte ab. Bei jedem<br />
weiteren Kind beträgt Ihr Eigenanteil nur 10 Prozent.<br />
Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit<br />
Bei der <strong>BIG</strong> sind Sie bei längerer Krankheit finanziell abgesichert:<br />
Das gilt für Arbeitnehmer nach Ende der Entgeltfortzahlung<br />
ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit.<br />
Sie erhalten Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des<br />
letzten Bruttoeinkommens, maximal 90 Prozent des Nettoentgeltes<br />
bzw. des tatsächlich ausgefallenen Entgeltes.<br />
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Fax 0231.5557-199<br />
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