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Auftrag für die Lieferung „Dresdner Gas fix 2014“ - Drewag

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<strong>Auftrag</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Lieferung</strong> <strong>„Dresdner</strong> <strong>Gas</strong> <strong>fix</strong> <strong>2014“</strong><br />

Anschrift DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH – im Weiteren DREWAG genannt –<br />

1<br />

DREWAG<br />

Stadtwerke Dresden GmbH<br />

<strong>„Dresdner</strong> <strong>Gas</strong> <strong>fix</strong> <strong>2014“</strong><br />

Rosenstraße 32<br />

01067 Dresden<br />

Kunde/<strong>Auftrag</strong>geber<br />

Anrede ❏ Herr ❏ Frau ❏ Firma<br />

Vorname/Name<br />

Straße/Hausnummer<br />

PLZ/Ort<br />

Fax /E-Mail<br />

Telefon<br />

Geb.-Datum<br />

Verbrauchsstelle (wenn abweichend von der Adresse des <strong>Auftrag</strong>gebers)<br />

Anrede ❏ Herr ❏ Frau ❏ Firma<br />

Vorname/Name<br />

Straße/Hausnummer<br />

Zählernummer Zählerstand in m³ am Tag der <strong>Auftrag</strong>serteilung PLZ/Ort<br />

Rechnungsanschrift (wenn abweichend von der Adresse des Kunden / <strong>Auftrag</strong>gebers)<br />

Anrede ❏ Herr ❏ Frau ❏ Firma<br />

Vorname/Name<br />

Straße/Hausnummer<br />

PLZ/Ort<br />

Bisherige Erdgasversorgung<br />

Ich beziehe bisher <strong>für</strong> <strong>die</strong> Verbrauchsstelle:<br />

❏ kein Erdgas<br />

❏ Erdgas von der DREWAG<br />

Vertragskontonummer bei der DREWAG<br />

❏ Erdgas von<br />

Name des bisherigen Erdgaslieferanten<br />

Kundennummer beim bisherigen Erdgaslieferanten<br />

GFXA533_0<br />

Sitz der Gesellschaft:<br />

Dresden<br />

Vorsitzende des Aufsichtsrates:<br />

Helma Orosz,<br />

Oberbürgermeisterin<br />

Geschäftsführer:<br />

Reiner Zieschank (Sprecher)<br />

Dr. Reinhard Richter<br />

HRB 2626<br />

Amtsgericht Dresden<br />

USt-IdNr. DE 161 410 766<br />

St.-Nr. 203/121/06591<br />

Commerzbank AG<br />

Konto 0 410 605 231<br />

BLZ 850 800 00<br />

IBAN DE72 8508 0000 0410 6052 31<br />

BIC DRES DE FF 850


<strong>Auftrag</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Lieferung</strong> <strong>„Dresdner</strong> <strong>Gas</strong> <strong>fix</strong> <strong>2014“</strong><br />

Preise<br />

<strong>„Dresdner</strong> <strong>Gas</strong> <strong>fix</strong> <strong>2014“</strong> setzt sich aus folgenden derzeit gültigen Preisen zusammen:<br />

2<br />

Preis*<br />

ohne Energie- und<br />

Umsatzsteuer<br />

Endpreis**<br />

inkl. Energie- und<br />

Umsatzsteuer<br />

von 0 bis 9.900 kWh/Jahr Grundpreis EUR/Monat 9,20 10,95<br />

Arbeitspreis ct/kWh 4,85 6,43<br />

ab 9.901 bis 166.400 kWh/Jahr Grundpreis EUR/Monat 12,50 14,88<br />

Arbeitspreis ct/kWh 4,45 5,95<br />

ab 166.401 bis 350.000 kWh/Jahr Grundpreis EUR/Monat 33,30 39,63<br />

Arbeitspreis ct/kWh 4,30 5,77<br />

*Diese Preise halten wir <strong>für</strong> Sie über <strong>die</strong> gesamte Vertragslaufzeit stabil (ausgenommen sind Änderungen oder <strong>die</strong> Einführung von Steuern, Abgaben und/oder<br />

sonstigen hoheitlich auferlegten Belastungen).<br />

**Die Endpreise beinhalten <strong>die</strong> Energiesteuer (derzeit 0,55 ct/kWh netto) und <strong>die</strong> gesetzliche Umsatzsteuer (zurzeit 19 %). (Preisstand 10/2013)<br />

Gewünschter Liefertermin<br />

❏ Vertragsbeginn:<br />

Einzugsermächtigung<br />

❏ nächstmöglicher Zeitpunkt<br />

Ich ermächtige <strong>die</strong> DREWAG widerruflich, Rechnungs- und Abschlagsbeträge aus <strong>die</strong>sem <strong>Auftrag</strong>sverhältnis bei Fälligkeit von meinem<br />

nachfolgend genannten Konto mittels Lastschrift einzuziehen.<br />

Kontonummer Bankleitzahl Kreditinstitut<br />

IBAN Vorname/Name des Kontoinhabers Unterschrift (Kontoinhaber)<br />

Vollmacht<br />

Ich bevollmächtige <strong>die</strong> DREWAG zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, <strong>die</strong> im Zusammenhang<br />

mit einem Wechsel des Erdgaslieferanten erforderlich werden. Diese Vollmacht gilt insbesondere <strong>für</strong> eine gegebenenfalls erforderliche<br />

Kündigung des bisherigen Erdgasbezugsvertrages und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Abfrage meiner Verbrauchsdaten aus den vorangegangenen Jahren soweit mir<br />

dadurch keine Kosten entstehen.<br />

Darüber hinaus bevollmächtige ich <strong>die</strong> DREWAG, Dritten gegenüber zu erklären, dass <strong>die</strong> DREWAG den Messstellenbetrieb und/oder <strong>die</strong><br />

Messung durchführt und ggf. bestehende Verträge zwischen mir und meinem derzeitigen Messstellenbetreiber und/oder Mess<strong>die</strong>nstleister<br />

zu kündigen. Soweit und solange <strong>für</strong> mich ein Dritter nach § 21 b EnWG <strong>für</strong> Messstellenbetrieb und/oder Mess<strong>die</strong>nstleistung zuständig ist,<br />

bevollmächtige ich <strong>die</strong> DREWAG auch zur Abfrage meiner Messwerte bei <strong>die</strong>sem Dritten.<br />

Die DREWAG ist durch <strong>die</strong> Vollmacht nicht zu einer Erklärung verpflichtet, sondern nur berechtigt.<br />

Widerrufsbelehrung<br />

Widerrufsrecht<br />

Wenn Sie Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sind, können Sie Ihre Vertragerklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform<br />

(z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen <strong>die</strong> Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen.<br />

Die Frist beginnt nach Erhalt <strong>die</strong>ser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden<br />

<strong>Lieferung</strong> gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß<br />

Artikel 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt <strong>die</strong> rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.<br />

Der Widerruf ist zu richten an: DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH, Rosenstraße 32, 01067 Dresden oder per Fax an (03 51) 8 60 48 10<br />

oder per E-Mail an kundenservice@drewag.de.<br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind <strong>die</strong> beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen<br />

(z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns <strong>die</strong> empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder<br />

teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten.<br />

Für <strong>die</strong> Verschlechterung der Sache und <strong>für</strong> gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit <strong>die</strong> Nutzungen oder <strong>die</strong><br />

Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über <strong>die</strong> Prüfung der Eigenschaft und der Funktionsweise<br />

hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware,<br />

wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfertige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden.<br />

Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von<br />

30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt <strong>für</strong> Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, <strong>für</strong> uns mit deren Empfang.<br />

– Ende der Widerrufsbelehrung –<br />

<strong>Auftrag</strong>serteilung<br />

Ich beauftrage <strong>die</strong> DREWAG zu den im <strong>Auftrag</strong> genannten Bedingungen und den umseitig abgedruckten allgemeinen Vertragsbedingungen<br />

<strong>die</strong> oben genannte Verbrauchsstelle mit Erdgas zu beliefern und nehme <strong>die</strong> Widerrufsbelehrung zur Kenntnis.<br />

Ort / Datum<br />

Sitz der Gesellschaft:<br />

Dresden<br />

Vorsitzende des Aufsichtsrates:<br />

Helma Orosz,<br />

Oberbürgermeisterin<br />

Geschäftsführer:<br />

Reiner Zieschank (Sprecher)<br />

Dr. Reinhard Richter<br />

Unterschrift Kunde<br />

HRB 2626<br />

Amtsgericht Dresden<br />

USt-IdNr. DE 161 410 766<br />

St.-Nr. 203/121/06591<br />

Commerzbank AG<br />

Konto 0 410 605 231<br />

BLZ 850 800 00<br />

IBAN DE72 8508 0000 0410 6052 31<br />

BIC DRES DE FF 850<br />

GFXA533_0


Allgemeine Vertragsbedingungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Lieferung</strong> von <strong>„Dresdner</strong> <strong>Gas</strong> <strong>fix</strong> <strong>2014“</strong><br />

Stand 05/2013<br />

1. Voraussetzungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erdgaslieferung<br />

Die Verbrauchsstelle liegt in dem Gebiet, in dem <strong>die</strong> DREWAG Grundversorger ist.<br />

Der Vertrag gilt nur <strong>für</strong> Kunden, <strong>die</strong> <strong>Gas</strong> <strong>für</strong> den Eigenverbrauch in Niederdruck bis zu einer<br />

Jahresmenge von 350.000 kWh beziehen. Das Angebot <strong>„Dresdner</strong> <strong>Gas</strong> <strong>fix</strong> <strong>2014“</strong> ist im<br />

Zeitraum 1. Oktober 2013 bis 30. September 2014 auf eine Gesamtabnahmemenge von<br />

200.000.000 kWh Erdgas pro Jahr begrenzt. Bei Vergabe des Angebotes an <strong>die</strong> Kunden<br />

entscheidet der Zeitpunkt des <strong>Auftrag</strong>seinganges bei der DREWAG.<br />

2. Vertragsabschluss und Lieferbeginn<br />

Das Angebot der DREWAG in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend und<br />

unverbindlich. Maßgeblich sind <strong>die</strong> bei Vertragsschluss geltenden Preise. Der Vertrag<br />

kommt durch Bestätigung der DREWAG in Textform unter Angabe des Lieferbeginns<br />

zustande. Der Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle <strong>für</strong> <strong>die</strong> Belieferung notwendigen<br />

Maßnahmen erfolgt sind.<br />

3. Vertragsdauer / Kündigung / Umzug / Übertragung des Vertrages<br />

3.1 Der Vertrag beginnt frühestens am 1. Oktober 2013 und endet in jedem<br />

Falle am 30. September 2014. Die DREWAG kann dem Kunden sechs Wochen vor<br />

Ablauf der Vertragslaufzeit erneut ein schriftliches Vertragsangebot machen. Teilt<br />

der Kunde der DREWAG bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit nicht in Textform<br />

mit, dass er von dem neuen Angebot keinen Gebrauch machen will, gilt <strong>die</strong><br />

fortdauernde tatsächliche Entnahme von Erdgas als Annahme <strong>die</strong>ses Angebotes<br />

durch den Kunden. Die DREWAG verzichtet in <strong>die</strong>sem Fall auf den Zugang <strong>die</strong>ser<br />

Annahmeerklärung. Auf <strong>die</strong>se Folge wird <strong>die</strong> DREWAG den Kunden mit dem<br />

Vertragsangebot erneut hinweisen. Der Kunde kann den Vertrag sieben Werktage<br />

nach Erhalt der Vertragsbestätigung einmalig auf das Ende des laufenden<br />

Kalendermonats in Textform kündigen.<br />

3.2 Bei einem Umzug kann der Vertrag mir einer Frist von zwei Wochen gekündigt<br />

werden. Die Kündigung bedarf der Textform.<br />

3.3 Die DREWAG ist berechtigt, <strong>die</strong> Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit<br />

auf einen personell, technisch und wirtschaftlich leistungsfähigen Dritten zu übertragen.<br />

Eine Übertragung ist dem Kunden rechtzeitig zuvor mitzuteilen. Ist der Kunde mit der<br />

Übertragung des Vertrages nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag<br />

ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform zu kündigen. Hierauf wird der<br />

Kunde von der DREWAG in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Gesetzliche Regelungen<br />

zur Übertragung des Vertrages im Wege einer gesetzlichen Gesamtrechtsnachfolge bleiben<br />

unberührt.<br />

4. Preise, Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen<br />

4.1 Der Gesamtpreis setzt sich aus Grund- und Arbeitspreis zusammen. Er enthält <strong>die</strong><br />

Kosten <strong>für</strong> <strong>die</strong> gelieferte Energie, <strong>die</strong> Kosten <strong>für</strong> Messstellenbetrieb und Messung – soweit<br />

<strong>die</strong>se Kosten der DREWAG in Rechnung gestellt werden – sowie <strong>für</strong> <strong>die</strong> Abrechnung, das<br />

an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt sowie <strong>die</strong> Konzessionsabgaben.<br />

Die Preise sind Nettopreise. Zusätzlich fallen Energiesteuer sowie – auf <strong>die</strong>se Nettopreise und<br />

<strong>die</strong> Energiesteuer – Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe an (Bruttopreise). Ändern<br />

sich <strong>die</strong>se Steuersätze, ändern sich <strong>die</strong> Bruttopreise entsprechend.<br />

4.2 Wird <strong>die</strong> Belieferung oder <strong>die</strong> Verteilung von Erdgas nach Vertragsschluss mit zusätzlichen<br />

Steuern oder Abgaben belegt, kann <strong>die</strong> DREWAG hieraus entstehende Mehrkosten<br />

an den Kunden weiterberechnen. Dies gilt nicht, soweit <strong>die</strong> Mehrkosten nach Höhe und<br />

Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar waren oder <strong>die</strong><br />

jeweilige gesetzliche Regelung der Weiterberechnung entgegensteht. Die Weitergabe ist<br />

auf Mehrkosten beschränkt, <strong>die</strong> nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung (z. B.<br />

nach Kopf oder Verbrauch) dem einzelnen Vertragsverhältnis zugeordnet werden können.<br />

Mit der neuen Steuer oder Abgabe korrespon<strong>die</strong>rende Kostenentlastungen – z. B. der Wegfall<br />

einer anderen Steuer – sind anzurechnen. Eine Weitergabe kann mit Wirksamwerden der<br />

betreffenden Regelung erfolgen. Der Kunde wird über <strong>die</strong> Anpassung spätestens mit der<br />

nächsten Rechnungslegung informiert.<br />

4.3 Ziff. 4.2 gilt entsprechend, falls sich <strong>die</strong> Höhe einer nach Ziff. 4.2 weitergegebenen Steuer<br />

oder Abgabe ändert; bei einem Wegfall oder einer Absenkung ist <strong>die</strong> DREWAG zu einer<br />

Weitergabe verpflichtet.<br />

4.4 Ziff. 4.2 und Ziff. 4.3 gelten entsprechend, falls auf <strong>die</strong> Belieferung oder Verteilung von<br />

Erdgas nach Vertragsschluss eine hoheitlich auferlegte, allgemein verbindliche Belastung<br />

(d. h. keine Bußgelder o. ä.) entfällt, soweit <strong>die</strong>se unmittelbaren Einfluss auf <strong>die</strong> nach <strong>die</strong>sem<br />

Vertrag geschuldeten Leistungen hat.<br />

4.5 Zwischen den im <strong>Auftrag</strong> genannten Preisstaffeln erfolgt eine Bestabrechnung, d. h. es<br />

werden anhand des ermittelten Verbrauches <strong>die</strong> jeweils günstigsten Preise abgerechnet.<br />

4.6 Ungeachtet vorstehender Bestimmungen kann der Kunde Informationen über <strong>die</strong><br />

aktuellen Produkte und Preise unter der Service-Nummer (03 51) 8 60 44 44 oder unter<br />

www.drewag.de erhalten.<br />

5. Zahlungsweisen<br />

Die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist keine Voraussetzung <strong>für</strong> das Zustandekommen<br />

<strong>die</strong>ses Vertrages. Neben der Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren können Zahlungen<br />

auch im Wege der Überweisung erfolgen.<br />

6. Datenschutz<br />

Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden beachtet. Soweit<br />

personenbezogene Daten auch <strong>für</strong> Zwecke der Werbung oder der Marktund<br />

Meinungsforschung verwendet werden, wird ausdrücklich auf das<br />

Widerspruchsrecht des Kunden gem. § 28 Abs. 4 BDSG hingewiesen.<br />

7. Haftung<br />

7.2 In allen übrigen Haftungsfällen ist <strong>die</strong> Haftung der Parteien sowie ihrer Erfüllungs- und<br />

Verrichtungsgehilfen <strong>für</strong> schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit der<br />

Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; <strong>die</strong>s gilt<br />

nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder<br />

der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren<br />

Erfüllung <strong>die</strong> ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und<br />

auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).<br />

7.3 Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz<br />

oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich <strong>die</strong> Haftung auf den Schaden, den<br />

<strong>die</strong> haftende Partei bei Abschluss des jeweiligen Vertrages als mögliche Folge der<br />

Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, <strong>die</strong> sie<br />

kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.<br />

8. Geltung der <strong>Gas</strong>GVV / Vertragsanpassung / Verschiedenes<br />

8.1 Soweit in <strong>die</strong>sem Vertrag nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten <strong>die</strong> Regelungen<br />

der beiliegenden Verordnung über Allgemeine Bedingungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Grundversorgung von<br />

Haushaltskunden und <strong>die</strong> Ersatzversorgung mit <strong>Gas</strong> aus dem Niederdrucknetz (<strong>Gas</strong>GVV)<br />

sowie <strong>die</strong> beiliegenden ergänzenden Bedingungen der DREWAG zur <strong>Gas</strong>GVV entsprechend.<br />

8.2 Die Regelungen des Vertrages und <strong>die</strong>ser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen<br />

und sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses<br />

(z. B. Energiewirtschaftsgesetz [EnWG], <strong>Gas</strong>grundversorgungsverordnung [<strong>Gas</strong>GVV],<br />

<strong>Gas</strong>netzzugangsverordnung [<strong>Gas</strong>NZV], Messzugangsverordnung [MessZV], Entscheidungen<br />

der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss<br />

durch unvorhersehbare Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren<br />

konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen<br />

Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), <strong>die</strong> <strong>die</strong> DREWAG<br />

nicht veranlasst und auf <strong>die</strong> sie auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße<br />

gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder <strong>die</strong>sen<br />

Bedingungen entstandene Lücke nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung<br />

des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn <strong>die</strong> Rechtsprechung eine Klausel <strong>für</strong><br />

unwirksam erklärt), <strong>die</strong> nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen ist. In solchen<br />

Fällen ist <strong>die</strong> DREWAG verpflichtet, den Vertrag und <strong>die</strong>se Bedingungen – mit Ausnahme<br />

der Preise – insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es <strong>die</strong> Wiederherstellung des<br />

Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener<br />

Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses<br />

erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen<br />

des Vertrages und <strong>die</strong>ser Bedingungen sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung<br />

wird nur wirksam, wenn <strong>die</strong> DREWAG dem Kunden <strong>die</strong> Anpassung spätestens sechs<br />

Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. Im Falle einer Änderung<br />

des Vertrages und/oder <strong>die</strong>ser Bedingungen hat der Kunde das Recht, den Vertrag<br />

ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der<br />

Änderungen zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von der DREWAG in der Mitteilung<br />

gesondert hingewiesen.<br />

8.3 Die DREWAG gewährleistet einen unentgeltlichen und zügigen Lieferantenwechsel,<br />

soweit der bestehende Liefervertrag ordnungsgemäß beendet wurde. Aktuelle Informationen<br />

zu Wartungs<strong>die</strong>nsten und -entgelten sind beim örtlich zuständigen Netzbetreiber erhältlich.<br />

8.4. Diese Bedingungen sind abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.<br />

8.5 Sollten einzelne Bestimmungen <strong>die</strong>ses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein<br />

oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt.<br />

Hinweis<br />

Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei<br />

denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-<br />

Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und<br />

strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.<br />

Anlage<br />

<strong>Gas</strong>GVV sowie <strong>die</strong> ergänzenden Bedingungen der DREWAG zur <strong>Gas</strong>GVV.<br />

Informationen zu Streitbeilegungsverfahren<br />

1. Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Mess<strong>die</strong>nstleister (Unternehmen)<br />

sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern i. S. d. § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere<br />

zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens<br />

(Verbraucherbeschwerden), <strong>die</strong> den Anschluss an das Versorgungsnetz, <strong>die</strong> Belieferung<br />

mit Energie sowie <strong>die</strong> Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111 a EnWG<br />

innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.<br />

Verbraucherbeschwerden, <strong>die</strong> den Vertragsabschluss oder <strong>die</strong> Qualität der Leistungen der<br />

DREWAG betreffen, sind zu richten an: DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH, Rosenstraße 32,<br />

01067 Dresden oder per Telefon an (0351) 8604444 oder per Fax an (0351) 8604810 oder per<br />

E-Mail an kundenservice@drewag.de.<br />

2. Ein Verbraucher kann zur Beilegung von Streitigkeiten unter den Voraussetzungen<br />

des § 111 b EnWG ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle beantragen. Ein<br />

solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde<br />

nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat.<br />

Die Schlichtungsstelle ist erreichbar unter: Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133,<br />

10117 Berlin, Telefon: (030) 27 57 24 00, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, Internet:<br />

www.schlichtungsstelle-energie.de. Das Recht der Beteiligten, <strong>die</strong> Gerichte anzurufen oder<br />

ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung<br />

einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt <strong>die</strong> gesetzliche Verjährung gemäß<br />

§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.<br />

3. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice<br />

der Bundesnetzagentur <strong>für</strong> den Bereich Elektrizität und <strong>Gas</strong>, Postfach 8001, 53105 Bonn,<br />

Telefon: (030) 22 48 05 00 oder (0 18 05) 10 10 00 (Mo.–Fr. 9.00 Uhr – 15.00 Uhr), Telefax:<br />

(030) 22 48 03 23, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de.<br />

7.1 Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in<br />

der Erdgasversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetreibers<br />

einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem Netzbetreiber geltend zu<br />

machen (§ 18 Niederdruckanschlussverordnung – NDAV).<br />

GFXA533_0

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