01.03.2014 Aufrufe

Auftrag für die Lieferung „Dresdner Strom extra“ N - Drewag

Auftrag für die Lieferung „Dresdner Strom extra“ N - Drewag

Auftrag für die Lieferung „Dresdner Strom extra“ N - Drewag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Auftrag</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Lieferung</strong> <strong>„Dresdner</strong> <strong>Strom</strong> <strong>extra“</strong><br />

N<br />

Anschrift DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH – im Weiteren DREWAG genannt –<br />

1<br />

DREWAG<br />

Stadtwerke Dresden GmbH<br />

<strong>„Dresdner</strong> <strong>Strom</strong> <strong>extra“</strong><br />

Rosenstraße 32<br />

01067 Dresden<br />

Kunde/<strong>Auftrag</strong>geber<br />

Anrede ❏ Herr ❏ Frau ❏ Firma<br />

Vorname/Name<br />

Straße/Hausnummer<br />

PLZ/Ort<br />

Fax /E-Mail<br />

Telefon<br />

Geb.-Datum<br />

Verbrauchsstelle (wenn abweichend von der Adresse des <strong>Auftrag</strong>gebers)<br />

Anrede ❏ Herr ❏ Frau ❏ Firma<br />

Vorname/Name<br />

Straße/Hausnummer<br />

<strong>Strom</strong> Zählernummer Zählerstand in kWh am Tag der <strong>Auftrag</strong>serteilung PLZ/Ort<br />

Rechnungsanschrift (wenn abweichend von der Adresse des Kunden /<strong>Auftrag</strong>gebers)<br />

Anrede ❏ Herr ❏ Frau ❏ Firma<br />

Vorname/Name<br />

Straße/Hausnummer<br />

PLZ/Ort<br />

Bisherige <strong>Strom</strong>versorgung<br />

Ich beziehe bisher <strong>für</strong> <strong>die</strong> Verbrauchsstelle:<br />

❏ keinen <strong>Strom</strong><br />

❏ <strong>Strom</strong> von der DREWAG<br />

Vertragskontonummer bei der DREWAG<br />

❏ <strong>Strom</strong> von<br />

Name des bisherigen <strong>Strom</strong>lieferanten<br />

Kundennummer beim bisherigen <strong>Strom</strong>lieferanten<br />

EEAA334_0<br />

Sitz der Gesellschaft:<br />

Dresden<br />

Vorsitzende des Aufsichtsrates:<br />

Helma Orosz,<br />

Oberbürgermeisterin<br />

Geschäftsführer:<br />

Reiner Zieschank (Sprecher)<br />

Dr. Reinhard Richter<br />

HRB 2626<br />

Amtsgericht Dresden<br />

USt-IdNr. DE 161 410 766<br />

St.-Nr. 203/121/06591<br />

Commerzbank AG<br />

Konto 0 410 605 231<br />

BLZ 850 800 00<br />

IBAN DE72 8508 0000 0410 6052 31<br />

BIC DRES DE FF 850


SEPA-Lastschriftmandat<br />

N<br />

2<br />

Zahlungsempfänger<br />

DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH · Rosenstraße 32 · 01067 Dresden<br />

Gläubiger-ID: DE22 ZZZ0 0000 0243 08<br />

Mandatsreferenz: Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt.<br />

Bitte beachten Sie: Gutschriften werden ebenso auf das angegebene Konto überwiesen. Spätestens einen Kalendertag<br />

vor Fälligkeit der ersten SEPA-Lastschriftzahlung wird Ihnen <strong>die</strong> DREWAG den SEPA-Lastschrifteinzug (Einzugsbetrag und<br />

Zeitpunkt) ankündigen.<br />

SEPA-Lastschriftmandat<br />

Ich ermächtige <strong>die</strong> DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH, Zahlungen von meinem nachstehend genannten Konto mittels<br />

Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, <strong>die</strong> von der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH auf mein<br />

Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.<br />

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, <strong>die</strong> Erstattung des belasteten Betrages<br />

verlangen. Es gelten dabei <strong>die</strong> mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.<br />

Bitte nutzen Sie <strong>die</strong> Bankverbindung erst ab . . <strong>für</strong> Lastschrifteinzüge.<br />

Bitte nutzen Sie <strong>die</strong> Bankverbindung sofort <strong>für</strong> <strong>die</strong> Lastschrifteinzüge aller fälligen Beträge.<br />

Angaben zum Kontoinhaber<br />

Name ggf. Firma<br />

Vorname<br />

Straße, Hausnummer<br />

Postleitzahl, Ort<br />

Name des Kreditinstituts<br />

D E<br />

IBAN<br />

BIC<br />

Datum, Ort und Unterschrift (Kontoinhaber)<br />

EEAA334_0


<strong>Auftrag</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Lieferung</strong> <strong>„Dresdner</strong> <strong>Strom</strong> <strong>extra“</strong><br />

N<br />

Preise<br />

3<br />

<strong>„Dresdner</strong> <strong>Strom</strong> <strong>extra“</strong> setzt sich aus folgenden derzeit gültigen Preisen zusammen:<br />

EXTRA-Bonus<br />

4,00 ct/kWh brutto **<br />

Preis<br />

ohne <strong>Strom</strong>- und<br />

Umsatzsteuer<br />

Gesamtpreis *<br />

inkl. <strong>Strom</strong>- und<br />

Umsatzsteuer<br />

Grundpreis EUR / Monat 4,74 5,64<br />

Arbeitspreis ct/kWh 21,58 28,12<br />

(Preisstand 01/2014)<br />

*Diese Preise halten wir <strong>für</strong> Sie bis zum 30.04.2015 stabil. Ausgenommen hiervon sind Änderungen der im Gesamtpreis enthaltenen Umsatzsteuer (19 %), <strong>Strom</strong>steuer (2,05 ct/kWh), Mehrbelastungen<br />

aus den Verpflichtungen des KWK-G (0,178 ct/kWh) sowie der Umlagen nach dem EEG (6,240 ct/kWh), nach § 19 Abs. 2 <strong>Strom</strong>NEV (0,092 ct/kWh), nach § 17 f. EnWG (0,250 ct/kWh) und nach § 18 AbLaV<br />

(0,009 ct/kWh) und Änderungen bei Wirksamwerden künftig neuer Steuern, Abgaben oder sonstiger staatlich veranlasster Mehrbelastungen/Entlastungen (Preisstand 01/2014). Preisänderungen<br />

erfolgen insoweit entsprechend Ziff. 4 der Allgemeinen Vertragsbedingungen.<br />

** Voraussetzungen <strong>für</strong> den Erhalt des EXTRA-Bonus:<br />

1. Ab Lieferbeginn erhalte ich <strong>für</strong> <strong>die</strong> nächsten 12 Liefermonate einen EXTRA-Bonus auf den Arbeitspreis (ohne <strong>Strom</strong>- und Umsatzsteuer) in Höhe von 3,36 ct/kWh netto (entspricht 4,00 ct/kWh brutto).<br />

Meinen EXTRA-Bonus erhalte ich <strong>für</strong> <strong>die</strong> Dauer der Bonuszahlung mit der jeweils nächsten Jahres- bzw. Turnusrechnung gutgeschrieben.<br />

2. Mein <strong>Auftrag</strong> zur Belieferung von <strong>„Dresdner</strong> <strong>Strom</strong> <strong>extra“</strong> geht der DREWAG bis spätestens 28. Februar 2014 zu. Eine Bonuszahlung erfolgt, sofern das Vertragsverhältnis 12 Versorgungsmonate seit<br />

dem Lieferbeginn ununterbrochen bestanden hat. Der Bonus wird nur Kunden gewährt, <strong>die</strong> in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss nicht mit dem Produkt <strong>„Dresdner</strong> <strong>Strom</strong> <strong>extra“</strong> beliefert wurden.<br />

Wird das Vertragsverhältnis aufgrund einer einseitigen Anpassung der DREWAG innerhalb der ersten 12 Versorgungsmonate beendet, wird der Bonus anteilig berechnet. Das Angebot <strong>„Dresdner</strong><br />

<strong>Strom</strong> <strong>extra“</strong> ist auf eine Gesamtabnahmemenge von 50.000 kWh/Jahr begrenzt. Bei Vergabe des Angebotes an unsere Kunden entscheidet der Zeitpunkt des <strong>Auftrag</strong>seinganges bei der DREWAG.<br />

Gewünschter Liefertermin<br />

❏ Vertragsbeginn:<br />

❏ nächstmöglicher Zeitpunkt<br />

Vollmacht<br />

Ich bevollmächtige <strong>die</strong> DREWAG zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, <strong>die</strong> im Zusammenhang<br />

mit einem Wechsel des <strong>Strom</strong>lieferanten erforderlich werden. Diese Vollmacht gilt insbesondere <strong>für</strong> eine gegebenenfalls erforderliche<br />

Kündigung des bisherigen <strong>Strom</strong>bezugsvertrages und <strong>für</strong> <strong>die</strong> Abfrage meiner Verbrauchsdaten aus den vorangegangenen Jahren soweit mir<br />

dadurch keine Kosten entstehen.<br />

Darüber hinaus bevollmächtige ich <strong>die</strong> DREWAG, Dritten gegenüber zu erklären, dass <strong>die</strong> DREWAG den Messstellenbetrieb und/oder <strong>die</strong><br />

Messung durchführt und ggf. bestehende Verträge zwischen mir und meinem derzeitigen Messstellenbetreiber und/oder Mess<strong>die</strong>nstleister zu<br />

kündigen. Soweit und solange <strong>für</strong> mich ein Dritter nach § 21 b EnWG <strong>für</strong> Messstellenbetrieb und/oder Mess<strong>die</strong>nstleistung zuständig ist, bevollmächtige<br />

ich <strong>die</strong> DREWAG auch zur Abfrage meiner Messwerte bei <strong>die</strong>sem Dritten.<br />

Die DREWAG ist durch <strong>die</strong> Vollmacht nicht zu einer Erklärung verpflichtet, sondern nur berechtigt.<br />

Widerrufsbelehrung<br />

Widerrufsrecht<br />

Wenn Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in<br />

Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt <strong>die</strong>ser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim<br />

Empfänger (bei der wiederkehrenden <strong>Lieferung</strong> gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung<br />

unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt <strong>die</strong><br />

rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH, Rosenstraße 32, 01067 Dresden<br />

oder per Fax an (03 51) 8 60 48 10 oder per E-Mail an kundenservice@drewag.de.<br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind <strong>die</strong> beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z. B.<br />

Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns <strong>die</strong> empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht<br />

oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur<br />

Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt <strong>für</strong> Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung,<br />

<strong>für</strong> uns mit deren Empfang.<br />

– Ende der Widerrufsbelehrung –<br />

<strong>Auftrag</strong>serteilung<br />

Ich beauftrage <strong>die</strong> DREWAG zu den im <strong>Auftrag</strong> genannten Bedingungen und den umseitig abgedruckten allgemeinen Vertragsbedingungen<br />

<strong>die</strong> oben genannte Verbrauchsstelle mit <strong>Strom</strong> zu beliefern und nehme <strong>die</strong> Widerrufsbelehrung zur Kenntnis.<br />

Ort / Datum<br />

Unterschrift Kunde<br />

EEAA334_0<br />

Sitz der Gesellschaft:<br />

Dresden<br />

Vorsitzende des Aufsichtsrates:<br />

Helma Orosz,<br />

Oberbürgermeisterin<br />

Geschäftsführer:<br />

Reiner Zieschank (Sprecher)<br />

Dr. Reinhard Richter<br />

HRB 2626<br />

Amtsgericht Dresden<br />

USt-IdNr. DE 161 410 766<br />

St.-Nr. 203/121/06591<br />

Commerzbank AG<br />

Konto 0 410 605 231<br />

BLZ 850 800 00<br />

IBAN DE72 8508 0000 0410 6052 31<br />

BIC DRES DE FF 850


Allgemeine Vertragsbedingungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Lieferung</strong> von <strong>„Dresdner</strong> <strong>Strom</strong> <strong>extra“</strong><br />

N<br />

Stand 11/2013<br />

1. Voraussetzungen <strong>für</strong> den Vertrag<br />

Die Verbrauchsstelle liegt in dem Gebiet, in dem <strong>die</strong> DREWAG Grundversorger ist.<br />

Der Vertrag gilt nur <strong>für</strong> Kunden <strong>die</strong> <strong>Strom</strong> <strong>für</strong> den Eigenverbrauch im Haus halt in<br />

Niederspannung beziehen. Der Vertrag gilt insbesondere nicht <strong>für</strong> den Eigen verbrauch <strong>für</strong><br />

berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke.<br />

2. Vertragsschluss und Lieferbeginn<br />

Das Angebot der DREWAG in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend und<br />

unverbindlich. Maßgeblich sind <strong>die</strong> bei Vertragsschluss geltenden Preise. Der Vertrag<br />

kommt durch Bestätigung der DREWAG in Textform unter Angabe des Lieferbeginns<br />

zustande. Der Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle <strong>für</strong> <strong>die</strong> Belieferung notwendigen<br />

Maßnahmen erfolgt sind.<br />

3. Vertragsdauer / Kündigung / Umzug / Übertragung des Vertrages<br />

3.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag beginnt frühestens am<br />

01.11.2013 und kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen<br />

zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ablauf<br />

des zwölften Liefermonats. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern<br />

er nicht von einer Partei mit einer Frist von sechs Wochen vor Ablauf gekündigt<br />

wird. Bei einem Umzug kann der Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt<br />

werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Die DREWAG soll eine Kündigung<br />

des Kunden unverzüglich nach Eingang in Textform bestätigen. Die DREWAG darf keine<br />

gesonderten Entgelte <strong>für</strong> den Fall einer Kündigung des Vertrages, insbesondere wegen<br />

eines Wechsels des Lieferanten, verlangen.<br />

3.2 Die DREWAG ist berechtigt, <strong>die</strong> Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit<br />

auf einen personell, technisch und wirtschaftlich leistungsfähigen Dritten zu übertragen.Eine<br />

Übertragung ist dem Kunden rechtzeitig zuvor mitzuteilen. Ist der Kunde mit der<br />

Übertragung des Vertrages nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag<br />

ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform zu kündigen. Hierauf wird der<br />

Kunde von der DREWAG in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Gesetzliche Regelungen<br />

zur Übertragung des Vertrages im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge bleiben unberührt.<br />

4. Preisänderungen<br />

4.1 Im <strong>Strom</strong>preis sind <strong>die</strong> folgenden Kosten enthalten: Beschaffungs- und Vertriebskosten,<br />

<strong>die</strong> Umsatzsteuer, <strong>die</strong> <strong>Strom</strong>steuer, <strong>die</strong> an den Netzbetreiber zu entrichtenden Entgelte,<br />

<strong>die</strong> Kosten der Abrechnung, <strong>die</strong> Konzessionsabgaben, <strong>die</strong> Mehrbelastungen aus den<br />

Verpflichtungen des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) sowie <strong>die</strong> Umlagen nach<br />

dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), nach § 19 Abs. 2 <strong>Strom</strong>NEV (<strong>Strom</strong>NEV-Umlage),<br />

nach § 17 f. EnWG (Offshore-Umlage) und nach § 18 AbLaV (abLa-Umlage).<br />

4.2 Preisänderungen durch <strong>die</strong> DREWAG erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung<br />

in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Der Kunde kann <strong>die</strong>s nach<br />

§ 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung<br />

durch <strong>die</strong> DREWAG sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, <strong>die</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Preisermittlung nach Ziff. 4.1 maßgeblich sind. Die DREWAG ist bei Kostensteigerungen<br />

berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der<br />

Preisermittlung ist <strong>die</strong> DREWAG verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Ansatz gegenläufiger<br />

Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Sal<strong>die</strong>rung von Kostensteigerungen<br />

und Kostensenkungen vorzunehmen.<br />

4.3 Die DREWAG nimmt mindestens alle zwölf Monate eine Überprüfung der Kostenentwicklung<br />

vor. Die DREWAG hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so<br />

zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach den selben betriebswirtschaftlichen Maßstäben<br />

Rechnung getragen wird wie Kostenerhöhungen. Insbesondere darf <strong>die</strong> DREWAG<br />

Kostensenkungen nicht später weitergeben als Kostensteigerungen.<br />

4.4 Änderungen der Preise werden erst nach brieflicher Mitteilung an <strong>die</strong> Kunden wirksam,<br />

<strong>die</strong> mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Die<br />

DREWAG wird zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der brieflichen Mitteilung<br />

an den Kunden <strong>die</strong> Änderung auf ihrer Internetseite veröffentlichen.<br />

4.5 Ändert <strong>die</strong> DREWAG <strong>die</strong> Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne<br />

Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Hierauf wird <strong>die</strong> DREWAG den Kunden<br />

in der brieflichen Mitteilung über <strong>die</strong> bevorstehende Änderung ausdrücklich hinweisen.<br />

Die Kündigung bedarf der Textform. Die DREWAG hat <strong>die</strong> Kündigung unverzüglich nach<br />

Eingang in Textform zu bestätigen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung nach Ziff. 3.1<br />

bleibt unberührt.<br />

4.6 Abweichend von vorstehenden Ziff. 4.2 bis 4.5 werden Änderungen der Umsatzsteuer<br />

gemäß Umsatzsteuergesetz ohne Ankündigung und ohne außerordentliche<br />

Kündigungsmöglichkeit an den Kunden weitergegeben.<br />

4.7 Ziff. 4.2 bis 4.5 gelten auch soweit künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige<br />

staatlich veranlasste, <strong>die</strong> Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und<br />

Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffende Mehrbelastungen<br />

oder Entlastungen wirksam werden.<br />

4.8 Aktuelle Informationen zu Produkten und Preisen sind unter www.drewag.de veröffentlicht<br />

bzw. erhält der Kunde unter der Service-Nummer (03 51) 8 60 44 44.<br />

5. Zahlungsweisen<br />

Die Erteilung einer Einzugsermächtigung bzw. eines SEPA-Lastschriftmandates ist keine<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> das Zustandekommen <strong>die</strong>ses Vertrages. Neben der Teilnahme am<br />

Einzugsermächtigungslastschriftverfahren bzw. am SEPA-Lastschriftverfahren können<br />

Zahlungen auch im Wege der Überweisung bzw. der SEPA-Überweisung erfolgen.<br />

6. Datenschutz<br />

Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden beachtet.<br />

Soweit personenbezogene Daten auch <strong>für</strong> Zwecke der Werbung oder der<br />

Markt- und Meinungsforschung verwendet werden, wird ausdrücklich auf das<br />

Widerspruchsrecht des Kunden gem. § 28 Abs. 4 BDSG hingewiesen.<br />

7. Haftung<br />

7.1 Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in<br />

der <strong>Strom</strong>versorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetreibers<br />

einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem Netzbetreiber geltend zu<br />

machen (§ 18 Niederspannungsanschlussverord nung – NAV).<br />

7.2 In allen übrigen Haftungsfällen ist <strong>die</strong> Haftung der Parteien sowie ihrer Erfüllungs- und<br />

Verrichtungsgehilfen <strong>für</strong> schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit der<br />

Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; <strong>die</strong>s gilt<br />

nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder<br />

der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren<br />

Erfüllung <strong>die</strong> ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und<br />

auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).<br />

Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz<br />

oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich <strong>die</strong> Haftung auf den Scha den, den<br />

<strong>die</strong> haftende Partei bei Abschluss des jeweiligen Vertrages als mögliche Folge der<br />

Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, <strong>die</strong> sie<br />

kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.<br />

8. Geltung der <strong>Strom</strong>GVV / Vertragsanpassung / Verschiedenes<br />

8.1 Soweit in <strong>die</strong>sem Vertrag nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten <strong>die</strong> Regelungen<br />

der beiliegenden Verordnung über Allgemeine Bedingungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Grundversorgung von<br />

Haushaltskunden und <strong>die</strong> Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz<br />

(<strong>Strom</strong>GVV) sowie <strong>die</strong> beiliegenden ergänzenden Bedingungen der DREWAG zur <strong>Strom</strong>GVV<br />

entsprechend.<br />

8.2 Die Regelungen des Vertrages und <strong>die</strong>ser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen<br />

und sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses<br />

(z. B. Energiewirtschaftsgesetz [EnWG], <strong>Strom</strong>grundversorgungs verord nung [<strong>Strom</strong>GVV],<br />

<strong>Strom</strong>netzzugangsverordnung [<strong>Strom</strong>NZV], Messzugangsverordnung [MessZV],<br />

Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach<br />

Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen (z.B. durch Gesetzesänderungen,<br />

sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss<br />

des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), <strong>die</strong> <strong>die</strong><br />

DREWAG nicht veranlasst und auf <strong>die</strong> sie auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem<br />

Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder <strong>die</strong>sen<br />

Bedingungen entstandene Lücke nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung<br />

des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn <strong>die</strong> Rechtsprechung eine Klausel <strong>für</strong> unwirksam<br />

erklärt), <strong>die</strong> nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen ist. In solchen<br />

Fällen ist <strong>die</strong> DREWAG verpflichtet, den Vertrag und <strong>die</strong>se Bedingungen – mit Ausnahme<br />

der Preise – insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es <strong>die</strong> Wiederherstellung des<br />

Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener<br />

Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses<br />

erforderlich macht (z.B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen<br />

des Vertrages und <strong>die</strong>ser Bedingungen sind nur zum Monatsersten möglich.<br />

Die Anpassung wird nur wirksam, wenn <strong>die</strong> DREWAG dem Kunden <strong>die</strong> Anpassung<br />

spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt.<br />

Ist der Kunde mit der mitgeteilten Vertragsanpassung nicht einverstanden, hat er<br />

das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform zu kündigen.<br />

Hierauf wird der Kunde von der DREWAG in der Mitteilung gesondert hingewiesen.<br />

8.3 Die DREWAG gewährleistet einen unentgeltlichen und zügigen Liefer an tenwechsel,<br />

soweit der bestehende Liefervertrag ordnungsgemäß beendet wurde. Aktuelle<br />

Informationen zu Wartungs<strong>die</strong>nsten und -entgelten sind beim örtlich zuständigen<br />

Netzbetreiber erhältlich.<br />

8.4 Diese Bedingungen sind abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.<br />

8.5 Sollten einzelne Bestimmungen <strong>die</strong>ses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein<br />

oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt.<br />

Anlage<br />

<strong>Strom</strong>GVV sowie <strong>die</strong> ergänzenden Bedingungen der DREWAG zur <strong>Strom</strong>GVV.<br />

Informationen zu Streitbeilegungsverfahren<br />

1. Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Mess<strong>die</strong>nstleister (Unternehmen)<br />

sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern i. S. d. § 13 BGB (Verbraucher)<br />

insbesondere zum Vertragsschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens<br />

(Verbraucherbeschwerden), <strong>die</strong> den Anschluss an das Versorgungsnetz, <strong>die</strong> Belieferung<br />

mit Energie sowie <strong>die</strong> Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG<br />

innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.<br />

Verbraucherbeschwerden, <strong>die</strong> den Vertragsabschluss oder <strong>die</strong> Qualität der Leistungen<br />

der DREWAG betreffen, sind zu richten an: DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH,<br />

Rosenstraße 32, 01067 Dresden oder per Telefon an (03 51) 8 60 44 44 oder per Fax an<br />

(03 51) 8 60 48 10 oder per E-Mail an kundenservice@drewag.de.<br />

2. Ein Verbraucher kann zur Beilegung von Streitigkeiten unter den Voraussetzungen des<br />

§ 111b EnWG ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle beantragen. Ein solcher<br />

Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens<br />

nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat.<br />

Die Schlichtungsstelle ist erreichbar unter: Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133,<br />

10117 Berlin, Telefon: (030) 27 57 24 00, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, Internet:<br />

www.schlichtungsstelle-energie.de. Das Recht der Beteiligten, <strong>die</strong> Gerichte anzurufen oder<br />

ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Die Einreichung<br />

einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt <strong>die</strong> gesetzliche Verjährung gemäß<br />

§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.<br />

3. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Ver braucherservice<br />

der Bundesnetzagentur <strong>für</strong> den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001,<br />

53105 Bonn, Telefon: (030) 22 48 05 00 oder (0 18 05) 10 10 00 (Mo.–Fr. 9.00 Uhr – 15.00 Uhr),<br />

Telefax: (030) 22 48 03 23, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de.<br />

EEAA334_0

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!