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Stadtanzeiger 2013-08 - Heilbad Heiligenstadt

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<strong>Heiligenstadt</strong> - 4 - Nr. 8/<strong>2013</strong><br />

Traditionelles Osterfeuer am Ostersonntag<br />

Gegen 20 Uhr entzündeten der Vereinsvorsitzende<br />

Michael Stitz und Bürgermeister<br />

Thomas Spielmann (r.) die bereits<br />

im Januar durch die Jugendfeuerwehr eingesammelten<br />

Weihnachtsbäume.<br />

Zahlreiche Besucher kamen trotz der<br />

nicht sehr österlichen Temperaturen, um<br />

sich am Feuer und bei einem Glühwein<br />

zu wärmen. Mit Gegrilltem, Soljanka und<br />

Getränken aller Art, war für das leibliche<br />

Wohl gesorgt. Die musikalische Unterhaltung<br />

übernahm DJ Mike Delight mit seinem<br />

aktuellen Summerbeats.<br />

Traditionell zum Ostersonntag lud der<br />

Feuerwehrverein <strong>Heiligenstadt</strong> auch in<br />

diesem Jahr wieder zum Osterfeuer ein.<br />

Ausgetragen wurde dieses bereits zum<br />

vierten Mal auf dem städtischen Grundstück<br />

in der Flinsberger Straße.<br />

Damit das Feuer kontrolliert und sicher<br />

niederbrennen konnte, stellte die Feuerwehr<br />

<strong>Heiligenstadt</strong> mit zwei Löschfahrzeugen<br />

den Brandschutz sicher. Eines davon<br />

blieb auch nach Ende der Veranstaltung<br />

vor Ort, um eine ungewollte Ausbreitung<br />

des Feuers zu verhindern. Der Dank des<br />

Vereinsvorsitzenden gilt allen Helfern, der<br />

Erlös des Abends kommt der Arbeit des<br />

Vereins zu Gute.<br />

Johannes Lurch<br />

Verwarngelder für Falschparker wurden erhöht<br />

Gesetzesänderung wirkt sich auch auf unsere Stadt aus<br />

Mit der Überarbeitung des bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs<br />

zum 01.04.<strong>2013</strong> durch das Bundesverkehrsministerium<br />

wurden auch einige Verwarngeldbeträge im Bereich des ruhenden<br />

Verkehrs erhöht.<br />

Wir weisen darauf hin, dass alle Tatbestände<br />

bezüglich der Nicht- oder<br />

Falschbenutzung der Parkscheinautomaten<br />

zukünftig fünf Euro teurer<br />

sind. Die Bereitschaft zur Zahlung<br />

der in unserer Stadt geltenden Parkgebühr<br />

ist auf jeden Fall günstiger,<br />

als ein Verwarngeld, das nun mindestens<br />

10 Euro beträgt.<br />

In der Innenstadt wird der Parkraum<br />

seit Jahren gebührenpflichtig bewirtschaftet.<br />

Dies soll u. a. helfen,<br />

möglichst vielen Nutzern mit unterschiedlichen<br />

Interessen, wie z. B. Einkaufsverkehr, Touristen,<br />

Handwerker und Lieferanten eine Parkmöglichkeit anzubieten.<br />

Zur Durchsetzung dieser Regelung sind die Parkflächen durch<br />

Verkehrszeichen gekennzeichnet und mit Parkscheinautomaten<br />

versehen. Leider werden diese Automaten häufig nicht oder<br />

nur unzureichend von den Parkwilligen bestückt, so dass durch<br />

die Vollzugdienstkräfte des ruhenden Verkehrs (Politessen) immer<br />

wieder zahlreiche Ordnungswidrigkeiten festgestellt werden<br />

müssen.<br />

Zum 01. April <strong>2013</strong> wurde aus den oben genannten Gründen<br />

die Software bei der Stadtverwaltung/Ordnungsamt-Bußgeldstelle<br />

aktualisiert und in die mobilen Datenerfassungsgeräten<br />

eingearbeitet.<br />

Hier einige Beispiele (Erhöhung):<br />

Parken ohne Parkschein: Erhöhung von 5 auf 10 Euro<br />

Höchstparkdauer am<br />

Parkautomaten überschritten: Erhöhung von 5 auf 10 Euro<br />

Parken an defekten Parkautom.<br />

- ohne Parkscheibe Erhöhung von 5 auf 10 Euro<br />

Parken ohne Parkscheibe Erhöhung von 5 auf 10 Euro<br />

Parken auf dem Gehweg Erhöhung von 15 auf 20 Euro<br />

Hier einige Beispiele (Nicht-Erhöhung)<br />

Parken 5 m vor und hinter Kreuzung<br />

Parken im Bereich einer<br />

Grundstücksein- bzw. -ausfahrt<br />

Parken im Parkverbot und Parkverbotszone<br />

Parken 5 m vor Fußgängerüberweg<br />

Parken linke Fahrbahnseite<br />

Parken Fußgängerzone<br />

Parken Schwerbehindertenplatz<br />

10 Euro<br />

10 Euro<br />

15 Euro<br />

15 Euro<br />

15 Euro<br />

30 Euro<br />

35 Euro<br />

Doch nicht nur der ruhende, auch der fließende Verkehr ist von<br />

den neuen Bußgeldern betroffen. Wer zum Beispiel mit seinem<br />

Fahrrad unerlaubterweise nicht das bestehende Verbot der Einfahrt<br />

beachtet und entgegen der Einbahnstraße unterwegs ist,<br />

zahlt statt der bisher üblichen 15 nun 20 Euro.<br />

Bauernregeln im Zeitraum April - Mai<br />

23.04. Wenn vor Georgi Regen fehlt,<br />

wird man hernach damit gequält.<br />

25.04. Was St. Markus an Wetter hält,<br />

so ist‘s auch mit der Ernt‘ bestellt.<br />

27.04. Hat St. Peter das Wetter schön,<br />

kannst du Kohl und Erbsen sä`n.<br />

30.04. Regen auf Walpurgisnacht,<br />

hat stets ein gutes Jahr gebracht<br />

01.05. An Jacobi heiß und trocken,<br />

kann der Bauersmann frohlocken.

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