Stadtanzeiger 2013-08 - Heilbad Heiligenstadt
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<strong>Heiligenstadt</strong> - 4 - Nr. 8/<strong>2013</strong><br />
Traditionelles Osterfeuer am Ostersonntag<br />
Gegen 20 Uhr entzündeten der Vereinsvorsitzende<br />
Michael Stitz und Bürgermeister<br />
Thomas Spielmann (r.) die bereits<br />
im Januar durch die Jugendfeuerwehr eingesammelten<br />
Weihnachtsbäume.<br />
Zahlreiche Besucher kamen trotz der<br />
nicht sehr österlichen Temperaturen, um<br />
sich am Feuer und bei einem Glühwein<br />
zu wärmen. Mit Gegrilltem, Soljanka und<br />
Getränken aller Art, war für das leibliche<br />
Wohl gesorgt. Die musikalische Unterhaltung<br />
übernahm DJ Mike Delight mit seinem<br />
aktuellen Summerbeats.<br />
Traditionell zum Ostersonntag lud der<br />
Feuerwehrverein <strong>Heiligenstadt</strong> auch in<br />
diesem Jahr wieder zum Osterfeuer ein.<br />
Ausgetragen wurde dieses bereits zum<br />
vierten Mal auf dem städtischen Grundstück<br />
in der Flinsberger Straße.<br />
Damit das Feuer kontrolliert und sicher<br />
niederbrennen konnte, stellte die Feuerwehr<br />
<strong>Heiligenstadt</strong> mit zwei Löschfahrzeugen<br />
den Brandschutz sicher. Eines davon<br />
blieb auch nach Ende der Veranstaltung<br />
vor Ort, um eine ungewollte Ausbreitung<br />
des Feuers zu verhindern. Der Dank des<br />
Vereinsvorsitzenden gilt allen Helfern, der<br />
Erlös des Abends kommt der Arbeit des<br />
Vereins zu Gute.<br />
Johannes Lurch<br />
Verwarngelder für Falschparker wurden erhöht<br />
Gesetzesänderung wirkt sich auch auf unsere Stadt aus<br />
Mit der Überarbeitung des bundeseinheitlichen Bußgeldkatalogs<br />
zum 01.04.<strong>2013</strong> durch das Bundesverkehrsministerium<br />
wurden auch einige Verwarngeldbeträge im Bereich des ruhenden<br />
Verkehrs erhöht.<br />
Wir weisen darauf hin, dass alle Tatbestände<br />
bezüglich der Nicht- oder<br />
Falschbenutzung der Parkscheinautomaten<br />
zukünftig fünf Euro teurer<br />
sind. Die Bereitschaft zur Zahlung<br />
der in unserer Stadt geltenden Parkgebühr<br />
ist auf jeden Fall günstiger,<br />
als ein Verwarngeld, das nun mindestens<br />
10 Euro beträgt.<br />
In der Innenstadt wird der Parkraum<br />
seit Jahren gebührenpflichtig bewirtschaftet.<br />
Dies soll u. a. helfen,<br />
möglichst vielen Nutzern mit unterschiedlichen<br />
Interessen, wie z. B. Einkaufsverkehr, Touristen,<br />
Handwerker und Lieferanten eine Parkmöglichkeit anzubieten.<br />
Zur Durchsetzung dieser Regelung sind die Parkflächen durch<br />
Verkehrszeichen gekennzeichnet und mit Parkscheinautomaten<br />
versehen. Leider werden diese Automaten häufig nicht oder<br />
nur unzureichend von den Parkwilligen bestückt, so dass durch<br />
die Vollzugdienstkräfte des ruhenden Verkehrs (Politessen) immer<br />
wieder zahlreiche Ordnungswidrigkeiten festgestellt werden<br />
müssen.<br />
Zum 01. April <strong>2013</strong> wurde aus den oben genannten Gründen<br />
die Software bei der Stadtverwaltung/Ordnungsamt-Bußgeldstelle<br />
aktualisiert und in die mobilen Datenerfassungsgeräten<br />
eingearbeitet.<br />
Hier einige Beispiele (Erhöhung):<br />
Parken ohne Parkschein: Erhöhung von 5 auf 10 Euro<br />
Höchstparkdauer am<br />
Parkautomaten überschritten: Erhöhung von 5 auf 10 Euro<br />
Parken an defekten Parkautom.<br />
- ohne Parkscheibe Erhöhung von 5 auf 10 Euro<br />
Parken ohne Parkscheibe Erhöhung von 5 auf 10 Euro<br />
Parken auf dem Gehweg Erhöhung von 15 auf 20 Euro<br />
Hier einige Beispiele (Nicht-Erhöhung)<br />
Parken 5 m vor und hinter Kreuzung<br />
Parken im Bereich einer<br />
Grundstücksein- bzw. -ausfahrt<br />
Parken im Parkverbot und Parkverbotszone<br />
Parken 5 m vor Fußgängerüberweg<br />
Parken linke Fahrbahnseite<br />
Parken Fußgängerzone<br />
Parken Schwerbehindertenplatz<br />
10 Euro<br />
10 Euro<br />
15 Euro<br />
15 Euro<br />
15 Euro<br />
30 Euro<br />
35 Euro<br />
Doch nicht nur der ruhende, auch der fließende Verkehr ist von<br />
den neuen Bußgeldern betroffen. Wer zum Beispiel mit seinem<br />
Fahrrad unerlaubterweise nicht das bestehende Verbot der Einfahrt<br />
beachtet und entgegen der Einbahnstraße unterwegs ist,<br />
zahlt statt der bisher üblichen 15 nun 20 Euro.<br />
Bauernregeln im Zeitraum April - Mai<br />
23.04. Wenn vor Georgi Regen fehlt,<br />
wird man hernach damit gequält.<br />
25.04. Was St. Markus an Wetter hält,<br />
so ist‘s auch mit der Ernt‘ bestellt.<br />
27.04. Hat St. Peter das Wetter schön,<br />
kannst du Kohl und Erbsen sä`n.<br />
30.04. Regen auf Walpurgisnacht,<br />
hat stets ein gutes Jahr gebracht<br />
01.05. An Jacobi heiß und trocken,<br />
kann der Bauersmann frohlocken.