rundschau - Bürgermeister Zeitung
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Niederösterreich wählt sein Landesparlament<br />
Am 3. März 2013 findet die Wahl des Niederösterreichischen Landtages statt. Bei dieser Wahl entscheiden<br />
Sie über die Zusammensetzung des Landesparlamentes. Wahlberechtigt werden mehr als 1,4 Millionen<br />
Niederösterreicher/innen sein. Gewählt werden die 56 Abgeordneten des NÖ Landtages.<br />
Wen kann ich wählen: Einen Bewerber Ihres Wahlkreises, einen Bewerber auf dem<br />
Landes wahlvorschlag sowie eine Partei.<br />
Niederösterreich hat als einziges Bundesland die Möglichkeit im Wahlrecht geschaffen, dass<br />
Sie neben der Partei auch ihren Landeskandidaten und auch ihren Wahlkreiskandidaten<br />
direkt wählen können.<br />
Wahlberechtigt sind alle Bürger/innen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, welche<br />
bis spätestens 3. März 2013 das 16. Lebensjahr vollendet haben werden und in einer<br />
Gemeinde des Landes am 28. Dezember 2012 (Stichtag der Landtagswahl) ihren ordentlichen<br />
Wohnsitz (das muss nicht der Hauptwohnsitz sein) hatten.<br />
Briefwahl<br />
Alle Wahlberechtigten, die am Wahltag nicht in ihrem Wahlsprengel wählen können (Urlaub,<br />
Krankheit usw.) haben die Möglichkeit, mit Briefwahlkarten zu wählen.<br />
Die Briefwahlkarte kann entweder schriftlich oder mündlich (persönlich) bei der Gemeinde<br />
beantragt werden – eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!<br />
Schriftliche Beantragung: Mail, Telefax, Brief, Rückantwortkarte der Wählerverständigung –<br />
Wichtig ist, dass Sie bei diesen Beantragungen entweder Ihre Reisepassnummer oder eine<br />
Kopie bzw. bei Mails einen Scan eines persönlichen Dokumentes (z.B. Lichtbildausweis)<br />
anfügen. Es genügt aber auch, wenn Sie bei der Antragstellung die auf der Wählerverständigung<br />
(diese erhalten Sie zeitgerecht per Post zugeschickt) angegebene persönliche Buchstaben-/Ziffernkombination<br />
anführen.<br />
Wie wähle ich mit Briefwahlkarte?<br />
Sie bekommen Ihre Briefwahlkarte mit eingeschriebenem<br />
Brief (RSb) oder holen sich diese vom Gemeindeamt ab.<br />
Wichtig ist, dass Sie im Falle der Abholung von Briefwahlkarten<br />
für Familienangehörige (Eltern/Kinder) oder andere<br />
Personen eine „Vollmacht“ (einfacher Zettel, auf dem der<br />
Empfänger der Wahlkarte mit seiner Unterschrift bestätigt,<br />
dass Sie für ihn die Briefwahlkarte abholen dürfen, vorweisen.<br />
Neben engen Familienangehörigen (Ehepartner/eingetragener<br />
Partner/Eltern/Kinder) dürfen nicht mehr als weitere<br />
2 Briefwahlkarten an einen Abholer ausgefolgt werden.<br />
Die Briefwahlkarte kommt mit dem Stimmzettel, dem Wahlkuvert,<br />
einem Infoblatt und einem Überkuvert.<br />
Wenn Sie die Briefwahlkarte erhalten, können Sie sofort wählen<br />
– Stimmzettel ausfüllen, diesen in das Wahlkuvert legen,<br />
auf der Rückseite der Briefwahlkarte unterschreiben, die<br />
Briefwahlkarte verschließen, in das voradressierte und vorfrankierte<br />
Überkuvert stecken, zukleben und per Post, Boten<br />
oder persönlich an das Gemeindeamt senden/bringen.<br />
Wichtig ist, dass Ihre Briefwahlkarte spätestens am<br />
3. März 2013 um 06.30 Uhr bei der Gemeinde eingelangt<br />
ist.<br />
landtag<br />
Mündliche Beantragung: Persönlich (nicht telefonisch) im Gemeindeamt/Meldeamt, Marktplatz<br />
11. Mail: meldeamt@perchtoldsdorf.at<br />
Fristen<br />
Schriftliche Beantragung von Briefwahlkarten bis 27. Februar 2013<br />
Persönliche Beantragung von Briefwahlkarten bis 1. März 2013, 12.00 Uhr.<br />
Ihre Briefwahlkarte muss bei der Gemeinde einlangen bis 3. März 2013, 06.30 Uhr.<br />
Weitere Wahlinfos im Internet unter:<br />
http://www.noel.gv.at/Politik-Verwaltung/Wahlen.html<br />
www.perchtoldsdorf.at<br />
Natürlich können Sie mit Ihrer Wahlkarte auch am Wahltag<br />
in jeder Gemeinde Niederösterreichs in den Wahlkartensprengeln<br />
wählen oder mit der Wahlkarte in Ihrem „Heimatsprengel“<br />
die Stimme abgeben.<br />
Achtung: Wenn Sie eine Briefwahlkarte beantragt haben, dürfen<br />
Sie ohne Vorlage dieser auch nicht in Ihrem zuständigen<br />
Wahlsprengel wählen – die Wahlkarte ist ein Dokument!<br />
Wenn Sie mit Briefwahl Ihre Stimme abgeben und Ihre<br />
Stimme per Post an die Gemeinde senden, brauchen Sie<br />
keine Briefmarke auf das Überkuvert kleben – das Land NÖ<br />
übernimmt die Kosten.<br />
Handyparken in Perchtoldsdorf<br />
Seit Juli 2012 ist es auch in Perchtoldsdorf möglich, die<br />
Gebühr für das Parken in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone<br />
mittels Handy zu entrichten. Damit wurde neben<br />
dem Automatenparkschein und dem Vorverkaufsparkschein<br />
eine dritte Möglichkeit zur Entrichtung der Kurzparkgebühr<br />
eingerichtet. Es ist aber im Zusammenhang mit dem „Handyparken“<br />
ganz besonders auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
sowohl der Betreiberin des Dienstes (A1, paybox<br />
Bank AG etc.) als auch auf jene des persönlichen Handyproviders<br />
und auf die richtige Handykonfiguration (Apps)<br />
zu achten, damit die Kurzparkgebühr tatsächlich bezahlt<br />
wird. Immer wieder wird die Gebühr irrtümlich nach Wien<br />
entrichtet, was einer Nichtentrichtung für einen Perchtoldsdorfer<br />
Kurzparkzonenparkplatz gleichkommt. Ebenso führt<br />
eine Nichtentrichtung der Gebühr, etwa durch einen Systemausfall<br />
z.B. bei A1, zu den ärgerlichen Folgen einer Verwaltungsstrafe.<br />
Werden diese Punkte jedoch beachtet, ist das „Handyparken“<br />
eine moderne Alternative für die Entrichtung der Kurzparkgebühr.<br />
Gebührenpflichtige Kurzparkzonen in Perchtoldsdorf<br />
In folgenden Kurzparkzonen ist das Abstellen mehrspuriger Kraftfahrzeuge für die Dauer<br />
von mehr als zehn Minuten nur gegen Entrichtung einer Kurzparkzonenabgabe gestattet:<br />
a) Marktplatz Ost- und Westseite zwischen Fuggergassl und Hochstraße/Kreuzung Wiener<br />
Gasse sowie bis zur Auffahrtsrampe Kirchenbergl.<br />
b) Wiener Gasse Nord- und Südseite zwischen Marktplatz und B 13.<br />
c) Franz-Josef-Straße Ost- und Westseite zwischen Wiener Gasse und der gedachten<br />
Linie zwischen den Grundgrenzen Franz-Josef-Straße Nr. 13/15 und Franz-Josef-Straße<br />
Nr. 14/16.<br />
d) Hochstraße Ost- und Westseite zwischen Einmündung Krautgasse und Marktplatz,<br />
beginnend südlich der Einmündung Krautgasse unter Einschluss des Heldenplatzes.<br />
e) Brunner Gasse Westseite von Nr. 2 bis Nr. 6.<br />
f) Parkplatz Gustav-J.-Doller Platz (Essigfabrik)<br />
g) Parkplatz Latschkagasse<br />
Der gebührenpflichtige Parkzeitrahmen in den Kurzparkzonen a) bis e): werktags, Montag bis Samstag von<br />
8.00 bis 12.00 Uhr und werktags, Montag bis Freitag von 14.00 bis 18.00 Uhr.<br />
Parkplätze f) und g): werktags, Montag bis Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und werktags, Montag bis Freitag<br />
von 14.00 bis 19.00 Uhr.<br />
Die maximale Parkdauer beträgt in den Kurzparkzonen a) bis e) 90 Minuten und auf den Parkplätzen f) und g)<br />
180 Minuten.<br />
Die Parkgebühr beträgt pro halbe Stunde Abstelldauer € 0,50.<br />
Den vollständigen Wortlaut der Verordnung finden Sie auf unserer Homepage www.perchtoldsdorf.at<br />
perchtoldsdorfer <strong>rundschau</strong> 02-03.2013 // 19