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rundschau - Bürgermeister Zeitung

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Niederösterreich wählt sein Landesparlament<br />

Am 3. März 2013 findet die Wahl des Niederösterreichischen Landtages statt. Bei dieser Wahl entscheiden<br />

Sie über die Zusammensetzung des Landesparlamentes. Wahlberechtigt werden mehr als 1,4 Millionen<br />

Niederösterreicher/innen sein. Gewählt werden die 56 Abgeordneten des NÖ Landtages.<br />

Wen kann ich wählen: Einen Bewerber Ihres Wahlkreises, einen Bewerber auf dem<br />

Landes wahlvorschlag sowie eine Partei.<br />

Niederösterreich hat als einziges Bundesland die Möglichkeit im Wahlrecht geschaffen, dass<br />

Sie neben der Partei auch ihren Landeskandidaten und auch ihren Wahlkreiskandidaten<br />

direkt wählen können.<br />

Wahlberechtigt sind alle Bürger/innen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, welche<br />

bis spätestens 3. März 2013 das 16. Lebensjahr vollendet haben werden und in einer<br />

Gemeinde des Landes am 28. Dezember 2012 (Stichtag der Landtagswahl) ihren ordentlichen<br />

Wohnsitz (das muss nicht der Hauptwohnsitz sein) hatten.<br />

Briefwahl<br />

Alle Wahlberechtigten, die am Wahltag nicht in ihrem Wahlsprengel wählen können (Urlaub,<br />

Krankheit usw.) haben die Möglichkeit, mit Briefwahlkarten zu wählen.<br />

Die Briefwahlkarte kann entweder schriftlich oder mündlich (persönlich) bei der Gemeinde<br />

beantragt werden – eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!<br />

Schriftliche Beantragung: Mail, Telefax, Brief, Rückantwortkarte der Wählerverständigung –<br />

Wichtig ist, dass Sie bei diesen Beantragungen entweder Ihre Reisepassnummer oder eine<br />

Kopie bzw. bei Mails einen Scan eines persönlichen Dokumentes (z.B. Lichtbildausweis)<br />

anfügen. Es genügt aber auch, wenn Sie bei der Antragstellung die auf der Wählerverständigung<br />

(diese erhalten Sie zeitgerecht per Post zugeschickt) angegebene persönliche Buchstaben-/Ziffernkombination<br />

anführen.<br />

Wie wähle ich mit Briefwahlkarte?<br />

Sie bekommen Ihre Briefwahlkarte mit eingeschriebenem<br />

Brief (RSb) oder holen sich diese vom Gemeindeamt ab.<br />

Wichtig ist, dass Sie im Falle der Abholung von Briefwahlkarten<br />

für Familienangehörige (Eltern/Kinder) oder andere<br />

Personen eine „Vollmacht“ (einfacher Zettel, auf dem der<br />

Empfänger der Wahlkarte mit seiner Unterschrift bestätigt,<br />

dass Sie für ihn die Briefwahlkarte abholen dürfen, vorweisen.<br />

Neben engen Familienangehörigen (Ehepartner/eingetragener<br />

Partner/Eltern/Kinder) dürfen nicht mehr als weitere<br />

2 Briefwahlkarten an einen Abholer ausgefolgt werden.<br />

Die Briefwahlkarte kommt mit dem Stimmzettel, dem Wahlkuvert,<br />

einem Infoblatt und einem Überkuvert.<br />

Wenn Sie die Briefwahlkarte erhalten, können Sie sofort wählen<br />

– Stimmzettel ausfüllen, diesen in das Wahlkuvert legen,<br />

auf der Rückseite der Briefwahlkarte unterschreiben, die<br />

Briefwahlkarte verschließen, in das voradressierte und vorfrankierte<br />

Überkuvert stecken, zukleben und per Post, Boten<br />

oder persönlich an das Gemeindeamt senden/bringen.<br />

Wichtig ist, dass Ihre Briefwahlkarte spätestens am<br />

3. März 2013 um 06.30 Uhr bei der Gemeinde eingelangt<br />

ist.<br />

landtag<br />

Mündliche Beantragung: Persönlich (nicht telefonisch) im Gemeindeamt/Meldeamt, Marktplatz<br />

11. Mail: meldeamt@perchtoldsdorf.at<br />

Fristen<br />

Schriftliche Beantragung von Briefwahlkarten bis 27. Februar 2013<br />

Persönliche Beantragung von Briefwahlkarten bis 1. März 2013, 12.00 Uhr.<br />

Ihre Briefwahlkarte muss bei der Gemeinde einlangen bis 3. März 2013, 06.30 Uhr.<br />

Weitere Wahlinfos im Internet unter:<br />

http://www.noel.gv.at/Politik-Verwaltung/Wahlen.html<br />

www.perchtoldsdorf.at<br />

Natürlich können Sie mit Ihrer Wahlkarte auch am Wahltag<br />

in jeder Gemeinde Niederösterreichs in den Wahlkartensprengeln<br />

wählen oder mit der Wahlkarte in Ihrem „Heimatsprengel“<br />

die Stimme abgeben.<br />

Achtung: Wenn Sie eine Briefwahlkarte beantragt haben, dürfen<br />

Sie ohne Vorlage dieser auch nicht in Ihrem zuständigen<br />

Wahlsprengel wählen – die Wahlkarte ist ein Dokument!<br />

Wenn Sie mit Briefwahl Ihre Stimme abgeben und Ihre<br />

Stimme per Post an die Gemeinde senden, brauchen Sie<br />

keine Briefmarke auf das Überkuvert kleben – das Land NÖ<br />

übernimmt die Kosten.<br />

Handyparken in Perchtoldsdorf<br />

Seit Juli 2012 ist es auch in Perchtoldsdorf möglich, die<br />

Gebühr für das Parken in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone<br />

mittels Handy zu entrichten. Damit wurde neben<br />

dem Automatenparkschein und dem Vorverkaufsparkschein<br />

eine dritte Möglichkeit zur Entrichtung der Kurzparkgebühr<br />

eingerichtet. Es ist aber im Zusammenhang mit dem „Handyparken“<br />

ganz besonders auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

sowohl der Betreiberin des Dienstes (A1, paybox<br />

Bank AG etc.) als auch auf jene des persönlichen Handyproviders<br />

und auf die richtige Handykonfiguration (Apps)<br />

zu achten, damit die Kurzparkgebühr tatsächlich bezahlt<br />

wird. Immer wieder wird die Gebühr irrtümlich nach Wien<br />

entrichtet, was einer Nichtentrichtung für einen Perchtoldsdorfer<br />

Kurzparkzonenparkplatz gleichkommt. Ebenso führt<br />

eine Nichtentrichtung der Gebühr, etwa durch einen Systemausfall<br />

z.B. bei A1, zu den ärgerlichen Folgen einer Verwaltungsstrafe.<br />

Werden diese Punkte jedoch beachtet, ist das „Handyparken“<br />

eine moderne Alternative für die Entrichtung der Kurzparkgebühr.<br />

Gebührenpflichtige Kurzparkzonen in Perchtoldsdorf<br />

In folgenden Kurzparkzonen ist das Abstellen mehrspuriger Kraftfahrzeuge für die Dauer<br />

von mehr als zehn Minuten nur gegen Entrichtung einer Kurzparkzonenabgabe gestattet:<br />

a) Marktplatz Ost- und Westseite zwischen Fuggergassl und Hochstraße/Kreuzung Wiener<br />

Gasse sowie bis zur Auffahrtsrampe Kirchenbergl.<br />

b) Wiener Gasse Nord- und Südseite zwischen Marktplatz und B 13.<br />

c) Franz-Josef-Straße Ost- und Westseite zwischen Wiener Gasse und der gedachten<br />

Linie zwischen den Grundgrenzen Franz-Josef-Straße Nr. 13/15 und Franz-Josef-Straße<br />

Nr. 14/16.<br />

d) Hochstraße Ost- und Westseite zwischen Einmündung Krautgasse und Marktplatz,<br />

beginnend südlich der Einmündung Krautgasse unter Einschluss des Heldenplatzes.<br />

e) Brunner Gasse Westseite von Nr. 2 bis Nr. 6.<br />

f) Parkplatz Gustav-J.-Doller Platz (Essigfabrik)<br />

g) Parkplatz Latschkagasse<br />

Der gebührenpflichtige Parkzeitrahmen in den Kurzparkzonen a) bis e): werktags, Montag bis Samstag von<br />

8.00 bis 12.00 Uhr und werktags, Montag bis Freitag von 14.00 bis 18.00 Uhr.<br />

Parkplätze f) und g): werktags, Montag bis Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und werktags, Montag bis Freitag<br />

von 14.00 bis 19.00 Uhr.<br />

Die maximale Parkdauer beträgt in den Kurzparkzonen a) bis e) 90 Minuten und auf den Parkplätzen f) und g)<br />

180 Minuten.<br />

Die Parkgebühr beträgt pro halbe Stunde Abstelldauer € 0,50.<br />

Den vollständigen Wortlaut der Verordnung finden Sie auf unserer Homepage www.perchtoldsdorf.at<br />

perchtoldsdorfer <strong>rundschau</strong> 02-03.2013 // 19

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