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Mitteilungsblatt Nr. 39 vom 26.09.2013 - Forst in Baden

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<strong>Mitteilungsblatt</strong> <strong>Forst</strong> Nummer <strong>39</strong><br />

Sprechzeiten im Rathaus <strong>Forst</strong><br />

Nächster Term<strong>in</strong> am Mittwoch, 9. Oktober 2013,<br />

9.30 bis11.00 Uhr<br />

Weitere Gesprächsterm<strong>in</strong>e können nach Vere<strong>in</strong>barung gerne<br />

auch zu anderen Zeiten angeboten werden.<br />

Kreisjugendr<strong>in</strong>g e. V. Landkreis Karlsruhe<br />

Neues Fortbildungsprogramm des Kreisjugendr<strong>in</strong>gs<br />

Der Kreisjugendr<strong>in</strong>g bietet im Zeitraum Oktober 2013 bis Februar<br />

2014 wieder <strong>in</strong>teressante und spannende Fortbildungen<br />

zu vielen verschiedenen Themen an. Dazu gehören u.a. Prävention<br />

von sexualisierter Gewalt, Stressbewältigung, Umgang mit<br />

Belastungen, Gewalt <strong>in</strong> Beziehungen, ADHS, Sponsor<strong>in</strong>g, Zuschusswesen,<br />

usw. Ausführliche Informationen hierzu f<strong>in</strong>den sich<br />

unter www.kjr-ka.de Das aktuelle Programmheft des KJR wurde<br />

an die Geme<strong>in</strong>den und Städte im Landkreis verschickt und liegt<br />

ab sofort <strong>in</strong> den Foyers der e<strong>in</strong>zelnen Rathäuser aus.<br />

Weitere Infos und Anmeldung bei Claudia Kühn-Fluhrer, Bildungsreferent<strong>in</strong><br />

des Kreisjugendr<strong>in</strong>gs, Tel. 07251 / 30 20 425,<br />

Email ckf@kjr-ka.de.<br />

Justizvollzugsanstalt Bruchsal<br />

E<strong>in</strong>stellungsmöglichkeit im Sozialdienst<br />

Gegen Ende des Jahres 2013 kann <strong>in</strong> der Justizvollzugsanstalt<br />

Bruchsal e<strong>in</strong>/e<br />

Sozialarbeiter/<strong>in</strong> (FH/BA) oder<br />

Sozialpädagoge/<strong>in</strong> (BA)<br />

befristet als Vollbeschäftigte/r e<strong>in</strong>gestellt werden.<br />

Die E<strong>in</strong>gruppierung erfolgt <strong>in</strong> der Entgeltgruppe 9 TV-L.<br />

Erwartet wird Verständnis für Sicherheitsanforderungen, betriebswirtschaftliches<br />

und soziales Verständnis, Teamfähigkeit<br />

und die Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen.<br />

Unter Beachtung des Chancengleichheitsgesetzes werden<br />

Frauen zur Bewerbung aufgefordert.<br />

Weitere Informationen enthält auch unsere Internetseite www.-<br />

jva-bruchsal.de. Interessenten richten ihre aussagekräftige Bewerbung<br />

an die Justizvollzugsanstalt Bruchsal, Postfach 30 10<br />

<strong>in</strong> 76643 Bruchsal. Unter der Rufnummer 0 72 51/788 – 205<br />

oder 206 erteilen wir auch gerne weitere Auskünfte.<br />

Sprechstunde<br />

Der Versichertenberater der DRV, Herr Bernd Däschner, hält am<br />

Dienstag, 08.10.2013 ab 14.30 Uhr im Rathaus, Zimmer<br />

113, e<strong>in</strong>e Sprechstunde ab.<br />

Die Versichertenberater<br />

- geben kostenlos Rat und Aufklärung <strong>in</strong> allen Renten- und<br />

Versicherungsangelegenheiten,<br />

- nehmen Anträge auf Klärung des Beitragskontos entgegen,<br />

- leisten Hilfe bei der Beschaffung fehlender Unterlagen,<br />

- nehmen Rentenanträge auf,<br />

- führen das Meldeverfahren zur Krankenversicherung der<br />

Rentner durch.<br />

Zur Beratung br<strong>in</strong>gen Sie bitte alle Rentenunterlagen sowie<br />

Ihren Personalausweis mit. Falls Sie e<strong>in</strong>en Rentenantrag stellen<br />

möchten, legen Sie bitte auch e<strong>in</strong>en Nachweis über die IBANund<br />

BIC-Angaben Ihrer Bank vor.<br />

Zur Vermeidung längerer Wartezeiten empfehlen wir, unter der<br />

Rufnummer 0 72 51/78 01 08 beim Bürgermeisteramt e<strong>in</strong>en<br />

Beratungsterm<strong>in</strong> zu vere<strong>in</strong>baren.<br />

Ihr Helfer <strong>in</strong> der Nachbarschaft: Bernd Däschner, Südendstraße<br />

37, 76703 Kraichtal, Tel. 0 72 51/66 68<br />

Landratsamt Karlsruhe<br />

Fragen und Antworten zur Rauchmelderpflicht<br />

Der Landtag von <strong>Baden</strong>-Württemberg hat am 16. Juli 2013<br />

e<strong>in</strong>e Rauchwarnmelderpflicht beschlossen. Die Warngeräte<br />

müssen ab sofort <strong>in</strong> Neubauten und bis Ende 2014 <strong>in</strong><br />

bestehenden Gebäuden <strong>in</strong>stalliert werden. Jährlich sterben<br />

rund 600 Menschen <strong>in</strong> Deutschland bei Bränden, die<br />

Mehrzahl von ihnen <strong>in</strong> Privathaushalten. 95 Prozent fallen<br />

dabei nicht den Flammen zum Opfer sondern e<strong>in</strong>er Rauchvergiftung.<br />

Rauchwarnmelder können diese Gefahren reduzieren.<br />

Sie warnen zuverlässig, auch im Schlaf, vor Brandrauch und<br />

geben ihnen die Möglichkeit sich selbst und andere <strong>in</strong> Sicherheit<br />

zu br<strong>in</strong>gen und die Feuerwehr zu rufen.<br />

Doch wie genau sieht die neue Regelung aus? Wer ist für den<br />

E<strong>in</strong>bau und die Betriebsbereitschaft verantwortlich? Und <strong>in</strong><br />

welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder <strong>in</strong>stalliert werden?<br />

Fragen und Antworten f<strong>in</strong>den Sie hier.<br />

Ab wann gilt die Verpflichtung?<br />

Das Gesetz wurde am 22. Juli 2013 im Gesetzblatt verkündet.<br />

Damit gilt die Verpflichtung, wenn die Baugenehmigung nach<br />

diesem Tag erteilt wurde. Soweit ke<strong>in</strong>e Baugenehmigung erteilt<br />

wurde, z.B. bei Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren,<br />

gilt die Verpflichtung, wenn das Gebäude bis zu diesem Tag<br />

noch nicht bezugsfertig war. Alle anderen Gebäude gelten als<br />

bestehende Gebäude.<br />

Gibt es e<strong>in</strong>e Übergangsfrist?<br />

Eigentümer<strong>in</strong>nen und Eigentümer bestehender Gebäude s<strong>in</strong>d<br />

verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend<br />

auszustatten.<br />

Wer ist für den E<strong>in</strong>bau und die Betriebsbereitschaft der<br />

Melder verantwortlich?<br />

Der E<strong>in</strong>bau der Rauchwarnmelder obliegt den Bauherr<strong>in</strong>nen<br />

und Bauherren. Bei bestehenden Gebäuden s<strong>in</strong>d die Eigentümer<strong>in</strong>nen<br />

und Eigentümer für den E<strong>in</strong>bau verantwortlich. Die<br />

Verpflichtung der Eigentümer<strong>in</strong>nen und Eigentümer erstreckt<br />

sich ggf. auch auf den Austausch nicht mehr funktionstüchtiger<br />

Rauchwarnmelder durch neue Geräte. Der E<strong>in</strong>bau von<br />

Rauchwarnmeldern ist verfahrensfrei (vgl. <strong>Nr</strong>. 2 Buchstabe e<br />

des Anhangs zu § 50 Abs. 1 LBO).<br />

Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren<br />

Besitzer<strong>in</strong>nen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümer<strong>in</strong><br />

oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Bei<br />

Mietwohnungen liegt es also <strong>in</strong> der Regel <strong>in</strong> der Verantwortung<br />

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