Mitteilungsblatt Nr. 39 vom 26.09.2013 - Forst in Baden
Mitteilungsblatt Nr. 39 vom 26.09.2013 - Forst in Baden
Mitteilungsblatt Nr. 39 vom 26.09.2013 - Forst in Baden
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<strong>Mitteilungsblatt</strong> <strong>Forst</strong> Nummer <strong>39</strong><br />
Sprechzeiten im Rathaus <strong>Forst</strong><br />
Nächster Term<strong>in</strong> am Mittwoch, 9. Oktober 2013,<br />
9.30 bis11.00 Uhr<br />
Weitere Gesprächsterm<strong>in</strong>e können nach Vere<strong>in</strong>barung gerne<br />
auch zu anderen Zeiten angeboten werden.<br />
Kreisjugendr<strong>in</strong>g e. V. Landkreis Karlsruhe<br />
Neues Fortbildungsprogramm des Kreisjugendr<strong>in</strong>gs<br />
Der Kreisjugendr<strong>in</strong>g bietet im Zeitraum Oktober 2013 bis Februar<br />
2014 wieder <strong>in</strong>teressante und spannende Fortbildungen<br />
zu vielen verschiedenen Themen an. Dazu gehören u.a. Prävention<br />
von sexualisierter Gewalt, Stressbewältigung, Umgang mit<br />
Belastungen, Gewalt <strong>in</strong> Beziehungen, ADHS, Sponsor<strong>in</strong>g, Zuschusswesen,<br />
usw. Ausführliche Informationen hierzu f<strong>in</strong>den sich<br />
unter www.kjr-ka.de Das aktuelle Programmheft des KJR wurde<br />
an die Geme<strong>in</strong>den und Städte im Landkreis verschickt und liegt<br />
ab sofort <strong>in</strong> den Foyers der e<strong>in</strong>zelnen Rathäuser aus.<br />
Weitere Infos und Anmeldung bei Claudia Kühn-Fluhrer, Bildungsreferent<strong>in</strong><br />
des Kreisjugendr<strong>in</strong>gs, Tel. 07251 / 30 20 425,<br />
Email ckf@kjr-ka.de.<br />
Justizvollzugsanstalt Bruchsal<br />
E<strong>in</strong>stellungsmöglichkeit im Sozialdienst<br />
Gegen Ende des Jahres 2013 kann <strong>in</strong> der Justizvollzugsanstalt<br />
Bruchsal e<strong>in</strong>/e<br />
Sozialarbeiter/<strong>in</strong> (FH/BA) oder<br />
Sozialpädagoge/<strong>in</strong> (BA)<br />
befristet als Vollbeschäftigte/r e<strong>in</strong>gestellt werden.<br />
Die E<strong>in</strong>gruppierung erfolgt <strong>in</strong> der Entgeltgruppe 9 TV-L.<br />
Erwartet wird Verständnis für Sicherheitsanforderungen, betriebswirtschaftliches<br />
und soziales Verständnis, Teamfähigkeit<br />
und die Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen.<br />
Unter Beachtung des Chancengleichheitsgesetzes werden<br />
Frauen zur Bewerbung aufgefordert.<br />
Weitere Informationen enthält auch unsere Internetseite www.-<br />
jva-bruchsal.de. Interessenten richten ihre aussagekräftige Bewerbung<br />
an die Justizvollzugsanstalt Bruchsal, Postfach 30 10<br />
<strong>in</strong> 76643 Bruchsal. Unter der Rufnummer 0 72 51/788 – 205<br />
oder 206 erteilen wir auch gerne weitere Auskünfte.<br />
Sprechstunde<br />
Der Versichertenberater der DRV, Herr Bernd Däschner, hält am<br />
Dienstag, 08.10.2013 ab 14.30 Uhr im Rathaus, Zimmer<br />
113, e<strong>in</strong>e Sprechstunde ab.<br />
Die Versichertenberater<br />
- geben kostenlos Rat und Aufklärung <strong>in</strong> allen Renten- und<br />
Versicherungsangelegenheiten,<br />
- nehmen Anträge auf Klärung des Beitragskontos entgegen,<br />
- leisten Hilfe bei der Beschaffung fehlender Unterlagen,<br />
- nehmen Rentenanträge auf,<br />
- führen das Meldeverfahren zur Krankenversicherung der<br />
Rentner durch.<br />
Zur Beratung br<strong>in</strong>gen Sie bitte alle Rentenunterlagen sowie<br />
Ihren Personalausweis mit. Falls Sie e<strong>in</strong>en Rentenantrag stellen<br />
möchten, legen Sie bitte auch e<strong>in</strong>en Nachweis über die IBANund<br />
BIC-Angaben Ihrer Bank vor.<br />
Zur Vermeidung längerer Wartezeiten empfehlen wir, unter der<br />
Rufnummer 0 72 51/78 01 08 beim Bürgermeisteramt e<strong>in</strong>en<br />
Beratungsterm<strong>in</strong> zu vere<strong>in</strong>baren.<br />
Ihr Helfer <strong>in</strong> der Nachbarschaft: Bernd Däschner, Südendstraße<br />
37, 76703 Kraichtal, Tel. 0 72 51/66 68<br />
Landratsamt Karlsruhe<br />
Fragen und Antworten zur Rauchmelderpflicht<br />
Der Landtag von <strong>Baden</strong>-Württemberg hat am 16. Juli 2013<br />
e<strong>in</strong>e Rauchwarnmelderpflicht beschlossen. Die Warngeräte<br />
müssen ab sofort <strong>in</strong> Neubauten und bis Ende 2014 <strong>in</strong><br />
bestehenden Gebäuden <strong>in</strong>stalliert werden. Jährlich sterben<br />
rund 600 Menschen <strong>in</strong> Deutschland bei Bränden, die<br />
Mehrzahl von ihnen <strong>in</strong> Privathaushalten. 95 Prozent fallen<br />
dabei nicht den Flammen zum Opfer sondern e<strong>in</strong>er Rauchvergiftung.<br />
Rauchwarnmelder können diese Gefahren reduzieren.<br />
Sie warnen zuverlässig, auch im Schlaf, vor Brandrauch und<br />
geben ihnen die Möglichkeit sich selbst und andere <strong>in</strong> Sicherheit<br />
zu br<strong>in</strong>gen und die Feuerwehr zu rufen.<br />
Doch wie genau sieht die neue Regelung aus? Wer ist für den<br />
E<strong>in</strong>bau und die Betriebsbereitschaft verantwortlich? Und <strong>in</strong><br />
welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder <strong>in</strong>stalliert werden?<br />
Fragen und Antworten f<strong>in</strong>den Sie hier.<br />
Ab wann gilt die Verpflichtung?<br />
Das Gesetz wurde am 22. Juli 2013 im Gesetzblatt verkündet.<br />
Damit gilt die Verpflichtung, wenn die Baugenehmigung nach<br />
diesem Tag erteilt wurde. Soweit ke<strong>in</strong>e Baugenehmigung erteilt<br />
wurde, z.B. bei Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren,<br />
gilt die Verpflichtung, wenn das Gebäude bis zu diesem Tag<br />
noch nicht bezugsfertig war. Alle anderen Gebäude gelten als<br />
bestehende Gebäude.<br />
Gibt es e<strong>in</strong>e Übergangsfrist?<br />
Eigentümer<strong>in</strong>nen und Eigentümer bestehender Gebäude s<strong>in</strong>d<br />
verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend<br />
auszustatten.<br />
Wer ist für den E<strong>in</strong>bau und die Betriebsbereitschaft der<br />
Melder verantwortlich?<br />
Der E<strong>in</strong>bau der Rauchwarnmelder obliegt den Bauherr<strong>in</strong>nen<br />
und Bauherren. Bei bestehenden Gebäuden s<strong>in</strong>d die Eigentümer<strong>in</strong>nen<br />
und Eigentümer für den E<strong>in</strong>bau verantwortlich. Die<br />
Verpflichtung der Eigentümer<strong>in</strong>nen und Eigentümer erstreckt<br />
sich ggf. auch auf den Austausch nicht mehr funktionstüchtiger<br />
Rauchwarnmelder durch neue Geräte. Der E<strong>in</strong>bau von<br />
Rauchwarnmeldern ist verfahrensfrei (vgl. <strong>Nr</strong>. 2 Buchstabe e<br />
des Anhangs zu § 50 Abs. 1 LBO).<br />
Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren<br />
Besitzer<strong>in</strong>nen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümer<strong>in</strong><br />
oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Bei<br />
Mietwohnungen liegt es also <strong>in</strong> der Regel <strong>in</strong> der Verantwortung<br />
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