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32. Sitzung JHA vom 08.04.13 - InfoEnte

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M/<strong>JHA</strong><br />

Beschlussfassung des<br />

Jugendhilfeausschusses Hamburg-Mitte<br />

im Fall „Chantal“<br />

Stand: 03.04.2013<br />

Der Jugendhilfeausschuss Hamburg-Mitte möge beschließen:<br />

1. Der Jugendhilfeausschuss erachtet ein unabhängiges Beschwerdemanagement zukünftig für<br />

unabdingbar. Der Jugendhilfeausschuss richtet daher eine Ombudsstelle ein, die sich<br />

umfassend mit allen Beschwerden (ausgenommen förmlicher Dienstaufsichtsbeschwerden)<br />

im Bereich des Jugendamtes Hamburg-Mitte befasst. Die Möglichkeit der Beschwerde ist<br />

dabei insbesondere auch für Kinder und Jugendliche selbst gegeben. Der Ombudsmann oder<br />

die Ombudsfrau ist ehrenamtlich tätig und beim Jugendhilfeausschuss angesiedelt. Die<br />

Ombudsstelle wird zunächst auf zwei Jahre befristet. Das Jugendamt soll ein entsprechendes<br />

Konzept in Abstimmung mit der gleichlautenden Aufgabenstellung im gesamtstädtischen<br />

Projekt zur Qualitätssicherung in der Jugendhilfe – ggf. als Modellprojekt im Bezirk Mitte –<br />

bis spätestens 31. August 2013 entwickeln und dem Jugendhilfeausschuss zur<br />

Beschlussfassung vorlegen.<br />

2. Die Jugendamtsleitung wird beauftragt, sicherzustellen, dass der ASD sich von jedem Kind<br />

und jedem Jugendlichen in seiner Zuständigkeit regelmäßig in seiner häuslichen Umgebung<br />

durch persönliche Inaugenscheinnahme einen eigenen Eindruck verschafft. Der persönliche<br />

Kontakt und Eindruck ist durch nichts zu ersetzen. Die näheren Einzelheiten werden zwischen<br />

Jugendamt und Jugendhilfeausschuss im Rahmen der Organisationsuntersuchung AQUA<br />

(Arbeitsfähigkeits- und Qualitätssicherung im ASD) vereinbart.<br />

3. Insbesondere für Pflegekinder ist künftig sicherzustellen, dass ein Amtsvormund,<br />

Mitarbeiter/innen des bezirklichen Pflegekinderdienstes oder des ASD auch in Abwesenheit<br />

Dritter – wie beispielsweise Eltern und Pflegeeltern – mit ihnen ihre persönliche Situation<br />

besprechen (können). Die so erlangten, anvertrauten Informationen sind streng vertraulich<br />

zu behandeln. Diese Arbeitsweise ist im Rahmen der Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen<br />

und von Fallbesprechungen immer wieder sicherzustellen und zu dokumentieren.<br />

4. Die Jugendamtsleitung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die „face-to-face“-Bögen<br />

(Nachweis zu direkten personenbezogenen Leistungen) bei allen Hilfen, die über<br />

Fachleistungsstunden durchgeführt und abgerechnet werden (§§ 30, 31 SGB VIII:<br />

Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer und sozialpädagogische Familienhilfe), genutzt<br />

werden. Personensorgeberechtigte, hilfedurchführende Träger und Fallfachkräfte des ASD<br />

vereinbaren dieses Verfahren und die regelmäßige Vorlage der Kontaktnachweise an die<br />

Fallfachkräfte im Rahmen der Hilfeplanung (§ 36 SGB VIII).

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