32. Sitzung JHA vom 08.04.13 - InfoEnte
32. Sitzung JHA vom 08.04.13 - InfoEnte
32. Sitzung JHA vom 08.04.13 - InfoEnte
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
M/<strong>JHA</strong><br />
Beschlussfassung des<br />
Jugendhilfeausschusses Hamburg-Mitte<br />
im Fall „Chantal“<br />
Stand: 03.04.2013<br />
Der Jugendhilfeausschuss Hamburg-Mitte möge beschließen:<br />
1. Der Jugendhilfeausschuss erachtet ein unabhängiges Beschwerdemanagement zukünftig für<br />
unabdingbar. Der Jugendhilfeausschuss richtet daher eine Ombudsstelle ein, die sich<br />
umfassend mit allen Beschwerden (ausgenommen förmlicher Dienstaufsichtsbeschwerden)<br />
im Bereich des Jugendamtes Hamburg-Mitte befasst. Die Möglichkeit der Beschwerde ist<br />
dabei insbesondere auch für Kinder und Jugendliche selbst gegeben. Der Ombudsmann oder<br />
die Ombudsfrau ist ehrenamtlich tätig und beim Jugendhilfeausschuss angesiedelt. Die<br />
Ombudsstelle wird zunächst auf zwei Jahre befristet. Das Jugendamt soll ein entsprechendes<br />
Konzept in Abstimmung mit der gleichlautenden Aufgabenstellung im gesamtstädtischen<br />
Projekt zur Qualitätssicherung in der Jugendhilfe – ggf. als Modellprojekt im Bezirk Mitte –<br />
bis spätestens 31. August 2013 entwickeln und dem Jugendhilfeausschuss zur<br />
Beschlussfassung vorlegen.<br />
2. Die Jugendamtsleitung wird beauftragt, sicherzustellen, dass der ASD sich von jedem Kind<br />
und jedem Jugendlichen in seiner Zuständigkeit regelmäßig in seiner häuslichen Umgebung<br />
durch persönliche Inaugenscheinnahme einen eigenen Eindruck verschafft. Der persönliche<br />
Kontakt und Eindruck ist durch nichts zu ersetzen. Die näheren Einzelheiten werden zwischen<br />
Jugendamt und Jugendhilfeausschuss im Rahmen der Organisationsuntersuchung AQUA<br />
(Arbeitsfähigkeits- und Qualitätssicherung im ASD) vereinbart.<br />
3. Insbesondere für Pflegekinder ist künftig sicherzustellen, dass ein Amtsvormund,<br />
Mitarbeiter/innen des bezirklichen Pflegekinderdienstes oder des ASD auch in Abwesenheit<br />
Dritter – wie beispielsweise Eltern und Pflegeeltern – mit ihnen ihre persönliche Situation<br />
besprechen (können). Die so erlangten, anvertrauten Informationen sind streng vertraulich<br />
zu behandeln. Diese Arbeitsweise ist im Rahmen der Einarbeitung neuer Mitarbeiter/innen<br />
und von Fallbesprechungen immer wieder sicherzustellen und zu dokumentieren.<br />
4. Die Jugendamtsleitung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die „face-to-face“-Bögen<br />
(Nachweis zu direkten personenbezogenen Leistungen) bei allen Hilfen, die über<br />
Fachleistungsstunden durchgeführt und abgerechnet werden (§§ 30, 31 SGB VIII:<br />
Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer und sozialpädagogische Familienhilfe), genutzt<br />
werden. Personensorgeberechtigte, hilfedurchführende Träger und Fallfachkräfte des ASD<br />
vereinbaren dieses Verfahren und die regelmäßige Vorlage der Kontaktnachweise an die<br />
Fallfachkräfte im Rahmen der Hilfeplanung (§ 36 SGB VIII).