32. Sitzung JHA vom 08.04.13 - InfoEnte
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5. Der Jugendhilfeausschuss wird regelmäßig über die tatsächliche Personalausstattung, die<br />
Personalentwicklung und die Personalbemessung im ASD informiert. Dabei sind die<br />
quartalsweise gemeldeten entsprechenden gesamtstädtischen Daten einzubeziehen. Das<br />
Jugendamt unterrichtet in einer einzurichtenden Arbeitsgruppe des <strong>JHA</strong> regelmäßig über den<br />
aktuellen Sachstand zu dem <strong>vom</strong> Bezirksamt Wandsbek federführend entwickelten Prozess<br />
zur Personalbemessung. Eine Zustimmung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte zur<br />
Personalbedarfsbemessung erfolgt erst nach vorheriger Beschlussfassung durch den<br />
Jugendhilfeausschuss.<br />
6. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Jugendamtsleitung mit der Untersuchung der<br />
Leistungsfähigkeit des (bezirklichen) ASD im Verhältnis zu den Angebotsformen<br />
sozialräumlicher Hilfen (SHA) und den Diensten und Maßnahmen freier Träger (ambulante<br />
Hilfen HzE). In diesem Rahmen soll auch die seit 2012 etablierte Einheitssachbearbeitung des<br />
ASD überprüft werden.