bvkm.aktuell Februar 2013 - Bundesverband für körper
bvkm.aktuell Februar 2013 - Bundesverband für körper
bvkm.aktuell Februar 2013 - Bundesverband für körper
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vkm. <strong>aktuell</strong><br />
<strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte Menschen e. V.<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/<strong>2013</strong>, <strong>Februar</strong><br />
<strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und<br />
mehrfachbehinderte Menschen e.V.<br />
info@<strong>bvkm</strong>.de www.<strong>bvkm</strong>.de<br />
Liebe Leserinnen, liebe Leser,<br />
sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Inhalt<br />
Seite<br />
die Herausgabe dieser Ausgabe von <strong>bvkm</strong>-<strong>aktuell</strong> hat sich<br />
deshalb ein wenig verzögert, weil wir Ihnen unbedingt<br />
die Einladung und das Programm zu dem großen Frauenkongress<br />
rund um den Muttertag in Berlin zukommen<br />
lassen wollten. Unter dem Titel „Frauen mit besonderen<br />
Herausforderungen – Kongress der Mütter behinderter<br />
Kinder“ wollen wir fortsetzen, was im letzten Jahr mit der<br />
Fachtagung in Erkner bei Berlin begann und durch die satzungsgemäße<br />
Verankerung einer eignen Interessenvertretungs-<br />
und Meinungsbildungsstruktur von Frauen im <strong>bvkm</strong><br />
auf der Mitgliederversammlung in Mainz fortgesetzt wurde.<br />
Der Kongress in Berlin, zu dem wir über 300 Frauen erwarten,<br />
wird ein entscheidender Schritt sein, die Interessen von Müttern behinderter Kinder<br />
im Verband und in der Gesellschaft sichtbar zu machen und wirkungsvoll zu vertreten. Zur<br />
Unterstützung konnten wir Prof. Rita Süssmuth und andere wichtige Frauen gewinnen. Das<br />
Programm, das von einer Gruppe von Frauen im <strong>bvkm</strong> vorbereitet wurde, schafft vielfältige<br />
Möglichkeiten zur Begegnung und zum Austausch mit anderen Frauen und bietet mit seinem<br />
umfangreichen Vortrags- und Workshopangebot viele Informationen und Erkenntnisse.<br />
Eingeladen sind in erster Linie die Frauen aus unseren Orts- und Kreisvereinen. Die Vereine<br />
und unsere Landesverbände können viel dazu beitragen, dass möglichst viele Frauen mit<br />
besonderen Herausforderungen an diesem besonderen Muttertag in Berlin teilnehmen können.<br />
Geben Sie das Programm an Ihre Mitgliedsfamilien, aber auch an Ihre Einrichtungen<br />
und Dienste weiter. Helfen Sie bei der Organisation der Reise oder helfen Sie, die Kinderbetreuung<br />
sicherzustellen. Vielleicht organisiert die eine oder andere Mitgliedsorganisation<br />
auch eine gemeinschaftliche Fahrt nach Berlin, ähnlich wie bei der Jubiläumsveranstaltung<br />
des <strong>bvkm</strong> in Berlin, die sicher noch vielen in guter Erinnerung ist. Für die Fahrt- und Übernachtungskosten<br />
gibt es wieder Zuschüsse. Berlin ist immer eine Reise wert.<br />
Durch die erste Frauenversammlung und die Wahl der Bundesfrauenvertretung im <strong>bvkm</strong><br />
werden wichtige Weichenstellungen im <strong>bvkm</strong> vorgenommen. Helfen Sie mit, dass die Veranstaltung<br />
ein Erfolg wird.<br />
Mit freundlichem Gruß<br />
<strong>Bundesverband</strong> 2<br />
Verzeichnis-Aktualisierung 2<br />
Materialien-Bestellscheine 3<br />
Berlin-Tagung: „Frauen mit besonderen<br />
Herausforderungen 4<br />
Deutsche CP-Sportspiele 9<br />
Orden & Medaillen 20<br />
Deutsche Boccia-Meistersch. 21<br />
Netzwerk Pers. Zukunftsplan. 27<br />
<strong>bvkm</strong>-Neuerscheinungen 32<br />
Aktion Mensch 34<br />
Recht & Praxis<br />
Veranstaltungen 52<br />
Aktuelle Rechtsratgeber 52<br />
Grundsicherung: Unterkunft 53<br />
Argumentationshilfe zum<br />
Mietvertrag 54<br />
Pflegegeld Heimbewohner 61<br />
Elterngeld 63<br />
Beförderung im Rollstuhl 66<br />
Rundfunkbeitragspflicht 71<br />
Heilmittelverordnugung 72<br />
Rundfunkbeitrag<br />
95a<br />
Leistungen der Eingliederungshilfe<br />
und neue SGB XI-<br />
Leistungen ambulant 95e<br />
Steuerfreier Grundbetrag 95e<br />
Meldungen 96<br />
Materialien & Bücher 102<br />
Termine 103<br />
Pressespiegel 110<br />
Norbert Müller-Fehling<br />
Geschäftsführer<br />
Brehmstraße 5–7, 40239 Düsseldorf, T. 0211.640 04- 0, F. 0211 .640 04 20, info@<strong>bvkm</strong>.de, www.<strong>bvkm</strong>.de<br />
Bank <strong>für</strong> Sozialwirtschaft: 7 034 200 (BLZ 370 205 00), BIC: BFSWDE33XXX, IBAN: DE 5337 0205 0000 0703 4200<br />
Vorstand: Helga Kiel (Vors.), Heinrich Fehling (stellv. Vors.), Andreas Conrad, Uwe Herbener-Roos, Hans Ulrich Karg, Marie-Ellen Krause, Petra Roth
vkm<br />
Aktualisierung Ihrer Einträge im Ortsverzeichnis des <strong>bvkm</strong><br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Landes- und Ortsverbände des <strong>bvkm</strong>,<br />
der <strong>bvkm</strong> aktualisiert stetig sein Mitgliederverzeichnis. Bitte schicken Sie uns dieses Schreiben, wenn<br />
sich in Ihrem Verein, Ihrer Gruppe oder Initiative etwas geändert haben sollte! Vielen Dank. Ihr <strong>Bundesverband</strong><br />
Name der Mitgliedsorganisation: .............................................................................................................<br />
Anschrift: ...............................................................................................................................................<br />
Ansprechpartner/in: ................................................................................................................................<br />
Tel.: .......................................................................... Fax: ....................................................................<br />
(allgemeine) E-Mail: ..............................................................................<br />
Internetadresse: ....................................................................................<br />
Angebot bitte ankreuzen:<br />
q Frühförderung<br />
q Sozialpädiatrisches Zentrum<br />
q Elterntreff<br />
q Ergotherapie<br />
q Krankengymnastik<br />
q Logopädie<br />
q Reittherapie<br />
q Therapeutisches Schwimmen<br />
q Unterstützte Kommunikation<br />
q Kindertagesstätte<br />
q Schulvorbereitende Einrichtung<br />
q Pflegedienst<br />
q Ambulante Dienste<br />
q Förderschule<br />
q Integrative Schule<br />
q Internat<br />
q Kinderheim<br />
q Beratung<br />
q Testamentberatung/-vollstreckung<br />
q Betreuungsverein<br />
q Familienunterstützender Dienst<br />
q Müttertreff/Müttergruppe<br />
q Schullandheim<br />
q Bildung/Kultur<br />
q Ferieneinrichtung<br />
q Freizeitmaßnahmen<br />
q Jugendclub/Jugendtreff<br />
q Fahrdienst<br />
q Sport<br />
q Wohneinrichtung<br />
q Betreutes Wohnen<br />
q Kurzzeitpflege<br />
q Behindertengerechte Wohnungen<br />
q Berufsbildungswerk<br />
q Tagesförderstätte<br />
q Werkstätte (WfbM)<br />
q Integrationsfachdienst/-unternehmen<br />
Bitte ergänzen Sie die Liste, wenn Sie ein Angebot Ihrer Organisation/Einrichtung nicht wiederfinden:<br />
..........................................................................................................................................................<br />
..........................................................................................................................................................<br />
Bitte senden Sie den Bogen an:<br />
<strong>bvkm</strong>, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf oder per Fax an: 0211/64004-20<br />
2 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>
Kolumne<br />
Materialien-Bestellschein<br />
Benötigen Sie Materialien zum Auslegen oder <strong>für</strong> Veranstaltungen?<br />
Bestellen Sie einfach per Fax (0211/64004-20) oder per Mail an verlag@<strong>bvkm</strong>.de<br />
Das Testament<br />
Einzelheft: 3,- inkl. Porto. Ab 10 Heften: je 1,- (Mitglieder 0,50 €) + Porto<br />
Der Erbfall – Was ist zu tun?<br />
Einzelheft: 3,- inkl. Porto. Ab 10 Heften: je 1,- (Mitglieder 0,50 €) + Porto<br />
Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es<br />
Einzelheft: 3,- inkl. Porto. Ab 10 Heften: je 1,- (Mitglieder 0,50 €) + Porto<br />
Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es türkisch/deutsch<br />
Einzelheft: 3,- inkl. Porto. Ab 10 Heften: je 1,- (Mitglieder 0,50 €) + Porto<br />
Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es arabisch/deutsch<br />
Einzelheft: 3,- inkl. Porto. Ab 10 Heften: je 1,- (Mitglieder 0,50 €) + Porto<br />
18 werden mit Behinderung<br />
Einzelheft: 3,- inkl. Porto. Ab 10 Heften: je 1,- (Mitglieder 0,50 €) + Porto<br />
Versicherungsmerkblatt<br />
Einzelheft: 3,- inkl. Porto. Ab 10 Heften: je 1,- (Mitglieder 0,50 €) + Porto<br />
Ich sorge <strong>für</strong> mich! Vollmacht-Broschüre<br />
Einzelheft: 3,- inkl. Porto. Ab 10 Heften: je 1,- (Mitglieder 0,50 €) + Porto<br />
____ Stück<br />
____ Stück<br />
____ Stück<br />
lieferbar ab Mitte März<br />
lieferbar ab Mitte März<br />
____ Stück<br />
____ Stück<br />
____ Stück<br />
Ich sorge <strong>für</strong> mich! Vollmacht-DVD<br />
____ Stück<br />
3,- inkl. Porto (als Paket, d.h. eine Broschüre und eine DVD: 5,-) ____ Paket(e)<br />
Kindergeld <strong>für</strong> erwachsene Menschen mit Behinderung<br />
Einzelheft: 3,- inkl. Porto. Ab 10 Heften: je 1,- (Mitglieder 0,50 €) + Porto<br />
____ Stück<br />
Steuermerkblatt<br />
kostenlos gegen frankierten Rückumschlag, ansonsten wie die anderen Ratg. ____ Stück<br />
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII<br />
kostenlos gegen frankierten Rückumschlag, ansonsten wie die anderen Ratg. ____ Stück<br />
Informationsbroschüre des <strong>bvkm</strong> (kostenlos)<br />
Flyer über den <strong>bvkm</strong> (kostenlos)<br />
Leitbild des <strong>bvkm</strong> (kostenlos)<br />
Jubiläumsbroschüre „50 Jahre <strong>Bundesverband</strong>“ mit DVD (kostenlos)<br />
MiMMi – MitmachMagazinMädchenMittendrin (kostenlos)<br />
Fritz&Frida – Zeitschrift <strong>für</strong> Frauen und Männer mit Behinderung (kostenlos)<br />
____ Stück<br />
____ Stück<br />
____ Stück<br />
____ Stück<br />
____ Stück<br />
____ Stück<br />
Absender: ..............................................................................................................................<br />
...............................................................................................................................................<br />
q Mitglied im <strong>bvkm</strong> q nicht Mitglied im <strong>bvkm</strong>Helga Kiel erhält Orden zum Tag des Ehrenamtes<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
3
vkm<br />
Frauen mit besonderen Herausforderungen<br />
Kongress <strong>für</strong> Mütter behinderter Kinder<br />
vom 10. – 12. Mai <strong>2013</strong> in Berlin<br />
Der <strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte<br />
Menschen (<strong>bvkm</strong>) lädt rund um den<br />
Muttertag <strong>2013</strong> Frauen aus ganz Deutschland zu<br />
einem Kongress nach Berlin ein.<br />
Erwartet werden Mütter von Kindern mit Behinderung,<br />
aber auch Fachfrauen, die mit ihnen zusammenarbeiten.<br />
Eingeladen sind Frauen mit jungen Kindern ebenso<br />
wie Frauen, deren Kinder längst erwachsen sind und<br />
nicht mehr mit ihnen zusammenleben. Wir freuen uns<br />
über die Beteiligung aller Frauen, sowohl aus den Mitgliedsorganisationen<br />
des <strong>bvkm</strong> als auch aus anderen<br />
Elternorganisationen, und über Frauen, die keiner Organisation<br />
angehören.<br />
Muttertag mal anders<br />
Der Kongress bietet Möglichkeiten zur Begegnung<br />
der Frauen mit besonderen Herausforderungen und<br />
ermöglicht den Austausch unter „Expertinnen in eigener<br />
Sache“ und Fachfrauen. Es werden Tipps und Informationen<br />
zur Erleichterung des Alltages mit einem<br />
behinderten Kind vermittelt. Neben Vorträgen und<br />
Plenumsdiskussionen erwartet die Teilnehmerinnen<br />
ein vielfältiges Workshop-Angebot, das Kenntnisse,<br />
Erfahrungen und Methoden vermittelt, was im Alltag<br />
stärken kann, Spaß macht und <strong>für</strong> den notwendigen<br />
Ausgleich sorgt. In kleinen Gruppen können kreative<br />
und handwerkliche Fähigkeiten oder Bewegungsaktivitäten<br />
ausprobiert werden. Es geht aber auch darum,<br />
die eigenen Rechte kennen zu lernen und durchzusetzen,<br />
sich selbst und die persönlichen Interessen in den<br />
Blick zu nehmen und Perspektiven <strong>für</strong> Familie und Beruf<br />
zu entwickeln.<br />
Der Kongress will auf die besonderen Herausforderungen<br />
der Frauen, die ein behindertes Kind haben,<br />
aufmerksam machen. Solidarität und Unterstützung<br />
durch die Gesellschaft sind notwendig, damit Mütter<br />
von Kindern mit Behinderung die gleichen Chancen in<br />
der Familie, im Beruf und in der Gesellschaft wahrnehmen<br />
können wie andere Frauen. Darum wird es im frauen-<br />
und sozialpolitischen Teil des Kongresses gehen.<br />
Im Anschluss an den Kongress wird die Bundesfrauenversammlung<br />
gegründet und die Bundesvertretung der<br />
Frauen im <strong>bvkm</strong> gewählt. Damit werden die Beschlüsse<br />
der letzten Mitgliederversammlung umgesetzt, mit<br />
denen eine eigenständige Meinungsbildung und Interessenvertretung<br />
der Frauen im <strong>bvkm</strong> gefordert wurde.<br />
Tagungsort ist die Freie Waldorfschule Berlin-<br />
Kreuzberg. Die zentrale Lage, ihre Architektur und<br />
Ausstattung, vor allem aber die Freundlichkeit und<br />
Aufgeschlossenheit der Gastgeber bieten die besten<br />
Bedingungen <strong>für</strong> einen gelingenden Kongress.<br />
Die Veranstaltung wird aus Mitteln der Aktion Mensch<br />
unterstützt.<br />
4 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>
vkm<br />
Das Programm<br />
(Änderungen und Ergänzungen vorbehalten)<br />
Freitag, 10.05.<strong>2013</strong><br />
16.00 Uhr Beginn der Veranstaltung<br />
Begrüßung und Einführung<br />
Helga Kiel, Vorsitzende des <strong>bvkm</strong><br />
16.30 Uhr „Tango Vitale<br />
– Von Schicksalsschlägen und anderen<br />
glücklichen Umständen“<br />
Dr. Eva Wlodarek, Diplom-Psychologin<br />
und Autorin, Hamburg<br />
18.00 Uhr Abendessen<br />
19.30 Uhr Glück kann man teilen. Sorgen auch!<br />
Ankommen, Kennenlernen und aktiv<br />
werden.<br />
Samstag, 11.05.<strong>2013</strong><br />
09.00 Uhr Ich und meine Herausforderung<br />
Zur Situation von Frauen in der<br />
Gesellschaft<br />
Ich und mein Recht<br />
Die Rechte und Leistungen zur Unter -<br />
stützung von Familien mit einem behin -<br />
derten Kind<br />
Katja Kruse, Referentin <strong>für</strong> Sozialrecht<br />
und Sozialpolitik beim <strong>bvkm</strong><br />
Ich und meine Berufstätigkeit<br />
Von der Vereinbarkeit von Familie und<br />
Beruf unter erschwerten Bedingungen<br />
Dr. Heike Berger, Gesellschaftspolitische<br />
Referentin im Katholischen Deutschen<br />
Frauenbund e.V., Köln<br />
Ich und mein Wohlbefinden<br />
Über Frauengesundheit von Körper und<br />
Seele, Selbst<strong>für</strong>sorge, Be- und Entlas -<br />
tung<br />
12.30 Uhr Mittagspause<br />
19.30 Uhr „Haltung ist alles“<br />
Es gibt Menschen, die sind wie Felsen,<br />
und es gibt Menschen, die halten sich<br />
daran fest.<br />
Soloprogramm der Berliner Musik-Kabarettistin<br />
Barbara Kuster<br />
Sonntag, 12.05.<strong>2013</strong><br />
Ausklang des Tages in der Alten<br />
Feuerwache Berlin-Kreuzberg<br />
9.00 Uhr „Wer nicht kämpft, hat schon verloren“<br />
(Arbeitstitel)<br />
Prof. Dr. Rita Süssmuth<br />
10.00 Uhr Herausforderungen<br />
Diskussion mit Vertreterinnen aus Politik,<br />
Regierung, Verbänden:<br />
• Hannelore Buls, Vorsitzende des Deutschen<br />
Frauenrats<br />
• Annette Maltry, Bundesministerium<br />
<strong>für</strong> Familie, Senioren, Frauen und Jugend;<br />
Abteilung Gleichstellung, Chancen<br />
gleichheit<br />
• Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin<br />
der Bundesvereinigung<br />
Lebenshilfe<br />
• Helga Kiel, Vorsitzende des Bundesver<br />
bandes <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehin<br />
derte Menschen<br />
Moderation: Marion von zur Gathen,<br />
Leiterin der Abteilung Soziale Arbeit<br />
im Paritätischen Gesamtverband<br />
11.30 Uhr Wie geht es weiter?<br />
Resümee und Perspektive<br />
11.45 Uhr Abschluss der Tagung<br />
12.00 Uhr Gründung der Bundesfrauenversamm -<br />
lung und Wahl der Bundesfrauenvertretung<br />
im <strong>bvkm</strong><br />
14.00 Uhr Workshop-Phase I<br />
16.00 Uhr Workshop-Phase II<br />
18.30 Uhr Abendessen<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
5
vkm<br />
Durchgehende Angebote<br />
der Workshop-Phasen I & II<br />
Samstag, 11.05.<strong>2013</strong><br />
14.00 bis 18.00 Uhr<br />
WS 8<br />
Facebook, Twitter & Co.<br />
Social Media – Was ist das eigentlich?<br />
Sibylle Würz<br />
IT-Trainerin, E-Learning-Autorin<br />
FrauenComputerZentrum Berlin e.V.<br />
WS 1<br />
WS 2<br />
Wahrnehmen und sich ausdrücken<br />
mit der digitalen Kleinbildkamera, auch ohne<br />
Vorkenntnisse<br />
Susan Paufler<br />
Künstlerin und Dozentin, Berlin<br />
Schreibwerkstatt: Schreiben befreit<br />
Ilke S. Prick<br />
Das Wortlabor, Berlin<br />
WS 9<br />
WS 10<br />
Mein Kind ist behindert, diese Hilfen gibt es<br />
Katja Kruse<br />
Juristin beim <strong>bvkm</strong>, Düsseldorf<br />
Chigong<br />
Mit fließenden Bewegungen und<br />
Atemübungen locker durch den Tag<br />
Birgit Barkholz<br />
Chigong-Lehrerin, Rostock<br />
WS 3<br />
Evas Auftritt<br />
Selbstsicher und souverän durch den Alltag<br />
Judith Torma Gonçalves, M.A.<br />
Bausteine der Rhetorik, Rathenow<br />
WS 11<br />
„Cool down!“ Konflikten begegnen, aber wie?<br />
Eine Einführung<br />
Mona Oellers<br />
Anti-Aggressions-Trainerin<br />
und Cool-Down-Trainerin, Aachen<br />
Angebote der Workshop-Phase I<br />
Samstag, 11.05.<strong>2013</strong><br />
14.00 bis 16.00 Uhr<br />
WS 12<br />
Bewegen und Entspannen<br />
Eva Günther<br />
Sportlehrerin, Lehrerin <strong>für</strong> Modernen Tanz<br />
Außer Atem Frauensport, Berlin<br />
WS 4<br />
Kinaesthetics – Bewegung entdecken,<br />
ermöglichen, unterstützen<br />
Anke von Werder<br />
Kinaesthetics-Trainerin und<br />
Krankenschwester, Sonnebüll<br />
WS 13<br />
Klassische Homöophathie<br />
Lebenskraft durch ein anderes Gesundheitsund<br />
Krankheitsverständnis<br />
Kathrin Sonderegger<br />
FWS Berlin-Kreuzberg<br />
WS 5<br />
Malen – Menschenbilder in der klassischen<br />
Moderne<br />
Prozessorientiertes Experimentieren<br />
Pia Kuhlmann<br />
FWS Berlin-Kreuzberg<br />
WS 14<br />
Filzen<br />
Dem Spaß und der Phantasie mit Wolle und<br />
Seife sind keine Grenzen gesetzt<br />
Antje Schmidt<br />
FWS Berlin-Kreuzberg<br />
WS 6<br />
WS 7<br />
Rückkehr in bezahlte Arbeit<br />
Das ProfilPASS-System<br />
Mona Pielorz<br />
Dipl. Pädagogin<br />
Deutsches Institut <strong>für</strong> Erwachsenenbildung,<br />
Bonn<br />
Vital-Eurythmie<br />
Durch Bewegungsübungen ein Wohlbefinden<br />
verschaffen, Kraft tanken, aus eigenen<br />
Quellen schöpfen<br />
Britta Poigon<br />
FWS Berlin-Kreuzberg<br />
Angebote der Workshop-Phase II<br />
Samstag, 11.05.<strong>2013</strong><br />
16.00 bis 18.00 Uhr<br />
WS 15<br />
WS 16<br />
Kinaesthetics – Bewegung entdecken,<br />
ermöglichen, unterstützen<br />
Anke von Werder<br />
Kinaesthetics-Trainerin und<br />
Krankenschwester, Sonnebüll<br />
Rückkehr in bezahlte Arbeit<br />
Das ProfilPASS-System<br />
Mona Pielorz<br />
Dipl. Pädagogin<br />
Deutsches Institut <strong>für</strong> Erwachsenenbildung,<br />
Bonn<br />
6 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>
v k m<br />
WS 17<br />
WS 18<br />
WS 19<br />
Facebook, Twitter & Co<br />
Social Media – was ist das eigentlich?<br />
Sibylle Würz, IT-Trainerin, E-Learning-Autorin<br />
FrauenComputerZentrum Berlin e.V.<br />
Formenzeichnen<br />
Bewegung auf dem Blatt<br />
Marion Stettiner<br />
FWS Berlin-Kreuzberg<br />
Chigong<br />
Mit fließenden Bewegungen und<br />
Atemübungen locker durch den Tag<br />
Birgit Barkholz<br />
Chigong-Lehrerin, Rostock<br />
WS 20 „Cool down!“ Konflikten begegnen, aber wie?<br />
Praktische Übungen: Nur nach dem Besuch<br />
der Einführung in WS 11<br />
Mona Oellers<br />
Anti-Aggressions-Trainerin<br />
und Cool-Down-Trainerin, Aachen<br />
WS 21<br />
Hengstenberg-Bewegungsarbeit<br />
Bei mir selbst ankommen<br />
– Tu, was du dir zutraust<br />
Katharina Rüsing,<br />
FWS Berlin-Kreuzberg<br />
WS 22 Bewegen und Entspannen<br />
Eva Günther<br />
Sportlehrerin, Lehrerin <strong>für</strong> Modernen Tanz<br />
Außer Atem Frauensport, Berlin<br />
Organisatorische Hinweise<br />
Tagungsort<br />
Freie Waldorfschule Berlin-Kreuzberg<br />
Ritterstr. 78<br />
10969 Berlin-Kreuzberg<br />
www.waldorfschule-kreuzberg.de/<br />
Lageplan: www.waldorfschule-kreuzberg.de/kontakt/lageplan/<br />
Anmeldung an<br />
<strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte<br />
Menschen e.V. <strong>bvkm</strong><br />
Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf<br />
Fax: 0211 64004-20<br />
simone.bahr@<strong>bvkm</strong>.de<br />
www.<strong>bvkm</strong>.de<br />
Anmeldeschluss: 12.04.<strong>2013</strong><br />
Ab 03.03.<strong>2013</strong> werden Anmeldebestätigungen<br />
versendet.<br />
Der Teilnahmebeitrag beträgt 100,- Euro<br />
einschl. der Verpflegung und Getränke während der<br />
Veranstaltung. Die Verpflegung ist vegetarisch.<br />
Den Tagungsbeitrag entrichten Sie bitte nach Eingang<br />
der Anmeldebestätigung.<br />
Übernachtung<br />
Es wurden vom <strong>bvkm</strong> in der Umgebung des Tagungsortes<br />
Übernachtungsmöglichkeiten in verschiedenen<br />
Hotels vorreserviert.<br />
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie mit der<br />
Anmeldebestätigung eine Hotelliste.<br />
Betreuung von Kindern, Jugendlichen<br />
und Erwachsenen mit Behinderung<br />
Es wird kein paralleles Kinderprogramm angeboten.<br />
Frauen, die keine Möglichkeit haben, die<br />
Betreuung ihrer Kinder während der Tagung sicherzustellen,<br />
sind wir gerne behilflich. Bitte wenden<br />
Sie sich möglichst umgehend an die Geschäftsstelle<br />
des <strong>bvkm</strong>: Simone.Bahr@<strong>bvkm</strong>.de, Tel.: 0211<br />
64004-10.<br />
Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie einen Rollstuhl benutzen<br />
oder ob ein Unterstützungsbedarf besteht.<br />
Bitte fragen Sie bei Ihrem Orts- und Kreisverein<br />
nach, ob eine gemeinsame Anreise und Unterbringung<br />
in Berlin organisiert werden kann.<br />
Fahrt- und Übernachtungskosten<br />
Es werden ein Fahrtkostenzuschuss in Höhe von<br />
50% der Bahnfahrtkosten 2. Klasse unter Berücksichtigung<br />
der Bahncard 25 sowie ein Übernachtungszuschuss<br />
<strong>für</strong> zwei Übernachtungen in Höhe<br />
von insgesamt 60 Euro erstattet.<br />
Formulare zur Abrechnung der Fahrtkosten und des<br />
Übernachtungszuschusses liegen während der Veranstaltung<br />
bereit.<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
7
Kolumne<br />
Frauen mit besonderen Herausforderungen<br />
Kongress <strong>für</strong> Mütter behinderter Kinder<br />
10. – 12. Mai <strong>2013</strong> in Berlin<br />
Ich melde ich mich zum Kongress: Frauen mit besonderen Herausforderungen<br />
vom 10. – 12. Mai <strong>2013</strong> in Berlin an:<br />
_______________________________________________________________________________<br />
Vorname Name<br />
_____________________________________________________________________________________<br />
Adresse<br />
_____________________________________________________________________________________<br />
Telefon<br />
Mobil<br />
_____________________________________________________________________________________<br />
E-Mail<br />
Ich bin am Samstagvormittag (11.05.<strong>2013</strong>) an folgenden Themen besonders interessiert:<br />
0 Ich und meine Herausforderung<br />
0 Ich und mein Recht<br />
0 Ich und meine Berufstätigkeit<br />
0 Ich und mein Wohlbefinden<br />
Am Samstagnachmittag möchte ich gerne an folgenden Workshop-Angeboten teilnehmen<br />
(Wir versuchen, Ihre Wünsche zu erfüllen. Wegen der Begrenzung der Teilnehmerinnenzahl bei einzelnen Angeboten<br />
bitten wir Sie, unbedingt Alternativwünsche zu vermerken):<br />
Erste Workshop-Phase 14.00 bis 16.00 Uhr<br />
1. Wunsch: I-WS_________________ Bitte die Nummer eintragen<br />
2. Wunsch: I-WS_________________ Bitte die Nummer eintragen<br />
Zweite Workshop-Phase 16.00 bis 18.00 Uhr<br />
1. Wunsch: II-WS_________________ Bitte die Nummer eintragen<br />
2. Wunsch: II-WS_________________ Bitte die Nummer eintragen<br />
Ich benutze einen Rollstuhl: __________ Ich habe folgenden Unterstützungsbedarf:<br />
_________________________________________________________________________<br />
_________________________________________________________________________<br />
Anmeldung<br />
Bitte spätestens bis zum 12.04.<strong>2013</strong> zurückschicken an:<br />
<strong>bvkm</strong>, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf<br />
Fax: 0211 64004-20<br />
E-Mail: simone.bahr@<strong>bvkm</strong>.de<br />
8 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>
Kolumne<br />
20.<br />
Deutsche CP-Sportspiele <strong>2013</strong><br />
Das Besondere<br />
in diesem Jahr:<br />
Erstmals sind nicht nur<br />
bereits aktive Sportlerinnen<br />
und Sportler<br />
gefragt, sondern alle,<br />
die Lust haben, sich<br />
zu bewegen oder neue<br />
Sportarten (angepasst<br />
an die Voraussetzungen<br />
Düsseldorf, Dezember mit ce rebralen 2012 Bewegungsstörungen)<br />
auszuprobieren.<br />
<strong>bvkm</strong> e.V. • Brehmstr. 5-7 • 40239 Düsseldorf<br />
20. Deutsche CP- Sportspiele <strong>2013</strong><br />
30. Mai - 2. Juni <strong>2013</strong> in Köln<br />
30. Mai - 2. Juni <strong>2013</strong> in Köln<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
liebe Sportlerinnen und Sportler!<br />
Vom 30. Mai bis zum 2. Juni <strong>2013</strong> finden in Köln die 20. Deutschen CP-Sportspiele statt. Dazu laden<br />
wir alle sportlich aktiven Jugendlichen und Erwachsenen mit einer cerebralen Bewegungsstörung<br />
aus unseren Ortsvereinen, Clubs und Gruppen sowie aus Behindertensportgemeinschaften<br />
und Einrichtungen (z.B. Sportgruppen in Schulen, Reha-Zentren oder Werkstätten <strong>für</strong> behinderte<br />
Menschen) sehr herzlich ein. An den Spielen können sowohl Sportlerinnen und Sportler teilnehmen,<br />
die im Bereich des Breiten- oder Freizeitsports aktiv sind, als auch solche, die Leistungssport<br />
betreiben.<br />
Ausrichter der Spiele ist das Institut <strong>für</strong> Bewegungs- und Neurowissenschaft der Deutschen Sporthochschule<br />
Köln.<br />
Erstmals werden die Spiele nach einem veränderten Konzept durchgeführt.<br />
Das bekannte Wettkampfprogramm wird ergänzt durch Schnupperkurse und Mitmachaktionen.<br />
Wir planen, folgende Schnupperkurse anzubieten: Fußball, Tauchen, Bogenschießen, Kajak, Reiten<br />
und Dreirad. Inwieweit diese Angebote, die zum Teil parallel durchgeführt werden müssen, umgesetzt<br />
und entsprechende Wünsche der Teilnehmerinnen und Teilnehmer berücksichtigt werden<br />
können, hängt letztendlich von den Rückmeldungen ab.<br />
Wie in den vorherigen Jahren werden Wettkämpfe in Leichtathletik sowie in Rollstuhlslalom,<br />
Schwimmen, Tischtennis und Boccia angeboten.<br />
An den Wettkämpfen können nur Sportlerinnen und Sportler teilnehmen, bei denen eine<br />
cerebrale Bewegungsstörung entweder als einzige Behinderung oder als Teil einer Mehrfachbehinderung<br />
vorliegt. Sportlerinnen und Sportler müssen zum Zeitpunkt der Spiele mindestens 14<br />
Jahre alt sein.<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
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vkm<br />
<strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde!<br />
Vom 30. Mai – 02. Juni <strong>2013</strong> finden in Köln die 20. Deutschen CP-Sportspiele statt. Dazu laden wir<br />
alle sportlich aktiven Jugendlichen und Erwachsenen mit einer cerebralen Bewegungsstörung aus<br />
unseren Ortsvereinen, Clubs und Gruppen sowie aus Behindertensportgemeinschaften und Einrichtungen<br />
(z.B. Sportgruppen in Schulen, Reha-Zentren oder Werkstätten <strong>für</strong> behinderte Menschen)<br />
sehr herzlich ein. An den Spielen können sowohl Sportler|innen teilnehmen, die im Bereich<br />
des Breiten- oder Freizeitsports aktiv sind, als auch solche, die Leistungssport betreiben.<br />
Ausrichter der 20. Deutschen CP-Sportspiele <strong>2013</strong> ist die Deutsche Sporthochschule Köln,<br />
vertreten durch das Institut <strong>für</strong> Bewegungs- und Neurowissenschaft.<br />
‣ An den Spielen können nur Sportler|innen teilnehmen, bei denen eine cerebrale Bewegungsstörung<br />
entweder als einzige Behinderung oder als Teil einer Mehrfachbehinderung<br />
vorliegt. Sportler|innen müssen zum Zeitpunkt der Spiele mindestens 14 Jahre alt sein.<br />
‣ Die Teilnahme ist zwar nicht an Mindestleistungen gebunden, jedoch nur dann sinnvoll und<br />
empfehlenswert, wenn die Sportler|innen in den Disziplinen, in denen sie starten, ausreichend<br />
geübt sind.<br />
‣ Die Deutschen CP-Sportspiele sind keine Meisterschaften. Obwohl sportliche Leistungen -<br />
wie bei jedem Wettkampf - eine Rolle spielen, wollen wir ihren Charakter als großes Sportfest<br />
erhalten, bei dem Begegnung und Freude an gemeinsamen Aktivitäten genauso wichtig<br />
sind wie die bei den Wettkämpfen angestrebten und erzielten Erfolge.<br />
‣ Neben den bereits etablierten Sportangeboten und Wettkämpfen möchten wir in diesem<br />
Jahr auch „Schnupperangebote“ anbieten. Wir planen hier zunächst Angebote im Bereich<br />
des Bogenschießens, des Reitens, des Fußballs (seven a side) und des Tauchens. Hierzu<br />
benötigen wir aber möglichst frühe Anmeldungswünsche und werden im Anschluss<br />
versuchen, möglichst viele der Wünsche umzusetzen.<br />
Bestandteile der Ausschreibung sind:<br />
1) Organisatorisches von A - Z<br />
2) Vorläufiger Zeitplan<br />
3) Hinweise zu den Wettkämpfen<br />
4) Anleitung zur Klassifizierung<br />
5) Verzeichnis der Sportarten und Disziplinen<br />
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20. Deutsche CP- Sportspiele <strong>2013</strong><br />
30. Mai - 02. Juni <strong>2013</strong> in Köln<br />
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O RGANISATORISCHES VON A - Z<br />
Veranstalter<br />
<strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.<br />
Brehmstraße 5 - 7, 40239 Düsseldorf<br />
Telefon: 02 11 | 6 40 04 - 0 (Zentrale)<br />
02 11 | 6 40 04 - 13 (Reinhard Jankuhn)<br />
Fax: 02 11 | 6 40 04 - 20<br />
E-Mail: reinhard.jankuhn@<strong>bvkm</strong>.de<br />
Internet: www.<strong>bvkm</strong>.de<br />
Ausrichter<br />
Deutsche Sporthochschule Köln<br />
Institut <strong>für</strong> Bewegungs- und Neurowissenschaft<br />
Am Sportpark Müngersdorf 6, 50933 Köln<br />
Telefon: 0221 | 4982 7510<br />
E-Mail: m.spielvogel@dshs-koeln.de | abel@dshs-koeln.de<br />
Internet: www.dshs-koeln.de/behindertensport<br />
Wer kann an den Spielen teilnehmen?<br />
Sportlich aktive Jugendliche und Erwachsene mit cerebralen Bewegungsstörungen aus den Ortsvereinen,<br />
Clubs und Gruppen des <strong>bvkm</strong> sowie aus Behindertensportgemeinschaften und Einrichtungen<br />
(z.B. Sportgruppen in Schulen, Reha-Zentren oder Werkstätten <strong>für</strong> behinderte Menschen).<br />
Startberechtigt sind nur Sportler|innen, bei denen eine cerebrale Bewegungsstörung entweder<br />
als einzige Behinderung oder als Teil einer Mehrfachbehinderung vorliegt. An den Spielen können<br />
sowohl Sportler|innen teilnehmen, die im Bereich des Breiten- oder Freizeitsports aktiv sind, als<br />
auch solche, die Leistungssport betreiben.<br />
Anreise<br />
Donnerstag, 30. Mai <strong>2013</strong>, ab 14.00 Uhr<br />
Abreise<br />
Sonntag, 02. Juni <strong>2013</strong>, nach dem Frühstück<br />
Kosten<br />
<br />
<br />
<br />
Pro Sportler|in wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von 75,00 Euro erhoben.<br />
Kosten <strong>für</strong> Unterbringung und Verpflegung trägt der Veranstalter. Ausgenommen davon ist<br />
das Abendessen am 31. Mai. Nach Ende der Wettkämpfe steht dieser Abend <strong>für</strong> alle Teilnehmer|innen<br />
zur freien Verfügung. Vorher erfolgt eine Besichtigung des Sport &<br />
Olympiamuseums.<br />
Fahrkosten sind von den Teilnehmer|inne|n bzw. von den entsendenden Stellen zu tragen.<br />
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vkm<br />
20. Deutsche CP- Sportspiele <strong>2013</strong><br />
30. Mai - 02. Juni <strong>2013</strong> in Köln<br />
V ORLÄUFIGER Z EITPLAN<br />
Donnerstag, 30. Mai <strong>2013</strong><br />
bis 14.00 Uhr<br />
ab 14.00 Uhr<br />
18.00 Uhr<br />
Anreise<br />
Klassifizierung<br />
Eröffnung und<br />
Abendessen<br />
Deutsche Sporthochschule Köln<br />
Am Sportpark Müngersdorf 6 (ehemals Carl-<br />
Diem-Weg 6)<br />
50933 Köln<br />
Foyer (s. beiliegender Campusplan Nr.1)<br />
Deutsche Sporthochschule Köln<br />
Halle 5 (s.o. Nr. 18)<br />
Deutsche Sporthochschule Köln<br />
Mensa (s. beiliegender Campusplan Nr. 2)<br />
Freitag, 31. Mai <strong>2013</strong><br />
09.00 - 17.00 Uhr Bocciawettkämpfe Deutsche Sporthochschule Köln<br />
09.30 - 16.00 Uhr Leichtathletikwettkämpfe Deutsche Sporthochschule Köln<br />
13.00 Uhr Mittagessen Deutsche Sporthochschule Köln<br />
15.00 Uhr Tischtenniswettkämpfe Deutsche Sporthochschule Köln<br />
17.00 – 19:00 Uhr Besuch und Führung Deutsches Sport & Olympiamuseum<br />
Der Abend steht <strong>für</strong> alle Teilnehmer|innen in Köln zur freien Verfügung.<br />
Samstag, 01. Juni <strong>2013</strong><br />
09.00 - 12.00 Uhr Schwimmwettkämpfe Stadionbad Köln Müngersdorf<br />
09.30 - 17.00 Uhr „Schnupperkurse“ Deutsche Sporthochschule Köln<br />
13.00 Uhr Mittagessen Deutsche Sporthochschule Köln<br />
14.00 – 14:30 Uhr<br />
Vortrag<br />
Weltraumforschung<br />
Hörsaal I<br />
Deutsche Sporthochschule Köln<br />
18.00 Uhr Abschlussveranstaltung Deutsche Sporthochschule Köln Mensa<br />
Sonntag, 02. Juni <strong>2013</strong><br />
Abreise nach dem Frühstück<br />
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v k m<br />
20. Deutsche CP- Sportspiele <strong>2013</strong><br />
30. Mai - 02. Juni <strong>2013</strong> in Köln<br />
H INWEISE ZU DEN W ETTKÄMPFEN<br />
Boccia<br />
Gruppen, die über eigene Bocciabälle verfügen (Handi Life Indoor Boccia), werden gebeten, diese<br />
mitzubringen. Es können dann mehr Spielfelder angeboten werden. Wir bitten um entsprechende<br />
Mitteilung bei der Anmeldung.<br />
Wenn Abrollschienen benötigt werden, müssen diese mitgebracht werden.<br />
Helmpflicht<br />
Es besteht Helmpflicht bei allen Zwei- und Dreiradwettkämpfen.<br />
Leichtathletik<br />
In allen technischen Disziplinen der Leichtathletik hat jede|r Sportler|in 3 Versuche.<br />
Eigene Geräte müssen am Wettkampftag bis 09.00 Uhr zur Wägung abgegeben werden und<br />
müssen <strong>für</strong> andere Teilnehmer|innen zur Verfügung stehen.<br />
Schwimmen<br />
Teilnehmer|innen, die auf einen Rollstuhl oder Duschstuhl angewiesen sind, werden gebeten,<br />
dies bei der Meldung gesondert anzugeben. Notwendige Auftriebshilfen müssen selbst<br />
mitgebracht werden.<br />
Staffeln<br />
Gruppen, die eine Rollstuhl-, Lauf-, oder Schwimmstaffel stellen wollen, werden gebeten, dies bei<br />
ihrer Anmeldung mitzuteilen. Aus Gruppen, die keine eigenen Staffeln zusammenstellen können,<br />
können gemischte Staffeln vor Ort gebildet werden.<br />
Tischtennis<br />
Bei den Tischtenniswettkämpfen dürfen keine weißen T-Shirts getragen werden.<br />
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20. Deutsche CP- Sportspiele <strong>2013</strong><br />
30. Mai - 02. Juni <strong>2013</strong> in Köln<br />
A NLEITUNG ZUR K LASSIFIZIERUNG<br />
Klasse 1<br />
Funktionsprofil<br />
Quadriplegie<br />
Schwere Spastik und|oder Athetose mit geringem funktionalem Bewegungsumfang und geringer<br />
Kraft in Rumpf und allen Gliedmaßen. Für die selbstständige Fortbewegung abhängig von einem<br />
Elektrorollstuhl, da die notwendige Kraft und Koordination in den oberen und unteren<br />
Gliedmaßen fehlt.<br />
Klasse 2<br />
Funktionsprofil<br />
Quadriplegie<br />
Schwere bis mittlere Spastik und|oder Athetose. Geringe funktionale Kraft aller Gliedmaßen und<br />
des Rumpfes, aber fähig, einen Rollstuhl selbst fortzubewegen. Zu unterscheiden sind<br />
Sportler|innen, deren Funktion in den oberen Gliedmaßen und deren Funktion in den unteren<br />
Gliedmaßen überwiegt.<br />
Funktionsprofil<br />
untere Gliedmaßen<br />
Es besteht ein erkennbarer Funktionsgrad von einer oder zwei unteren Gliedmaßen, der es<br />
dem|der Sportler|in ermöglicht, den Rollstuhl mit den Beinen fortzubewegen (Beinantrieb).<br />
Funktionsprofil<br />
obere Gliedmaßen<br />
Es besteht ein erkennbarer Funktionsgrad von einer oder zwei oberen Gliedmaßen, der es<br />
dem|der Sportler|in ermöglicht, den Rollstuhl mit den Armen fortzubewegen (Armantrieb).<br />
Klasse 3<br />
Funktionsprofil<br />
Mittlere Spastik an allen Extremitäten oder<br />
schwere Spastik an einer Körperseite (Hemiplegie)<br />
Der|Die Sportler|in ist auf den Rollstuhl angewiesen, kann aber den Rollstuhl selbstständig<br />
bewegen. Er|Sie ist manchmal fähig, mit Hilfe oder Hilfsmitteln zu gehen. Mäßige Rumpfkontrolle.<br />
Langsames und mühsames Zugreifen und Loslassen.<br />
Klasse 4<br />
Funktionsprofil<br />
Mittlere bis schwere Diplegie<br />
(Spastik vorwiegend in den unteren Gliedmaßen)<br />
Gute Funktionskraft und minimale Kontrollprobleme im Rumpf und in den oberen Gliedmaßen.<br />
Mittlere bis schwere Beeinträchtigung in den unteren Gliedmaßen. Für die Sportausübung wird<br />
gewöhnlich ein Rollstuhl benutzt.<br />
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v k m<br />
20. Deutsche CP- Sportspiele <strong>2013</strong><br />
30. Mai - 02. Juni <strong>2013</strong> in Köln<br />
S PORTARTEN UND D ISZIPLINEN<br />
(Bitte, beachten Sie die Zeichenerklärungen am Schluss!)<br />
I Bahnsportarten<br />
100 m Rollstuhlrennen|Armantrieb x<br />
200 m Rollstuhlrennen|Armantrieb x<br />
400 m Rollstuhlrennen|Armantrieb x<br />
800 m Rollstuhlrennen|Armantrieb x<br />
100 m Rollstuhlrennen|Beinantrieb x<br />
100 m Rollstuhlrennen x x<br />
200 m Rollstuhlrennen x x<br />
400 m Rollstuhlrennen x x<br />
800 m Rollstuhlrennen x x<br />
4 x 100 m Rollstuhlstaffel offen<br />
(Männer|Frauen; Arm- oder Beinantrieb)<br />
zugelassen <strong>für</strong> Klasse<br />
1 2 3 4 5 6 7 8<br />
x x x<br />
1000 m Dreiradfahren (Helmpflicht!) x x x x x<br />
3000 m Dreiradfahren (Helmpflicht!) x x x x x<br />
1500 m Zweiradfahren (Helmpflicht!) x x x<br />
3000 m Zweiradfahren (Helmpflicht!) x x x<br />
100 m Lauf x x x<br />
200 m Lauf x x x<br />
400 m Lauf x x x<br />
800 m Lauf x x<br />
1500 m Lauf x x<br />
4 x 100 m Staffel offen (Männer|Frauen) x x x<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
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20. Deutsche CP- Sportspiele <strong>2013</strong><br />
30.Mai - 02. Juni <strong>2013</strong> in Köln<br />
Zahlenmäßige Meldung<br />
Absender (Einrichtung|Verein|Gruppe)<br />
genaue Bezeichnung, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail<br />
An den 20. Deutschen CP-Sportspielen<br />
nehmen wir teil [ ]<br />
(Bitte Zutreffendes ankreuzen.)<br />
nehmen wir nicht teil [ ]<br />
Falls Teilnahme:<br />
Voraussichtliche Anzahl der Sportler|innen insgesamt:<br />
Davon Sportler|innen mit Rollstuhl:<br />
Anzahl der Sportler|innen, die auf eine rollstuhlgerechte<br />
Zimmerausstattung (incl. Dusche und WC) angewiesen sind<br />
Voraussichtliche Anzahl der Begleiter|innen:<br />
Die Anreise erfolgt<br />
mit eigenem Fahrzeug [ ]<br />
mit öffentlichen Verkehrsmitteln [ ]<br />
_________<br />
_________<br />
_________<br />
_________<br />
(Bitte Zutreffendes ankreuzen.)<br />
Als Ansprechpartner|in steht <strong>für</strong> Rückfragen bei der entsendenden Stelle zur Verfügung:<br />
Name|Vorname: _____________________________________<br />
Telefon tagsüber: _________________ | __________________<br />
(Vorwahl)<br />
(Anschluss)<br />
E-Mail:<br />
_____________________________________<br />
_________________________________<br />
Ort / Datum<br />
_________________________________<br />
Unterschrift<br />
Rücksendung bis 28. <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong> an:<br />
Deutsche Sporthochschule Köln - Institut <strong>für</strong> Bewegungs- und Neurowissenschaft<br />
z.Hd. Frau Marlen Spielvogel<br />
Am Sportpark Müngersdorf 6, 50933 Köln<br />
Faxnummer: 0221 | 4973 454<br />
16 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>
Kolumne<br />
20. Deutsche CP- Sportspiele <strong>2013</strong><br />
30.Mai - 02. Juni <strong>2013</strong> in Köln<br />
Anmeldebogen S (<strong>für</strong> Sportlerinnen und Sportler)<br />
Absender (Einrichtung|Verein|Gruppe)<br />
genaue Bezeichnung, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail<br />
Zu den o.g. Spielen melden wir verbindlich an:<br />
Name<br />
Vorname<br />
Geschlecht<br />
Geburtsdatum<br />
Wettkampfklasse<br />
Klassifizierungskarte vorhanden? ja [ ] nein [ ] (Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />
Unterkunft erforderlich? ja [ ] nein [ ] (Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />
Rollstuhlgerechte Unterkunft erforderlich? ja [ ] nein [ ] (Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />
Der|Die genannte Sportler|in wird<br />
<strong>für</strong> folgende Disziplinen gemeldet<br />
__________________________________<br />
Ort / Datum<br />
__________________________________<br />
Unterschrift<br />
Rücksendung bis 15. März <strong>2013</strong> an:<br />
Deutsche Sporthochschule Köln - Institut <strong>für</strong> Bewegungs- und Neurowissenschaft<br />
z.Hd. Frau Marlen Spielvogel<br />
Am Sportpark Müngersdorf 6, 50933 Köln<br />
Faxnummer: 0221 | 4973 454<br />
Bitte beifügen: Sportgesundheitspass (Kopie) oder ärztliche Sportunbedenklichkeitsbescheinigung<br />
Falls vorhanden: Kopie der Klassifizierungskarte<br />
Bitte benutzen Sie <strong>für</strong> weitere Anmeldungen Fotokopien dieses Formblattes!<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
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vkm<br />
20. Deutsche CP- Sportspiele <strong>2013</strong><br />
30.Mai - 02. Juni <strong>2013</strong> in Köln<br />
Anmeldebogen SCH „Schnupperangebot“ (<strong>für</strong> Sportlerinnen und Sportler)<br />
Absender (Einrichtung|Verein|Gruppe)<br />
genaue Bezeichnung, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail<br />
Zu den o.g. Spielen melden wir verbindlich an:<br />
Name<br />
Vorname<br />
Geschlecht<br />
Geburtsdatum<br />
Wettkampfklasse<br />
Klassifizierungskarte vorhanden? ja [ ] nein [ ] (Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />
Rollstuhlgerechte Unterbringung erforderlich? ja [ ] nein [ ] (Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />
Teilnahmewünsche<br />
(Die Belegung der gewünschten Kurse kann nicht verbindlich zugesagt werden und ist abhängig von der Anzahl<br />
der teilnehmenden Sportler|innen in allen Sportangeboten der CP-Sportspiele)<br />
Bogenschießen ja [ ] nein [ ] (Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />
Reiten ja [ ] nein [ ] (Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />
Fußball ja [ ] nein [ ] (Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />
Tauchen ja [ ] nein [ ] (Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />
Vorlesung „Weltraum“ ja [ ] nein [ ] (Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />
__________________________________<br />
Ort / Datum<br />
__________________________________<br />
Unterschrift<br />
Rücksendung bis 15. März <strong>2013</strong> an:<br />
Deutsche Sporthochschule Köln - Institut <strong>für</strong> Bewegungs- und Neurowissenschaft<br />
z.Hd. Frau Marlen Spielvogel<br />
Am Sportpark Müngersdorf 6, 50933 Köln<br />
Faxnummer: 0221 | 4973 454<br />
Bitte beifügen: Sportgesundheitspass (Kopie) oder ärztliche Sportunbedenklichkeitsbescheinigung<br />
Falls vorhanden: Kopie der Klassifizierungskarte<br />
Bitte benutzen Sie <strong>für</strong> weitere Anmeldungen Fotokopien dieses Formblattes!<br />
18 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>
v k m<br />
20. Deutsche CP- Sportspiele <strong>2013</strong><br />
30.Mai - 02. Juni <strong>2013</strong> in Köln<br />
Anmeldebogen B (<strong>für</strong> Begleiterinnen und Begleiter)<br />
Absender (Einrichtung|Verein|Gruppe)<br />
genaue Bezeichnung, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail<br />
Zu den o.g. Spielen melden wir als Begleiter|innen an:<br />
Zur Beachtung: Für jeweils drei Sportler|innen wird eine Begleitperson zugelassen. Ausnahmen hiervon sind nur in besonderen<br />
Fällen, z.B. bei erhöhtem Pflege- und Betreuungsaufwand, möglich und sind bei der Anmeldung schriftlich zu begründen.<br />
Name<br />
Vorname<br />
Anreise:<br />
[ ] mit eigenen Fahrzeugen<br />
[ ] mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />
Wird ein Fahrdienst benötigt? [ ] ja [ ] nein<br />
Ist eine Unterkunft erforderlich? [ ] ja [ ] nein<br />
(Bitte Zutreffendes ankreuzen!)<br />
Als Ansprechpartner|in steht <strong>für</strong> Rückfragen bei der entsendenden Stelle zur Verfügung:<br />
Name|Vorname: _____________________________________<br />
Telefon tagsüber: _________________ | __________________<br />
(Vorwahl)<br />
(Anschluss)<br />
E-Mail:<br />
_____________________________________<br />
__________________________________<br />
Ort / Datum<br />
__________________________________<br />
Unterschrift<br />
Rücksendung bis 15. März <strong>2013</strong> an:<br />
Deutsche Sporthochschule Köln - Institut <strong>für</strong> Bewegungs- und Neurowissenschaft<br />
z.Hd. Frau Marlen Spielvogel<br />
Am Sportpark Müngersdorf 6, 50933 Köln<br />
Faxnummer: 0221 | 4973 454<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
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vkm<br />
Bayerische Verfassungsmedaille<br />
<strong>für</strong> Heinrich Fehling<br />
Foto: Bundesregierung /<br />
Sebastian Bolesch<br />
Helga Kiel mit Ehrenamtsorden<br />
ausgezeichnet<br />
Bundespräsident Joachim Gauck hat am 3. Dezember<br />
aus Anlass des Tages des Ehrenamtes 26 Bürgerinnen<br />
und Bürgern aus allen Bundesländern den<br />
Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland in<br />
Schloss Bellevue überreicht, darunter auch <strong>bvkm</strong>-<br />
Vorsitzende Helga Kiel. Gauck zeichnet mit der Verleihung<br />
langjähriges ehrenamtliches Engagement<br />
aus. Die zu Ehrenden sind zwischen 27 und 75 Jahren<br />
alt und engagieren sich in herausragender Weise<br />
<strong>für</strong> soziale, kulturelle, kirchliche, sportliche oder<br />
integrationspolitische Belange.<br />
Als selbstbetroffene Mutter nimmt Helga Kiel, Vorsitzende<br />
des <strong>bvkm</strong>, sich seit vielen Jahren der Belange<br />
von Menschen mit Behinderung und deren<br />
Angehörigen an. Nach einem engagierten Wirken<br />
<strong>für</strong> ein gleichberechtigtes Miteinander von behinderten<br />
und nichtbehinderten Menschen, zunächst<br />
in Nordrhein-Westfalen, führte sie nach ihrem<br />
Umzug nach Kiel ihr Engagement fort. So leitet Helga<br />
Kiel seit 2004 den Beirat <strong>für</strong> Menschen mit Behinderung<br />
der Landeshauptstadt. Ferner setzt sie<br />
sich seit 2005 als Vorsitzende des Landesverbandes<br />
<strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte Menschen<br />
Schleswig-Holstein e.V. intensiv <strong>für</strong> deren selbstverständliche<br />
Teilhabe in allen Lebensbereichen<br />
ein. Daneben war sie im Bundesausschuss aktiv<br />
und wurde 2010 zur Vorsitzenden des <strong>Bundesverband</strong>es<br />
gewählt. Außerdem unterstützt Helga Kiel<br />
als Vorsitzende der Gemeinschaftsstiftung „wir+“<br />
Menschen mit Behinderung bei der Verbesserung<br />
ihrer Lebenssituation.www.bundespraesident.de<br />
Am 30. November 2012 wurde Heinrich Fehling mit<br />
der Bayerischen Verfassungsmedaille in Silber ausgezeichnet.<br />
Diese exklusive Ehrung erhalten Bürgerinnen<br />
und Bürger, die sich in herausragender<br />
Weise <strong>für</strong> das Gemeinwohl in Bayern engagieren<br />
und damit die Werte der Bayerischen Verfassung<br />
vorbildlich mit Leben erfüllen. Seit 2011 ist die Verfassungsmedaille<br />
in den Rang eines Ordens erhoben<br />
worden.<br />
In der Pressemitteilung zur Verleihung heißt es:<br />
„Über 25 Jahre war Herr Heinrich Fehling Geschäftsführer<br />
des Vereins „Hilfe <strong>für</strong> das behinderte Kind“<br />
und des Diakonisch Sozialen Zentrums in Coburg.<br />
Zudem war er von 1990 bis 2011 stellvertretender<br />
Vorsitzender des Landesverbandes Bayern <strong>für</strong><br />
<strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.,<br />
dessen Geschäftsführeung er trotz seines Vorruhestandes<br />
bereitwillig übernommen hat, als 2007<br />
sein Vorgänger Hans Reutemann verstarb. Ein<br />
besonderer Schwerpunkt seiner Arbeit war das<br />
Schullandhem Wartaweil mit Bildungs- und Begegnungsstätte,<br />
wo interessierte Bürger aus der Umgebung,<br />
Schüler und Lehrer, junge und alte Menschen,<br />
Behinderte und Nichtbehinderte, Gruppen, Familien<br />
und Alleinreisende aufeinandertreffen und sich<br />
kennenlernen können. Auch das Sozialpädiatrische<br />
Zentrum in Coburg wurde maßgeblich durch seine<br />
Arbeit ermöglicht. Zudem ist er Mitglied des Stiftungsrates<br />
der „Stiftung Leben pur“, die sich <strong>für</strong><br />
Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen<br />
einsetzt und ihnen eine bessere Lebensqualität<br />
ermöglichen will.“<br />
Foto: Bildarchiv Bayer. Landtag<br />
Fotograf Rolf Poss<br />
20 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>
v k m<br />
Qualifikationsturnier<br />
<strong>für</strong> die 10. Deutschen Boccia - Meisterschaften <strong>2013</strong><br />
4. Mai <strong>2013</strong> in Mettingen (Kreis Steinfurt)<br />
Vom 8. - 9. November <strong>2013</strong> finden in Neuried<br />
(oberbayerischer Landkreis München) die 10. Deutschen<br />
Boccia-Meisterschaften des <strong>bvkm</strong> statt. Die Teilnehmerinnen<br />
und Teilnehmer werden zuvor im Rahmen<br />
eines Qualifikationsturniers ermittelt, das am<br />
4. Mai <strong>2013</strong> in Mettingen (Kreis Steinfurt) stattfindet.<br />
Dazu laden wir sehr herzlich ein.<br />
Für die Meisterschaften gelten die Regeln des internationalen<br />
Fachverbandes CPISRA. Sie werden als Einzelwettbewerbe<br />
durchgeführt und sind Sportlerinnen und<br />
Sportlern vorbehalten, die nach den Regeln der CPISRA<br />
zu den Wettkampfklassen CP 1 oder CP 2 gehören. Zu diesen Wettkampfklassen gehören Menschen<br />
mit schwerer bzw. mittlerer Spastik und/oder Athetose, die nur über einen geringen funktionalen<br />
Bewegungsumfang verfügen. Zur Teilnahme berechtigt sind darüber hinaus Sportlerinnen und<br />
Sportler mit anderen Behinderungsarten, die sich in geringer Kraft und Koordinationsproblemen<br />
äußern, wie zum Beispiel: Friedreich-Ataxie, Muskeldystrophie, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS),<br />
Spina bifida, Multiple Sklerose oder Querschnittlähmung ab C 5 aufwärts.<br />
Das vollständige Regelwerk der CPISRA <strong>für</strong> das Bocciaspiel<br />
in deutscher Sprache kann als pdf-Datei von der Homepage<br />
der CPISRA (www.cpisra.org) heruntergeladen werden oder<br />
beim <strong>bvkm</strong> angefordert werden.<br />
Beiliegend finden Sie Informationen über die Teilnahmevoraussetzungen<br />
und über den Ablauf des Qualifikationsturniers.<br />
Ein Anmeldeformular ist ebenfalls beigefügt.<br />
Anmeldeschluss: 15. März <strong>2013</strong><br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
21
vkm<br />
Qualifikationsturnier<br />
<strong>für</strong> die 10. Deutschen Boccia - Meisterschaften <strong>2013</strong><br />
4. Mai <strong>2013</strong> in Mettingen (Kreis Steinfurt)<br />
I Allgemeine Informationen<br />
Veranstalter<br />
Ort<br />
Wettkampfleitung<br />
<strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.<br />
Brehmstraße 5 - 7 • 40239 Düsseldorf<br />
Telefon: 02 11 - 6 40 04 - 0 (Zentrale)<br />
02 11 - 6 40 04 - 13 (Reinhard Jankuhn)<br />
Telefax: 02 11 - 6 40 04 - 20<br />
E-Mail: reinhard.jankuhn@<strong>bvkm</strong>.de<br />
Internet: www.<strong>bvkm</strong>.de<br />
Tüötten-Sporthalle<br />
Nordstraße 39<br />
49497 Mettingen<br />
Margret Kellner, Matthias Händel, Jürgen Erdmann-Feix<br />
(Fachausschuss Sport im <strong>bvkm</strong>)<br />
Freitag,<br />
03.05.<strong>2013</strong><br />
Samstag,<br />
04.05.<strong>2013</strong><br />
ab 18.30 Uhr<br />
ab 9.30 Uhr:<br />
ca. 18.30 Uhr<br />
Zeitplan<br />
Klassifizierung<br />
Ernst-Klee-Schule - LWL-Förderschule<br />
Landrat-Schultz-Straße 30, 49497 Mettingen<br />
http://www.lwl.org/LWL/Jugend/ernst-klee-schule/<br />
Die Teilnahme an der Klassifizierung ist verpflichtend <strong>für</strong><br />
alle Spieler|innen, die im Rahmen der Deutschen Boccia-<br />
Meisterschaften oder der Deutschen CP-Sportspiele bisher<br />
noch nicht klassifiziert worden sind.<br />
Durchführung des Qualifikationsturniers<br />
Tüötten-Sporthalle (s.o.)<br />
Ende des Turniers<br />
Siegerehrung und Verabschiedung<br />
Kosten<br />
• Die Startgebühr pro Spieler|in beträgt 15,00 Euro.<br />
In diesem Beitrag ist die Tagesverpflegung am 04.05.<strong>2013</strong> enthalten.<br />
• Fahrt- und Übernachtungskosten werden nicht übernommen.<br />
1<br />
22 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>
v k m<br />
Sportgesundheit<br />
Jede|r Spieler|in muss einen Sportgesundheitspass oder eine ärztliche<br />
Sportunbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen. Das Dokument darf zum<br />
Zeitpunkt des Turniers nicht mehr als ein Jahr alt sein.<br />
Übernachtungsmöglichkeiten<br />
• DRK Freizeit- und Schulungsheim <strong>für</strong> Behinderte, Nierenburger Str. 35, 49497 Mettingen<br />
T: 05452-3899, www.handicapped-ferien.de (6 behindertengerechte Zimmer, 20 Betten)<br />
• Ferienhof Grothmann Tecklenburg e.V., Leedener Str. 34, 49545 Tecklenburg<br />
T: 05404-9490241, info@hof-grothmann.de, www.hof-grothmann.de (behindertengerechter Familienfreizeithof)<br />
• Hotel Leugermann, Osnabrücker Str. 33, 49477 Ibbenbüren, T: 05451-935-0, www.hotel-leugermann.de<br />
(2 behindertengerechte Zimmer)<br />
• Familie Wedderhoff, Schlusselstr. 6, 49477 Ibbenbüren<br />
T: 05451-74637, r.wedderhoff@osnanet.de, www.ferienwohnung-wedderhoff.de<br />
(rollstuhlgerechte Ferienwohnung, 2 Schlafzimmer, 6 Schlafmöglichkeiten)<br />
• Evangelische Jugendbildungsstätte Tecklenburg, Sonnenwinkel 1, 49545 Tecklenburg<br />
T: 05482-68133, www.jubi-te.de (2 rollstuhlgerechte Doppelzimmer)<br />
• Jugendbildungsstätte Haus „Maria Frieden“, Klosterstr. 13, 49134 Wallenhorst-Rulle<br />
T: 05407-8081-0, www.hmf-rulle.de (27 Bettenplätze überwiegend in Doppelzimmern)<br />
• Hotel Ibis, Blumenhaller Weg 152, 49078 Osnabrück, T: 0541-4049-0<br />
http://www.accorhotels.com/de/hotel-0787-ibis-osnabrueck/index.shtml (2 behindertengerechte Zimmer)<br />
• Hotel Remarque, Natruper-Tor-Wall 1, 49076 Osnabrück<br />
T: 0541-6096-0, www.osnabrueck.steigenberger.de (1 rollstuhlgerechtes Zimmer)<br />
• Hotel Hohenzollern, Theodor-Heuss-Platz 5, 49074 Osnabrück<br />
T: 0541-3317-0, www.advenahotels.com/osnabrueck (1 rollstuhlgerechtes Zimmer)<br />
• Jugendgästehaus Osnabrück, Iburger Str. 183 A, 49082 Osnabrück<br />
T: 0541-54284, http://osnabrueck.jugendherbergen-nordwesten.de (4 rollstuhlgerechte Zimmer)<br />
• Ringhotel Teutoburger Wald, Im Bocketal 2, 49545 Tecklenburg-Brochterbeck, T: 05455-93000<br />
(1 behindertengerechtes Zimmer)<br />
• Haus Barbara, Ibbenbürener Str. 73, 49497 Mettingen, T: 05452/93230<br />
(5 ebenerdige Doppelzimmer, Bad nicht rollstuhlgerecht)<br />
• Hotel Bergeshöhe, Ibbenbürener Str. 78, 49497 Mettingen, T: 05452/3936, www.hotel-bergeshöhe.de<br />
• Gasthaus Pieper, Große Str. 3, 49497 Mettingen, T: 05452/93170<br />
Weitere Übernachtungsmöglichkeiten unter: www.mettingen.de<br />
II Teilnahmeberechtigung<br />
Teilnahmeberechtigt sind alle Bocciaspieler|innen, die die Kriterien einer der vier Wettkampfklassen<br />
BC1 - BC4 erfüllen. Die Spieler|innen, die bei den 9. Deutschen Boccia-Meisterschaften die<br />
Plätze 1 - 4 belegt haben, sind bereits qualifiziert und somit nicht teilnahmeberechtigt. Es gelten<br />
die internationalen Regeln der CPISRA. Danach dürfen nur Menschen mit Schwerstbehinderung<br />
teilnehmen, die einen Rollstuhl benutzen und bei denen u.a. eine motorische Störung des Wurfarms<br />
vorliegt. Die Rollstuhlhöhe darf 66 cm (einschließlich Sitzkissen) nicht überschreiten.<br />
Startberechtigt sind:<br />
a) Spieler|innen, die nach dem internationalen Regelwerk der CPISRA zu der Wettkampfklasse<br />
CP 1 oder CP 2 (Beschreibung siehe Kasten) gehören.<br />
b) Spieler|innen mit folgender Diagnose bzw. Behinderung:<br />
Friedreich-Ataxie; Muskeldystrophie; Amyotrophe Lateralsklerose (ALS); Spina bifida, bei der<br />
die oberen Gliedmaßen beeinträchtigt sind; Multiple Sklerose; Querschnittlähmung ab C 5 aufwärts.<br />
Spieler|innen mit anderen Behinderungsarten, die sich in geringer Kraft und Koordinationsproblemen<br />
äußern.<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
23<br />
2
vkm<br />
CP 1:<br />
Schwere Spastik und|oder Athetose mit geringem funktionalen Bewegungsumfang und geringer<br />
Kraft in Rumpf und allen Gliedmaßen. Für die selbstständige Fortbewegung abhängig von einem<br />
Elektrorollstuhl, da die notwendige Kraft und Koordination in den oberen und unteren Gliedmaßen<br />
fehlt.<br />
CP 2:<br />
Schwere bis mittlere Spastik und|oder Athetose. Geringe funktionale Kraft aller Gliedmaßen und des<br />
Rumpfes, aber fähig, einen Rollstuhl selbst fortzubewegen. Zu unterscheiden sind Spieler|innen,<br />
deren Funktion in den oberen Gliedmaßen und deren Funktion in den unteren Gliedmaßen überwiegt.<br />
Untere Gliedmaßen: Es besteht ein erkennbarer Funktionsgrad von einer oder zwei unteren Gliedmaßen,<br />
der es ermöglicht, den Rollstuhl mit den Beinen fortzubewegen.<br />
Obere Gliedmaßen: Es besteht ein erkennbarer Funktionsgrad von einer oder zwei oberen Gliedmaßen,<br />
der es ermöglicht, den Rollstuhl mit den Armen fortzubewegen.<br />
III Anleitung zur Einteilung in Wettkampfklassen<br />
BC 1<br />
Cerebralparese mit motorischen Funktionsstörungen, die den ganzen Körper betreffen.<br />
In dieser Wettkampfklasse starten Spieler|innen mit der Klassifizierung CP 1 und CP 2 L<br />
(„Fußspieler“). Ein Helfer pro Spieler|in ist erlaubt. Der Helfer hat seine Position 2 m<br />
hinter dem Wurfstand. Der Helfer darf nur in den Wurfstand kommen und helfen, wenn<br />
dies sichtbar von dem|der Spieler|in erbeten worden ist. Die Hilfen beziehen sich auf<br />
Aufgaben wie Ausrichten und Stabilisieren des Rollstuhls, Reichen oder Zurollen des Balles.<br />
Der Helfer darf nur im Augenblick des Werfens bzw. Rollens des Balles durch den|die<br />
Spieler|in im Wurfstand bleiben.<br />
Typische Kennzeichen dieser Klasse sind:<br />
1. Normalerweise ist es nicht möglich, einen manuellen Rollstuhl selbstständig<br />
fortzubewegen.<br />
2. Die Sitzposition kann nur mit Schwierigkeiten verändert werden.<br />
3. Der Rumpf wird bei Kopf- und Armbewegungen mitbewegt.<br />
4. Schwierigkeiten bei Greifbewegungen und beim Lösen von Gegenständen mit der<br />
Hand.<br />
5. Die Beine zeigen keine Funktionstüchtigkeit.<br />
Cerebralparese mit motorischen Funktionsstörungen, die den ganzen Körper betreffen.<br />
In dieser Wettkampfklasse starten Spieler|innen mit der Klassifizierung CP 2 U („Handspieler“).<br />
Diesen Spieler|inne|n darf kein Helfer zur Verfügung stehen. Sie können nur<br />
den Schiedsrichter um Hilfe bitten.<br />
BC 2<br />
Typische Kennzeichen dieser Klasse sind:<br />
1. Statische Rumpfkontrolle, mit der eine stabile Ausgangslage <strong>für</strong> eine Wurfbewegung<br />
erreicht werden kann.<br />
2. Schwierigkeiten bei fortwährenden isolierten Schulterbewegungen.<br />
3. Es ist möglich, Zeigefinger und Daumen zu spreizen. Dies gelingt aber nur langsam.<br />
4. Es ist möglich, den Rollstuhl mit der Hand oder dem Fuß voranzutreiben.<br />
5. Stehen oder Gehen sind möglich, jedoch nur sehr unsicher.<br />
24 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
3
vkm<br />
BC 3<br />
Spieler|innen benutzen eine Hilfsvorrichtung, z.B. Gleitrohr oder Rampe.<br />
Dies ist die Wettkampfklasse, in der Spieler|innen mit Cerebralparese und Spieler|innen<br />
mit einer anderen Behinderung gegeneinander antreten. Diese Spieler|innen können nur<br />
mit einem Hilfsmittel (Gleitrohr oder Rampe) das Bocciaspiel ausführen. Ein Helfer pro<br />
Spieler|in ist erlaubt. Der Helfer bleibt im Wurfstand. Er muss mit dem Rücken zum<br />
Spielfeld stehen und die Augen vom Spielfeld wegrichten.<br />
Typische Kennzeichen dieser Klasse sind:<br />
1. Cerebralparese oder andere motorische Beeinträchtigung.<br />
2. Schwere motorische Funktionsstörungen in allen vier Gliedmaßen.<br />
3. Unzureichende Kraft und Koordinationsfähigkeit, um den Bocciaball zu greifen und<br />
zu lösen und|oder den Ball stetig über die V-Linie ins Feld zu treiben.<br />
Schwere motorische Funktionsstörungen nicht cerebralen Ursprungs in allen vier Gliedmaßen.<br />
In dieser Wettkampfklasse starten Spieler|innen mit einer schweren motorischen Beeinträchtigung,<br />
die aber nicht auf eine cerebrale oder auf eine degenerierende cerebrale<br />
Ursache (z.B. Tumor) zurückzuführen ist.<br />
BC 4<br />
Typische Kennzeichen dieser Klasse sind:<br />
1. Der aktive Bewegungsumfang ist gering.<br />
2. Geringes Kraftvermögen oder schwere Koordinationsschwäche kombiniert mit<br />
geringer dynamischer Rumpfkontrolle.<br />
3. Die Hände oder der Kopf werden benötigt, um nach einer Gleichgewichtsstörung<br />
(z. B. nach einem Wurf) wieder in die aufrechte Sitzposition zu gelangen.<br />
4. Ausreichende Geschicklichkeit, um den Ball zu handhaben und ihn stetig über die<br />
V-Linie ins Feld zu spielen, jedoch geringe Bewegungskontrolle beim Greifen und<br />
Lösen des Balles.<br />
5. Schwaches Timing beim Lösen des Balles oder fehlende Durchzugsbewegung können<br />
auftreten.<br />
6. Anstelle eines Überkopfwurfes ist oft ein Schwungwurf zu beobachten.<br />
7. Es ist möglich, den Rollstuhl fortzubewegen.<br />
8. Schnelle Bewegungen sind nicht möglich.<br />
In allen Wettkampfklassen starten Frauen und Männer gemeinsam.<br />
IV Kriterien <strong>für</strong> die Startplätze bei den 10. Deutschen Boccia-Meisterschaften<br />
Es gibt 8 Startplätze pro Startklasse BC1 - BC4.<br />
Die Spieler|innen, die bei den letzten Deutschen Boccia-Meisterschaften die Plätze 1 - 4 belegt haben,<br />
erhalten die ersten 4 Startplätze.<br />
Die Plätze 5 - 8 werden beim Qualifikationsturnier ausgespielt.<br />
Eventuell frei werdende oder frei bleibende Plätze werden in folgender Reihenfolge besetzt:<br />
1. Nicht qualifizierte Teilnehmer|innen, die beim Qualifikationsturnier am Start waren.<br />
2. Teilnehmer|innen bei früheren Deutschen Boccia-Meisterschaften.<br />
3. Sonstige Bewerber|innen, die an einer Teilnahme interessiert sind, aber nicht am<br />
Qualifikationsturnier teilgenommen haben.<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
25<br />
4
vkm<br />
An den<br />
<strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und<br />
mehrfachbehinderte Menschen e.V.<br />
Brehmstraße 5 - 7<br />
40239 Düsseldorf<br />
Verbindliche Anmeldung<br />
Letzter Rücksendetermin:<br />
15. März <strong>2013</strong><br />
Q U A L I F I K A T I O N S T U R N I E R<br />
<strong>für</strong> die 10. Deutschen Boccia - Meisterschaften <strong>2013</strong><br />
am 4. Mai <strong>2013</strong> in Mettingen (Kreis Steinfurt)<br />
Zu dem Qualifikationsturnier melde ich mich / melden wir verbindlich an:<br />
Name: ______________________________ Vorname: ______________________________ *)<br />
Alter: ____ Geschlecht: _______ Art der Behinderung: ________________________ *)<br />
Wettkampfklasse: *)<br />
[ ] BC 1 [ ] BC 2 [ ] BC 3 [ ] BC 4<br />
[ ] CP 1 [ ] CP 2 L (spielt mit dem Fuß) [ ] CP 2 U (spielt mit der Hand)<br />
[ ] Handgesteuerter Rollstuhl [ ] Elektrorollstuhl *)<br />
Wurden Sie bereits klassifiziert? [ ] ja [ ] nein *)<br />
Während der Veranstaltung werden Fotos gemacht. Diese dienen ausschließlich der Dokumentation<br />
in den Medien des <strong>Bundesverband</strong>es <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.<br />
Sind Sie damit einverstanden, dass Fotos, auf denen Sie abgebildet sind, zu diesem Zweck genutzt<br />
werden?<br />
[ ] ja [ ] nein *)<br />
*) Bitte Zutreffendes ankreuzen bzw. ergänzen! Zur Bestimmung der Wettkampfklasse siehe<br />
„Anleitung zur Einteilung in Wettkampfklassen“.<br />
Begleitung/Assistenz:<br />
Name: ________________________________ Vorname: ________________________________<br />
Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse (absendende Einrichtung oder eigene):<br />
Ansprechpartner|in <strong>für</strong> Rückfragen: ________________________________________________<br />
____________________________________<br />
Ort / Datum<br />
____________________________________<br />
Unterschrift<br />
Bitte benutzen Sie <strong>für</strong> weitere Anmeldungen Fotokopien dieses Formblattes!<br />
26 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>
vkm<br />
Netzwerk Persönliche Zukunftsplanung<br />
Der <strong>bvkm</strong> und Mensch zuerst – Netzwerk People First Deutschland e.V. richteten im Jahr 2011 gemeinsam<br />
mit weiteren Kooperationspartnern eine Tagung zum Thema “Weiter denken: Persönliche Zukunftsplanung<br />
<strong>für</strong> und mit Menschen mit Behinderung” aus.<br />
Im Anschluss an den Kongress gab es weitere Tagungen und Aktivitäten und es wurde die Grundsatzerklärung<br />
zur deutschsprachigen Netzwerkgründung beschlossen. Diese finden Sie auf den folgenden<br />
Seiten.<br />
Gründungserklärung des Netzwerks<br />
Persönliche Zukunftsplanung<br />
Wir sind ein Netzwerk von Personen und Organisationen aus Deutschland, Österreich,<br />
Italien und der Schweiz.<br />
Unsere vielfältigen Erfahrungen in der Persönlichen Zukunftsplanung als Planende,<br />
Moderatoren und Moderatorinnen, Selbstvertreter und Selbstvertreterinnen, beteiligte Eltern<br />
und Fachleute wollen wir weitertragen.<br />
Deshalb engagieren wir uns <strong>für</strong> die Verbreitung und Weiterentwicklung von<br />
Persönlicher Zukunftsplanung.<br />
Worum geht es uns?<br />
Unser Ziel ist eine inklusive Gesellschaft, an der alle Menschen gleichberechtigt teilhaben<br />
können. Inklusion heißt:<br />
Gleiche Rechte <strong>für</strong> Menschen die verschieden sind.<br />
Niemand wird ausgegrenzt, weil er oder sie anders ist.<br />
Vielfalt ist willkommen und wird wertgeschätzt.<br />
Die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen<br />
beschreibt, wie die Menschenrechte auch <strong>für</strong> behinderte Menschen umgesetzt werden<br />
müssen.<br />
Teilhabe ist ein Menschenrecht. Teilhabe braucht alle Menschen in der Gesellschaft. Wir<br />
sind wechselseitig voneinander abhängig. Jeder Mensch hat vielfältige Gaben, die er oder<br />
sie einbringen kann. Wir können uns gegenseitig unterstützen. Wir wollen genau zuhören<br />
und voneinander lernen.<br />
Es gibt bestimmte Situationen und Übergänge im Leben, in denen man besonders über die<br />
eigene Zukunft nachdenken muss.<br />
Zum Beispiel:<br />
Was ist mir im Leben wichtig?<br />
Wo und wie kann ich gut lernen?<br />
Wie möchte ich meine Freizeit verbringen?<br />
Wo und mit wem will ich wohnen?<br />
Was und wo will ich arbeiten?<br />
Wie kann eine gute Zukunft <strong>für</strong> mein behindertes Kind aussehen?<br />
Was mache ich im Ruhestand?<br />
Für viele Menschen gibt es immer wieder Hürden selbstverständlich an der Gesellschaft<br />
teilzuhaben und ihr Leben selbst zu bestimmen. Dies ist zum Beispiel <strong>für</strong> Menschen mit<br />
Behinderung, Migrationshintergrund oder wenig Geld der Fall.<br />
Zurzeit ist es noch sehr oft so:<br />
Die Hilfen <strong>für</strong> behinderte Menschen werden von Einrichtungen bestimmt.<br />
Oder von den Geld-Gebern.<br />
Die Person mit Behinderung und ihre Wünsche stehen nicht im Mittel-Punkt.<br />
Es wird viel über sie bestimmt.<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
1<br />
27
vkm<br />
Bayern<br />
Schleswig-Holstein<br />
Das muss sich ändern,<br />
Landesfamilienpass <strong>2013</strong> mit neuen<br />
Bayerische damit Menschen ihr Leben wirklich selbst bestimmen und attraktiven können. Zielen<br />
Verfassungsmedaille damit sie am Leben in der Gesellschaft <strong>für</strong> teilhaben Einen können. Landesfamilienpass können<br />
damit sie eine gute Lebens-Qualität haben. Familien erhalten mit mindestens drei<br />
Heinrich Fehling<br />
Kindern im Haushalt (auch Pflege- oder<br />
damit sie die gleichen Rechte bekommen.<br />
Am 30. November 2012 wurde<br />
Adoptivkinder), allein Erziehende, die mit<br />
Heinrich Fehling mit der Bayerischen mindestens einem kindergeldberechtigenden<br />
Kind in häuslicher Gemeinschaft<br />
Diese Veränderungen im Leben einer Person können durch eine Persönliche<br />
Verfassungsmedaille in Silber ausgezeichnet.<br />
Diese exklusive Ehrung leben, Familien mit einem schwer behin-<br />
Zukunftsplanung angestoßen werden.<br />
erhalten Bürgerinnen und Bürger, die derten Kind sowie Familien mit mindestens<br />
sich Was in herausragender verstehen wir Weise unter <strong>für</strong> Persönlicher das einem Zukunftsplanung?<br />
Kind im Haushalt, wenn sie Hartz<br />
Gemeinwohl Persönliche in Zukunftsplanung Bayern engagieren beruht auf personen-zentriertem IV-Leistungen Denken oder den und einer Kinderzuschlag<br />
und wertschätzenden damit die Werte Grundhaltung. der Bayerischen Der Mensch steht beziehen. im Mittelpunkt. Familien Es geht erhalten um seine den Ziele,<br />
Verfassung<br />
Gaben und<br />
vorbildlich<br />
neue Möglichkeiten.<br />
mit Leben<br />
Es<br />
erfüllen.<br />
geht darum eine Landesfamilienpass wertgeschätzte Rolle mit in Gutscheinkarte<br />
der<br />
Gemeinschaft einzunehmen.<br />
Seit 2011 ist die Verfassungsmedaille in auf Antrag beim Rathaus ihres Wohnortes.<br />
den Rang eines Ordens erhoben worden. Der Landesfamilienpass ermöglicht<br />
Persönliche Zukunftsplanung unterstützt Menschen über ihre persönliche Zukunft<br />
In der Pressemitteilung zur Verleihung kostenlosen oder ermäßigten Eintritt bei<br />
nachzudenken. Dabei geht es darum, eine Vorstellung von einer guten Zukunft zu<br />
heißt es:<br />
vielen Attraktionen. Mehr dazu in der<br />
entwickeln, Ziele zu setzen und diese mit anderen Menschen Schritt <strong>für</strong> Schritt umzusetzen.<br />
„Über 25 Jahre war Herr Heinrich Fehling Pressemitteilung des Sozialministeriums<br />
Geschäftsführer Persönliche Zukunftsplanung des Vereins bietet „Hilfe gutes <strong>für</strong> Handwerkzeug unter http://www.sm.baden-wuerttemberg.de/de/Meldungen/295208.<br />
Veränderungen zu organisieren.<br />
und Methoden, um Veränderungen<br />
das im behinderte Leben zu planen Kind“ und Unterstützung des Diakonisch bei diesen<br />
Sozialen Persönliche Zentrums Zukunftsplanung in Coburg. geht Zudem von den war Träumen, html?referer=82188&template=min_meldung_<br />
Vorlieben, Gaben und den<br />
er von Möglichkeiten 1990 bis einer 2011 Person stellvertretender<br />
aus. Sie will passende html&_min=_sm<br />
Unterstützungsmöglichkeiten schaffen,<br />
Vorsitzender wenn diese des noch Landesverbandes nicht vorhanden sind. Bayern<br />
<strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte NRW<br />
Das sind die wichtigsten Grundlagen der Persönlichen Zukunftsplanung:<br />
Menschen e.V., dessen Geschäftsführeung NRW verschiebt die Umsetzung der<br />
er trotz seines Vorruhestandes bereitwillig VN-Behindertenrechtskonvention<br />
Persönliche Zukunftsplanung ist <strong>für</strong> alle Menschen.<br />
übernommen hat, als 2007 sein Vorgänger<br />
Hans Die Reutemann planende Person verstarb. steht Ein im besonderer<br />
Schwerpunkt seiner Arbeit war das das 9. Schulrechtsänderungsgesetz<br />
Mittelpunkt. Sie (Brigitte bestimmt Schumann) die Planung. Ursprünglich sollte<br />
Schullandhem Die Persönliche Wartaweil Zukunftsplanung mit Bildungs- erfolgt und mit einem zur Umsetzung Unterstützungskreis. der<br />
Begegnungsstätte, Der Unterstützungskreis wo interessierte setzt sich Bürger aus Menschen VN-Behindertenrechtskonvention<br />
zusammen, die planenden Person<br />
aus der wichtig Umgebung, sind. Zum Schüler Beispiel und aus Lehrer, (VN-BRK) zum nächsten Schuljahr in Kraft<br />
junge und alte Menschen, Behinderte treten. Jetzt ist dieses Vorhaben zurückgestellt<br />
und um ein weiteres Jahr verscho-<br />
und Nichtbehinderte,<br />
ihrer Familie<br />
Gruppen, Familien<br />
und Alleinreisende Freundinnen aufeinandertreffen<br />
und Freunden<br />
ben worden. Zu viele kritische Einwände<br />
und sich kennenlernen können. Auch das von den kommunalen Spitzenverbänden,<br />
Bekannten<br />
Sozialpädiatrische Zentrum in Coburg den Lehrerorganisationen und den<br />
wurde maßgeblich Nachbarn durch seine Arbeit Inklusionsfachverbänden haben<br />
ermöglicht. Zudem ist er Mitglied des Schulministerin Sylvia Löhrmann bewogen,<br />
Kolleginnen und Kollegen<br />
Stiftungsrates der „Stiftung Leben pur“, die Reißleine zu ziehen. Aus der bloßen<br />
die sich <strong>für</strong> Assistentinnen Menschen mit und schweren Assistenten und Verschiebung wird sich allerdings kein<br />
mehrfachen Fachleuten, Behinderungen die bei der einsetzt Planung und Umsetzung Konsens hilfreich herstellen sein können lassen, zu uneinheitlich<br />
ihnen eine bessere Lebensqualität ermöglichen<br />
will.“<br />
sind die Positionen.<br />
Mitgliedern von Gruppen oder Organisationen.<br />
Foto: Bildarchiv Bayer. Landtag, Fotograf Rolf Poss http://bildungsklick.de/a/86376/nrw-ver-<br />
28 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
2
3<br />
b v k m<br />
Der planende Mensch und sein Unterstützungskreis denken darüber nach:<br />
Wie kann eine gute Zukunft aussehen? Welche Ziele sollen erreicht werden?<br />
Der planende Mensch und sein Unterstützungskreis arbeiten zusammen daran, wie das<br />
Ziel Schritt <strong>für</strong> Schritt erreicht werden kann.<br />
Die Planung ist freiwillig und wird nicht von Leistungsträgern und Organisationen<br />
vorgeschrieben.<br />
Persönliche Zukunftsplanung kann nicht nur <strong>für</strong> eine Person hilfreich sein, sondern auch <strong>für</strong><br />
Gruppen, zum Beispiel <strong>für</strong> Familien.<br />
Durch Persönliche Zukunftsplanung verändert sich nicht nur etwas <strong>für</strong> die planende Person.<br />
Es geht auch um Veränderungen bei Diensten, Schulen, Betrieben und Organisationen und<br />
um Veränderungen im Gemeinwesen.<br />
Auch Organisationen können eine Zukunftsplanung machen, zur Frage wie sie Menschen<br />
zukünftig besser unterstützen können. Auch Städte und Gemeinden können durch eine<br />
Zukunftsplanung mit Bürgerinnen und Bürgern Teilhabemöglichkeiten <strong>für</strong> alle<br />
weiterentwickeln.<br />
Persönliche Zukunftsplanung ist keine institutionelle Hilfeplanung oder offizielle Teilhabe-<br />
Planung. Bei der Hilfe- und Teilhabeplanung geht es darum, <strong>für</strong> die persönlichen Ziele das<br />
notwendige Geld <strong>für</strong> Unterstützung bereitzustellen. Persönliche Zukunftsplanung kann eine<br />
sinnvolle Vorbereitung <strong>für</strong> die Hilfe- oder Teilhabe-Planung sein. Sie hilft auch mit dem<br />
Unterstützungskreis die persönlichen Ziele im Alltag umzusetzen. Persönliche<br />
Zukunftsplanung muss unabhängig von Einrichtungen sein.<br />
Was wollen wir mit dem Netzwerk Persönliche Zukunftsplanung<br />
erreichen?<br />
Das Netzwerk Persönliche Zukunftsplanung soll<br />
Möglichkeiten des Austausches und der Vernetzung bieten <strong>für</strong> die Menschen, die<br />
Persönliche Zukunftsplanung machen<br />
ermöglichen, dass Menschen sich gegenseitig stärken<br />
Persönliche Zukunftsplanung bekannter machen<br />
Grundsätze guter Persönlicher Zukunftsplanung beschreiben und Zukunftsplanung weiter<br />
entwickeln<br />
sich <strong>für</strong> die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen einsetzen<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
29
vkm<br />
Aufgaben des Netzwerkes Persönliche Zukunftsplanung können insbesondere sein:<br />
die Verbreitung der Idee der Persönlichen Zukunftsplanung durch Vorträge, Seminare,<br />
Artikel, Internetseiten und Materialien zu fördern<br />
einen Newsletters herauszugeben<br />
eine Internetseite, ein Forum und eine Mailingliste zu betreiben<br />
Geschichten über Persönliche Zukunftsplanung zu teilen<br />
Zeit und Raum zum Austausch, <strong>für</strong> Treffen und zur gemeinsamen inhaltlichen<br />
Weiterarbeit zu bieten<br />
Entwicklung von Merkmalen guter Persönlicher Zukunftsplanungen zu unterstützen<br />
neue Materialien zur Persönlichen Zukunftsplanung auch in leichter Sprache zu<br />
entwickeln<br />
Weiterbildungen zum Thema Persönliche Zukunftsplanung zu koordinieren und<br />
Qualitätskriterien <strong>für</strong> Weiterbildungen zu entwickeln<br />
ein Netzwerk von Mentorinnen und Mentoren <strong>für</strong> Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger<br />
aufzubauen<br />
Jahrestagungen und weitere Veranstaltungen durchzuführen<br />
gute Ideen zur Finanzierung von Persönlicher Zukunftsplanung zu verbreiten<br />
Arbeitsgruppen zu bestimmen Themen zu bilden.<br />
Informationen zur Verfügung stellen, wer was mit welchem Schwerpunkt zum Thema<br />
Persönliche Zukunftsplanung anbietet.<br />
Wie wollen wir unsere Zusammenarbeit im Netzwerk organisieren?<br />
Das Netzwerk Persönliche Zukunftsplanung ist offen <strong>für</strong> alle Personen und Organisationen,<br />
die an Persönlicher Zukunftsplanung interessiert sind und den Grundsätzen des Netzwerkes<br />
zustimmen.<br />
Der Beitritt erfolgt durch schriftliche Zustimmung zur Gründungserklärung.<br />
Das Netzwerk Persönliche Zukunftsplanung lebt von der gemeinsamen Zielsetzung, vom<br />
offenen Austausch und der aktiven Mitarbeit, dem gegenseitigen Respekt und der<br />
Wertschätzung.<br />
Es gibt eine Jahrestagung des Netzwerkes, in der in einer Netzwerkversammlung die<br />
Grundausrichtung der Arbeit beschlossen und konkrete Aktivitäten geplant werden.<br />
Es gibt eine auf der Netzwerkversammlung gewählte Steuerungsgruppe von bis zu 7<br />
Personen. Die Mitglieder der Steuerungsgruppe koordinieren die Zusammenarbeit im<br />
Netzwerk, greifen Ideen der Mitglieder auf und entwickeln das Netzwerk weiter. Sie<br />
vertreten das Netzwerk nach außen.<br />
30 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
4
v k m<br />
schiebt-die-umsetzung-der-vn-behindertenrechtskonvention/<br />
Die Steuerungsgruppe soll die Vielfalt des Netzwerkes mit seinen unterschiedlichen<br />
Personen, Gruppen und Ländern widerspiegeln.<br />
Entscheidungen in der Steuerungsgruppe werden mit einfacher Mehrheit gefällt.<br />
Abstimmungen können auch über E-Mail, Telefonkonferenzen und andere geeignete<br />
Medien erfolgen.<br />
Aus der Steuerungsgruppe gibt es aus jedem Land eine Sprecherin oder einen Sprecher.<br />
Außerdem kann auch jenseits der Steuerungsgruppe Personen Verantwortung <strong>für</strong><br />
einzelne Aufgabenbereiche übertragen werden. Mitglieder des Netzwerkes können<br />
Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin <strong>für</strong> bestimmte Themen oder Regionen sein.<br />
Das Netzwerk Persönliche Zukunftsplanung hat eine Postadresse in jedem Land.<br />
Die Materialien zur Persönlichen Zukunftsplanung sollen in jedem Land über<br />
Kooperationspartner erhältlich sein.<br />
Es können nach Interessen thematische und regionale Gruppen gebildet und<br />
gemeinsame Projekte durchgeführt werden.<br />
Das Netzwerk lebt von Spenden und Unterstützungsbeiträgen von Mitgliedern und<br />
anderen Organisationen.<br />
Die Gründungserklärung wurde erstmals zum Abschluss der Tagung „Weiter denken:<br />
Zukunftsplanung“ am 7.10.2011 in Berlin vorgestellt. Sie wurde dann auf der Grundlage von<br />
zahlreichen Veränderungsvorschlägen auf einem Vorbereitungstreffen des Netzwerkes<br />
Persönliche Zukunftsplanung in Freising am 14.4.2012 fertig gestellt. Sie war die<br />
gemeinsame Grundlage <strong>für</strong> die Gründungsversammlung des deutschsprachigen Netzwerkes<br />
Persönliche Zukunftsplanung am 9.11.2012 auf der Fachtagung „Persönliche<br />
Zukunftsplanung – Lust auf Veränderungen“ in Linz.<br />
Sonstige Aktivitäten des Netzwerks Persönliche Zukunftsplanung<br />
• Aufbau einer Internetseite www.persoenliche-zukunftsplanung.eu<br />
Eine Schwerpunktaufgabe des nächsten Jahres wird es sein, eine gute, barrierefreie, deutschsprachige<br />
Internetseite des Netzwerkes zum Thema Persönliche Zukunftsplanung aufzubauen, alle bestehenden<br />
Seiten zu verlinken und eine Kommunikations- und Informations-Plattform <strong>für</strong> das Netzwerk<br />
aufzubauen. Auf der Tagung in Linz wurde bereits ein Grobkonzept erstellt und eine Arbeitsgruppe<br />
gegründet.<br />
• Netzwerk Persönliche Zukunftsplanung bei moodle<br />
Um möglichst schnell einen Austausch unter den Netzwerkpartnern zu ermöglichen, wurde bei bidok<br />
auf der Lernplattform http://www.edumoodle.at/bidok/ einen Kurs Netzwerk Persönliche Zukunftsplanung<br />
mit vielen Materialien, einem Austauschforum und Links angelegt.<br />
Ansprechpartnerin <strong>für</strong> die Registrierung bei bidok ist Katharina Angerer (integration-ezwi@uibk.<br />
ac.at).<br />
• Netzwerk Persönliche Zukunftsplanung bei facebook<br />
Es gibt bereits seit einiger Zeit eine Seite des Netzwerkes Persönliche Zukunftsplanung bei facebook:<br />
http://www.facebook.com/persoenlichezukunftsplanung<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
5<br />
31
vkm<br />
<strong>bvkm</strong>-Neuerscheinungen<br />
(zu bestellen unter Tel.: 0211/64004-15)<br />
Ursula Haupt (Hrsg.)<br />
Kinder mit cerebralen Bewegungsstörungen<br />
Diagnostik: Entwicklung sehen<br />
– Förderung erleichtern<br />
Grundfragen der Diagnostik bei Kindern mit cerebralen Bewegungsstörungen<br />
werden <strong>für</strong> Eltern und Interessierte einfach<br />
erklärt, insbesondere psychologische und sonderpädagogische<br />
Diagnostik.<br />
Untersuchungsmethoden zur Entwicklung der Kinder werden<br />
kritisch hinterfragt, mögliche Abwertungen behinderter Kinder<br />
durch Diagnostik besprochen. Es werden neue Wege aufgezeigt, die es erleichtern, dass Diagnostik<br />
zum Verstehen der Kinder ebenso beiträgt wie zu einer wirkungsvollen Unterstützung ihrer Entwicklung.<br />
Die Eltern spielen in diesem Prozess eine wichtige Rolle.<br />
<strong>2013</strong> (3. Aufl.), 60 S., zahlr. Abb., EUR 3,50 (Nichtmitgl.), EUR 2,50 (Mitgl.), ISBN 978-3-910095-29-8<br />
Ursula Haupt & Marion Wieczorek<br />
Kinder und Jugendliche mit cerebralen<br />
Bewegungsstörungen in der Schule<br />
Der <strong>bvkm</strong> legt eine neue Broschüre vor mit dem Titel: „Kinder<br />
und Jugendliche mit cerebralen Bewegungsstörungen<br />
in der Schule“. Inhalt sind <strong>aktuell</strong>e Erfahrungsberichte von<br />
168 Eltern betroffener Schülerinnen und Schüler, ausgewertet<br />
von Ursula Haupt und Marion Wieczorek, Universität<br />
Landau. Die ausgeprägten Bewegungsstörungen machen<br />
bei der Mehrzahl der Kinder spezielle Hilfen <strong>für</strong> die aktive<br />
Teilnahme am Unterricht ebenso erforderlich wie eine therapeutische<br />
Unterstützung. Die Auswirkungen der Störung<br />
von Bewegungsabläufen z.B. beim Sprechen, Schreiben,<br />
Experimentieren und bei der Körperpflege haben zur Folge,<br />
dass nur etwa 25% der Kinder Regelschulen besuchen,<br />
und dass ihre Inklusion derzeit noch auf größere Schwierigkeiten<br />
stößt. Insbesondere die Eltern, deren Kinder schwer<br />
behindert sind, sehen zum Besuch der Förderschule wenig<br />
Alternativen. Die Zufriedenheit der Eltern mit der Schule ihrer<br />
Kinder ist aber insgesamt sehr hoch. Dennoch sehen sie<br />
die Notwendigkeit spezieller Aus- und Fortbildungen <strong>für</strong> die<br />
Lehrkräfte. Von zentraler Bedeutung sind die Überlegungen<br />
zur Weiterentwicklung der gemeinsamen Förderung von<br />
Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen.<br />
<strong>2013</strong>, 20 S., zahlr. Abb., EUR 3,50, ISBN 978-3-910095-88-5<br />
32 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>
Bestellung per Fax: 02 11/ 64 00 4-20<br />
Gisela Stemme/Doris von Eickstedt/Anita Laage-Gaupp<br />
Die frühkindliche<br />
Bewegungsentwicklung<br />
Vielfalt und Besonderheiten<br />
Dieses Buch ist empfehlenswert <strong>für</strong> alle Eltern,<br />
die die Entwicklung ihres Kindes kompetent und<br />
verständnisvoll begleiten möchten. Es vermittelt<br />
das erforderliche Wissen über Hintergründe<br />
und Zusammenhänge, um Entwicklung einerseits<br />
„gesche hen“ zu lassen, andererseits aktiv und hilfreich<br />
zu unterstützen.<br />
Die Autorinnen schöpfen aus ihrer langjährigen<br />
Erfahrung als Physiotherapeutinnen <strong>für</strong> Kinder.<br />
Aus sagekräftige Skizzen und Tabellen veranschaulichen<br />
die Texte und verdeutlichen das Thema<br />
des Buches: Bewegung als zentralen Faktor in der<br />
frühkindlichen Entwicklung zu verstehen. Bewegung<br />
ist Ausdruck von Leben, Grundlage zur Orientierung,<br />
Basis zum Lernen und Handeln. Dargestellt<br />
werden neben diesen Grundlagen die neurophysiologischen<br />
Voraussetzungen <strong>für</strong> Bewegung sowie<br />
die Prinzipien der Bewegungsentwicklung. Ein eigenes<br />
Kapitel ist der Entwicklung der Handlungsfähigkeit<br />
gewidmet.<br />
Besonders deutlich wird, dass die Entwicklung<br />
von Kindern nicht nach einem einheitlichen vorge-<br />
gebenen Raster erfolgt, sondern individuelle Besonderheiten<br />
aufweist. Das Buch hilft, die eigenen<br />
Beobachtungsfähigkeiten zu verbessern und gibt<br />
Hinweise zur Beurteilung von Bewegungsentwicklung<br />
und zur Feststellung von eventuellen Unregelmäßigkeiten.<br />
In einem kurzen Kapitel wird auf<br />
Behandlungsmöglichkeiten eingegangen.<br />
Da die Autorinnen auf Fachjargon verzichten, ist<br />
das Buch besonders geeignet, als Ratgeber, Sachkundebuch<br />
und Nachschlagewerk <strong>für</strong> Eltern und<br />
Laien zu dienen, wozu auch das ausführliche Glossar<br />
beiträgt. Handliches Format und ansprechende<br />
Gestaltung tragen dazu bei, sich gerne mit dem Inhalt<br />
vertraut zu machen. (Helga Treml-Sieder)<br />
2012 (aktualisierte Neuauflage)<br />
140 Seiten, 12,40 Euro (Mitglieder 8,00 Euro)<br />
Bestellabschnitt Die frühkindliche Bewegungsentwicklung<br />
Name+ggf. Institution: _____________________________________________________________<br />
_______________________________________________________________________________<br />
Straße/Ort: ______________________________________________________________________<br />
Stückzahl: ______ ISBN: 978-910095-33-5 Bestellnummer: 33<br />
q Mitglied im <strong>bvkm</strong> (8,00 Euro)<br />
q Nicht Mitglied im <strong>bvkm</strong> (12,40 Euro)<br />
<strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte Menschen e.V., verlag selbstbestimmtes leben,<br />
Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf, Tel. 02 11/64 00 4-15, Fax: 02 11/64 00 4-20, verlag@<strong>bvkm</strong>.de, www.<strong>bvkm</strong>.de<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
33
Aktion Mensch<br />
An alle Mitgliedsorganisationen des <strong>bvkm</strong><br />
Förderung zum 5. Mai <strong>2013</strong><br />
– Europäischer Protesttag zur Gleichstellung<br />
von Menschen mit Behinderungen<br />
durch die Aktion Mensch<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
auch in diesem Jahr wird die Aktion Mensch unter<br />
dem Motto „Ich bin entscheidend“ den diesjährigen<br />
Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit<br />
Behinderung unterstützen. An diesem Tag stehen<br />
Aktionen und Veranstaltungen im Fokus, die an die<br />
Öffentlichkeit <strong>für</strong> die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention<br />
plädieren.<br />
Traditionell ist der 5. Mai der Aktionstag, der die<br />
Inklusions-Kampagne der Aktion Mensch und die<br />
Umsetzung der UN-Behinderrechtskonvention<br />
fokussiert. Deshalb sind alle Verbände und Organisationen<br />
aufgerufen, sich aktiv vor Ort mit einer eigenen<br />
Aktion zu beteiligen.<br />
Plakate mit neuen Motiven und entsprechende Aktionsmittelpakete<br />
werden den Organisationen der<br />
Behindertenhilfe und Behindertenselbsthilfe <strong>für</strong> ihre<br />
Aktivitäten vor Ort von der Geschäftsstelle der Aktion<br />
Mensch in Bonn zur Verfügung gestellt. Als Teil der<br />
Inklusions-Kampagne unterstützt die Aktion Mensch<br />
auch in diesem Jahr wieder öffentlichkeitswirksame<br />
Aktionen im Rahmen des 5. Mai durch Materialien zur<br />
Öffentlichkeitsarbeit. Über die Förderaktion „Miteinander<br />
gestalten“ wird ein Zuschuss von bis zu 4.000,-<br />
Euro gewährt. Die Förderanträge können ab sofort<br />
über die Internetseite der Aktion Mensch gestellt<br />
werden. Detaillierte Informationen zur Förderaktion<br />
„Miteinander gestalten“ finden Sie unter http://www.<br />
aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/<br />
inklusion/foerderaktion.php .<br />
Als Anlage zu diesem Rundschreiben finden Sie weiterführende<br />
Informationen rund um den Aktionstag,<br />
die Beschreibung der Aktionsidee und eine Übersicht<br />
der Aktionsmittel. Unter der Internetadresse http://<br />
www.aktion-mensch.de/aktionsmittel finden Sie alle<br />
Aktionsmittel sowie den Aktionsfinder. Bitte haben<br />
Sie Verständnis da<strong>für</strong>, dass die Aktionsmittel nur<br />
noch online bestellt werden können.<br />
Neu ist, dass das gesamte Geschehen um den 5. Mai<br />
im Internet z. B. auf facebook und twitter begleitet<br />
werden soll. Sie finden dazu in der anliegenden Unterlage<br />
besondere Hinweise und Tipps.<br />
Denken Sie daran, den Antrag unbedingt vor Beginn<br />
Ihrer Aktivitäten zu stellen. Geben Sie als zuständigen<br />
Spitzen/<strong>Bundesverband</strong> des <strong>bvkm</strong> an.<br />
Für Rückfragen rund um die Aktion zum 5. Mai steht<br />
Ihnen Carolina Bonta bei der Aktion Mensch gern telefonisch<br />
unter der Telefonnummer 0228 / 2092-391<br />
oder per E-Mail unter carolina.bonta@aktion-mensch.<br />
de zur Verfügung.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Heide Adam-Blaneck<br />
heide.adam-blaneck@<strong>bvkm</strong>.de<br />
Tel: 0211 64004-16<br />
34 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>
Konduktive Gruppenassistent/innen sind vom Grundberuf Kinderpfleger/innen oder Heilerziehungspflegehelfer/-innen,<br />
die an einer sonderpädagogischen oder therapeutischen Einrichtung in konduktiven Gruppen<br />
arbeiten.<br />
Voraussetzung zur Teilnahme<br />
Eine abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Erzieher/in, Lehrer/in, Heilerziehungspfleger/in, Heilpädagogen/in,<br />
Konduktor/in, Psychologen/in, Sozialpädagogen/in oder Therapeuten/in sowie eine mindestens<br />
zweijährige Berufspraxis im Ausbildungsberuf, <strong>für</strong> KGAs eine abgeschlossene Ausbildung zum/r Kinderpfleger/in<br />
oder Heilerziehungspflegehelfer/in.<br />
Eine weiterbildungsbegleitende Tätigkeit von mindestens zehn Wochenstunden in einer Rehabilitationseinrichtung<br />
bzw. Schule, in der konduktive Förderung praktiziert werden kann, ist erforderlich.<br />
Weiterbildungsinhalte<br />
• Grundlagen der konduktiven Förderung<br />
• Konduktive Didaktik und Methodik<br />
• Medizinisches Grund- und Aufbauwissen im konduktiv-heilpädagogischen Kontext<br />
• Sonderpädagogik und Körperbehindertenpädagogik im konduktiven Kontext<br />
• Psychologie, Wahrnehmung im konduktiv-heilpädagogischen Kontext<br />
• Soziologie, Integration und Inklusion<br />
• Sprache, Sprechen, unterstützte Kommunikation<br />
• Sprachliches Verhalten im konduktiv-heilpädagogischen Kontext<br />
• Hilfsmittelversorgung<br />
• Altersspezifische konduktive Förderung<br />
• Neurophysiologische Behandlungsmethoden und Aspekte der Bewegung im konduktiven Kontext<br />
• Familienarbeit<br />
• Praktikum, Sommerförderwochen<br />
Kursgebühr<br />
12.500 EUR <strong>für</strong> Selbstzahler PtK außerhalb Bayerns und Ausland<br />
7.000 EUR <strong>für</strong> Selbstzahler KGA außerhalb Bayerns und Ausland<br />
2.500 EUR Eigenbeteiligung <strong>für</strong> PtK aus Bayern, der Rest wird von den Ministerien getragen<br />
1.000 EUR Eigenbeteiligung <strong>für</strong> KGA aus Bayern<br />
Prüfung<br />
Nach jedem Semester findet eine theoretische und/oder praktische Prüfung statt. Die praktische Prüfung findet<br />
in Form einer Lerneinheit/Unterrichtsvorführung statt. Die Abschlussprüfung wird am Lehrgangsort in Form einer<br />
praktischen und theoretischen Ausarbeitung durchgeführt.<br />
Lehrgangsdauer<br />
2 Jahre (20 Wochenenden +10 Wochen Praktikum bzw. Theoriewochen)<br />
KGA ca. 1 Jahr, eingebunden in den PtK-Lehrgang<br />
Stundenumfang<br />
PtK/HFL 1700 Stunden, davon 640 Stunden Theorie, 1060 Stunden Praxis<br />
KGA/IA ca. 900 Stunden<br />
Kursort<br />
Phoenix GmbH der Stiftung Pfennigparade, München und weitere Kursorte der Stiftung Pfennigparade<br />
Kolumne<br />
„Wege entstehen dadurch,<br />
dass man sie geht.“ Franz Kafka<br />
Phoenix GmbH<br />
Konduktives Förderzentrum<br />
Weiterbildungslehrgang der Phoenix GmbH<br />
2007-2009<br />
Pädagogisch-therapeutische/r Konduktor/in (PtK) und<br />
Heilpädagogische/r Förderlehrer/in (HFL)<br />
<strong>für</strong> Erzieher/innen · Therapeut/innen · Sozialpädagog/innen · Lehrer/innen · Dipl. Konduktor/innen<br />
oder<br />
Konduktive/r Gruppenassistent/in (KGA), Inklusionsassistent/in (IA)<br />
<strong>für</strong> Kinderpfleger/innen · Pflegehelfer/innen · Alternpfleger/innen<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
Ein zweijähriger berufsbegleitender Weiterbildungslehrgang in Zusammenarbeit mit der Phoenix<br />
GmbH und dem Bayerischen Staatsministerium <strong>für</strong> Unterricht und Kultus und dem Bayerischen Staatsministerium<br />
<strong>für</strong> Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen<br />
Fachkräfte aus den Bereichen Pädagogik, Medizin, Rehabilitation und Psychologie qualifizieren<br />
sich <strong>für</strong> die konduktive Förderung<br />
Durch die ganzheitliche Förderung von Kindern mit Körperbehinderung und die Erfahrungen aus einem<br />
mehrjährigen Projekt in Kooperation mit dem Petö-Institut in Budapest entwickelte die Stiftung Pfennigparade<br />
ein völlig neues Qualifizierungsangebot.<br />
Die berufsbegleitende Weiterbildung zum/zur Pädagogisch-therapeutischen Konduktor/in und Heilpädagogischen<br />
Förderlehrer/in sowie zum/zur Konduktive/r Gruppenassistent/in oder Inklusionsassistent/in<br />
(<strong>für</strong> Kinderpfleger/innen und Pflegehelfer/innen) richtet sich an Fachkräfte aus dem Bereich<br />
der Rehabilitation und der Pädagogik bei <strong>körper</strong>behinderten Kindern und Jugendlichen, die den auf<br />
deutsche Verhältnisse angepassten neuen Förderansatz der konduktiven Förderung (KF) kennen lernen<br />
und praktizieren wollen. Konduktive Förderung ist eine ganzheitliche Methode zur Unterstützung frühestmöglicher<br />
Selbständigkeit und Unabhängigkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit<br />
Zerebralparese.<br />
Die berufsbegleitende Weiterbildung beinhaltet umfassende Praxisbezüge. Ziel ist es, dieses ganzheitliche<br />
Fördersystem in der transdisziplinären Rehabilitationsarbeit und schulischen Förderung anzuwenden.<br />
Der Weiterbildungslehrgang ist gleichwertig der staatlich berufsbegleitenden sonderpädagogischen<br />
Zusatzausbildung <strong>für</strong> das Personal <strong>für</strong> heilpädagogische Unterrichtshilfe in Bayern.<br />
Heilpädagogische Förderlehrer/innen sind an Sonderschulen tätig und leiten unter enger Kooperation<br />
mit dem/der Sonderpädagogen/in eine SVE oder Schulklasse. Man hat die Berechtigung zum<br />
Unterrichten bestimmter Fächer (je nach den gesetzlichen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer).<br />
In Heilpädagogischen Tagesstätten können PtKs mit ihrem speziell erworbenen heilpädagogischen<br />
Fachwissen Gruppen leiten.<br />
113
Recht und Praxis<br />
Recht und Praxis<br />
Veranstaltungen aus dem<br />
Bereich Recht und Sozialpolitik<br />
des <strong>bvkm</strong> in <strong>2013</strong><br />
Sozialpolitische Fachtage<br />
Seit 2011 führt der <strong>bvkm</strong> zweimal im Jahr einen<br />
sozialpolitischen Fachtag zu <strong>aktuell</strong>en Themen<br />
aus Rechtsprechung und Gesetzgebung<br />
durch. Die Veranstaltungen richten sich an<br />
Menschen aus den Mitgliedsorganisationen<br />
des <strong>bvkm</strong>, die Betroffene in sozialrechtlichen<br />
Angelegenheiten beraten. Vorgestellt und diskutiert<br />
werden <strong>aktuell</strong>e Urteile, Gesetze sowie<br />
die Verwaltungspraxis von Sozialämtern,<br />
Pflegekassen und anderen Kostenträgern.<br />
Geleitet werden die Fachtage vom Geschäftsführer<br />
des <strong>bvkm</strong>, Norbert Müller-Fehling sowie<br />
den beiden Juristen des <strong>bvkm</strong> Katja Kruse<br />
und Sebastian Tenbergen. Gerne greifen wir<br />
auch Themen auf, die Ihnen unter den Nägeln<br />
brennen. Bitte rufen Sie uns an (Telefon: 0211-<br />
64004-0) oder schicken Sie uns eine Email an<br />
katja.kruse@<strong>bvkm</strong>.de. Die nächsten beiden<br />
Fachtage finden statt am<br />
• 18. Juni <strong>2013</strong> in Frankfurt<br />
• 12. November <strong>2013</strong> in Hannover<br />
Die Ausschreibung zu den Veranstaltungen nebst<br />
Anmeldeformular versenden wir zwei Monate vor<br />
dem jeweiligen Termin.<br />
Behinderung und Migration<br />
Vielfach ist zu beobachten, dass sich Menschen<br />
mit Migrationshintergrund im deutschen Rechtssystem<br />
nicht zurechtfinden. Gerade das Behindertenrecht<br />
ist aufgrund des gegliederten Systems<br />
der Sozialleistungen besonders schwer zu überblicken.<br />
Familien mit behinderten Kindern und Migrationshintergrund<br />
nehmen deshalb häufig ihre<br />
Rechte nicht wahr. Sie suchen oft eher Unterstützung<br />
im Kreis ihrer Angehörigen, als zum Beispiel<br />
die Hilfe familienunterstützender Dienste in Anspruch<br />
zu nehmen.<br />
Ziel des Seminars „Behinderung und Migration“ ist<br />
es deshalb, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren<br />
darin auszubilden, Familien mit Migrationshintergrund<br />
über die Rechte behinderter Menschen<br />
und ihrer Angehörigen zu informieren und sie bei<br />
der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen.<br />
Zielgruppe sind Migrantinnen und Migranten, die<br />
diese Informationen an ihre Landsleute in der jeweiligen<br />
Muttersprache weitergeben können und<br />
möchten. Geleitet wird das Seminar von der Juristin<br />
beim <strong>bvkm</strong>, Katja Kruse. Es findet statt am<br />
• 21. September <strong>2013</strong> in Hannover<br />
Die Ausschreibung zu dem Seminar nebst Anmeldeformular<br />
erfolgt im Juni.<br />
Aktuelle Rechtsratgeber<br />
auf www.<strong>bvkm</strong>.de<br />
Am 1. Januar <strong>2013</strong> sind zahlreiche Gesetzesänderungen<br />
in Kraft getreten. Der <strong>bvkm</strong> hat deshalb<br />
seine Rechtsratgeber aktualisiert. Zum kostenlosen<br />
Herunterladen stehen die neuen Ratgeber<br />
bereits jetzt auf der Internetseite www.<strong>bvkm</strong>.de<br />
zur Verfügung. In gedruckter Form erscheinen sie<br />
voraussichtlich Ende <strong>Februar</strong>/Anfang März <strong>2013</strong>.<br />
Das Merkblatt „Mein Kind ist behindert – diese<br />
Hilfen gibt es“ berücksichtigt unter anderem<br />
Änderungen, die sich durch das Pflegeneuausrichtungsgesetz<br />
(PNG) ergeben haben. Dazu gehören<br />
z.B. die Verbesserungen <strong>für</strong> Menschen mit<br />
eingeschränkter Alltagskompetenz. Für diesen<br />
Personenkreis wurde das Pflegegeld sowie die<br />
Pflegesachleistung in Pflegestufe I und II erhöht.<br />
Weitere Aktualisierungen sind erfolgt im Hinblick<br />
auf die Neugestaltung des Rundfunkbeitragsrechts,<br />
die Erhöhung der Kosten <strong>für</strong> die Wertmarke,<br />
die behinderte Menschen zur Freifahrt im<br />
öffentlichen Nahverkehr benötigen sowie durch<br />
den Wegfall der Praxisgebühr zum 1. Januar. Die<br />
52 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>
Recht und Praxis<br />
genannten Änderungen sind auch in der Neufassung<br />
der Broschüre „18 werden mit Behinderung<br />
– Was ändert sich bei Volljährigkeit?“ berücksichtigt.<br />
Ebenfalls aktualisiert wurde das „Merkblatt zur<br />
Grundsicherung“. Denn zum 1. Januar sind die<br />
Regelsätze gestiegen, die Menschen mit Behinderung<br />
im Rahmen der Grundsicherung beanspruchen<br />
können, wenn sie erwachsen und voll<br />
erwerbsgemindert sind. Alleinstehende Menschen<br />
erhalten nun einen Regelsatz von monatlich<br />
382 Euro und Menschen mit Behinderung, die im<br />
Haushalt ihrer Eltern leben, bekommen 306 Euro.<br />
Auch das „Steuermerkblatt 2012/<strong>2013</strong>“ ist nun<br />
in der <strong>aktuell</strong>en Fassung erhältlich. Es berücksichtigt<br />
Änderungen, die sich durch das Steuervereinfachungsgesetz<br />
2011 erstmals <strong>für</strong> den<br />
Veranlagungszeitraum 2012 ergeben. Dazu gehört<br />
z.B. die vereinfachte Möglichkeit, Kinderbetreuungskosten<br />
steuerlich gelten zu machen.<br />
Katja Kruse<br />
Grundsicherung:<br />
Unterkunftskosten behinderter<br />
Menschen, die im Haushalt<br />
ihrer Eltern leben<br />
<strong>bvkm</strong> fordert Gesetzesänderung<br />
und bittet da<strong>für</strong> um Ihre Mithilfe<br />
Menschen mit Behinderung, die das 18. Lebensjahr<br />
vollendet haben und voll erwerbsgemindert<br />
sind, haben Anspruch auf Leistungen<br />
der Grundsicherung. Dieser umfasst auch die<br />
Kosten <strong>für</strong> Unterkunft und Heizung. Leben<br />
Grundsicherungsberechtigte im Haushalt ihrer<br />
Eltern und beziehen die Eltern selbst keine<br />
Sozialleistungen, sind diese Kosten nach Urteilen<br />
des Bundessozialgerichts aus dem Jahr<br />
2011 nur dann zu übernehmen, wenn die Eltern<br />
mit ihrem Kind einen Miet- bzw. Untermietvertrag<br />
geschlossen haben. Dies gilt sowohl <strong>für</strong><br />
die Fallkonstellationen, bei denen das Kind gemeinsam<br />
mit seinen Eltern in einem Eigenheim<br />
oder einer Eigentumswohnung lebt als auch<br />
<strong>für</strong> die Fälle, bei denen das Kind mit seinen Eltern<br />
gemeinsam eine Mietwohnung bewohnt.<br />
Der Mietvertrag muss ernsthaft gewollt sein.<br />
Es muss also nachweisbar sein, dass die Absicht<br />
besteht, den vereinbarten Mietzins tatsächlich<br />
zu zahlen. Sind die Eltern rechtliche<br />
Betreuer ihres behinderten Kindes, muss <strong>für</strong><br />
den Abschluss des Vertrages ein Ergänzungsbetreuer<br />
bestellt werden. Denn Eltern dürfen<br />
nicht im Namen des Kindes mit sich selbst einen<br />
Mietvertrag vereinbaren. Mieteinnahmen<br />
der Eltern sind zudem Einkünfte, die bei der<br />
Einkommensteuererklärung anzugeben sind.<br />
Der Abschluss eines solchen Mietvertrages ist<br />
also <strong>für</strong> die Eltern mit hohem bürokratischem<br />
Aufwand verbunden.<br />
Hinzu kommt, dass viele Sozialämter die<br />
Ernsthaftigkeit von Mietverträgen anzweifeln,<br />
wenn nach Erreichen der Volljährigkeit ein<br />
Mietvertrag geschlossen wird, sich ansonsten<br />
die Lebensumstände aber nicht verändern,<br />
der behinderte Mensch also z.B. weiterhin gemeinsam<br />
mit seinen Eltern in einem Einfamilienhaus<br />
lebt und dort sein altes Kinderzimmer<br />
bewohnt. Grundsicherungsberechtigte müssen<br />
deshalb oft monate- oder gar jahrelang ihren<br />
Anspruch auf Unterkunftskosten im Wege<br />
des Widerspruchs- oder Klageverfahrens<br />
durchsetzen.<br />
Um den Eltern diese Bürokratie und nervenaufreibende<br />
Gerichtsprozesse zu ersparen, hatte der<br />
<strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte<br />
Menschen (<strong>bvkm</strong>) Ende 2012 im Rahmen eines<br />
Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des<br />
Sozialgesetzbuchs XII eine Gesetzesänderung<br />
gefordert, die eine Bewilligung von Unterkunftskosten<br />
nach dem Pro-Kopf-Anteil des Kindes an<br />
diesen Kosten ermöglichen sollte. Auf diese Weise<br />
könnten z.B. die Unterkunftskosten bei einem<br />
Kind, das mit beiden Elternteilen in einem Haushalt<br />
lebt, durch drei geteilt und das auf das Kind<br />
entfallende Drittel vom Sozialamt übernommen<br />
werden. Ein entsprechender Änderungsantrag,<br />
der den Vorschlag des <strong>bvkm</strong> zur Grundlage hatte,<br />
wurde auch von der Fraktion DIE LINKE in den<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
53
Recht und Praxis<br />
Ausschuss <strong>für</strong> Arbeit und Soziales des Deutschen<br />
Bundestages eingebracht, aber am 7. November<br />
2012 mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD und FDP<br />
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und<br />
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt (BT-Drucksache<br />
17/11382, Seite 10). Eine Änderung des Gesetzes<br />
ist daher vorerst gescheitert.<br />
Das Bundesministerium <strong>für</strong> Arbeit und Soziales<br />
(BMAS) sieht in dieser Sache zurzeit ebenfalls<br />
keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. In<br />
seinem an den <strong>bvkm</strong> gerichteten Schreiben vom<br />
19. Dezember 2012 hat das BMAS aber zumindest<br />
eine mögliche Überprüfung der Rechtslage<br />
in Aussicht gestellt. In dem Schreiben heißt es:<br />
„Zunächst aber muss es einen Überblick über die<br />
Verwaltungspraxis geben. Auf dieser Grundlage<br />
ist dann zu entscheiden, ob gesetzliche oder untergesetzliche<br />
Maßnahmen erforderlich sind.“<br />
Der <strong>bvkm</strong> bittet Sie als betroffene Eltern deshalb<br />
um Ihre Mithilfe:<br />
Bitte schildern Sie uns Ihre Erfahrungen. Wie<br />
geht Ihr Sozialamt seit der neuen Rechtsprechung<br />
des BSG mit der Bewilligung von Unterkunftskosten<br />
um? Interessieren würde uns<br />
insbesondere: Mussten Sie einen Mietvertrag<br />
mit Ihrem Kind schließen und wurde dieser<br />
als wirksam anerkannt? Leben Sie in einem<br />
Eigenheim/einer Eigentumswohnung oder zur<br />
Miete? Bitte schreiben Sie uns an: <strong>Bundesverband</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte<br />
Menschen, „Stichwort Grundsicherung/<br />
Unterkunftskosten“, Brehmstraße 5-7, 40239<br />
Düsseldorf oder schicken Sie uns eine Email<br />
an: info@<strong>bvkm</strong>.de. Wir sammeln Ihre Berichte<br />
und werden Sie als Grundlage <strong>für</strong> politische<br />
Forderungen an den Gesetzgeber nutzen.<br />
Selbstverständlich wird Ihre Anonymität und<br />
die Vertraulichkeit Ihrer Unterlagen gewahrt.<br />
!<br />
Katja Kruse<br />
Argumentationshilfe wenn das Sozialamt die Wirksamkeit<br />
eines Mietvertrages nicht anerkennt<br />
(Musterwiderspruch)<br />
I) Vorbemerkung<br />
Seit dem 1. Januar 2005 sind die Leistungen der<br />
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung<br />
im Sozialgesetzbuch XII (Recht der Sozialhilfe)<br />
geregelt. Zuständig <strong>für</strong> die Bewilligung<br />
sind die Sozialämter. Deren Entscheidungen unterliegen<br />
der Kontrolle durch die Sozialgerichte.<br />
Der Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung<br />
umfasst auch die Kosten <strong>für</strong> Unterkunft, Heizung<br />
und Warmwasserversorgung. Lebt ein leistungsberechtigter<br />
Mensch mit Behinderung im Haushalt<br />
seiner Eltern ist hinsichtlich der Frage, unter<br />
welchen Voraussetzungen das Sozialamt diese<br />
Kosten übernimmt, wie folgt zu differenzieren:<br />
Eltern beziehen selbst Sozialleistungen<br />
Beziehen die Eltern ebenfalls bedürftigkeitsabhängige<br />
Sozialleistungen, also zum Beispiel<br />
Arbeitslosengeld II, sind die Unterkunfts- und<br />
Heizungskosten sowie die Kosten <strong>für</strong> die Warmwasserversorgung<br />
nach der Zahl der vorhandenen<br />
Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft aufzuteilen.<br />
In diesem Fall hat das Sozialamt den Teil der<br />
Kosten zu übernehmen, der nach der Pro-Kopf-<br />
Aufteilung auf das grundsicherungsberechtigte<br />
Kind entfällt.<br />
Beispiel:<br />
Die Eltern beziehen Arbeitslosengeld II und leben<br />
mit ihrem erwachsenen behinderten Kind in einer<br />
Mietwohnung. Die Miete beträgt 600 Euro im Monat.<br />
Das Sozialamt muss <strong>für</strong> das Kind Unterkunftskosten<br />
in Höhe von 200 Euro (1/3 von 600 Euro)<br />
zahlen.<br />
54 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>
Recht und Praxis<br />
Eltern beziehen keine Sozialleistungen<br />
Haben die Eltern dagegen ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit<br />
oder aus einer Rente (erhalten sie<br />
also selbst keine Sozialleistungen), sind Kosten<br />
<strong>für</strong> die Unterkunft, die Heizung und die Warmwasserversorgung<br />
des grundsicherungsberechtigten<br />
Kindes nach der <strong>aktuell</strong>en Rechtsprechung des<br />
Bundessozialgerichts (BSG) nur dann zu übernehmen,<br />
wenn die Eltern mit ihrem Kind einen<br />
Miet- bzw. Untermietvertrag geschlossen haben<br />
(BSG-Urteile vom 25. August 2011, Az. B 8 SO<br />
29/10 R sowie vom 14. April 2011, Az. B 8 SO 18/09<br />
R).<br />
BEACHTE:<br />
Dies gilt sowohl <strong>für</strong> die Fallkonstellationen,<br />
bei denen das Kind gemeinsam mit seinen<br />
Eltern in einem Eigenheim oder einer Eigentumswohnung<br />
lebt als auch <strong>für</strong> die Fälle bei<br />
denen das Kind mit seinen Eltern gemeinsam<br />
eine Mietwohnung bewohnt.<br />
Vor dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung<br />
war es gängige Praxis der meisten Sozialämter<br />
auch in diesen Fällen die Unterkunftskosten nach<br />
der Zahl der zur Haushaltsgemeinschaft zählenden<br />
Personen aufzuteilen und den Pro-Kopf-Anteil,<br />
der auf das grundsicherungsberechtigte Kind<br />
entfiel, im Rahmen der Grundsicherung zu übernehmen.<br />
Manche Sozialämter verfahren trotz der<br />
entgegenstehenden Urteile des BSG auch heute<br />
noch so.<br />
Immer mehr Sozialämter wenden die BSG-Urteile<br />
aber neuerdings in der Praxis an. In vielen <strong>aktuell</strong>en<br />
Bewilligungsbescheiden wird deshalb<br />
grundsicherungsberechtigten Menschen, die seit<br />
zahlreichen Jahren Kosten der Unterkunft bezogen<br />
haben, der Unterkunftsanspruch mit der Begründung<br />
versagt, es bestehe kein Mietvertrag zwischen<br />
ihnen und ihren Eltern.<br />
BEACHTE:<br />
Ein Widerspruch gegen einen solchen Bescheid<br />
ist aufgrund der genannten BSG-Rechtsprechung<br />
nicht erfolgversprechend! Wollen<br />
grundsicherungsberechtigte Menschen in<br />
dieser Situation weiterhin einen Anspruch auf<br />
Kosten der Unterkunft, Heizung und Warmwasser-versorgung<br />
geltend machen, besteht<br />
ihre einzige Chance darin, einen Miet- bzw.<br />
Untermietvertrag mit ihren Eltern zu schließen.<br />
Der darin vereinbarte Mietzins ist dann<br />
vom Sozialamt als Kosten der Unterkunft zu<br />
übernehmen, sofern er der Höhe nach angemessen<br />
ist.<br />
Wirksamkeit des Mietvertrages<br />
Nur wenn der zwischen Eltern und ihren Kindern<br />
geschlossene Mietvertrag wirksam ist, übernimmt<br />
das Sozialamt die darin vereinbarte Miete<br />
als Kosten der Unterkunft. Muster <strong>für</strong> Miet- bzw.<br />
Untermietverträge gibt es in gut sortieren Schreibwarenläden.<br />
Sind die Eltern rechtliche Betreuer ihres behinderten<br />
Kindes, muss vom Betreuungsgericht ein<br />
Ergänzungsbetreuer bestellt werden, damit ein<br />
wirksamer Mietvertrag geschlossen werden kann.<br />
Denn Eltern dürfen nicht im Namen des Kindes mit<br />
sich selbst einen Mietvertrag vereinbaren (Verbot<br />
des Insichgeschäfts). Ist der Vertragsschluss<br />
erfolgt, ist die Ergänzungsbetreuung vom Gericht<br />
wieder aufzuheben. Der Ergänzungsbetreuer wird<br />
also nur <strong>für</strong> dieses eine Rechtsgeschäft bestellt.<br />
Der zwischen den Eltern und ihren Kindern geschlossene<br />
Mietvertrag muss außerdem ernsthaft<br />
gewollt sein. Bei Verträgen unter nahen Angehörigen<br />
sind an den Nachweis der Ernsthaftigkeit<br />
hohe Anforderungen zu stellen (so BSG-Urteil vom<br />
3. März 2009, Az. B 4 AS 37/08 R). Insbesondere<br />
muss nachweisbar sein, dass die Absicht besteht,<br />
den vereinbarten Mietzins wirklich zu zahlen.<br />
Auch muss der Mietvertrag tatsächlich durch die<br />
Zahlung von Miete vollzogen werden.<br />
BEACHTE!<br />
Empfehlenswert ist es deshalb, <strong>für</strong> das Kind<br />
ein eigenes Konto einzurichten, auf das die<br />
Grundsicherung eingezahlt wird und von dem<br />
die Miete abgebucht wird.<br />
Wird der Mietvertrag von den Eltern mit ihrem Kind<br />
nur zum Schein geschlossen, ist er unwirksam.<br />
BEACHTE!<br />
Viele Sozialämter zweifeln die Ernsthaftigkeit<br />
von Mietverträgen an, wenn nach Erreichen<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
55
Recht und Praxis<br />
der Volljährigkeit ein Mietvertrag geschlossen<br />
wird, sich ansonsten die Lebensumstände<br />
aber nicht verändern, der behinderte Mensch<br />
also z.B. weiterhin gemeinsam mit seinen Eltern<br />
in einem Einfamilienhaus lebt, dort sein<br />
altes Kinder- bzw. Jugendzimmer bewohnt<br />
und die Räumlichkeiten wie bisher von allen<br />
genutzt werden. Auch erste sozialgerichtliche<br />
Entscheidungen verneinen in derartigen<br />
Fällen die Wirksamkeit des zwischen Eltern<br />
und ihrem behinderten Kind vereinbarten<br />
Mietvertrages (vgl. Schleswig-Holsteinisches<br />
Landessozialgericht, Urteil vom 29. Juni 2011,<br />
Az. L 9 SO 16/10, Sozialgericht Duis-burg, Urteil<br />
vom 10. Oktober 2011, Az. S 16 SO 51/10).<br />
Liegt eine solche Fallkonstellation vor, muss<br />
die Ernsthaftigkeit des Mietvertrages deshalb<br />
besonders sorgfältig begründet werden. Die<br />
Erfolgsaussichten einer Klage sind in diesen<br />
Fällen angesichts der bereits ergangenen<br />
Rechtsprechung äußerst ungewiss.<br />
Ist der Mietvertrag wirksam, übernimmt das Sozialamt<br />
die vertraglich vereinbarte Miete nebst<br />
Nebenkosten, soweit deren Höhe angemessen ist.<br />
Angemessen ist das, was ortsüblicher Weise als<br />
Miete <strong>für</strong> Wohnraum zu zahlen ist, der nach Ausstattung,<br />
Lage und Bausubstanz einfachen und<br />
grundlegenden Bedürfnissen genügt. Anhaltspunkte,<br />
welche konkrete Miethöhe angemessen<br />
ist, lassen sich dem örtlichen Mietspiegel entnehmen.<br />
BEACHTE!<br />
Mieteinnahmen der Eltern sind Einkünfte, die<br />
bei der Einkommensteuererklärung anzugeben<br />
sind.<br />
Lehnt das Sozialamt die Übernahme der Unterkunftskosten<br />
mit der Begründung ab, es sei<br />
zwischen dem grundsicherungsberechtigten<br />
Menschen und seinen Eltern kein wirksamer Mietvertrag<br />
zustande gekommen, ist hiergegen gegebenenfalls<br />
Widerspruch einzulegen. Hier<strong>für</strong> ist<br />
der nachfolgende Musterwiderspruch gedacht.<br />
II) Allgemeine Hinweise zum Einlegen von Widerspruch<br />
und Klage<br />
Die Entscheidungen der Sozialhilfeträger unterliegen<br />
seit dem 1. Januar 2005 der Kontrolle durch<br />
die Sozialgerichtsbarkeit. Gegen unrichtige Bescheide<br />
ist zunächst fristgerecht schriftlich Widerspruch<br />
beim zuständigen Sozialhilfeträger zu<br />
erheben. Enthält der Bescheid eine schriftliche<br />
Rechtsmittelbelehrung, ist der Widerspruch innerhalb<br />
eines Monats nach Bekanntgabe des<br />
Bescheids zu erheben. Fehlt eine solche Rechtsmittelbelehrung<br />
kann man innerhalb eines Jahres<br />
Widerspruch einlegen. Damit man beweisen kann,<br />
dass man die Frist eingehalten hat, sollte man den<br />
Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein verschicken.<br />
Der Widerspruch muss während der Widerspruchsfrist<br />
noch nicht begründet werden. Es<br />
reicht zunächst aus darzulegen, dass man mit<br />
der Entscheidung des Sozialhilfeträgers nicht<br />
einverstanden ist. (Beispiel: „Hiermit lege ich gegen<br />
Ihren Bescheid vom ..... Widerspruch ein. Die<br />
Begründung dieses Widerspruchs erfolgt gesondert.“)<br />
Da es sich bei den Bescheiden von Behörden<br />
immer um die Entscheidung von Einzelfällen<br />
handelt, sollte man schließlich in der Begründung<br />
des Widerspruchs auf die individuellen Umstände<br />
des Einzelfalles möglichst konkret eingehen.<br />
Insoweit sind Musterwidersprüche nur bedingt<br />
verwendbar.<br />
BEACHTE!<br />
Bitte ergänzen Sie den nachfolgenden Musterwiderspruch<br />
an den gekennzeichneten Stellen<br />
um Ihre individuelle Darlegung des Sachverhalts.<br />
Außerdem sollten Sie nur die Begründungen<br />
in Ihrem Widerspruch übernehmen,<br />
die auf Ihren Fall in tatsächlicher Hinsicht zutreffen.<br />
Der Sozialhilfeträger wird die Sach- und Rechtslage<br />
unter Berücksichtigung des Widerspruchs<br />
erneut überprüfen. Entweder wird dann den Einwänden<br />
des Widerspruchs Rechnung getragen<br />
oder der Widerspruch wird durch einen sogenannten<br />
Widerspruchsbescheid zurückgewiesen.<br />
Gegen diesen Widerspruchsbe-scheid kann man<br />
Klage vor dem Sozialgericht erheben. Enthält<br />
der Widerspruchsbescheid keine Rechtsmittelbelehrung,<br />
hat man <strong>für</strong> die Klage ein Jahr Zeit. Ist<br />
der Widerspruchsbescheid hingegen mit einer<br />
Rechtsmittelbelehrung versehen, muss die Klage<br />
innerhalb eines Monats erhoben werden. Die<br />
Monatsfrist beginnt mit der Zustellung des Wider-<br />
56 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>
Recht und Praxis<br />
spruchsbescheids.<br />
Da es vor den Sozialgerichten in der ersten Instanz<br />
keinen Anwaltszwang gibt, kann jeder Grundsicherungsberechtigte<br />
selbst Klage einreichen und<br />
auch alleine zur mündlichen Verhandlung erscheinen.<br />
Im Fall von gesetzlicher Betreuung muss der<br />
Betreuer tätig werden.<br />
Für Sozialgerichtsverfahren in Angelegenheit der<br />
Grundsicherung werden keine Gerichtskosten<br />
erhoben. Lässt sich der Grundsicherungsberechtigte<br />
durch einen Rechtsanwalt vertreten, kann<br />
hinsichtlich der Anwaltskosten Prozesskostenhilfe<br />
beantragt werden.<br />
III) Musterwiderspruch<br />
Bei dem nachfolgenden Musterwiderspruch wird<br />
davon ausgegangen, dass <strong>für</strong> den grundsicherungsberechtigten<br />
Menschen mit Behinderung<br />
eine rechtliche Betreuung <strong>für</strong> den Aufgabenkreis<br />
der Vermögenssorge angeordnet ist und<br />
ein Elternteil rechtlicher Betreuer ist. In Fällen<br />
rechtlicher Betreuung muss der Betreuer den Widerspruch<br />
im Namen des behinderten Menschen<br />
einlegen. Widerspruchsführer ist dann zwar ebenfalls<br />
der behinderte Mensch, er wird jedoch im<br />
Widerspruchsverfahren durch den Betreuer vertreten.<br />
Liegt kein Fall von rechtlicher Betreuung vor, ist<br />
der Musterwiderspruch entsprechend umzuformulieren.<br />
Name und Anschrift<br />
des rechtlichen Betreuers<br />
An den<br />
Träger der Sozialhilfe<br />
in ......<br />
Ort, den.......<br />
Widerspruch gegen den Bescheid vom ....., Aktenzeichen:......<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
zunächst zeige ich an, dass ich Frau/Herrn ______________, geb. am ______, wohnhaft<br />
___________ als rechtlicher Betreuer vertrete. Ein auf meinen Namen lautender Bestellungsbeschluss<br />
des Betreuungsgerichts _________ liegt in Kopie als Anlage bei.<br />
Gegen den vorbezeichneten Bescheid lege ich hiermit im Namen des/der von mir betreuten Frau/<br />
Herrn ___________<br />
WIDERSPRUCH<br />
ein, soweit ihre/seine tatsächlichen Aufwendungen <strong>für</strong> Unterkunft, Heizung und Warmwasserversorgung<br />
in Höhe von monatlich _______ Euro (bitte den vereinbarten Mietzins eintragen) bei<br />
der Bemessung der Grundsicherungsleistung nicht berücksichtigt wurden und beantrage, den<br />
Grundsicherungsbedarf um diesen Betrag aufzustocken.<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
57
Recht und Praxis<br />
Den Widerspruch begründe ich im Einzelnen wie folgt:<br />
BEGRÜNDUNG<br />
Frau/Herr _____ ist meine Tochter/mein Sohn. Sie/Er lebt in unserem, also im elterlichen Haushalt.<br />
Aufgrund der neueren Rechtsprechung des Bundessozial-gerichts (BSG) können Kosten <strong>für</strong><br />
Unterkunft, Heizung und Warmwasserversorgung bei im Haushalt der Eltern lebenden grundsicherungsberechtigten<br />
Kindern nur übernommen werden, wenn zwischen den Eltern und ihrem<br />
Kind ein wirksamer Mietvertrag geschlossen wurde (BSG-Urteile vom 25. August 2011, Az. B 8 SO<br />
29/10 R sowie vom 14. April 2011, Az. B 8 SO 18/09 R).<br />
Ein solcher Mietvertrag wurde am _______ wirksam zwischen unserer Tochter/unserem Sohn<br />
_____ und uns als Eltern vereinbart (vgl. Kopie des Mietvertrages vom _____ als Anlage beigefügt).<br />
Da unsere Tochter/unser Sohn _______ unter rechtlicher Betreuung steht und ich als Vater/<br />
Mutter der/die rechtliche Betreuer/in bin, wurde eigens <strong>für</strong> den Abschluss des Mietvertrages Frau/<br />
Herr __________ als Ergänzungsbetreuer bestellt.<br />
Der Mietvertrag ist auch von beiden Vertragsparteien ernsthaft gewollt.<br />
• Seit dem Mietvertragsschluss zahlt unsere Tochter/unser Sohn _______ jeden Monat rechtzeitig<br />
zum Fälligkeitstermin den vereinbarten Mietzins auf unser Konto (vgl. Kopie der Kontoauszüge<br />
von unserer Tochter/unserem Sohn seit _____ als Anlage beigefügt). Der Mietvertrag wird<br />
also tatsächlich von beiden Vertragsparteien vollzogen.<br />
• Alternativ (falls noch keine Mietzahlungen erfolgt sind): Unsere Tochter/Unser Sohn _____ ist<br />
ernsthaft gewillt, die vereinbarte Miete zu zahlen. Mietzahlungen sind aber bislang nicht erfolgt,<br />
weil ihr/ihm da<strong>für</strong> zurzeit keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.<br />
Dies wiederum liegt daran, dass das Sozialamt die Kosten der Unterkunft bisher nicht anerkannt<br />
hat.<br />
Auch wir als Eltern sind ernsthaft gewillt, den vereinbarten Mietvertrag zu vollziehen. Wir haben<br />
die Zahlung des Mietzinses mehrfach schriftlich angemahnt (vgl. Kopie unserer Schreiben an unsere<br />
Tochter/unseren Sohn vom _____ als Anlage beigefügt). Von der Einleitung eines gerichtlichen<br />
Mahnverfahrens haben wir bewusst abgesehen, weil mir als rechtlichem Betreuer bekannt<br />
ist, dass unsere Tochter/unser Sohn _____ zurzeit über keine ausreichenden Mittel verfügt, um<br />
die Miete zu bezahlen. Ein Mahnverfahren ist daher nicht erfolgversprechend.<br />
Die Tatsache, dass ich als rechtlicher Betreuer unsere Tochter/unseren Sohn _____ im vorliegenden<br />
Verfahren dabei unterstütze, Widerspruch gegen die Nichtanerkennung der Unterkunftskosten<br />
einzulegen, belegt ebenfalls, dass wir als Vermieter den Anspruch auf Mietzahlung ernsthaft<br />
durchsetzen möchten. Die Betreibung dieses Widerspruchsverfahrens erscheint auch hinsichtlich<br />
der Durchsetzung unseres Anspruchs wesentlich erfolgver-sprechender als die Einleitung eines<br />
gerichtlichen Mahnverfahrens gegen unsere Tochter/unseren Sohn _____.<br />
Für die Ernsthaftigkeit der Vereinbarung sprechen ferner folgende Umstände (BEACHTE: Bitte<br />
übernehmen Sie in Ihrem Widerspruch nur die Begründungen, die auf Ihren Fall in tatsächlicher<br />
Hinsicht zutreffen!):<br />
• Wir Eltern als Vermieter geben die Mieteinnahmen als Einkünfte in unserer Einkommensteuererklärung<br />
an.<br />
58 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>
Recht und Praxis<br />
• Wir Eltern als Vermieter haben <strong>für</strong> unsere Tochter/unseren Sohn _____ in unserem Einfamilienhaus<br />
extra eine Einliegerwohnung mit eigenem Zugang barrierefrei ausgebaut. Diese könnten<br />
wir anderweitig vermieten, wenn unsere Tochter/unser Sohn nicht dort leben würde.<br />
• Es entspricht allgemeiner Praxis, von erwachsenen Kindern, die im Haushalt ihrer Eltern leben,<br />
einen Beitrag zu den Unterkunftskosten zu fordern. Auch Eltern, deren nicht behinderte Kinder<br />
im Erwachsenenalter noch zuhause leben, erwarten von diesen, sich an den Kosten der Unterkunft<br />
zu beteiligen. Für erwachsene Kinder mit Behinderung kann daher nichts anders gelten.<br />
Insbesondere dann, wenn erwachsene Kinder eine Ausbildungsvergütung erhalten oder ein<br />
eigenes Erwerbseinkommen beziehen, verlangen die meisten Eltern eine Beteiligung an den<br />
Kosten der Unterkunft. Unsere Tochter/Unser Sohn _________ absolviert eine Ausbildung im<br />
Berufsbildungsbereich/ist beschäftigt im Arbeitsbereich der Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />
(WfbM) in ____________. Sie/Er erhält dort ein monatliches Ausbildungsgeld/Arbeitsentgelt<br />
von _____ Euro.<br />
• Wir als Eltern verfügen lediglich über eine geringe Rente von ____ Euro im Monat, die es uns gerade<br />
eben ermöglicht, unseren eigenen Lebensbedarf nebst Unterkunftskosten sicher zu stellen.<br />
Es kann deshalb nicht von uns erwartet werden, unserer Tochter/unserem Sohn _______<br />
kostenlos Wohnraum zur Verfügung zu stellen.<br />
Die von uns und unserer Tochter/unserem Sohn ____ gemeinsam bewohnte Mietwohnung umfasst<br />
____ Quadratmeter. Unsere Tochter/unser Sohn bewohnt dort ein Zimmer mit ___ Quadratmetern.<br />
Es handelt sich dabei um das größte Zimmer der Wohnung, weil sie/er ein Pflegebett<br />
benötigt/auf einen Rollstuhl angewiesen ist.<br />
Meine Frau/Mein Mann und ich wären längst in eine kleinere preisgünstigere Wohnung umgezogen,<br />
wenn unsere Tochter/unser Sohn nicht mehr bei uns wohnen würde.<br />
• Das Sozialamt hat seit ____ den Pro-Kopf-Anteil unserer Tochter/unseres Sohnes an den Unterkunftskosten<br />
übernommen, ohne dass es hier<strong>für</strong> des Abschlusses eines Mietvertrages bedurfte.<br />
Da wir weiterhin anteilige Unterkunftskosten <strong>für</strong> unsere Tochter/unseren Sohn bekommen<br />
möchten, sind wir aufgrund der neueren Rechtsprechung des BSG gezwungen, einen Mietvertrag<br />
zu schließen.<br />
Die Anerkennung der Unterkunfts- und Heizungskosten entspricht schließlich auch der Zielsetzung<br />
des Gesetzes, nach der voll erwerbsgeminderten Kindern eine „unabhängige Existenz“ gesichert<br />
werden soll (BT-Dr. 14/5150, 48). Sie stärkt ferner unsere Bereitschaft als Eltern, unser<br />
behindertes Kind zuhause zu betreuen und trägt damit dazu bei, kostenintensive stationäre Unterbringungen<br />
zu vermeiden.<br />
Laut Mietvertrag ist unsere Tochter/unser Sohn ______ dazu verpflichtet, einen monatlichen Mietzins<br />
von _____ Euro an uns als Eltern zu zahlen. Dieser Betrag ist auch angemessen, weil er dem<br />
entspricht, was ortsüblicher Weise als Miete <strong>für</strong> Wohnraum zu zahlen ist, der nach Ausstattung,<br />
Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen genügt.<br />
Da dieser Bedarf bei der Bemessung der Grundsicherungsleistung zu Unrecht nicht berücksichtigt<br />
worden ist, ist der Bescheid rechtswidrig.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Unterschrift (des Betreuers)<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
59
Recht und Praxis<br />
IV) <strong>bvkm</strong> fordert Gesetzesänderung und bittet<br />
da<strong>für</strong> um Ihre Mithilfe<br />
Wie eingangs in der Vorbemerkung unter Ziffer<br />
I) bereits erläutert, ist der Abschluss eines Mietvertrages<br />
<strong>für</strong> Eltern behinderter Kinder mit erheblichem<br />
bürokratischem Aufwand verbunden.<br />
Denn häufig muss <strong>für</strong> den Vertragsschluss extra<br />
ein Ergänzungsbetreuer bestellt werden. Auch<br />
müssen Eltern die Mieteinnahmen bei der Einkommensteuer<br />
angeben. Hinzu kommt, dass die<br />
Wirksamkeit derartiger Mietverträge häufig von<br />
den Sozialhilfeämtern in Frage gestellt wird, weil<br />
die Kinder angeblich keinen ernsthaften Mietforderungen<br />
seitens ihrer Eltern ausgesetzt sind.<br />
Um den Eltern diese Bürokratie und nervenaufreibende<br />
Gerichtsprozesse zu ersparen, hatte der<br />
<strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte<br />
Menschen (<strong>bvkm</strong>) Ende 2012 im Rahmen eines<br />
Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des<br />
Sozialgesetzbuchs XII eine Gesetzesänderung<br />
gefordert, die eine Bewilligung von Unterkunftskosten<br />
nach dem Pro-Kopf-Anteil des Kindes an<br />
diesen Kosten ermöglichen sollte. Ein entsprechender<br />
Änderungsantrag, der den Vorschlag<br />
des <strong>bvkm</strong> zur Grundlage hatte, wurde auch von<br />
der Fraktion DIE LINKE in den Ausschuss <strong>für</strong> Arbeit<br />
und Soziales des Deutschen Bundestages<br />
eingebracht, aber am 7. November 2012 mit den<br />
Stimmen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die<br />
Stimmen der Fraktion DIE LINKE und BÜNDNIS 90/<br />
DIE GRÜNEN abgelehnt (BT-Drucksache 17/11382,<br />
Seite 10). Eine Änderung des Gesetzes ist daher<br />
vorerst gescheitert.<br />
Das Bundesministerium <strong>für</strong> Arbeit und Soziales<br />
(BMAS) sieht in dieser Sache zurzeit ebenfalls<br />
keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. In<br />
seinem an den <strong>bvkm</strong> gerichteten Schreiben vom<br />
19. Dezember 2012 hat das BMAS aber zumindest<br />
eine mögliche Überprüfung der Rechtslage<br />
in Aussicht gestellt. In dem Schreiben heißt es:<br />
„Zunächst aber muss es einen Überblick über die<br />
Verwaltungspraxis geben. Auf dieser Grundlage<br />
ist dann zu entscheiden, ob gesetzliche oder untergesetzliche<br />
Maßnahmen erforderlich sind.“<br />
Der <strong>bvkm</strong> bittet Sie als betroffene Eltern deshalb<br />
um Ihre Mithilfe:<br />
Bitte schildern Sie uns Ihre Erfahrungen. Wie<br />
geht Ihr Sozialamt seit der neuen Rechtsprechung<br />
des BSG mit der Bewilligung von Unterkunftskosten<br />
um? Interessieren würde uns<br />
insbesondere: Mussten Sie einen Mietvertrag<br />
mit Ihrem Kind schließen oder übernimmt das<br />
Sozialamt weiterhin den Pro-Kopf-Anteil Ihres<br />
Kindes an den Unterkunftskosten? Falls ein<br />
Mietvertrag erforderlich war: Wurde dieser<br />
als wirksam anerkannt? Leben Sie in einem<br />
Eigenheim/einer Eigentumswohnung oder zur<br />
Miete? Bitte schreiben Sie uns an: <strong>Bundesverband</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte<br />
Menschen, „Stichwort Grundsicherung/<br />
Unterkunftskosten“, Brehmstraße 5-7, 40239<br />
Düsseldorf oder schicken Sie uns eine Email<br />
an: info@<strong>bvkm</strong>.de. Wir sammeln Ihre Berichte<br />
und werden Sie als Grundlage <strong>für</strong> politische<br />
Forderungen an den Gesetzgeber nutzen.<br />
Selbstverständlich wird Ihre Anonymität und<br />
die Vertraulichkeit Ihrer Unterlagen gewahrt.<br />
Hinweis:<br />
Der Inhalt der vorliegenden Argumentationshilfe<br />
ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand<br />
erstellt worden. Haftung und Gewähr<br />
sind ausgeschlossen. Eine auf den Einzelfall<br />
bezogene fachkundige Beratung kann durch<br />
die Argumentationshilfe nicht ersetzt werden.<br />
Stand: Januar <strong>2013</strong><br />
Katja Kruse, Referentin <strong>für</strong> Sozialrecht<br />
!<br />
60 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>
Recht und Praxis<br />
Pflegegeld <strong>für</strong> Heimbewohner:<br />
Umgang mit Altfällen<br />
Keine generelle Nachzahlung <strong>für</strong> Leistungskürzungen<br />
in der Vergangenheit<br />
Pflegebedürftige Heimbewohner, die in vollstationären<br />
Einrichtungen der Hilfe <strong>für</strong> behinderte<br />
Menschen leben, können <strong>für</strong> die Tage, an denen<br />
sie sich in den Ferien oder am Wochenende bei ihren<br />
Eltern aufhalten, anteiliges Pflegegeld bekommen.<br />
Aufgrund einer neuen Berechnungsmethode<br />
zahlten die Pflegekassen seit April 2011 hier<strong>für</strong><br />
einen niedrigeren Tagessatz als vorher. Durch<br />
das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) hat der<br />
Gesetzgeber mit Wirkung vom 30. Oktober 2012<br />
klargestellt, dass <strong>für</strong> die Zeit der häuslichen Pflege<br />
Anspruch auf ungekürztes Pflegegeld besteht.<br />
Pflegebedürftige Heimbewohner, die sich an den<br />
Wochenenden oder in den Ferien bei ihren Eltern<br />
aufhalten und dort gepflegt werden, erhalten daher<br />
nun wieder anteilig <strong>für</strong> diese Tage 1/30 des jeweiligen<br />
Pflegegeldes.<br />
Da die Neuregelung keine Rückwirkung <strong>für</strong> die<br />
Vergangenheit hat, stellt sich die Frage, wie mit<br />
Leistungskürzungen verfahren werden soll, die<br />
von den Pflegekassen im Zeitraum von April 2011<br />
bis 29. Oktober 2012 vorgenommen worden sind.<br />
Der <strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte<br />
Menschen (<strong>bvkm</strong>) hatte das Bundesversicherungsamt<br />
(BVA) als Aufsichtsbehörde des<br />
Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen insoweit<br />
bereits mit Schreiben vom 26. September<br />
2012 gebeten, die Neuregelung zum Anlass zu<br />
nehmen, eine sinnvolle Regelung <strong>für</strong> den Umgang<br />
mit diesen sogenannten „Altfällen“ zu treffen. Um<br />
den Eltern behinderter Heimbewohner weiteren<br />
bürokratischen Aufwand und das Betreiben nervenaufreibender<br />
Gerichtsprozesse zu ersparen,<br />
schlug der <strong>bvkm</strong> vor, das BVA solle die Pflegekassen<br />
anweisen, das Pflegegeld <strong>für</strong> den Zeitraum<br />
von April 2011 bis zum Inkrafttreten des PNG ungekürzt<br />
auszuzahlen.<br />
Mit Schreiben vom 29. November 2012 teilte das<br />
BVA mit, dass es diesem Anliegen nur bedingt<br />
entsprechende könne. Soweit Pflegekassen in der<br />
Vergangenheit niedrigere Tagessätze ausgezahlt<br />
hätten, wären sie entsprechend der bis dahin<br />
geltenden Rechtslage verfahren. Eine anderslautende<br />
Anweisung an die Pflegekassen durch das<br />
BVA sei daher nicht möglich. Soweit Pflegekassen<br />
jedoch abweichend verfahren würden und auch<br />
rückwirkend entsprechend der ab 30. Oktober<br />
2012 geltenden Rechtslage das Pflegegeld ungekürzt<br />
aus- bzw. nachzahlen, würde das BVA diese<br />
Praxis aufsichtsrechtlich tolerieren.<br />
Mit anderen Worten: Es ist jeder einzelnen Pflegekasse<br />
selbst überlassen, wie sie mit den in der<br />
Vergangenheit vorgenommenen Leistungskürzungen<br />
umgeht. Das BVA duldet zwar die von vielen<br />
Pflegekassen bereits vorgenommenen Nachzahlungen,<br />
mischt sich aber ansonsten nicht ins<br />
Geschehen ein. Sind aufgrund vergangener Leistungskürzungen<br />
noch Widerspruchs- oder Klageverfahren<br />
anhängig, sollten sich Betroffene auf<br />
zwei sozialgerichtliche Urteile berufen. Sowohl<br />
das Sozialgericht Mannheim (Urteil vom 20. August<br />
2012, Az. S 11 P 4278/11) als auch das Sozialgericht<br />
Nürnberg (Urteil vom 18. Juni 2012, Az.<br />
S 9 P 170/11) haben entschieden, dass die von den<br />
Pflegekassen in der Zeit von April 2011 bis Oktober<br />
2012 praktizierte Berechnungsweise rechtwidrig<br />
ist.<br />
Katja Kruse<br />
Das Schreiben des BVA an den <strong>bvkm</strong> vom 29. November 2012 hat folgenden Wortlaut:<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
61
Recht und Praxis<br />
Schreiben des BVA an <strong>bvkm</strong> vom 29. November 2012<br />
62 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>
Recht und Praxis<br />
Elterngeld<br />
Bundesfamilienministerin lehnt Wiedereinführung<br />
eines Nachteilsausgleichs <strong>für</strong> Eltern behinderter<br />
Kinder ab<br />
Am 18. September 2012 ist das „Gesetz zur Vereinfachung<br />
des Elterngeldvollzugs“ in Kraft getreten.<br />
Das Elterngeld soll den Einkommenswegfall nach<br />
der Geburt eines Kindes auffangen. Es wird an<br />
Väter und Mütter <strong>für</strong> maximal 14 Monate gezahlt.<br />
In der Höhe orientiert sich das Elterngeld am laufenden<br />
durchschnittlich monatlich verfügbaren<br />
Erwerbseinkommen, welches der betreuende Elternteil<br />
im Jahr vor der Geburt erzielt hat. Es beträgt<br />
höchstens 1.800 Euro und mindestens 300<br />
Euro.<br />
Durch das Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs<br />
ist die Einkommensermittlung verein-<br />
facht worden. Die zu berücksichtigenden Steuern<br />
und Abgaben werden nun pauschaliert, damit die<br />
Verwaltung bei der Berechnung des Elterngeldes<br />
entlastet wird. Verlierer dieser Regelung sind behinderte<br />
Eltern bzw. Eltern behinderter Kinder. Bei<br />
ihnen wird nämlich jetzt der Behindertenpauschbetrag<br />
nicht mehr berücksichtigt. Das wiederum<br />
bedeutet, dass die Lohnsteuer, die im Rahmen der<br />
Einkommensermittlung vom Einkommen abgezogen<br />
wird, höher ausfällt. Aufgrund des höheren<br />
Abzugs ist das Einkommen, das <strong>für</strong> die Berechnung<br />
des Elterngeldes zugrunde gelegt wird,<br />
niedriger. Die Nichtberücksichtigung des Pauschbetrages<br />
wirkt sich also elterngeldverringernd<br />
aus. Betroffen von dieser Verschlechterung sind<br />
nicht nur Eltern, die selbst eine Behinderung haben,<br />
sondern auch Eltern behinderter Kinder, weil<br />
diese sich den Pauschbetrag ihrer Kinder übertragen<br />
lassen können.<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
63
Recht und Praxis<br />
Der <strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte<br />
Menschen (<strong>bvkm</strong>) hatte sich deshalb im<br />
Vorfeld des Gesetzesbeschlusses <strong>für</strong> die Beibehaltung<br />
des bisherigen Nachteilsausgleichs eingesetzt<br />
und nach Verabschiedung des Gesetzes <strong>für</strong><br />
dessen Wiedereinführung plädiert. Hierzu hatte<br />
der <strong>bvkm</strong> dem Bundestagsabgeordneten Thomas<br />
Jarzombek, CDU, auf dessen Bitte einen konkreten<br />
Gesetzesvorschlag unterbreitet (siehe hierzu<br />
den Artikel „Elterngeld“, veröffentlicht in <strong>bvkm</strong>.<br />
<strong>aktuell</strong> Ausgabe 4/2012, November, Seite 32).<br />
Die Bundesfamilienministerin hat sich mit diesem<br />
Vorschlag befasst, sieht aber zurzeit keinen Änderungsbedarf.<br />
Nach Auffassung des Ministeriums<br />
würde die Berücksichtigung eines spezifischen<br />
Freibetrages <strong>für</strong> Menschen mit Behinderung die<br />
gesamte Vereinfachung gefährden.<br />
Katja Kruse<br />
Das Antwortschreiben der Ministerin vom 29. Oktober 2012 an Thomas Jarzombek hat folgenden Wortlaut:<br />
Schreiben des bmfsj vom 29.10.2012<br />
64 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>
Recht und Praxis<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
65
Recht und Praxis<br />
Rechtssichere Beförderung<br />
von Rollstuhlfahrerinnen<br />
und Rollstuhlfahrern<br />
Positionspapier des Runden Tisches<br />
„Sichere Mobilität <strong>für</strong> Menschen mit<br />
Behinderung“<br />
Gemeinsam mit Akteuren aus verschiedenen<br />
Bereichen setzt sich der <strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong><br />
<strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte Menschen<br />
(<strong>bvkm</strong>) seit Herbst 2012 da<strong>für</strong> ein, dass die<br />
Beförderung von Rollstuhlfahrerinnen und<br />
Rollstuhlfahrern, die nicht auf einen herkömmlichen<br />
Kfz-Sitz umgesetzt werden können,<br />
auch weiterhin gewährleistet ist und jeweils<br />
die bestmögliche Lösung <strong>für</strong> die Rollstuhl-<br />
66 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>
Recht und Praxis<br />
und Personensicherung angewandt wird. Der zu<br />
diesem Zweck unter der Federführung des Verbandes<br />
der TÜV gegründete Runde Tisch „Sichere<br />
Mobilität <strong>für</strong> Menschen mit Behinderung“ hat<br />
ein Positionspapier mit einem Vorschlag <strong>für</strong> eine<br />
entsprechende verkehrsrechtliche Regelung erarbeitet.<br />
Hintergrund der Initiative sind EU-Richtlinien aus<br />
jüngerer Zeit, die regeln, welche Voraussetzungen<br />
Kfz-Sitze und Gurtverankerungen erfüllen müssen,<br />
damit ein Fahrzeug eine Betriebserlaubnis<br />
nach der Straßenverkehrszulassungsverordnung<br />
(StVZO) erhalten kann. Dabei handelt es sich zum<br />
einen um die seit Juli 2009 geltende RL 74/408/<br />
EWG, UN Regelung Nr. 17, die einheitliche Bestimmungen<br />
<strong>für</strong> die Genehmigung von Fahrzeugen<br />
hinsichtlich der Sitze, ihrer Verankerungen und<br />
Kopfstützen vorsieht sowie zum anderen um die<br />
seit August 2010 geltende RL 76/115/EWG, UN<br />
Regelung Nr. 14, die einheitliche Bedingungen<br />
<strong>für</strong> die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich<br />
der Sicherheitsgurtverankerungen regelt. Diese<br />
Richtlinien treffen zwar keine besonderen Bestimmungen<br />
<strong>für</strong> Rollstühle. Aus ihnen ergibt sich aber,<br />
dass ein Rollstuhl, der bei der Beförderung im<br />
Fahrzeug durch Gurtverankerungen fest mit dem<br />
Fahrzeug verbunden wird, zum Fahrzeugsitz wird.<br />
Als solcher muss er die Vorgaben zur Sitzfestigkeit<br />
gemäß RL 74/408/EWG erfüllen. Ferner müssen<br />
Verankerungspunkte <strong>für</strong> Rückhaltesysteme<br />
den Vorgaben der RL 76/115/EWG entsprechen.<br />
Erfüllt der Rollstuhl die Anforderungen zur Sitzfestigkeit<br />
nicht, ist bei seiner Verwendung als<br />
Fahrzeugsitz von einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer<br />
auszugehen. Gemäß § 19 Absatz<br />
2 Ziffer 2 StVZO erlischt in diesen Fällen die Betriebserlaubnis<br />
des Fahrzeugs. Damit geht auch<br />
der Versicherungsschutz <strong>für</strong> das Fahrzeug verloren.<br />
Da eine deutliche Mehrheit der Rollstühle<br />
nicht die Vorgaben zur Sitzfestigkeit erfüllt und<br />
auch nicht über geeignete Rollstuhlrückhaltesysteme<br />
verfügt, bedeutet dies:<br />
• Fahrdienste, die ihre Betriebserlaubnis und<br />
ihren Versicherungsschutz behalten möchten,<br />
müssten eigentlich Menschen mit Behinderung,<br />
die nicht über entsprechende Rollstühle<br />
verfügen, von der Beförderung ausschließen,<br />
• die überwiegende Mehrheit der Menschen mit<br />
Behinderung, die im Rollstuhl sitzend befördert<br />
werden müssen, wäre somit bei konsequenter<br />
Anwendung der geltenden Rechtslage von der<br />
Beförderung ausgeschlossen.<br />
Der Runde Tisch „Sichere Mobilität <strong>für</strong> Menschen<br />
mit Behinderung“ setzt sich deshalb <strong>für</strong> eine verkehrsrechtliche<br />
Regelung ein, die gewährleistet,<br />
dass alle Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer<br />
von Fahrdiensten befördert werden dürfen. Die<br />
Federführung des Runden Tisches wurde vom Verband<br />
der TÜV – der Interessenvertretung der Technischen<br />
Überwachungsvereine – übernommen.<br />
Beteiligt am Runden Tisch sind neben dem <strong>bvkm</strong><br />
Vertreter des Bundesministeriums <strong>für</strong> Arbeit und<br />
Soziales (BMAS), des Bundesministeriums <strong>für</strong><br />
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), des<br />
Bundesministeriums <strong>für</strong> Gesundheit (BMG), des<br />
Bundesbeauftragten <strong>für</strong> die Belange von Menschen<br />
mit Behinderung, der Bundesanstalt <strong>für</strong><br />
Straßenwesen (bast) des Deutschen Rollstuhl-<br />
Sportverbands (DRS), der Berufsgenossenschaft<br />
<strong>für</strong> Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege<br />
(BGW) sowie von Fahrdienstanbietern, Rollstuhlherstellern<br />
und weiteren Institutionen.<br />
Die vom Runden Tisch vorgeschlagene Lösung<br />
berücksichtigt, dass man im Hinblick auf die Verwendung<br />
als Kfz-Sitz drei Arten von Rollstühlen<br />
unterscheiden muss. Zum einen gibt es Rollstühle,<br />
die vom Hersteller nach DIN EN 12183 (diese<br />
gilt <strong>für</strong> Rollstühle mit Muskelkraftantrieb) oder<br />
DIN EN 12184 (diese gilt <strong>für</strong> Elektrorollstühle) geprüft<br />
und als Fahrzeugsitz freigegeben sind. Diese<br />
Rollstühle bereiten in der Praxis keine Probleme.<br />
Eine Beförderung in einem solchen Rollstuhl mit<br />
DIN-gerechten Sicherungssystemen (Kraftknoten)<br />
ist nach der geltenden Rechtslage möglich.<br />
Zum anderen gibt es Rollstühle, die zwar in ihrer<br />
Grundfiguration (Fahrbasis mit funktionierender<br />
Steuerung und Standardsitzaufbau) den genannten<br />
DIN-Vorschriften entsprechen, die aber individuell<br />
<strong>für</strong> den Rollstuhlnutzer angepasst sind.<br />
Nach dem Vorschlag des Runden Tisches soll die<br />
Beförderung in einem solchen Rollstuhl erlaubt<br />
sein, sofern die individuelle Anpassung und Fertigung<br />
durch den Fachhändler dokumentiert und<br />
nachgewiesen ist und eine DIN-gerechte Sicherung<br />
(Kraftknoten) während der Fahrt erfolgt.<br />
Schließlich ist noch eine dritte Gruppe von Rollstühlen<br />
verkehrsrechtlich zu berücksichtigen:<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
67
Recht und Praxis<br />
Kann ein Rollstuhlnutzer aufgrund seines Behinderungsbildes<br />
keine der beiden vorgenannten<br />
Arten von Rollstühlen benutzen, darf nach dem<br />
Vorschlag des Runden Tisches die Beförderung<br />
im Kraftfahrzeug auch in einem Rollstuhl als Sonderanfertigung<br />
im Sinne der EG-Richtlinie 93/42/<br />
EWG erfolgen. Für die Rollstuhl- und Personensicherung<br />
in diesem Fall muss die bestmögliche<br />
Lösung gewählt werden. Der Hersteller oder sein<br />
in der Europäischen Gemeinschaft niedergelassener<br />
Bevollmächtigter muss bei diesen Sonderanfertigungen<br />
eine Erklärung ausstellen, welche die<br />
durch das Medizinproduktegesetz Anhang VIII –<br />
Abschnitt 2 festgelegten Daten/Angaben enthält.<br />
Mit diesen – je nach Art des Rollstuhls – abgestuften<br />
Anforderungen an die Beförderung soll<br />
die Mobilität aller Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer<br />
sichergestellt und gleichzeitig ein<br />
Höchstmaß an Sicherheit bei der Beförderung gewährleistet<br />
werden.<br />
TIPP:<br />
Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, bei denen<br />
die Versorgung mit einem neuen Rollstuhl<br />
ansteht, sollten bei der Auswahl des Hilfsmittels<br />
mit bedenken, ob dieser auch als Kfz-Sitz zur Anwendung<br />
kommen soll.<br />
Katja Kruse<br />
Das Positionspapier des Runden<br />
Tisches (Stand 13. November<br />
<strong>2013</strong>) hat folgenden<br />
Wortlaut:<br />
Rechtssichere Beförderung von Rollstuhlfahrerinnen und<br />
Rollstuhlfahrern<br />
Seite 1<br />
Positionspapier_Runder_<br />
Tisch_13.11.<strong>2013</strong><br />
Positionspapier des Runden Tisches „Sichere Mobilität <strong>für</strong> Menschen mit<br />
Behinderung“<br />
Seite 2<br />
Friedrichstraße 136<br />
10117 Berlin<br />
Tel. +49 30 760095-400<br />
Fax +49 30 760095-401<br />
berlin@vdtuev.de<br />
www.vdtuev.de<br />
68 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>
Seite 3<br />
Recht und Praxis<br />
AMF-Bruns GmbH & Co KG<br />
Bundesanstalt <strong>für</strong> Straßenwesen<br />
Beauftragter der Bundesregierung <strong>für</strong> die Belange behinderter Menschen<br />
Berufsgenossenschaft <strong>für</strong> Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege<br />
<strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte Menschen e. V.<br />
Deutscher Taxi- und Mietwagenverband e. V.<br />
Deutscher Rollstuhl Sportverband e. V.<br />
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.<br />
Köhler-Transfer GmbH & Co. KG<br />
Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH<br />
Senatsverwaltung Berlin <strong>für</strong> Gesundheit und Soziales<br />
TÜV Hanse GmbH<br />
TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH<br />
TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG<br />
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH<br />
TÜV SÜD Auto Service GmbH<br />
TÜV Thüringen Fahrzeug GmbH & Co. KG<br />
Verband der TÜV e. V.<br />
VFMP - Verband der Fahrzeugumrüster <strong>für</strong> mobilitätseingeschränkte Personen<br />
Seite 4<br />
Ausgangssituation<br />
Ausgehend von den Aktivitäten<br />
der Berufsgenossenschaft <strong>für</strong> Gesundheitsdienst Wohlfahrtspflege (BGW) und des<br />
Deutschen Rollstuhl-Sportverbandes (DRS) im Rahmen der in 2008 ins Leben gerufenen<br />
Kampagne „sicher mobil“,<br />
der Bundesanstalt <strong>für</strong> Straßenwesen (BASt) im Rahmen der fachlichen Begleitung des<br />
DIN Ausschusses 75078 Teil 1 und 2<br />
des Verbands der TÜV e.V. im Rahmen seines 1. Forums Mobilität <strong>für</strong> Menschen mit<br />
Behinderung sowie des von ihm eingerichteten Runden Tischs<br />
der Fahrdienstunternehmen und / oder deren Dachverbände (Hilfsorganisationen und<br />
private Beförderungsunternehmen) die stets und bereits seit Jahren auf diese<br />
Problematiken immer wieder hingewiesen haben<br />
wurde deutlich, dass aufgrund unterschiedlicher nicht aufeinander abgestimmter Rechtskreise<br />
eine sichere Mobilität <strong>für</strong> Rollstuhlfahrer, die durch einen Fahrdienst befördert werden, derzeit<br />
nicht gewährleistet ist.<br />
Problemstellung:<br />
In Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge müssen den harmonisierten Vorschriften der<br />
Europäischen Union <strong>für</strong> die Genehmigung von Kraftfahrzeugen entsprechen. In der<br />
Rahmenrichtlinie 2007/46/EG wird definiert, dass ein „Rollstuhlplatz“ als „Sitzplatz“ anzusehen ist.<br />
Somit wäre aus Sicht der genannten Vorschrift klar, dass ein Rollstuhl die gleichen<br />
Anforderungen erfüllen muss, die auch bei jedem anderen Fahrzeugsitz zur Anwendung<br />
kommen, was natürlich nicht möglich ist.<br />
Die Rahmenrichtlinie definiert weiter, dass der Fahrzeughalter Informationen darüber erhält, ,<br />
dass ein im Fahrzeug als Sitzplatz genutzter Rollstuhl imstande sein muss, bei unterschiedlichen<br />
Fahrbedingungen einwirkenden Kräften zu widerstehen. Dies kann über den Nachweis der<br />
Konformität zu den Normen <strong>für</strong> Rollstühle (DIN EN 12183, DIN EN 12184) erfolgen. Die<br />
Eignungsprüfung (Festigkeit) <strong>für</strong> den Einsatz als Sitz in einem Kfz ist zwar regelmäßig Bestandteil<br />
der Prüfung nach den o.g. Normen, jedoch nur <strong>für</strong> den so genannten „Basisrollstuhl“. Im Regelfall<br />
sind Rollstühle aber individualisiert. Deshalb erfolgt aus Produkthaftungsgründen keine<br />
Kennzeichnung, die den Einsatz des Rollstuhles einschließlich der Mitnahme der<br />
mobilitätsbehinderten Person als da<strong>für</strong> geeigneten Fahrzeugsitz ausweist. Zudem befinden sich<br />
im Auslieferungszustand am Rollstuhl grundsätzlich keine Anschlagmittel (z.B. „Kraftknoten“) zur<br />
Befestigung von Personenrückhaltsystemen.<br />
Um eine rechtssichere Beförderung von Rollstuhlfahrern durch Fahrdienste zu gewährleisten,<br />
bedarf es einer klar definierten, aber auch praxisorientierten Eignungsfeststellung einschließlich<br />
einer Kennzeichnung der Rollstühle sowie einer Anpassung der nationalen<br />
straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Die europäische Harmonisierung der technischen<br />
Regelwerke ist dann in den folgenden Arbeitsschritten zu leisten.<br />
Für den ersten nationalen Schritt wurde von den Unterzeichnern des Positionspapieres ein<br />
Vorschlag <strong>für</strong> eine verkehrsrechtliche Regelung erarbeitet:<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
69
Recht und Praxis Seite 5<br />
Lösungsansatz:<br />
Um dazu beizutragen, dass Rollstuhlnutzer möglichst sicher mit Kraftfahrzeugen befördert<br />
werden, die beteiligten Akteure rechtssicher handeln können und möglichst kein Rollstuhlnutzer<br />
von der Beförderung mit Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist, wird vorgeschlagen, eine<br />
verbindliche verkehrsrechtliche Regelung zu schaffen, die inhaltlich folgende Stufen umfasst:<br />
1. Grundsätzlich haben Rollstuhlnutzer <strong>für</strong> die Beförderung mit Kraftfahrzeugen aus dem<br />
Rollstuhl auf einen fahrzeugeigenen Fahrgastsitz zu wechseln.<br />
2. Nur wenn dies aufgrund des Behinderungsbildes oder einer möglichen Gefährdung Dritter,<br />
z.B. des Fahrpersonals, nicht möglich ist, darf der Rollstuhlnutzer während der Fahrt im<br />
Rollstuhl sitzend befördert werden. Erforderlich ist in diesen Fällen grundsätzlich<br />
a. die Verwendung eines vom Hersteller nach DIN EN 12183 oder DIN EN 12184<br />
geprüften und als Fahrzeugsitz freigegebenen Rollstuhls und<br />
b. die Verwendung eines aus Rollstuhl- und Fahrzeugkomponenten bestehenden<br />
Rollstuhl- und Personenrückhaltesystems nach DIN 75078-2.<br />
3. Ausnahmen zu Punkt 2:<br />
a. Wenn ein Rollstuhlnutzer aufgrund seines Behinderungsbildes einen vom<br />
Hersteller nach DIN EN 12183 oder DIN EN 12184 als Fahrzeugsitz freigegebenen<br />
Rollstuhl nicht verwenden kann, darf <strong>für</strong> seine Beförderung mit Kraftfahrzeugen ein<br />
<strong>für</strong> ihn individuell angepasster und gefertigter Rollstuhl verwendet werden, der in<br />
seiner Grundkonfiguration (Fahrbasis mit funktionierender Steuerung und<br />
Standardsitzaufbau) der DIN EN 12183 oder DIN EN 12184 entspricht. Diese<br />
individuelle Anpassung und Fertigung muss durch den Fachhändler und Hersteller<br />
dokumentiert und nachgewiesen werden. 2b bleibt von dieser Ausnahme<br />
unberührt.<br />
b. Wenn ein Rollstuhlnutzer aufgrund des Behinderungsbildes weder einen Rollstuhl<br />
nach 2 noch nach 3a <strong>für</strong> seine Beförderung mit Kraftfahrzeugen nutzen kann, darf<br />
die Beförderung im Kraftfahrzeug auch in einem Rollstuhl als Sonderanfertigung im<br />
Sinne der EG-Richtlinie 93/42/EWG erfolgen. Für die Rollstuhl- und<br />
Personensicherung in diesem Fall muss die bestmögliche Lösung gewählt werden.<br />
Der Hersteller oder sein in der Europäischen Gemeinschaft niedergelassener<br />
Bevollmächtigter muss bei diesen Sonderanfertigungen eine Erklärung ausstellen,<br />
welche die durch das MPG Anhang VIII – Abschnitt 2 festgelegten Daten/Angaben<br />
enthält. Die in den Punkten 2 und 3 genannten Normen sind immer in ihrer jeweils<br />
gültigen Fassung anzuwenden. Bestandteil dieser Erklärung ist auch die Prüfung<br />
der bestmöglichen Sicherung bei der Beförderung im Kraftfahrzeug. Seite 6<br />
Diese Erklärung ist dem Fahrdienst vorzulegen.<br />
Um <strong>für</strong> die Fahrdienste und Rollstuhlfahrer bundesweit einheitlich klare Vorgaben <strong>für</strong> die<br />
Beförderungsmöglichkeit zu schaffen, wäre über die Einführung einer Rollstuhlkennzeichnung auf<br />
Basis der oben genannten drei Stufen analog der Feinstaubplaketten (Ampelregelung) nach zu<br />
denken.<br />
70 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>
Recht und Praxis<br />
Rundfunkbeitragspflicht in Alten- und Pflegeheimen sowie<br />
Behinderteneinrichtungen<br />
Seit dem 1. Januar <strong>2013</strong> gilt der neue Rundfunkbeitrag. Bewohner von Alten- und<br />
Pflegeheimen sowie Behinderteneinrichtungen, die dort dauerhaft vollstationär betreut<br />
und gepflegt werden, müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Denn nach Auslegung der<br />
Rundfunkanstalten leben diese Menschen in beitragsfreien Gemeinschaftsunterkünften<br />
und nicht in gesondert beitragspflichtigen Wohnungen. Darüber hinaus besteht <strong>für</strong><br />
schwerkranke Menschen, die ebenso wie taubblinde Personen nicht mehr in der Lage<br />
sind, Rundfunk zu rezipieren, die Möglichkeit, eine Befreiung aus Härtefallgründen zu<br />
beantragen.<br />
Begleitkommunikation zum neuen<br />
Rundfunkbeitrag <strong>für</strong> ARD, ZDF,<br />
Deutschlandradio<br />
c/o Südwestrundfunk<br />
Am Fort Gonsenheim 139<br />
55122 Mainz<br />
presse@rundfunkbeitrag.de<br />
www.rundfunkbeitrag.de<br />
Die Regelungen im Einzelnen:<br />
1. Regelungen <strong>für</strong> Alten- und Pflegeeinrichtungen<br />
Altenpflegeheime, in denen eine intensive Beaufsichtigung und Betreuung der Bewohner<br />
erfolgt, gelten als Gemeinschaftsunterkunft. Die entsprechenden Wohneinheiten sind<br />
gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) nicht beitragspflichtig.<br />
Bewohner solch einer Pflegeeinrichtung im Sinne des § 71 SGB XI, die vollstationär<br />
gepflegt werden, müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen.<br />
Liegt bereits eine Anmeldung zum Rundfunkbeitrag vor, können die Bewohner sich beim<br />
Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio problemlos abmelden. Hier<strong>für</strong> ist<br />
lediglich eine Bestätigung des Heims über die vollstationäre Betreuung notwendig. Ein<br />
entsprechendes Formular kann unter www.rundfunkbeitrag.de heruntergeladen werden.<br />
In Abgrenzung zu Altenpflegeheimen sind Zimmer und Wohnungen in<br />
Altenwohnheimen, die keine vollstationäre Pflege anbieten, als beitragspflichtig<br />
einzustufen. Bewohner solcher Altenwohnheime haben daher den Rundfunkbeitrag zu<br />
zahlen. Allerdings können diejenigen, die ergänzende Sozialleistungen wie etwa<br />
Grundsicherung im Alter beziehen, eine Befreiung von der Beitragspflicht beantragen.<br />
Ebenso können Heimbewohner, die über das Merkzeichen „RF” in ihrem<br />
Schwerbehindertenausweis verfügen, beim Beitragsservice die Ermäßigung auf einen<br />
Drittelbeitrag beantragen.<br />
Verfügen Altenwohnheime allerdings über einen eingerichteten Pflegebereich, so gilt<br />
dieser als Gemeinschaftsunterkunft, soweit hier<strong>für</strong> nach § 72 SGB XI<br />
Versorgungsverträge <strong>für</strong> vollstationäre Dauerpflege existieren. Für die dort<br />
untergebrachten Bewohner besteht keine Beitragspflicht, sie müssen keinen<br />
Rundfunkbeitrag zahlen. Hierzu hat, falls erforderlich, eine Abmeldung beim<br />
presse@rundfunkbeitrag.de<br />
www.rundfunkbeitrag.de<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
71
Recht und Praxis<br />
Deutliche Verbesserung bei der Versorgung behinderter Menschen<br />
mit Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie<br />
In der Vergangenheit kam es immer wieder vor,<br />
dass Menschen mit Behinderung keine Verordnungen<br />
<strong>für</strong> ein Heilmittel wie Physiotherapie,<br />
Logopädie oder Ergotherapie erhielten oder<br />
mühsam darum kämpfen mussten, obwohl die<br />
Notwendigkeit medizinisch begründet war. Der<br />
Grund war oft genug, dass die verordnenden<br />
Ärztinnen und Ärzte be<strong>für</strong>chteten, ihr Heilmittelbudget<br />
zu überziehen und damit in Regress genommen<br />
zu werden.<br />
Für diese Be<strong>für</strong>chtung besteht nun kein Grund<br />
mehr. Der Gemeinsame Bundesausschuss, dem<br />
Selbstverwaltungsorgan der Ärzte und der Krankenkassen,<br />
hat nach zähem Ringen und unter Beteiligung<br />
der Patientenvertretung ein Merkblatt<br />
zur Genehmigung langfristiger<br />
Heilmittelbehandlung <strong>für</strong> behinderte<br />
Menschen herausgegeben.<br />
Bestandteil dieses Merkblatts<br />
ist eine Liste von Behinderungen.<br />
Liegt eine der aufgeführten<br />
Diagnosen vor, werden Heilmittelverordnungen<br />
aufgrund dieser<br />
Diagnose bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen<br />
von Arztpraxen nicht<br />
negativ berücksichtigt.<br />
Eine ähnliche Wirkung entfalten<br />
auch die erstmals zwischen den<br />
Krankenkassen und den ÄrztInnen<br />
bundesweit vereinbarten<br />
Praxisbesonderheiten.<br />
Sind Behinderungen bereits in<br />
der Liste der Praxisbesonderheiten<br />
aufgeführt, erübrigt sich in<br />
aller Regel die Beantragung der<br />
Genehmigung einer langfristigen<br />
Heilmittelbehandlung. Durch die<br />
Aufnahme der Diagnose in der<br />
Liste der Praxisbesonderheiten<br />
sollten medizinisch erforderliche<br />
Verordnungen von Heilmittelbehandlungen<br />
zukünftig keine<br />
Schwierigkeiten bereiten. Menschen<br />
mit Behinderung, deren<br />
Diagnose nicht in dieser Liste zu<br />
finden ist, sollten von der Beantragung<br />
einer langfristigen Genehmigung<br />
Gebrauch machen.<br />
Der neue Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses,<br />
Josef Hecken, hat bei der Beschlussfassung<br />
im GBA angekündigt, dass die Regelung<br />
über die langfristigen Genehmigungen und die<br />
Praxisbesonderheiten unter besonderer Beobachtung<br />
stehen. Sollten sich in der Praxis Schwierigkeiten<br />
ergeben, bitten wir Sie um entsprechende<br />
Rückmeldungen. Der <strong>bvkm</strong> ist als Patientenvertretung<br />
in die Beratungen des GBA eingebunden und<br />
kann die Hinweise an die richtige Adresse weiterleiten.<br />
Rückfragen und Hinweise bitte an:<br />
Norbert Müller-Fehling, Tel.: 0211-6400411<br />
norbert.mueller-fehling@<strong>bvkm</strong>.de<br />
72 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>
Vorbemerkung<br />
Gemäß § 84 Abs. 8 Satz 3 i.d.F. des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen<br />
in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – VStG)<br />
vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I 2011, S. 2983 ff.) schließen die Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
und der GKV-Spitzenverband eine Vereinbarung über Praxisbesonderheiten<br />
<strong>für</strong> die Verordnung von Heilmitteln, die bei den Prüfungen nach § 106 SGB V<br />
anzuerkennen sind. Die auf Praxisbesonderheiten entfallenden Kosten verordneter Heilmittel<br />
sind bei der Vereinbarung der Richtgrößen nach § 84 Abs. 6 SGB V zu berücksichtigen.<br />
Gegenstand dieser Vereinbarung ist auch eine Vereinbarung über den langfristigen Heilmittelbedarf<br />
nach § 32 Abs. 1a SGB V, da der langfristige Heilmittelbedarf auch als Praxisbesonderheit<br />
im Sinne von § 84 Abs. 8 SGB V gilt. Diese sind jedoch weder Gegenstand<br />
der Wirtschaftlichkeitsprüfung noch Bestandteil der Verträge auf Landesebene.<br />
Durch diese Vereinbarung soll insbesondere die Versorgung von Patienten mit besonders<br />
schweren Erkrankungen, die einen höheren Heilmittelbedarf haben, verbessert werden.<br />
2
§ 1<br />
Gegenstand der Vereinbarung<br />
(1) Die Vereinbarungspartner haben sich auf bundesweit geltende Praxisbesonderheiten<br />
verständigt (Anlage 1). Den in Anlage 1 gelisteten Diagnosen sind die jeweiligen<br />
ICD-10-Codes und Diagnosegruppen zugeordnet. Die Verordnung der jeweiligen<br />
Heilmittel (Maßnahmen der Physikalische Therapie, Maßnahmen der Stimm-,<br />
Sprech- und Sprachtherapie, Maßnahmen der Ergotherapie) erfolgt gemäß Heilmittel-Richtlinie<br />
nach § 92 Abs. 1 Nr. 6 SGB V mit den dort genannten Indikationsschlüsseln.<br />
(2) Auf dieser Basis haben sich die Vereinbarungspartner auf Diagnosen verständigt, <strong>für</strong><br />
die unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen ein langfristiger Heilmittelbedarf<br />
nach § 32 Abs. 1a SGB V gesehen wird (Anlage 2) 1 . Den in Anlage 2 gelisteten<br />
Diagnosen sind die jeweiligen ICD-10-Codes und Diagnosegruppen zugeordnet. Die<br />
Verordnung der jeweiligen Heilmittel (Maßnahmen der Physikalische Therapie, Maßnahmen<br />
der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Maßnahmen der Ergotherapie) erfolgt<br />
gemäß Heilmittel-Richtlinie nach § 92 Abs. 1 Nr. 6 SGB V mit den dort genannten<br />
Indikationsschlüsseln.<br />
(3) Als Voraussetzung <strong>für</strong> die Anerkennung als Verordnung gemäß den Anlagen 1 und 2<br />
ist vom Vertragsarzt auf den Verordnungsvordrucken 13 (Heilmittelverordnung - Verordnung<br />
von Maßnahmen der Physikalischen Therapie), 14 (Heilmittelverordnung -<br />
Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie) und 18 (Heilmittelverordnung<br />
- Maßnahmen der Ergotherapie), beginnend ab dem 01.01.<strong>2013</strong>, neben der Angabe<br />
des Indikationsschlüssels zusätzlich der <strong>für</strong> die Verordnung therapierelevante (endstellige)<br />
ICD-10-Code aufzubringen. 2 § 2<br />
Lieferung von Daten an die Prüfungsstellen 3<br />
Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen sowie die Kassenärztlichen<br />
Vereinigungen liefern den Prüfungsstellen die erforderlichen Daten. In diesem Zusammenhang<br />
ist die Erfassung der Menge und der Ausgaben <strong>für</strong> Verordnungen nach<br />
Anlage 1 erforderlich. Hierzu sind die Daten in Bezug auf die Art, die Menge sowie die<br />
Kosten (Brutto- und Nettowert) des Heilmittels in Verbindung mit Indikationsschlüssel und<br />
ICD-10-Code zu erheben und gesondert auszuweisen. Die Vereinbarungspartner nehmen<br />
eine entsprechende Ergänzung des Vertrags über den Datenaustausch auf Datenträgern<br />
vor.<br />
1 In dieses Beratungs- und Bewertungsverfahren wurden die dem Gemeinsamen Bundesausschuss angehörenden<br />
Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter einbezogen.<br />
2 Die Vereinbarungspartner stellen sicher, dass die zur Umsetzung dieser Vereinbarung erforderlichen Anpassungen<br />
der Verordnungsvordrucke, der Vordruckvereinbarung und der Erläuterungen zur Vordruckvereinbarung zeitgerecht<br />
erfolgen.<br />
3 Die Vereinbarungspartner stellen sicher, dass die zur Umsetzung dieser Vereinbarung erforderlichen Anpassungen<br />
des Vertrages über den Austausch auf Datenträger (DTA-Vertrag) zeitgerecht erfolgen.<br />
3
§ 3<br />
Umsetzung auf der Landesebene<br />
(1) Die Festlegung von Praxisbesonderheiten auf der Bundesebene löst die bisher von<br />
den Landesverbänden der Krankenkassen, den Ersatzkassen und Kassenärztlichen<br />
Vereinigungen getroffenen Vereinbarungen zu Praxisbesonderheiten ab.<br />
(2) Sofern die Vereinbarungspartner auf der Landesebene aufgrund regionaler Versorgungsbesonderheiten<br />
zukünftig noch die Notwendigkeit zur Vereinbarung ergänzender<br />
Praxisbesonderheiten sehen, empfehlen die Vereinbarungspartner, Praxisbesonderheiten<br />
auf der Basis von nach § 295 Abs. 1 Satz 2 SGB V codierten Diagnosen<br />
(ICD-10) in Verbindung mit Diagnosegruppen bzw. Indikationsschlüsseln der<br />
Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses festzulegen. Die Vertragspartner<br />
auf der Landesebene haben Sorge <strong>für</strong> die technische Umsetzbarkeit<br />
und die Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung zu tragen.<br />
(3) Die auf Heilmittelverordnungen nach Anlage 1 und 2 entfallenden Kosten sind bei<br />
der Vereinbarung der Richtgrößen nach § 84 Abs. 6 SGB V zu berücksichtigen. In<br />
diesem Zusammenhang ist die Erfassung der Menge und der Ausgaben <strong>für</strong> Verordnungen<br />
auch nach Anlage 2 erforderlich. Hierzu sind die Daten in Bezug auf die Art,<br />
die Menge sowie die Kosten (Brutto- und Nettowert) des Heilmittels in Verbindung<br />
mit Indikationsschlüssel und ICD-10-Code zu erheben und gesondert auszuweisen.<br />
(4) Die Prüfungsstellen sollen stichprobenhaft bzw. auf Antrag der Krankenkasse oder<br />
der Kassenärztlichen Vereinigung als Praxisbesonderheiten nach Anlage 1 gekennzeichnete<br />
Verordnungen auf ihre Plausibilität hin überprüfen.<br />
§ 4<br />
Verfahren zum langfristigen Heilmittelbedarf<br />
(1) Für Verordnungen gemäß Anlage 2 gelten, vorbehaltlich krankenkassenspezifischer<br />
Einzelfallregelungen, die Genehmigungsvoraussetzungen <strong>für</strong> den langfristigen<br />
Heilmittelbedarf als erfüllt. Für die betroffenen Versicherten ist ein Antragsverfahren<br />
nach § 32 Abs. 1a SGB V bzw. § 8 Abs. 5 Heilmittel-Richtlinie entbehrlich, sofern die<br />
Krankenkasse auf ein Genehmigungsverfahren nach § 8 Abs. 4 der Heilmittel-<br />
Richtlinie verzichtet.<br />
(2) Langfristig genehmigte Verordnungen gemäß § 32 Abs. 1a SGB V bzw. § 8<br />
Abs. 5 HeilM-RL entsprechend Anlage 2 sind gemäß § 106 Abs. 2 Satz 18<br />
SGB V nicht Teil der Wirtschaftlichkeitsprüfung.<br />
§ 5<br />
Salvatorische Klausel<br />
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarungen nichtig sein bzw. durch gesetzliche<br />
Neuregelungen oder höchstrichterliche Rechtsprechung ganz oder teilweise unwirksam<br />
werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen nicht<br />
berührt. Tritt ein solcher Fall ein, verständigen sich die Vereinbarungspartner unverzüglich<br />
über notwendige Neuregelungen.<br />
4
§ 6<br />
Inkrafttreten, Kündigung und Abschlussbestimmungen 4<br />
(1) Die Vereinbarung tritt zum 01.01.<strong>2013</strong> in Kraft. Sie kann nur insgesamt mit einer<br />
Frist von 3 Monaten zum Jahresende, frühestens zum 31.12.2014 gekündigt werden.<br />
Nach der Kündigung besteht die Vereinbarung so lange fort, bis eine ablösende<br />
Vereinbarung getroffen wurde.<br />
(2) Die Vereinbarungspartner verständigen sich darauf, diese Vereinbarung jeweils bis<br />
zum 30.09. eines Jahres, erstmals zum 30.09.2014 zu überprüfen.<br />
Anlagen:<br />
Anlage 1<br />
Anlage 2<br />
Liste über Praxisbesonderheiten <strong>für</strong> die Verordnung von Heilmitteln<br />
Liste über Indikationen mit einem langfristigen Heilmittelbedarf nach<br />
§ 32 Abs. 1a SGB V<br />
Berlin, den 12. November 2012<br />
Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />
GKV-Spitzenverband<br />
4 Die Vereinbarungspartner verständigen sich darauf, dass das 1. Quartal <strong>2013</strong> zur Schaffung der technischen Voraussetzung<br />
benötigt wird. In diesem Übergangszeitraum ist auch eine zusätzliche handschriftliche Eintragung des ICD-10-<br />
Codes <strong>für</strong> die Kennzeichnung von Praxisbesonderheiten und langfristigem Heilmittelbedarf ausreichend.<br />
5
SC1/ST1/SP1/<br />
SP2/ SP3/ SP5/<br />
SP6/ RE1/<br />
RE2/ SF<br />
Längstens 1 Jahr<br />
nach Akutereignis<br />
1 von 8<br />
Vereinbarung über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V – Anlage 1: Liste über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V<br />
ICD-10 Diagnose<br />
Erkrankungen des Nervensystems<br />
B94.1 Folgezustände der Virusenzephalitis<br />
Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel<br />
Physio- Ergo- Stimm-,Sprech-,<br />
therapie therapie Sprachtherapie<br />
SC1/ST1/SP1/<br />
ZN1 / ZN2<br />
EN1 / EN2 SP3/ SP4/ SP5/<br />
SO3<br />
RE1/RE2 / SF<br />
Hinweis/<br />
Spezifikation<br />
Längstens 1 Jahr<br />
nach Akutereignis<br />
Bösartige Neubildungen der Meningen<br />
C70.0<br />
Hirnhäute<br />
C70.1<br />
Rückenmarkhäute<br />
C70.9<br />
Meningen, nicht näher bezeichnet<br />
Bösartige Neubildung des Gehirns<br />
C71.0<br />
Zerebrum, ausgenommen Hirnlappen und Ventrikel Inkl.: Supratentoriell o.n.A.<br />
C71.1<br />
Frontallappen<br />
C71.2<br />
Temporallappen<br />
C71.3<br />
Parietallappen<br />
C71.4<br />
Okzipitallappen<br />
C71.5<br />
Hirnventrikel, Exkl.:IV. Ventrikel (C71.7)<br />
C71.6<br />
C71.7<br />
C71.8<br />
Zerebellum<br />
Hirnstamm, Inkl.: Infratentoriell o.n.A. IV. Ventrikel<br />
Gehirn, mehrere Teilbereiche überlappend<br />
ZN1 / ZN2<br />
SO1 / SO3<br />
EN1 / EN2<br />
EN3<br />
C71.9<br />
Gehirn, nicht näher bezeichnet<br />
Bösartige Neubildung des Rückenmarkes, der Hirnnerven und anderer Teile des<br />
Zentralnervensystems<br />
C72.0<br />
Rückenmark<br />
C72.1<br />
Cauda equina<br />
C72.2<br />
Nn. olfactorii [I. Hirnnerv], Inkl.: Bulbus olfactorius<br />
C72.3<br />
N. opticus [II. Hirnnerv]<br />
C72.4<br />
N. vestibulocochlearis [VIII. Hirnnerv]<br />
C72.5<br />
Sonstige und nicht näher bezeichnete Hirnnerven,<br />
C72.8<br />
Gehirn und and. Teile d. Zentralnervensystems, mehrere Teilbereiche überlappend<br />
C72.9<br />
Zentralnervensystem, nicht näher bezeichnet
SC1<br />
SC1<br />
SP6<br />
SC1<br />
ST1<br />
SP5 / SP6<br />
2 von 8<br />
Vereinbarung über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V – Anlage 1: Liste über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V<br />
ICD-10 Diagnose<br />
G10 Chorea Huntington<br />
Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel<br />
Physio- Ergo- Stimm-,Sprech-,<br />
therapie therapie Sprachtherapie<br />
SC1 /<br />
ZN1 / ZN2 EN1 / EN2<br />
SP5 / SP6<br />
Hinweis/<br />
Spezifikation<br />
G11.0<br />
G11.1<br />
G11.2<br />
G11.3<br />
G11.4<br />
G11.8<br />
G11.9<br />
Hereditäre Ataxie<br />
Angeborene nichtprogressive Ataxie<br />
Früh beginnende zerebellare Ataxie<br />
Spät beginnende zerebellare Ataxie<br />
Zerebellare Ataxie mit defektem DNA-Reparatursystem<br />
Hereditäre spastische Paraplegie<br />
Sonstige hereditäre Ataxien<br />
Hereditäre Ataxie, nicht näher bezeichnet<br />
ZN1 / ZN2 EN1 / EN2 SC1<br />
G14 Postpoliosyndrom<br />
Morbus Parkinson bei schwerer Beeinträchtigung<br />
G20.1- Primäres Parkinson-Syndrom mit mäßiger bis schwerer Beeinträchtigung<br />
(Stadien 3 oder 4 nach Hoehn und Yahr)<br />
ZN1 / ZN2<br />
EN1 / EN2<br />
EN3<br />
ZN2 EN2<br />
Multiple Sklerose [Encephalomyelitis disseminata]<br />
G35.0<br />
Erstmanifestation einer multiplen Sklerose<br />
G35.1-<br />
Multiple Sklerose mit vorherrschend schubförmigem Verlauf<br />
G35.2-<br />
Multiple Sklerose mit primär-chronischem Verlauf<br />
G35.3-<br />
Multiple Sklerose mit sekundär-chronischem Verlauf<br />
G35.9<br />
Multiple Sklerose, nicht näher bezeichnet<br />
Sonstige akute disseminierte Demyelinisation<br />
ZN1/ZN2<br />
EN1/EN2<br />
EN3<br />
G36.0<br />
Neuromyelitis optica [Devic-Krankheit]<br />
G36.1<br />
Akute und subakute hämorrhagische Leukoenzephalitis [Hurst]<br />
G36.8<br />
Sonstige näher bezeichnete akute disseminierte Demyelinisation<br />
G36.9<br />
Akute disseminierte Demyelinisation, nicht näher bezeichnet
3 von 8<br />
Vereinbarung über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V – Anlage 1: Liste über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V<br />
ICD-10 Diagnose<br />
Sonstige demyelinisierende Krankheiten des Zentralnervensystems<br />
G37.0 Diffuse Hirnsklerose<br />
G37.1 Zentrale Demyelinisation des Corpus callosum<br />
G37.2 Zentrale pontine Myelinolyse<br />
G37.3 Myelitis transversa acuta bei demyelinisierender Krankheit des Zentralnervensystems<br />
G37.4 Subakute nekrotisierende Myelitis [Foix-Alajouanine-Syndrom]<br />
G37.5 Konzentrische Sklerose [Baló-Krankheit]<br />
G37.8 Sonstige näher bezeichnete demyelinisierende Krankheiten des<br />
Zentralnervensystems<br />
G37.9 Demyelinisierende Krankheit des Zentralnervensystems, nicht näher bezeichnet<br />
Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel<br />
Physio- Ergo- Stimm-,Sprech-,<br />
therapie therapie Sprachtherapie<br />
Hinweis/<br />
Spezifikation<br />
G70.0 Myasthenia gravis<br />
Hemiparese und Hemiplegie<br />
G81.0 Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie<br />
G81.1. Spastische Hemiparese und Hemiplegie<br />
G81.9 Hemiparese und Hemiplegie, nicht näher bezeichnet<br />
Subarachnoidalblutung<br />
I60.0 Subarachnoidalblutung, vom Karotissiphon oder der Karotisbifurkation ausgehend<br />
I60.1 Subarachnoidalblutung, von der A. cerebri media ausgehend<br />
I60.2 Subarachnoidalblutung, von der A. communicans anterior ausgehend<br />
I60.3 Subarachnoidalblutung, von der A. communicans posterior ausgehend<br />
I60.4 Subarachnoidalblutung, von der A. basilaris ausgehend<br />
I60.5 Subarachnoidalblutung, von der A. vertebralis ausgehend<br />
I60.6 Subarachnoidalblutung, von sonstigen intrakraniellen Arterien ausgehend<br />
I60.7 Subarachnoidalblutung, von nicht näher bezeichneter intrakranieller Arterie<br />
ausgehend<br />
I60.8 Sonstige Subarachnoidalblutung<br />
I60.9 Subarachnoidalblutung, nicht näher bezeichnet<br />
ZN1 / ZN2<br />
SC1 / SP6<br />
SC1<br />
SP5 / SP6 ST1<br />
EN1 / EN2<br />
SB7<br />
ZN1/ ZN2 EN1 / EN2<br />
ZN1 / ZN2 EN1 / EN2<br />
Längstens 1 Jahr<br />
nach Akutereignis
4 von 8<br />
Vereinbarung über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V – Anlage 1: Liste über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V<br />
ICD-10 Diagnose<br />
Intrazerebrale Blutung<br />
I61.0 Intrazerebrale Blutung in die Großhirnhemisphäre, subkortikal<br />
I61.1 Intrazerebrale Blutung in die Großhirnhemisphäre, kortikal<br />
I61.2 Intrazerebrale Blutung in die Großhirnhemisphäre, nicht näher bezeichnet<br />
I61.3 Intrazerebrale Blutung in den Hirnstamm<br />
I61.4 Intrazerebrale Blutung in das Kleinhirn<br />
I61.5 Intrazerebrale intraventrikuläre Blutung<br />
I61.6 Intrazerebrale Blutung an mehreren Lokalisationen<br />
I61.8 Sonstige intrazerebrale Blutung<br />
I61.9 Intrazerebrale Blutung, nicht näher bezeichnet<br />
Hirninfarkt<br />
I63.0 Hirninfarkt durch Thrombose präzerebraler Arterien<br />
I63.1 Hirninfarkt durch Embolie präzerebraler Arterien<br />
I63.2 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose präzerebraler<br />
Arterien:<br />
I63.3 Hirninfarkt durch Thrombose zerebraler Arterien<br />
I63.4 Hirninfarkt durch Embolie zerebraler Arterien<br />
I63.5 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose zerebraler<br />
Arterien<br />
I63.6 Hirninfarkt durch Thrombose der Hirnvenen, nichteitrig<br />
I63.8 Sonstiger Hirninfarkt<br />
I63.9 Hirninfarkt, nicht näher bezeichnet<br />
I64. Schlaganfall, nicht als Blutung oder Infarkt bezeichnet<br />
Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel<br />
Physio- Ergo- Stimm-,Sprech-,<br />
therapie therapie Sprachtherapie<br />
SC1<br />
ZN1 / ZN2 SP5 / SP6<br />
ST1<br />
SC1<br />
SP5/ SP6 ST1<br />
EN1 / EN2 ZN1 / ZN2 EN1 / EN2<br />
Hinweis/<br />
Spezifikation<br />
Längstens 1 Jahr<br />
nach Akutereignis<br />
Längstens 1 Jahr<br />
nach Akutereignis<br />
I69.0<br />
I69.1<br />
I69.2<br />
I69.3<br />
I69.4<br />
I69.8<br />
Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit<br />
Folgen einer Subarachnoidalblutung<br />
Folgen einer intrazerebralen Blutung<br />
Folgen einer sonstigen nichttraumatischen intrakraniellen Blutung<br />
Folgen eines Hirninfarktes<br />
Folgen eines Schlaganfalls, nicht als Blutung oder Infarkt bezeichnet<br />
Folgen sonstiger und nicht näher bezeichneter zerebrovaskulärer Krankheiten
Befunderhebung<br />
und Einschränkung<br />
ab Kraftgrad ≤ 3<br />
Längstens 1 Jahr<br />
nach Akutereignis<br />
Längstens 1 Jahr<br />
nach Akutereignis<br />
5 von 8<br />
Vereinbarung über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V – Anlage 1: Liste über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V<br />
ICD-10 Diagnose<br />
G99.2 Myelopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten<br />
M48.0 Spinal(kanal)stenose<br />
M50.0 Zervikaler Bandscheibenschaden mit Myelopathie<br />
M50.1 Zervikaler Bandscheibenschaden mit Radikulopathie<br />
M51.0 Lumbale und sonstige Bandscheibenschäden mit Myelopathie<br />
M51.1 Lumbale und sonstige Bandscheibenschäden mit Radikulopathie<br />
Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel<br />
Physio- Ergo- Stimm-,Sprech-,<br />
therapie therapie Sprachtherapie<br />
WS2 / EX3<br />
EN3 SC1<br />
ZN1/ZN2<br />
Hinweis/<br />
Spezifikation<br />
Längstens<br />
6 Monate nach<br />
Akutereignis<br />
Einschränkung:<br />
nur nach<br />
neurologischer<br />
Verletzungen der Nerven und des Rückenmarkes in Halshöhe<br />
S14.0<br />
Kontusion und Ödem des zervikalen Rückenmarkes<br />
S14.1<br />
Sonstige und nicht näher bezeichnete Verletzungen des zervikalen Rückenmarkes<br />
S14.2<br />
S14.3<br />
S14.4<br />
Verletzung von Nervenwurzeln der Halswirbelsäule<br />
Verletzung des Plexus brachialis<br />
Verletzung peripherer Nerven des Halses<br />
ZN1 / ZN2<br />
AT2<br />
EN1 / EN2<br />
EN3<br />
S14.5<br />
Verletzung zervikaler sympathischer Nerven<br />
S14.6<br />
Verletzung sonstiger und nicht näher bezeichneter Nerven des Halses<br />
Verletzungen der Nerven und des Rückenmarkes in Thoraxhöhe<br />
S24.0<br />
Kontusion und Ödem des thorakalen Rückenmarkes<br />
S24.1<br />
Sonstige und nicht näher bezeichnete Verletzungen des thorakalen Rückenmarkes<br />
S24.2<br />
Verletzung von Nervenwurzeln der Brustwirbelsäule<br />
S24.3<br />
Verletzung peripherer Nerven des Thorax<br />
S24.4<br />
S24.5<br />
Verletzung thorakaler sympathischer Nerven<br />
Verletzung sonstiger Nerven des Thorax<br />
ZN1 / ZN2<br />
EN1 / EN2<br />
EN3<br />
S24.6<br />
Verletzung eines nicht näher bezeichneten Nervs des Thorax
Längstens 1 Jahr<br />
nach Akutereignis<br />
6 von 8<br />
Vereinbarung über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V – Anlage 1: Liste über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V<br />
ICD-10 Diagnose<br />
Verletzung der Nerven und des lumbalen Rückenmarkes in Höhe des Abdomens, der<br />
Lumbosakralgegend und des Beckens<br />
S34.0 Kontusion und Ödem des lumbalen Rückenmarkes [Conus medullaris]<br />
S34.1- Sonstige Verletzung des lumbalen Rückenmarkes<br />
S34.2 Verletzung von Nervenwurzeln der Lendenwirbelsäule und des Kreuzbeins<br />
S34.3- Verletzung der Cauda equina<br />
S34.4 Verletzung des Plexus lumbosacralis<br />
S34.5 Verletzung sympathischer Nerven der Lendenwirbel-, Kreuzbein- und<br />
S34.6 Verletzung eines oder mehrerer peripherer Nerven des Abdomens, der<br />
Lumbosakralgegend und des Beckens<br />
S34.8 Verletzung sonstiger und nicht näher bezeichneter Nerven in Höhe des Abdomens,<br />
der Lumbosakralgegend und des Beckens<br />
Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel<br />
Physio- Ergo- Stimm-,Sprech-,<br />
therapie therapie Sprachtherapie<br />
EN1 / EN2<br />
ZN1 / ZN2<br />
EN3<br />
Hinweis/<br />
Spezifikation<br />
Längstens 1 Jahr<br />
nach Akutereignis<br />
T09.3 Verletzung des Rückenmarkes, Höhe nicht näher bezeichnet<br />
Entzündliche rheumatische Erkrankungen und Kollagenosen<br />
Seropositive chronische Polyarthritis<br />
M05.0- Felty-Syndrom<br />
M05.1- Lungenmanifestation der seropositiven chronischen Polyarthritis<br />
M05.2- Vaskulitis bei seropositiver chronischer Polyarthritis<br />
M05.3- Seropositive chronische Polyarthritis mit Beteiligung sonstiger Organe und<br />
Organsysteme<br />
M05.8- Sonstige seropositive chronische Polyarthritis<br />
M05.9- Seropositive chronische Polyarthritis, nicht näher bezeichnet<br />
ZN1 / ZN2<br />
AT2<br />
WS2<br />
EX2 / EX3<br />
EN3<br />
SB1 / SB5<br />
M06.0 Seronegative chronische Polyarthritis WS2<br />
EX2 / EX3<br />
M06.1 Adulte Form der Still-Krankheit WS2<br />
EX2 / EX3<br />
SB1 / SB5<br />
SB1 / SB5
7 von 8<br />
Vereinbarung über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V – Anlage 1: Liste über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V<br />
ICD-10 Diagnose<br />
Arthritis psoriatica und Arthritiden bei gastrointestinalen Grundkrankheiten<br />
M07.0- Distale interphalangeale Arthritis psoriatica<br />
M07.1- Arthritis mutilans<br />
M07.2- Spondylitis psoriatica<br />
M07.3- Sonstige psoriatische Arthritiden<br />
M07.4 Arthritis bei Crohn-Krankheit<br />
M07.5 Arthritis bei Colitis ulcerosa<br />
M07.6 Sonstige Arthritiden bei gastrointestinalen Grundkrankheiten<br />
Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel<br />
Physio- Ergo- Stimm-,Sprech-,<br />
therapie therapie Sprachtherapie<br />
WS2<br />
SB1 / SB5<br />
EX2 / EX3<br />
Hinweis/<br />
Spezifikation<br />
Juvenile Arthritis<br />
M08.0-<br />
Juvenile chronische Polyarthritis, adulter Typ<br />
M08.1-<br />
Juvenile Spondylitis ankylosans<br />
M08.2-<br />
Juvenile chronische Arthritis, systemisch beginnende Form<br />
M08.3<br />
M08.4-<br />
Juvenile chronische Arthritis (seronegativ), polyartikuläre Form<br />
Juvenile chronische Arthritis, oligoartikuläre Form<br />
WS2<br />
EX2 / EX3<br />
SB1 / SB5<br />
M08.7-<br />
Vaskulitis bei juveniler Arthritis<br />
M08.8-<br />
Sonstige juvenile Arthritis<br />
M08.9-<br />
Juvenile Arthritis, nicht näher bezeichnet<br />
Systemische Sklerose<br />
M34.0<br />
Progressive systemische Sklerose<br />
M34.1<br />
M34.2<br />
M34.8<br />
CR(E)ST-Syndrom<br />
Systemische Sklerose, durch Arzneimittel oder chemische Substanzen induziert<br />
Sonstige Formen der systemischen Sklerose<br />
WS2 / EX2<br />
EX3 / AT2<br />
SB1 / SB5<br />
M34.9<br />
Systemische Sklerose, nicht näher bezeichnet<br />
M45.0-<br />
Spondylitis ankylosans<br />
Spondylitis ankylosans WS2 / EX2<br />
EX3<br />
SB1 / SB5
Längstens 6<br />
Monate nach<br />
Akutereignis<br />
8 von 8<br />
Vereinbarung über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V – Anlage 1: Liste über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V<br />
ICD-10 Diagnose<br />
Erkrankungen der Wirbelsäule und am Skelettsystem<br />
M89.0- Neurodystrophie [Algodystrophie]<br />
Schulter-Hand-Syndrom<br />
Sudeck-Knochenatrophie<br />
Sympathische Reflex-Dystrophie<br />
Morbus Sudeck<br />
Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel<br />
Physio- Ergo- Stimm-,Sprech-,<br />
therapie therapie Sprachtherapie<br />
EX2 / EX3<br />
SB2 / SB6<br />
LY2 / PN<br />
Hinweis/<br />
Spezifikation<br />
Längstens 1 Jahr<br />
nach Akutereignis<br />
Q66.0 Pes equinovarus congenitus (Klumpfuß)<br />
Q68.0 Angeborene Deformitäten des M. sternocleidomastoideus (Schiefhals)<br />
Zustand nach operativen Eingriffen des Skelettsystems<br />
Z98.8 Zustand nach chirurgisch-orthopädischen Operationen<br />
i.V.m. In Verbindung mit einer der nachstehenden Grunddiagnose:<br />
EX4 SB3<br />
EX4 SB7<br />
Z89.-<br />
M75.1<br />
M23.5<br />
bei Major-Amputationen mindestens einer Extremität<br />
bei rekonstruktiven Eingriffen ohne endoprothetische Versorgungen:<br />
- Läsionen der Rotatorenmanschette (Schultergelenk)<br />
- Chronische Instabilität des Kniegelenkes (Kreuzbandruptur)<br />
EX2 / EX3 SB2 / SB3<br />
Z98.8<br />
i.V.m<br />
Z96.6<br />
Z96.88<br />
bei endoprothetischer Versorgung:<br />
- Hüftgelenkersatz (total)<br />
- Kniegelenk, Schultergelenk<br />
EX2 / EX3<br />
Längstens 6<br />
Monate nach<br />
Akutereignis
Längstens 6<br />
Monate nach<br />
Akutereignis<br />
8 von 8<br />
Vereinbarung über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V – Anlage 1: Liste über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V<br />
ICD-10 Diagnose<br />
Erkrankungen der Wirbelsäule und am Skelettsystem<br />
M89.0- Neurodystrophie [Algodystrophie]<br />
Schulter-Hand-Syndrom<br />
Sudeck-Knochenatrophie<br />
Sympathische Reflex-Dystrophie<br />
Morbus Sudeck<br />
Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel<br />
Physio- Ergo- Stimm-,Sprech-,<br />
therapie therapie Sprachtherapie<br />
EX2 / EX3<br />
SB2 / SB6<br />
LY2 / PN<br />
Hinweis/<br />
Spezifikation<br />
Längstens 1 Jahr<br />
nach Akutereignis<br />
Q66.0 Pes equinovarus congenitus (Klumpfuß)<br />
Q68.0 Angeborene Deformitäten des M. sternocleidomastoideus (Schiefhals)<br />
Zustand nach operativen Eingriffen des Skelettsystems<br />
Z98.8 Zustand nach chirurgisch-orthopädischen Operationen<br />
i.V.m. In Verbindung mit einer der nachstehenden Grunddiagnose:<br />
EX4 SB3<br />
EX4 SB7<br />
Z89.-<br />
M75.1<br />
M23.5<br />
bei Major-Amputationen mindestens einer Extremität<br />
bei rekonstruktiven Eingriffen ohne endoprothetische Versorgungen:<br />
- Läsionen der Rotatorenmanschette (Schultergelenk)<br />
- Chronische Instabilität des Kniegelenkes (Kreuzbandruptur)<br />
EX2 / EX3 SB2 / SB3<br />
Z98.8<br />
i.V.m<br />
Z96.6<br />
Z96.88<br />
bei endoprothetischer Versorgung:<br />
- Hüftgelenkersatz (total)<br />
- Kniegelenk, Schultergelenk<br />
EX2 / EX3<br />
Längstens 6<br />
Monate nach<br />
Akutereignis
Recht & Praxis<br />
Rundfunkbeitragspflicht in Pflegeheimen<br />
und Behinderteneinrichtungen<br />
Seit dem 1. Januar <strong>2013</strong> gilt ein neues Rundfunkbeitragsrecht.<br />
Seit dem müssen sich auch<br />
Menschen mit Behinderung grundsätzlich an der<br />
Rundfunkfinanzierung beteiligen. Befreiungen<br />
von der Rundfunkbeitragspflicht sind, von wenigen<br />
Ausnahmen abgesehen, im Wesentlichen<br />
nur noch aus finanziellen Gründen und sozialer<br />
Bedürftigkeit möglich.<br />
Aufgrund einer Verständigung der Intendanten<br />
von ARD, ZDF und Deutschlandradio wurde am<br />
16. Januar <strong>2013</strong> eine Begleitkommunikation zum<br />
neuen Rundfunkbeitrag veröffentlicht. Hiernach<br />
können sich jetzt sowohl Bewohner von vollstationären<br />
Pflegeheimen, in denen eine intensive<br />
Beaufsichtigung und Betreuung der Bewohner<br />
erfolgt, als auch Menschen Behinderung, die<br />
dauerhaft in einer vollstationären Behinderteneinrichtung<br />
leben, aus Härtefallgründen von<br />
der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen.<br />
Hintergrund ist, dass Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen<br />
aus Härtefallgründen als<br />
Gemeinschaftsunterkünfte behandelt werden.<br />
Liegt bereits eine Anmeldung zum Rundfunkbeitrag<br />
vor, können sich Bewohner von vollstationären<br />
Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen<br />
bei dem Beitragsservice abmelden. Zur Abmeldung<br />
kann unter www.rundfunkbeitrag.de ein Abmeldeformular<br />
heruntergeladen werden. Sollten<br />
bei der Abmeldung Probleme auftreten, können<br />
sich Bewohner von Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen<br />
auf die Begleitkommunikation<br />
vom 16. Januar <strong>2013</strong> berufen, die auf der folgenden<br />
Seite abgedruckt ist.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie durch das aktualisierte<br />
„Merkblatt zu den am 1. Januar <strong>2013</strong><br />
in Kraft tretenden Änderungen im Rundfunkbeitragsrecht<br />
im privaten Bereich“, welches unter<br />
www.<strong>bvkm</strong>.de kostenlos heruntergeladen werden<br />
kann.<br />
Sebastian Tenbergen, LL.M.<br />
Der Rundfunkbeitrag <strong>für</strong> Bewohnerinnen und Bewohner<br />
von Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen<br />
Seit dem 1. Januar <strong>2013</strong> gilt der neue Rundfunkbeitrag. Besondere Regelungen gelten<br />
dabei <strong>für</strong> Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und Einrichtungen <strong>für</strong><br />
Menschen mit Behinderung. Sie müssen dann keinen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn sie<br />
dort dauerhaft vollstationär betreut und gepflegt werden. Die Rundfunkanstalten<br />
behandeln in diesen Fällen die Einrichtungen als Gemeinschaftsunterkünfte, deren<br />
Bewohnerinnen und Bewohner damit nicht beitragspflichtig sind.<br />
9574a<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
Die Regelungen im Einzelnen
Seit dem 1. Januar <strong>2013</strong> gilt der neue Rundfunkbeitrag. Besondere Regelungen gelten<br />
dabei <strong>für</strong> Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und Einrichtungen <strong>für</strong><br />
Menschen mit Behinderung. Sie müssen dann keinen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn sie<br />
dort dauerhaft vollstationär betreut und gepflegt werden. Die Rundfunkanstalten<br />
behandeln in diesen Fällen die Einrichtungen als Gemeinschaftsunterkünfte, deren<br />
Bewohnerinnen und Bewohner damit nicht beitragspflichtig sind.<br />
Recht & Praxis<br />
Die Regelungen im Einzelnen<br />
1. Regelungen <strong>für</strong> Alten- und Pflegeeinrichtungen<br />
Altenpflegeheime, in denen eine intensive Beaufsichtigung und Betreuung erfolgt, gelten<br />
als Gemeinschaftsunterkunft. Entscheidendes Kriterium ist das Vorliegen eines<br />
Versorgungsvertrags <strong>für</strong> die vollstationäre Pflege nach § 71 SGB XI. Die entsprechenden<br />
Wohneinheiten sind dann gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag<br />
(RBStV) nicht beitragspflichtig. Bewohnerinnen und Bewohner dieser<br />
Pflegeeinrichtungen müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen.<br />
In Abgrenzung zu Altenpflegeheimen sind Altenwohnheime, die keine vollstationäre<br />
Pflege anbieten, nicht als Gemeinschaftsunterkunft einzustufen. Bewohner solcher<br />
Altenwohnheime haben daher den Rundfunkbeitrag zu zahlen, wenn sie sich nicht aus<br />
finanziellen Gründen befreien lassen können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit,<br />
aus gesundheitlichen Gründen eine Ermäßigung zu beantragen.<br />
Verfügen Altenwohnheime allerdings über einen eingerichteten Pflegebereich, so gilt<br />
dieser als Gemeinschaftsunterkunft, soweit hier<strong>für</strong> nach § 72 SGB XI<br />
Versorgungsverträge <strong>für</strong> die vollstationäre Dauerpflege existieren. Für die dort<br />
untergebrachten Bewohnerinnen und Bewohner besteht keine Beitragspflicht, sie<br />
müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen.<br />
Die Bewohnerinnen und Bewohner, die <strong>für</strong> den Rundfunkbeitrag angemeldet sind und in<br />
einer Pflegeinrichtung wohnen, die als nicht beitragspflichtig gilt, können sich beim<br />
Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio abmelden. Das entsprechende<br />
Formular kann unter www.rundfunkbeitrag.de heruntergeladen werden.<br />
2. Regelungen <strong>für</strong> Behinderteneinrichtungen<br />
Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderung dauerhaft und vollstationär<br />
untergebracht sind bzw. gepflegt werden, gelten ebenso wie Altenpflegeheime als<br />
presse@rundfunkbeitrag.de<br />
Gemeinschaftsunterkunft. Für Bewohnerinnen und Bewohner solcher Einrichtungen<br />
www.rundfunkbeitrag.de<br />
besteht keine Beitragspflicht, sie müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen.<br />
Entscheidendes Kriterium ist hier<strong>für</strong>, dass die Einrichtung zur vollstationären Pflege<br />
durch Vereinbarung mit dem Träger der Sozialhilfe nach § 75 Abs. 3 SGB XII zugelassen<br />
ist.<br />
Die Bewohnerinnen und Bewohner, die <strong>für</strong> den Rundfunkbeitrag angemeldet sind und in<br />
einer Pflegeinrichtung wohnen, die als nicht beitragspflichtig gilt, können sich beim<br />
Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio abmelden. Das entsprechende<br />
Formular kann unter www.rundfunkbeitrag.de heruntergeladen werden.<br />
Was ist jetzt zu tun?<br />
1. Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie<br />
Behinderteneinrichtungen, die dauerhaft vollstationär betreut und gepflegt werden.<br />
Liegt bereits eine Anmeldung zum Rundfunkbeitrag vor, können sich die Bewohnerinnen<br />
und Bewohner beim Beitragsservice abmelden. Hier<strong>für</strong> ist lediglich eine Bestätigung der<br />
Einrichtung über die vollstationäre Pflege notwendig. Ein entsprechendes Formular zur<br />
Abmeldung liegt diesem Schreiben bei oder kann unter www.rundfunkbeitrag.de<br />
heruntergeladen werden.<br />
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Altenpflegeheime sowie Einrichtungen <strong>für</strong><br />
Menschen mit Behinderung in Abstimmung mit ihren Bewohnerinnen und Bewohnern<br />
diese gesammelt abmelden. Das formlose Schreiben ist zu richten an ARD ZDF<br />
Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln.<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
Bewohnerinnen und Bewohner, die in entsprechenden Einrichtungen wohnen, brauchen<br />
95 75b
Behinderteneinrichtungen, die dauerhaft vollstationär betreut und gepflegt werden.<br />
Liegt bereits eine Anmeldung zum Rundfunkbeitrag vor, können sich die Bewohnerinnen<br />
und Bewohner beim Beitragsservice abmelden. Hier<strong>für</strong> ist lediglich eine Bestätigung der<br />
Recht Einrichtung & Praxis über die vollstationäre Pflege notwendig. Ein entsprechendes Formular zur<br />
Abmeldung liegt diesem Schreiben bei oder kann unter www.rundfunkbeitrag.de<br />
heruntergeladen werden.<br />
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Altenpflegeheime sowie Einrichtungen <strong>für</strong><br />
Menschen mit Behinderung in Abstimmung mit ihren Bewohnerinnen und Bewohnern<br />
diese gesammelt abmelden. Das formlose Schreiben ist zu richten an ARD ZDF<br />
Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln.<br />
Bewohnerinnen und Bewohner, die in entsprechenden Einrichtungen wohnen, brauchen<br />
keinen Befreiungsantrag zu stellen, sondern müssen sich abmelden. Dasselbe gilt <strong>für</strong><br />
Personen, die von einer Wohnung in eine entsprechende Pflegeeinrichtung ziehen. Auch<br />
sie können das beiliegende Formular zur Abmeldung nutzen.<br />
2. Bewohner von Altenwohnheimen, die keine vollstationäre Pflege anbieten.<br />
Bei Bewohnerinnen und Bewohnern von Altenwohnheimen ohne vollstationäre Pflege<br />
können diejenigen, die ergänzende Sozialleistungen wie etwa Grundsicherung im Alter<br />
beziehen, eine Befreiung von der Beitragspflicht beantragen. Ebenso können<br />
Heimbewohnerinnen und -bewohner, die über das Merkzeichen „RF” in ihrem<br />
Schwerbehindertenausweis verfügen, beim Beitragsservice die Ermäßigung auf einen<br />
Drittelbeitrag beantragen. Das Formular zur Befreiung kann ebenfalls unter<br />
www.rundfunkbeitrag.de heruntergeladen werden.<br />
Wichtig: Zu Unrecht gezahlte Beiträge werden selbstverständlich erstattet.<br />
presse@rundfunkbeitrag.de<br />
www.rundfunkbeitrag.de<br />
So erreichen Sie den<br />
Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio<br />
Die Abmeldung per Brief senden Sie bitte an<br />
ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln<br />
Oder per Fax an: 018 59995 0105<br />
(6,5 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, abweichende Preise <strong>für</strong> Mobilfunk)<br />
Sollten Sie weitere Fragen haben, dann erreichen Sie den Beitragsservice<br />
telefonisch unter: 018 59995 0400<br />
(6,5 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, abweichende Preise <strong>für</strong> Mobilfunk)<br />
Weitere Informationen finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de.<br />
95 76 c<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>
Kolumne<br />
0107-1-1-2<br />
ABMELDUNG VOM RUNDFUNKBEITRAG<br />
<strong>für</strong> Bewohner einer Pflegeeinrichtung oder Einrichtung <strong>für</strong> Menschen mit Behinderung<br />
Ich melde meine Wohnung/mein Zimmer ab, da ich<br />
in einer Pflegeeinrichtung/Einrichtung <strong>für</strong> Menschen mit Behinderung wohne.<br />
in eine Pflegeeinrichtung/Einrichtung <strong>für</strong> Menschen mit Behinderung umziehe.<br />
Die vollständige Aufgabe meiner Wohnung erfolgt zum . .<br />
T T M M J J J J<br />
Frau Herr Beitragsnummer<br />
Nachname<br />
Vorname<br />
. .<br />
Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ)<br />
Bitte geben Sie hier die Adresse Ihrer angemeldeten Wohnung / Ihres Zimmers an.<br />
Straße / Hausnummer<br />
PLZ / Ort<br />
Datum / Ort<br />
Unterschrift des Beitragszahlers oder Bevollmächtigten<br />
Bestätigung der Einrichtung<br />
Die oben genannte Person ist in einem Zimmer der vollstationären Pflege untergebracht.<br />
Name der Pflegeeinrichtung<br />
Straße / Hausnummer<br />
PLZ / Ort<br />
Unsere Einrichtung ist zur vollstationären Pflege durch Versorgungsvertrag<br />
nach § 72 SGB XI zugelassen.<br />
Unsere Einrichtung ist zur vollstationären Pflege durch Vereinbarung mit dem<br />
Träger der Sozialhilfe nach § 75 Abs. 3 SGB XII zugelassen.<br />
Datum / Ort<br />
Stempel / Unterschrift der Einrichtung<br />
Ansprechpartner/in der Einrichtung <strong>für</strong> Rückfragen (beide Angaben freiwillig):<br />
Telefonnummer<br />
Ansprechpartner/in<br />
Bitte senden Sie die Abmeldung an ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln<br />
oder per Fax an 018 59995 0105 (6,5 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, abweichende Preise <strong>für</strong> Mobilfunk)<br />
0107-1-1-2 01.<strong>2013</strong><br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong> 77
Recht & Praxis<br />
Das Verhältnis von Leistungen der Eingliederungshilfe<br />
nach dem SGB XII zu<br />
den neuen SGB XI – Leistungen im ambulanten<br />
Bereich<br />
Wie der <strong>bvkm</strong> bereits berichtete, erhalten<br />
Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz,<br />
welche die Pflegestufe I oder II haben,<br />
ab Januar <strong>2013</strong> aufgrund der in Kraft getretenen<br />
Änderungen im Rahmen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes<br />
neben den zusätzlichen<br />
Betreuungsleistungen ein höheres Pflegegeld<br />
und höhere Pflegesachleistungen. Außerdem<br />
erhalten Pflegebedürftige mit eingeschränkter<br />
Alltagskompetenz sogar dann Pflegegeld und<br />
Pflegesachleistungen, wenn ihr Pflegebedarf<br />
nicht die relevanten Zeitwerte der Pflegestufe I<br />
erreicht (sogenannte Pflegestufe 0). Seit Inkrafttreten<br />
dieser Verbesserungen werden Menschen<br />
mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die außerhalb<br />
von stationären Einrichtungen ambulant<br />
betreut wohnen und Leistungen der Eingliederungshilfe<br />
nach den §§ 53 ff. SGB XII beziehen,<br />
von Trägern der Eingliederungshilfe vielfach aufgefordert,<br />
einen Antrag auf Pflegeeinstufung bei<br />
der Pflegekasse zu stellen. Hierbei wird das Argument<br />
vertreten, die verbesserten Leistungen<br />
<strong>für</strong> Versicherte mit erheblich eingeschränkter<br />
Alltagskompetenz nach dem SGB XI seien gegenüber<br />
den Leistungen der Eingliederungshilfe<br />
nach dem SGB XII vorrangig einzusetzen.<br />
Zwar kann es im Einzelfall durchaus angezeigt<br />
sein, bei der Pflegekasse einen Antrag auf Pflegeeinstufung<br />
zu stellen, um im Ergebnis insgesamt<br />
höhere Leistungen beanspruchen zu<br />
können. Nach geltender Gesetzeslage sind die<br />
neuen Leistungen der Pflegeversicherung gegenüber<br />
den Leistungen der Eingliederungshilfe<br />
im ambulanten Bereich jedoch gerade<br />
nicht vorrangig einzusetzen. Wegen ihrer unterschiedlichen<br />
Zielsetzungen sind die Leistungen<br />
der Pflegeversicherung und die Leistungen der<br />
Eingliederungshilfe vielmehr nebeneinander zu<br />
gewähren. Dies ergibt sich ausdrücklich aus der<br />
Begründung zu § 124 SGB XI, in der das Verhältnis<br />
zwischen den Leistungen der Eingliederungshilfe<br />
und den neuen Leistungen der häuslichen<br />
Betreuung angesprochen wird: „Keine häusliche<br />
Betreuung im Sinne dieser Vorschrift sind<br />
Fahrdienste und Hilfen bei der schulischen und<br />
beruflichen Eingliederung. Leistungen der Eingliederungshilfe<br />
bleiben durch die Einführung dieser<br />
Regelung unberührt, sie sind im Verhältnis zur<br />
Pflegeversicherung nicht nachrangig. § 13 Abs. 3<br />
SGB XI gilt.“ Die Abgrenzungsnorm des § 13 Abs.<br />
3 SGB XI bestimmt <strong>für</strong> den Bereich außerhalb von<br />
vollstationären Einrichtungen, dass Leistungen<br />
der Eingliederungshilfe <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />
nach dem SGB XII unberührt bleiben und im Verhältnis<br />
zur Pflegeversicherung nicht nachrangig<br />
sind. Nach dem Gesetz können Personen außerhalb<br />
von vollstationären Einrichtungen daher bei<br />
Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen sowohl<br />
Leistungen der Pflegeversicherung als auch Leistungen<br />
der Eingliederungshilfe nebeneinander<br />
beziehen.<br />
In Fällen, in denen Träger der Eingliederungshilfe<br />
Leistungen der Eingliederungshilfe aufgrund des<br />
Bezuges von zusätzlichen Betreuungsleistungen<br />
oder Leistungen der Pflegestufe 0 im ambulanten<br />
Bereich kürzen, sollte daher auf die geltende<br />
Rechtslage hingewiesen und gegen Kürzungsbescheide<br />
Widerspruch eingelegt werden.<br />
Sebastian Tenbergen, LL.M.<br />
Bundesrat stimmt der Erhöhung des<br />
steuerfreien Grundbetrags zu<br />
Der Bundesrat hat am 01.02.<strong>2013</strong> der Erhöhung<br />
des steuerfreien Grundbetrags zur Sicherung des<br />
Existenzminimums zugestimmt. Laut Bundesfinanzministerium<br />
soll der Grundfreibetrag in zwei<br />
Schritten angehoben werden. Ab dem 01.01.<strong>2013</strong><br />
steigt er rückwirkend von 8.004,00 € um 126,00<br />
€ auf 8.130,00 €. Ab dem Jahr 2014 erfolgt eine<br />
weitere Erhöhung um 224,00 € auf 8.354,00 €.<br />
Der steuerfreie Grundbetrag dient der Sicherung<br />
des Existenzminimums und hat unter anderem<br />
Einfluss auf die Kindergeldberechtigung von Eltern<br />
<strong>für</strong> Kinder mit Behinderung. So darf das Kind<br />
finanziell nicht dazu imstande sein, seinen notwendigen<br />
Lebensbedarf aus den Einkünften und<br />
Bezügen selbst zu decken, wobei sich der notwendige<br />
Lebensbedarf eines behinderten Kindes aus<br />
dem steuerfreien Grundbetrag sowie dem individuellen<br />
behinderungsbedingten Mehrbedarf zusammen<br />
setzt.<br />
Sebastian Tenbergen, LL.M.<br />
78 95 e<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>
Meldungen<br />
Meldungen<br />
Deutsches Kinderhilfswerk verleiht<br />
zum zehnten Mal die Goldene Göre –<br />
jetzt bewerben!<br />
Ab sofort können sich Kinder- und Jugendprojekte<br />
erneut um die Goldene Göre bewerben – den Kinderrechtepreis<br />
des Deutschen Kinderhilfswerkes. Sie ist<br />
mit insgesamt 10.000 Euro die höchstdotierte Auszeichnung<br />
<strong>für</strong> Kinder- und Jugendbeteiligungsprojekte<br />
in Deutschland. Alle Interessierten können ihr<br />
Projekt einreichen, wenn Kinder und Jugendliche aktiv<br />
an der Entwicklung und Umsetzung beteiligt sind.<br />
Bewerbungsschluss ist der 15. <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>.<br />
Mit der Goldenen Göre will das Deutsche Kinderhilfswerk<br />
wieder das Können der Akteure aufzeigen und<br />
Kindern und Jugendlichen die Öffentlichkeit geben,<br />
die sie <strong>für</strong> ihr Engagement verdienen. Die Vorhaben<br />
sollen bereits begonnen haben oder im letzten halben<br />
Jahr abgeschlossen worden sein. Die sechs besten<br />
Projekte werden zur Preisverleihung im Europa-Park<br />
in Rust eingeladen. Der Kinder- und Jugendbeirat des<br />
Deutschen Kinderhilfswerkes entscheidet als Kinderjury<br />
über die Preisträger, denn „Kinder können das!“.<br />
Die Gewinner des 1. Platzes erhalten ein Preisgeld in<br />
Höhe von 5.000 Euro, der 2. Platz ist mit 3.000 Euro,<br />
der 3. Platz mit 1.000 Euro dotiert. Zusätzlich gibt es<br />
einen Leserpreis in Höhe von 1.000 Euro, der gemeinsam<br />
mit dem Medienhaus Family Media ausgelobt<br />
und vergeben wird.<br />
Die Bewerbung erfolgt online unter https://www.<br />
dkhw-foerderdatenbank.de/goldene-goere.html.<br />
Bürgertelefon des Bundesministeriums<br />
<strong>für</strong> Arbeit und Soziales<br />
Sie haben eine Frage, wissen aber nicht so recht, wer<br />
Ihnen die Frage beantworten kann? Das Bürgertelefon<br />
des Bundesministeriums <strong>für</strong> Arbeit und Soziales<br />
will hier weiterhelfen und beantwortet Fragen zum<br />
Arbeitsrecht, Rente, Hilfen <strong>für</strong> behinderte Menschen.<br />
Für gehörlose Menschen steht zudem ein Gebärdentelefon<br />
bereit. Wichtiger Nebeneffekt Ihrer Anfragen<br />
ist, dass das Bundesministerium aus erster Hand erfährt,<br />
wo der Schuh drückt und wo im Einzelfall Regelbedarf<br />
auch <strong>für</strong> andere Einzelfälle besteht. Mehr zum<br />
Bürgertelefon finden Sie unter http://www.bmas.de/<br />
DE/Service/Buergertelefon/inhalt.html<br />
22.01.<strong>2013</strong><br />
„Selbstbestimmt dabei.<br />
Immer.“<br />
Antidiskriminierungsstelle des<br />
Bundes und der Beauftragte<br />
der Bundesregierung <strong>für</strong> die Belange behinderter<br />
Menschen rufen Jahr gegen Diskriminierung behinderter<br />
und chronisch kranker Menschen aus<br />
Gemeinsam mit zahlreichen Prominenten aus Film,<br />
Sport und Musik haben die Antidiskriminierungsstelle<br />
des Bundes (ADS) und der Beauftragte der Bundesregierung<br />
<strong>für</strong> die Belange behinderter Menschen am<br />
Dienstag das Jahr „Selbstbestimmt dabei. Immer.“ gegen<br />
die Diskriminierung behinderter Menschen ausgerufen.<br />
Im Vordergrund des Themenjahres <strong>2013</strong> stehen<br />
bundesweite Veranstaltungen und Aktionen, die auf<br />
Benachteiligungen behinderter und chronisch kranker<br />
Menschen im Arbeitsleben, im Bereich Bildung und im<br />
Alltag aufmerksam machen.<br />
Der größte Teil der Anfragen an die Antidiskriminierungsstelle<br />
– etwa ein Viertel, in Zahlen sind das<br />
2200 Fälle seit 2006 – kommen von Menschen, die<br />
sich wegen einer Behinderung benachteiligt fühlen.<br />
„Das sind Zahlen, die zeigen, wie groß der<br />
Handlungsbedarf ist“, sagte ADS-Leiterin Christine<br />
Lüders bei der Auftakt-Pressekonferenz in Berlin.<br />
Eine <strong>aktuell</strong>e Forsa-Umfrage im Auftrag der<br />
ADS ergab darüber hinaus, dass mit dem Wort Behinderung<br />
jede(r) fünfte Deutsche „Benachteiligung“ und<br />
„Diskriminierung“ verbindet – und dies, obwohl Diskriminierung<br />
von behinderten Menschen gesetzlich<br />
verboten ist.<br />
„Vor allem im Arbeitsleben und im Bereich Bildung<br />
werden behinderte Menschen benachteiligt. Ein Grund<br />
da<strong>für</strong> ist, dass Menschen mit und ohne Behinderung<br />
in getrennten Lebenswelten aufwachsen. Das führt<br />
zu Berührungsängsten und zu Vorbehalten in Schule<br />
und Arbeitswelt“, erläuterte der Beauftragte der Bundesregierung<br />
<strong>für</strong> die Belange behinderter Menschen,<br />
Hubert Hüppe. Darüber hinaus hätten Menschen mit<br />
chronischen Krankheiten oft nicht den gleichen Diskriminierungsschutz<br />
wie behinderte Menschen, obwohl<br />
sie sich häufig in einer ähnlichen Lage befinden, sagte<br />
Lüders: „Angesichts des demografischen Wandels ist<br />
das ein großes Problem. Bereits heute sind mehr als<br />
zehn Millionen Menschen in Deutschland chronisch<br />
krank. Diese Zahl wird deutlich steigen“.<br />
Lüders und Hüppe forderten, strukturelle und bürokratische<br />
Barrieren abzubauen, um Menschen mit Behinderungen<br />
den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt<br />
zu erleichtern. „Immer mehr Menschen mit Behinderung<br />
kommen gleich nach der Sonder- oder Förderschule<br />
in Werkstätten <strong>für</strong> behinderte Menschen. Dabei<br />
96 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>
Meldungen<br />
wollen viele behinderte Menschen keine Sonderwelten,<br />
sondern auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“,<br />
sagte Lüders.<br />
„Im Bildungsbereich müssen die Länder ihre Anstrengungen<br />
zum Ausbau des gemeinsamen Unterrichts<br />
von behinderten und nicht-behinderten Kindern<br />
deutlich verstärken und die Inklusion wirklich voranbringen,<br />
anstatt bestehende Sondersysteme zum<br />
Teil noch auszubauen“, sagte Hüppe. Nach Angaben<br />
der von der ADS in Auftrag gegebenen Forsa-Umfrage<br />
glauben zwar rund zwei Drittel der Befragten, dass<br />
Inklusion in Deutschland funktionieren wird, wenn<br />
die entsprechenden Mittel dazu vorhanden sind.<br />
Knapp 40 Prozent aller 18-29-Jährigen glauben dies<br />
jedoch nicht. „Uns muss diese Zahl sehr nachdenklich<br />
machen. Ganz offensichtlich ist das die Konsequenz<br />
getrennter Lebenswelten“, sagte Lüders.<br />
Prominente Botschafter, Good-Practice-Preis<br />
und Aktionswoche<br />
Zahlreiche Prominente unterstützen die ADS und den<br />
Beauftragen <strong>für</strong> die Belange behinderter Menschen<br />
beim Themenjahr „Selbstbestimmt dabei. Immer.“:<br />
Die Eiskunstläuferin Katarina Witt, die TV-Journalistinnen<br />
Bettina Eistel und Nina Ruge, die Fotomodels<br />
Melek Civantürk, Nina Wortmann und Mario Galla,<br />
die Schauspieler/innen Erwin Aljukic, Bobby Brederlow,<br />
Irene Fischer und Dr. Peter Radtke sowie die<br />
Paralympics-Stars Anna Katharina Schaffelhuber,<br />
Manuela Schmermund und Jochen Wollmert.<br />
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berief<br />
darüber hinaus den Berliner Universitätsprofessor<br />
Ernst von Kardorff zum wissenschaftlichen<br />
Koordinator des Themenjahres. Kardorff wird auf<br />
einem hochrangig besetzten Fachkongress im<br />
Sommer mehrere umfassende, von der ADS in Auftrag<br />
gegebene Studien zu den Themen „Zugang<br />
zum allgemeinen Arbeitsmarkt <strong>für</strong> Menschen mit<br />
Behinderungen“, „Benachteiligungen aufgrund chronischer<br />
Krankheiten“ und „barrierefreie Dienstleistungen“<br />
vorstellen. Zu den weiteren Schwerpunkten<br />
des Themenjahres zählen eine Aktionswoche gegen<br />
Diskriminierung im September und die Verleihung<br />
eines Good-Practice-Preises <strong>für</strong> Unternehmen im<br />
November. Lüders: „Wir wollen damit ein ganz klares<br />
Zeichen an Eltern, an Schulen sowie an öffentliche<br />
und private Arbeitgeber aussenden, offener mit Vielfalt<br />
umzugehen. Es ist normal, verschieden zu sein!“<br />
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit<br />
Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes<br />
(AGG) im August 2006 gegründet worden.<br />
Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen<br />
Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des<br />
Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer<br />
Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität<br />
zu verhindern oder zu beseitigen.<br />
Der Beauftragte der Bundesregierung <strong>für</strong> die Belange<br />
behinderter Menschen hat die Aufgabe, darauf<br />
hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, <strong>für</strong><br />
gleichwertige Lebensbedingungen <strong>für</strong> Menschen mit<br />
und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen<br />
des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird. Der Beauftragte<br />
ist zentraler Ansprechpartner bei der Bundesregierung<br />
in allen Angelegenheiten, die behinderte<br />
Menschen berühren.<br />
www.behindertenbeauftragter.de<br />
Plakatwettbewerb „Alle inklusive!“<br />
Einsendeschluss: 15. März<br />
Wie kann Inklusion aussehen?<br />
Wo gibt es schon gute Beispiele und tolle Ideen?<br />
Wie ist Ihre Zukunftsvorstellung von Inklusion?<br />
Jung und Alt, Einzelpersonen und Gruppen – alle,<br />
insbesondere Kölnerinnen und Kölner, sind aufgefordert,<br />
ihr Bild von Inklusion auf ein Plakat zu bringen.<br />
Dabei sind alle kreativen Techniken erlaubt. Aus<br />
den Einsendungen entsteht eine Ausstellung, die ein<br />
vielschichtiges und buntes Bild von Inklusion zeigen<br />
wird. Darüber hinaus wählt eine Jury einzelne<br />
Plakate aus, die im Mai und Juni auf den Werbeflächen<br />
in der Stadt, den Megalights und Citypostern,<br />
gezeigt werden. Mitglieder der Jury sind unter anderen<br />
der Schauspieler Erdogan Atalay, seit 1996<br />
als Hauptkommissar in der Serie „Alarm <strong>für</strong> Cobra<br />
11“, und Nico von Glasow, Produzent und Regisseur.<br />
Der Wettbewerb ist eine Aktion der Gold-Kraemer-<br />
Stiftung in Zusammenarbeit mit der Stadtarbeitsgemeinschaft<br />
Behindertenpolitik und der Stadt Köln.<br />
Alle Infos zum Wettbewerb, zu den Teilnahmebedingungen<br />
und zur Jury finden Sie unter http://www.<br />
stadt-koeln.de/2/menschen-mit-behinderung/behindertenpolitik/12255/<br />
Wohnstätte <strong>für</strong> Menschen mit<br />
künstlicher Beatmung gesucht<br />
Ich, Vanessa Bodewig, komme aus Elsdorf (Rheinland)<br />
und suche eine Wohneinrichtung (ohne Werkstätte),<br />
wo nur Menschen leben, die künstlich beatmet werden<br />
oder wie ich jede Nacht mit einem Atemdruckgerät leben<br />
bzw. die auch hin und wieder auf Sauerstoff angewiesen<br />
sind. Ich habe eine schwere Form der Spina<br />
bifida und werde seit 10 Jahren beatmet. Am liebsten<br />
wäre mir eine Einrichtung im Sauerland oder in der Eifel.<br />
Hat jemand einen Tipp? Ich freue auf Infos über die<br />
Mailadresse presse@<strong>bvkm</strong>.de (Weiterleitung erfolgt).<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
97
Meldungen<br />
Verlag <strong>für</strong> Ihr Buch gesucht?<br />
Der Doris-Verlag hat sich auf die Herausgabe von Büchern,<br />
<strong>für</strong> Kinder und Erwachsene, zum Thema „Behinderung<br />
und Anderssein“ spezialisiert:<br />
Wir sind ein kleiner Privatverlag und fördern unsere<br />
Autoren mit ihren Ideen zum eigenen Buch. Wir setzen<br />
nicht auf große und teure Werbemaßnahmen,<br />
was unseren Autoren finanzielle Vorteile bringt.<br />
Manuskripte, die wir auf dem Postweg oder per Email<br />
erhalten, prüfen wir innerhalb von 21 Tagen und teilen<br />
Ihnen mit, welche Möglichkeiten wir <strong>für</strong> Ihr Buch<br />
sehen.<br />
Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen einen Buchcover<br />
nach Ihren Vorstellungen. Wir kümmern uns um<br />
die ISBN zu Ihrem Buch und um den Druck. Der Druck<br />
erfolgt in Deutschland.<br />
Ihr Buch wird auf der Verlagshompage des Doris-Verlages<br />
kostenlos beworben. Wir freuen uns über Ihre<br />
Anfragen und auf eine gute Zusammenarbeit.<br />
Doris Verlag<br />
Doris Hesseler<br />
Mittelsaurenbach 3<br />
53809 Ruppichteroth<br />
Telefon und Fax: 02295/903658<br />
Email: doris@doris-verlag.de<br />
Ein absolutes Muss: „Leidmedien.de“<br />
Leidmedien.dewill Journalistinnen und Journalisten<br />
<strong>für</strong> die Berichterstattung über Behinderung<br />
sensibilisieren. Floskeln wie an den Rollstuhl<br />
gefesselt oder trotz der Behinderung reduzieren<br />
behinderte Menschen auf ihre Defizite und verstärken<br />
abwertende Bilder von Hilflosigkeit und Leid.<br />
Leidmedien.deist ein Produkt von behinderten und<br />
nichtbehinderten Medienschaffenden, die nicht belehren,<br />
sondern andere Perspektiven eröffnen wollen.<br />
Leidmedien.de<br />
Special Olympics Deutschland<br />
vergibt Nationale Sommerspiele 2014<br />
nach Düsseldorf<br />
Die größte Sportveranstaltung <strong>für</strong> Menschen mit<br />
geistiger Behinderung, die von Special Olympics<br />
Deutschland (SOD) veranstalteten Nationalen Sommerspiele,<br />
finden im Jahr 2014 in Düsseldorf statt.<br />
Vom 19. bis 23. Mai 2014 wird mit einer Größenordnung<br />
von mehr als 4.000 Athletinnen und Athleten<br />
gerechnet. Sie werden in rund 20 Sportarten starten,<br />
darunter Fußball, Leichtathletik und Schwimmen,<br />
aber auch Golf, Boccia und Kraftdreikampf.<br />
Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“<br />
Langes Sitzen im Büro, das Schleppen von Sprudelkisten<br />
oder die Pflege von Angehörigen – wir muten<br />
unserem Rücken jede Menge zu. Vorsorge tut daher<br />
Not. Zum Auftakt des Jahres <strong>2013</strong> haben die Berufsgenossenschaften,<br />
Unfallkassen, Knappschaft sowie<br />
die Sozialversicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft, Forsten<br />
und Gartenbau eine gemeinsame Kampagne zur<br />
Stärkung der Rückengesundheit gestartet. Dazu gibt<br />
es jede Menge Informationen und Tipps sowie Seminarangebote.<br />
Mehr dazu finden Sie unter http://<br />
www.deinruecken.de/dein_ruecken_kampagne/index.jsp<br />
Seminar „LEA Leseklub“<br />
„Wer nicht lesen kann, der will auch nicht lesen!“ – Das<br />
ist ein Vorurteil, mit dem besonders Menschen mit<br />
Lernschwierigkeiten häufig konfrontiert werden.<br />
Dass es nicht so ist, zeigt das inklusive Freizeit- und<br />
Bildungsangebot „LEA Leseklub®- Lesen Einmal Anders<br />
– Ein Lesezirkel <strong>für</strong> Menschen mit und ohne Behinderung“<br />
des Vereines KuBus e.V.<br />
KuBus e.V. hat sich zur Aufgabe gemacht, die Leseklubidee<br />
bundesweit zu verbreiten. Durch ein<br />
eintägiges Seminar möchten wir das Konzept<br />
und die Methode der LEA Leseklubs weitergeben<br />
und somit deren Aufbau vor Ort unterstützen.<br />
Seminartermine <strong>für</strong> das Jahr <strong>2013</strong> und weitere Infos finden<br />
Sie unter www.kubus-ev.de/lea-leseklub<br />
Behindertengerechte Fahrzeuge mieten<br />
Europcar bietet Aktiv- und Passivfahrern maßgeschneiderte<br />
Mobilitätslösungen.<br />
Infos unter www.europcar.de/behindertengerecht<br />
98 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>
Meldungen<br />
Kalender von Kindern<br />
mit Behinderung 2014<br />
BSK-Malwettbewerb „Mit meinen<br />
Freunden durch das Jahr“ startet<br />
Gleich zu Beginn des neuen Jahres startet wieder das<br />
große Malprojekt des <strong>Bundesverband</strong>es Seltbsthilfe<br />
Körperbehinderter, BSK e.V. „Mit meinen Freunden<br />
durch das Jahr „ lautet diesmal das Thema des Wettbewerbs,<br />
an dem sich wieder Kinder mit einer Körperbehinderung<br />
im Alter von 6 bis 13 Jahren beteiligen<br />
können. Das Bild sollte ausschließlich im Hochformat<br />
DIN A 4 gemalt werden. Bitte keine Bleistiftzeichnungen<br />
und Collagen einsenden. Aus den Einsendungen<br />
wählt die Jury des <strong>Bundesverband</strong>es Selbsthilfe Körperbehinderter<br />
e.V. zwölf Monatsbilder und ein Titelbild<br />
<strong>für</strong> den Kalender „Kleine Galerie 2014“ aus. Der<br />
Einsendung sollen neben dem Originalbild mit Titelangabe<br />
auch ein kurzer Steckbrief und ein Foto des<br />
Künstlers/der Künstlerin (kein Passbild) beiliegen.<br />
Alle eingereichten Bilder bleiben Eigentum des BSK<br />
e.V. Einsendungen bis 5. April <strong>2013</strong> an: BSK e.V., „Kleine<br />
Galerie“, Altkrautheimer Straße 20, 74238 Krautheim.<br />
Alle weiteren Infos und den Steckbrief <strong>für</strong> die<br />
Teilnahme findet ihr unter www.bsk-ev.org/kleinegalerie-2014/<br />
oder telefonisch unter: 06294/428143.<br />
Kino-Tipp: Der Geschmack<br />
von Rost und Knochen<br />
Irgendwo im Norden Frankreichs: Ali (Matthias Schoenaerts)<br />
und sein fünfjähriger Sohn Sam (Armand<br />
Verdure) sind arm. Ali ist obdach- und mittellos, findet<br />
jedoch schließlich Zuflucht bei seiner Schwester<br />
in Antibes. Dort wohnen Ali und Sam in der Garage<br />
des Hauses; eine kleine, aber schöne Bleibe. Eines<br />
Nachts nach einer Kneipenschlägerei läuft Ali Stephanie<br />
(Marion Cotillard) in die Arme und ihrer beiden<br />
Schicksale verweben sich zunehmend miteinander.<br />
Ali kann sein Glück nicht fassen: Er ist arm und trotzdem<br />
hat er das Interesse dieser schönen und selbstbewussten<br />
Frau geweckt. Beide sind das absolute<br />
Gegenteil des anderen, doch ihre Liebe überwindet<br />
diese Grenzen. Bald jedoch wendet sich das Blatt und<br />
ein Schicksalsschlag stellt das junge Paar vor eine<br />
harte Prüfung. Stephanie, eine Schwertwaltrainerin,<br />
erleidet einen Unfall, danach ist sie auf einen Rollstuhl<br />
angewiesen. Die junge Frau muss lernen, mit ihrer<br />
Behinderung umzugehen. FSK ab 12 freigegeben.<br />
Weitere Infos:<br />
www.der-geschmack-von-rost-und-knochen.de<br />
Wie reist ein querschnittgelähmter<br />
Mensch alleine mit einem Mietwagen<br />
durch die USA?<br />
Mit „Free on Wheels“ entsteht der erste Videoblog<br />
<strong>für</strong> behinderte Menschen<br />
Manuel Niederberger ist seit einem Unfall querschnittsgelähmt,<br />
ein sog. Tetraplegiker. Er wird im April eine<br />
selbst organisierte Mietwagenrundreise durch den<br />
Westen der USA machen. Die Reise soll unter anderem<br />
über San Francisco, San Diego, Las Vegas, Los Angeles<br />
und diverse Nationalparks führen. Während dieser<br />
Reise soll ein aktiver Video-Blog entstehen, in dem mit<br />
regelmäßigen kurzen Video-Clips die spannenden und<br />
aufregenden Erlebnisse ebenso wie die Unwägbarkeiten<br />
und die Probleme eines Tetraplegikers auf einer solchen<br />
Reise, dokumentiert werden sollen.<br />
Dieser Blog soll nach dem Ende der Reise in einen dauerhaften<br />
multimedialen Blog münden, welcher jedem<br />
<strong>körper</strong>lich behinderten Menschen die Möglichkeit bietet,<br />
seine Reiseerfahrungen mit anderen Menschen<br />
zu teilen. Es soll etwas entstehen, was weit über diese<br />
Reise hinaus wirkt und sehr vielen Menschen Hilfe und<br />
Unterstützung bieten kann. Nach der Rückkehr aus den<br />
USA wird aus dem gesamten Material eine Reportage<br />
entstehen, die als DVD erhältlich sein wird und in ausgewählten<br />
Kinos laufen soll.<br />
Ziel des Projekts „Free on Wheels“ ist es, einen Menschen<br />
zu begleiten und seine Erfahrungen – positiv wie<br />
negativ – festzuhalten um Menschen, die sich in ähnlichen<br />
Lebenssituationen befinden, zu zeigen, was alles<br />
möglich ist. Hier geht der Protagonist Manuel Niederberger<br />
mit gutem Beispiel voran und kann in vielen<br />
Köpfen einiges bewegen.<br />
Um das Projekt finanzieren zu können, braucht er<br />
möglichst viele Unterstützer auf der Crowdfunding-Plattform<br />
„Startnext“. Unter dem Link http://www.<br />
startnext.de/free-on-wheels gibt es detailliertere Infos<br />
sowie diverse Möglichkeiten der Unterstützung.<br />
arabellaniederberger@arabella-media.de<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
99
Meldungen<br />
Verzeichnis Frühförderung<br />
Das <strong>aktuell</strong>e Verzeichnis aller Einrichtungen und Stellen,<br />
die Frühförderung behinderter oder von Behinderung<br />
bedrohter Kinder hinweisen, ist erschienen. Die<br />
Datenbank ermöglicht die Recherche von Einrichtungen<br />
nach Postleitzahl, Ort oder Einrichtung. Zu entnehmen<br />
sind jeweils Adresse, Telefonnummer, Träger<br />
und eine Kurzinformation über das jeweilige Angebot.<br />
Das BMAS weist darauf hin, dass <strong>für</strong> die Richtigkeit<br />
dieser Darstellung die einzelnen Einrichtungen<br />
die Verantwortung übernehmen.<br />
Unter folgendem Link können Sie das Verzeichnis<br />
online bestellen: http://www.bmas.de/DE/Service/<br />
Publikationen/c751-einrichtungen-und-stellen-derfruehfoerderung.html<br />
Alle Menschen mit Behinderung<br />
sollen wählen dürfen<br />
Ein Jahr vor der Bundestagswahl im September <strong>2013</strong><br />
fordern die fünf Fachverbände <strong>für</strong> Menschen mit Behinderung<br />
den Deutschen Bundestag auf, bei der<br />
anstehenden Reform des Bundeswahlgesetzes den<br />
diskriminierenden Wahlrechtsausschluss von Menschen<br />
mit Behinderung nach Paragraf 13 Nr. 2 des<br />
Bundeswahlgesetzes ersatzlos zu streichen. Nach<br />
dieser Bestimmung ist von der Teilnahme an Wahlen<br />
ausgeschlossen, <strong>für</strong> wen „zur Besorgung aller Angelegenheiten“<br />
ein rechtlicher Betreuer bestellt worden<br />
ist. Das gerichtliche Verfahren zur Bestellung eines<br />
Betreuers steht jedoch in keinerlei Zusammenhang<br />
mit der Ausübung des Wahlrechts, der Ausschluss<br />
tritt dennoch automatisch nach dem generalisierenden<br />
Anknüpfungsmerkmal der umfassenden<br />
Betreuerbestellung ein. Diese pauschale Ausgrenzung<br />
ist nach Einschätzung der Fachverbände nach<br />
den völkerrechtlichen Verpflichtungen, die Deutschland<br />
mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention<br />
(BRK) eingegangen ist, nicht mehr<br />
ver einbar. Nach Artikel 29 der BRK muss das Recht<br />
behinderter Menschen gewährleistet sein, zu wählen<br />
und gewählt zu werden und damit gleichberechtigt<br />
am politischen Leben teilzunehmen. In jüngster Zeit<br />
haben dazu auch der Europäische Gerichtshof <strong>für</strong><br />
Menschenrechte wie auch der Menschenrechtsrat<br />
der Vereinten Nationen klargestellt, dass ein an generalisierende<br />
Kriterien geknüpfter Wahlrechtsausschluss<br />
von Menschen mit Behinderungen gegen das<br />
Völkerrecht verstößt. Die Fachverbände fordern in<br />
einem gemeinsamen Positionspapier, die Streichung<br />
des diskriminierenden Wahlrechtsausschlusses in<br />
die Beratung des Gesetzentwurfs im federführenden<br />
Innenausschuss des Deutschen Bundestages mit<br />
aufzunehmen.<br />
Vielfalt Spielen<br />
Spielsachen und Bilderbücher prägen Kinder schon<br />
früh. Spielerisch lernen sie, was vermeintlich „normal“<br />
ist und was nicht. In der Regel sind weiße, nicht<br />
behinderte Kinder und Personen abgebildet. Und ist<br />
doch einmal eine Puppe mit schwarzer Hautfarbe<br />
dabei, dann ist sie eher eine „exotische“ Ergänzung,<br />
ein „Sonderfall“. Die Ausstellung „Vielfalt Spielen“<br />
in Düsseldorf zeigt, dass es auch anders gehen<br />
kann. Eine „vielfältige Gestaltung in Erziehung und<br />
Bildung“ ist das Anliegen der Veranstalterinnen vom<br />
Projekt „Erziehungswelten“. Damit sich jedes Kind<br />
in Geschichten, Puppen, Bildern, Spielzeug wiederfinden<br />
kann, zeigen sie Alternativen zum herkömmlichen<br />
Repertoire in Kinderzimmer und Kita: Schwarze<br />
Duplo-Figuren und Püppchen kommen „nicht nur“<br />
als Sportler vor, sondern auch als Geschäftsfrau mit<br />
Aktentasche. Frauen stellen „nicht nur“ Mama und<br />
Familie dar, sondern sind Ärztin oder Pilotin. Einige<br />
der bunten Handpuppen tragen Kopftuch, es gibt<br />
Moscheen zum Selbstbasteln und mehrsprachige<br />
Bücher. „Regenbogenfamilien“ werden ebenso<br />
präsentiert wie Barbie im Rollstuhl.<br />
Die Ausstellung „Vielfalt Spielen“ ist noch bis Ende<br />
2014 in den Räumen des Projekts „Erziehungswelten“<br />
in Düsseldorf zu sehen. Sie richtet sich an<br />
pädagogisches Fachpersonal, Elternverbände und<br />
alle anderen interessierten Personen. Weitere Informationen<br />
gibt Heike Kasch (heike.kasch@diakonie-duesseldorf.de<br />
oder Tel. 02 11/6012688).<br />
Wegweiser Behindertenbewegung<br />
Die emanzipatorische Behindertenbewegung hat<br />
eine echte Erfolgsbilanz vorzuweisen: Durch die<br />
Hartnäckigkeit der dort aktiven Menschen mit unterschiedlichsten<br />
Beeinträchtigungen konnte auf<br />
rechtlicher Ebene „Niemand darf wegen seiner Behinderung<br />
benachteiligt werden“ durchgesetzt werden.<br />
Über diese rechtlichen Erfolge hinaus hat sich aus<br />
der Behindertenbewegung heraus eine große Zahl<br />
von Projekten entwickelt, die da<strong>für</strong> sorgen, dass <strong>für</strong><br />
immer mehr Menschen mit Beeinträchtigungen ein<br />
selbstbestimmtes Leben tatsächlich umsetzbar ist.<br />
Dieser Wegweiser will die bunte Vielfalt der Projekte<br />
der Behindertenbewegung sichtbar machen.<br />
Swantje Köbsell: Wegweiser Behindertenbewegung.<br />
Neues (Selbst-)Verständnis von Behinderung. ISBN<br />
978-3-940865-35-9, 2012, 102 Seiten, 10,00 Euro.<br />
100 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>
Meldungen<br />
Aktion Mensch startet Poetry Slam-<br />
Wettbewerb in Gebärdensprache<br />
Ob Lyrik, Rap, Freestyle, Poesie oder Geschichten: Alles<br />
ist erlaubt beim bundesweiten Poetry Slam-Wettbewerb<br />
„BÄÄM! Der Deaf Slam“ der Aktion Mensch.<br />
Die Förderorganisation ruft hörende und gehörlose<br />
Nachwuchs-Poeten auf, in insgesamt fünf deutschen<br />
Städten in einem Wettstreit gegeneinander anzutreten.<br />
Ziel des Wettbewerbs ist es, Inklusion auf inspirierende<br />
Weise auszuleben und den Gehörlosen-Poetry<br />
Slam in Deutschland zu etablieren. In jeder Stadt finden<br />
Live Slam-Veranstaltungen statt, bei denen das<br />
Publikum über den besten Auftritt entscheidet. Die<br />
Gewinner der Gehörlosen-Slams kämpfen am 6. und<br />
7. April <strong>2013</strong> in Hamburg um den Hauptpreis: Eine<br />
Reise nach New York und die Chance, bei einem<br />
bekannten Poetry Slam anzutreten. In Vorbereitung<br />
auf den Wettbewerb bietet die Aktion Mensch kostenlose<br />
Workshops in Gebärdensprache an.<br />
Alle Slam-Poeten, die vor Ort nicht dabei sein können,<br />
haben bis zum 3. April <strong>2013</strong> die Gelegenheit,<br />
auch online an dem Wettbewerb teilzunehmen. www.<br />
aktion-mensch.de. Ob vor Ort oder online: Anmelden<br />
können sich alle Poetry-Slammer ab 18 Jahren unter<br />
www.aktion-mensch.de/filmfestival/deafslam.<br />
Engagement in Ehrenamt und Verein<br />
macht stark bei Stress und kann vor<br />
Burnout schützen<br />
Privates Engagement in einem Verein, ehrenamtliche<br />
Tätigkeit oder gemeinsam betriebene Hobbys<br />
können Menschen stabil machen gegen Stress und<br />
schützen vor Burnout. Das zeigt eine Untersuchung<br />
der Siemens-Betriebskrankenkasse SBK: Die SBK<br />
hatte ihre psychologischen Berater deutschlandweit<br />
zu ihren Erfahrungen in den vergangenen zwei bis<br />
drei Jahren befragt.<br />
Zu allen Zeiten, aber besonders bei Stress, sind die<br />
Familie, enge Freunde und gute Kollegen eine wichtige<br />
Stütze, denn stabile soziale Bindungen können<br />
Menschen auffangen. Auch die aktive Mitgliedschaft<br />
in einem Verein, ein Ehrenamt in Organisationen und<br />
Initiativen, soziales Engagement oder gemeinsam<br />
gepflegte Hobbys machen Menschen stark gegen<br />
Stress, festigen die seelische Gesundheit und können<br />
vor Burnout schützen. Für die Untersuchung hat<br />
die SBK Informationen über Erfahrungen und Einschätzungen<br />
gesammelt, die ihre 50 in ganz Deutschland<br />
tätigen psychologischen Berater (Psychologen<br />
und Therapeuten) in einem Zeitraum von zwei bis drei<br />
Jahren gemacht hatten. Alle befragten Experten hatten<br />
dabei angegeben, dass sie in Ihrer Praxis Burnout-Betroffenen<br />
schon zu privatem Engagement oder<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
zu gemeinschaftlichen Hobbies geraten haben und<br />
dies auch weiterhin tun würden. 75 Prozent der Psychologen<br />
und Therapeuten waren der Überzeugung,<br />
dass prosoziales Verhalten ein wesentliches Element<br />
sein kann, um vor Burnout zu schützen und Stress abzubauen.<br />
In erster Linie wirken hier die Gemeinschaft,<br />
in der sich ein Betroffener aufgehoben und gebunden<br />
fühlt, und die erlebte Anerkennung. Denn durch<br />
Engagement fühlt sich der Einzelne aufgehoben und<br />
wichtig. Aber auch hier gilt: Die Dosis macht´s. Fast<br />
alle befragten Psychologen sehen Risiken, wenn man<br />
sich z. B. durch zeitliche Überlastung, viele Ehrenämter,<br />
übersteigerten Ehrgeiz im Sport, oder fieberhaft<br />
gesuchte Ablenkung schlichtweg überfordert.<br />
Koordinierungsstelle fordert besseren<br />
Schutz vor Gewalt gegen behinderte<br />
Frauen und Mädchen<br />
Die Staatliche Koordinierungsstelle nach Art. 33 der<br />
UN-Behindertenrechtskonvention hat in einem Positionspapier<br />
mehr Maßnahmen gefordert, um den<br />
Schutz vor Gewalt gegen behinderte Frauen und<br />
Mädchen zu verbessern. Frauen mit Behinderung<br />
sind sehr viel häufiger von Gewalt betroffen als der<br />
weibliche Bevölkerungsdurchschnitt, daher ist es<br />
zwingend notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, um<br />
sie besser vor Gewalt zu schützen, so die Staatliche<br />
Koordinierungsstelle. Mit der Ratifizierung der<br />
UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009<br />
hat sich Deutschland dazu verpflichtet. So hat die<br />
Koordinierungsstelle nach Art. 33 der UN-Behindertenrechtskonvention<br />
das Bundesministerium <strong>für</strong><br />
Gesundheit aufgefordert, die geschlechtergleiche<br />
Pflege zu verankern. Weiterhin fordert die Koordinierungsstelle<br />
vom Bundesministerium der Justiz,<br />
das Gewaltschutzgesetz dringend zu überarbeiten,<br />
da es die spezifische Lebenssituation von Frauen mit<br />
Behinderung oft nicht berücksichtigt. Die verpflichtende<br />
Einsetzung von Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragten<br />
in Einrichtungen der Behindertenhilfe<br />
ist eine weitere Forderung der Koordinierungsstelle,<br />
dies könne im § 17 SGB I und in der Werkstättenmitwirkungsverordnung<br />
(WMVO) entsprechend ergänzt<br />
werden. Ein Vorschlag, der sich insbesondere<br />
an die Kultusministerien der Länder richtet, ist die<br />
Gewährleistung des Zugangs zu geeigneten Informationen<br />
und Bildungsangeboten <strong>für</strong> Frauen und<br />
Mädchen mit unterschiedlichen Behinderungen.<br />
Dazu zählen Informationen und Bildungsangebote<br />
zum Schutz vor Gewalt, aber auch Informationen zu<br />
Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung. Diese<br />
und weitere Maßnahmen zum besseren Schutz vor<br />
Gewalt gegen behinderte Frauen und Mädchen hat<br />
die Koordinierungsstelle in einem Positionspapier<br />
zusammengefasst. www.behindertenbeauftragter.de<br />
(Koordinierungsstelle)<br />
101
Materialien & Bücher<br />
Materialien<br />
Checkliste <strong>für</strong><br />
barrierefreie<br />
Veranstaltungen<br />
Der kleine Helfer <strong>für</strong> Veranstaltungen<br />
und Aktionen:<br />
Ein neuer Leitfaden des<br />
Amtes <strong>für</strong> Soziale Arbeit,<br />
Koordinationsstelle <strong>für</strong> Behindertenarbeit, gibt konkrete<br />
Tipps zur barrierefreien Gestaltung von Veranstaltungen.<br />
Der Leitfaden kann kostenlos beim Amt <strong>für</strong><br />
Soziale Arbeit, Koordinationsstelle <strong>für</strong> Behindertenarbeit,<br />
Konradinerallee 11, 65189 Wiesbaden, unter<br />
den Telefonnummern 0611 313629 und 0611 315446,<br />
oder per E-Mail an Koordinationsstelle-fuer-Behindertenarbeit@wiesbaden.de<br />
angefordert werden.<br />
Außerdem kann sie auf http://www.wiesbaden-barrierefrei.de<br />
herunter geladen werden.<br />
Pictogenda – der Terminkalender,<br />
der (fast) ohne Worte auskommt<br />
Habe ich heute eine Verabredung? Wann ist mein<br />
nächster Arzttermin? Und natürlich darf ich die Geburtstage<br />
meiner Verwandten und besten Freunde<br />
nicht vergessen. Das sind klassische Fälle <strong>für</strong> einen<br />
Terminkalender. Was aber, wenn ich gar nicht oder<br />
nur schlecht lesen und schreiben kann? Um in dieser<br />
Situation nicht ständig auf fremde Hilfe angewiesen<br />
zu sein, gibt es Pictogenda: ein wohldurchdachtes<br />
System aus Terminplaner, Wandkalender und<br />
Klebe-Etiketten, das Lesen und Schreiben überflüssig<br />
macht. In Deutschland wird der Kalender von der<br />
Bundesvereinigung Lebenshilfe herausgegeben; der<br />
Verband unterstützt Menschen mit geistiger Behinderung<br />
und ihre Familien.<br />
Der Pictogenda <strong>2013</strong> ist ein Ringbuch im Format 20 x<br />
22 cm, seine Kalenderseiten sind aus stabilem Papier<br />
und <strong>für</strong> die kommenden Jahre nachzubestellen. Der<br />
Umschlag besteht aus Pappe, bezogen mit wattiertem<br />
Kunstleder. Mehr als 250 verschiedene selbstklebende<br />
Piktogramme – auf Abziehfolie in vielfacher<br />
Ausfertigung – werden zur Verfügung gestellt. Zusätzlich<br />
gibt es über 20.000 verschiedene Symbole<br />
kostenlos im Internet unter www.pictoselector.eu<br />
als Download. Für 31,50 Euro kann der Pictogenda im<br />
Lebenshilfe-Verlag erworben werden:<br />
Bestellnummer LBH 415, E-Mail: Vertrieb@Lebenshilfe.de,<br />
Telefon 06421/491-123.<br />
Bücher<br />
Christian Walter-Klose<br />
Kinder und Jugendliche<br />
mit Körperbehinderung<br />
im gemeinsamen<br />
Unterricht<br />
Befunde aus nationaler<br />
und internationaler Bildungsforschung<br />
und ihre<br />
Bedeutung <strong>für</strong> Inklusion<br />
und Schulentwicklung<br />
Mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen<br />
mit Behinderung erlebt der gemeinsame Unterricht von<br />
Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung<br />
heute eine Renaissance. Nationale und internationale<br />
Erfahrungen zeigen, dass gemeinsamer Unterricht <strong>für</strong><br />
Schülerinnen und Schüler mit Behinderung möglich<br />
ist. Doch wie lässt sich ein Schulsystem gestalten,<br />
in dem Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung<br />
gemeinsam lernen?<br />
In diesem Buch wird der Frage nach Gestaltungsmöglichkeiten<br />
und Einflussfaktoren auf das Gelingen<br />
des gemeinsamen Unterrichts nachgegangen,<br />
indem der Blick speziell auf die Bedürfnisse von<br />
Kindern und Jugendlichen mit Körperbehinderung<br />
gerichtet wird. Die Anpassung des Schulsystems<br />
scheint hier besonders einfach durch eine rollstuhlgerechte<br />
Gestaltung möglich zu sein, jedoch<br />
deuten die vorhandenen empirischen Arbeiten auf<br />
einen umfassenden Anpassungsbedarf hin, der<br />
über architektonische Veränderungen hinausgeht<br />
und Aspekte der Kooperation mit Schulbegleitern,<br />
Eltern und Therapeuten, den Einsatz von Hilfsmitteln<br />
sowie Veränderungen der Lehrerrolle betrifft.<br />
Mit der vorliegenden Arbeit werden erstmals die Befunde<br />
von mehr als 80 wissenschaftlichen Studien der<br />
letzten 40 Jahre aus dem In- und Ausland zusammengetragen<br />
und systematisch mit Blick auf schülerbezogene<br />
Entwicklungen und Erfahrungen im persönlichen,<br />
sozialen, leistungsbezogenen und rehabilitativen<br />
Bereich beschrieben sowie Anpassungen der Schulund<br />
Unterrichtsorganisation dargestellt. Auch werden<br />
praxisnahe Empfehlungen abgeleitet, wie effektiver<br />
gemeinsamer Unterricht <strong>für</strong> Schülerinnen und Schüler<br />
mit Körperbehinderung gestaltet werden kann.<br />
1. Auflage 2012, 450 Seiten, 29,50 Euro<br />
ISBN: 978-3-89896-484-5<br />
102 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>
Bücher & Termine<br />
Martin Fromme<br />
Besser Arm ab<br />
als arm dran<br />
Bin ich behindertenfeindlich,<br />
wenn ich keine Lust auf<br />
die „Paralympics“ habe?<br />
Muss ich einem behinderten<br />
Hotelpagen helfen, wenn er<br />
mit meinem Gepäck nicht<br />
klarkommt? Wie umarmt<br />
man einen Contergan-Geschädigten<br />
korrekt? Und dürfen<br />
Behinderte eigentlich Sex haben? Diese und viele<br />
andere Fragen beantwortet Martin Fromme mit satirischer<br />
Boshaftigkeit und grimmigem Witz. Er darf<br />
das übrigens – denn er ist BEHINDERT.<br />
Martin Fromme, geboren 1962 in Wanne-Eickel, ist<br />
Comedian, Schauspieler und Autor. Fromme, dessen<br />
linker Arm aufgrund einer angeborenen Dysmelie<br />
verkürzt ist, <strong>für</strong>chtet seit jeher nichts mehr als eine<br />
Anklage wegen Behindertendiskiminierung. Bis das<br />
passiert, lebt er mit seiner Frau in Wanne-Eickel.<br />
192 Seiten, Carlsen Verlag GmbH; Auflage: 1 (Januar<br />
<strong>2013</strong>), ISBN-13: 978-3551681348<br />
Viola Luz<br />
Wenn Kunst<br />
behindert wird<br />
Zur Rezeption von Werken<br />
geistig behinderter<br />
Künstlerinnen und Künstler<br />
in der Bundesrepublik<br />
Deutschland<br />
Martin<br />
Fromme<br />
Besser<br />
Arm<br />
ab<br />
als<br />
arm<br />
dran<br />
Was haben die Hamburger<br />
und die Mainzer Kunsthalle<br />
gemeinsam? Beides<br />
sind Orte, an denen Werke von Künstler/-innen<br />
gezeigt wur den bzw. werden, die als geistig behindert<br />
gelten. Die Ausstellungen scheinen einer<br />
vorschnellen Ablehnung des Kunststatus der<br />
präsentierten Werke ebenso entgegenzustehen<br />
wie der These, dass die Urhebenden und ihre<br />
Werke in unserer Gesellschaft »behindert« werden.<br />
Auf der Basis der Diskursanalyse und im Rahmen der<br />
Disability Studies analysiert Viola Luz die Auseinandersetzungen<br />
in Kunstbetrieb, Kunstgeschichte<br />
und Gesellschaft mit dem Ziel, weitreichende praxisorientierte<br />
und kunstpolitische Perspektiven auf die<br />
Kunst geistig behinderter Menschen zu entwickeln.<br />
Juni 2012, 558 Seiten, kart., zahlr. z.T. farb. Abb.,<br />
39,80 EUR, ISBN: 978-3-8376-2011-5<br />
Termine<br />
25. und 26. <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong> in Berlin<br />
Tagung: Forum Mobilität<br />
<strong>für</strong> Menschen mit Behinderung<br />
Am 25. und 26. <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong> plant der Verband der TÜV<br />
e.V. in Berlin das zweite Forum Mobilität <strong>für</strong> Menschen<br />
mit Behinderung. Im Mittelpunkt werden insbesondere<br />
die Fragen und Probleme rund um das Thema „Barrierefreiheit“<br />
sowie die Beförderung behinderter Menschen<br />
mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln<br />
stehen. Darüber hinaus bietet das Forum in einer Vielzahl<br />
an Fachvorträgen die generelle Problematik einer<br />
gerechten Teilhabe an der Mobilität zu diskutieren.<br />
Infos: www.behindertengerechte-mobilitaet.de<br />
Tel.: 030/7600 95-330<br />
28. <strong>Februar</strong> / 01. März <strong>2013</strong> in Berlin<br />
7. Nachsorgekongress der Arbeitsgemeinschaft<br />
„Teilhabe, Rehabilitation, Nachsorge<br />
und Integration nach Schädelhirnverletzung“<br />
Teilhabe im zweiten Leben nach Schädelhirnverletzung<br />
Teil 1: Schule, Ausbildung, Arbeit, Tagesstruktur<br />
In Vorträgen und 5 Foren werden Aspekte der<br />
schulischen und beruflichen Teilhabe von Menschen<br />
mit erworbenen Hirnschädigungen aufgegriffen. Auch<br />
der 7. Nachsorgekongress will wieder geeignete Plattform<br />
<strong>für</strong> den interdisziplinären Austausch zwischen<br />
Betroffenen und Angehörigen, Praktikern der NeuroRehabilitation,<br />
VertreterInnen der Gesundheitspolitik<br />
sowie der Kostenträger sein.<br />
Veranstaltungsort: Wissenschafts- und Technologiepark<br />
Adlershof, WISTA-Veranstaltungszentrum, Rudower<br />
Chaussee 17, 12489 Berlin<br />
Weitere Infos unter www.nachsorgekongress.de<br />
1. und 2. März <strong>2013</strong> in Hamburg<br />
15. und 16. März <strong>2013</strong> in München<br />
Interdisziplinäre Tagung Leben pur <strong>2013</strong>: „Leben<br />
bis zuletzt. Sterben Tod und Trauer bei<br />
Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen“<br />
Inhalt und Zielsetzung<br />
Mit dem Tagungsthema „Leben – bis zuletzt. Sterben,<br />
Tod und Trauer bei Menschen mit schweren und mehrfachen<br />
Behinderungen“ will das Wissenschafts- und<br />
Kompetenzzentrum der Stiftung Leben pur in Kooperation<br />
mit Leben mit Behinderung Hamburg ein weiteres<br />
Tabuthema in der Arbeit mit Menschen mit schweren<br />
und mehrfachen Behinderungen brechen.<br />
Mit einem das Leben bejahenden positiven Blick soll<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
103
Termine<br />
der Tod zurück ans Ende des Lebens geholt werden.<br />
Leben bis zuletzt heißt auch Lebensfreude haben<br />
und einen würdevollen Abschied erleben können,<br />
<strong>für</strong> Betroffene wie Angehörige und Fachkräfte aller<br />
Disziplinen. Mit diesem Thema werden Menschen<br />
aller Altersgruppen angesprochen, denn nicht nur<br />
älter werdende Menschen mit schwerer Behinderung<br />
können damit konfrontiert sein, Kinder mit verkürzter<br />
Lebenserwartung und komplexer Behinderung können<br />
bereits sehr jung versterben. Berührungsängste<br />
sollen abgebaut und konkrete Hilfestellungen<br />
<strong>für</strong> Trauernde (mit und ohne Behinderung) angeboten<br />
werden. Auch das Verstehen durch „Begreifen“,<br />
durch Rituale und Symbole soll ermöglicht werden.<br />
Eine Kultur zum Umgang mit dem Sterben soll sich<br />
entwickeln können und das Leben mit schwerster<br />
Behinderung zugleich bejaht und gelebt werden können.<br />
Elf Vorträge und zehn Workshops geben den Teilnehmern<br />
auf der interdisziplinären Tagung Leben pur<br />
<strong>2013</strong> die Möglichkeit, sich zwei Tage lang mit allen<br />
angebotenen Facetten des Themas zu beschäftigen.<br />
Betroffene und Fachleute<br />
Die Tagung wendet sich an Menschen mit schwerer<br />
und mehrfacher Behinderung, deren Eltern und<br />
Betreuer, Fachpersonal und Wissenschaftler aus den<br />
Bereichen der Heil- und Sonderpädagogik, Psychologie,<br />
Medizin, Pflege,<br />
Therapie, Seelsorge,<br />
Theologie, an Politiker<br />
und Arbeitgeber<br />
sowie an Behindertenverbände<br />
und alle<br />
Interessenten.<br />
Termine und Orte:<br />
Hamburg: 1./2. März<br />
<strong>2013</strong>, Leben mit Behinderung<br />
Hamburg,<br />
Südring 36<br />
München: 15./16. März <strong>2013</strong>, Holiday Inn, City Centre,<br />
Rosenheimer Platz<br />
Anmeldung noch bis 15. <strong>Februar</strong> über www.stiftungleben-pur.de,<br />
Tel.: 089 / 357 481-19<br />
(14.) 15./16. März <strong>2013</strong><br />
Fachtagung<br />
Gemeinsam <strong>für</strong> Geschwister – Förderung von<br />
Lebenskompetenzen und Prävention<br />
Geschwisterkinder <strong>für</strong> die Anforderungen ihrer besonderen<br />
Situation zu stärken, ihre Ressourcen zu<br />
fördern, dies ist eine wichtige, wenn nicht sogar<br />
entscheidende Grundvoraussetzung <strong>für</strong> die erfolgreiche<br />
Begleitung von betroffenen Geschwistern. Die<br />
Stärkung der Lebenskompetenzen ist somit auch ein<br />
Schwerpunktthema der kommenden Tagung.<br />
Daneben werden Experten zusammen mit Geschwistern<br />
und Lehrkräften das Thema Inklusion in der Schule – <br />
was bedeutet das <strong>für</strong> Geschwisterkinder?diskutieren.<br />
Wir laden Sie herzlich ein, diese Diskussionsrunde<br />
nicht nur zu verfolgen, sondern aktiv an ihr teilzunehmen.<br />
Denn Ihr Engagement und Ihre langjährige Expertise<br />
in der Be gleitung von Geschwistern werden dazu<br />
beitragen, dass dieses wichtige Thema in der verdienten<br />
Differenziertheit erörtert werden kann.<br />
Neben interessanten Vorträgen bieten Ihnen wieder<br />
zahlreiche praxisorientierte Work shops die Möglichkeit,<br />
neue Impulse rund um Prävention und bedarfsgerechte<br />
Ge schwisterbegleitung zu erhalten. Hierzu<br />
laden das ISPA (Institut <strong>für</strong> Sozialmedizin in der Pädiatrie<br />
Augsburg), die Stiftung Liebenau und die Stiftung<br />
FamilienBande herzlich ein.<br />
Die Kerninhalte der Tagung sind:<br />
• Bedarfsgerechte Angebote <strong>für</strong> Geschwisterkinder<br />
• Ansätze zur Förderung der Lebenskompetenzen<br />
• Erfolgreiche Praxisbeispiele<br />
Präventionsansätze<br />
• Instrument zur Früherkennung des individuellen<br />
Belastungsgrads<br />
Die Fachtagung beginnt am Freitag, den 15. März um<br />
13.00 Uhr. ACHTUNG: Bereits am Donnerstag, den 14.<br />
März und am Freitagvormittag werden zusätzlich zwei<br />
kostenlose Workshops angeboten (siehe Extrablatt).<br />
Am Freitag wird im Rahmen einer Abendveranstaltung<br />
erneut der FamilienBande Förderpreis <strong>für</strong> die Arbeit<br />
mit Geschwisterkindern vergeben.<br />
Die Teilnahmegebühr beträgt 30, Euro inkl. Verpflegung<br />
und Tagungsunterlagen.<br />
Organisationsbüro: FamilienBande, Tölzer Straße 12,<br />
83607 Holzkirchen, Tel.: 08024/4701312<br />
Anmeldeschluss ist der 4.3.<strong>2013</strong><br />
22. März bis 23. März <strong>2013</strong> in Bozen (Südtirol Italien)<br />
Offenes Netzwerktreffen<br />
Persönliche Zukunftsplanung<br />
Das offene Netzwerktreffen soll<br />
dem Austausch der Mitglieder<br />
des deutschsprachigen Netzwerks<br />
Persönliche Zukunftsplanung, der Bearbeitung<br />
von Themen und der Planung der weiteren Zusammenarbeit<br />
und Aktivitäten im Netzwerk dienen (z.B.<br />
Materialentwicklung, Weiterbildungen, Internet-Seite,<br />
Tagungen, PZP in Organisationen). Wir werden ein<br />
Open-Space-Format und Methoden der Zukunftsplanung<br />
verwenden. Ideen <strong>für</strong> Themen, Angebote <strong>für</strong><br />
Workshops können auf dem Anmeldeformular vermerkt<br />
werden. Ansprechpartner ist Sascha Plangger<br />
s.plangger@arkus.it.<br />
104 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>
Termine<br />
11.-12. April in Berlin<br />
Film ab! Videoclips in der Vereinsarbeit<br />
Die Kindergarteneröffnung,<br />
ein virtueller<br />
Rundgang durch Ihr<br />
Wohnhaus oder die<br />
Präsentation von wichtigen<br />
Informationen<br />
über einen Video-Blog<br />
sind eine gute Möglichkeit,<br />
Interessierten<br />
einen Einblick in Ihre<br />
Arbeit zu geben. Sie lernen,<br />
was Sie benötigen, um eine Veranstaltung oder<br />
ein Thema interessant zu filmen und erhalten einen<br />
Einblick in Regieführung, Bild-, Ton- und Schnitttechnik.<br />
Eine Kooperationsveranstaltung des <strong>bvkm</strong> und<br />
des Paritätischen <strong>für</strong> Mitglieder aus den jeweiligen<br />
Orts- und Landesorganisationen.<br />
Programm und Anmeldebogen finden Sie im Internet<br />
unter: www.<strong>bvkm</strong>.de<br />
Oder forden Sie das Programm hier an:<br />
anne.willeke@<strong>bvkm</strong>.de, Tel. 0211/64004-21<br />
4. Mai <strong>2013</strong> in Mettingen<br />
Qualifikaktionsturnier<br />
Deutsche Boccia-Meisterschaften<br />
Am 4. Mai kann man sich <strong>für</strong> die Teilnahme an den<br />
10. Deutschen Boccia-Meisterschaften qualifizieren.<br />
Lesen Sie mehr dazu beim Termin „9. November <strong>2013</strong>“<br />
9. bis 12. Mai <strong>2013</strong> in Wiehl<br />
Start? Klar! Abenteuerwochenende<br />
<strong>für</strong> Herz-Teens von 14-18 Jahren<br />
Damit Jugendliche mit angeborenen Herzfehlern<br />
sowohl in Schule und vorberuflichen Praktikumsstellen<br />
als auch bei Bewerbungsgesprächen gleiche<br />
Chancen auf Schul-, Ausbildungs- und Studienplätze<br />
bekommen, bieten wir „maßgeschneiderte“ Seminare<br />
an. Das Ziel ist ein eigenverantwortlicher Umgang<br />
mit der Erkrankung und ihren Auswirkungen und das<br />
Annehmen von „lohnenden Herausforderungen“.<br />
Wir verhelfen den Teilnehmern zu einer realistischen<br />
Einschätzung der eigenen Fähigkeiten bzw. der Eignung<br />
<strong>für</strong> bestimmte Berufe. Dabei fördern wir <strong>für</strong><br />
das Berufsleben wichtige Voraussetzungen wie z.B.<br />
Kommunikations- und Organisationstalent. Durch<br />
den Austausch von ähnlichen Erfahrungen, Ängsten<br />
und Gefühlen untereinander erleben die Jugendlichen,<br />
wie unterschiedlich die Möglichkeiten sind, mit<br />
der Erkrankung umzugehen und wie andere damit ihr<br />
Leben meistern.<br />
Kosten: 120,- Euro<br />
Anmeldung: <strong>Bundesverband</strong><br />
Herzkranke<br />
Kinder e.V.<br />
Kasinostr. 66<br />
52066 Aachen<br />
Tel. 0241-912332<br />
bvhk-aachen@t-online.<br />
de<br />
www.bvhk.de<br />
16. - 17. Mai <strong>2013</strong> in Berlin<br />
Gemeinsam anders?<br />
Anspruch und Wirklichkeit der Inklusion<br />
in deutschen Schulen<br />
Seminar in Kooperation mit dem Deutschen Städtetag<br />
Die Auswirkungen der seit März 2009 rechtlich<br />
verbindlichen Inhalte der UN-Konvention über die<br />
Rechte von Menschen mit Behinderungen und des<br />
dazu gehörigen Fakultativprotokolls sind <strong>für</strong> das gesamte<br />
deutsche Schulsystem erheblich. Zwar steigt<br />
in vielen Bundesländern mittlerweile der Anteil der<br />
behinderten Schülerinnen und Schüler, die integrativ<br />
unterrichtet werden. Gleichzeitig wird allerdings trotz<br />
demographisch bedingt sinkenden Schülerzahlen bei<br />
immer mehr Kindern und Jugendlichen die Notwendigkeit<br />
sonderpädagogischer Förderung gesehen. Die<br />
insgesamt noch geringe Quote der bisher integrativ lernenden<br />
Kinder und Jugendlichen wird vielfach damit<br />
begründet, dass die personellen, sachlichen und organisatorischen<br />
Voraussetzungen <strong>für</strong> integrativen Unterricht<br />
an zahlreichen Schulen weder vorliegen noch<br />
geschaffen werden können.<br />
Soll die UN-Konvention im Schulbereich konsequent<br />
umgesetzt werden, so bedarf es vor allem eines Gesamtkonzeptes.<br />
Im Seminar soll daher unter anderem<br />
erörtert werden,<br />
• was Inklusion <strong>für</strong> das bisherige Schulsystem bedeutet;<br />
• welche Konsequenzen die UN-Konvention <strong>für</strong> die<br />
kommunalen Schulträger hat;<br />
• welche Kosten mit einer Umsteuerung im Sinne eines<br />
inklusiven Schulsystems verbunden sein könnten.<br />
Zielgruppen: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen<br />
Schule, Jugend, Soziales, Kultur, Stadtentwicklung,<br />
Finanzen; Ratsmitglieder<br />
Veranstaltungsort: Deutsches Institut <strong>für</strong> Urbanistik<br />
gGmbH, Zimmerstraße 13–15, 10969 Berlin<br />
Kontakt: Sylvia Bertz, E-Mail: bertz@difu.de<br />
Tel.: 030/39001-258, Fax.: 030/39001-268<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
105
Termine<br />
30. Mai bis 2. Juni <strong>2013</strong> in Köln<br />
20. Deutsche CP-Sportspiele<br />
Vom 30. Mai bis 2. Juni <strong>2013</strong> lädt der <strong>bvkm</strong> zu den<br />
20. Deutschen CP-Sportspielen <strong>für</strong> Jugendliche und<br />
Erwachsene mit einer cerebralen Bewegungsstörung<br />
ein. Das Besondere in diesem Jahr: Erstmals sind<br />
nicht nur bereits aktive Sportlerinnen und Sportler<br />
gefragt, sondern alle, die Lust haben, sich zu<br />
bewegen oder neue Sportarten – angepasst an die<br />
Voraussetzungen mit cerebralen Bewegungsstörungen<br />
– auszuprobieren. Es gibt Schnupperkurse und<br />
Mitmachaktionen wie Fußball, Tauchen, Bogenschießen,<br />
Kajak, Reiten und Dreiradfahren. Das<br />
reguläre Wettkampfprogramm findet in den bewährten<br />
Disziplinen Leichtathletik, Rollstuhlslalom,<br />
Schwimmen, Tischtennis und Boccia statt. Für weitere<br />
Infos und Unterlagen wenden Sie sich bitte an<br />
Reinhard Jankuhn, reinhard.jankuhn@<strong>bvkm</strong>.de; Tel.<br />
0211/64004-13.<br />
30. Mai bis 2. Juni <strong>2013</strong><br />
UK-Camp<br />
HeilpädagogInnen und StudentInnen der Heilpädagogik<br />
mit dem Schwerpunkt Unterstützte Kommunikation<br />
sowie Fachkräfte aus verschiedenen<br />
Institutionen führen in Kooperation mit der Lebenshilfe<br />
Breisgau und ISAAC im Mai wiederholt ein UK-<br />
Camp durch. Die Freizeit richtet sich an unterstützt<br />
kommunizierende Kinder und Jugendliche im Alter von<br />
7- 17 Jahren mit komplexen technischen Sprachausgabegeräten<br />
sowie deren Eltern und Geschwister.<br />
Teilnahmekosten: Je nach Alter 45 - 140 Euro<br />
Unterstützt kommunizierende Kinder und Jugendliche:<br />
Zusätzlich zu den Unterkunftskosten fallen<br />
Kosten <strong>für</strong> Assistenz– und Betreuungsleistungen in<br />
Höhe von 252 Euro an. Diese können über die Betreuungsleistung<br />
oder die Verhinderungspflege abgerechnet werden.<br />
Kontakt bei Fragen: 123plauderei@gmx.de<br />
Telefon Claudia Nuß: 0176/65501443<br />
Anmeldung über<br />
Norbert Held, Lebenshilfe Breisgau<br />
Emai:l held@lebenshilfe-breisgau.de<br />
Telefon: 0761/47999815<br />
Anmeldeschluss ist der 10. März <strong>2013</strong><br />
18. Juni <strong>2013</strong> in Frankfurt<br />
12. November <strong>2013</strong> in Hannover<br />
Sozialpolitische Fachtage des <strong>bvkm</strong><br />
Seit 2011 führt der <strong>bvkm</strong> zweimal im Jahr einen sozialpolitischen<br />
Fachtag zu <strong>aktuell</strong>en Themen aus<br />
Rechtsprechung und Gesetzgebung durch. Die Veranstaltungen<br />
richten sich an Menschen aus den Mitgliedsorganisationen<br />
des <strong>bvkm</strong>, die Betroffene in<br />
sozialrechtlichen Angelegenheiten beraten. Vorgestellt<br />
und diskutiert werden <strong>aktuell</strong>e Urteile, Gesetze<br />
sowie die Verwaltungspraxis von Sozialämtern, Pflegekassen<br />
und anderen Kostenträgern. Geleitet werden<br />
die Fachtage vom Geschäftsführer des <strong>bvkm</strong>, Norbert<br />
Müller-Fehling sowie den beiden Juristen des <strong>bvkm</strong><br />
Katja Kruse und Sebastian Tenbergen. Gerne greifen<br />
wir auch Themen auf, die Ihnen unter den Nägeln<br />
brennen. Bitte rufen Sie uns an (Telefon: 0211-64004-<br />
0) oder schicken Sie uns eine Email an katja.kruse@<br />
<strong>bvkm</strong>.de. Die Ausschreibung zu den Veranstaltungen<br />
nebst Anmeldeformular versenden wir zwei Monate<br />
vor dem jeweiligen Termin.<br />
9. November <strong>2013</strong> in München<br />
10. Deutsche Boccia-Meisterschaften<br />
Am 9. November <strong>2013</strong> richtet der <strong>bvkm</strong> in München die<br />
10. Deutschen Boccia-Meisterschaften <strong>für</strong> Menschen<br />
mit Behinderung aus. Wer an den Meisterschaften teilnehmen<br />
möchte, muss sich zunächst <strong>für</strong> das Qualifikaktionsturnier<br />
am 4. Mai <strong>2013</strong> in Mettingen anmelden.<br />
Gespielt wird nach internationalen, paralympischen<br />
Wettkampfregeln und in vier unterschiedlichen Wettkampfklassen.<br />
Für weitere Infos und Unterlagen<br />
wenden Sie sich bitte an Reinhard Jankuhn, reinhard.<br />
jankuhn@<strong>bvkm</strong>.de; Tel. 0211/64004-13.<br />
106 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>
Termine<br />
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Der Workshop „Football 7-a-side“, April <strong>2013</strong> wird unterstützt durch<br />
Deutscher<br />
Behindertensportverband<br />
Sepp-<br />
Herberger-<br />
Stiftung<br />
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ZNS<br />
Hannelore<br />
Kohl<br />
Stiftung<br />
<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
107
Termine<br />
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Der Workshop „Football 7-a-side“, April <strong>2013</strong> wird unterstützt durch<br />
Deutscher<br />
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Der Workshop „Football 7-a-side“, April <strong>2013</strong> wird unterstützt durch<br />
Deutscher<br />
Behindertensportverband<br />
Sepp-<br />
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Stiftung<br />
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<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />
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