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bvkm.aktuell Februar 2013 - Bundesverband für körper

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vkm. <strong>aktuell</strong><br />

<strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte Menschen e. V.<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/<strong>2013</strong>, <strong>Februar</strong><br />

<strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und<br />

mehrfachbehinderte Menschen e.V.<br />

info@<strong>bvkm</strong>.de www.<strong>bvkm</strong>.de<br />

Liebe Leserinnen, liebe Leser,<br />

sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Inhalt<br />

Seite<br />

die Herausgabe dieser Ausgabe von <strong>bvkm</strong>-<strong>aktuell</strong> hat sich<br />

deshalb ein wenig verzögert, weil wir Ihnen unbedingt<br />

die Einladung und das Programm zu dem großen Frauenkongress<br />

rund um den Muttertag in Berlin zukommen<br />

lassen wollten. Unter dem Titel „Frauen mit besonderen<br />

Herausforderungen – Kongress der Mütter behinderter<br />

Kinder“ wollen wir fortsetzen, was im letzten Jahr mit der<br />

Fachtagung in Erkner bei Berlin begann und durch die satzungsgemäße<br />

Verankerung einer eignen Interessenvertretungs-<br />

und Meinungsbildungsstruktur von Frauen im <strong>bvkm</strong><br />

auf der Mitgliederversammlung in Mainz fortgesetzt wurde.<br />

Der Kongress in Berlin, zu dem wir über 300 Frauen erwarten,<br />

wird ein entscheidender Schritt sein, die Interessen von Müttern behinderter Kinder<br />

im Verband und in der Gesellschaft sichtbar zu machen und wirkungsvoll zu vertreten. Zur<br />

Unterstützung konnten wir Prof. Rita Süssmuth und andere wichtige Frauen gewinnen. Das<br />

Programm, das von einer Gruppe von Frauen im <strong>bvkm</strong> vorbereitet wurde, schafft vielfältige<br />

Möglichkeiten zur Begegnung und zum Austausch mit anderen Frauen und bietet mit seinem<br />

umfangreichen Vortrags- und Workshopangebot viele Informationen und Erkenntnisse.<br />

Eingeladen sind in erster Linie die Frauen aus unseren Orts- und Kreisvereinen. Die Vereine<br />

und unsere Landesverbände können viel dazu beitragen, dass möglichst viele Frauen mit<br />

besonderen Herausforderungen an diesem besonderen Muttertag in Berlin teilnehmen können.<br />

Geben Sie das Programm an Ihre Mitgliedsfamilien, aber auch an Ihre Einrichtungen<br />

und Dienste weiter. Helfen Sie bei der Organisation der Reise oder helfen Sie, die Kinderbetreuung<br />

sicherzustellen. Vielleicht organisiert die eine oder andere Mitgliedsorganisation<br />

auch eine gemeinschaftliche Fahrt nach Berlin, ähnlich wie bei der Jubiläumsveranstaltung<br />

des <strong>bvkm</strong> in Berlin, die sicher noch vielen in guter Erinnerung ist. Für die Fahrt- und Übernachtungskosten<br />

gibt es wieder Zuschüsse. Berlin ist immer eine Reise wert.<br />

Durch die erste Frauenversammlung und die Wahl der Bundesfrauenvertretung im <strong>bvkm</strong><br />

werden wichtige Weichenstellungen im <strong>bvkm</strong> vorgenommen. Helfen Sie mit, dass die Veranstaltung<br />

ein Erfolg wird.<br />

Mit freundlichem Gruß<br />

<strong>Bundesverband</strong> 2<br />

Verzeichnis-Aktualisierung 2<br />

Materialien-Bestellscheine 3<br />

Berlin-Tagung: „Frauen mit besonderen<br />

Herausforderungen 4<br />

Deutsche CP-Sportspiele 9<br />

Orden & Medaillen 20<br />

Deutsche Boccia-Meistersch. 21<br />

Netzwerk Pers. Zukunftsplan. 27<br />

<strong>bvkm</strong>-Neuerscheinungen 32<br />

Aktion Mensch 34<br />

Recht & Praxis<br />

Veranstaltungen 52<br />

Aktuelle Rechtsratgeber 52<br />

Grundsicherung: Unterkunft 53<br />

Argumentationshilfe zum<br />

Mietvertrag 54<br />

Pflegegeld Heimbewohner 61<br />

Elterngeld 63<br />

Beförderung im Rollstuhl 66<br />

Rundfunkbeitragspflicht 71<br />

Heilmittelverordnugung 72<br />

Rundfunkbeitrag<br />

95a<br />

Leistungen der Eingliederungshilfe<br />

und neue SGB XI-<br />

Leistungen ambulant 95e<br />

Steuerfreier Grundbetrag 95e<br />

Meldungen 96<br />

Materialien & Bücher 102<br />

Termine 103<br />

Pressespiegel 110<br />

Norbert Müller-Fehling<br />

Geschäftsführer<br />

Brehmstraße 5–7, 40239 Düsseldorf, T. 0211.640 04- 0, F. 0211 .640 04 20, info@<strong>bvkm</strong>.de, www.<strong>bvkm</strong>.de<br />

Bank <strong>für</strong> Sozialwirtschaft: 7 034 200 (BLZ 370 205 00), BIC: BFSWDE33XXX, IBAN: DE 5337 0205 0000 0703 4200<br />

Vorstand: Helga Kiel (Vors.), Heinrich Fehling (stellv. Vors.), Andreas Conrad, Uwe Herbener-Roos, Hans Ulrich Karg, Marie-Ellen Krause, Petra Roth


vkm<br />

Aktualisierung Ihrer Einträge im Ortsverzeichnis des <strong>bvkm</strong><br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Landes- und Ortsverbände des <strong>bvkm</strong>,<br />

der <strong>bvkm</strong> aktualisiert stetig sein Mitgliederverzeichnis. Bitte schicken Sie uns dieses Schreiben, wenn<br />

sich in Ihrem Verein, Ihrer Gruppe oder Initiative etwas geändert haben sollte! Vielen Dank. Ihr <strong>Bundesverband</strong><br />

Name der Mitgliedsorganisation: .............................................................................................................<br />

Anschrift: ...............................................................................................................................................<br />

Ansprechpartner/in: ................................................................................................................................<br />

Tel.: .......................................................................... Fax: ....................................................................<br />

(allgemeine) E-Mail: ..............................................................................<br />

Internetadresse: ....................................................................................<br />

Angebot bitte ankreuzen:<br />

q Frühförderung<br />

q Sozialpädiatrisches Zentrum<br />

q Elterntreff<br />

q Ergotherapie<br />

q Krankengymnastik<br />

q Logopädie<br />

q Reittherapie<br />

q Therapeutisches Schwimmen<br />

q Unterstützte Kommunikation<br />

q Kindertagesstätte<br />

q Schulvorbereitende Einrichtung<br />

q Pflegedienst<br />

q Ambulante Dienste<br />

q Förderschule<br />

q Integrative Schule<br />

q Internat<br />

q Kinderheim<br />

q Beratung<br />

q Testamentberatung/-vollstreckung<br />

q Betreuungsverein<br />

q Familienunterstützender Dienst<br />

q Müttertreff/Müttergruppe<br />

q Schullandheim<br />

q Bildung/Kultur<br />

q Ferieneinrichtung<br />

q Freizeitmaßnahmen<br />

q Jugendclub/Jugendtreff<br />

q Fahrdienst<br />

q Sport<br />

q Wohneinrichtung<br />

q Betreutes Wohnen<br />

q Kurzzeitpflege<br />

q Behindertengerechte Wohnungen<br />

q Berufsbildungswerk<br />

q Tagesförderstätte<br />

q Werkstätte (WfbM)<br />

q Integrationsfachdienst/-unternehmen<br />

Bitte ergänzen Sie die Liste, wenn Sie ein Angebot Ihrer Organisation/Einrichtung nicht wiederfinden:<br />

..........................................................................................................................................................<br />

..........................................................................................................................................................<br />

Bitte senden Sie den Bogen an:<br />

<strong>bvkm</strong>, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf oder per Fax an: 0211/64004-20<br />

2 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>


Kolumne<br />

Materialien-Bestellschein<br />

Benötigen Sie Materialien zum Auslegen oder <strong>für</strong> Veranstaltungen?<br />

Bestellen Sie einfach per Fax (0211/64004-20) oder per Mail an verlag@<strong>bvkm</strong>.de<br />

Das Testament<br />

Einzelheft: 3,- inkl. Porto. Ab 10 Heften: je 1,- (Mitglieder 0,50 €) + Porto<br />

Der Erbfall – Was ist zu tun?<br />

Einzelheft: 3,- inkl. Porto. Ab 10 Heften: je 1,- (Mitglieder 0,50 €) + Porto<br />

Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es<br />

Einzelheft: 3,- inkl. Porto. Ab 10 Heften: je 1,- (Mitglieder 0,50 €) + Porto<br />

Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es türkisch/deutsch<br />

Einzelheft: 3,- inkl. Porto. Ab 10 Heften: je 1,- (Mitglieder 0,50 €) + Porto<br />

Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es arabisch/deutsch<br />

Einzelheft: 3,- inkl. Porto. Ab 10 Heften: je 1,- (Mitglieder 0,50 €) + Porto<br />

18 werden mit Behinderung<br />

Einzelheft: 3,- inkl. Porto. Ab 10 Heften: je 1,- (Mitglieder 0,50 €) + Porto<br />

Versicherungsmerkblatt<br />

Einzelheft: 3,- inkl. Porto. Ab 10 Heften: je 1,- (Mitglieder 0,50 €) + Porto<br />

Ich sorge <strong>für</strong> mich! Vollmacht-Broschüre<br />

Einzelheft: 3,- inkl. Porto. Ab 10 Heften: je 1,- (Mitglieder 0,50 €) + Porto<br />

____ Stück<br />

____ Stück<br />

____ Stück<br />

lieferbar ab Mitte März<br />

lieferbar ab Mitte März<br />

____ Stück<br />

____ Stück<br />

____ Stück<br />

Ich sorge <strong>für</strong> mich! Vollmacht-DVD<br />

____ Stück<br />

3,- inkl. Porto (als Paket, d.h. eine Broschüre und eine DVD: 5,-) ____ Paket(e)<br />

Kindergeld <strong>für</strong> erwachsene Menschen mit Behinderung<br />

Einzelheft: 3,- inkl. Porto. Ab 10 Heften: je 1,- (Mitglieder 0,50 €) + Porto<br />

____ Stück<br />

Steuermerkblatt<br />

kostenlos gegen frankierten Rückumschlag, ansonsten wie die anderen Ratg. ____ Stück<br />

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII<br />

kostenlos gegen frankierten Rückumschlag, ansonsten wie die anderen Ratg. ____ Stück<br />

Informationsbroschüre des <strong>bvkm</strong> (kostenlos)<br />

Flyer über den <strong>bvkm</strong> (kostenlos)<br />

Leitbild des <strong>bvkm</strong> (kostenlos)<br />

Jubiläumsbroschüre „50 Jahre <strong>Bundesverband</strong>“ mit DVD (kostenlos)<br />

MiMMi – MitmachMagazinMädchenMittendrin (kostenlos)<br />

Fritz&Frida – Zeitschrift <strong>für</strong> Frauen und Männer mit Behinderung (kostenlos)<br />

____ Stück<br />

____ Stück<br />

____ Stück<br />

____ Stück<br />

____ Stück<br />

____ Stück<br />

Absender: ..............................................................................................................................<br />

...............................................................................................................................................<br />

q Mitglied im <strong>bvkm</strong> q nicht Mitglied im <strong>bvkm</strong>Helga Kiel erhält Orden zum Tag des Ehrenamtes<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

3


vkm<br />

Frauen mit besonderen Herausforderungen<br />

Kongress <strong>für</strong> Mütter behinderter Kinder<br />

vom 10. – 12. Mai <strong>2013</strong> in Berlin<br />

Der <strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte<br />

Menschen (<strong>bvkm</strong>) lädt rund um den<br />

Muttertag <strong>2013</strong> Frauen aus ganz Deutschland zu<br />

einem Kongress nach Berlin ein.<br />

Erwartet werden Mütter von Kindern mit Behinderung,<br />

aber auch Fachfrauen, die mit ihnen zusammenarbeiten.<br />

Eingeladen sind Frauen mit jungen Kindern ebenso<br />

wie Frauen, deren Kinder längst erwachsen sind und<br />

nicht mehr mit ihnen zusammenleben. Wir freuen uns<br />

über die Beteiligung aller Frauen, sowohl aus den Mitgliedsorganisationen<br />

des <strong>bvkm</strong> als auch aus anderen<br />

Elternorganisationen, und über Frauen, die keiner Organisation<br />

angehören.<br />

Muttertag mal anders<br />

Der Kongress bietet Möglichkeiten zur Begegnung<br />

der Frauen mit besonderen Herausforderungen und<br />

ermöglicht den Austausch unter „Expertinnen in eigener<br />

Sache“ und Fachfrauen. Es werden Tipps und Informationen<br />

zur Erleichterung des Alltages mit einem<br />

behinderten Kind vermittelt. Neben Vorträgen und<br />

Plenumsdiskussionen erwartet die Teilnehmerinnen<br />

ein vielfältiges Workshop-Angebot, das Kenntnisse,<br />

Erfahrungen und Methoden vermittelt, was im Alltag<br />

stärken kann, Spaß macht und <strong>für</strong> den notwendigen<br />

Ausgleich sorgt. In kleinen Gruppen können kreative<br />

und handwerkliche Fähigkeiten oder Bewegungsaktivitäten<br />

ausprobiert werden. Es geht aber auch darum,<br />

die eigenen Rechte kennen zu lernen und durchzusetzen,<br />

sich selbst und die persönlichen Interessen in den<br />

Blick zu nehmen und Perspektiven <strong>für</strong> Familie und Beruf<br />

zu entwickeln.<br />

Der Kongress will auf die besonderen Herausforderungen<br />

der Frauen, die ein behindertes Kind haben,<br />

aufmerksam machen. Solidarität und Unterstützung<br />

durch die Gesellschaft sind notwendig, damit Mütter<br />

von Kindern mit Behinderung die gleichen Chancen in<br />

der Familie, im Beruf und in der Gesellschaft wahrnehmen<br />

können wie andere Frauen. Darum wird es im frauen-<br />

und sozialpolitischen Teil des Kongresses gehen.<br />

Im Anschluss an den Kongress wird die Bundesfrauenversammlung<br />

gegründet und die Bundesvertretung der<br />

Frauen im <strong>bvkm</strong> gewählt. Damit werden die Beschlüsse<br />

der letzten Mitgliederversammlung umgesetzt, mit<br />

denen eine eigenständige Meinungsbildung und Interessenvertretung<br />

der Frauen im <strong>bvkm</strong> gefordert wurde.<br />

Tagungsort ist die Freie Waldorfschule Berlin-<br />

Kreuzberg. Die zentrale Lage, ihre Architektur und<br />

Ausstattung, vor allem aber die Freundlichkeit und<br />

Aufgeschlossenheit der Gastgeber bieten die besten<br />

Bedingungen <strong>für</strong> einen gelingenden Kongress.<br />

Die Veranstaltung wird aus Mitteln der Aktion Mensch<br />

unterstützt.<br />

4 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>


vkm<br />

Das Programm<br />

(Änderungen und Ergänzungen vorbehalten)<br />

Freitag, 10.05.<strong>2013</strong><br />

16.00 Uhr Beginn der Veranstaltung<br />

Begrüßung und Einführung<br />

Helga Kiel, Vorsitzende des <strong>bvkm</strong><br />

16.30 Uhr „Tango Vitale<br />

– Von Schicksalsschlägen und anderen<br />

glücklichen Umständen“<br />

Dr. Eva Wlodarek, Diplom-Psychologin<br />

und Autorin, Hamburg<br />

18.00 Uhr Abendessen<br />

19.30 Uhr Glück kann man teilen. Sorgen auch!<br />

Ankommen, Kennenlernen und aktiv<br />

werden.<br />

Samstag, 11.05.<strong>2013</strong><br />

09.00 Uhr Ich und meine Herausforderung<br />

Zur Situation von Frauen in der<br />

Gesellschaft<br />

Ich und mein Recht<br />

Die Rechte und Leistungen zur Unter -<br />

stützung von Familien mit einem behin -<br />

derten Kind<br />

Katja Kruse, Referentin <strong>für</strong> Sozialrecht<br />

und Sozialpolitik beim <strong>bvkm</strong><br />

Ich und meine Berufstätigkeit<br />

Von der Vereinbarkeit von Familie und<br />

Beruf unter erschwerten Bedingungen<br />

Dr. Heike Berger, Gesellschaftspolitische<br />

Referentin im Katholischen Deutschen<br />

Frauenbund e.V., Köln<br />

Ich und mein Wohlbefinden<br />

Über Frauengesundheit von Körper und<br />

Seele, Selbst<strong>für</strong>sorge, Be- und Entlas -<br />

tung<br />

12.30 Uhr Mittagspause<br />

19.30 Uhr „Haltung ist alles“<br />

Es gibt Menschen, die sind wie Felsen,<br />

und es gibt Menschen, die halten sich<br />

daran fest.<br />

Soloprogramm der Berliner Musik-Kabarettistin<br />

Barbara Kuster<br />

Sonntag, 12.05.<strong>2013</strong><br />

Ausklang des Tages in der Alten<br />

Feuerwache Berlin-Kreuzberg<br />

9.00 Uhr „Wer nicht kämpft, hat schon verloren“<br />

(Arbeitstitel)<br />

Prof. Dr. Rita Süssmuth<br />

10.00 Uhr Herausforderungen<br />

Diskussion mit Vertreterinnen aus Politik,<br />

Regierung, Verbänden:<br />

• Hannelore Buls, Vorsitzende des Deutschen<br />

Frauenrats<br />

• Annette Maltry, Bundesministerium<br />

<strong>für</strong> Familie, Senioren, Frauen und Jugend;<br />

Abteilung Gleichstellung, Chancen<br />

gleichheit<br />

• Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Bundesgeschäftsführerin<br />

der Bundesvereinigung<br />

Lebenshilfe<br />

• Helga Kiel, Vorsitzende des Bundesver<br />

bandes <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehin<br />

derte Menschen<br />

Moderation: Marion von zur Gathen,<br />

Leiterin der Abteilung Soziale Arbeit<br />

im Paritätischen Gesamtverband<br />

11.30 Uhr Wie geht es weiter?<br />

Resümee und Perspektive<br />

11.45 Uhr Abschluss der Tagung<br />

12.00 Uhr Gründung der Bundesfrauenversamm -<br />

lung und Wahl der Bundesfrauenvertretung<br />

im <strong>bvkm</strong><br />

14.00 Uhr Workshop-Phase I<br />

16.00 Uhr Workshop-Phase II<br />

18.30 Uhr Abendessen<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

5


vkm<br />

Durchgehende Angebote<br />

der Workshop-Phasen I & II<br />

Samstag, 11.05.<strong>2013</strong><br />

14.00 bis 18.00 Uhr<br />

WS 8<br />

Facebook, Twitter & Co.<br />

Social Media – Was ist das eigentlich?<br />

Sibylle Würz<br />

IT-Trainerin, E-Learning-Autorin<br />

FrauenComputerZentrum Berlin e.V.<br />

WS 1<br />

WS 2<br />

Wahrnehmen und sich ausdrücken<br />

mit der digitalen Kleinbildkamera, auch ohne<br />

Vorkenntnisse<br />

Susan Paufler<br />

Künstlerin und Dozentin, Berlin<br />

Schreibwerkstatt: Schreiben befreit<br />

Ilke S. Prick<br />

Das Wortlabor, Berlin<br />

WS 9<br />

WS 10<br />

Mein Kind ist behindert, diese Hilfen gibt es<br />

Katja Kruse<br />

Juristin beim <strong>bvkm</strong>, Düsseldorf<br />

Chigong<br />

Mit fließenden Bewegungen und<br />

Atemübungen locker durch den Tag<br />

Birgit Barkholz<br />

Chigong-Lehrerin, Rostock<br />

WS 3<br />

Evas Auftritt<br />

Selbstsicher und souverän durch den Alltag<br />

Judith Torma Gonçalves, M.A.<br />

Bausteine der Rhetorik, Rathenow<br />

WS 11<br />

„Cool down!“ Konflikten begegnen, aber wie?<br />

Eine Einführung<br />

Mona Oellers<br />

Anti-Aggressions-Trainerin<br />

und Cool-Down-Trainerin, Aachen<br />

Angebote der Workshop-Phase I<br />

Samstag, 11.05.<strong>2013</strong><br />

14.00 bis 16.00 Uhr<br />

WS 12<br />

Bewegen und Entspannen<br />

Eva Günther<br />

Sportlehrerin, Lehrerin <strong>für</strong> Modernen Tanz<br />

Außer Atem Frauensport, Berlin<br />

WS 4<br />

Kinaesthetics – Bewegung entdecken,<br />

ermöglichen, unterstützen<br />

Anke von Werder<br />

Kinaesthetics-Trainerin und<br />

Krankenschwester, Sonnebüll<br />

WS 13<br />

Klassische Homöophathie<br />

Lebenskraft durch ein anderes Gesundheitsund<br />

Krankheitsverständnis<br />

Kathrin Sonderegger<br />

FWS Berlin-Kreuzberg<br />

WS 5<br />

Malen – Menschenbilder in der klassischen<br />

Moderne<br />

Prozessorientiertes Experimentieren<br />

Pia Kuhlmann<br />

FWS Berlin-Kreuzberg<br />

WS 14<br />

Filzen<br />

Dem Spaß und der Phantasie mit Wolle und<br />

Seife sind keine Grenzen gesetzt<br />

Antje Schmidt<br />

FWS Berlin-Kreuzberg<br />

WS 6<br />

WS 7<br />

Rückkehr in bezahlte Arbeit<br />

Das ProfilPASS-System<br />

Mona Pielorz<br />

Dipl. Pädagogin<br />

Deutsches Institut <strong>für</strong> Erwachsenenbildung,<br />

Bonn<br />

Vital-Eurythmie<br />

Durch Bewegungsübungen ein Wohlbefinden<br />

verschaffen, Kraft tanken, aus eigenen<br />

Quellen schöpfen<br />

Britta Poigon<br />

FWS Berlin-Kreuzberg<br />

Angebote der Workshop-Phase II<br />

Samstag, 11.05.<strong>2013</strong><br />

16.00 bis 18.00 Uhr<br />

WS 15<br />

WS 16<br />

Kinaesthetics – Bewegung entdecken,<br />

ermöglichen, unterstützen<br />

Anke von Werder<br />

Kinaesthetics-Trainerin und<br />

Krankenschwester, Sonnebüll<br />

Rückkehr in bezahlte Arbeit<br />

Das ProfilPASS-System<br />

Mona Pielorz<br />

Dipl. Pädagogin<br />

Deutsches Institut <strong>für</strong> Erwachsenenbildung,<br />

Bonn<br />

6 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>


v k m<br />

WS 17<br />

WS 18<br />

WS 19<br />

Facebook, Twitter & Co<br />

Social Media – was ist das eigentlich?<br />

Sibylle Würz, IT-Trainerin, E-Learning-Autorin<br />

FrauenComputerZentrum Berlin e.V.<br />

Formenzeichnen<br />

Bewegung auf dem Blatt<br />

Marion Stettiner<br />

FWS Berlin-Kreuzberg<br />

Chigong<br />

Mit fließenden Bewegungen und<br />

Atemübungen locker durch den Tag<br />

Birgit Barkholz<br />

Chigong-Lehrerin, Rostock<br />

WS 20 „Cool down!“ Konflikten begegnen, aber wie?<br />

Praktische Übungen: Nur nach dem Besuch<br />

der Einführung in WS 11<br />

Mona Oellers<br />

Anti-Aggressions-Trainerin<br />

und Cool-Down-Trainerin, Aachen<br />

WS 21<br />

Hengstenberg-Bewegungsarbeit<br />

Bei mir selbst ankommen<br />

– Tu, was du dir zutraust<br />

Katharina Rüsing,<br />

FWS Berlin-Kreuzberg<br />

WS 22 Bewegen und Entspannen<br />

Eva Günther<br />

Sportlehrerin, Lehrerin <strong>für</strong> Modernen Tanz<br />

Außer Atem Frauensport, Berlin<br />

Organisatorische Hinweise<br />

Tagungsort<br />

Freie Waldorfschule Berlin-Kreuzberg<br />

Ritterstr. 78<br />

10969 Berlin-Kreuzberg<br />

www.waldorfschule-kreuzberg.de/<br />

Lageplan: www.waldorfschule-kreuzberg.de/kontakt/lageplan/<br />

Anmeldung an<br />

<strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte<br />

Menschen e.V. <strong>bvkm</strong><br />

Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf<br />

Fax: 0211 64004-20<br />

simone.bahr@<strong>bvkm</strong>.de<br />

www.<strong>bvkm</strong>.de<br />

Anmeldeschluss: 12.04.<strong>2013</strong><br />

Ab 03.03.<strong>2013</strong> werden Anmeldebestätigungen<br />

versendet.<br />

Der Teilnahmebeitrag beträgt 100,- Euro<br />

einschl. der Verpflegung und Getränke während der<br />

Veranstaltung. Die Verpflegung ist vegetarisch.<br />

Den Tagungsbeitrag entrichten Sie bitte nach Eingang<br />

der Anmeldebestätigung.<br />

Übernachtung<br />

Es wurden vom <strong>bvkm</strong> in der Umgebung des Tagungsortes<br />

Übernachtungsmöglichkeiten in verschiedenen<br />

Hotels vorreserviert.<br />

Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie mit der<br />

Anmeldebestätigung eine Hotelliste.<br />

Betreuung von Kindern, Jugendlichen<br />

und Erwachsenen mit Behinderung<br />

Es wird kein paralleles Kinderprogramm angeboten.<br />

Frauen, die keine Möglichkeit haben, die<br />

Betreuung ihrer Kinder während der Tagung sicherzustellen,<br />

sind wir gerne behilflich. Bitte wenden<br />

Sie sich möglichst umgehend an die Geschäftsstelle<br />

des <strong>bvkm</strong>: Simone.Bahr@<strong>bvkm</strong>.de, Tel.: 0211<br />

64004-10.<br />

Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie einen Rollstuhl benutzen<br />

oder ob ein Unterstützungsbedarf besteht.<br />

Bitte fragen Sie bei Ihrem Orts- und Kreisverein<br />

nach, ob eine gemeinsame Anreise und Unterbringung<br />

in Berlin organisiert werden kann.<br />

Fahrt- und Übernachtungskosten<br />

Es werden ein Fahrtkostenzuschuss in Höhe von<br />

50% der Bahnfahrtkosten 2. Klasse unter Berücksichtigung<br />

der Bahncard 25 sowie ein Übernachtungszuschuss<br />

<strong>für</strong> zwei Übernachtungen in Höhe<br />

von insgesamt 60 Euro erstattet.<br />

Formulare zur Abrechnung der Fahrtkosten und des<br />

Übernachtungszuschusses liegen während der Veranstaltung<br />

bereit.<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

7


Kolumne<br />

Frauen mit besonderen Herausforderungen<br />

Kongress <strong>für</strong> Mütter behinderter Kinder<br />

10. – 12. Mai <strong>2013</strong> in Berlin<br />

Ich melde ich mich zum Kongress: Frauen mit besonderen Herausforderungen<br />

vom 10. – 12. Mai <strong>2013</strong> in Berlin an:<br />

_______________________________________________________________________________<br />

Vorname Name<br />

_____________________________________________________________________________________<br />

Adresse<br />

_____________________________________________________________________________________<br />

Telefon<br />

Mobil<br />

_____________________________________________________________________________________<br />

E-Mail<br />

Ich bin am Samstagvormittag (11.05.<strong>2013</strong>) an folgenden Themen besonders interessiert:<br />

0 Ich und meine Herausforderung<br />

0 Ich und mein Recht<br />

0 Ich und meine Berufstätigkeit<br />

0 Ich und mein Wohlbefinden<br />

Am Samstagnachmittag möchte ich gerne an folgenden Workshop-Angeboten teilnehmen<br />

(Wir versuchen, Ihre Wünsche zu erfüllen. Wegen der Begrenzung der Teilnehmerinnenzahl bei einzelnen Angeboten<br />

bitten wir Sie, unbedingt Alternativwünsche zu vermerken):<br />

Erste Workshop-Phase 14.00 bis 16.00 Uhr<br />

1. Wunsch: I-WS_________________ Bitte die Nummer eintragen<br />

2. Wunsch: I-WS_________________ Bitte die Nummer eintragen<br />

Zweite Workshop-Phase 16.00 bis 18.00 Uhr<br />

1. Wunsch: II-WS_________________ Bitte die Nummer eintragen<br />

2. Wunsch: II-WS_________________ Bitte die Nummer eintragen<br />

Ich benutze einen Rollstuhl: __________ Ich habe folgenden Unterstützungsbedarf:<br />

_________________________________________________________________________<br />

_________________________________________________________________________<br />

Anmeldung<br />

Bitte spätestens bis zum 12.04.<strong>2013</strong> zurückschicken an:<br />

<strong>bvkm</strong>, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf<br />

Fax: 0211 64004-20<br />

E-Mail: simone.bahr@<strong>bvkm</strong>.de<br />

8 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>


Kolumne<br />

20.<br />

Deutsche CP-Sportspiele <strong>2013</strong><br />

Das Besondere<br />

in diesem Jahr:<br />

Erstmals sind nicht nur<br />

bereits aktive Sportlerinnen<br />

und Sportler<br />

gefragt, sondern alle,<br />

die Lust haben, sich<br />

zu bewegen oder neue<br />

Sportarten (angepasst<br />

an die Voraussetzungen<br />

Düsseldorf, Dezember mit ce rebralen 2012 Bewegungsstörungen)<br />

auszuprobieren.<br />

<strong>bvkm</strong> e.V. • Brehmstr. 5-7 • 40239 Düsseldorf<br />

20. Deutsche CP- Sportspiele <strong>2013</strong><br />

30. Mai - 2. Juni <strong>2013</strong> in Köln<br />

30. Mai - 2. Juni <strong>2013</strong> in Köln<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

liebe Sportlerinnen und Sportler!<br />

Vom 30. Mai bis zum 2. Juni <strong>2013</strong> finden in Köln die 20. Deutschen CP-Sportspiele statt. Dazu laden<br />

wir alle sportlich aktiven Jugendlichen und Erwachsenen mit einer cerebralen Bewegungsstörung<br />

aus unseren Ortsvereinen, Clubs und Gruppen sowie aus Behindertensportgemeinschaften<br />

und Einrichtungen (z.B. Sportgruppen in Schulen, Reha-Zentren oder Werkstätten <strong>für</strong> behinderte<br />

Menschen) sehr herzlich ein. An den Spielen können sowohl Sportlerinnen und Sportler teilnehmen,<br />

die im Bereich des Breiten- oder Freizeitsports aktiv sind, als auch solche, die Leistungssport<br />

betreiben.<br />

Ausrichter der Spiele ist das Institut <strong>für</strong> Bewegungs- und Neurowissenschaft der Deutschen Sporthochschule<br />

Köln.<br />

Erstmals werden die Spiele nach einem veränderten Konzept durchgeführt.<br />

Das bekannte Wettkampfprogramm wird ergänzt durch Schnupperkurse und Mitmachaktionen.<br />

Wir planen, folgende Schnupperkurse anzubieten: Fußball, Tauchen, Bogenschießen, Kajak, Reiten<br />

und Dreirad. Inwieweit diese Angebote, die zum Teil parallel durchgeführt werden müssen, umgesetzt<br />

und entsprechende Wünsche der Teilnehmerinnen und Teilnehmer berücksichtigt werden<br />

können, hängt letztendlich von den Rückmeldungen ab.<br />

Wie in den vorherigen Jahren werden Wettkämpfe in Leichtathletik sowie in Rollstuhlslalom,<br />

Schwimmen, Tischtennis und Boccia angeboten.<br />

An den Wettkämpfen können nur Sportlerinnen und Sportler teilnehmen, bei denen eine<br />

cerebrale Bewegungsstörung entweder als einzige Behinderung oder als Teil einer Mehrfachbehinderung<br />

vorliegt. Sportlerinnen und Sportler müssen zum Zeitpunkt der Spiele mindestens 14<br />

Jahre alt sein.<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

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vkm<br />

<strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde!<br />

Vom 30. Mai – 02. Juni <strong>2013</strong> finden in Köln die 20. Deutschen CP-Sportspiele statt. Dazu laden wir<br />

alle sportlich aktiven Jugendlichen und Erwachsenen mit einer cerebralen Bewegungsstörung aus<br />

unseren Ortsvereinen, Clubs und Gruppen sowie aus Behindertensportgemeinschaften und Einrichtungen<br />

(z.B. Sportgruppen in Schulen, Reha-Zentren oder Werkstätten <strong>für</strong> behinderte Menschen)<br />

sehr herzlich ein. An den Spielen können sowohl Sportler|innen teilnehmen, die im Bereich<br />

des Breiten- oder Freizeitsports aktiv sind, als auch solche, die Leistungssport betreiben.<br />

Ausrichter der 20. Deutschen CP-Sportspiele <strong>2013</strong> ist die Deutsche Sporthochschule Köln,<br />

vertreten durch das Institut <strong>für</strong> Bewegungs- und Neurowissenschaft.<br />

‣ An den Spielen können nur Sportler|innen teilnehmen, bei denen eine cerebrale Bewegungsstörung<br />

entweder als einzige Behinderung oder als Teil einer Mehrfachbehinderung<br />

vorliegt. Sportler|innen müssen zum Zeitpunkt der Spiele mindestens 14 Jahre alt sein.<br />

‣ Die Teilnahme ist zwar nicht an Mindestleistungen gebunden, jedoch nur dann sinnvoll und<br />

empfehlenswert, wenn die Sportler|innen in den Disziplinen, in denen sie starten, ausreichend<br />

geübt sind.<br />

‣ Die Deutschen CP-Sportspiele sind keine Meisterschaften. Obwohl sportliche Leistungen -<br />

wie bei jedem Wettkampf - eine Rolle spielen, wollen wir ihren Charakter als großes Sportfest<br />

erhalten, bei dem Begegnung und Freude an gemeinsamen Aktivitäten genauso wichtig<br />

sind wie die bei den Wettkämpfen angestrebten und erzielten Erfolge.<br />

‣ Neben den bereits etablierten Sportangeboten und Wettkämpfen möchten wir in diesem<br />

Jahr auch „Schnupperangebote“ anbieten. Wir planen hier zunächst Angebote im Bereich<br />

des Bogenschießens, des Reitens, des Fußballs (seven a side) und des Tauchens. Hierzu<br />

benötigen wir aber möglichst frühe Anmeldungswünsche und werden im Anschluss<br />

versuchen, möglichst viele der Wünsche umzusetzen.<br />

Bestandteile der Ausschreibung sind:<br />

1) Organisatorisches von A - Z<br />

2) Vorläufiger Zeitplan<br />

3) Hinweise zu den Wettkämpfen<br />

4) Anleitung zur Klassifizierung<br />

5) Verzeichnis der Sportarten und Disziplinen<br />

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20. Deutsche CP- Sportspiele <strong>2013</strong><br />

30. Mai - 02. Juni <strong>2013</strong> in Köln<br />

b v k m<br />

O RGANISATORISCHES VON A - Z<br />

Veranstalter<br />

<strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.<br />

Brehmstraße 5 - 7, 40239 Düsseldorf<br />

Telefon: 02 11 | 6 40 04 - 0 (Zentrale)<br />

02 11 | 6 40 04 - 13 (Reinhard Jankuhn)<br />

Fax: 02 11 | 6 40 04 - 20<br />

E-Mail: reinhard.jankuhn@<strong>bvkm</strong>.de<br />

Internet: www.<strong>bvkm</strong>.de<br />

Ausrichter<br />

Deutsche Sporthochschule Köln<br />

Institut <strong>für</strong> Bewegungs- und Neurowissenschaft<br />

Am Sportpark Müngersdorf 6, 50933 Köln<br />

Telefon: 0221 | 4982 7510<br />

E-Mail: m.spielvogel@dshs-koeln.de | abel@dshs-koeln.de<br />

Internet: www.dshs-koeln.de/behindertensport<br />

Wer kann an den Spielen teilnehmen?<br />

Sportlich aktive Jugendliche und Erwachsene mit cerebralen Bewegungsstörungen aus den Ortsvereinen,<br />

Clubs und Gruppen des <strong>bvkm</strong> sowie aus Behindertensportgemeinschaften und Einrichtungen<br />

(z.B. Sportgruppen in Schulen, Reha-Zentren oder Werkstätten <strong>für</strong> behinderte Menschen).<br />

Startberechtigt sind nur Sportler|innen, bei denen eine cerebrale Bewegungsstörung entweder<br />

als einzige Behinderung oder als Teil einer Mehrfachbehinderung vorliegt. An den Spielen können<br />

sowohl Sportler|innen teilnehmen, die im Bereich des Breiten- oder Freizeitsports aktiv sind, als<br />

auch solche, die Leistungssport betreiben.<br />

Anreise<br />

Donnerstag, 30. Mai <strong>2013</strong>, ab 14.00 Uhr<br />

Abreise<br />

Sonntag, 02. Juni <strong>2013</strong>, nach dem Frühstück<br />

Kosten<br />

<br />

<br />

<br />

Pro Sportler|in wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von 75,00 Euro erhoben.<br />

Kosten <strong>für</strong> Unterbringung und Verpflegung trägt der Veranstalter. Ausgenommen davon ist<br />

das Abendessen am 31. Mai. Nach Ende der Wettkämpfe steht dieser Abend <strong>für</strong> alle Teilnehmer|innen<br />

zur freien Verfügung. Vorher erfolgt eine Besichtigung des Sport &<br />

Olympiamuseums.<br />

Fahrkosten sind von den Teilnehmer|inne|n bzw. von den entsendenden Stellen zu tragen.<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

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vkm<br />

20. Deutsche CP- Sportspiele <strong>2013</strong><br />

30. Mai - 02. Juni <strong>2013</strong> in Köln<br />

V ORLÄUFIGER Z EITPLAN<br />

Donnerstag, 30. Mai <strong>2013</strong><br />

bis 14.00 Uhr<br />

ab 14.00 Uhr<br />

18.00 Uhr<br />

Anreise<br />

Klassifizierung<br />

Eröffnung und<br />

Abendessen<br />

Deutsche Sporthochschule Köln<br />

Am Sportpark Müngersdorf 6 (ehemals Carl-<br />

Diem-Weg 6)<br />

50933 Köln<br />

Foyer (s. beiliegender Campusplan Nr.1)<br />

Deutsche Sporthochschule Köln<br />

Halle 5 (s.o. Nr. 18)<br />

Deutsche Sporthochschule Köln<br />

Mensa (s. beiliegender Campusplan Nr. 2)<br />

Freitag, 31. Mai <strong>2013</strong><br />

09.00 - 17.00 Uhr Bocciawettkämpfe Deutsche Sporthochschule Köln<br />

09.30 - 16.00 Uhr Leichtathletikwettkämpfe Deutsche Sporthochschule Köln<br />

13.00 Uhr Mittagessen Deutsche Sporthochschule Köln<br />

15.00 Uhr Tischtenniswettkämpfe Deutsche Sporthochschule Köln<br />

17.00 – 19:00 Uhr Besuch und Führung Deutsches Sport & Olympiamuseum<br />

Der Abend steht <strong>für</strong> alle Teilnehmer|innen in Köln zur freien Verfügung.<br />

Samstag, 01. Juni <strong>2013</strong><br />

09.00 - 12.00 Uhr Schwimmwettkämpfe Stadionbad Köln Müngersdorf<br />

09.30 - 17.00 Uhr „Schnupperkurse“ Deutsche Sporthochschule Köln<br />

13.00 Uhr Mittagessen Deutsche Sporthochschule Köln<br />

14.00 – 14:30 Uhr<br />

Vortrag<br />

Weltraumforschung<br />

Hörsaal I<br />

Deutsche Sporthochschule Köln<br />

18.00 Uhr Abschlussveranstaltung Deutsche Sporthochschule Köln Mensa<br />

Sonntag, 02. Juni <strong>2013</strong><br />

Abreise nach dem Frühstück<br />

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v k m<br />

20. Deutsche CP- Sportspiele <strong>2013</strong><br />

30. Mai - 02. Juni <strong>2013</strong> in Köln<br />

H INWEISE ZU DEN W ETTKÄMPFEN<br />

Boccia<br />

Gruppen, die über eigene Bocciabälle verfügen (Handi Life Indoor Boccia), werden gebeten, diese<br />

mitzubringen. Es können dann mehr Spielfelder angeboten werden. Wir bitten um entsprechende<br />

Mitteilung bei der Anmeldung.<br />

Wenn Abrollschienen benötigt werden, müssen diese mitgebracht werden.<br />

Helmpflicht<br />

Es besteht Helmpflicht bei allen Zwei- und Dreiradwettkämpfen.<br />

Leichtathletik<br />

In allen technischen Disziplinen der Leichtathletik hat jede|r Sportler|in 3 Versuche.<br />

Eigene Geräte müssen am Wettkampftag bis 09.00 Uhr zur Wägung abgegeben werden und<br />

müssen <strong>für</strong> andere Teilnehmer|innen zur Verfügung stehen.<br />

Schwimmen<br />

Teilnehmer|innen, die auf einen Rollstuhl oder Duschstuhl angewiesen sind, werden gebeten,<br />

dies bei der Meldung gesondert anzugeben. Notwendige Auftriebshilfen müssen selbst<br />

mitgebracht werden.<br />

Staffeln<br />

Gruppen, die eine Rollstuhl-, Lauf-, oder Schwimmstaffel stellen wollen, werden gebeten, dies bei<br />

ihrer Anmeldung mitzuteilen. Aus Gruppen, die keine eigenen Staffeln zusammenstellen können,<br />

können gemischte Staffeln vor Ort gebildet werden.<br />

Tischtennis<br />

Bei den Tischtenniswettkämpfen dürfen keine weißen T-Shirts getragen werden.<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

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vkm<br />

20. Deutsche CP- Sportspiele <strong>2013</strong><br />

30. Mai - 02. Juni <strong>2013</strong> in Köln<br />

A NLEITUNG ZUR K LASSIFIZIERUNG<br />

Klasse 1<br />

Funktionsprofil<br />

Quadriplegie<br />

Schwere Spastik und|oder Athetose mit geringem funktionalem Bewegungsumfang und geringer<br />

Kraft in Rumpf und allen Gliedmaßen. Für die selbstständige Fortbewegung abhängig von einem<br />

Elektrorollstuhl, da die notwendige Kraft und Koordination in den oberen und unteren<br />

Gliedmaßen fehlt.<br />

Klasse 2<br />

Funktionsprofil<br />

Quadriplegie<br />

Schwere bis mittlere Spastik und|oder Athetose. Geringe funktionale Kraft aller Gliedmaßen und<br />

des Rumpfes, aber fähig, einen Rollstuhl selbst fortzubewegen. Zu unterscheiden sind<br />

Sportler|innen, deren Funktion in den oberen Gliedmaßen und deren Funktion in den unteren<br />

Gliedmaßen überwiegt.<br />

Funktionsprofil<br />

untere Gliedmaßen<br />

Es besteht ein erkennbarer Funktionsgrad von einer oder zwei unteren Gliedmaßen, der es<br />

dem|der Sportler|in ermöglicht, den Rollstuhl mit den Beinen fortzubewegen (Beinantrieb).<br />

Funktionsprofil<br />

obere Gliedmaßen<br />

Es besteht ein erkennbarer Funktionsgrad von einer oder zwei oberen Gliedmaßen, der es<br />

dem|der Sportler|in ermöglicht, den Rollstuhl mit den Armen fortzubewegen (Armantrieb).<br />

Klasse 3<br />

Funktionsprofil<br />

Mittlere Spastik an allen Extremitäten oder<br />

schwere Spastik an einer Körperseite (Hemiplegie)<br />

Der|Die Sportler|in ist auf den Rollstuhl angewiesen, kann aber den Rollstuhl selbstständig<br />

bewegen. Er|Sie ist manchmal fähig, mit Hilfe oder Hilfsmitteln zu gehen. Mäßige Rumpfkontrolle.<br />

Langsames und mühsames Zugreifen und Loslassen.<br />

Klasse 4<br />

Funktionsprofil<br />

Mittlere bis schwere Diplegie<br />

(Spastik vorwiegend in den unteren Gliedmaßen)<br />

Gute Funktionskraft und minimale Kontrollprobleme im Rumpf und in den oberen Gliedmaßen.<br />

Mittlere bis schwere Beeinträchtigung in den unteren Gliedmaßen. Für die Sportausübung wird<br />

gewöhnlich ein Rollstuhl benutzt.<br />

14 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>


v k m<br />

20. Deutsche CP- Sportspiele <strong>2013</strong><br />

30. Mai - 02. Juni <strong>2013</strong> in Köln<br />

S PORTARTEN UND D ISZIPLINEN<br />

(Bitte, beachten Sie die Zeichenerklärungen am Schluss!)<br />

I Bahnsportarten<br />

100 m Rollstuhlrennen|Armantrieb x<br />

200 m Rollstuhlrennen|Armantrieb x<br />

400 m Rollstuhlrennen|Armantrieb x<br />

800 m Rollstuhlrennen|Armantrieb x<br />

100 m Rollstuhlrennen|Beinantrieb x<br />

100 m Rollstuhlrennen x x<br />

200 m Rollstuhlrennen x x<br />

400 m Rollstuhlrennen x x<br />

800 m Rollstuhlrennen x x<br />

4 x 100 m Rollstuhlstaffel offen<br />

(Männer|Frauen; Arm- oder Beinantrieb)<br />

zugelassen <strong>für</strong> Klasse<br />

1 2 3 4 5 6 7 8<br />

x x x<br />

1000 m Dreiradfahren (Helmpflicht!) x x x x x<br />

3000 m Dreiradfahren (Helmpflicht!) x x x x x<br />

1500 m Zweiradfahren (Helmpflicht!) x x x<br />

3000 m Zweiradfahren (Helmpflicht!) x x x<br />

100 m Lauf x x x<br />

200 m Lauf x x x<br />

400 m Lauf x x x<br />

800 m Lauf x x<br />

1500 m Lauf x x<br />

4 x 100 m Staffel offen (Männer|Frauen) x x x<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

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vkm<br />

20. Deutsche CP- Sportspiele <strong>2013</strong><br />

30.Mai - 02. Juni <strong>2013</strong> in Köln<br />

Zahlenmäßige Meldung<br />

Absender (Einrichtung|Verein|Gruppe)<br />

genaue Bezeichnung, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail<br />

An den 20. Deutschen CP-Sportspielen<br />

nehmen wir teil [ ]<br />

(Bitte Zutreffendes ankreuzen.)<br />

nehmen wir nicht teil [ ]<br />

Falls Teilnahme:<br />

Voraussichtliche Anzahl der Sportler|innen insgesamt:<br />

Davon Sportler|innen mit Rollstuhl:<br />

Anzahl der Sportler|innen, die auf eine rollstuhlgerechte<br />

Zimmerausstattung (incl. Dusche und WC) angewiesen sind<br />

Voraussichtliche Anzahl der Begleiter|innen:<br />

Die Anreise erfolgt<br />

mit eigenem Fahrzeug [ ]<br />

mit öffentlichen Verkehrsmitteln [ ]<br />

_________<br />

_________<br />

_________<br />

_________<br />

(Bitte Zutreffendes ankreuzen.)<br />

Als Ansprechpartner|in steht <strong>für</strong> Rückfragen bei der entsendenden Stelle zur Verfügung:<br />

Name|Vorname: _____________________________________<br />

Telefon tagsüber: _________________ | __________________<br />

(Vorwahl)<br />

(Anschluss)<br />

E-Mail:<br />

_____________________________________<br />

_________________________________<br />

Ort / Datum<br />

_________________________________<br />

Unterschrift<br />

Rücksendung bis 28. <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong> an:<br />

Deutsche Sporthochschule Köln - Institut <strong>für</strong> Bewegungs- und Neurowissenschaft<br />

z.Hd. Frau Marlen Spielvogel<br />

Am Sportpark Müngersdorf 6, 50933 Köln<br />

Faxnummer: 0221 | 4973 454<br />

16 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>


Kolumne<br />

20. Deutsche CP- Sportspiele <strong>2013</strong><br />

30.Mai - 02. Juni <strong>2013</strong> in Köln<br />

Anmeldebogen S (<strong>für</strong> Sportlerinnen und Sportler)<br />

Absender (Einrichtung|Verein|Gruppe)<br />

genaue Bezeichnung, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail<br />

Zu den o.g. Spielen melden wir verbindlich an:<br />

Name<br />

Vorname<br />

Geschlecht<br />

Geburtsdatum<br />

Wettkampfklasse<br />

Klassifizierungskarte vorhanden? ja [ ] nein [ ] (Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />

Unterkunft erforderlich? ja [ ] nein [ ] (Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />

Rollstuhlgerechte Unterkunft erforderlich? ja [ ] nein [ ] (Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />

Der|Die genannte Sportler|in wird<br />

<strong>für</strong> folgende Disziplinen gemeldet<br />

__________________________________<br />

Ort / Datum<br />

__________________________________<br />

Unterschrift<br />

Rücksendung bis 15. März <strong>2013</strong> an:<br />

Deutsche Sporthochschule Köln - Institut <strong>für</strong> Bewegungs- und Neurowissenschaft<br />

z.Hd. Frau Marlen Spielvogel<br />

Am Sportpark Müngersdorf 6, 50933 Köln<br />

Faxnummer: 0221 | 4973 454<br />

Bitte beifügen: Sportgesundheitspass (Kopie) oder ärztliche Sportunbedenklichkeitsbescheinigung<br />

Falls vorhanden: Kopie der Klassifizierungskarte<br />

Bitte benutzen Sie <strong>für</strong> weitere Anmeldungen Fotokopien dieses Formblattes!<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

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vkm<br />

20. Deutsche CP- Sportspiele <strong>2013</strong><br />

30.Mai - 02. Juni <strong>2013</strong> in Köln<br />

Anmeldebogen SCH „Schnupperangebot“ (<strong>für</strong> Sportlerinnen und Sportler)<br />

Absender (Einrichtung|Verein|Gruppe)<br />

genaue Bezeichnung, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail<br />

Zu den o.g. Spielen melden wir verbindlich an:<br />

Name<br />

Vorname<br />

Geschlecht<br />

Geburtsdatum<br />

Wettkampfklasse<br />

Klassifizierungskarte vorhanden? ja [ ] nein [ ] (Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />

Rollstuhlgerechte Unterbringung erforderlich? ja [ ] nein [ ] (Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />

Teilnahmewünsche<br />

(Die Belegung der gewünschten Kurse kann nicht verbindlich zugesagt werden und ist abhängig von der Anzahl<br />

der teilnehmenden Sportler|innen in allen Sportangeboten der CP-Sportspiele)<br />

Bogenschießen ja [ ] nein [ ] (Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />

Reiten ja [ ] nein [ ] (Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />

Fußball ja [ ] nein [ ] (Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />

Tauchen ja [ ] nein [ ] (Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />

Vorlesung „Weltraum“ ja [ ] nein [ ] (Zutreffendes bitte ankreuzen)<br />

__________________________________<br />

Ort / Datum<br />

__________________________________<br />

Unterschrift<br />

Rücksendung bis 15. März <strong>2013</strong> an:<br />

Deutsche Sporthochschule Köln - Institut <strong>für</strong> Bewegungs- und Neurowissenschaft<br />

z.Hd. Frau Marlen Spielvogel<br />

Am Sportpark Müngersdorf 6, 50933 Köln<br />

Faxnummer: 0221 | 4973 454<br />

Bitte beifügen: Sportgesundheitspass (Kopie) oder ärztliche Sportunbedenklichkeitsbescheinigung<br />

Falls vorhanden: Kopie der Klassifizierungskarte<br />

Bitte benutzen Sie <strong>für</strong> weitere Anmeldungen Fotokopien dieses Formblattes!<br />

18 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>


v k m<br />

20. Deutsche CP- Sportspiele <strong>2013</strong><br />

30.Mai - 02. Juni <strong>2013</strong> in Köln<br />

Anmeldebogen B (<strong>für</strong> Begleiterinnen und Begleiter)<br />

Absender (Einrichtung|Verein|Gruppe)<br />

genaue Bezeichnung, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail<br />

Zu den o.g. Spielen melden wir als Begleiter|innen an:<br />

Zur Beachtung: Für jeweils drei Sportler|innen wird eine Begleitperson zugelassen. Ausnahmen hiervon sind nur in besonderen<br />

Fällen, z.B. bei erhöhtem Pflege- und Betreuungsaufwand, möglich und sind bei der Anmeldung schriftlich zu begründen.<br />

Name<br />

Vorname<br />

Anreise:<br />

[ ] mit eigenen Fahrzeugen<br />

[ ] mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />

Wird ein Fahrdienst benötigt? [ ] ja [ ] nein<br />

Ist eine Unterkunft erforderlich? [ ] ja [ ] nein<br />

(Bitte Zutreffendes ankreuzen!)<br />

Als Ansprechpartner|in steht <strong>für</strong> Rückfragen bei der entsendenden Stelle zur Verfügung:<br />

Name|Vorname: _____________________________________<br />

Telefon tagsüber: _________________ | __________________<br />

(Vorwahl)<br />

(Anschluss)<br />

E-Mail:<br />

_____________________________________<br />

__________________________________<br />

Ort / Datum<br />

__________________________________<br />

Unterschrift<br />

Rücksendung bis 15. März <strong>2013</strong> an:<br />

Deutsche Sporthochschule Köln - Institut <strong>für</strong> Bewegungs- und Neurowissenschaft<br />

z.Hd. Frau Marlen Spielvogel<br />

Am Sportpark Müngersdorf 6, 50933 Köln<br />

Faxnummer: 0221 | 4973 454<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

19


vkm<br />

Bayerische Verfassungsmedaille<br />

<strong>für</strong> Heinrich Fehling<br />

Foto: Bundesregierung /<br />

Sebastian Bolesch<br />

Helga Kiel mit Ehrenamtsorden<br />

ausgezeichnet<br />

Bundespräsident Joachim Gauck hat am 3. Dezember<br />

aus Anlass des Tages des Ehrenamtes 26 Bürgerinnen<br />

und Bürgern aus allen Bundesländern den<br />

Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland in<br />

Schloss Bellevue überreicht, darunter auch <strong>bvkm</strong>-<br />

Vorsitzende Helga Kiel. Gauck zeichnet mit der Verleihung<br />

langjähriges ehrenamtliches Engagement<br />

aus. Die zu Ehrenden sind zwischen 27 und 75 Jahren<br />

alt und engagieren sich in herausragender Weise<br />

<strong>für</strong> soziale, kulturelle, kirchliche, sportliche oder<br />

integrationspolitische Belange.<br />

Als selbstbetroffene Mutter nimmt Helga Kiel, Vorsitzende<br />

des <strong>bvkm</strong>, sich seit vielen Jahren der Belange<br />

von Menschen mit Behinderung und deren<br />

Angehörigen an. Nach einem engagierten Wirken<br />

<strong>für</strong> ein gleichberechtigtes Miteinander von behinderten<br />

und nichtbehinderten Menschen, zunächst<br />

in Nordrhein-Westfalen, führte sie nach ihrem<br />

Umzug nach Kiel ihr Engagement fort. So leitet Helga<br />

Kiel seit 2004 den Beirat <strong>für</strong> Menschen mit Behinderung<br />

der Landeshauptstadt. Ferner setzt sie<br />

sich seit 2005 als Vorsitzende des Landesverbandes<br />

<strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte Menschen<br />

Schleswig-Holstein e.V. intensiv <strong>für</strong> deren selbstverständliche<br />

Teilhabe in allen Lebensbereichen<br />

ein. Daneben war sie im Bundesausschuss aktiv<br />

und wurde 2010 zur Vorsitzenden des <strong>Bundesverband</strong>es<br />

gewählt. Außerdem unterstützt Helga Kiel<br />

als Vorsitzende der Gemeinschaftsstiftung „wir+“<br />

Menschen mit Behinderung bei der Verbesserung<br />

ihrer Lebenssituation.www.bundespraesident.de<br />

Am 30. November 2012 wurde Heinrich Fehling mit<br />

der Bayerischen Verfassungsmedaille in Silber ausgezeichnet.<br />

Diese exklusive Ehrung erhalten Bürgerinnen<br />

und Bürger, die sich in herausragender<br />

Weise <strong>für</strong> das Gemeinwohl in Bayern engagieren<br />

und damit die Werte der Bayerischen Verfassung<br />

vorbildlich mit Leben erfüllen. Seit 2011 ist die Verfassungsmedaille<br />

in den Rang eines Ordens erhoben<br />

worden.<br />

In der Pressemitteilung zur Verleihung heißt es:<br />

„Über 25 Jahre war Herr Heinrich Fehling Geschäftsführer<br />

des Vereins „Hilfe <strong>für</strong> das behinderte Kind“<br />

und des Diakonisch Sozialen Zentrums in Coburg.<br />

Zudem war er von 1990 bis 2011 stellvertretender<br />

Vorsitzender des Landesverbandes Bayern <strong>für</strong><br />

<strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.,<br />

dessen Geschäftsführeung er trotz seines Vorruhestandes<br />

bereitwillig übernommen hat, als 2007<br />

sein Vorgänger Hans Reutemann verstarb. Ein<br />

besonderer Schwerpunkt seiner Arbeit war das<br />

Schullandhem Wartaweil mit Bildungs- und Begegnungsstätte,<br />

wo interessierte Bürger aus der Umgebung,<br />

Schüler und Lehrer, junge und alte Menschen,<br />

Behinderte und Nichtbehinderte, Gruppen, Familien<br />

und Alleinreisende aufeinandertreffen und sich<br />

kennenlernen können. Auch das Sozialpädiatrische<br />

Zentrum in Coburg wurde maßgeblich durch seine<br />

Arbeit ermöglicht. Zudem ist er Mitglied des Stiftungsrates<br />

der „Stiftung Leben pur“, die sich <strong>für</strong><br />

Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen<br />

einsetzt und ihnen eine bessere Lebensqualität<br />

ermöglichen will.“<br />

Foto: Bildarchiv Bayer. Landtag<br />

Fotograf Rolf Poss<br />

20 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>


v k m<br />

Qualifikationsturnier<br />

<strong>für</strong> die 10. Deutschen Boccia - Meisterschaften <strong>2013</strong><br />

4. Mai <strong>2013</strong> in Mettingen (Kreis Steinfurt)<br />

Vom 8. - 9. November <strong>2013</strong> finden in Neuried<br />

(oberbayerischer Landkreis München) die 10. Deutschen<br />

Boccia-Meisterschaften des <strong>bvkm</strong> statt. Die Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmer werden zuvor im Rahmen<br />

eines Qualifikationsturniers ermittelt, das am<br />

4. Mai <strong>2013</strong> in Mettingen (Kreis Steinfurt) stattfindet.<br />

Dazu laden wir sehr herzlich ein.<br />

Für die Meisterschaften gelten die Regeln des internationalen<br />

Fachverbandes CPISRA. Sie werden als Einzelwettbewerbe<br />

durchgeführt und sind Sportlerinnen und<br />

Sportlern vorbehalten, die nach den Regeln der CPISRA<br />

zu den Wettkampfklassen CP 1 oder CP 2 gehören. Zu diesen Wettkampfklassen gehören Menschen<br />

mit schwerer bzw. mittlerer Spastik und/oder Athetose, die nur über einen geringen funktionalen<br />

Bewegungsumfang verfügen. Zur Teilnahme berechtigt sind darüber hinaus Sportlerinnen und<br />

Sportler mit anderen Behinderungsarten, die sich in geringer Kraft und Koordinationsproblemen<br />

äußern, wie zum Beispiel: Friedreich-Ataxie, Muskeldystrophie, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS),<br />

Spina bifida, Multiple Sklerose oder Querschnittlähmung ab C 5 aufwärts.<br />

Das vollständige Regelwerk der CPISRA <strong>für</strong> das Bocciaspiel<br />

in deutscher Sprache kann als pdf-Datei von der Homepage<br />

der CPISRA (www.cpisra.org) heruntergeladen werden oder<br />

beim <strong>bvkm</strong> angefordert werden.<br />

Beiliegend finden Sie Informationen über die Teilnahmevoraussetzungen<br />

und über den Ablauf des Qualifikationsturniers.<br />

Ein Anmeldeformular ist ebenfalls beigefügt.<br />

Anmeldeschluss: 15. März <strong>2013</strong><br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

21


vkm<br />

Qualifikationsturnier<br />

<strong>für</strong> die 10. Deutschen Boccia - Meisterschaften <strong>2013</strong><br />

4. Mai <strong>2013</strong> in Mettingen (Kreis Steinfurt)<br />

I Allgemeine Informationen<br />

Veranstalter<br />

Ort<br />

Wettkampfleitung<br />

<strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.<br />

Brehmstraße 5 - 7 • 40239 Düsseldorf<br />

Telefon: 02 11 - 6 40 04 - 0 (Zentrale)<br />

02 11 - 6 40 04 - 13 (Reinhard Jankuhn)<br />

Telefax: 02 11 - 6 40 04 - 20<br />

E-Mail: reinhard.jankuhn@<strong>bvkm</strong>.de<br />

Internet: www.<strong>bvkm</strong>.de<br />

Tüötten-Sporthalle<br />

Nordstraße 39<br />

49497 Mettingen<br />

Margret Kellner, Matthias Händel, Jürgen Erdmann-Feix<br />

(Fachausschuss Sport im <strong>bvkm</strong>)<br />

Freitag,<br />

03.05.<strong>2013</strong><br />

Samstag,<br />

04.05.<strong>2013</strong><br />

ab 18.30 Uhr<br />

ab 9.30 Uhr:<br />

ca. 18.30 Uhr<br />

Zeitplan<br />

Klassifizierung<br />

Ernst-Klee-Schule - LWL-Förderschule<br />

Landrat-Schultz-Straße 30, 49497 Mettingen<br />

http://www.lwl.org/LWL/Jugend/ernst-klee-schule/<br />

Die Teilnahme an der Klassifizierung ist verpflichtend <strong>für</strong><br />

alle Spieler|innen, die im Rahmen der Deutschen Boccia-<br />

Meisterschaften oder der Deutschen CP-Sportspiele bisher<br />

noch nicht klassifiziert worden sind.<br />

Durchführung des Qualifikationsturniers<br />

Tüötten-Sporthalle (s.o.)<br />

Ende des Turniers<br />

Siegerehrung und Verabschiedung<br />

Kosten<br />

• Die Startgebühr pro Spieler|in beträgt 15,00 Euro.<br />

In diesem Beitrag ist die Tagesverpflegung am 04.05.<strong>2013</strong> enthalten.<br />

• Fahrt- und Übernachtungskosten werden nicht übernommen.<br />

1<br />

22 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>


v k m<br />

Sportgesundheit<br />

Jede|r Spieler|in muss einen Sportgesundheitspass oder eine ärztliche<br />

Sportunbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen. Das Dokument darf zum<br />

Zeitpunkt des Turniers nicht mehr als ein Jahr alt sein.<br />

Übernachtungsmöglichkeiten<br />

• DRK Freizeit- und Schulungsheim <strong>für</strong> Behinderte, Nierenburger Str. 35, 49497 Mettingen<br />

T: 05452-3899, www.handicapped-ferien.de (6 behindertengerechte Zimmer, 20 Betten)<br />

• Ferienhof Grothmann Tecklenburg e.V., Leedener Str. 34, 49545 Tecklenburg<br />

T: 05404-9490241, info@hof-grothmann.de, www.hof-grothmann.de (behindertengerechter Familienfreizeithof)<br />

• Hotel Leugermann, Osnabrücker Str. 33, 49477 Ibbenbüren, T: 05451-935-0, www.hotel-leugermann.de<br />

(2 behindertengerechte Zimmer)<br />

• Familie Wedderhoff, Schlusselstr. 6, 49477 Ibbenbüren<br />

T: 05451-74637, r.wedderhoff@osnanet.de, www.ferienwohnung-wedderhoff.de<br />

(rollstuhlgerechte Ferienwohnung, 2 Schlafzimmer, 6 Schlafmöglichkeiten)<br />

• Evangelische Jugendbildungsstätte Tecklenburg, Sonnenwinkel 1, 49545 Tecklenburg<br />

T: 05482-68133, www.jubi-te.de (2 rollstuhlgerechte Doppelzimmer)<br />

• Jugendbildungsstätte Haus „Maria Frieden“, Klosterstr. 13, 49134 Wallenhorst-Rulle<br />

T: 05407-8081-0, www.hmf-rulle.de (27 Bettenplätze überwiegend in Doppelzimmern)<br />

• Hotel Ibis, Blumenhaller Weg 152, 49078 Osnabrück, T: 0541-4049-0<br />

http://www.accorhotels.com/de/hotel-0787-ibis-osnabrueck/index.shtml (2 behindertengerechte Zimmer)<br />

• Hotel Remarque, Natruper-Tor-Wall 1, 49076 Osnabrück<br />

T: 0541-6096-0, www.osnabrueck.steigenberger.de (1 rollstuhlgerechtes Zimmer)<br />

• Hotel Hohenzollern, Theodor-Heuss-Platz 5, 49074 Osnabrück<br />

T: 0541-3317-0, www.advenahotels.com/osnabrueck (1 rollstuhlgerechtes Zimmer)<br />

• Jugendgästehaus Osnabrück, Iburger Str. 183 A, 49082 Osnabrück<br />

T: 0541-54284, http://osnabrueck.jugendherbergen-nordwesten.de (4 rollstuhlgerechte Zimmer)<br />

• Ringhotel Teutoburger Wald, Im Bocketal 2, 49545 Tecklenburg-Brochterbeck, T: 05455-93000<br />

(1 behindertengerechtes Zimmer)<br />

• Haus Barbara, Ibbenbürener Str. 73, 49497 Mettingen, T: 05452/93230<br />

(5 ebenerdige Doppelzimmer, Bad nicht rollstuhlgerecht)<br />

• Hotel Bergeshöhe, Ibbenbürener Str. 78, 49497 Mettingen, T: 05452/3936, www.hotel-bergeshöhe.de<br />

• Gasthaus Pieper, Große Str. 3, 49497 Mettingen, T: 05452/93170<br />

Weitere Übernachtungsmöglichkeiten unter: www.mettingen.de<br />

II Teilnahmeberechtigung<br />

Teilnahmeberechtigt sind alle Bocciaspieler|innen, die die Kriterien einer der vier Wettkampfklassen<br />

BC1 - BC4 erfüllen. Die Spieler|innen, die bei den 9. Deutschen Boccia-Meisterschaften die<br />

Plätze 1 - 4 belegt haben, sind bereits qualifiziert und somit nicht teilnahmeberechtigt. Es gelten<br />

die internationalen Regeln der CPISRA. Danach dürfen nur Menschen mit Schwerstbehinderung<br />

teilnehmen, die einen Rollstuhl benutzen und bei denen u.a. eine motorische Störung des Wurfarms<br />

vorliegt. Die Rollstuhlhöhe darf 66 cm (einschließlich Sitzkissen) nicht überschreiten.<br />

Startberechtigt sind:<br />

a) Spieler|innen, die nach dem internationalen Regelwerk der CPISRA zu der Wettkampfklasse<br />

CP 1 oder CP 2 (Beschreibung siehe Kasten) gehören.<br />

b) Spieler|innen mit folgender Diagnose bzw. Behinderung:<br />

Friedreich-Ataxie; Muskeldystrophie; Amyotrophe Lateralsklerose (ALS); Spina bifida, bei der<br />

die oberen Gliedmaßen beeinträchtigt sind; Multiple Sklerose; Querschnittlähmung ab C 5 aufwärts.<br />

Spieler|innen mit anderen Behinderungsarten, die sich in geringer Kraft und Koordinationsproblemen<br />

äußern.<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

23<br />

2


vkm<br />

CP 1:<br />

Schwere Spastik und|oder Athetose mit geringem funktionalen Bewegungsumfang und geringer<br />

Kraft in Rumpf und allen Gliedmaßen. Für die selbstständige Fortbewegung abhängig von einem<br />

Elektrorollstuhl, da die notwendige Kraft und Koordination in den oberen und unteren Gliedmaßen<br />

fehlt.<br />

CP 2:<br />

Schwere bis mittlere Spastik und|oder Athetose. Geringe funktionale Kraft aller Gliedmaßen und des<br />

Rumpfes, aber fähig, einen Rollstuhl selbst fortzubewegen. Zu unterscheiden sind Spieler|innen,<br />

deren Funktion in den oberen Gliedmaßen und deren Funktion in den unteren Gliedmaßen überwiegt.<br />

Untere Gliedmaßen: Es besteht ein erkennbarer Funktionsgrad von einer oder zwei unteren Gliedmaßen,<br />

der es ermöglicht, den Rollstuhl mit den Beinen fortzubewegen.<br />

Obere Gliedmaßen: Es besteht ein erkennbarer Funktionsgrad von einer oder zwei oberen Gliedmaßen,<br />

der es ermöglicht, den Rollstuhl mit den Armen fortzubewegen.<br />

III Anleitung zur Einteilung in Wettkampfklassen<br />

BC 1<br />

Cerebralparese mit motorischen Funktionsstörungen, die den ganzen Körper betreffen.<br />

In dieser Wettkampfklasse starten Spieler|innen mit der Klassifizierung CP 1 und CP 2 L<br />

(„Fußspieler“). Ein Helfer pro Spieler|in ist erlaubt. Der Helfer hat seine Position 2 m<br />

hinter dem Wurfstand. Der Helfer darf nur in den Wurfstand kommen und helfen, wenn<br />

dies sichtbar von dem|der Spieler|in erbeten worden ist. Die Hilfen beziehen sich auf<br />

Aufgaben wie Ausrichten und Stabilisieren des Rollstuhls, Reichen oder Zurollen des Balles.<br />

Der Helfer darf nur im Augenblick des Werfens bzw. Rollens des Balles durch den|die<br />

Spieler|in im Wurfstand bleiben.<br />

Typische Kennzeichen dieser Klasse sind:<br />

1. Normalerweise ist es nicht möglich, einen manuellen Rollstuhl selbstständig<br />

fortzubewegen.<br />

2. Die Sitzposition kann nur mit Schwierigkeiten verändert werden.<br />

3. Der Rumpf wird bei Kopf- und Armbewegungen mitbewegt.<br />

4. Schwierigkeiten bei Greifbewegungen und beim Lösen von Gegenständen mit der<br />

Hand.<br />

5. Die Beine zeigen keine Funktionstüchtigkeit.<br />

Cerebralparese mit motorischen Funktionsstörungen, die den ganzen Körper betreffen.<br />

In dieser Wettkampfklasse starten Spieler|innen mit der Klassifizierung CP 2 U („Handspieler“).<br />

Diesen Spieler|inne|n darf kein Helfer zur Verfügung stehen. Sie können nur<br />

den Schiedsrichter um Hilfe bitten.<br />

BC 2<br />

Typische Kennzeichen dieser Klasse sind:<br />

1. Statische Rumpfkontrolle, mit der eine stabile Ausgangslage <strong>für</strong> eine Wurfbewegung<br />

erreicht werden kann.<br />

2. Schwierigkeiten bei fortwährenden isolierten Schulterbewegungen.<br />

3. Es ist möglich, Zeigefinger und Daumen zu spreizen. Dies gelingt aber nur langsam.<br />

4. Es ist möglich, den Rollstuhl mit der Hand oder dem Fuß voranzutreiben.<br />

5. Stehen oder Gehen sind möglich, jedoch nur sehr unsicher.<br />

24 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

3


vkm<br />

BC 3<br />

Spieler|innen benutzen eine Hilfsvorrichtung, z.B. Gleitrohr oder Rampe.<br />

Dies ist die Wettkampfklasse, in der Spieler|innen mit Cerebralparese und Spieler|innen<br />

mit einer anderen Behinderung gegeneinander antreten. Diese Spieler|innen können nur<br />

mit einem Hilfsmittel (Gleitrohr oder Rampe) das Bocciaspiel ausführen. Ein Helfer pro<br />

Spieler|in ist erlaubt. Der Helfer bleibt im Wurfstand. Er muss mit dem Rücken zum<br />

Spielfeld stehen und die Augen vom Spielfeld wegrichten.<br />

Typische Kennzeichen dieser Klasse sind:<br />

1. Cerebralparese oder andere motorische Beeinträchtigung.<br />

2. Schwere motorische Funktionsstörungen in allen vier Gliedmaßen.<br />

3. Unzureichende Kraft und Koordinationsfähigkeit, um den Bocciaball zu greifen und<br />

zu lösen und|oder den Ball stetig über die V-Linie ins Feld zu treiben.<br />

Schwere motorische Funktionsstörungen nicht cerebralen Ursprungs in allen vier Gliedmaßen.<br />

In dieser Wettkampfklasse starten Spieler|innen mit einer schweren motorischen Beeinträchtigung,<br />

die aber nicht auf eine cerebrale oder auf eine degenerierende cerebrale<br />

Ursache (z.B. Tumor) zurückzuführen ist.<br />

BC 4<br />

Typische Kennzeichen dieser Klasse sind:<br />

1. Der aktive Bewegungsumfang ist gering.<br />

2. Geringes Kraftvermögen oder schwere Koordinationsschwäche kombiniert mit<br />

geringer dynamischer Rumpfkontrolle.<br />

3. Die Hände oder der Kopf werden benötigt, um nach einer Gleichgewichtsstörung<br />

(z. B. nach einem Wurf) wieder in die aufrechte Sitzposition zu gelangen.<br />

4. Ausreichende Geschicklichkeit, um den Ball zu handhaben und ihn stetig über die<br />

V-Linie ins Feld zu spielen, jedoch geringe Bewegungskontrolle beim Greifen und<br />

Lösen des Balles.<br />

5. Schwaches Timing beim Lösen des Balles oder fehlende Durchzugsbewegung können<br />

auftreten.<br />

6. Anstelle eines Überkopfwurfes ist oft ein Schwungwurf zu beobachten.<br />

7. Es ist möglich, den Rollstuhl fortzubewegen.<br />

8. Schnelle Bewegungen sind nicht möglich.<br />

In allen Wettkampfklassen starten Frauen und Männer gemeinsam.<br />

IV Kriterien <strong>für</strong> die Startplätze bei den 10. Deutschen Boccia-Meisterschaften<br />

Es gibt 8 Startplätze pro Startklasse BC1 - BC4.<br />

Die Spieler|innen, die bei den letzten Deutschen Boccia-Meisterschaften die Plätze 1 - 4 belegt haben,<br />

erhalten die ersten 4 Startplätze.<br />

Die Plätze 5 - 8 werden beim Qualifikationsturnier ausgespielt.<br />

Eventuell frei werdende oder frei bleibende Plätze werden in folgender Reihenfolge besetzt:<br />

1. Nicht qualifizierte Teilnehmer|innen, die beim Qualifikationsturnier am Start waren.<br />

2. Teilnehmer|innen bei früheren Deutschen Boccia-Meisterschaften.<br />

3. Sonstige Bewerber|innen, die an einer Teilnahme interessiert sind, aber nicht am<br />

Qualifikationsturnier teilgenommen haben.<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

25<br />

4


vkm<br />

An den<br />

<strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und<br />

mehrfachbehinderte Menschen e.V.<br />

Brehmstraße 5 - 7<br />

40239 Düsseldorf<br />

Verbindliche Anmeldung<br />

Letzter Rücksendetermin:<br />

15. März <strong>2013</strong><br />

Q U A L I F I K A T I O N S T U R N I E R<br />

<strong>für</strong> die 10. Deutschen Boccia - Meisterschaften <strong>2013</strong><br />

am 4. Mai <strong>2013</strong> in Mettingen (Kreis Steinfurt)<br />

Zu dem Qualifikationsturnier melde ich mich / melden wir verbindlich an:<br />

Name: ______________________________ Vorname: ______________________________ *)<br />

Alter: ____ Geschlecht: _______ Art der Behinderung: ________________________ *)<br />

Wettkampfklasse: *)<br />

[ ] BC 1 [ ] BC 2 [ ] BC 3 [ ] BC 4<br />

[ ] CP 1 [ ] CP 2 L (spielt mit dem Fuß) [ ] CP 2 U (spielt mit der Hand)<br />

[ ] Handgesteuerter Rollstuhl [ ] Elektrorollstuhl *)<br />

Wurden Sie bereits klassifiziert? [ ] ja [ ] nein *)<br />

Während der Veranstaltung werden Fotos gemacht. Diese dienen ausschließlich der Dokumentation<br />

in den Medien des <strong>Bundesverband</strong>es <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.<br />

Sind Sie damit einverstanden, dass Fotos, auf denen Sie abgebildet sind, zu diesem Zweck genutzt<br />

werden?<br />

[ ] ja [ ] nein *)<br />

*) Bitte Zutreffendes ankreuzen bzw. ergänzen! Zur Bestimmung der Wettkampfklasse siehe<br />

„Anleitung zur Einteilung in Wettkampfklassen“.<br />

Begleitung/Assistenz:<br />

Name: ________________________________ Vorname: ________________________________<br />

Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse (absendende Einrichtung oder eigene):<br />

Ansprechpartner|in <strong>für</strong> Rückfragen: ________________________________________________<br />

____________________________________<br />

Ort / Datum<br />

____________________________________<br />

Unterschrift<br />

Bitte benutzen Sie <strong>für</strong> weitere Anmeldungen Fotokopien dieses Formblattes!<br />

26 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>


vkm<br />

Netzwerk Persönliche Zukunftsplanung<br />

Der <strong>bvkm</strong> und Mensch zuerst – Netzwerk People First Deutschland e.V. richteten im Jahr 2011 gemeinsam<br />

mit weiteren Kooperationspartnern eine Tagung zum Thema “Weiter denken: Persönliche Zukunftsplanung<br />

<strong>für</strong> und mit Menschen mit Behinderung” aus.<br />

Im Anschluss an den Kongress gab es weitere Tagungen und Aktivitäten und es wurde die Grundsatzerklärung<br />

zur deutschsprachigen Netzwerkgründung beschlossen. Diese finden Sie auf den folgenden<br />

Seiten.<br />

Gründungserklärung des Netzwerks<br />

Persönliche Zukunftsplanung<br />

Wir sind ein Netzwerk von Personen und Organisationen aus Deutschland, Österreich,<br />

Italien und der Schweiz.<br />

Unsere vielfältigen Erfahrungen in der Persönlichen Zukunftsplanung als Planende,<br />

Moderatoren und Moderatorinnen, Selbstvertreter und Selbstvertreterinnen, beteiligte Eltern<br />

und Fachleute wollen wir weitertragen.<br />

Deshalb engagieren wir uns <strong>für</strong> die Verbreitung und Weiterentwicklung von<br />

Persönlicher Zukunftsplanung.<br />

Worum geht es uns?<br />

Unser Ziel ist eine inklusive Gesellschaft, an der alle Menschen gleichberechtigt teilhaben<br />

können. Inklusion heißt:<br />

Gleiche Rechte <strong>für</strong> Menschen die verschieden sind.<br />

Niemand wird ausgegrenzt, weil er oder sie anders ist.<br />

Vielfalt ist willkommen und wird wertgeschätzt.<br />

Die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen<br />

beschreibt, wie die Menschenrechte auch <strong>für</strong> behinderte Menschen umgesetzt werden<br />

müssen.<br />

Teilhabe ist ein Menschenrecht. Teilhabe braucht alle Menschen in der Gesellschaft. Wir<br />

sind wechselseitig voneinander abhängig. Jeder Mensch hat vielfältige Gaben, die er oder<br />

sie einbringen kann. Wir können uns gegenseitig unterstützen. Wir wollen genau zuhören<br />

und voneinander lernen.<br />

Es gibt bestimmte Situationen und Übergänge im Leben, in denen man besonders über die<br />

eigene Zukunft nachdenken muss.<br />

Zum Beispiel:<br />

Was ist mir im Leben wichtig?<br />

Wo und wie kann ich gut lernen?<br />

Wie möchte ich meine Freizeit verbringen?<br />

Wo und mit wem will ich wohnen?<br />

Was und wo will ich arbeiten?<br />

Wie kann eine gute Zukunft <strong>für</strong> mein behindertes Kind aussehen?<br />

Was mache ich im Ruhestand?<br />

Für viele Menschen gibt es immer wieder Hürden selbstverständlich an der Gesellschaft<br />

teilzuhaben und ihr Leben selbst zu bestimmen. Dies ist zum Beispiel <strong>für</strong> Menschen mit<br />

Behinderung, Migrationshintergrund oder wenig Geld der Fall.<br />

Zurzeit ist es noch sehr oft so:<br />

Die Hilfen <strong>für</strong> behinderte Menschen werden von Einrichtungen bestimmt.<br />

Oder von den Geld-Gebern.<br />

Die Person mit Behinderung und ihre Wünsche stehen nicht im Mittel-Punkt.<br />

Es wird viel über sie bestimmt.<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

1<br />

27


vkm<br />

Bayern<br />

Schleswig-Holstein<br />

Das muss sich ändern,<br />

Landesfamilienpass <strong>2013</strong> mit neuen<br />

Bayerische damit Menschen ihr Leben wirklich selbst bestimmen und attraktiven können. Zielen<br />

Verfassungsmedaille damit sie am Leben in der Gesellschaft <strong>für</strong> teilhaben Einen können. Landesfamilienpass können<br />

damit sie eine gute Lebens-Qualität haben. Familien erhalten mit mindestens drei<br />

Heinrich Fehling<br />

Kindern im Haushalt (auch Pflege- oder<br />

damit sie die gleichen Rechte bekommen.<br />

Am 30. November 2012 wurde<br />

Adoptivkinder), allein Erziehende, die mit<br />

Heinrich Fehling mit der Bayerischen mindestens einem kindergeldberechtigenden<br />

Kind in häuslicher Gemeinschaft<br />

Diese Veränderungen im Leben einer Person können durch eine Persönliche<br />

Verfassungsmedaille in Silber ausgezeichnet.<br />

Diese exklusive Ehrung leben, Familien mit einem schwer behin-<br />

Zukunftsplanung angestoßen werden.<br />

erhalten Bürgerinnen und Bürger, die derten Kind sowie Familien mit mindestens<br />

sich Was in herausragender verstehen wir Weise unter <strong>für</strong> Persönlicher das einem Zukunftsplanung?<br />

Kind im Haushalt, wenn sie Hartz<br />

Gemeinwohl Persönliche in Zukunftsplanung Bayern engagieren beruht auf personen-zentriertem IV-Leistungen Denken oder den und einer Kinderzuschlag<br />

und wertschätzenden damit die Werte Grundhaltung. der Bayerischen Der Mensch steht beziehen. im Mittelpunkt. Familien Es geht erhalten um seine den Ziele,<br />

Verfassung<br />

Gaben und<br />

vorbildlich<br />

neue Möglichkeiten.<br />

mit Leben<br />

Es<br />

erfüllen.<br />

geht darum eine Landesfamilienpass wertgeschätzte Rolle mit in Gutscheinkarte<br />

der<br />

Gemeinschaft einzunehmen.<br />

Seit 2011 ist die Verfassungsmedaille in auf Antrag beim Rathaus ihres Wohnortes.<br />

den Rang eines Ordens erhoben worden. Der Landesfamilienpass ermöglicht<br />

Persönliche Zukunftsplanung unterstützt Menschen über ihre persönliche Zukunft<br />

In der Pressemitteilung zur Verleihung kostenlosen oder ermäßigten Eintritt bei<br />

nachzudenken. Dabei geht es darum, eine Vorstellung von einer guten Zukunft zu<br />

heißt es:<br />

vielen Attraktionen. Mehr dazu in der<br />

entwickeln, Ziele zu setzen und diese mit anderen Menschen Schritt <strong>für</strong> Schritt umzusetzen.<br />

„Über 25 Jahre war Herr Heinrich Fehling Pressemitteilung des Sozialministeriums<br />

Geschäftsführer Persönliche Zukunftsplanung des Vereins bietet „Hilfe gutes <strong>für</strong> Handwerkzeug unter http://www.sm.baden-wuerttemberg.de/de/Meldungen/295208.<br />

Veränderungen zu organisieren.<br />

und Methoden, um Veränderungen<br />

das im behinderte Leben zu planen Kind“ und Unterstützung des Diakonisch bei diesen<br />

Sozialen Persönliche Zentrums Zukunftsplanung in Coburg. geht Zudem von den war Träumen, html?referer=82188&template=min_meldung_<br />

Vorlieben, Gaben und den<br />

er von Möglichkeiten 1990 bis einer 2011 Person stellvertretender<br />

aus. Sie will passende html&_min=_sm<br />

Unterstützungsmöglichkeiten schaffen,<br />

Vorsitzender wenn diese des noch Landesverbandes nicht vorhanden sind. Bayern<br />

<strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte NRW<br />

Das sind die wichtigsten Grundlagen der Persönlichen Zukunftsplanung:<br />

Menschen e.V., dessen Geschäftsführeung NRW verschiebt die Umsetzung der<br />

er trotz seines Vorruhestandes bereitwillig VN-Behindertenrechtskonvention<br />

Persönliche Zukunftsplanung ist <strong>für</strong> alle Menschen.<br />

übernommen hat, als 2007 sein Vorgänger<br />

Hans Die Reutemann planende Person verstarb. steht Ein im besonderer<br />

Schwerpunkt seiner Arbeit war das das 9. Schulrechtsänderungsgesetz<br />

Mittelpunkt. Sie (Brigitte bestimmt Schumann) die Planung. Ursprünglich sollte<br />

Schullandhem Die Persönliche Wartaweil Zukunftsplanung mit Bildungs- erfolgt und mit einem zur Umsetzung Unterstützungskreis. der<br />

Begegnungsstätte, Der Unterstützungskreis wo interessierte setzt sich Bürger aus Menschen VN-Behindertenrechtskonvention<br />

zusammen, die planenden Person<br />

aus der wichtig Umgebung, sind. Zum Schüler Beispiel und aus Lehrer, (VN-BRK) zum nächsten Schuljahr in Kraft<br />

junge und alte Menschen, Behinderte treten. Jetzt ist dieses Vorhaben zurückgestellt<br />

und um ein weiteres Jahr verscho-<br />

und Nichtbehinderte,<br />

ihrer Familie<br />

Gruppen, Familien<br />

und Alleinreisende Freundinnen aufeinandertreffen<br />

und Freunden<br />

ben worden. Zu viele kritische Einwände<br />

und sich kennenlernen können. Auch das von den kommunalen Spitzenverbänden,<br />

Bekannten<br />

Sozialpädiatrische Zentrum in Coburg den Lehrerorganisationen und den<br />

wurde maßgeblich Nachbarn durch seine Arbeit Inklusionsfachverbänden haben<br />

ermöglicht. Zudem ist er Mitglied des Schulministerin Sylvia Löhrmann bewogen,<br />

Kolleginnen und Kollegen<br />

Stiftungsrates der „Stiftung Leben pur“, die Reißleine zu ziehen. Aus der bloßen<br />

die sich <strong>für</strong> Assistentinnen Menschen mit und schweren Assistenten und Verschiebung wird sich allerdings kein<br />

mehrfachen Fachleuten, Behinderungen die bei der einsetzt Planung und Umsetzung Konsens hilfreich herstellen sein können lassen, zu uneinheitlich<br />

ihnen eine bessere Lebensqualität ermöglichen<br />

will.“<br />

sind die Positionen.<br />

Mitgliedern von Gruppen oder Organisationen.<br />

Foto: Bildarchiv Bayer. Landtag, Fotograf Rolf Poss http://bildungsklick.de/a/86376/nrw-ver-<br />

28 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

2


3<br />

b v k m<br />

Der planende Mensch und sein Unterstützungskreis denken darüber nach:<br />

Wie kann eine gute Zukunft aussehen? Welche Ziele sollen erreicht werden?<br />

Der planende Mensch und sein Unterstützungskreis arbeiten zusammen daran, wie das<br />

Ziel Schritt <strong>für</strong> Schritt erreicht werden kann.<br />

Die Planung ist freiwillig und wird nicht von Leistungsträgern und Organisationen<br />

vorgeschrieben.<br />

Persönliche Zukunftsplanung kann nicht nur <strong>für</strong> eine Person hilfreich sein, sondern auch <strong>für</strong><br />

Gruppen, zum Beispiel <strong>für</strong> Familien.<br />

Durch Persönliche Zukunftsplanung verändert sich nicht nur etwas <strong>für</strong> die planende Person.<br />

Es geht auch um Veränderungen bei Diensten, Schulen, Betrieben und Organisationen und<br />

um Veränderungen im Gemeinwesen.<br />

Auch Organisationen können eine Zukunftsplanung machen, zur Frage wie sie Menschen<br />

zukünftig besser unterstützen können. Auch Städte und Gemeinden können durch eine<br />

Zukunftsplanung mit Bürgerinnen und Bürgern Teilhabemöglichkeiten <strong>für</strong> alle<br />

weiterentwickeln.<br />

Persönliche Zukunftsplanung ist keine institutionelle Hilfeplanung oder offizielle Teilhabe-<br />

Planung. Bei der Hilfe- und Teilhabeplanung geht es darum, <strong>für</strong> die persönlichen Ziele das<br />

notwendige Geld <strong>für</strong> Unterstützung bereitzustellen. Persönliche Zukunftsplanung kann eine<br />

sinnvolle Vorbereitung <strong>für</strong> die Hilfe- oder Teilhabe-Planung sein. Sie hilft auch mit dem<br />

Unterstützungskreis die persönlichen Ziele im Alltag umzusetzen. Persönliche<br />

Zukunftsplanung muss unabhängig von Einrichtungen sein.<br />

Was wollen wir mit dem Netzwerk Persönliche Zukunftsplanung<br />

erreichen?<br />

Das Netzwerk Persönliche Zukunftsplanung soll<br />

Möglichkeiten des Austausches und der Vernetzung bieten <strong>für</strong> die Menschen, die<br />

Persönliche Zukunftsplanung machen<br />

ermöglichen, dass Menschen sich gegenseitig stärken<br />

Persönliche Zukunftsplanung bekannter machen<br />

Grundsätze guter Persönlicher Zukunftsplanung beschreiben und Zukunftsplanung weiter<br />

entwickeln<br />

sich <strong>für</strong> die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen einsetzen<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

29


vkm<br />

Aufgaben des Netzwerkes Persönliche Zukunftsplanung können insbesondere sein:<br />

die Verbreitung der Idee der Persönlichen Zukunftsplanung durch Vorträge, Seminare,<br />

Artikel, Internetseiten und Materialien zu fördern<br />

einen Newsletters herauszugeben<br />

eine Internetseite, ein Forum und eine Mailingliste zu betreiben<br />

Geschichten über Persönliche Zukunftsplanung zu teilen<br />

Zeit und Raum zum Austausch, <strong>für</strong> Treffen und zur gemeinsamen inhaltlichen<br />

Weiterarbeit zu bieten<br />

Entwicklung von Merkmalen guter Persönlicher Zukunftsplanungen zu unterstützen<br />

neue Materialien zur Persönlichen Zukunftsplanung auch in leichter Sprache zu<br />

entwickeln<br />

Weiterbildungen zum Thema Persönliche Zukunftsplanung zu koordinieren und<br />

Qualitätskriterien <strong>für</strong> Weiterbildungen zu entwickeln<br />

ein Netzwerk von Mentorinnen und Mentoren <strong>für</strong> Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger<br />

aufzubauen<br />

Jahrestagungen und weitere Veranstaltungen durchzuführen<br />

gute Ideen zur Finanzierung von Persönlicher Zukunftsplanung zu verbreiten<br />

Arbeitsgruppen zu bestimmen Themen zu bilden.<br />

Informationen zur Verfügung stellen, wer was mit welchem Schwerpunkt zum Thema<br />

Persönliche Zukunftsplanung anbietet.<br />

Wie wollen wir unsere Zusammenarbeit im Netzwerk organisieren?<br />

Das Netzwerk Persönliche Zukunftsplanung ist offen <strong>für</strong> alle Personen und Organisationen,<br />

die an Persönlicher Zukunftsplanung interessiert sind und den Grundsätzen des Netzwerkes<br />

zustimmen.<br />

Der Beitritt erfolgt durch schriftliche Zustimmung zur Gründungserklärung.<br />

Das Netzwerk Persönliche Zukunftsplanung lebt von der gemeinsamen Zielsetzung, vom<br />

offenen Austausch und der aktiven Mitarbeit, dem gegenseitigen Respekt und der<br />

Wertschätzung.<br />

Es gibt eine Jahrestagung des Netzwerkes, in der in einer Netzwerkversammlung die<br />

Grundausrichtung der Arbeit beschlossen und konkrete Aktivitäten geplant werden.<br />

Es gibt eine auf der Netzwerkversammlung gewählte Steuerungsgruppe von bis zu 7<br />

Personen. Die Mitglieder der Steuerungsgruppe koordinieren die Zusammenarbeit im<br />

Netzwerk, greifen Ideen der Mitglieder auf und entwickeln das Netzwerk weiter. Sie<br />

vertreten das Netzwerk nach außen.<br />

30 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

4


v k m<br />

schiebt-die-umsetzung-der-vn-behindertenrechtskonvention/<br />

Die Steuerungsgruppe soll die Vielfalt des Netzwerkes mit seinen unterschiedlichen<br />

Personen, Gruppen und Ländern widerspiegeln.<br />

Entscheidungen in der Steuerungsgruppe werden mit einfacher Mehrheit gefällt.<br />

Abstimmungen können auch über E-Mail, Telefonkonferenzen und andere geeignete<br />

Medien erfolgen.<br />

Aus der Steuerungsgruppe gibt es aus jedem Land eine Sprecherin oder einen Sprecher.<br />

Außerdem kann auch jenseits der Steuerungsgruppe Personen Verantwortung <strong>für</strong><br />

einzelne Aufgabenbereiche übertragen werden. Mitglieder des Netzwerkes können<br />

Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin <strong>für</strong> bestimmte Themen oder Regionen sein.<br />

Das Netzwerk Persönliche Zukunftsplanung hat eine Postadresse in jedem Land.<br />

Die Materialien zur Persönlichen Zukunftsplanung sollen in jedem Land über<br />

Kooperationspartner erhältlich sein.<br />

Es können nach Interessen thematische und regionale Gruppen gebildet und<br />

gemeinsame Projekte durchgeführt werden.<br />

Das Netzwerk lebt von Spenden und Unterstützungsbeiträgen von Mitgliedern und<br />

anderen Organisationen.<br />

Die Gründungserklärung wurde erstmals zum Abschluss der Tagung „Weiter denken:<br />

Zukunftsplanung“ am 7.10.2011 in Berlin vorgestellt. Sie wurde dann auf der Grundlage von<br />

zahlreichen Veränderungsvorschlägen auf einem Vorbereitungstreffen des Netzwerkes<br />

Persönliche Zukunftsplanung in Freising am 14.4.2012 fertig gestellt. Sie war die<br />

gemeinsame Grundlage <strong>für</strong> die Gründungsversammlung des deutschsprachigen Netzwerkes<br />

Persönliche Zukunftsplanung am 9.11.2012 auf der Fachtagung „Persönliche<br />

Zukunftsplanung – Lust auf Veränderungen“ in Linz.<br />

Sonstige Aktivitäten des Netzwerks Persönliche Zukunftsplanung<br />

• Aufbau einer Internetseite www.persoenliche-zukunftsplanung.eu<br />

Eine Schwerpunktaufgabe des nächsten Jahres wird es sein, eine gute, barrierefreie, deutschsprachige<br />

Internetseite des Netzwerkes zum Thema Persönliche Zukunftsplanung aufzubauen, alle bestehenden<br />

Seiten zu verlinken und eine Kommunikations- und Informations-Plattform <strong>für</strong> das Netzwerk<br />

aufzubauen. Auf der Tagung in Linz wurde bereits ein Grobkonzept erstellt und eine Arbeitsgruppe<br />

gegründet.<br />

• Netzwerk Persönliche Zukunftsplanung bei moodle<br />

Um möglichst schnell einen Austausch unter den Netzwerkpartnern zu ermöglichen, wurde bei bidok<br />

auf der Lernplattform http://www.edumoodle.at/bidok/ einen Kurs Netzwerk Persönliche Zukunftsplanung<br />

mit vielen Materialien, einem Austauschforum und Links angelegt.<br />

Ansprechpartnerin <strong>für</strong> die Registrierung bei bidok ist Katharina Angerer (integration-ezwi@uibk.<br />

ac.at).<br />

• Netzwerk Persönliche Zukunftsplanung bei facebook<br />

Es gibt bereits seit einiger Zeit eine Seite des Netzwerkes Persönliche Zukunftsplanung bei facebook:<br />

http://www.facebook.com/persoenlichezukunftsplanung<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

5<br />

31


vkm<br />

<strong>bvkm</strong>-Neuerscheinungen<br />

(zu bestellen unter Tel.: 0211/64004-15)<br />

Ursula Haupt (Hrsg.)<br />

Kinder mit cerebralen Bewegungsstörungen<br />

Diagnostik: Entwicklung sehen<br />

– Förderung erleichtern<br />

Grundfragen der Diagnostik bei Kindern mit cerebralen Bewegungsstörungen<br />

werden <strong>für</strong> Eltern und Interessierte einfach<br />

erklärt, insbesondere psychologische und sonderpädagogische<br />

Diagnostik.<br />

Untersuchungsmethoden zur Entwicklung der Kinder werden<br />

kritisch hinterfragt, mögliche Abwertungen behinderter Kinder<br />

durch Diagnostik besprochen. Es werden neue Wege aufgezeigt, die es erleichtern, dass Diagnostik<br />

zum Verstehen der Kinder ebenso beiträgt wie zu einer wirkungsvollen Unterstützung ihrer Entwicklung.<br />

Die Eltern spielen in diesem Prozess eine wichtige Rolle.<br />

<strong>2013</strong> (3. Aufl.), 60 S., zahlr. Abb., EUR 3,50 (Nichtmitgl.), EUR 2,50 (Mitgl.), ISBN 978-3-910095-29-8<br />

Ursula Haupt & Marion Wieczorek<br />

Kinder und Jugendliche mit cerebralen<br />

Bewegungsstörungen in der Schule<br />

Der <strong>bvkm</strong> legt eine neue Broschüre vor mit dem Titel: „Kinder<br />

und Jugendliche mit cerebralen Bewegungsstörungen<br />

in der Schule“. Inhalt sind <strong>aktuell</strong>e Erfahrungsberichte von<br />

168 Eltern betroffener Schülerinnen und Schüler, ausgewertet<br />

von Ursula Haupt und Marion Wieczorek, Universität<br />

Landau. Die ausgeprägten Bewegungsstörungen machen<br />

bei der Mehrzahl der Kinder spezielle Hilfen <strong>für</strong> die aktive<br />

Teilnahme am Unterricht ebenso erforderlich wie eine therapeutische<br />

Unterstützung. Die Auswirkungen der Störung<br />

von Bewegungsabläufen z.B. beim Sprechen, Schreiben,<br />

Experimentieren und bei der Körperpflege haben zur Folge,<br />

dass nur etwa 25% der Kinder Regelschulen besuchen,<br />

und dass ihre Inklusion derzeit noch auf größere Schwierigkeiten<br />

stößt. Insbesondere die Eltern, deren Kinder schwer<br />

behindert sind, sehen zum Besuch der Förderschule wenig<br />

Alternativen. Die Zufriedenheit der Eltern mit der Schule ihrer<br />

Kinder ist aber insgesamt sehr hoch. Dennoch sehen sie<br />

die Notwendigkeit spezieller Aus- und Fortbildungen <strong>für</strong> die<br />

Lehrkräfte. Von zentraler Bedeutung sind die Überlegungen<br />

zur Weiterentwicklung der gemeinsamen Förderung von<br />

Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen.<br />

<strong>2013</strong>, 20 S., zahlr. Abb., EUR 3,50, ISBN 978-3-910095-88-5<br />

32 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>


Bestellung per Fax: 02 11/ 64 00 4-20<br />

Gisela Stemme/Doris von Eickstedt/Anita Laage-Gaupp<br />

Die frühkindliche<br />

Bewegungsentwicklung<br />

Vielfalt und Besonderheiten<br />

Dieses Buch ist empfehlenswert <strong>für</strong> alle Eltern,<br />

die die Entwicklung ihres Kindes kompetent und<br />

verständnisvoll begleiten möchten. Es vermittelt<br />

das erforderliche Wissen über Hintergründe<br />

und Zusammenhänge, um Entwicklung einerseits<br />

„gesche hen“ zu lassen, andererseits aktiv und hilfreich<br />

zu unterstützen.<br />

Die Autorinnen schöpfen aus ihrer langjährigen<br />

Erfahrung als Physiotherapeutinnen <strong>für</strong> Kinder.<br />

Aus sagekräftige Skizzen und Tabellen veranschaulichen<br />

die Texte und verdeutlichen das Thema<br />

des Buches: Bewegung als zentralen Faktor in der<br />

frühkindlichen Entwicklung zu verstehen. Bewegung<br />

ist Ausdruck von Leben, Grundlage zur Orientierung,<br />

Basis zum Lernen und Handeln. Dargestellt<br />

werden neben diesen Grundlagen die neurophysiologischen<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> Bewegung sowie<br />

die Prinzipien der Bewegungsentwicklung. Ein eigenes<br />

Kapitel ist der Entwicklung der Handlungsfähigkeit<br />

gewidmet.<br />

Besonders deutlich wird, dass die Entwicklung<br />

von Kindern nicht nach einem einheitlichen vorge-<br />

gebenen Raster erfolgt, sondern individuelle Besonderheiten<br />

aufweist. Das Buch hilft, die eigenen<br />

Beobachtungsfähigkeiten zu verbessern und gibt<br />

Hinweise zur Beurteilung von Bewegungsentwicklung<br />

und zur Feststellung von eventuellen Unregelmäßigkeiten.<br />

In einem kurzen Kapitel wird auf<br />

Behandlungsmöglichkeiten eingegangen.<br />

Da die Autorinnen auf Fachjargon verzichten, ist<br />

das Buch besonders geeignet, als Ratgeber, Sachkundebuch<br />

und Nachschlagewerk <strong>für</strong> Eltern und<br />

Laien zu dienen, wozu auch das ausführliche Glossar<br />

beiträgt. Handliches Format und ansprechende<br />

Gestaltung tragen dazu bei, sich gerne mit dem Inhalt<br />

vertraut zu machen. (Helga Treml-Sieder)<br />

2012 (aktualisierte Neuauflage)<br />

140 Seiten, 12,40 Euro (Mitglieder 8,00 Euro)<br />

Bestellabschnitt Die frühkindliche Bewegungsentwicklung<br />

Name+ggf. Institution: _____________________________________________________________<br />

_______________________________________________________________________________<br />

Straße/Ort: ______________________________________________________________________<br />

Stückzahl: ______ ISBN: 978-910095-33-5 Bestellnummer: 33<br />

q Mitglied im <strong>bvkm</strong> (8,00 Euro)<br />

q Nicht Mitglied im <strong>bvkm</strong> (12,40 Euro)<br />

<strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte Menschen e.V., verlag selbstbestimmtes leben,<br />

Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf, Tel. 02 11/64 00 4-15, Fax: 02 11/64 00 4-20, verlag@<strong>bvkm</strong>.de, www.<strong>bvkm</strong>.de<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

33


Aktion Mensch<br />

An alle Mitgliedsorganisationen des <strong>bvkm</strong><br />

Förderung zum 5. Mai <strong>2013</strong><br />

– Europäischer Protesttag zur Gleichstellung<br />

von Menschen mit Behinderungen<br />

durch die Aktion Mensch<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

auch in diesem Jahr wird die Aktion Mensch unter<br />

dem Motto „Ich bin entscheidend“ den diesjährigen<br />

Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit<br />

Behinderung unterstützen. An diesem Tag stehen<br />

Aktionen und Veranstaltungen im Fokus, die an die<br />

Öffentlichkeit <strong>für</strong> die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention<br />

plädieren.<br />

Traditionell ist der 5. Mai der Aktionstag, der die<br />

Inklusions-Kampagne der Aktion Mensch und die<br />

Umsetzung der UN-Behinderrechtskonvention<br />

fokussiert. Deshalb sind alle Verbände und Organisationen<br />

aufgerufen, sich aktiv vor Ort mit einer eigenen<br />

Aktion zu beteiligen.<br />

Plakate mit neuen Motiven und entsprechende Aktionsmittelpakete<br />

werden den Organisationen der<br />

Behindertenhilfe und Behindertenselbsthilfe <strong>für</strong> ihre<br />

Aktivitäten vor Ort von der Geschäftsstelle der Aktion<br />

Mensch in Bonn zur Verfügung gestellt. Als Teil der<br />

Inklusions-Kampagne unterstützt die Aktion Mensch<br />

auch in diesem Jahr wieder öffentlichkeitswirksame<br />

Aktionen im Rahmen des 5. Mai durch Materialien zur<br />

Öffentlichkeitsarbeit. Über die Förderaktion „Miteinander<br />

gestalten“ wird ein Zuschuss von bis zu 4.000,-<br />

Euro gewährt. Die Förderanträge können ab sofort<br />

über die Internetseite der Aktion Mensch gestellt<br />

werden. Detaillierte Informationen zur Förderaktion<br />

„Miteinander gestalten“ finden Sie unter http://www.<br />

aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/<br />

inklusion/foerderaktion.php .<br />

Als Anlage zu diesem Rundschreiben finden Sie weiterführende<br />

Informationen rund um den Aktionstag,<br />

die Beschreibung der Aktionsidee und eine Übersicht<br />

der Aktionsmittel. Unter der Internetadresse http://<br />

www.aktion-mensch.de/aktionsmittel finden Sie alle<br />

Aktionsmittel sowie den Aktionsfinder. Bitte haben<br />

Sie Verständnis da<strong>für</strong>, dass die Aktionsmittel nur<br />

noch online bestellt werden können.<br />

Neu ist, dass das gesamte Geschehen um den 5. Mai<br />

im Internet z. B. auf facebook und twitter begleitet<br />

werden soll. Sie finden dazu in der anliegenden Unterlage<br />

besondere Hinweise und Tipps.<br />

Denken Sie daran, den Antrag unbedingt vor Beginn<br />

Ihrer Aktivitäten zu stellen. Geben Sie als zuständigen<br />

Spitzen/<strong>Bundesverband</strong> des <strong>bvkm</strong> an.<br />

Für Rückfragen rund um die Aktion zum 5. Mai steht<br />

Ihnen Carolina Bonta bei der Aktion Mensch gern telefonisch<br />

unter der Telefonnummer 0228 / 2092-391<br />

oder per E-Mail unter carolina.bonta@aktion-mensch.<br />

de zur Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Heide Adam-Blaneck<br />

heide.adam-blaneck@<strong>bvkm</strong>.de<br />

Tel: 0211 64004-16<br />

34 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>


Konduktive Gruppenassistent/innen sind vom Grundberuf Kinderpfleger/innen oder Heilerziehungspflegehelfer/-innen,<br />

die an einer sonderpädagogischen oder therapeutischen Einrichtung in konduktiven Gruppen<br />

arbeiten.<br />

Voraussetzung zur Teilnahme<br />

Eine abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Erzieher/in, Lehrer/in, Heilerziehungspfleger/in, Heilpädagogen/in,<br />

Konduktor/in, Psychologen/in, Sozialpädagogen/in oder Therapeuten/in sowie eine mindestens<br />

zweijährige Berufspraxis im Ausbildungsberuf, <strong>für</strong> KGAs eine abgeschlossene Ausbildung zum/r Kinderpfleger/in<br />

oder Heilerziehungspflegehelfer/in.<br />

Eine weiterbildungsbegleitende Tätigkeit von mindestens zehn Wochenstunden in einer Rehabilitationseinrichtung<br />

bzw. Schule, in der konduktive Förderung praktiziert werden kann, ist erforderlich.<br />

Weiterbildungsinhalte<br />

• Grundlagen der konduktiven Förderung<br />

• Konduktive Didaktik und Methodik<br />

• Medizinisches Grund- und Aufbauwissen im konduktiv-heilpädagogischen Kontext<br />

• Sonderpädagogik und Körperbehindertenpädagogik im konduktiven Kontext<br />

• Psychologie, Wahrnehmung im konduktiv-heilpädagogischen Kontext<br />

• Soziologie, Integration und Inklusion<br />

• Sprache, Sprechen, unterstützte Kommunikation<br />

• Sprachliches Verhalten im konduktiv-heilpädagogischen Kontext<br />

• Hilfsmittelversorgung<br />

• Altersspezifische konduktive Förderung<br />

• Neurophysiologische Behandlungsmethoden und Aspekte der Bewegung im konduktiven Kontext<br />

• Familienarbeit<br />

• Praktikum, Sommerförderwochen<br />

Kursgebühr<br />

12.500 EUR <strong>für</strong> Selbstzahler PtK außerhalb Bayerns und Ausland<br />

7.000 EUR <strong>für</strong> Selbstzahler KGA außerhalb Bayerns und Ausland<br />

2.500 EUR Eigenbeteiligung <strong>für</strong> PtK aus Bayern, der Rest wird von den Ministerien getragen<br />

1.000 EUR Eigenbeteiligung <strong>für</strong> KGA aus Bayern<br />

Prüfung<br />

Nach jedem Semester findet eine theoretische und/oder praktische Prüfung statt. Die praktische Prüfung findet<br />

in Form einer Lerneinheit/Unterrichtsvorführung statt. Die Abschlussprüfung wird am Lehrgangsort in Form einer<br />

praktischen und theoretischen Ausarbeitung durchgeführt.<br />

Lehrgangsdauer<br />

2 Jahre (20 Wochenenden +10 Wochen Praktikum bzw. Theoriewochen)<br />

KGA ca. 1 Jahr, eingebunden in den PtK-Lehrgang<br />

Stundenumfang<br />

PtK/HFL 1700 Stunden, davon 640 Stunden Theorie, 1060 Stunden Praxis<br />

KGA/IA ca. 900 Stunden<br />

Kursort<br />

Phoenix GmbH der Stiftung Pfennigparade, München und weitere Kursorte der Stiftung Pfennigparade<br />

Kolumne<br />

„Wege entstehen dadurch,<br />

dass man sie geht.“ Franz Kafka<br />

Phoenix GmbH<br />

Konduktives Förderzentrum<br />

Weiterbildungslehrgang der Phoenix GmbH<br />

2007-2009<br />

Pädagogisch-therapeutische/r Konduktor/in (PtK) und<br />

Heilpädagogische/r Förderlehrer/in (HFL)<br />

<strong>für</strong> Erzieher/innen · Therapeut/innen · Sozialpädagog/innen · Lehrer/innen · Dipl. Konduktor/innen<br />

oder<br />

Konduktive/r Gruppenassistent/in (KGA), Inklusionsassistent/in (IA)<br />

<strong>für</strong> Kinderpfleger/innen · Pflegehelfer/innen · Alternpfleger/innen<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

Ein zweijähriger berufsbegleitender Weiterbildungslehrgang in Zusammenarbeit mit der Phoenix<br />

GmbH und dem Bayerischen Staatsministerium <strong>für</strong> Unterricht und Kultus und dem Bayerischen Staatsministerium<br />

<strong>für</strong> Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen<br />

Fachkräfte aus den Bereichen Pädagogik, Medizin, Rehabilitation und Psychologie qualifizieren<br />

sich <strong>für</strong> die konduktive Förderung<br />

Durch die ganzheitliche Förderung von Kindern mit Körperbehinderung und die Erfahrungen aus einem<br />

mehrjährigen Projekt in Kooperation mit dem Petö-Institut in Budapest entwickelte die Stiftung Pfennigparade<br />

ein völlig neues Qualifizierungsangebot.<br />

Die berufsbegleitende Weiterbildung zum/zur Pädagogisch-therapeutischen Konduktor/in und Heilpädagogischen<br />

Förderlehrer/in sowie zum/zur Konduktive/r Gruppenassistent/in oder Inklusionsassistent/in<br />

(<strong>für</strong> Kinderpfleger/innen und Pflegehelfer/innen) richtet sich an Fachkräfte aus dem Bereich<br />

der Rehabilitation und der Pädagogik bei <strong>körper</strong>behinderten Kindern und Jugendlichen, die den auf<br />

deutsche Verhältnisse angepassten neuen Förderansatz der konduktiven Förderung (KF) kennen lernen<br />

und praktizieren wollen. Konduktive Förderung ist eine ganzheitliche Methode zur Unterstützung frühestmöglicher<br />

Selbständigkeit und Unabhängigkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit<br />

Zerebralparese.<br />

Die berufsbegleitende Weiterbildung beinhaltet umfassende Praxisbezüge. Ziel ist es, dieses ganzheitliche<br />

Fördersystem in der transdisziplinären Rehabilitationsarbeit und schulischen Förderung anzuwenden.<br />

Der Weiterbildungslehrgang ist gleichwertig der staatlich berufsbegleitenden sonderpädagogischen<br />

Zusatzausbildung <strong>für</strong> das Personal <strong>für</strong> heilpädagogische Unterrichtshilfe in Bayern.<br />

Heilpädagogische Förderlehrer/innen sind an Sonderschulen tätig und leiten unter enger Kooperation<br />

mit dem/der Sonderpädagogen/in eine SVE oder Schulklasse. Man hat die Berechtigung zum<br />

Unterrichten bestimmter Fächer (je nach den gesetzlichen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer).<br />

In Heilpädagogischen Tagesstätten können PtKs mit ihrem speziell erworbenen heilpädagogischen<br />

Fachwissen Gruppen leiten.<br />

113


Recht und Praxis<br />

Recht und Praxis<br />

Veranstaltungen aus dem<br />

Bereich Recht und Sozialpolitik<br />

des <strong>bvkm</strong> in <strong>2013</strong><br />

Sozialpolitische Fachtage<br />

Seit 2011 führt der <strong>bvkm</strong> zweimal im Jahr einen<br />

sozialpolitischen Fachtag zu <strong>aktuell</strong>en Themen<br />

aus Rechtsprechung und Gesetzgebung<br />

durch. Die Veranstaltungen richten sich an<br />

Menschen aus den Mitgliedsorganisationen<br />

des <strong>bvkm</strong>, die Betroffene in sozialrechtlichen<br />

Angelegenheiten beraten. Vorgestellt und diskutiert<br />

werden <strong>aktuell</strong>e Urteile, Gesetze sowie<br />

die Verwaltungspraxis von Sozialämtern,<br />

Pflegekassen und anderen Kostenträgern.<br />

Geleitet werden die Fachtage vom Geschäftsführer<br />

des <strong>bvkm</strong>, Norbert Müller-Fehling sowie<br />

den beiden Juristen des <strong>bvkm</strong> Katja Kruse<br />

und Sebastian Tenbergen. Gerne greifen wir<br />

auch Themen auf, die Ihnen unter den Nägeln<br />

brennen. Bitte rufen Sie uns an (Telefon: 0211-<br />

64004-0) oder schicken Sie uns eine Email an<br />

katja.kruse@<strong>bvkm</strong>.de. Die nächsten beiden<br />

Fachtage finden statt am<br />

• 18. Juni <strong>2013</strong> in Frankfurt<br />

• 12. November <strong>2013</strong> in Hannover<br />

Die Ausschreibung zu den Veranstaltungen nebst<br />

Anmeldeformular versenden wir zwei Monate vor<br />

dem jeweiligen Termin.<br />

Behinderung und Migration<br />

Vielfach ist zu beobachten, dass sich Menschen<br />

mit Migrationshintergrund im deutschen Rechtssystem<br />

nicht zurechtfinden. Gerade das Behindertenrecht<br />

ist aufgrund des gegliederten Systems<br />

der Sozialleistungen besonders schwer zu überblicken.<br />

Familien mit behinderten Kindern und Migrationshintergrund<br />

nehmen deshalb häufig ihre<br />

Rechte nicht wahr. Sie suchen oft eher Unterstützung<br />

im Kreis ihrer Angehörigen, als zum Beispiel<br />

die Hilfe familienunterstützender Dienste in Anspruch<br />

zu nehmen.<br />

Ziel des Seminars „Behinderung und Migration“ ist<br />

es deshalb, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren<br />

darin auszubilden, Familien mit Migrationshintergrund<br />

über die Rechte behinderter Menschen<br />

und ihrer Angehörigen zu informieren und sie bei<br />

der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen.<br />

Zielgruppe sind Migrantinnen und Migranten, die<br />

diese Informationen an ihre Landsleute in der jeweiligen<br />

Muttersprache weitergeben können und<br />

möchten. Geleitet wird das Seminar von der Juristin<br />

beim <strong>bvkm</strong>, Katja Kruse. Es findet statt am<br />

• 21. September <strong>2013</strong> in Hannover<br />

Die Ausschreibung zu dem Seminar nebst Anmeldeformular<br />

erfolgt im Juni.<br />

Aktuelle Rechtsratgeber<br />

auf www.<strong>bvkm</strong>.de<br />

Am 1. Januar <strong>2013</strong> sind zahlreiche Gesetzesänderungen<br />

in Kraft getreten. Der <strong>bvkm</strong> hat deshalb<br />

seine Rechtsratgeber aktualisiert. Zum kostenlosen<br />

Herunterladen stehen die neuen Ratgeber<br />

bereits jetzt auf der Internetseite www.<strong>bvkm</strong>.de<br />

zur Verfügung. In gedruckter Form erscheinen sie<br />

voraussichtlich Ende <strong>Februar</strong>/Anfang März <strong>2013</strong>.<br />

Das Merkblatt „Mein Kind ist behindert – diese<br />

Hilfen gibt es“ berücksichtigt unter anderem<br />

Änderungen, die sich durch das Pflegeneuausrichtungsgesetz<br />

(PNG) ergeben haben. Dazu gehören<br />

z.B. die Verbesserungen <strong>für</strong> Menschen mit<br />

eingeschränkter Alltagskompetenz. Für diesen<br />

Personenkreis wurde das Pflegegeld sowie die<br />

Pflegesachleistung in Pflegestufe I und II erhöht.<br />

Weitere Aktualisierungen sind erfolgt im Hinblick<br />

auf die Neugestaltung des Rundfunkbeitragsrechts,<br />

die Erhöhung der Kosten <strong>für</strong> die Wertmarke,<br />

die behinderte Menschen zur Freifahrt im<br />

öffentlichen Nahverkehr benötigen sowie durch<br />

den Wegfall der Praxisgebühr zum 1. Januar. Die<br />

52 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>


Recht und Praxis<br />

genannten Änderungen sind auch in der Neufassung<br />

der Broschüre „18 werden mit Behinderung<br />

– Was ändert sich bei Volljährigkeit?“ berücksichtigt.<br />

Ebenfalls aktualisiert wurde das „Merkblatt zur<br />

Grundsicherung“. Denn zum 1. Januar sind die<br />

Regelsätze gestiegen, die Menschen mit Behinderung<br />

im Rahmen der Grundsicherung beanspruchen<br />

können, wenn sie erwachsen und voll<br />

erwerbsgemindert sind. Alleinstehende Menschen<br />

erhalten nun einen Regelsatz von monatlich<br />

382 Euro und Menschen mit Behinderung, die im<br />

Haushalt ihrer Eltern leben, bekommen 306 Euro.<br />

Auch das „Steuermerkblatt 2012/<strong>2013</strong>“ ist nun<br />

in der <strong>aktuell</strong>en Fassung erhältlich. Es berücksichtigt<br />

Änderungen, die sich durch das Steuervereinfachungsgesetz<br />

2011 erstmals <strong>für</strong> den<br />

Veranlagungszeitraum 2012 ergeben. Dazu gehört<br />

z.B. die vereinfachte Möglichkeit, Kinderbetreuungskosten<br />

steuerlich gelten zu machen.<br />

Katja Kruse<br />

Grundsicherung:<br />

Unterkunftskosten behinderter<br />

Menschen, die im Haushalt<br />

ihrer Eltern leben<br />

<strong>bvkm</strong> fordert Gesetzesänderung<br />

und bittet da<strong>für</strong> um Ihre Mithilfe<br />

Menschen mit Behinderung, die das 18. Lebensjahr<br />

vollendet haben und voll erwerbsgemindert<br />

sind, haben Anspruch auf Leistungen<br />

der Grundsicherung. Dieser umfasst auch die<br />

Kosten <strong>für</strong> Unterkunft und Heizung. Leben<br />

Grundsicherungsberechtigte im Haushalt ihrer<br />

Eltern und beziehen die Eltern selbst keine<br />

Sozialleistungen, sind diese Kosten nach Urteilen<br />

des Bundessozialgerichts aus dem Jahr<br />

2011 nur dann zu übernehmen, wenn die Eltern<br />

mit ihrem Kind einen Miet- bzw. Untermietvertrag<br />

geschlossen haben. Dies gilt sowohl <strong>für</strong><br />

die Fallkonstellationen, bei denen das Kind gemeinsam<br />

mit seinen Eltern in einem Eigenheim<br />

oder einer Eigentumswohnung lebt als auch<br />

<strong>für</strong> die Fälle, bei denen das Kind mit seinen Eltern<br />

gemeinsam eine Mietwohnung bewohnt.<br />

Der Mietvertrag muss ernsthaft gewollt sein.<br />

Es muss also nachweisbar sein, dass die Absicht<br />

besteht, den vereinbarten Mietzins tatsächlich<br />

zu zahlen. Sind die Eltern rechtliche<br />

Betreuer ihres behinderten Kindes, muss <strong>für</strong><br />

den Abschluss des Vertrages ein Ergänzungsbetreuer<br />

bestellt werden. Denn Eltern dürfen<br />

nicht im Namen des Kindes mit sich selbst einen<br />

Mietvertrag vereinbaren. Mieteinnahmen<br />

der Eltern sind zudem Einkünfte, die bei der<br />

Einkommensteuererklärung anzugeben sind.<br />

Der Abschluss eines solchen Mietvertrages ist<br />

also <strong>für</strong> die Eltern mit hohem bürokratischem<br />

Aufwand verbunden.<br />

Hinzu kommt, dass viele Sozialämter die<br />

Ernsthaftigkeit von Mietverträgen anzweifeln,<br />

wenn nach Erreichen der Volljährigkeit ein<br />

Mietvertrag geschlossen wird, sich ansonsten<br />

die Lebensumstände aber nicht verändern,<br />

der behinderte Mensch also z.B. weiterhin gemeinsam<br />

mit seinen Eltern in einem Einfamilienhaus<br />

lebt und dort sein altes Kinderzimmer<br />

bewohnt. Grundsicherungsberechtigte müssen<br />

deshalb oft monate- oder gar jahrelang ihren<br />

Anspruch auf Unterkunftskosten im Wege<br />

des Widerspruchs- oder Klageverfahrens<br />

durchsetzen.<br />

Um den Eltern diese Bürokratie und nervenaufreibende<br />

Gerichtsprozesse zu ersparen, hatte der<br />

<strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte<br />

Menschen (<strong>bvkm</strong>) Ende 2012 im Rahmen eines<br />

Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des<br />

Sozialgesetzbuchs XII eine Gesetzesänderung<br />

gefordert, die eine Bewilligung von Unterkunftskosten<br />

nach dem Pro-Kopf-Anteil des Kindes an<br />

diesen Kosten ermöglichen sollte. Auf diese Weise<br />

könnten z.B. die Unterkunftskosten bei einem<br />

Kind, das mit beiden Elternteilen in einem Haushalt<br />

lebt, durch drei geteilt und das auf das Kind<br />

entfallende Drittel vom Sozialamt übernommen<br />

werden. Ein entsprechender Änderungsantrag,<br />

der den Vorschlag des <strong>bvkm</strong> zur Grundlage hatte,<br />

wurde auch von der Fraktion DIE LINKE in den<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

53


Recht und Praxis<br />

Ausschuss <strong>für</strong> Arbeit und Soziales des Deutschen<br />

Bundestages eingebracht, aber am 7. November<br />

2012 mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD und FDP<br />

gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und<br />

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt (BT-Drucksache<br />

17/11382, Seite 10). Eine Änderung des Gesetzes<br />

ist daher vorerst gescheitert.<br />

Das Bundesministerium <strong>für</strong> Arbeit und Soziales<br />

(BMAS) sieht in dieser Sache zurzeit ebenfalls<br />

keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. In<br />

seinem an den <strong>bvkm</strong> gerichteten Schreiben vom<br />

19. Dezember 2012 hat das BMAS aber zumindest<br />

eine mögliche Überprüfung der Rechtslage<br />

in Aussicht gestellt. In dem Schreiben heißt es:<br />

„Zunächst aber muss es einen Überblick über die<br />

Verwaltungspraxis geben. Auf dieser Grundlage<br />

ist dann zu entscheiden, ob gesetzliche oder untergesetzliche<br />

Maßnahmen erforderlich sind.“<br />

Der <strong>bvkm</strong> bittet Sie als betroffene Eltern deshalb<br />

um Ihre Mithilfe:<br />

Bitte schildern Sie uns Ihre Erfahrungen. Wie<br />

geht Ihr Sozialamt seit der neuen Rechtsprechung<br />

des BSG mit der Bewilligung von Unterkunftskosten<br />

um? Interessieren würde uns<br />

insbesondere: Mussten Sie einen Mietvertrag<br />

mit Ihrem Kind schließen und wurde dieser<br />

als wirksam anerkannt? Leben Sie in einem<br />

Eigenheim/einer Eigentumswohnung oder zur<br />

Miete? Bitte schreiben Sie uns an: <strong>Bundesverband</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte<br />

Menschen, „Stichwort Grundsicherung/<br />

Unterkunftskosten“, Brehmstraße 5-7, 40239<br />

Düsseldorf oder schicken Sie uns eine Email<br />

an: info@<strong>bvkm</strong>.de. Wir sammeln Ihre Berichte<br />

und werden Sie als Grundlage <strong>für</strong> politische<br />

Forderungen an den Gesetzgeber nutzen.<br />

Selbstverständlich wird Ihre Anonymität und<br />

die Vertraulichkeit Ihrer Unterlagen gewahrt.<br />

!<br />

Katja Kruse<br />

Argumentationshilfe wenn das Sozialamt die Wirksamkeit<br />

eines Mietvertrages nicht anerkennt<br />

(Musterwiderspruch)<br />

I) Vorbemerkung<br />

Seit dem 1. Januar 2005 sind die Leistungen der<br />

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung<br />

im Sozialgesetzbuch XII (Recht der Sozialhilfe)<br />

geregelt. Zuständig <strong>für</strong> die Bewilligung<br />

sind die Sozialämter. Deren Entscheidungen unterliegen<br />

der Kontrolle durch die Sozialgerichte.<br />

Der Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung<br />

umfasst auch die Kosten <strong>für</strong> Unterkunft, Heizung<br />

und Warmwasserversorgung. Lebt ein leistungsberechtigter<br />

Mensch mit Behinderung im Haushalt<br />

seiner Eltern ist hinsichtlich der Frage, unter<br />

welchen Voraussetzungen das Sozialamt diese<br />

Kosten übernimmt, wie folgt zu differenzieren:<br />

Eltern beziehen selbst Sozialleistungen<br />

Beziehen die Eltern ebenfalls bedürftigkeitsabhängige<br />

Sozialleistungen, also zum Beispiel<br />

Arbeitslosengeld II, sind die Unterkunfts- und<br />

Heizungskosten sowie die Kosten <strong>für</strong> die Warmwasserversorgung<br />

nach der Zahl der vorhandenen<br />

Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft aufzuteilen.<br />

In diesem Fall hat das Sozialamt den Teil der<br />

Kosten zu übernehmen, der nach der Pro-Kopf-<br />

Aufteilung auf das grundsicherungsberechtigte<br />

Kind entfällt.<br />

Beispiel:<br />

Die Eltern beziehen Arbeitslosengeld II und leben<br />

mit ihrem erwachsenen behinderten Kind in einer<br />

Mietwohnung. Die Miete beträgt 600 Euro im Monat.<br />

Das Sozialamt muss <strong>für</strong> das Kind Unterkunftskosten<br />

in Höhe von 200 Euro (1/3 von 600 Euro)<br />

zahlen.<br />

54 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>


Recht und Praxis<br />

Eltern beziehen keine Sozialleistungen<br />

Haben die Eltern dagegen ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit<br />

oder aus einer Rente (erhalten sie<br />

also selbst keine Sozialleistungen), sind Kosten<br />

<strong>für</strong> die Unterkunft, die Heizung und die Warmwasserversorgung<br />

des grundsicherungsberechtigten<br />

Kindes nach der <strong>aktuell</strong>en Rechtsprechung des<br />

Bundessozialgerichts (BSG) nur dann zu übernehmen,<br />

wenn die Eltern mit ihrem Kind einen<br />

Miet- bzw. Untermietvertrag geschlossen haben<br />

(BSG-Urteile vom 25. August 2011, Az. B 8 SO<br />

29/10 R sowie vom 14. April 2011, Az. B 8 SO 18/09<br />

R).<br />

BEACHTE:<br />

Dies gilt sowohl <strong>für</strong> die Fallkonstellationen,<br />

bei denen das Kind gemeinsam mit seinen<br />

Eltern in einem Eigenheim oder einer Eigentumswohnung<br />

lebt als auch <strong>für</strong> die Fälle bei<br />

denen das Kind mit seinen Eltern gemeinsam<br />

eine Mietwohnung bewohnt.<br />

Vor dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung<br />

war es gängige Praxis der meisten Sozialämter<br />

auch in diesen Fällen die Unterkunftskosten nach<br />

der Zahl der zur Haushaltsgemeinschaft zählenden<br />

Personen aufzuteilen und den Pro-Kopf-Anteil,<br />

der auf das grundsicherungsberechtigte Kind<br />

entfiel, im Rahmen der Grundsicherung zu übernehmen.<br />

Manche Sozialämter verfahren trotz der<br />

entgegenstehenden Urteile des BSG auch heute<br />

noch so.<br />

Immer mehr Sozialämter wenden die BSG-Urteile<br />

aber neuerdings in der Praxis an. In vielen <strong>aktuell</strong>en<br />

Bewilligungsbescheiden wird deshalb<br />

grundsicherungsberechtigten Menschen, die seit<br />

zahlreichen Jahren Kosten der Unterkunft bezogen<br />

haben, der Unterkunftsanspruch mit der Begründung<br />

versagt, es bestehe kein Mietvertrag zwischen<br />

ihnen und ihren Eltern.<br />

BEACHTE:<br />

Ein Widerspruch gegen einen solchen Bescheid<br />

ist aufgrund der genannten BSG-Rechtsprechung<br />

nicht erfolgversprechend! Wollen<br />

grundsicherungsberechtigte Menschen in<br />

dieser Situation weiterhin einen Anspruch auf<br />

Kosten der Unterkunft, Heizung und Warmwasser-versorgung<br />

geltend machen, besteht<br />

ihre einzige Chance darin, einen Miet- bzw.<br />

Untermietvertrag mit ihren Eltern zu schließen.<br />

Der darin vereinbarte Mietzins ist dann<br />

vom Sozialamt als Kosten der Unterkunft zu<br />

übernehmen, sofern er der Höhe nach angemessen<br />

ist.<br />

Wirksamkeit des Mietvertrages<br />

Nur wenn der zwischen Eltern und ihren Kindern<br />

geschlossene Mietvertrag wirksam ist, übernimmt<br />

das Sozialamt die darin vereinbarte Miete<br />

als Kosten der Unterkunft. Muster <strong>für</strong> Miet- bzw.<br />

Untermietverträge gibt es in gut sortieren Schreibwarenläden.<br />

Sind die Eltern rechtliche Betreuer ihres behinderten<br />

Kindes, muss vom Betreuungsgericht ein<br />

Ergänzungsbetreuer bestellt werden, damit ein<br />

wirksamer Mietvertrag geschlossen werden kann.<br />

Denn Eltern dürfen nicht im Namen des Kindes mit<br />

sich selbst einen Mietvertrag vereinbaren (Verbot<br />

des Insichgeschäfts). Ist der Vertragsschluss<br />

erfolgt, ist die Ergänzungsbetreuung vom Gericht<br />

wieder aufzuheben. Der Ergänzungsbetreuer wird<br />

also nur <strong>für</strong> dieses eine Rechtsgeschäft bestellt.<br />

Der zwischen den Eltern und ihren Kindern geschlossene<br />

Mietvertrag muss außerdem ernsthaft<br />

gewollt sein. Bei Verträgen unter nahen Angehörigen<br />

sind an den Nachweis der Ernsthaftigkeit<br />

hohe Anforderungen zu stellen (so BSG-Urteil vom<br />

3. März 2009, Az. B 4 AS 37/08 R). Insbesondere<br />

muss nachweisbar sein, dass die Absicht besteht,<br />

den vereinbarten Mietzins wirklich zu zahlen.<br />

Auch muss der Mietvertrag tatsächlich durch die<br />

Zahlung von Miete vollzogen werden.<br />

BEACHTE!<br />

Empfehlenswert ist es deshalb, <strong>für</strong> das Kind<br />

ein eigenes Konto einzurichten, auf das die<br />

Grundsicherung eingezahlt wird und von dem<br />

die Miete abgebucht wird.<br />

Wird der Mietvertrag von den Eltern mit ihrem Kind<br />

nur zum Schein geschlossen, ist er unwirksam.<br />

BEACHTE!<br />

Viele Sozialämter zweifeln die Ernsthaftigkeit<br />

von Mietverträgen an, wenn nach Erreichen<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

55


Recht und Praxis<br />

der Volljährigkeit ein Mietvertrag geschlossen<br />

wird, sich ansonsten die Lebensumstände<br />

aber nicht verändern, der behinderte Mensch<br />

also z.B. weiterhin gemeinsam mit seinen Eltern<br />

in einem Einfamilienhaus lebt, dort sein<br />

altes Kinder- bzw. Jugendzimmer bewohnt<br />

und die Räumlichkeiten wie bisher von allen<br />

genutzt werden. Auch erste sozialgerichtliche<br />

Entscheidungen verneinen in derartigen<br />

Fällen die Wirksamkeit des zwischen Eltern<br />

und ihrem behinderten Kind vereinbarten<br />

Mietvertrages (vgl. Schleswig-Holsteinisches<br />

Landessozialgericht, Urteil vom 29. Juni 2011,<br />

Az. L 9 SO 16/10, Sozialgericht Duis-burg, Urteil<br />

vom 10. Oktober 2011, Az. S 16 SO 51/10).<br />

Liegt eine solche Fallkonstellation vor, muss<br />

die Ernsthaftigkeit des Mietvertrages deshalb<br />

besonders sorgfältig begründet werden. Die<br />

Erfolgsaussichten einer Klage sind in diesen<br />

Fällen angesichts der bereits ergangenen<br />

Rechtsprechung äußerst ungewiss.<br />

Ist der Mietvertrag wirksam, übernimmt das Sozialamt<br />

die vertraglich vereinbarte Miete nebst<br />

Nebenkosten, soweit deren Höhe angemessen ist.<br />

Angemessen ist das, was ortsüblicher Weise als<br />

Miete <strong>für</strong> Wohnraum zu zahlen ist, der nach Ausstattung,<br />

Lage und Bausubstanz einfachen und<br />

grundlegenden Bedürfnissen genügt. Anhaltspunkte,<br />

welche konkrete Miethöhe angemessen<br />

ist, lassen sich dem örtlichen Mietspiegel entnehmen.<br />

BEACHTE!<br />

Mieteinnahmen der Eltern sind Einkünfte, die<br />

bei der Einkommensteuererklärung anzugeben<br />

sind.<br />

Lehnt das Sozialamt die Übernahme der Unterkunftskosten<br />

mit der Begründung ab, es sei<br />

zwischen dem grundsicherungsberechtigten<br />

Menschen und seinen Eltern kein wirksamer Mietvertrag<br />

zustande gekommen, ist hiergegen gegebenenfalls<br />

Widerspruch einzulegen. Hier<strong>für</strong> ist<br />

der nachfolgende Musterwiderspruch gedacht.<br />

II) Allgemeine Hinweise zum Einlegen von Widerspruch<br />

und Klage<br />

Die Entscheidungen der Sozialhilfeträger unterliegen<br />

seit dem 1. Januar 2005 der Kontrolle durch<br />

die Sozialgerichtsbarkeit. Gegen unrichtige Bescheide<br />

ist zunächst fristgerecht schriftlich Widerspruch<br />

beim zuständigen Sozialhilfeträger zu<br />

erheben. Enthält der Bescheid eine schriftliche<br />

Rechtsmittelbelehrung, ist der Widerspruch innerhalb<br />

eines Monats nach Bekanntgabe des<br />

Bescheids zu erheben. Fehlt eine solche Rechtsmittelbelehrung<br />

kann man innerhalb eines Jahres<br />

Widerspruch einlegen. Damit man beweisen kann,<br />

dass man die Frist eingehalten hat, sollte man den<br />

Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein verschicken.<br />

Der Widerspruch muss während der Widerspruchsfrist<br />

noch nicht begründet werden. Es<br />

reicht zunächst aus darzulegen, dass man mit<br />

der Entscheidung des Sozialhilfeträgers nicht<br />

einverstanden ist. (Beispiel: „Hiermit lege ich gegen<br />

Ihren Bescheid vom ..... Widerspruch ein. Die<br />

Begründung dieses Widerspruchs erfolgt gesondert.“)<br />

Da es sich bei den Bescheiden von Behörden<br />

immer um die Entscheidung von Einzelfällen<br />

handelt, sollte man schließlich in der Begründung<br />

des Widerspruchs auf die individuellen Umstände<br />

des Einzelfalles möglichst konkret eingehen.<br />

Insoweit sind Musterwidersprüche nur bedingt<br />

verwendbar.<br />

BEACHTE!<br />

Bitte ergänzen Sie den nachfolgenden Musterwiderspruch<br />

an den gekennzeichneten Stellen<br />

um Ihre individuelle Darlegung des Sachverhalts.<br />

Außerdem sollten Sie nur die Begründungen<br />

in Ihrem Widerspruch übernehmen,<br />

die auf Ihren Fall in tatsächlicher Hinsicht zutreffen.<br />

Der Sozialhilfeträger wird die Sach- und Rechtslage<br />

unter Berücksichtigung des Widerspruchs<br />

erneut überprüfen. Entweder wird dann den Einwänden<br />

des Widerspruchs Rechnung getragen<br />

oder der Widerspruch wird durch einen sogenannten<br />

Widerspruchsbescheid zurückgewiesen.<br />

Gegen diesen Widerspruchsbe-scheid kann man<br />

Klage vor dem Sozialgericht erheben. Enthält<br />

der Widerspruchsbescheid keine Rechtsmittelbelehrung,<br />

hat man <strong>für</strong> die Klage ein Jahr Zeit. Ist<br />

der Widerspruchsbescheid hingegen mit einer<br />

Rechtsmittelbelehrung versehen, muss die Klage<br />

innerhalb eines Monats erhoben werden. Die<br />

Monatsfrist beginnt mit der Zustellung des Wider-<br />

56 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>


Recht und Praxis<br />

spruchsbescheids.<br />

Da es vor den Sozialgerichten in der ersten Instanz<br />

keinen Anwaltszwang gibt, kann jeder Grundsicherungsberechtigte<br />

selbst Klage einreichen und<br />

auch alleine zur mündlichen Verhandlung erscheinen.<br />

Im Fall von gesetzlicher Betreuung muss der<br />

Betreuer tätig werden.<br />

Für Sozialgerichtsverfahren in Angelegenheit der<br />

Grundsicherung werden keine Gerichtskosten<br />

erhoben. Lässt sich der Grundsicherungsberechtigte<br />

durch einen Rechtsanwalt vertreten, kann<br />

hinsichtlich der Anwaltskosten Prozesskostenhilfe<br />

beantragt werden.<br />

III) Musterwiderspruch<br />

Bei dem nachfolgenden Musterwiderspruch wird<br />

davon ausgegangen, dass <strong>für</strong> den grundsicherungsberechtigten<br />

Menschen mit Behinderung<br />

eine rechtliche Betreuung <strong>für</strong> den Aufgabenkreis<br />

der Vermögenssorge angeordnet ist und<br />

ein Elternteil rechtlicher Betreuer ist. In Fällen<br />

rechtlicher Betreuung muss der Betreuer den Widerspruch<br />

im Namen des behinderten Menschen<br />

einlegen. Widerspruchsführer ist dann zwar ebenfalls<br />

der behinderte Mensch, er wird jedoch im<br />

Widerspruchsverfahren durch den Betreuer vertreten.<br />

Liegt kein Fall von rechtlicher Betreuung vor, ist<br />

der Musterwiderspruch entsprechend umzuformulieren.<br />

Name und Anschrift<br />

des rechtlichen Betreuers<br />

An den<br />

Träger der Sozialhilfe<br />

in ......<br />

Ort, den.......<br />

Widerspruch gegen den Bescheid vom ....., Aktenzeichen:......<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

zunächst zeige ich an, dass ich Frau/Herrn ______________, geb. am ______, wohnhaft<br />

___________ als rechtlicher Betreuer vertrete. Ein auf meinen Namen lautender Bestellungsbeschluss<br />

des Betreuungsgerichts _________ liegt in Kopie als Anlage bei.<br />

Gegen den vorbezeichneten Bescheid lege ich hiermit im Namen des/der von mir betreuten Frau/<br />

Herrn ___________<br />

WIDERSPRUCH<br />

ein, soweit ihre/seine tatsächlichen Aufwendungen <strong>für</strong> Unterkunft, Heizung und Warmwasserversorgung<br />

in Höhe von monatlich _______ Euro (bitte den vereinbarten Mietzins eintragen) bei<br />

der Bemessung der Grundsicherungsleistung nicht berücksichtigt wurden und beantrage, den<br />

Grundsicherungsbedarf um diesen Betrag aufzustocken.<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

57


Recht und Praxis<br />

Den Widerspruch begründe ich im Einzelnen wie folgt:<br />

BEGRÜNDUNG<br />

Frau/Herr _____ ist meine Tochter/mein Sohn. Sie/Er lebt in unserem, also im elterlichen Haushalt.<br />

Aufgrund der neueren Rechtsprechung des Bundessozial-gerichts (BSG) können Kosten <strong>für</strong><br />

Unterkunft, Heizung und Warmwasserversorgung bei im Haushalt der Eltern lebenden grundsicherungsberechtigten<br />

Kindern nur übernommen werden, wenn zwischen den Eltern und ihrem<br />

Kind ein wirksamer Mietvertrag geschlossen wurde (BSG-Urteile vom 25. August 2011, Az. B 8 SO<br />

29/10 R sowie vom 14. April 2011, Az. B 8 SO 18/09 R).<br />

Ein solcher Mietvertrag wurde am _______ wirksam zwischen unserer Tochter/unserem Sohn<br />

_____ und uns als Eltern vereinbart (vgl. Kopie des Mietvertrages vom _____ als Anlage beigefügt).<br />

Da unsere Tochter/unser Sohn _______ unter rechtlicher Betreuung steht und ich als Vater/<br />

Mutter der/die rechtliche Betreuer/in bin, wurde eigens <strong>für</strong> den Abschluss des Mietvertrages Frau/<br />

Herr __________ als Ergänzungsbetreuer bestellt.<br />

Der Mietvertrag ist auch von beiden Vertragsparteien ernsthaft gewollt.<br />

• Seit dem Mietvertragsschluss zahlt unsere Tochter/unser Sohn _______ jeden Monat rechtzeitig<br />

zum Fälligkeitstermin den vereinbarten Mietzins auf unser Konto (vgl. Kopie der Kontoauszüge<br />

von unserer Tochter/unserem Sohn seit _____ als Anlage beigefügt). Der Mietvertrag wird<br />

also tatsächlich von beiden Vertragsparteien vollzogen.<br />

• Alternativ (falls noch keine Mietzahlungen erfolgt sind): Unsere Tochter/Unser Sohn _____ ist<br />

ernsthaft gewillt, die vereinbarte Miete zu zahlen. Mietzahlungen sind aber bislang nicht erfolgt,<br />

weil ihr/ihm da<strong>für</strong> zurzeit keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.<br />

Dies wiederum liegt daran, dass das Sozialamt die Kosten der Unterkunft bisher nicht anerkannt<br />

hat.<br />

Auch wir als Eltern sind ernsthaft gewillt, den vereinbarten Mietvertrag zu vollziehen. Wir haben<br />

die Zahlung des Mietzinses mehrfach schriftlich angemahnt (vgl. Kopie unserer Schreiben an unsere<br />

Tochter/unseren Sohn vom _____ als Anlage beigefügt). Von der Einleitung eines gerichtlichen<br />

Mahnverfahrens haben wir bewusst abgesehen, weil mir als rechtlichem Betreuer bekannt<br />

ist, dass unsere Tochter/unser Sohn _____ zurzeit über keine ausreichenden Mittel verfügt, um<br />

die Miete zu bezahlen. Ein Mahnverfahren ist daher nicht erfolgversprechend.<br />

Die Tatsache, dass ich als rechtlicher Betreuer unsere Tochter/unseren Sohn _____ im vorliegenden<br />

Verfahren dabei unterstütze, Widerspruch gegen die Nichtanerkennung der Unterkunftskosten<br />

einzulegen, belegt ebenfalls, dass wir als Vermieter den Anspruch auf Mietzahlung ernsthaft<br />

durchsetzen möchten. Die Betreibung dieses Widerspruchsverfahrens erscheint auch hinsichtlich<br />

der Durchsetzung unseres Anspruchs wesentlich erfolgver-sprechender als die Einleitung eines<br />

gerichtlichen Mahnverfahrens gegen unsere Tochter/unseren Sohn _____.<br />

Für die Ernsthaftigkeit der Vereinbarung sprechen ferner folgende Umstände (BEACHTE: Bitte<br />

übernehmen Sie in Ihrem Widerspruch nur die Begründungen, die auf Ihren Fall in tatsächlicher<br />

Hinsicht zutreffen!):<br />

• Wir Eltern als Vermieter geben die Mieteinnahmen als Einkünfte in unserer Einkommensteuererklärung<br />

an.<br />

58 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>


Recht und Praxis<br />

• Wir Eltern als Vermieter haben <strong>für</strong> unsere Tochter/unseren Sohn _____ in unserem Einfamilienhaus<br />

extra eine Einliegerwohnung mit eigenem Zugang barrierefrei ausgebaut. Diese könnten<br />

wir anderweitig vermieten, wenn unsere Tochter/unser Sohn nicht dort leben würde.<br />

• Es entspricht allgemeiner Praxis, von erwachsenen Kindern, die im Haushalt ihrer Eltern leben,<br />

einen Beitrag zu den Unterkunftskosten zu fordern. Auch Eltern, deren nicht behinderte Kinder<br />

im Erwachsenenalter noch zuhause leben, erwarten von diesen, sich an den Kosten der Unterkunft<br />

zu beteiligen. Für erwachsene Kinder mit Behinderung kann daher nichts anders gelten.<br />

Insbesondere dann, wenn erwachsene Kinder eine Ausbildungsvergütung erhalten oder ein<br />

eigenes Erwerbseinkommen beziehen, verlangen die meisten Eltern eine Beteiligung an den<br />

Kosten der Unterkunft. Unsere Tochter/Unser Sohn _________ absolviert eine Ausbildung im<br />

Berufsbildungsbereich/ist beschäftigt im Arbeitsbereich der Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />

(WfbM) in ____________. Sie/Er erhält dort ein monatliches Ausbildungsgeld/Arbeitsentgelt<br />

von _____ Euro.<br />

• Wir als Eltern verfügen lediglich über eine geringe Rente von ____ Euro im Monat, die es uns gerade<br />

eben ermöglicht, unseren eigenen Lebensbedarf nebst Unterkunftskosten sicher zu stellen.<br />

Es kann deshalb nicht von uns erwartet werden, unserer Tochter/unserem Sohn _______<br />

kostenlos Wohnraum zur Verfügung zu stellen.<br />

Die von uns und unserer Tochter/unserem Sohn ____ gemeinsam bewohnte Mietwohnung umfasst<br />

____ Quadratmeter. Unsere Tochter/unser Sohn bewohnt dort ein Zimmer mit ___ Quadratmetern.<br />

Es handelt sich dabei um das größte Zimmer der Wohnung, weil sie/er ein Pflegebett<br />

benötigt/auf einen Rollstuhl angewiesen ist.<br />

Meine Frau/Mein Mann und ich wären längst in eine kleinere preisgünstigere Wohnung umgezogen,<br />

wenn unsere Tochter/unser Sohn nicht mehr bei uns wohnen würde.<br />

• Das Sozialamt hat seit ____ den Pro-Kopf-Anteil unserer Tochter/unseres Sohnes an den Unterkunftskosten<br />

übernommen, ohne dass es hier<strong>für</strong> des Abschlusses eines Mietvertrages bedurfte.<br />

Da wir weiterhin anteilige Unterkunftskosten <strong>für</strong> unsere Tochter/unseren Sohn bekommen<br />

möchten, sind wir aufgrund der neueren Rechtsprechung des BSG gezwungen, einen Mietvertrag<br />

zu schließen.<br />

Die Anerkennung der Unterkunfts- und Heizungskosten entspricht schließlich auch der Zielsetzung<br />

des Gesetzes, nach der voll erwerbsgeminderten Kindern eine „unabhängige Existenz“ gesichert<br />

werden soll (BT-Dr. 14/5150, 48). Sie stärkt ferner unsere Bereitschaft als Eltern, unser<br />

behindertes Kind zuhause zu betreuen und trägt damit dazu bei, kostenintensive stationäre Unterbringungen<br />

zu vermeiden.<br />

Laut Mietvertrag ist unsere Tochter/unser Sohn ______ dazu verpflichtet, einen monatlichen Mietzins<br />

von _____ Euro an uns als Eltern zu zahlen. Dieser Betrag ist auch angemessen, weil er dem<br />

entspricht, was ortsüblicher Weise als Miete <strong>für</strong> Wohnraum zu zahlen ist, der nach Ausstattung,<br />

Lage und Bausubstanz einfachen und grundlegenden Bedürfnissen genügt.<br />

Da dieser Bedarf bei der Bemessung der Grundsicherungsleistung zu Unrecht nicht berücksichtigt<br />

worden ist, ist der Bescheid rechtswidrig.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Unterschrift (des Betreuers)<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

59


Recht und Praxis<br />

IV) <strong>bvkm</strong> fordert Gesetzesänderung und bittet<br />

da<strong>für</strong> um Ihre Mithilfe<br />

Wie eingangs in der Vorbemerkung unter Ziffer<br />

I) bereits erläutert, ist der Abschluss eines Mietvertrages<br />

<strong>für</strong> Eltern behinderter Kinder mit erheblichem<br />

bürokratischem Aufwand verbunden.<br />

Denn häufig muss <strong>für</strong> den Vertragsschluss extra<br />

ein Ergänzungsbetreuer bestellt werden. Auch<br />

müssen Eltern die Mieteinnahmen bei der Einkommensteuer<br />

angeben. Hinzu kommt, dass die<br />

Wirksamkeit derartiger Mietverträge häufig von<br />

den Sozialhilfeämtern in Frage gestellt wird, weil<br />

die Kinder angeblich keinen ernsthaften Mietforderungen<br />

seitens ihrer Eltern ausgesetzt sind.<br />

Um den Eltern diese Bürokratie und nervenaufreibende<br />

Gerichtsprozesse zu ersparen, hatte der<br />

<strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte<br />

Menschen (<strong>bvkm</strong>) Ende 2012 im Rahmen eines<br />

Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des<br />

Sozialgesetzbuchs XII eine Gesetzesänderung<br />

gefordert, die eine Bewilligung von Unterkunftskosten<br />

nach dem Pro-Kopf-Anteil des Kindes an<br />

diesen Kosten ermöglichen sollte. Ein entsprechender<br />

Änderungsantrag, der den Vorschlag<br />

des <strong>bvkm</strong> zur Grundlage hatte, wurde auch von<br />

der Fraktion DIE LINKE in den Ausschuss <strong>für</strong> Arbeit<br />

und Soziales des Deutschen Bundestages<br />

eingebracht, aber am 7. November 2012 mit den<br />

Stimmen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die<br />

Stimmen der Fraktion DIE LINKE und BÜNDNIS 90/<br />

DIE GRÜNEN abgelehnt (BT-Drucksache 17/11382,<br />

Seite 10). Eine Änderung des Gesetzes ist daher<br />

vorerst gescheitert.<br />

Das Bundesministerium <strong>für</strong> Arbeit und Soziales<br />

(BMAS) sieht in dieser Sache zurzeit ebenfalls<br />

keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. In<br />

seinem an den <strong>bvkm</strong> gerichteten Schreiben vom<br />

19. Dezember 2012 hat das BMAS aber zumindest<br />

eine mögliche Überprüfung der Rechtslage<br />

in Aussicht gestellt. In dem Schreiben heißt es:<br />

„Zunächst aber muss es einen Überblick über die<br />

Verwaltungspraxis geben. Auf dieser Grundlage<br />

ist dann zu entscheiden, ob gesetzliche oder untergesetzliche<br />

Maßnahmen erforderlich sind.“<br />

Der <strong>bvkm</strong> bittet Sie als betroffene Eltern deshalb<br />

um Ihre Mithilfe:<br />

Bitte schildern Sie uns Ihre Erfahrungen. Wie<br />

geht Ihr Sozialamt seit der neuen Rechtsprechung<br />

des BSG mit der Bewilligung von Unterkunftskosten<br />

um? Interessieren würde uns<br />

insbesondere: Mussten Sie einen Mietvertrag<br />

mit Ihrem Kind schließen oder übernimmt das<br />

Sozialamt weiterhin den Pro-Kopf-Anteil Ihres<br />

Kindes an den Unterkunftskosten? Falls ein<br />

Mietvertrag erforderlich war: Wurde dieser<br />

als wirksam anerkannt? Leben Sie in einem<br />

Eigenheim/einer Eigentumswohnung oder zur<br />

Miete? Bitte schreiben Sie uns an: <strong>Bundesverband</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte<br />

Menschen, „Stichwort Grundsicherung/<br />

Unterkunftskosten“, Brehmstraße 5-7, 40239<br />

Düsseldorf oder schicken Sie uns eine Email<br />

an: info@<strong>bvkm</strong>.de. Wir sammeln Ihre Berichte<br />

und werden Sie als Grundlage <strong>für</strong> politische<br />

Forderungen an den Gesetzgeber nutzen.<br />

Selbstverständlich wird Ihre Anonymität und<br />

die Vertraulichkeit Ihrer Unterlagen gewahrt.<br />

Hinweis:<br />

Der Inhalt der vorliegenden Argumentationshilfe<br />

ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand<br />

erstellt worden. Haftung und Gewähr<br />

sind ausgeschlossen. Eine auf den Einzelfall<br />

bezogene fachkundige Beratung kann durch<br />

die Argumentationshilfe nicht ersetzt werden.<br />

Stand: Januar <strong>2013</strong><br />

Katja Kruse, Referentin <strong>für</strong> Sozialrecht<br />

!<br />

60 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>


Recht und Praxis<br />

Pflegegeld <strong>für</strong> Heimbewohner:<br />

Umgang mit Altfällen<br />

Keine generelle Nachzahlung <strong>für</strong> Leistungskürzungen<br />

in der Vergangenheit<br />

Pflegebedürftige Heimbewohner, die in vollstationären<br />

Einrichtungen der Hilfe <strong>für</strong> behinderte<br />

Menschen leben, können <strong>für</strong> die Tage, an denen<br />

sie sich in den Ferien oder am Wochenende bei ihren<br />

Eltern aufhalten, anteiliges Pflegegeld bekommen.<br />

Aufgrund einer neuen Berechnungsmethode<br />

zahlten die Pflegekassen seit April 2011 hier<strong>für</strong><br />

einen niedrigeren Tagessatz als vorher. Durch<br />

das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) hat der<br />

Gesetzgeber mit Wirkung vom 30. Oktober 2012<br />

klargestellt, dass <strong>für</strong> die Zeit der häuslichen Pflege<br />

Anspruch auf ungekürztes Pflegegeld besteht.<br />

Pflegebedürftige Heimbewohner, die sich an den<br />

Wochenenden oder in den Ferien bei ihren Eltern<br />

aufhalten und dort gepflegt werden, erhalten daher<br />

nun wieder anteilig <strong>für</strong> diese Tage 1/30 des jeweiligen<br />

Pflegegeldes.<br />

Da die Neuregelung keine Rückwirkung <strong>für</strong> die<br />

Vergangenheit hat, stellt sich die Frage, wie mit<br />

Leistungskürzungen verfahren werden soll, die<br />

von den Pflegekassen im Zeitraum von April 2011<br />

bis 29. Oktober 2012 vorgenommen worden sind.<br />

Der <strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte<br />

Menschen (<strong>bvkm</strong>) hatte das Bundesversicherungsamt<br />

(BVA) als Aufsichtsbehörde des<br />

Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen insoweit<br />

bereits mit Schreiben vom 26. September<br />

2012 gebeten, die Neuregelung zum Anlass zu<br />

nehmen, eine sinnvolle Regelung <strong>für</strong> den Umgang<br />

mit diesen sogenannten „Altfällen“ zu treffen. Um<br />

den Eltern behinderter Heimbewohner weiteren<br />

bürokratischen Aufwand und das Betreiben nervenaufreibender<br />

Gerichtsprozesse zu ersparen,<br />

schlug der <strong>bvkm</strong> vor, das BVA solle die Pflegekassen<br />

anweisen, das Pflegegeld <strong>für</strong> den Zeitraum<br />

von April 2011 bis zum Inkrafttreten des PNG ungekürzt<br />

auszuzahlen.<br />

Mit Schreiben vom 29. November 2012 teilte das<br />

BVA mit, dass es diesem Anliegen nur bedingt<br />

entsprechende könne. Soweit Pflegekassen in der<br />

Vergangenheit niedrigere Tagessätze ausgezahlt<br />

hätten, wären sie entsprechend der bis dahin<br />

geltenden Rechtslage verfahren. Eine anderslautende<br />

Anweisung an die Pflegekassen durch das<br />

BVA sei daher nicht möglich. Soweit Pflegekassen<br />

jedoch abweichend verfahren würden und auch<br />

rückwirkend entsprechend der ab 30. Oktober<br />

2012 geltenden Rechtslage das Pflegegeld ungekürzt<br />

aus- bzw. nachzahlen, würde das BVA diese<br />

Praxis aufsichtsrechtlich tolerieren.<br />

Mit anderen Worten: Es ist jeder einzelnen Pflegekasse<br />

selbst überlassen, wie sie mit den in der<br />

Vergangenheit vorgenommenen Leistungskürzungen<br />

umgeht. Das BVA duldet zwar die von vielen<br />

Pflegekassen bereits vorgenommenen Nachzahlungen,<br />

mischt sich aber ansonsten nicht ins<br />

Geschehen ein. Sind aufgrund vergangener Leistungskürzungen<br />

noch Widerspruchs- oder Klageverfahren<br />

anhängig, sollten sich Betroffene auf<br />

zwei sozialgerichtliche Urteile berufen. Sowohl<br />

das Sozialgericht Mannheim (Urteil vom 20. August<br />

2012, Az. S 11 P 4278/11) als auch das Sozialgericht<br />

Nürnberg (Urteil vom 18. Juni 2012, Az.<br />

S 9 P 170/11) haben entschieden, dass die von den<br />

Pflegekassen in der Zeit von April 2011 bis Oktober<br />

2012 praktizierte Berechnungsweise rechtwidrig<br />

ist.<br />

Katja Kruse<br />

Das Schreiben des BVA an den <strong>bvkm</strong> vom 29. November 2012 hat folgenden Wortlaut:<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

61


Recht und Praxis<br />

Schreiben des BVA an <strong>bvkm</strong> vom 29. November 2012<br />

62 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>


Recht und Praxis<br />

Elterngeld<br />

Bundesfamilienministerin lehnt Wiedereinführung<br />

eines Nachteilsausgleichs <strong>für</strong> Eltern behinderter<br />

Kinder ab<br />

Am 18. September 2012 ist das „Gesetz zur Vereinfachung<br />

des Elterngeldvollzugs“ in Kraft getreten.<br />

Das Elterngeld soll den Einkommenswegfall nach<br />

der Geburt eines Kindes auffangen. Es wird an<br />

Väter und Mütter <strong>für</strong> maximal 14 Monate gezahlt.<br />

In der Höhe orientiert sich das Elterngeld am laufenden<br />

durchschnittlich monatlich verfügbaren<br />

Erwerbseinkommen, welches der betreuende Elternteil<br />

im Jahr vor der Geburt erzielt hat. Es beträgt<br />

höchstens 1.800 Euro und mindestens 300<br />

Euro.<br />

Durch das Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs<br />

ist die Einkommensermittlung verein-<br />

facht worden. Die zu berücksichtigenden Steuern<br />

und Abgaben werden nun pauschaliert, damit die<br />

Verwaltung bei der Berechnung des Elterngeldes<br />

entlastet wird. Verlierer dieser Regelung sind behinderte<br />

Eltern bzw. Eltern behinderter Kinder. Bei<br />

ihnen wird nämlich jetzt der Behindertenpauschbetrag<br />

nicht mehr berücksichtigt. Das wiederum<br />

bedeutet, dass die Lohnsteuer, die im Rahmen der<br />

Einkommensermittlung vom Einkommen abgezogen<br />

wird, höher ausfällt. Aufgrund des höheren<br />

Abzugs ist das Einkommen, das <strong>für</strong> die Berechnung<br />

des Elterngeldes zugrunde gelegt wird,<br />

niedriger. Die Nichtberücksichtigung des Pauschbetrages<br />

wirkt sich also elterngeldverringernd<br />

aus. Betroffen von dieser Verschlechterung sind<br />

nicht nur Eltern, die selbst eine Behinderung haben,<br />

sondern auch Eltern behinderter Kinder, weil<br />

diese sich den Pauschbetrag ihrer Kinder übertragen<br />

lassen können.<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

63


Recht und Praxis<br />

Der <strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte<br />

Menschen (<strong>bvkm</strong>) hatte sich deshalb im<br />

Vorfeld des Gesetzesbeschlusses <strong>für</strong> die Beibehaltung<br />

des bisherigen Nachteilsausgleichs eingesetzt<br />

und nach Verabschiedung des Gesetzes <strong>für</strong><br />

dessen Wiedereinführung plädiert. Hierzu hatte<br />

der <strong>bvkm</strong> dem Bundestagsabgeordneten Thomas<br />

Jarzombek, CDU, auf dessen Bitte einen konkreten<br />

Gesetzesvorschlag unterbreitet (siehe hierzu<br />

den Artikel „Elterngeld“, veröffentlicht in <strong>bvkm</strong>.<br />

<strong>aktuell</strong> Ausgabe 4/2012, November, Seite 32).<br />

Die Bundesfamilienministerin hat sich mit diesem<br />

Vorschlag befasst, sieht aber zurzeit keinen Änderungsbedarf.<br />

Nach Auffassung des Ministeriums<br />

würde die Berücksichtigung eines spezifischen<br />

Freibetrages <strong>für</strong> Menschen mit Behinderung die<br />

gesamte Vereinfachung gefährden.<br />

Katja Kruse<br />

Das Antwortschreiben der Ministerin vom 29. Oktober 2012 an Thomas Jarzombek hat folgenden Wortlaut:<br />

Schreiben des bmfsj vom 29.10.2012<br />

64 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>


Recht und Praxis<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

65


Recht und Praxis<br />

Rechtssichere Beförderung<br />

von Rollstuhlfahrerinnen<br />

und Rollstuhlfahrern<br />

Positionspapier des Runden Tisches<br />

„Sichere Mobilität <strong>für</strong> Menschen mit<br />

Behinderung“<br />

Gemeinsam mit Akteuren aus verschiedenen<br />

Bereichen setzt sich der <strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte Menschen<br />

(<strong>bvkm</strong>) seit Herbst 2012 da<strong>für</strong> ein, dass die<br />

Beförderung von Rollstuhlfahrerinnen und<br />

Rollstuhlfahrern, die nicht auf einen herkömmlichen<br />

Kfz-Sitz umgesetzt werden können,<br />

auch weiterhin gewährleistet ist und jeweils<br />

die bestmögliche Lösung <strong>für</strong> die Rollstuhl-<br />

66 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>


Recht und Praxis<br />

und Personensicherung angewandt wird. Der zu<br />

diesem Zweck unter der Federführung des Verbandes<br />

der TÜV gegründete Runde Tisch „Sichere<br />

Mobilität <strong>für</strong> Menschen mit Behinderung“ hat<br />

ein Positionspapier mit einem Vorschlag <strong>für</strong> eine<br />

entsprechende verkehrsrechtliche Regelung erarbeitet.<br />

Hintergrund der Initiative sind EU-Richtlinien aus<br />

jüngerer Zeit, die regeln, welche Voraussetzungen<br />

Kfz-Sitze und Gurtverankerungen erfüllen müssen,<br />

damit ein Fahrzeug eine Betriebserlaubnis<br />

nach der Straßenverkehrszulassungsverordnung<br />

(StVZO) erhalten kann. Dabei handelt es sich zum<br />

einen um die seit Juli 2009 geltende RL 74/408/<br />

EWG, UN Regelung Nr. 17, die einheitliche Bestimmungen<br />

<strong>für</strong> die Genehmigung von Fahrzeugen<br />

hinsichtlich der Sitze, ihrer Verankerungen und<br />

Kopfstützen vorsieht sowie zum anderen um die<br />

seit August 2010 geltende RL 76/115/EWG, UN<br />

Regelung Nr. 14, die einheitliche Bedingungen<br />

<strong>für</strong> die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich<br />

der Sicherheitsgurtverankerungen regelt. Diese<br />

Richtlinien treffen zwar keine besonderen Bestimmungen<br />

<strong>für</strong> Rollstühle. Aus ihnen ergibt sich aber,<br />

dass ein Rollstuhl, der bei der Beförderung im<br />

Fahrzeug durch Gurtverankerungen fest mit dem<br />

Fahrzeug verbunden wird, zum Fahrzeugsitz wird.<br />

Als solcher muss er die Vorgaben zur Sitzfestigkeit<br />

gemäß RL 74/408/EWG erfüllen. Ferner müssen<br />

Verankerungspunkte <strong>für</strong> Rückhaltesysteme<br />

den Vorgaben der RL 76/115/EWG entsprechen.<br />

Erfüllt der Rollstuhl die Anforderungen zur Sitzfestigkeit<br />

nicht, ist bei seiner Verwendung als<br />

Fahrzeugsitz von einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer<br />

auszugehen. Gemäß § 19 Absatz<br />

2 Ziffer 2 StVZO erlischt in diesen Fällen die Betriebserlaubnis<br />

des Fahrzeugs. Damit geht auch<br />

der Versicherungsschutz <strong>für</strong> das Fahrzeug verloren.<br />

Da eine deutliche Mehrheit der Rollstühle<br />

nicht die Vorgaben zur Sitzfestigkeit erfüllt und<br />

auch nicht über geeignete Rollstuhlrückhaltesysteme<br />

verfügt, bedeutet dies:<br />

• Fahrdienste, die ihre Betriebserlaubnis und<br />

ihren Versicherungsschutz behalten möchten,<br />

müssten eigentlich Menschen mit Behinderung,<br />

die nicht über entsprechende Rollstühle<br />

verfügen, von der Beförderung ausschließen,<br />

• die überwiegende Mehrheit der Menschen mit<br />

Behinderung, die im Rollstuhl sitzend befördert<br />

werden müssen, wäre somit bei konsequenter<br />

Anwendung der geltenden Rechtslage von der<br />

Beförderung ausgeschlossen.<br />

Der Runde Tisch „Sichere Mobilität <strong>für</strong> Menschen<br />

mit Behinderung“ setzt sich deshalb <strong>für</strong> eine verkehrsrechtliche<br />

Regelung ein, die gewährleistet,<br />

dass alle Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer<br />

von Fahrdiensten befördert werden dürfen. Die<br />

Federführung des Runden Tisches wurde vom Verband<br />

der TÜV – der Interessenvertretung der Technischen<br />

Überwachungsvereine – übernommen.<br />

Beteiligt am Runden Tisch sind neben dem <strong>bvkm</strong><br />

Vertreter des Bundesministeriums <strong>für</strong> Arbeit und<br />

Soziales (BMAS), des Bundesministeriums <strong>für</strong><br />

Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), des<br />

Bundesministeriums <strong>für</strong> Gesundheit (BMG), des<br />

Bundesbeauftragten <strong>für</strong> die Belange von Menschen<br />

mit Behinderung, der Bundesanstalt <strong>für</strong><br />

Straßenwesen (bast) des Deutschen Rollstuhl-<br />

Sportverbands (DRS), der Berufsgenossenschaft<br />

<strong>für</strong> Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege<br />

(BGW) sowie von Fahrdienstanbietern, Rollstuhlherstellern<br />

und weiteren Institutionen.<br />

Die vom Runden Tisch vorgeschlagene Lösung<br />

berücksichtigt, dass man im Hinblick auf die Verwendung<br />

als Kfz-Sitz drei Arten von Rollstühlen<br />

unterscheiden muss. Zum einen gibt es Rollstühle,<br />

die vom Hersteller nach DIN EN 12183 (diese<br />

gilt <strong>für</strong> Rollstühle mit Muskelkraftantrieb) oder<br />

DIN EN 12184 (diese gilt <strong>für</strong> Elektrorollstühle) geprüft<br />

und als Fahrzeugsitz freigegeben sind. Diese<br />

Rollstühle bereiten in der Praxis keine Probleme.<br />

Eine Beförderung in einem solchen Rollstuhl mit<br />

DIN-gerechten Sicherungssystemen (Kraftknoten)<br />

ist nach der geltenden Rechtslage möglich.<br />

Zum anderen gibt es Rollstühle, die zwar in ihrer<br />

Grundfiguration (Fahrbasis mit funktionierender<br />

Steuerung und Standardsitzaufbau) den genannten<br />

DIN-Vorschriften entsprechen, die aber individuell<br />

<strong>für</strong> den Rollstuhlnutzer angepasst sind.<br />

Nach dem Vorschlag des Runden Tisches soll die<br />

Beförderung in einem solchen Rollstuhl erlaubt<br />

sein, sofern die individuelle Anpassung und Fertigung<br />

durch den Fachhändler dokumentiert und<br />

nachgewiesen ist und eine DIN-gerechte Sicherung<br />

(Kraftknoten) während der Fahrt erfolgt.<br />

Schließlich ist noch eine dritte Gruppe von Rollstühlen<br />

verkehrsrechtlich zu berücksichtigen:<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

67


Recht und Praxis<br />

Kann ein Rollstuhlnutzer aufgrund seines Behinderungsbildes<br />

keine der beiden vorgenannten<br />

Arten von Rollstühlen benutzen, darf nach dem<br />

Vorschlag des Runden Tisches die Beförderung<br />

im Kraftfahrzeug auch in einem Rollstuhl als Sonderanfertigung<br />

im Sinne der EG-Richtlinie 93/42/<br />

EWG erfolgen. Für die Rollstuhl- und Personensicherung<br />

in diesem Fall muss die bestmögliche<br />

Lösung gewählt werden. Der Hersteller oder sein<br />

in der Europäischen Gemeinschaft niedergelassener<br />

Bevollmächtigter muss bei diesen Sonderanfertigungen<br />

eine Erklärung ausstellen, welche die<br />

durch das Medizinproduktegesetz Anhang VIII –<br />

Abschnitt 2 festgelegten Daten/Angaben enthält.<br />

Mit diesen – je nach Art des Rollstuhls – abgestuften<br />

Anforderungen an die Beförderung soll<br />

die Mobilität aller Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer<br />

sichergestellt und gleichzeitig ein<br />

Höchstmaß an Sicherheit bei der Beförderung gewährleistet<br />

werden.<br />

TIPP:<br />

Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, bei denen<br />

die Versorgung mit einem neuen Rollstuhl<br />

ansteht, sollten bei der Auswahl des Hilfsmittels<br />

mit bedenken, ob dieser auch als Kfz-Sitz zur Anwendung<br />

kommen soll.<br />

Katja Kruse<br />

Das Positionspapier des Runden<br />

Tisches (Stand 13. November<br />

<strong>2013</strong>) hat folgenden<br />

Wortlaut:<br />

Rechtssichere Beförderung von Rollstuhlfahrerinnen und<br />

Rollstuhlfahrern<br />

Seite 1<br />

Positionspapier_Runder_<br />

Tisch_13.11.<strong>2013</strong><br />

Positionspapier des Runden Tisches „Sichere Mobilität <strong>für</strong> Menschen mit<br />

Behinderung“<br />

Seite 2<br />

Friedrichstraße 136<br />

10117 Berlin<br />

Tel. +49 30 760095-400<br />

Fax +49 30 760095-401<br />

berlin@vdtuev.de<br />

www.vdtuev.de<br />

68 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>


Seite 3<br />

Recht und Praxis<br />

AMF-Bruns GmbH & Co KG<br />

Bundesanstalt <strong>für</strong> Straßenwesen<br />

Beauftragter der Bundesregierung <strong>für</strong> die Belange behinderter Menschen<br />

Berufsgenossenschaft <strong>für</strong> Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege<br />

<strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte Menschen e. V.<br />

Deutscher Taxi- und Mietwagenverband e. V.<br />

Deutscher Rollstuhl Sportverband e. V.<br />

Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.<br />

Köhler-Transfer GmbH & Co. KG<br />

Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH<br />

Senatsverwaltung Berlin <strong>für</strong> Gesundheit und Soziales<br />

TÜV Hanse GmbH<br />

TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH<br />

TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG<br />

TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH<br />

TÜV SÜD Auto Service GmbH<br />

TÜV Thüringen Fahrzeug GmbH & Co. KG<br />

Verband der TÜV e. V.<br />

VFMP - Verband der Fahrzeugumrüster <strong>für</strong> mobilitätseingeschränkte Personen<br />

Seite 4<br />

Ausgangssituation<br />

Ausgehend von den Aktivitäten<br />

der Berufsgenossenschaft <strong>für</strong> Gesundheitsdienst Wohlfahrtspflege (BGW) und des<br />

Deutschen Rollstuhl-Sportverbandes (DRS) im Rahmen der in 2008 ins Leben gerufenen<br />

Kampagne „sicher mobil“,<br />

der Bundesanstalt <strong>für</strong> Straßenwesen (BASt) im Rahmen der fachlichen Begleitung des<br />

DIN Ausschusses 75078 Teil 1 und 2<br />

des Verbands der TÜV e.V. im Rahmen seines 1. Forums Mobilität <strong>für</strong> Menschen mit<br />

Behinderung sowie des von ihm eingerichteten Runden Tischs<br />

der Fahrdienstunternehmen und / oder deren Dachverbände (Hilfsorganisationen und<br />

private Beförderungsunternehmen) die stets und bereits seit Jahren auf diese<br />

Problematiken immer wieder hingewiesen haben<br />

wurde deutlich, dass aufgrund unterschiedlicher nicht aufeinander abgestimmter Rechtskreise<br />

eine sichere Mobilität <strong>für</strong> Rollstuhlfahrer, die durch einen Fahrdienst befördert werden, derzeit<br />

nicht gewährleistet ist.<br />

Problemstellung:<br />

In Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge müssen den harmonisierten Vorschriften der<br />

Europäischen Union <strong>für</strong> die Genehmigung von Kraftfahrzeugen entsprechen. In der<br />

Rahmenrichtlinie 2007/46/EG wird definiert, dass ein „Rollstuhlplatz“ als „Sitzplatz“ anzusehen ist.<br />

Somit wäre aus Sicht der genannten Vorschrift klar, dass ein Rollstuhl die gleichen<br />

Anforderungen erfüllen muss, die auch bei jedem anderen Fahrzeugsitz zur Anwendung<br />

kommen, was natürlich nicht möglich ist.<br />

Die Rahmenrichtlinie definiert weiter, dass der Fahrzeughalter Informationen darüber erhält, ,<br />

dass ein im Fahrzeug als Sitzplatz genutzter Rollstuhl imstande sein muss, bei unterschiedlichen<br />

Fahrbedingungen einwirkenden Kräften zu widerstehen. Dies kann über den Nachweis der<br />

Konformität zu den Normen <strong>für</strong> Rollstühle (DIN EN 12183, DIN EN 12184) erfolgen. Die<br />

Eignungsprüfung (Festigkeit) <strong>für</strong> den Einsatz als Sitz in einem Kfz ist zwar regelmäßig Bestandteil<br />

der Prüfung nach den o.g. Normen, jedoch nur <strong>für</strong> den so genannten „Basisrollstuhl“. Im Regelfall<br />

sind Rollstühle aber individualisiert. Deshalb erfolgt aus Produkthaftungsgründen keine<br />

Kennzeichnung, die den Einsatz des Rollstuhles einschließlich der Mitnahme der<br />

mobilitätsbehinderten Person als da<strong>für</strong> geeigneten Fahrzeugsitz ausweist. Zudem befinden sich<br />

im Auslieferungszustand am Rollstuhl grundsätzlich keine Anschlagmittel (z.B. „Kraftknoten“) zur<br />

Befestigung von Personenrückhaltsystemen.<br />

Um eine rechtssichere Beförderung von Rollstuhlfahrern durch Fahrdienste zu gewährleisten,<br />

bedarf es einer klar definierten, aber auch praxisorientierten Eignungsfeststellung einschließlich<br />

einer Kennzeichnung der Rollstühle sowie einer Anpassung der nationalen<br />

straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. Die europäische Harmonisierung der technischen<br />

Regelwerke ist dann in den folgenden Arbeitsschritten zu leisten.<br />

Für den ersten nationalen Schritt wurde von den Unterzeichnern des Positionspapieres ein<br />

Vorschlag <strong>für</strong> eine verkehrsrechtliche Regelung erarbeitet:<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

69


Recht und Praxis Seite 5<br />

Lösungsansatz:<br />

Um dazu beizutragen, dass Rollstuhlnutzer möglichst sicher mit Kraftfahrzeugen befördert<br />

werden, die beteiligten Akteure rechtssicher handeln können und möglichst kein Rollstuhlnutzer<br />

von der Beförderung mit Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist, wird vorgeschlagen, eine<br />

verbindliche verkehrsrechtliche Regelung zu schaffen, die inhaltlich folgende Stufen umfasst:<br />

1. Grundsätzlich haben Rollstuhlnutzer <strong>für</strong> die Beförderung mit Kraftfahrzeugen aus dem<br />

Rollstuhl auf einen fahrzeugeigenen Fahrgastsitz zu wechseln.<br />

2. Nur wenn dies aufgrund des Behinderungsbildes oder einer möglichen Gefährdung Dritter,<br />

z.B. des Fahrpersonals, nicht möglich ist, darf der Rollstuhlnutzer während der Fahrt im<br />

Rollstuhl sitzend befördert werden. Erforderlich ist in diesen Fällen grundsätzlich<br />

a. die Verwendung eines vom Hersteller nach DIN EN 12183 oder DIN EN 12184<br />

geprüften und als Fahrzeugsitz freigegebenen Rollstuhls und<br />

b. die Verwendung eines aus Rollstuhl- und Fahrzeugkomponenten bestehenden<br />

Rollstuhl- und Personenrückhaltesystems nach DIN 75078-2.<br />

3. Ausnahmen zu Punkt 2:<br />

a. Wenn ein Rollstuhlnutzer aufgrund seines Behinderungsbildes einen vom<br />

Hersteller nach DIN EN 12183 oder DIN EN 12184 als Fahrzeugsitz freigegebenen<br />

Rollstuhl nicht verwenden kann, darf <strong>für</strong> seine Beförderung mit Kraftfahrzeugen ein<br />

<strong>für</strong> ihn individuell angepasster und gefertigter Rollstuhl verwendet werden, der in<br />

seiner Grundkonfiguration (Fahrbasis mit funktionierender Steuerung und<br />

Standardsitzaufbau) der DIN EN 12183 oder DIN EN 12184 entspricht. Diese<br />

individuelle Anpassung und Fertigung muss durch den Fachhändler und Hersteller<br />

dokumentiert und nachgewiesen werden. 2b bleibt von dieser Ausnahme<br />

unberührt.<br />

b. Wenn ein Rollstuhlnutzer aufgrund des Behinderungsbildes weder einen Rollstuhl<br />

nach 2 noch nach 3a <strong>für</strong> seine Beförderung mit Kraftfahrzeugen nutzen kann, darf<br />

die Beförderung im Kraftfahrzeug auch in einem Rollstuhl als Sonderanfertigung im<br />

Sinne der EG-Richtlinie 93/42/EWG erfolgen. Für die Rollstuhl- und<br />

Personensicherung in diesem Fall muss die bestmögliche Lösung gewählt werden.<br />

Der Hersteller oder sein in der Europäischen Gemeinschaft niedergelassener<br />

Bevollmächtigter muss bei diesen Sonderanfertigungen eine Erklärung ausstellen,<br />

welche die durch das MPG Anhang VIII – Abschnitt 2 festgelegten Daten/Angaben<br />

enthält. Die in den Punkten 2 und 3 genannten Normen sind immer in ihrer jeweils<br />

gültigen Fassung anzuwenden. Bestandteil dieser Erklärung ist auch die Prüfung<br />

der bestmöglichen Sicherung bei der Beförderung im Kraftfahrzeug. Seite 6<br />

Diese Erklärung ist dem Fahrdienst vorzulegen.<br />

Um <strong>für</strong> die Fahrdienste und Rollstuhlfahrer bundesweit einheitlich klare Vorgaben <strong>für</strong> die<br />

Beförderungsmöglichkeit zu schaffen, wäre über die Einführung einer Rollstuhlkennzeichnung auf<br />

Basis der oben genannten drei Stufen analog der Feinstaubplaketten (Ampelregelung) nach zu<br />

denken.<br />

70 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>


Recht und Praxis<br />

Rundfunkbeitragspflicht in Alten- und Pflegeheimen sowie<br />

Behinderteneinrichtungen<br />

Seit dem 1. Januar <strong>2013</strong> gilt der neue Rundfunkbeitrag. Bewohner von Alten- und<br />

Pflegeheimen sowie Behinderteneinrichtungen, die dort dauerhaft vollstationär betreut<br />

und gepflegt werden, müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Denn nach Auslegung der<br />

Rundfunkanstalten leben diese Menschen in beitragsfreien Gemeinschaftsunterkünften<br />

und nicht in gesondert beitragspflichtigen Wohnungen. Darüber hinaus besteht <strong>für</strong><br />

schwerkranke Menschen, die ebenso wie taubblinde Personen nicht mehr in der Lage<br />

sind, Rundfunk zu rezipieren, die Möglichkeit, eine Befreiung aus Härtefallgründen zu<br />

beantragen.<br />

Begleitkommunikation zum neuen<br />

Rundfunkbeitrag <strong>für</strong> ARD, ZDF,<br />

Deutschlandradio<br />

c/o Südwestrundfunk<br />

Am Fort Gonsenheim 139<br />

55122 Mainz<br />

presse@rundfunkbeitrag.de<br />

www.rundfunkbeitrag.de<br />

Die Regelungen im Einzelnen:<br />

1. Regelungen <strong>für</strong> Alten- und Pflegeeinrichtungen<br />

Altenpflegeheime, in denen eine intensive Beaufsichtigung und Betreuung der Bewohner<br />

erfolgt, gelten als Gemeinschaftsunterkunft. Die entsprechenden Wohneinheiten sind<br />

gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) nicht beitragspflichtig.<br />

Bewohner solch einer Pflegeeinrichtung im Sinne des § 71 SGB XI, die vollstationär<br />

gepflegt werden, müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen.<br />

Liegt bereits eine Anmeldung zum Rundfunkbeitrag vor, können die Bewohner sich beim<br />

Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio problemlos abmelden. Hier<strong>für</strong> ist<br />

lediglich eine Bestätigung des Heims über die vollstationäre Betreuung notwendig. Ein<br />

entsprechendes Formular kann unter www.rundfunkbeitrag.de heruntergeladen werden.<br />

In Abgrenzung zu Altenpflegeheimen sind Zimmer und Wohnungen in<br />

Altenwohnheimen, die keine vollstationäre Pflege anbieten, als beitragspflichtig<br />

einzustufen. Bewohner solcher Altenwohnheime haben daher den Rundfunkbeitrag zu<br />

zahlen. Allerdings können diejenigen, die ergänzende Sozialleistungen wie etwa<br />

Grundsicherung im Alter beziehen, eine Befreiung von der Beitragspflicht beantragen.<br />

Ebenso können Heimbewohner, die über das Merkzeichen „RF” in ihrem<br />

Schwerbehindertenausweis verfügen, beim Beitragsservice die Ermäßigung auf einen<br />

Drittelbeitrag beantragen.<br />

Verfügen Altenwohnheime allerdings über einen eingerichteten Pflegebereich, so gilt<br />

dieser als Gemeinschaftsunterkunft, soweit hier<strong>für</strong> nach § 72 SGB XI<br />

Versorgungsverträge <strong>für</strong> vollstationäre Dauerpflege existieren. Für die dort<br />

untergebrachten Bewohner besteht keine Beitragspflicht, sie müssen keinen<br />

Rundfunkbeitrag zahlen. Hierzu hat, falls erforderlich, eine Abmeldung beim<br />

presse@rundfunkbeitrag.de<br />

www.rundfunkbeitrag.de<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

71


Recht und Praxis<br />

Deutliche Verbesserung bei der Versorgung behinderter Menschen<br />

mit Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie<br />

In der Vergangenheit kam es immer wieder vor,<br />

dass Menschen mit Behinderung keine Verordnungen<br />

<strong>für</strong> ein Heilmittel wie Physiotherapie,<br />

Logopädie oder Ergotherapie erhielten oder<br />

mühsam darum kämpfen mussten, obwohl die<br />

Notwendigkeit medizinisch begründet war. Der<br />

Grund war oft genug, dass die verordnenden<br />

Ärztinnen und Ärzte be<strong>für</strong>chteten, ihr Heilmittelbudget<br />

zu überziehen und damit in Regress genommen<br />

zu werden.<br />

Für diese Be<strong>für</strong>chtung besteht nun kein Grund<br />

mehr. Der Gemeinsame Bundesausschuss, dem<br />

Selbstverwaltungsorgan der Ärzte und der Krankenkassen,<br />

hat nach zähem Ringen und unter Beteiligung<br />

der Patientenvertretung ein Merkblatt<br />

zur Genehmigung langfristiger<br />

Heilmittelbehandlung <strong>für</strong> behinderte<br />

Menschen herausgegeben.<br />

Bestandteil dieses Merkblatts<br />

ist eine Liste von Behinderungen.<br />

Liegt eine der aufgeführten<br />

Diagnosen vor, werden Heilmittelverordnungen<br />

aufgrund dieser<br />

Diagnose bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen<br />

von Arztpraxen nicht<br />

negativ berücksichtigt.<br />

Eine ähnliche Wirkung entfalten<br />

auch die erstmals zwischen den<br />

Krankenkassen und den ÄrztInnen<br />

bundesweit vereinbarten<br />

Praxisbesonderheiten.<br />

Sind Behinderungen bereits in<br />

der Liste der Praxisbesonderheiten<br />

aufgeführt, erübrigt sich in<br />

aller Regel die Beantragung der<br />

Genehmigung einer langfristigen<br />

Heilmittelbehandlung. Durch die<br />

Aufnahme der Diagnose in der<br />

Liste der Praxisbesonderheiten<br />

sollten medizinisch erforderliche<br />

Verordnungen von Heilmittelbehandlungen<br />

zukünftig keine<br />

Schwierigkeiten bereiten. Menschen<br />

mit Behinderung, deren<br />

Diagnose nicht in dieser Liste zu<br />

finden ist, sollten von der Beantragung<br />

einer langfristigen Genehmigung<br />

Gebrauch machen.<br />

Der neue Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses,<br />

Josef Hecken, hat bei der Beschlussfassung<br />

im GBA angekündigt, dass die Regelung<br />

über die langfristigen Genehmigungen und die<br />

Praxisbesonderheiten unter besonderer Beobachtung<br />

stehen. Sollten sich in der Praxis Schwierigkeiten<br />

ergeben, bitten wir Sie um entsprechende<br />

Rückmeldungen. Der <strong>bvkm</strong> ist als Patientenvertretung<br />

in die Beratungen des GBA eingebunden und<br />

kann die Hinweise an die richtige Adresse weiterleiten.<br />

Rückfragen und Hinweise bitte an:<br />

Norbert Müller-Fehling, Tel.: 0211-6400411<br />

norbert.mueller-fehling@<strong>bvkm</strong>.de<br />

72 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>


Vorbemerkung<br />

Gemäß § 84 Abs. 8 Satz 3 i.d.F. des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen<br />

in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – VStG)<br />

vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I 2011, S. 2983 ff.) schließen die Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

und der GKV-Spitzenverband eine Vereinbarung über Praxisbesonderheiten<br />

<strong>für</strong> die Verordnung von Heilmitteln, die bei den Prüfungen nach § 106 SGB V<br />

anzuerkennen sind. Die auf Praxisbesonderheiten entfallenden Kosten verordneter Heilmittel<br />

sind bei der Vereinbarung der Richtgrößen nach § 84 Abs. 6 SGB V zu berücksichtigen.<br />

Gegenstand dieser Vereinbarung ist auch eine Vereinbarung über den langfristigen Heilmittelbedarf<br />

nach § 32 Abs. 1a SGB V, da der langfristige Heilmittelbedarf auch als Praxisbesonderheit<br />

im Sinne von § 84 Abs. 8 SGB V gilt. Diese sind jedoch weder Gegenstand<br />

der Wirtschaftlichkeitsprüfung noch Bestandteil der Verträge auf Landesebene.<br />

Durch diese Vereinbarung soll insbesondere die Versorgung von Patienten mit besonders<br />

schweren Erkrankungen, die einen höheren Heilmittelbedarf haben, verbessert werden.<br />

2


§ 1<br />

Gegenstand der Vereinbarung<br />

(1) Die Vereinbarungspartner haben sich auf bundesweit geltende Praxisbesonderheiten<br />

verständigt (Anlage 1). Den in Anlage 1 gelisteten Diagnosen sind die jeweiligen<br />

ICD-10-Codes und Diagnosegruppen zugeordnet. Die Verordnung der jeweiligen<br />

Heilmittel (Maßnahmen der Physikalische Therapie, Maßnahmen der Stimm-,<br />

Sprech- und Sprachtherapie, Maßnahmen der Ergotherapie) erfolgt gemäß Heilmittel-Richtlinie<br />

nach § 92 Abs. 1 Nr. 6 SGB V mit den dort genannten Indikationsschlüsseln.<br />

(2) Auf dieser Basis haben sich die Vereinbarungspartner auf Diagnosen verständigt, <strong>für</strong><br />

die unter den nachfolgend genannten Voraussetzungen ein langfristiger Heilmittelbedarf<br />

nach § 32 Abs. 1a SGB V gesehen wird (Anlage 2) 1 . Den in Anlage 2 gelisteten<br />

Diagnosen sind die jeweiligen ICD-10-Codes und Diagnosegruppen zugeordnet. Die<br />

Verordnung der jeweiligen Heilmittel (Maßnahmen der Physikalische Therapie, Maßnahmen<br />

der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Maßnahmen der Ergotherapie) erfolgt<br />

gemäß Heilmittel-Richtlinie nach § 92 Abs. 1 Nr. 6 SGB V mit den dort genannten<br />

Indikationsschlüsseln.<br />

(3) Als Voraussetzung <strong>für</strong> die Anerkennung als Verordnung gemäß den Anlagen 1 und 2<br />

ist vom Vertragsarzt auf den Verordnungsvordrucken 13 (Heilmittelverordnung - Verordnung<br />

von Maßnahmen der Physikalischen Therapie), 14 (Heilmittelverordnung -<br />

Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie) und 18 (Heilmittelverordnung<br />

- Maßnahmen der Ergotherapie), beginnend ab dem 01.01.<strong>2013</strong>, neben der Angabe<br />

des Indikationsschlüssels zusätzlich der <strong>für</strong> die Verordnung therapierelevante (endstellige)<br />

ICD-10-Code aufzubringen. 2 § 2<br />

Lieferung von Daten an die Prüfungsstellen 3<br />

Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen sowie die Kassenärztlichen<br />

Vereinigungen liefern den Prüfungsstellen die erforderlichen Daten. In diesem Zusammenhang<br />

ist die Erfassung der Menge und der Ausgaben <strong>für</strong> Verordnungen nach<br />

Anlage 1 erforderlich. Hierzu sind die Daten in Bezug auf die Art, die Menge sowie die<br />

Kosten (Brutto- und Nettowert) des Heilmittels in Verbindung mit Indikationsschlüssel und<br />

ICD-10-Code zu erheben und gesondert auszuweisen. Die Vereinbarungspartner nehmen<br />

eine entsprechende Ergänzung des Vertrags über den Datenaustausch auf Datenträgern<br />

vor.<br />

1 In dieses Beratungs- und Bewertungsverfahren wurden die dem Gemeinsamen Bundesausschuss angehörenden<br />

Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter einbezogen.<br />

2 Die Vereinbarungspartner stellen sicher, dass die zur Umsetzung dieser Vereinbarung erforderlichen Anpassungen<br />

der Verordnungsvordrucke, der Vordruckvereinbarung und der Erläuterungen zur Vordruckvereinbarung zeitgerecht<br />

erfolgen.<br />

3 Die Vereinbarungspartner stellen sicher, dass die zur Umsetzung dieser Vereinbarung erforderlichen Anpassungen<br />

des Vertrages über den Austausch auf Datenträger (DTA-Vertrag) zeitgerecht erfolgen.<br />

3


§ 3<br />

Umsetzung auf der Landesebene<br />

(1) Die Festlegung von Praxisbesonderheiten auf der Bundesebene löst die bisher von<br />

den Landesverbänden der Krankenkassen, den Ersatzkassen und Kassenärztlichen<br />

Vereinigungen getroffenen Vereinbarungen zu Praxisbesonderheiten ab.<br />

(2) Sofern die Vereinbarungspartner auf der Landesebene aufgrund regionaler Versorgungsbesonderheiten<br />

zukünftig noch die Notwendigkeit zur Vereinbarung ergänzender<br />

Praxisbesonderheiten sehen, empfehlen die Vereinbarungspartner, Praxisbesonderheiten<br />

auf der Basis von nach § 295 Abs. 1 Satz 2 SGB V codierten Diagnosen<br />

(ICD-10) in Verbindung mit Diagnosegruppen bzw. Indikationsschlüsseln der<br />

Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses festzulegen. Die Vertragspartner<br />

auf der Landesebene haben Sorge <strong>für</strong> die technische Umsetzbarkeit<br />

und die Durchführung der Wirtschaftlichkeitsprüfung zu tragen.<br />

(3) Die auf Heilmittelverordnungen nach Anlage 1 und 2 entfallenden Kosten sind bei<br />

der Vereinbarung der Richtgrößen nach § 84 Abs. 6 SGB V zu berücksichtigen. In<br />

diesem Zusammenhang ist die Erfassung der Menge und der Ausgaben <strong>für</strong> Verordnungen<br />

auch nach Anlage 2 erforderlich. Hierzu sind die Daten in Bezug auf die Art,<br />

die Menge sowie die Kosten (Brutto- und Nettowert) des Heilmittels in Verbindung<br />

mit Indikationsschlüssel und ICD-10-Code zu erheben und gesondert auszuweisen.<br />

(4) Die Prüfungsstellen sollen stichprobenhaft bzw. auf Antrag der Krankenkasse oder<br />

der Kassenärztlichen Vereinigung als Praxisbesonderheiten nach Anlage 1 gekennzeichnete<br />

Verordnungen auf ihre Plausibilität hin überprüfen.<br />

§ 4<br />

Verfahren zum langfristigen Heilmittelbedarf<br />

(1) Für Verordnungen gemäß Anlage 2 gelten, vorbehaltlich krankenkassenspezifischer<br />

Einzelfallregelungen, die Genehmigungsvoraussetzungen <strong>für</strong> den langfristigen<br />

Heilmittelbedarf als erfüllt. Für die betroffenen Versicherten ist ein Antragsverfahren<br />

nach § 32 Abs. 1a SGB V bzw. § 8 Abs. 5 Heilmittel-Richtlinie entbehrlich, sofern die<br />

Krankenkasse auf ein Genehmigungsverfahren nach § 8 Abs. 4 der Heilmittel-<br />

Richtlinie verzichtet.<br />

(2) Langfristig genehmigte Verordnungen gemäß § 32 Abs. 1a SGB V bzw. § 8<br />

Abs. 5 HeilM-RL entsprechend Anlage 2 sind gemäß § 106 Abs. 2 Satz 18<br />

SGB V nicht Teil der Wirtschaftlichkeitsprüfung.<br />

§ 5<br />

Salvatorische Klausel<br />

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarungen nichtig sein bzw. durch gesetzliche<br />

Neuregelungen oder höchstrichterliche Rechtsprechung ganz oder teilweise unwirksam<br />

werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen nicht<br />

berührt. Tritt ein solcher Fall ein, verständigen sich die Vereinbarungspartner unverzüglich<br />

über notwendige Neuregelungen.<br />

4


§ 6<br />

Inkrafttreten, Kündigung und Abschlussbestimmungen 4<br />

(1) Die Vereinbarung tritt zum 01.01.<strong>2013</strong> in Kraft. Sie kann nur insgesamt mit einer<br />

Frist von 3 Monaten zum Jahresende, frühestens zum 31.12.2014 gekündigt werden.<br />

Nach der Kündigung besteht die Vereinbarung so lange fort, bis eine ablösende<br />

Vereinbarung getroffen wurde.<br />

(2) Die Vereinbarungspartner verständigen sich darauf, diese Vereinbarung jeweils bis<br />

zum 30.09. eines Jahres, erstmals zum 30.09.2014 zu überprüfen.<br />

Anlagen:<br />

Anlage 1<br />

Anlage 2<br />

Liste über Praxisbesonderheiten <strong>für</strong> die Verordnung von Heilmitteln<br />

Liste über Indikationen mit einem langfristigen Heilmittelbedarf nach<br />

§ 32 Abs. 1a SGB V<br />

Berlin, den 12. November 2012<br />

Kassenärztliche Bundesvereinigung<br />

GKV-Spitzenverband<br />

4 Die Vereinbarungspartner verständigen sich darauf, dass das 1. Quartal <strong>2013</strong> zur Schaffung der technischen Voraussetzung<br />

benötigt wird. In diesem Übergangszeitraum ist auch eine zusätzliche handschriftliche Eintragung des ICD-10-<br />

Codes <strong>für</strong> die Kennzeichnung von Praxisbesonderheiten und langfristigem Heilmittelbedarf ausreichend.<br />

5


SC1/ST1/SP1/<br />

SP2/ SP3/ SP5/<br />

SP6/ RE1/<br />

RE2/ SF<br />

Längstens 1 Jahr<br />

nach Akutereignis<br />

1 von 8<br />

Vereinbarung über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V – Anlage 1: Liste über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V<br />

ICD-10 Diagnose<br />

Erkrankungen des Nervensystems<br />

B94.1 Folgezustände der Virusenzephalitis<br />

Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel<br />

Physio- Ergo- Stimm-,Sprech-,<br />

therapie therapie Sprachtherapie<br />

SC1/ST1/SP1/<br />

ZN1 / ZN2<br />

EN1 / EN2 SP3/ SP4/ SP5/<br />

SO3<br />

RE1/RE2 / SF<br />

Hinweis/<br />

Spezifikation<br />

Längstens 1 Jahr<br />

nach Akutereignis<br />

Bösartige Neubildungen der Meningen<br />

C70.0<br />

Hirnhäute<br />

C70.1<br />

Rückenmarkhäute<br />

C70.9<br />

Meningen, nicht näher bezeichnet<br />

Bösartige Neubildung des Gehirns<br />

C71.0<br />

Zerebrum, ausgenommen Hirnlappen und Ventrikel Inkl.: Supratentoriell o.n.A.<br />

C71.1<br />

Frontallappen<br />

C71.2<br />

Temporallappen<br />

C71.3<br />

Parietallappen<br />

C71.4<br />

Okzipitallappen<br />

C71.5<br />

Hirnventrikel, Exkl.:IV. Ventrikel (C71.7)<br />

C71.6<br />

C71.7<br />

C71.8<br />

Zerebellum<br />

Hirnstamm, Inkl.: Infratentoriell o.n.A. IV. Ventrikel<br />

Gehirn, mehrere Teilbereiche überlappend<br />

ZN1 / ZN2<br />

SO1 / SO3<br />

EN1 / EN2<br />

EN3<br />

C71.9<br />

Gehirn, nicht näher bezeichnet<br />

Bösartige Neubildung des Rückenmarkes, der Hirnnerven und anderer Teile des<br />

Zentralnervensystems<br />

C72.0<br />

Rückenmark<br />

C72.1<br />

Cauda equina<br />

C72.2<br />

Nn. olfactorii [I. Hirnnerv], Inkl.: Bulbus olfactorius<br />

C72.3<br />

N. opticus [II. Hirnnerv]<br />

C72.4<br />

N. vestibulocochlearis [VIII. Hirnnerv]<br />

C72.5<br />

Sonstige und nicht näher bezeichnete Hirnnerven,<br />

C72.8<br />

Gehirn und and. Teile d. Zentralnervensystems, mehrere Teilbereiche überlappend<br />

C72.9<br />

Zentralnervensystem, nicht näher bezeichnet


SC1<br />

SC1<br />

SP6<br />

SC1<br />

ST1<br />

SP5 / SP6<br />

2 von 8<br />

Vereinbarung über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V – Anlage 1: Liste über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V<br />

ICD-10 Diagnose<br />

G10 Chorea Huntington<br />

Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel<br />

Physio- Ergo- Stimm-,Sprech-,<br />

therapie therapie Sprachtherapie<br />

SC1 /<br />

ZN1 / ZN2 EN1 / EN2<br />

SP5 / SP6<br />

Hinweis/<br />

Spezifikation<br />

G11.0<br />

G11.1<br />

G11.2<br />

G11.3<br />

G11.4<br />

G11.8<br />

G11.9<br />

Hereditäre Ataxie<br />

Angeborene nichtprogressive Ataxie<br />

Früh beginnende zerebellare Ataxie<br />

Spät beginnende zerebellare Ataxie<br />

Zerebellare Ataxie mit defektem DNA-Reparatursystem<br />

Hereditäre spastische Paraplegie<br />

Sonstige hereditäre Ataxien<br />

Hereditäre Ataxie, nicht näher bezeichnet<br />

ZN1 / ZN2 EN1 / EN2 SC1<br />

G14 Postpoliosyndrom<br />

Morbus Parkinson bei schwerer Beeinträchtigung<br />

G20.1- Primäres Parkinson-Syndrom mit mäßiger bis schwerer Beeinträchtigung<br />

(Stadien 3 oder 4 nach Hoehn und Yahr)<br />

ZN1 / ZN2<br />

EN1 / EN2<br />

EN3<br />

ZN2 EN2<br />

Multiple Sklerose [Encephalomyelitis disseminata]<br />

G35.0<br />

Erstmanifestation einer multiplen Sklerose<br />

G35.1-<br />

Multiple Sklerose mit vorherrschend schubförmigem Verlauf<br />

G35.2-<br />

Multiple Sklerose mit primär-chronischem Verlauf<br />

G35.3-<br />

Multiple Sklerose mit sekundär-chronischem Verlauf<br />

G35.9<br />

Multiple Sklerose, nicht näher bezeichnet<br />

Sonstige akute disseminierte Demyelinisation<br />

ZN1/ZN2<br />

EN1/EN2<br />

EN3<br />

G36.0<br />

Neuromyelitis optica [Devic-Krankheit]<br />

G36.1<br />

Akute und subakute hämorrhagische Leukoenzephalitis [Hurst]<br />

G36.8<br />

Sonstige näher bezeichnete akute disseminierte Demyelinisation<br />

G36.9<br />

Akute disseminierte Demyelinisation, nicht näher bezeichnet


3 von 8<br />

Vereinbarung über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V – Anlage 1: Liste über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V<br />

ICD-10 Diagnose<br />

Sonstige demyelinisierende Krankheiten des Zentralnervensystems<br />

G37.0 Diffuse Hirnsklerose<br />

G37.1 Zentrale Demyelinisation des Corpus callosum<br />

G37.2 Zentrale pontine Myelinolyse<br />

G37.3 Myelitis transversa acuta bei demyelinisierender Krankheit des Zentralnervensystems<br />

G37.4 Subakute nekrotisierende Myelitis [Foix-Alajouanine-Syndrom]<br />

G37.5 Konzentrische Sklerose [Baló-Krankheit]<br />

G37.8 Sonstige näher bezeichnete demyelinisierende Krankheiten des<br />

Zentralnervensystems<br />

G37.9 Demyelinisierende Krankheit des Zentralnervensystems, nicht näher bezeichnet<br />

Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel<br />

Physio- Ergo- Stimm-,Sprech-,<br />

therapie therapie Sprachtherapie<br />

Hinweis/<br />

Spezifikation<br />

G70.0 Myasthenia gravis<br />

Hemiparese und Hemiplegie<br />

G81.0 Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie<br />

G81.1. Spastische Hemiparese und Hemiplegie<br />

G81.9 Hemiparese und Hemiplegie, nicht näher bezeichnet<br />

Subarachnoidalblutung<br />

I60.0 Subarachnoidalblutung, vom Karotissiphon oder der Karotisbifurkation ausgehend<br />

I60.1 Subarachnoidalblutung, von der A. cerebri media ausgehend<br />

I60.2 Subarachnoidalblutung, von der A. communicans anterior ausgehend<br />

I60.3 Subarachnoidalblutung, von der A. communicans posterior ausgehend<br />

I60.4 Subarachnoidalblutung, von der A. basilaris ausgehend<br />

I60.5 Subarachnoidalblutung, von der A. vertebralis ausgehend<br />

I60.6 Subarachnoidalblutung, von sonstigen intrakraniellen Arterien ausgehend<br />

I60.7 Subarachnoidalblutung, von nicht näher bezeichneter intrakranieller Arterie<br />

ausgehend<br />

I60.8 Sonstige Subarachnoidalblutung<br />

I60.9 Subarachnoidalblutung, nicht näher bezeichnet<br />

ZN1 / ZN2<br />

SC1 / SP6<br />

SC1<br />

SP5 / SP6 ST1<br />

EN1 / EN2<br />

SB7<br />

ZN1/ ZN2 EN1 / EN2<br />

ZN1 / ZN2 EN1 / EN2<br />

Längstens 1 Jahr<br />

nach Akutereignis


4 von 8<br />

Vereinbarung über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V – Anlage 1: Liste über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V<br />

ICD-10 Diagnose<br />

Intrazerebrale Blutung<br />

I61.0 Intrazerebrale Blutung in die Großhirnhemisphäre, subkortikal<br />

I61.1 Intrazerebrale Blutung in die Großhirnhemisphäre, kortikal<br />

I61.2 Intrazerebrale Blutung in die Großhirnhemisphäre, nicht näher bezeichnet<br />

I61.3 Intrazerebrale Blutung in den Hirnstamm<br />

I61.4 Intrazerebrale Blutung in das Kleinhirn<br />

I61.5 Intrazerebrale intraventrikuläre Blutung<br />

I61.6 Intrazerebrale Blutung an mehreren Lokalisationen<br />

I61.8 Sonstige intrazerebrale Blutung<br />

I61.9 Intrazerebrale Blutung, nicht näher bezeichnet<br />

Hirninfarkt<br />

I63.0 Hirninfarkt durch Thrombose präzerebraler Arterien<br />

I63.1 Hirninfarkt durch Embolie präzerebraler Arterien<br />

I63.2 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose präzerebraler<br />

Arterien:<br />

I63.3 Hirninfarkt durch Thrombose zerebraler Arterien<br />

I63.4 Hirninfarkt durch Embolie zerebraler Arterien<br />

I63.5 Hirninfarkt durch nicht näher bezeichneten Verschluss oder Stenose zerebraler<br />

Arterien<br />

I63.6 Hirninfarkt durch Thrombose der Hirnvenen, nichteitrig<br />

I63.8 Sonstiger Hirninfarkt<br />

I63.9 Hirninfarkt, nicht näher bezeichnet<br />

I64. Schlaganfall, nicht als Blutung oder Infarkt bezeichnet<br />

Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel<br />

Physio- Ergo- Stimm-,Sprech-,<br />

therapie therapie Sprachtherapie<br />

SC1<br />

ZN1 / ZN2 SP5 / SP6<br />

ST1<br />

SC1<br />

SP5/ SP6 ST1<br />

EN1 / EN2 ZN1 / ZN2 EN1 / EN2<br />

Hinweis/<br />

Spezifikation<br />

Längstens 1 Jahr<br />

nach Akutereignis<br />

Längstens 1 Jahr<br />

nach Akutereignis<br />

I69.0<br />

I69.1<br />

I69.2<br />

I69.3<br />

I69.4<br />

I69.8<br />

Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit<br />

Folgen einer Subarachnoidalblutung<br />

Folgen einer intrazerebralen Blutung<br />

Folgen einer sonstigen nichttraumatischen intrakraniellen Blutung<br />

Folgen eines Hirninfarktes<br />

Folgen eines Schlaganfalls, nicht als Blutung oder Infarkt bezeichnet<br />

Folgen sonstiger und nicht näher bezeichneter zerebrovaskulärer Krankheiten


Befunderhebung<br />

und Einschränkung<br />

ab Kraftgrad ≤ 3<br />

Längstens 1 Jahr<br />

nach Akutereignis<br />

Längstens 1 Jahr<br />

nach Akutereignis<br />

5 von 8<br />

Vereinbarung über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V – Anlage 1: Liste über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V<br />

ICD-10 Diagnose<br />

G99.2 Myelopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten<br />

M48.0 Spinal(kanal)stenose<br />

M50.0 Zervikaler Bandscheibenschaden mit Myelopathie<br />

M50.1 Zervikaler Bandscheibenschaden mit Radikulopathie<br />

M51.0 Lumbale und sonstige Bandscheibenschäden mit Myelopathie<br />

M51.1 Lumbale und sonstige Bandscheibenschäden mit Radikulopathie<br />

Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel<br />

Physio- Ergo- Stimm-,Sprech-,<br />

therapie therapie Sprachtherapie<br />

WS2 / EX3<br />

EN3 SC1<br />

ZN1/ZN2<br />

Hinweis/<br />

Spezifikation<br />

Längstens<br />

6 Monate nach<br />

Akutereignis<br />

Einschränkung:<br />

nur nach<br />

neurologischer<br />

Verletzungen der Nerven und des Rückenmarkes in Halshöhe<br />

S14.0<br />

Kontusion und Ödem des zervikalen Rückenmarkes<br />

S14.1<br />

Sonstige und nicht näher bezeichnete Verletzungen des zervikalen Rückenmarkes<br />

S14.2<br />

S14.3<br />

S14.4<br />

Verletzung von Nervenwurzeln der Halswirbelsäule<br />

Verletzung des Plexus brachialis<br />

Verletzung peripherer Nerven des Halses<br />

ZN1 / ZN2<br />

AT2<br />

EN1 / EN2<br />

EN3<br />

S14.5<br />

Verletzung zervikaler sympathischer Nerven<br />

S14.6<br />

Verletzung sonstiger und nicht näher bezeichneter Nerven des Halses<br />

Verletzungen der Nerven und des Rückenmarkes in Thoraxhöhe<br />

S24.0<br />

Kontusion und Ödem des thorakalen Rückenmarkes<br />

S24.1<br />

Sonstige und nicht näher bezeichnete Verletzungen des thorakalen Rückenmarkes<br />

S24.2<br />

Verletzung von Nervenwurzeln der Brustwirbelsäule<br />

S24.3<br />

Verletzung peripherer Nerven des Thorax<br />

S24.4<br />

S24.5<br />

Verletzung thorakaler sympathischer Nerven<br />

Verletzung sonstiger Nerven des Thorax<br />

ZN1 / ZN2<br />

EN1 / EN2<br />

EN3<br />

S24.6<br />

Verletzung eines nicht näher bezeichneten Nervs des Thorax


Längstens 1 Jahr<br />

nach Akutereignis<br />

6 von 8<br />

Vereinbarung über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V – Anlage 1: Liste über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V<br />

ICD-10 Diagnose<br />

Verletzung der Nerven und des lumbalen Rückenmarkes in Höhe des Abdomens, der<br />

Lumbosakralgegend und des Beckens<br />

S34.0 Kontusion und Ödem des lumbalen Rückenmarkes [Conus medullaris]<br />

S34.1- Sonstige Verletzung des lumbalen Rückenmarkes<br />

S34.2 Verletzung von Nervenwurzeln der Lendenwirbelsäule und des Kreuzbeins<br />

S34.3- Verletzung der Cauda equina<br />

S34.4 Verletzung des Plexus lumbosacralis<br />

S34.5 Verletzung sympathischer Nerven der Lendenwirbel-, Kreuzbein- und<br />

S34.6 Verletzung eines oder mehrerer peripherer Nerven des Abdomens, der<br />

Lumbosakralgegend und des Beckens<br />

S34.8 Verletzung sonstiger und nicht näher bezeichneter Nerven in Höhe des Abdomens,<br />

der Lumbosakralgegend und des Beckens<br />

Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel<br />

Physio- Ergo- Stimm-,Sprech-,<br />

therapie therapie Sprachtherapie<br />

EN1 / EN2<br />

ZN1 / ZN2<br />

EN3<br />

Hinweis/<br />

Spezifikation<br />

Längstens 1 Jahr<br />

nach Akutereignis<br />

T09.3 Verletzung des Rückenmarkes, Höhe nicht näher bezeichnet<br />

Entzündliche rheumatische Erkrankungen und Kollagenosen<br />

Seropositive chronische Polyarthritis<br />

M05.0- Felty-Syndrom<br />

M05.1- Lungenmanifestation der seropositiven chronischen Polyarthritis<br />

M05.2- Vaskulitis bei seropositiver chronischer Polyarthritis<br />

M05.3- Seropositive chronische Polyarthritis mit Beteiligung sonstiger Organe und<br />

Organsysteme<br />

M05.8- Sonstige seropositive chronische Polyarthritis<br />

M05.9- Seropositive chronische Polyarthritis, nicht näher bezeichnet<br />

ZN1 / ZN2<br />

AT2<br />

WS2<br />

EX2 / EX3<br />

EN3<br />

SB1 / SB5<br />

M06.0 Seronegative chronische Polyarthritis WS2<br />

EX2 / EX3<br />

M06.1 Adulte Form der Still-Krankheit WS2<br />

EX2 / EX3<br />

SB1 / SB5<br />

SB1 / SB5


7 von 8<br />

Vereinbarung über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V – Anlage 1: Liste über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V<br />

ICD-10 Diagnose<br />

Arthritis psoriatica und Arthritiden bei gastrointestinalen Grundkrankheiten<br />

M07.0- Distale interphalangeale Arthritis psoriatica<br />

M07.1- Arthritis mutilans<br />

M07.2- Spondylitis psoriatica<br />

M07.3- Sonstige psoriatische Arthritiden<br />

M07.4 Arthritis bei Crohn-Krankheit<br />

M07.5 Arthritis bei Colitis ulcerosa<br />

M07.6 Sonstige Arthritiden bei gastrointestinalen Grundkrankheiten<br />

Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel<br />

Physio- Ergo- Stimm-,Sprech-,<br />

therapie therapie Sprachtherapie<br />

WS2<br />

SB1 / SB5<br />

EX2 / EX3<br />

Hinweis/<br />

Spezifikation<br />

Juvenile Arthritis<br />

M08.0-<br />

Juvenile chronische Polyarthritis, adulter Typ<br />

M08.1-<br />

Juvenile Spondylitis ankylosans<br />

M08.2-<br />

Juvenile chronische Arthritis, systemisch beginnende Form<br />

M08.3<br />

M08.4-<br />

Juvenile chronische Arthritis (seronegativ), polyartikuläre Form<br />

Juvenile chronische Arthritis, oligoartikuläre Form<br />

WS2<br />

EX2 / EX3<br />

SB1 / SB5<br />

M08.7-<br />

Vaskulitis bei juveniler Arthritis<br />

M08.8-<br />

Sonstige juvenile Arthritis<br />

M08.9-<br />

Juvenile Arthritis, nicht näher bezeichnet<br />

Systemische Sklerose<br />

M34.0<br />

Progressive systemische Sklerose<br />

M34.1<br />

M34.2<br />

M34.8<br />

CR(E)ST-Syndrom<br />

Systemische Sklerose, durch Arzneimittel oder chemische Substanzen induziert<br />

Sonstige Formen der systemischen Sklerose<br />

WS2 / EX2<br />

EX3 / AT2<br />

SB1 / SB5<br />

M34.9<br />

Systemische Sklerose, nicht näher bezeichnet<br />

M45.0-<br />

Spondylitis ankylosans<br />

Spondylitis ankylosans WS2 / EX2<br />

EX3<br />

SB1 / SB5


Längstens 6<br />

Monate nach<br />

Akutereignis<br />

8 von 8<br />

Vereinbarung über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V – Anlage 1: Liste über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V<br />

ICD-10 Diagnose<br />

Erkrankungen der Wirbelsäule und am Skelettsystem<br />

M89.0- Neurodystrophie [Algodystrophie]<br />

Schulter-Hand-Syndrom<br />

Sudeck-Knochenatrophie<br />

Sympathische Reflex-Dystrophie<br />

Morbus Sudeck<br />

Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel<br />

Physio- Ergo- Stimm-,Sprech-,<br />

therapie therapie Sprachtherapie<br />

EX2 / EX3<br />

SB2 / SB6<br />

LY2 / PN<br />

Hinweis/<br />

Spezifikation<br />

Längstens 1 Jahr<br />

nach Akutereignis<br />

Q66.0 Pes equinovarus congenitus (Klumpfuß)<br />

Q68.0 Angeborene Deformitäten des M. sternocleidomastoideus (Schiefhals)<br />

Zustand nach operativen Eingriffen des Skelettsystems<br />

Z98.8 Zustand nach chirurgisch-orthopädischen Operationen<br />

i.V.m. In Verbindung mit einer der nachstehenden Grunddiagnose:<br />

EX4 SB3<br />

EX4 SB7<br />

Z89.-<br />

M75.1<br />

M23.5<br />

bei Major-Amputationen mindestens einer Extremität<br />

bei rekonstruktiven Eingriffen ohne endoprothetische Versorgungen:<br />

- Läsionen der Rotatorenmanschette (Schultergelenk)<br />

- Chronische Instabilität des Kniegelenkes (Kreuzbandruptur)<br />

EX2 / EX3 SB2 / SB3<br />

Z98.8<br />

i.V.m<br />

Z96.6<br />

Z96.88<br />

bei endoprothetischer Versorgung:<br />

- Hüftgelenkersatz (total)<br />

- Kniegelenk, Schultergelenk<br />

EX2 / EX3<br />

Längstens 6<br />

Monate nach<br />

Akutereignis


Längstens 6<br />

Monate nach<br />

Akutereignis<br />

8 von 8<br />

Vereinbarung über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V – Anlage 1: Liste über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V<br />

ICD-10 Diagnose<br />

Erkrankungen der Wirbelsäule und am Skelettsystem<br />

M89.0- Neurodystrophie [Algodystrophie]<br />

Schulter-Hand-Syndrom<br />

Sudeck-Knochenatrophie<br />

Sympathische Reflex-Dystrophie<br />

Morbus Sudeck<br />

Diagnosegruppe/Indikationsschlüssel<br />

Physio- Ergo- Stimm-,Sprech-,<br />

therapie therapie Sprachtherapie<br />

EX2 / EX3<br />

SB2 / SB6<br />

LY2 / PN<br />

Hinweis/<br />

Spezifikation<br />

Längstens 1 Jahr<br />

nach Akutereignis<br />

Q66.0 Pes equinovarus congenitus (Klumpfuß)<br />

Q68.0 Angeborene Deformitäten des M. sternocleidomastoideus (Schiefhals)<br />

Zustand nach operativen Eingriffen des Skelettsystems<br />

Z98.8 Zustand nach chirurgisch-orthopädischen Operationen<br />

i.V.m. In Verbindung mit einer der nachstehenden Grunddiagnose:<br />

EX4 SB3<br />

EX4 SB7<br />

Z89.-<br />

M75.1<br />

M23.5<br />

bei Major-Amputationen mindestens einer Extremität<br />

bei rekonstruktiven Eingriffen ohne endoprothetische Versorgungen:<br />

- Läsionen der Rotatorenmanschette (Schultergelenk)<br />

- Chronische Instabilität des Kniegelenkes (Kreuzbandruptur)<br />

EX2 / EX3 SB2 / SB3<br />

Z98.8<br />

i.V.m<br />

Z96.6<br />

Z96.88<br />

bei endoprothetischer Versorgung:<br />

- Hüftgelenkersatz (total)<br />

- Kniegelenk, Schultergelenk<br />

EX2 / EX3<br />

Längstens 6<br />

Monate nach<br />

Akutereignis


Recht & Praxis<br />

Rundfunkbeitragspflicht in Pflegeheimen<br />

und Behinderteneinrichtungen<br />

Seit dem 1. Januar <strong>2013</strong> gilt ein neues Rundfunkbeitragsrecht.<br />

Seit dem müssen sich auch<br />

Menschen mit Behinderung grundsätzlich an der<br />

Rundfunkfinanzierung beteiligen. Befreiungen<br />

von der Rundfunkbeitragspflicht sind, von wenigen<br />

Ausnahmen abgesehen, im Wesentlichen<br />

nur noch aus finanziellen Gründen und sozialer<br />

Bedürftigkeit möglich.<br />

Aufgrund einer Verständigung der Intendanten<br />

von ARD, ZDF und Deutschlandradio wurde am<br />

16. Januar <strong>2013</strong> eine Begleitkommunikation zum<br />

neuen Rundfunkbeitrag veröffentlicht. Hiernach<br />

können sich jetzt sowohl Bewohner von vollstationären<br />

Pflegeheimen, in denen eine intensive<br />

Beaufsichtigung und Betreuung der Bewohner<br />

erfolgt, als auch Menschen Behinderung, die<br />

dauerhaft in einer vollstationären Behinderteneinrichtung<br />

leben, aus Härtefallgründen von<br />

der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen.<br />

Hintergrund ist, dass Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen<br />

aus Härtefallgründen als<br />

Gemeinschaftsunterkünfte behandelt werden.<br />

Liegt bereits eine Anmeldung zum Rundfunkbeitrag<br />

vor, können sich Bewohner von vollstationären<br />

Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen<br />

bei dem Beitragsservice abmelden. Zur Abmeldung<br />

kann unter www.rundfunkbeitrag.de ein Abmeldeformular<br />

heruntergeladen werden. Sollten<br />

bei der Abmeldung Probleme auftreten, können<br />

sich Bewohner von Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen<br />

auf die Begleitkommunikation<br />

vom 16. Januar <strong>2013</strong> berufen, die auf der folgenden<br />

Seite abgedruckt ist.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie durch das aktualisierte<br />

„Merkblatt zu den am 1. Januar <strong>2013</strong><br />

in Kraft tretenden Änderungen im Rundfunkbeitragsrecht<br />

im privaten Bereich“, welches unter<br />

www.<strong>bvkm</strong>.de kostenlos heruntergeladen werden<br />

kann.<br />

Sebastian Tenbergen, LL.M.<br />

Der Rundfunkbeitrag <strong>für</strong> Bewohnerinnen und Bewohner<br />

von Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen<br />

Seit dem 1. Januar <strong>2013</strong> gilt der neue Rundfunkbeitrag. Besondere Regelungen gelten<br />

dabei <strong>für</strong> Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und Einrichtungen <strong>für</strong><br />

Menschen mit Behinderung. Sie müssen dann keinen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn sie<br />

dort dauerhaft vollstationär betreut und gepflegt werden. Die Rundfunkanstalten<br />

behandeln in diesen Fällen die Einrichtungen als Gemeinschaftsunterkünfte, deren<br />

Bewohnerinnen und Bewohner damit nicht beitragspflichtig sind.<br />

9574a<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

Die Regelungen im Einzelnen


Seit dem 1. Januar <strong>2013</strong> gilt der neue Rundfunkbeitrag. Besondere Regelungen gelten<br />

dabei <strong>für</strong> Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und Einrichtungen <strong>für</strong><br />

Menschen mit Behinderung. Sie müssen dann keinen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn sie<br />

dort dauerhaft vollstationär betreut und gepflegt werden. Die Rundfunkanstalten<br />

behandeln in diesen Fällen die Einrichtungen als Gemeinschaftsunterkünfte, deren<br />

Bewohnerinnen und Bewohner damit nicht beitragspflichtig sind.<br />

Recht & Praxis<br />

Die Regelungen im Einzelnen<br />

1. Regelungen <strong>für</strong> Alten- und Pflegeeinrichtungen<br />

Altenpflegeheime, in denen eine intensive Beaufsichtigung und Betreuung erfolgt, gelten<br />

als Gemeinschaftsunterkunft. Entscheidendes Kriterium ist das Vorliegen eines<br />

Versorgungsvertrags <strong>für</strong> die vollstationäre Pflege nach § 71 SGB XI. Die entsprechenden<br />

Wohneinheiten sind dann gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag<br />

(RBStV) nicht beitragspflichtig. Bewohnerinnen und Bewohner dieser<br />

Pflegeeinrichtungen müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen.<br />

In Abgrenzung zu Altenpflegeheimen sind Altenwohnheime, die keine vollstationäre<br />

Pflege anbieten, nicht als Gemeinschaftsunterkunft einzustufen. Bewohner solcher<br />

Altenwohnheime haben daher den Rundfunkbeitrag zu zahlen, wenn sie sich nicht aus<br />

finanziellen Gründen befreien lassen können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit,<br />

aus gesundheitlichen Gründen eine Ermäßigung zu beantragen.<br />

Verfügen Altenwohnheime allerdings über einen eingerichteten Pflegebereich, so gilt<br />

dieser als Gemeinschaftsunterkunft, soweit hier<strong>für</strong> nach § 72 SGB XI<br />

Versorgungsverträge <strong>für</strong> die vollstationäre Dauerpflege existieren. Für die dort<br />

untergebrachten Bewohnerinnen und Bewohner besteht keine Beitragspflicht, sie<br />

müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen.<br />

Die Bewohnerinnen und Bewohner, die <strong>für</strong> den Rundfunkbeitrag angemeldet sind und in<br />

einer Pflegeinrichtung wohnen, die als nicht beitragspflichtig gilt, können sich beim<br />

Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio abmelden. Das entsprechende<br />

Formular kann unter www.rundfunkbeitrag.de heruntergeladen werden.<br />

2. Regelungen <strong>für</strong> Behinderteneinrichtungen<br />

Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderung dauerhaft und vollstationär<br />

untergebracht sind bzw. gepflegt werden, gelten ebenso wie Altenpflegeheime als<br />

presse@rundfunkbeitrag.de<br />

Gemeinschaftsunterkunft. Für Bewohnerinnen und Bewohner solcher Einrichtungen<br />

www.rundfunkbeitrag.de<br />

besteht keine Beitragspflicht, sie müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen.<br />

Entscheidendes Kriterium ist hier<strong>für</strong>, dass die Einrichtung zur vollstationären Pflege<br />

durch Vereinbarung mit dem Träger der Sozialhilfe nach § 75 Abs. 3 SGB XII zugelassen<br />

ist.<br />

Die Bewohnerinnen und Bewohner, die <strong>für</strong> den Rundfunkbeitrag angemeldet sind und in<br />

einer Pflegeinrichtung wohnen, die als nicht beitragspflichtig gilt, können sich beim<br />

Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio abmelden. Das entsprechende<br />

Formular kann unter www.rundfunkbeitrag.de heruntergeladen werden.<br />

Was ist jetzt zu tun?<br />

1. Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie<br />

Behinderteneinrichtungen, die dauerhaft vollstationär betreut und gepflegt werden.<br />

Liegt bereits eine Anmeldung zum Rundfunkbeitrag vor, können sich die Bewohnerinnen<br />

und Bewohner beim Beitragsservice abmelden. Hier<strong>für</strong> ist lediglich eine Bestätigung der<br />

Einrichtung über die vollstationäre Pflege notwendig. Ein entsprechendes Formular zur<br />

Abmeldung liegt diesem Schreiben bei oder kann unter www.rundfunkbeitrag.de<br />

heruntergeladen werden.<br />

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Altenpflegeheime sowie Einrichtungen <strong>für</strong><br />

Menschen mit Behinderung in Abstimmung mit ihren Bewohnerinnen und Bewohnern<br />

diese gesammelt abmelden. Das formlose Schreiben ist zu richten an ARD ZDF<br />

Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln.<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

Bewohnerinnen und Bewohner, die in entsprechenden Einrichtungen wohnen, brauchen<br />

95 75b


Behinderteneinrichtungen, die dauerhaft vollstationär betreut und gepflegt werden.<br />

Liegt bereits eine Anmeldung zum Rundfunkbeitrag vor, können sich die Bewohnerinnen<br />

und Bewohner beim Beitragsservice abmelden. Hier<strong>für</strong> ist lediglich eine Bestätigung der<br />

Recht Einrichtung & Praxis über die vollstationäre Pflege notwendig. Ein entsprechendes Formular zur<br />

Abmeldung liegt diesem Schreiben bei oder kann unter www.rundfunkbeitrag.de<br />

heruntergeladen werden.<br />

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Altenpflegeheime sowie Einrichtungen <strong>für</strong><br />

Menschen mit Behinderung in Abstimmung mit ihren Bewohnerinnen und Bewohnern<br />

diese gesammelt abmelden. Das formlose Schreiben ist zu richten an ARD ZDF<br />

Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln.<br />

Bewohnerinnen und Bewohner, die in entsprechenden Einrichtungen wohnen, brauchen<br />

keinen Befreiungsantrag zu stellen, sondern müssen sich abmelden. Dasselbe gilt <strong>für</strong><br />

Personen, die von einer Wohnung in eine entsprechende Pflegeeinrichtung ziehen. Auch<br />

sie können das beiliegende Formular zur Abmeldung nutzen.<br />

2. Bewohner von Altenwohnheimen, die keine vollstationäre Pflege anbieten.<br />

Bei Bewohnerinnen und Bewohnern von Altenwohnheimen ohne vollstationäre Pflege<br />

können diejenigen, die ergänzende Sozialleistungen wie etwa Grundsicherung im Alter<br />

beziehen, eine Befreiung von der Beitragspflicht beantragen. Ebenso können<br />

Heimbewohnerinnen und -bewohner, die über das Merkzeichen „RF” in ihrem<br />

Schwerbehindertenausweis verfügen, beim Beitragsservice die Ermäßigung auf einen<br />

Drittelbeitrag beantragen. Das Formular zur Befreiung kann ebenfalls unter<br />

www.rundfunkbeitrag.de heruntergeladen werden.<br />

Wichtig: Zu Unrecht gezahlte Beiträge werden selbstverständlich erstattet.<br />

presse@rundfunkbeitrag.de<br />

www.rundfunkbeitrag.de<br />

So erreichen Sie den<br />

Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio<br />

Die Abmeldung per Brief senden Sie bitte an<br />

ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln<br />

Oder per Fax an: 018 59995 0105<br />

(6,5 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, abweichende Preise <strong>für</strong> Mobilfunk)<br />

Sollten Sie weitere Fragen haben, dann erreichen Sie den Beitragsservice<br />

telefonisch unter: 018 59995 0400<br />

(6,5 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, abweichende Preise <strong>für</strong> Mobilfunk)<br />

Weitere Informationen finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de.<br />

95 76 c<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>


Kolumne<br />

0107-1-1-2<br />

ABMELDUNG VOM RUNDFUNKBEITRAG<br />

<strong>für</strong> Bewohner einer Pflegeeinrichtung oder Einrichtung <strong>für</strong> Menschen mit Behinderung<br />

Ich melde meine Wohnung/mein Zimmer ab, da ich<br />

in einer Pflegeeinrichtung/Einrichtung <strong>für</strong> Menschen mit Behinderung wohne.<br />

in eine Pflegeeinrichtung/Einrichtung <strong>für</strong> Menschen mit Behinderung umziehe.<br />

Die vollständige Aufgabe meiner Wohnung erfolgt zum . .<br />

T T M M J J J J<br />

Frau Herr Beitragsnummer<br />

Nachname<br />

Vorname<br />

. .<br />

Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ)<br />

Bitte geben Sie hier die Adresse Ihrer angemeldeten Wohnung / Ihres Zimmers an.<br />

Straße / Hausnummer<br />

PLZ / Ort<br />

Datum / Ort<br />

Unterschrift des Beitragszahlers oder Bevollmächtigten<br />

Bestätigung der Einrichtung<br />

Die oben genannte Person ist in einem Zimmer der vollstationären Pflege untergebracht.<br />

Name der Pflegeeinrichtung<br />

Straße / Hausnummer<br />

PLZ / Ort<br />

Unsere Einrichtung ist zur vollstationären Pflege durch Versorgungsvertrag<br />

nach § 72 SGB XI zugelassen.<br />

Unsere Einrichtung ist zur vollstationären Pflege durch Vereinbarung mit dem<br />

Träger der Sozialhilfe nach § 75 Abs. 3 SGB XII zugelassen.<br />

Datum / Ort<br />

Stempel / Unterschrift der Einrichtung<br />

Ansprechpartner/in der Einrichtung <strong>für</strong> Rückfragen (beide Angaben freiwillig):<br />

Telefonnummer<br />

Ansprechpartner/in<br />

Bitte senden Sie die Abmeldung an ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln<br />

oder per Fax an 018 59995 0105 (6,5 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, abweichende Preise <strong>für</strong> Mobilfunk)<br />

0107-1-1-2 01.<strong>2013</strong><br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong> 77


Recht & Praxis<br />

Das Verhältnis von Leistungen der Eingliederungshilfe<br />

nach dem SGB XII zu<br />

den neuen SGB XI – Leistungen im ambulanten<br />

Bereich<br />

Wie der <strong>bvkm</strong> bereits berichtete, erhalten<br />

Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz,<br />

welche die Pflegestufe I oder II haben,<br />

ab Januar <strong>2013</strong> aufgrund der in Kraft getretenen<br />

Änderungen im Rahmen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes<br />

neben den zusätzlichen<br />

Betreuungsleistungen ein höheres Pflegegeld<br />

und höhere Pflegesachleistungen. Außerdem<br />

erhalten Pflegebedürftige mit eingeschränkter<br />

Alltagskompetenz sogar dann Pflegegeld und<br />

Pflegesachleistungen, wenn ihr Pflegebedarf<br />

nicht die relevanten Zeitwerte der Pflegestufe I<br />

erreicht (sogenannte Pflegestufe 0). Seit Inkrafttreten<br />

dieser Verbesserungen werden Menschen<br />

mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die außerhalb<br />

von stationären Einrichtungen ambulant<br />

betreut wohnen und Leistungen der Eingliederungshilfe<br />

nach den §§ 53 ff. SGB XII beziehen,<br />

von Trägern der Eingliederungshilfe vielfach aufgefordert,<br />

einen Antrag auf Pflegeeinstufung bei<br />

der Pflegekasse zu stellen. Hierbei wird das Argument<br />

vertreten, die verbesserten Leistungen<br />

<strong>für</strong> Versicherte mit erheblich eingeschränkter<br />

Alltagskompetenz nach dem SGB XI seien gegenüber<br />

den Leistungen der Eingliederungshilfe<br />

nach dem SGB XII vorrangig einzusetzen.<br />

Zwar kann es im Einzelfall durchaus angezeigt<br />

sein, bei der Pflegekasse einen Antrag auf Pflegeeinstufung<br />

zu stellen, um im Ergebnis insgesamt<br />

höhere Leistungen beanspruchen zu<br />

können. Nach geltender Gesetzeslage sind die<br />

neuen Leistungen der Pflegeversicherung gegenüber<br />

den Leistungen der Eingliederungshilfe<br />

im ambulanten Bereich jedoch gerade<br />

nicht vorrangig einzusetzen. Wegen ihrer unterschiedlichen<br />

Zielsetzungen sind die Leistungen<br />

der Pflegeversicherung und die Leistungen der<br />

Eingliederungshilfe vielmehr nebeneinander zu<br />

gewähren. Dies ergibt sich ausdrücklich aus der<br />

Begründung zu § 124 SGB XI, in der das Verhältnis<br />

zwischen den Leistungen der Eingliederungshilfe<br />

und den neuen Leistungen der häuslichen<br />

Betreuung angesprochen wird: „Keine häusliche<br />

Betreuung im Sinne dieser Vorschrift sind<br />

Fahrdienste und Hilfen bei der schulischen und<br />

beruflichen Eingliederung. Leistungen der Eingliederungshilfe<br />

bleiben durch die Einführung dieser<br />

Regelung unberührt, sie sind im Verhältnis zur<br />

Pflegeversicherung nicht nachrangig. § 13 Abs. 3<br />

SGB XI gilt.“ Die Abgrenzungsnorm des § 13 Abs.<br />

3 SGB XI bestimmt <strong>für</strong> den Bereich außerhalb von<br />

vollstationären Einrichtungen, dass Leistungen<br />

der Eingliederungshilfe <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />

nach dem SGB XII unberührt bleiben und im Verhältnis<br />

zur Pflegeversicherung nicht nachrangig<br />

sind. Nach dem Gesetz können Personen außerhalb<br />

von vollstationären Einrichtungen daher bei<br />

Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen sowohl<br />

Leistungen der Pflegeversicherung als auch Leistungen<br />

der Eingliederungshilfe nebeneinander<br />

beziehen.<br />

In Fällen, in denen Träger der Eingliederungshilfe<br />

Leistungen der Eingliederungshilfe aufgrund des<br />

Bezuges von zusätzlichen Betreuungsleistungen<br />

oder Leistungen der Pflegestufe 0 im ambulanten<br />

Bereich kürzen, sollte daher auf die geltende<br />

Rechtslage hingewiesen und gegen Kürzungsbescheide<br />

Widerspruch eingelegt werden.<br />

Sebastian Tenbergen, LL.M.<br />

Bundesrat stimmt der Erhöhung des<br />

steuerfreien Grundbetrags zu<br />

Der Bundesrat hat am 01.02.<strong>2013</strong> der Erhöhung<br />

des steuerfreien Grundbetrags zur Sicherung des<br />

Existenzminimums zugestimmt. Laut Bundesfinanzministerium<br />

soll der Grundfreibetrag in zwei<br />

Schritten angehoben werden. Ab dem 01.01.<strong>2013</strong><br />

steigt er rückwirkend von 8.004,00 € um 126,00<br />

€ auf 8.130,00 €. Ab dem Jahr 2014 erfolgt eine<br />

weitere Erhöhung um 224,00 € auf 8.354,00 €.<br />

Der steuerfreie Grundbetrag dient der Sicherung<br />

des Existenzminimums und hat unter anderem<br />

Einfluss auf die Kindergeldberechtigung von Eltern<br />

<strong>für</strong> Kinder mit Behinderung. So darf das Kind<br />

finanziell nicht dazu imstande sein, seinen notwendigen<br />

Lebensbedarf aus den Einkünften und<br />

Bezügen selbst zu decken, wobei sich der notwendige<br />

Lebensbedarf eines behinderten Kindes aus<br />

dem steuerfreien Grundbetrag sowie dem individuellen<br />

behinderungsbedingten Mehrbedarf zusammen<br />

setzt.<br />

Sebastian Tenbergen, LL.M.<br />

78 95 e<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>


Meldungen<br />

Meldungen<br />

Deutsches Kinderhilfswerk verleiht<br />

zum zehnten Mal die Goldene Göre –<br />

jetzt bewerben!<br />

Ab sofort können sich Kinder- und Jugendprojekte<br />

erneut um die Goldene Göre bewerben – den Kinderrechtepreis<br />

des Deutschen Kinderhilfswerkes. Sie ist<br />

mit insgesamt 10.000 Euro die höchstdotierte Auszeichnung<br />

<strong>für</strong> Kinder- und Jugendbeteiligungsprojekte<br />

in Deutschland. Alle Interessierten können ihr<br />

Projekt einreichen, wenn Kinder und Jugendliche aktiv<br />

an der Entwicklung und Umsetzung beteiligt sind.<br />

Bewerbungsschluss ist der 15. <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>.<br />

Mit der Goldenen Göre will das Deutsche Kinderhilfswerk<br />

wieder das Können der Akteure aufzeigen und<br />

Kindern und Jugendlichen die Öffentlichkeit geben,<br />

die sie <strong>für</strong> ihr Engagement verdienen. Die Vorhaben<br />

sollen bereits begonnen haben oder im letzten halben<br />

Jahr abgeschlossen worden sein. Die sechs besten<br />

Projekte werden zur Preisverleihung im Europa-Park<br />

in Rust eingeladen. Der Kinder- und Jugendbeirat des<br />

Deutschen Kinderhilfswerkes entscheidet als Kinderjury<br />

über die Preisträger, denn „Kinder können das!“.<br />

Die Gewinner des 1. Platzes erhalten ein Preisgeld in<br />

Höhe von 5.000 Euro, der 2. Platz ist mit 3.000 Euro,<br />

der 3. Platz mit 1.000 Euro dotiert. Zusätzlich gibt es<br />

einen Leserpreis in Höhe von 1.000 Euro, der gemeinsam<br />

mit dem Medienhaus Family Media ausgelobt<br />

und vergeben wird.<br />

Die Bewerbung erfolgt online unter https://www.<br />

dkhw-foerderdatenbank.de/goldene-goere.html.<br />

Bürgertelefon des Bundesministeriums<br />

<strong>für</strong> Arbeit und Soziales<br />

Sie haben eine Frage, wissen aber nicht so recht, wer<br />

Ihnen die Frage beantworten kann? Das Bürgertelefon<br />

des Bundesministeriums <strong>für</strong> Arbeit und Soziales<br />

will hier weiterhelfen und beantwortet Fragen zum<br />

Arbeitsrecht, Rente, Hilfen <strong>für</strong> behinderte Menschen.<br />

Für gehörlose Menschen steht zudem ein Gebärdentelefon<br />

bereit. Wichtiger Nebeneffekt Ihrer Anfragen<br />

ist, dass das Bundesministerium aus erster Hand erfährt,<br />

wo der Schuh drückt und wo im Einzelfall Regelbedarf<br />

auch <strong>für</strong> andere Einzelfälle besteht. Mehr zum<br />

Bürgertelefon finden Sie unter http://www.bmas.de/<br />

DE/Service/Buergertelefon/inhalt.html<br />

22.01.<strong>2013</strong><br />

„Selbstbestimmt dabei.<br />

Immer.“<br />

Antidiskriminierungsstelle des<br />

Bundes und der Beauftragte<br />

der Bundesregierung <strong>für</strong> die Belange behinderter<br />

Menschen rufen Jahr gegen Diskriminierung behinderter<br />

und chronisch kranker Menschen aus<br />

Gemeinsam mit zahlreichen Prominenten aus Film,<br />

Sport und Musik haben die Antidiskriminierungsstelle<br />

des Bundes (ADS) und der Beauftragte der Bundesregierung<br />

<strong>für</strong> die Belange behinderter Menschen am<br />

Dienstag das Jahr „Selbstbestimmt dabei. Immer.“ gegen<br />

die Diskriminierung behinderter Menschen ausgerufen.<br />

Im Vordergrund des Themenjahres <strong>2013</strong> stehen<br />

bundesweite Veranstaltungen und Aktionen, die auf<br />

Benachteiligungen behinderter und chronisch kranker<br />

Menschen im Arbeitsleben, im Bereich Bildung und im<br />

Alltag aufmerksam machen.<br />

Der größte Teil der Anfragen an die Antidiskriminierungsstelle<br />

– etwa ein Viertel, in Zahlen sind das<br />

2200 Fälle seit 2006 – kommen von Menschen, die<br />

sich wegen einer Behinderung benachteiligt fühlen.<br />

„Das sind Zahlen, die zeigen, wie groß der<br />

Handlungsbedarf ist“, sagte ADS-Leiterin Christine<br />

Lüders bei der Auftakt-Pressekonferenz in Berlin.<br />

Eine <strong>aktuell</strong>e Forsa-Umfrage im Auftrag der<br />

ADS ergab darüber hinaus, dass mit dem Wort Behinderung<br />

jede(r) fünfte Deutsche „Benachteiligung“ und<br />

„Diskriminierung“ verbindet – und dies, obwohl Diskriminierung<br />

von behinderten Menschen gesetzlich<br />

verboten ist.<br />

„Vor allem im Arbeitsleben und im Bereich Bildung<br />

werden behinderte Menschen benachteiligt. Ein Grund<br />

da<strong>für</strong> ist, dass Menschen mit und ohne Behinderung<br />

in getrennten Lebenswelten aufwachsen. Das führt<br />

zu Berührungsängsten und zu Vorbehalten in Schule<br />

und Arbeitswelt“, erläuterte der Beauftragte der Bundesregierung<br />

<strong>für</strong> die Belange behinderter Menschen,<br />

Hubert Hüppe. Darüber hinaus hätten Menschen mit<br />

chronischen Krankheiten oft nicht den gleichen Diskriminierungsschutz<br />

wie behinderte Menschen, obwohl<br />

sie sich häufig in einer ähnlichen Lage befinden, sagte<br />

Lüders: „Angesichts des demografischen Wandels ist<br />

das ein großes Problem. Bereits heute sind mehr als<br />

zehn Millionen Menschen in Deutschland chronisch<br />

krank. Diese Zahl wird deutlich steigen“.<br />

Lüders und Hüppe forderten, strukturelle und bürokratische<br />

Barrieren abzubauen, um Menschen mit Behinderungen<br />

den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt<br />

zu erleichtern. „Immer mehr Menschen mit Behinderung<br />

kommen gleich nach der Sonder- oder Förderschule<br />

in Werkstätten <strong>für</strong> behinderte Menschen. Dabei<br />

96 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>


Meldungen<br />

wollen viele behinderte Menschen keine Sonderwelten,<br />

sondern auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“,<br />

sagte Lüders.<br />

„Im Bildungsbereich müssen die Länder ihre Anstrengungen<br />

zum Ausbau des gemeinsamen Unterrichts<br />

von behinderten und nicht-behinderten Kindern<br />

deutlich verstärken und die Inklusion wirklich voranbringen,<br />

anstatt bestehende Sondersysteme zum<br />

Teil noch auszubauen“, sagte Hüppe. Nach Angaben<br />

der von der ADS in Auftrag gegebenen Forsa-Umfrage<br />

glauben zwar rund zwei Drittel der Befragten, dass<br />

Inklusion in Deutschland funktionieren wird, wenn<br />

die entsprechenden Mittel dazu vorhanden sind.<br />

Knapp 40 Prozent aller 18-29-Jährigen glauben dies<br />

jedoch nicht. „Uns muss diese Zahl sehr nachdenklich<br />

machen. Ganz offensichtlich ist das die Konsequenz<br />

getrennter Lebenswelten“, sagte Lüders.<br />

Prominente Botschafter, Good-Practice-Preis<br />

und Aktionswoche<br />

Zahlreiche Prominente unterstützen die ADS und den<br />

Beauftragen <strong>für</strong> die Belange behinderter Menschen<br />

beim Themenjahr „Selbstbestimmt dabei. Immer.“:<br />

Die Eiskunstläuferin Katarina Witt, die TV-Journalistinnen<br />

Bettina Eistel und Nina Ruge, die Fotomodels<br />

Melek Civantürk, Nina Wortmann und Mario Galla,<br />

die Schauspieler/innen Erwin Aljukic, Bobby Brederlow,<br />

Irene Fischer und Dr. Peter Radtke sowie die<br />

Paralympics-Stars Anna Katharina Schaffelhuber,<br />

Manuela Schmermund und Jochen Wollmert.<br />

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berief<br />

darüber hinaus den Berliner Universitätsprofessor<br />

Ernst von Kardorff zum wissenschaftlichen<br />

Koordinator des Themenjahres. Kardorff wird auf<br />

einem hochrangig besetzten Fachkongress im<br />

Sommer mehrere umfassende, von der ADS in Auftrag<br />

gegebene Studien zu den Themen „Zugang<br />

zum allgemeinen Arbeitsmarkt <strong>für</strong> Menschen mit<br />

Behinderungen“, „Benachteiligungen aufgrund chronischer<br />

Krankheiten“ und „barrierefreie Dienstleistungen“<br />

vorstellen. Zu den weiteren Schwerpunkten<br />

des Themenjahres zählen eine Aktionswoche gegen<br />

Diskriminierung im September und die Verleihung<br />

eines Good-Practice-Preises <strong>für</strong> Unternehmen im<br />

November. Lüders: „Wir wollen damit ein ganz klares<br />

Zeichen an Eltern, an Schulen sowie an öffentliche<br />

und private Arbeitgeber aussenden, offener mit Vielfalt<br />

umzugehen. Es ist normal, verschieden zu sein!“<br />

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist mit<br />

Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes<br />

(AGG) im August 2006 gegründet worden.<br />

Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen<br />

Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des<br />

Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer<br />

Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität<br />

zu verhindern oder zu beseitigen.<br />

Der Beauftragte der Bundesregierung <strong>für</strong> die Belange<br />

behinderter Menschen hat die Aufgabe, darauf<br />

hinzuwirken, dass die Verantwortung des Bundes, <strong>für</strong><br />

gleichwertige Lebensbedingungen <strong>für</strong> Menschen mit<br />

und ohne Behinderungen zu sorgen, in allen Bereichen<br />

des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird. Der Beauftragte<br />

ist zentraler Ansprechpartner bei der Bundesregierung<br />

in allen Angelegenheiten, die behinderte<br />

Menschen berühren.<br />

www.behindertenbeauftragter.de<br />

Plakatwettbewerb „Alle inklusive!“<br />

Einsendeschluss: 15. März<br />

Wie kann Inklusion aussehen?<br />

Wo gibt es schon gute Beispiele und tolle Ideen?<br />

Wie ist Ihre Zukunftsvorstellung von Inklusion?<br />

Jung und Alt, Einzelpersonen und Gruppen – alle,<br />

insbesondere Kölnerinnen und Kölner, sind aufgefordert,<br />

ihr Bild von Inklusion auf ein Plakat zu bringen.<br />

Dabei sind alle kreativen Techniken erlaubt. Aus<br />

den Einsendungen entsteht eine Ausstellung, die ein<br />

vielschichtiges und buntes Bild von Inklusion zeigen<br />

wird. Darüber hinaus wählt eine Jury einzelne<br />

Plakate aus, die im Mai und Juni auf den Werbeflächen<br />

in der Stadt, den Megalights und Citypostern,<br />

gezeigt werden. Mitglieder der Jury sind unter anderen<br />

der Schauspieler Erdogan Atalay, seit 1996<br />

als Hauptkommissar in der Serie „Alarm <strong>für</strong> Cobra<br />

11“, und Nico von Glasow, Produzent und Regisseur.<br />

Der Wettbewerb ist eine Aktion der Gold-Kraemer-<br />

Stiftung in Zusammenarbeit mit der Stadtarbeitsgemeinschaft<br />

Behindertenpolitik und der Stadt Köln.<br />

Alle Infos zum Wettbewerb, zu den Teilnahmebedingungen<br />

und zur Jury finden Sie unter http://www.<br />

stadt-koeln.de/2/menschen-mit-behinderung/behindertenpolitik/12255/<br />

Wohnstätte <strong>für</strong> Menschen mit<br />

künstlicher Beatmung gesucht<br />

Ich, Vanessa Bodewig, komme aus Elsdorf (Rheinland)<br />

und suche eine Wohneinrichtung (ohne Werkstätte),<br />

wo nur Menschen leben, die künstlich beatmet werden<br />

oder wie ich jede Nacht mit einem Atemdruckgerät leben<br />

bzw. die auch hin und wieder auf Sauerstoff angewiesen<br />

sind. Ich habe eine schwere Form der Spina<br />

bifida und werde seit 10 Jahren beatmet. Am liebsten<br />

wäre mir eine Einrichtung im Sauerland oder in der Eifel.<br />

Hat jemand einen Tipp? Ich freue auf Infos über die<br />

Mailadresse presse@<strong>bvkm</strong>.de (Weiterleitung erfolgt).<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

97


Meldungen<br />

Verlag <strong>für</strong> Ihr Buch gesucht?<br />

Der Doris-Verlag hat sich auf die Herausgabe von Büchern,<br />

<strong>für</strong> Kinder und Erwachsene, zum Thema „Behinderung<br />

und Anderssein“ spezialisiert:<br />

Wir sind ein kleiner Privatverlag und fördern unsere<br />

Autoren mit ihren Ideen zum eigenen Buch. Wir setzen<br />

nicht auf große und teure Werbemaßnahmen,<br />

was unseren Autoren finanzielle Vorteile bringt.<br />

Manuskripte, die wir auf dem Postweg oder per Email<br />

erhalten, prüfen wir innerhalb von 21 Tagen und teilen<br />

Ihnen mit, welche Möglichkeiten wir <strong>für</strong> Ihr Buch<br />

sehen.<br />

Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen einen Buchcover<br />

nach Ihren Vorstellungen. Wir kümmern uns um<br />

die ISBN zu Ihrem Buch und um den Druck. Der Druck<br />

erfolgt in Deutschland.<br />

Ihr Buch wird auf der Verlagshompage des Doris-Verlages<br />

kostenlos beworben. Wir freuen uns über Ihre<br />

Anfragen und auf eine gute Zusammenarbeit.<br />

Doris Verlag<br />

Doris Hesseler<br />

Mittelsaurenbach 3<br />

53809 Ruppichteroth<br />

Telefon und Fax: 02295/903658<br />

Email: doris@doris-verlag.de<br />

Ein absolutes Muss: „Leidmedien.de“<br />

Leidmedien.dewill Journalistinnen und Journalisten<br />

<strong>für</strong> die Berichterstattung über Behinderung<br />

sensibilisieren. Floskeln wie an den Rollstuhl<br />

gefesselt oder trotz der Behinderung reduzieren<br />

behinderte Menschen auf ihre Defizite und verstärken<br />

abwertende Bilder von Hilflosigkeit und Leid.<br />

Leidmedien.deist ein Produkt von behinderten und<br />

nichtbehinderten Medienschaffenden, die nicht belehren,<br />

sondern andere Perspektiven eröffnen wollen.<br />

Leidmedien.de<br />

Special Olympics Deutschland<br />

vergibt Nationale Sommerspiele 2014<br />

nach Düsseldorf<br />

Die größte Sportveranstaltung <strong>für</strong> Menschen mit<br />

geistiger Behinderung, die von Special Olympics<br />

Deutschland (SOD) veranstalteten Nationalen Sommerspiele,<br />

finden im Jahr 2014 in Düsseldorf statt.<br />

Vom 19. bis 23. Mai 2014 wird mit einer Größenordnung<br />

von mehr als 4.000 Athletinnen und Athleten<br />

gerechnet. Sie werden in rund 20 Sportarten starten,<br />

darunter Fußball, Leichtathletik und Schwimmen,<br />

aber auch Golf, Boccia und Kraftdreikampf.<br />

Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“<br />

Langes Sitzen im Büro, das Schleppen von Sprudelkisten<br />

oder die Pflege von Angehörigen – wir muten<br />

unserem Rücken jede Menge zu. Vorsorge tut daher<br />

Not. Zum Auftakt des Jahres <strong>2013</strong> haben die Berufsgenossenschaften,<br />

Unfallkassen, Knappschaft sowie<br />

die Sozialversicherung <strong>für</strong> Landwirtschaft, Forsten<br />

und Gartenbau eine gemeinsame Kampagne zur<br />

Stärkung der Rückengesundheit gestartet. Dazu gibt<br />

es jede Menge Informationen und Tipps sowie Seminarangebote.<br />

Mehr dazu finden Sie unter http://<br />

www.deinruecken.de/dein_ruecken_kampagne/index.jsp<br />

Seminar „LEA Leseklub“<br />

„Wer nicht lesen kann, der will auch nicht lesen!“ – Das<br />

ist ein Vorurteil, mit dem besonders Menschen mit<br />

Lernschwierigkeiten häufig konfrontiert werden.<br />

Dass es nicht so ist, zeigt das inklusive Freizeit- und<br />

Bildungsangebot „LEA Leseklub®- Lesen Einmal Anders<br />

– Ein Lesezirkel <strong>für</strong> Menschen mit und ohne Behinderung“<br />

des Vereines KuBus e.V.<br />

KuBus e.V. hat sich zur Aufgabe gemacht, die Leseklubidee<br />

bundesweit zu verbreiten. Durch ein<br />

eintägiges Seminar möchten wir das Konzept<br />

und die Methode der LEA Leseklubs weitergeben<br />

und somit deren Aufbau vor Ort unterstützen.<br />

Seminartermine <strong>für</strong> das Jahr <strong>2013</strong> und weitere Infos finden<br />

Sie unter www.kubus-ev.de/lea-leseklub<br />

Behindertengerechte Fahrzeuge mieten<br />

Europcar bietet Aktiv- und Passivfahrern maßgeschneiderte<br />

Mobilitätslösungen.<br />

Infos unter www.europcar.de/behindertengerecht<br />

98 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>


Meldungen<br />

Kalender von Kindern<br />

mit Behinderung 2014<br />

BSK-Malwettbewerb „Mit meinen<br />

Freunden durch das Jahr“ startet<br />

Gleich zu Beginn des neuen Jahres startet wieder das<br />

große Malprojekt des <strong>Bundesverband</strong>es Seltbsthilfe<br />

Körperbehinderter, BSK e.V. „Mit meinen Freunden<br />

durch das Jahr „ lautet diesmal das Thema des Wettbewerbs,<br />

an dem sich wieder Kinder mit einer Körperbehinderung<br />

im Alter von 6 bis 13 Jahren beteiligen<br />

können. Das Bild sollte ausschließlich im Hochformat<br />

DIN A 4 gemalt werden. Bitte keine Bleistiftzeichnungen<br />

und Collagen einsenden. Aus den Einsendungen<br />

wählt die Jury des <strong>Bundesverband</strong>es Selbsthilfe Körperbehinderter<br />

e.V. zwölf Monatsbilder und ein Titelbild<br />

<strong>für</strong> den Kalender „Kleine Galerie 2014“ aus. Der<br />

Einsendung sollen neben dem Originalbild mit Titelangabe<br />

auch ein kurzer Steckbrief und ein Foto des<br />

Künstlers/der Künstlerin (kein Passbild) beiliegen.<br />

Alle eingereichten Bilder bleiben Eigentum des BSK<br />

e.V. Einsendungen bis 5. April <strong>2013</strong> an: BSK e.V., „Kleine<br />

Galerie“, Altkrautheimer Straße 20, 74238 Krautheim.<br />

Alle weiteren Infos und den Steckbrief <strong>für</strong> die<br />

Teilnahme findet ihr unter www.bsk-ev.org/kleinegalerie-2014/<br />

oder telefonisch unter: 06294/428143.<br />

Kino-Tipp: Der Geschmack<br />

von Rost und Knochen<br />

Irgendwo im Norden Frankreichs: Ali (Matthias Schoenaerts)<br />

und sein fünfjähriger Sohn Sam (Armand<br />

Verdure) sind arm. Ali ist obdach- und mittellos, findet<br />

jedoch schließlich Zuflucht bei seiner Schwester<br />

in Antibes. Dort wohnen Ali und Sam in der Garage<br />

des Hauses; eine kleine, aber schöne Bleibe. Eines<br />

Nachts nach einer Kneipenschlägerei läuft Ali Stephanie<br />

(Marion Cotillard) in die Arme und ihrer beiden<br />

Schicksale verweben sich zunehmend miteinander.<br />

Ali kann sein Glück nicht fassen: Er ist arm und trotzdem<br />

hat er das Interesse dieser schönen und selbstbewussten<br />

Frau geweckt. Beide sind das absolute<br />

Gegenteil des anderen, doch ihre Liebe überwindet<br />

diese Grenzen. Bald jedoch wendet sich das Blatt und<br />

ein Schicksalsschlag stellt das junge Paar vor eine<br />

harte Prüfung. Stephanie, eine Schwertwaltrainerin,<br />

erleidet einen Unfall, danach ist sie auf einen Rollstuhl<br />

angewiesen. Die junge Frau muss lernen, mit ihrer<br />

Behinderung umzugehen. FSK ab 12 freigegeben.<br />

Weitere Infos:<br />

www.der-geschmack-von-rost-und-knochen.de<br />

Wie reist ein querschnittgelähmter<br />

Mensch alleine mit einem Mietwagen<br />

durch die USA?<br />

Mit „Free on Wheels“ entsteht der erste Videoblog<br />

<strong>für</strong> behinderte Menschen<br />

Manuel Niederberger ist seit einem Unfall querschnittsgelähmt,<br />

ein sog. Tetraplegiker. Er wird im April eine<br />

selbst organisierte Mietwagenrundreise durch den<br />

Westen der USA machen. Die Reise soll unter anderem<br />

über San Francisco, San Diego, Las Vegas, Los Angeles<br />

und diverse Nationalparks führen. Während dieser<br />

Reise soll ein aktiver Video-Blog entstehen, in dem mit<br />

regelmäßigen kurzen Video-Clips die spannenden und<br />

aufregenden Erlebnisse ebenso wie die Unwägbarkeiten<br />

und die Probleme eines Tetraplegikers auf einer solchen<br />

Reise, dokumentiert werden sollen.<br />

Dieser Blog soll nach dem Ende der Reise in einen dauerhaften<br />

multimedialen Blog münden, welcher jedem<br />

<strong>körper</strong>lich behinderten Menschen die Möglichkeit bietet,<br />

seine Reiseerfahrungen mit anderen Menschen<br />

zu teilen. Es soll etwas entstehen, was weit über diese<br />

Reise hinaus wirkt und sehr vielen Menschen Hilfe und<br />

Unterstützung bieten kann. Nach der Rückkehr aus den<br />

USA wird aus dem gesamten Material eine Reportage<br />

entstehen, die als DVD erhältlich sein wird und in ausgewählten<br />

Kinos laufen soll.<br />

Ziel des Projekts „Free on Wheels“ ist es, einen Menschen<br />

zu begleiten und seine Erfahrungen – positiv wie<br />

negativ – festzuhalten um Menschen, die sich in ähnlichen<br />

Lebenssituationen befinden, zu zeigen, was alles<br />

möglich ist. Hier geht der Protagonist Manuel Niederberger<br />

mit gutem Beispiel voran und kann in vielen<br />

Köpfen einiges bewegen.<br />

Um das Projekt finanzieren zu können, braucht er<br />

möglichst viele Unterstützer auf der Crowdfunding-Plattform<br />

„Startnext“. Unter dem Link http://www.<br />

startnext.de/free-on-wheels gibt es detailliertere Infos<br />

sowie diverse Möglichkeiten der Unterstützung.<br />

arabellaniederberger@arabella-media.de<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

99


Meldungen<br />

Verzeichnis Frühförderung<br />

Das <strong>aktuell</strong>e Verzeichnis aller Einrichtungen und Stellen,<br />

die Frühförderung behinderter oder von Behinderung<br />

bedrohter Kinder hinweisen, ist erschienen. Die<br />

Datenbank ermöglicht die Recherche von Einrichtungen<br />

nach Postleitzahl, Ort oder Einrichtung. Zu entnehmen<br />

sind jeweils Adresse, Telefonnummer, Träger<br />

und eine Kurzinformation über das jeweilige Angebot.<br />

Das BMAS weist darauf hin, dass <strong>für</strong> die Richtigkeit<br />

dieser Darstellung die einzelnen Einrichtungen<br />

die Verantwortung übernehmen.<br />

Unter folgendem Link können Sie das Verzeichnis<br />

online bestellen: http://www.bmas.de/DE/Service/<br />

Publikationen/c751-einrichtungen-und-stellen-derfruehfoerderung.html<br />

Alle Menschen mit Behinderung<br />

sollen wählen dürfen<br />

Ein Jahr vor der Bundestagswahl im September <strong>2013</strong><br />

fordern die fünf Fachverbände <strong>für</strong> Menschen mit Behinderung<br />

den Deutschen Bundestag auf, bei der<br />

anstehenden Reform des Bundeswahlgesetzes den<br />

diskriminierenden Wahlrechtsausschluss von Menschen<br />

mit Behinderung nach Paragraf 13 Nr. 2 des<br />

Bundeswahlgesetzes ersatzlos zu streichen. Nach<br />

dieser Bestimmung ist von der Teilnahme an Wahlen<br />

ausgeschlossen, <strong>für</strong> wen „zur Besorgung aller Angelegenheiten“<br />

ein rechtlicher Betreuer bestellt worden<br />

ist. Das gerichtliche Verfahren zur Bestellung eines<br />

Betreuers steht jedoch in keinerlei Zusammenhang<br />

mit der Ausübung des Wahlrechts, der Ausschluss<br />

tritt dennoch automatisch nach dem generalisierenden<br />

Anknüpfungsmerkmal der umfassenden<br />

Betreuerbestellung ein. Diese pauschale Ausgrenzung<br />

ist nach Einschätzung der Fachverbände nach<br />

den völkerrechtlichen Verpflichtungen, die Deutschland<br />

mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention<br />

(BRK) eingegangen ist, nicht mehr<br />

ver einbar. Nach Artikel 29 der BRK muss das Recht<br />

behinderter Menschen gewährleistet sein, zu wählen<br />

und gewählt zu werden und damit gleichberechtigt<br />

am politischen Leben teilzunehmen. In jüngster Zeit<br />

haben dazu auch der Europäische Gerichtshof <strong>für</strong><br />

Menschenrechte wie auch der Menschenrechtsrat<br />

der Vereinten Nationen klargestellt, dass ein an generalisierende<br />

Kriterien geknüpfter Wahlrechtsausschluss<br />

von Menschen mit Behinderungen gegen das<br />

Völkerrecht verstößt. Die Fachverbände fordern in<br />

einem gemeinsamen Positionspapier, die Streichung<br />

des diskriminierenden Wahlrechtsausschlusses in<br />

die Beratung des Gesetzentwurfs im federführenden<br />

Innenausschuss des Deutschen Bundestages mit<br />

aufzunehmen.<br />

Vielfalt Spielen<br />

Spielsachen und Bilderbücher prägen Kinder schon<br />

früh. Spielerisch lernen sie, was vermeintlich „normal“<br />

ist und was nicht. In der Regel sind weiße, nicht<br />

behinderte Kinder und Personen abgebildet. Und ist<br />

doch einmal eine Puppe mit schwarzer Hautfarbe<br />

dabei, dann ist sie eher eine „exotische“ Ergänzung,<br />

ein „Sonderfall“. Die Ausstellung „Vielfalt Spielen“<br />

in Düsseldorf zeigt, dass es auch anders gehen<br />

kann. Eine „vielfältige Gestaltung in Erziehung und<br />

Bildung“ ist das Anliegen der Veranstalterinnen vom<br />

Projekt „Erziehungswelten“. Damit sich jedes Kind<br />

in Geschichten, Puppen, Bildern, Spielzeug wiederfinden<br />

kann, zeigen sie Alternativen zum herkömmlichen<br />

Repertoire in Kinderzimmer und Kita: Schwarze<br />

Duplo-Figuren und Püppchen kommen „nicht nur“<br />

als Sportler vor, sondern auch als Geschäftsfrau mit<br />

Aktentasche. Frauen stellen „nicht nur“ Mama und<br />

Familie dar, sondern sind Ärztin oder Pilotin. Einige<br />

der bunten Handpuppen tragen Kopftuch, es gibt<br />

Moscheen zum Selbstbasteln und mehrsprachige<br />

Bücher. „Regenbogenfamilien“ werden ebenso<br />

präsentiert wie Barbie im Rollstuhl.<br />

Die Ausstellung „Vielfalt Spielen“ ist noch bis Ende<br />

2014 in den Räumen des Projekts „Erziehungswelten“<br />

in Düsseldorf zu sehen. Sie richtet sich an<br />

pädagogisches Fachpersonal, Elternverbände und<br />

alle anderen interessierten Personen. Weitere Informationen<br />

gibt Heike Kasch (heike.kasch@diakonie-duesseldorf.de<br />

oder Tel. 02 11/6012688).<br />

Wegweiser Behindertenbewegung<br />

Die emanzipatorische Behindertenbewegung hat<br />

eine echte Erfolgsbilanz vorzuweisen: Durch die<br />

Hartnäckigkeit der dort aktiven Menschen mit unterschiedlichsten<br />

Beeinträchtigungen konnte auf<br />

rechtlicher Ebene „Niemand darf wegen seiner Behinderung<br />

benachteiligt werden“ durchgesetzt werden.<br />

Über diese rechtlichen Erfolge hinaus hat sich aus<br />

der Behindertenbewegung heraus eine große Zahl<br />

von Projekten entwickelt, die da<strong>für</strong> sorgen, dass <strong>für</strong><br />

immer mehr Menschen mit Beeinträchtigungen ein<br />

selbstbestimmtes Leben tatsächlich umsetzbar ist.<br />

Dieser Wegweiser will die bunte Vielfalt der Projekte<br />

der Behindertenbewegung sichtbar machen.<br />

Swantje Köbsell: Wegweiser Behindertenbewegung.<br />

Neues (Selbst-)Verständnis von Behinderung. ISBN<br />

978-3-940865-35-9, 2012, 102 Seiten, 10,00 Euro.<br />

100 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>


Meldungen<br />

Aktion Mensch startet Poetry Slam-<br />

Wettbewerb in Gebärdensprache<br />

Ob Lyrik, Rap, Freestyle, Poesie oder Geschichten: Alles<br />

ist erlaubt beim bundesweiten Poetry Slam-Wettbewerb<br />

„BÄÄM! Der Deaf Slam“ der Aktion Mensch.<br />

Die Förderorganisation ruft hörende und gehörlose<br />

Nachwuchs-Poeten auf, in insgesamt fünf deutschen<br />

Städten in einem Wettstreit gegeneinander anzutreten.<br />

Ziel des Wettbewerbs ist es, Inklusion auf inspirierende<br />

Weise auszuleben und den Gehörlosen-Poetry<br />

Slam in Deutschland zu etablieren. In jeder Stadt finden<br />

Live Slam-Veranstaltungen statt, bei denen das<br />

Publikum über den besten Auftritt entscheidet. Die<br />

Gewinner der Gehörlosen-Slams kämpfen am 6. und<br />

7. April <strong>2013</strong> in Hamburg um den Hauptpreis: Eine<br />

Reise nach New York und die Chance, bei einem<br />

bekannten Poetry Slam anzutreten. In Vorbereitung<br />

auf den Wettbewerb bietet die Aktion Mensch kostenlose<br />

Workshops in Gebärdensprache an.<br />

Alle Slam-Poeten, die vor Ort nicht dabei sein können,<br />

haben bis zum 3. April <strong>2013</strong> die Gelegenheit,<br />

auch online an dem Wettbewerb teilzunehmen. www.<br />

aktion-mensch.de. Ob vor Ort oder online: Anmelden<br />

können sich alle Poetry-Slammer ab 18 Jahren unter<br />

www.aktion-mensch.de/filmfestival/deafslam.<br />

Engagement in Ehrenamt und Verein<br />

macht stark bei Stress und kann vor<br />

Burnout schützen<br />

Privates Engagement in einem Verein, ehrenamtliche<br />

Tätigkeit oder gemeinsam betriebene Hobbys<br />

können Menschen stabil machen gegen Stress und<br />

schützen vor Burnout. Das zeigt eine Untersuchung<br />

der Siemens-Betriebskrankenkasse SBK: Die SBK<br />

hatte ihre psychologischen Berater deutschlandweit<br />

zu ihren Erfahrungen in den vergangenen zwei bis<br />

drei Jahren befragt.<br />

Zu allen Zeiten, aber besonders bei Stress, sind die<br />

Familie, enge Freunde und gute Kollegen eine wichtige<br />

Stütze, denn stabile soziale Bindungen können<br />

Menschen auffangen. Auch die aktive Mitgliedschaft<br />

in einem Verein, ein Ehrenamt in Organisationen und<br />

Initiativen, soziales Engagement oder gemeinsam<br />

gepflegte Hobbys machen Menschen stark gegen<br />

Stress, festigen die seelische Gesundheit und können<br />

vor Burnout schützen. Für die Untersuchung hat<br />

die SBK Informationen über Erfahrungen und Einschätzungen<br />

gesammelt, die ihre 50 in ganz Deutschland<br />

tätigen psychologischen Berater (Psychologen<br />

und Therapeuten) in einem Zeitraum von zwei bis drei<br />

Jahren gemacht hatten. Alle befragten Experten hatten<br />

dabei angegeben, dass sie in Ihrer Praxis Burnout-Betroffenen<br />

schon zu privatem Engagement oder<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

zu gemeinschaftlichen Hobbies geraten haben und<br />

dies auch weiterhin tun würden. 75 Prozent der Psychologen<br />

und Therapeuten waren der Überzeugung,<br />

dass prosoziales Verhalten ein wesentliches Element<br />

sein kann, um vor Burnout zu schützen und Stress abzubauen.<br />

In erster Linie wirken hier die Gemeinschaft,<br />

in der sich ein Betroffener aufgehoben und gebunden<br />

fühlt, und die erlebte Anerkennung. Denn durch<br />

Engagement fühlt sich der Einzelne aufgehoben und<br />

wichtig. Aber auch hier gilt: Die Dosis macht´s. Fast<br />

alle befragten Psychologen sehen Risiken, wenn man<br />

sich z. B. durch zeitliche Überlastung, viele Ehrenämter,<br />

übersteigerten Ehrgeiz im Sport, oder fieberhaft<br />

gesuchte Ablenkung schlichtweg überfordert.<br />

Koordinierungsstelle fordert besseren<br />

Schutz vor Gewalt gegen behinderte<br />

Frauen und Mädchen<br />

Die Staatliche Koordinierungsstelle nach Art. 33 der<br />

UN-Behindertenrechtskonvention hat in einem Positionspapier<br />

mehr Maßnahmen gefordert, um den<br />

Schutz vor Gewalt gegen behinderte Frauen und<br />

Mädchen zu verbessern. Frauen mit Behinderung<br />

sind sehr viel häufiger von Gewalt betroffen als der<br />

weibliche Bevölkerungsdurchschnitt, daher ist es<br />

zwingend notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, um<br />

sie besser vor Gewalt zu schützen, so die Staatliche<br />

Koordinierungsstelle. Mit der Ratifizierung der<br />

UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009<br />

hat sich Deutschland dazu verpflichtet. So hat die<br />

Koordinierungsstelle nach Art. 33 der UN-Behindertenrechtskonvention<br />

das Bundesministerium <strong>für</strong><br />

Gesundheit aufgefordert, die geschlechtergleiche<br />

Pflege zu verankern. Weiterhin fordert die Koordinierungsstelle<br />

vom Bundesministerium der Justiz,<br />

das Gewaltschutzgesetz dringend zu überarbeiten,<br />

da es die spezifische Lebenssituation von Frauen mit<br />

Behinderung oft nicht berücksichtigt. Die verpflichtende<br />

Einsetzung von Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragten<br />

in Einrichtungen der Behindertenhilfe<br />

ist eine weitere Forderung der Koordinierungsstelle,<br />

dies könne im § 17 SGB I und in der Werkstättenmitwirkungsverordnung<br />

(WMVO) entsprechend ergänzt<br />

werden. Ein Vorschlag, der sich insbesondere<br />

an die Kultusministerien der Länder richtet, ist die<br />

Gewährleistung des Zugangs zu geeigneten Informationen<br />

und Bildungsangeboten <strong>für</strong> Frauen und<br />

Mädchen mit unterschiedlichen Behinderungen.<br />

Dazu zählen Informationen und Bildungsangebote<br />

zum Schutz vor Gewalt, aber auch Informationen zu<br />

Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung. Diese<br />

und weitere Maßnahmen zum besseren Schutz vor<br />

Gewalt gegen behinderte Frauen und Mädchen hat<br />

die Koordinierungsstelle in einem Positionspapier<br />

zusammengefasst. www.behindertenbeauftragter.de<br />

(Koordinierungsstelle)<br />

101


Materialien & Bücher<br />

Materialien<br />

Checkliste <strong>für</strong><br />

barrierefreie<br />

Veranstaltungen<br />

Der kleine Helfer <strong>für</strong> Veranstaltungen<br />

und Aktionen:<br />

Ein neuer Leitfaden des<br />

Amtes <strong>für</strong> Soziale Arbeit,<br />

Koordinationsstelle <strong>für</strong> Behindertenarbeit, gibt konkrete<br />

Tipps zur barrierefreien Gestaltung von Veranstaltungen.<br />

Der Leitfaden kann kostenlos beim Amt <strong>für</strong><br />

Soziale Arbeit, Koordinationsstelle <strong>für</strong> Behindertenarbeit,<br />

Konradinerallee 11, 65189 Wiesbaden, unter<br />

den Telefonnummern 0611 313629 und 0611 315446,<br />

oder per E-Mail an Koordinationsstelle-fuer-Behindertenarbeit@wiesbaden.de<br />

angefordert werden.<br />

Außerdem kann sie auf http://www.wiesbaden-barrierefrei.de<br />

herunter geladen werden.<br />

Pictogenda – der Terminkalender,<br />

der (fast) ohne Worte auskommt<br />

Habe ich heute eine Verabredung? Wann ist mein<br />

nächster Arzttermin? Und natürlich darf ich die Geburtstage<br />

meiner Verwandten und besten Freunde<br />

nicht vergessen. Das sind klassische Fälle <strong>für</strong> einen<br />

Terminkalender. Was aber, wenn ich gar nicht oder<br />

nur schlecht lesen und schreiben kann? Um in dieser<br />

Situation nicht ständig auf fremde Hilfe angewiesen<br />

zu sein, gibt es Pictogenda: ein wohldurchdachtes<br />

System aus Terminplaner, Wandkalender und<br />

Klebe-Etiketten, das Lesen und Schreiben überflüssig<br />

macht. In Deutschland wird der Kalender von der<br />

Bundesvereinigung Lebenshilfe herausgegeben; der<br />

Verband unterstützt Menschen mit geistiger Behinderung<br />

und ihre Familien.<br />

Der Pictogenda <strong>2013</strong> ist ein Ringbuch im Format 20 x<br />

22 cm, seine Kalenderseiten sind aus stabilem Papier<br />

und <strong>für</strong> die kommenden Jahre nachzubestellen. Der<br />

Umschlag besteht aus Pappe, bezogen mit wattiertem<br />

Kunstleder. Mehr als 250 verschiedene selbstklebende<br />

Piktogramme – auf Abziehfolie in vielfacher<br />

Ausfertigung – werden zur Verfügung gestellt. Zusätzlich<br />

gibt es über 20.000 verschiedene Symbole<br />

kostenlos im Internet unter www.pictoselector.eu<br />

als Download. Für 31,50 Euro kann der Pictogenda im<br />

Lebenshilfe-Verlag erworben werden:<br />

Bestellnummer LBH 415, E-Mail: Vertrieb@Lebenshilfe.de,<br />

Telefon 06421/491-123.<br />

Bücher<br />

Christian Walter-Klose<br />

Kinder und Jugendliche<br />

mit Körperbehinderung<br />

im gemeinsamen<br />

Unterricht<br />

Befunde aus nationaler<br />

und internationaler Bildungsforschung<br />

und ihre<br />

Bedeutung <strong>für</strong> Inklusion<br />

und Schulentwicklung<br />

Mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen<br />

mit Behinderung erlebt der gemeinsame Unterricht von<br />

Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung<br />

heute eine Renaissance. Nationale und internationale<br />

Erfahrungen zeigen, dass gemeinsamer Unterricht <strong>für</strong><br />

Schülerinnen und Schüler mit Behinderung möglich<br />

ist. Doch wie lässt sich ein Schulsystem gestalten,<br />

in dem Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung<br />

gemeinsam lernen?<br />

In diesem Buch wird der Frage nach Gestaltungsmöglichkeiten<br />

und Einflussfaktoren auf das Gelingen<br />

des gemeinsamen Unterrichts nachgegangen,<br />

indem der Blick speziell auf die Bedürfnisse von<br />

Kindern und Jugendlichen mit Körperbehinderung<br />

gerichtet wird. Die Anpassung des Schulsystems<br />

scheint hier besonders einfach durch eine rollstuhlgerechte<br />

Gestaltung möglich zu sein, jedoch<br />

deuten die vorhandenen empirischen Arbeiten auf<br />

einen umfassenden Anpassungsbedarf hin, der<br />

über architektonische Veränderungen hinausgeht<br />

und Aspekte der Kooperation mit Schulbegleitern,<br />

Eltern und Therapeuten, den Einsatz von Hilfsmitteln<br />

sowie Veränderungen der Lehrerrolle betrifft.<br />

Mit der vorliegenden Arbeit werden erstmals die Befunde<br />

von mehr als 80 wissenschaftlichen Studien der<br />

letzten 40 Jahre aus dem In- und Ausland zusammengetragen<br />

und systematisch mit Blick auf schülerbezogene<br />

Entwicklungen und Erfahrungen im persönlichen,<br />

sozialen, leistungsbezogenen und rehabilitativen<br />

Bereich beschrieben sowie Anpassungen der Schulund<br />

Unterrichtsorganisation dargestellt. Auch werden<br />

praxisnahe Empfehlungen abgeleitet, wie effektiver<br />

gemeinsamer Unterricht <strong>für</strong> Schülerinnen und Schüler<br />

mit Körperbehinderung gestaltet werden kann.<br />

1. Auflage 2012, 450 Seiten, 29,50 Euro<br />

ISBN: 978-3-89896-484-5<br />

102 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>


Bücher & Termine<br />

Martin Fromme<br />

Besser Arm ab<br />

als arm dran<br />

Bin ich behindertenfeindlich,<br />

wenn ich keine Lust auf<br />

die „Paralympics“ habe?<br />

Muss ich einem behinderten<br />

Hotelpagen helfen, wenn er<br />

mit meinem Gepäck nicht<br />

klarkommt? Wie umarmt<br />

man einen Contergan-Geschädigten<br />

korrekt? Und dürfen<br />

Behinderte eigentlich Sex haben? Diese und viele<br />

andere Fragen beantwortet Martin Fromme mit satirischer<br />

Boshaftigkeit und grimmigem Witz. Er darf<br />

das übrigens – denn er ist BEHINDERT.<br />

Martin Fromme, geboren 1962 in Wanne-Eickel, ist<br />

Comedian, Schauspieler und Autor. Fromme, dessen<br />

linker Arm aufgrund einer angeborenen Dysmelie<br />

verkürzt ist, <strong>für</strong>chtet seit jeher nichts mehr als eine<br />

Anklage wegen Behindertendiskiminierung. Bis das<br />

passiert, lebt er mit seiner Frau in Wanne-Eickel.<br />

192 Seiten, Carlsen Verlag GmbH; Auflage: 1 (Januar<br />

<strong>2013</strong>), ISBN-13: 978-3551681348<br />

Viola Luz<br />

Wenn Kunst<br />

behindert wird<br />

Zur Rezeption von Werken<br />

geistig behinderter<br />

Künstlerinnen und Künstler<br />

in der Bundesrepublik<br />

Deutschland<br />

Martin<br />

Fromme<br />

Besser<br />

Arm<br />

ab<br />

als<br />

arm<br />

dran<br />

Was haben die Hamburger<br />

und die Mainzer Kunsthalle<br />

gemeinsam? Beides<br />

sind Orte, an denen Werke von Künstler/-innen<br />

gezeigt wur den bzw. werden, die als geistig behindert<br />

gelten. Die Ausstellungen scheinen einer<br />

vorschnellen Ablehnung des Kunststatus der<br />

präsentierten Werke ebenso entgegenzustehen<br />

wie der These, dass die Urhebenden und ihre<br />

Werke in unserer Gesellschaft »behindert« werden.<br />

Auf der Basis der Diskursanalyse und im Rahmen der<br />

Disability Studies analysiert Viola Luz die Auseinandersetzungen<br />

in Kunstbetrieb, Kunstgeschichte<br />

und Gesellschaft mit dem Ziel, weitreichende praxisorientierte<br />

und kunstpolitische Perspektiven auf die<br />

Kunst geistig behinderter Menschen zu entwickeln.<br />

Juni 2012, 558 Seiten, kart., zahlr. z.T. farb. Abb.,<br />

39,80 EUR, ISBN: 978-3-8376-2011-5<br />

Termine<br />

25. und 26. <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong> in Berlin<br />

Tagung: Forum Mobilität<br />

<strong>für</strong> Menschen mit Behinderung<br />

Am 25. und 26. <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong> plant der Verband der TÜV<br />

e.V. in Berlin das zweite Forum Mobilität <strong>für</strong> Menschen<br />

mit Behinderung. Im Mittelpunkt werden insbesondere<br />

die Fragen und Probleme rund um das Thema „Barrierefreiheit“<br />

sowie die Beförderung behinderter Menschen<br />

mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln<br />

stehen. Darüber hinaus bietet das Forum in einer Vielzahl<br />

an Fachvorträgen die generelle Problematik einer<br />

gerechten Teilhabe an der Mobilität zu diskutieren.<br />

Infos: www.behindertengerechte-mobilitaet.de<br />

Tel.: 030/7600 95-330<br />

28. <strong>Februar</strong> / 01. März <strong>2013</strong> in Berlin<br />

7. Nachsorgekongress der Arbeitsgemeinschaft<br />

„Teilhabe, Rehabilitation, Nachsorge<br />

und Integration nach Schädelhirnverletzung“<br />

Teilhabe im zweiten Leben nach Schädelhirnverletzung<br />

Teil 1: Schule, Ausbildung, Arbeit, Tagesstruktur<br />

In Vorträgen und 5 Foren werden Aspekte der<br />

schulischen und beruflichen Teilhabe von Menschen<br />

mit erworbenen Hirnschädigungen aufgegriffen. Auch<br />

der 7. Nachsorgekongress will wieder geeignete Plattform<br />

<strong>für</strong> den interdisziplinären Austausch zwischen<br />

Betroffenen und Angehörigen, Praktikern der NeuroRehabilitation,<br />

VertreterInnen der Gesundheitspolitik<br />

sowie der Kostenträger sein.<br />

Veranstaltungsort: Wissenschafts- und Technologiepark<br />

Adlershof, WISTA-Veranstaltungszentrum, Rudower<br />

Chaussee 17, 12489 Berlin<br />

Weitere Infos unter www.nachsorgekongress.de<br />

1. und 2. März <strong>2013</strong> in Hamburg<br />

15. und 16. März <strong>2013</strong> in München<br />

Interdisziplinäre Tagung Leben pur <strong>2013</strong>: „Leben<br />

bis zuletzt. Sterben Tod und Trauer bei<br />

Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen“<br />

Inhalt und Zielsetzung<br />

Mit dem Tagungsthema „Leben – bis zuletzt. Sterben,<br />

Tod und Trauer bei Menschen mit schweren und mehrfachen<br />

Behinderungen“ will das Wissenschafts- und<br />

Kompetenzzentrum der Stiftung Leben pur in Kooperation<br />

mit Leben mit Behinderung Hamburg ein weiteres<br />

Tabuthema in der Arbeit mit Menschen mit schweren<br />

und mehrfachen Behinderungen brechen.<br />

Mit einem das Leben bejahenden positiven Blick soll<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

103


Termine<br />

der Tod zurück ans Ende des Lebens geholt werden.<br />

Leben bis zuletzt heißt auch Lebensfreude haben<br />

und einen würdevollen Abschied erleben können,<br />

<strong>für</strong> Betroffene wie Angehörige und Fachkräfte aller<br />

Disziplinen. Mit diesem Thema werden Menschen<br />

aller Altersgruppen angesprochen, denn nicht nur<br />

älter werdende Menschen mit schwerer Behinderung<br />

können damit konfrontiert sein, Kinder mit verkürzter<br />

Lebenserwartung und komplexer Behinderung können<br />

bereits sehr jung versterben. Berührungsängste<br />

sollen abgebaut und konkrete Hilfestellungen<br />

<strong>für</strong> Trauernde (mit und ohne Behinderung) angeboten<br />

werden. Auch das Verstehen durch „Begreifen“,<br />

durch Rituale und Symbole soll ermöglicht werden.<br />

Eine Kultur zum Umgang mit dem Sterben soll sich<br />

entwickeln können und das Leben mit schwerster<br />

Behinderung zugleich bejaht und gelebt werden können.<br />

Elf Vorträge und zehn Workshops geben den Teilnehmern<br />

auf der interdisziplinären Tagung Leben pur<br />

<strong>2013</strong> die Möglichkeit, sich zwei Tage lang mit allen<br />

angebotenen Facetten des Themas zu beschäftigen.<br />

Betroffene und Fachleute<br />

Die Tagung wendet sich an Menschen mit schwerer<br />

und mehrfacher Behinderung, deren Eltern und<br />

Betreuer, Fachpersonal und Wissenschaftler aus den<br />

Bereichen der Heil- und Sonderpädagogik, Psychologie,<br />

Medizin, Pflege,<br />

Therapie, Seelsorge,<br />

Theologie, an Politiker<br />

und Arbeitgeber<br />

sowie an Behindertenverbände<br />

und alle<br />

Interessenten.<br />

Termine und Orte:<br />

Hamburg: 1./2. März<br />

<strong>2013</strong>, Leben mit Behinderung<br />

Hamburg,<br />

Südring 36<br />

München: 15./16. März <strong>2013</strong>, Holiday Inn, City Centre,<br />

Rosenheimer Platz<br />

Anmeldung noch bis 15. <strong>Februar</strong> über www.stiftungleben-pur.de,<br />

Tel.: 089 / 357 481-19<br />

(14.) 15./16. März <strong>2013</strong><br />

Fachtagung<br />

Gemeinsam <strong>für</strong> Geschwister – Förderung von<br />

Lebenskompetenzen und Prävention<br />

Geschwisterkinder <strong>für</strong> die Anforderungen ihrer besonderen<br />

Situation zu stärken, ihre Ressourcen zu<br />

fördern, dies ist eine wichtige, wenn nicht sogar<br />

entscheidende Grundvoraussetzung <strong>für</strong> die erfolgreiche<br />

Begleitung von betroffenen Geschwistern. Die<br />

Stärkung der Lebenskompetenzen ist somit auch ein<br />

Schwerpunktthema der kommenden Tagung.<br />

Daneben werden Experten zusammen mit Geschwistern<br />

und Lehrkräften das Thema Inklusion in der Schule – <br />

was bedeutet das <strong>für</strong> Geschwisterkinder?diskutieren.<br />

Wir laden Sie herzlich ein, diese Diskussionsrunde<br />

nicht nur zu verfolgen, sondern aktiv an ihr teilzunehmen.<br />

Denn Ihr Engagement und Ihre langjährige Expertise<br />

in der Be gleitung von Geschwistern werden dazu<br />

beitragen, dass dieses wichtige Thema in der verdienten<br />

Differenziertheit erörtert werden kann.<br />

Neben interessanten Vorträgen bieten Ihnen wieder<br />

zahlreiche praxisorientierte Work shops die Möglichkeit,<br />

neue Impulse rund um Prävention und bedarfsgerechte<br />

Ge schwisterbegleitung zu erhalten. Hierzu<br />

laden das ISPA (Institut <strong>für</strong> Sozialmedizin in der Pädiatrie<br />

Augsburg), die Stiftung Liebenau und die Stiftung<br />

FamilienBande herzlich ein.<br />

Die Kerninhalte der Tagung sind:<br />

• Bedarfsgerechte Angebote <strong>für</strong> Geschwisterkinder<br />

• Ansätze zur Förderung der Lebenskompetenzen<br />

• Erfolgreiche Praxisbeispiele<br />

Präventionsansätze<br />

• Instrument zur Früherkennung des individuellen<br />

Belastungsgrads<br />

Die Fachtagung beginnt am Freitag, den 15. März um<br />

13.00 Uhr. ACHTUNG: Bereits am Donnerstag, den 14.<br />

März und am Freitagvormittag werden zusätzlich zwei<br />

kostenlose Workshops angeboten (siehe Extrablatt).<br />

Am Freitag wird im Rahmen einer Abendveranstaltung<br />

erneut der FamilienBande Förderpreis <strong>für</strong> die Arbeit<br />

mit Geschwisterkindern vergeben.<br />

Die Teilnahmegebühr beträgt 30, Euro inkl. Verpflegung<br />

und Tagungsunterlagen.<br />

Organisationsbüro: FamilienBande, Tölzer Straße 12,<br />

83607 Holzkirchen, Tel.: 08024/4701312<br />

Anmeldeschluss ist der 4.3.<strong>2013</strong><br />

22. März bis 23. März <strong>2013</strong> in Bozen (Südtirol Italien)<br />

Offenes Netzwerktreffen<br />

Persönliche Zukunftsplanung<br />

Das offene Netzwerktreffen soll<br />

dem Austausch der Mitglieder<br />

des deutschsprachigen Netzwerks<br />

Persönliche Zukunftsplanung, der Bearbeitung<br />

von Themen und der Planung der weiteren Zusammenarbeit<br />

und Aktivitäten im Netzwerk dienen (z.B.<br />

Materialentwicklung, Weiterbildungen, Internet-Seite,<br />

Tagungen, PZP in Organisationen). Wir werden ein<br />

Open-Space-Format und Methoden der Zukunftsplanung<br />

verwenden. Ideen <strong>für</strong> Themen, Angebote <strong>für</strong><br />

Workshops können auf dem Anmeldeformular vermerkt<br />

werden. Ansprechpartner ist Sascha Plangger<br />

s.plangger@arkus.it.<br />

104 <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr.1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong>


Termine<br />

11.-12. April in Berlin<br />

Film ab! Videoclips in der Vereinsarbeit<br />

Die Kindergarteneröffnung,<br />

ein virtueller<br />

Rundgang durch Ihr<br />

Wohnhaus oder die<br />

Präsentation von wichtigen<br />

Informationen<br />

über einen Video-Blog<br />

sind eine gute Möglichkeit,<br />

Interessierten<br />

einen Einblick in Ihre<br />

Arbeit zu geben. Sie lernen,<br />

was Sie benötigen, um eine Veranstaltung oder<br />

ein Thema interessant zu filmen und erhalten einen<br />

Einblick in Regieführung, Bild-, Ton- und Schnitttechnik.<br />

Eine Kooperationsveranstaltung des <strong>bvkm</strong> und<br />

des Paritätischen <strong>für</strong> Mitglieder aus den jeweiligen<br />

Orts- und Landesorganisationen.<br />

Programm und Anmeldebogen finden Sie im Internet<br />

unter: www.<strong>bvkm</strong>.de<br />

Oder forden Sie das Programm hier an:<br />

anne.willeke@<strong>bvkm</strong>.de, Tel. 0211/64004-21<br />

4. Mai <strong>2013</strong> in Mettingen<br />

Qualifikaktionsturnier<br />

Deutsche Boccia-Meisterschaften<br />

Am 4. Mai kann man sich <strong>für</strong> die Teilnahme an den<br />

10. Deutschen Boccia-Meisterschaften qualifizieren.<br />

Lesen Sie mehr dazu beim Termin „9. November <strong>2013</strong>“<br />

9. bis 12. Mai <strong>2013</strong> in Wiehl<br />

Start? Klar! Abenteuerwochenende<br />

<strong>für</strong> Herz-Teens von 14-18 Jahren<br />

Damit Jugendliche mit angeborenen Herzfehlern<br />

sowohl in Schule und vorberuflichen Praktikumsstellen<br />

als auch bei Bewerbungsgesprächen gleiche<br />

Chancen auf Schul-, Ausbildungs- und Studienplätze<br />

bekommen, bieten wir „maßgeschneiderte“ Seminare<br />

an. Das Ziel ist ein eigenverantwortlicher Umgang<br />

mit der Erkrankung und ihren Auswirkungen und das<br />

Annehmen von „lohnenden Herausforderungen“.<br />

Wir verhelfen den Teilnehmern zu einer realistischen<br />

Einschätzung der eigenen Fähigkeiten bzw. der Eignung<br />

<strong>für</strong> bestimmte Berufe. Dabei fördern wir <strong>für</strong><br />

das Berufsleben wichtige Voraussetzungen wie z.B.<br />

Kommunikations- und Organisationstalent. Durch<br />

den Austausch von ähnlichen Erfahrungen, Ängsten<br />

und Gefühlen untereinander erleben die Jugendlichen,<br />

wie unterschiedlich die Möglichkeiten sind, mit<br />

der Erkrankung umzugehen und wie andere damit ihr<br />

Leben meistern.<br />

Kosten: 120,- Euro<br />

Anmeldung: <strong>Bundesverband</strong><br />

Herzkranke<br />

Kinder e.V.<br />

Kasinostr. 66<br />

52066 Aachen<br />

Tel. 0241-912332<br />

bvhk-aachen@t-online.<br />

de<br />

www.bvhk.de<br />

16. - 17. Mai <strong>2013</strong> in Berlin<br />

Gemeinsam anders?<br />

Anspruch und Wirklichkeit der Inklusion<br />

in deutschen Schulen<br />

Seminar in Kooperation mit dem Deutschen Städtetag<br />

Die Auswirkungen der seit März 2009 rechtlich<br />

verbindlichen Inhalte der UN-Konvention über die<br />

Rechte von Menschen mit Behinderungen und des<br />

dazu gehörigen Fakultativprotokolls sind <strong>für</strong> das gesamte<br />

deutsche Schulsystem erheblich. Zwar steigt<br />

in vielen Bundesländern mittlerweile der Anteil der<br />

behinderten Schülerinnen und Schüler, die integrativ<br />

unterrichtet werden. Gleichzeitig wird allerdings trotz<br />

demographisch bedingt sinkenden Schülerzahlen bei<br />

immer mehr Kindern und Jugendlichen die Notwendigkeit<br />

sonderpädagogischer Förderung gesehen. Die<br />

insgesamt noch geringe Quote der bisher integrativ lernenden<br />

Kinder und Jugendlichen wird vielfach damit<br />

begründet, dass die personellen, sachlichen und organisatorischen<br />

Voraussetzungen <strong>für</strong> integrativen Unterricht<br />

an zahlreichen Schulen weder vorliegen noch<br />

geschaffen werden können.<br />

Soll die UN-Konvention im Schulbereich konsequent<br />

umgesetzt werden, so bedarf es vor allem eines Gesamtkonzeptes.<br />

Im Seminar soll daher unter anderem<br />

erörtert werden,<br />

• was Inklusion <strong>für</strong> das bisherige Schulsystem bedeutet;<br />

• welche Konsequenzen die UN-Konvention <strong>für</strong> die<br />

kommunalen Schulträger hat;<br />

• welche Kosten mit einer Umsteuerung im Sinne eines<br />

inklusiven Schulsystems verbunden sein könnten.<br />

Zielgruppen: Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen<br />

Schule, Jugend, Soziales, Kultur, Stadtentwicklung,<br />

Finanzen; Ratsmitglieder<br />

Veranstaltungsort: Deutsches Institut <strong>für</strong> Urbanistik<br />

gGmbH, Zimmerstraße 13–15, 10969 Berlin<br />

Kontakt: Sylvia Bertz, E-Mail: bertz@difu.de<br />

Tel.: 030/39001-258, Fax.: 030/39001-268<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

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Termine<br />

30. Mai bis 2. Juni <strong>2013</strong> in Köln<br />

20. Deutsche CP-Sportspiele<br />

Vom 30. Mai bis 2. Juni <strong>2013</strong> lädt der <strong>bvkm</strong> zu den<br />

20. Deutschen CP-Sportspielen <strong>für</strong> Jugendliche und<br />

Erwachsene mit einer cerebralen Bewegungsstörung<br />

ein. Das Besondere in diesem Jahr: Erstmals sind<br />

nicht nur bereits aktive Sportlerinnen und Sportler<br />

gefragt, sondern alle, die Lust haben, sich zu<br />

bewegen oder neue Sportarten – angepasst an die<br />

Voraussetzungen mit cerebralen Bewegungsstörungen<br />

– auszuprobieren. Es gibt Schnupperkurse und<br />

Mitmachaktionen wie Fußball, Tauchen, Bogenschießen,<br />

Kajak, Reiten und Dreiradfahren. Das<br />

reguläre Wettkampfprogramm findet in den bewährten<br />

Disziplinen Leichtathletik, Rollstuhlslalom,<br />

Schwimmen, Tischtennis und Boccia statt. Für weitere<br />

Infos und Unterlagen wenden Sie sich bitte an<br />

Reinhard Jankuhn, reinhard.jankuhn@<strong>bvkm</strong>.de; Tel.<br />

0211/64004-13.<br />

30. Mai bis 2. Juni <strong>2013</strong><br />

UK-Camp<br />

HeilpädagogInnen und StudentInnen der Heilpädagogik<br />

mit dem Schwerpunkt Unterstützte Kommunikation<br />

sowie Fachkräfte aus verschiedenen<br />

Institutionen führen in Kooperation mit der Lebenshilfe<br />

Breisgau und ISAAC im Mai wiederholt ein UK-<br />

Camp durch. Die Freizeit richtet sich an unterstützt<br />

kommunizierende Kinder und Jugendliche im Alter von<br />

7- 17 Jahren mit komplexen technischen Sprachausgabegeräten<br />

sowie deren Eltern und Geschwister.<br />

Teilnahmekosten: Je nach Alter 45 - 140 Euro<br />

Unterstützt kommunizierende Kinder und Jugendliche:<br />

Zusätzlich zu den Unterkunftskosten fallen<br />

Kosten <strong>für</strong> Assistenz– und Betreuungsleistungen in<br />

Höhe von 252 Euro an. Diese können über die Betreuungsleistung<br />

oder die Verhinderungspflege abgerechnet werden.<br />

Kontakt bei Fragen: 123plauderei@gmx.de<br />

Telefon Claudia Nuß: 0176/65501443<br />

Anmeldung über<br />

Norbert Held, Lebenshilfe Breisgau<br />

Emai:l held@lebenshilfe-breisgau.de<br />

Telefon: 0761/47999815<br />

Anmeldeschluss ist der 10. März <strong>2013</strong><br />

18. Juni <strong>2013</strong> in Frankfurt<br />

12. November <strong>2013</strong> in Hannover<br />

Sozialpolitische Fachtage des <strong>bvkm</strong><br />

Seit 2011 führt der <strong>bvkm</strong> zweimal im Jahr einen sozialpolitischen<br />

Fachtag zu <strong>aktuell</strong>en Themen aus<br />

Rechtsprechung und Gesetzgebung durch. Die Veranstaltungen<br />

richten sich an Menschen aus den Mitgliedsorganisationen<br />

des <strong>bvkm</strong>, die Betroffene in<br />

sozialrechtlichen Angelegenheiten beraten. Vorgestellt<br />

und diskutiert werden <strong>aktuell</strong>e Urteile, Gesetze<br />

sowie die Verwaltungspraxis von Sozialämtern, Pflegekassen<br />

und anderen Kostenträgern. Geleitet werden<br />

die Fachtage vom Geschäftsführer des <strong>bvkm</strong>, Norbert<br />

Müller-Fehling sowie den beiden Juristen des <strong>bvkm</strong><br />

Katja Kruse und Sebastian Tenbergen. Gerne greifen<br />

wir auch Themen auf, die Ihnen unter den Nägeln<br />

brennen. Bitte rufen Sie uns an (Telefon: 0211-64004-<br />

0) oder schicken Sie uns eine Email an katja.kruse@<br />

<strong>bvkm</strong>.de. Die Ausschreibung zu den Veranstaltungen<br />

nebst Anmeldeformular versenden wir zwei Monate<br />

vor dem jeweiligen Termin.<br />

9. November <strong>2013</strong> in München<br />

10. Deutsche Boccia-Meisterschaften<br />

Am 9. November <strong>2013</strong> richtet der <strong>bvkm</strong> in München die<br />

10. Deutschen Boccia-Meisterschaften <strong>für</strong> Menschen<br />

mit Behinderung aus. Wer an den Meisterschaften teilnehmen<br />

möchte, muss sich zunächst <strong>für</strong> das Qualifikaktionsturnier<br />

am 4. Mai <strong>2013</strong> in Mettingen anmelden.<br />

Gespielt wird nach internationalen, paralympischen<br />

Wettkampfregeln und in vier unterschiedlichen Wettkampfklassen.<br />

Für weitere Infos und Unterlagen<br />

wenden Sie sich bitte an Reinhard Jankuhn, reinhard.<br />

jankuhn@<strong>bvkm</strong>.de; Tel. 0211/64004-13.<br />

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Der Workshop „Football 7-a-side“, April <strong>2013</strong> wird unterstützt durch<br />

Deutscher<br />

Behindertensportverband<br />

Sepp-<br />

Herberger-<br />

Stiftung<br />

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ZNS<br />

Hannelore<br />

Kohl<br />

Stiftung<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> Nr. 1/13 <strong>Februar</strong> <strong>2013</strong><br />

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Der Workshop „Football 7-a-side“, April <strong>2013</strong> wird unterstützt durch<br />

Deutscher<br />

Behindertensportverband<br />

Sepp-<br />

Herberger-<br />

Stiftung<br />

ZNS<br />

Hannelore<br />

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Der Workshop „Football 7-a-side“, April <strong>2013</strong> wird unterstützt durch<br />

Deutscher<br />

Behindertensportverband<br />

Sepp-<br />

Herberger-<br />

Stiftung<br />

ZNS<br />

Hannelore<br />

Kohl<br />

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