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Info-Brief - bvkm.

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<strong>Info</strong>-<strong>Brief</strong><br />

Die Verfahren<br />

Methoden der Pränataldiagnostik<br />

Anwendungspraxis und Nutzung<br />

Die Trends<br />

Vorgeburtliche Untersuchungen im ersten<br />

Schwangerschaftsdrittel<br />

Die Folgen der Genmedizin<br />

Die Folgen<br />

Veränderung des Schwangerschaftserlebens<br />

Frauen berichten über ihre Erfahrungen<br />

Folgen für Eltern-Kind-Beziehung<br />

Jede ist ihres Glückes Schmied<br />

Kind als Schaden?<br />

Literaturempfehlungen<br />

Das Netzwerk<br />

Wir wollen uns nicht gewöhnen ....<br />

Die Regionalgruppe NRW<br />

Frankfurter Erklärung des Netzwerkes gegen Selektion<br />

durch Pränataldiagnostik<br />

Veranstaltungsprogramm „Bitte nicht stören!“<br />

Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz<br />

Beilagen<br />

BzgA-Faltblatt: Pränataldiagnostk - Eine Erstinformation<br />

Faltblatt „Bitte nicht Stören!“<br />

Faltblatt „<strong>Info</strong>rmationen und Materialien“<br />

Postkarten „Bitte nicht Stören!“<br />

Verantwortlich: Regionalgruppe des Netzwerkes gegen Selektion<br />

durch Pränataldiagnostik/ Arbeitsstelle Pränataldiagnostik/Reproduktionsmedizin<br />

Schutzgebühr 1.00 Euro


DIE VERFAHREN<br />

Methoden der Pränataldiagnostik<br />

Bei den Methoden der vorgeburtlichen Untersuchungen und Tests kann man unterscheiden zwischen<br />

Verfahren, die für eine Behandlung der schwangeren Frau oder des Kindes wichtig sind. Dies ist ein<br />

kleiner Teil der Untersuchungen, die mit Pränataldiagnostik bezeichnet werden. Der größte Teil der<br />

Untersuchungen und Tests hat zum Ziel, mögliche Behinderungen, Beeinträchtigungen oder<br />

Krankheitsgefährdungen des ungeborenen Kindes zu entdecken. Da diese aber in der Schwangerschaft<br />

fast nie behandelt werden können und auch nach der Geburt nicht „heilbar“ sind, dienen die<br />

Untersuchungen zumeist dazu, dass Frauen sich besser entscheiden können sollen, ob sie die<br />

Schwangerschaft abbrechen lassen oder nicht.<br />

Ein Teil der Tests versucht über Blutuntersuchungen der schwangeren Frau Hinweise auf das<br />

Ungeborene zu bekommen. Diese Untersuchungen sind Risikoabschätzungen. Sie nutzen Erfahrungen<br />

aus dem Zusammenspiel des Vorkommens bestimmter Werte im Blut der Frau und der Geburt eines<br />

Kindes mit einer Behinderung. Dies sind sog. nicht-invasive Verfahren, also Verfahren, die nicht<br />

gefährdend in die Schwangerschaft eingreifen und z.B. eine Fehlgeburt oder Blutungen auslösen.<br />

Ultraschalluntersuchungen sind in diesem Sinne ebenfalls nicht-invasiv, auch wenn sie im übertragenen<br />

Sinn sehr invasiv sind, indem sie nämlich Bilder aus dem Innersten der Frau nach außen bringen und das<br />

Erleben der Schwangerschaft vom Fühlen, Ahnen aufs „Sehen“ mittels Schallwellenabbildungen ersetzen.<br />

Ultraschalluntersuchungen werden zur Ergänzung bei sog. Risikoeinschätzungen benutzt, aber auch zur<br />

Diagnostik, also zur genauen Beobachtung der Organe und Gliedmaßen des Ungeborenen.<br />

Als invasive Methoden gelten die Fruchtwasseruntersuchung und die Chorionzottenbiopsie. Beide greifen<br />

in die Schwangerschaft ein: mit einer Nadel wird die Fruchtblase durchstochen und direkt Fruchtwasser<br />

bzw. Teile des Mutterkuchen (Chorionzotten) entnommen.<br />

Ultraschall<br />

Wie: Die über einen Schallkopf ausgesendeten Schallwellen werden zurückgeworfen und auf dem<br />

Monitor in ein Bild umgesetzt. Beim vaginalen Ultraschall wird der stabförmige Schallkopf wird in die<br />

Scheide eingeführt.<br />

Wann: Der vaginale Ultraschall bis zur 14. Schwangerschaftswoche, Ultraschall über die Bauchdecke ist<br />

zu jedem Zeitpunkt möglich. Nach Mutterpass sind drei Ultraschall-Untersuchungen vorgesehen: 9. -<br />

12.Woche; 19. - 22. Woche; 29. - 32. Woche. Um erkennen zu können, wie weit das Ungeborene<br />

entwickelt ist, muss der Ultraschall öfter wiederholt werden.<br />

Warum:<br />

1 zur Feststellung einer Schwangerschaft und Bestimmung ihrer Dauer<br />

2 um eine Eileiter- oder Scheinschwangerschaft auszuschließen<br />

3 zum Erkennen von Mehrlingen<br />

4 zur Suche nach Fehlbildungen<br />

5 um das Wachstum des Ungeborenen zu kontrollieren<br />

6 um die Herztöne während Schwangerschaft und Geburt zu kontrollieren<br />

7 um die Lage von Mutterkuchen und Ungeborenem zu bestimmen<br />

8 zur Vorbereitung und Überwachung von Fruchtwasserpunktionen und Chorionzottenbiopsie<br />

9 zur sog. Nackenfaltenmessung


10 um die Blutversorgung von Mutterkuchen und Ungeborenem zu messen. z.B. zur frühzeitigen<br />

Geburtseinleitung bei einer Mangelversorgung des Kindes<br />

Was erfahren Frauen<br />

1 die Schwangerschaftsdauer<br />

2 wie das Wachstum des Ungeborenen verläuft<br />

3 Die sog. Nackenfaltendichte beim Ungeborenen gilt als Hinweiszeichen z.B. auf ein Down-Syndrom.<br />

4 Aussagen über die Körperform des Ungeborenen: Gliedmaßen, Wirbelsäule, Kopf, Rumpf. So können<br />

z.B. Neuralrohrdefekte (sog. offener Rücken) gesehen werden.<br />

5 Aussagen über die Entwicklung und Funktion der Organe; z.B. bestätigt eine normal gefüllte<br />

Harnblase eine vorhandene Nierentätigkeit.


Was wird kritisiert<br />

1 Ultraschall kann auch eine selektive Funktion haben.<br />

2 Bei Befunden gibt es in den meisten Fällen keine Therapie; es kann sich die Frage nach einem<br />

Schwangerschaftsabbruch stellen.<br />

3 Gibt es Auffälligkeiten bei einer Ultraschall-Untersuchung werden Frauen verunsichert, auch wenn<br />

sich die Verdachtsmomente nicht bestätigen.<br />

4 Ultraschallergebnisse alleine reichen oft nicht aus; Auffälligkeiten führen zu weiteren Untersuchungen:<br />

1.-Trimester-Test; Fruchtwasseruntersuchung oder Chorionzottenbiopsie.<br />

5 Fehlinterpretationen sind möglich: je nach verwendeten Geräten und Erfahrung der Anwender.<br />

6 Das Bild auf dem Monitor kann eigene Empfindungen und Erfahrungen verdrängen.<br />

7 Nur in den ersten 12 Wochen kann der Geburtstermin sicher bestimmt werden.<br />

8 Genauere Untersuchungen der Organe sind in der Regel erst nach der 19. Woche möglich.<br />

9 Manche Frauen empfinden den vaginalen Ultraschall als unangenehm.<br />

1.-Trimester-Test<br />

Wie: Blutentnahme bei der Frau und Bestimmung von Hormon- und Eiweißwerten (HCG; PAPP-A). Für<br />

die Erstellung des statistischen Risikowertes mittels eines Computerprogramms wird die sog.<br />

Nackenfaltenmessung und das Alter der Frau hinzugenommen.<br />

Wann: In der 11. - 14. Woche. Die Ergebnisse liegen innerhalb einer Woche vor.<br />

Warum: Alle Tests werden als Entscheidungsgrundlage über weitere Untersuchungen, wie die<br />

Fruchtwasserpunktion oder Chorionzottenbiopsie, durchgeführt. Sie bieten dazu eine statistische<br />

Risikoeinschätzung über ein mögliches Down-Syndrom, eine andere Chromosomenabweichung oder<br />

einen Herzfehler.<br />

Was wird kritisiert<br />

1 Diese Tests haben eine selektive Funktion. Sie sollen in erster Linie dazu dienen,<br />

Schwangerschaftsabbrüche bei zu erwartender Behinderung möglichst früh vornehmen zu können.<br />

2 Eine statistische Risikoeinschätzung berechnet Wahrscheinlichkeiten und macht keine Aussagen über<br />

tatsächliche Sachverhalte.<br />

3 Auffällige Werte verunsichern Frauen.<br />

4 Auffällige Werte führen zu weiteren Untersuchungen, wie z.B. die Fruchtwasserpunktion, die mit<br />

Risiken verbunden sind; nur so können genauere Aussagen gemacht werden.<br />

5 Oftmals erweist sich ein „Verdacht“ als falsch.<br />

6 Ungenaue, falsche Anwendung und Auswertung (z.B. bei Unklarheiten über den Zeitpunkt der<br />

Empfängnis; Zwillingen) führen zu falschen “auffälligen“ Werten.<br />

7 Die Befunde sind abhängig vom eingesetzten Computerprogramm.<br />

8 Diese Tests sind unter Ärztinnen und Ärzten auch aus fachlicher Sicht umstritten.<br />

Fruchtwasseruntersuchung<br />

Wie: Einstich mit einer Hohlnadel durch die Bauchdecke der Frau und die Fruchtblase. Ca. 15-20 ml<br />

Fruchtwasser mit abgelösten Zellen des Ungeborenen werden entnommen.<br />

Die lebenden Zellen werden bis zur Zellteilung kultiviert, die Chromosomen auf Anzahl und Struktur<br />

untersucht. Weitere Untersuchungen sind möglich: DNA-Analyse; AFP-Bestimmung<br />

Wann: 13. - 20. Woche. Ergebnisse liegen nach 2 Wochen vor. Mit dem sog. Schnelltest sind Aussagen


zur Anzahl der Chromsomen 13, 18, 21 und der Geschlechtschromsomen nach einem Tag möglich. Diese<br />

Ergebnisse sollten immer überprüft werden.<br />

Warum:<br />

1 zur Suche nach Chromosomenabweichungen beim Ungeborenen<br />

2 bei Auffälligkeiten bei vorausgegangenen Tests oder Ultraschalluntersuchung<br />

3 bei vorausgegangenen Fehlgeburten mit Verdacht auf eine Chromosomenabweichung<br />

4 bei Neuralohrdefekten oder Chromosomenabweichung eines früheren Kindes<br />

5 zur Suche nach diagnostizierbaren Erbkrankheiten im Rahmen einer genetischen Beratung<br />

6 bei hohen Antikörperwerten bei Rh-negativen Frauen<br />

Was erfahren Frauen<br />

Chromosomenabweichungen beim Ungeborenen, Neuralrohrdefekte, sog. offener Rücken. Nach einer<br />

gezielten DNA-Analyse können vererbbare Krankheiten/Behinderungen, z.B. Muskel- und<br />

Stoffwechselerkrankungen, festgestellt werden. Hierfür wird statt dessen in der Regel eine<br />

Chorionzottenbiopsie empfohlen.<br />

Was wird kritisiert<br />

1 Die Routinefruchtwasseruntersuchung hat in der Regel eine selektive Funktion.<br />

2 Bei auffälligen Befunden gibt es in den meisten Fällen keine Therapie.<br />

3 Es gibt ein Fehlgeburtsrisiko von 0,5 - 1 %: 1 von 200 Frauen hat eine Fehlgeburt.<br />

4 Es können Wehen und leichte Blutungen auftreten.<br />

5 Die lange Wartezeit auf den Befund ist belastend.<br />

6 Ein später Schwangerschaftsabbruch bedeutet die Einleitung einer Frühgeburt.<br />

7 Manchmal muss die Untersuchung wiederholt werden.<br />

8 Es gibt keine Aussagen über das mit dem Befund verbundene Krankheitsbild.<br />

9 Befunde zu seltenen Chromosomenveränderungen, die in ihren Auswirkungen nicht bekannt sind,<br />

sind möglich.<br />

10 Fehldiagnosen können vorkommen.<br />

Die Chorionzottenbiopsie<br />

Wie: Einstich mit Hohlnadel durch die Bauchdecke der Frau. Chorionzottengewebe (der spätere<br />

Mutterkuchen) wird entnommen. Die gewonnenen Zellen werden im Labor auf ihren Chromosomensatz hin<br />

untersucht (direkt und nach Kultivierung der Zellen). Eine DNA-Analyse ist möglich.<br />

Wann: 10. - 12. Woche. Die Ergebnisse liegen nach 1 - 8 Tagen vor, nach einer Langzeitkultur nach ca. 2<br />

Wochen.<br />

Warum:<br />

1 zur Suche nach einer Chromosomenabweichung beim Ungeborenen<br />

2 bei Verdacht auf eine Stoffwechselerkrankung<br />

3 nach einem auffälligen Ultraschallergebnis<br />

4 zur Suche nach einer vererbbaren Krankheit/Behinderung im Rahmen einer genetischen<br />

Beratung<br />

(zur Kritik und möglichen Ergebnissen siehe Fruchtwasseruntersuchung)


Erklärungen zu einigen Begriffen<br />

Alpha-Fetoprotein (AFP): Eiweiß, welches vom Ungeborenen ins Fruchtwasser ausgeschieden wird und<br />

über das Schlucken von Fruchtwasser auch in den Blutkreislauf der Frau gelangt. Es kann Hinweise<br />

geben auf Verschlussstörungen der Wirbelsäule und auf ein mögliches Down-Syndrom.<br />

DNA-Analyse: Aufwendige, gezielte Suche nach vererbbaren Krankheiten. Für eine DNA-Analyse muss<br />

die Baustein-Reihenfolge des zu untersuchenden „Gens“ bekannt sein. Eine Untersuchung mehrerer<br />

Familienmitglieder ist dazu nötig. Sie wird nur in wenigen Fällen durchgeführt.<br />

Chromosom: Träger der Erbsubstanz. Jede menschliche Zelle enthält in der Regel 23<br />

Chromosomenpaare. Die Chromsomensätze von Eizelle und Spermie werden mit der Befruchtung<br />

zusammengeführt.<br />

Chromosomenanalyse: Mikroskopische Untersuchung der Chromosomen. Von<br />

Chromosomenabweichungen spricht man bei überzähligen oder fehlenden Chromosomen oder<br />

Chromosomenteilstücken, wie z.B. bei der Trisomie 21, 13 und 18, beim Ullrich-Turner-Syndrom (XO),<br />

beim Klinefelter-Syndrom (XXY).<br />

Margaretha Kurmann


Anwendungspraxis und Nutzung der Pränataldiagnostik<br />

Ultraschall - beliebter, „harmloser“ Einstieg in weitere Untersuchungen!<br />

Kritisch zu hinterfragen ist der Stellenwert, den die Ultraschalluntersuchungen in der<br />

Schwangerenvorsorge inzwischen eingenommen hat. Die rein optische Wahrnehmung verändert das<br />

Schwangerschaftserleben radikal: Viele Frauen trauen ihrer Schwangerschaft erst dann, wenn sie die<br />

Bestätigung durch den Ultraschall erhalten haben. Durch die Ausrichtung auf eine solche<br />

Fremdwahrnehmung besteht die Gefahr, dass die Wahrnehmung von eigenen Körpersignalen<br />

vernachlässigt und geschwächt wird. Diese ist aber für einen normalen Fortgang der Schwangerschaft<br />

wichtig. Unklar ist auch, wie sich eine Distanzierung, die schwangere Frauen im Zusammenhang mit<br />

pränataler Diagnostik von ihrem Kind aktiv oder passiv erfahren können, auf die spätere Mutter-Kind-<br />

Beziehung auswirkt. Vorliegende Untersuchungen (Strassburger) lassen vermuten, dass Störungen<br />

zwischen schwangerer Frau/Partner und ihrem Kind z.B. durch Angstgefühle Einfluss auf die spätere<br />

Eltern-Kind-Bindung haben. Die Faszination der technischen Möglichkeiten heutiger Ultraschallgeräte für<br />

schwangere Frauen, aber noch mehr auch für ihre Partner/ihre Umwelt, als „Babyfernsehen“ verdeckt die<br />

eigentliche Funktion der Untersuchungen. Diese zeigt sich, wenn abweichende Befunde vorliegen. Dann<br />

ergibt sich für die Frau/das Paar eine schwere Krisensituation. Schreck, Fassungslosigkeit, Verleugnung,<br />

Ohnmacht, Wut, Verzweiflung und Scham sind nur einige Aspekte dieses Gefühlschaos. Für die Frau<br />

/das Paar (und im übrigen auch für den Arzt/ die Ärztin) bedeutet sie sehr rasch eine Überforderung, da<br />

gleichzeitig eine aktive Entscheidung innerhalb kurzer Zeit abverlangt wird.<br />

Aussagen zur Inanspruchnahme von PND<br />

„Ich bin 39 Jahre, habe drei Kinder, mein Mann ist arbeitslos und wir haben eigentlich kein Kind mehr<br />

gewollt. Eigentlich stehe ich auf dem Standpunkt, dass ich nicht das Recht habe, eine „vorgezogene<br />

Euthanasie“ vorzunehmen. Aber angesichts der konkreten Situation habe ich mich trotzdem für die<br />

Untersuchung entschieden, da ich Angst davor hatte, in meinem Alter ein behindertes Kind zu haben,<br />

obwohl vorgeburtliche Diagnostik mich von dieser Angst nicht ganz befreien kann.“<br />

Lehrerin, 39 Jahre , Indikation: Alter<br />

„Für mein Kind täte es mir leid, aber falls wirklich etwas sein sollte, lassen wir einen Abbruch machen . Es<br />

ist ja sonst eine Quälerei für das Kind ... Man ist ja sonst von den normalen Menschen abgetrennt... Man<br />

ist ja noch jung....Arzthelferin, 22 Jahre Indikation : Risiko für Morbus Down 1:190<br />

„Aus meiner Sicht müsste diese Voruntersuchung für jede schwangere Frau zur Pflicht gemacht werden.“<br />

Kaufmännische Angestellte, 35 Jahre, Indikation: Alter<br />

Partner: „Das ist in der heutigen Zeit ein vermeidbares Risiko. Behinderte sind nicht zu selbständigem<br />

Leben fähig... Es gibt eine geringe Akzeptanz in der Gesellschaft.“ Industriekauffrau, 35 Jahre, Indikation:<br />

Alter<br />

Partner: Wenn es das früher schon gegeben hätte, gäbe es weniger kranke... Das Risiko würden wir aus<br />

dem Weg räumen .... Wenn das Kind 20 Jahre alt ist und andere Leute belasten muss, das ist ein<br />

bedauerlicher Zustand. Friseuse, 37 Jahre, Indikation: Alter


Aussagen von Frauen im Rahmen einer Studie<br />

der Universität Münster<br />

aus : I. Nippert. In Bzga-Forum 1/ 2 - 2000


Pränataldiagnostik in der Bundesrepublik<br />

Deutschland 1996 -2000<br />

Chorionzottenbiosps<br />

ie (gesamt) Alte<br />

Länder Neue Länder<br />

Amniozentese<br />

(gesamt) Alte<br />

Länder Neue Länder<br />

Amniozentese u.<br />

Chorionzottenbiopsi<br />

e (gesamt)<br />

Fehlgeburten nach<br />

PND<br />

Quelle: Nationaler Ethikrat<br />

1996 1997 1998 Lebendgeburt<br />

en<br />

4.145 4.585 4.539 4.310<br />

3.891 254 4.371 187 4.386 63.010<br />

58.186 62.667 153 67.320<br />

54.439 58.250 62.419<br />

3.747 4.417 58.111<br />

62.331 67.225 4.308<br />

66.958<br />

Ca. 600 Ca. 700 Ca. 700 Ca. 700<br />

Entwicklung und Ausweitung der PND<br />

Jahr Zahl der<br />

durchgeführten<br />

Pränataldiagnostik<br />

1970<br />

1971<br />

1972<br />

1973<br />

1974<br />

1975<br />

1976<br />

1977<br />

1987<br />

1995<br />

(PND)<br />

6 Amniozentesen 16<br />

49 112 308 893 1.796<br />

2.648 33.535/ 3.100<br />

Chorion- zottenbiopsien<br />

61.794 gesamt (Alte<br />

Bundesländer)<br />

Quelle: Nippert zitiert nach<br />

Schlussbericht der Enquetekommission des Deutschen Bundestages „Recht und Ethik der modernen<br />

Medizin“<br />

„Laut sozialwissenschaftlichen Untersuchungen haben die Verfahren der PND das<br />

Schwangerschaftserleben in westlichen Gesellschaften grundlegend verändert. Die Möglichkeit der PND<br />

löse bei vielen Frauen „Angst, Stress und Unsicherheit“ aus. Anhaltspunkte oder unklare Befunde bei<br />

Ultraschall-Untersuchungen, Triple-Test oder Nackenödem-Messung führen zu einer Kaskade von<br />

Folgetests und zur Inanspruchnahme invasiver PND, die als stark belastend empfunden werden. Die<br />

eigentlich gewünschte Schwangerschaft verwandle sich somit bis in das zweite Schwangerschaftsdrittel<br />

hinein in eine widerrufbare, wofür der Begriff der „Schwangerschaft auf Abruf“ geprägt wurde. Die Distanz<br />

zum ungeborenen Kind äußert sich unter anderem darin, dass viele Frauen vor einem PND-<br />

Untersuchungsergebnis Außenstehenden nicht ihre Schwangerschaft bekannt geben, keine


Umstandkleider kaufen und Kindsbewegungen erst später wahrnehmen.“<br />

(Schlussbericht der Enquetekommission 2002


DIE TRENDS<br />

Vorgeburtliche Untersuchungen im ersten Schwangerschaftsdrittel<br />

Triple-Test<br />

In den 80er Jahren wurde erstmals Schwangeren eine Reihenuntersuchung („Screening“) auf<br />

Fehlbildungen angeboten, der Triple-Test. Dabei werden in der 15.-18. Schwangerschaftswoche drei<br />

Substanzen im Blut der Schwangeren bestimmt und damit ein Risikowert für Fehlbildungen berechnet.<br />

Der Triple-Test wurde und wird Schwangeren in allen Altersgruppen angeboten, oft ohne ausreichende<br />

Aufklärung der Frauen über die möglichen Konsequenzen und informierte Zustimmung.<br />

Bedeutung der Nackentransparenz<br />

Anfang der neunziger Jahre wurden Zusammenhänge zwischen einer im Ultraschall gesehenen<br />

verdickten Nackentransparenz und Chromosomenveränderungen beim Embryo beobachtet. Sehr schnell<br />

hat diese Untersuchung Eingang in den Mutterpass gefunden, indem bei der Dokumentation der ersten<br />

Ultraschalluntersuchung zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche Auffälligkeiten angekreuzt<br />

werden. Die Nackentransparenz, manchmal auch Nackenödem oder Nackenfalte genannt, ist eine bei<br />

allen Feten im Ultraschall sichtbare Struktur. Wie die beobachteten Verdickungen entstehen, weiß man<br />

nicht. Sie ist oft auch bei gesunden Feten verbreitet, häufiger aber bei bestimmten<br />

Chromosomenveränderungen wie dem Down-Syndrom, bei Herzfehlern oder bestimmten Fehlbildungen.<br />

Mit der Messung kann man nicht feststellen, ob der Fetus eine bestimmte Chromosomenveränderung<br />

oder eine andere Fehlbildung hat oder ob er gesund ist. Hierzu muss etwa eine<br />

Fruchtwasseruntersuchung durchgeführt werden oder zu einem späteren Zeitpunkt (18.-20. Woche) eine<br />

spezielle Ultraschalluntersuchung. Es gibt keinen bestimmten Wert, bis zu dem die Nackentransparenz -<br />

Messung normal ist. Auch die Messung selbst ist schwierig. Von Bedeutung sind Abweichungen um<br />

Zehntelmillimeter, so genau ist aber die Auflösung selbst der besten Ultraschallgeräte nicht. Verbindlichen<br />

Richtlinien und Standards für den Umgang mit den Ergebnissen bestehen in Deutschland derzeit nicht.<br />

Manche ÄrztInnen suchen nicht gezielt bei der ersten Ultraschalluntersuchung danach, reagieren aber,<br />

wenn ihnen eine erweiterte Nackentransparenz auffällt. Andere suchen gezielt danach, benutzen aber<br />

unterschiedliche Grenzwerte, bei denen sie zu einer weitergehenden Diagnostik raten.<br />

Das Erst-Trimester-Screening der Fetal Medicine Foundation<br />

Die internationale Gesellschaft „Fetal Medicine Foundation“ hat nun ein Computerprogramm zur<br />

Errechnung von Risikowerten erstellt, wobei u.a. die Nackentransparenz und das Altersrisiko der<br />

Schwangeren in die Berechnung eingehen. (Vgl. hierzu auch den Artikel von Erika Feyerabend).<br />

Gemessen werden soll in der 12.-14. Schwangerschaftswoche. Ab welchem errechneten Risiko zu<br />

weitergehenden Untersuchung geraten wird, wird unterschiedlich gehandhabt. Meist wird bei einem<br />

Risikowert von über 1:300 oder 1:400 den Frauen dazu geraten.<br />

Nackentransparenz-Messung: Aussagekraft der Ergebnisse<br />

Die Rate an falsch-positiven Ergebnissen - das heißt, es wird eine verdickte Nackentransparenz bei einem<br />

gesunden Kind gemessen und ein erhöhter Risikowert errechnet - liegt in unterschiedlichen<br />

Untersuchungen zwischen 5 und 13%. Bei diesen Frauen muss ein Eingriff (Fruchtwasseruntersuchung<br />

oder Chorionzottenbiopsie) durchgeführt werden. Es müssen etwa 30 Eingriffe durchgeführt werden, um<br />

ein Kind mit Chromosomenveränderung zu „entdecken“. Die „Entdeckungsrate“ von Fehlbildungen steigt<br />

von ca. 78 % bei 20jährigen Frauen auf ca. 98 % bei 45jährigen, die Rate falsch-positiver Ergebnisse von


2,3 % bei 20jährigen auf 52 % bei 45jährigen. Bei 20jährigen Frauen werden bei 100 Eingriffen drei Feten<br />

mit Down-Syndrom „entdeckt“, bei 45jährigen Frauen sind es 11 Feten mit Down-Syndrom. Für jüngere<br />

Frauen mit einem geringen Altersrisiko, denen die invasive Diagnostik nicht empfohlen wird, bietet die<br />

Nackentransparenz-Messung die Möglichkeit, einen spezifischeren Risikowert als das Altersrisiko zu<br />

bekommen. Häufig jedoch wird ein erhöhter Risikowert trotz gesundem Fetus errechnet. Bei älteren<br />

Frauen kann durch die Messung ein niedrigeres Risiko errechnet werden, als ihrem Alter entspricht, und<br />

sie können sich dann entscheiden, auf eine besondere Diagnostik zu verzichten. Da aber das Altersrisiko<br />

in die Berechnung mit einfließt, wird mit zunehmendem Alter immer seltener ein diesbezüglicher<br />

Risikowert von unter 1:400 oder 1:300 errechnet. Im Alter von 45 Jahren wird über der Hälfte der Frauen<br />

zu einer weiterführenden Diagnostik geraten.<br />

Beratung<br />

Um eine eigene Entscheidung zu treffen, müssen Frauen vor einer Untersuchung ausreichend aufgeklärt<br />

werden. Eine Beratung muss zunächst die beschränkte Aussagekraft der Untersuchungsergebnisse<br />

erklären und eine Vorstellung über die Bedeutung von Risikowerten und Wahrscheinlichkeiten vermitteln.<br />

Es muss darüber gesprochen werden, welche Sicherheit, aber auch welche Ängste und Verunsicherung<br />

die Ergebnisse bringen können. Auch mögliche Folgeuntersuchungen mit ihren Risiken, die zur<br />

genaueren Abklärung notwendig werden können, müssen besprochen werden. Der Schwangeren bzw.<br />

dem Paar muss vermittelt werden, dass die Konsequenzen der möglicherweise festgestellten<br />

Auffälligkeiten nicht Behandlung oder Heilung sondern Entscheidung über einen<br />

Schwangerschaftsabbruch bedeuten. Die Beratung muss auf die Einstellung der Frau bzw. des Paares<br />

gegenüber Behinderung allgemein und gegenüber einem eigenen behinderten Kind eingehen und auf die<br />

Bedeutung eines möglichen späten Schwangerschaftsabbruchs. Da durch die Nackenfaltenmessung im<br />

ersten Schwangerschaftsdrittel schon Aspekte der Schwangerenvorsorge beim Ultraschall und<br />

pränataldiagnostische Ziele vermischt werden, müsste eigentlich auch vor jeder Ultraschalluntersuchung<br />

über die Konsequenzen der Pränataldiagnostik aufgeklärt werden, was aber in der Praxis nicht möglich<br />

ist. Im Falle eines auffälligen Ergebnisses muss die Schwangeren unvorbereitet, unter Schock und<br />

Zeitdruck weitreichende Entscheidungen treffen. Sie hat keine Zeit und Gelegenheit, sich über<br />

ambivalente Gefühle und Konflikte klar zu werden. Eine Beratung, die alle oben genannten Aspekte<br />

einbezieht, und in der auch die Schwangere und ihr Partner die Möglichkeit haben, ihre Ängste und<br />

Befürchtungen zu äußern und sich über ihre Haltung klar zu werden, erfordert neben ausreichender Zeit<br />

auch eine entsprechende Fachkompetenz. Deswegen wird ein Angebot ergänzender Beratung in<br />

unabhängigen Einrichtungen gefordert, das für alle Schwangeren zugänglich ist.<br />

Bewertung<br />

Die Einführung von Reihenuntersuchungen in der Frühschwangerschaft ist für jüngere Frauen, die sich im<br />

Falle eines Down-Syndroms für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden würden, eine Möglichkeit,<br />

ihr persönliches Risiko näher einzugrenzen, ohne eine mit einem Fehlgeburtsrisiko behaftete<br />

Fruchtwasseruntersuchung durchführen lassen zu müssen. Alle Tests, die Frauen unabhängig vom Alter<br />

angeboten werden, haben aber zur Folge, dass praktisch alle Schwangeren mit Pränataldiagnostik<br />

konfrontiert und darüber aufgeklärt werden müssen. Sie müssen eine eigene Entscheidung mit<br />

möglicherweise weitreichenden Konsequenzen treffen, und das zu einem sehr frühen Zeitpunkt der<br />

Schwangerschaft, in dem sie gerade erst damit beschäftigt sind, was es überhaupt für sie bedeutet,<br />

schwanger zu sein und Mutter zu werden. Dies kann eine Zumutung und Überforderung bedeuten.<br />

Auswirkungen auf die Wahrnehmung der Frühschwangerschaft (Schwangerschaft auf Probe) sind<br />

möglich.


Mangelhafte Aufklärung<br />

Es ist davon auszugehen, dass wie beim Triple-Test viele Schwangere nicht über die Zielrichtung und<br />

Problematik des Nackentransparenzuntersuchung aufgeklärt werden.<br />

Die meisten Schwangeren lassen diese Untersuchungen durchführen, um bestätigt zu bekommen, dass<br />

ihr Kind gesund ist, und rechnen nicht damit, dass die Untersuchung auch ein anderes Ergebnis haben<br />

könnte. Viele Schwangere sehen sie als normalen Bestandteil der Schwangerenvorsorge an. Auch viele<br />

FrauenärztInnen empfehlen gerade jüngeren Schwangeren die Untersuchung mit dem Argument, damit<br />

könne die Gesundheit des Kindes bestätigt werden. Die Problematik dieses Vorgehens und die Defizite in<br />

der Beratung werden jedoch dramatisch sichtbar, wenn einmal nicht alles in Ordnung ist.


Selektion durch vorgeburtliche<br />

Diagnostik<br />

Ein grundsätzlicher Aspekt in der Diskussion um vorgeburtliche Diagnostik ist die Selektion, das heißt die<br />

Identifizierung und Aussonderung von Behinderten. Pränataldiagnostikerinnen betonen, dass es ihnen<br />

nicht um Selektion, sondern um individuelle Entscheidungsmöglichkeiten von Schwangeren und<br />

werdenden Eltern geht. Reihenuntersuchungen haben aber zum Ziel, eine Bevölkerungsgruppe möglichst<br />

vollständig zu untersuchen, um möglichst viele Feten mit Auffälligkeiten zu entdecken. Das Argument für<br />

die Durchführung von solcher Tests, dass damit die vielen Kinder mit Down-Syndrom entdeckt werden,<br />

die bisher von Frauen unter 35 Jahren geboren wurden (es sind ca. 50 % der Kinder mit Down-Syndrom),<br />

legt selektive Ziele nahe. Das Angebot dieser neuen Untersuchungen und die Erwartungen, die damit<br />

verbunden sind, fördern eine Haltung in der Gesellschaft, dass es Behinderte doch nicht mehr geben<br />

müsste. Diese Haltung übt auch Druck auf Schwangere aus, sich für solche Untersuchungen zu<br />

entscheiden, und schränkt ihre Autonomie und Selbstbestimmung vor, während und nach einer möglichen<br />

Untersuchung ein.<br />

Helga Seyler, Frauenärztin<br />

Gekürzter Nachdruck aus Rundbrief 14 des Netzwerkes gegen Selektion durch Pränataldiagnostik<br />

Vorgeburtliche Frühdiagnostik auf dem Gesundheitsmarkt<br />

Die Medizin beschränkt sich nicht nur auf die einzelnen PatientInnen. Medizin und Gesundheitssektor<br />

verwalten auch Krankheiten und managen Risiken aller Art: Qualitätssicherung, Präventionsstrategien und<br />

andere wohlklingende Vokabeln verleihen diesem Vorhaben einen positiven Klang. Gerade schwangere<br />

oder ungewollt kinderlose Frauen sind Patientinnen, die sich der fürsorglichen Belagerung pränataler und<br />

reproduktiver Medizin nur schwer entziehen können. Aber: Nicht Alles wird von der Krankenkasse bezahlt.<br />

Mit sogenannten IGeL-Leistungen kann der unternehmensorientierte Gynäkologe seine Einnahmen<br />

aufbessern und unangenehme Budgetierungen der Krankenkassenleistungen auffangen.<br />

Ein Beispiel: die Frühdiagnostik in der Schwangerschaft. Seit Jahren stehen Ultraschalluntersuchungen im<br />

Leistungskatalog der Krankenkassen. Sie gehören als zur Routine in der Schwangerenbetreuung, von<br />

Frauen als Pflicht oder Rechtsanspruch wahrgenommen. Ebenso etabliert ist das „Altersrisiko“ und<br />

biochemische Testverfahren. Ein eigens gegründete Verein Fetal Medicine Foundation in Deutschland<br />

(FMF) setzt sich nun für „neue Wege in der Frühschwangerschaft“ ein, um die Suche nach einem Down-<br />

Syndrom und anderen Normabweichungen zu effektivieren. In Gynäkologenpraxen, Kliniken und Labors<br />

wird dies als privat zu zahlende Dienstleistung angeboten. Ziel ist eine Reihenuntersuchung<br />

(„Frühscreening“) bei möglichst allen Schwangeren.<br />

Computerprogramme, die Risikoziffern verrechnen, bekommen nur jene Einrichtungen, die bei der FMF<br />

Kurse belegt haben und regelmäßig ihre Diagnosen prüfen lassen. Ende 2003 sollen sich bereits 1.500<br />

GynäkologInnen ein Zertifikat, eine neue Software und damit die Anbieterberechtigung besorgt haben. Sie<br />

dürfen dann, in Zusammenarbeit mit ordentlich FMF-registrierten Laborunternehmen die Untersuchung im<br />

ersten Schwangerschaftsdrittel vermarkten.<br />

Bei 800.000 Schwangeren pro Jahr und einem durchschnittlichen Kostenpunkt von 35-50 EUR für die<br />

Labors und mindestens 56-85 EUR für die frauenärztlichen Leistungen, gilt der Markt als lukrativ. Laut<br />

statistischer Auswertung des Mutterpasses sind mittlerweile 90% der Schwangeren als „Risiko“ eingestuft.<br />

Mit diesem Etikett belegt und verunsichert, können Frauen leicht überzeugt werden, die neue Diagnostik


zu kaufen. „Sie wollen Sicherheit: Ein neuer Test gibt sie Ihnen!“ „Das Beste für Mutter und Kind“, wer will<br />

da schon Nein sagen?<br />

Erika Feyerabend<br />

Gekürzter Nachdruck aus Rundbrief 15 14 des Netzwerkes gegen Selektion durch Pränataldiagnostik.<br />

Vgl. auch BioSkop, Zeitschrift zur Beobachtung der Biowissenschaften.


Die Folgen der Genmedizin<br />

Im Februar 2001 wurde die Entschlüsselung des menschlichen Genoms abgeschlossen. Von der noch<br />

weiter gehenden Analyse der menschlichen Proteine und ihres Zusammenwirkens erhofft man sich neue<br />

Einblicke in Krankheitsentstehung und die Entwicklung neuer Therapien. Von dem proklamierten<br />

Siegeszug der Lebenswissenschaften sollen bereits mittelfristig erhebliche Fortschritte bei der Diagnose<br />

von Infektions- und Tumorkrankheiten ausgehen und Medikamente entwickelt werden, die speziell für<br />

einzelne Patientengruppen konzipiert sind. Die genetischen Ursachen „multifaktorieller“, also durch<br />

mehrere Gene und Umwelteinflüsse bedingter Erkrankungen will man erkennen. Dazu zählen<br />

Volkskrankheiten wie Krebs, Herz-Kreislaufbeschwerden und Stoffwechselerkrankungen. Vorhersagende<br />

Gentests, die Anfälligkeiten und Wahrscheinlichkeiten für Krankheiten bei Gesunden ermitteln, kreieren<br />

die neue Patientengruppe der „Noch-nicht-Kranken“: Der Einzelne soll durch ein gesundheitsförderndes<br />

Verhalten und durch vorbeugende Therapien einem Krankheitsausbruch entgegenwirken. Noch besteht in<br />

Deutschland ein Konsens, dass man auf vorgeburtlichen Diagnosen verzichtet, wenn<br />

1 es nicht um Krankheit oder Behinderung geht (z.B. Geschlecht),<br />

2 oder nur eine Prognose für eine Krankheitswahrscheinlichkeit möglich ist und keine Therapieoptionen<br />

bestehen.<br />

Dieser Konsens ist brüchig. Denn die Genmedizin wird Wahrnehmung, Krankheitsverständnis, Leistungen<br />

und Behandlungskonzepte im Gesundheitswesen grundlegend umgestalten. Gesundheit wird künftig<br />

wesentlich mit dem Wissen um genetisch bedingte Dispositionen verbunden sein. Das Auseinanderklaffen<br />

von Therapie und Diagnostik wird sich zuspitzen: Immer mehr Krankheits- und Verhaltensdispositionen<br />

werden erkannt, ohne dass therapeutische Hilfen zur Verfügung stehen.<br />

1 Vorgeburtliche Diagnostik wird ihren Blick von<br />

den klassischen Erbkrankheiten oder durch Chromosomenstörungen hervorgerufenen Handicaps auf<br />

vorhersagende Tests ausweiten: Erfasst werden auch genetische Veränderungen, die nur eine<br />

Wahrscheinlichkeit für einen Krankheitsausbruch benennen können.<br />

1 Es droht eine doppelte Anwendungsentgrenzung vorgeburtlicher Diagnostik:<br />

2 Das Frühscreening“ nimmt alle Schwangeren in Bezug auf ein eingegrenztes Spektrum genetisch<br />

bestimmter Erkrankungen in den Blick.<br />

3 Vorhersagende Gentests zielen auf weit verbreitete Volkskrankheiten (Krebs, Diabetes, Herz-<br />

Kreislauf-Erkrankungen).<br />

1 Mit neuen Verfahren, die die Computer-<br />

Technologie für die Genanalyse nutzbar machen, ist eine erhebliche Vereinfachung,<br />

Anwendungsausweitung und Kostensenkung genetischer Tests absehbar. Die Bindung vorgeburtlicher<br />

Diagnostik an eine kompetente Beratung lockert sich vollends. Die bereits heute am Beispiel von IGEL-<br />

Leistungen sich abzeichnende Privatisierung und Marktsteuerung vorgeburtlicher Diagnostik wird weiter<br />

an Bedeutung gewinnen. Mit einem durch die Gesundheitspolitik geförderten stärker präventiv orientierten<br />

Gesundheitswesen und dem Ruf nach mehr Eigenverantwortung werden Zwänge aufgebaut, auch<br />

kostenpflichtige Angebote zu nutzen: Ist es verantwortbar, ein Kind mit einem hohen Krebsrisiko in die<br />

Welt zu setzen ? Oder bildet ein solches Gentestbefund einen legitimen Grund für einen<br />

Schwangerschaftsabbruch ? Dürfen sich Eltern aus genetischen Risikogruppen überhaupt noch Kinder<br />

leisten oder wird ihnen mindestens abverlangt, genetisch bedingte Schwächen beim Kind durch


esonders vorsichtiges Verhalten zu mildern ? Welche neuen Elternpflichten bestehen, wenn sie sich trotz<br />

Wissens um ein hohes Krankheitsrisiko für ein Kind entscheiden?<br />

1 Im Ergebnis drohen die neuen genmedizinischen<br />

Angebote in der Schwangerenvorsorge in Nutzungszwänge umzuschlagen: Muss ich nicht alles<br />

tun, um etwa ein Kind mit dem hohen Diabetes- oder Krebsrisiko zu vermeiden ? Was heute ethisch nicht<br />

zu rechtfertigen ist, wäre gesellschaftlich mehrheitlich erwünscht.<br />

Harry Kunz


DIE FOLGEN<br />

Frauen berichten über ihre Erfahrungen<br />

„Da bin ich hin und her gerissen“<br />

„Mir macht das alles Angst, weil Schwangerschaft ja irgendwie nicht kontrollierbar ist. So ein paar Tests<br />

können mich da schon beruhigen.“<br />

„Wenn ich mir vorstelle, was so eine Untersuchung alles auslösen kann! Womöglich ist die ganze<br />

Schwangerschaft danach gestört, und dann ist doch ständig die Angst da, daß doch noch eine Fehlgeburt<br />

passiert.“<br />

„ Also ich wüßte, das wäre ganz hart für mich und bestimmt nicht leicht, damit fertigzuwerden, aber ich bin<br />

mir sicher, ich würde es nicht behalten, sonst brauch´ ich die Untersuchung ja auch nicht zu machen!“<br />

„Egal, wo ich bin, überall wird gleich gefragt, ob ich auch diese Untersuchung machen lasse, in meinem<br />

Alter sei das heutzutage doch selbstverständlich. Das setzt mich ganz schön unter Druck.“<br />

„Wenn ich heute sage, ich will die Untersuchung nicht machen, und ich kriege dann ein Kind mit einer<br />

Behinderung, die man hätte feststellen können, da würden mich immer die Schuldgefühle plagen. Ich<br />

hätte das Gefühl, selbst schuld daran zu sein.“<br />

„Es ist eben was anderes, ob das Kind eine Behinderung hat, die ich jetzt ausschalten kann, oder aus<br />

anderen Gründen behindert ist, weil das eine meine Schuld ist, und das andere Schicksal.“<br />

„Wenn mein Arzt sagt, ich soll das mal mit Vernunft betrachten, dann würde ich diese gute Diagnostik<br />

niemals ausschlagen, da kann ich ihm doch nicht mit meinen Gefühlen kommen. Dafür hat der kein<br />

Verständnis.“<br />

„Der hat nur gesagt, daß es diese Untersuchungen gibt und ich sie wegen meinem Altersrisiko unbedingt<br />

machen soll. Anschließend hat er im Mutterpaß genetische Beratung angekreuzt, aber ohne ein Wort zu<br />

Fehlgeburt und Schwangerschaftsabbruch.“<br />

„Wenn ich das alles über diese Untersuchungen höre, dann kriege ich schon das Gefühl, daß ich dafür<br />

verantwortlich bin, ein gesundes Kind zu kriegen. Ich fühle mich irgendwie verpflichtet, daß hinterher<br />

niemand sagen kann, ich wäre verantwortungslos.“<br />

„Ich will auf keinen Fall ein behindertes Kind, weil ich damit nicht klarkommen würde.“<br />

„Am liebsten würde ich von all dem nichts wissen. Früher gab es doch auch keine Untersuchungen, da<br />

war man einfach schwanger und frei von Belastungen. Angst hatten die Frauen wohl immer, aber das<br />

ändert sich doch durch die Untersuchung nicht.“<br />

„Eigentlich will ich das gar nicht gerne machen lassen, ich habe auch keine Angst vor einem behinderten<br />

Kind, aber mein Mann will die Fruchtwasseruntersuchung unbedingt. Er meint, daß das in unserem Alter


wegen des Risikos vernünftig ist.“<br />

„Ich kann das einfach nicht entscheiden. In mir ist ein einziges Chaos, alle Gefühle gehen durcheinander.<br />

Ich habe schon zu meinem Mann gesagt, er solle entscheiden, aber er fühlt sich damit auch überfordert.“<br />

„Mein Kind bewegt sich doch in meinem Bauch, und dann wird da diese lange Nadel reingestochen. Ich<br />

habe solche Angst, daß sie aus Versehen mein Kind stechen.“<br />

„Da freue ich mich schon wochenlang auf das Kind, hab´ die erste harte Zeit hinter mir, ich fühle, wie das<br />

Baby sich bewegt, und das soll ich dann einfach von heute auf morgen vergessen, ignorieren, damit´s<br />

hinterher nicht so weh tut, falls es mich trifft.“<br />

„Und wenn die Fruchtwasseruntersuchung ein auffälliges Ergebnis hat ... was dann? Soll ich dann mein<br />

Kind töten? Ich finde das entsetzlich!“<br />

Zitate von Frauen aus Beratungen .Aus: Margaretha Kurmann, Hildburg Wegener: Sichtwechsel.


Jede ist ihres Glückes Schmied<br />

„Jeder ist seines Glückes Schmied“ - das heißt, jeder Mensch kann sein Leben nach seinen Wünschen<br />

gestalten und aktiv handelnd Einfluss auf sein Schicksal nehmen. Wir sind, so behauptet das Sprichwort,<br />

kein Spielball blinder Mächte, wir sind verantwortlich für unseren Lebenserfolg. Das Glück fällt uns jedoch<br />

nicht zu; wir müssen hart dafür arbeiten. Hinter diesem Sprichwort steckt ein Bekenntnis zum<br />

Individualismus: Du selbst, und nur du allein, schmiedest dir dein Lebensglück.<br />

Natürlich wissen wir, rein theoretisch, dass die Macht des Schicksals dem Schmieden des individuellen<br />

Glückes Grenzen setzt. Doch was erleben die Menschen heute bei uns noch als Schicksal: ... Beruflichen<br />

Erfolg? Man war tüchtig und kompetent, hat ihn sich erarbeitet. Armut und materielle Not?<br />

Selbstverschuldet durch Faulheit und Unfähigkeit. Ein Unfall? Man selbst oder ein anderer hat nicht genug<br />

aufgepasst, Fehler gemacht. Eine größere technische Katastrophe? Schlamperei und menschliches<br />

Versagen an irgendeiner Stelle, die sich bei genauerer Untersuchung auch genau bezeichnen lässt.<br />

Naturkatastrophen? Wären die Verantwortlichen aufmerksamer gewesen, hätte man zumindest vor ihnen<br />

warnen und ihre Folgen dadurch abwenden können. Schwere Krankheit? Zumindest mitverschuldet durch<br />

falschen Lebenswandel.<br />

Die Überschätzung der Machbarkeit unseres Lebens ist typisch für unsere Zeit; sie kennzeichnet die<br />

Moderne im Vergleich zum Mittelalter und zur frühen Neuzeit.<br />

Der Machbarkeitswahn - und darin liegt seine eigentliche Gefahr - lässt unsere Fähigkeit verkümmern,<br />

uns mit dem Schicksalhaften in unserem Leben zu versöhnen. Er macht, dass wir unaufhörlich hinter<br />

Zielen herjagen, die sich verselbständigen und nicht mehr auf ihren Sinn hinterfragt werden, er macht,<br />

dass wir all unsere Kräfte darin verbrauchen, das Leid der menschlichen Existenz zu leugnen und von uns<br />

wegzuhalten. Die vitale Energie, die er bindet, brauchen wir aber, um uns mit dem zu arrangieren, das wir<br />

nicht ändern können, das vom Schicksal Gesetzte zu akzeptieren und fruchtbar in unser Lebensmuster zu<br />

integrieren. Machbarkeitswahn und Individualismus gehören zusammen; sie haben sich historisch<br />

gemeinsam entwickelt.<br />

Selbstentfaltung, Selbstverwirklichung, ein selbstbestimmtes Leben - das sind die Gebote und<br />

Verheißungen des Individualismus. Diese Ziele, mit der Aufklärung entstanden und im 20. Jahrhundert in<br />

der westlichen Welt allgemein geworden, hatten sich die gesellschaftlichen Befreiungsbewegungen der<br />

70er und 80er Jahre auf die Fahnen geschrieben.<br />

Auch Behinderungen werden als Schicksalsschläge erlebt. Sind sie angeboren, dann sind es zunächst die<br />

Eltern des Kindes, die mit einem Schock fertig werden müssen, während die Betroffenen selbst von<br />

Anfang an mit den vorgegebenen Einschränkungen zu leben lernen und meist besser damit zurecht<br />

kommen als Menschen, die erst später in ihrem Leben, sei es ganz plötzlich, sei es allmählich<br />

fortschreitend zu Behinderten werden.<br />

Die Begegnung mit dem Tod ist das ultimative Schicksal.<br />

All diese Ereignisse haben miteinander gemeinsam, dass vor ihnen der Machbarkeitswahn versagt. Sie<br />

strafen die Ideologie des unaufhörlichen individuellen und sozialen Fortschritts Lügen. Sie entlarven<br />

unseren naiven Glauben daran, dass wir unser Leben unter Kontrolle haben, dass für uns alles immer<br />

noch besser, größer, schöner wird, wenn wir es nur richtig anstellen, als dümmliche Verblendung,


estenfalls als eine kindliche Illusion.<br />

Wir sind es so gewohnt, ständig in vereinfachenden Ursache-Wirkungs-Zusammenhängen zu denken,<br />

dass wir auch da noch auf sie zurückgreifen und uns an ihnen festbeißen, wo das Aufdecken äußerer<br />

Ursachen eigentlich völlig irrelevant ist, weil es keinerlei Hilfe bei der Bewältigung eines schrecklichen<br />

Geschehens bietet. Statt dessen brauchten wir ein Weltverständnis, das uns hilft, Geschehenes zu<br />

akzeptieren, einfach weil es geschehen ist, und es fruchtbar in unser weiteres Leben zu integrieren.<br />

Herrad Schenk: Glück und Schicksal. Wie planbar ist unser Leben?. München 2000 S. 11ff. In: informieren - aufklären<br />

- beraten


„Kind als Schaden?“<br />

Spurensuche im Diskriminierungsumfeld vorgeburtlicher Diagnostik<br />

Der Bundestag diskutierte einmal mehr über Spätabbrüche. Vielleicht sollte man diese Debatte dem<br />

Bonner Arzt Manfred Hansmann widmen, der zeitgleich in den Ruhestand trat. Wie kaum ein anderer<br />

verkörpert diese Koryphäe deutscher Geburts- und Pränatalmedizin deren Ambivalenz. Da ist ein<br />

Spielkamerad meiner Kinder, der als Frühchen, kaum größer als eine Banane, in der 24.<br />

Schwangerschaftswoche geboren wurde und wohl nur dank des technischen Equipments und des<br />

Könnens von Hansmann lebt. Und da sind jene Föten mit vorgeburtlich erkannten Fehlbildungen oder<br />

Erkrankungen, die angesichts der in der Bonner Universitätsklinik praktizierten Spätabbrüche nicht leben<br />

durften. Ist der im öffentlichen Auftreten manchmal überheblich wirkende, im Beratungsgespräch mit<br />

Schwangeren hingegen als einfühlsam und sensibel beschriebene Hansmann ein moderner Herr über Tod<br />

und Leben? Den Vorwurf pauschaler Behindertenfeindlichkeit jedenfalls dürfte er mit einiger Plausibilität<br />

zurückweisen. Dies gilt auch für Gerda Müller, Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof. Sie<br />

bekräftigte jetzt die ohnehin gängige Rechtsprechung, dass nicht ein behindertes Kind, wohl aber dessen<br />

Unterhalt ein Schaden für die Eltern bilde. Im konkreten Fall ging es um Sebastian, der nach der Geburt<br />

Fehlbildungen an Armen und Beinen aufwies. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs muss die mit der<br />

Schwangerschaftsbetreuung beauftragte Ärztin für seinen Unterhalt aufkommen. Zwar hat sie die<br />

Fehlbildungen nicht verursacht. Aber ihr wird eine Pflichtverletzung aus dem mit den Eltern geschlossenen<br />

Behandlungsvertrag vorgeworfen, weil sie nicht über erkennbare Anomalien informierte. Dies habe die<br />

elterliche Wahlfreiheit vereitelt, die Schwangerschaft abzubrechen. Außerdem ziele der ärztliche<br />

Behandlungsvertrag nicht nur auf die Gesundheit der Frau während der Schwangerschaft. Er soll auch vor<br />

Belastungen nach der Geburt schützen. Daher müsse die behandelnde Ärztin den gesamten<br />

Unterhaltsbedarf für Sebastian tragen. Entschieden will das Gericht allerdings den Eindruck vermeiden, die<br />

Existenz von Sebastian sei ein moralisches Übel. Dies wäre mit der grundgesetzlich geschützten<br />

Menschenwürdegarantie und dem Diskriminierungsverbot behinderter Menschen nicht vereinbar. Deshalb<br />

betont man, dass für die Bemessung einer zivilrechtlichen Unterhaltspflicht ein Kind als „Schaden“<br />

bewertbar sei, ohne dass dieses Kind in seinem Dasein und seiner Menschenwürde abqualifiziert wird.<br />

Doch die Argumentation des Gerichts zerstört selber diese mühsam konstruierte Fiktion: Die Eltern von<br />

Sebastian wünschten sich ja ein gesundes Kind und hätten für dessen Unterhalt auch gesorgt. Indem der<br />

Bundesgerichtshof nun aber die gesamten Versorgungskosten ( und nicht etwa nur den<br />

behinderungsbedingten Mehraufwand ) als einen auszugleichenden Schaden begreift, verdeutlicht er<br />

zweierlei: Aufgrund seiner Behinderung ist die konkrete Existenz von Sebastian eine Schadensquelle.<br />

Zugleich impliziert die elterliche Wahlfreiheit einen Anspruch auf ein gesundes Kind. Im anderen Falle sind<br />

die Eltern aus ihrer Unterhaltspflicht zu entlassen.<br />

Sicherlich sollen Ärzte für Kunstfehler in Regress genommen werden, die sich auf eine vorgeburtliche<br />

Diagnostik einlassen, sie aber fehlerhaft durchführen. Deshalb ist es verfehlt, der „Kind als Schaden“-<br />

Rechtsprechung pauschal behindertenfeindliche oder eugenische Intentionen zu unterstellen. Doch wer<br />

den gesamten Unterhalt als auszugleichenden Schaden definiert, verletzt unsere grundlegende moralische<br />

Intuition, wonach das Feilschen um die Existenzsicherung eines Kindes mit dessen Menschenwürde<br />

unvereinbar ist. Trotz aller Einflussnahmen der Medizin sind für die Geburt und das Wohlergehen eines<br />

Kindes zunächst die Eltern zuständig. Sind sie überfordert, hat die staatliche Gemeinschaft einzuspringen.<br />

Die tiefe subjektive Kränkung vieler Menschen mit einem Handicap besitzt also in der Argumentationslogik<br />

der „Wrongful-birth“-Rechtsprechung eine reale Grundlage: Sie empfinden diese Urteile als eine<br />

höchstrichterliche Bestätigung, dass ihre Existenz einen Schaden für andere darstelle, den man besser mit<br />

einer Abtreibung vermieden hätte. Die „Kind als Schaden“-Rechtsprechung, die vorgeburtliche Diagnostik


und das geltende Abtreibungs- und Fortpflanzungsrecht sind nicht ethisch neutral, sondern diskriminieren<br />

Menschen mit Handicaps. Weil das Embryonenschutzgesetz eine Geschlechtsauswahl verbietet, hätten<br />

beispielsweise sich auf das falsche Geschlecht des Kindes beziehende Klagen keine Erfolgsaussicht.<br />

Wenn Eltern aber ein Anspruch zugestanden wird, sich gegen ein Kind mit einer Behinderung zu<br />

entscheiden, wie kann man ihnen dann das Recht verwehren, sich gegen ein Kind mit einem bestimmten<br />

Geschlecht zu entscheiden ? Während heute Tests auf Behinderungen und bestimmte Krankheiten mit der<br />

Option später Abbrüche legal routinemäßig durchgeführt werden, wird nach anderen Erkrankungen nicht<br />

gefahndet. Life-Style-Tests, die nach Merkmalen ohne Krankheitswert suchen, gelten gar als anstößig.<br />

Weil Leiden eine höchstpersönliche und subjektive Angelegenheit bildet, lässt sich nicht mit Anspruch auf<br />

Allgemeingültigkeit postulieren, dass ein Leben mit einem behinderten Kind generell eine größere<br />

Belastung darstellt, als das „falsche“ Geschlecht oder etwa die aus einem Urlaubsflirt resultierende<br />

auffällige Hautfarbe des Kindes.<br />

Angesichts solch unausgegorener Grenzsetzungen forciert die „wrongful birth“-Rechtsprechung eine<br />

Anwendungsausweitung der Diagnostik: Wer höchstrichterlich der Frau einen Anspruch auf eine<br />

Behandlung zusichert, die auch mögliche künftige Belastungen minimiert, verwandelt jeden<br />

diagnostischen Fortschritt unmittelbar zu einem legitimen Anspruch: Schon heute wird jedes zehnte Baby<br />

genetisch gecheckt. Nach Angaben des Humangenetikers Karsten Held bilden dabei ein familiäres Risiko<br />

für eine Erbkrankheit oder ein schon vorhandenes Kind mit einer Behinderung nur noch in fünf Prozent<br />

der Fälle den Anlass. Zwar dürften sich künftig einige Ärzte aus der vorgeburtlichen Diagnostik<br />

zurückziehen, weil ihnen die Gewinnmargen angesichts der erforderlichen Versicherungen zu gering<br />

erscheinen. Um Schadensersatzansprüche zu verhindern, dürften die übrigen aber ihr Diagnoseraster<br />

ausweiten und bei der kleinsten Unklarheit zu einem Abbruch raten. Schon heute erfolgt jede fünfte<br />

invasive vorgeburtliche Diagnostik aufgrund einer „psychologischen Indikation“: Ausschlaggebend ist<br />

allein die Angst vor einem behinderten Kind. Neben der Untersuchung klassischer Erbkrankheiten sind<br />

zudem Tests für Volkskrankheiten, wie Krebs, Zucker oder Herz-Kreislauferkrankungen, absehbar. So<br />

häufen sich Anfragen nach einer vorgeburtlichen Diagnostik für erblichen Brust- oder Darmkrebs, die<br />

heute noch unter Verweis auf künftig eventuell mögliche Behandlungsoptionen abgelehnt werden. Dies<br />

erscheint vor dem Hintergrund der Rechtsprechung als ein unhaltbarer Paternalismus. Warum soll eine<br />

Schwangere mit hohem erblichem Brustkrebsrisiko keinen entsprechenden Test beim Ungeborenen<br />

durchführen und auf einen selektiven Abbruch bei einem weiblichen Fötus verzichten ? Fraglos bedeuten<br />

solche häufig schon in den ersten Lebensjahrzehnten ausbrechenden Tumorerkrankungen auch für die<br />

Eltern eine schwere Belastung und materielle Nachteile.<br />

Die für Spätabbrüche juristisch geforderten schwerwiegenden Konfliktlagen und die „Unzumutbarkeit“ für<br />

die Schwangere sind ohnehin nicht objektiv feststellbar. Entsprechende Indikationen beruhen primär auf<br />

den persönlichen Wertvorstellungen des Arztes. Bisweilen wird die Schwangere auch psychiatrisiert,<br />

indem etwa eine Suizidgefahr erfunden wird. Die Folge dieser Indikationsstellung nach Gutsherrenart: An<br />

vielen deutschen Kliniken wird die vorgeburtliche Diagnostik exzessiv angewendet. Bei einem auffälligen<br />

Befund lehnt man indes eine Abtreibung ab. An wenigen Kliniken hingegen dominiert eine freizügige<br />

Praxis später Abbrüche. Für Schwangere heißt dies, dass sie oft durch mehrere Bundesländer pilgern, um<br />

ihr vermeintliches Recht auf einen späten Schwangerschaftsabbruch einzulösen. Die von der CDU/CSU<br />

geforderte Übertragung der Indikationsstellung auf mehrere Schultern würde zwar das Maß individueller<br />

ärztlicher Willkür reduzieren. Doch die ärztlichen Entscheidungen über einen Abbruch blieben weiterhin<br />

durch die in der Ärzteschaft wirksamen Wertvorstellungen und das öffentliche Image einer Erkrankung<br />

bestimmt. Ein Ausweg bestünde in der gänzlichen Abschaffung des § 218. Allein die Schwangere würde<br />

darüber entscheiden, welche Beeinträchtigungen sie hinzunehmen bereit ist. Doch diese persönlichen


Entscheidungen blieben durch die Realität rassistischer und sexistischer Vorurteile, sowie einer<br />

stereotypen Bewertung von Krankheit und Behinderung bestimmt. Im Namen der Selbstbestimmung<br />

würden diskriminierende Praktiken ungefiltert obsiegen.<br />

Eine derartige Freiheit würde zudem in ihren sozialen Konsequenzen das Selbstbestimmungsrecht jener<br />

beschneiden, die sich für ein krankes Kind entscheiden: Schon heute beklagen Eltern, dass sie sich für die<br />

Existenz ihres behinderten Kindes rechtfertigen müssen. Ist dies eine Folge der routinemäßigen<br />

Anwendung pränataler Diagnostik und der „wrongful birth“-Rechtsprechung ? Oder reiht sich das „Muss<br />

das heute noch sein ?“-Gezischel in eine Kette verbreiteter Diffamierungen ein, die beispielsweise auch<br />

über alleinstehende oder sozialhilfeabhängige Mütter geäußert werden ? Eine neue Qualität in Richtung<br />

auf eine Eugenik wäre zweifellos dann gegeben, wenn die Sozialpolitik diese Stigmatisierung befördert,<br />

indem sie postuliert: Wer sich trotz der Option vorgeburtlicher Diagnostik für ein behindertes Kind<br />

entscheidet, soll auch selber die Kosten tragen. Eine solche Intention ist nicht erkennbar. Im Gegenteil.<br />

Das grundgesetzlich garantierte Diskriminierungsverbot, ein neues Gleichstellungsgesetz und der<br />

diskutierte zivilrechtliche Diskriminierungsschutz lassen manche gar von einer Politikwende im Umgang<br />

mit Menschen mit Handicaps schwärmen: weg vom Objekt der Fürsorge hin zum Subjekt eigenen Lebens.<br />

Warum ist dann aber die panische Angst vor einem behinderten Kind ungebrochen? Sicher wünschen<br />

sich alle Eltern ein gesundes Kind. Ein schwerwiegendes Handicap bewirkt einen Schock. Dennoch ist die<br />

Gleichsetzung von einem Leben mit einem behinderten Kind mit Leiden und Entbehrungen problematisch.<br />

Viele Familien entwickeln Bewältigungsstrategien, die einen veränderten Lebensentwurf auch als eine<br />

persönliche Herausforderung erscheinen lassen. Doch ein solches Sicheinlassen braucht Zeit, - und<br />

daran fehlt es in der Schwangerschaft. Schon die Dringlichkeit von Entscheidungen muss deshalb<br />

überstürztes Handeln fördern: Während mit mehr <strong>Info</strong>rmationen über Gentests bei Erwachsenen die Zahl<br />

von Absagen steigt, gibt es hierfür bei der vorgeburtlichen Diagnostik keine Belege. Die überwältigende<br />

Mehrzahl der Schwangeren verbindet mit der vorgeburtlichen Diagnostik ohnehin nicht deren in der<br />

Feststellung von Anomalien beruhenden medizinischen Sinn. Sie erwarten vielmehr eine Beruhigung<br />

durch die Auskunft, dass mit dem Nachwuchs alles in Ordnung sei. (Diese psychologische Funktion<br />

begründet mit die wachsende Akzeptanz und hohe Nachfrage, da bei neun von zehn pränatalen<br />

Untersuchungen keine Anomalien registriert werden.)<br />

Zugleich hat die Angst vor einem Leben mit einem behinderten Kind auch rationale Gründe: Während für<br />

die Betreuung von Menschen mit Handicaps in Einrichtungen erkleckliche staatliche Transfers<br />

aufgewendet werden, gelten behinderte Kinder und Jugendliche noch immer allein als<br />

Privatangelegenheit ihrer Eltern. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind auf ihren spezifischen<br />

Betreuungsbedarf nicht zugeschnitten. Auch das ab Beginn kommenden Jahres geltende<br />

Grundsicherungsgesetz gewährt nur dauerhaft voll erwerbsgeminderten Erwachsenen eigenständige<br />

Leistungen. Zugleich zieht der neue Anspruch auf Selbständigkeit neue elterliche Förderzwänge für<br />

behinderte Kinder nach sich. Eingekesselt zwischen Terminen bei der Frühförderung und bei Logo- oder<br />

Motopäden repräsentiert ein Leben mit einem Kind mit Behinderung gerade für Mütter all das, wogegen<br />

viele Frauen ankämpfen: Unbezahlte Mehrarbeit in der Familie, Verzicht auf Erwerbstätigkeit und Verlust<br />

an Freizeit und persönlichen Entfaltungschancen. Diese ungenügende ökonomische und gesellschaftliche<br />

Unterstützung bildet eine Realität, die der elterliche Wahlfreiheit einschnürt. Auch deshalb schneiden sich<br />

die meisten Eltern bei einem problematischen Diagnosebefund mit der Maxime ‘Lieber ein Ende mit<br />

Schrecken als ein Schrecken ohne Ende’ von der Suche nach einem für ihr Leben angemessenen<br />

Entscheidung ab. Von einem souveränen Umgang mit dem von der pränatalen Diagnostik repräsentierten<br />

Wissen sind wir weit entfernt.


Harry Kunz, erschienen in: Kommune 20. Jahrgang, August 2002<br />

LITERATUREMPFEHLUNGEN<br />

Vorgeburtliche Diagnostik: Ethische Grenzen und soziale Folgen<br />

Braun, Kathrin. Menschenwürde und Biomedizin. Zum philosophischen Diskurs der Bioethik. Campus<br />

Verlag, Frankfurt/Main 2000. Untersucht wird, inwieweit das Konzept der Menschenwürde einem<br />

medizinischen Machbarkeitsdenken Grenzen setzt.<br />

Habermas, Jürgen. Die Zukunft der menschlichen Natur. Auf dem Weg zu einer liberalen Eugenik ?“<br />

Suhrkamp Verlag, Frankfurt/Main 2001. Der menschliche Körper als Produkt technischen Handelns wird<br />

als Novum begriffen, weil etwa mit der Entscheidung über das genetische Programm anderer Menschen,<br />

Festlegungen getroffen werden, die diese nicht mehr revidierbar sind.<br />

Gill, Bernhard. Streitfall Natur. Weltbilder in Technik- und Umweltkonflikten. Westdeutscher Verlag,<br />

Wiesbaden 2003. Plädoyer für eine Politik, die biomedizinische Eingriffe nicht verteufelt, aber eine<br />

öffentliche Diskussion biomedizinischer Fortschritte befördert: Wir sollen verstehen, was wir tun.


Jordan, Bertrand. Alles genetisch ? Rotbuch Verlag, Hamburg 2001. Jordan nennt Beispiele für die<br />

absehbare öffentliche Wirkmacht des genetischen Determinismus: Depressionen, Homosexualität und<br />

selbst Kriminalität wird der Alltagsverstand künftig an den Genen festmachen, weil ihm ein Denken in<br />

Wahrscheinlichkeiten fremd ist.<br />

Kollek, Regine. Präimplantationsdiagnostik. Francke Verlag, Tübingen 1999. Umfassende Darstellung von<br />

Anwendungsfeldern und sozialen Folgen des umstrittenen vorgeburtlichen Tests.<br />

Diess./G. Feuerstein/Th. Uhlemann. Gentechnik und Krankenversicherung. Nomos Verlag, Baden-Baden<br />

2002. Die absehbaren Anwendungsgebiete der Genmedizin werden ausführlich beschrieben und die<br />

Folgen für ein solidarisch finanziertes Gesundheissystem diskutiert.<br />

Mayer, Barbara. Ethik in Gynäkologie und Geburthilfe. Springer Verlag, Berlin u.a. 2000. Lesenswerte<br />

Erörterung ethischer Problemstellungen in der Praxis von FrauenärztInnen.<br />

Schmidtke, Jörg (Hrsg.) Guter Rat ist teuer. Was kostet die Humangenetik, was nutzt sie ? Verlag Urban<br />

& Fischer, München 2000. Enthält durchaus selbstkritische Beiträge von MedizinerInnen über Risiken und<br />

Nebenwirkungen humangenetischer Praxis.<br />

Meinungen und Positionen<br />

Hille Haker: Ethik der genetischen Frühdiagnostik. Mentis Verlag, Paderborn 2002. 329 S., 24,80 Euro.<br />

Die Tübinger Theologin tritt für klare Grenzen vorgeburtlicher Diagnostik ein, „wo das Lebens,<br />

Gesundheits- und <strong>Info</strong>rmationsrecht des (zukünftigen) Kindes betroffen ist.“<br />

Bill McKibben: Genug ! Der Mensch im Zeitalter seiner gentechnischen Reproduzierbarkeit. Berlin Verlag,<br />

Berlin 2003. Eindringliches Plädoyer gegen die genmedizische „Gestaltbarkeit“ von Menschen.<br />

Jens Reich: „Es wird ein Mensch gemacht.“ Möglichkeiten und Grenzen der Gentechnik. Rowohlt Verlag,<br />

Berlin 2003. Provokative Streitschrift des 1994 von den Bündnisgrünen als Bundespräsident<br />

vorgeschlagenen Berliner Biochemikers, der selbst dem Klonen von Menschen Positives abgewinnt.<br />

Theo Steiner (Hg.): Genpool. Biopolitik und Körperutopien. Passagen Verlag, Wien 2002. Alle Beiträge<br />

spüren auf hohem Niveau den Veränderungen unseres Körperverständnisses durch eine Biomedizin<br />

nach, die ein Design künftiger Menschen verspricht.<br />

Wade, Nicholas: Das Genomprojekt und die neue Medizin. (Aus dem Englischen von Hainer Kober )<br />

Siedler Verlag, Berlin 2001. Diskutiert in verständlicher Form Auswirkungen des Humangenomprojekts auf<br />

die medizinische Praxis<br />

Brähler E., Hauffe U., Stöbel-Richter Y. (Hg.), Vom Stammbaum zur Stammzelle. Gießen 2002<br />

Frauenpolitische Bewertungen<br />

Sigrid Graumann/Ingrid Schneider (Hg.): Verkörperte Technik - Entkörperte Frau. Biopolitik und<br />

Geschlecht. Campus Verlag 2003<br />

Tagungsdokumentation „Gentechnik und Reproduktionsmedizin - Frauen zwischen Selbstbestimmung<br />

und gesellschaftlicher Normierung. Bietet einen Überblick über die kritische Frauensicht. Kostenlos zu<br />

bestellen bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)<br />

Heidi Hofmann: Die feministischen Diskurse über Reproduktionstechnologien. Positionen und<br />

Kontroversen in der BRD und den USA. Campus Frankfurt/ New York 1999. Bietet einen Überblick über<br />

die Pro und Contra-Argumentationen der feministischen Diskussionen.<br />

Ratgeber & Lebenshilfe


Vivian Weigert: Bekommen wir ein gesundes Kind? Pränatale Diagnostik: Was vorgeburtliche<br />

Untersuchungen nutzen. Rowohlt 2001. Ein umfangreiches Buch zu allen Fragen rund um<br />

Schwangerschaft und Pränataldiagnostik. Restexemplare über den Bundesverband für 5.00 Euro.<br />

Irene Ditschi, Testfall Kind. Das Dilemma der pränatalen Diagnostik. Zürich 1998. Im Methodenteil nicht<br />

auf dem neuesten Stand, aber ein sehr konkretes Buch.<br />

Theresia Maria de Jong: Babys aus dem Labor. Segen oder Fluch ? Beltz Verlag, Wiesbaden 2002<br />

Martin Spiewak: Wie weit gehen wir für ein Kind ? Im Labyrinth der Fortpflanzungsmedizin. Eichborn<br />

Verlag, Frankfurt/Main 2002. Neben einem sachlichen Überblick über aktuelle Trends und Hilfsangebote<br />

bieten beide Veröffentlichungen auch viel Stoff für kritische Einwendungen zur Fortpflanzungsmedizin.<br />

Siehe auch im Internet: www.<strong>bvkm</strong>.de; www.netzwerk-praenataldiagnostik.de; www.reprokult.de;<br />

www.1000Fragen.de; www.bzga.de<br />

Siehe auch beiliegendes Materialfaltblatt

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