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bvkm.aktuell Nr. 1 - Bundesverband für körper

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vkm.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>.1/2012, Februar <strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und<br />

mehrfachbehinderte Menschen e. V.<br />

E-Mail: info@<strong>bvkm</strong>.de www.<strong>bvkm</strong>.de<br />

Liebe Leserinnen, liebe Leser,<br />

sehr geehrte Damen und Herren,<br />

lange haben wir auf einen ersten Entwurf zur<br />

Reform der Pflegeversicherung gewartet. Nun<br />

liegt er vor und er ist zumindest aus der Sicht<br />

behinderter Menschen eine große Enttäuschung.<br />

Dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff<br />

nicht umgesetzt wird, war zu erwarten.<br />

Dass aber die angekündigte Flexibilisierung<br />

und die Leistungsausweitung <strong>für</strong> Menschen<br />

mit eingeschränkter Alltagskompetenz<br />

an pflegebedürftigen behinderten Menschen<br />

vorbei gehen, ist mehr als enttäuschend. Der<br />

Versuch, behinderte Menschen, die auf Leistungen<br />

der Eingliederungshilfe angewiesen sind, nun auch im ambulanten<br />

Bereich von Leistungen der Pflegeversicherung auszuschließen, wird<br />

in der Praxis zu Streitigkeiten zwischen der Pflegeversicherung und der<br />

Sozialhilfe führen. Es ist zu be<strong>für</strong>chten, dass sie auf dem Rücken der Betroffenen<br />

ausgetragen werden. Einzelheiten dazu finden Sie in diesem<br />

Heft.<br />

Nichts werden Sie zur ebenfalls seit langer Zeit angekündigten Reform<br />

der Eingliederungshilfe finden. Es gibt nichts Neues, außer, dass es nichts<br />

Neues gibt. Bund und Länder können sich nicht auf die Einschätzung der<br />

Finanzierungsrisiken des Reformvorhabens verständigen. Auch sind offensichtlich<br />

zentrale Regelungen im Detail zwischen den Beteiligten umstritten.<br />

Die Zeit läuft und es stellt sich die Frage, ob es nicht besser wäre,<br />

wenn in der nächsten Legislaturperiode eine neue Regierung einen neuen<br />

Anlauf zur Reform unternähme.<br />

Ganz besonders hinweisen möchte ich Sie auf die Veranstaltung des<br />

<strong>bvkm</strong> rund um den Muttertag 2012 in Erkner bei Berlin. Unter dem Titel<br />

„Frauen mit besonderen Herausforderungen“ wendet sich die Veranstaltung<br />

an Mütter behinderter Kinder.Wir würden uns freuen, wenn die Veranstaltung<br />

Ihr Interesse fände und Sie das Programm an interessierte<br />

Frauen weitergeben würden.<br />

Mit freundlichem Gruß<br />

N. Müller-Fehling<br />

Inhalt<br />

Seite<br />

<strong>Bundesverband</strong><br />

Materialien-Bestellscheine 3<br />

Ankündigung: Mütter-Tagung 4<br />

Barrierefreie Geldautomaten 5<br />

<strong>bvkm</strong> bei facebook 6<br />

Infos aus dem <strong>bvkm</strong> 7<br />

Gemeinsame Fachtagung: Migration 8<br />

Tipps Migrationsarbeit im Verein 11<br />

Dokumentation: Zukunftsplanung 12<br />

Recht und Politik<br />

Pflegereform 13<br />

Stellungnahme <strong>bvkm</strong> zur Pflegereform 16<br />

Pflegeleistungen 2012 21<br />

Musterantrag Feststellung Behinderung 22<br />

Persönliches Budget 24<br />

Aktion Mensch<br />

Fahrzeuganträge 24<br />

Aktionen zum 5. Mai 25<br />

Meldungen 26<br />

Bücher & Broschüren 28<br />

Materialien 29<br />

Neuerscheinung: Wohnen-Buch 31<br />

Termine 32<br />

IBBC: Sonnengarten 43<br />

Pressespiegel 44


Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

liebe Landes- und Ortsverbände des <strong>Bundesverband</strong>es,<br />

der <strong>Bundesverband</strong> aktualisiert stetig sein OV-Verzeichnis.<br />

Bitte schicken Sie uns dieses Schreiben, wenn sich etwas in Ihrem Verein,<br />

Ihrer Gruppe oder Initiative verändert haben sollte!<br />

Wir danken Ihnen herzlich <strong>für</strong> Ihre Unterstützung!<br />

Ihr <strong>Bundesverband</strong><br />

Name der Mitgliedsorganisation:.......................................................................................<br />

Anschrift:......................................................................................................................................<br />

Ansprechpartner/in:................................................................................................................<br />

Tel.:.................................................................................................................................................<br />

Fax:.................................................................................................................................................<br />

(allgemeine) E-Mail:.................................................................................................................<br />

Internet (www):........................................................................................................................<br />

Angebot bitte hier ankreuzen:<br />

❍ Frühförderung<br />

❍ Sozialpädiatrisches Zentrum<br />

❍ Elterntreff<br />

❍ Ergotherapie<br />

❍ Krankengymnastik<br />

❍ Logopädie<br />

❍ Reittherapie<br />

❍ Therapeutisches Schwimmen<br />

❍ Unterstützte Kommunikation<br />

❍ Kindertagesstätte<br />

❍ Schulvorbereitende Einrichtung<br />

❍ Pflegedienst<br />

❍ Ambulante Dienste<br />

❍ Sonderschule<br />

❍ Internat<br />

❍ Kinderheim<br />

❍ Beratung<br />

❍ Testamentsberatung/ -vollstreckung<br />

Bitte ergänzen Sie die Liste, wenn Sie ein Angebot Ihres Vereins/Ihrer Gesellschaft<br />

nicht wiederfinden:<br />

❍..................................................................................................................................<br />

❍..................................................................................................................................<br />

❍..................................................................................................................................<br />

❍..................................................................................................................................<br />

Bitte senden Sie den Bogen an den:<br />

<strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.<br />

Brehmstr. 5-7<br />

40239 Düsseldorf oder per Fax: 02 11/64004-20<br />

❍ Betreuungsverein<br />

❍ Familienentlastender Dienst<br />

❍ Müttertreff/Müttergruppe<br />

❍ Schullandheim<br />

❍ Bildung/Kultur<br />

❍ Ferieneinrichtung<br />

❍ Freizeitmaßnahmen<br />

❍ Jugendclub / Jugendtreff<br />

❍ Fahrdienst<br />

❍ Sport<br />

❍ Wohneinrichtung<br />

❍ Kurzzeitpflege<br />

❍ Betreutes Wohnen<br />

❍ Behindertengerechte Wohnungen<br />

❍ Berufsbildungswerk<br />

❍ Tagesförderstätte<br />

❍ Werkstätte (WfbM)<br />

❍ Integrationsfachdienst/<br />

Integrationsunternehmen


Materialien – Bestellschein<br />

Benötigen Sie Materialien zum Auslegen oder <strong>für</strong> Veranstaltungen?<br />

Bestellen Sie einfach per Fax 0211/64004-20 oder unter verlag@<strong>bvkm</strong>.de<br />

Das Testament Stck.: ____<br />

Einzelheft 3,- inkl. Porto. Ab 10 Heften je 1,- (Mitglieder 50 Cent) + Porto<br />

Der Erbfall – Was ist zu tun? Stck.: ____<br />

Einzelheft 3,- inkl. Porto. Ab 10 Heften je 1,- (Mitglieder 50 Cent) + Porto<br />

Mein Kind ist behindert Stck.: ____<br />

Einzelheft 3,- inkl. Porto. Ab 10 Heften je 1,- (Mitglieder 50 Cent) + Porto<br />

Mein Kind ist behindert türkisch/deutsch Stck.: ____<br />

Einzelheft 3,- inkl. Porto. Ab 10 Heften je 1,- (Mitglieder 50 Cent) + Porto<br />

Mein Kind ist behindert arabisch/deutsch Stck.: ____<br />

Einzelheft 3,- inkl. Porto. Ab 10 Heften je 1,- (Mitglieder 50 Cent) + Porto<br />

Steuermerkblatt Stck.: ____<br />

(gegen Erstattung der Versandkosten oder frankierten Rückumschlag)<br />

18 werden mit Behinderung Stck.: ____<br />

Einzelheft 3,- inkl. Porto. Ab 10 Heften je 1,- (Mitglieder 50 Cent) + Porto<br />

Versicherungsmerkblatt Stck.: ____<br />

Einzelheft 3,- inkl. Porto. Ab 10 Heften je 1,- (Mitglieder 50 Cent) + Porto<br />

Grundsicherung im Alter und bei<br />

Erwerbsminderung nach dem SGB XII Stck.: ____<br />

(gegen Erstattung der Versandkosten oder frankierten Rückumschlag)<br />

Informationsbroschüre über den <strong>bvkm</strong> Stck.: ____<br />

(kostenlos)<br />

Flyer über den <strong>bvkm</strong> Stck.: ____<br />

(kostenlos)<br />

MiMMi Stck.: ____<br />

(kostenlos)<br />

Fritz & Frida Stck.: ____<br />

(kostenlos)<br />

Absender: ________________________________________________<br />

_________________________________________________________<br />

� Mitglied im <strong>bvkm</strong> � Nicht-Mitglied


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4 Bitte heraustrennen und kopieren! <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012<br />

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Fabian Schwarz<br />

„Sie brauchen einen Klinkenstecker!“<br />

Neues aus der Arbeitsgruppe „Barrierefreie Bankautomaten“<br />

Wer kennt das Problem nicht?<br />

Ich möchte Geld abheben am<br />

Automaten, aber ich reiche als<br />

Rollstuhlfahrer kaum an die<br />

Bedienelemente neben dem<br />

Bildschirm heran. Der Knopf <strong>für</strong><br />

Zweihundert Euro befindet sich<br />

noch in Reichweite gleich über<br />

der Tastatur rechts, aber der<br />

Knopf <strong>für</strong> 50 Euro schwebt ganz<br />

oben links am Automaten. Und<br />

eigentlich wollte ich ja auch nur<br />

50 Euro abheben ... Oder ich<br />

habe meinen Auszahlungsbetrag<br />

zwar korrekt angeben können,<br />

da<strong>für</strong> aber reicht die Zeit nicht,<br />

um das Geld zu entnehmen, da<br />

ich aufgrund einer eingeschränkten<br />

Greiffunktion noch<br />

mit dem Verstauen der Karte<br />

beschäftigt bin, während der<br />

Automat schon ungeduldig<br />

piept und schließlich das<br />

dargebotene Geld wieder<br />

einzieht, weil ich zu lange<br />

gebraucht habe, um es zu<br />

entnehmen ... Mit diesen und<br />

weiteren Problemen beschäftigt<br />

sich seit dem letzten Jahr eine<br />

bundesweite Arbeitsgruppe<br />

(AG) aus Vertreterinnen und<br />

Vertretern der Kreditwirtschaft<br />

und der Behindertenverbände.<br />

Die AG trägt den Titel „Barrierefreie<br />

Bankautomaten“, ihre<br />

Federführung liegt in den<br />

Händen des Bundeskompetenzzentrums<br />

Barrierefreiheit. An der<br />

AG nehmen die Hersteller von<br />

Bankautomaten teil. Diese<br />

Firmen haben Einfluss auf alles,<br />

was das Äußere des Bankautomaten<br />

betrifft, also Höhe und<br />

Breite eines Automaten sowie<br />

Position von Bildschirm,<br />

Tastatur, Kartenschlitz und<br />

Geldausgabeschacht. In der AG<br />

sind darüber hinaus auch<br />

verschiedene Rechenzentren<br />

vertreten. Sie sind u. a. <strong>für</strong> die<br />

Pflege der Software zuständig,<br />

mit denen die Bankautomaten<br />

betrieben werden. Sie haben also<br />

Einfluss darauf, wie die Bedienführung<br />

gestaltet ist. Die<br />

Rechenzentren legen z. B. fest,<br />

ob <strong>für</strong> die Auszahlung von 50<br />

Euro der Knopf ganz oben links<br />

neben dem Bildschirm betätigt<br />

oder ob da<strong>für</strong> der Knopf unten<br />

rechts gedrückt werden muss.<br />

Von Seiten der Behindertenhilfe<br />

haben u. a. die BAG Selbsthilfe,<br />

der <strong>bvkm</strong>, ISL und die Lebenshilfe<br />

Vertreter in die AG entsandt.<br />

Zunächst haben die Behindertenverbände<br />

intern einen Forderungskatalog<br />

erarbeitet, der<br />

Punkt <strong>für</strong> Punkt den idealen<br />

barrierefreien Bankautomaten<br />

beschreibt. Dazu gab es im <strong>bvkm</strong><br />

Verband eine Fragebogen-Aktion,<br />

die viele wichtige Anregungen <strong>für</strong><br />

die AG hervorbrachte. Seit<br />

Oktober 2011 verhandeln die<br />

Behindertenverbände nun mit der<br />

Kreditwirtschaft, welche Punkte<br />

rasch umsetzbar sind, welche<br />

mittelfristig berücksichtigt werden<br />

können und welche nicht<br />

realisierbar sind. Seit dem letzten<br />

Treffen ist eine erste Tendenz<br />

erkennbar, was, wann und wie<br />

umgesetzt werden kann. An<br />

erster Stelle steht der Geldausgabeautomat.<br />

Aller Wahrscheinlichkeit<br />

nach werden wir<br />

einen unterfahrbaren Automaten<br />

erhalten, der zusätzlich mit einem<br />

Haltegriff ausgestattet ist.<br />

Geldausgabeschacht und<br />

Kartenschlitz werden sich in der<br />

unmittelbaren Nähe der PIN-<br />

Tastatur befinden. Eine alternative<br />

Bedienung ausschließlich über<br />

die PIN-Tastatur wird möglich<br />

sein, sodass ich mich aus einer<br />

sitzenden Position nicht um die<br />

im Beispiel erwähnten schwer<br />

erreichbaren „Soft-Keys“ links<br />

und rechts vom Bildschirm oder<br />

um ebenfalls schwer erreichbare<br />

Touch-Screens kümmern brauche.<br />

Außerdem ist eine langsamere<br />

Taktung des Geldautomaten<br />

vorgesehen. Eine Sprachausgabe,<br />

die ich über das Einstöpseln eines<br />

Kopfhörers in eine entsprechende<br />

Buchse am Automaten aktivieren<br />

kann, wird ebenfalls vorhanden<br />

sein. Zur Aktivierung der<br />

langsameren Taktung und der<br />

alternativen PIN-Pad-Bedienung<br />

muss ich auch als sehender<br />

Mensch mit Behinderung aller<br />

Voraussicht nach einen 3,5 mm-<br />

Kopfhörer-Klinkenstecker in den<br />

Automaten stöpseln. Ich würde<br />

also im Prinzip den blindengerechten<br />

Modus mitnutzen,<br />

obwohl ich die Sprachführung<br />

unter Umständen gar nicht<br />

benötige. Dabei muss ich nicht<br />

unbedingt einen Kopfhörer<br />

aufsetzen, die Anweisungen sind<br />

nach wie vor auch auf dem<br />

Bildschirm sichtbar. Wichtig wäre<br />

eben nur, einen Klinkenstecker<br />

zur Aktivierung des Modus<br />

einzustöpseln. Zwei kleine Haken<br />

hat diese Variante: Das Einstöpseln<br />

des Steckers kann je nach<br />

motorischen Fähigkeiten unter<br />

Umständen schwierig sein und<br />

ich muss in Zukunft stets neben<br />

der Bankkarte einen Klinkenstecker<br />

mitführen, um in den Genuss<br />

der alternativen Bedienung des<br />

Geldautomaten zu kommen. Bis<br />

in jeder Filiale der Banken und<br />

Sparkassen ein derart ausgestatteter<br />

Geldautomat steht, dürfte<br />

allerdings noch etwas Zeit ins<br />

Land gehen. Das liegt daran, dass<br />

der Lebenszyklus eines Geldautomaten<br />

etwa 8 bis 12 Jahre<br />

beträgt. Kontoauszugsdrucker<br />

sind noch langlebiger. Als grober<br />

Richtwert werden von der<br />

Industrie immer wieder 25 bis 30<br />

Jahre Betriebsdauer genannt.<br />

Beim nächsten Treffen der AG<br />

steht das Thema Bedienführung<br />

über Leichte Sprache und mit<br />

aussagekräftigen Symbolen und<br />

Bildschirm-Animationen <strong>für</strong><br />

Menschen mit Lernschwierigkeiten<br />

an. Es ist aber schon heute<br />

abzusehen, dass Hersteller und<br />

Rechenzentren eine Lösung<br />

favorisieren, die sie nicht zu<br />

verantworten haben – also eine<br />

Bedienungsanleitung/Broschüre<br />

<strong>für</strong> die Nutzung von Geldautomaten,<br />

die die Verbände<br />

erstellen. Am Ende der inhaltlichen<br />

Auseinandersetzung wird<br />

ein Kompromiss-Papier stehen,<br />

dass eine Art Pflichtenheft <strong>für</strong><br />

Hersteller und Software-<br />

Entwickler sein kann, um – wenn<br />

auch nicht vollständig barrierefreie,<br />

so doch wenigstens –<br />

barrierearme Bankautomaten zu<br />

entwickeln.<br />

Ñ Dipl.-Psych. Fabian Schwarz<br />

arbeitet <strong>für</strong> den Psychologischen<br />

Dienst von<br />

Lebenswege <strong>für</strong> Menschen<br />

mit Behinderungen gGmbH in<br />

Berlin.<br />

Daniel Rennen / pixelio.de<br />

3


<strong>Bundesverband</strong><br />

Der <strong>bvkm</strong> ist bei facebook<br />

Besuchen Sie uns dort!<br />

Wir haben es gewagt: Seit wenigen Wochen<br />

hat der <strong>bvkm</strong> ein facebook-Profil. Es gibt eine<br />

Menge Vorbehalte gegenüber sozialen Netzwerken<br />

im Internet und insbesondere Kritik<br />

gegenüber den facebook-Datenschutzpraktiken.<br />

Diese sind berechtigt. Daten werden<br />

öffentlich gemacht, im Netz gespeichert. Viele<br />

Menschen stellen private Informationen ein<br />

und werden ein Stück weit durchsichtig, ohne<br />

die Konsequenzen zu überblicken.<br />

Wir haben abgewogen,ob ein facebook-account <strong>für</strong> den <strong>bvkm</strong><br />

überhaupt in Frage kommt. Zunächst einmal: Die Informationen,<br />

die wir bei facebook einstellen, haben keinen privaten<br />

Charakter und sind auch über sonstige Kanäle zugänglich,d.h.<br />

wir machen uns in diesem Punkt keine Sorgen um Datenschutzpraktiken.<br />

Zwei wesentliche Gründe haben uns veranlasst,<br />

bei facebook ein Profil zu erstellen:<br />

Tages<strong>aktuell</strong> „posten“<br />

Häufig kommt es vor, dass Zeitungen oder Fernsehsender<br />

kurzfristig über den <strong>bvkm</strong> Interviewpartner(innen) zu behinderungsbezogenen<br />

Themen suchen. Familien, deren Kinder<br />

integrativ beschult werden, Menschen mit Behinderung, die<br />

Erfahrung mit dem Persönlichen Budget haben und ähnliche<br />

Gesuche gehen wöchentlich ein.Daneben stellen wir Termine,<br />

Tagungen, Seminare, Neuerscheinungen, Pressemeldungen<br />

ein. Wir sehen die facebook-Seite als Ergänzung zu<br />

www.<strong>bvkm</strong>.de. Bei facebook erhalten Sie einen chronologischen<br />

Überblick, was gerade ansteht. Die facebook-Seite erlaubt<br />

uns auch, auf andere Veranstaltungen,Termine etc. hinzuweisen,<br />

die andere facebook-Nutzer einstellen. Dies können<br />

unsere Mitgliedsorganisationen sein, aber auch andere Verbände<br />

oder Initiativen.<br />

Junge Menschen erreichen<br />

Wir wünschen uns natürlich, dass unsere Mitglieder und alle<br />

weiteren Interessierten, die unsere Informationen auch auf<br />

anderem Wege erhalten, auf der facebook-Seite vorbeischauen,<br />

Kommentare hinterlassen und Termine/Ausschreibungen/Presse-Anfragen<br />

zeitnah abrufen. Vor allem aber erhoffen<br />

wir uns eine Erweiterung des üblichen Kreises: Die junge<br />

Generation. Junge Menschen mit Behinderung und jüngere<br />

Eltern mit behinderten Kindern, <strong>für</strong> die das Internet als Infor-<br />

mationsquelledazugehört bzw. die kaum<br />

noch andere Wege gehen,um<br />

sich über bestimmte Themen zu informieren und sich<br />

mit Gleichbetroffenen zu vernetzen. Da es nur „einen Klick<br />

entfernt“ ist, ist der Weg über facebook sehr beliebt und niedrigschwellig,<br />

um andere Betroffene zu finden und zu erreichen.<br />

Was kann man auf der facebook-Seite tun?<br />

Die Seite ist so eingestellt, dass Sie die Meldungen („posts“)<br />

einsehen und nachverfolgen können. Sie dürfen auch Meldungen<br />

und Fotos kommentieren, Ihre Zustimmung ausdrücken<br />

(„gefällt mir“) und Sie können auch andere Nutzer bei<br />

facebook über bestimmte Meldungen informieren („teilen“).<br />

So gelangen Sie auf die Seite:<br />

Wenn Sie bereits eine eigenen Account bei facebook haben,<br />

loggen Sie sich ein und suchen Sie über das Such-Feld: <strong>Bundesverband</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte Menschen<br />

e.V. (<strong>bvkm</strong>). Sie können auf der <strong>Bundesverband</strong>-facebook-Seite<br />

den „Gefällt mir“- Button anklicken und bleiben über uns auf<br />

dem Laufenden.<br />

Wenn Sie noch kein Profil haben, legen Sie über “Registrieren”<br />

ein Profil an<br />

Wäre das vielleicht auch was <strong>für</strong> Ihren Verein/Verband?<br />

Oder sind Sie schon aktiv?<br />

Wenn Sie Interesse haben, ebenfalls bei facebook aktiv zu<br />

werden, wenn Sie wissen möchten, welche Möglichkeiten<br />

facebook bietet, wenn Sie sich mit Anderen zu dem Thema<br />

austauschen möchten:<br />

Melden Sie sich! Sollte es genügend Interesse geben, ist<br />

der <strong>bvkm</strong> gerne bereit, einen Fortbildungstag zum Thema<br />

„Soziale Netzwerke im Internet“ zu veranstalten.<br />

Wir freuen uns über Ihre Nachricht oder Ihren Anruf.<br />

Kontakt: Anne Ott, Presse- und Öffentlichkeit<br />

Tel. 0211 / 64004.21, anne.ott@<strong>bvkm</strong>.de<br />

Facebook ist eine Online-Community zum Erstellen, Betreiben und Pflegen<br />

sozialer Netzwerke, die von dem amerikanischem Unternehmen Facebook<br />

Inc. betrieben wird. Das Angebot wurde im Februar 2004 eröffnet.<br />

6 Bitte heraustrennen und kopieren! <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012


<strong>Bundesverband</strong><br />

Video des Monats auf www.<strong>bvkm</strong>.de<br />

Schicken Sie uns einen Kurzfilm!<br />

Auf der Internetseite des <strong>bvkm</strong> wird neuerdings jeden Monat ein kurzer Videofilm veröffentlicht. Wenige Minuten, in denen<br />

Projekte vorgestellt und Impulse <strong>für</strong> die Arbeit vor Ort weitergegeben werden sollen: Aktionen unserer Mitgliedsorganisationen,<br />

aber auch andere interessante Aktivitäten haben dadurch die Chance, verbreitet zu werden.<br />

Besuchen Sie www.<strong>bvkm</strong>.de und sehen Sie sich monatlich den <strong>aktuell</strong>en Filmbeitrag an ( 3. Box auf der Startseite).<br />

Haben Sie selbst Videomaterial, das Sie uns schicken möchten? Wir werten jeweils am Monatsende die Beiträge aus – Sie<br />

können uns also jederzeit eine DVD oder einen Link zukommen lassen.<br />

Schicken Sie Ihre Anfragen oder Beiträge an: <strong>bvkm</strong>, Anne Ott, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf, anne.ott@<strong>bvkm</strong>.de<br />

Arbeitsmaterialien zu<br />

Sexualität & Behinderung<br />

Kostenlos <strong>für</strong> Ihre Arbeit vor Ort anzufordern<br />

Der <strong>bvkm</strong> lagert noch einige Ausgaben „Das Band“ zum Thema Sexualität mit Arbeitsmaterialien<br />

und einem Innenteil in Leichter Sprache. Die Hefte können kostenlos<br />

bestellt werden. Bitte geben Sie die gewünschte Stückzahl an.<br />

E-Mail: verlag@<strong>bvkm</strong>.de oder Tel.: 0211/64004-15<br />

PET-Flaschen Öffnungshilfe<br />

Der <strong>bvkm</strong> hat in der Schweiz einige Plastikflaschen-Öffnungshilfen anfertigen lassen. Es gab in den vergangenen Ausgaben<br />

von <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> einen Hinweis über die Bestellungmöglichkeit mit Aufdruck des eigenen Vereinslogos.<br />

Die Mindestbestellmenge von 2000 Exemplaren, die das<br />

Schweizer Unternehmen anbot, war einigen Vereinen zu<br />

hoch.<br />

Wer Interesse hat an den Schraub-Hilfen, die gerade Menschen<br />

mit eingeschränkter Handmotorik eine Hilfe im Alltag<br />

sind,kann auch kleinere Mengen direkt beim <strong>bvkm</strong> bestellen.<br />

Aufgedruckt ist das <strong>bvkm</strong>-Logo.<br />

20 Stück: EUR 10,00<br />

50 Stück: EUR 20,00<br />

100 Stück: EUR 35,00<br />

Bestellung über verlag@<strong>bvkm</strong>.de; Tel. 0211 / 64004-15<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012 Bitte heraustrennen und kopieren! 7


<strong>Bundesverband</strong><br />

Gemeinsame Fachtagung<br />

Tagung Migration und Behinderung:<br />

Wege der interkulturellen Öffnung<br />

Am 2. und 3. November 2011 fand die Fachtagung „Migration<br />

und Behinderung“ von BAGFW und Fachverbänden<br />

statt. Hier finden Sie die Dokumentation der<br />

Veranstaltung:<br />

http://www.bagfw.de/no_cache/spezialseiten/artikeldetail/article/dokumentation/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=1&cHash=b51b74e95d<br />

Neben einem zusammenfassenden Bericht können<br />

Sie auch anhand der Programmübersicht einzelne<br />

Vorträge und/oder Mitschnitte abrufen. Die in diesem<br />

Zusammenhang erarbeitete „Gemeinsame Erklärung<br />

zur interkulturellen Öffnung und zur kultursensiblen<br />

Arbeit <strong>für</strong> und mit Menschen mit Behinderung und<br />

Migrationshintergrund“ wird in den nächsten Tagen<br />

verabschiedet und sodann ebenfalls veröffentlicht.<br />

Eine Fassung der Gemeinsamen Erklärung in leichter<br />

Sprache wird Anfang März abgerufen werden können.<br />

Die Übersetzung der Tagungsdokumentation in leichter<br />

Sprache folgt Ende März.<br />

Tagungsbericht<br />

Am 2. und 3. November 2011 fand in Berlin die Fachtagung<br />

„Migration und Behinderung – Wege der interkulturellen<br />

Öffnung“ statt. Die Veranstaltung war in vielfacher Hinsicht<br />

erst- und einmalig. Denn es war die erste gemeinsame<br />

Fachtagung der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege<br />

und der Fachverbände <strong>für</strong> Menschen mit Behinderung.<br />

Hierdurch trafen die beiden bisher eher unabhängig voneinander<br />

agierenden Arbeitsfelder „Migration“ und „Behinderung“<br />

aufeinander, um sich gemeinsam mit der Lebenssituation<br />

von Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund,<br />

Handlungsbedarfen und Lösungsansätzen<br />

zu beschäftigen.<br />

Die niedersächsische Landesvertretung, in der zeitgleich<br />

die Ausstellung „1000 und eine Heimat“ gezeigt wurde,<br />

erwies sich als geeigneter Rahmen <strong>für</strong> das Thema und die<br />

rund 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Diese waren<br />

sich am Ende einig, dass es insbesondere auf der praktischen<br />

Ebene großen Handlungsbedarf gibt. Der Tagungsbeobachter<br />

Markus Schnapka fasste es am Ende so zusammen:„Ein<br />

verdrängtes Thema wird <strong>aktuell</strong>“.<br />

Als Schirmherrin der Veranstaltung konnte Aygül Özkan,<br />

Sozialministerin des Landes Niedersachsen, gewonnen<br />

werden. Da sie selbst leider verhindert war, wurde sie von<br />

Gabriele Erpenbeck, Leiterin der Abteilung Integration<br />

und Generationen, vertreten, die<br />

den Teilnehmenden die Grüße der<br />

Sozialministerin übermittelte.<br />

Die Vizepräsidentin der Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

der Freien<br />

Wohlfahrtspflege (BAGFW), Donata<br />

Freifrau Schenck zu Schweinsberg,<br />

wies in ihrem Grußwort darauf<br />

hin, dass bei der parallel stattfindenden<br />

Feier zum 50. Jahrestag<br />

des Anwerbeabkommens mit der<br />

Türkei die Integration der Menschen<br />

mit Migrationshintergrund<br />

im Vordergrund gestanden hätte.<br />

Demgegenüber würde die Fachtagung neben dem Aspekt<br />

„Migrationshintergrund“ auch den Aspekt„Behinderung“<br />

in den Focus nehmen. Um diese beiden Bereiche zusammenzubringen,<br />

seien noch einige Aufgaben zu erledigen<br />

und auch die Verbände, so die Vizepräsidentin selbstkritisch,<br />

hätten sich bislang nicht ausreichend diesem Personenkreis<br />

zugewandt und ihre Angebote entsprechend angepasst.<br />

„Die Bösen Mädchen“ und die „HändiKäps“<br />

Richtig aufgerüttelt wurden die rund 170 Teilnehmenden<br />

durch die Beats der „Bösen Mädchen“ und der „Händi-<br />

Käps“ aus Berlin-Schöneberg.<br />

Mit ihren – <strong>für</strong> Fachtagungen eher ungewöhnlichen –<br />

Beiträgen machten sie ihren Vorstellungen und Bedürfnissen<br />

von einer Welt ohne Vorurteilen und Ausgrenzung<br />

Luft. Während sich die Musikgruppe „Böse Mädchen“ gegen<br />

Vorurteile und <strong>für</strong> Integration einsetzt, befassen sich<br />

die „HändiKäps“, eine Gruppe junger Erwachsener mit<br />

und ohne „Handicap“, in ihren Liedern und Theaterstücken<br />

mit den Vorurteilen gegenüber Menschen mit Behinderung.<br />

Die nachfolgende Gesprächsrunde, die vier auf unterschiedlichen<br />

Ebenen tätige Akteurinnen und Akteure aus<br />

der Politik miteinander ins Gespräch brachte, hatte es<br />

8 Bitte heraustrennen und kopieren! <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012


schwer, an die erfrischenden Beiträge der jungen Menschen<br />

nahtlos anzuschließen. Dem Vorschlag des Moderators,<br />

Thomas Golka: „ Wir singen jetzt die Beiträge“,<br />

mochten die Politiker nicht so recht folgen.<br />

Diskussion der Aktionspläne<br />

Bei der Diskussion der Aktionspläne zur UN-Behindertenrechtskonvention<br />

und zur Integration wurde festgestellt,dass<br />

dem Personenkreis,den die Fachtagung in den<br />

Fokus stellt, in den Aktionsplänen bislang viel zu wenig<br />

Aufmerksamkeit geschenkt wird. Dabei betonten alle<br />

Gesprächsteilnehmer die Notwendigkeit und den Handlungsbedarf<br />

zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen<br />

mit Behinderung und Migrationshintergrund. Beispielhaft<br />

wurde darauf hingewiesen, dass die Forderung<br />

nach deutlich weitergehender Bereitstellung von Informationen<br />

in leichter Sprache auch andere Sprachen umfassen<br />

müsse. Häufig scheitere die Inanspruchnahme<br />

von Unterstützungsangebote <strong>für</strong> Familien mit Migrationshintergrund<br />

und einem Angehörigen mit Behinderung<br />

an fehlenden bzw. nicht verständlichen Informationen.<br />

Gute Erfahrungen wurden in Stuttgart in der Integrationspolitik<br />

gemacht. Die dort ausgebildeten Elternmentoren<br />

überbrücken Sprach- und Kulturbarrieren und<br />

beraten betroffene Familien in der jeweiligen Muttersprache.<br />

Bei den Rückmeldungen aus dem Plenum wurde<br />

eindrücklich die Forderung aufgestellt, nicht immer<br />

wieder von Migranten zu sprechen, sondern von Mitbürgern.<br />

Erst dann sei ein Zusammenwachsen möglich.<br />

Kundenstudie<br />

“Unterstützes Wohnen in Berlin”<br />

Im Rahmen ihrer 2010 veröffentlichten<br />

„Kundenstudie – Unterstützes<br />

Wohnen in Berlin (2010)“<br />

stellte Prof. Dr. Monika Seifert den<br />

Teil der Studie vor, der sich mit<br />

Menschen mit Behinderung und<br />

Migrationshintergrund befasst.<br />

Menschen mit Behinderung und<br />

Migrationshintergrund sind demnach keine homogene<br />

Gruppe und ihre Lebenslagen und evtl. Teilhaberisiken<br />

daher ganz unterschiedlich ausgeprägt. Neben den Akteuren<br />

aus der Migrationsarbeit und Behindertenhilfe<br />

müssten auch weitere Akteure wie z.B. Städteplaner einbezogen<br />

werden. Die Studie zeige deutlich, dass es notwendig<br />

sei, niedrigschwellige Kontakt- und Begegnungsstätten<br />

einzurichten, dass statt der in der Behindertenhilfe<br />

verbreiteten „Komm-Struktur“ ein Beratungsangebot<br />

im Sozialraum entwickelt werden müsse,<br />

dass eine konzeptionelle Verankerung der interkulturellen<br />

Ausrichtung von Diensten und Einrichtungen der Behindertenhilfe<br />

erforderlich sei, dass die Selbstvertretung<br />

wo immer möglich, gestärkt werden müsse und dass<br />

zwingend die interkulturelle Kompetenz in der Ausbildung<br />

der unterschiedlichen Fachrichtungen zu verankern<br />

sei.<br />

Praxis-Beispiele<br />

Zum Ende des ersten Tages berichteten Initiativen und<br />

Organisationen aus ihrer ganz praktischen Arbeit mit<br />

Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund<br />

vor Ort. Aus unterschiedlichen Richtungen gestartet und<br />

mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung in ihrer Arbeit<br />

zeigten sich doch ähnliche Probleme und Schwierigkeiten<br />

bei allen. Immer wieder scheitert etwa die Inanspruchnahme<br />

von Unterstützungsangeboten an fehlenden<br />

oder unverständlichen Informationen, fehlender<br />

Sensibilität hinsichtlich kultureller Besonderheiten bei<br />

Ansprechpersonen in den Einrichtungen und Diensten,<br />

aber auch vor allem bei Behörden und Sozialleistungsträgern<br />

sowie Sprachbarrieren. Die gemeinsame Arbeit<br />

von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund<br />

und Behinderung und ihren Angehörigen zeige aber<br />

auch, dass man gemeinsam etwas bewirken kann und<br />

dass es weniger „große Gesten“ als vielmehr die Hartnäckigkeit<br />

der Akteure vor Ort sei, die Inklusion voranbringen.<br />

Umgang mit Vielfalt<br />

Den zweiten Tag der Fachtagung<br />

eröffnete Prof. Dr. Clemens Dannenbeck<br />

(FH Landshut) mit einem<br />

Vortrag zum Thema „Diversity –<br />

Oder: Wie kann der Umgang mit<br />

Vielfalt gelingen?“. Prof. Dr. Dannenbeck<br />

wies u.a. darauf hin, dass<br />

die bloße Entdeckung der Zielgruppe<br />

„Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund“<br />

nicht ausreiche, um <strong>für</strong> sie umfassende Teilhabe<br />

zu ermöglichen.Inklusion verlange vielmehr eine konsequente<br />

Verabschiedung von Zielgruppenorientierung.<br />

Dagegen hätten zielgruppenspezifische Förderstrategien<br />

durchaus ihre Berechtigung. Da Kinder und Erwachsene<br />

mit Migrationshintergrund nicht selbstverständlich<br />

dazugehören, müssten verschiedene Strategien genutzt<br />

werden, um dies zu verändern.<br />

Inklusion sei aufgrund ihrer<br />

menschenrechtlichen Begründung<br />

alternativlos.<br />

Dr. Elke Schön, wissenschaftliche<br />

Begleitung der Migrationsprojekte<br />

der Paul-Lechler-Stiftung, zeigte<br />

<strong>Bundesverband</strong><br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012 Bitte heraustrennen und kopieren! 9


<strong>Bundesverband</strong><br />

anhand der von ihr wissenschaftlich begleiteten Projekte<br />

auf, wie Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund<br />

in ihrer Selbstvertretung gestärkt werden können.<br />

Einführend wies sie darauf hin, dass Frauen und<br />

Männer mit Behinderung und Migrationshintergrund<br />

sowie ihre Angehörigen trotz bestehender Probleme tägliche<br />

enorme Selbsthilfeleistungen erbringen. Aus ihrer<br />

Sicht sei es zwingend erforderlich, dass die Gesellschaft<br />

das Empowerment von Menschen mit Behinderung und<br />

Migrationshintergrund stärkt. Bewährt hätten sich aufgrund<br />

der Erfahrungen in den Projekten besonders Einzelberatungskonzepte<br />

wie etwa Peer Counseling und individuell<br />

gestaltete Tandembegleitungen. Zur Stärkung<br />

sozialen Empowerments hätten sich vor allem offene Gesprächsrunden,<br />

die Ausbildung von Eltern-Mentoren und<br />

die Unterstützung beim Aufbau von Selbsthilfegruppen<br />

als wirkungsvolle Instrumente erwiesen. Ohne einen Empowerment-Prozess<br />

sei eine Stärkung der Selbsthilfe<br />

nicht zu erwarten.<br />

Foren<br />

In fünf Foren („InterkulturelleÖffnung<br />

von Einrichtungen<br />

und Diensten“,<br />

„Teilhabe am<br />

Arbeitsleben“,„Kindheit,Jugend<br />

und Familie“,<br />

„Wohnen<br />

und Leben in der<br />

Gemeinde“ sowie<br />

„Selbstvertretung,<br />

Empowerment und<br />

Peer Counseling“)<br />

hatten die Teilnehmenden im Anschluss die Gelegenheit,<br />

sich auszutauschen und eigene Erfahrungen und Erkenntnisse<br />

einzubringen.<br />

Im Rahmen des Forums zur interkulturellen Öffnung von<br />

Einrichtungen und Diensten wurde aufgegriffen, was bei<br />

der Tagung bereits immer wieder angeklungen war. Die<br />

Einrichtungen und Dienste <strong>für</strong> Menschen mit Behinderung<br />

müssen ihre Angebote stärker als bislang an den<br />

teilweise spezifischen Bedarfen von Menschen mit Behinderung<br />

und Migrationshintergrund ausrichten.Wenn<br />

sie diesem Auftrag nicht nachkommen, werden sie ihrem<br />

eigenen Anspruch nach Bereitstellung von umfassenden<br />

Unterstützungsangeboten <strong>für</strong> alle Menschen mit Behinderung<br />

nicht gerecht. Da<strong>für</strong> ist eine Qualifizierung von<br />

Mitarbeitenden hinsichtlich ihrer interkulturellen Kompetenz<br />

unzweifelhaft notwendig.<br />

Wie Einrichtungen und Dienste mit diesem Auftrag umgehen,<br />

wurde stellvertretend anhand eine Projekts einer<br />

Einrichtung <strong>für</strong> Menschen mit Behinderung dargestellt.<br />

In der anschließenden Diskussion war es Teilnehmenden<br />

wichtig aufzuzeigen, dass nicht alle Probleme einen kulturellen<br />

Hintergrund haben („Probleme nicht kulturali-<br />

sieren“). Nach Auffassung von Teilnehmenden sei Vertrauen<br />

eine wichtige Basis <strong>für</strong> die Inanspruchnahme von<br />

Unterstützungsleistungen. Weiterhin wurde deutlich,<br />

dass es nicht ausreichend sei,lediglich Mitarbeitende mit<br />

einem Migrationshintergrund einzustellen. Die Aufgaben<br />

im Zusammenhang mit der<br />

interkulturellen Ausrichtung<br />

könnten auch nicht an einen oder<br />

wenige Mitarbeitende delegiert<br />

werden, sondern diese müssten<br />

Auftrag aller sein.<br />

In einigen „Blitzlichtern“ gab Tagungsbeobachter<br />

Markus Schnapka<br />

seine Eindrücke und Erkenntnisse<br />

der Tagung wieder.<br />

Eckpunkte einer „Gemeinsamen Erklärung“<br />

Anschließend stellte Norbert Müller-Fehling,<br />

Geschäftsführer des<br />

<strong>Bundesverband</strong>s <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und<br />

mehrfachbehinderte Menschen,<br />

die Eckpunkte einer „Gemeinsamen<br />

Erklärung“ vor, die von den<br />

Verbänden der von BAGFW und<br />

den Fachverbänden <strong>für</strong> Menschen<br />

mit Behinderung erarbeitet wurden.<br />

Er erläuterte Hintergrund und<br />

Zielsetzung und stellte die baldige<br />

Veröffentlichung zwischen den Verbänden in Aussicht.<br />

Unterstützung aus der Politik<br />

Das Schlusswort der Fachtagung fiel dem derzeit federführenden<br />

Verband der BAGFW, dem Diakonischen Werk<br />

der EKD, vertreten durch Maria Loheide, Sozialpolitischer<br />

Vorstand,zu.Frau Loheide machte abschließend deutlich,<br />

mit welchen großen Aufgaben und Herausforderungen<br />

die volle Einbeziehung von Menschen mit Behinderung<br />

und Migrationshintergrund verbunden ist und fasste den<br />

auf den unterschiedlichen Ebenen bestehenden Handlungsbedarf<br />

zusammen. Hier<strong>für</strong> bedürfe es erheblicher<br />

Unterstützung aus der Politik.Außerdem seien vielfältige<br />

Initiativen in Richtung Inklusion erforderlich, die auch die<br />

Nationalen Aktionspläne ergänzen könnten. Die Verbände<br />

müssten hier weiter am Ball bleiben. Bei der Entwicklung<br />

einer zukünftigen inklusiven Gesellschaft und einer<br />

inklusiven Angebotsstruktur sei es von zentraler Bedeutung,<br />

inwieweit es gelingt, besonders benachteiligte Personengruppen<br />

– und dazu gehören bspw. häufig Menschen<br />

mit Behinderung und Migrationshintergrund oder<br />

auch Menschen mit sehr schweren Behinderungen– einzubeziehen.<br />

Denn letztendlich seien sie der Gradmesser<br />

<strong>für</strong> das Gelingen von Inklusion.<br />

10 Bitte heraustrennen und kopieren! <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012


Familien aus anderen Kulturen?<br />

Tipps <strong>für</strong> die Arbeit vor Ort<br />

Durch das Pilotprojekt “Miteinander Leben”,<br />

das Familien mit Migrationshintergrund und<br />

behinderten Angehörigen in den Blick<br />

nimmt, bekommen wir Anregungen und<br />

Erfahrungen, die den Weg zu einem kulturell<br />

vielfältigen Konzept bereiten können.<br />

In <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> möchten wir Ihnen Tipps und<br />

Ideen mit auf den Weg geben.<br />

Bewusstsein & Sensibilisierung<br />

Zunächst braucht es das Bewusstsein, dass es wichtig ist, Familien<br />

und Eltern behinderter Kinder mit Migrationshintergrund<br />

gezielt in die Arbeit einzubeziehen. Sie sind häufig<br />

ausgelastet und der Alltag zehrt Kraft, gerade weil viele Migranten<br />

noch weitere Kinder zusätzlich zum behinderten<br />

Kind haben, weil noch Dinge wie die aufenthaltsrechtliche<br />

Situation zu klären sind, weil finanzielle und sprachliche Probleme<br />

zu bewältigen sind etc. Um diese starke Einbindung<br />

und teilweise die Scheu vor deutschen Institutionen oder<br />

Vereinen sollten wir wissen. Es ist ein sensibler Umgang erforderlich,<br />

um die Eltern mit Migrationshintergrund zu erreichen.<br />

Beziehung ist Arbeit<br />

Wenn Sie Eltern mit Migrationshintergrund gewinnen<br />

möchten, warten Sie nicht darauf, dass Sie von allein kommen.„Wir<br />

sind <strong>für</strong> alle offen, Sie müssen nur kommen“ ist eine<br />

Haltung, die erfahrungsgemäß nicht ausreicht. Vielmehr<br />

ist aktive Beziehungsarbeit notwendig.<br />

Wertschätzung ist das A und O<br />

Immer wieder kommt die Frage nach den „Zugängen“ auf.<br />

Natürlich, die gleiche Sprache zu sprechen, Benimmregeln<br />

verschiedener Kulturen zu kennen oder jahrelange Erfahrung<br />

in der Arbeit mit Migranten können den (Erst-)Kontakt<br />

erleichtern. Das Wichtigste jedoch ist Wertschätzung in der<br />

Begegnung.„Wenn man sich <strong>für</strong> sie und ihre Familie interessiert,sie<br />

auch mal lobt,sie sogar zu Hause besucht und nachfragt,wie<br />

dies und jenes in der jeweiligen Kultur gehandhabt<br />

wird, kommt viel zurück“, erklärte Katja Rosenbauer, die Angebote<br />

in Coburg durchführt. Begegnen Sie Familien aus anderen<br />

Kulturen mit einer inneren Offenheit. Fragen Sie, wie<br />

dieses und jenes bei ihnen gehandhabt wird.<br />

Direkte Ansprache<br />

In Deutschland bzw. in unseren Institutionen und Vereinen<br />

werden viele Informationen schriftlich formuliert oder angefordert.<br />

Die Einladung zum Elternabend, das Formular zur<br />

Anmeldung des Kindes <strong>für</strong> Freizeitaktivitäten, die Ausschreibung<br />

zur Mitwirkung im Elternbeirat oder anderen Gremien.<br />

Vielversprechend ist der direkte Kontakt, d.h. die persönliche<br />

Ansprache oder das Telefonat.<br />

<strong>Bundesverband</strong><br />

Anne Ott<br />

Teil 1<br />

Leichte Sprache / Basisflyer<br />

in verschiedenen Sprachen!<br />

Vermutlich können oder wollen Sie nicht alle Ihre Materialien,<br />

Einladungen etc. in diverse Sprachen übersetzen. Für die<br />

Basis-Informationen zu Ihrer Arbeit wäre es natürlich sinnvoll,<br />

aber allein die Frage, welche Sprachen es sein sollten, ist<br />

nicht einfach. Alternativ bietet es sich an, Inhalte in Leichter<br />

Sprache zu verbreiten – nicht nur <strong>für</strong> Menschen mit Lernschwierigkeiten.<br />

Viele Eltern anderer Herkunft sind lediglich<br />

mit der üblichen Behördensprache überfordert.Leichte Sprache<br />

wäre eine interessante Variante z.B. <strong>für</strong> Einladungen, Informationsbroschüren,<br />

Flyer etc.<br />

Kreative Angebote und<br />

kulturelle Vielfalt aufgreifen<br />

Vielversprechend sind Angebote, die nicht vordergründig<br />

über Sprache laufen, sondern eher über das gemeinsame<br />

Tun oder Gestalten. Die kulturelle Vielfalt kann direkt als Aufhänger<br />

genutzt werden: Angebote, zu denen jede und jeder<br />

etwas aus der eigenen Kultur beisteuern kann, z.B. Frühstück/Frühstücks-Bräuche,<br />

Koch- und Backangebote, Spiele,<br />

Tänze oder Musikinstrumente bieten Gelegenheit, aktiv etwas<br />

beizutragen und anderen etwas Typisches aus der Heimat<br />

näherzubringen. Häufig wird auch die Neugierde der<br />

deutschen Eltern und Familien auf andere Kulturen mit solchen<br />

Angeboten geweckt.<br />

Abfragen, was gewünscht wird<br />

Im letzten <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> haben wir einen Väter-Fragebogen<br />

abgebildet. Das Familienzentrum in Mönchengladbach hat<br />

den Kindern einen Fragebogen mitgegeben mit der Bitte,<br />

dass die Väter (mit und ohne Migrationshintergrund) Wünsche<br />

<strong>für</strong> gemeinsame Aktivitäten ankreuzen bzw. nennen.<br />

So kann die Chance erhöht werden, dass die Angebote auch<br />

besucht werden.<br />

Fortsetzung in der nächsten Ausgabe!<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012 Bitte heraustrennen und kopieren! 11


Weiter denken: Zukunftsplanung<br />

Dokumentation der Fachtagung des <strong>Bundesverband</strong>es <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte<br />

Menschen und Mensch zuerst – Netzwerk people first auf einem<br />

USB-Stick<br />

Der <strong>bvkm</strong> und Mensch zuerst veranstalteten im Oktober 2011 die Fachtagung<br />

„Weiter denken: Zukunftsplanung“ in Berlin. Zukunftsplanung basiert auf einer<br />

personenzentrierten Grundhaltung und umfasst eine Reihe von Methoden,<br />

um mit Menschen mit und ohne Behinderung, ihren Familien und Freunden<br />

oder mit Organisationen über eine wünschenswerte Zukunft nachzudenken und diese<br />

mit einem Unterstützungskreis Schritt <strong>für</strong> Schritt umzusetzen.<br />

Die Dokumentation enthält Text-, Videosequenzen, Audiobeiträge und Fotos:<br />

- Plenumsbeiträge (Vorträge von John O’Brien, Dr. Stefan Doose, Ines Boban, Prof. Dr. Andreas<br />

Hinz, Dr. Oliver König, Grußworte von Hubert Hüppe, Helga Kiel, Stefan Göthling und Dr. Ulrike<br />

Barth, Geschichten von Zukunftsplanungen und -träumen behinderter Frauen und Männer,<br />

fishbowl-Diskussion und Zusammenfassungen aus Gesprächsgruppen)<br />

- Themen aus den Arbeitsgruppen (Grundlagen und Methoden der Zukunftsplanung (ZP), auch<br />

in Leichter Sprache, Personenzentriertes Denken in Einrichtungen, ZP im Übergang Schule-<br />

Beruf, ZP bei psychischer Beeinträchtigung oder komplexer Behinderung, Zukunftsfest-<br />

Gestaltung, Aufgaben und Rollen von BegleiterInnen und Unterstützungskreisen, ZP mit älteren<br />

Menschen, Erfahrungsberichte von Zukunftsplanenden oder z.B. ZP im Rahmen von<br />

Schulentwicklung)<br />

- Interviews z.B. mit John O’Brien, Ines Boban, Prof. Dr. Andreas Hinz oder Bernadette Bros-<br />

Spähn, der Mutter eines Zukunftsplaners<br />

- Audio-Dokumentation über die Diskussion des Netzwerk-Grundlagenpapiers<br />

u.v.m.<br />

Die Dokumentation der Fachtagung kann online eingesehen werden unter www.<strong>bvkm</strong>.de.<br />

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die Dokumentation auf einem 2 GB-USB-Stick zu bestellen<br />

(Mitglieder und TeilnehmerInnen 8,-, Normalpreis 10,- Euro). Sie können die vorhandenen 600MB<br />

um Ihre eigenen Daten zum Thema Zukunftsplanung oder auch ganz andere Text-, Bild-, Musik- oder<br />

sonstigen Dateien ergänzen.<br />

Senden Sie eine E-mail an verlag@<strong>bvkm</strong>.de oder schicken Sie uns folgenden Bestell-Coupon per Fax:<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Bitte senden Sie Ihre Bestellung per Fax an: 0211 / 64004-20<br />

Hiermit bestelle ich gegen Rechnung ___ Exemplar(e) des USB-Sticks mit der Dokumentation<br />

„Zukunftsplanung“ zum Preis von je 8,- bzw. 10,- Euro (inkl. Porto)<br />

ggf. Einrichtung: ______________________________________________________<br />

Name: ______________________________________________________________<br />

Straße: _____________________________________________________________<br />

PLZ / Ort: _______________________________________Tel.:_________________<br />

c Normalpreis (10,-Euro) c Sonderpreis (8,- <strong>für</strong> TeilnehmerInnen und Mitglieder)


Recht & Politik<br />

Pflegereform<br />

Ab 2013 soll es vor allem <strong>für</strong> Menschen mit Demenz<br />

bessere Leistungen geben.<br />

Das Bundesministerium <strong>für</strong> Gesundheit hat am 20. Januar<br />

2012 einen Referentenentwurf <strong>für</strong> ein Gesetz zur Neuausrichtung<br />

der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungsgesetz<br />

- PNG) vorgelegt. Es sieht unter anderem einen neuen<br />

Anspruch auf häusliche Betreuung sowie die Förderung<br />

ambulanter Wohngruppen von alten pflegebedürftigen<br />

Menschen vor.<br />

Die Definition eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs<br />

steht noch aus. Bis es soweit ist, sollen Patienten mit sogenannter<br />

erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, das<br />

sind unter anderem Menschen, die dement sind oder eine<br />

geistige Behinderung haben, von 1. Januar 2013 an finanziell<br />

besser unterstützt werden. Die Leistungsverbesserungen<br />

sollen bis 2015 über eine Beitragserhöhung um 0,1 Prozent<br />

sowie durch Reserven der Pflegeversicherung finanziert<br />

werden. Bis 2015 soll der Beitragssatz aber nicht weiter<br />

steigen.<br />

Die geplanten Neuregelungen im Überblick:<br />

1. Höhere Leistungen <strong>für</strong> Pflegebedürftige<br />

mit erheblich eingeschränkter<br />

Alltagskompetenz<br />

Die heutige, stark verrichtungsbezogene Beurteilung, welcher<br />

Pflegestufe ein Hilfebedürftiger zuzuordnen ist, wird<br />

der konkreten Lebenssituation vieler Pflegebedürftiger<br />

nicht ausreichend gerecht. Deshalb ist eine neue Definition<br />

der Pflegebedürftigkeit, die insbesondere die Situation von<br />

Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz,wie zum<br />

Beispiel bei Demenz, besser erfasst, notwendig. Nach Auffassung<br />

des Bundesministeriums <strong>für</strong> Gesundheit bedarf die<br />

Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs allerdings<br />

eines längeren Umsetzungsprozesses. Das Ministerium<br />

will deshalb durch einen Expertenbeirat die Einführung<br />

eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs vorbereiten<br />

lassen. Dabei soll auf den Grad der Selbständigkeit bei<br />

der Durchführung von Aktivitäten oder der Gestaltung von<br />

Lebensbereichen abgestellt werden.<br />

Um insbesondere <strong>für</strong> demenziell erkrankte Menschen, die<br />

Recht & Politik<br />

zu Hause betreut werden, im Vorgriff auf eine neue Einstufung<br />

nach einem überarbeiteten Pflegebedürftigkeitsbegriff<br />

bereits zeitnah Verbesserungen herbeizuführen, sollen<br />

Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz<br />

in den Pflegestufen 1 und 2 jeweils einen Aufschlag<br />

erhalten. Für Versicherte der so genannten Pflegestufe<br />

0 soll es erstmals Pflegegeld oder Pflegesachleistungen<br />

geben.<br />

Im Einzelnen sind als Übergangsregelung folgende Leistungen<br />

vorgesehen:<br />

Versicherte ohne Pflegestufe haben Anspruch auf ein monatliches<br />

Pflegegeld in Höhe von 120 Euro oder Pflegesachleistungen<br />

in Höhe von bis zu 225 Euro. Außerdem sollen sie<br />

Anspruch auf Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel sowie<br />

wohnumfeldverbessernde Maßnahmen haben.<br />

Für Pflegebedürftige der Pflegestufe I erhöht sich das Pflegegeld<br />

um 70 Euro auf 305 Euro und die Pflegesachleistungen<br />

erhöhen sich um 215 Euro auf bis zu 665 Euro. Für Pflegebedürftige<br />

der Pflegestufe II erhöht sich das Pflegegeld<br />

um 85 Euro auf 525 Euro, während sich die Pflegesachleistungen<br />

um 150 Euro auf bis zu 1 250 Euro erhöhen.<br />

Aufschläge <strong>für</strong> Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter<br />

Alltagskompetenz, die die Pflegestufe III haben,<br />

sind nicht vorgesehen.<br />

2. Häusliche Betreuung als<br />

neue Pflegesachleistung<br />

Katja Kruse<br />

Pflegebedürftige sollen künftig nicht nur Anspruch auf<br />

Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, sondern<br />

auch auf häusliche Betreuung erhalten, dazu zählen etwa<br />

die Beaufsichtigung zu Hause oder Hilfe bei der Gestaltung<br />

des Alltags. Zwischen diesen Leistungen von zugelassenen<br />

Pflegediensten soll der Betroffene frei wählen dürfen, sofern<br />

Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung gesichert<br />

sind.<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012 Bitte heraustrennen und kopieren! 13


Recht & Politik<br />

BEACHTE!<br />

Die Regelungen zur Einführung von „häuslicher Betreuung“<br />

als neuer Bestandteil der Pflegesachleistung wird<br />

vom <strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte<br />

Menschen (<strong>bvkm</strong>) in seiner nachstehend abgedruckten<br />

Stellungnahme massiv kritisiert (siehe dort unter Punkt<br />

VI) § 36 SGB XI-PNG (Pflegesachleistung)). In der maßgeblichen<br />

Vorschrift soll nämlich auch der Nachranggrundsatz<br />

von häuslicher Betreuung gegenüber Leistungen<br />

der Eingliederungshilfe verankert werden. Der <strong>bvkm</strong><br />

be<strong>für</strong>chtet, dass hierdurch Menschen, deren erheblich<br />

eingeschränkte Alltagskompetenz nicht auf einer altersbedingten<br />

Demenz beruht, von der Inanspruchnahme<br />

häuslicher Betreuung ausgeschlossen werden.<br />

Letztlich würde <strong>für</strong> diesen Personenkreis daher auch die<br />

oben unter Ziffer 1 dargestellte Leistungserhöhung bei<br />

der Pflegesachleistung ins Leere laufen. Für Leistungen<br />

der Grundpflege wird die Sachleistung von dieser Personengruppe<br />

in der Regel nämlich nicht benötigt und <strong>für</strong><br />

Leistungen der häuslichen Betreuung könnte sie deshalb<br />

nicht verwendet werden, weil sie als Leistung der Eingliederungshilfe<br />

aufgrund des vorgesehenen Nachranggrundsatzes<br />

in die Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers<br />

fallen würde.<br />

Abgesehen davon wird die Vorschrift zu neuen Abgrenzungsschwierigkeiten<br />

zwischen Leistungen der Pflegeversicherung<br />

und Leistungen der Eingliederungshilfe<br />

führen.<br />

3. Stärkung des Grundsatzes<br />

„Rehabilitation vor Pflege“<br />

Nehmen pflegende Angehörige eine Reha-Maßnahme<br />

wahr, soll der Pflegebedürftige Anspruch auf Kurzzeitpflege<br />

in dieser Einrichtung haben, auch wenn sie da<strong>für</strong> nach dem<br />

Pflegeversicherungsgesetz nicht zugelassen ist.<br />

4. Gleichzeitige Gewährung von Pflegegeld<br />

und Kurzzeit- beziehungsweise<br />

Verhinderungspflege<br />

Um pflegenden Angehörigen eine Auszeit zu erleichtern,<br />

soll bei Inanspruchnahme von Leistungen der Kurzzeit- oder<br />

Verhinderungspflege das Pflegegeld hälftig weitergezahlt<br />

werden.<br />

5. Verbesserung der rentenrechtlichen<br />

Berücksichtigung bei Pflege von gleichzeitig<br />

mehreren Pflegebedürftigen<br />

Rentenversicherungsbeiträge <strong>für</strong> Pflegepersonen werden<br />

dann entrichtet,wenn <strong>für</strong> den jeweiligen Pflegebedürftigen<br />

mindestens 14 Stunden Pflege wöchentlich geleistet werden.<br />

Eine Addition von rentenrechtlich wirksamen Zeiten<br />

bei Pflege von gleichzeitig zwei oder mehreren Pflegebedürftigen<br />

ist bisher nicht vorgesehen. Wer zwei (oder mehrere)<br />

Pflegebedürftige gleichzeitig jeweils unter 14 Stunden<br />

pro Woche pflegt, erhält <strong>für</strong> die Pflege bisher keine Verbesserung<br />

seiner Alterssicherung, auch wenn er insgesamt<br />

mehr als 14 Stunden wöchentlich pflegt. Um die Pflege von<br />

zwei (oder mehreren) Pflegebedürftigen und die daraus resultierende<br />

Belastung der Pflegeperson ausreichend zu<br />

würdigen, sollen zukünftig rentenrechtlich wirksame Pflegezeiten<br />

bei der Pflege von gleichzeitig zwei oder mehreren<br />

Pflegebedürftigen addiert werden, wenn bei diesen mindestens<br />

die Pflegestufe I anerkannt ist.<br />

6. Abschaffung der Einkommensüberprüfung<br />

bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen<br />

Die Zuschüsse der Pflegekassen <strong>für</strong> Maßnahmen zur Verbesserung<br />

des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen<br />

sollen künftig ohne einen Eigenanteil des Pflegebedürftigen<br />

gewährt werden. Die Prüfung der Einkommenssituation<br />

des Pflegebedürftigen entfällt somit. Durch<br />

die Abschaffung der Einkommensprüfung ergibt sich ein<br />

Abbau von Bürokratie sowohl auf Seiten der Pflegebedürftigen<br />

als auch auf Seiten der Pflegekassen. Zudem wird dadurch<br />

die Hürde der Antragstellung reduziert und somit eine<br />

schnellere und leichtere Leistungsgewährung <strong>für</strong> den<br />

Pflegebedürftigen ermöglicht.<br />

7. Förderung ambulanter Wohngruppen<br />

von alten pflegebedürftigen Menschen<br />

Ambulant betreute Wohngruppen von alten pflegebedürftigen<br />

Menschen sollen nach dem PNG insbesondere durch<br />

folgende drei Maßnahmen gefördert werden:<br />

● Gezielte Stärkung des Einsatzes von einzelnen, selbständigen<br />

Kräften insbesondere in Wohngruppen <strong>für</strong><br />

demenziell erkrankte Pflegebedürftige.<br />

● Zahlung einer zusätzlichen, zweckgebundenen<br />

Pauschale in Höhe von 200 Euro monatlich bei Beschäftigung<br />

einer Kraft, die <strong>für</strong> die Organisation und Sicherstellung<br />

der Pflege in der Wohngruppe sorgt. Auf diese<br />

Weise soll den besonderen Aufwendungen Rechnung<br />

getragen werden, die in dieser Wohnform entstehen.<br />

● Auflegung eines zeitlich befristeten Initiativprogramms<br />

zur Gründung ambulanter Wohngruppen, das aus nicht<br />

zum Aufbau von Pflegestützpunkten abgerufenen Mitteln<br />

finanziert wird. In diesem Rahmen erhalten ambulante<br />

Wohngruppen bei Gründung eine finanzielle Sofortunterstützung<br />

<strong>für</strong> erforderliche altersgerechte Umbaumaßnahmen.<br />

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BEACHTE!<br />

Ambulant betreute Wohngruppen, die nach ihrer Zielsetzung<br />

auch im Rahmen der Eingliederungshilfe <strong>für</strong> behinderte<br />

Menschen finanziert werden, sind von diesen Regelungen<br />

ausdrücklich ausgenommen. Dies stellt einen<br />

nicht zu rechtfertigenden Leistungsausschluss <strong>für</strong> Menschen<br />

mit Behinderung dar. In der nachfolgend abgedruckten<br />

Stellungnahme des <strong>bvkm</strong> wird deshalb unter<br />

Punkt VIII) § 38 a SGB XI-PNG (zusätzliche Leistungen <strong>für</strong><br />

Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen)<br />

die Streichung des Leistungsausschlusses gefordert.<br />

8. Medizinische Versorgung in Heimen<br />

Um die medizinische Versorgung in den Pflegeheimen gezielt<br />

zu fördern und entsprechende Anreize zu setzen, sollen<br />

folgende Maßnahmen ergriffen werden:<br />

● Die Vorgabe, dass Kassenärztliche Vereinigungen auf<br />

Antrag eines Pflegeheims zur Sicherstellung einer ausreichenden<br />

ärztlichen Versorgung der Pflegeheimbewohner<br />

Kooperationsverträge mit da<strong>für</strong> geeigneten<br />

Ärzten anzustreben haben, wird stringenter gefasst. Die<br />

Kassenärztliche Vereinigung vor Ort hat nunmehr solche<br />

Kooperationsverträge zu vermitteln.<br />

● Um <strong>für</strong> Ärzte und Zahnärzte Anreize zu schaffen, Hausbesuche<br />

bei Pflegeheimbewohnern durchzuführen, werden<br />

im Falle des Abschlusses von Kooperationsverträgen<br />

Zuschläge beziehungsweise eine zusätzliche Vergütung<br />

gewährt.<br />

● Vollstationäre Pflegeeinrichtungen werden verpflichtet,<br />

darüber zu informieren, wie sie die medizinische Versorgung<br />

ihrer Pflegeheimbewohner sicherstellen. Diese<br />

Informationen sind im Zusammenhang mit den Ergebnissen<br />

der Qualitätsprüfungen (Transparenzberichte) zu<br />

veröffentlichen.<br />

9. Beteiligung von Betroffenen<br />

und Versicherten<br />

Um die Interessen der Betroffenen stärker in Fragen der<br />

Qualitätsentwicklung und der Transparenz von Qualitätsergebnissen<br />

zu berücksichtigen, soll die Beteiligung der Betroffenen<br />

ausgebaut und konkreter gefasst werden.<br />

10. Förderung der Selbsthilfe<br />

Um die Bedeutung der Selbsthilfe in der Pflege gerade auch<br />

<strong>für</strong> die Angehörigen zu verdeutlichen, soll <strong>für</strong> diesen Bereich<br />

analog der Krankenversicherung ein eigener<br />

„Finanztopf“ geschaffen werden. Die Förderung setzt eine<br />

anteilige Mitfinanzierung durch<br />

das jeweilige Bundesland oder die Kommune voraus.<br />

11. Begutachtungsverfahren<br />

Recht & Politik<br />

Begutachtungsverfahren und Entscheidung über Pflegebedürftigkeit<br />

sollen <strong>für</strong> die Versicherten schneller und transparenter<br />

gestaltet werden. Der <strong>für</strong> die Begutachtung der<br />

Versicherten zuständige Medizinische Dienst der Krankenversicherung<br />

(MDK) nimmt <strong>für</strong> die Pflegebedürftigen eine<br />

wichtige Schlüsselstellung ein. Um die Stellung der Versicherten<br />

zu verbessern, sollen deshalb folgende Maßnahmen<br />

ergriffen werden:<br />

● Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung wird<br />

zur Entwicklung und Veröffentlichung von Servicegrundsätzen<br />

sowie zur Einrichtung eines Beschwerdemanagements<br />

verpflichtet.<br />

● Wird bei einem Antrag zur Feststellung der<br />

Pflegebedürftigkeit die Entscheidungsfrist nicht eingehalten,<br />

erhält der Versicherte ab diesem Zeitpunkt <strong>für</strong> jeden<br />

Tag Verzögerung einen Betrag von 10 Euro als nicht<br />

rückzahlbaren und nicht mit den späteren Leistungen zu<br />

verrechnenden Ausgleich.<br />

● Die Pflegekassen können neben dem Medizinischen Dienst<br />

der Krankenversicherung auch andere unabhängige<br />

Gutachter mit der Prüfung, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt,<br />

beauftragen.<br />

● Pflegekassen beziehungsweise Pflegeberater haben die<br />

Versicherten im Rahmen der Beratung darüber zu informieren,<br />

dass sie einen Anspruch darauf haben, das<br />

Gutachten des Medizinischen Dienstes oder eines anderen<br />

von der Pflegekasse beauftragten Gutachters zu erhalten.<br />

12. Beratung und Koordinierung<br />

Um eine möglichst frühzeitige Beratung der Antragsteller in<br />

der eigenen Häuslichkeit zu gewährleisten, sollen die Pflegekassen<br />

dazu verpflichtet werden, einen konkreten Termin<br />

<strong>für</strong> eine umfassende Beratung unter Nennung eines Ansprechpartners<br />

innerhalb von zwei Wochen anzubieten.<br />

Können sie das nicht gewährleisten, ist ein Beratungsgutschein<br />

zu übermitteln, der es dem Antragsteller ermöglicht,<br />

die Beratung durch eine andere qualifizierte Beratungsstelle<br />

innerhalb von zwei Wochen in Anspruch zu nehmen.<br />

Auf Wunsch des Versicherten hat die Beratung in der häuslichen<br />

Umgebung stattzufinden.<br />

13. Finanzierung<br />

Die zusätzlichen Leistungen insbesondere <strong>für</strong> Demenzkranke<br />

und Angehörige erfordern nach Auffassung des Bundesministeriums<br />

<strong>für</strong> Gesundheit eine Anhebung des Beitragssatzes<br />

in der sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2013<br />

um 0,1 Beitragssatzpunkte.<br />

Ferner ist nach den Plänen des Ministeriums eine zusätzliche<br />

private Eigenvorsorge ein zentraler Baustein <strong>für</strong> die Finanzierung<br />

der Pflegeleistungen.Die soziale Pflegeversicherung<br />

soll deshalb um eine aus Steuermitteln finanzierte zugriffsgeschützte<br />

private Pflegevorsorge ergänzt werden.<br />

Dies ist nicht Gegenstand des Referentenentwurfs zum<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012 Bitte heraustrennen und kopieren! 15


Recht & Politik<br />

PNG, sondern bedarf noch einer eigenständigen gesetzlichen<br />

Regelung.<br />

In seinem vollen Wortlaut kann der Referentenentwurf auf<br />

der Internetseite des Bundesministeriums <strong>für</strong> Gesundheit<br />

unter folgendem Link abgerufen werden:<br />

http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/P/Pflegeversicherung_Pflegereform/Referentenentwurf_Neuausrichtung__Pflegeversicherung_120124.pdf<br />

Der <strong>bvkm</strong> hatte Gelegenheit, bis zum 10. Februar 2012 zum<br />

Referentenentwurf des PNG Stellung zu nehmen. Außerdem<br />

hat ein Vertreter des <strong>bvkm</strong> an der Verbändeanhörung<br />

zum PNG am 13. Februar in Berlin teilgenommen.<br />

Die Stellungnahme des <strong>bvkm</strong> hat folgenden Wortlaut:<br />

Stellungnahme<br />

des <strong>Bundesverband</strong>es <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und<br />

mehrfachbehinderte Menschen e.V.<br />

zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung<br />

(Pflege-Neuausrichtungsgesetz – PNG)<br />

I) Vorbemerkung<br />

Im <strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte<br />

Menschen (<strong>bvkm</strong>) sind 250 regionale Selbsthilfeorganisationen<br />

zusammengeschlossen, in denen etwa 28.000 Mitgliedsfamilien<br />

organisiert sind. Der überwiegende Teil der<br />

vertretenen Menschen ist von einer frühkindlichen cerebralen<br />

Bewegungsstörung betroffen. Dabei handelt es sich sowohl<br />

um <strong>körper</strong>behinderte Menschen, deren Leben sich<br />

kaum von dem nichtbehinderter unterscheidet,als auch um<br />

Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen,<br />

die ein Leben lang auf Hilfe, Pflege und Zuwendung angewiesen<br />

sind.<br />

Grundsätzlich begrüßt der <strong>bvkm</strong> die mit dem PNG verbundene<br />

Zielsetzung, insbesondere an Demenz erkrankten Personen<br />

im Vorgriff auf einen neu zu fassenden Pflegebedürftigkeitsbegriff<br />

mehr und bessere Leistungen zu ermöglichen.<br />

Zu begrüßen ist auch prinzipiell die Flexibilisierung<br />

der Inanspruchnahme von Leistungen. Die Leistungen der<br />

Pflegeversicherung, welche nicht bedarfsdeckend ausgestaltet<br />

sind, können nur wirksam sein, wenn sie in der praktischen<br />

Anwendung flexibel gehandhabt werden können.<br />

Bedauerlich ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass der<br />

Referentenentwurf keine neuen Spielräume zur Inanspruchnahme<br />

von Leistungen der Pflegeversicherung als<br />

Persönliches Budget eröffnet. Der <strong>bvkm</strong> hält an seiner<br />

langjährigen Forderung fest, dass die Sachleistungen der<br />

Pflegeversicherung im Rahmen eines Persönlichen Budgets<br />

als Geldleistung zu gewähren sind. Die in § 35 a SGB XI-PNG<br />

geregelte Gutscheinlösung widerspricht der Grundidee des<br />

Persönlichen Budgets. Die Abschaffung des Gutscheinsystems<br />

würde erheblich mehr Flexibilität bei der Inanspruchnahme<br />

von Leistungen der Pflegeversicherung<br />

schaffen.<br />

Dass Menschen mit Behinderung, die einen Anspruch auf<br />

Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß §§ 53 ff. SGB XII<br />

haben, faktisch gemäß § 36 Abs. 1 S. 7 und Abs. 2 S.2 SGB XI-<br />

PNG von der Inanspruchnahme häuslicher Betreuung ausgeschlossen<br />

werden, kritisiert der <strong>bvkm</strong> scharf. Ebenfalls<br />

lehnt der <strong>bvkm</strong> den Leistungsausschluss behinderter Menschen,<br />

die einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe<br />

gemäß §§ 53 ff. SGB XII haben, auf zusätzliche Leistungen<br />

<strong>für</strong> Pflegebedürftige im ambulant betreuten<br />

Wohngruppen gemäß § 38 a SGB XI-PNG sowie den Leistungsausschluss<br />

bezüglich einer Anschubfinanzierung zur<br />

Gründung von ambulanten Wohngruppen gemäß § 45 e<br />

SGB XI-PNG ausdrücklich ab. Bereits nach der <strong>aktuell</strong> gültigen<br />

Gesetzesfassung werden Menschen mit Behinderung,<br />

die in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe leben,<br />

benachteiligt, da Ihr Anspruch gegen die Pflegekasse<br />

bei bestehender Pflegebedürftigkeit gemäß § 43 a S. 2 SGB<br />

X auf einen Anspruch in Höhe von höchstens monatlich 256<br />

Euro begrenzt ist. Diese Leistungsbegrenzung im stationären<br />

Bereich, wird durch den Ausschluss behinderter<br />

Menschen von den geplanten Leistungserweiterungen<br />

durch die Gesetzesneufassung auch auf den ambulanten<br />

Bereich ausgedehnt. Das wird zu neuen, weitaus schwerwiegenderen<br />

Abgrenzungsproblemen im Verhältnis von<br />

Leistungen der Eingliederungshilfe <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />

und Leistungen der sozialen Pflegeversicherung<br />

führen. Gerade im ambulanten Bereich ist zu be<strong>für</strong>chten,<br />

dass die Abgrenzungsproblematik zu Lasten der Betroffenen<br />

ausgetragen wird.<br />

Vor diesem Hintergrund ist auch zu kritisieren, dass die<br />

längst überfällige Neufassung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes<br />

zunächst von einem Expertenbeirat bearbeitet werden<br />

soll, insbesondere weil der Beirat bereits im Jahr 2009<br />

Ergebnisse vorgelegt und in seinen Umsetzungsempfehlungen<br />

deutlich hervorgehoben hat, dass es politischer Entscheidungen<br />

bedarf,um den neuen Pflegebedürftigkeitsbe-<br />

16 Bitte heraustrennen und kopieren! <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012


griff sinnvoll umzusetzen. Eine klare politische Richtungsentscheidung,<br />

wann der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff<br />

kommen soll, welches Finanzvolumen da<strong>für</strong> zur Verfügung<br />

steht und wie die Übergangsregelungen vom alten<br />

in ein neues System aussehen sollen, fehlen in dem Referentenentwurf<br />

zum PNG jedoch leider völlig.<br />

Im Übrigen möchten wir nachdrücklich da<strong>für</strong> plädieren,<br />

folgende Punkte im Rahmen des PNG zu regeln:<br />

● Die Altersbegrenzung in § 42 Abs. 3 S. 1 SGB XI-PNG bei<br />

der Inanspruchnahme von Leistungen der<br />

Kurzzeitpflege sollte gestrichen werden. Auch erwachsenen<br />

Menschen mit Behinderung muss es ermöglicht<br />

werden, Kurzzeitpflege in Einrichtungen der Hilfe <strong>für</strong><br />

behinderte Menschen in Anspruch zu nehmen.<br />

● In § 43 a SGB XI sollte klargestellt werden, wie das<br />

tägliche Pflegegeld bei Heimbewohnern zu berechnen<br />

ist, die sich zeitweise – z.B. an den Wochenenden oder<br />

in den Ferien – im Haushalt ihrer Eltern aufhalten. Eine<br />

mit Wirkung zum 13. April 2011 vorgenommene Änderung<br />

des Gemeinsamen Rundschreibens zu den leistungsrechtlichen<br />

Vorschriften des Pflegeversicherungsgesetzes<br />

hat in diesem Bereich zu erheblichen Leistungskürzungen<br />

seitens der Pflegekassen geführt (vgl.<br />

Gemeinsames Rundschreiben vom 1.7.2008, <strong>Nr</strong>. 3 Absatz<br />

2 zu § 37). Heimbewohner, die die Pflegestufe 1<br />

haben, erhalten aufgrund der Neuregelung z.B. statt<br />

bisher 7,83 Euro nur noch 3,38 Euro pro Tag <strong>für</strong> die Zeit<br />

der häuslichen Pflege. Dies bedeutet eine Leistungskürzung<br />

um 57 %. Bei den betroffenen Heimbewohnern<br />

und ihren Eltern sorgt dies <strong>aktuell</strong><br />

berechtigterweise <strong>für</strong> erhebliche Unruhe und Empörung,<br />

weil die neue Berechnungsmethode mit der<br />

geltenden Rechtslage und der Rechtsprechung des<br />

Bundessozialgerichts nicht in Einklang steht (zu den<br />

Einzelheiten siehe „Argumentationshilfe gegen die<br />

Kürzung des Pflegegeldes“ des <strong>bvkm</strong>, herunterzuladen<br />

unter www.<strong>bvkm</strong>.de). Dennoch weigert sich der GKV-<br />

Spitzenverband bislang, die rechtswidrige Regelung in<br />

seinem Gemeinsamen Rundschreiben zu ändern. In §<br />

43 a SGB XI sollte deshalb klargestellt werden, dass bei<br />

der Berechnung des tageweisen Pflegegeldes von dem<br />

vollen monatlichen Pflegegeld und nicht von einem<br />

um die Sachleistung verminderten Pflegegeld<br />

auszugehen ist.<br />

Darüber hinaus nehmen wir zu einzelnen Regelungen wie<br />

folgt Stellung:<br />

II) § 7 b SGB XI-PNG (Beratungsgutscheine)<br />

Die Einführung der Möglichkeit <strong>für</strong> pflegebedürftige Personen,<br />

einen Beratungsgutschein zur Sicherstellung einer<br />

möglichst frühzeitigen Beratung bei einer unabhängigen<br />

und neutralen Beratungsstelle nutzen zu können, ist aus<br />

Sicht des <strong>bvkm</strong> grundsätzlich positiv zu beurteilen. Ohne<br />

Recht & Politik<br />

eine umfassende und zielgerichtete Beratung ist es pflegebedürftigen<br />

Menschen und pflegenden Angehörigen<br />

kaum möglich, die Pflege zu organisieren, qualifiziert zu<br />

leisten und ihre Ansprüche gegenüber der Pflegekasse geltend<br />

zu machen und sie auch durchzusetzen. Unklar ist allerdings,<br />

welche Kriterien eine Beratungsstelle erfüllen<br />

muss, um ihre Aufgaben „neutral und unabhängig“ wahrzunehmen.<br />

Um die im Gesetzentwurf geforderte Neutralität<br />

der Beratungsstelle zu erfüllen, müsste die Beratung<br />

durch die Leistungserbringer und ihre Verbände oder die<br />

Leistungsträger ausgeschlossen werden.Damit würde das<br />

Beratungsangebot erheblich ausgedünnt und ihm im erheblichen<br />

Umfang Fachlichkeit entzogen. Statt auf eine<br />

nicht zu erreichende Neutralität und Unabhängigkeit zu<br />

setzten, fordert der <strong>bvkm</strong> ein pluralistisches Beratungsangebot,<br />

aus dem die Ratsuchenden frei wählen können.<br />

Aus diesem Grund kritisiert der <strong>bvkm</strong> auch, dass nur dann<br />

ein Beratungsgutschein ausgestellt wird, wenn die Beratung<br />

durch die Pflegekasse nicht innerhalb der zweiwöchigen<br />

Frist nach Antragseingang erbracht werden<br />

kann. Der <strong>bvkm</strong> schlägt vor, die Nachrangigkeit des Beratungsgutscheins<br />

aufzuheben und dem Pflegebedürftigen<br />

ein echtes Wahlrecht dahingehend einzuräumen, die Beratung<br />

durch eine nach seiner Wahl geeignete Beratungsstelle<br />

in Anspruch zu nehmen.<br />

III) § 18 SGB XI-PNG (Verfahren zur Feststellung<br />

der Pflegebedürftigkeit)<br />

Es ist zu begrüßen, dass die Feststellung der Pflegebedürftigkeit<br />

in Zukunft auch durch andere unabhängige Gutachter<br />

erfolgen kann. Dadurch kann nicht nur die Monopolstellung<br />

des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung<br />

überwunden werden. Die Pflegekassen können<br />

durch diese Regelungen auch auf Engpässe im Begutachtungsgeschehen<br />

reagieren und so vermeiden, dass Fristüberschreitungen<br />

bei einer Arbeitsüberbelastung des MDK<br />

zum Nachteil der Antragsteller eintreten. Darüber hinaus<br />

wird dadurch Wettbewerb ermöglicht, der zur Verbesserung<br />

der Begutachtungsqualität, Terminverbindlichkeit,<br />

und des Auftretens der Gutachter und Gutachterinnen<br />

führen kann.<br />

In diesem Zusammenhang ist auch der geplante neue § 18<br />

Abs. 3 a SGB XI-PNG positiv zu beurteilen, da durch die Verzögerungsstrafe<br />

von 10 Euro pro Tag, welche die Pflegekasse<br />

an den Antragsteller zu leisten hat,wenn sie nicht innerhalb<br />

von fünf Wochen nach Antragseingang einen<br />

schriftlichen Bescheid über den Antrag erlässt oder die Begutachtungsfrist<br />

nicht einhält, eine wirksame Sanktionsmöglichkeit<br />

vorgesehen wird. Durch diese Regelung wird<br />

im Sinne der Antragsteller zumindest daraufhin gewirkt,<br />

dass die von der Pflegekasse zu treffende Entscheidung<br />

über das Vorliegen oder Fehlen der Pflegebedürftigkeit innerhalb<br />

der gesetzlichen Fristen erfolgt.<br />

Ebenfalls positiv ist die Klarstellung, dass Antragsteller<br />

zukünftig das Recht haben, die Übersendung des Gutachtens<br />

zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit verlangen zu<br />

können. Obwohl Antragstellern dieses Recht bereits auch<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012 Bitte heraustrennen und kopieren! 17


Recht & Politik<br />

gemäß § 25 Abs. 1 SGB X zusteht, ist Folge dieser Neuregelung<br />

eine begrüßenswerte Erhöhung der Transparenz und<br />

Nachvollziehbarkeit der Entscheidung der Pflegekasse.<br />

IV) § 19 SGB XI-PNG<br />

(Begriff der Pflegepersonen)<br />

Der <strong>bvkm</strong> begrüßt ausdrücklich die in § 19 SGB XI-PNG geplante<br />

Neuregelung. Bisher konnte eine Pflegeperson Rentenversicherungsbeiträge<br />

durch die Pflegeversicherung<br />

nur dann erhalten, wenn sich die Pflegetätigkeit der Pflegeperson<br />

auf mindestens 14 Stunden wöchentlich bei einem<br />

Pflegebedürftigen beläuft. Hierdurch kommt es insbesondere<br />

zu Benachteiligungen von Eltern, die zwar mehrere<br />

pflegebedürftige Kinder pflegen, jedoch nicht jeweils im<br />

Umfang von 14 Stunden. Durch die Neuregelung werden<br />

die Rentenansprüche von pflegenden Angehörigen erhöht<br />

und auf diese Weise die Gefahr einer späteren Altersarmut<br />

beschränkt.<br />

V) § 28 SGB XI-PNG<br />

(Leistungsarten, Grundsätze)<br />

Wie eingangs erwähnt, bedauert der <strong>bvkm</strong>, dass die längst<br />

überfällige Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs<br />

und eines entsprechenden Begutachtungsverfahrens<br />

erneut verschoben wird. Statt der Übergangslösung <strong>für</strong><br />

Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz<br />

in § 28 Abs. 1 b PNG wäre vielmehr eine Neudefinition<br />

des Pflegebedürftigkeitsbegriffes erforderlich gewesen. Es<br />

bedarf endlich einer klaren politischen Richtungsentscheidung,<br />

dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff kommen<br />

soll,welches Finanzvolumen da<strong>für</strong> zur Verfügung steht und<br />

wie die Übergangsregelungen vom alten ins neue System<br />

auszugestalten sind.Welche „technischen Fragen“ der Neudefinition<br />

des Pflegebedürftigkeitsbegriffs entgegen stehen<br />

sollen, die in der Begründung zum PNG angeführt werden,<br />

ist nicht ersichtlich.<br />

Hingegen ist die Leistungserhöhung <strong>für</strong> Menschen mit eingeschränkter<br />

Alltagskompetenz gemäß § 123 SGB XI-PNG<br />

zu begrüßen. In der bisherigen Gesetzesfassung des SGB XI<br />

ist der Versorgungsbedarf von Menschen mit eingeschränkter<br />

Alltagskompetenz nahezu unberücksichtigt. Insofern<br />

ist es begrüßenswert und notwendig, dass diesem<br />

Personenkreis ab 2013 ein Anspruch auf höhere Leistungen<br />

eingeräumt wird. Durch die neu geschaffene Möglichkeit,<br />

zukünftig Leistungen der Verhinderungspflege nach § 39<br />

SGB XI und Pflegehilfsmittel und technische Hilfen in Anspruch<br />

nehmen zu können,werden zu dem Angehörige von<br />

Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz entlastet.<br />

VI) § 36 SGB XI-PNG (Pflegesachleistung)<br />

Der <strong>bvkm</strong> sieht die in § 36 SGB XI-PNG geplanten Regelungen<br />

als völlig verfehlt an. Der Sachleistungsanspruch soll<br />

um eine neue Pflegeleistung, die sogenannte „häusliche<br />

Betreuung“ erweitert und auf diese Weise dem Pflegebedürftigen<br />

eine größere Flexibilisierung bei der individuellen<br />

Auswahl der Pflegeleistungen ermöglicht werden.<br />

Sehr kritisch ist zunächst die Definition der häuslichen Be-<br />

treuung in § 36 Abs. 2 S. 2 SGB XI-PNG zu sehen. Bereits die<br />

gesetzliche Umschreibung der neuen Leistung (es sollen<br />

hierunter fallen „Hilfen zur Orientierung und Hilfen zur Gestaltung<br />

des Alltags und sozialer Kontakte“) weist Überschneidungen<br />

zu den in § 58 SGB IX benannten Hilfen zur<br />

Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben auf,<br />

bei denen es sich um Leistungen der Eingliederungshilfe<br />

handelt. Auch die Begründung zu § 75 SGB XI-PNG, wonach<br />

die Unterstützung bei Hobby und Spiel sowie Aktivitäten<br />

unter die neue Leistung fallen sollen, die dem Zweck der<br />

Kommunikation dienen, wie z.B. das Vorlesen aus einer Zeitung<br />

sowie Spaziergänge in der näheren Umgebung,<br />

macht deutlich, dass diese Vorschrift zu neuen Abgrenzungsschwierigkeiten<br />

zwischen Leistungen der Pflegeversicherung<br />

und Leistungen der Eingliederungshilfe führt.<br />

Dies sieht das Bundesministerium <strong>für</strong> Gesundheit offenbar<br />

genauso, denn es führt in der Begründung des Gesetzentwurfs<br />

zu § 75 SGB XI-PNG aus, dass durch die Mitwirkung<br />

der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände<br />

und der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger<br />

der Sozialhilfe an den Rahmenvereinbarungen zu Art,<br />

Inhalt und Umfang häuslicher Betreuung sichergestellt<br />

werden soll, „dass eine sachgerechte Abgrenzung zu Leistungen<br />

der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege<br />

nach dem Zwölften Buch erfolgt“.<br />

Zu kritisieren ist in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass<br />

gemäß § 75 Abs.8 SGB XI-PNG die nähere Definition von Art,<br />

Inhalt und Umfang häuslicher Betreuung durch Rahmenvereinbarungen<br />

erfolgen soll, die zwischen dem Spitzenverband<br />

Bund der Pflegekassen der Bundesvereinigung der<br />

kommunalen Spitzenverbände und der Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

der überörtlichen Träger der Sozialhilfe zu<br />

schließen sind. Abgesehen davon,dass der Gesetzgeber seine<br />

Verantwortung, diese schwierige Rechtsfrage zu klären<br />

unzulässiger Weise auf die genannten Verbände verschiebt,<br />

stellt er die betreffenden Verbände zugleich auch<br />

vor eine unlösbare Aufgabe. Da es sich bei den Leistungen<br />

der Eingliederungshilfe um einen offenen Leistungskatalog<br />

handelt, muss jeder Versuch, diese Leistungen von der<br />

„häuslichen Betreuung“ abzugrenzen als zum Scheitern<br />

verurteilt angesehen werden.<br />

Die Verankerung des Nachranggrundsatzes von häuslicher<br />

Betreuung gegenüber Leistungen der Eingliederungshilfe<br />

durch die Streichung der Wörter „nach Satz 5“ in § 36 Absatz<br />

1 Satz 7 SGB XI-PNG und die Formulierung des letzten<br />

Halbsatzes in § 36 Abs. 2 S. 2 SGB XI-PNG offenbart schließlich<br />

die eigentliche Intention des Ministeriums: Menschen,<br />

deren erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz nicht<br />

auf einer altersbedingten Demenz beruht,sollen von der Inanspruchnahme<br />

häuslicher Betreuung ausgeschlossen<br />

werden. Da es sich im Kern bei den im PNG aufgezählten<br />

Leistungen der häuslichen Betreuung um klassische Leistungen<br />

der Eingliederungshilfe handelt, lässt sich eine Abgrenzung<br />

nur anhand der unterschiedlichen Ursachen der<br />

Beeinträchtigung vornehmen. Das führt zu neuen bisher<br />

systemfremden Kriterien des Leistungszugangs mit der<br />

Folge neuer Abgrenzungsprobleme und wird vom <strong>bvkm</strong><br />

mit Nachdruck abgelehnt. Das Ziel der Vorschrift, eine<br />

größere Flexibilisierung bei der individuellen Auswahl der<br />

18 Bitte heraustrennen und kopieren! <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012


Pflegeleistungen zu ermöglichen kann aufgrund des Leistungsausschlusses<br />

<strong>für</strong> den Kreis derjenigen Menschen,die<br />

nicht altersbedingt in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt<br />

sind, nicht erreicht werden.<br />

Letztlich läuft <strong>für</strong> diesen Personenkreis daher auch die in §<br />

123 SGB XI-PNG vorgesehene Leistungserhöhung bei der<br />

Pflegesachleistung ins Leere. Für Leistungen der Grundpflege<br />

wird die Sachleistung von dieser Personengruppe in der<br />

Regel nicht benötigt und <strong>für</strong> Leistungen der häuslichen Betreuung<br />

kann sie gemäß § 36 Abs. 2 S. 2 SGB XI-PNG deshalb<br />

nicht verwendet werden, weil sie als Leistung der Eingliederungshilfe<br />

in die Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers<br />

fällt.<br />

Als Fazit ist festzuhalten, dass durch § 36 SGB XI-PNG zu Lasten<br />

von Menschen, deren erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz<br />

nicht auf einer altersbedingten Demenz<br />

beruht und die auf häusliche Betreuungsleistungen angewiesen<br />

sind, ein neuer „Verschiebebahnhof“ entsteht, der<br />

zeit- und kostenintensive Widerspruchs- und Klageverfahren<br />

nach sich ziehen wird.<br />

Der <strong>bvkm</strong> spricht sich deshalb da<strong>für</strong> aus, die Frage, wie<br />

häusliche Betreuungsleistungen in § 36 SGB XI-PNG einbezogen<br />

werden können, grundlegend zu überdenken.<br />

Zumindest aber sollte § 36 Abs. 1 S. 7 SGB XI-PNG wie folgt<br />

formuliert werden:<br />

„Betreuungsleistungen als Sachleistungen dürfen nicht<br />

zulasten der Pflegekassen in Anspruch genommen werden,<br />

wenn diese Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe<br />

<strong>für</strong> behinderte Menschen nach dem Zwölften<br />

Buch, durch den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe<br />

nach dem Achten Buch oder nach dem Bundesversorgungsgesetz<br />

tatsächlich erbracht werden.“<br />

Ferner sollte § 36 Abs. 2 S. 2 SGB XI-PNG dieser Formulierung<br />

angeglichen und dementsprechend wie folgt formuliert<br />

werden:<br />

„Häusliche Betreuung umfasst sonstige Hilfen, Unterstützung<br />

und Beaufsichtigung im häuslichen Umfeld<br />

durch eine anwesende Person, einschließlich Hilfen zur<br />

Orientierung und Hilfen zur Gestaltung des Alltags und<br />

sozialer Kontakte, soweit diese nicht von anderen Leistungsträgern<br />

tatsächlich erbracht werden.“<br />

Durch diese Formulierung wäre nach Auffassung des <strong>bvkm</strong><br />

zumindest sichergestellt, dass der Vorrang der Eingliederungshilfe<br />

<strong>für</strong> Leistungen der häuslichen Betreuung nur insoweit<br />

gilt, als diese Leistungen tatsächlich von der Eingliederungshilfe<br />

erbracht bzw. ein ggf. bestehender Anspruch<br />

tatsächlich geltend gemacht und realisiert wird.<br />

Zu begrüßen ist bei den vorgesehenen Änderungen in § 36<br />

SGB XI-PNG allein der neue Absatz 1 a, welcher Pflegebedürftigen<br />

die Möglichkeit einräumt, <strong>für</strong> Pflegekräfte eine<br />

Kostenerstattung bis zur Höhe der von einer anderen Pflegekasse<br />

vereinbarten Vergütung zu erhalten, wenn zwi-<br />

Recht & Politik<br />

schen der Pflegekraft und der jeweiligen Pflegekasse keine<br />

gesonderte vertragliche Vereinbarung getroffen wurde.<br />

VII) § 37 SGB XI-PNG (Pflegegeld <strong>für</strong> selbstbeschaffte<br />

Pflegehilfen) und § 38 SGB XI-<br />

PNG (Kombination von Geldleistung und<br />

Sachleistung)<br />

Die geplanten Neuregelungen dahingehend, dass Empfängern<br />

von Pflegegeld, welche Leistungen der Kurzzeitpflege<br />

oder der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, das<br />

Pflegegeld in Höhe der Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes<br />

der jeweiligen Pflegestufe <strong>für</strong> die Dauer der Inanspruchnahme<br />

der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege weiter<br />

gezahlt werden soll, sind ausdrücklich zu begrüßen.<br />

VIII) § 38 a SGB XI-PNG (zusätzliche Leistungen<br />

<strong>für</strong> Pflegebedürftige in ambulant<br />

betreuten Wohngruppen)<br />

Satz 2 der geplanten Neuregelung in § 38 Abs. 1 a SGB XI-<br />

PNG, nach dem ein Anspruch auf einen pauschalen Zuschlag<br />

in Höhe von 200 Euro im Monat nach § 38 Abs. 1 S. 1<br />

SGB XI-PNG nur dann besteht, wenn die ambulant betreute<br />

Wohngruppe von ihrer Zielsetzung her nicht auch im<br />

Rahmen der Eingliederungshilfe ganz oder teilweise finanziert<br />

wird,ist ersatzlos zu streichen.Diese Regelung stellt einen<br />

nicht zu rechtfertigenden Leistungsausschluss <strong>für</strong><br />

Menschen mit Behinderung dar, <strong>für</strong> die Ungleichbehandlung<br />

ist kein Grund ersichtlich. Bezeichnenderweise wird<br />

auch in der Begründung des Referentenentwurfs mit keinem<br />

Wort darauf eingegangen, warum diese Personengruppe<br />

von der Regelung ausgenommen ist. Bisher erhielten<br />

Menschen mit Behinderung den vollen Zugang zu den<br />

ambulanten Leistungen der Pflegeversicherung. Der Ausschluss<br />

von den Leistungen des § 38 a, bricht mit diesem<br />

Prinzip und schafft neue Schnittstellen und Abgrenzungsprobleme.<br />

Zusätzliche Leistungen <strong>für</strong> Pflegebedürftige in<br />

ambulant betreuten Wohngruppen sind daher auch <strong>für</strong><br />

Menschen mit Behinderung vorzusehen, die einen Anspruch<br />

auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben. Dasselbe<br />

muss <strong>für</strong> die geplante in § 45 e SGB XI-PNG vorgesehene<br />

Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulanten<br />

Wohngruppen gelten<br />

IX) § 40 SGB XI-PNG (Pflegehilfsmittel und<br />

wohnumfeldverbessernde Maßnahmen)<br />

Das zukünftig Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen<br />

Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen ohne einen Eigenanteil<br />

des Pflegebedürftigen gewährt werden sollen,<br />

wodurch auch die bisher erforderliche Einkommensüberprüfung<br />

entfällt, wird ausdrücklich begrüßt. Hierdurch erfolgt<br />

sowohl auf Seiten der Pflegebedürftigen als auch auf<br />

Seiten der Pflegekasse ein Abbau der Bürokratie, was wiederum<br />

zur schnelleren Bearbeitung von Anträgen anspruchsberechtigter<br />

Personen führt.<br />

X) § 42 SGB XI-PNG (Kurzzeitpflege)<br />

Positiv ist die Neuregelung des § 42 Abs. 4 SGB XI-PNG, nach<br />

der Pflegebedürftige Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen<br />

können, wenn pflegende Angehörige an einer stationären<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012 Bitte heraustrennen und kopieren! 19


Recht & Politik<br />

Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen.<br />

Nach Auffassung des <strong>bvkm</strong> ist in diesem Zusammenhang<br />

jedoch die Altersbegrenzung in § 42 Abs. 3 S. 1 SGB XI zu<br />

streichen. Für diese Altersbegrenzung, nach der nur zu<br />

Hause gepflegte Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres<br />

Leistungen der Kurzzeitpflege auch in geeigneten<br />

Einrichtungen der Hilfe <strong>für</strong> behinderte Menschen in Anspruch<br />

nehmen können, wenn die Pflege in einer von den<br />

Pflegekassen zur Kurzzeitpflege zugelassenen Pflegeeinrichtungen<br />

nicht möglich ist oder nicht zumutbar erscheint,<br />

ist kein sachlicher Grund ersichtlich. Auch <strong>für</strong> erwachsene<br />

Menschen mit Behinderung stehen zu wenige<br />

geeignete Einrichtungen zur Kurzzeitpflege zur Verfügung.<br />

Durch den Verweis auf Pflegeeinrichtungen, überwiegend<br />

der Altenhilfe,wird dieser Mangel nicht behoben.<br />

Pflegebedürftige behinderte Menschen und ihre Angehörigen<br />

werden dadurch oft von den Leistungen zur<br />

Kurzzeitpflege abgeschnitten. Durch die Altersbegrenzung<br />

auf das 18. Lebensjahr ist keine angemessene Versorgung<br />

<strong>für</strong> Menschen mit Behinderung gesichert. Sie ist daher<br />

zu streichen.<br />

XI) § 45 d SGB XI-PNG (Förderung ehrenamtlicher<br />

Strukturen sowie der Selbsthilfe)<br />

Ebenfalls positiv gesehen werden die Neuregelungen in §<br />

45 d SGB XI-PNG. Im Gegensatz zu der <strong>aktuell</strong> gültigen Gesetzesfassung<br />

wird durch die Neuregelungen eine erhöhte<br />

Verbindlichkeit gerade auch in Bezug auf die Höhe der<br />

Förderung erreicht.<br />

XII) § 45 e SGB XI-PNG (Anschubfinanzierung<br />

zur Gründung von ambulanten Wohngruppen)<br />

Die Neuregelung des § 45 e SGB XI-PNG ist dahingehend<br />

zu ändern, dass die zur Verfügung gestellte Anschubfinanzierung<br />

zur Gründung von ambulanten Wohngruppen<br />

auch dann besteht, wenn die ambulant betreute Wohngruppe<br />

von ihrer Zielsetzung her im Rahmen der Eingliederungshilfe<br />

ganz oder teilweise finanziert wird. Für die<br />

Ungleichbehandlung von pflegebedürftigen Menschen<br />

und pflegebedürftigen Menschen mit Behinderung ist<br />

kein rechtfertigender Grund ersichtlich. Auf die Ausführungen<br />

zu Punkt VIII wird verwiesen.<br />

XIII) § 71 SGB XI-PNG (Pflegeeinrichtungen)<br />

Grundsätzlich sind die in § 71 SGB XI-PNG geplanten Änderungen<br />

zu begrüßen. Unverständlich ist jedoch, aus welchen<br />

Gründen im neuen Absatz 3 a der Vorschrift der Personenkreis<br />

„demenziell erkrankte Pflegebedürftige“ beschrieben<br />

wird, jedoch an allen anderen Stellen im Gesetz<br />

von eingeschränkter Alltagskompetenz die Rede ist. Der<br />

Personenkreis ist in § 45a SGB XI-PNG klar beschrieben.<br />

Entsprechende Begutachtungsinstrumentarien liegen<br />

vor. Es sollte keine neue Begrifflichkeit in § 71 SGB XI-PNG<br />

eingeführt werden. Der Wortlaut demenziell ist zu streichen<br />

und mit eingeschränkter Alltagskompetenz zu ersetzen.<br />

XIV) § 77 SGB XI-PNG (Häusliche Pflege<br />

durch Einzelpersonen)<br />

Die Einbeziehung der häuslichen Betreuung in die Regelungen<br />

zur Häuslichen Pflege durch Einzelpersonen ist<br />

ebenso zu begrüßen, wie die Stärkung des Anspruchs auf<br />

Vertragsabschluss durch die Ausgestaltung als Soll-Vorschrift.<br />

Mit dem Verzicht auf die besonderen Bedingungen<br />

zur Sicherstellung der Pflege und Betreuung durch eine<br />

Einzelperson wird das Wahl- und Selbstbestimmungsrecht<br />

des pflegebedürftigen Menschen gestärkt. Auch das<br />

wird ausdrücklich begrüßt.<br />

Insoweit ist es konsequent, wenn auch, wie in § 77 Abs. 1 S.<br />

6 SGB XI-PNG ausgeführt, Pflegeverträge zwischen den<br />

Pflegebedürftigen und den Pflegekräften direkt abgeschlossen<br />

werden können, die wenigstens Art, Inhalt und<br />

Umfang der Leistungen einschließlich der da<strong>für</strong> mit den<br />

Kostenträgern vereinbarten Vergütungen beschreiben.<br />

Diese Möglichkeit eröffnet insbesondere Menschen mit<br />

Behinderung, die ihre Pflege im Arbeitgebermodell oder<br />

im Persönlichen Budget sichern, erweitere Möglichkeiten<br />

zur Sicherung ihrer Versorgung.<br />

XV) § 118 SGB XI-PNG (Beteiligung von Interessenvertretungen)<br />

Das in § 118 SGB XI-PNG neu eingeführte Beratungsrecht<br />

von auf Bundesebene tätigen Interessenvertretungen der<br />

Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen<br />

bezüglich den vom Spitzenverband Bund der Pflegekassen<br />

nach dem SGB XI-PNG zu erarbeitenden Richtlinien sowie<br />

den Vereinbarungen der Selbstverwaltungspartner begrüßt<br />

der <strong>bvkm</strong> ausdrücklich. Da jedoch in § 18 a SGB XI-<br />

PNG, auf den § 118 SGB XI-PNG verweist, nur von einem Beteiligungsrecht<br />

der Interessenvertretungen die Rede ist,<br />

sollte in § 18 a SGB XI-PNG zur Vereinheitlichung klargestellt<br />

werden, dass nicht nur ein Beteiligungsrecht der Interessenvertretungen<br />

besteht, sondern gerade ein Mitberatungsrecht.<br />

Düsseldorf, den 09. Februar 2012<br />

20 Bitte heraustrennen und kopieren! <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012


Höhere Pflegeleistungen ab 2012<br />

Pflegebedürftige erhalten vom 1. Januar 2012 an<br />

mehr Geld von der gesetzlichen Pflegeversicherung.<br />

Die Erhöhung erfolgt automatisch, ein neuer<br />

Antrag ist nicht nötig.<br />

Das monatliche Pflegegeld, das Pflegebedürftige<br />

beziehen, die zu Hause durch Angehörige oder Bekannte<br />

ehrenamtlich gepflegt werden, steigt in<br />

Pflegestufe 1 von ehemals 225 auf jetzt 235 Euro, in<br />

Pflegestufe 2 von 430 auf 440 Euro und in Pflegestufe<br />

3 von 685 auf 700 Euro.<br />

Wird die Pflege in der eigenen Wohnung durch einen<br />

ambulanten Pflegedienst erbracht, erhält der<br />

Pflegebedürftige eine Pflegesachleistung. Diese<br />

steigt in Pflegestufe 1 von 440 auf 450 Euro, in Pflegestufe<br />

2 von 1.040 auf 1.100 Euro und in Pflegestufe<br />

3 von 1.510 auf 1.550 Euro.<br />

Ist die Pflegeperson z.B. wegen Krankheit oder Urlaub<br />

an der Pflege gehindert besteht Anspruch auf<br />

Verhinderungspflege. Die Leistungen hier<strong>für</strong> sind<br />

ab 2012 auf 1.550 Euro im Jahr erhöht worden. Auch<br />

die Leistungen der Kurzzeitpflege, auf die in bestimmten<br />

Krisensituationen – z.B.nach einem Krankenhausaufenthalt<br />

des Pflegebedürftigen – Anspruch<br />

besteht, wurden auf 1.550 Euro jährlich angehoben.<br />

Höhere Grundsicherungsleistungen und<br />

höheres Taschengeld <strong>für</strong> Heimbewohner<br />

ab 2012<br />

Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei<br />

Erwerbsminderung sind zum 1. Januar 2012 erhöht<br />

worden. Der monatliche Regelsatz der Regelbedarfsstufe<br />

1, den alleinstehende erwachsene Personen<br />

erhalten,die einen eigenen Haushalt führen,ist<br />

von 364 auf 374 Euro erhöht worden. Erwachsenen<br />

Menschen mit Behinderung, die im Haushalt ihrer<br />

Eltern leben, steht der Regelsatz der Regelbedarfsstufe<br />

3 zu.In dieser Stufe wurden die Leistungen von<br />

291 auf 299 Euro angehoben.<br />

Recht & Politik<br />

Grundsicherungsberechtigte, die das Merkzeichen<br />

„G“ bzw. „aG“ im Schwerbehindertenausweis haben,<br />

erhalten einen Mehrbedarf von 17 Prozent der<br />

maßgebenden Regelbedarfsstufe. Dieser steigt bei<br />

Regelbedarfsstufe 1 von 61,88 auf 63,58 Euro und bei<br />

Regelbedarfsstufe 3 von 49,47 auf 50,83 Euro.<br />

Der Barbetrag (sogenanntes Taschengeld), den<br />

Heimbewohner erhalten, beläuft sich auf 27 Prozent<br />

des Regelsatzes der Regelbedarfsstufe 1. Aufgrund<br />

des gestiegenen Regelsatzes wurde er deshalb<br />

von 98,28 auf 100,98 Euro angehoben.<br />

Sozialpolitische Fachtagungen<br />

des <strong>bvkm</strong> in 2012<br />

Auch in diesem Jahr wird der <strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte Menschen (<strong>bvkm</strong>)<br />

wieder zwei Fachtagungen zu <strong>aktuell</strong>en sozialpolitischen<br />

und sozialrechtlichen Themen durchführen.<br />

Die Fachtagung richtet sich an Menschen aus den<br />

Mitgliedsorganisationen des <strong>bvkm</strong>, die Betroffene<br />

bei sozialrechtlichen Fragestellungen beraten und<br />

sich <strong>für</strong> die sozialpolitischen Aktivitäten des <strong>bvkm</strong><br />

interessieren.Die Referenten <strong>für</strong> Sozialrecht und Sozialpolitik<br />

des <strong>bvkm</strong> geben unter anderem einen<br />

Überblick über die <strong>aktuell</strong>e Rechtsprechung der Sozial-<br />

und Finanzgerichte. Folgende Termine sind in<br />

2012 <strong>für</strong> die Fachtagungen vorgesehen:<br />

Dienstag, 19. Juni in Frankfurt<br />

Dienstag, 20. November in Hannover<br />

Bei Interesse bitten wir Sie, sich diese Termine bereits<br />

jetzt vorzumerken. Eine Einladung mit dem<br />

konkreten Tagungsprogramm sowie einem Anmeldeformular<br />

versenden wir einige Wochen vor der<br />

Fachtagung.<br />

Katja Kruse<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012 Bitte heraustrennen und kopieren! 21


Recht & Politik<br />

Musterantrag zur Feststellung<br />

der besonderen Schwere und<br />

Langfristigkeit einer Behinderung<br />

I. Vorbemerkung<br />

Bereits seit dem 01.07.2011 haben gesetzlich krankenversicherte<br />

Menschen mit schweren und langfristigen Behinderungen<br />

gemäß § 8 Abs. 5 der Heilmittelrichtlinie (HeilM-<br />

RL) die Möglichkeit, auf Antrag bei der Krankenversicherung<br />

feststellen zu lassen, dass die besondere Schwere<br />

und Langfristigkeit einer Behinderung vorliegt, soweit ein<br />

dauerhafter Bedarf an einer Heilmittelversorgung (insb.<br />

Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie) besteht. Diese<br />

Regelung soll zu Gunsten von Menschen mit einer schweren<br />

Behinderung bewirken, dass die notwendige Verordnung<br />

mit Heilmitteln durch den Arzt über das ganze Jahr<br />

hinweg sichergestellt ist. Zum Teil wurden vor dieser Neuregelung<br />

notwendige Heilmittel durch behandelnde Ärzte<br />

nicht verordnet, weil diese aufgrund der Ausschöpfung<br />

des zur Verfügung stehenden Praxisbudgets be<strong>für</strong>chten<br />

mussten, dass sie von der Krankenkasse <strong>für</strong> die Verordnung<br />

von Heilmitteln in Regress genommen werden und<br />

die Kosten letztendlich selbst zu tragen haben. Durch die<br />

Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit<br />

einer Behinderung einzelner Patienten kann der Arzt<br />

nachweisen, dass eine Konzentration der Behandlung von<br />

Personen mit schwerwiegenden Behinderungen und einem<br />

hohen Behandlungsbedarf vorliegt, die in vergleichbaren<br />

Arztpraxen nicht gegeben ist. Verordnungen von<br />

Heilmitteln <strong>für</strong> diesen Personenkreis können damit als<br />

Praxisbesonderheiten berücksichtigt werden und beschränken<br />

so das Risiko von Regressansprüchen der Krankenkasse<br />

gegenüber dem Arzt.<br />

Im Rahmen der Neuregelungen durch das am 01.01.2012 in<br />

Kraft getretenen GKV-Versorgungsstrukturgesetz wurde<br />

in § 32 SGB V der Absatz 1 a neu eingeführt. Hierdurch wird<br />

der Anspruch auf Anerkennung einer chronischen Behinderung<br />

auf eine bundesgesetzliche Grundlage gestellt. §<br />

32 Abs. 1 a SGB V sowie § 8 Abs. 5 HeilM-RL haben den folgenden<br />

Wortlaut:<br />

§ 32 Abs. 1 a SGB V<br />

Versicherte mit langfristigem Behandlungsbedarf haben<br />

die Möglichkeit, sich auf Antrag die erforderlichen Heilmittel<br />

von der Krankenkasse <strong>für</strong> einen geeigneten Zeitraum<br />

genehmigen zu lassen. Das Nähere, insbesondere zu<br />

den Genehmigungsvoraussetzungen, regelt der Gemeinsame<br />

Bundesausschuss in den Richtlinien nach § 92 Absatz<br />

1 Satz 2 Nummer 6. Über die Anträge ist innerhalb von vier<br />

Wochen zu entscheiden; ansonsten gilt die Genehmigung<br />

nach Ablauf der Frist als erteilt. Soweit zur Entscheidung<br />

ergänzende Informationen des Antragstellers erforderlich<br />

sind, ist der Lauf der Frist bis zum Eingang dieser Informa-<br />

tionen unterbrochen.<br />

§ 8 Abs. 5 HeilM-RL<br />

Auf Antrag der oder des Versicherten entscheidet die Krankenkasse<br />

darüber, ob der oder dem Versicherten wegen der<br />

sich aus der ärztlichen Begründung ergebenden besonderen<br />

Schwere und Langfristigkeit ihrer oder seiner funktionellen/strukturellen<br />

Schädigungen, der Beeinträchtigungen<br />

der Aktivitäten und des nachvollziehbaren Therapiebedarfs<br />

die insoweit verordnungsfähigen Leistungen in<br />

dem insoweit verordnungsfähigen Umfang langfristig genehmigt<br />

werden können. Die Genehmigung kann zeitlich<br />

befristet werden, soll aber mindestens ein Jahr umfassen.<br />

Beachtet werden muss, dass die Feststellung der besonderen<br />

Schwere und Langfristigkeit einer Behinderung keine<br />

ärztliche Verordnung ersetzt. Für die fortlaufende Heilmittelbehandlung<br />

muss auch weiterhin eine Verordnung<br />

(außerhalb des Regelfalls) durch den behandelnden Arzt<br />

ausgestellt werden. Von dieser Neuregelung sollten allerdings<br />

nur solche Patienten Gebrauch machen, die<br />

Schwierigkeiten haben,Verordnungen in einem ausreichenden<br />

Umfang <strong>für</strong> ihre Heilmittelbehandlung zu erhalten.<br />

II. Musterantrag<br />

Der folgende Musterantrag soll Menschen mit schweren<br />

Behinderungen dabei helfen, die besondere Schwere und<br />

Langfristigkeit einer Behinderung durch die Krankenkasse<br />

feststellen zu lassen. Die Frage, ob die besondere Schwere<br />

und Langfristigkeit einer Behinderung festgestellt wird,<br />

richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls,da<br />

die Krankenkassen jeden Antrag individuell prüfen<br />

müssen. Bei der Begründung des Antrags sollte deshalb<br />

auf die individuellen Umstände des Einzelfalles möglichst<br />

konkret eingegangen werden. Insoweit sind Musteranträge<br />

nur bedingt verwendbar. Bitte ergänzen Sie daher den<br />

nachfolgenden Musterantrag an den gekennzeichneten<br />

Stellen um Ihre individuellen Darlegungen des Sachverhalts.<br />

Außerdem sollten Sie nur die Teile der Begründung<br />

in Ihren Antrag übernehmen, die auf Ihren Fall<br />

auch tatsächlich zutreffen. Für die Bewilligung des Antrags<br />

auf Genehmigung der Feststellung der besonderen<br />

Schwere und Langfristigkeit einer Behinderung ist darüber<br />

hinaus keine weitere besondere Begründung des behandelnden<br />

Arztes erforderlich. Aussagefähige Belege erleichtern<br />

die Feststellung und sollten,soweit sie vorliegen,<br />

bei der Beantragung mit eingereicht werden (z.B.: ärztliche<br />

Gutachten, Feststellungen der Pflegekasse, Krankenhausberichte,<br />

etc.). Falls das Antragsverfahren einen länge-<br />

22 Bitte heraustrennen und kopieren! <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012


en Zeitraum in Anspruch nimmt, ist die Fortführung der<br />

Therapie während des Antragsverfahrens weiterhin gesichert.<br />

Mit der Therapie kann sofort begonnen werden, sobald<br />

der Arzt eine Verordnung außerhalb des Regelfalles<br />

über die Therapie ausstellt. Im Übrigen hat die Krankenkasse<br />

gemäß § 32 Abs. 1 a S. 3 SGB V über den Antrag auf Aner-<br />

An die<br />

Name und Anschrift<br />

der Krankenkasse<br />

Versicherungsnummer: Versicherungsnummer einfügen<br />

Recht & Politik<br />

kennung der besonderen Schwere und Langfristigkeit einer<br />

Behinderung innerhalb einer Frist von vier Wochen zu entscheiden.<br />

Ergeht eine Entscheidung über die Anerkennung<br />

nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Genehmigung nach Ablauf<br />

der Frist als erteilt.<br />

Antrag auf Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit einer Behinderung<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Ort, Datum<br />

hiermit beantrage ich die Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit meiner Behinderung gemäß § 32 Abs.<br />

1 a SGB V i.V.m. § 8 Abs. 5 HeilM-RL, um die ordnungsgemäße Versorgung mit Heilmitteln (z.B.: Physiotherapie, Logopädie,<br />

Ergotherapie) auch weiterhin sicher zu stellen.Wie Ihnen bereits bekannt ist, liegt bei mir die folgende Behinderung vor:<br />

…………………………………………………………………………………………….. .<br />

Zur Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit meiner Behinderung füge ich die folgenden Belege bei:<br />

……………………………………………………………………………………………. .<br />

Aufgrund des bei mir vorliegenden Krankheitsbildes bestand bereits in der Vergangenheit <strong>für</strong> einen längeren Zeitraum,<br />

nämlich in der Zeit vom…………… bis ……………, der folgende regelmäßige Behandlungsbedarf in Gestalt der/des Heilmittel/s<br />

…………………..………...., verordnet außerhalb des Regelfalles durch den Arzt …………………….…………………… .<br />

Auch wenn in Ihrem Hause auf das Genehmigungsverfahren <strong>für</strong> Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalles verzichtet<br />

wird, beantrage ich die zeitnahe Feststellung der Schwere und Langfristigkeit meiner Behinderung. Nur auf diese<br />

Weise lässt sich die ordnungsgemäße und notwendige Versorgung mit Heilmitteln auch weiterhin sicherstellen.<br />

Darüber hinaus weise ich auf § 32 Abs. 1a S. 3 SGB V hin. Hiernach ist über den Antrag innerhalb von vier Wochen zu entscheiden;<br />

ansonsten gilt die Genehmigung nach Ablauf der Frist als erteilt.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Unterschrift<br />

Anlagen<br />

…<br />

…<br />

...<br />

Autor: Sebastian Tenbergen, LL.M., Referent <strong>für</strong> Sozialrecht und Sozialpolitik, Stand: 30 Januar 2012<br />

Hinweise:<br />

Der Inhalt dieses Musterantrages wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch können Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Auch können seit<br />

der Drucklegung rechtliche Änderungen eingetreten sein. Es wird deshalb keine Gewähr <strong>für</strong> die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen<br />

übernommen. Insbesondere wird die Haftung <strong>für</strong> sachliche Fehler oder deren Folgen ausgeschlossen. Bitte haben Sie Verständnis<br />

da<strong>für</strong>, dass bei der Schreibweise aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form verwendet wird. Die Texte beziehen sich immer<br />

auf Frauen und Männer.<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012 Bitte heraustrennen und kopieren! 23


Recht & Politik<br />

BSG stärkt das Persönliche Budget außerhalb der WfbM<br />

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in mündlicher Verhandlung<br />

am 30.11.2011 entschieden (Az.: B 11 AL 7/10 R), dass ein<br />

persönliches Budget <strong>für</strong> eine dem Berufsbildungsbereich<br />

der Werkstatt <strong>für</strong> behinderte Menschen (WfbM) entsprechende<br />

Ausbildung, der die Anerkennung als WfbM fehlt,<br />

nicht mit dem Argument verweigert werden darf, Leistungen<br />

<strong>für</strong> das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich<br />

seien nur in einer anerkannten Werkstatt vorgesehen.<br />

Im konkreten Fall hatte ein Jugendlicher mit Behinderung<br />

ein persönliches Teilbudget <strong>für</strong> die Ausbildung in einer Gärtnerei<br />

der Lebenshilfe beantragt, welche nicht über die Anerkennung<br />

als WfbM verfügte. Da gemäß § 102 SGB III Leistungen<br />

<strong>für</strong> das Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich<br />

nur in einer anerkannten WfbM vorgesehen sind,<br />

wurde die Leistungsbewilligung im Rahmen des persönlichen<br />

Budgets in den Vorinstanzen (LSG Schleswig-Holstein,<br />

Az.: L 3 AL 11/07; SG Itzehoe, Az.: S 2 AL 35/05) zunächst abgelehnt.<br />

Das BSG führte in der mündlichen Verhandlung jedoch<br />

aus, bei einer Leistung im Rahmen eines persönlichen<br />

Budgets sei der zu Grunde liegende Gedanke zu beachten,<br />

dem Leistungsberechtigten ein selbstbestimmtes Leben zu<br />

ermöglichen. Es komme daher <strong>für</strong> die Bewilligung der Leistungen<br />

außerhalb einer anerkannten WfbM nur darauf an,<br />

dass die Vergleichbarkeit der Ausbildung außerhalb der<br />

Fahrzeugförderung<br />

durch die Aktion Mensch<br />

Wichtige Neuregelung<br />

Im Merkblatt „Fahrzeuge“ mit Stand vom 1. Januar 2011 sind<br />

folgende Regeln zur Fahrzeugförderung festgehalten:<br />

„Die Aktion Mensch kann grundsätzlich nur Erstanschaffungen<br />

sowie Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen fördern,<br />

die die Antragsteller ohne Inanspruchnahme der Aktion<br />

Mensch beschafft haben.“<br />

Neu im Merkblatt ist folgende Bestimmung:„Sofern die Aktion<br />

Mensch einem Antragsteller bereits die Anschaffung<br />

von zwei Fahrzeugen gefördert hat und die Anschaffung<br />

weiterer Fahrzeuge erforderlich wird, kann der Antragsteller<br />

maximal nur jedes zweite weitere Fahrzeug bei der Aktion<br />

Mensch beantragen.“<br />

Bisher wurde <strong>für</strong> die Umsetzung dieser Vorgabe noch keine<br />

eindeutige Regelung getroffen. Das Kuratorium der Aktion<br />

Mensch fasste auf seiner Sitzung am 09.02.2012 dazu folgenden<br />

Beschluss:<br />

WfbM mit der Ausbildung in einer anerkannten WfbM bestehe.<br />

Auch die Beklagte Bundesagentur <strong>für</strong> Arbeit vertritt<br />

bereits auf Grund der Handlungsempfehlungen von 2008<br />

die Auffassung, es müsse lediglich eine Vergleichbarkeit der<br />

Leistungen gegeben sein. Das Verfahren vor dem BSG wurde<br />

weiterbetrieben, um eine höchstrichterliche Klärung dieser<br />

Rechtsfrage herbeizuführen.Viele Arbeitsagenturen hatten<br />

wegen des vor dem BSG laufenden Verfahrens jedoch<br />

keine Persönlichen Budgets <strong>für</strong> den Berufsbildungsbereich<br />

außerhalb einer WfbM bewilligt. Die erfolgte Klarstellung<br />

wird nun dazu führen, dass die Arbeitsagenturen diese bewilligen,<br />

wenn es sich um eine vergleichbare Ausbildung<br />

handelt.<br />

Da das BSG aufgrund der vom Landessozialgericht getroffenen<br />

Feststellungen im konkreten Fall nicht abschließend beurteilen<br />

konnte, welchen Grundanspruch der Kläger überhaupt<br />

hat, wurde der Fall zur weiteren Sachverhaltsaufklärung<br />

und Entscheidung unter Beachtung der vom BSG<br />

festgestellten Grundsätze an das Landessozialgericht<br />

zurückverwiesen.<br />

Sebastian Tenbergen, LL.M.<br />

Referent <strong>für</strong> Sozialrecht und Sozialpolitik<br />

„Antragsteller, denen bis zum 1. Januar 2011 zwei oder mehr<br />

Fahrzeuge von der Aktion Mensch gefördert wurden, müssen<br />

das nächste Fahrzeug unabhängig von der Größe ihres<br />

Fuhrparks selbst finanzieren. Erst das darauf folgende Fahrzeug<br />

kann wieder gefördert werden.Als Nachweis <strong>für</strong> das eigenfinanzierte<br />

Neufahrzeug muss die Kopie eines Kaufvertrages<br />

oder eines Kaufleasingvertrages vorgelegt werden,<br />

der vor der Beantragung eines weiteren Fahrzeugs datiert.<br />

Zur Vereinfachung der Geschäftsabläufe muss die Vorlage<br />

des Nachweises erst <strong>für</strong> Anträge, die ab dem 1. Januar 2012<br />

gestellt werden, erfolgen.“<br />

Wenn Sie ein Fahrzeug bei der Aktion Mensch<br />

beantragen möchten, sprechen Sie uns bitte an.<br />

Heide Adam-Blaneck, Tel. 0211.64004-16<br />

Simone Bahr, Tel. 0211.64004-10<br />

24 Bitte heraustrennen und kopieren! <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012


Informationen zum 5. Mai<br />

– Europäischer Protesttag<br />

zur Gleichstellung von<br />

Menschen mit Behinderung<br />

Jede Barriere ist eine zuviel! Unter diesem Motto startet der<br />

diesjährige Protesttag zur Gleichstellung von Menschen<br />

mit Behinderung. Dem Thema Barrierefreiheit kommt auf<br />

dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft eine zentrale<br />

Beutung zu. Außerdem verpflichtet Art. 9 der Konvention<br />

über die Rechte von Menschen mit Behinderung die Vertragsstaaten<br />

dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu<br />

treffen, um Hindernisse und Zugangsbarrieren zu beseitigen.Deshalb<br />

widmend sich der 5.Mai 2012 dem Thema Barrierefreiheit<br />

und der Forderung nach der schnellstmöglichen<br />

Umsetzung des Art. 9.<br />

Vom 28. April bis zum 13. Mai sind alle Verbände und Organisationen<br />

der Behindertenhilfe und –selbsthilfe aufgerufen,<br />

eine Aktion rund um das Thema Barrierefreiheit zu gestalten.<br />

Diese öffentlichkeitswirksamen Aktionen werden auch in<br />

diesem Jahr von der Aktion Mensch durch einen Aktionsvorschlag,<br />

entsprechende Aktionsmittelpakte und die<br />

Möglichkeit, einen Antrag über die Förderaktion “Miteinander<br />

gestalten” zu stellen, unterstützt.<br />

Zentrales Element des Aktionsvorschlags ist eine überdimensionale<br />

„Aktionstafel“, an der Passanten die Möglichkeit<br />

haben mit Hilfe von Symbolen oder auch durch selbstgestaltete<br />

Karten Barrieren aus dem eigenen Umfeld aufzuzeigen<br />

und durch „Lösungskarten“ mögliche Lösungen<br />

<strong>für</strong> diese Barrieren zu formulieren. So entstehen in jeder<br />

Stadt nach und nach „Barriere-Landschaften“. Außerdem<br />

ist dies ein gutes Visual <strong>für</strong> die Berichterstattung der regionalen<br />

wie überregionalen Presse.<br />

Pressemitteilung Deutscher Bundestag, 13.1.2012<br />

Deutsches<br />

Kinderschmerzzentrum<br />

Am 16. Januar 2012 wird das Deutsche Kinderschmerzzentrum<br />

an der Vestischen Kinder- und Jugendklinik Datteln,<br />

Universität Witten/Herdecke gegründet. Zukünftig wird in<br />

dieser Einrichtung als Referenzzentrum therapiert, geforscht<br />

und daran gearbeitet, die Situation von Kindern und<br />

Jugendlichen mit chronischen Schmerzen zu verbessern.<br />

Viele Kinder und Jugendliche in Deutschland leiden an chro-<br />

Aktion Mensch<br />

Daneben wird es ein Quiz mit Fragen rund um das Thema<br />

Barrierefreiheit geben.Hierdurch soll die Beschäftigung mit<br />

dem Themenbereich auf spielerische Weise vertieft werden.<br />

Die Ergebnisse der einzelnen Städte werden bei der Aktion<br />

Mensch gesammelt, ausgewertet und veröffentlicht.<br />

Die Tafeln und das Quiz werden durch Aktionsmittel und<br />

Broschüren (Informationen zum Thema UN-Konvention<br />

und zum Stand der Behindertenpolitik in Deutschland zum<br />

Schwerpunkt„Barrierefreiheit“) begleitet.Außerdem erhalten<br />

die Verbände eine Broschüre zur Erstellung eines lokalen<br />

Aktionsplans und Materialien <strong>für</strong> die Öffentlichkeitsarbeit<br />

Über die Förderaktion “Miteinander gestalten” wird ein Zuschuss<br />

von bis zu 4.000 Euro gewährt. Die Förderanträge<br />

können ab sofort über die Internetseite der Aktion Mensch<br />

gestellt und dem Themenbereich “Gemeinsam aktiv – Inklusion”<br />

zugeordnet werden.<br />

Weitere Informationen zur Aktionsidee, zu Bestellmöglichkeiten<br />

der Aktionsmittel und zu Fördermöglichkeiten finden<br />

Sie unter www.aktion-mensch.de/5mai<br />

Aktion Mensch<br />

Heinemannstr. 36<br />

53175 Bonn<br />

Tel.: +49 (0) 228 2092 - 395<br />

Mobil: +49 (0) 173 5462487<br />

mailto: alexander.westheide@aktion-mensch.de<br />

http://www.aktion-mensch.de<br />

nischen Schmerzen. Die Folgen <strong>für</strong> die Betroffenen sind immens.<br />

Ständiger Schmerz, eingebüßte Lebensfreude und -<br />

qualität, aber auch praktische Einschränkungen wie Schulausfälle<br />

bestimmen das Leben der betroffenen Kinder und<br />

Jugendlichen. Ihnen kann nun durch die Verzahnung von<br />

Versorgung und Forschung optimal geholfen und ihr Leiden<br />

gelindert werden. Die Kinderkommission, die bereits in der<br />

Vergangenheit die Einrichtung des weltweit ersten Lehrstuhls<br />

<strong>für</strong> Kinderschmerztherapie und Pädiatrische Palliativmedizin<br />

mit großem Wohlwollen begleitet hat, freut sich,<br />

dass mit der Gründung des Deutschen Kinderschmerzzentrums<br />

ein weiterer Schritt zur Unterstützung chronisch<br />

schmerzkranker Kinder und Jugendlicher erfolgt.<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012 Bitte heraustrennen und kopieren! 25


Meldungen<br />

Meldungen<br />

19.1.2012 Deutsches Institut <strong>für</strong> Menschenrechte<br />

Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention<br />

fordert<br />

die gesetzliche Verankerung<br />

angemessener Vorkehrungen<br />

Berlin. Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention<br />

fordert die Gesetzgeber in Bund und Ländern auf,<br />

„angemessene Vorkehrungen“ im deutschen Recht gesetzlich<br />

zu verankern. „Angemessene Vorkehrungen sind <strong>für</strong> einen<br />

behinderten Menschen der Schlüssel zu einem gleichberechtigten<br />

Leben“, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle,<br />

anlässlich der Veröffentlichung des Positionspapiers<br />

„Barrieren im Einzelfall überwinden: Angemessene<br />

Vorkehrungen gesetzlich verankern“.<br />

Unter angemessenen Vorkehrungen versteht die UN-Behindertenrechtskonvention<br />

Maßnahmen, mit denen im Einzelfall<br />

erkennbare Barrieren beiseite geräumt werden. Dazu<br />

gehören beispielsweise die Verständigung in Leichter Sprache,<br />

die Anpassung von Arbeits- und Organisationsabläufen,<br />

etwa individuelle Pausenregelungen oder die Möglichkeit zu<br />

Teilzeit-Arbeit, aber auch bauliche Veränderungen, die unter<br />

Umständen kostspielig sein können. Bislang sind angemessene<br />

Vorkehrungen im deutschen Recht nur punktuell verankert.<br />

Valentin Aichele: Barrieren im Einzelfall überwinden: Angemessene<br />

Vorkehrungen gesetzlich verankern. Positionen <strong>Nr</strong>.<br />

5,Berlin:Deutsches Institut <strong>für</strong> Menschenrechte,Januar 2012.<br />

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/monitoringstelle/publikationen.html<br />

ROLLINGPLANET<br />

Seit Januar 2012 gibt es ROLLINGPLANET, das neue Portal mit<br />

Nachrichten und Aktionen <strong>für</strong> aktive Behinderte, Senioren<br />

und ihre Freunde.<br />

http://rollingplanet.net/<br />

Wanderwege <strong>für</strong> Rollstuhlfahrer<br />

nun auch online abrufbar<br />

Neue Internetpräsenz<br />

www.rollstuhlwandern-in-bw.de<br />

Stuttgart (pm). Wandern ist ein Freizeitvergnügen <strong>für</strong> die<br />

ganze Familie. Es macht Spaß, sich in der Natur zu bewegen,<br />

ist gesund und kostet nicht viel Geld. Damit auch <strong>für</strong> Rollstuhlfahrer<br />

und andere gehbehinderte Menschen der „Ausflug<br />

ins Grüne“ nicht am nächsten Wanderparkplatz endet,<br />

hat der Landesverband <strong>für</strong> Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung<br />

Baden-Württemberg die neue Internetpräsenz<br />

www.rollstuhlwandern-in-bw.de entwickelt. Dieses<br />

Projekt ist bundesweit einmalig.<br />

Für dieses Projekt hat der Landesverband seit 2001 rund 100<br />

kleine und große Wandertouren aus ganz Baden-Württemberg<br />

gesammelt. Alle Wege wurden bewertet (von „mühelos<br />

allein zu bewältigen“ bis „nur mit Hilfe zu bewältigen“) und<br />

einem „Stresstest“ unterzogen. Vertreter des Selbsthilfeverbandes<br />

haben als „Experten in eigener Sache“ die Tourentipps<br />

getestet bevor sie zur Veröffentlichung freigegeben<br />

wurden. „Menschen mit Behinderungen dürfen nicht vom<br />

Abenteuer Natur ausgeschlossen werden“, erklärte Landesverbandsgeschäftsführerin<br />

Jutta Pagel-Steidl bei der Präsentation<br />

des neuen Wanderportals. „Alle Touren sind <strong>für</strong> Menschen<br />

mit und ohne Behinderung geeignet und somit gelebte<br />

Beispiele <strong>für</strong> Inklusion im Freizeitbereich. Nicht nur die<br />

Tourentipps sondern auch die Darstellung im Internet ist<br />

barrierefrei. So sind beispielsweise alle Bilder und Links mit<br />

Alternativtexten versehen.“<br />

Die Daimler AG hat das Projekt „Wandern mit dem Rollstuhl“<br />

im Rahmen der Initiative „Wir bewegen was! – 125 Mitarbeiter-Projekte<br />

der Nachhaltigkeit“ im Jubiläumsjahr des Automobils<br />

2011 finanziell unterstützt.<br />

„Unser Ziel „Natur erleben ohne Barrieren“ werden wir auch<br />

in 2012 weiter verfolgen. Wir rufen daher alle auf, uns geeignete<br />

Tourentipps einzusenden“, erklärte Pagel-Steidl abschließend.<br />

Mehr dazu finden Sie unter www.rollstuhlwandern-in-bw.de<br />

Studie zum Recht auf politische<br />

Partizipation von Menschen mit<br />

Behinderungen<br />

Das UN-Hochkommissariat <strong>für</strong> Menschenrechte in Genf hat<br />

eine Studie zum Recht auf politische Partizipation von Menschen<br />

mit Behinderungen erstellt.Die Studie befasst sich insbesondere<br />

mit dem Inhalt des Artikels 29 der UN-Behindertenrechtskonvention.<br />

Sie wird im Rahmen der Sitzung im<br />

UN-Menschenrechtsrat am 1.3.2012 vorgestellt.<br />

Da es die Studie nur auf English gibt, haben wir <strong>für</strong> Sie einen<br />

einführenden Text erstellt und die Schlussfolgerungen und<br />

26 Bitte heraustrennen und kopieren! <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012


Empfehlungen der Studie ins Deutsche übertragen.<br />

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/monitoring-stelle/<strong>aktuell</strong>.html<br />

Hintergrund:<br />

Im Oktober vergangenen Jahres hat die Monitoring-Stelle<br />

ein Papier zum selben Thema veröffentlich (Autor: Dr. Leander<br />

Palleit (2011):Gleiches Wahlrecht <strong>für</strong> alle? Menschen mit<br />

Behinderungen und das Wahlrecht in Deutschland, Berlin:<br />

Deutsches Institut <strong>für</strong> Menschenrechte). Sie hat damit darauf<br />

aufmerksam gemacht, dass es mit Deutschlands völkerrechtlichen<br />

Verpflichtungen nicht in Einklang zu bringen<br />

ist, wenn bestimmte Gruppen von erwachsenen Menschen<br />

mit Behinderungen von Gesetzes wegen vom demokratischen<br />

Wahlrecht ausgeschlossen werden (siehe § 13 <strong>Nr</strong> 2<br />

und 3 Bundeswahlgesetz und die jeweils entsprechenden<br />

Normen in den Landeswahlgesetzen).<br />

Die Monitoring-Stelle sieht ihre Auffassung, dass entsprechende<br />

Ausschlüsse vom aktiven und passiven Wahlrecht<br />

mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht zu vereinbaren<br />

sind, durch die Studie des UN-Hochkommissariats in<br />

vollem Umfang bestätigt. Verfassungs- oder Rechtsvorschriften,<br />

die die politischen Rechte behinderter Menschen<br />

an die Rechts- und Handlungsfähigkeit knüpfen, sollten<br />

auch nach Meinung des Hochkommissariats „aus der innerstaatlichen<br />

Gesetzgebung und Praxis entfernt werden“<br />

(Absatz 70).<br />

Deutsches Institut <strong>für</strong> Menschenrechte<br />

Zimmerstraße 26/27<br />

10969 Berlin<br />

Tel. 030 259 359 450<br />

Fax. 030 259 359 459<br />

monitoring-stelle@institut-fuer-menschenrechte.de<br />

www.institut-fuer-menschenrechte.de<br />

Dokumentation der Tagung:<br />

“Deutschland auf dem Weg zur<br />

barrierefreien Gesellschaft?!”<br />

„UN-Behindertenrechtskonvention: Deutschland auf dem<br />

Weg zur barrierefreien Gesellschaft?!“ lautete der Titel der<br />

Tagung, die die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention<br />

und das BKB Bundeskompetenzzentrum<br />

Barrierefreiheit Ende Oktober 2011 in Berlin veranstalteten.<br />

Die wichtigsten Diskussionspunkte und Ergebnisse können<br />

Sie nun in der Tagungsdokumentation nachlesen.Wenn Sie<br />

an einem gedruckten Exemplar interessiert sind, können<br />

Sie dieses unter http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/no_cache/de/publikationen.html<br />

bestellen (Sie finden<br />

die Dokumentation, wenn Sie im Suchfeld „Publikationsart“<br />

den Begriff „Dokumentationen“ eingeben).<br />

Neue Smartphone-App<br />

von RehaScout<br />

Tank-Assistenz <strong>für</strong> Autofahrer<br />

mit Mobilitätseinschränkungen<br />

Meldungen<br />

Wenn Autofahrer mit Handicap<br />

allein unterwegs sind und<br />

tanken wollen, müssen sie<br />

häufig zunächst den Tankwart<br />

durch Hupen, Rufen oder Winken<br />

auf sich aufmerksam machen oder fremde Dritte um<br />

Hilfe bitten – manchmal durchaus problematisch. Die kostenfreie<br />

RehaScout Tank-Assistenz App <strong>für</strong> Smartphones<br />

bietet nun einen besseren Lösungsansatz an: Mithilfe dieser<br />

App fi nden Selbstfahrer mit Behinderung einfach und<br />

schnell Tankstellen, die Assistenz beim Tanken anbieten.<br />

Tankstellen mit Tank-Assistenz finden Die App ermittelt auf<br />

Knopfdruck passende Tankstellen im <strong>aktuell</strong>en Geo-Umfeld<br />

des Mobiltelefons und zeigt diese auf einer Landkarte an.<br />

Sie erlaubt aber auch eine geplante Suche nach Ort oder<br />

Postleitzahl. Mit einem Klick können App-Nutzer die Tankstelle<br />

auf Ihrer Fahrroute anrufen und anfragen, ob der<br />

Tankwart gerade Zeit hat, um beim Tanken behilfl ich zu<br />

sein. „Dieser vorherige Anruf ist wichtig“, betont Stephan<br />

Kesenheimer, Ideengeber der Tank-Assistenz App und Geschäftsführer<br />

des Infoportals <strong>für</strong> Menschen mit Behinderung<br />

RehaScout (www.rehascout.info). „Trotz der großen<br />

Hilfsbereitschaft der aufgeführten Tankstellen kann es ab<br />

und an zu Verzögerungen oder gar Ausfällen der Tank-Assistenz<br />

kommen. Nachts ist es beispielsweise bei manchen<br />

Tankstellen dem Personal untersagt, den Shop-Bereich zu<br />

verlassen. Gleiches kommt vor, wenn die Tankstelle nur mit<br />

einem Mitarbeiter besetzt ist.In Stoßzeiten kann es zu Wartezeiten<br />

kommen. Dann gilt es, lieber unkompliziert die<br />

nächste Tankstelle mit Tank-Assistenz via App zu ermitteln.“<br />

Das Angebot an Tankstellen mit Tank-Assistenz erweitert<br />

sich ständig - auch mithilfe aktiver App-Nutzer. Diese<br />

können Tankstellen, die ihnen Unterstützung beim Tanken<br />

angeboten haben und noch nicht in der Tank-Assistenz<br />

App enthalten sind, selbst eintragen. Die Tank-Assistenz<br />

App von RehaScout gibt es <strong>für</strong> iPhones und <strong>für</strong> Mobiltelefone<br />

mit dem Betriebssystem Android. Informationen zu den<br />

entsprechenden Downloadmöglichkeiten sowie eine kurze<br />

fi lmische Bedienungsanleitung lassen sich unter www.rehascout.info/mobilitaet<br />

einsehen. Die App selbst wie auch<br />

ihre Nutzung ist kostenfrei. Die Höhe der Kosten <strong>für</strong> die Anrufe<br />

bei den Tankstellen via App ist abhängig von den Tarifen<br />

des jeweiligen Netzbetreibers.<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012 Bitte heraustrennen und kopieren! 27


Bücher, Broschüren, Materialien<br />

Bücher &<br />

Broschüren<br />

Bundesvereinigung<br />

Lebenshilfe<br />

Integrationsassistenz in<br />

der Schule<br />

Damit Menschen mit Behinderung<br />

selbstbewusst und<br />

selbstbestimmt Bildungsangebote<br />

wahrnehmen können,<br />

müssen sie in allen Feldern<br />

des schulischen Lernens<br />

die Möglichkeit haben, auf bedarfsdeckende und individuell<br />

passende Assistenz zurückzugreifen. Das vorliegende<br />

Praxishandbuch greift gute lokale Beispiele auf<br />

und will mit der Bündelung von Materialien aus gelingender<br />

Praxis Impulse <strong>für</strong> die Arbeit an denjenigen<br />

Orten geben, an denen offensichtlich ein besonders ausgeprägter<br />

Weiterentwicklungsbedarf bzw. -wille<br />

besteht. Das schulische Bildungssystem in Deutschland<br />

stellt Kinder und Jugendliche sowie ihre Eltern vor die<br />

Situation, dass es sich im Verlauf der letzten Jahrzehnte<br />

erheblich ausdifferenziert hat und somit vielfach Wahlentscheidungen<br />

möglich bzw. nötig werden. Die vorgestellten<br />

Konzeptionen, Leistungstypbeschreibungen,<br />

Vertragsmuster mit Eltern, Schulen und Personal sowie<br />

Hilfeplanungen spiegeln das ganze Spektrum der Organisationsmöglichkeiten<br />

wider.<br />

Lebenshilfe-Verlag Marburg, November 2011, ISBN 978-3-<br />

88617-539-0, 1. Auflage 2011, DIN A4, 80 Seiten, EUR 12,00<br />

Thomas Kunz, Ria Puhl (Hrsg.)<br />

Arbeitsfeld Interkulturalität<br />

Grundlagen, Methoden und Praxisansätze<br />

der Sozialen Arbeit in<br />

der Zuwanderungsgesellschaft<br />

Wer beruflich mit Menschen<br />

unterschiedlicher Herkunft zu tun<br />

hat, benötigt fundiertes Wissenüber<br />

Zuwanderungsgeschichte,<br />

Herkunftsländer, internationale<br />

Verflechtungen, Migrationsprozesse<br />

und rechtliche Grundlagen.<br />

Daneben sind konzeptionelles<br />

und methodisches Handwerkszeug sowie persönliche<br />

Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit Vielfalt<br />

unerlässlich.<br />

Das Lehrbuch zeichnet Entwicklungen und Rückwirkun-<br />

gen auf die Profession nach und ist hierbei zugleich praxisorientiert.<br />

Darüber hinaus benennt es zukünftige<br />

Entwicklungsbedarfe und Perspektiven und bezieht in<br />

diese Überlegungen auch den Blick in andere europäische<br />

Länder ein.<br />

Die Beiträge liefern hierzu einführende Übersichten zur<br />

Beschaffenheit, zu Anforderungen sowie zu exemplarischen<br />

Praxisansätzen der Sozialen Arbeit in der Zuwanderungsgesellschaft.<br />

Die thematische Breite der Kapitel<br />

ist geeignet, sich ein Bild von den <strong>aktuell</strong>en Diskussionen<br />

zu machen und sich zwischen den unterschiedlichen<br />

Ansätzen zu orientieren.<br />

Der Band vermittelt darüber hinaus Ansätze des Könnens<br />

im Sinne von Darstellungen und dem Einüben<br />

praktischer Fähigkeiten. Schließlich unterbreitet er<br />

Angebote zur Ausprägung einer (professionellen) Haltung,<br />

das heißt, er liefert Studierenden Impulse <strong>für</strong> eine<br />

selbstkritische Bewusstmachung ihres Tuns im Sinne<br />

der eigenen (sozialen) Arbeit.<br />

Juventa Verlag Weinheim, ISBN 978-3-7799-2208-7<br />

EUR 19,95<br />

Antje Blume-Werry<br />

Lernverhalten von Kindern<br />

mit Hydrocephalus<br />

Zur Bedeutung des räumlichen<br />

Denkens <strong>für</strong> schulisches Lernen<br />

(Schriften zur Körperbehindertenpädagogik,<br />

herausgegeben von<br />

Volker Daut, Reinhard Lelgemann,<br />

Jens Boenisch und Annett Thiele,<br />

Bd. 6)<br />

Was wissen wir über die Besonderheiten<br />

im Lernen von Kindern mit<br />

einem Hydrocephalus, und wie können wir diese Kinder<br />

in ihrer Lernentwicklung unterstützen?<br />

Die vorliegende Studie richtet sich an Eltern und<br />

Pädagogen, stellt wissenschaftliche Erkenntnisse über<br />

Lernerschwernisse bei Kindern mit Hydrocephali unterschiedlichster<br />

Ursachen zusammen und fokussiert im<br />

Besonderen die Fähigkeiten in der räumlichen Wahrnehmung,<br />

das räumliche Denken und das Handeln unter<br />

visuell-räumlicher Kontrolle. Schwächen in diesen Bereichen<br />

haben erhebliche Auswirkungen auf den Alltag<br />

und das schulische Lernen in nahezu allen Fächern. Die<br />

Darstellung dieser vielfältigen Auswirkungen gibt auch<br />

erfahrenen Pädagogen eine veränderte Sicht auf schulisches<br />

Lernen.<br />

Das wesentliche Ergebnis der Studie ist ein Leitfaden zur<br />

Früherkennung, mit dessen Hilfe einem Voranschreiten<br />

der Schwäche begegnet werden kann. In diesem Zusammenhang<br />

werden auch Hinweise auf Hilfen (Spielmaterial,<br />

Arbeitsmaterial, Aufgabenstellungen) gegeben, um<br />

28 Bitte heraustrennen und kopieren! <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012


Nachteile, die Kinder durch eine Schwäche im räumlichen<br />

Denken im Unterricht haben, vermeiden oder verringern<br />

zu können.<br />

Die Testergebnisse betroffener Kinder sowie ausführliche<br />

Befragungen der Eltern zu den Krankheitsgeschichten<br />

und visuell-räumlichen Fähigkeiten ihrer Kinder geben<br />

Antworten auf folgende Fragen: Wie häufig sind Kinder<br />

mit einem Hydrocephalus von einer visuell-räumlichen<br />

Schwäche betroffen? Zeigen sich hinsichtlich der Ursache<br />

des Hydrocephalus oder hinsichtlich des erreichten<br />

Schulniveaus Unterschiede? An welchen Schwierigkeiten<br />

im Alltag können Eltern und Pädagogen schon frühzeitig<br />

visuell-räumliche Schwächen der Kinder erkennen?<br />

1. Auflage 2012, 504 Seiten, Broschur 15,8 x 23,5 cm<br />

ISBN 978-3-89896-472-2, 39,50 Euro, 64,50 sFr<br />

Dreessen, Detlef<br />

Hurra!!<br />

Wir sind in der Zeitung<br />

Eine Anleitung zur erfolgreichen Pressearbeit <strong>für</strong> Vereine,<br />

Verbände, Institutionen, Gruppen, Unternehmer,<br />

Künstler, Bürgerinitiativen und viele andere<br />

In diesem Buch erklärt Detlef Dreessen anschaulich, wie<br />

Pressearbeit in der Praxis funktioniert. Er gibt Tipps zum<br />

Umgang mit Reportern und Redaktionen, Hilfestellungen<br />

zum Verfassen von Pressemitteilungen und Hinweise,<br />

was bei Pressegesprächen und Fototerminen zu beachten<br />

ist. Dabei fließt sein Wissen aus langjähriger Arbeit<br />

als Journalist <strong>für</strong> verschiedene Zeitungen und andere<br />

Medien ebenso ein wie Erfahrungen aus ehrenamtlicher<br />

und professioneller Pressearbeit <strong>für</strong> verschiedene Einrichtungen<br />

und Unternehmen.<br />

Das Buch ist eine praxisorientierte Hilfestellung <strong>für</strong> Vorsitzende<br />

und Pressebeauftragte<br />

von kulturellen, sozialen und<br />

politischen Organisationen<br />

und Einrichtungen, aber auch<br />

<strong>für</strong> Schulleiter, Kulturschaffende,<br />

Unternehmer und alle, die<br />

ihre Pressearbeit optimieren<br />

wollen.<br />

1. Aufl. 2011<br />

14,90 Eur[D] / 15,40 Eur[A]<br />

ISBN 978-3-939993-04-9<br />

Materialien<br />

Bücher, Broschüren, Materialien<br />

Frank Pinner (2011)<br />

Am Leben in der Gemeinde<br />

teilhaben – Lokaler Teilhabekreis<br />

(in Leichter Sprache und als Fachheft)<br />

Zielsetzung von Teilhabekreisen ist es, die politischen<br />

Bedingungen vor Ort so mitzugestalten, dass die Belange<br />

von Menschen mit Behinderung gesehen, aufgenommen<br />

werden und ihre selbstbestimmte Teilhabe vor Ort<br />

gestärkt wird. Der Lokale Teilhabekreis vor Ort besteht<br />

aus einer Runde von Menschen mit und ohne Behinderung.<br />

Der Kreis entwickelt einen selbstverständlichen<br />

Umgang, sowie ein gleichberechtigtes Miteinander von<br />

Menschen mit und ohne Behinderung im Gemeinwesen<br />

und knüpft Kontakte vor Ort. Dies kann sowohl <strong>für</strong><br />

umziehende Bewohner von (Komplex) Einrichtungen in<br />

gemeindeintegrierte Wohnformen als auch <strong>für</strong> Menschen<br />

mit Behinderung und/oder psychischer Erkrankung,<br />

die in ihrem Gemeinwesen bereits wohnen, jedoch<br />

bisher noch nicht „angekommen“ und ohne oder wenig<br />

Kontakte in die Gemeinde sind, von Bedeutung sein.<br />

In Leichter Sprache:<br />

Das Heft will allen Menschen<br />

Mut machen, gemeinsam mit<br />

Mitbürgern <strong>für</strong> ein Leben in<br />

der Gemeinde zu kämpfen.<br />

Mit diesem Heft in leichter<br />

Sprache haben alle Zugang<br />

zur Idee der Lokalen Teilhabekreise.<br />

Freiburg im Breisgau<br />

(CBPSpezial 2 - in leichter Sprache),<br />

40 Seiten,<br />

Preis: 3,50 EUR plus Versandkosten<br />

Konzept – Methode – Arbeitsschritte – Praxis:<br />

Der CBP freut sich mit diesem Heft ein Praxishandbuch<br />

präsentieren zu dürfen. Es geht um das große Thema, wie<br />

Menschen mit Behinderung oder psychischen Erkrankungen,<br />

die in assistierten und unterstützten Wohnformen<br />

leben, besser am Gesellschaftsleben teilhaben können.<br />

Der CBP hat <strong>für</strong> das Ziel der Begleitung durch Fachkräfte<br />

eine Handlungsmethode entwickelt - der Lokale Teilhabekreis.<br />

Sowohl die Methode als auch die praktische Umsetzung<br />

wird aus fachlicher und persönlicher Perspektive<br />

dargestellt. Das Besondere ist dabei das Streben eines<br />

gleichberechtigten Miteinanders aus unterschiedlichen<br />

Perspektiven - aus der Perspektive der Menschen mit<br />

Behinderung oder psychischer Erkrankung, Mitbürger(inne)n<br />

der lokalen Gemeinde sowie Fachkräften.<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012 Bitte heraustrennen und kopieren! 29


Bücher, Broschüren, Materialien<br />

Freiburg im Breisgau<br />

(CBP-Spezial 2), 56 Seiten<br />

Preis: 7,50 EUR <strong>für</strong> CBP-Mitglieder, 9,90 EUR <strong>für</strong> Nichtmitglieder<br />

zzgl. Versandkosten<br />

Bestellung ab 5 Hefte 5,90 EUR pro Stück <strong>für</strong> Mitglieder (<strong>für</strong><br />

Nichtmitglieder 6,90 EUR) zzgl. Versandkosten<br />

http://www.cbp.caritas.de/83615.asp<br />

Caritasverband Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V.<br />

Bundesfachverband im Deutschen Caritasverband<br />

Karlstraße 40, 79104 Freiburg, Deutschland<br />

Telefon: +49(0)761/200-301, E-Mail: cbp@caritas.de<br />

Deutschland-Atlas<br />

„Barrierefrei ans Ziel“<br />

Dieser neue Atlas ist ein ideales Nachschlagewerk<br />

<strong>für</strong> Menschen mit eingeschränkter<br />

Mobilität, denn er enthält<br />

einmalige Informationen:<br />

In top<strong>aktuell</strong>er Kartografie Deutschland<br />

1:300.000 und in City-Großraumkarten<br />

1:100.000 wurden erstmalig<br />

bundesweit an den Autobahnen barrierefreie<br />

Tank- und Raststätten und Autohöfe, sowie<br />

sämtliche Parkplätze (mit und ohne WCs) gekennzeichnet.<br />

Das Verzeichnis „Raststätten & Autohöfe in Deutschland“<br />

enthält Hinweise zur barrierefreien Nutzung.<br />

Ausgewählte Hotels mit barrierefreier Ausstattung sind<br />

in der Kartografie 1:300.000 gekennzeichnet und in<br />

einem Hotelverzeichnis schnell zu finden. Der Straßenatlas<br />

wird erst im 2. Halbjahr im Buchhandel in ähnlicher<br />

Ausstattung erhältlich sein. Nutzen Sie daher die Möglichkeit,<br />

vorab schon diesen Atlas zu bekommen und profitieren<br />

Sie von den Sonderpreisen bei einer Sammelbestellung<br />

<strong>für</strong> Ihre Mitarbeiter, Kunden, Freunde und Mitglieder!<br />

Kartografischer Verlag, WAY OK ...wegweisend<br />

Schockenriedstrasse 44, 70565 Stuttgart<br />

Tel: 0 711 22 29 57 66, Fax: 0 711 22 29 57 70<br />

uta.unkel@way-ok.de<br />

„Informationsmaterial <strong>für</strong><br />

Schwangere nach einem<br />

auffälligen Befund in der<br />

Pränataldiagnostik"<br />

zur Aushändigung an Schwangere<br />

nach § 2a Abs. 1 SchKG <strong>für</strong> gynäkologische<br />

Fachkräfte<br />

In der vom 1. Januar 2010 an geltenden Fassung regelt das<br />

SchKG die Aufgaben der ärztlichen Beratung insbesondere<br />

bei auffälligem Befund nach Pränataldiagnostik neu.<br />

Das Gesetz sieht u. a. vor, dass Ärztinnen und Ärzte der<br />

Schwangeren bei einem auffälligen Befund im Rahmen<br />

ihrer Beratung Informationsmaterial zum Leben mit<br />

einem geistig oder <strong>körper</strong>lich behinderten Kind und dem<br />

Leben von Menschen mit einer geistigen oder <strong>körper</strong>lichen<br />

Behinderung aushändigen (vgl. § 2a Absatz 1 SchKG).<br />

Um Ärztinnen und Ärzte bei der Beratung der Schwangeren<br />

in dieser <strong>für</strong> sie hochbelastenden Situation zu unterstützen,<br />

hat die Bundeszentrale <strong>für</strong> gesundheitliche Aufklärung<br />

entsprechend § 1 Abs. 1a Informationsmaterialien<br />

erstellt. Dieses umfasst u.a. den Hinweis auf den Rechtsanspruch<br />

auf psychosoziale Beratung nach § 2 SchKG und<br />

auf Kontaktadressen von Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen<br />

sowie Behindertenverbänden und Verbänden von<br />

Eltern behinderter Kinder.<br />

Broschüre, DIN A4, 20 Seiten, kostenlos (pdf-Dokument<br />

oder max. 25 gedruckte Exemplare)<br />

http://www.bzga.de/botmed_13450002.html<br />

Tel.: 0221 8992-0, E-Mail: poststelle@bzga.de<br />

Bundesvereinigung Lebenshilfe<br />

Leben in der Gemeinde heute<br />

Mittendrin – da leben,<br />

wo alle Anderen auch leben<br />

Ein wichtiger Baustein von Inklusion im<br />

Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention<br />

ist die Sozialraumorientierung.<br />

Doch der Perspektivenwechsel von der<br />

Institutionenorientierung hin zu einem Leben in der<br />

Gemeinde ist noch vorwiegend eine Diskussion in Fachzirkeln.<br />

Behinderte Menschen selbst haben sich noch<br />

wenig mit diesem Thema auseinandergesetzt. Diese Broschüre<br />

stellt entsprechende Angebote und gelungene<br />

Beispiele vor, aus allen Lebensbereichen, <strong>für</strong> alle Altergruppen.So<br />

können Menschen mit und ohne Behinderung<br />

sich ein Leben in der Gemeinde vorstellen und die<br />

vorgestellten Beispiele geben allen interessierten Menschen<br />

Anregungen zur eigenen Standortbestimmung:<br />

- Wie möchte ich leben?<br />

- Welche Form der gesellschaftlichen Integration/Inklusion<br />

ist <strong>für</strong> mich richtig?<br />

- In welcher Form möchte ich vernetzt sein?<br />

- Wie ist eigentlich mein Lebensstil?<br />

Fachleute und Professionelle können eine Standortbestimmung<br />

ihrer Angebote in Bezug auf die örtliche Vernetzung<br />

machen und Schritte in Richtung Gemeinde<br />

ableiten. Vertreter der Gemeinden und/oder Städte<br />

bekommen Anregungen <strong>für</strong> die Entwicklung von »sozialen<br />

Kommunen«, die niemanden ausgrenzen.<br />

1. Auflage 2011, 21 x 27 cm, broschiert, 32 Seiten, 5,00 EUR<br />

ISBN 978-3-88617-537-6<br />

30 Bitte heraustrennen und kopieren! <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012


Bestellung per Fax: 02 11/64 00 4-20<br />

Gerhard Grunick & Dr. Nicola Maier-Michalitsch (Hrsg.)<br />

Leben Pur – Wohnen<br />

Erwachsen werden und Zukunft gestalten<br />

mit schwerer Behinderung<br />

Der sechste Band der Buchreihe Leben pur steht unter<br />

dem übergeordneten Thema „Erwachsen werden – Zukunft<br />

gestalten“. Wenn Jugendliche erwachsen werden,<br />

finden Ablösungsprozesse vom Elternhaus statt, die entsprechend<br />

vorbereitet und begleitet werden müssen. Bei<br />

Menschen mit schweren Behinderungen müssen Wünsche<br />

und Zukunftsvorstellungen erst entwickelt werden.<br />

Oftmals gibt es keine Vorstellungen von Möglichkeiten,<br />

die Zukunft – zum Beispiel hinsichtlich der Wohnsituation<br />

– zu planen. Eine persönliche Zukunftsplanung kann<br />

ein hilfreicher Ansatz sein: Ein Unterstützerkreis kann<br />

vielfältige Ideen entwickeln, Angehörige entlasten und<br />

bei der Umsetzung der Pläne unterstützen.<br />

Beim Wohnen gilt heute zunehmend das Motto „ambulant<br />

vor stationär“. Erste Modelle kleinerer, dezentraler<br />

Wohneinheiten oder WGs mit neuen Träger- und Finanzierungsmodellen<br />

sowie neue technische Entwicklungen<br />

(„smart homes“) werden vorgestellt. Das Buch informiert<br />

über neue Forschungsergebnisse und Projekte und<br />

bietet durch den starken Praxisbezug eine anschauliche<br />

und interessante Lektüre.<br />

Name + ggf. Institution:<br />

Straße/Ort:<br />

Bestellabschnitt Leben pur – Wohnen<br />

Bücher, Broschüren, Materialien<br />

Mit Beiträgen von: Michaela Wölk, Zukunftsforscherin;<br />

Prof. Ute Fischer, Dipl-Psych.; Prof. Monika<br />

Seifert, Vorsitzende der Dt. Heilpäd. Gesellschaft<br />

Berlin; Gertrud Fiala, Architektin; Prof. Jo<br />

Jerg, Ev.Hochschule Ludwigsburg; Roland<br />

Schwarz, Sozialpädagoge Norwegen; Dr. Walther<br />

Witting, Päd. Leiter Kleine Oase; Norbert Müller-<br />

Fehling, <strong>bvkm</strong>; Dr. Stefan Doose, Behindertenpädagoge;<br />

Stephan Werner und sein Vater; Prof.<br />

Dr. Andreas Fröhlich, Prof. em. <strong>für</strong> Allg. Sonderpädagogik;<br />

JProf. Erik Weber, Juniorprof. in Sonderpädagogik;<br />

Reinhold Scharpf, Verein <strong>für</strong> Körperbehinderte<br />

Allgäu; Bernadette Bros-Spähn,<br />

Wolfgang Spähn und Deborah Hösch, Verein Gemeinsam<br />

leben – gemeinsam lernen e.V.<br />

Stückzahl: ISBN: 978-3-910095-85-4 Bestellnummer: 85<br />

Nichtmitglied (EUR 17,40 Euro) Mitglied (EUR 11 Euro)<br />

NEU!<br />

<strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte Menschen e.V., Brehmstraße 5-7,<br />

40239 Düsseldorf, Tel. 02 11/ 64 00 4-15, Fax.: 02 11/64 00 4-20, e-mail: verlag@<strong>bvkm</strong>.de, www.<strong>bvkm</strong>.de<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012 Bitte heraustrennen und kopieren! 31


Bücher, Broschüren, Materialien<br />

Klar & Deutlich – Deutschlands<br />

einzige Zeitung in leichter Sprache<br />

Der Spaß am Lesen<br />

Verlag gibt Lesestoff<br />

<strong>für</strong> Menschen heraus,<br />

denen das Lesen<br />

schwer fällt. Menschen<br />

mit Behinderungen,<br />

mit niedrigem Bildungsniveau<br />

oder mit<br />

Deutsch als Fremdsprache<br />

können auf<br />

diese Art und Weise<br />

trotz Leseschwäche<br />

mitreden über <strong>aktuell</strong>e<br />

Geschehnisse oder<br />

Wissenswertes nachschlagen.<br />

Unser Motto<br />

ist: Lesen soll Spaß<br />

machen. Nur dann<br />

geht’s immer besser!<br />

Die positive Spirale des Lesens<br />

Wir glauben an die Kraft der einfachen Sprache. Spannende<br />

und lustige Texte,die zur eigenen Lebenswelt passen<br />

und an das Leseniveau anschließen, helfen beim Lesenlernen.<br />

Denn sie machen Spaß. Was Spaß macht, das<br />

macht man öfter. Und was man oft macht,lernt man von<br />

ganz alleine immer besser. So bekommt der Leser Selbstvertrauen<br />

und hat Spaß am Lesen. Und darum geht’s!<br />

Klar & Deutlich ist die leicht verständliche Zeitung vom<br />

Spaß am Lesen Verlag. Auf 12 Seiten stehen <strong>aktuell</strong>e Nachrichten,<br />

Hintergrundberichte, Gesundheitstipps, Rätsel<br />

und mehr. Genau wie in einer „normalen” Zeitung. Aber<br />

Klar & Deutlich ist anders als andere Zeitungen. Die Artikel,<br />

geschrieben von professionellen Redakteuren, enthalten<br />

kaum Fremdworte oder Fachbegriffe. Wenn sie unvermeidlich<br />

sind, werden sie gut erklärt. Die Schrift ist größer<br />

als in „normalen” Zeitungen und die Sätze sind kürzer.<br />

Außerdem ist das Layout besonders übersichtlich. Seit Februar<br />

2009 erscheint Klar & Deutlich sechs Mal pro Jahr.<br />

Der Spaß am Lesen Verlag ist die deutsche Variante des<br />

holländischen Verlages Eenvoudig Communiceren, der bereits<br />

seit 1994 Zeitungen, Bücher und informative Broschüren<br />

<strong>für</strong> Menschen mit Leseschwierigkeiten herausgibt.<br />

Mehr Info’s zu unseren Büchern, unserer Mission und<br />

Arbeitsweise auf www.spassamlesenverlag.de. Sie finden<br />

uns auch auf facebook und twitter!<br />

Klar & Deutlich Abo-Aktion<br />

Der Spaß am Lesen Verlag bietet den Leserinnen und Lesern<br />

von <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> “Klar & Deutlich” ein Jahr zum besonders<br />

günstigen Kennenlern-Tarif an:<br />

Das <strong>bvkm</strong>-Klar & Deutlich-Abo kostet:<br />

Anzahl Preis<br />

1 Exemplar EUR 55,00 <strong>für</strong> Institutionen<br />

EUR 36,00 <strong>für</strong> Privatpersonen<br />

2-4 je EUR 28,50<br />

5-9 je EUR 22,00<br />

10-14 je EUR 18,00<br />

15 oder mehr je EUR 14,00<br />

Alle Preise inkl. MWSt. und inkl. Versand innerhalb<br />

Deutschlands.<br />

Anmeldungen an info@spassamlesenverlag.de<br />

Kennwort: <strong>bvkm</strong>-Abo-Aktion.<br />

32 Bitte heraustrennen und kopieren! <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012


Termine<br />

8. bis 11. März in Nürnberg<br />

Werkstätten:Messe 2012<br />

Alle Jahre wieder eröffnet die Werkstätten:Messe ihre<br />

Pforten am Standort Nürnberg. Die Werkstätten <strong>für</strong><br />

behinderte Menschen zeigen hochwertige Produkte <strong>für</strong><br />

Haus, Garten, Freizeit und vieles mehr. Wir hoffen, dass<br />

auch Ihr Interesse durch die ausgestellten Produkte und<br />

die Frage, wie in Werkstätten produziert wird, geweckt<br />

wird.<br />

Ort: NürnbergMesse CCN-West, 90471 Nürnberg<br />

http://www.werkstaettenmesse.de<br />

BAG WfbM, Claudia Fischer<br />

Telefon: 0 69 - 94 33 94 35<br />

März 2012 bis Oktober 2013<br />

Online-Akademie bietet Weiterbildung <strong>für</strong> Menschen<br />

mit Behinderung<br />

Kassel:Das Bildungs- und Forschungsinstitut zum selbstbestimmten<br />

Leben Behinderter - bifos e. V. startet 2012 eine<br />

Online-Akademie <strong>für</strong> Menschen mit Behinderungen, die ihr<br />

eigenes Leben selbstbestimmter gestalten möchten.<br />

In der von der Aktion Mensch geförderten Weiterbildung<br />

geht es um Themen wie Persönliche Assistenz, Beschäftigung<br />

auf dem Arbeitsmarkt oder Hilfsmittel <strong>für</strong> verschiedene<br />

Lebensbereiche. Grundlagen der Selbstbestimmung<br />

werden vermittelt.Diskriminierungen können damit besser<br />

erkannt werden. Ebenso können rechtliche Grundkenntnisse<br />

erlernt werden, z. B. Wie begründet man einen Antrag?<br />

Was ist ein Bescheid, ein Widerspruch, eine Klage? Wie wird<br />

ein Finanzplan <strong>für</strong> ein Persönliches Budget erstellt? Die Teilnehmer/innen<br />

üben, wie sie die gewünschten Veränderungen<br />

in ihrem Leben planen und umsetzen können. Sie entwickeln<br />

Strategien,um ihre Ziele sinnvoll zu begründen und<br />

dann durchzusetzen.<br />

Angesprochen werden Menschen mit Behinderung, auch<br />

Jugendliche, die eine verbesserte Teilhabe im privaten und<br />

beruflichen Leben erreichen wollen. Da die Weiterbildung<br />

überwiegend in Online-Kursen durchgeführt wird, ist <strong>für</strong><br />

die Dauer der Weiterbildung ein Internetzugang notwendig.<br />

Grundkenntnisse in der Nutzung des Internets und in<br />

einem Schreibprogramm sind Voraussetzung <strong>für</strong> die Teilnahme.<br />

Die Weiterbildung wird vom März 2012 bis Oktober 2013<br />

durchgeführt. Beginn und Dauer der Kurse sind abhängig<br />

vom individuellen Tempo des/r Teilnehmers/in. Weitere Informationen<br />

gibt es unter www.bifos-ok.de.<br />

Anmeldungen werden unter info@bifos.de entgegen genommen.<br />

bifos e. V.<br />

Kölnische str. 99, 34119 Kassel<br />

Tel.: 0561 - 72 885 40<br />

Termine<br />

9.-10. März 2012 im KuKo Rosenheim<br />

Kongress “PETÖ UND INKLUSION”<br />

Der <strong>Bundesverband</strong> der Konduktoren e.V. veranstaltet bereits<br />

seit 2000 alle zwei Jahre gemeinsam mit jeweils wechselnden<br />

FortSchritt-Vereinen oder Trägern konduktiver Einrichtungen<br />

Kongresse oder Fachtagungen zur Konduktiven<br />

Förderung. Je nach <strong>aktuell</strong>er Situation und regionalem<br />

Schwerpunkt wird aus den facettenreichen Themenbereichen<br />

dieser ganzheitlichen Pädagogik ein anderes Motto<br />

gewählt.<br />

In diesem Jahr greifen wir auf die philosophischen Wurzeln<br />

der Konduktiven Förderung zurück und stellen ein Menschenbild<br />

der Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung in<br />

den Mittelpunkt.<br />

Die im März 2009 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention<br />

hat eine deutsch-landweite Diskussion<br />

über den Weg zu einer Inklusiven Gesellschaft – einer Gesellschaft,<br />

an der alle Menschen wirklich gleichberechtigt<br />

teilhaben – ausgelöst. Besonders die Diskussion um die Zukunft<br />

der Schule steht im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit.<br />

In Bayern wurde jetzt der Zugang behinderter Kinder<br />

zu den Regelschulen erleichtert und der Aufbau von Inklusionsschulen<br />

im Schulgesetz verankert. Dies wirft viele<br />

Fragen auf und erzeugt bei Lehrern und Eltern teilweise<br />

große Ängste.Wir wollen zeigen, dass Inklusion in der Schule<br />

zwei sehr weitreichende Ziele haben muss:<br />

- die individuellen Bedürfnisse ALLER Schüler zu berücksichtigen<br />

und<br />

- den GESAMTEN Unterricht nach und nach zu verbessern.<br />

(nach Stähling)<br />

Das pädagogische Konzept der Konduktiven Förderung zielt<br />

seit jeher auf die Integration. Konduktoren sind die idealen<br />

Fachkräfte in einer Inklusiven Schule. Wir werden über erfolgreiche<br />

Beispiele aus In- und Ausland berichten, über<br />

Konsequenzen <strong>für</strong> Bayern und Deutschland diskutieren und<br />

dabei auch das in Bayern zum 01.08.2011 in Kraft getretene<br />

Schulgesetz (Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz,<br />

BayEUG) berücksichtigen.<br />

Aber auch außerhalb der Schule, also bei der Wohnsituation,<br />

im Arbeitsleben und bei der Freizeitgestaltung sind wir<br />

weit von einer Inklusion behinderter Menschen entfernt.<br />

Wir wollen den Handlungsbedarf und mögliche Lösungswege<br />

aufzeigen. Auf dem Weg in eine Inklusive Gesellschaft<br />

brauchen wir die Konduktive Förderung nach Petö!<br />

Anlässlich des 10. Geburtstags des “Kindergartens Sonnenschein”<br />

in Rosenheim-Oberwöhr veranstaltet der Elternverein<br />

FortSchritt Rosenheim e.V. gemeinsam mit dem <strong>Bundesverband</strong><br />

der Konduktoren e.V. diesen Fachkongress. In<br />

diesem Kindergarten werden <strong>körper</strong>- und mehrfach behinderte<br />

Kinder mit der “Konduktiven Förderung nach Petö”<br />

ganzheitlich gefördert und auf ein möglichst selbstständiges<br />

und selbstbestimmtes Leben vorbereitet. Die Angebote<br />

reichen von Frühförderung bzw. Eltern-Kind-Gruppe über<br />

den Kindergarten bis zur ambulanten Förderung von Schulkindern.<br />

www.petoe-und-inklusion.de<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012 Bitte heraustrennen und kopieren! 33


Termine<br />

14. - 15. März 2012 in Berlin<br />

Leichte Sprache kann man lernen<br />

Die Paritätische Akademie bietet in Kooperation mit<br />

»Mensch zuerst« ein Seminar über leichte Sprache an. Die<br />

Veranstaltung wendet sich vor allem an Mitarbeitende im<br />

Bildungsbereich, in der Beratung und in der Öffentlichkeitsarbeit.<br />

Das Seminar findet am 14. und 15. März 2012 in<br />

Berlin statt; Anmeldeschluss ist am 20. Februar 2012. Themen<br />

der Schulung sind neben grundlegenden Fragen von<br />

Sinn und Zielgruppen auch Übungen zum Schreiben und<br />

Sprechen von leichter Sprache sowie das Besprechen eigener<br />

Beispielstexte.<br />

Kompetenzzentrum Persönliches Budget<br />

Der Paritätische Wohlfahrtsverband<br />

Oranienburger Straße 13-14, 10178 Berlin<br />

Telefon (allgemein): 030 24636 347<br />

E-Mail: budget@paritaet.org<br />

17. März 2012 in Berlin, St. Joseph-Krankenhaus, 9:45 - 15.00<br />

Tagung “Der Wunsch nach Sterbehilfe im<br />

Krankenhaus – ethische und theologische<br />

Herausforderungen”<br />

34. Workshop Medizinethik<br />

Auch bei optimaler palliativmedizinischer Behandlung<br />

gibt es Patienten, die den Wunsch nach Sterbehilfe<br />

äußern. Medizinerinnen und Mediziner sind wie das<br />

gesamte Umfeld des Patienten mit einer schwierigen<br />

und belastenden Situation konfrontiert. Was bedeutet<br />

professionelles ärztliches Handeln am Lebensende in<br />

diesen Fällen? Wir bringen Vertreterinnen und Vertreter<br />

mit unterschiedlichen ethischen und theologischen<br />

Perspektiven ins Gespräch. Das detaillierte Programm<br />

finden Sie im Internet unter<br />

http://www.eaberlin.de/programm_detail.php?vstg_id=<br />

9816&archiv=0<br />

19. März 2012, 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr in Berlin<br />

Aktuelles aus der Reform<br />

der Eingliederungshilfe<br />

Der umfangreiche, bereits seit einigen Jahren betriebene<br />

Reformprozess zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe<br />

auf der Grundlage der ASMK-Beschlüsse soll ab<br />

Ende 2011 in die Phase der konkreten Gesetzgebung einmünden.<br />

Dazu liegen diverse und z. T. detaillierte Vorschläge<br />

vor. Konfliktlinien sind im Wege der Beteiligung<br />

unterschiedlicher Akteure im Rahmen des Reformprozesses<br />

bearbeitet worden. Freilich bestehen nach wie vor zu<br />

verschiedenen Fragen divergierende Positionen der unterschiedlichen<br />

Interessenvertretungen. Mit Spannung werden<br />

daher erste konkrete Gesetzesvorschläge des Bundes<br />

erwartet. Die Tagung soll daher dazu dienen, vorhandene<br />

Änderungsvorschläge vorzustellen und mit Blick auf deren<br />

mögliche Konsequenzen eingehend zu erörtern. Dabei soll<br />

die Perspektive aller relevanten Akteursgruppen berücksichtigt<br />

werden.<br />

Basierend auf den Ergebnissen der Tagung sollen ggf. zeitnah<br />

Ergänzungs- oder Alternativvorschläge unterbreitet<br />

werden bzw. die weitere Bearbeitung im Deutschen<br />

Verein geplant werden. Dabei ist auf den bisherigen Empfehlungen<br />

des Deutschen<br />

Vereins anzusetzen,die z.T.umfangreich in die Beratungen<br />

und Entwürfe der Unterarbeitsgruppen und der Begleitprojekte<br />

der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung<br />

der Eingliederungshilfe eingeflossen sind.<br />

Zielgruppe: Entscheidungsträger/innen aus Politik, Verwaltung<br />

und Zivilgesellschaft,Wissenschaftler/innen und<br />

Interessierte aus dem Bereich der Rehabilitation und Teilhabe<br />

Infos unter http://www.deutscher-verein.de/03events/2012/gruppe4/f-426-12/<br />

26. März 2012 in München<br />

28. März 2012 in Bayreuth<br />

23.April 2012 in Mainz<br />

25.April2012 in Würzburg<br />

„LEA Leseklub® – Lesen Einmal Anders“ – Ein inklusives<br />

Freizeit- und Bildungsangebot<br />

„Wer nicht lesen kann, der will auch nicht lesen!“, das ist<br />

ein häufiges Vorurteil, mit dem Menschen mit (geistiger)<br />

Behinderung konfrontiert werden. Das es nicht so ist,zeigt<br />

das Angebot „LEA Leseklub- Lesen Einmal Anders“ des Vereines<br />

KuBus e.V. Der LEA Leseklub ist ein Lesezirkel <strong>für</strong> Erwachsene<br />

mit und ohne Behinderung. Einmal in der Woche<br />

treffen sich die Leseklubmitglieder an einem öffentlichen<br />

Ort (z.B. einem Café), um gemeinsam ein Buch zu Lesen.<br />

Das Besondere am LEA Leseklub ist, das jeder mitmachen<br />

kann. Es ist egal, wie gut oder ob man lesen kann. Hilfestellungen<br />

geben sich die Mitglieder gegenseitig oder<br />

erhalten sie von den ehrenamtlichen MitleserInnen. Der<br />

LEA Leseklub ist ein inklusives Freizeit- und Bildungsangebot,<br />

das nicht nur Menschen mit Behinderung mehr soziale<br />

und kulturelle Teilhabe ermöglicht, sondern auch<br />

Menschen mit und ohne Behinderung aufgrund eines gemeinsamen<br />

Interesses zusammen bringt.<br />

Das eintägige Seminar führt in das Konzept und die Methode<br />

des LEA Leseklubs ein, gibt einen Einblick in das Thema<br />

„Menschen mit (geistiger) Behinderung und Lesen“<br />

und beinhaltet Anregungen zum Aufbau und Durchführung<br />

eines LEA Leseklubs sowie Unterstützung und Beratung<br />

durch KuBus e.V. auch nach dem Seminar. Die Teilnahme<br />

am Seminar berechtigt zur Eröffnung regionaler<br />

LEA Leseklubs und ermöglicht Eintritt in das bundesweite<br />

LEA Leseklub-Netzwerk. Das Seminarangebot richtet sich<br />

an MitarbeiterInnen der Behindertenhilfe, Bibliotheken,<br />

kulturellen Institutionen und MitbürgerInnen, die an einem<br />

Ehrenamt im LEA Leseklub interessiert sind.<br />

Weitere Informationen unter:<br />

www.kubus-ev.de/lea-leseklub<br />

Veranstaltungsort:<br />

26.03.2012 in München, JH München-Park, Miesingstr.<br />

4, 81379 München<br />

28.03.12 in Bayreuth, Averna Kongress – Hotel in der<br />

Wagnerstadt, Eduard-Bayerlein-Str. 5, 95445 Bayreuth<br />

23.04.2012 in Mainz, Erbacher Hof – Akademie und Tagungszentrum<br />

des Bistums Mainz, Grebenstr. 24-26,<br />

55116 Mainz<br />

25.04.2012 in Würzburg, JH Würzburg, Fred-Josef-Platz<br />

34 Bitte heraustrennen und kopieren! <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012


2, 97082 Würzburg<br />

Teilnahmebeitrag: 100,- EUR, ermäßigt 80,-EUR (KuBus-<br />

Mitglieder, Studierende, Ehrenamtliche)<br />

Kosten <strong>für</strong> Verpflegung und LEA Leseklub®- Materialien<br />

sind im Teilnahmebetrag enthalten.<br />

Bei Fragen und Anmeldung wenden Sie sich an: KuBus e.V.,<br />

Projekt LEA Leseklub®, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf, Tel.<br />

0211 468 418 40, Mail: lea@kubus-ev.de<br />

27. März 2012 in Leipzig<br />

Fachtagung<br />

“Jugendsexualität und Behinderung”<br />

Am 27.3.2012 findet im Festsaal des Neuen Rathauses der<br />

Stadt Leipzig die Fachtagung „Jugendsexualität und Behinderung“<br />

statt. Veranstalter sind die Universität Leipzig<br />

und der Verein „Leben mit Handicaps“ in Kooperation mit<br />

der Bundeszentrale <strong>für</strong> gesundheitliche Aufklärung. Auf<br />

dieser Tagung werden die Ergebnisse der in Sachsen<br />

durchgeführten Studie „Jugendsexualität und Behinderung“<br />

durch das Forscherinnenteam vorgestellt und in<br />

Workshops mit Fachkräften diskutiert.<br />

Informationen und Anmeldeformular: projecta köln, Venloer<br />

Str. 241-245, 50823 Köln, 0221.8008326, jugendsexualitaet+Behinderung@projecta-koeln.de<br />

28. März 2012 in Frankfurt a.M.<br />

„Schwierige Pflege: Fixierung ist keine Lösung“<br />

Über Freiheitseinschränkende Maßnahmen in der häuslichen<br />

Versorgung wird geschwiegen. Es ist aber bekannt,<br />

dass sie angewandt werden. Über die Verbreitung, Erscheinungsformen<br />

und Strategien zur Rechtfertigung gibt<br />

es in Deutschland bislang keine gesicherten Erkenntnisse.<br />

Mit dem Forschungsprojekt ReduFix ambulant liegen jetzt<br />

Ergebnisse dazu vor. Wie der Veranstalter schreibt, sollen<br />

diese Ergebnisse und Schlussfolgerungen sowie Alternativen<br />

zu und Interventionen bei Freiheitsentziehenden<br />

Maßnahmen in der Häuslichkeit vorgestellt und diskutiert<br />

werden. Die dreijährige Forschungsarbeit zeigt, wie Angehörige<br />

und professionell Helfende mit herausfordernden<br />

Betreuungssituationen umgehen können, ohne die<br />

Lebensqualität und Rechte der Menschen mit Hilfe- und<br />

Pflegebedarf einzuschränken.<br />

Institut <strong>für</strong> angewandte Sozialforschung AGP (Alter Gesellschaft<br />

Partizipation)<br />

Informationen auf der Homepage des Instituts AGP:<br />

http://agp-freiburg.de/<br />

13. und 14. April 2012 in Hamburg<br />

Sie sind uns nur geliehen – und doch entscheiden<br />

wir über das „Sein“<br />

Intensivpflege- und Palliativcarekinder in Pflegefamilien<br />

Weitere Informationen:<br />

<strong>Bundesverband</strong> behinderter Pflegekinder e.V.<br />

Kirchstr. 29<br />

26871 Papenburg<br />

Tel. 04961/665241<br />

Termine<br />

17. bis 19. April 2012 in Würzburg<br />

WENN WORTE FEHLEN…<br />

Fachtagung: Hilfen <strong>für</strong> hörgeschädigte Menschen mit<br />

erschwerten Kommunikationsbedingungen<br />

<strong>für</strong> Leitungsverantwortliche und Mitarbeiter/-innen in<br />

Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe und<br />

Psychiatrie<br />

Hörgeschädigte Menschen mit erschwerten Kommunikationsbedingungen<br />

sind vielfach in ihrer Teilhabe am Leben<br />

in der Gesellschaft eingeschränkt. Auf der Tagung „Wenn<br />

Worte fehlen…“ wollen wir Menschen in den Blick nehmen,<br />

die neben einer Hörschädigung spezifische Problemlagen<br />

wie Sehbehinderung oder Missbrauchserfahrung<br />

auf-weisen. Auch hörgeschädigte Menschen mit Migrationshintergrund<br />

werden mit ihren vielfältigen Herausforderungen<br />

thematisiert. Das Fehlen von sprachlicher Kommunikation<br />

erfordert von den Mitarbeiter(inne)n in den<br />

Caritas Diensten und Einrichtungen spezielle Kenntnisse<br />

bei der individuellen Begleitung hörgeschädigter Menschen.<br />

Die Arbeitstagung bietet Leitungskräften und Mitarbeiter(inne)n<br />

ein Forum, gemeinsam mit Experten verschiedene<br />

Fragestellungen zu bearbeiten, die sich aus der Begleitung<br />

und Förderung ergeben. Zu Beginn der Tagung<br />

wird in einem Grundsatzreferat die Bedeutung von Kommunikation<br />

aus psychosozialer Sicht beleuchtet. In weiteren<br />

Vorträgen und Arbeitsgruppen erhalten die Teilnehmer/innen<br />

vielfältige fachliche Impulse und die Möglichkeit,<br />

die eigene Arbeit zu reflektieren und weiterzuentwickeln.<br />

Weitere Informationen zum Programm und die<br />

Anmeldeunterlagen zur Tagung finden Sie auf der CBP-<br />

Website bei den Tagungsterminen unter: www.cbp.caritas.de<br />

18. April in Kassel<br />

“Inklusion, Teilhabe und Behinderung<br />

– Anfragen an die (Human-) Wissenschaften”<br />

Tagung des Fachbereichs Humanwissenschaften der<br />

Universität Kassel<br />

Mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen<br />

und der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit,<br />

Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation<br />

setzt sich international ein neues<br />

Verständnis von Behinderung durch.Demnach entsteht<br />

Behinderung im Zusammenwirken von individuellen Beeinträchtigungen<br />

und Umweltfaktoren als Behinderung<br />

der gesellschaftlichen Teilhabe. Aus diesem Blickwinkel ergeben<br />

sich vielfältige Forschungsfragen an die Wissenschaft:<br />

Zur Dynamik gesellschaftlicher Inklusions- und Exklusionsprozesse<br />

und ihrer individuellen Wahrnehmung<br />

und Bewältigung, zum rechtlichen Anspruch auf umfassende<br />

soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen<br />

und zu ihren Lebenslagen, zu vorhandenen Barrieren im<br />

Zugang zu allen Lebensbereichen sowie notwendigen Ressourcen<br />

der Partizipation in allen Lebensphasen. Dieses<br />

umfassende Programm einer „Teilhabeforschung“ bei Behinderung<br />

lässt sich nur im interdisziplinären Zusammenwirken<br />

bearbeiten. An allen Instituten des Fachbereichs<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012 Bitte heraustrennen und kopieren! 35


Termine<br />

Humanwissenschaften und einzelnen weiteren Fachbereichen<br />

der Universität Kassel beschäftigen sich bereits<br />

verschiedene Wissenschaftler/innen mit entsprechenden<br />

Fragestellungen. Auf der Tagung sollen diese Diskurse und<br />

Erkenntnisse der unterschiedlichen Fachgebiete zusammengeführt<br />

werden.<br />

10 bis 17 Uhr, Universität Kassel, Gießhaus der Universität<br />

Kassel, Mönchebergstraße 5, 34109 Kassel<br />

Barrierefrei zugänglich, Gebärdensprachdolmetscherinnen<br />

vor Ort, Induktionsanlage vor Ort<br />

c/o Katja Lüke<br />

Universität Kassel<br />

Fachbereich Humanwissenschaften<br />

Anmeldungen an: katja.lueke@uni-kassel.de<br />

25.-27. April in Karlsruhe<br />

REHAB Messe<br />

17. Internationale Fachmesse <strong>für</strong> Rehabilitation,<br />

Therapie und Prävention<br />

Seit fast 35 Jahren ist die REHAB eine der weltweit führenden<br />

und größten Fachmessen <strong>für</strong> Rehabilitation. In Zeiten<br />

sich verändernder Märkte und schwieriger werdender<br />

wirtschaftlicher Rahmenbedingungen mit immer größerem<br />

Kosten- und Zeitdruck stellt die REHAB eine optimale<br />

Plattform dar, um Angebot und Nachfrage zusammenzubringen.<br />

Die Aussteller finden auf der REHAB die ideale<br />

Kombination aus hochqualifizierten Fachbesuchern und<br />

kaufbereiten Endverbrauchern. Die Besucher verschaffen<br />

sich auf der REHAB eine detaillierte Marktübersicht <strong>für</strong> ihre<br />

individuellen Interessen und Bedürfnisse durch ein<br />

breitgefächertes Angebot an Produkten, Therapien und<br />

Dienstleistungen.<br />

Infos unter http://www.rehab-fair.com/<br />

26.4.2012 von 10.00 - 17.30 Uhr im Bielefelder Rathaussaal<br />

Tagung Gewalt gegen Frauen<br />

mit Behinderungen<br />

- Präsentation und Diskussion zentraler Ergebnisse der<br />

repräsentativen Studie “Lebenssituation und Belastungen<br />

von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen<br />

von Frauen in Deutschland”/Auftrag des BMFS-<br />

FJ<br />

Die Tagung wird gemeinsam veranstaltet vom Interdisziplinären<br />

Zentrum <strong>für</strong> Frauen- und Geschlechterforschung<br />

der Universität Bielefeld, der Gleichstellungsstelle der<br />

Stadt und dem Frauennotruf Bielefeld.<br />

Weitere Informationen:<br />

Interdisziplinäres Zentrum <strong>für</strong><br />

Frauen- und Geschlechterforschung IFF<br />

Universität Bielefeld<br />

Universitätsstr. 25<br />

33615 Bielefeld<br />

Tel.: 0521/106 4560<br />

26. und 27. April 2012 in Bielefeld<br />

„Herausforderndes Verhalten bei Menschen<br />

mit Autismus-Spektrum-Störungen“<br />

AUTEA veranstaltet in 2012 wieder eine Fachtagung mit international<br />

anerkannten Fachleuten, die das Thema „Herausforderndes<br />

Verhalten“ aus den unterschiedlichsten<br />

Blickwinkeln beleuchten.<br />

Veranstaltungsort: Ravensberger Park, Ravensberger Park<br />

6, 33607 Bielefeld<br />

Kosten: EUR 320,- <strong>für</strong> Frühbucher bis zum 29.02.12<br />

EUR 350,- ab dem 01.03.12<br />

Infos unter: http://www.autea.de/fachtagung-2012<br />

27./28. April 2012 in Bad Herrenalb<br />

Tagung „Träume nicht Dein Leben,<br />

lebe Deinen Traum.“<br />

Persönliche Zukunftsplanung<br />

Dieses Sprichwort in die Tat umzusetzen, können sich vor<br />

allem Menschen mit schweren Behinderungen und hohem<br />

Hilfebedarf kaum vorstellen. Auch die Familien sind stark<br />

verunsichert. Geht das wirklich und wenn ja, wie?<br />

Das Konzept der „Persönlichen Zukunftsplanung“ wurde<br />

im englischsprachigen Raum in den 1980er Jahren entwickelt.<br />

Es ist seit den 1990er Jahren auch im deutschsprachigen<br />

Raum bekannt. Bei der Persönlichen Zukunftsplanung<br />

steht<br />

der Mensch mit Behinderung im Mittelpunkt. Das Konzept<br />

beinhaltet eine Reihe von Methoden, um mit Menschen<br />

mit und ohne Behinderung, Familienmitgliedern, Freunden,<br />

Bekannten, Nachbarn oder mit Organisationen über<br />

eine wünschenswerte Zukunft nachzudenken. Mit Hilfe<br />

eines Unterstützerkreises sollen dann einzelne Ziele<br />

Schritt <strong>für</strong> Schritt umgesetzt werden. Der <strong>Bundesverband</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. und<br />

Mensch zuerst – Netzwerk People First Deutschland haben<br />

im Oktober 2011 zu einer großen Tagung „Weiter denken:<br />

Zukunftsplanung“ nach Berlin eingeladen. In Baden-<br />

Württemberg werden derzeit gemeinsam von der Evangelischen<br />

Hochschule Ludwigsburg und Reha Südwest<br />

Moderatoren <strong>für</strong> Unterstützerkreise ausgebildet. Auf Bundesebene<br />

soll in Kürze ein Netzwerk Zukunftsplanung gegründet<br />

werden. Ziel unserer Tagung in Bad Herrenalb ist<br />

es, die Methode der Persönlichen Zukunftsplanung vorzustellen<br />

und einen Austausch untereinander zu ermöglichen.<br />

Zu Wort kommen<br />

Menschen mit schweren Behinderungen, Angehörige und<br />

Wegbegleiter, Vertreter der Selbsthilfe, der Einrichtungen<br />

und der Wissenschaft. Eingeladen sind Menschen mit Behinderungen<br />

und ihre Angehörigen, ehrenamtliche und<br />

hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus<br />

Selbsthilfe und Behindertenhilfe.<br />

Landesverband <strong>für</strong> Menschen mit Körper- und<br />

Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.<br />

Haußmannstraße 6 · 70188 Stuttgart<br />

Telefon 0711/2155-220<br />

36 Bitte heraustrennen und kopieren! <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012


Termine<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012 Bitte heraustrennen und kopieren! 37


Termine<br />

3.-4. Mai 2012 in Königswinter<br />

AlltagsHürden überwinden – eine Alltagsrallye<br />

Seminar <strong>für</strong> Menschen mit Lernschwierigkeiten<br />

Dies ist ein Seminar <strong>für</strong> Menschen, die im Alltag<br />

Unterstützung brauchen.<br />

Es können Menschen teilnehmen, die alleine<br />

wohnen oder sich das wünschen.<br />

Es ist <strong>für</strong> neugierige Menschen, die lernen<br />

wollen, wie ihr Leben leichter werden kann.<br />

Das Seminar ist ab 16 Jahren.<br />

Man lernt,wie man den Alltag selbstständiger<br />

und selbstbestimmter gestalten kann.<br />

Also wie man im Alltag besser alleine zurechtkommt.<br />

Zum Beispiel lernt man:<br />

- Wie man sich in einem Hotel zurechtfindet<br />

- Wie man sich informieren kann<br />

- Wie man in einer unbekannten Stadt mit der<br />

Bahn fährt und einkauft<br />

- Wie man am besten mit fremden Menschen<br />

spricht<br />

Im Seminar machen wir viele Übungen und<br />

Spiele.<br />

Zum Beispiel fahren wir mit der Straßenbahn<br />

und gehen einkaufen.<br />

Wir machen das alles so, dass jeder so viel Zeit<br />

hat, wie er braucht und in seinem Tempo lernen<br />

kann.<br />

Veranstaltungsort<br />

Arbeitnehmer-Zentrum<br />

Königswinter (AZK)<br />

Johannes-Albers-Allee 3<br />

53639 Königswinter<br />

Tel: 02223 / 73 - 122 / 205<br />

E-Mail: soziale.dienste@azk.de<br />

Internet: www.azk.de<br />

9. bis 17. Mai 2012 in Lyon<br />

Deutsch-französisch-quebecische Fortbildung<br />

zum Thema “Kultur und Behinderung”<br />

Die Fortbildung wird insgesamt bis zu 7 Teilnehmer aus jedem<br />

der drei beteiligten Ländern (Deutschland, Frankreich,<br />

Quebec) vom 9. bis zum 17. Mai 2012 in Lyon zusammenführen.<br />

Die interkulturelle und interdisziplinär ausgerichtete<br />

Fortbildung wendet sich sowohl an junge Künstler<br />

aus den verschiedenen Disziplinen der darstellenden<br />

und bildenden Künste, als auch an Sozialpädagogen und<br />

Betreuer, die sich kreativ mit dem Thema Behinderung<br />

auseinandersetzen möchten.<br />

Im Verlaufe einer intensiven Woche wird es darum gehen,<br />

den Teilnehmern den Reichtum und die Vielfalt kultureller<br />

Projekte vorzustellen, die in Lyon von verschiedenen Kulturvereinen<br />

durchgeführt werden. Die Fortbildung umfas-<br />

st diesbezüglich sowohl Begegnungen mit fachkundigen<br />

Akteuren in Form von Diskussionen und Gesprächsrunden,<br />

als auch Besuche von verschiedenen Einrichtungen,<br />

die aktive oder passive Teilnahme an künstlerisch-praktischen<br />

Ateliers,zudem Videovorführungen oder öffentliche<br />

Präsentationen.<br />

Plateforme de la jeune création franco-allemande<br />

Plattform <strong>für</strong> deutsch-französische Kunst<br />

info@plateforme-plattform.org<br />

www.plateforme-plattform.org<br />

18.–19. Mai 2012 in Berlin<br />

36. Fortbildungstagung<br />

Bobath-Therapie: Ein Konzept <strong>für</strong> alle<br />

Im Mai findet die Jahrestagung zur Bobath-Therapie statt.<br />

In interessanten Workshops können Sie Ihr Wissen und<br />

Können auf den Pru?fstand stellen und Neues dazu lernen<br />

und erproben. Informationen stehen im Internet bereit:<br />

http://www.bobath-vereinigung.de/cms/start/jahrestagungen.html<br />

Telefon: +49 (0) 2305-549 75 25<br />

Telefax: +49 (0) 2305-549 75 24<br />

sekretariat@bobath-vereinigung.de<br />

www.bobath-vereinigung.de<br />

1.- 3. Juni 2012 in Bremen<br />

Reha-Messe IRMA 2012<br />

Auf dem Messegelände Bremen findet die Internationale<br />

Reha- und Mobilitätsmesse (IRMA) statt.Top-Themen sind<br />

u.a. Rollstühle, E-Bikes, Skooter, Lifte, Hilfsmittel <strong>für</strong> Alltag<br />

und Pflege, behinderten- und seniorengerecht umgebaute<br />

Pkw und barrierefreies Reisen.<br />

Weitere Informationen über die IRMA:<br />

http://www.escales-verlag.de/mobilitaetsmesse/<br />

2. Juni 2012 in Xanten<br />

Tag der Begegnung 2012<br />

Jetzt als Aussteller anmelden<br />

Am Samstag, 2. Juni 2012, feiert der Landschaftsverband<br />

Rheinland (LVR) im LVR-Archäologischen Park Xanten zum<br />

15. Mal den Tag der Begegnung. Der Tag der Begegnung ist<br />

das größte Fest <strong>für</strong> Menschen mit und ohne Behinderung<br />

in Europa. Interessierte Verbände, Vereine, Initiativen und<br />

Unternehmen erhalten ab sofort die Formulare zur Anmeldung<br />

als Aussteller im Internet unter www.tag-derbegegnung.lvr.de<br />

38 Bitte heraustrennen und kopieren! <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012


14. -15. Juni 2012 in Berlin<br />

Tagung Migration und<br />

Behinderung<br />

20 Prozent der in Deutschland<br />

lebenden Menschen<br />

haben einen Migrationshintergrund.<br />

Doch in den Werkstätten<br />

<strong>für</strong> Menschen mit<br />

Behinderung ist ihr Anteil<br />

deutlich niedriger - Werkstätten,<br />

so scheint es - erreichen<br />

mit ihren Angeboten<br />

diese Menschen nicht. Gründe liegen in Sprachbarrieren,<br />

fehlenden Informationen über Angebote, aber auch in Diskriminierungserfahrungen,<br />

Stolz, Zurückhaltung, Skepsis<br />

und auch Sorge vor Strukturen, die auf eigene Bedürfnisse<br />

nicht eingehen. Um auch diese Menschen mit Arbeit und<br />

Tagesstrukturierung zu versorgen, reichen Broschüren in<br />

anderen Sprachen nicht aus.<br />

Auf der Tagung stellen Werkstätten ihre inzwischen entwickelten<br />

Konzepte <strong>für</strong> eine interkulturelle Öffnung zur Diskussion,<br />

die jedem Menschen mit Migrationshintergrund<br />

im Rahmen seiner kulturellen, religiösen und ethnischen<br />

Identität seinen Platz geben, Diskriminierung verhindern<br />

und Vorurteile abbauen sollen.<br />

Zielgruppe: Pädagogische Leitungskräfte und MitarbeiterInnen<br />

der Sozialen bzw. Begleitenden Dienste,Verantwortliche<br />

aus Produktion und Rehabilitation, Betriebsleitungen .<br />

290 Euro zzgl. 7% MwSt.<br />

Informationen: Grid Grotemeyer, +49 (0)40 414 37 59 88,<br />

grotemeyer@53grad-nord.com<br />

15.-16. Juni 2012 in der Sportschule Barsinghausen<br />

Fußball-Workshop <strong>für</strong> Menschen mit cerebralen<br />

Bewegungsstörungen (Football 7-a-side)<br />

Wir möchten mit unseren Bemühungen den Fußballsport<br />

<strong>für</strong> Menschen mit cerebralen Bewegungsstörungen in<br />

Deutschland fördern und zu dem Aufbau eines regelmäßigen<br />

Spielbetriebes beitragen. Dazu sollen bundesweit mittelfristig<br />

die notwendigen Strukturen wie z. B. ein Liga-System<br />

aufgebaut werden. Auf diesem Wege wird es dann in<br />

gemeinsamen Anstrengungen möglich sein, eine Nationalmannschaft<br />

<strong>für</strong> Fußballspieler mit CP in Deutschland ins Leben<br />

zu rufen. Dieses wird dann zukünftig den DBS und die<br />

Bundesrepublik Deutschland bei internationalen Meisterschaften<br />

und den Paralympics vertreten.<br />

DBS-Akademie gGmbh<br />

Vormannstraße 7<br />

48565 Steinfurt<br />

Fax: 02552 98377<br />

Mail: info@dbs-akademie.de<br />

19. Juni in Frankfurt<br />

Sozialpolitische Fachtagungen des <strong>bvkm</strong> in 2012<br />

Auch in diesem Jahr wird der <strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>und<br />

mehrfachbehinderte Menschen (<strong>bvkm</strong>) wieder zwei<br />

Fachtagungen zu <strong>aktuell</strong>en sozialpolitischen und sozialrechtlichen<br />

Themen durchführen. Die Fachtagung richtet<br />

Termine<br />

sich an Menschen aus den Mitgliedsorganisationen des<br />

<strong>bvkm</strong>, die Betroffene bei sozialrechtlichen Fragestellungen<br />

beraten und sich <strong>für</strong> die sozialpolitischen Aktivitäten des<br />

<strong>bvkm</strong> interessieren. Die Referenten <strong>für</strong> Sozialrecht und Sozialpolitik<br />

des <strong>bvkm</strong> geben unter anderem einen Überblick<br />

über die <strong>aktuell</strong>e Rechtsprechung der Sozial- und Finanzgerichte.<br />

Folgende Termine sind in 2012 <strong>für</strong> die Fachtagungen<br />

vorgesehen:<br />

- Dienstag, 19. Juni in Frankfurt<br />

- Dienstag, 20. November in Hannover<br />

Bei Interesse bitten wir Sie, sich diese Termine bereits jetzt<br />

vorzumerken. E-Mail: info@<strong>bvkm</strong>.de<br />

28. Sept. 2012 in Berlin<br />

Behinderung & Liebe, Partnerschaft, Sexualität<br />

„Vom Tabu zur Umsetzung“<br />

Fachtagung der Spastikerhilfe Berlin eG<br />

Liebe und Sexualität sind Grundbedürfnisse des Menschen,<br />

sie gehören zum Leben wie Essen und Trinken. Für Menschen<br />

mit schweren und mehrfachen Behinderungen sind<br />

diese Bedürfnisse, aus verschiedenen Gründen, immer wieder<br />

schwierig zu erleben und zu leben.<br />

Aus diesem Grund veranstaltet die Spastikerhilfe Berlin eG<br />

am 28.09.2012 eine Fachtagung in Berlin zum Thema „Behinderung<br />

und Sexualität – Vom Tabu zur Umsetzung“.<br />

Die Tagung soll die praktischen Aspekte der Umsetzung von<br />

Liebe, Partnerschaft und Sexualität in den Vordergrund<br />

rücken – aus der Praxis und <strong>für</strong> die Praxis:<br />

Die Konzeption der Spastikerhilfe Berlin eG zu diesem Thema<br />

wird in ihrer Entwicklung und mit ihren vielfältigen Angeboten<br />

dargestellt;<br />

Ein Betroffener wird über seine ganz persönlichen Erfahrungen<br />

mit Liebe und Sexualität im Laufe seines Lebens berichten;<br />

In weiteren Vorträgen und Workshops geht es um Aufklärung,<br />

um Schutz vor Missbrauch, um die angemessene<br />

Form der Sexualassistenz, u.a.m.<br />

Auf einem mit Fachleuten besetzten Podium am Nachmittag<br />

werden mit den Teilnehmern weiterführende Fragen<br />

diskutiert:<br />

- Wie kann das Thema weiter enttabuisiert werden?<br />

- Brauchen wir eine Art TÜV-Siegel <strong>für</strong> sexualfreundliche<br />

Einrichtungen?<br />

- Was muss weiter getan werden, um Missbrauch vorzubeugen,<br />

und trotzdem Sexualität angemessen erleben<br />

zu lassen?<br />

- Welche Hilfen, die es bisher nur in geringem Umfang<br />

gibt, sind nötig, z.B. bei Sexualassistenz?<br />

Am Abend ist eine gemeinsame Veranstaltung mit Menschen<br />

mit Behinderung und den Teilnehmern der Tagung<br />

geplant, auf der beispielhaft einige Programmpunkte der<br />

single-treffs Veranstaltungen der Spastikerhilfe gezeigt<br />

werden.<br />

Spastikerhilfe Berlin eG – Geschäftsstelle - Lindenstraße<br />

20-25 – 10969 Berlin – Telefon (030) 22500-0 – Fax (030)<br />

22500-130 – post@spastikerhilfe.de –<br />

www.spastikerhilfe.de<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012 Bitte heraustrennen und kopieren! 39


Termine<br />

DBS-Akademie gGmbH .· Vormannstr. 7 48565 Steinfurt<br />

- An alle Interessierten des Fußball-Workshops<br />

„Football 7-a-side“ <strong>für</strong> Menschen mit cerebralen<br />

Handicaps<br />

- Landesverbände des DBS<br />

- Verteiler DBS-Akademie<br />

- <strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- u. mehrfachbehinderte<br />

Menschen (<strong>bvkm</strong>)<br />

- Landschaftsverbände LWL und LVR<br />

- Behindertenverbände<br />

Sitz und Geschäftsstelle<br />

Vormannstr. 7 – 48565 Steinfurt<br />

Geschäftsführung<br />

Ludger Elling<br />

Telefon: 02552-2872<br />

Fax: 02552-98377<br />

Mail: ludgerelling@t-online.de<br />

Internet: www.dbs-akademie.de<br />

Es schreibt Ihnen: Ralf Kuckuck<br />

E-Mail: rkuckuck@dbs-akademie.de<br />

Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Tel. Durchwahl Unser Zeichen Datum<br />

02552 2872 RK 15. Februar 2012<br />

Fußball-Workshop <strong>für</strong> Menschen mit cerebralen Bewegungsstörungen (Football 7-a-side) vom<br />

15.-16. Juni 2012 in der Sportschule Barsinghausen<br />

Liebe Sportfreunde,<br />

die DBS-Akademie gGmbH leitet im Auftrag des Deutschen Behindertensportverbandes seit Ende<br />

2011 das mehrjährig angelegte Projekt „Fußball Breitensport“ und unterstützt damit den Aufbau<br />

von weiteren Fußballangeboten <strong>für</strong> Menschen mit einem Handicap in Deutschland.<br />

In den vergangenen Jahren konnte der Fußballsport der Menschen mit intellektuellen<br />

Beeinträchtigungen (Football ID) als auch Blindenfußball „Football 5-a-Side“ weiter ausgebaut<br />

und gestärkt werden. In beiden Sportarten ist der Deutsche Behindertensportverband mit<br />

Nationalmannschaften bei internationalen Wettbewerben vertreten.<br />

Der Fußballsport <strong>für</strong> Menschen mit cerebralen Bewegungsstörungen (CP), international auch<br />

„Fußball 7-a-Side“ genannt, wird bereits ebenfalls seit vielen Jahren weltweit gespielt. Die<br />

Paralympics sind die wohl bekannteste sportliche Großveranstaltung, bei der diese<br />

Fußballsportart auch vertreten ist. In der Zeit vom 29.08.2012 bis zum 09.09.2012 werden in London<br />

in diesem Jahr wieder die besten Mannschaften der Welt zusammen kommen und den<br />

Paralympics-Sieger ausspielen.<br />

Intention/ Was wollen wir?<br />

Wir möchten mit unseren Bemühungen den Fußballsport <strong>für</strong> Menschen mit cerebralen<br />

Bewegungsstörungen in Deutschland fördern und zu dem Aufbau eines regelmäßigen<br />

Spielbetriebes beitragen. Dazu sollen bundesweit mittelfristig die notwendigen Strukturen wie z. B.<br />

ein Liga-System aufgebaut werden. Auf diesem Wege wird es dann in gemeinsamen<br />

Anstrengungen möglich sein, eine Nationalmannschaft <strong>für</strong> Fußballspieler mit CP in Deutschland<br />

ins Leben zu rufen. Dieses wird dann zukünftig den DBS und die Bundesrepublik Deutschland bei<br />

internationalen Meisterschaften und den Paralympics vertreten.<br />

40 Bitte heraustrennen und kopieren! <strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012


Auf diesem Wege helfen wir alle dabei, dass diese weltweit bekannte Sportart in Deutschland der<br />

Öffentlichkeit bekannt gemacht wird und dass feste Spiel- und Ligastrukturen geschaffen werden<br />

können.<br />

Geleitet wird dieser Workshop erneut vom internationalen Fachmann Tom Langen, ehemaliger<br />

niederländischer Nationaltrainer Football 7-a-side (1986-2008) und in seiner Funktion mehrfacher<br />

Goldmedaillen-Gewinner bei den Paralympics, Weltmeisterschaften und Europameisterschaften.<br />

Ort: Niedersächsischer Fußballverband (NFV)<br />

Sportschule Barsinghausen<br />

Mozartweg 1<br />

30890 Barsinghausen<br />

Zeitraum: 15.-16.06.2012<br />

Lehrgangsbeginn: 15.06.2012 (14.30 Uhr)<br />

Lehrgangsende: 16.06.2012 (16.00 Uhr)<br />

Kosten: Die Teilnehmer zahlen einen Kostenanteil in Höhe von 25.- Euro pro<br />

Person. Die Anreisekosten werden durch die Teilnehmer selbst<br />

übernommen.<br />

Referent: Tom Langen (Niederlande, Koordinator Football-7-A-Side CPISRA)<br />

Max. Teilnehmerzahl: 20 Sportler<br />

Die DBS-Akademie gGmbH trägt die Kosten <strong>für</strong> Übernachtung und Verpflegung der<br />

angemeldeten Teilnehmer in der Sportschule Barsinghausen sowie die Referentenkosten.<br />

Wir planen <strong>für</strong> die kommende Zeit weitere Lehrgänge und würden uns über einen Zuspruch<br />

Ihrerseits sehr freuen. Gern nehmen wir Ihre Anregungen und Wünsche auf.<br />

An dieser Stelle möchte ich dem Behinderten-Sportverband Niedersachsen (BSN) und dem<br />

<strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte Menschen (<strong>bvkm</strong>) <strong>für</strong> die Kooperation und<br />

Unterstützung der gemeinsamen Bemühungen danken.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ludger Elling Ralf Kuckuck<br />

Geschäftsführer Leiter Projektmanagement/Marketing<br />

Rückmeldung<br />

Senden Sie Ihr Teilnahmeabsicht formlos bis zum 27.04.2012 bitte an die folgende Adresse:<br />

DBS-Akademie gGmbh<br />

Vormannstraße 7<br />

48565 Steinfurt<br />

Fax: 02552 98377<br />

Mail: info@dbs-akademie.de<br />

Stichwort: Workshop Fußball CP Juni 2012<br />

Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung eine Teilnahmebestätigung mit weiteren Informationen.<br />

______________________________________________________________________________________________<br />

Workshop „Football 7-a-side“ Juni 2012 durchgeführt in Kooperation mit<br />

dem Behinderten-Sportverband Niedersachsen (BSN) und dem<br />

<strong>Bundesverband</strong> <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte Menschen (<strong>bvkm</strong>)


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BBC Berlin<br />

Das Projekt „Sonnengarten“<br />

IBBC – Interkulturelles Beratungs- und<br />

Begegnungs Centrum Berlin e.V.<br />

Rotkehlchen und Schneeglöckchen im verschneiten<br />

Garten, Märzenbecher und Krokusse<br />

im Frühjahr, Ansaat, Wachsen und Gedeihen<br />

des Gemüses in liebevoll gepflegten Beeten,<br />

Blütenpracht von Blumen und Sträuchern,<br />

Feiern und Essen an der großen Tafel<br />

im Freien unter blauem Himmel, Luft und<br />

Sonne, reiche Ernte und der Geruch der<br />

Herbstfeuer, Regen und Stille in der Natur.<br />

Für viele Menschen, gerade <strong>für</strong> die in den schwierigsten Situationen,<br />

die all ihre Kraft aufbringen müssen, um ihr Leben<br />

zu bewältigen, ist das alles ein unerreichbarer Traum. Familien<br />

mit besonderen Kindern, Kindern die <strong>körper</strong>lich oder geistig<br />

anders sind, gemeinhin „behindert“ genannt, zumal Familien<br />

mit sogenanntem Migrationshintergrund, oft mit<br />

sprachlichen Problemen, können sich so etwas in aller Regel<br />

nicht leisten.Dabei brauchen gerade sie einen Ort,an dem sie<br />

Kraft tanken und Gemeinschaft erleben können.<br />

Doch es gibt Möglichkeiten, den Traum wahr werden zu lassen.<br />

Das „Interkulturelle Beratungs- und Begegnungs-Centrum“<br />

in Neukölln, kurz: IBBC e.V., hat die Realisierung in die<br />

Hand genommen:<br />

Am Anfang stand eine nicht genutzte, überwucherte und<br />

vermüllte ehemalige Kleingartenfläche am Rande des Britzer<br />

Gartens. Dann kam die Idee, hier einen Gemeinschaftsgarten<br />

zu schaffen <strong>für</strong> die Menschen, die ihn am Nötigsten brauchen.<br />

Das Bezirksamt Neukölln als Besitzer konnte von der<br />

Idee überzeugt werden und stellte die rund 1.500 qm große<br />

Fläche kostenfrei zur Verfügung. Und damit ging die Arbeit<br />

los: Gestrüpp zurückschneiden, Müll sammeln, Wurzeln roden<br />

und und und.Engagiert und ohne Berechnung haben das<br />

Technische Hilfswerk Neukölln und die Garten- und Landschaftsbaufirma<br />

Sakman, unterstützt von vielen ehrenamtlichen<br />

Helfern, die Fläche in mehreren Wochenendeinsätzen<br />

beräumt. Der Anfang ist gemacht!<br />

Bericht<br />

SONNENGAR-<br />

TEN soll das kleine<br />

Paradies, gelegen<br />

am<br />

Neuköllner Sangerhauser<br />

Weg<br />

(Eingang zum<br />

Britzer Garten)<br />

am Rande der<br />

Kleingartenkolonie<br />

Friedland III,<br />

heißen. Der Garten<br />

soll Sonne<br />

bringen in die<br />

Herzen der Kinder,<br />

die dort Natur<br />

erleben können,<br />

die Erfolg<br />

und Anerkennung<br />

erfahren,<br />

wenn sie ihr selbst gezogenes Gemüse ernten. Die Familien<br />

sollen gemeinsam in der Sonne arbeiten, sich austauschen<br />

und einander unterstützen. Und die Sonne im SONNENGAR-<br />

TEN soll auf alle gemeinsam scheinen – auf die fleißigen<br />

Gärtner und auf alle immer willkommenen Besucher, vor allem<br />

auch aus der Nachbarschaft, den Kleingartenanlage und<br />

Siedlungen, wobei sie sich bei gemeinsamen Festen sicher<br />

auch einmal vom Mond ablösen lässt.<br />

Doch das Projekt SONNENGARTEN steht erst am Anfang. Damit<br />

wirklich ein kleines Paradies daraus wird, ist noch viel zu<br />

tun: Leitungen <strong>für</strong> Wasser und Strom sind zu legen, die Gartenlaube<br />

mit Küche und Sanitäranlagen müssen gebaut werden<br />

– selbstverständlich behindertengerecht –, ein Zaun<br />

muss gesetzt werden. Und dann geht es los mit der Anlage<br />

von Beeten und der Pflanzung von Bäumen, Sträuchern und<br />

Stauden.<br />

Das Projekt SONNENGARTEN hat auch <strong>für</strong> das weitere Vorgehen<br />

viele Unterstützer. So wird zum Beispiel ein Garten- und<br />

Landschaftsarchitekt, auch er ehrenamtlich, da<strong>für</strong> sorgen,<br />

dass fachlich alles korrekt gemacht wird. Doch selbstverständlich<br />

kann man <strong>für</strong> ein Projekt, das ohne Budget nur<br />

durch die Kraft des Idealismus aller Beteilgten bewegt wird,<br />

immer noch mehr Unterstützung gebrauchen. Persönlicher<br />

Einsatz, aber auch finanzielle oder Sachspenden sind immer<br />

sehr willkommen, damit der SONNENGARTEN wirklich ein<br />

kleines Paradies wird. Der IBBC e.V – Näheres zum Verein im<br />

Internet unter www.ibbc-berlin.de –, freut sich über jeden<br />

Anruf unter der Tel.<strong>Nr</strong>. 56 82 27 53 und jede Mail an info@ibbcberlin.de.<br />

<strong>bvkm</strong>.<strong>aktuell</strong> <strong>Nr</strong>. 1/12 Februar 2012 Bitte heraustrennen und kopieren! 43


Pressespiegel<br />

700-Euro-Spende an Spastikerverein<br />

Heinz Witt und Thomas Schmid übergeben Scheck, <strong>für</strong> den es viele Verwendungsmöglichkeiten<br />

gibt.<br />

1.<br />

2. Thomas Schmid (links) und Heinz Witt (rechts) übergaben die Isteiner Spende <strong>für</strong> den<br />

Spastikerverein an Bernhard Klauser. Foto: privat<br />

ISTEIN (BZ). Das Adventssingen in der Isteiner Kirche ist seit Jahren Brauch. Der Musikverein<br />

Istein organisiert die Gemeinschaftsaktion, an der in diesem Jahr beispielsweise der "Chor in<br />

Takt" und die Kinder der Bastelgruppe St. Michael beteiligt waren. Der Musikverein spielte<br />

dazu, wobei die Kirche leider nicht vollbesetzt war. Ebenfalls Brauch ist es, die Kollekte der<br />

Veranstaltung einer gemeinnützigen Einrichtung zu übergeben. Diesmal ging die Spende wieder<br />

an den Spastikerverein Kreis Lörrach. Aufgestockt wurde der Kollektenbetrag um den –<br />

aufgerundeten – Erlös des Umtrunks nach dem Adventssingen, der seit Jahren vom<br />

"Förderverein <strong>für</strong> Caritas und Soziales St. Michael Istein" organisiert wird. Insgesamt kam so ein<br />

Summe von 700 Euro zusammen, die der Vorsitzende des "Fördervereins <strong>für</strong> Caritas und<br />

Soziales" Heinz Witt sowie der Musikvereinsvorsitzende Thomas Schmid vor kurzem an den<br />

Vorsitzenden des Spastikervereins Bernhard Klauser übergaben.<br />

Der Verein kümmert sich um die Förderung und Betreuung von Menschen mit Körper- und<br />

Mehrfachbehinderung sowie um die Beratung und Entlastung ihrer Angehörigen. Die Spende<br />

soll vor allem zur Organisation von Informationsveranstaltungen um das Thema "Erbrecht bei<br />

behinderten Menschen" dienen, welches Angehörige sowie Betroffene oft vor große Probleme<br />

stellen kann. Weitere Projekte sind zudem die Organisation von Wohnraum und Fahrdiensten.<br />

http://www.badische-zeitung.de/efringen-kirchen/700-euro-spende-an-spastikerverein--55908865.html


WÜRZBURG<br />

Barrieren auch in den Köpfen abbauen<br />

Mitgliederversammlung des Vereins <strong>für</strong> Menschen mit Körper-und Mehrfachbehinderung<br />

Das Zentrum <strong>für</strong> Körperbehinderte am Heuchelhof hat ein großes Einzugsgebiet, das über<br />

Unterfranken hinaus geht. Das zeigte sich bei der Mitgliederversammlung des Vereins <strong>für</strong><br />

Menschen mit Körper-und Mehrfachbehinderung.<br />

Der Vorsitzende des Vereins, Direktor Hans Schöbel, betonte in seiner Einführung, dass man<br />

Träger- und Elternverein sei. Er berichtete, dass die Renovierung des Internats im nächsten Jahr<br />

abgeschlossen werde, die dann 11,3 Millionen Euro gekostet hat. 3 Millionen Euro Bundesmittel<br />

konnten gewonnen werden.<br />

Schöbel verwies mit Stolz darauf, dass der Verein bei den politischen Entscheidungsträgern mit<br />

den gut begründeten Anträgen positive Resonanz fände. Der Vorsitzende dankte besonders dem<br />

Verwaltungsleiter Robert Meyer-Spelbrink <strong>für</strong> seine Arbeit.<br />

Die weitere Renovierung der Schule mit der Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) und dem<br />

Sportbereich werde zwar drei Jahre dauern und zusätzliche 18 Millionen Euro kosten, dann aber<br />

das modernste Förderzentrum <strong>für</strong> Behinderte in Bayern zur Folge haben.<br />

Ende des Jahres werde auch erstmals ein „Raum der Stille“ geschaffen. Der Direktor dankte<br />

Domkapitular Jürgen Lenssen, der dabei mit Engagement beratend tätig geworden sei.<br />

Neue Aufgabe<br />

Zum Schluss bat Schöbel um Spenden <strong>für</strong> die Schaffung einer „Tagesförderstätte im Pavillon“<br />

<strong>für</strong> erwachsene Menschen mit schwersten Behinderungen, die noch zuhause wohnen. Zur<br />

Entlastung der Familien soll der bei der Renovierung des Internats geschaffene Pavillon der<br />

neuen Aufgabe angepasst werden.<br />

Zur Jahresversammlung hatte der Vorsitzende des Vereins außerdem den langjährigen<br />

Geschäftsführer der „Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Bayern“, Reinhard Kirchner, zu<br />

einem Referat über den <strong>aktuell</strong>en Stand der Selbsthilfe eingeladen. Er vertritt über 100<br />

landesweit organisierte Selbsthilfe-Organisationen.<br />

Die Verbände haben sich, so Kirchner, unter fachspezifischen Gesichtspunkten organisiert. Aus<br />

der Selbstbetroffenheit entsteht „Expertentum in eigener Sache“ und als Konsequenz die<br />

Interessenvertretung <strong>für</strong> das eigene Leben und die Beratungsfähigkeit <strong>für</strong> andere Betroffene.<br />

Nach dem Subsidiaritätsprinzip ist der Staat nachrangig zur Unterstützung der Selbsthilfe<br />

verpflichtet. Er betonte, dass Selbsthilfe- Verbände Ansprechpartner in der politischen<br />

Diskussion seien.<br />

Kirchner stellte als Grundsatz heraus: Behinderte Menschen sind entwicklungs- und förderfähig.<br />

Diese Erkenntnis ist auch die Grundlage der UN-Konvention, die <strong>für</strong> Behinderte gleiche Rechte<br />

und eine gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben (Inklusion) fordert. Letzteres<br />

wurde bisher vernachlässigt. Um gleiche Rechte <strong>für</strong> Menschen mit Behinderung zu erreichen, sei<br />

es notwendig, Barrieren, auch in den Köpfen, abzubauen. „Assistenzleistungen“ wären nötig, so<br />

Kirchner.


Modelle <strong>für</strong> mehrere Generationen<br />

fehlen<br />

Hans Schöbel ist Vorsitzender des Landesverbandes Bayern <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte<br />

Menschen (LVKM), außerdem Vorsitzender des Stiftungsrates der Stiftung Leben pur, die sich <strong>für</strong><br />

Menschen mit sehr schweren Behinderungen einsetzt. Schöbel sieht gravierende Defizite bei<br />

Wohnmöglichkeiten.<br />

SZ: Welche Aufgaben nimmt die LVKM wahr?<br />

Schöbel: Wir leisten Lobbyarbeit <strong>für</strong> <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte Menschen. Außerdem informieren<br />

und beraten wir Betroffene und Angehörige; dies tun auch unsere 35 Mitgliedsorganisationen und deren<br />

Fachpersonal. Diese Fachkräfte betreuen mehr als 15000 <strong>körper</strong>- und mehrfachbehinderte Menschen<br />

aller Altersgruppen. Zudem beziehen wir Stellung zu Gesetzesvorhaben und weisen öffentlich auf<br />

Schwachpunkte und Lücken in der Behindertenpolitik hin.<br />

Seit 1974 betreiben wir einen Mobilen Therapeutischen Dienst, seit 2010 ein Sozialpädiatrisches<br />

Zentrum. Ferner existiert unter anderem ein Wissenschafts- und Kompetenzzentrum <strong>für</strong> behinderte<br />

Menschen, welches seit 2005 unter dem Dach der Stiftung Leben pur steht.<br />

SZ: Beraten Sie in Wohnungsfragen?<br />

Schöbel: Ja. Wir können allerdings nur allgemein beraten und nicht direkt Wohnmöglichkeiten anbieten.<br />

Neben dem freien Wohnungsmarkt gibt es in München diverse Einrichtungen <strong>für</strong> Betreutes Wohnen, über<br />

die wir informieren, etwa die Stiftung Pfennigparade. Hier können Menschen Wohnungen frei mieten und<br />

bestimmte Dienste hinzukaufen, etwa Pflegedienste. Außerdem verweisen wir auf Beratungsstellen. In<br />

München gibt es neben dem Beratungsdienst der Stiftung Pfennigparade die Beratungsstelle Wohnen,<br />

die Initiative 'Wohnen im Viertel' und die Beratungsstelle des Paritätischen Wohlfahrtsverbands.<br />

SZ: Wie würden Sie die Situation auf dem bayerischen Wohnungsmarkt <strong>für</strong> behinderte Menschen<br />

beschreiben?<br />

Schöbel: Die Situation auf dem freien Wohnungsmarkt ist schwierig. Dabei gibt es zwei Hauptprobleme.<br />

Erstens: Neue, barrierefreie Wohnungen sind oft viel zu teuer. Und zweitens: Menschen mit Behinderung<br />

werden wohl auch öfter abgewiesen, etwa mit der Begründung des Vermieters, er 'bekomme diese dann<br />

nicht mehr raus'. Ein solcher Fall wurde uns geschildert. Wir raten dann dazu, sich an den<br />

Behindertenbeauftragten der jeweiligen Stadt zu wenden. Nur wenn diese Schwierigkeiten an die<br />

Öffentlichkeit kommen, ist Veränderung möglich. Es entstehen zwar behindertengerechte Projekte wie<br />

betreutes Wohnen, jedoch meist nur <strong>für</strong> eine Zielgruppe, also etwa ausschließlich <strong>für</strong> Senioren. Dort fühlt<br />

sich aber ein jüngerer Mensch mit Behinderung nicht wirklich wohl. Modelle <strong>für</strong> mehrere Generationen<br />

sind Mangelware.<br />

Interview: Fares Kharboutli<br />

http://www.sueddeutsche.de/A5638t/424785/Modelle-fuer-mehrere-Generationen-fehlen.html

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