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Vorsicht bei Haustürgeschäften<br />
Kaufen oder unterschreiben Sie<br />
niemals etwas an der Haustür<br />
Sie kennen das vielleicht: Unangemeldet<br />
steht ein Vertreter vor Ihrer Tür und geht<br />
nicht, bis Sie seine Dienstleistung erworben<br />
haben. Manche Täter suchen gezielt<br />
ältere Menschen aus, um sie an der<br />
Haus-/Wohnungstür zu einem Vertrag zu<br />
überreden. Dabei setzen sie unseriöse<br />
Methoden ein. Das Ziel ist immer, eine<br />
Unterschrift unter den Vertrag zu erhalten.<br />
Verträge, die bei solchen Haustürgeschäften<br />
abgeschlossen wurden, können<br />
innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von<br />
Gründen schriftlich widerrufen werden.<br />
Das Widerrufsrecht gilt nur dann nicht,<br />
wenn Sie den Vertreter selbst bestellt<br />
haben oder wenn es sich um Geschäfte<br />
handelt, die unter einem Wert von 40<br />
Euro liegen.<br />
Weitere Präventionshinweise können Sie<br />
unter www.polizeiberatung.de oder unter<br />
www.prosi-unna.de nachlesen.<br />
Der Schrecken vor der Wohnungstür: Ein<br />
hartnäckiger Vertreter.<br />
So sichern Sie sich<br />
am besten ab<br />
• Kaufen oder unterschreiben Sie<br />
niemals etwas an der Haustür!<br />
• Die angebotenen Gegenstände<br />
(Schmuck, Teppiche, Besteck, etc.)<br />
oder Handwerkerleistungen sind meist<br />
nur geringwertig oder gar wertlos.<br />
• Lassen Sie unaufgefordert kommende<br />
Vertreter nicht in Ihre Wohnung.<br />
• Achten Sie bei Haustürgeschäften<br />
auf das richtige Datum und die Unterschriften.<br />
Ein fehlendes oder falsches<br />
Datum erschwert die Durchsetzung<br />
des Widerrufes.<br />
• Wenn Sie es sich anders überlegen<br />
und von einem Geschäft zurücktreten<br />
möchten, schicken Sie einen schriftlichen<br />
Widerruf (Einschreiben mit Rückschein!)<br />
innerhalb von 14 Tagen nach<br />
Vertragsabschluss an den Verkäufer.<br />
Das <strong>UKBS</strong> - Angebot<br />
Die Türkette<br />
Einfach und<br />
absolut effektiv<br />
„Diese einfachen, aber wirksamen<br />
Türsicherungen lassen sich problemlos<br />
nachträglich montieren, ohne<br />
dass an der Tür ein Loch gebohrt oder<br />
etwas angeschraubt werden muss,“<br />
erklärt Karl-Friedrich Meister, Leiter<br />
der Technischen Abteilung der <strong>UKBS</strong>.<br />
„Diese sogenannten Türgriff- oder Türklinkenketten<br />
werden neben der Tür<br />
an der Wand befestigt und verfügen<br />
am anderen Ende über eine Metallöse,<br />
einen Ring, der so groß ist, dass<br />
er im Bedarfsfall einfach über die Türklinke<br />
geschoben werden kann.“<br />
Wenn die Tür einen Spalt weit geöffnet<br />
wird, spannt sich die Kette und<br />
kann von außen nicht zurückgeschoben<br />
werden - die Tür ist gesichert! Durch<br />
den Türspalt können Sie die Person davor<br />
genau erkennen und sehen, Sie können<br />
miteinander sprechen, etwas entgegennehmen<br />
z.B. ein Paket, etwas hinausreichen<br />
oder eine Postsendung quittieren.<br />
Zum Entfernen der Kette muss die Tür<br />
erst wieder geschlossen werden. Dann<br />
können Sie immer noch entscheiden, ob<br />
Sie die Tür öffnen möchten oder lieber<br />
doch nicht. Auf Wunsch bietet die <strong>UKBS</strong><br />
allen Mieterinnen und Mietern diesen<br />
nachträglichen Einbau für 55,- € (einschl.<br />
Montage) an. Interessenten melden sich<br />
bitte bei der Mieterbetreuung unter der<br />
Rufnummer 02303/2827-45.<br />
Diejenigen, die in Eigenregie Sicherheitsvorrichtungen<br />
an der Wohnungstür planen,<br />
sollten bedenken, dass vor jeder<br />
geplanten Veränderung<br />
an der<br />
W o h n u n g s t ü r<br />
das Einverständnis<br />
der <strong>UKBS</strong> eingeholt<br />
werden<br />
muss.<br />
Karl-Friedrich Meister<br />
Leiter der Technischen Abteilung<br />
Endlich Zuhause 2/2013 Titelthema / Seite 5