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INFO_Berufsreifeprüfung_mitGesetz.pdf (356 kB) - WIFI Salzburg

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Neben den Präsenzphasen muss noch zusätzlich Lern- und Übungszeit sowie<br />

Zeit für Arbeitsaufträge eingeplant werden – bedenken Sie bitte, dass<br />

Sie innerhalb eines Jahres bzw. innerhalb von eineinhalb Jahren auf Maturaniveau<br />

kommen müssen.<br />

3.7. Maturaprüfungen<br />

Die Berufsmatura besteht aus vier Prüfungen:<br />

Deutsch: fünfstündige schriftliche Klausurarbeit und mündliche Prüfung<br />

Mathematik: vierstündige schriftliche Klausurarbeit<br />

Englisch: mündliche Prüfung<br />

Fachbereich: fünfstündige schriftliche Klausurarbeit oder eine (beruflich<br />

orientierte) Projektarbeit mit dem Ziel der Auseinandersetzung mit<br />

einem Thema auf höherem Niveau und in jedem Fall eine mündliche<br />

Prüfung.<br />

Die Prüfungen können, müssen aber nicht, am Ende eines jeden Lehrganges<br />

abgelegt werden. Die Festlegung der Prüfungstermine erfolgt durch<br />

das <strong>WIFI</strong> bzw. den Landesschulrat für <strong>Salzburg</strong> und der zuständigen Bundesministerin.<br />

Während die schriftlichen Klausurarbeiten unter Aufsicht erfolgen, finden<br />

die mündlichen Prüfungen vor einer Prüfungskommission statt.<br />

Drei der vier Teilprüfungen können die Teilnehmer/innen dabei als <strong>WIFI</strong>-<br />

Prüfungen absolvieren. Lediglich eine der Teilprüfungen ist im Rahmen<br />

einer Externistenprüfung/Schulprüfung an jener höheren Schule abzulegen,<br />

von der die Zulassung zur <strong>Berufsreifeprüfung</strong> ausgesprochen worden<br />

ist (in <strong>Salzburg</strong> ist dies das Fach Deutsch an der HAK II).<br />

Die Beurteilung der schriftlichen und mündlichen Prüfungen erfolgt durch<br />

die Prüfungskommission. Diese legt den Schwerpunkt bei der Benotung,<br />

der neben dem Erreichen der Bildungs- und Lernziele, vor allem auf<br />

selbstständiges Denken und die praktische Anwendung des Gelernten auf<br />

neue, praxisnahe Problemstellungen liegt. In der Regel schließen über 85<br />

Prozent der angetretenen Kandidat/innen die Teilprüfungen mit einem<br />

positiven Ergebnis ab.<br />

Bei einem negativen Ergebnis kann jede Teilprüfung im Rahmen der <strong>Berufsreifeprüfung</strong><br />

bis zu zweimal nach einer jeweils mindestens dreimonatigen<br />

Pause wiederholt werden. Für Wiederholungsprüfungen fallen dabei<br />

zusätzliche Kosten an. Sollten die betreffenden Kandidat/innen auch nach<br />

dem dritten Versuch kein positives Ergebnis erreichen, ist leider keine<br />

weitere Wiederholung mehr möglich.<br />

<strong>WIFI</strong>-<strong>Berufsreifeprüfung</strong>, Seite 12

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