INFO_Berufsreifeprüfung_mitGesetz.pdf (356 kB) - WIFI Salzburg
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2.2. Zeitliche Rahmenbedingungen<br />
Mit dem Beginn des Lehrverhältnisses kann mit der Berufsmatura begonnen<br />
werden (kein Mindestalter).<br />
Die/der Prüfungskandidat/in darf zur letzten Teilprüfung nicht vor dem<br />
19ten Lebensjahr antreten. Bis zu drei Teilprüfungen können schon vor der<br />
Lehrabschlussprüfung (oder der sonstigen Zulassungsvoraussetzung) absolviert<br />
werden. Bei vierjährigen Lehrberufen kann die Teilprüfung über den<br />
Fachbereich auch im Rahmen der Lehrabschlussprüfung abgelegt werden.<br />
2.3. Wahl des Fachbereiches<br />
Im Rahmen des Zulassungsverfahrens entscheiden sich die Teilnehmer/innen<br />
für einen persönlichen Fachbereich. Dieser Fachbereich ergibt<br />
sich entweder aufgrund der abgelegten Lehrabschlussprüfung/Fachschulausbildung<br />
oder aufgrund der nachgewiesenen beruflichen Erfahrung (rund<br />
zwei Jahre Berufstätigkeit sind notwendig).<br />
Die am Beginn getroffene Entscheidung für einen Fachbereich ist bindend.<br />
Es kann weder die gewählte Schule (in <strong>Salzburg</strong> die HAK II) noch der gewählte<br />
Fachbereich gewechselt werden.<br />
<strong>WIFI</strong>-<strong>Berufsreifeprüfung</strong>, Seite 7