01.02.2014 Aufrufe

INFO_Berufsreifeprüfung_mitGesetz.pdf (356 kB) - WIFI Salzburg

INFO_Berufsreifeprüfung_mitGesetz.pdf (356 kB) - WIFI Salzburg

INFO_Berufsreifeprüfung_mitGesetz.pdf (356 kB) - WIFI Salzburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2.2. Zeitliche Rahmenbedingungen<br />

Mit dem Beginn des Lehrverhältnisses kann mit der Berufsmatura begonnen<br />

werden (kein Mindestalter).<br />

Die/der Prüfungskandidat/in darf zur letzten Teilprüfung nicht vor dem<br />

19ten Lebensjahr antreten. Bis zu drei Teilprüfungen können schon vor der<br />

Lehrabschlussprüfung (oder der sonstigen Zulassungsvoraussetzung) absolviert<br />

werden. Bei vierjährigen Lehrberufen kann die Teilprüfung über den<br />

Fachbereich auch im Rahmen der Lehrabschlussprüfung abgelegt werden.<br />

2.3. Wahl des Fachbereiches<br />

Im Rahmen des Zulassungsverfahrens entscheiden sich die Teilnehmer/innen<br />

für einen persönlichen Fachbereich. Dieser Fachbereich ergibt<br />

sich entweder aufgrund der abgelegten Lehrabschlussprüfung/Fachschulausbildung<br />

oder aufgrund der nachgewiesenen beruflichen Erfahrung (rund<br />

zwei Jahre Berufstätigkeit sind notwendig).<br />

Die am Beginn getroffene Entscheidung für einen Fachbereich ist bindend.<br />

Es kann weder die gewählte Schule (in <strong>Salzburg</strong> die HAK II) noch der gewählte<br />

Fachbereich gewechselt werden.<br />

<strong>WIFI</strong>-<strong>Berufsreifeprüfung</strong>, Seite 7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!