Lehre und Berufsmatura
Lehre und Berufsmatura
Lehre und Berufsmatura
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<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>Berufsmatura</strong><br />
WIFI der Wirtschaftskammer Salzburg<br />
Julius-Raab-Platz 2, 5020 Salzburg
Inhaltsverzeichnis<br />
1. ALLGEMEINE INFORMATION ............................................. 4<br />
1.1 Ausgangssituation ........................................................................................... 4<br />
1.2 Ziel der Ausbildung ......................................................................................... 4<br />
1.3 Teilnehmernutzen ........................................................................................... 5<br />
1.4 Ansprechpartner/innen im WIFI Salzburg ....................................................... 6<br />
2. TEILNEHMER/INNEN UND VORAUSSETZUNGEN ...................... 7<br />
2.1. Zielgruppe ....................................................................................................... 7<br />
2.2. Zugangs- <strong>und</strong> Zulassungsvoraussetzungen ...................................................... 7<br />
2.3. Beratungsverfahren ........................................................................................ 7<br />
2.3.1 Orientierungstest ............................................................................................ 8<br />
2.3.2 Potentialanalyse ............................................................................................. 9<br />
2.3.3 Aufnahmegespräch ....................................................................................... 10<br />
2.4. Höhe <strong>und</strong> Dauer der Förderung..................................................................... 10<br />
3. BERUFSMATURA - ALLGEMEINES .................................... 11<br />
3.1. Übersicht Teilbereiche <strong>und</strong> Prüfungen ......................................................... 11<br />
3.2. Anmeldung <strong>und</strong> Ansuchen ............................................................................. 11<br />
3.3. Details zur <strong>Berufsmatura</strong> .............................................................................. 12<br />
3.3.1. Prüfungsfächer......................................................................................... 12<br />
3.3.2. Wahl des Fachbereiches .......................................................................... 12<br />
3.3.3. <strong>Berufsmatura</strong>kurse .................................................................................. 12<br />
3.3.4. Coaching .................................................................................................. 13<br />
3.3.5. Anwesenheit ............................................................................................ 14<br />
3.3.6. Feedback <strong>und</strong> Probematura ..................................................................... 14<br />
3.3.7. Prüfung .................................................................................................... 14<br />
3.3.8. <strong>Berufsmatura</strong>zeugnis ............................................................................... 15<br />
3.4. Kosten ........................................................................................................... 15<br />
4. ZWEI WEGE ZUR MATURA ............................................ 16<br />
4.1. Abendkurse ................................................................................................... 16<br />
4.2. Tageskurse: <strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura während der Arbeitszeit .............................. 16<br />
4.3. Vergleich Tageskursmodell <strong>und</strong> berufsbegleitendes Modell ......................... 18<br />
5. VORTEILE FÜR UNTERNEHMEN ...................................... 18<br />
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6. DETAILS ZU DEN HAUPTFÄCHERN ................................... 19<br />
6.1. Vorbereitungskurs Deutsch - Allgemeines .................................................... 19<br />
6.2. Vorbereitungskurs Deutsch - Besonderheiten bei den Lehrlingskursen ........ 20<br />
6.2.1. Ausbildungsdauer ..................................................................................... 20<br />
6.2.2. Kursleiter/innen ...................................................................................... 21<br />
6.2.3. Ausbildung im Detail ................................................................................ 21<br />
6.2.4. Wissensüberprüfung ................................................................................. 21<br />
6.3. Vorbereitungskurs Mathematik - Allgemeines .............................................. 22<br />
6.4. Vorbereitungskurs Mathematik - Besonderheiten bei den Lehrlingskursen .. 23<br />
6.4.1. Ausbildungsdauer ..................................................................................... 23<br />
6.4.2. Kursleiter/innen ...................................................................................... 23<br />
6.4.3. Ausbildung im Detail ................................................................................ 23<br />
6.4.4. Wissensüberprüfung ................................................................................. 24<br />
6.4.5. Unterrichtszeiten ..................................................................................... 24<br />
6.5. Vorbereitungskurs Englisch - Allgemeines .................................................... 24<br />
6.6. Vorbereitungskurs Englisch - Besonderheiten bei den Lehrlingskursen ........ 26<br />
6.6.1. Ausbildungsdauer ..................................................................................... 26<br />
6.6.2. Kursleiter/innen ...................................................................................... 26<br />
6.6.3. Ausbildung im Detail ................................................................................ 27<br />
6.6.4. Wissensüberprüfung ................................................................................. 27<br />
6.6.5. Unterrichtszeiten ..................................................................................... 27<br />
Information zu den einzelnen Fachbereichen findet ihr in unserer allgemeinen Broschüre<br />
zur Berufsreifeprüfung.<br />
<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 3 von 38
1. ALLGEMEINE INFORMATION<br />
1.1 Ausgangssituation<br />
„Wir wollen ein Bildungssystem, das niemanden zurücklässt <strong>und</strong> alle Beteiligten<br />
bestmöglich nach ihren Interessen <strong>und</strong> Begabungen fördert.“ Das ist die klare Aussage<br />
<strong>und</strong> das Bekenntnis der B<strong>und</strong>esregierung. Durch die Einführung der <strong>Berufsmatura</strong><br />
im Jahr 1997 wurde diese Durchlässigkeit vor allem für Lehrlinge <strong>und</strong> Absolvent/innen<br />
mittlerer Schulen erheblich verbessert. Die duale Ausbildung wurde<br />
dadurch aufgewertet, weil mit der Berufsreifeprüfung erstmals in Österreich das im<br />
Berufsleben erworbene Praxiswissen schulischem Theoriewissen formell gleichgestellt<br />
wurde.<br />
Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> wurde ein Programm beschlossen, das Lehrlingen parallel<br />
zur <strong>Lehre</strong> die <strong>Berufsmatura</strong> kostenfrei ermöglicht. Ab dem 1. September 2008 steht<br />
also allen Lehrlingen, die sich in einem aufrechten Lehrverhältnis befinden, der<br />
Weg zur kostenlosen Matura offen. Dafür muss schon während der Lehrzeit zu mindestens<br />
einem der vier Fächer der Berufsreifeprüfung (Deutsch, Mathematik, lebende<br />
Fremdsprache <strong>und</strong> der persönliche Fachbereich) zur Prüfung angetreten<br />
werden. Während der Lehrzeit dürfen nur speziell für Lehrlinge konzipierte <strong>Lehre</strong><br />
<strong>und</strong> Matura-Lehrgänge (sind in der Regel länger) besucht werden, nach der Lehrabschlussprüfung<br />
dürfen alle im WIFI angebotenen Lehrgänge gebucht werden.<br />
Das Ausbildungskonzept „<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura“ stellt begabte <strong>und</strong> motivierte Jugendliche<br />
nicht länger vor die Entscheidung: Berufserfahrung oder weitere Schulbildung.<br />
Beides lässt sich mit Zielstrebigkeit <strong>und</strong> Ausdauer vereinen. Besonders junge Menschen,<br />
die praktisch veranlagt, begabt <strong>und</strong> gleichzeitig an Allgemeinbildung interessiert<br />
sind, finden hier einen Weg, Berufs- <strong>und</strong> Schulalltag gemeinsam für die Zukunft<br />
zu nutzen.<br />
Mit der Ausbildungsform <strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura erhalten Lehrlinge das nötige Rüstzeug,<br />
mit dem es sich beruhigt in die berufliche <strong>und</strong> private Zukunft blicken lässt. Die<br />
Matura ist dabei ein wichtiges Standbein – sie garantiert eine gute Allgemeinbildung,<br />
wertet die fachliche Qualifikation auf <strong>und</strong> öffnet die Tür zu neuen Karrierechancen.<br />
1.2 Ziel der Ausbildung<br />
Im Rahmen der Berufsreifeprüfungsvorbereitungskurse erarbeiten sich Lehrlinge<br />
dieselben Berufs- <strong>und</strong> Karrierechancen wie AHS- <strong>und</strong> BHS-Absolvent/innen. Damit<br />
ist nicht nur ein Zuwachs an Allgemein- <strong>und</strong> Fachwissen verb<strong>und</strong>en, sondern auch<br />
die Berechtigung zu studieren. Auf diese Weise wird die <strong>Lehre</strong> auch zum Sprungbrett<br />
für eine weiterführende akademische Karriere.<br />
Die Bildungsziele der Berufsreifeprüfung sind eine umfassende Allgemeinbildung,<br />
die fachliche Höherqualifizierung <strong>und</strong> der Maturaabschluss. In allen Lehrgängen<br />
werden gute Hauptschulkenntnisse vorausgesetzt.<br />
<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 4 von 38
Die WIFI-Berufsreifeprüfung umfasst insgesamt vier Teilprüfungen. Verpflichtend<br />
sind die Fächer Deutsch <strong>und</strong> Mathematik, hinzu kommen eine lebende Fremdsprache<br />
(Englisch) sowie ein Fachbereich, wobei sich der Fachbereich auf das erlernte<br />
Berufsfeld der Lehrlinge beziehen muss (siehe Liste Anlage 1). In dieser Liste werden<br />
beinahe jedem Lehrberuf der/die mögliche/n Fachbereich/e zugeordnet.<br />
1.3 Teilnehmernutzen<br />
Aufgr<strong>und</strong> der formellen <strong>und</strong> faktischen Gleichstellung mit der österreichischen Matura<br />
berechtigt die <strong>Berufsmatura</strong> zum Studium an Universitäten, Hochschulen,<br />
Fachhochschulen, Akademien sowie Kollegs <strong>und</strong> ermöglicht prinzipiell die Einstufung<br />
in den gehobenen B<strong>und</strong>esdienst (B-Wertigkeit). Durch den Status einer Maturantin/eines<br />
Maturanten eröffnen sich neue Entwicklungsmöglichkeiten im Privatleben<br />
sowie neue Berufschancen. Durch die hochwertige WIFI-Fachausbildung sind<br />
Berufsreifeprüfungsabgänger in ihrem Berufsfeld auf dem neuesten Stand.<br />
Im Ausland gibt es bei der Anerkennung andere Regeln: Hier kann ein Studium nur<br />
dann begonnen werden, wenn die jeweilige Ausbildung, die in Österreich Voraussetzung<br />
für die Zulassung zu Universitäten, Fachhochschulen etc. ist, als gleichwertige<br />
Zugangsvoraussetzung anerkannt wird. Leider trifft das auf die österreichische<br />
Berufsreifeprüfung überwiegend nicht zu. Es empfiehlt sich daher, die jeweilige<br />
Universität, Fachhochschule etc. direkt zu kontaktieren. Studierende, die in Österreich<br />
bereits zu studieren begonnen haben <strong>und</strong> einen positiven Studienerfolg nachweisen<br />
können bzw. bereits einen Teil ihres Studiums in Österreich erfolgreich absolviert<br />
haben, können in der Regel auch an ausländischen Universitäten (innerhalb<br />
der EU bzw. des EWR) weiterstudieren.<br />
Als besonderen Zusatznutzen erhalten die Lehrlinge ein WIFI-Zeugnis für jeden abgeschlossenen<br />
Kurs – von der Wirtschaft anerkannt als Zertifikat für das Engagement<br />
<strong>und</strong> die Leistung der Lehrlinge – ein Karrierevorteil im Unternehmen!<br />
Zweifach-Nutzen für Lehrlinge<br />
zweifach „vom Fach“: gute Allgemeinbildung <strong>und</strong> praktische Berufsausbildung<br />
vereinen von Interessen: praktische Neigung <strong>und</strong> Interesse an Schulbildung<br />
Aufwertung der beruflichen Fachkompetenz durch die Matura <strong>und</strong> damit interessante<br />
<strong>und</strong> hochqualifizierte Arbeit gleich nach der Ausbildung<br />
bessere Aufstiegschancen im Unternehmen<br />
bessere Integration in den Arbeitsmarkt durch die <strong>Lehre</strong><br />
offene Türen zum Schulsystem, zur Fachhochschule <strong>und</strong> Universität<br />
eigenes Einkommen während der gesamten Ausbildungszeit<br />
wertvolle Sozialversicherungszeiten<br />
breites soziales Netzwerk: Arbeitskolleg/innen <strong>und</strong> Kurskolleg/innen<br />
Zweifach-Nutzen für Unternehmen<br />
fleißige, leistungsfähige <strong>und</strong> leistungsbereite Lehrlinge<br />
Zugang zu einem Kreis „neuer“ Lehrlinge, die aufgr<strong>und</strong> der neuen Ausbildungsform<br />
sofort mit der Berufsausbildung beginnen möchten <strong>und</strong> nicht zunächst eine<br />
weiterführende Schule besuchen<br />
<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 5 von 38
<strong>und</strong> damit die Möglichkeit, begabte Jugendliche zu hochqualifizierten FacharbeiterInnen<br />
im eigenen Betrieb auszubilden<br />
beste Ausbildungsqualität<br />
Pool von Mitarbeiter/innen, die für Schlüsselpositionen in Frage kommen<br />
hohes Entwicklungspotential im Unternehmen<br />
keine Zusatzkosten, geringer Mehraufwand<br />
Imagegewinn für die eigene Ausbildungstätigkeit<br />
Lehrlinge, die ihren Ausbildungsbetrieb als aufgeschlossen gegenüber Bildung<br />
<strong>und</strong> Entwicklung erleben, bleiben „ihrem“ Unternehmen länger treu.<br />
1.4 Ansprechpartner/innen im WIFI Salzburg<br />
Für weitere Informationen zur <strong>Lehre</strong> mit <strong>Berufsmatura</strong> wenden Sie sich bitte an:<br />
WIFI der Wirtschaftskammer Salzburg, 5027 Salzburg, Julius-Raab-Platz 2<br />
MMag. Annemarie Schaur Mag. Martina Leitgeb<br />
Tel.: 0662/8888-417 Tel.: 0662/8888-604<br />
E-Mail: aschaur@wifisalzburg.at E-Mail: mleitgeb@wifisalzburg.at<br />
Bezirksstelle Tennengau, 5400 Hallein, Salzachtalstraße 24<br />
Tel.: 06245/80438-0 (Herbert Antosch, Petra Neuhofer <strong>und</strong> Veronika Lehenauer)<br />
Bezirksstelle Pongau, 5600 St. Johann/Pongau, Premweg 4<br />
Tel.: 06412/4343-0 (Petra Gerhardter)<br />
Bezirksstelle Lungau, 5580 Tamsweg, Friedhofstraße 6<br />
Tel.: 06474/2253 (Heidi Neumann <strong>und</strong> Christine Macheiner)<br />
Bezirksstelle Pinzgau, 5700 Zell am See, Schulstraße 14<br />
Tel.: 06542/72629-91 (Klaus Möschl)<br />
<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 6 von 38
2. TEILNEHMER/INNEN UND VORAUSSETZUNGEN<br />
2.1. Zielgruppe<br />
Alle Lehrlinge im B<strong>und</strong>esland Salzburg, die sich in der Lehrzeit befinden, können<br />
teilnehmen.<br />
2.2. Zugangs- <strong>und</strong> Zulassungsvoraussetzungen<br />
Ein aufrechtes Lehrverhältnis <strong>und</strong> die Teilnahme am Beratungsverfahren ist Voraussetzung<br />
um an <strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura teilzunehmen.<br />
Die Initiative können beide „Seiten“ ergreifen<br />
Interessierte Lehrlinge <strong>und</strong> Jugendliche können sich beim WIFI zum Beratungsverfahren<br />
anmelden. Das gilt auch für Schüler/innen im 9. Schuljahr (z.B. AHS,<br />
BHS, Polytechnische Schule (PTS), die eine <strong>Lehre</strong> anstreben <strong>und</strong> für Lehrlinge,<br />
die bereits eine Lehrstelle haben.<br />
Unternehmen, die begabte Lehrlinge fördern <strong>und</strong> qualifizierte Mitarbeiter/innen<br />
im eigenen Haus ausbilden möchten, schicken potentielle Anwärter/innen<br />
zum Beratungsverfahren.<br />
Die letzte Maturateilprüfung darf nicht vor Vollendung des 19ten Lebensjahres absolviert<br />
werden. Bis zu drei Teilprüfungen können schon vor der Lehrabschlussprüfung<br />
abgelegt werden. Bei vierjährigen Lehrberufen kann die Teilprüfung über den<br />
Fachbereich auch im Rahmen der Lehrabschlussprüfung abgelegt werden.<br />
2.3. Beratungsverfahren<br />
Die Parallelausbildung erfordert neben Begabung <strong>und</strong> Motivation auch einiges an<br />
Durchhaltevermögen. Im Beratungsverfahren zur „<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura“ geht es deshalb<br />
darum, die persönliche Eignung für die Ausbildung festzustellen <strong>und</strong> die begrenzten<br />
Kursplätze zu vergeben.<br />
Das Beratungsverfahren findet am WIFI Salzburg <strong>und</strong> bei genügend Bedarf in den<br />
Bezirksstellen statt.<br />
Die Anmeldung zum Beratungsverfahren kann nach dem jeweiligen Infoabend bzw.<br />
telefonisch erfolgen.<br />
<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 7 von 38
Im Beratungsverfahren sind drei Stufen zu absolvieren:<br />
Orientierungstests fragen zunächst Schulwissen ab,<br />
die Potentialanalyse gibt Aufschluss über Begabungen <strong>und</strong> Persönlichkeit der<br />
Kandidat/innen <strong>und</strong><br />
im Aufnahmegespräch steht die individuelle Lebenssituation im Mittelpunkt.<br />
2.3.1 Orientierungstest<br />
Beratungsverfahren<br />
Bei den Orientierungstests wird Schulwissen abgefragt, das dem Niveau der 4. Klasse<br />
Hauptschule/1. Leistungsgruppe entspricht. Die Kandidat/innen müssen in jedem<br />
Fachgebiet positiv sein.<br />
Inhalte des Orientierungstest in Mathematik: Gr<strong>und</strong>rechnungsarten, Schlussrechnungen,<br />
Bruchrechnen, Körper-, Flächen- <strong>und</strong> Raumberechnungen, einfaches Rechnen<br />
mit Variablen (Buchstaben) <strong>und</strong> Gleichungen mit einer Unbekannten<br />
Inhalte des Orientierungstests in Deutsch:<br />
1. Orientierungstest<br />
Deutsch<br />
Mathematik<br />
Englisch<br />
2. Potentialdokum entation<br />
Begabtenanalyse<br />
Persönlichkei tsstrukturtest<br />
3. Aufnahmegespräch<br />
Biographische Dokumentation<br />
O rganisatorischer Rahm en<br />
Grammatik<br />
Fallbestimmung von Satzgliedern<br />
Prädikat bestimmen (Person, Zeit, Zahl)<br />
Verwendung von „das“ <strong>und</strong> „dass“ im Satz<br />
Rechtschreibung Gr<strong>und</strong>lagen der deutschen Rechtschreibung<br />
(ausgenommen Neuschreibung von Wörtern nach der neuen<br />
deutschen Rechtschreibung)<br />
Zeichensetzung Gr<strong>und</strong>kenntnisse der Kommasetzung mit grammatikalischer<br />
Begründung<br />
<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 8 von 38
Wortschatz Fremdwörter <strong>und</strong> ihre Bedeutung im Deutschen<br />
Textverständnis Lesen eines Langtextes, anschließende Fragen<br />
Inhalte des Orientierungstests in Englisch:<br />
Gr<strong>und</strong>grammatik<br />
im Überblick<br />
interrogatives (Fragewörter)<br />
pronouns (Pronomen: he, herself, ours, my,...)<br />
much/many, some/any<br />
tenses (Zeitformen: present tense, past tense,...)<br />
asking questions in various tenses (Fragebildung)<br />
making negations in various tenses (Bildung von Verneinungen)<br />
prepositions (Präpositionen: of, by, on, at,...)<br />
comparison of adjectives (Steigerung von Adjektiven:<br />
Bsp. nice, nicer, nicest)<br />
adjective/adverb (Adjektiv oder Adverb: beautiful/beautifully...)<br />
modal verbs (Modalverben: can, may, must,...)<br />
relative pronouns (Relativpronomen: who, which,...)<br />
conditional sentences (Bedingungssätze: If he...)<br />
phrasal verbs (Verben mit fixen Präpositionen: to look<br />
at / after / for...)<br />
ger<strong>und</strong> vs. infinitive (going or to go ?)<br />
z.B. begrüßen, Vorschläge machen, sich bedanken, im Restaurant<br />
bezahlen, zustimmen...<br />
Einfache<br />
Sprechhandlungen<br />
Wortschatz z.B. welches Verb passt?<br />
Leseverständnis kurze Texte mit anschließenden Fragen<br />
2.3.2 Potentialanalyse<br />
Mit Hilfe einer Potentialanalyse werden die Fähigkeiten, die Persönlichkeits- <strong>und</strong><br />
Interessenstruktur der Jugendlichen analysiert <strong>und</strong> ausgewertet. Die Analyse findet<br />
in der AHA Bildungsberatung (gegenüber vom WIFI Salzburg) statt. In den Bezirksstellen<br />
werden bei genügend Bedarf Tests durch Mitarbeiterinnen der AHA Bildungsberatung<br />
organisiert.<br />
Fähigkeitenanalyse sprachliche <strong>und</strong> mathematische Fähigkeiten<br />
räumliches Vorstellungsvermögen<br />
Merkfähigkeit, Logik (schlussfolgerndes Denken)<br />
Persönlichkeits- <strong>und</strong><br />
Interessensstrukturtest<br />
allgemeine Interessen<br />
Persönlichkeits- <strong>und</strong> Neigungsstruktur<br />
<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 9 von 38
Das standardisierte Testverfahren stellt Aufgaben, wie sie auch im beruflichen Alltag<br />
vorkommen. Diese Testverfahren zeigen die besonderen Fähigkeiten, Interessen<br />
<strong>und</strong> Potenziale der Kandidat/innen auf.<br />
Der Test wird schriftlich ausgewertet. Zum Preis von € 25,-- kann ein Gespräch<br />
über den Test mit einem Psychologen vereinbart werden.<br />
2.3.3 Aufnahmegespräch<br />
Im persönlichen Aufnahmegespräch tritt die/der Bewerber/in selbst in den Mittelpunkt.<br />
Das Gespräch dient dem Kennenlernen, ein erster Eindruck wird vermittelt.<br />
Außerdem werden die Ernsthaftigkeit des Vorhabens „<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura“ sowie die<br />
organisatorischen Möglichkeiten hinterfragt – es handelt sich also um eine Art „Bewerbungsgespräch“.<br />
Und die Lehrlinge haben die Möglichkeit, alle Ihre Fragen zu<br />
stellen. Zum Aufnahmegespräch ist verpflichtend eine Kopie des Lehrvertrages mitzubringen.<br />
2.4. Höhe <strong>und</strong> Dauer der Förderung<br />
Gefördert werden alle Lehrlinge in Form einer Lehrgangsplatzförderung für alle vier<br />
Teilprüfungen. Besonders Ausbildungsmodelle, die eine Umsetzung im B<strong>und</strong>esland<br />
Salzburg garantieren können, werden gefördert. Das bedeutet für die Lehrlinge einen<br />
kostenfreien Zugang zur <strong>Berufsmatura</strong> im B<strong>und</strong>esland Salzburg.<br />
Zu mindestens einer der vier Maturateilprüfungen muss schon während der Lehrzeit<br />
angetreten werden. Fünf Jahre lang hat man dann Zeit, kostenlos alle weiteren<br />
Fächer zu absolvieren.<br />
<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 10 von 38
3. BERUFSMATURA - ALLGEMEINES<br />
3.1. Übersicht Teilbereiche <strong>und</strong> Prüfungen<br />
BERUFSREIFEPRÜFUNG<br />
Deutsch Mathematik Fremdsprache<br />
(Englisch)<br />
5-stündige schrift-<br />
licheKlausurar- beit <strong>und</strong> eine<br />
mündlichen Prü-<br />
fung(Präsentati- on der schriftli-<br />
chen Arbeit <strong>und</strong><br />
Diskussion dar-<br />
über)<br />
4-stündige schrift-<br />
licheKlausurar- beit<br />
3.2. Anmeldung <strong>und</strong> Ansuchen<br />
Mündliche Prü-<br />
Fachbereich<br />
Lehrlinge, die die Förderung in Anspruch nehmen wollen, können während der<br />
Lehrzeit nur speziell für sie konzipierte <strong>und</strong> angebotene Lehrlings-Kurse besuchen.<br />
Nach dem Lehrzeitende können „reguläre“ Erwachsenenbildungskurse besucht werden.<br />
Hier ist darauf zu achten, dass durch Zusatzkurse die vom B<strong>und</strong>esministerium<br />
geforderte Mindestst<strong>und</strong>enanzahl erreicht werden muss (900 LE). Dazu gibt es eine<br />
eigene Informationsbroschüre.<br />
Nach dem absolvierten Beratungsverfahren <strong>und</strong> dem Start des Kurses wird die gesetzlich<br />
vorgeschriebenen Zulassungsvoraussetzungen (ein aufrechtes Lehrverhältnis)<br />
mit dem Formular Ansuchen um die Zulassung zur Berufsreifeprüfung von<br />
der HAK II überprüft. Dieser Antrag wird gemeinsam im Unterricht ausgefüllt. Folgende<br />
Unterlagen sind dazu notwendig: Lehrvertrag, Geburtsurk<strong>und</strong>e, Ausweis (in<br />
Kopie) <strong>und</strong> Passfoto.<br />
<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 11 von 38<br />
fung<br />
5-stündige schrift-<br />
licheKlausurar- beit oder Projek-<br />
tarbeit (+ Präsen-<br />
tation) <strong>und</strong> eine<br />
mündlichen Prü-<br />
fung
3.3. Details zur <strong>Berufsmatura</strong><br />
3.3.1. Prüfungsfächer<br />
Die <strong>Berufsmatura</strong> umfasst vier Teilbereiche: Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache<br />
(= Englisch) <strong>und</strong> einen Fachbereich. Der Prüfungsstoff orientiert sich am<br />
Lehrplan einer höheren Schule.<br />
Der Inhalt des allgemein bildenden Kernfaches Deutsch wird nach dem HAK-Lehrplan<br />
unterrichtet, die Kernfächer Mathematik <strong>und</strong> Englisch nach den Anforderungen<br />
<strong>und</strong> dem Lehrplan einer HBLA. Die Inhalte des Fachbereichs richten sich nach dem<br />
jeweiligen Lehrberuf.<br />
Am WIFI Salzburg werden derzeit für folgende Fachbereiche Vorbereitungskurse<br />
angeboten:<br />
Betriebswirtschaft, Rechnungswesen <strong>und</strong> Volkswirtschaft<br />
Informatik<br />
Medieninformatik<br />
Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziales<br />
Maschineningenieurwesen.<br />
3.3.2. Wahl des Fachbereiches<br />
Im Rahmen der Zulassung entscheiden sich die Teilnehmer/innen für einen spezifischen<br />
Fachbereich. Dieser Fachbereich ergibt sich aufgr<strong>und</strong> des Lehrberufes <strong>und</strong><br />
der abzulegenden Lehrabschlussprüfung (Zuordnung siehe Anlage 1). In dieser Liste<br />
werden beinahe jedem Lehrberuf der/die mögliche/n Fachbereiche zugeordnet.<br />
Die am Beginn getroffene Entscheidung für einen Fachbereich ist bindend.<br />
3.3.3. <strong>Berufsmatura</strong>kurse<br />
Für Lehrlinge gibt es zwei Wege zur Matura:<br />
Abendkurse – diese dauern in der Regel von 18.00 bis 20.45 Uhr, vier Semester<br />
Tageskurse während der Arbeitszeit – am Freitagvormittag in der Regel von 8.00<br />
bis 14.00 Uhr (Zustimmung des Ausbildungsbetriebes notwendig!)<br />
In den Kursen werden laufend Wissensüberprüfungen durchgeführt, um so den Teilnehmer/innen<br />
Rückmeldung über ihre Fortschritte sowie Empfehlungen für den<br />
weiteren Ausbildungsverlauf (z.B. Empfehlung zu Förderunterricht) zu geben.<br />
Sollten bei einzelnen Teilnehmer/innen Probleme, Fragen etc. auftreten, die sich<br />
während der regulären Unterrichtszeit nicht klären lassen, wird bei Bedarf <strong>und</strong> auf<br />
freiwilliger Basis auch zusätzlicher Förderunterricht angeboten.<br />
<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 12 von 38
3.3.4. Coaching<br />
An die jungen Menschen, die sich für die Ausbildung <strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura entscheiden,<br />
werden ganz besondere Anforderungen gestellt, die sie in der bisherigen Schullaufbahn<br />
noch nicht kennen gelernt haben. Um die „<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura“ erfolgreich absolvieren<br />
zu können, sind besondere Fähigkeiten nötig: Zeitmanagement, Selbstorganisation,<br />
Konsequenz <strong>und</strong> Selbstmotivation.<br />
Regelmäßige persönliche Coachingtermine während der gesamten Ausbildung helfen<br />
dabei, diese Fähigkeiten rasch auszubilden oder weiterzuentwickeln. Der Besuch<br />
des Coachings ist verpflichtend.<br />
Ziel ist es, den Jugendlichen bestimmte Techniken <strong>und</strong> Werkzeuge in die Hand zu<br />
geben, die sie dann selbstständig beim Lernen <strong>und</strong> im persönlichen Alltag anwenden<br />
können. Das Coaching ist Starthilfe für eine neue Art des Lernens. Ganz im Sinne<br />
der Philosophie „hilf mir, es selbst zu tun“. Die Coachingtermine helfen den Jugendlichen,<br />
sich selbst besser zu organisieren, sich immer wieder die eigene Motivation<br />
vor Augen zu führen <strong>und</strong> ihre Lernfähigkeit zu steigern.<br />
Vorteile des Coachings<br />
erkennen des persönlichen Lerntyps, Unterstützung bei der Lernorganisation,<br />
„Lernen lernen“ – lernen, wie man besser lernt<br />
erkennen der eigenen Fähigkeiten <strong>und</strong> Fertigkeiten<br />
lernen, wie man sich im richtigen Moment gut konzentrieren kann<br />
Feedback zu erbrachten Leistungen <strong>und</strong> fachlichen Schwächen<br />
Möglichkeiten, um Prüfungsangst, Nervosität <strong>und</strong> Lernblockaden zu überwinden<br />
Umgang mit Erfolg <strong>und</strong> Misserfolg<br />
Feedback zum Sozialverhalten in der Gruppe<br />
Coachingteam<br />
Mag. Veronika Göttl MMag. Magdalena Eder<br />
<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 13 von 38
Das Coaching ersetzt drei Kursabende <strong>und</strong> ist folgendermaßen aufgebaut:<br />
Teambildung<br />
am Kursbeginn<br />
Wenn sich Probleme abzeichnen, können jederzeit zusätzliche Coachingtermine in<br />
Anspruch genommen bzw. vereinbart werden.<br />
3.3.5. Anwesenheit<br />
In den Kursen besteht Anwesenheitspflicht – Fehlzeiten müssen in jedem Fall dem<br />
Trainer oder im WIFI gemeldet werden. Um im jeweiligen Fach zur Matura antreten<br />
zu dürfen, ist eine Mindestanwesenheit im Kurs von 75 % erforderlich. Berufsschulzeiten<br />
werden dann als Anwesenheit gezählt, wenn die über eLearning <strong>und</strong> elektronische<br />
Medien zur Verfügung gestellten Arbeitsaufträge erledigt werden. Neben<br />
dem Kursbesuch müssen auch Übungszeiten eingeplant werden.<br />
3.3.6. Feedback <strong>und</strong> Probematura<br />
Eine gute Selbsteinschätzung ist die beste Erfolgskontrolle <strong>und</strong> hilft dabei, das Ziel<br />
„Matura“ gut zu erreichen. Wer seine Stärken <strong>und</strong> Schwächen kennt, weiß wo<br />
sie/er noch aufholen muss, bzw. sie/er sich bereits selbstbewusst dem Prüfungsverfahren<br />
stellen kann. Um eine Hilfestellung für die eigene Leistungseinschätzung zu<br />
geben, werden von den Trainer/innen bereits sehr früh ausführliche Feedbacks gegeben<br />
<strong>und</strong> am Ende des Kurses wird die Matura mehrfach simuliert. Diese Feedbackverfahren<br />
haben das Ziel, den Kandidat/innen die beste Empfehlung zu geben,<br />
wie sie sich optimal auf die Matura vorbereiten können.<br />
3.3.7. Prüfung<br />
Coaching<br />
Ziele, Motivation<br />
(2ter Termin)<br />
Die Berufsreifeprüfung umfasst vier Prüfungen:<br />
“lernen lernen”<br />
(3ter Termin)<br />
Deutsch: fünfstündige schriftliche Klausurarbeit <strong>und</strong> mündliche Prüfung<br />
Mathematik: vierstündige schriftliche Klausurarbeit<br />
Englisch: mündliche Prüfung<br />
Fachbereich: Hausarbeit aus dem gewählten Fachbereich mit einer 5-stündigen<br />
schriftlichen Klausurarbeit oder Projektarbeit (+ Präsentation) <strong>und</strong> (in jedem<br />
Fall) eine mündlichen Prüfung über den Kursinhalt<br />
<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 14 von 38
Im Fachbereich kann an Stelle der schriftlichen Klausurarbeit eine projektorientierte<br />
Arbeit (einschließlich einer Präsentation <strong>und</strong> Diskussion unter Einbeziehung<br />
des fachlichen Umfeldes) auf höherem Niveau abgelegt werden (= Projektarbeit).<br />
Die Prüfungen können am Ende eines jeden Lehrganges abgelegt werden. Die Prüfungstermine<br />
schreibt die Vorsitzende der Prüfungskommission vor. Während die<br />
schriftlichen Klausurarbeiten unter Aufsicht erfolgen, finden die mündlichen Prüfungen<br />
vor einer Prüfungskommission statt.<br />
Drei der vier Teilprüfungen können die Teilnehmer/innen dabei als WIFI-Prüfungen<br />
absolvieren. Lediglich eine der Teilprüfungen ist im Rahmen einer Externistenprüfung/Schulprüfung<br />
an jener höheren Schule (in Salzburg ist das das Fach Deutsch an<br />
der HAK II) abzulegen, von der die Zulassung zur Berufsreifeprüfung ausgesprochen<br />
worden ist.<br />
Die Beurteilung der schriftlichen <strong>und</strong> mündlichen Prüfung erfolgt durch die Prüfungskommission.<br />
Diese legt den Schwerpunkt bei der Benotung fest, der neben<br />
dem Erreichen der Bildungs- <strong>und</strong> Lernziele vor allem auf selbstständiges Denken<br />
<strong>und</strong> die praktische Anwendung des Gelernten auf neue, praxisnahe Problemstellungen<br />
abzielt. In der Regel schließen über 90 Prozent der angetretenen Kandidat/innen<br />
die Teilprüfungen mit einem positiven Ergebnis ab.<br />
Bei einem negativen Ergebnis kann jede Teilprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung<br />
bis zu zweimal nach einer jeweils mindestens dreimonatigen Pause wiederholt<br />
werden. Für Wiederholungsprüfungen fallen dabei keine zusätzlichen Kosten an.<br />
Sollten die betreffenden Kandidat/innen auch nach dem dritten Versuch kein positives<br />
Ergebnis erreichen, ist keine weitere Wiederholung mehr möglich.<br />
Zur letzten Teilprüfung darf nicht vor dem 19. Geburtstag angetreten werden.<br />
3.3.8. <strong>Berufsmatura</strong>zeugnis<br />
Nach dem positiven Ablegen aller vier Prüfungen erhalten die Absolvent/innen ein<br />
Gesamtzeugnis über die Berufsreifeprüfung (= Maturazeugnis), das sowohl die Benotung<br />
der einzelnen Teilprüfungen enthält, als auch die Themenstellung der Hausarbeit<br />
aus dem Fachbereich bzw. die Themenstellung der alternativ gewählten Projektarbeit.<br />
Dieses Zeugnis wird von der HAK II in Salzburg ausgestellt <strong>und</strong> ist einem<br />
„normalen“ Maturazeugnis optisch sehr ähnlich.<br />
3.4. Kosten<br />
Die Kurskosten werden zur Gänze (auch Skripten, Bücher, Prüfungen, Vergebührung<br />
etc.) vom B<strong>und</strong> übernommen. Nur Dinge des persönlichen Bedarfes (Taschenrechner,<br />
Stifte, Schreibhefte etc.) müssen von den Lehrlingen selbst bezahlt werden.<br />
<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 15 von 38
4. ZWEI WEGE ZUR MATURA<br />
Für Lehrlinge gibt es zwei Wege zur Matura:<br />
Abendkurse – idR von 18.00 Uhr bis 20.45 Uhr<br />
Tageskurse während der Arbeitszeit – am Freitagvormittag idR von 8.00 Uhr bis<br />
14.00 Uhr (Zustimmung des Ausbildungsbetriebes notwendig!)<br />
4.1. Abendkurse<br />
Die Maturakurse werden am Abend (oder am Samstag) besucht.<br />
Hier gibt keinen festen Ausbildungsfahrplan (St<strong>und</strong>enplan). Das „Begleitende Modell“<br />
passt sich deinen persönlichen Bedürfnissen an, denn du entscheidest selbst,<br />
welches Pensum du neben der Arbeit am besten bewältigen kannst. So kannst du<br />
zum Beispiel die Matura-Ausbildung Fach für Fach in einem längeren Zeitrahmen<br />
absolvieren. Natürlich kannst du auch Fächer parallel belegen <strong>und</strong> die Matura bald<br />
nach der Lehrabschlussprüfung abschließen.<br />
Die Maturakurse werden in der Freizeit besucht. Insofern ist für deinen „Maturafahrplan“<br />
entscheidend, wie viel Freizeit du zur Verfügung hast, bzw. wie viel<br />
davon du bereit bist, in die Matura-Ausbildung zu investieren. Je mehr Zeit du in<br />
die Matura investierst, desto früher bist du fertig.<br />
Die Zustimmung des Lehrbetriebs zu <strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura ist nicht notwendig.<br />
Du solltest dir darüber im Klaren sein, dass diese rein berufsbegleitende Variante<br />
ein hohes Maß an Eigenmotivation, Engagement <strong>und</strong> Ausdauer voraussetzt. Deine<br />
Arbeit soll auf keinen Fall unter der zusätzlichen Matura-Ausbildung leiden! Gleichzeitig<br />
erfordern die Maturakurse nochmals deine volle Konzentration in der arbeitsfreien<br />
Zeit.<br />
4.2. Tageskurse: <strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura während der Arbeitszeit<br />
Beim „Integrierte Modell“ (Unterrichtsversuch) ist ein Halbtag pro Woche (6 LE) für<br />
<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura reserviert. In dieser Zeit wirst du vom Lehrbetrieb freigestellt,<br />
um die Maturakurse zu besuchen. Dazu wird der Lehrling einen Halbtag pro Woche<br />
von der Arbeit freigestellt. Die Zustimmung des Ausbildungsbetriebs ist Voraussetzung<br />
zur Teilnahme am Tageskursmodell <strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura!<br />
Die Lehrzeit bleibt unverändert. Durch den Besuch der Maturakurse verbringst du<br />
aber weniger Ausbildungszeit im Betrieb. Umso mehr sind deshalb dein Fleiß <strong>und</strong><br />
Engagement gefordert. Der Lehrbetrieb bekommt für die Ausfallzeiten während der<br />
Lehrzeit eine finanzielle Ref<strong>und</strong>ierung vom B<strong>und</strong> (über „<strong>Lehre</strong> fördern“).<br />
<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 16 von 38
Besonderheiten des „Integrierten Modells“<br />
Im „Integrierten Modell“ schließt du deine Matura-Ausbildung üblicherweise zeitnah<br />
zur Lehrabschlussprüfung ab.<br />
Es gibt einen klar strukturierten Ausbildungsfahrplan (St<strong>und</strong>enplan) während der<br />
gesamten Lehrzeit.<br />
Die Maturakurse sind in die Arbeitszeit integriert. In der Freizeit musst du für<br />
Mitlernen <strong>und</strong> Selbststudium nochmals Zeit investieren.<br />
Maturafahrplan im Integrierten Modell<br />
Vor der Lehrabschlussprüfung wird das Fach Englisch abgeschlossen (Voraussetzung,<br />
um im kostenfreien Modell aufgenommen zu werden). Im Kurs wird auch das Fach<br />
Mathematik abgeschlossen. Nach der Lehrabschlussprüfung werden der Fachbereich<br />
<strong>und</strong> das Fach Deutsch in den regulären Abend- oder Wochenendkursen besucht,<br />
damit es zu keiner Überschneidung mit der Berufstätigkeit nach der <strong>Lehre</strong> kommt.<br />
Wenn die Voraussetzungen stimmen, startest du idealerweise am Beginn des zweiten<br />
Lehrjahres. Die Matura-Vorbereitungskurse sind wie die <strong>Lehre</strong> ein Teil der Ausbildung<br />
<strong>und</strong> somit verpflichtend zu besuchen!<br />
Kurszeiten<br />
Freitag von 8.00 – 14.00 Uhr<br />
Nach der Lehrabschlussprüfung ein oder zwei Abende für den Fachbereich <strong>und</strong><br />
Deutsch (oder Wochenendkurse)<br />
Ferienzeiten<br />
Weihnachten - 2 Wochen<br />
Sommerferien – voraussichtlich 6 – 7 Wochen<br />
Ausbildungszeitplan<br />
Lehrjahr Gegenstand<br />
1. Semester<br />
St<strong>und</strong>en Gesamt Matura-<br />
Teilprüfung<br />
Mathematik 45 LE<br />
220 LE -<br />
1. Jahr Englisch 65 LE<br />
(90 LE Mathe-<br />
2. Semester<br />
matik, 130 LE<br />
Mathematik 45 LE<br />
Englisch)<br />
Englisch<br />
1. Semester<br />
65 LE<br />
2. Jahr Mathematik 64 LE<br />
240 LE Englisch-<br />
Englisch 60 LE<br />
(140 LE Ma- Matura<br />
2. Semester<br />
thematik, 100 Ende 2. Se-<br />
Mathematik 76 LE<br />
LE Englisch) mester<br />
Englisch<br />
1. Semester<br />
40 LE<br />
3. Jahr Mathematik 20 LE<br />
110 LE Mathematik-<br />
Deutsch 90 LE<br />
(20 LE Mathe- Matura<br />
matik, 90 LE Mitte 1. Se<br />
Deutsch) mester<br />
<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 17 von 38
Nach der Lehrabschlussprüfung werden die regulären Berufsreifeprüfungskurse am<br />
Abend oder am Wochenende besucht.<br />
4.3. Vergleich Tageskursmodell <strong>und</strong> berufsbegleitendes Modell<br />
Arbeitszeit<br />
vs.<br />
Freizeit<br />
Flexibilität<br />
Matura-<br />
Abschluss<br />
Tageskursmodell<br />
Maturakurse in die Arbeitszeit integriert,<br />
Mitlernen <strong>und</strong> Selbststudium in der Freizeit<br />
Klarer Ausbildungsfahrplan (St<strong>und</strong>enplan)<br />
während der gesamten Lehrzeit<br />
Matura-Abschluss zeitnah zur Lehrabschlussprüfung<br />
5. VORTEILE FÜR UNTERNEHMEN<br />
berufsbegleitendes Modell<br />
Maturakurse <strong>und</strong> selbständiges<br />
Lernen in der Freizeit - mehr<br />
Aufwand in der Freizeit<br />
Sehr flexibel, an die eigene Leistungsfähigkeit<br />
<strong>und</strong> Zeitverfügbarkeit<br />
angepasst: Gemeinsam<br />
mit Coach bzw. Berater/in wird<br />
ein persönlicher Bildungsplan<br />
entwickelt.<br />
Matura-Abschluss je nach persönlicher<br />
Leistungsbereitschaft<br />
Einen guten Lehrling zu finden, ist nicht immer einfach. Viele Unternehmen würden<br />
sehr gerne ihre qualifizierten Facharbeiter/innen im eigenen Haus ausbilden. Doch<br />
gerade überdurchschnittlich begabte Jugendliche entscheiden sich oft gegen eine<br />
<strong>Lehre</strong>, weil sie einen Maturaabschluss anstreben. Das neue Ausbildungsmodell<br />
„<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> <strong>Berufsmatura</strong>“ bietet jetzt einen besonderen Anreiz für die Besten unter<br />
den Lehrlingen <strong>und</strong> für die Besten unter den Schüler/innen. Und damit schafft<br />
das Ausbildungsmodell neue Chancen für Betriebe, junge, motivierte Menschen für<br />
den Lehrberuf zu gewinnen, um später hochqualifizierte Mitarbeiter/innen im<br />
Team zu haben. Mitarbeiter, die in ihrer Weiterentwicklung unterstützt <strong>und</strong> mit<br />
einer erfüllenden Aufgabe betraut werden, zeichnen sich erfahrungsgemäß durch<br />
eine besondere Betriebstreue aus.<br />
<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 18 von 38
6. DETAILS ZU DEN HAUPTFÄCHERN<br />
Die Vorbereitung auf die <strong>Berufsmatura</strong> wird durch ein ausgewogenes Modell von<br />
Unterrichts-, Beratungs- <strong>und</strong> Coachingphasen erfolgen. Der Unterricht umfasst mindestens<br />
900 <strong>Lehre</strong>inheiten (für alle vier Fächer).<br />
Abweichend zu den regulären am WIFI Salzburg angebotenen BRP-Lehrgängen werden<br />
die Lehrlingskurse verlängert (in der Klammer stehen die für Regelkurse geltenden<br />
St<strong>und</strong>en):<br />
Deutsch rd. 250 LE (160 LE)<br />
Englisch rd. 230 LE (180 LE)<br />
Mathematik rd. 250 LE (180 LE)<br />
Fachbereich rd. 170 LE (140 LE)<br />
Deutsch Englisch Mathematik Fachbereich<br />
rd. 250 rd. 230 rd. 250 rd. 170<br />
Die Gesamtausbildung kann optimalerweise auf vier bzw. fünf Jahre verteilt absolviert<br />
werden. Persönlichkeitsbildende Inhalte, Arbeitstechniken (Präsentation, Rhetorik)<br />
sind integrativer Bestandteil der Kurse. Zusätzlich dazu kann jeder Lehrling<br />
Einzelcoaching in Anspruch nehmen.<br />
6.1. Vorbereitungskurs Deutsch - Allgemeines<br />
Die Teilnehmer/innen am Vorbereitungslehrgang auf die Berufsreifeprüfung in<br />
Deutsch werden von Lehrpersonen mit einschlägiger Lehrberechtigung auf die Berufsreifeprüfung<br />
gezielt vorbereitet. Die Lehrziele orientieren sich an den Anforderungen<br />
der Reifeprüfung einer höheren Schule (am Lehrplan der HAK). Die analytische,<br />
argumentative <strong>und</strong> kommentierende Problembehandlung berufsbezogener<br />
<strong>und</strong> gesellschaftsrelevanter Themenkreise gilt als Richtlinie für die Definition der<br />
Lehrziele.<br />
Die Teilnehmer/innen am Vorbereitungslehrgang sollen<br />
die Standardsprache schriftlich <strong>und</strong> mündlich beherrschen, Arbeits- <strong>und</strong> Lerntechniken<br />
kennenlernen <strong>und</strong> allgemein kulturelle <strong>und</strong> fachspezifische Informationen<br />
beschaffen <strong>und</strong> kritisch bewerten,<br />
mündliche <strong>und</strong> schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen <strong>und</strong> beruflichen<br />
Bereich entwickeln <strong>und</strong> bewältigen sowie Sachverhalte situationsgerecht<br />
dokumentieren <strong>und</strong> präsentieren können,<br />
die Bereitschaft zum Verständnis <strong>und</strong> zur Bewertung literarischer Texte entwickeln.<br />
<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 19 von 38
Die Umsetzung im Unterricht erfolgt in drei Bausteinen:<br />
Baustein 1: Beherrschen der Standardsprache schriftlich <strong>und</strong> mündlich, Handhaben<br />
wichtiger Arbeits- <strong>und</strong> Lerntechniken, Informationsbeschaffung <strong>und</strong> Auswertung von<br />
Informationen:<br />
Aussprache, sprachlicher Ausdruck, Stil<br />
Wortschatz <strong>und</strong> Sprachstrukturen<br />
praxisorientierte Anwendung der normgerechten Rechtschreibung <strong>und</strong> Zeichensetzung<br />
Informationsbeschaffung <strong>und</strong> Informationsauswertung<br />
bearbeiten, analysieren <strong>und</strong> verfassen von Sachtexten<br />
Baustein 2: Entwickeln <strong>und</strong> Bewältigen von mündlichen <strong>und</strong> schriftlichen Kommunikationssituationen<br />
im persönlichen <strong>und</strong> beruflichen Bereich, Sachverhalte situationsgerecht<br />
dokumentieren <strong>und</strong> präsentieren:<br />
Begriffe klären, Stellung nehmen <strong>und</strong> argumentieren<br />
Themen erschließen, diskutieren <strong>und</strong> erörtern<br />
Elemente der Rede, des Dokumentierens <strong>und</strong> des Präsentierens<br />
gezielte Vorbereitung auf die maturarelevanten Textsorten<br />
Baustein 3:<br />
Einblick in die Entwicklung von Sprache <strong>und</strong> Literatur<br />
Literatur als Impuls für die Auseinandersetzung mit gesellschaftlich aktuellen<br />
Themen<br />
Einblick in die Zusammenhänge von gesellschaftlichen, ökonomischen, technischen<br />
<strong>und</strong> kulturellen Entwicklungen<br />
Prüfung: 5-stündige schriftliche Klausurarbeit auf dem PC erstellt <strong>und</strong> einer mündlichen<br />
Prüfung (= Präsentation der schriftlichen Klausurarbeit <strong>und</strong> Diskussion derselben)<br />
Prüfer: Die Prüfung wird von nominierten <strong>Lehre</strong>rn unserer Partnerschule (HAK II)<br />
zusammengestellt <strong>und</strong> bewertet.<br />
6.2. Vorbereitungskurs Deutsch - Besonderheiten bei den<br />
Lehrlingskursen<br />
6.2.1. Ausbildungsdauer<br />
Deutschkurse für Lehrlinge werden wir am WIFI Salzburg <strong>und</strong> in ausgewählten Bezirken<br />
anbieten. Der Kursbeginn ist immer im Herbst oder im Frühjahr. Der Kurs<br />
dauert r<strong>und</strong> zwei Jahre. Kurszeiten sind abends von voraussichtlich 17.30 (18.00)<br />
Uhr bis 20.30 (21.00) Uhr <strong>und</strong> fallweise am Samstag. Gr<strong>und</strong>sätzlich wird ein Tageskurs<br />
– nach Maßgabe der gegebenen Rahmenbedingungen – überlegt.<br />
<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 20 von 38
6.2.2. Kursleiter/innen<br />
Alle unsere Trainerinnen <strong>und</strong> Trainer verfügen über langjährige Erfahrung in der<br />
Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung.<br />
6.2.3. Ausbildung im Detail<br />
Die Anzahl der <strong>Lehre</strong>inheiten wird auf r<strong>und</strong> 250 erhöht. Der Kurs wird auf vier Semester<br />
aufgeteilt:<br />
erstes <strong>und</strong> zweites Semester: Qualifizierungskurs (Rechtschreibung, Sprache –<br />
um Lücken möglichst auszugleichen bzw. aufzuholen), 3 LE pro Kursabend. Im<br />
Qualifizierungskurs wird die gr<strong>und</strong>legende Grammatik vermittelt.<br />
drittes <strong>und</strong> viertes Semester: Im Hauptkurs mit 160 LE (analog zum regulären<br />
Kurs) werden die Lehrlinge gezielt auf die Matura vorbereitet. Über die im Regelkurs<br />
vermittelten Inhalte hinaus wird im Hauptkurs die wenige notwendige<br />
Literatur in Form von Referaten bearbeitet. Hier gibt es auch eine „Klassenlektüreliste“,<br />
die alle Kursteilnehmer lesen <strong>und</strong> besprechen. Ergänzend dazu werden<br />
beispielsweise Theaterbesuche organisiert.<br />
Besonders die Hausübungen sind ein wichtiger Punkt in der Unterrichtsgestaltung.<br />
Ohne diese kann der erforderliche Stoffumfang nicht bewältigt werden. Ziel ist es,<br />
dass die Kursteilnehmer/innen leicht zu mehreren Themen Argumente <strong>und</strong> Ideen<br />
finden können – oft ist nämlich gerade die Ideenlosigkeit ein großes Hindernis für<br />
das Schreiben.<br />
Zusätzlich dazu wird während der Ausbildung (wenn notwendig) Förderunterricht<br />
angeboten, der auf die individuellen Fördererfordernisse eingeht. Generell wird der<br />
Kurs in einer sehr verschulten Form abgehalten (Klassenbuch, klarer Verhaltenskodex,<br />
Entschuldigungen, Anwesenheitspflicht u.Ä.).<br />
6.2.4. Wissensüberprüfung<br />
Durch regelmäßige Hausübungen, kleine Tests <strong>und</strong> die Mitarbeit (z.B. Referate)<br />
wird in einem transparenten Beurteilungssystem kontrolliert, ob die vermittelten<br />
Inhalte verstanden wurden. Dieses soll den Kursteilnehmer/innen einen Eindruck<br />
über ihren Wissenstand in Deutsch vermitteln.<br />
<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 21 von 38
6.3. Vorbereitungskurs Mathematik - Allgemeines<br />
Ziel des Vorbereitungskurses Mathematik im Rahmen der WIFI-Berufsreifeprüfung<br />
ist es, dass die Teilnehmer/innen:<br />
die Mathematik in ihren Zusammenhängen begreifen <strong>und</strong> die von ihr bereitgestellten<br />
Techniken bei der Lösung von Problemen der Berufspraxis anwenden<br />
können,<br />
Vorgänge in Natur, Technik <strong>und</strong> Wirtschaft mit Hilfe von geeigneten mathematischen<br />
Modellen beschreiben können,<br />
bereit sind, mathematische Verfahren in der Berufspraxis einzusetzen,<br />
Kenntnisse, Fähigkeiten <strong>und</strong> Fertigkeiten in den mathematischen Fachgebieten<br />
besitzen sowie die dafür notwendigen algebraischen Methoden <strong>und</strong> numerischen<br />
Verfahren beherrschen, soweit sie für die Berufspraxis <strong>und</strong> für das Studium an<br />
einer Universität erforderlich sind,<br />
eine sorgfältige <strong>und</strong> zielorientierte mathematische Arbeitsweise auf außermathematische<br />
Problemstellungen <strong>und</strong> deren Lösungen anwenden können,<br />
abstrahieren, formalisieren, begründen sowie folgern können,<br />
analytisches Denken entwickeln <strong>und</strong> Kritikfähigkeit erwerben.<br />
Aufbauend auf ein mathematisches Gr<strong>und</strong>lagenwissen (Körper-, Flächen- <strong>und</strong> Raumberechnungen,<br />
Gr<strong>und</strong>rechnungsarten, einfaches Rechnen mit Buchstaben u.Ä.)<br />
werden die Inhalte der höheren Mathematik nach dem Lehrplan einer HBLA mit den<br />
entsprechenden Lehrunterlagen vermittelt.<br />
Inhalte:<br />
Integration von Vorkenntnissen<br />
Mengenlehre, Zahlenmengen, Potenzen, Rechnen mit Termen<br />
Funktionsbegriff, lineare Funktion<br />
Lineare Gleichungen <strong>und</strong> Ungleichungen mit einer Variablen, lineare Gleichungssysteme<br />
<strong>und</strong> Ungleichungssysteme, lineare Optimierung<br />
Polynomfunktionen, quadratische Gleichungen<br />
Exponential- <strong>und</strong> logarithmische Funktionen, Wachstums- <strong>und</strong> Abnahmeprozesse,<br />
Exponentialgleichungen<br />
Geometrie: Winkelmaße, Kreisfunktionen, Dreiecksberechnungen, Planimetrie,<br />
Stereometrie<br />
Kosten- <strong>und</strong> Preistheorie<br />
Die Inhalte der höheren Mathematik werden auf das vermittelte Wissen aufbauend<br />
unterrichtet <strong>und</strong> die Anforderungen der WIFI-Berufsreifeprüfung werden mit entsprechenden<br />
Übungen simuliert, damit das gesteckte Ziel auch erreicht werden<br />
kann.<br />
Grenzwert, Differenzen- <strong>und</strong> Differentialquotient, Differentiationsregeln, Funktionsdiskussion,<br />
Extremwertaufgaben<br />
Integralrechnung: Stammfunktion <strong>und</strong> bestimmtes Integral, Integrationsregeln<br />
<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 22 von 38
Wahrscheinlichkeitsrechnung: klassischer <strong>und</strong> statistischer Wahrscheinlichkeitsbegriff,<br />
Rechnen mit Wahrscheinlichkeiten, Darstellungen <strong>und</strong> Kenngrößen von<br />
diskreten <strong>und</strong> stetigen Verteilungen<br />
Wiederholung <strong>und</strong> Vertiefung von Lehrstoffinhalten aller Jahrgänge<br />
Prüfung:<br />
4-stündige schriftliche Prüfung<br />
Prüfer:<br />
Der Prüfungsvorsitz wird vom LSR Salzburg bestellt. Die Prüfung selbst wird vom<br />
WIFI-Trainerteam zusammengestellt <strong>und</strong> betreut.<br />
6.4. Vorbereitungskurs Mathematik - Besonderheiten bei den<br />
Lehrlingskursen<br />
6.4.1. Ausbildungsdauer<br />
Mathematik-Lehrlings-Kurse werden wir am WIFI Salzburg <strong>und</strong> in ausgewählten Bezirken<br />
anbieten. Der Kurs dauert r<strong>und</strong> zwei Jahre. Kurszeiten sind abends von voraussichtlich<br />
17.30 (18.00) Uhr bis 20.30 (21.00) Uhr <strong>und</strong> fallweise am Samstag.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich wird ein Tageskurs – nach Maßgabe der gegebenen Rahmenbedingungen<br />
– überlegt.<br />
6.4.2. Kursleiter/innen<br />
Alle Vortragenden in den Mathematikkursen verfügen über eine einschlägige Lehramtsprüfung<br />
für höhere Schulen, sind seit Jahren am WIFI Salzburg in den Vorbereitungskursen<br />
auf die <strong>Berufsmatura</strong> tätig <strong>und</strong> verfügen über die in diesem Bereich<br />
u.M. nach unbedingt erforderliche Praxis.<br />
6.4.3. Ausbildung im Detail<br />
Die Anzahl der <strong>Lehre</strong>inheiten wird auf r<strong>und</strong> 250 erhöht. Der Kurs wird auf vier Semester<br />
aufgeteilt. Die St<strong>und</strong>enaufteilung stellt sich wie folgt dar:<br />
Themenbereich LE Themenbereich LE<br />
Basiswissen Rechnen in N 2 Gleichungen höheren Grades in 1 Var. 8<br />
Rechnen in Z 2 lineare Gleichungssysteme 8<br />
Rechnen mit Maßen 2 Funktionen allgemeine Begriffe 2<br />
Schätzen 2 lineare Funktionen 8<br />
einfaches logisches Denken 2 Polynomfunktionen 1<br />
Schlussrechnungen 2 Differenzieren Ableitungsregeln 8<br />
Prozentrechnung 2 Kurvendiskussionen 12<br />
Elementargeometrie der Ebene 2 Integrieren Integrationsregeln 8<br />
Elementargeometrie des Raums 2 Flächenberechnungen 12<br />
<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 23 von 38
Terme ‐ Gr<strong>und</strong>begriffe 1 Rotationsvolumina 8<br />
Potenzen ‐ Rechenregeln 10 Kegelschnitte 8<br />
Binomische Formeln 2 Trigonometrie Winkelfunktionen 8<br />
Zerlegen von Termen 4 Winkelsätze 8<br />
kgv von Termen 4 Lineare Optimierung Maximumaufgaben 8<br />
Bruchterme 10 Minimumaufgaben 8<br />
Gleichungen lineare in 1 Variablen 8 Wachstum & Zerfall 4<br />
Gleichungen quadratisch in 1 Variablen 8 Matura‐Vorbereitung 30<br />
Zusätzlich dazu wird während der Ausbildung (wenn notwendig) Förderunterricht<br />
angeboten, der auf die individuellen Fördererfordernisse eingeht. Generell wird der<br />
Kurs in einer sehr verschulten Form abgehalten (Klassenbuch, klarer Verhaltenskodex,<br />
Entschuldigungen, Anwesenheitspflicht, u.Ä.).<br />
6.4.4. Wissensüberprüfung<br />
Durch regelmäßige Hausübungen, kleine Tests <strong>und</strong> die Mitarbeit wird in einem<br />
transparenten Beurteilungssystem kontrolliert, ob die vermittelten Inhalte verstanden<br />
wurden. Dieses soll den Kursteilnehmer/innen einen Eindruck über ihren Wissenstand<br />
in Mathematik vermitteln.<br />
6.4.5. Unterrichtszeiten<br />
Der Unterricht findet an einem Abend pro Woche <strong>und</strong> fallweise samstags statt. Die<br />
Kursdauer wird zwei Jahre (vier Semester) sein <strong>und</strong> insgesamt rd. 250 LE betragen.<br />
6.5. Vorbereitungskurs Englisch - Allgemeines<br />
Das WIFI Salzburg bietet auf Gr<strong>und</strong> der langjährigen positiven Erfahrung die Prüfung<br />
in Englisch nur mündlich an. Die verwendeten Lehrbücher werden ebenfalls zur<br />
Verfügung gestellt.<br />
a) Qualifikation <strong>und</strong> Zielniveau<br />
Die Berufsreifeprüfung verleiht eine Qualifikation, die einer Matura an berufsbildenden<br />
Höheren Schulen gleichwertig ist. Gleichwertige Qualifikationen müssen auf<br />
vergleichbaren, d.h. gleichwertigen Leistungen beruhen.<br />
Das Zielniveau einer Reifeprüfung ist B2 (in der Terminologie des Gemeinsamen<br />
Europäischen Referenzrahmens 1 ). Also muss, im Sinne einer Transparenz <strong>und</strong> Qualitätssicherung,<br />
dasselbe Kompetenzniveau auch als Zielniveau für die Berufsreifeprüfung<br />
gelten.<br />
1 ) Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen: Lernen, <strong>Lehre</strong>n, Beurteilen; dt. Fassung bei Langenscheidt,<br />
2001<br />
<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 24 von 38
Die Teilnehmer/innen des Vorbereitungskurses für die WIFI-Berufsreifeprüfung in<br />
Englisch müssen demzufolge nach Abschluss des Kurses:<br />
die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten <strong>und</strong> abstrakten Themen verstehen<br />
können,<br />
Fachdiskussionen im eigenen Spezialgebiet verstehen können,<br />
sich so spontan <strong>und</strong> fließend verständigen können, dass ein normales Gespräch<br />
mit „Muttersprachlern“ ohne größere Anstrengung gut möglich ist,<br />
sich zu einem breiten Themenspektrum klar <strong>und</strong> detailliert ausdrücken können,<br />
einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern können,<br />
die Vor- <strong>und</strong> Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben können.<br />
Auf der Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens werden die qualitativen<br />
Aspekte des mündlichen Sprachgebrauchs wie folgt beschrieben:<br />
Spektrum Korrektheit Flüssigkeit Interaktion Kohärenz<br />
Verfügt über ein<br />
ausreichend breites<br />
Spektrum von Redemitteln,<br />
um in klaren<br />
Beschreibungen oder<br />
Berichten über die<br />
meisten Themen<br />
allgemeiner Art zu<br />
sprechen <strong>und</strong> eigene<br />
Standpunkte auszudrücken;<br />
sucht nicht<br />
auffällig nach Worten<br />
<strong>und</strong> verwendet einige<br />
komplexe Satzstrukturen.<br />
Zeigt eine recht gute<br />
Beherrschung der<br />
Grammatik. Macht<br />
keine Fehler, die zu<br />
Missverständnissen<br />
führen, <strong>und</strong> kann die<br />
meisten eigenen<br />
Fehler selbst korrigieren.<br />
Kann in recht gleichmäßigem<br />
Tempo<br />
sprechen. Auch wenn<br />
er/sie eventuell zögert,<br />
um nach Strukturen<br />
oder Wörtern zu<br />
suchen, entstehen nur<br />
kaum auffällig lange<br />
Pausen.<br />
b) Bildungsziel, Bildungs- <strong>und</strong> Lehraufgabe Englisch<br />
Kann Gespräche beginnen,<br />
die Sprecherrolle<br />
übernehmen,<br />
wenn es angemessen<br />
ist, <strong>und</strong> das Gespräch<br />
beenden, wenn er/sie<br />
möchte, auch wenn<br />
das möglicherweise<br />
nicht immer elegant<br />
gelingt. Kann auf<br />
vertrautem Gebiet<br />
zum Fortgang des<br />
Gesprächs beitragen,<br />
indem er/sie das<br />
Verstehen bestätigt,<br />
andere zum Sprechen<br />
auffordert usw.<br />
Kann eine begrenzte<br />
Anzahl von Verknüpfungsmittelnverwenden,<br />
um seine/ihre<br />
Äußerungen zu einem<br />
klaren, zusammenhängenden<br />
Beitrag zu<br />
verbinden; längere<br />
Beiträge sind möglicherweise<br />
etwas<br />
sprunghaft.<br />
Im Rahmen der Berufsreifeprüfungs-Vorbereitungskurse des WIFI Salzburg wird Englisch<br />
nach dem Lehrplan der HBLA unterrichtet. Das bedeutet, dass sich der Unterricht<br />
nicht nur auf das Vokabular <strong>und</strong> die Texte allgemeiner Themenkreise beschränkt,<br />
sondern dass zusätzlich auch aktuelle Wirtschaftsthemen (inklusive dem<br />
jeweiligen Vokabular) Eingang finden.<br />
Die Teilnehmer/innen erhalten die Möglichkeit, sich in den für die mündliche Prüfung<br />
notwendigen Teilbereichen der Sprache (Hören, Lesen <strong>und</strong> Sprechen) zu verbessern,<br />
um am Ende die Berufsreifeprüfung in Englisch erfolgreich ablegen zu<br />
können.<br />
Der Zeitaufwand außerhalb des Unterrichts ist daher nicht unerheblich. Je nach<br />
Vorwissen muss für das Lernen <strong>und</strong> die Hausaufgaben mit einem Aufwand von drei<br />
bis vier St<strong>und</strong>en pro Woche gerechnet werden. Regelmäßige Progress Checks<br />
(Tests) ermöglichen den Teilnehmer/innen, den eigenen Fortschritt zu verfolgen<br />
<strong>und</strong> Lücken gegebenenfalls rasch zu schließen.<br />
<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 25 von 38
Die Teilnehmer/innen sollten nach Abschluss des Kurses über folgende Fertigkeiten<br />
verfügen:<br />
die Fertigkeit des Hörverstehens, des Sprechens <strong>und</strong> des Lesens im Kommunikationsprozess<br />
in englischer Sprache situationsgerecht einsetzen,<br />
Sachverhalte in der englischen Sprache erweiternd interpretieren <strong>und</strong> adäquat<br />
darauf reagieren können,<br />
wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale <strong>und</strong> kulturelle Gegebenheiten<br />
englischsprachiger Länder kennen, deren Kenntnis für ein entsprechendes soziales<br />
Verhalten in der Kommunikation im In- <strong>und</strong> Ausland erforderlich ist,<br />
zur Selbsttätigkeit <strong>und</strong> Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten<br />
<strong>und</strong> Sachkompetenz fähig sein.<br />
Aufbauend auf die Gr<strong>und</strong>kenntnisse werden die Kenntnisse in der englischen Sprache<br />
erweitert <strong>und</strong> gefestigt. Eine Vertiefung der englischen Grammatik ermöglicht<br />
die korrekte Sprachverwendung <strong>und</strong> komplexere Ausdrucksmöglichkeiten. Daneben<br />
wird auch der Wortschatz durch das Lesen <strong>und</strong> Diskutieren von Texten zu aktuellen<br />
Themen erweitert.<br />
Die Prüfungssituation wird immer wieder simuliert, wodurch noch vorhandene<br />
Schwächen aufgezeigt <strong>und</strong> behoben werden können.<br />
Prüfung:<br />
15-minütige mündliche Prüfung, 30 Minuten Vorbereitungszeit<br />
Prüfer:<br />
Der Prüfungsvorsitz wird vom LSR-Salzburg bestellt. Die Prüfung selbst wird vom<br />
WIFI-Trainerteam zusammengestellt <strong>und</strong> betreut.<br />
6.6. Vorbereitungskurs Englisch - Besonderheiten bei den<br />
Lehrlingskursen<br />
6.6.1. Ausbildungsdauer<br />
Englisch-Lehrlings-Kurse werden wir am WIFI Salzburg <strong>und</strong> in ausgewählten Bezirken<br />
anbieten. Der Kurs dauert r<strong>und</strong> zwei Jahre. Kurszeiten sind abends von voraussichtlich<br />
17.30 (18.00) Uhr bis 20.30 (21.00) Uhr <strong>und</strong> fallweise am Samstag. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
wird ein Tageskurs – nach Maßgabe der gegebenen Rahmenbedingungen –<br />
überlegt.<br />
6.6.2. Kursleiter/innen<br />
Alle Vortragenden in den Englischkursen haben eine einschlägige Lehramtsprüfung<br />
für höhere Schulen <strong>und</strong> sind seit Jahren am WIFI Salzburg in den Vorbereitungskursen<br />
auf die <strong>Berufsmatura</strong> tätig <strong>und</strong> verfügen über die in diesem Bereich u.M. nach<br />
unbedingt erforderliche Praxis.<br />
<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 26 von 38
6.6.3. Ausbildung im Detail<br />
Die Anzahl der <strong>Lehre</strong>inheiten wird auf r<strong>und</strong> 250 erhöht. Der Kurs wird auf vier Semester<br />
aufgeteilt (beginnend von Level A2 wird auf Zielniveau B2 trainiert).<br />
Erstes <strong>und</strong> zweites Semester: Gr<strong>und</strong>kurs (Gr<strong>und</strong>grammatik, Gr<strong>und</strong>wortschatz,<br />
Training der vier Fertigkeiten: lesen, hören, sprechen <strong>und</strong> schreiben, – um Lücken<br />
möglichst auszugleichen bzw. aufzuholen), 3 LE pro Kursabend<br />
Drittes Semester: Aufbaukurs (Kommunikationsfähigkeit wird trainiert, Schulung<br />
der mündlichen Ausdrucksfähigkeit, Förderung des Textverständnisses,<br />
Wortschatzerweiterung)<br />
Viertes Semester: Intensivkurs (Erarbeitung der Maturathemen - Maturasimulation)<br />
Zusätzlich dazu wird während der Ausbildung (wenn notwendig) Förderunterricht<br />
angeboten, der auf die individuellen Fördererfordernisse eingeht. Generell wird der<br />
Kurs in einer sehr verschulten Form abgehalten (Klassenbuch, klarer Verhaltenskodex,<br />
Entschuldigungen, Anwesenheitspflicht, u.Ä.).<br />
6.6.4. Wissensüberprüfung<br />
Durch regelmäßige Hausübungen <strong>und</strong> kleine Wissensüberprüfungen wird laufend<br />
kontrolliert, ob die vermittelten Inhalte verstanden wurden. Diese „Progress<br />
Checks“ (schriftliche Kommentar bzw. Benotung) sollen dem Lehrling einen Eindruck<br />
über seinen Wissenstand in Englisch vermitteln. Darüber hinaus wird am Ende<br />
jedes Semesters ein End-Term-Test durchgeführt.<br />
6.6.5. Unterrichtszeiten<br />
Der Unterricht findet an einem Abend pro Woche <strong>und</strong> fallweise samstags statt. Die<br />
Kursdauer wird zwei Jahre (vier Semester) sein <strong>und</strong> insgesamt rd. 250 LE betragen.<br />
<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 27 von 38
So gelingt die <strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> <strong>Berufsmatura</strong>!<br />
Einige Tipps sind hier zusammengestellt:<br />
Ernstnehmen der Anwesenheitspflicht! Ausnahmen sind wirklich nur Krankheit<br />
oder sich überschneidende Berufsschultermine<br />
Versäumtes rasch nachholen<br />
Konzentration im Unterricht, regelmäßiges Mitlernen<br />
Nutzen der Onlineplattform<br />
Mitlernen auch während etwaiger Abwesenheitszeiten (Berufsschule – Besuch<br />
der Kurse am WIFI vor Ort, Krankheit)<br />
Wahrnehmen der Coachingtermine (Anwesenheitspflicht!)<br />
Unterstützung <strong>und</strong> Motivation der Maturakandidat/innen durch die beteiligten<br />
Unternehmen<br />
Wir vom WIFI Salzburg, Ihre Trainerinnen <strong>und</strong> Trainer <strong>und</strong> Ihr Coach werden alle<br />
bestmöglich unterstützen <strong>und</strong> begleiten!<br />
<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 28 von 38
Anlage 1<br />
Die nachfolgende Liste der Fachbereiche (Medieninformatik, Informatik, Betriebswirtschaft, Rechnungswesen<br />
<strong>und</strong> Volkswirtschaft, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziales) <strong>und</strong> der erfahrungsgemäß zugelassenen Berufsgruppen<br />
soll Sie beim Ansuchen um Zulassung zur Berufsreifeprüfung als Orientierungshilfe unterstützen.<br />
Sollten Sie keinen der gelisteten Berufsabschlüsse haben, besteht die Möglichkeit der Zuordnung zu einem<br />
Fachbereich über einschlägige berufliche Tätigkeit. Wenden Sie sich in diesem Fall an die von Ihnen gewählte<br />
Erwachsenenbildungseinrichtung oder die zuständige Schule zur eindeutigen Klärung Ihrer Möglichkeiten.<br />
Für AbsolventInnen von Handelsschulen oder HLW’s gelten alle angebotenen Fachbereiche (außer Maschinenbau)!<br />
Zuständige Schule<br />
Ansprechpartnerin<br />
DachdeckerIn<br />
MalerIn <strong>und</strong> AnstreicherIn<br />
MaurerIn<br />
Pflasterer/Pflasterin<br />
Platten- <strong>und</strong> FliesenlegerIn<br />
Sanitär- <strong>und</strong> KlimatechnikerIn<br />
Technische(r) ZeichnerIn<br />
Zimmerer/Zimmerin<br />
TischlerIn<br />
…<br />
Bürokaufmann/-frau<br />
Großhandelskaufmann/-frau<br />
Industriekaufmann/-frau<br />
RechtskanzleiassistentIn<br />
ChemielaborantIn o. -technikerIn<br />
DrogistIn<br />
TextilchemikerIn<br />
B<strong>und</strong>eshandelsakademie II Salzburg<br />
Johann-Brunauer-Straße 2, 5020 Salzburg<br />
Tel: +43/662/43 31 37<br />
Fax: +43/662/43 31 37/200<br />
hakzwei@asn-sbg.ac.at<br />
www.hakzwei.salzburg.at<br />
Prof. Mag. Katharina Kiss<br />
BERUFSGRUPPE: Bauwesen / Architektur / Raumgestaltung<br />
EDV-TechnikerIn<br />
Einzelhandelsk.-Elektro-Elektronikberatung<br />
ElektronikerIn<br />
Kommunikationstechn.-Audio- & Videoelektronik<br />
Bergwerkschlosser-MaschinenhäuerIn<br />
ElektromechanikerIn<br />
Sanitär- <strong>und</strong> KlimatechnikerIn<br />
Verfügen Sie über einen der nebenstehenden Berufsabschlüsse,<br />
wenden Sie sich bitte an die von Ihnen gewählte<br />
Erwachsenenbildungseinrichtung oder die zuständige Schule<br />
zur eindeutigen Klärung Ihrer Möglichkeiten!<br />
Tischlerkonstruktion (Selbststudium) – HTL Kuchl<br />
BERUFSGRUPPE: Büro / kaufmännischer Bereich<br />
Zulässige Fachbereiche:<br />
Betriebswirtschaft, Rechnungswesen <strong>und</strong> Volkswirtschaft<br />
BERUFSGRUPPE: Chemie / Biotechnologie<br />
Verfügen Sie über einen der nebenstehenden Berufsabschlüsse,<br />
wenden Sie sich bitte an die von Ihnen gewählte<br />
Erwachsenenbildungseinrichtung oder die zuständige Schule<br />
zur eindeutigen Klärung Ihrer Möglichkeiten!<br />
BERUFSGRUPPE: Elektrotechnik / Elektronik<br />
Zulässige Fachbereiche:<br />
Medieninformatik<br />
Informatik (= EDV <strong>und</strong> Organisation)<br />
BERUFSGRUPPE: Energiegewinnung/ -verteilung, Bergbau<br />
Verfügen Sie über einen der nebenstehenden Berufsabschlüsse,<br />
wenden Sie sich bitte an die von Ihnen gewählte<br />
Erwachsenenbildungseinrichtung oder die zuständige Schule<br />
zur eindeutigen Klärung Ihrer Möglichkeiten!<br />
<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 29 von 38
,<br />
OptikerIn<br />
DrogistIn<br />
GlaserIn<br />
KunststofftechnikerIn<br />
LackiererIn<br />
Platten- <strong>und</strong> FliesenlegerIn<br />
EDV-TechnikerIn<br />
InformatikerIn<br />
IT-ElektronikerIn<br />
KommunikationstechnikerIn<br />
FriseurIn & Perückenmach.(StylistIn)<br />
FußpflegerIn<br />
KosmetikerIn<br />
Buch- <strong>und</strong> Medienwirtschaft<br />
VeranstaltungstechnikerIn<br />
BuchhändlerIn<br />
BERUFSGRUPPE: Ges<strong>und</strong>heit/Medizin<br />
Zulässiger Fachbereich:<br />
Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziales<br />
BERUFSGRUPPE: Glas / Ton / Kunststoff<br />
Verfügen Sie über einen der nebenstehenden Berufsabschlüsse,<br />
wenden Sie sich bitte an die von Ihnen gewählte<br />
Erwachsenenbildungseinrichtung oder die zuständige Schule<br />
zur eindeutigen Klärung Ihrer Möglichkeiten!<br />
BERUFSGRUPPE: Informationstechnologie<br />
Zulässige Fachbereiche:<br />
Medieninformatik<br />
Informatik (= EDV <strong>und</strong> Organisation)<br />
BERUFSGRUPPE: Körperpflege / Schönheit<br />
Zulässiger Fachbereich:<br />
Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziales<br />
BERUFSGRUPPE: Kunst / Kultur / Sprachen / Religion<br />
Zulässiger Fachbereich:<br />
Betriebswirtschaft, Rechnungswesen <strong>und</strong> Volkswirtschaft<br />
<strong>und</strong> eventuell<br />
Medieninformatik, wenn einschlägiger, beruflicher PC-<br />
Einsatz nachgewiesen werden kann!<br />
BERUFGRUPPE: Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft/ Tiere / Pflanzen<br />
BlumenbinderIn <strong>und</strong> -händlerIn (FloristIn)<br />
GärtnereifacharbeiterIn<br />
LandschaftsgärtnerIn (Garten- & Grünfläch.gest.)<br />
Landwirtschaftliche(r) FacharbeiterIn<br />
Verfügen Sie über einen der nebenstehenden Berufsabschlüsse,<br />
wenden Sie sich bitte an die von Ihnen gewählte<br />
Erwachsenenbildungseinrichtung oder die zuständige Schule<br />
zur eindeutigen Klärung Ihrer Möglichkeiten!<br />
BERUFSGRUPPE: Lebens- <strong>und</strong> Genussmittel / Ernährung / Hauswirtschaft<br />
BäckerIn<br />
Einzelhandelskaufmann/-frau - Fleischfachhandel<br />
Einzelhandelskauf. – Lebensmittelhandel<br />
Koch/Köchin<br />
KonditorIn (ZuckerbäckerIn)<br />
DruckerIn<br />
FotografIn 1)<br />
InformatikerIn<br />
Medienfachmann/-frau<br />
Zulässige Fachbereiche<br />
Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziales<br />
Betriebswirtschaft, Rechnungswesen <strong>und</strong> Volkswirtschaft.<br />
Wenden Sie sich bitte zur eindeutigen Klärung Ihrer Möglichkeiten<br />
an die von Ihnen gewählte Erwachsenenbildungseinrichtung<br />
oder die zuständige Schule!<br />
BERUFSGRUPPE: Medien<br />
Zulässige Fachbereiche:<br />
Medieninformatik<br />
Informatik (= EDV <strong>und</strong> Organisation)<br />
1) Wenden Sie sich bitte zur eindeutigen Klärung Ihrer Möglichkeiten<br />
an die von Ihnen gewählte Erwachsenenbildungseinrichtung<br />
oder die zuständige Schule!<br />
<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 30 von 38
BERUFSGRUPPE: Metallbearbeitung/Maschinenbau/(Fein-)Mechanik<br />
BerufskraftfahrerIn<br />
BaumaschinentechnikerIn<br />
Elektromaschinen- u. anlagentechnikerIn<br />
KarosseriebautechnikerIn<br />
KraftfahrzeugtechnikerIn<br />
MaschinenbautechnikerIn<br />
MechatronikerIn<br />
MetalltechnikerIn<br />
ProduktionstechnikerIn 1)<br />
Sanitär- <strong>und</strong> KlimatechnikerIn<br />
SpenglerIn<br />
WerkzeugmechanikerIn<br />
ZerspanungstechnikerIn<br />
BekleidungsfertigerIn 1)<br />
Einzelhandelskauf. - Textilhandel, Schuhe<br />
SchuhmacherIn 2)<br />
RechtskanzleiassistentIn<br />
Zulässige Fachbereiche:<br />
Maschineningenieurwesen<br />
BERUFSGRUPPE: Mode / Textil / Leder<br />
Zulässige Fachbereiche:<br />
Betriebswirtschaft, Rechnungswesen <strong>und</strong> Volkswirtschaft<br />
1)2) Wenden Sie sich bitte zur Klärung Ihrer Möglichkeiten<br />
an die von Ihnen gewählte Erwachsenenbildungseinrichtung<br />
oder die zuständige Schule!<br />
BERUFSGRUPPE: Recht / Sicherheit<br />
Zulässiger Fachbereich:<br />
Betriebswirtschaft, Rechnungswesen <strong>und</strong> Volkswirtschaft<br />
BERUFSGRUPPE: Tourismus / Gastgewerbe / Hotellerie / Freizeit / Sport<br />
Einzelhandelskaufmann/-frau - Sportartikel 1)<br />
Hotel- <strong>und</strong> GastgewerbeassistentIn 2)<br />
Koch/Köchin 5)<br />
KonditorIn (ZuckerbäckerIn) 6)<br />
ReisebüroassistentIn 3)<br />
Restaurantfachmann/-frau 4)<br />
…<br />
LagerlogistikerIn<br />
Speditionskaufmann/-frau<br />
Bankkaufmann/-frau<br />
Bürokaufmann/-frau<br />
Einzelhandelskaufmann/-frau<br />
Großhandelskaufmann/-frau<br />
Industriekaufmann/-frau<br />
Speditionskaufmann/-frau<br />
Versicherungskaufmann/-frau<br />
Zulässige Fachbereiche<br />
1)3) Betriebswirtschaft, Rechnungswesen <strong>und</strong> Volkswirtschaft<br />
2)4)5)6) Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziales.<br />
BERUFSGRUPPE: Transport / Verkehr / Vermessungswesen<br />
Zulässiger Fachbereich:<br />
Betriebswirtschaft, Rechnungswesen <strong>und</strong> Volkswirtschaft<br />
BERUFSGRUPPE: Wirtschaft / Handel / Finanzwesen / Management<br />
Zulässiger Fachbereich:<br />
Betriebswirtschaft, Rechnungswesen <strong>und</strong> Volkswirtschaft<br />
<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 31 von 38
B<strong>und</strong>esgesetz zur Berufsreifeprüfung<br />
Stand: Dezember 2005 Geltende Fassung August 2008<br />
Allgemeine Bestimmungen<br />
Anlage 2<br />
§ 1. (1) Personen ohne Reifeprüfung können nach Maßgabe dieses B<strong>und</strong>esgesetzes<br />
durch die Ablegung der Berufsreifeprüfung die mit der Reifeprüfung einer<br />
höheren Schule verb<strong>und</strong>enen Berechtigungen erwerben, wenn sie eine der<br />
nachstehend genannten Prüfungen bzw. Ausbildungen erfolgreich abgelegt bzw.<br />
absolviert haben:<br />
1. Lehrabschlussprüfung gemäß § 21 des Berufsausbildungsgesetzes,<br />
BGBl. Nr. 142/1969,<br />
2. Facharbeiterprüfung gemäß § 7 des Land- <strong>und</strong><br />
forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes, BGBl.<br />
Nr. 298/1990,<br />
3. mindestens dreijährige mittlere Schule,<br />
4. mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Kranken-<br />
pflegegesetz, BGBl. I Nr. 108/1997,<br />
5. mindestens 30 Monate umfassende Ausbildung nach dem B<strong>und</strong>esgesetz<br />
über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes <strong>und</strong> der<br />
Sanitätshilfedienste (MTF-SHD-G), BGBl. Nr. 102/1961,<br />
6. Meisterprüfung gemäß § 20 der Gewerbeordnung 1994, BGBl.<br />
Nr. 194,<br />
7. Befähigungsprüfung gemäß § 22 der Gewerbeordnung 1994, BGBl.<br />
Nr. 194,<br />
8. land- <strong>und</strong> forstwirtschaftliche Meisterprüfung gemäß § 12 des<br />
Land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes,<br />
BGBl. Nr. 298/1990,<br />
9. Dienstprüfung gemäß § 28 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979<br />
(BDG 1979), BGBl. Nr. 333/1979 bzw. § 67 des Vertragsbediensteten-<br />
gesetzes 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86/1948, in Verbindung mit § 28 BDG<br />
1979 für eine entsprechende oder höhere Einstufung in die Verwendungs-<br />
bzw. Entlohnungsgruppen A 4, D, E 2b, W 2, M BUO 2, d oder die<br />
Bewertungsgruppe v4/2, jeweils gemeinsam mit einer tatsächlich im<br />
Dienstverhältnis verbrachten Dienstzeit von mindestens drei Jahren<br />
nach Vollendung des 18. Lebensjahres,<br />
10. erfolgreicher Abschluss des III. Jahrganges einer berufsbildenden<br />
höheren Schule oder der 3. Klasse einer höheren Anstalt der <strong>Lehre</strong>r-<br />
<strong>und</strong> Erzieherbildung jeweils gemeinsam mit einer mindestens drei-<br />
jährigen beruflichen Tätigkeit sowie erfolgreicher Abschluss des<br />
4. Semesters einer als Schule für Berufstätige geführten Sonderform<br />
der genannten Schularten.<br />
(2) Zu den mit der Reifeprüfung einer höheren Schule verb<strong>und</strong>enen Berechtigungen<br />
zählen insbesondere die Berechtigung zum Besuch von Kollegs, Akademien,<br />
Fachhochschul-Studiengängen, Hochschulen <strong>und</strong> Universitäten sowie<br />
die Erfüllung der Ernennungserfordernisse gemäß Z 2.11 der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz<br />
1979, BGBl. Nr. 333.<br />
(3) Die Berufsreifeprüfung ist eine Externistenprüfung im Sinne des § 42<br />
des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986 in seiner jeweils geltenden<br />
Fassung. Soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt wird, gelten die<br />
Vorschriften über Externistenprüfungen.<br />
§ 2. Personenbezogene Bezeichnungen in diesem B<strong>und</strong>esgesetz gelten<br />
jeweils auch in ihrer weiblichen Form.<br />
<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 32 von 38
Inhalt <strong>und</strong> Umfang der Berufsreifeprüfung<br />
§ 3. (1) Die Berufsreifeprüfung umfasst folgende Teilprüfungen:<br />
1. Deutsch: eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit mit den An-<br />
Forderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule <strong>und</strong> eine münd-<br />
liche Prüfung bestehend aus einer Präsentation der schriftlichen<br />
Klausurarbeit <strong>und</strong> Diskussion derselben;<br />
(1a) Die mündliche Prüfung gemäß Abs.1 Z 1 entfällt für Prüfungskandidaten,<br />
welche die schriftliche Teilprüfung gemäß Abs. 1 Z 4 in Form einer<br />
projektorientierten Arbeit ablegen.<br />
2. Mathematik (bzw. Mathematik <strong>und</strong> angewandte Mathematik): eine<br />
vierstündige schriftliche Klausurarbeit mit den Anforderungen<br />
einer Reifeprüfung einer höheren Schule;<br />
3. Lebende Fremdsprache: nach Wahl des Prüfungskandidaten eine<br />
fünfstündige schriftliche Klausurarbeit oder eine mündliche<br />
Prüfung mit den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren<br />
Schule;<br />
4. Fachbereich: eine fünfstündige schriftliche Klausurarbeit über<br />
ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten<br />
(einschließlich des fachlichen Umfeldes) <strong>und</strong> eine<br />
diesbezügliche mündliche Prüfung mit dem Ziel einer<br />
Auseinandersetzung auf höherem Niveau.<br />
(2) Die Prüfung gemäß Abs. 1 Z 3 bzw. Z 4 entfällt für Personen, die eine<br />
nach Inhalt, Prüfungsform, Prüfungsdauer <strong>und</strong> Niveau gleichwertige Prüfung<br />
erfolgreich abgelegt haben. Der zuständige B<strong>und</strong>esminister hat durch Verordnung<br />
jene Meister-, Befähigungs- <strong>und</strong> sonstigen Prüfungen festzulegen, die<br />
diesen Anforderungen entsprechen.<br />
(3) Die Teilprüfung gemäß Abs. 1 Z 4 kann<br />
1. auch über ein Thema abgelegt werden, das sowohl der beruflichen<br />
Tätigkeit des Prüfungskandidaten als auch dem Ausbildungsziel einer<br />
berufsbildenden höheren Schule zugeordnet werden kann, oder<br />
2. an Stelle der fünfstündigen schriftlichen Klausurarbeit auch in Form<br />
einer projektorientierten Arbeit (einschließlich einer Präsentation<br />
<strong>und</strong> Diskussion unter Einbeziehung des fachlichen Umfeldes) auf<br />
höherem Niveau abgelegt werden (Projektarbeit).<br />
Zulassung zur Berufsreifeprüfung<br />
§ 4. (1) Das Ansuchen um Zulassung zur Berufsreifeprüfung ist bei der öffentlichen<br />
oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten höheren Schule<br />
einzubringen, vor deren Prüfungskommission der Prüfungskandidat die Berufsreifeprüfung<br />
abzulegen wünscht. An der Schule müssen die für die abzulegenden<br />
Teilprüfungen erforderlichen Fachprüfer zur Verfügung stehen.<br />
(2) Das Ansuchen hat zu enthalten:<br />
1. den Nachweis der persönlichen Voraussetzungen gemäß § 1 Abs. 1 sowie<br />
des Geburtsdatums,<br />
2. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 52/2000)<br />
3. die Wahl, ob die Teilprüfung „Lebende Fremdsprache“ (§ 1 Abs. 1 Z 3)<br />
schriftlich oder mündlich abgelegt wird,<br />
4. Angaben zur Teilprüfung aus dem Fachbereich (§ 3 Abs. 1 Z 4),<br />
5. gegebenenfalls die in Aussicht genommene Anerkennung von Prüfungen<br />
gemäß § 8b Abs. 1 <strong>und</strong> 2 sowie<br />
6. den beabsichtigten Zeitpunkt der vor der Prüfungskommission (§ 5)<br />
abzulegenden Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung.<br />
Im Falle der beabsichtigten Ablegung der Teilprüfung über den Fachbereich<br />
in Form einer Projektarbeit gemäß § 3 Abs. 3 Z 2 haben die Angaben gemäß<br />
Z 4 auch einen Vorschlag für die Themenstellung <strong>und</strong> die inhaltliche Abgrenzung<br />
des fachlichen Umfeldes der Projektarbeit zu enthalten. Die Festlegung<br />
der Themenstellung <strong>und</strong> des fachlichen Umfeldes erfolgt auf Antrag <strong>und</strong> in<br />
<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 33 von 38
Abstimmung mit dem Zulassungswerber durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission<br />
(Abs. 4).<br />
(3) Der Prüfungskandidat darf zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung<br />
des 19. Lebensjahres antreten. Abweichend von § 1 Abs. 1 darf zu<br />
höchstens drei Teilprüfung bereits vor erfolgreichem Abschluss einer in § 1<br />
Abs. 1 genannten Ausbildung bzw. Prüfungen angetreten werden. Bei vierjährigen<br />
Lehrberufen kann die Teilprüfung über den Fachbereich unter sinngemäßer<br />
Anwendung des § 8a <strong>und</strong> des § 11 Abs. 1 auch im Rahmen der Lehrabschlussprüfung<br />
abgelegt werden.<br />
(4) Über die Zulassung hat der Vorsitzende der Prüfungskommission<br />
zu entscheiden.<br />
(5) Nach der Zulassung zur Berufsreifeprüfung ist ein Wechsel der<br />
Prüfungskommission nicht mehr zulässig.<br />
Prüfungskommission<br />
§ 5. (1) Die Prüfungskommission für die einzelnen Teilprüfungen besteht aus<br />
dem Vorsitzenden <strong>und</strong> dem Prüfer der Teilprüfung.<br />
(2) Vorsitzender ist der Leiter jener Schule, an der die Anmeldung zur<br />
Berufsreifeprüfung (§ 4 Abs. 1) erfolgt ist; dieser Leiter kann die Vorsitzführung<br />
einem anderen <strong>Lehre</strong>r der betreffenden Schule übertragen. Werden<br />
Teilprüfungen im Rahmen einer Reifeprüfung abgelegt (§ 6 Abs. 3), so obliegt<br />
dem Vorsitzenden der Reifeprüfungskommission auch bezüglich der<br />
Durchführung dieser Teilprüfung(en) die Vorsitzführung.<br />
(3) Die Prüfer für die einzelnen Teilprüfungen sind vom Vorsitzenden<br />
(Abs. 2 erster Satz) zu bestellen. Bei Ablegung von Teilprüfungen im Rahmen<br />
einer Reifeprüfung gemäß § 6 Abs. 3 sind <strong>Lehre</strong>r zu Prüfern zu bestellen,<br />
die bereits der Reifeprüfungskommission angehören.<br />
Durchführung der Prüfung<br />
§ 6. (1) Die Teilprüfungen können nach Wahl des Prüfungskandidaten gemeinsam<br />
zu einem Termin oder getrennt abgelegt werden. Die Festlegung der Prüfungstermine<br />
hat durch den Vorsitzenden zu erfolgen, wobei Wünschen des<br />
Prüfungskandidaten nach Möglichkeit zu entsprechen ist.<br />
(1a) Die Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung sind innerhalb von fünf<br />
Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung (§ 4 Abs. 4), nach den zu<br />
diesem Zeitpunkt geltenden Lehrplan- <strong>und</strong> Prüfungsvorschriften, danach nach<br />
den jeweils geltenden Vorschriften abzulegen.<br />
(2) Die Ablegung der mündlichen Prüfung(en) hat vor der Prüfungskommission<br />
(§ 5) zu erfolgen. Für die Beaufsichtigung während der schriftlichen<br />
Prüfung hat der Vorsitzende der Prüfungskommission Vorsorge zu treffen. Die<br />
Prüfungskommission kann die Prüfung auch am Standort einer Berufsschule oder<br />
einer mittleren Schule durchführen.<br />
(3) Die Teilprüfungen können auch im Rahmen einer Reifeprüfung an der<br />
Schule, bei der sich der Prüfungswerber angemeldet hat, abgelegt werden.<br />
(4) Die mündliche Prüfung ist öffentlich. Dem Vorsitzenden obliegt die<br />
Leitung der Prüfung. Der Schulleiter hat einen Schriftführer mit der Anfertigung<br />
eines Prüfungsprotokolls zu betrauen.<br />
Beurteilung <strong>und</strong> Wiederholung der Teilprüfungen<br />
§ 7. (1) Der Vorsitzende der Prüfungskommission für die einzelnen Teilprüfungen<br />
hat die allfällige schriftliche <strong>und</strong> die allfällige mündliche Prüfung<br />
nach Abgabe eines Beurteilungsvorschlages durch den Prüfer zu beurteilen<br />
<strong>Lehre</strong> <strong>und</strong> Matura Seite 34 von 38
<strong>und</strong> eine Gesamtbeurteilung für die Teilprüfung auszusprechen. Die Beurteilungsstufen<br />
sind: „Sehr gut“, „Gut“, „Befriedigend“, „Genügend“ <strong>und</strong> „Nicht<br />
genügend“. Gr<strong>und</strong>lage für die Beurteilung sind die vom Prüfungskandidaten<br />
bei der Lösung der Aufgaben erwiesene Kenntnis des Prüfungsgebietes, die<br />
dabei gezeigte Einsicht in die Zusammenhänge zwischen verschiedenen Sachgebieten<br />
des Prüfungsgebietes, die Eigenständigkeit im Denken <strong>und</strong> in der Anwendung<br />
des Inhaltes des Prüfungsgebietes, die Erreichung der Bildungs- <strong>und</strong><br />
Lehraufgabe sowie der Lernziele des betreffenden Prüfungsgebietes <strong>und</strong> die<br />
im Rahmen der Präsentation <strong>und</strong> Diskussion (§ 3 Abs. 1 Z 1 <strong>und</strong> 4) nachgewiesene<br />
Kompetenz in der Ausdrucks- <strong>und</strong> Diskursfähigkeit in der deutschen<br />
Sprache.<br />
(2) Nach Entgegennahme der Aufgabenstellung ist ein Rücktritt nicht mehr<br />
zulässig. Die Teilprüfung ist zu beurteilen.<br />
(3) Vorgetäuschte Leistungen sind nicht zu beurteilen.<br />
(4) Nicht bestandene Teilprüfungen oder Teilprüfungen, die gemäß Abs. 3<br />
nicht beurteilt wurden, dürfen jeweils nach Ablauf von drei Monaten höchstens<br />
zweimal wiederholt werden.<br />
(5) Über die Gesamtbeurteilung der einzelnen Teilprüfungen ist ein Zeugnis<br />
auszustellen, wobei im Zeugnis über die Teilprüfung im Fachbereich gemäß<br />
§ 3 Abs. 1 Z 4 die Themenstellung dieser Prüfung <strong>und</strong> im Falle der Ablegung<br />
der Teilprüfung über den Fachbereich in Form einer projektorientierten<br />
Arbeit gemäß § 3 Abs. 3 Z 2 das Thema der Projektarbeit anzugeben ist.<br />
Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung<br />
§ 8. (1) Auf Antrag einer Einrichtung der Erwachsenenbildung, die vom B<strong>und</strong><br />
als Förderungsempfänger anerkannt ist, oder einer öffentlichen Schule im<br />
Rahmen der Teilrechtsfähigkeit kann der zuständige B<strong>und</strong>esminister einen<br />
Lehrgang als zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung geeignet anerkennen.<br />
Die Anerkennung hat zu erfolgen, wenn der vorzulegende Lehr- oder Studienplan<br />
von seinen Anforderungen her jenen von öffentlichen oder mit dem<br />
Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten höheren Schulen gleichwertig ist <strong>und</strong><br />
die Vortragenden sowie die Prüfer über eine facheinschlägige, zum Unterricht<br />
nach den Anforderungen einer berufsbildenden höheren Schule befähigende<br />
Qualifikation verfügen. Der zuständige B<strong>und</strong>esminister kann, wenn es<br />
im Hinblick auf die Gleichwertigkeit der Abschlüsse erforderlich ist, kompetenzbasierte<br />
Curricula für die Vorbereitung zu den einzelnen Teilprüfungen<br />
verordnen, welche den anerkannten Lehrgängen zu Gr<strong>und</strong>e zu legen sind.<br />
(2) Die Anerkennung des Lehrgangs als zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung<br />
geeignet erfolgt im Hinblick auf den eingereichten, einer gesetzlich<br />
geregelten höheren Schulart zuordenbaren, Lehr- oder Studienplan auf<br />
die Dauer von höchstens fünf Jahren <strong>und</strong> ist bei Änderung oder Neuerlassung<br />
desselben neu zu beantragen.<br />
(3) Die Anerkennung erfolgt durch Bescheid. Vor der Anerkennung ist der<br />
Landesschulrat zu hören. Die Anerkennung ist gemeinsam mit dem Lehr- oder<br />
Studienplan oder mit dem verordneten Curriculum der bzw. das dem anerkannten<br />
Lehrgang zu Gr<strong>und</strong>e liegt, durch den Rechtsträger gemäß Abs. 1 auf geeignete<br />
Weise k<strong>und</strong> zu machen.<br />
Durchführung der Prüfungen an Lehrgängen zur Vorbereitung<br />
auf die Berufsreifeprüfung<br />
§ 8a. (1) Die Abschlussprüfungen an anerkannten Lehrgängen gemäß § 8 finden<br />
vor einer Prüfungskommission unter der Vorsitzführung eines fachk<strong>und</strong>igen<br />
Experten mit einschlägigen Erfahrungen in der Durchführung von abschließenden<br />
Prüfungen statt. Der Rechtsträger des anerkannten Lehrganges hat spätestens<br />
drei Monate vor dem voraussichtlichen Prüfungstermin dem Landes-<br />
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schulrat gegenüber die für die Vorsitzführung in Aussicht genommene Person<br />
vorzuschlagen. Der Landesschulrat hat binnen vier Wochen nach Einlangen des<br />
Vorschlages die namhaft gemachte Person oder einen anderen fachk<strong>und</strong>igen Experten<br />
des öffentlichen Schulwesens mit der Vorsitzführung zu betrauen. Auf<br />
Antrag eines Rechtsträgers gemäß § 8 Abs. 1 hat der Landesschulrat auch<br />
fachk<strong>und</strong>ige Experten des öffentlichen Schulwesens als Prüfer beizustellen.<br />
(2) Der Prüfung sind die Lehr- oder Studienpläne des anerkannten Lehrganges<br />
zu Gr<strong>und</strong>e zu legen. Sie hat unter sinngemäßer Anwendung der Prüfungsordnung<br />
der entsprechenden höheren Schulart zu erfolgen. Die Beurteilung<br />
jeder einzelnen Teilprüfung erfolgt durch den Prüfer im Einvernehmen mit<br />
dem Vorsitzenden. Eine Wiederholung nicht bestandener oder nicht beurteilter<br />
Teilprüfungen darf frühestens nach Ablauf von drei Monaten erfolgen.<br />
(3) Die Rechtsträger gemäß § 8 Abs. 1 haben gemeinsam mit dem Vorsitzenden<br />
(Abs. 1) unverzüglich, längstens jedoch binnen vier Wochen nach dessen<br />
Bestellung die konkreten Prüfungstermine festzulegen.<br />
(4) Gleichzeitig mit dem Vorschlag des für die Vorsitzführung in Aussicht<br />
genommenen fachk<strong>und</strong>igen Experten (Abs. 1) sind dem Landesschulrat die Aufgabenstellungen<br />
der schriftlichen Klausurarbeiten <strong>und</strong> die Themenstellungen<br />
der Projektarbeiten einschließlich der Abgrenzung des fachlichen Umfeldes<br />
gemäß § 3 Abs. 3 Z 2 zu übermitteln. Findet der Landesschulrat die vorgelegten<br />
Aufgabenstellungen im Hinblick auf den für das Prüfungsgebiet maßgeblichen<br />
Lehrplan <strong>und</strong> im Hinblick auf die geforderte Gleichwertigkeit ungeeignet,<br />
hat er unter Setzung einer angemessenen Frist die Vorlage neuer<br />
Aufgabenstellungen zu verlangen. Die Aufgabenstellungen der mündlichen<br />
Teilprüfungen sind dem Vorsitzenden am Prüfungstag vor Beginn der Prüfung<br />
zur Genehmigung vorzulegen.<br />
(5) Nicht bestandene Abschlussprüfungen oder Abschlussprüfungen, die wegen<br />
vorgetäuschter Leistungen nicht beurteilt wurden, dürfen jeweils nach<br />
Ablauf von drei Monaten höchstens zweimal wiederholt werden.<br />
Anerkennung von Prüfungen<br />
§ 8b. (1) Gemäß § 8a erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen an anerkannten<br />
Lehrgängen (§ 8) sind als Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung im entsprechenden<br />
Fach anzuerkennen.<br />
(2) Erfolgreich abgelegte Prüfungen (Teilprüfungen) im Rahmen einer abschließenden<br />
Prüfung an einer höheren Schule sowie im Rahmen eines Studiums<br />
an einer Akademie für Sozialarbeit, an einer Akademie im Sinne des Akademien-Studiengesetzes<br />
1999, BGBl. I Nr. 94, an einem Fachhochschul-<br />
Studiengang, an einer Pädagogischen Hochschule oder an einer Universität<br />
sind als Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung anzuerkennen, sofern sie im<br />
Inhalt <strong>und</strong> der Dauer zumindest den im § 3 Abs. 1 Z 1 bis 4 vorgesehenen Erfordernissen<br />
entsprechen.<br />
(3) Bei Anerkennung von Prüfungen gemäß Abs. 1 <strong>und</strong> 2 sind die diesbezüglichen<br />
Prüfungsunterlagen oder deren Kopien zusammen mit den sonstigen Unterlagen<br />
für die Berufsreifeprüfung bei der in § 4 Abs. 1 genannten Schule<br />
aufzubewahren.<br />
(4) Die Anerkennung von Prüfungen gemäß Abs. 1 <strong>und</strong> 2 ist nur in dem Maß<br />
zulässig, als zumindest eine Teilprüfung gemäß § 3 Abs. 1 vor der zuständigen<br />
Prüfungskommission (§ 5) abzulegen ist.<br />
Gesamtbeurteilung der Berufsreifeprüfung<br />
§ 9. Die Gesamtbeurteilung der Berufsreifeprüfung hat auf „Bestanden“ zu<br />
lauten, wenn - gegebenenfalls unter Einbeziehung von Anerkennungen gemäß §<br />
8b - alle Teilprüfungen beurteilt wurden, <strong>und</strong> keine Beurteilung auf „Nicht<br />
genügend“ lautet. In diesem Fall ist ein Zeugnis über die Berufsreifeprü-<br />
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fung auszustellen. Im Zeugnis über die Berufsreifeprüfung (§ 9a) sind die<br />
Beurteilungen der Teilprüfungen sowie die Themenstellungen der Teilprüfung<br />
gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 <strong>und</strong> im Falle der Ablegung der Teilprüfung über den<br />
Fachbereich in Form einer projektorientierten Arbeit gemäß § 3 Abs. 3 Z 2<br />
das Thema der Projektarbeit anzuführen.<br />
Zeugnis<br />
§ 9a. (1) Die Leistungen des Prüfungskandidaten bei den einzelnen Teilprüfungen<br />
sind in einem oder in mehreren Teilprüfungszeugnissen zu beurk<strong>und</strong>en.<br />
Nach erfolgreicher Ablegung sämtlicher Teilprüfungen (unter Bedachtnahme<br />
auf einen allfälligen Entfall einer Prüfung gemäß § 3 Abs. 1 Z 3 bzw. Z 4<br />
in Verbindung mit § 3 Abs. 2 sowie auf Anerkennung von Prüfungen gemäß §<br />
8b) ist dem Prüfungskandidaten ein Zeugnis über die Berufsreifeprüfung auszustellen.<br />
(2) Die Zeugnisse gemäß Abs. 1 sind entsprechend den Anlagen 1 <strong>und</strong><br />
2 zu diesem B<strong>und</strong>esgesetz auf den für öffentliche Schulen<br />
vorgesehenen Unterdruckpapieren zu gestalten.<br />
Verfahrensvorschriften<br />
§ 10. Auf das Verfahren betreffend die Zulassung zur Berufsreifeprüfung,<br />
die Anerkennung von Prüfungen <strong>und</strong> die Berufung gegen eine nicht bestandene<br />
Teilprüfung der Berufsreifeprüfung sind die §§ 70 <strong>und</strong> 71 des Schulunterrichtsgesetzes,<br />
BGBl. Nr. 472/1986, mit der Maßgabe anzuwenden, daß die Berufung<br />
innerhalb von zwei Wochen mit einem begründeten Berufungsantrag beim<br />
Vorsitzenden der Prüfungskommission einzubringen ist.<br />
Abgeltung für die Prüfungstätigkeit<br />
§ 11. (1) Dem Vorsitzenden, den Prüfern <strong>und</strong> dem Schriftführer der an öffentlichen<br />
Schulen eingerichteten Prüfungskommissionen sowie dem vom Landesschulrat<br />
gemäß § 8a Abs. 1 bestellten Vorsitzenden <strong>und</strong> Prüfern, sofern<br />
sie aus dem öffentlichen Schulwesen kommen, gebührt eine Abgeltung gemäß<br />
dem B<strong>und</strong>esgesetz über die Abgeltung für Prüfungstätigkeiten im Bereich des<br />
Schulwesens mit Ausnahme des Hochschulwesens <strong>und</strong> über die Entschädigung der<br />
Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes,<br />
BGBl. Nr. 314/1976, nach Maßgabe der für Externistenreifeprüfungen<br />
vorgesehenen Abgeltung. Dabei gilt die in Form einer Projektarbeit (§ 3<br />
Abs. 3 Z 2) abgelegte Teilprüfung im Rahmen der Prüfung über den Fachbereich<br />
als schriftliche Klausurarbeit im Sinne der zitierten Bestimmung.<br />
(2) Bei Ablegung der (Teil)Prüfung an einer öffentlichen Schule hat der<br />
Prüfungskandidat vor Antritt zur Prüfung eine Prüfungsgebühr in der Höhe<br />
der gemäß Abs. 1 vorgesehenen Prüfungstaxen zu entrichten. Bei Ablegung von<br />
Teilprüfungen im Rahmen von anerkannten Lehrgängen bzw. im Rahmen der Lehrabschlussprüfung<br />
über vierjährige Lehrberufe hat der Berufsreifeprüfungsabsolvent<br />
vor Antritt zur Prüfung eine Prüfungsgebühr in der Höhe der für die<br />
Vorsitzführung gemäß Abs. 1 vorgesehenen Prüfungstaxe zu entrichten.<br />
Geltung <strong>und</strong> Wirksamkeit anderer Rechtsvorschriften<br />
§ 11a. Soweit in diesem B<strong>und</strong>esgesetz auf andere B<strong>und</strong>esgesetze verwiesen<br />
wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.<br />
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Übergangsbestimmung zur Novelle BGBl. I Nr. 118/2008<br />
§ 11b. Prüfungskandidaten, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des B<strong>und</strong>esgesetzes<br />
BGBl. I Nr. 118/2008 bereits zur Berufsreifeprüfung zugelassen<br />
wurden, sind berechtigt, die Berufsreifeprüfung nach der zum Zeitpunkt der<br />
Zulassung geltenden Rechtslage zu absolvieren oder im Wege über den Vorsitzenden<br />
der zulassenden Prüfungskommission eine neuerliche Zulassung nach<br />
Maßgabe der Bestimmungen dieses B<strong>und</strong>esgesetzes in der Fassung des B<strong>und</strong>esgesetzes<br />
BGBl. I Nr. 118/2008 zu begehren. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens<br />
des B<strong>und</strong>esgesetztes BGBl. I Nr. 118/2008 noch nicht zugelassene Prüfungskandidaten<br />
sind berechtigt, bis zum Ablauf des 31. Dezember 2008 den Antrag<br />
zu stellen, die Berufsreifeprüfung nach der am 31. August 2008 geltenden<br />
Rechtslage zu absolvieren.<br />
Inkrafttreten<br />
§ 12. (1) Dieses B<strong>und</strong>esgesetz tritt mit 1. September 1997 in Kraft.<br />
(2) § 4 Abs. 3 in der Fassung des B<strong>und</strong>esgesetzes BGBl. I Nr. 21/1998<br />
tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.<br />
(3) § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Z 4, § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 1 erster Satz <strong>und</strong><br />
Abs. 5, § 6 Abs. 1a, § 8 Abs. 1 <strong>und</strong> 2, § 9a samt Überschrift, § 10, § 11a,<br />
§ 13 sowie die Anlagen 1 <strong>und</strong> 2 dieses B<strong>und</strong>esgesetzes in der Fassung des<br />
B<strong>und</strong>esgesetzes BGBl. I Nr. 52/2000 treten mit 1. September 2000 in Kraft; §<br />
4 Abs. 2 Z 2 tritt mit Ablauf des 31. August 2000 außer Kraft.<br />
(4) § 1 Abs. 1 Z 5, 6, 7 <strong>und</strong> 8, § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 2 Z 5 <strong>und</strong> Abs. 3, §<br />
6 Abs. 4, § 7 Abs. 1, § 8 samt Überschrift, § 8a samt Überschrift, § 8b<br />
samt Überschrift, § 9, § 9a Abs. 1 sowie § 11 samt Überschrift <strong>und</strong> die Änderung<br />
der Anlage 2 dieses B<strong>und</strong>esgesetzes in der Fassung des B<strong>und</strong>esgesetzes<br />
BGBl. I Nr. 91/2005 treten mit 1. März 2006 in Kraft. Gemäß § 8 dieses B<strong>und</strong>esgesetzes<br />
in der Fassung vor der Novelle BGBl. I Nr. 91/2005 anerkannte<br />
Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung gelten für die Dauer<br />
der Anerkennung als Lehrgänge im Sinne des neuen § 8.<br />
5) § 1 Abs. 1 Z 4, 5 <strong>und</strong> 8 bis 10, § 3 Abs. 1 Z 1, Abs. 1a <strong>und</strong> 3, § 4<br />
Abs. 2 <strong>und</strong> 3, § 6 Abs. 1a, § 7 Abs. 1 <strong>und</strong> 5, § 8 Abs. 1, 3 <strong>und</strong> 4, § 8a<br />
Abs. 1, 3, 4 <strong>und</strong> 5, § 8b Abs. 2, § 9, § 11 Abs. 1 sowie § 11b samt Überschrift<br />
dieses B<strong>und</strong>esgesetzes in der Fassung des B<strong>und</strong>esgesetzes BGBl. I<br />
Nr. 118/2008 treten mit 1. September 2008 in Kraft.“<br />
Vollziehung<br />
§ 13. Mit der Vollziehung dieses B<strong>und</strong>esgesetzes ist der B<strong>und</strong>esminister für<br />
Bildung, Wissenschaft <strong>und</strong> Kultur betraut.<br />
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