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Ihr Weg zum Abitur 2012 am Beruflichen Gymnasium Elmshorn

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4 Fachhochschulreife (schulischer<br />

Teil) – Verlassen der Schule<br />

4.1 Grundsätzliche Regelungen<br />

Sollten Sie sich aus persönlichen oder beruflichen Gründen dazu entscheiden Erwerb der<br />

(müssen), das Berufliche <strong>Gymnasium</strong> vor dem <strong>Abitur</strong> zu verlassen, haben Sie<br />

die Möglichkeit, sich ohne Ablegen einer Prüfung den schulischen Teil der Fachhochschulreife<br />

bescheinigen zu lassen. Dies gilt auch, wenn Sie das <strong>Abitur</strong> nicht<br />

bestehen sollten. Sofern Sie die erforderlichen fachpraktischen Voraussetzungen<br />

(4.5) erfüllen, können Sie mit der allgemeinen Fachhochschulreife an den<br />

meisten Fachhochschulen studieren. Der direkte Zugang zu Universitäten bleibt<br />

Ihnen jedoch verwehrt.<br />

Fachhochschulreife<br />

(schulischer Teil)<br />

§ 13 BGVO<br />

Das Zeugnis über den Erwerb des schulischen Teils der allgemeinen Fach- Zeugnis<br />

§ 13 (1) BGVO<br />

hochschulreife wird Ihnen auf Antrag ausgestellt, wenn Sie das Berufliche <strong>Gymnasium</strong><br />

ohne <strong>Abitur</strong> verlassen und die im folgenden Abschnitt genannten Bedingungen<br />

erfüllen.<br />

Sofern diese Möglichkeit für Sie von Interesse ist, sollten Sie sich so frühzeitig<br />

wie möglich von <strong>Ihr</strong>er Tutorin bzw. <strong>Ihr</strong>em Tutor und/oder der Abteilungsleitung<br />

beraten lassen. Die Ausführungen an dieser Stelle können nur ein<br />

Überblick sein.<br />

4.2 Erwerb nach 12.2<br />

Sie haben den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben, wenn Sie nach<br />

12.2 folgende Bedingungen erfüllen. Siehe hierzu auch Abbildung 16! Bedingungen<br />

§13 (2) BGVO<br />

1. Die vier Halbjahresleistungen auf erhöhtem Anforderungsniveau wurden<br />

zus<strong>am</strong>men in zweifacher Wertung mit mindestens 40 Punkten bewertet.<br />

Höchstens zwei Halbjahresleistungen der Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau<br />

dürfen mit 4 Punkten oder geringer bewertet worden sein.<br />

2. 11 Halbjahresleistungen der Fächer auf grundlegendem Anforderungsniveau,<br />

darunter die unten genannten, wurden in einfacher Wertung zus<strong>am</strong>men<br />

mit mindestens 55 Punkten bewertet. Höchstens vier dieser Halbjahresleistungen<br />

der Fächer auf grundlegendem Anforderungsniveau dürfen<br />

mit 4 Punkten oder geringer bewertet worden sein.<br />

3. Unter den anzurechnenden Halbjahresleistungen müssen sich befinden<br />

• zwei Halbjahresleistungen in Deutsch,<br />

• zwei Halbjahresleistungen in einer Fremdsprache,<br />

• zwei Halbjahresleistungen in Gemeinschaftskunde,<br />

• zwei Halbjahresleistungen in Mathematik und<br />

• zwei Halbjahresleistungen in einer Naturwissenschaft.<br />

4. Die drei restlichen Halbjahresleistungen sind frei wählbar.<br />

5. Keine anzurechnende Halbjahresleistung beträgt 0 Punkte.<br />

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