kein Seitentitel - Caritasverband der Erzdiözese München und ...
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im blick Sozialstation<br />
5<br />
Familienentlastende Angebote<br />
Spezielle Leistungen <strong>der</strong> Sozialversicherungsträger<br />
Die ambulante Pflege im häuslichen<br />
Bereich ist gr<strong>und</strong>legend ein familienentlastendes<br />
Angebot. Dafür wurden im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Pflegeversicherung <strong>und</strong><br />
Krankenversicherung einige Gr<strong>und</strong>lagen<br />
geschaffen, die ein individuell<br />
familienentlastendes Agieren durch die<br />
Caritas Sozialstation zulassen.<br />
1. Kombinationsleistung<br />
gem. § 38 SGB XI<br />
Die Kombination von Sachleistung<br />
durch den ambulanten Pflegedienst<br />
<strong>und</strong> <strong>der</strong> Geldleistung (Pflegegeld) bietet<br />
dem Pflegebedürftigen die Möglichkeit<br />
seine Versorgung individuell zu planen.<br />
Dabei hat er die Möglichkeit Ressourcen in<br />
Form privater Pflegepersonen mit <strong>der</strong> Nut-<br />
zung professioneller Hilfsangebote zu<br />
ergänzen. Die Umstellung von Geldleistung<br />
auf Kombinationsleistung erfolgt<br />
unbürokratisch durch einen Anruf bei<br />
<strong>der</strong> zuständigen Pflegekasse.<br />
2. Verhin<strong>der</strong>ungspflege<br />
gem. § 39 SGB XI<br />
Bei Verhin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> privaten Pflegeperson<br />
hat <strong>der</strong> Pflegebedürftige die<br />
Möglichkeit sich professionelle Hilfe,<br />
z.B. durch die Caritas Sozialstation, zu<br />
organisieren.<br />
Dafür stehen ihm im Rahmen <strong>der</strong> Pflegeversicherung<br />
1550,00 € Jahr bzw. 28<br />
Tage / Jahr als Sachleistung zur Verfügung.<br />
Bei Nichtinanspruchnahme verfällt<br />
<strong>der</strong> Betrag am Jahresende.<br />
3. Zusätzliche Betreuungsleistung<br />
gem. § 45b SGB XI<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> zusätzlichen Betreuungsleistung<br />
wird versucht, auch Menschen<br />
mit kognitiv/geistigen Defiziten<br />
(z.B. Demenzerkrankungen) gerecht zu<br />
werden. Pflegebedürftige, die einen beson<strong>der</strong>s<br />
hohen Bedarf an allgemeiner<br />
Betreuung <strong>und</strong> Beaufsichtigung benötigen,<br />
erhalten hierfür einen Betrag von<br />
100 € (Gr<strong>und</strong>betrag) bzw. bis zu 200 €<br />
(erhöhter Betrag) pro Monat. Die Unterstützung<br />
ist zweckgeb<strong>und</strong>en. Es handelt<br />
sich somit um reine Sachleistung.<br />
Der Betrag muss nicht monatlich ausgeschöpft<br />
werden, son<strong>der</strong>n kumuliert (bis<br />
zu 1200 € / 2400 € jährlich) <strong>und</strong> steht<br />
bis zum 30.06. des Folgejahres zur Verfügung.<br />
Die Caritas Sozialstation bietet hier regelmäßige<br />
individuelle Hilfe durch speziell<br />
geschultes Personal an.<br />
4. Haushaltshilfe gem. § 38.1 SGB V<br />
Bei krankheitsbedingter Verhin<strong>der</strong>ung<br />
einer Erziehungsperson besteht für<br />
den Krankenversicherten die Möglichkeit<br />
eine Haushaltshilfe in Anspruch zu<br />
nehmen, wenn ein Kind bis zum 12.<br />
Lebensjahr im Haushalt lebt. Die Caritas<br />
Sozialstation bietet Haushaltshilfe<br />
in diesem Rahmen entsprechend <strong>der</strong><br />
kapazitären Möglichkeiten bzw. Rücksprache<br />
an.