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kein Seitentitel - Caritasverband der Erzdiözese München und ...

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im blick Sozialstation<br />

5<br />

Familienentlastende Angebote<br />

Spezielle Leistungen <strong>der</strong> Sozialversicherungsträger<br />

Die ambulante Pflege im häuslichen<br />

Bereich ist gr<strong>und</strong>legend ein familienentlastendes<br />

Angebot. Dafür wurden im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Pflegeversicherung <strong>und</strong><br />

Krankenversicherung einige Gr<strong>und</strong>lagen<br />

geschaffen, die ein individuell<br />

familienentlastendes Agieren durch die<br />

Caritas Sozialstation zulassen.<br />

1. Kombinationsleistung<br />

gem. § 38 SGB XI<br />

Die Kombination von Sachleistung<br />

durch den ambulanten Pflegedienst<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Geldleistung (Pflegegeld) bietet<br />

dem Pflegebedürftigen die Möglichkeit<br />

seine Versorgung individuell zu planen.<br />

Dabei hat er die Möglichkeit Ressourcen in<br />

Form privater Pflegepersonen mit <strong>der</strong> Nut-<br />

zung professioneller Hilfsangebote zu<br />

ergänzen. Die Umstellung von Geldleistung<br />

auf Kombinationsleistung erfolgt<br />

unbürokratisch durch einen Anruf bei<br />

<strong>der</strong> zuständigen Pflegekasse.<br />

2. Verhin<strong>der</strong>ungspflege<br />

gem. § 39 SGB XI<br />

Bei Verhin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> privaten Pflegeperson<br />

hat <strong>der</strong> Pflegebedürftige die<br />

Möglichkeit sich professionelle Hilfe,<br />

z.B. durch die Caritas Sozialstation, zu<br />

organisieren.<br />

Dafür stehen ihm im Rahmen <strong>der</strong> Pflegeversicherung<br />

1550,00 € Jahr bzw. 28<br />

Tage / Jahr als Sachleistung zur Verfügung.<br />

Bei Nichtinanspruchnahme verfällt<br />

<strong>der</strong> Betrag am Jahresende.<br />

3. Zusätzliche Betreuungsleistung<br />

gem. § 45b SGB XI<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> zusätzlichen Betreuungsleistung<br />

wird versucht, auch Menschen<br />

mit kognitiv/geistigen Defiziten<br />

(z.B. Demenzerkrankungen) gerecht zu<br />

werden. Pflegebedürftige, die einen beson<strong>der</strong>s<br />

hohen Bedarf an allgemeiner<br />

Betreuung <strong>und</strong> Beaufsichtigung benötigen,<br />

erhalten hierfür einen Betrag von<br />

100 € (Gr<strong>und</strong>betrag) bzw. bis zu 200 €<br />

(erhöhter Betrag) pro Monat. Die Unterstützung<br />

ist zweckgeb<strong>und</strong>en. Es handelt<br />

sich somit um reine Sachleistung.<br />

Der Betrag muss nicht monatlich ausgeschöpft<br />

werden, son<strong>der</strong>n kumuliert (bis<br />

zu 1200 € / 2400 € jährlich) <strong>und</strong> steht<br />

bis zum 30.06. des Folgejahres zur Verfügung.<br />

Die Caritas Sozialstation bietet hier regelmäßige<br />

individuelle Hilfe durch speziell<br />

geschultes Personal an.<br />

4. Haushaltshilfe gem. § 38.1 SGB V<br />

Bei krankheitsbedingter Verhin<strong>der</strong>ung<br />

einer Erziehungsperson besteht für<br />

den Krankenversicherten die Möglichkeit<br />

eine Haushaltshilfe in Anspruch zu<br />

nehmen, wenn ein Kind bis zum 12.<br />

Lebensjahr im Haushalt lebt. Die Caritas<br />

Sozialstation bietet Haushaltshilfe<br />

in diesem Rahmen entsprechend <strong>der</strong><br />

kapazitären Möglichkeiten bzw. Rücksprache<br />

an.

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