02.02.2014 Aufrufe

2010-10-01 LTG SH Nichtigkeit - ZDS-DZfMR, Zentralrat Deutscher ...

2010-10-01 LTG SH Nichtigkeit - ZDS-DZfMR, Zentralrat Deutscher ...

2010-10-01 LTG SH Nichtigkeit - ZDS-DZfMR, Zentralrat Deutscher ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

• Verhinderung der Anwendung der geltenden Recht-Ordnung an deutschen Gerichten<br />

unter Vorsatz aus niederen Motiven<br />

• Zusätzliche Gefährdung der Staatssicherheit durch Wirtschaftskrise unter Vorsatz<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

in Ihren vorstehend bezeichneten Rückäußerungen an den <strong>ZDS</strong>-<strong>DZfMR</strong> e. V. war kein<br />

ordnungsgemäßes Bearbeitungsergebnis festzustellen.<br />

Bitte teilen Sie uns mit, welche Gerichtsbarkeit zuständig ist für Streitigkeiten nach Art. 140 GG<br />

iVm. Art. 137, 138 WRV für originäre Rechtssubjekte gemäß Zweck aus Art. 1, 25 GG nach<br />

Landesgesetzgebung unter Berücksichtigung des Art. 6 EGBGB.<br />

Die diesbezügliche Anfrage an das Innenministerium Schleswig – Holstein zwecks Klärung Ihrer<br />

sachlichen Unzuständigkeit und Rechtsverletzungen wird Ihnen als Zweitschrift mit dieser Rüge<br />

überreicht.<br />

Sie werden hiermit nochmals zur ordnungsgemäßen Bearbeitung unserer Petition vom<br />

07.12.2009, sowie zur ordnungsgemäßen Beantwortung konkret gestellter Fragen aufgefordert,<br />

bei Desinteresse an der Abhilfe haltloser Zustände ersatzweise zum freiwilligen Rücktritt des<br />

Parlaments, bevor Ihre Parlamentarier durch den Unmut des Deutschen Volkes über dessen<br />

Rechtlosstellung durch beginnende Unruhen in Deutschland ( siehe Stuttgart 21) persönlichen<br />

Schaden nehmen könnten.<br />

Hierzu tragen wir nochmals vor:<br />

Das Land Schleswig-Holstein ist ein deutscher Gliedstaat und somit auch ein deutsches Land.<br />

Durch Gebietsprobleme mit Mecklenburg-Vorpommern ist es nicht zu der deutschen<br />

Landesverfassung gekommen.<br />

Grundgesetz<br />

für die Bundesrepublik Deutschland<br />

- Schleswig-Holstein –<br />

Art. 1 (….) Das Land Schleswig-Holstein ist ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Damit hat das Grundgesetz im<br />

Gültigkeit erlangt.<br />

- Gliedstaat Schleswig-Holstein<br />

- Land Schleswig-Holstein<br />

- Gebiet Schleswig-Holstein<br />

Damit ist aus Schleswig-Holstein eine eigene „Bundesrepublik Deutschland“ geworden und<br />

besitzt ein eigenes Landes-Grundgesetz.<br />

Dieses Grundgesetz einer BRD beginnt erst mit Art. 20 GG mit den Verfassungsgemäßen<br />

Rechten. Die Grundrechte, die mit Art. 1-18 beginnen, gehören nicht dazu, diese werden nur<br />

über Art. 19 i.V.m. Art. 142 GG zitiert, solange die Deutsche Verfassung nicht in Kraft ist.<br />

2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!