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Gepfeffert – Neues zur Pkw-Nutzung<br />

Seit November 2009 hat die Finanzverwaltung<br />

ihre Auslegung zur<br />

Anwendung der pauschalen Nutzungswertbesteuerung<br />

für Pkw<br />

in einem neuen BMF-Schreiben<br />

manifestiert.<br />

Nutzungswertes. Es kann auch nicht<br />

entgegengehalten werden, dass die<br />

zeitgleiche Nutzung mehrerer Pkw tatsächlich<br />

unmöglich ist. Den Steuerpflichtigen<br />

trifft eine objektive Beweislast.<br />

Allerdings ist nicht ausgeführt, wie die<br />

Nach diesem Schreiben ergeben sich<br />

ab 1. Januar 2010 Folgen für Steuerpflichtige,<br />

die über mehr als einen Pkw<br />

im Betriebsvermögen verfügen. Nach<br />

Auffassung der Finanzverwaltung ist<br />

für jedes Fahrzeug ein pauschaler Nutzungswert<br />

anzusetzen. Eine Ausnahme<br />

ist nur für Pkw vorgesehen, die sich<br />

nicht für eine private Nutzung eignen<br />

oder ausschließlich Arbeitnehmern<br />

überlassen werden. Die bloße Behauptung,<br />

dass ein Pkw nicht für private<br />

Fahrten genutzt wird, schützt nicht vor<br />

dem Mehrfachansatz des pauschalen<br />

Geändert – Vorsteuervergütung<br />

Viele Unternehmen beziehen Leistungen<br />

aus dem Ausland, die mit<br />

ausländischer Umsatzsteuer in<br />

Rechnung gestellt werden. An -<br />

ders als bei inländischen Rechnungen<br />

kann diese Umsatzsteuer<br />

aber nicht in der Umsatzsteuervoranmeldung<br />

geltend gemacht<br />

werden.<br />

Beweisführung auszusehen hat. Nach<br />

der derzeitigen überwiegenden allgemeinen<br />

Auffassung kann der Beweis<br />

nur durch Führung eines Fahrtenbuchs<br />

für sämtliche in Frage kommenden Fahrzeuge<br />

erbracht werden.<br />

Hierzu ist vielmehr ein Antrag im Rahmen<br />

des sogenannten Umsatzsteuer-<br />

Vergütungsverfahrens zu stellen. Bis<br />

2009 musste dieser Antrag aufwendig<br />

direkt im jeweiligen ausländischen<br />

Land eingereicht werden. Ab dem Jahr<br />

2010 sind die Anträge für alle EU-Staaten<br />

zentral über das deutsche Bundeszentralamt<br />

für Steuern zu stellen. Bei<br />

Dem entgegen steht die Auffassung<br />

des Finanzgerichts des Landes Sachsen-<br />

Anhalt. Nach einem Urteil aus 2009<br />

kann die private Nutzung eines betrieblichen<br />

Pkw dadurch widerlegt werden,<br />

dass dem Steuerpflichtigen im Privatvermögen<br />

ein in etwa gleichwertiger<br />

Pkw zur Verfügung steht. Gegen dieses<br />

Urteil ist seit November 2009 Revision<br />

eingelegt. Es bleibt abzuwarten, wie<br />

sich der Bundesfinanzhof äußert.<br />

Drittstaaten ist weiterhin die Antragstellung<br />

im jeweiligen Land vorzunehmen.<br />

Der Vergütungsantrag in der EU<br />

ist bis spätestens 30. September (bisher<br />

30. Juni) des Folgejahres zu stellen.<br />

Geklärt – Frühstückskosten<br />

Es wird nun doch nicht so heiß<br />

gegessen, wie’s gekocht wurde.<br />

Der Aufruhr um die Folgen der<br />

Senkung des Mehrwertsteuersatzes<br />

für Beherbergungsleistungen<br />

legt sich langsam wieder. Ein BMF-<br />

Schreiben vom 5. März 2010 entschärft<br />

die Lage erheblich.<br />

Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes<br />

für Beherbergungsleistungen ab<br />

1. Januar 2010 gilt nicht für Nebenleistungen<br />

wie das Frühstück, Telefon,<br />

Internet und Minibar. Diese Kosten sind<br />

auf der Hotelrechnung gesondert auszuweisen,<br />

was zur Folge hat, dass der<br />

Arbeitgeber die Kürzung für das Frühstück<br />

nicht mehr pauschal in Höhe von<br />

4,80 Euro vornehmen kann.<br />

Das BMF-Schreiben sorgt jetzt für eine<br />

praktikable Lösung. Es besteht nun ein<br />

Wahlrecht zwischen der bisherigen pauschalen<br />

Kürzung mit 4,80 Euro oder der<br />

Versteuerung des Sachbezugswerts von<br />

derzeit 1,57 Euro.<br />

Die Hotels können alle Kosten, die dem<br />

Regelsteuersatz unterliegen, in einem<br />

Sammelposten ausweisen. Damit sind<br />

die tatsächlichen Kosten für das Frühstück<br />

nicht feststellbar und die Kürzung<br />

kann wieder pauschal vorgenommen<br />

werden.<br />

Auf www.spp-ulm.de finden Sie<br />

ein Merkblatt zur Erstattung von Reisekosten.<br />

SP&P <strong>Quartal</strong> 40 FRÜHJAHR 2010

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