Quartal
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Gepfeffert – Neues zur Pkw-Nutzung<br />
Seit November 2009 hat die Finanzverwaltung<br />
ihre Auslegung zur<br />
Anwendung der pauschalen Nutzungswertbesteuerung<br />
für Pkw<br />
in einem neuen BMF-Schreiben<br />
manifestiert.<br />
Nutzungswertes. Es kann auch nicht<br />
entgegengehalten werden, dass die<br />
zeitgleiche Nutzung mehrerer Pkw tatsächlich<br />
unmöglich ist. Den Steuerpflichtigen<br />
trifft eine objektive Beweislast.<br />
Allerdings ist nicht ausgeführt, wie die<br />
Nach diesem Schreiben ergeben sich<br />
ab 1. Januar 2010 Folgen für Steuerpflichtige,<br />
die über mehr als einen Pkw<br />
im Betriebsvermögen verfügen. Nach<br />
Auffassung der Finanzverwaltung ist<br />
für jedes Fahrzeug ein pauschaler Nutzungswert<br />
anzusetzen. Eine Ausnahme<br />
ist nur für Pkw vorgesehen, die sich<br />
nicht für eine private Nutzung eignen<br />
oder ausschließlich Arbeitnehmern<br />
überlassen werden. Die bloße Behauptung,<br />
dass ein Pkw nicht für private<br />
Fahrten genutzt wird, schützt nicht vor<br />
dem Mehrfachansatz des pauschalen<br />
Geändert – Vorsteuervergütung<br />
Viele Unternehmen beziehen Leistungen<br />
aus dem Ausland, die mit<br />
ausländischer Umsatzsteuer in<br />
Rechnung gestellt werden. An -<br />
ders als bei inländischen Rechnungen<br />
kann diese Umsatzsteuer<br />
aber nicht in der Umsatzsteuervoranmeldung<br />
geltend gemacht<br />
werden.<br />
Beweisführung auszusehen hat. Nach<br />
der derzeitigen überwiegenden allgemeinen<br />
Auffassung kann der Beweis<br />
nur durch Führung eines Fahrtenbuchs<br />
für sämtliche in Frage kommenden Fahrzeuge<br />
erbracht werden.<br />
Hierzu ist vielmehr ein Antrag im Rahmen<br />
des sogenannten Umsatzsteuer-<br />
Vergütungsverfahrens zu stellen. Bis<br />
2009 musste dieser Antrag aufwendig<br />
direkt im jeweiligen ausländischen<br />
Land eingereicht werden. Ab dem Jahr<br />
2010 sind die Anträge für alle EU-Staaten<br />
zentral über das deutsche Bundeszentralamt<br />
für Steuern zu stellen. Bei<br />
Dem entgegen steht die Auffassung<br />
des Finanzgerichts des Landes Sachsen-<br />
Anhalt. Nach einem Urteil aus 2009<br />
kann die private Nutzung eines betrieblichen<br />
Pkw dadurch widerlegt werden,<br />
dass dem Steuerpflichtigen im Privatvermögen<br />
ein in etwa gleichwertiger<br />
Pkw zur Verfügung steht. Gegen dieses<br />
Urteil ist seit November 2009 Revision<br />
eingelegt. Es bleibt abzuwarten, wie<br />
sich der Bundesfinanzhof äußert.<br />
Drittstaaten ist weiterhin die Antragstellung<br />
im jeweiligen Land vorzunehmen.<br />
Der Vergütungsantrag in der EU<br />
ist bis spätestens 30. September (bisher<br />
30. Juni) des Folgejahres zu stellen.<br />
Geklärt – Frühstückskosten<br />
Es wird nun doch nicht so heiß<br />
gegessen, wie’s gekocht wurde.<br />
Der Aufruhr um die Folgen der<br />
Senkung des Mehrwertsteuersatzes<br />
für Beherbergungsleistungen<br />
legt sich langsam wieder. Ein BMF-<br />
Schreiben vom 5. März 2010 entschärft<br />
die Lage erheblich.<br />
Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes<br />
für Beherbergungsleistungen ab<br />
1. Januar 2010 gilt nicht für Nebenleistungen<br />
wie das Frühstück, Telefon,<br />
Internet und Minibar. Diese Kosten sind<br />
auf der Hotelrechnung gesondert auszuweisen,<br />
was zur Folge hat, dass der<br />
Arbeitgeber die Kürzung für das Frühstück<br />
nicht mehr pauschal in Höhe von<br />
4,80 Euro vornehmen kann.<br />
Das BMF-Schreiben sorgt jetzt für eine<br />
praktikable Lösung. Es besteht nun ein<br />
Wahlrecht zwischen der bisherigen pauschalen<br />
Kürzung mit 4,80 Euro oder der<br />
Versteuerung des Sachbezugswerts von<br />
derzeit 1,57 Euro.<br />
Die Hotels können alle Kosten, die dem<br />
Regelsteuersatz unterliegen, in einem<br />
Sammelposten ausweisen. Damit sind<br />
die tatsächlichen Kosten für das Frühstück<br />
nicht feststellbar und die Kürzung<br />
kann wieder pauschal vorgenommen<br />
werden.<br />
Auf www.spp-ulm.de finden Sie<br />
ein Merkblatt zur Erstattung von Reisekosten.<br />
SP&P <strong>Quartal</strong> 40 FRÜHJAHR 2010