Quartal - Schweitzer, Petschi & Partner
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<strong>Quartal</strong><br />
45<br />
SP&P <strong>Quartal</strong> 45 SOMMER 2011<br />
Beitrag … zur Energiewende<br />
Strom aus Photovoltaik-Anlagen wird<br />
seit mehr als zehn Jahren durch das<br />
sogenannte Erneuerbare-Energien-<br />
Gesetz (EEG) gefördert. Dabei wird<br />
über einen Zeitraum von 20 Jahren<br />
eine Einspeisevergütung festgelegt.<br />
Diese Förderung ist ein wesentlicher<br />
Beitrag zur Energiewende<br />
Das EEG bescherte der Solarbranche ein<br />
gigantisches Wachstum mit Steigerungsraten<br />
von bis zu 50 % jährlich. Der über dem<br />
Marktpreis für Strom liegende Abnahmepreis<br />
sowie die staatlichen Fördermittel im<br />
Zusammenwirken mit dem ständig wachsenden<br />
Wirkungsgrad der Photovoltaik-Anlagen<br />
machte die Installation auf Hausdächern<br />
interessant. Die Investitionen amortisierten<br />
sich innerhalb weniger Jahre.<br />
Aber die in den vergangenen Jahren begonnene<br />
Reduzierung der Einspeisevergütung<br />
wird drastisch fortgeführt. Wurde in<br />
2004 noch maximal 0,57 Euro/kWh vergütet,<br />
beträgt die Vergütung aktuell nur<br />
noch maximal 0,29 Euro/kWh. Die ab dem<br />
1. 7. 2011 vorgesehene Reduzierung um bis<br />
zu 15 % wurde erst vor wenigen Tagen aufgehoben.<br />
Ab dem Jahr 2012 ist eine weitere<br />
Senkung dieser Vergütung um 9 % vorgesehen.<br />
Auch bei der Vergütung für den sogenannten<br />
Direktverbrauch wurde der Rotstift<br />
angesetzt. In 2009 wurden noch maximal<br />
0,25 Euro/kWh für den Selbstverbrauch<br />
vergütet, aktuell sind es noch maximal 0,17<br />
Euro/kWh. Bei zukünftigen Investitionen in<br />
Photovoltaik-Anlagen muss vermehrt auf<br />
die Wirtschaftlichkeit der Anlage geachtet<br />
werden, um sicherzustellen, dass sich die<br />
Anlage wirklich rechnet.<br />
Die politische Neuausrichtung macht Hoffnung<br />
auf zukünftige Förderungen. Laut<br />
Koalitionsvertrag Baden-Württemberg vom<br />
27. 4. 2011 sollen bis 2020 erneuerbare Energien<br />
zur zentralen Säule der Stromerzeugung<br />
werden. Und auch die Bundesregierung hat<br />
am 6. 6. 2011 Eckpunkte für eine beschleunigte<br />
Energiewende beschlossen.<br />
Der nun beschlossene Atomausstieg<br />
hat nicht nur große gesellschaftliche<br />
Bedeutung, sondern wird auch erhebliche<br />
wirtschaftliche Folgen haben.<br />
Die Energiewirtschaft wird sich in den<br />
nächsten Jahren drastisch verändern.<br />
Die produzierenden Unternehmen stehen<br />
vor neuen Herausforderungen in<br />
Fragen der Energiesicherung und der<br />
Energieeffizienz. Veränderungen bringen<br />
immer Chancen mit sich, gerade<br />
für die innovativen Unternehmen aus<br />
der Region. Investitionen in regenerative<br />
Energieformen werden weiter<br />
zunehmen. Hier stehen wir Ihnen als<br />
kompetenter <strong>Partner</strong> in allen betriebswirtschaftlichen<br />
und steuerlichen<br />
Fragen zur Seite.<br />
Ihr<br />
Rainer Hermle<br />
Aus dem Inhalt:<br />
4 Beitrag –<br />
zur Energiewende<br />
4 Arbeitnehmer – Mini-Jobs<br />
4 Arbeitnehmer – Überlassung<br />
4 Arbeitnehmer – Pauschbetrag<br />
4 Beitrag –<br />
für knappe Kassen<br />
4 Beitrag –<br />
zur frühkindlichen Bildung<br />
SP&P <strong>Quartal</strong> 45 SOMMER 2011
Arbeitnehmer … Mini-Jobs<br />
Seit Jahresbeginn sind bei den<br />
geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen<br />
(Mini-Jobs) Änderungen<br />
zu berücksichtigen.<br />
So haben alle geringfügig Beschäftigten<br />
eine schriftliche Erklärung über weitere<br />
Beschäftigungen abzugeben. Mit dieser<br />
Erklärung bestätigt der Mini-Jobber<br />
zugleich, dass er die Aufnahme weiterer<br />
Beschäftigungen anzeigen wird. Die<br />
Neuregelung gilt auch bei bereits bestehenden<br />
Beschäftigungsverhältnissen.<br />
Der Arbeitgeber hat die Bestätigung<br />
bei den jeweiligen Lohnkonten aufzubewahren.<br />
Bei Beschäftigungen die erst im Laufe<br />
eines Kalendermonats beginnen oder<br />
enden, gilt trotzdem die Arbeitsentgeltgrenze<br />
von 400 Euro. Die bisherige zeitanteilige<br />
Begrenzung entfällt.<br />
Die Arbeitsentgeltgrenze von 400 Euro<br />
darf jetzt in mehr als zwei Monaten<br />
innerhalb eines Jahres überschritten<br />
werden. Voraussetzung ist jedoch, dass<br />
die Entgeltgrenze von 4.800 Euro (12<br />
x 400 Euro) in dem vom Arbeitgeber<br />
gewählten Jahreszeitraum nicht überschritten<br />
wird und unvorhergesehene<br />
Ereignisse zur Überschreitung führen.<br />
Übrigens: seit dem 1. 5. 2011 benötigen<br />
Arbeitnehmer aus osteuropäischen EU-<br />
Mitgliedsstaaten keine Arbeitserlaubnis<br />
mehr (Ausnahme: Arbeitnehmer aus<br />
Bulgarien und Rumänien). Dies gilt auch<br />
für die Aufnahme von Mini-Jobs.<br />
Arbeitnehmer … Überlassung<br />
Leiharbeitnehmer haben bei vergleichbarer<br />
Qualifikation für vergleichbare<br />
Tätigkeiten gesetzlich<br />
einen Anspruch auf den gleichen<br />
Lohn wie Stammarbeitnehmer.<br />
Hiervon kann nach unten nur aufgrund<br />
eines Tarifvertrags oder<br />
unter Bezugnahme auf einen<br />
Tarifvertrag abgewichen werden.<br />
Solche Tarifverträge wurden in der<br />
Vergangenheit beispielsweise von der<br />
Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften<br />
für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen<br />
(CGZP) abgeschlossen.<br />
Das Bundesarbeitsgericht hat<br />
im Dezember 2010 die Tariffähigkeit<br />
der CGZP verneint. Die mit der CGZP<br />
abgeschlossenen Tarifverträge sind daher<br />
von Anfang an unwirksam. Gleiches<br />
gilt für Regelungen in Arbeitsverträgen,<br />
die auf diese Tarifverträge<br />
Bezug nehmen.<br />
Leiharbeitnehmer haben damit<br />
gegenüber dem Verleiher Anspruch<br />
auf „gleichen Lohn für gleiche Arbeit“<br />
und zwar auch rückwirkend für be-<br />
reits geleistete Tätigkeiten. Neben den<br />
Leiharbeitnehmern machen aber auch<br />
die Sozial versicherungsträger Ansprüche<br />
geltend, und zwar unabhängig davon,<br />
ob dem Leiharbeitnehmer ein höherer<br />
Lohn zufließt. Für diese Sozialversicherungsbeiträge<br />
haften Verleiher und Entleiher<br />
gemeinsam. Sollte der Verleiher<br />
seiner Zahlungsverpflichtung nicht<br />
nachkommen, können auch auf den<br />
Entleiher hohe Nachforderungen zukommen.<br />
Betroffen sind Beiträge für<br />
Beschäftigungszeiträume ab Dezember<br />
2005.<br />
Arbeitnehmer … Pauschbetrag<br />
Der Bundestag hat am 9. 6. 2011<br />
die geplanten Änderungen im<br />
Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes<br />
2011 beschlossen.<br />
Die Verabschiedung des Gesetzes<br />
durch den Bundesrat ist am<br />
8. 7. 2011 geplant.<br />
Mit dem Steuervereinfachungsgesetz<br />
2011 wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag<br />
von derzeit 920 Euro auf 1.000<br />
Euro angehoben. In Worten: um achtzig<br />
Euro! Im Jahr! Die FDP hatte das Ende<br />
2010 als „Durchbruch in der Steuerpolitik“<br />
bezeichnet (SPP-<strong>Quartal</strong> 43).<br />
Daneben wird die Berechnung der Entfernungspauschale<br />
vereinfacht. Zudem<br />
werden Bagatellgrenzen eingeführt und<br />
angehoben. Ferner ist vorgesehen die<br />
steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten<br />
zu vereinfachen. Ab<br />
2012 kommt es dann nicht mehr auf die<br />
Erfüllung persönlicher Anspruchsvoraussetzungen<br />
der Eltern (wie Erwerbstätigkeit,<br />
Krankheit oder Behinderung)<br />
an. Bei volljährigen Kindern, für die<br />
Kindergeld und Kinderfreibeträge beantragt<br />
werden, entfällt künftig die Einkunftsgrenze.<br />
Erstmals soll die Möglichkeit<br />
geschaffen werden, nur alle zwei<br />
Jahre eine Steuererklärung abzugeben.<br />
Über die Auswirkungen der Vereinfachungen<br />
speziell für Sie berichten wir<br />
nach Verabschiedung des Gesetzes in<br />
unseren Herbst-<strong>Quartal</strong>.<br />
SP&P <strong>Quartal</strong> 45 SOMMER 2011
Beitrag … für knappe Krankenkassen<br />
Bei den gesetzlichen Krankenkassen<br />
ist man entweder Pflichtmitglied oder<br />
freiwilliges Mitglied. Pflichtmitglieder<br />
sind regelmäßig Arbeitnehmer,<br />
deren Monatsgehalt die Versicherungspflichtgrenze<br />
von derzeit 4.125<br />
Euro nicht überschreitet.<br />
Für freiwillig Versicherte erheben die Krankenkassen<br />
Beiträge auch auf Einnahmen die<br />
für Pflichtmitglieder beitragsfrei sind. Beitragspflichtig<br />
sind alle Einnahmen, die die<br />
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bestimmen<br />
– ohne Rücksicht auf ihre steuerliche<br />
Behandlung. Auch Kapitalzahlungen aus<br />
privaten Lebensversicherungen sind danach<br />
beitragspflichtig. Dies hat das hessischen<br />
Landessozialgerichtes mit Beschluss vom<br />
21.2.2011 abgelehnt: „Die Beitragserhebung<br />
erfolge ohne Rechtsgrundlage“. Der<br />
Spitzenverband der Sozialversicherungsträger<br />
hat sich zu dem Beschluss noch nicht<br />
geäußert. Wir empfehlen Ihnen gegen einen<br />
entsprechenden Bescheid der Krankenkasse<br />
vorsorglich Widerspruch einzulegen.<br />
Keine Änderungen erfahren Kapitalzahlungen<br />
von betrieblichen Lebensversicherungen,<br />
wie beispielsweise einer Direktversicherung.<br />
Auszahlungsbeträge von Direktversicherungen<br />
unterliegen der Beitragspflicht sowohl<br />
bei Pflichtversicherten als auch bei freiwillig<br />
Versicherten.<br />
Versicherte bei einer privaten Krankenversicherung<br />
betrifft das Thema nicht, da deren<br />
Beiträge einkommensunabhängig berechnet<br />
werden.<br />
Beitrag … zur frühkindlichen Bildung<br />
Die Grunderwerbsteuer beträgt grundsätzlich<br />
3,5 %. Seit 2006 können die<br />
Bundesländer in eigenem Ermessen<br />
einen abweichenden Steuersatz festlegen.<br />
Das Steueraufkommen der Grunderwerbsteuer<br />
steht in voller Höhe den Ländern zu.<br />
Mehr als die Hälfte der Bundesländer haben<br />
deshalb von dieser Möglichkeit bereits<br />
Gebrauch gemacht und einen höheren Satz<br />
festgelegt bzw. planen dies konkret.<br />
Auch die grün-rote Landesregierung in<br />
Baden-Württemberg plant eine Erhöhung<br />
der Grunderwerbsteuer auf 5%. Die erwarteten<br />
Mehreinnahmen werden auf 300 Mio.<br />
Euro beziffert. Die Mehreinnahmen sollen<br />
der „frühkindlichen Bildung“ zu Gute kommen.<br />
In welchem Umfang auch Stadt- und<br />
Landkreise an den Mehreinnahmen partizipieren,<br />
ist noch unklar. Vom Grunderwerbsteueraufkommen<br />
des Jahres 2010 (790<br />
Mio. Euro) haben die Stadt- und Landkreise<br />
immerhin 55,5 % erhalten.<br />
Steuerticker<br />
++Ende der Lohnsteuerkarte (SPP-<br />
<strong>Quartal</strong> 43): Bei Auszubildenden, die<br />
erstmals in 2011 berufstätig werden,<br />
kann ohne Steuerkarte die Steuerklasse<br />
I angewendet werden (der<br />
Arbeitgeber benötigt darüber hinaus<br />
verschiedene Angaben zum Lohnkonto)++<br />
++Der Schlaf eines Richters schließt<br />
dessen Konzentration in der mündlichen<br />
Verhandlung nicht aus (BFH<br />
17.02.2011)++<br />
++Die Verbüßung einer mehrjährigen<br />
Freiheitsstrafe rechtfertigt grundsätzlich<br />
die ordentliche Kündigung<br />
eines Arbeitsverhältnisses (BAG<br />
24.03.2011)++<br />
++Knapp 5 Jahre nach grundlegender<br />
Änderung des deutschen Umwandlungssteuerrechts<br />
liegt der Entwurf<br />
eines Anwendungserlasses vor (BMF<br />
02.05.2011)++<br />
++Entgangene Geschenke von 220<br />
ausgeladenen Gästen einer türkischen<br />
Hochzeit rechtfertigen keinen<br />
Schadenersatzanspruch an den Hochzeitsveranstalter<br />
(OLG Frankfurt Main<br />
16.05.2011)++<br />
++Ein Schulweg unter 4 km ist im<br />
Rahmen des allgemeinen Lebensrisikos<br />
ohne Benutzung einer<br />
Verkehrsmittels zumutbar (VerwG<br />
Koblenz 24.05.2011)++<br />
++Frankreichs Maßnahmen zum<br />
Schutz des Feldhamsters im Elsass<br />
sind nicht ausreichend (EuGH<br />
09.06.2011)++<br />
++Die logische Sekunde ist kein realer<br />
Zeitabschnitt – allenfalls von der<br />
Größe null (BFH 26.01.2011)++<br />
SP&P <strong>Quartal</strong> 45 SOMMER 2011
Intern<br />
SP&P<br />
präsentierte sich …<br />
…auf der Jobbörse „Wirtschaftsprüfung“<br />
der Universität<br />
Ulm. Herr Manuel<br />
Steller stellte sich den<br />
Fragen der Studenten.<br />
Ausführliche Informationen<br />
erhalten Sie gerne von uns, unserem Berater-Team und im Internet unter www.spp-ulm.de<br />
Herr Dipl.-Betriebswirt (FH)<br />
Stephan Berse, Steuerberater<br />
Frau Dipl.-Betriebswirtin (BA)<br />
Susanne Burster, Steuerberaterin<br />
Frau Dipl.-Betriebswirtin (FH)<br />
Karin Dortenthon, Steuerberaterin<br />
SP&P freut sich …<br />
… die wintersportgeschädigten<br />
Frau Christa Duckek und Frau<br />
Edeltraud Zawilla wieder begrüßen<br />
zu können. Wir bedanken<br />
uns für Ihr Verständnis, sollte es<br />
mal etwas länger gedauert haben.<br />
Frau Finanzwirtin<br />
Natalie Gauggel, Steuerberaterin<br />
Frau Dipl. oec.<br />
Tanja Grosser, Steuerberaterin<br />
Herr Dipl.-Betriebswirt (BA)<br />
Achim Halder, Steuerberater<br />
Frau Dipl.-Betriebswirtin (FH)<br />
Christine Naderer, Steuerberaterin<br />
Frau Dipl.-Betriebswirtin (BA)<br />
Jacqueline Selbmann, Steuerberaterin<br />
Herr Dipl.-Wirtschaftswissenschaftler<br />
Manuel Steller, Steuerberater<br />
Gestaltung: SZ&P, www.szp-ulm.de | Druck: HÖHN Paper Print GmbH<br />
Rainer Hermle Sabine Richter Hans <strong>Petschi</strong><br />
Lutz Dittmar<br />
Das SP&P-<strong>Quartal</strong> 46 erscheint im Herbst 2011.<br />
Syrlinstraße 38 | 89073 Ulm<br />
Telefon 0731 96644-0<br />
Telefax 0731 96644-66<br />
office@spp-ulm.de | www.spp-ulm.de<br />
SP&P <strong>Quartal</strong> 45 SOMMER 2011