Leifaden für die Einrichtung von Bewegungsparcours - Hessisches ...
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Bewegung <strong>für</strong> Gesundheit im Alter<br />
Wartung und Haftung<br />
Die Inspektion und Wartung <strong>von</strong> Bewegungs par -<br />
cours unterliegt den gleichen Bedingungen wie<br />
Kinderspielplätze, d.h. sie sind regelmäßig und<br />
fach gerecht zu kontrollieren. Auch <strong>die</strong>se Anforde -<br />
rungen werden in DIN 79000 geregelt:<br />
● Visuelle „Routine-Inspektionen“, <strong>die</strong> je<br />
nach Standort bei Bedarf (an vandalismus -<br />
gefährdeten Standorten bis zu täglich)<br />
zu erfolgen haben,<br />
● genauere „operative Inspektionen“ oder<br />
Funktionskontrollen, <strong>die</strong> alle 1–3 Monate<br />
erfolgen sollen,<br />
● eine jährliche Hauptinspektion.<br />
Zudem sind Inspektionspläne zu erstellen. In je -<br />
dem Fall sind auch <strong>die</strong> Wartungsanleitungen des<br />
Herstellers oder Lieferers zu beachten.<br />
Der jeweilige Betreiber, z.B. <strong>die</strong> Gemeinde, haftet<br />
da<strong>für</strong>, dass Geräte fachgerecht eingebaut und<br />
nicht beschädigt sind. Die Geräte sind im All ge -<br />
meinen relativ robust gegen Vandalismus. Ab und<br />
zu können kleinere Defekte vor allem an den Be -<br />
we gungs mechanismen auftreten. Sie sollten – so -<br />
fern nicht durch Einwirkung Dritter verursacht – in<br />
der Regel <strong>von</strong> den Herstellern im Rahmen ihrer<br />
Garantieleistungen kostenfrei repariert werden.<br />
Die meisten Geräte sind in Deutschland auf Sicher -<br />
heit geprüft und zertifiziert (z.B. TÜV-geprüft).<br />
Damit ist gewährleistet, dass <strong>von</strong> den Geräten<br />
selbst keine Gefahr <strong>für</strong> Nutzer ausgeht (Personen<br />
über 14 Jahre). Außerdem sind <strong>die</strong> Geräte durch<br />
<strong>die</strong> Zertifizierung hinsichtlich notwendiger Sicher -<br />
heits anforderungen (Fallschutz, Abstände etc.)<br />
eingestuft, was – wie oben beschrieben – in den<br />
Montageanleitungen berücksichtigt ist.<br />
Die Haftung <strong>für</strong> Unfälle durch Eigenverschulden<br />
der Nutzer liegt bei den Nutzern selbst, z.B. durch<br />
Herabfallen einer Person <strong>von</strong> einem Gerät, bei<br />
Unfällen durch falsche Benutzung oder bei Un -<br />
fällen durch <strong>die</strong> Nutzung einer Person mit körperlichen<br />
Schwächen.<br />
Parcours, <strong>die</strong> <strong>für</strong> Kinder und Erwachsene konzipiert<br />
werden, sollten auf alle Fälle <strong>von</strong> einem Sach ver -<br />
ständigen <strong>für</strong> Spielgeräte überprüft werden. Da<br />
nach DIN 79000 <strong>die</strong> Geräte entsprechend der<br />
Vorgaben <strong>für</strong> <strong>die</strong> Einführungstafeln erst ab einem<br />
Alter ab 14 Jahren nutzbar sind, sollte ein Sach -<br />
verständiger überprüfen, ob <strong>die</strong> Geräte zusätzlich<br />
EN 1176 entsprechen und dann auch <strong>für</strong> Kinder<br />
geeignet sind.<br />
Leider lässt es sich<br />
kaum vermeiden,<br />
dass der Randbereich<br />
bald abgetreten ist,<br />
wenn er nicht besonders<br />
geschützt wird.<br />
Nach dem festen Einbau<br />
bieten Fallschutzplatten<br />
<strong>die</strong> nötige Sicherheit<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> künftigen Nutzer