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Vertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie

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§ 10<br />

Salvatorische Klausel<br />

Sollten einzelne Bestimmungen <strong>die</strong>ses <strong>Vertrag</strong>es rechtsunwirksam sein oder werden, so kann<br />

daraus nicht <strong>die</strong> Rechtsunwirksamkeit des gesamten <strong>Vertrag</strong>es hergeleitet werden. Die <strong>Vertrag</strong>spartner<br />

sind sich dar<strong>über</strong> einig, dass rechtsunwirksame Bestimmungen anzupassen sind.<br />

§ 11<br />

Inkrafttreten / Kündigung des <strong>Vertrag</strong>es<br />

1. Dieser <strong>Vertrag</strong> tritt am 15.02.2014 in Kraft und gilt für alle ab <strong>die</strong>sem Zeitpunkt abgegebenen<br />

Hilfs<strong>mit</strong>tel. Er kann <strong>mit</strong> einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende, erstmals zum<br />

31.12.2015 schriftlich gekündigt werden. Dieser <strong>Vertrag</strong> löst alle anderen bestehenden Regelungen<br />

für <strong>die</strong>sen Bereich ab.<br />

2. Schließt <strong>die</strong> Krankenkasse Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V, endet <strong>die</strong>ser <strong>Vertrag</strong> am Tag<br />

vor dem Inkrafttreten der dann maßgebenden ausgeschriebenen Verträge.<br />

3. Werden vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach Inkrafttreten <strong>die</strong>ses <strong>Vertrag</strong>es<br />

gemäß § 36 SGB V Festbeträge festgesetzt, <strong>die</strong> unterhalb der in den Anlagen 2 bis 2f vereinbarten<br />

Preise liegen, treten <strong>die</strong> Festbeträge einschließlich der Leistungsinhalte anstelle der<br />

<strong>Vertrag</strong>spreise. § 127 Abs. 4 SGB V gilt entsprechend.<br />

4. Abweichende Absprachen sind zwischen den vertragsschließenden Parteien möglich; sie bedürfen<br />

jedoch der Schriftform.<br />

5. Werden Änderungen im Ablauf <strong>die</strong>ses <strong>Vertrag</strong>es erforderlich, können <strong>die</strong>se einvernehmlich<br />

kurzfristig vereinbart werden.<br />

6. Sollten für den Bereich der Hilfs<strong>mit</strong>tel <strong>zur</strong> <strong>Kompressionstherapie</strong> neue gesetzliche Regelungen<br />

in Kraft treten, sind <strong>die</strong>se zu beachten und der <strong>Vertrag</strong> ist ggf. entsprechend zu modifizieren.<br />

7. Die Anlagen 1 - 4 sind Bestandteil <strong>die</strong>ses <strong>Vertrag</strong>es. Die Anlagen 2 bis 2f können separat <strong>mit</strong><br />

einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende, erstmals zum 31.12.2014 schriftlich gekündigt<br />

werden, ohne dass <strong>die</strong>s den <strong>Vertrag</strong> an sich tangiert.<br />

München, den 24.01.2014<br />

__________________________________<br />

AOK Bayern – Die Gesundheitskasse<br />

_______________________________<br />

Fachverband für Orthopä<strong>die</strong>-Technik<br />

und Sanitätsfachhandel Bayern e.V.<br />

AOK-Bayern – Die Gesundheitskasse<br />

<strong>Vertrag</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Versorgung</strong> <strong>mit</strong> Hilfs<strong>mit</strong>teln <strong>zur</strong> <strong>Kompressionstherapie</strong> <strong>mit</strong> dem FAB, Stand 24.01.2014<br />

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