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Vertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie

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9. Die Zahlungen an zentrale Abrechnungsstellen haben befreiende Wirkung gegen<strong>über</strong> dem<br />

Leistungserbringer. Wenn eine Abrechnungsstelle beauftragt wird, ist das vorab der Krankenkasse<br />

zu melden. Im Übrigen können Forderungen gegen <strong>die</strong> Krankenkasse nur <strong>mit</strong> vorheriger<br />

Zustimmung der Krankenkasse an Dritte (z. B. Abtretungen an Banken, Finanzierungsinstitute,<br />

verlängerter Eigentumsvorbehalt, usw.) abgetreten bzw. verkauft werden.<br />

10. Bei mangelnder Prüffähigkeit, erheblichen Differenzen oder der Abrechnung anderer als der in<br />

den Anlagen 2 bis 2f vereinbarten Preise kann <strong>die</strong> Krankenkasse dem Leistungserbringer <strong>die</strong><br />

eingereichten Unterlagen <strong>zur</strong> Prüfung <strong>zur</strong>ückgeben oder <strong>die</strong> Abrechnung vollständig verweigern,<br />

wenn der <strong>über</strong>wiegende Teil der Abrechnung fehlerhaft ist. Diese Rechte können innerhalb<br />

des Zahlungsziels gemäß Absatz 8 geltend gemacht werden. Bei <strong>zur</strong>ückgegebenen oder<br />

<strong>zur</strong>ückgewiesenen Rechnungen nach Satz 1 beginnt <strong>mit</strong> der erneuten Rechnungslegung das<br />

Zahlungsziel nach Absatz 8. Der Nachweis des vollständigen Eingangs der Abrechnungsunterlagen<br />

obliegt dem Leistungserbringer oder dessen Abrechnungsstelle. Bei fehlerhaft erstellten<br />

Rechnungen ist <strong>die</strong> Krankenkasse nicht <strong>zur</strong> Bezahlung verpflichtet.<br />

11. Die Aufrechnung und/oder Verrechnung seitens der Krankenkasse gegen Ansprüche des<br />

Leistungserbringers ist nur <strong>mit</strong> unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen<br />

möglich.<br />

§ 8<br />

Datenschutz / Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen<br />

1. Der Leistungserbringer verpflichtet sich, <strong>die</strong> im Rahmen <strong>die</strong>ses <strong>Vertrag</strong>es bekannt werdenden<br />

Daten und persönlichen Verhältnisse Betroffener nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.<br />

2. Der Leistungserbringer ist verpflichtet, bei der Abwicklung <strong>die</strong>ses <strong>Vertrag</strong>es <strong>die</strong> nach den datenschutzrechtlichen<br />

Vorschriften erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen<br />

zu treffen. Insbesondere hat er <strong>die</strong> <strong>zur</strong> Durchführung <strong>die</strong>ses <strong>Vertrag</strong>es von ihm beauftragten<br />

Personen <strong>über</strong> <strong>die</strong> Beachtung der Datenschutzvorschriften zu informieren und zu belehren.<br />

3. Der Leistungserbringer darf <strong>die</strong> ihm <strong>über</strong>lassenen Sozialdaten nur zu dem Zweck verarbeiten<br />

oder nutzen, zu dem sie an ihn <strong>über</strong><strong>mit</strong>telt wurden. Die Daten dürfen vom Leistungserbringer<br />

nicht anderweitig verwendet und nicht länger gespeichert werden, als es für <strong>die</strong> Auftragserfüllung<br />

bzw. Abrechnung erforderlich ist. Die gesetzlichen Vorgaben zu den Aufbewahrungsfristen<br />

sind einzuhalten.<br />

4. Die Geheimhaltungspflicht des Leistungserbringers und seiner für <strong>die</strong> Auftragsabwicklung eingesetzten<br />

Mitarbeiter reicht <strong>über</strong> das <strong>Vertrag</strong>sende hinaus. Der Leistungserbringer verpflichtet<br />

sich, <strong>über</strong> alle ihm im Zusammenhang <strong>mit</strong> <strong>die</strong>sem <strong>Vertrag</strong> bekannt gewordenen oder noch bekannt<br />

werdenden geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten, auch <strong>über</strong> das Ende <strong>die</strong>ses<br />

<strong>Vertrag</strong>sverhältnisses hinaus, strengstes Stillschweigen zu bewahren. Er verpflichtet sich,<br />

<strong>die</strong> ihm <strong>über</strong>gebenen Geschäfts- und Betriebsunterlagen sorgfältig zu verwahren und vor Einsichtnahme<br />

Dritter zu schützen.<br />

5. Der Leistungserbringer haftet gegen<strong>über</strong> der Krankenkasse für alle materiellen und immateriellen<br />

Schäden, <strong>die</strong> durch Verstöße gegen Datenschutzgesetze entstehen.<br />

6. Bei Beendigung des <strong>Vertrag</strong>es sind sämtliche <strong>über</strong>lassenen Unterlagen (z.B. nicht realisierte<br />

vertragsärztliche Verordnungen oder Kosten<strong>über</strong>nahmeerklärungen) bzw. Daten für nicht abgeschlossene<br />

<strong>Versorgung</strong>en an <strong>die</strong> betreffende Krankenkasse <strong>zur</strong>ückzugeben und ggf. Mehrfertigungen,<br />

<strong>die</strong> nicht wegen den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten des Leistungserbringers<br />

benötigt werden, zu vernichten.<br />

AOK-Bayern – Die Gesundheitskasse<br />

<strong>Vertrag</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Versorgung</strong> <strong>mit</strong> Hilfs<strong>mit</strong>teln <strong>zur</strong> <strong>Kompressionstherapie</strong> <strong>mit</strong> dem FAB, Stand 24.01.2014<br />

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