für den Neusser Süden - orangeArts
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Vorsicht bei Minijobs<br />
und Anträgen auf Befreiung von der<br />
Rentenversicherung<br />
45<br />
Die zu Anfang des Jahres eingetretenen Änderungen<br />
bei geringfügigen Beschäftigungen sind mittlerweile<br />
allgemein bekannt. Auch die von <strong>den</strong> Arbeitnehmern<br />
beim Arbeitgeber schriftlich abzugebende Erklärung<br />
zur Befreiung von der Rentenversicherung dürfte jedem<br />
Minijobber bekannt sein.<br />
Die erheblichen Vorteile einer Beitragsaufstockung<br />
sind jedoch zahlreichen Minijobbern sowie deren Arbeitgebern<br />
offenbar noch weitestgehend unbekannt.<br />
So nehmen nur wenige Personen die Möglichkeit<br />
wahr, vollwertige Pflichtbeiträge zu äußerst günstigen<br />
Konditionen einzuzahlen. Stattdessen wählen die<br />
meisten geringfügig Beschäftigten die Befreiung von<br />
der Rentenversicherung. Dabei sind sehr häufig enorme<br />
Vorteile <strong>für</strong> die betroffenen Personen möglich.<br />
Insbesondere Personen, welche die Vorversicherungszeit<br />
von 35 Jahren mit rentenrechtlichen Zeiten<br />
noch nicht erfüllt haben, können deutlich profitieren,<br />
wenn sie mit der sog. Aufstockung die notwendige<br />
Vorversicherungszeit noch erreichen können. Hintergrund<br />
ist, dass bei einer Aufstockung ein voller Monat<br />
Vorversicherungszeit zurückgelegt wird und bei<br />
einer Befreiung und <strong>den</strong> dann vom Arbeitgeber zu<br />
entrichten<strong>den</strong> Pauschalbeiträgen etwa eine dreimal<br />
längere Zeit nötig ist, um die nötigen Monate zu erfüllen,<br />
weil diese Monate nur etwa zu einem Drittel<br />
berücksichtigt wer<strong>den</strong>. In solchen Fällen wer<strong>den</strong> die<br />
nötigen 35 Jahre bis zum Eintritt in die Altersrente<br />
häufig nicht mehr erreicht.<br />
Wenn die 35 Jahre jedoch erreicht wer<strong>den</strong>, ist ein<br />
Rentenanspruch einige Jahre früher, und zwar ab 63<br />
Jahren möglich. Ansonsten ist der Rentenanspruch<br />
erst ab 65 Jahren bzw. mittlerweile je nach Geburtsjahr<br />
schrittweise erst ab 65 bis 67 Jahren gegeben. Es<br />
ergibt sich somit bei Vorliegen von 35 Jahren ein <strong>für</strong><br />
mehrere Jahre früherer Rentenanspruch.<br />
Auch bei niedrigen Renten in Höhe von z. B. 300,00<br />
Euro mtl. stellt dies bei einem Anspruch ab 66 Jahren<br />
und einem Zeitraum von drei Jahren eine Rentensumme<br />
von 10.800 Euro als Vorteil dar. Der Einsatz<br />
beträgt ausgehend vom Höchstbetrag nur 17,55<br />
Euro pro Monat. Sogar bei einer fehlen<strong>den</strong> Vorversicherungszeit<br />
von 100 Monaten ergäbe sich unter<br />
Berücksichtigung der aktuellen Werte lediglich<br />
eine notwendige Eigenbeitragszahlung von 1.755,00<br />
Euro. Insgesamt läge der Vorteile in diesem Fallbeispiel<br />
somit bei 9.045,00 Euro.<br />
Des Weiteren dienen Aufstockungsbeträge einem<br />
Anspruch auf Erwerbsminderungsrenten. Die <strong>für</strong> medizinisch<br />
bedingte Renten nötige Vorversicherungszeit<br />
wird ebenfalls nicht durch die Pauschalbeiträge<br />
des Arbeitgebers bei einer Befreiung erfüllt, sondern<br />
nur durch Pflichtbeiträge, welche bei einer Beitragsaufstockung<br />
gegeben wären.<br />
Es empfiehlt sich daher dringend, genau zu prüfen,<br />
ob entsprechende Vorteile möglich sind, so dass<br />
rechtzeitig darauf hingewirkt wer<strong>den</strong> kann.<br />
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