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Vorsicht bei Minijobs<br />

und Anträgen auf Befreiung von der<br />

Rentenversicherung<br />

45<br />

Die zu Anfang des Jahres eingetretenen Änderungen<br />

bei geringfügigen Beschäftigungen sind mittlerweile<br />

allgemein bekannt. Auch die von <strong>den</strong> Arbeitnehmern<br />

beim Arbeitgeber schriftlich abzugebende Erklärung<br />

zur Befreiung von der Rentenversicherung dürfte jedem<br />

Minijobber bekannt sein.<br />

Die erheblichen Vorteile einer Beitragsaufstockung<br />

sind jedoch zahlreichen Minijobbern sowie deren Arbeitgebern<br />

offenbar noch weitestgehend unbekannt.<br />

So nehmen nur wenige Personen die Möglichkeit<br />

wahr, vollwertige Pflichtbeiträge zu äußerst günstigen<br />

Konditionen einzuzahlen. Stattdessen wählen die<br />

meisten geringfügig Beschäftigten die Befreiung von<br />

der Rentenversicherung. Dabei sind sehr häufig enorme<br />

Vorteile <strong>für</strong> die betroffenen Personen möglich.<br />

Insbesondere Personen, welche die Vorversicherungszeit<br />

von 35 Jahren mit rentenrechtlichen Zeiten<br />

noch nicht erfüllt haben, können deutlich profitieren,<br />

wenn sie mit der sog. Aufstockung die notwendige<br />

Vorversicherungszeit noch erreichen können. Hintergrund<br />

ist, dass bei einer Aufstockung ein voller Monat<br />

Vorversicherungszeit zurückgelegt wird und bei<br />

einer Befreiung und <strong>den</strong> dann vom Arbeitgeber zu<br />

entrichten<strong>den</strong> Pauschalbeiträgen etwa eine dreimal<br />

längere Zeit nötig ist, um die nötigen Monate zu erfüllen,<br />

weil diese Monate nur etwa zu einem Drittel<br />

berücksichtigt wer<strong>den</strong>. In solchen Fällen wer<strong>den</strong> die<br />

nötigen 35 Jahre bis zum Eintritt in die Altersrente<br />

häufig nicht mehr erreicht.<br />

Wenn die 35 Jahre jedoch erreicht wer<strong>den</strong>, ist ein<br />

Rentenanspruch einige Jahre früher, und zwar ab 63<br />

Jahren möglich. Ansonsten ist der Rentenanspruch<br />

erst ab 65 Jahren bzw. mittlerweile je nach Geburtsjahr<br />

schrittweise erst ab 65 bis 67 Jahren gegeben. Es<br />

ergibt sich somit bei Vorliegen von 35 Jahren ein <strong>für</strong><br />

mehrere Jahre früherer Rentenanspruch.<br />

Auch bei niedrigen Renten in Höhe von z. B. 300,00<br />

Euro mtl. stellt dies bei einem Anspruch ab 66 Jahren<br />

und einem Zeitraum von drei Jahren eine Rentensumme<br />

von 10.800 Euro als Vorteil dar. Der Einsatz<br />

beträgt ausgehend vom Höchstbetrag nur 17,55<br />

Euro pro Monat. Sogar bei einer fehlen<strong>den</strong> Vorversicherungszeit<br />

von 100 Monaten ergäbe sich unter<br />

Berücksichtigung der aktuellen Werte lediglich<br />

eine notwendige Eigenbeitragszahlung von 1.755,00<br />

Euro. Insgesamt läge der Vorteile in diesem Fallbeispiel<br />

somit bei 9.045,00 Euro.<br />

Des Weiteren dienen Aufstockungsbeträge einem<br />

Anspruch auf Erwerbsminderungsrenten. Die <strong>für</strong> medizinisch<br />

bedingte Renten nötige Vorversicherungszeit<br />

wird ebenfalls nicht durch die Pauschalbeiträge<br />

des Arbeitgebers bei einer Befreiung erfüllt, sondern<br />

nur durch Pflichtbeiträge, welche bei einer Beitragsaufstockung<br />

gegeben wären.<br />

Es empfiehlt sich daher dringend, genau zu prüfen,<br />

ob entsprechende Vorteile möglich sind, so dass<br />

rechtzeitig darauf hingewirkt wer<strong>den</strong> kann.<br />

Allgemeines

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