Elternmitwirkung, Konzept - Schule Entlebuch
Elternmitwirkung, Konzept - Schule Entlebuch
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<strong>Konzept</strong><br />
<strong>Elternmitwirkung</strong><br />
<strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong><br />
Juni 2004
Inhaltsverzeichnis<br />
1. <strong>Konzept</strong> _________________________________________________________ 4<br />
1.1 Warum ein <strong>Konzept</strong> <strong>Elternmitwirkung</strong>? __________________________________ 4<br />
1.2 Erziehungsberechtigte und <strong>Schule</strong>: Gesetzliche Bestimmungen _____________ 5<br />
1.3 Grenzen ____________________________________________________________ 6<br />
1.3.1 Kompetenzbereich <strong>Schule</strong> _________________________________________________ 6<br />
1.3.2 Grundlegende Elternrechte ________________________________________________ 7<br />
1.3.3 Grundlegende Pflichten der Eltern ____________________________________ 7<br />
1.4 Der Weg zum <strong>Konzept</strong> ________________________________________________ 8<br />
1.5 Mitglieder der Arbeitsgruppe __________________________________________ 8<br />
2. Bisherige Zusammenarbeit im Überblick _____________________________ 9<br />
2.1 Ein-Weg-Kommunikation______________________________________________ 9<br />
2.2 Zwei-Weg- Kommunikation ____________________________________________ 9<br />
2.3 Dienstleistungen der Eltern____________________________________________ 9<br />
3. Neue Elemente der <strong>Elternmitwirkung</strong> an der <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> __________ 10<br />
3.1 Fragebogen________________________________________________________ 10<br />
3.2 Schulblatt _________________________________________________________ 10<br />
3.3 Diskussions-Forum „<strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> und Elternhaus“ __________________ 11<br />
3.4 Weiterbildungsangebot für Eltern______________________________________ 12<br />
4. Umsetzung und Controlling _______________________________________ 12<br />
5. Anhang (Musterbeispiele Eltern-Rückmeldung)______ Fehler! Textmarke nicht<br />
definiert.<br />
Abbildungsverzeichnis<br />
Abbildung 1: Gesetz über die Volksschulbildung vom 22. März 1999 ____________ 5<br />
Abbildung 2: Leitbild der <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> (Ausschnitt S. 23 ) _________________ 6<br />
Abbildung 3: Der Weg zum <strong>Konzept</strong> _____________________________________ 8<br />
<strong>Konzept</strong> <strong>Elternmitwirkung</strong> <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> 2
Titelblatt: Keith Haring, Best Buddies, 1990<br />
<strong>Konzept</strong> <strong>Elternmitwirkung</strong> <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> 3
1. <strong>Konzept</strong><br />
1.1 Warum ein <strong>Konzept</strong> <strong>Elternmitwirkung</strong>?<br />
Die Ansprüche an die <strong>Schule</strong> werden immer grösser. Neben Wissensvermittlung<br />
muss die <strong>Schule</strong> zunehmend auch Erziehungsaufgaben übernehmen und Präventionsarbeit<br />
leisten. Das Einüben von Sozialverhalten und die Gesundheitsförderung ist<br />
stillschweigend an die <strong>Schule</strong> delegiert worden. Bildung und Erziehung ist aber eine<br />
Aufgabe, die Lehrpersonen und Eltern angeht. Eine klar definierte Zusammenarbeit<br />
drängt sich auf. Zusammenarbeit lässt sich jedoch nicht einfach so verordnen. Es<br />
braucht Menschen, die bereit sind, Verantwortung wahrzunehmen, Verantwortung zu<br />
teilen und die miteinander gut kommunizieren. Dazu braucht es Strukturen, welche<br />
die Zusammenarbeit und eine kooperative Haltung fördern. <strong>Elternmitwirkung</strong> ist eine<br />
Herausforderung für alle an der <strong>Schule</strong> Beteiligten, gleichzeitig bedeutet es eine echte<br />
Chance um, die Schülerinnen und Schüler mit vereinten Kräften zu begleiten.<br />
Das vorliegende <strong>Konzept</strong> ist als Ergänzung der bereits bestehenden Zusammenarbeit<br />
zwischen <strong>Schule</strong> und Elternhaus zu verstehen. Es soll die Eltern noch näher an<br />
die <strong>Schule</strong> heranführen und den Austausch zwischen <strong>Schule</strong> und Elternhaus fördern.<br />
<strong>Konzept</strong> <strong>Elternmitwirkung</strong> <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> 4
1.2 Erziehungsberechtigte und <strong>Schule</strong>: Gesetzliche Bestimmungen<br />
Kantonsauftrag an Gemeinde: <strong>Konzept</strong> bis 2005<br />
Der Regierungsrat regelt die allgemeinen Mitwirkungsrechte.<br />
Kantonale Grundlage : Volksschulgesetz vom 22. März 1999, § 18 – 22<br />
§ 18 Begriff<br />
Erziehungsberechtigte sind Eltern und andere Personen, die nach Massgabe des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs<br />
sind, Kinder bei Entscheiden in schulischen Belangen zu vertreten.<br />
berechtigt<br />
§ 19 Mitwirkung<br />
1<br />
Die Erziehungsberechtigten entscheiden darüber, ob die von ihnen Vertretenen die öffentliche Volksschule, eine private<br />
Volksschule oder Privatunterricht besuchen.<br />
2<br />
Sie wirken im Rahmen der Rechtsordnung beim Eintritt in die Kindergartenstufe, in die Primarstufe und in die Sonderschule,<br />
bei der Beurteilung der Lernenden sowie beim Übertritt in die Sekundarstufe I und beim Entscheid über die Nutzung von<br />
Förderangeboten mit.<br />
3<br />
Sie haben im Rahmen der Rechtsordnung das Recht, den Unterricht und die Schulveranstaltungen ihrer Kinder zu besuchen.<br />
4<br />
Der Regierungsrat regelt die allgemeinen, die Schulpflege die örtlichen Mitwirkungsrechte in Reglementen.<br />
§ 20 Information und Beratung<br />
1<br />
Die Erziehungsberechtigten sind regelmässig zu informieren über<br />
a. die schulische Entwicklung und das Verhalten ihrer Kinder durch Zeugnisse oder Berichte,<br />
b. die Lernziele, die Unterrichtsmittel und die Arbeitsweise,<br />
c. wichtige Vorhaben im Zusammenhang mit Unterricht und Schulbetrieb.<br />
2<br />
Sie haben im Rahmen der Rechtsordnung das Recht, sich über den Lern- und Erziehungsprozess ihrer Kinder informieren<br />
und beraten zu lassen.<br />
§ 21 Besuch des Unterrichts und der Schulveranstaltungen<br />
1<br />
Die Erziehungsberechtigten sind für den Schulbesuch und die Einhaltung der schulischen Pflichten ihrer Kinder mitverantwortlich.<br />
2<br />
Sie sind berechtigt, für ihre Kinder Urlaub vom Unterricht und von Schulveranstaltungen zu beantragen.<br />
3<br />
Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten über den Besuch des Unterrichts und der Schulveranstaltungen sowie die Folgen<br />
von Widerhandlungen gegen diese Verpflichtung in Reglementen, wobei die Schulpflege ergänzende Bestimmungen erlassen<br />
kann.<br />
§ 22 Zusammenarbeit<br />
1<br />
Die Erziehungsberechtigten können im Rahmen des Leitbilds der <strong>Schule</strong> und der Schulordnung bei der Gestaltung der <strong>Schule</strong><br />
mitwirken.<br />
2<br />
Sie arbeiten bei der Ausbildung und Erziehung der Lernenden ihrer Verantwortlichkeit gemäss mit den Lehrpersonen und<br />
der Schulleitung zusammen.<br />
(Vergleiche Verordnung über die Beurteilung von Lernenden: §§ 15 bis 17 / §19 / §21 / §23 / §26 / §27 / §35 / §39 / §40<br />
Verordnung zum Gesetz VBV: §10 / §11 / §15 / §18)<br />
Abbildung 1: Gesetz über die Volksschulbildung vom 22. März 1999<br />
<strong>Konzept</strong> <strong>Elternmitwirkung</strong> <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> 5
Die Schulpflege regelt die örtlichen Mitwirkungsrechte<br />
Lokale Grundlage: Leitbild der <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong>, Seite 23<br />
Leitbild<br />
der<br />
<strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong><br />
Die <strong>Schule</strong> motiviert<br />
die Eltern zu<br />
vermehrter Mitarbeit<br />
Die <strong>Schule</strong> gestaltet<br />
mit Vereinen, kirchlichen<br />
und weltlichen Institutionen,<br />
gemeinsame Anlässe<br />
Entwicklungen werden<br />
rechtzeitig und umfassend<br />
durch Schulleitung, Schulpflege<br />
und Lehrpersonen vorgestellt<br />
Abbildung 2: Leitbild der <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> (Ausschnitt S. 23 )<br />
1.3 Grenzen<br />
1.3.1 Kompetenzbereich <strong>Schule</strong><br />
Folgende Bereiche bleiben laut dem Volksschulgesetz und den dazugehörenden<br />
Verordnungen im Gestaltungsbereich der <strong>Schule</strong> (Lehrpersonen, Schulleitung,<br />
Schulbehörden):<br />
• Gestaltung des Unterrichts<br />
• Pädagogische-didaktische Fragen<br />
• Lehrplan und Lernziele<br />
• Wahl der Lehrmittel<br />
• Anstellung von Lehrkräften<br />
• Wahl der Schulleitung<br />
• Qualitätssicherung<br />
• Besoldung der Lehrkräfte<br />
• Klasseneinteilung<br />
• Klassengrösse und Anzahl Klassen<br />
• Lektionszahlen<br />
<strong>Konzept</strong> <strong>Elternmitwirkung</strong> <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> 6
1.3.2 Grundlegende Rechte der Eltern<br />
• Recht auf Information und Beratung<br />
• Recht auf Anhörung<br />
• Recht auf differenzierte Förderung der Kinder<br />
1.3.3 Grundlegende Pflichten der Eltern<br />
Die Eltern<br />
• tragen die Hauptverantwortung für die Erziehung ihrer Kinder und nehmen sie<br />
wahr<br />
• haben die Pflicht für die Betreuung ihrer Kinder zu sorgen<br />
• sorgen für seelische und körperliche Gesundheit<br />
• arbeiten unabhängig von ihrer Herkunft und Familiensituation in geeigneter<br />
Weise mit der <strong>Schule</strong> zusammen<br />
• sorgen dafür, dass ihre Kinder regelmässig den Unterricht besuchen<br />
• unterstützen die in der <strong>Schule</strong> aufgestellten Regeln<br />
• informieren die Lehrperson über Vorkommnisse, die das Kind in seiner Entwicklung<br />
beeinflussen können<br />
<strong>Konzept</strong> <strong>Elternmitwirkung</strong> <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> 7
1.4 Der Weg zum <strong>Konzept</strong><br />
Mandat von der Schulpflege <strong>Entlebuch</strong> im Januar 2004<br />
Einsetzen der Arbeitsgruppe (SPF, SL, LP) im Februar 2004<br />
Kantonale Vorgaben aufnehmen<br />
<strong>Konzept</strong>entwurf<br />
Feldforschung bei Eltern, SL und LP<br />
<strong>Konzept</strong>überarbeitung 1<br />
Vernehmlassung bei allen LP der <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> am 21. Mai 2004<br />
<strong>Konzept</strong>überarbeitung 2<br />
<strong>Konzept</strong>antrag bei Schulpflege <strong>Entlebuch</strong>, 22. Juni 2004:<br />
Beschluss (mit Anpassungen)<br />
Ab Schuljahr 2004/2005 Umsetzung <strong>Konzept</strong><br />
Abbildung 3: Der Weg zum <strong>Konzept</strong><br />
Evaluierung nach 1 Jahr<br />
1.5 Mitglieder der Arbeitsgruppe<br />
• Jolanda Stadelmann-Friedrich, Kindergärtnerin und Mutter<br />
• Benedikt Vogel, Sekundarlehrer und Vater<br />
• Maria Bachmann-Brun, Schulpflegerin und Mutter<br />
• Angela Schumacher-Elmiger, Schulpflegerin und Mutter<br />
• Pirmin Hodel, Schulleiter<br />
<strong>Konzept</strong> <strong>Elternmitwirkung</strong> <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> 8
2. Bisherige Zusammenarbeit im Überblick<br />
An den Schulhäusern der <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> besteht bereits ein reger Austausch zwischen<br />
<strong>Schule</strong> und Elternhaus. Die Zusammenarbeit lässt sich in drei Gruppen aufteilen:<br />
2.1 Ein-Weg-Kommunikation<br />
• Elternbrief<br />
• Schulblatt<br />
• Lokalzeitung<br />
• Klassenproduktion<br />
2.2 Zwei-Weg- Kommunikation<br />
• Elterngespräch (Standortbestimmung, Fördergespräch, Laufbahngespräch,<br />
Konfliktgespräch)<br />
• Elternabend<br />
• Kontaktheft<br />
• Informations-Veranstaltung (z.B GBF, KSS...)<br />
• Individueller Schulbesuch<br />
• Tag der offenen Türe<br />
2.3 Dienstleistungen der Eltern<br />
• Transportdienst<br />
• Reisebegleitung<br />
• Mitwirkung bei Klassenprojekt oder Projekt des Schulhauses<br />
• Mitwirkung in Arbeitsgruppe der <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong><br />
<strong>Konzept</strong> <strong>Elternmitwirkung</strong> <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> 9
3. Neue Elemente der <strong>Elternmitwirkung</strong> an der <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong><br />
3.1 Fragebogen<br />
Die Klassenlehrpersonen holen sich einmal im Jahr (spätestens bis zu den Fastnachtsferien)<br />
das Eltern-Feedback ein. Die ausgefüllten Fragebögen gehen von den<br />
Eltern direkt an die jeweilige Lehrperson. Bei speziellen Vorkommnissen und im Mitarbeitergespräch<br />
kann die Schulleitung auf die Bögen Bezug nehmen.<br />
Die Klassenlehrperson ist verpflichtet, allfällige Rückmeldungen an Fachlehrpersonen<br />
schriftlich weiterzuleiten.<br />
• Der Fragebogen kann vom Stufen-Team (KG, 1./2, 3./4., 5./6., KSS) entworfen<br />
und jährlich modifiziert werden. Ein Teil sollte nach Möglichkeit von der<br />
jeweiligen Lehrperson spezifisch ergänzt werden. Die Beispiele der Schulleitung<br />
können als Mustervorlage verwendet werden.<br />
• Auf dem Fragebogen der Klassenlehrperson soll Platz für Rückmeldungen an<br />
Fachlehrpersonen reserviert sein. Fachlehrpersonen können spezifische Fragen<br />
auf dem Bogen der Klassenlehrperson deponieren.<br />
• Führt die Klassenlehrperson eine Klasse über 2 Schuljahre, kann sie die<br />
Rückmeldung einmal weglassen.<br />
• Die Lehrperson analysiert die Rückmeldungen und zieht die notwendigen<br />
Schlüsse daraus. Eine direkte Reaktion der Lehrperson auf die Fragebögen<br />
liegt im eigenen Ermessen.<br />
3.2 Schulblatt<br />
Das Schulblatt wird ab Sommer 2004 eine Plattform sein, worauf Eltern zu schulrelevanten<br />
Themen schreiben können. Das Thema wird allenfalls von der Schulleitung<br />
vorgegeben. Bei redaktionellen Änderungen nimmt die Schulleitung mit dem Verfasser/der<br />
Verfasserin Kontakt auf.<br />
<strong>Konzept</strong> <strong>Elternmitwirkung</strong> <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> 10
3.3 Diskussions-Forum „<strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> und Elternhaus“<br />
• Einmal jährlich für Kindergarten / Primarschule / Kooperative Sekundarstufe I<br />
• Inputs zu aktuellen Themen von Lehrpersonen und Schulleitung<br />
• Echo bei Eltern zu ausgewählten Themen einholen<br />
• Diskussionstraktanden von Seiten Eltern: Voranmeldung bei Schulleitung<br />
• Diskussionstraktanden von Seiten Schulpflege: Voranmeldung bei Schulleitung<br />
• Ergebnisse aus der Veranstaltung werden auf die Schul-Homepage gesetzt<br />
und im Schulblatt publiziert.<br />
• Organisator des Anlasses: Schulleitung<br />
• Das Datum wird in den Veranstaltungskalender aufgenommen. Im <strong>Entlebuch</strong>er<br />
Anzeiger wird im Vorfeld nochmals auf das Datum und das Hauptthema<br />
hingewiesen.<br />
• Das Forum steht offen für: Eltern, Lehrpersonen, Gemeinderatsmitglieder,<br />
Schulpflegemitglieder<br />
<strong>Konzept</strong> <strong>Elternmitwirkung</strong> <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> 11
3.4 Weiterbildungsangebot für Eltern<br />
• Die <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> (Schulleitung) organisiert zusammen mit der Frauengemeinschaft<br />
im selber festgelegten Rhythmus Weiterbildungsveranstaltungen<br />
für Mütter und Väter.<br />
• Die Trägerschaft teilen sich die <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> und die Frauengemeinschaft<br />
<strong>Entlebuch</strong>.<br />
• In erster Linie ist die Weiterbildung für Eltern der <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> gedacht.<br />
Je nach dem kann die Teilnahme für Eltern im Amt <strong>Entlebuch</strong> geöffnet werden.<br />
4. Umsetzung und Controlling<br />
Die Eltern werden im Schulblatt vom Juli 2004 über das <strong>Konzept</strong> „<strong>Elternmitwirkung</strong><br />
an der <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong>“ informiert. Ab Schuljahr 2004/2005 kann das <strong>Konzept</strong> in<br />
der vollen Version auf der Schul-Homepage eingesehen werden. Eltern können aber<br />
auch ein gedrucktes Exemplar bei der Schulleitung bestellen.<br />
Die Verantwortung für die Durchführung liegt je nach Bereich bei den Lehrpersonen<br />
oder der Schulleitung.<br />
Die Schulleitung <strong>Entlebuch</strong> überprüft die Durchführung und die Wirksamkeit des vorliegenden<br />
<strong>Konzept</strong>es. Nach einem Jahr macht sie eine erste Auswertung und stellt<br />
wenn notwendig Änderungsanträge an die Schulpflege <strong>Entlebuch</strong>. Die Aufsicht über<br />
die <strong>Elternmitwirkung</strong> liegt bei der Schulpflege.<br />
<strong>Konzept</strong> <strong>Elternmitwirkung</strong> <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> 12