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Elternmitwirkung, Konzept - Schule Entlebuch

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<strong>Konzept</strong><br />

<strong>Elternmitwirkung</strong><br />

<strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong><br />

Juni 2004


Inhaltsverzeichnis<br />

1. <strong>Konzept</strong> _________________________________________________________ 4<br />

1.1 Warum ein <strong>Konzept</strong> <strong>Elternmitwirkung</strong>? __________________________________ 4<br />

1.2 Erziehungsberechtigte und <strong>Schule</strong>: Gesetzliche Bestimmungen _____________ 5<br />

1.3 Grenzen ____________________________________________________________ 6<br />

1.3.1 Kompetenzbereich <strong>Schule</strong> _________________________________________________ 6<br />

1.3.2 Grundlegende Elternrechte ________________________________________________ 7<br />

1.3.3 Grundlegende Pflichten der Eltern ____________________________________ 7<br />

1.4 Der Weg zum <strong>Konzept</strong> ________________________________________________ 8<br />

1.5 Mitglieder der Arbeitsgruppe __________________________________________ 8<br />

2. Bisherige Zusammenarbeit im Überblick _____________________________ 9<br />

2.1 Ein-Weg-Kommunikation______________________________________________ 9<br />

2.2 Zwei-Weg- Kommunikation ____________________________________________ 9<br />

2.3 Dienstleistungen der Eltern____________________________________________ 9<br />

3. Neue Elemente der <strong>Elternmitwirkung</strong> an der <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> __________ 10<br />

3.1 Fragebogen________________________________________________________ 10<br />

3.2 Schulblatt _________________________________________________________ 10<br />

3.3 Diskussions-Forum „<strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> und Elternhaus“ __________________ 11<br />

3.4 Weiterbildungsangebot für Eltern______________________________________ 12<br />

4. Umsetzung und Controlling _______________________________________ 12<br />

5. Anhang (Musterbeispiele Eltern-Rückmeldung)______ Fehler! Textmarke nicht<br />

definiert.<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildung 1: Gesetz über die Volksschulbildung vom 22. März 1999 ____________ 5<br />

Abbildung 2: Leitbild der <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> (Ausschnitt S. 23 ) _________________ 6<br />

Abbildung 3: Der Weg zum <strong>Konzept</strong> _____________________________________ 8<br />

<strong>Konzept</strong> <strong>Elternmitwirkung</strong> <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> 2


Titelblatt: Keith Haring, Best Buddies, 1990<br />

<strong>Konzept</strong> <strong>Elternmitwirkung</strong> <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> 3


1. <strong>Konzept</strong><br />

1.1 Warum ein <strong>Konzept</strong> <strong>Elternmitwirkung</strong>?<br />

Die Ansprüche an die <strong>Schule</strong> werden immer grösser. Neben Wissensvermittlung<br />

muss die <strong>Schule</strong> zunehmend auch Erziehungsaufgaben übernehmen und Präventionsarbeit<br />

leisten. Das Einüben von Sozialverhalten und die Gesundheitsförderung ist<br />

stillschweigend an die <strong>Schule</strong> delegiert worden. Bildung und Erziehung ist aber eine<br />

Aufgabe, die Lehrpersonen und Eltern angeht. Eine klar definierte Zusammenarbeit<br />

drängt sich auf. Zusammenarbeit lässt sich jedoch nicht einfach so verordnen. Es<br />

braucht Menschen, die bereit sind, Verantwortung wahrzunehmen, Verantwortung zu<br />

teilen und die miteinander gut kommunizieren. Dazu braucht es Strukturen, welche<br />

die Zusammenarbeit und eine kooperative Haltung fördern. <strong>Elternmitwirkung</strong> ist eine<br />

Herausforderung für alle an der <strong>Schule</strong> Beteiligten, gleichzeitig bedeutet es eine echte<br />

Chance um, die Schülerinnen und Schüler mit vereinten Kräften zu begleiten.<br />

Das vorliegende <strong>Konzept</strong> ist als Ergänzung der bereits bestehenden Zusammenarbeit<br />

zwischen <strong>Schule</strong> und Elternhaus zu verstehen. Es soll die Eltern noch näher an<br />

die <strong>Schule</strong> heranführen und den Austausch zwischen <strong>Schule</strong> und Elternhaus fördern.<br />

<strong>Konzept</strong> <strong>Elternmitwirkung</strong> <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> 4


1.2 Erziehungsberechtigte und <strong>Schule</strong>: Gesetzliche Bestimmungen<br />

Kantonsauftrag an Gemeinde: <strong>Konzept</strong> bis 2005<br />

Der Regierungsrat regelt die allgemeinen Mitwirkungsrechte.<br />

Kantonale Grundlage : Volksschulgesetz vom 22. März 1999, § 18 – 22<br />

§ 18 Begriff<br />

Erziehungsberechtigte sind Eltern und andere Personen, die nach Massgabe des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs<br />

sind, Kinder bei Entscheiden in schulischen Belangen zu vertreten.<br />

berechtigt<br />

§ 19 Mitwirkung<br />

1<br />

Die Erziehungsberechtigten entscheiden darüber, ob die von ihnen Vertretenen die öffentliche Volksschule, eine private<br />

Volksschule oder Privatunterricht besuchen.<br />

2<br />

Sie wirken im Rahmen der Rechtsordnung beim Eintritt in die Kindergartenstufe, in die Primarstufe und in die Sonderschule,<br />

bei der Beurteilung der Lernenden sowie beim Übertritt in die Sekundarstufe I und beim Entscheid über die Nutzung von<br />

Förderangeboten mit.<br />

3<br />

Sie haben im Rahmen der Rechtsordnung das Recht, den Unterricht und die Schulveranstaltungen ihrer Kinder zu besuchen.<br />

4<br />

Der Regierungsrat regelt die allgemeinen, die Schulpflege die örtlichen Mitwirkungsrechte in Reglementen.<br />

§ 20 Information und Beratung<br />

1<br />

Die Erziehungsberechtigten sind regelmässig zu informieren über<br />

a. die schulische Entwicklung und das Verhalten ihrer Kinder durch Zeugnisse oder Berichte,<br />

b. die Lernziele, die Unterrichtsmittel und die Arbeitsweise,<br />

c. wichtige Vorhaben im Zusammenhang mit Unterricht und Schulbetrieb.<br />

2<br />

Sie haben im Rahmen der Rechtsordnung das Recht, sich über den Lern- und Erziehungsprozess ihrer Kinder informieren<br />

und beraten zu lassen.<br />

§ 21 Besuch des Unterrichts und der Schulveranstaltungen<br />

1<br />

Die Erziehungsberechtigten sind für den Schulbesuch und die Einhaltung der schulischen Pflichten ihrer Kinder mitverantwortlich.<br />

2<br />

Sie sind berechtigt, für ihre Kinder Urlaub vom Unterricht und von Schulveranstaltungen zu beantragen.<br />

3<br />

Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten über den Besuch des Unterrichts und der Schulveranstaltungen sowie die Folgen<br />

von Widerhandlungen gegen diese Verpflichtung in Reglementen, wobei die Schulpflege ergänzende Bestimmungen erlassen<br />

kann.<br />

§ 22 Zusammenarbeit<br />

1<br />

Die Erziehungsberechtigten können im Rahmen des Leitbilds der <strong>Schule</strong> und der Schulordnung bei der Gestaltung der <strong>Schule</strong><br />

mitwirken.<br />

2<br />

Sie arbeiten bei der Ausbildung und Erziehung der Lernenden ihrer Verantwortlichkeit gemäss mit den Lehrpersonen und<br />

der Schulleitung zusammen.<br />

(Vergleiche Verordnung über die Beurteilung von Lernenden: §§ 15 bis 17 / §19 / §21 / §23 / §26 / §27 / §35 / §39 / §40<br />

Verordnung zum Gesetz VBV: §10 / §11 / §15 / §18)<br />

Abbildung 1: Gesetz über die Volksschulbildung vom 22. März 1999<br />

<strong>Konzept</strong> <strong>Elternmitwirkung</strong> <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> 5


Die Schulpflege regelt die örtlichen Mitwirkungsrechte<br />

Lokale Grundlage: Leitbild der <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong>, Seite 23<br />

Leitbild<br />

der<br />

<strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong><br />

Die <strong>Schule</strong> motiviert<br />

die Eltern zu<br />

vermehrter Mitarbeit<br />

Die <strong>Schule</strong> gestaltet<br />

mit Vereinen, kirchlichen<br />

und weltlichen Institutionen,<br />

gemeinsame Anlässe<br />

Entwicklungen werden<br />

rechtzeitig und umfassend<br />

durch Schulleitung, Schulpflege<br />

und Lehrpersonen vorgestellt<br />

Abbildung 2: Leitbild der <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> (Ausschnitt S. 23 )<br />

1.3 Grenzen<br />

1.3.1 Kompetenzbereich <strong>Schule</strong><br />

Folgende Bereiche bleiben laut dem Volksschulgesetz und den dazugehörenden<br />

Verordnungen im Gestaltungsbereich der <strong>Schule</strong> (Lehrpersonen, Schulleitung,<br />

Schulbehörden):<br />

• Gestaltung des Unterrichts<br />

• Pädagogische-didaktische Fragen<br />

• Lehrplan und Lernziele<br />

• Wahl der Lehrmittel<br />

• Anstellung von Lehrkräften<br />

• Wahl der Schulleitung<br />

• Qualitätssicherung<br />

• Besoldung der Lehrkräfte<br />

• Klasseneinteilung<br />

• Klassengrösse und Anzahl Klassen<br />

• Lektionszahlen<br />

<strong>Konzept</strong> <strong>Elternmitwirkung</strong> <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> 6


1.3.2 Grundlegende Rechte der Eltern<br />

• Recht auf Information und Beratung<br />

• Recht auf Anhörung<br />

• Recht auf differenzierte Förderung der Kinder<br />

1.3.3 Grundlegende Pflichten der Eltern<br />

Die Eltern<br />

• tragen die Hauptverantwortung für die Erziehung ihrer Kinder und nehmen sie<br />

wahr<br />

• haben die Pflicht für die Betreuung ihrer Kinder zu sorgen<br />

• sorgen für seelische und körperliche Gesundheit<br />

• arbeiten unabhängig von ihrer Herkunft und Familiensituation in geeigneter<br />

Weise mit der <strong>Schule</strong> zusammen<br />

• sorgen dafür, dass ihre Kinder regelmässig den Unterricht besuchen<br />

• unterstützen die in der <strong>Schule</strong> aufgestellten Regeln<br />

• informieren die Lehrperson über Vorkommnisse, die das Kind in seiner Entwicklung<br />

beeinflussen können<br />

<strong>Konzept</strong> <strong>Elternmitwirkung</strong> <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> 7


1.4 Der Weg zum <strong>Konzept</strong><br />

Mandat von der Schulpflege <strong>Entlebuch</strong> im Januar 2004<br />

Einsetzen der Arbeitsgruppe (SPF, SL, LP) im Februar 2004<br />

Kantonale Vorgaben aufnehmen<br />

<strong>Konzept</strong>entwurf<br />

Feldforschung bei Eltern, SL und LP<br />

<strong>Konzept</strong>überarbeitung 1<br />

Vernehmlassung bei allen LP der <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> am 21. Mai 2004<br />

<strong>Konzept</strong>überarbeitung 2<br />

<strong>Konzept</strong>antrag bei Schulpflege <strong>Entlebuch</strong>, 22. Juni 2004:<br />

Beschluss (mit Anpassungen)<br />

Ab Schuljahr 2004/2005 Umsetzung <strong>Konzept</strong><br />

Abbildung 3: Der Weg zum <strong>Konzept</strong><br />

Evaluierung nach 1 Jahr<br />

1.5 Mitglieder der Arbeitsgruppe<br />

• Jolanda Stadelmann-Friedrich, Kindergärtnerin und Mutter<br />

• Benedikt Vogel, Sekundarlehrer und Vater<br />

• Maria Bachmann-Brun, Schulpflegerin und Mutter<br />

• Angela Schumacher-Elmiger, Schulpflegerin und Mutter<br />

• Pirmin Hodel, Schulleiter<br />

<strong>Konzept</strong> <strong>Elternmitwirkung</strong> <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> 8


2. Bisherige Zusammenarbeit im Überblick<br />

An den Schulhäusern der <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> besteht bereits ein reger Austausch zwischen<br />

<strong>Schule</strong> und Elternhaus. Die Zusammenarbeit lässt sich in drei Gruppen aufteilen:<br />

2.1 Ein-Weg-Kommunikation<br />

• Elternbrief<br />

• Schulblatt<br />

• Lokalzeitung<br />

• Klassenproduktion<br />

2.2 Zwei-Weg- Kommunikation<br />

• Elterngespräch (Standortbestimmung, Fördergespräch, Laufbahngespräch,<br />

Konfliktgespräch)<br />

• Elternabend<br />

• Kontaktheft<br />

• Informations-Veranstaltung (z.B GBF, KSS...)<br />

• Individueller Schulbesuch<br />

• Tag der offenen Türe<br />

2.3 Dienstleistungen der Eltern<br />

• Transportdienst<br />

• Reisebegleitung<br />

• Mitwirkung bei Klassenprojekt oder Projekt des Schulhauses<br />

• Mitwirkung in Arbeitsgruppe der <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong><br />

<strong>Konzept</strong> <strong>Elternmitwirkung</strong> <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> 9


3. Neue Elemente der <strong>Elternmitwirkung</strong> an der <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong><br />

3.1 Fragebogen<br />

Die Klassenlehrpersonen holen sich einmal im Jahr (spätestens bis zu den Fastnachtsferien)<br />

das Eltern-Feedback ein. Die ausgefüllten Fragebögen gehen von den<br />

Eltern direkt an die jeweilige Lehrperson. Bei speziellen Vorkommnissen und im Mitarbeitergespräch<br />

kann die Schulleitung auf die Bögen Bezug nehmen.<br />

Die Klassenlehrperson ist verpflichtet, allfällige Rückmeldungen an Fachlehrpersonen<br />

schriftlich weiterzuleiten.<br />

• Der Fragebogen kann vom Stufen-Team (KG, 1./2, 3./4., 5./6., KSS) entworfen<br />

und jährlich modifiziert werden. Ein Teil sollte nach Möglichkeit von der<br />

jeweiligen Lehrperson spezifisch ergänzt werden. Die Beispiele der Schulleitung<br />

können als Mustervorlage verwendet werden.<br />

• Auf dem Fragebogen der Klassenlehrperson soll Platz für Rückmeldungen an<br />

Fachlehrpersonen reserviert sein. Fachlehrpersonen können spezifische Fragen<br />

auf dem Bogen der Klassenlehrperson deponieren.<br />

• Führt die Klassenlehrperson eine Klasse über 2 Schuljahre, kann sie die<br />

Rückmeldung einmal weglassen.<br />

• Die Lehrperson analysiert die Rückmeldungen und zieht die notwendigen<br />

Schlüsse daraus. Eine direkte Reaktion der Lehrperson auf die Fragebögen<br />

liegt im eigenen Ermessen.<br />

3.2 Schulblatt<br />

Das Schulblatt wird ab Sommer 2004 eine Plattform sein, worauf Eltern zu schulrelevanten<br />

Themen schreiben können. Das Thema wird allenfalls von der Schulleitung<br />

vorgegeben. Bei redaktionellen Änderungen nimmt die Schulleitung mit dem Verfasser/der<br />

Verfasserin Kontakt auf.<br />

<strong>Konzept</strong> <strong>Elternmitwirkung</strong> <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> 10


3.3 Diskussions-Forum „<strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> und Elternhaus“<br />

• Einmal jährlich für Kindergarten / Primarschule / Kooperative Sekundarstufe I<br />

• Inputs zu aktuellen Themen von Lehrpersonen und Schulleitung<br />

• Echo bei Eltern zu ausgewählten Themen einholen<br />

• Diskussionstraktanden von Seiten Eltern: Voranmeldung bei Schulleitung<br />

• Diskussionstraktanden von Seiten Schulpflege: Voranmeldung bei Schulleitung<br />

• Ergebnisse aus der Veranstaltung werden auf die Schul-Homepage gesetzt<br />

und im Schulblatt publiziert.<br />

• Organisator des Anlasses: Schulleitung<br />

• Das Datum wird in den Veranstaltungskalender aufgenommen. Im <strong>Entlebuch</strong>er<br />

Anzeiger wird im Vorfeld nochmals auf das Datum und das Hauptthema<br />

hingewiesen.<br />

• Das Forum steht offen für: Eltern, Lehrpersonen, Gemeinderatsmitglieder,<br />

Schulpflegemitglieder<br />

<strong>Konzept</strong> <strong>Elternmitwirkung</strong> <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> 11


3.4 Weiterbildungsangebot für Eltern<br />

• Die <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> (Schulleitung) organisiert zusammen mit der Frauengemeinschaft<br />

im selber festgelegten Rhythmus Weiterbildungsveranstaltungen<br />

für Mütter und Väter.<br />

• Die Trägerschaft teilen sich die <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> und die Frauengemeinschaft<br />

<strong>Entlebuch</strong>.<br />

• In erster Linie ist die Weiterbildung für Eltern der <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> gedacht.<br />

Je nach dem kann die Teilnahme für Eltern im Amt <strong>Entlebuch</strong> geöffnet werden.<br />

4. Umsetzung und Controlling<br />

Die Eltern werden im Schulblatt vom Juli 2004 über das <strong>Konzept</strong> „<strong>Elternmitwirkung</strong><br />

an der <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong>“ informiert. Ab Schuljahr 2004/2005 kann das <strong>Konzept</strong> in<br />

der vollen Version auf der Schul-Homepage eingesehen werden. Eltern können aber<br />

auch ein gedrucktes Exemplar bei der Schulleitung bestellen.<br />

Die Verantwortung für die Durchführung liegt je nach Bereich bei den Lehrpersonen<br />

oder der Schulleitung.<br />

Die Schulleitung <strong>Entlebuch</strong> überprüft die Durchführung und die Wirksamkeit des vorliegenden<br />

<strong>Konzept</strong>es. Nach einem Jahr macht sie eine erste Auswertung und stellt<br />

wenn notwendig Änderungsanträge an die Schulpflege <strong>Entlebuch</strong>. Die Aufsicht über<br />

die <strong>Elternmitwirkung</strong> liegt bei der Schulpflege.<br />

<strong>Konzept</strong> <strong>Elternmitwirkung</strong> <strong>Schule</strong> <strong>Entlebuch</strong> 12

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