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Ausgabe 2013/1 Informationen Berichte Kultur Sport ... - Mureck

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Wichtiges aus dem Gemeindeamt<br />

Hundehalter aufgepasst:<br />

Ab <strong>2013</strong> neues Hundeabgabegesetz!<br />

Mit 1. Januar <strong>2013</strong> tritt das neue Steiermärkische Hundeabgabegesetz <strong>2013</strong> in Kraft. Es löst das bisher geltende<br />

Hundeabgabegesetz aus dem Jahr 1950 ab. Neu ist, dass die Höhe der Abgabe nunmehr einheitlich für alle<br />

Gemeinden in der Steiermark durch das Land festgesetzt worden ist. Weiters wurden ein Hundekundenachweis<br />

sowie eine verpflichtende Haftpflichtversicherung eingeführt.<br />

Hundeabgabe<br />

Ab 1.01.<strong>2013</strong> beträgt die gesetzliche Mindestabgabe für das Halten eines Hundes € 60,00.<br />

Abgabenbegünstigung<br />

Für Wachhunde ebenso für Nutz- und Jagdhunde gilt eine Abgabenbegünstigung von 50 %.<br />

Abgabenbefreiung<br />

Für Diensthunde und speziell ausgebildete Hunde, die zur Führung blinder oder zum Schutz hilfloser Personen<br />

notwendig sind oder auf deren Hilfe die Hundehalter zu therapeutischen Zwecken angewiesen sind, gilt eine<br />

Abgabenbefreiung.<br />

Hundekundenachweis<br />

Vollkommen neu ist die gesetzliche Regelung, dass Personen bei der Anschaffung eines Hundes die<br />

erforderliche Sachkunde durch einen sogenannten „Hundekundenachweis“ zu erbringen haben. Dieser Nachweis<br />

gilt insbesondere dann als erbracht, wenn das Halten von Hunden über einen Zeitraum von durchgehend<br />

mindestens fünf Jahren nachgewiesen werden kann. Kann ein entsprechender Nachweis nicht vorgelegt werden,<br />

erhöht sich die Hundeabgabe auf das Zweifache. Spätestens ein Jahr nach Anschaffung des Hundes ist jedenfalls<br />

der „Hundekundenachweis“ zu erbringen.<br />

Dieser "Hundekundenachweis" ist in entsprechenden Kursen zu erwerben, die einmal vierteljährlich in jedem<br />

Bezirk angeboten werden (Tel. 03152/2511-264). Abgehalten werden die Kurse von den steirischen<br />

Amtstierärzten. Sie umfassen eine Ausbildung im Ausmaß von rund sechs Stunden, für die € 40,00 verrechnet<br />

werden. Dabei werden etwa Grundlagen der Hundeführung und -haltung, Fragen der Haltung, des Tierschutzes<br />

und der richtigen Rassenauswahl vermittelt.<br />

Haftpflichtversicherung<br />

Neu ist auch die Verpflichtung zu einer Haftpflichtversicherung: Halter von Hunden haben für diese eine<br />

Haftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme in der Höhe von € 725.000,– abzuschließen.<br />

Diese Haftpflichtversicherung kann auch im Rahmen einer Haushalts- oder Jagdhaftpflichtversicherung oder<br />

einer anderen gleichartigen Versicherung gegeben sein.<br />

Meldepflicht!<br />

Beachten Sie auch die Meldepflicht: Alle Hundehalter haben ihren Hund der Gemeinde zu melden; bei neu<br />

angeschafften Hunden (älter als 3 Monate) beträgt die Frist 4 Wochen.<br />

Zeckenschutzimpfung - Standort BH Bad Radkersburg<br />

Mittwoch, 20. März <strong>2013</strong>, 9.00 bis 16.00 Uhr<br />

Mittwoch, 17. April <strong>2013</strong>, 9.00 bis 16.00 Uhr<br />

Donnerstag, 16. Mai <strong>2013</strong>, 9.00 bis 16.00 Uhr<br />

und nach telefonischer Vereinbarung: Tel.: 03152/2511-451 DW<br />

Impfkostenbeitrag:<br />

Kinder bis zum vollendeten 16. LJ: € 18,00<br />

Erwachsene: € 19,50

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