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Präsentation Prof. Dr. jur. Feldhoff - Kreis Borken

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Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter<br />

Personen<br />

§ 72 a SGB VIII<br />

Vorlage erweiteter Führungszeugnisse für Neben- und<br />

Ehrenamtliche<br />

Vereinbarungen mit freien Trägern<br />

Rechtspolitische Hintergründe und rechtliche<br />

Rahmenbedingungen


Rechtspolitische Hintergründe<br />

• Anfang 2010: Berichte über sexuellen Missbrauch und Gewalt in<br />

Institutionen zeigen ein Versagen der Institutionen, der Justiz, der<br />

Fachkräfte….<br />

• März 2010: Einrichtung des Runden Tisches „Sexueller<br />

Kindesmissbrauch in Abhängigkeits und Machtverhältnissen in<br />

privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“<br />

• Ernennung von <strong>Dr</strong>. Christine Bergmann zur „Unabhängigen<br />

Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs“<br />

‣ Zusammenarbeit von Ministerien (BMFSFJ, BMJ, BMBF) und<br />

Experten aus, Wissenschaft, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen,<br />

Medizin, Jugendhilfe, Sport, Kinderschutzorganisationen…<br />

<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>jur</strong>. Kerstin <strong>Feldhoff</strong><br />

FH Münster


Rechtspolitische Hintergründe<br />

• Abschlussbericht des „Runden Tisches“ mit Empfehlungen,<br />

Leitlinien und Gesetzentwürfen (u. a. Gesetz zur Stärkung der<br />

Rechte der Opfer sexuellen Missbrauchs) Ende 2011<br />

• Abschlussbericht der „Unabhängigen Beauftragten“ (März 2011) und<br />

Fortführung ihrer Arbeit (bes. der telefonischen Anlaufstelle)<br />

– Abschluss von Vereinbarungen über die Umsetzung der Empfehlungen<br />

mit Verbänden, Vereinen, Kirchen<br />

– Zahlreiche Expertisen, Gutachten und Tagungen<br />

► Verabschiedung des Bundeskinderschutzgesetzes u. a. mit<br />

Änderungen im SGB VIII<br />

► Änderung des § 72 a SGB VIII „Tätigkeitsausschluss einschlägig<br />

vorbestrafter Personen“<br />

<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>jur</strong>. Kerstin <strong>Feldhoff</strong><br />

FH Münster


Rechtspolitische Hintergründe<br />

Vorlage von Führungszeugnissen durch Neben- und Ehrenamtliche<br />

heftig umstritten<br />

Ablehnung einer generellen Vorlagepflicht (z. B. AGJ)<br />

- „Ehrenamtliche unter Generalverdacht“<br />

- Abschreckungseffekt<br />

- Bürokratische Hindernisse<br />

- „Falsche Gewissheiten“ über effektiven Kinderschutz<br />

Befürwortung einer generellen Vorlagepflicht (u. a. Unabhängige<br />

Beauftragte)<br />

- Ausschluss einschlägig vorbestrafter Personen<br />

- Abschreckung<br />

- Sensibilisierung der freien Träger, ihrer haupt-, neben-, ehrenamtlich<br />

Beschäftigten für das Thema<br />

<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>jur</strong>. Kerstin <strong>Feldhoff</strong><br />

FH Münster


§ 72 a SGB VIII - Systematik<br />

Verpflichtung des öffentlichen Trägers zur<br />

1. Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bei<br />

Einstellung von hauptamtlichen Beschäftigten<br />

2. Sicherstellung, dass sie keine einschlägig vorbestraften<br />

Neben- und Ehrenamtlichen beschäftigen<br />

– Entscheidung über jeweilige Tätigkeit in<br />

Abhängigkeit von Art, Intensität und Dauer des<br />

Kontakts zu Kindern (Vertrauensverhältnis)<br />

<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>jur</strong>. Kerstin <strong>Feldhoff</strong><br />

FH Münster


§ 72 a SGB VIII - Systematik<br />

3. Verpflichtung des öffentlichen Trägers<br />

zum Abschluss von Vereinbarungen mit<br />

dem freien Träger<br />

– zur Sicherstellung, dass keine einschlägig<br />

vorbestraften Personen hauptamtlich<br />

beschäftigt werden<br />

– über Tätigkeiten, für die ein erweitertes<br />

Führungszeugnis für neben- und<br />

ehrenamtlich tätige Personen vorgelegt<br />

werden soll.<br />

<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>jur</strong>. Kerstin <strong>Feldhoff</strong><br />

FH Münster


„Einschlägig vorbestraft“ wegen …<br />

– Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht (§ 171 StGB)<br />

– Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB)<br />

– sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen und Kindern<br />

– (§174 ff StGB, 176 StGB, §179 StGB, § 182 StGB)<br />

– sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (§ 177 ff StGB)<br />

– Ausbeutung von Prostituierten, Zuhälterei (§ 232f StGB)<br />

– Kinder- und Menschenhandel (§§ 233-236 StGB)<br />

– Straftaten wg. Exhibitionistischer Handlungen (§ 183 StGB)<br />

– Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie, Verbreitung<br />

pornographischer Schriften (§§ 183-184f StGB)<br />

<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>jur</strong>. Kerstin <strong>Feldhoff</strong><br />

FH Münster


Nebenamtlich Tätige<br />

Nebenamtliche Tätigkeit<br />

‣ Kein hauptamtliches Beschäftigungsverhältnis zum Träger<br />

‣ Tätigkeit auf der Grundlage eines Dienstvertrages<br />

‣ Tätigkeit gegen Vergütung<br />

‣ Aushilfen (geringfügig Beschäftigte)<br />

‣ Freie Mitarbeiter<br />

‣ Honorarkräfte<br />

‣ Praktikanten ab drei Monaten ?????<br />

<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>jur</strong>. Kerstin <strong>Feldhoff</strong><br />

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Ehrenamtliche<br />

Ehrenamtliche Tätigkeit<br />

‣ „dem Gemeinwohl dienend“<br />

‣ freiwillig (keine vertragliche Grundlage, keine vertragliche<br />

Verpflichtung)<br />

‣ keine Vergütung, nur Aufwandsentschädigung bzw. Auslagenersatz<br />

Keine ehrenamtliche Tätigkeit (vertragliche Bindung)<br />

‣ Bundesfreiwilligendienst<br />

‣ Freiwilliges soziales/ökologisches Jahr<br />

► Auch Neben- und Ehrenamtliche, die KEINE pädagogischen<br />

Tätigkeiten ausüben<br />

<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>jur</strong>. Kerstin <strong>Feldhoff</strong><br />

FH Münster


Konkretisierung der Tätigkeiten in Vereinbarungen<br />

Entscheident ist nicht die rechtliche Einordnung der Tätigkeit, sondern<br />

ob Beschäftigte tatsächlichen Zugang zu Kindern/Jugendlichen<br />

haben<br />

„ Tätigkeiten, die nach Art, Intensität und Dauer den Aufbau eines<br />

„besonderen Vertrauensverhältnisses“ ermöglichen“<br />

• Regelmäßige Tätigkeiten oder über einen längeren Zeitraum<br />

• Tätigkeiten, die vertrauliche Situationen ermöglichen<br />

• Tätigkeiten, die Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse ermöglichen<br />

(auch z. B. durch Online-Beratungen)<br />

• Tätigkeiten, wo regelmäßig die Intimsphäre von Kindern- und<br />

Jugendlichen tangiert wird (insbes. sehr junge Kinder, Kinder und<br />

Jugendliche mit Beeinträchtigungen…)<br />

‣ Bindung des freien Trägers an die in Vereinbarungen festgelegten<br />

Konkretisierungen<br />

<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>jur</strong>. Kerstin <strong>Feldhoff</strong><br />

FH Münster


Inhalte des erweiterten Führungszeugnisses<br />

• Persondaten<br />

• Tag der (letzten) Tat<br />

• Tag des (ersten) Urteils<br />

• Tag der Rechtskraft<br />

• Rechtliche Bezeichnung der Tat mit Strafvorschriften<br />

• Verhängte Strafe(n)<br />

‣ Aufnahme aller rechtskräftigen Verurteilungen wegen der in § 72 a<br />

genannten Delikte ohne Rücksicht auf Strafmaß<br />

‣ Problem: Aufnahme der Verurteilungen wegen anderer Delikte:<br />

werden bei Einsichtnahme auch bekannt !<br />

<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>jur</strong>. Kerstin <strong>Feldhoff</strong><br />

FH Münster


Erweitertes Führungszeugnis: Datenschutz<br />

Einsicht der freien Träger in Führungszeugnis = Erhebung +<br />

Speicherung personenbezogener Daten: Datenschutz zu beachten<br />

Erhebung und Speicherung von folgenden Daten<br />

• Einsichtnahme in Führungszeugnis<br />

• Datum des Führungszeugnisses<br />

• Information, ob Person wegen einer in § 72 a genannten Straftat<br />

rechtskräftig verurteilt worden ist<br />

– Informationen über andere Straftaten dürfen nicht erhoben und<br />

gespeichert werden<br />

‣ Schutz dieser gespeicherten Daten für die Dauer der Beschäftigung<br />

‣ Sofortige Löschung der Daten mit Ablehnung des Bewerbers<br />

<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>jur</strong>. Kerstin <strong>Feldhoff</strong><br />

FH Münster


Rechtspolitisches Fazit<br />

§ 72 a SGB VIII = Versuch einer differenzierten Lösung auf der<br />

Grundlage der Diskussionen beim „Runden Tisch“<br />

• Vermeidung eines Generalverdachts<br />

• Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch<br />

Begrenzung auf bestimmte Tätigkeiten<br />

• Erkenntnis, dass erweitertes Führungszeugnis einzige Möglichkeit<br />

für öffentliche und freie Träger zu ermitteln, ob Bewerber einschlägig<br />

vorbestraft ist<br />

► Begrenzte Wirkung in Bezug auf effektiven Schutz der<br />

Kinder/Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch und Gewalt in<br />

Institutionen: nur ein Element in einer Gesamtstrategie, die<br />

► rechtliche und tatsächliche Maßnahmen zur Prävention umfassen<br />

muss<br />

<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>jur</strong>. Kerstin <strong>Feldhoff</strong><br />

FH Münster


Literatur:<br />

Abschlussbericht: Runder Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch in<br />

Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen<br />

Einrichtungen und im familiären Bereich“, Nov. 2011 (Internet)<br />

• Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden<br />

• Leitlinien zur Prävention und Intervention sowie zur langfristigen<br />

Aufarbeitung und Initiierung von Veränderungen nach<br />

sexualisierter Gewalt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in<br />

Institutionen<br />

Abschlussbericht: „Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des<br />

sexuellen Kindesmissbrauchs“ (Internet)<br />

Begründung zum Bundeskinderschutzgesetz BT-<strong>Dr</strong>s. 17/6256<br />

(Internet: www.dip.bundestag.de)<br />

Meysen/Eschelbach (2012): Das neue<br />

Bundeskinderschutzgesetz.Baden-Baden: Nomos<br />

Andresen/Heitmeyer (2012): Zerstörerische Vorgänge. Missachtung<br />

und sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Institutionen<br />

Enders (2012)(Hg.): Grenzen achten. Schutz vor sexuellem<br />

Missbrauch in Institutionen. Ein Handbuch für die Praxis<br />

<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>jur</strong>. Kerstin <strong>Feldhoff</strong><br />

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