AllRisk Sachversicherung - Donau Versicherung
AllRisk Sachversicherung - Donau Versicherung
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Montageobjekte, Montageausrüstungen und Montagegeräte,<br />
Bauleistungen, Hilfsbauten, Bauausrüstungen<br />
und Baugeräte, Transportgüter, Kraftfahrzeuge mit<br />
behördlicher Zulassung und Verglasungen aller Art<br />
Wasser- und Luftfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen;<br />
Pflanzen und Tiere;<br />
Grund und Boden, Gewässer, Fundamente, Straßen,<br />
Wege, Tunnel, Brücken, Schienen, Dämme, Docks,<br />
Hafenbecken, Kaimauern, Pipelines, Brunnen, Becken,<br />
Kanäle, Deponien, Bohrungen, Kabel, Ausgrabungen,<br />
Verladeeinrichtungen<br />
Schwimmende Anlagen (Off-shore-Anlagen) und darauf<br />
befindliche Sachen;<br />
Geld und Geldeswerte, Sparbücher, Wertpapiere, Gegenstände<br />
von historischem oder künstlerischem Wert;<br />
Datenträger aller Art mit den darauf befindlichen Programmen<br />
und Daten, Reproduktionshilfsmittel, Urkunden,<br />
Muster, Prototypen und dgl.<br />
Automaten mit Geldeinwurf, Geldwechsler und Geldausgabeautomaten<br />
samt Inhalt.<br />
2. Versicherte Sachen zu den Gefahren gemäß den Punkten<br />
1.1., 1.2., 1.3.<br />
Spezielle Ausschlüsse sowie Sachen, die in den jeweiligen<br />
Gefahren als „nicht versicherte Sachen“ deklariert werden,<br />
gehen vor.<br />
Versichert sind die in der <strong>Versicherung</strong>surkunde bezeichneten<br />
Sachen, die im Eigentum des <strong>Versicherung</strong>snehmers stehen,<br />
ihm unter Eigentumsvorbehalt verkauft und übergeben oder<br />
ihm verpfändet wurden.<br />
Fremde Sachen (fremdes Eigentum) sind mitversichert, soweit<br />
es nicht anderweitig oder anderweitig nicht ausreichend<br />
versichert ist, und/oder das versicherbare Interesse beim<br />
<strong>Versicherung</strong>snehmer liegt. Der <strong>Versicherung</strong>swert ist jener<br />
Betrag, welcher dem Interesse des <strong>Versicherung</strong>snehmers<br />
entspricht, maximal jedoch die Wiederbeschaffungs- bzw.<br />
Wiederherstellungskosten oder der Neuwert.<br />
Wenn in der <strong>Versicherung</strong>surkunde die versicherten Sachen<br />
durch Inbegriffe bezeichnet werden, gelten, soweit vertraglich<br />
nichts anderes vereinbart ist, die folgenden Zuordnungen:<br />
2.1. Gebäude sind mit allen Baubestandteilen über und unter<br />
Erdniveau versichert.<br />
2.1.1 Als Gebäude gelten alle Gebäude im engeren<br />
Sinn, das sind alle Bauwerke,<br />
die durch räumliche Umfriedung Menschen und<br />
Sachen Schutz gegen äußere Einflüsse gewähren,<br />
den Eintritt und längeren Aufenthalt von<br />
Menschen gestatten, mit dem Boden fest<br />
verbunden und von einiger zeitlicher Beständigkeit<br />
sind;<br />
In diese Gebäude-Definition fallen z.B. auch Flugdächer<br />
u.dgl.<br />
2.1.2 ferner die folgenden Bauwerke:<br />
Überdachungen, Vordächer, Verbindungsbrücken,<br />
Rampen, Aufzugschächte und ähnliche Bauwerke,<br />
die konstruktiv als Teile von Gebäuden nach 2.1.1<br />
Abs.2 zu gelten haben;<br />
Silos, Bunker, Wasser- und andere Behälter aller<br />
Art, die<br />
wegen ihres baulichen Zusammenhanges mit<br />
einem Gebäude nach 2.1.1. Abs. 2 zu gelten<br />
haben und insbesondere auch in Mauerwerk,<br />
Beton oder der sonstigen Bauweise des<br />
Gebäudes ausgeführt sind, oder<br />
ohne baulichen Zusammenhang mit einem<br />
Gebäude nach 2.1.1. Abs. 2 in Mauerwerk oder<br />
Beton ausgeführt sind;<br />
Schornsteine, auch freistehende, die in Mauerwerk<br />
oder Beton ausgeführt sind;<br />
Kanäle und Schächte für Rohrleitungen, Kabel<br />
und sonstige Installationen sowie unterirdische<br />
Verbindungsgänge, soweit sich diese Bauwerke<br />
außerhalb von Gebäuden befinden und in Mauerwerk<br />
oder Beton ausgeführt sind;<br />
Einfriedungen aller Art<br />
2.1.3 Zum Bauwert eines Gebäudes gehört der Wert<br />
aller für die Herstellung und den Bestand des Gebäudes<br />
eingefügten Baubestandteile.<br />
Dazu gehören insbesondere auch:<br />
Blitzschutzanlagen für das Gebäude;<br />
Fest eingebaute Trennungswände und Raumteilungen,<br />
auch andere feste Einbauten, nicht<br />
jedoch versetzbare sowie Einbaumöbel;<br />
Fest verlegte Fußböden- und Wandauflagen,<br />
Verfliesungen;<br />
Fest montierte Lamperien und sonstige Wandverkleidungen;<br />
Mit dem Gebäude fest verbundene Treppen und<br />
Leitern, auch außen angebrachte;<br />
Mit dem Gebäude fest verbundene Fahnenstangen;<br />
Elektromechanisch betriebene und/oder elektrisch<br />
beheizte Tore (in den Einfriedungen auch<br />
Schranken) samt ihren Betätigungs- und/oder<br />
Heizelementen;<br />
Zwischenglas- und Außenjalousien samt eventuellen<br />
elektromechanischen Betätigungselementen;<br />
Festmontierte Zwischendecken, Deckenverkleidungen<br />
und abgehängte Deckenuntersichten;<br />
Gruben, Fußbodenkanäle, Installationsgänge und<br />
–schächte u.dgl., sofern sie sich innerhalb des<br />
Gebäudes befinden oder in unmittelbarem baulichen<br />
Zusammenhang mit dem Gebäude stehen<br />
und in Mauerwerk oder Beton ausgeführt sind;<br />
Gemauerte Öfen zur Erzeugung von Ziegeln,<br />
Steingut, Porzellan u.dgl., sowie gemauerte<br />
Seichen, soweit sie einen konstruktiven<br />
Bestandteil der Gebäude bilden.<br />
Letzter Datenstand der Informationsbroschüre: 30.06.2012 - <strong>Sachversicherung</strong> Fassung 1995<br />
<strong>Donau</strong> <strong>Versicherung</strong> AG Vi enna Insurance Group, Sitz: 1010 Wi en, Schottenring 15,<br />
registriert beim Handelsgericht Wien unter FN 32002m, DVR: 0016683, UID: ATU 36848408<br />
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