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AllRisk Sachversicherung - Donau Versicherung

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Montageobjekte, Montageausrüstungen und Montagegeräte,<br />

Bauleistungen, Hilfsbauten, Bauausrüstungen<br />

und Baugeräte, Transportgüter, Kraftfahrzeuge mit<br />

behördlicher Zulassung und Verglasungen aller Art<br />

Wasser- und Luftfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen;<br />

Pflanzen und Tiere;<br />

Grund und Boden, Gewässer, Fundamente, Straßen,<br />

Wege, Tunnel, Brücken, Schienen, Dämme, Docks,<br />

Hafenbecken, Kaimauern, Pipelines, Brunnen, Becken,<br />

Kanäle, Deponien, Bohrungen, Kabel, Ausgrabungen,<br />

Verladeeinrichtungen<br />

Schwimmende Anlagen (Off-shore-Anlagen) und darauf<br />

befindliche Sachen;<br />

Geld und Geldeswerte, Sparbücher, Wertpapiere, Gegenstände<br />

von historischem oder künstlerischem Wert;<br />

Datenträger aller Art mit den darauf befindlichen Programmen<br />

und Daten, Reproduktionshilfsmittel, Urkunden,<br />

Muster, Prototypen und dgl.<br />

Automaten mit Geldeinwurf, Geldwechsler und Geldausgabeautomaten<br />

samt Inhalt.<br />

2. Versicherte Sachen zu den Gefahren gemäß den Punkten<br />

1.1., 1.2., 1.3.<br />

Spezielle Ausschlüsse sowie Sachen, die in den jeweiligen<br />

Gefahren als „nicht versicherte Sachen“ deklariert werden,<br />

gehen vor.<br />

Versichert sind die in der <strong>Versicherung</strong>surkunde bezeichneten<br />

Sachen, die im Eigentum des <strong>Versicherung</strong>snehmers stehen,<br />

ihm unter Eigentumsvorbehalt verkauft und übergeben oder<br />

ihm verpfändet wurden.<br />

Fremde Sachen (fremdes Eigentum) sind mitversichert, soweit<br />

es nicht anderweitig oder anderweitig nicht ausreichend<br />

versichert ist, und/oder das versicherbare Interesse beim<br />

<strong>Versicherung</strong>snehmer liegt. Der <strong>Versicherung</strong>swert ist jener<br />

Betrag, welcher dem Interesse des <strong>Versicherung</strong>snehmers<br />

entspricht, maximal jedoch die Wiederbeschaffungs- bzw.<br />

Wiederherstellungskosten oder der Neuwert.<br />

Wenn in der <strong>Versicherung</strong>surkunde die versicherten Sachen<br />

durch Inbegriffe bezeichnet werden, gelten, soweit vertraglich<br />

nichts anderes vereinbart ist, die folgenden Zuordnungen:<br />

2.1. Gebäude sind mit allen Baubestandteilen über und unter<br />

Erdniveau versichert.<br />

2.1.1 Als Gebäude gelten alle Gebäude im engeren<br />

Sinn, das sind alle Bauwerke,<br />

die durch räumliche Umfriedung Menschen und<br />

Sachen Schutz gegen äußere Einflüsse gewähren,<br />

den Eintritt und längeren Aufenthalt von<br />

Menschen gestatten, mit dem Boden fest<br />

verbunden und von einiger zeitlicher Beständigkeit<br />

sind;<br />

In diese Gebäude-Definition fallen z.B. auch Flugdächer<br />

u.dgl.<br />

2.1.2 ferner die folgenden Bauwerke:<br />

Überdachungen, Vordächer, Verbindungsbrücken,<br />

Rampen, Aufzugschächte und ähnliche Bauwerke,<br />

die konstruktiv als Teile von Gebäuden nach 2.1.1<br />

Abs.2 zu gelten haben;<br />

Silos, Bunker, Wasser- und andere Behälter aller<br />

Art, die<br />

wegen ihres baulichen Zusammenhanges mit<br />

einem Gebäude nach 2.1.1. Abs. 2 zu gelten<br />

haben und insbesondere auch in Mauerwerk,<br />

Beton oder der sonstigen Bauweise des<br />

Gebäudes ausgeführt sind, oder<br />

ohne baulichen Zusammenhang mit einem<br />

Gebäude nach 2.1.1. Abs. 2 in Mauerwerk oder<br />

Beton ausgeführt sind;<br />

Schornsteine, auch freistehende, die in Mauerwerk<br />

oder Beton ausgeführt sind;<br />

Kanäle und Schächte für Rohrleitungen, Kabel<br />

und sonstige Installationen sowie unterirdische<br />

Verbindungsgänge, soweit sich diese Bauwerke<br />

außerhalb von Gebäuden befinden und in Mauerwerk<br />

oder Beton ausgeführt sind;<br />

Einfriedungen aller Art<br />

2.1.3 Zum Bauwert eines Gebäudes gehört der Wert<br />

aller für die Herstellung und den Bestand des Gebäudes<br />

eingefügten Baubestandteile.<br />

Dazu gehören insbesondere auch:<br />

Blitzschutzanlagen für das Gebäude;<br />

Fest eingebaute Trennungswände und Raumteilungen,<br />

auch andere feste Einbauten, nicht<br />

jedoch versetzbare sowie Einbaumöbel;<br />

Fest verlegte Fußböden- und Wandauflagen,<br />

Verfliesungen;<br />

Fest montierte Lamperien und sonstige Wandverkleidungen;<br />

Mit dem Gebäude fest verbundene Treppen und<br />

Leitern, auch außen angebrachte;<br />

Mit dem Gebäude fest verbundene Fahnenstangen;<br />

Elektromechanisch betriebene und/oder elektrisch<br />

beheizte Tore (in den Einfriedungen auch<br />

Schranken) samt ihren Betätigungs- und/oder<br />

Heizelementen;<br />

Zwischenglas- und Außenjalousien samt eventuellen<br />

elektromechanischen Betätigungselementen;<br />

Festmontierte Zwischendecken, Deckenverkleidungen<br />

und abgehängte Deckenuntersichten;<br />

Gruben, Fußbodenkanäle, Installationsgänge und<br />

–schächte u.dgl., sofern sie sich innerhalb des<br />

Gebäudes befinden oder in unmittelbarem baulichen<br />

Zusammenhang mit dem Gebäude stehen<br />

und in Mauerwerk oder Beton ausgeführt sind;<br />

Gemauerte Öfen zur Erzeugung von Ziegeln,<br />

Steingut, Porzellan u.dgl., sowie gemauerte<br />

Seichen, soweit sie einen konstruktiven<br />

Bestandteil der Gebäude bilden.<br />

Letzter Datenstand der Informationsbroschüre: 30.06.2012 - <strong>Sachversicherung</strong> Fassung 1995<br />

<strong>Donau</strong> <strong>Versicherung</strong> AG Vi enna Insurance Group, Sitz: 1010 Wi en, Schottenring 15,<br />

registriert beim Handelsgericht Wien unter FN 32002m, DVR: 0016683, UID: ATU 36848408<br />

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