AllRisk Sachversicherung - Donau Versicherung
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TEIL E - Haftungserweiterung technische <strong>Versicherung</strong> - Betriebsunterbrechungsversicherung<br />
Wird der Betrieb des <strong>Versicherung</strong>snehmers (Versicherten) in Folge eines Maschinenschadens an<br />
einer in der Polizze bezeichneten, am genannten <strong>Versicherung</strong>sort betriebsfertig aufgestellten<br />
versicherten Sache unterbrochen, so ersetzt der Versicherer den dadurch entstehenden<br />
Unterbrechungsschaden.<br />
Einzelheiten entnehmen Sie bitte TEIL E., Punkt 2 „Maschinenschäden“ der Allgemeinen<br />
Bedingungen All Risk. Sämtliche Regelungen, Obliegenheiten und Ausschlussbestimmungen<br />
hinsichtlich der nachfolgenden Gefahren gelten gemäß TEIL B., C. und D.<br />
Darüber hinaus sind weitere Leistungen versichert bzw. versicherbar, die in den Allgemeinen<br />
Bedingungen All Ris im Detail beschrieben sind.<br />
Die jeweils wirksamen Leistungen gehen aus der vom <strong>Versicherung</strong>snehmer unterzeichneten Polizze<br />
hervor.<br />
Hinweis: Der Vertrag sieht Einschränkungen und Ausschlüsse von <strong>Versicherung</strong>sleistungen unter<br />
besonderen Bedingungen vor, die zu einer Verringerung oder zu einem Entfall der<br />
Entschädigungen führen können.<br />
Derartige Begrenzungen des <strong>Versicherung</strong>sschutzes gelten z.B. bei Missachtung von<br />
Verhaltensanforderungen (Obliegenheiten) vor bzw. bei Eintritt des <strong>Versicherung</strong>sfalls oder wenn<br />
der <strong>Versicherung</strong>snehmer den Versicherer arglistig täuscht oder zu täuschen versucht.<br />
Einzelheiten entnehmen Sie bitte Art. 1 „Anzeige von Gefahrumständen bei Vertragsabschluss“ Art. 2<br />
„Erhöhung der Gefahr“, Art. 3 „Sicherheitsvorschriften“ Art. 12 „ Schuldhafte Herbeiführung des<br />
Schadensfalles, Mitwirkung bei der Ermittlung, Rechtskräftige Verurteilung“, Art. 13 „Zahlung der<br />
Entschädigung, Klagefrist, Verjährung“ der Allgemeinen Bedingungen für die <strong>Sachversicherung</strong><br />
(ABS) und TEIL A., Punkt 5 „Obliegenheiten des <strong>Versicherung</strong>snehmers vor dem Schadenfall“, Punkt<br />
6 „Obliegenheiten des <strong>Versicherung</strong>snehmers im Schadenfall“, TEIL B., Punkt 9 “Obliegenheiten des<br />
<strong>Versicherung</strong>snehmers vor dem Schadenfall“, Punkt 10 „Obliegenheiten des <strong>Versicherung</strong>snehmers<br />
im Schadenfall“, der Allgemeinen Bedingungen All Risk.<br />
Hinweis: Für oben angeführte Leistungen können bestimmte Selbstbehalte vorgesehen sein Zur<br />
näheren Information wird auf die allgemeinen <strong>Versicherung</strong>sbedingungen und die Polizze verwiesen.<br />
Zum leichteren Verständnis des Versicherten wird im Folgenden beispielhaft aufgezeigt, wie sich<br />
Selbstbehalt und Unterversicherung berechnen.<br />
Fester Selbstbehalt<br />
Der Teil des festgestellten Schadens, der als fester Betrag ausgedrückt wird und zu Lasten des<br />
<strong>Versicherung</strong>snehmers geht.<br />
Beispiel 1)<br />
Feuerschaden Euro 100.000,- abzüglich Selbstbehalt von Euro 2.000,- Entschädigung: Euro<br />
98.000.-<br />
Prozentualer Selbstbehalt<br />
Der Teil des festgestellten Schadens, der als Prozentwert ausgedrückt wird und zu Lasten des<br />
<strong>Versicherung</strong>snehmers geht.<br />
Beispiel 2)<br />
Indirekter Blitzschlag Euro 100.000,- abzüglich Selbstbehalt von Euro 10% mindesten Euro<br />
2.000,- Entschädigung: Euro 90.000.-<br />
Zeitlicher Selbstbehalt<br />
Zeitlicher Selbstbehalt ist der Zeitraum, in dem der Unterbrechungsschaden vom<br />
<strong>Versicherung</strong>snehmer selbst zu tragen ist.<br />
Letzter Datenstand der Informationsbroschüre: 30.06.2012 - ABS Fassung 1995, ARBARTE2004<br />
<strong>Donau</strong> <strong>Versicherung</strong> AG Vi enna Insurance Group, Sitz: 1010 Wi en, Schottenring 15,<br />
registriert beim Handelsgericht Wien unter FN 32002m, DVR: 0016683, UID: ATU 36848408<br />
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