2.2 Rechte des Verbrauchers bei Pflichtverletzungen - Wirtschaft ...
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Rechtliches Handeln der privaten Haushalte<br />
M4 Ein grundlegen<strong>des</strong> Recht <strong>des</strong> Käufers: die Nacherfüllung<br />
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Wurde eine mangelhafte Sache übereignet, so gelten<br />
folgende Regelungen <strong>des</strong> BGB:<br />
1. Liegt ein Sachmangel vor, hat der Käufer ein Recht<br />
auf Nacherfüllung, d.h. entweder auf<br />
a) Beseitigung <strong>des</strong> Mangels (z. B. durch Reparatur)<br />
oder<br />
b) Lieferung einer mangelfreien Sache.<br />
Grundsätzlich hat der Käufer das Wahlrecht zwischen<br />
diesen <strong>bei</strong>den Möglichkeiten. Der Verkäufer<br />
kann diese Ansprüche <strong>des</strong> Käufers nur verweigern,<br />
wenn sie einen unverhältnismäßig großen Aufwand<br />
erfordern würden oder ihre Erfüllung sogar<br />
ganz unmöglich ist.<br />
2. Der Verkäufer muss alle dafür erforderlichen Kosten<br />
(z. B. Transport-, Ar<strong>bei</strong>ts- und Materialkosten)<br />
tragen.<br />
3. Der Verkäufer ist nach § 433 II BGB verpflichtet,<br />
dem Käufer ein mangelfreies Produkt zu übereignen.<br />
Für die Ansprüche <strong>des</strong> Käufers auf Nacherfüllung<br />
kommt es also nicht darauf an, ob der Verkäufer<br />
den Fehler selbst verschuldet hat.<br />
4. Ein Sachmangel liegt z. B. vor, wenn die Sache<br />
a) nicht so ist, wie es im Vertrag vereinbart wurde<br />
oder<br />
b) nicht so ist, wie es der Käufer üblicherweise erwarten<br />
kann (dazu zählt i. d. R. auch ein Verstoß<br />
gegen die Werbeaussagen <strong>des</strong> Herstellers) oder<br />
c) fehlerhaft montiert wurde bzw. die Montageanleitung<br />
mangelhaft war (sogenannte Ikea-Klausel).<br />
Voraussetzung ist aber, dass die Sache bereits <strong>bei</strong><br />
der Übergabe mangelhaft war.<br />
5. Der Verkäufer hat bis zu zwei Jahre nach der Übergabe<br />
der Sache Zeit, seine Ansprüche geltend zu<br />
machen.<br />
Autorentext<br />
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M5 <strong>Verbrauchers</strong>chutz <strong>bei</strong>m Verbrauchsgüterkauf<br />
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Kauft ein Konsument (Verbraucher) von einem gewerblichen<br />
Verkäufer (Unternehmer), dann handelt<br />
es sich um einen Verbrauchsgüterkauf. Bei diesem<br />
wird der Verbraucher durch die folgenden Regelungen<br />
besonders geschützt.<br />
1. Innerhalb der ersten sechs Monate nach der Übergabe<br />
muss der Verkäufer beweisen, dass die Sache<br />
<strong>bei</strong> der Übergabe nicht mangelhaft war. Danach<br />
muss der Käufer beweisen, dass die Sache schon <strong>bei</strong><br />
der Übergabe einen Mangel hatte. Da dies meist<br />
schwierig sein dürfte, hat er nach einem halben Jahr<br />
kaum eine Chance, seine Ansprüche durchzusetzen.<br />
2. Die <strong>Rechte</strong> <strong>des</strong> Käufers dürfen nicht eingeschränkt<br />
werden (z. B. durch spezielle Vertragsklauseln).<br />
Steht trotzdem eine solche Klausel im Vertrag (z. B.<br />
ein Ausschluss der Gewährleistung), so ist diese<br />
Klausel unwirksam, auch wenn der Käufer diesen<br />
Vertrag unterschrieben hat. Der Gesetzgeber versucht<br />
durch diese Regel, den Verbraucher zu schützen.<br />
Autorentext<br />
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20<br />
Aufgaben<br />
1. Ordne die in M4 und M5 dargestellten Regelungen<br />
einzelnen Paragrafen <strong>des</strong> BGB (M10) zu.<br />
2. Erörtere, ob die Nacherfüllung ausreicht, um einen<br />
gerechten Ausgleich zu schaffen (M4).<br />
3. Welche Konsequenzen ergeben sich aus den gesetzlichen<br />
Regeln für den Verkäufer? Berücksichtige<br />
<strong>bei</strong> deinen Überlegungen, ob die Regelungen<br />
auch für den Verkäufer gerecht sind und<br />
wie sie das Vertrauen der Kundschaft und sein<br />
finanzielles Risiko beeinflussen.<br />
4. Albert hat sich ein auf 9,99 Euro herabgesetztes<br />
T-Shirt gekauft. Daheim stellt er fest, dass der<br />
Saum am Rücken aufgetrennt ist. Er geht zurück<br />
und verlangt ein mangelfreies T-Shirt. Die Verkäuferin<br />
weist ihn jedoch darauf hin, dass reduzierte<br />
Ware vom Umtausch ausgeschlossen sei. Beurteile<br />
diesen Sachverhalt aus rechtlicher Sicht (M4, M5).<br />
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